gaönigreich Preußen.
v
Zusammenstellung der bis zum 1. Oktober 1915 durch die Rentenbanken erzielten Ergebnisse.
Oktol
) .
zu *o des Betrages der· Summe vollen Rente —* (4 ½ %) 2710 des Betrages der vollen Rente (4 ½ %)
“ b. von den
Ver⸗ pflichteten
ℳ ₰ ℳ ₰ ℳ . ℳ
aus der Staatskasse
ber 1915 (einschl.) sind an Renten übernom
Renten
(5 %)
in Rentenbriefen I
Summe 8 b.
Summe Gapital⸗
sämtlicher für die Privat⸗
rente
für die
9 Renten Staats⸗
spitzen)
rente
Die Kapita⸗ lien, welche von den Pflichtigen mit dem 18fachen Be⸗ trage der Rente an die Staats⸗ kasse ein⸗ gezahlt sind und wofür die Berechtigten die Abfindun⸗ gen in Renten⸗ briefen ver⸗ langt haben, betragen
ℳ ₰ - ℳ ℳ 114
Die bis 30. Septbr. 1915 (einschl.) aus⸗ gelosten
Renten⸗ ablösungs⸗ kapitalien sind bis 30. Septbr. 1915(einschl.) gekündigt oder eingezahlt
Am 1. Oktober 1915 sind noch unverlost Renten⸗ im Umlauf briefe gewesen betragen
8 12 307 96
A. Ablösungsrenten. b 117 813 82 4 3 2
Ost- u. Westpreußen Schlesien Brandenburg.. . ö.... SGannober .. Westf. u. Rheinprov. Hessen⸗Nassau ..
ön““ ommern
2 601 749 86 1 930 155/12% 3 645 365— 2 673 015 05 189 657,75 1 451 899,16 256 541 48 2 375 605,15 2 007 935,172 1 867 500 17¾
89 441 90
5 12 341 30 33 965/70 84 211 50 20 547 20 770 668 90 244 720/˙20 2 372 382 70
111 399 30 † 288 804 15 69 110 55 681 230,26 11 821 28 3 222 45 7 ½ 1 976 098/80
8
5 8 5 3 1
31 836 3 80 906,17 ½, 1 786 594 —
O ISmnbi
63 200,20 50 31570 170 178 40 369 054 40 92 697 60 246 001 90 34 441 10 104 805 20 52 437/10 247 828 —
2 664 950 06 4 980 470,82 ½ 3 815 543 40
3 042 070,05 282 355 ,35 1 697 901 06 290 982 58 2 480 410 35 2 060 372 27 ½ 2 115 328,173
58 544 430% 536 237 52 71
484 698
476 230
273 105 58 271 325 — 2 611 185[107 732 160ʃ110 343 345 2 475 540 81 451 440 83 926 980 6 417 870 59 887 335] 66 305 205 1 535 790 4 515 300 15 114 600 21 770 370 260 625]w6 031 125 71 610 54 548 775 707 475 44 690 655
1 797 915] 44 569 860
55* 777 96 77
299 493 61 97 993/79
36 884 970 6 291 750. 54 620 385 45 398 130
46 367 775 88 788/ 88
„(110 565 316,77 % 6 051 090 17 478 66 %
266 944 55 % 271 393 [66 %
246 159,20 2 356 276˙50
2 227 986—
24 050 250 8 685 975 26 766 045 18 189 585] 5 776083 — 3 185 040] 1 382 211 — 5 422 275,13 624 605 — 2 349 525, 236 4257 7 620 450% 64 449—
59 080 667,55 % 4 671 503, 20] 34 494 180 9 022 549 12 1101 657 37. 8 885 442 05 57 160 935. 9 835 398 38]/ 48 115 620 6 068 568166 % ß471 167 50% ꝑ2 866 050. 37 184 463/61 3 963 383 74 31 462 695 6 389 743/78 2 593 849 657 3 942 225 54 887 329 55 % 6 359 011 39] 46 999 935 45 669 523 66 % 3 939 925 40 30 949 860 14 448 270% 636 727 46 456 563 88 5 841 294 75]/ 23 668 815 22 698 960] 1 618 1237
84 411 678 96 66 781 435/777%
Schleswig⸗Holstein 17½ Summe A. [1 408 452 32 Außerdem sind an— Rente übernommen “ und haben die Be⸗ rechtigten dafür an Schuldverschrei⸗ bungen bzw. Renten⸗ Hress erhalten [B. von der Pader⸗ borner Tilgungs⸗
8 1
VP00 D77 20219521430 959 60[23 450 384 12791265 715 483 708 3458514 734 060]⁄2 761 232,24
6 090 000 8 936/04
1 527 DR 292 22 55 585 525 183881 17885133 710 375 28 109 010:
8* 8 5 8 —
1 016 352 31 6 090 000.
E.
C. von der Eichsfeld⸗ schen Tilgungs
128 970 ,37 3 437 745
500 347 67 3 437 745
e — 6] a. 4 % ige
aus Ost⸗ u. Westpreußen 1ö1“; Brandenburg.. ebee““
E1141616“* Westf. u. Rheinprop Hessen⸗Nassau ..
Posen Pommern . .. Schleswig⸗Holstein.
„ 2. * 2u2 ——
143 322/ 25 6 889 66 4 295 35
2 542 67
2 048 468/ 50 370 098/˙80 488 773 70 183 578.— 215 925 80 344 851/71
17 468 87 550 716,˙80
3 013 990/30
879 782 70
9 172 455 1 886 810 4 502 955 5 234 340 12 207/14 8 547 630 28 747/ 08
428 730 126 — 80 33 941 17 22 482 75 31 406 04
EiIiIiII
44 035 950 7 482 465 11 195 595 4 373 625 4 969 860 7 645 860 183 600
10 842 075
6 132 150 1 689 990 691 215 129 330 264 480 901 770 245 130 2 645 985
1 502 094 63 ) 87 649 73 11 891 105,35 187 028,96 4 505 49767 24 288,44 5 246 547/14 46 987 80 8 576 37708 406 87721 428 856 — 237 493 ˙35 13 522 001 17 1 010 69919 73 043 202/75 857 787 52] 5 220 615] 67 800 105 21 351 911 04 273 617,87]1 239 915 20 080 590
8 auf Grund des Summe a. .
285 960/11
SII55
198 056 265 11 4 634 524 70 919 160 580][178 609 725
Gesetzes vom 7. Juli 1891 (Rentenguts⸗
“
b. 4 ½ % ige Ost⸗ u. Westpreußen Schlesien.. Brandenburg.. Sachsen „ Hannover . . . . Westf. u. Rheinprov. Hessen⸗Nassau .. Posen 81614* Schleswia⸗Holstein.
2
„ 2 2 2a2aau2
266 523 40 16 647 222² 74 928 80 24 554 20
189 019,30 81 836 ,30 68 149 90
1 28 436,— 201 008,30 236 245/80
1 651 875
525 900 4 117 050 1 751 505 1 504 350
629 775 4 300 290 5 085 090
138 64 3 358 237 4 152 79* 6 999 24
592 06 8 527 44
11
1 372 11 ⅓
9
2 136 11 ½ 631 911 11 ⁄
5 755 500 1 642 275
524 055 4 087 560 1 730 670 1 497 075
619 500 4 280 985 44 085 5 041 005
— — 43 275 — — 9 600 — — 1 845 29 490 20 835
7 275 10 275 19 305
5 815 422 22 % 1 653 247,11 % 526 038 64
4 120 408 23 % — — 1 755 657 79 % 6 234 47 1 511 349 24
4 300 882 06 5 093 617 44
5 364 610
[179895,— 253 97 770 305 1
8 113 655/18 285 960/11
1 2
43 923 85 ⁄9% 25 408 533 85 %
185 985† 25 178 625 198 056 265/11 4 19 160 580178 609 725 223 464 798 966⁄2),4 640 759 19 346 565,203 788 350
Hierzu Summe a.
—
—287388 25134915
329 883 966
Summe 1)
Schlesien.. Brandenburg..
11““
E. auf Grund des
Hannover..
Hessen⸗Nassau ..
Sachsen.. f
aus Ost⸗ und Westpreußen —
Westfalen und Rheinprovinz
111252* Pommern.. chleswig⸗Holstein.
Summe
Gesamtsumme.
142 90 304 ,60
5 925
1“ 2b 450 -
1 950
3 975 615 1 350 6
— —
20—
229 50 8789
2 850 8 — 167 —
2 858 450 2 400 6 092 1 125 4 800
1 950
75 3 900 1 200
2 400 4 590
1 356 — b 150
16 050
Zusammenstellung. 514 734 060] 2 761 232 24 8 936 ,04
23 430 384 12 ½ 6 090 000
243 154 31
223 134 915
9 284 348 18 16 050
864 /80
1 246 —
128 970 37 3 437 745 8 329 883 96 1 246 —
7290 180Ov”
55 583 525 181381 317 6851133 416 375128 169 046 1 016 352 311 6 090 000 — —
3 437 745 — 500 347 67¼ 3 437 745 J223 464 798 96 % 4 640 759 17] 19 346 565 203 788 350 — 17 296 — ü 1 800 14 250 —
517 495 292 24 6 098 936,04
.3087 72178 7775
3 101 298 24
SFo068 .I10 98 5570 195 795857 1897528109072.
9
Bauwesen.
Der Wiederaufbau der zerstörten Städte und ländlichen Gemeinden Ostpreußens.
Ueber eine Besichtigungsreise von Mitgliedern des Abgeordneten⸗ hauses durch Ostpreußen, die in der Zeit vom 25. bis 20. August 1915 stattfand, hat der Abgeordnete Fuhrmann dem Hause einen Bericht erstattet, der neben Mittejlungen über die Landwirtschaft Ostpreußens im Kriege und die Kriegstätigkeit der ostpreußischen Landwirtschaftekammer sowie Einzelberichten der Landräte über die Verhältnisse der auf der Resse besichtigten ostpreußischen Kreise auch Ausfüͤhrungen über den Wiederaufbau der zerstörten Städte und ländlichen Gemeinden Ostpreußens enthält. Vorausgeschickt sind diesen einige Angaben über den Umfang der Zerstörungen, die der Einfall der Russen in die Provin Ostpreußen verursacht hat.
Im ganzen sind 34 000 Gebäude zerstört, davon befinden sich 3100 in den Städten und etwa 31 000 auf dem flachen Lande. Nimmt man für die perschiedenen Anten der Gebäude gewisse Durch⸗ schnittskosten für die Wiederherstellung an und summ iert die hiernach für die einzelnen Kreise und Regierungsbezirke für jede Art der ver⸗ schiedenen Gebäude sich ergebenden Bausummen, so findet man, daß voraussichtlich zur Wiederherstellung notwendig werden:
im Regierungsbezirk Königsberg mit seinen 1
2400 Gebäudezerstötungen. . . . . rund 22 Mill. Mark
im Regierungasbeꝛtrk Allenstein mit seinen 13 000 Gebäudezerstörungen „ 113 „ im Regterungsbezirk Gumbinnen mit seinen 1 18 600 Eebäudezerstörungen . . . . EEEI“; 8 gan im EePeiüs Nan. oder zum Ausgleich für besondere Fälle rund 300 Millionen Mark.
Die mierges -n: Annahmen für die durchschnittlichen Ge⸗ bäudekosten eines Wohnhauses in der Stadt und auf dem Lande, eines Wirtschaft⸗gebäudes oder einer Fabrik, eines Ktrchbaues, eines Stalles, einer Scheune u. deral. deruhen natürlich auf Schätzung, und je nachdem man diese Zahlen höher oder niedriger anntmmt, ändert sich die voraussichtliche Summe der Kosten. Es darf aber nicht schnell aus einzelnen Beispielen auf
“
die Durchschnittswerte
geschlossen werden, weil die Zusammenstellung, die der Berechnung der zerstörten Gebäude zugrunde liegt, infolge der Zählung und Beurteilung durch untergeordnete Organe an vielfachen Ungenautgkeiten leidet. Besonders die Art der Beschädigung ist verschiedenartig beurteilt und manches Haus als zerstört bezeichnet, das durch Aus⸗ besserung erhalten werden kann.
Die gesetzliche Grundlage für den Wiederaufbau wurde durch die Allerhöchste Verordnung vom 19. Januar 1915 geschaffen, die zwei Maßnahmen im Auge hatte. Nach ihr sollen gewisse bauliche An⸗ forderungen, besonders berüglich der Verhütung der Verunstaltung, die bisber nur durch Ortssatzungen geregelt werden konnten, von jetzt an durch die Bauvolizeiordnungen gestellt werden, und ferner sollen das Gesetz, beueffend die Umlegung von Grundstücken, von 1902 (Lex Adickes) und das Abänderungsgesetz von 1907 für den Bezirk derjenigen Städte sewie derjenigen Landg⸗meinden mit mehr als 2000 Emwohnern, die ven den Zerstörungen durch die Kriegsereignisse be⸗ troffen sind, unter Zustimmung des Provinzialrats durch den Ober⸗ präsidenten eingeführt werden können. 8
Zunächst wurnde in die Prüfung der Bauvolizeiordnungen ein⸗ getreten. Es stellte sich heraus, daß die Baupolizeiordnungen für das platte Land in allen 3 Regterungsbezirken eine ziemlich ein⸗ heitliche Fassung hatten und in Form und Inhalt für die bevor⸗ stehenden Aufgaben ausreichend erschienen. Dagegen wiesen die 3 Bau⸗ poltzeiordnungen für die klelnen Städte große Verschiedenheiten auf. Deshalb sind in allen 3 Regierungsbezirken unter Zuziehung von Fachleuten die Bauordnungen von neuem durchberaten und haben durch die Vermittlung des Oberpräsidenten eine fast Fassung erhalten. Hierbei sind die neufeitlichen Erfahrungen auf dem Gebiete des Städtehzues und die Bestimmungen gegen die Ver⸗ unstaltung voll berücksichtigt. Die wichtigste neue Bestimmung hetrifft die Verhinderung der vielstöckigen Bauweise in allen diesen kleinen Städten, für die als Regel das nur aus Erdgeschoß und einem Stockwerk bestehende Bürgerhaus eingeführt ist.
Als wesentlichste Vorkehrung zur Förderung der baulichen Wieder⸗ herstellung der Provinz ist die Einrichtung der staatlichen Bau⸗ beratungsämter anzuseben. Die Leiter derselben sind nicht aus der beamteten, sondern aus der freien Aichitektenschaft auserwählt und
8 8 8 8 8 E 8 1ö1“
einheitliche
haben die amtliche Bezeichnung „Bezirksarchitekt“ erhalten. Es sind eingerichtet im Regierungsbezirk Königsberg 3, im Regierungsbezirk Allenstein 7 und im Regierungsbezirk Gumbinnen 7, zusammen 17 Bauberatungkämter. Die Wirksamkeit der Bezuksarchitekten erstreckt sich darauf, alle haulichen Maßnahmen innerhalb ihres Bezirls zu überwachen und darauf hinzuwirken,
1) daß die Bauten wirtschaftlich sind, d. h. ibre Kosten in an⸗
gemessenem Verhältnisse zu den verfügbaren Mitteln stehen;
2) daß sie konstruktiv richtig hergestellt werden, also den an⸗ erkannten Regeln der Baukunst und den Bestimmungen der Baupolizei entsprechen;
3) daß sie vom Standpunkt der Bauberatung genügen, d. h. in der äußeren Erscheinung dem Orts⸗ und Landschaftsbild und der für Ostpreußen passenden Bauweise entsprechen.
Das Mittel, dem Bezirkearchitekten einen ausreichenden Einfluß auf die Bautätigkeit zu sichern, wurde darin erblickt, daß alle Polizeiver⸗ waltungen angewiesen sind, die Baugenehmigungsgesuche nach der bau⸗ poltzeilichen Prüfung dem Bezirksarchitekten einzureichen und die von diesem zu stellenden Anforderungen zur Bedingung für die Erteilung der Baugenehmigung zu machen. Die Bezirksarchitekten sollen sich aber nicht mit dieser rein überwachenden Tätigkeit begnügen, sondern durch Vorberatung der Entwürfe mit den Interessenten und durch ständige Ueberwachung der Ausführungen in dauernder unmittelkater Be⸗ rührung mit der Praxis bleiben. Außerdem kann ihnen au Antrag gestattet werden, auch selbst eine Bauleitung zu über⸗ nehmen, sofern es sich um einen durch staatliche oder kommunale Verchaltung, Körperschaft oder gemeinnütz igen Verein auszuführenden Bau handelt.
Ihre hauptsächliche städtebauliche Aufgabe in den stark zerstörten Städten bildet die Aufstellung der neuen Bebauungs⸗ und Flucht⸗ linierpläne, für die die nötiaen Vermessungsunterlagen durch das Ver⸗ m ssungsamt der Ostpreußischen Landgesellschaft unter der Leitung des Vermessungsdirektors Werner beschafft werden. Es sind auf diese Weise schon die Bebauungspläne von Domnau, Allenburg, Tapiau, Gerdauen, Hobenstein, Soldau, Ortelsburg und Darkehmen aufgestellt,
und eine Reihe anderer Pläne ist in naher Vollendung.
Bei der großen Bedeutung, die angesichts der umfangreichen Zer⸗ störungen von Bauten auf dem Lande das landwirtschaftliche Bau⸗ wesen für den Wiederaufbau hat, erschlen es zweckmäßtig, den Bezirks⸗ architekten praktische Landwirte als Beträte an die Seite zu stellen, um sie in Fragen der örtlichen Erfahrung zu unterstützen. Solche landwirtschaftlichen Beiräte sind für fast alle Bauberatungesmter er⸗ nannt, und zwar je 2 für jedes Amt. Außerdem erschien es zweck⸗ mäßig, die seit einer Reihe von Jahren beim Bauamt der Landwirt⸗ schaftskammer der Provinz angesammelten Erfahrungen für den Wiederaufbau dadurch nutzbar zu machen, daß für alle größeren land⸗ wirtschaftlichen Nutzbauten die Nachprüfung durch das Bauamt der Landwirtschaftskammer vorgesehen wuroe.
Die große Unerfahrenheit der ländlichen Bewohner in der Ver⸗ gebung und Beaussichtigung ihrer Bauten hat schließlich auch noch zu besonderen Maßnahmen geführt, um ihnen hierbei zu helfen. Die Kreisverwaltungen sind veranlaßt worden, technische Kräfte anzustellen, die bei allen landwirtschaftlichen Nutzbauten die Bauleitung von der Vergebung der Arbeiten bis zur Abrechnung gegen mäßige Gebühren, die an die Kreiskommunalkasse zu zahlen sind. übernehmen.
Alle diese Einrichtungen ergänzen die Wirksamkeit der Bezirks⸗ architekten, in deren Hand alle Bauangelegenbeiten zusammenlaufen, da sie alle Baugenehmigungsgesuche zu begutachten, die Baustellen durch die Bebauungspläne zu beimmen, die von den Kretsen an⸗ gestellten landwirtschaftlichen Bauberater technisch zu überwachen und bei Festsetzung der Höhe der Entschädigungen als staatl che Sach⸗ verständige mitzuwirken haben. —
Die Beschaffung der Baustoffe ist, da der Staat nicht selbst baut, nicht ohne weiteres Sache der staatlichen Verwaltung. Um aber auch auf diesem Gebtete helfend eingreifen zu köͤnnen, wurde eine hauptsächlich mit staatlichen Metteln ausgestattete G. m. b. H., die Baustoffgesellschaft für Ostpreußen, gegründet, deren Leitung mit der des Hauptbauberatungsamtes vereinigt ist. Zur Führung der Geschäfte siad Kaufleute angestellt, außerdem wirkt der Direktor der Ostbank für Handel und Gewerbe ehrenamtlich im Vo.stande mit. Die Gesellschaft hat sich damit zu befassen, den Bedarf an Baustoffen in den verschiedenen Zerstörungegebieten festzustellen, die Bezugsquellen inner⸗ halb der Provinz zu ermitteln und, sofern der Bedarf nicht im Lande selbst gedeckt werden kann, für Zusuhr von auswärts zu sorgen. Sie soll durch ihre Ankäufe die Preise regeln und durch Zusammenfassung des Einzelbedarfs zu größeren Lieferungen für eine preiswerte und rechtzeitige Versorgung der bauenden Bevpölkerung mit solchen Bau⸗ stoffen, die sich für die Einzelbeschaffung nicht eignen, sorgen.
In der Hauptsache richtet sie ihr Augenmerk auf die Beschaffung von Bauholz, Mauersteinen und Dachsteinen, doch kommen auch Kalk, Zement, Glas und andere Stoffe je nach Bedarf in Betracht. Auch die Bestellung von Türen und Fenstein bei Tischlereivereinigungen wird durch die Gesellschaft vermittelt. Es ist ein Stammkapital von 1 600 000 ℳ gezeichnet, auf das 400 000 ℳ bisber eingezahlt sind. Entsprechend der Beschränktheit ihrer Mittel kann sich die Gesell⸗ schaft hauptsächlich nur mit der Vermitilung von solchen Geschäften befassen, deren Begleichung aus den statlichen Entschädigungsattteln unmittelbar erfolgt.
Die Bautätigkeit hat sich in dem ersten Sommer nach dem Russeneinfall erst langsam entwickelt und hauptsächlich auf die Her⸗ stellung von Scheunen und landwirtschaftlichen Nutzbauten erstrecke. In den Städten konnten nur erst vereinzelte Bauten vorgenommen werden, soweit die Neuaufstellung der Fluchtlinseapläne es gestattete. Auf dem Lande waren der Mangel an Arbeitskräften und vor allen Dingen die äußerst schwierigen Aafuhrverhältnisse sehr hinderlich. Immerhin sind doch bis zum 1. Oktober 1915 schon etwa 3000 Bau⸗ entwürfe von den Bauberatungsämtern begutachtet worden, so daß an⸗ zunehmen ist, daß mindestens 10 % der zerstörten Gebäude noch in demselben Jahre, in dem die Zerstörung erfolgte, wieder hergestellt
sein werden. “ Land⸗ und Forstwirtschaft. Die Ernte des Jahres 1916.
Ein Mahnwort an dle deutsche Landwirtschaft.
Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung ist die Forderung, die die Lage unserer Volksernährung im Jahre 1916 an die deutsche Landwirtschaft stellt. Daß die Landwirtschaft thre Aufgabe begriffen hat, kann man bei flüchtiger Durchsicht der Presse leicht feststellen. Besondere Beachtung verdienen folgende Aus⸗ führungen, die sich im „Vereinsblatt des Badischen Bauernvereins“ vom 1. Januar finden:
„Der deutschen Landwirtschaft erwächst angesichts der Kriegsnot die ernste Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch im kommenden Jahre eine reiche Ernte unserem deutschen Volk beschieden werde. Dazu gehört richtige Auswahl des Saatgutes und der zweckentsprechenden Sorten, da jedenfalls in erster Linte für Brotfrucht gesorgt werden muß. Dazu gehört aber auch und vor allen Dingen eine richtige Düngung.
Der Landwirt glaube nur nicht, daß er mit der Düngung in diesem Jahre sparen dürfe! Das wäre angesichts der großen Not unseres Vaterlandes eine verhängnisvolle Sparsamkeit, die sich bitter rächen könnte. Nein, gerade im kommenden Frühjahr müssen unsere deutschen Aecker reichlich gedüngt werden, um mit Sicherheit für das nächste Johr die Ernährung des deutschen Volkes zu gewährleisten, und zwar ist eine Volldüngung unserer Aecker unerläßlich. Denn wie jeder sachkundige Landwirt weiß, muß eine Düngung mit Kalt und Phosphorsäure allein wirkungsles bleiben, wenn nicht ein entsprechendes Quantum Stickstoffdünger hinzukommt. Ueberdies ist nach dem neuesten Flugblatt der Deutschen Landwirt⸗ schaftsgesellschaft „Stickstoffdünger fraglos der souveräne Nährstoff, der die Ernten auf der Mehrzahl unserer Böden beherrscht. Wesent⸗ liche Schmälerungen der Stickstoffgaben dürften sich also namentlich bei zu dünner Saat schwer rächen“.
Nun aber hat die Kriegslage zur Folge, daß Chilesalpeter, von welchem im Jahre 1913 750 000 Tonnen für Düngezwecke in Deutschland gebraucht wurden, sich nicht auf Lager befindet, da jede Zufuhr für die Dauer des Krieges abgeschnitten ist. Dieser ungeheure Aussall des bisher am meisten verwendeten Seickstoffdüngemittels, wozu fraglos auch infolge Stillegung vieler Koksöfen ein Mangel an dem bewährten schwefelsauren Ammontak kommen wird, kann aber, zum Glück für unser Vaterland, einigermaßen gedeckt werden, well wir innerhalb unserer Landesgrenzen, in Bavpern, am Rhein und in der Provinz Sachsen, drei große Werke haben, weiche Kalk⸗ stickstoff, das billigste unter den bewährten Stickstoffdüngemitteln, jetzt schon in bedeutenden Quanttfäten herstellen. In diesen Werken wird der Stickstoff der Luft auf elektrochemischem Wege nach dem Verfahren von Frank und Caro an Kalk gebunden und als Kalk⸗
stickstoff in den Handel gebracht. Die Eisenbahnabtteilung des Generalstabes stellt nun auf unseren Antrag allen deutschen Werken im Interesse der Landwirtschaft die für Herbeischaffung der Rohpodukte sowohl wie für die Abfuhr des
fertigen Fabrikats erforderlichen Waggons bereitwillig zur Verfügung.
Die Herstellungskosten werden allerdings während der Kriegsdauer etwas höher sein als in Friedenszelten. Dennoch aber wird der Kalk⸗ sticksoff auch während des Krieges das billigste Stickstoffdüngemittel auf dem Markte sein. t
Es kann nun der Landwirtschaft nicht dringend genug empfohlen werden, sich sobald als möglich die erforderlichen Mengen Stickstoff für die Frühjahrsdüngung zu beschaffen, die für die Frühjahrsdüngung erforderlichen Quantitäten möalichst jetzt schon zu beziehen und in gut trockenen Räumen bis zum Frübjahr aufzubewahren. Im Frühjahr, vor Erwachen der Vegetation, soll die Kalkstickstoffgabe als Kopfdünger gegeben werden.
Der Kalkstickstof wird demnach in diesem Jahre berufen sein, bei dem unvermeidlich eintretenden großen Mangel an Stickstoff⸗ düngern, der Landwirtschaft eine sehr willkommene Hilfe zu bieten.“
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das Kaiserliche Manifest vom 9. November 1906:
* Landwirtschaftliche Zustände in Rußland schildert neben denen anderer feindlicher Länder ein „Der Weltkrie im Lichte der Bodenreform“ betitelter neuer Abschaltt in der fürzli erschienenen 10 Auflage (31. bis 35. Tausend) des in fast alle europätsche Sprachen übersetzten Buches „Die Bodenreform, Grund⸗ sätzliches und Geschichtliches’“ von Adolf Damaschke (Verlag von Gustao Fischer, Jena, Preis 3,25 ℳ) im Anschluß an Ausführungen, die in der russischen Ausgabe von desselben Verfassers praktischem e 85 Seesendsegnü der Nationalökonom und rischaftliche Berater des russischen Finanzministeriums Osero an die russische Intelligenz gerichtet hat. 1s Hesen
Rußland — heißt es ig jener Schilderung — ist durchaus Agrar⸗
staat. Mehr als 80 % seiner Bevölkerung leben von der Urprodukkion.
Das Verhältnis des Menschen zum Boden nicht nur als Wohnstätte, sondern auch als Werkstätte bestimmt unmittelbar mehr als in jedem anderen Großstaat der Welt das Schicksal seiner Bewohner. Dieses Verhältnis stellt sich in den russischen Kernprovinzen wesentlich in der Form des „M r“ dar. Das Bauernbefreiungsgesetz vom 19. Fe⸗ bruar 1861 erklärr in § 13 den „Mir“ als „diejenige Nutzungsart, bei der das Land durch Gemeindebeschluß unter die Bauern nach Seelen oder nach einem anderen Maßstab umgeteilt oder verteilt wird, die für den Nießbrauch des Landes auferlegten Verpflichtungen aber unter gemeinsamer Haft getragen werden“. Der Anteil der einzelnen Familie konnte weder verschulder noch veräußert werden. Was auch immer das Jahr an Frost und Hitze, an Ent⸗ täuschung und Not brachte, jede Familie war sicher, daß sie im nächsten Jahre, besonders nach der nächsten Umtellung, wieder eine gesicherte Arbeitsstätte und damit eine neue Poffnung haben werde. Aus diesen Verbältnissen wuchs eine außer⸗ ordentliche Volksoermehrung heraus. 1871 zäblte Rußland 78 Mil⸗ lionen, heute uͤber 170 Millionen Seeler. Seine Bevölkerung stieg also um rund 120 %, während die des Deutschen Reichs in derselben Zeit nur um rund 60 % zunahm. Aber gerade bel dieser Volks⸗ vermehrung mußte die alte Verwaltung des „Mir“ zu Mißständen führen. Die wichtigste Fehlerquelle war die zu häufige Verteilung der Landanteile, die in vielen Gemeinden sogar in jedem Jahr erfolgte. Dieses Verfahren zeitigte keinen besonderen Schaden in einer Zeit, in der die Größe der Anteile auch bei erxtensiver Wirtschast genügenden Ertrag brochte. Es mußte aber gefährlich werden, als mit der schnellen Bevölkerungsvermehrung die Anteile der Einzelnen natur⸗ gemäß immer kleiner wurden. Kamen bei der Bauernbefretung 48 Deßjatinen (1, Deßjatine = 1,00 ha) auf die Stelle, so war der Darchschnittsanteil im Jahre 1900 auf 2, Deßjattnen gesunken. Die dadurch notwendig werdende intensive Bewirtschaftung konnte aber von einer Familie nicht geleistet werden, wenn sie befürchten mußte, daß schon nach kurzer Zeit das Los ihr dieses Stück Land nehmen und ihr irgend einen anderen Teil der Dorfgemarkung zuweisen werde.
Es war deshalb nur natürlich, daß die Einrichtung des „Mir“ hestig umkämpft wurde. Während die einen ihn glattweg als „nattonale Institution“ verteidigten, wollten andere ihn durch ein⸗ schneldende Reformen den Ansprüchen des Lebens anpassen. Es wurde eine grundsätzliche Reform des Steuerwesens gefordert; während die Gesamtsteuerlast für Staat, Landschaft und Gemeinde im Jahre 1903 für das Privatland in den noördlichen Gouvernements nur 7,2 % der Ertragstähigkeit ausmachte, betrug sie bei den Anteilen des „Mir“ 61 %. Alz einfachstes Miltel wurde eine Besteuerung nach dem gemeinen Werte empfohlen, die jede Bevorzugung einzelner Besitzer nach Stand, Fleiß, Begabung usw. unmöglich mache. Dazu verlangten Reformer die Hebung des Schulwesens, da der Mangel an Blildung die Quelle vieler Mängel des landwirtschaftlichen Betrtebes sei. Bet der Vergebung des „Mir“ forderten sie eine Besettigung des Zerstückelungswesens. Damit jede Familie von jeder Bodenart Gleiches erhalte, war im Laufe der Zeit vielfach eine Zerstückelung einzelner Anteile eingetreten, die jede wirt⸗ schaftliche Ausnutzung äußerst erschwerte. So kamen z. B. im Kreise Uglitsch im Gouvernement Jaroslaw im Durchschnitt auf ein Familienoberhaupt 36 Streifen Landes, in einigen Gemeinden wurde die Zahl 120 erreicht. Endlich wurde eine Ausgabe des Landes auf Lebenszeit empfohlen. — Eine Zeitlang wurde diese Richtung der Reformbestrebungen auch von der Regierung unterstutzt. Die Niederlagen im russisch⸗japanischen Kriege weckten die Kritik an den Staatseinrichtungen. Namentlich waren es die heimkehrenden Krieger, die sich dagegen auflehnten, daß sie nach ibren ungeheuren Opfern mit ihren Familien ins Elend versinken sollten, weil die Landanteile zu klein geworden waren, während an der Seite der Bauerngemeinden unermeßliches Kron⸗, Apanagen⸗ und Privatland lag. So gehören der Krore noch fast 40 % der Fläche des europäischen Rußlands = 110 Millionen Deßjatinen. Dazu kommt ein ausgedehnter Latifundienbesitz, dessen Etgentümer oft nicht den Acker selbst bearbeiten, ihn nur unter harten Bedingungen den Bauern überlassen, wenn diese durch Zupachfung ihre Landanteile vergrößern wollen, und ihnen auch ihre Rechte namentlich an den Waͤldern immer mehr beschränken.
In der neuen Verfassung wurde zunächst dem Bauernstand be⸗ fonderer Einfluß eingeräumt. Man erwartete von ihm ein Gegen⸗ gewicht gegen die Stadtschichten. Die russischen Bauern wählten auch Vertreter, die aber eine weitgehende Reform des Bodenrechts forderten. Die russische Regierung wurde damit vor eine schwere Wahl gestellt. Sie entschied sich nicht für die von den Bauern gewünschte Reform des „Mir“ durch „fortschreitende Organisterung des Bodens“, sondern für einen anderen Weg, wie in der eingangs erwähnten Schilderung bemerkt wird, „beeinflußt durch die mächtige Großfürsten⸗ und Adels⸗ partei, die ihren Latifundienbesitz unter allen Umständen erhalten wollte, besonders aber auch durch die kapitalkräftige Schicht des jungen Industrie⸗ und Handelskapitals, die naturgemäß Herr der einflußreichsten Zeitungen und damtt der öffentlichen Meinung war. Diese Schicht brauchte Industriearbelter, die ohne Rückhalt gezwungen waren, ihre Arbeitskraft als ihre einzige Ware unter jeder Bedinaung zu ver⸗ kaufen. Nun waren aber 1905 z. B. von den Industrtearbeitern des Moskauer Gouvernements noch 94 % „Bauern“, d. h. Menschen, die irgendwo in einem russischen Dorfe einen Anteil an dem „Mir“, also im Notfall stets eine Heimstätte und ein Stück Land als Grundlage freier Arbeit besaßen. Die nöttgen „billigen Hände“ für die Industrie konnten natürlich nur geschaffen werden, wenn es gelang, den Arbeitern ihr Recht auf ein Stück Boden zu nehmen, also den „Mir“ aufzulösen. Neben dieser Proletareerschicht glaubte die Regterung eine Schicht von Bauerabesitzern zu gewinnen, die als unumschränkte Eigentümer ihres Bodens ihr Interesse bedingungzlos mit dem der herrschenden Bureaukratie verbinden würde.“ Die Gemeinden besaßen seit 1861 bereits das Recht, die Anteile der Famllten in⸗ unn schränktes Eigentum zu verwandeln, sobald sich zwei Drittel der Wirte dafüt erklärten. Aber von diesem Recht war so gut wie kein Gebrauch gemecht worden. Da erschien — In den Gemeinden, in denen die Landteilung in Uebung geblieben war, sollte schon ein
Fünftel der Wirte das Recht haben, aus der Feldgemeinschaft aus⸗
zuscheiden; in großen Gemeinden sollten bereits 50 Wirte zur Antrag⸗ stellung genügen; es war sogar vorgesehen, daß jeder Einzelne seinen Landanteil als Privateigentum verlangen durfte. Die erste und die zweite Duma lehnten dieses Gesetz ab; es bedurfte einer Aenderung des Wahlrechts, zum durch ein Feleß vom 14. Juni 1910 von der dritten Duma jene Bestimmungen bestätigt zu erhalten. Innerhalb von 3 Jahren sind nun in nicht weniger als 49 000 Ge⸗ meinden Anträge auf Teilung gestellt worden. Aus den Pänden der Armen gingen sehr viele Anteile zu Spottpreisen in die Hände von Spekulanten über, die auf diese Teilung gewartet hatten, sodaß sehr viele von jener Klasse jetzt nichts mehr besitzen. Die „Deutsche Volks⸗ zeitung“ in Ssaratow wies darauf hin, wie Notare von Elenden be⸗ lagert wurden, die ihr Land ausgeschiteden haben wollten, und be⸗ richtete: „Durch die Beihilfe „wohltätiger“ Menschen sind alle Mühen „aufs angenehmste“ überstanden und finden ihren Abschluß durch die Auszahlung von ein paar Rubelscheinen oder ein paar gelben Münzen.
Der Klient hat „glücklich“ verkauft; nun sitzt er als Landloser in der
1 “ 1“ 8*
] Garküche und trinkt Monopolschraps... Ist es nicht tieftraurig, ja
eimpörend, wenn man hören muß, daß z. B. in Warenburg ganze Seelenanteile im Belaufe von 7 Deßjattnen für nur 100 dis 150 Rabel losgeschlagen worden sind? Beträgt doch für solche Ländereien das Pachtgeld schon 18 bts 20 Rubel jihrlich! Wie man hört, zahlt man dort jetzt 200 Rubel für ernen Seelen⸗ anteil und für die Deßjatine eines solchen Seelenanteils 30 Rubel, während die Landpreise daselbst in der letzten Zeit 100 Rubel für die Deßjatine betrugen!“ Dazu kamen die Miß⸗ stände, die aus der sprichwärtlichen Bestechlichkeit der russischen Beamten erwachsen mußten. Es wurde öffentlich nachgewiesen, daß „ein Landregulterungsbeamter sich 120 Seelenanteile zu seinem Privat⸗ besitz für ein Butterbrot erwarb. Ein Kaufmann, der sich in eine Gemeinde aufnehmen ließ, kaufte 400 Deßljatinen zu je 10 bis 15 Rubeln und verkaufte sie bald wieder für je 80 Rudel. — So⸗ weit die Landbevölkerung an den Anschauungen der Väter festhielt, sah sie in den „Teilern“ Verräter. „Die Regierung versuchte, durch Kolonisation in Sibtrien die Erregung zu beschwichtigen. Zunächst gingen auch viele Bauern über den Ural, so 1908: 664 800, 1909: 619 300. Aber geeignetes Land begann auch dort bald selten zu werden, zumal da die Regierung nicht die Mittel zu großen Boden⸗ meliorationen zur Verfügung stellen konnte oder vielmehr, nach dem Willen der Auslands⸗Geldgeber, nicht durfte. So ist die Auswande⸗ rung nach Sibirien bald weseatlich gefallen. 1911 betrug sie nur noch 189 800, 1912 201 500 Köpfe.“
Eia Gegenstück zu der russischen Volksentwurzelung bietet bis zu einem gewissen Grade Serbien. Als die alte südslavische Hauskom⸗ munion sich auch bei den Serben aufzulösen begann, fanden sich weit⸗ blickende Staatesmänner, die schon 1865 einen Heimstättenbesitz von 2 Morgen Land von jeder Zwangsversteigerung ausschlossen. Oas beute noch geltende Heimstättemnrecht stammt vom Jahre 1873. Das Wohnhaus mit 1 Morgen Hof, außerdem noch 5 Morgen Land sind von jeder Zwangsvollstreckung auegeschlossen, mit Ausnahme für Steuer⸗ rückstände. Eine Verschuldung ist nur bis zu 50 % des gemeinen Wertes, und zwar nur bei einer staatlichen Hppothekenbank möglich.
Im Anschluß an eine Betrachtung der in Deutschland schon mehr bekannten geschichtlichen Entwicklung, die in Großbritannien und einigen seiner Kolonien zu einem gewissen Abschluß gekommen ist, der zum Teil gewaltsam herbeigeführten Entwarzelung des englischen Volkes werden in dem eingangs erwähnten Buche die Richt⸗ linien des am 20. März 1915 in Deutschland auf Ver⸗ anlassung des Bundes deutscher Bodenreformer gegründeten „Hauptausschusses für Kriegerheimstätten“', dem sich mehr als 1700 Organisationen, darunter auch der Reichsverband deutscher Städte, angeschlossen haben, wiedergegeben und erläutert. Es wud dabei an Ausführungen des Ministerialdirektors im preußi⸗ schen Ministertum des Innern Dr. Freund in der Halbmonatsschrift „Bodenreform“ angekaüpft, der in der bisherigen Arbeit auf dem Ge⸗ biete des Bodenrechts in Deutschland neben unserer bahnbrechenden Verstcherungsgelezgeburg eine Bürgschaft für unseren Sieg im Welt⸗ rieg er 3
8 11“ Konzerte.
Montag v. W. im Beethovensaal ein Konzert unter der Leitun S. von Hauseggers stattfand, der sich an die Spitze unseres treff lichen Philbarmonischen Orchesters gestellt batte. Mit den bisherigen Fehlen der charaktervoll eigenartigen Dirigentenversönlichkei Hauseggers war im Berliner Musikleben dieses Winters eine Lück fühlbar geworden. Wir haben wenige Orchesterleiter, die aus eine
Hausegger Temperament und ein bis zu den feinsten Abtönungen entwickelte Vortragsfolge am Montag enthielt nur Kompositionen von Beethoven 11a dgeich n g Cerzolnh. und „Fidelio“ prächtige Schlußk önung die mit großartiger Steigerung vorgetragene A⸗Dur⸗Symphonie. Zwischen den Orchesterwerken spielt Frida Kwaf das G⸗Dur,Klavierkonzert mit vornehmeinnerlicher Auffassung. Die große Zuhörerschar — der Saal
lerischen Feierstunden herausklang.
Das III. Orchesterkonzert der Gesellschaft der Musik⸗ freunde unter der Leitung des Professors Ernst Wendel bot am Donnerstag in der Pbhilharmonie Gelegenheit, Gustav Mahters seltener aufgeführte IV. Symphonie einmal ivteder klingen zu hören. Sie gehört in bezug auf ihren Aufbau nicht eben zu den glücklichsten Schöpfungen Mablers, andererseits enthält sie, besonders in ihrem dritten Satze, daß man sich willig dem reinen Genusse solchen Wohl⸗ lauts hingibt. Den letzten Satz bildet die Vertonung eines Liedes aus „Des Knaben Wunderhorn“, Form die himmlischen Freuden schildert. Ohlhoff mit schöner Stimme und gutem Ausdruck gesungen. übrigen Gaben des Abends waren Mendelssohns Violinkonzert, mit
haft einführte, und Beethovens VIII. Symphonie. oft Gesagtes wiederholen, hervorragende Dirigenteneigenschaften aufs neue hervorheben wollte. An reichen Ehrungen für ihn und die ihm unterstellten Künstler fehlte es auch an diesen Abend nicht.
Der III. Syvmphonieabend der Königlichen Kapelle, der unter des Generalmusikdirektors Richard Strauß Leitung am
Es hieße schon
eG zu Ehren des Geburtstags des Meisters ein „Beeihoven⸗
phonieabend, der sonst am 16. Detember sattfindet, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Das Programm, das die seltener gehörte erste Leonorenouvertüre, das Violinkonzert und die „Eroica“ ver⸗ sprach, hatte wegen Erkrankung des Konzertmeisters Zeiler ebenfalls eine Umänderung erfahren müssen. Es wurde statt des Violinkonzerts die erste Symphonie gespielt. Die Aufführung sämtlicher drei Werke, bei denen der Tonkörper des Orchesters seine ganze Klangschönheit zu entfalten Gelegenbeit hatte, bdot um so mebr Genuß, als der Dirigent diesmal ohne alle Eigenmächtigkeit der Auffassung dem Geiste Beethovens zu dienen und zu haldigen bestrebt war. — Eben⸗ folls als Huldigung für einen deutschen Tondichter war der „Robert Franz⸗Abend“ gedacht, burtstage dieses Liederkomponisten zu Ehren, gleichzeitig in der Pbil⸗ harmonie gab. Frau Lehmann hatte diesmal stimmlich einen jener guten Abende, die bei ihr schon seitener geworden sind und brachte, von ihrem trefflichen Begleiter Herrn Lindemann bestens unter⸗ stützt, eine Reibe der schönsten Franzschen Lieder gebührend zur Gel⸗ tung. Die zahlreiche Zuhörerschaft ließ es denn auch an lebhaften Beifallsäußerungen nicht fehlen.
Immer erfreulicher entwickeln sich die Sympboniekonzerte des Blüthnerorchesters unter der Leitung Paul Scheinpflugs. Für den vergangenen Sonntag war ein „Wagner⸗Abend“ angesetzt, der eine so starke Anziehungskraft auf das Publikum ausgeübt hatte, daß der geräumige Blüthnersaal bis auf den letzten Platz ausverkauft war. Das Programm enthielt, außer drei Vorspielen zu Wagnerschen Tondramen, Siegfrieds Rheinfahrt und den Trauer⸗ marsch aus der „Götzerdämmerung“, Wotans Abschied und Feuer⸗ zauber aus der „Walküre“ sowie den Tanz der Lehrbuben auf der Festwiese und den Aufzug der Meister aus dem letzten Akte der „Meistersinger von Nürnberg“; außerdem sang die Königliche Opern⸗ sängerin Frau Hafgren⸗Waag die Arie der Elisabeth aus „Tann⸗ häuser“ und „Isoldes Lieb.stod“ — wahrlich eine Fülle der Genüsse, die für den Freund Wagnerscher Kaunst verlockend erscheinen mußte. Die Ausführung ent' prach auch hochzespannten
Erwartungen. Das Orchester entwickelte unter Scheinpflugg
“ EE11“ 1 11616“]
Der Anregung einiger Kunstfreunde war es zu danken, daß am
so stark individuellen, vielseitig entwickelten Begabung schöpfen wie bei dem ein reicher Formsinn sich mit zwingendem
Klanggefühl sich mit reschster rhythmischer Lebendigkeit vereinigen. Die
(Nr. 2), sowie als
große 5 9 war ausverkauft — brachte der Solistin und dem Dirigenten stürmische Beifallskundgebungen dar, aus denen der Wunsch nach einer Wiederholung solcher echt künst⸗ 1
so viel Tonschönheit,
das in kindlichnaiver Es wurde von Elisabeth Die dem sich ein junger Geiger, Duct von Kerokjarto, recht vorteil-
wenn man dabei Professor Ernst Wendels
Freitag im Königlichen Opernhause stattfand, war nach dem
bend“. Die Reihe der Parsifalaufführungen, die nicht unterbrochen werden konnten, hatten es diesmal notwendig gemacht, den Sym⸗
den Lilli Lehmann, dem 100 jährigen Ge⸗-
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