Es folgen persönliche Bemerkungen der Abgg. Berlin (Soz.) und Dr. Roesicke (deutschkons.).
Schluß noch 634 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 2 Uhr. (Fortsetzung der Beratung.)
Z“ ologischer Erscheinung für den Kampf wider das Verb gangs geg Uebersicht selbst verwiesen. Er. neh erdefern esbrechan “ em Satze, daß jeder Kriminaijurist ebenso 1 3 gelehrter sein müsse. 1 Pabeh. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einführungsgesetz, herausgegeben und erläutert von Dr. Reinhard Frank, Professor der Rechte in München. Elfte bis vierzehnte, neu bearbeitete Auflage. VIII und 740 Seiten. Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen. Geb. 14 ℳ. — Der verdienst⸗ volle Kommentar zum Reichzstrafgesetzbuch einschließlich der Konkurs⸗ endgeborenen 20, delikte, dessen Hauptvorzüge darin liegen, daß er in prägnanter und 8 8 übersichtlicher Gestaltung sowie in voller Selbständigkeit der Auf⸗ 8 fassung einerseits die strafrechtlichen Fragen wissenschaftlich behandelt, andererseits auch stets den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt und thr alles Wesentliche bringt, bat in der vorliegenden neuen Auf⸗ lage innerlich zwar seinen alten Charakter bewahrt, aber in vielen Punkten eine Umarbeitung erfahren, die nicht lediglich die inzwischen erschtenenen einschlägigen literatischen Veröffentlichungen wie die neueste Rechtsprechung des Reichsgerichts sorgfältig berücksichtigt, sondern eine weitere wissenschaftliche Vertiefung bedeutet. In der Darstellung der einleitenden Bestimmungen wird die von der “ 8 Bindingschen Normentheorie abweschende Anschauung Franks eingehender . . 8 und noch klarer als bisher begründet. Ergänzt bezw. umgearbeitet sind ferner u. g. die Ausführungen über die Wurkungen des Rücktritts vom Die Versuch bei einzelnen Deliktsarten, den Unternehmungs⸗, Vor⸗ bereitungs⸗, Aufforderangs⸗ und Absichtsdelikten, über den Schuld⸗ begriff, der nach Frank erst erfüllt wird duich die Summe der dem Innenleben des Täters (oder Teilnehmers) angehörenden Unstände, die in ihrer Gesamtheit die Verwerfoarkeit der Handlung begründen, über den Vorsatz, den er jetzt bestimmt als den Seelenzustand, bei dem sich der Täter durch die vorhandene Kenntnis der zum gesetzlichen Tarbestande gehörenden oder die Strafbarkeit erhöhenden Tatumstände vom Handeln nicht abhalten läßt, über die Fahrlässi keit, in deren
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Saatkartoffel herauskam. Daß Eßkartoffeln als Saatkartoffeln ven auft werden, wäre zu mißbilligen; dem ist dodurch entbehn uwirken, aß der Verwendungszweck nachgewiesen wird. iun diese Saat⸗
kartoffelfrage nicht geregelt worden wäre, so wäre die ganze Kartoffel⸗
ernte für das nächste Jahr aufs Spiel gesetzt worden. Der Landwirt
— 1uß auf das peinlichste dafür sorgen, so viel Kartoffeln in der Reserve
zu haben, daß er den Bedarf an Saatkartoffeln decken kann. Was das Mühlengewerbe betrifft, so bestehen manche Beschwerden über das
Verhältnis der. Reichsgetreidegesellschaft zu den Großmühlen und zu en mittleren und kleinen Muhlen. Ich kann nur auf das dringendste
den Wunsch wiederholen, daß die Reichsgetreidegesellschaft die mitt⸗
leren und kleineren Mühlen nach einer bestimmten Rationierung be⸗ scUhaüftäst. das ist ein nobile officium des Reichs. Es müssen hier soziale Gesichtspunkte maßgebend sein. Die Viehzüchter und Mäster ind in einer besonders schwierigen Lage, sie müssen das Schrot sehr teuer bezahlen, während sie für das ihnen weggenommene Getreide un⸗ verhältnismäßig wenig bekommen. Besonders schlimm sind die Frauen der eingezogenen Mannschaften daran, die sich nur schwer in die Ver⸗ rdnungen hineinfinden können und doch ihr Vieh nicht hungern lassen vollen. Bei der Regelung der Futtermittelfrage ist eben nicht in der zweckmäßigsten Weise vorgegangen worden; und da sind denn Kar⸗ offeln — es gibt ja gar kein billigeres Futtermittel als diese — in sstarkem Maße verfüttert worden. Die Kommunen sind dabei übrigens
legen, und die Leenesffteit ist bei den Großmühlen besser als bei den kleinen. ir müssen ferner — das ist einer der umstrittensten Punkte — das Getreide möglichst in der Nähe des Konsums aus⸗ mahlen lassen, weil das Mehl auf längeren Transporten Gefahren ausgesetzt 8 m vorigen Frühjahr ist das Mehl 30 bis 40 Tage großer Hitze auf den Eisenbahnen ausgesetzt gewesen; es wurde da⸗ durch so schlecht, daß wir es mit anderem mischen mußten. Ich habe nie eine Antwort auf die Frage bekommen, wieviel Mühlen ich denn anschließen soll, wohl aber habe ich viele Briefe von Abgeordneten be⸗ kommen, die das Mahlen in ihrem Wahlbezirke wünschen. Im Westen haben wir auch den kleinen Mühlen Mahlgut gegeben, um den Wünschen tunlichst entgegenzukommen. Die Kommunalverbände haben auch die größeren Mühlen bevorzugt und es war nicht möglich, sie zu einer einheitlichen Politik zu veranlassen. Der Antrag, in den Mühlen die Feiertagsarbeit und Rachtarbeit zu verbieten, erschien mir zuerst annehmbar, aber nach weiterer Prüfung kann ich ihn nicht mehr empfehlen. In den Speicherräumen und in den Silos muß das Getreide bewegt werden, namentlich an heißen Tagen. Wenn man die Arbeit . wollte, würde auch mehr Feuerung, also mehr Kohle, mehr Oel, ferner eine schärfere Ueberwachung nötig sein⸗ sodaß wir ee2 n. Opfer bringen müßten. Auch im Frieden hat man das Verbot der Nachtarbeit und der Feiertagsarbeit in . Eeee g8. er eah. h. chan. Sö Kriege Sene liche Mitgtieder: nicht etwa bei den Kartoffellieferungen zu kurz gekommen; mit zwei wir die sozialen Momente nicht so sehr berücksichtigen. Den Zweck, * 7
f 32 888 8 mehr Müblen dafür zu beschäftigen, habe ich dadurch zu erreichen ge -8 am 1. 7. 1914 214 874, 1W 168 399
lusnahmen haben sie alle das verlangte Quantum erhalten. Die 2 2 — 1 G 1 201 48550,. 8 8 elbst hab ber viel Fe bege : si te ucht, daß mehr Mühlen angeschlossen wurden. Die Aussetzung der .“ 16“ 9 ECPPPNIua fte süchte würde eine technische Verschlechterung des ganzen Mühlena-· „⸗ 3 9. Sew 169 793. . 842 1. 1.
nächst elnen Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung und be⸗ handelt dann in neun Abschnitten das materielle Jugendstrafrecht, das Strafverfahren gegen Jugendliche und die Jugendgerichte (Ver⸗ fahren bis zur Haupiverhandlung und diese selbst), die Bewahrungs⸗ heime, die Vollziehung der gegen Jugendliche zulässigen Maß⸗ regeln (solche ohne Strafcharakter, Strafmaßregeln sowie Unter⸗ bringung in Besserungs⸗ und Erziehungsanstalten), sodann den übrigen Inhalt des Children Act (präventive Verbrech nöbekämpfung), die besondere Behandlung jugendlicher Rechtsbrecher vom bis 21. Lebensjahre, die Kriminalität der Jugendlichen in England (deren Ursachen und Statistik), endlich die Mitwirkung privater Vereine. Vielfach sind kritische Bemerkungen eigenen und fremden Ursprungs eingeflochten. Ste dürften für den deutschen Leser von be⸗ sonderem Interesse sein. Denn die Art, wie fremde Rechtgeinrichtungen auf threm eigenen Boden gedeihen, bildet eine wichtige Unterlage für die Prüfung, ob und mit welchen Aenderungen ihre Verpflanzung empfehlenswert ist. Auf letztere Frage ausdrücklich einzugehen, d. h. unmittelbare Nutzanwendungen auf die heimischen Verhältnisse zu ziehen und vergleichende Werturteile abzugeben, hat der Verfasser jedoch unterlassen. Die geschilderten Einrichtungen und Zustände sprechen selbst am besten dafür, was der Nachahmung wert und was zu vermeiden ist. Allen, die sich fär die Reform des Jugend⸗ strafrechts interessieren, kann das Studium des Buches warm empfohlen werden.
Ugterlnchnng des Geisteskranken. Von Dr. P. Roller, Chefarzt der Kropper Heil⸗ und Wohltätigkeiteanstalten. 115 Seiten. Karl Marholds Verlagebuchhandlung, Halle a. S. Preis 2,50 ℳ. — Dieses Buch ist als Führer für junge Psychiater gedacht, die mit ganzer Liebe sich in ihren Beruf einleben wollen. Besonders den praktischen Arzt soll es aber auch ein Wegweiser sein auf einem Gebiet, das ihm erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereitet, und soll es ihm erleichtern, sich methodisch mit den einfachen und komplizierten Störungen des Vorstellungsablaufes vertraut zu machen. Seinen Zweck dürfte das Buch erfüllen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
Säuglingssterblichkeit und Volkserna in Deutschland.
Der Eindämmung der Säuglingssterblichkeit hab as. — Kräfte Fe 859 1.IS ges uch dauernd zurü⸗ 8 beweist. Es starben in Deutschland cen, sctseünn Heghs
im Jahre 1901 von 100 Leb 1902 8
2*
1903 1904
1905
1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 An diesen fär das Deutsche Reich feststehenden Durchschnt
waren die einzelnen Gltedstaaten und preußischen verschieden beteiligt. Während für das Jahr 1913 das Fürstentum Waldeck mit 6,9 Prozent am güostigsten abschneldet, weist West⸗ prenger mit 188 78 Prozentijatz auf
un ergibt die Statistik pleichzeitig, daß der Prozentsoa
Sterblichkeit ehelicher Säuglinge wesentlich 5. Teg⸗ 98 1— 8 unehelichen, wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich ist. Es starben
— in Deutschland von je 100 Lebendgeborenen ebeliche unebeliche veränderter Begriffsbestimmun rscht
b m he 2 f g der Unterschied zwischen bewußter und im Jahre 1 1 194 88* unkewußter Fahrlässigkeit schärfer als früher bervortritt, ” An⸗ . 8 88 rechnung der Untersuchungshaft, über die Berechnung der Gesamtstrafe und 1892 9 89 979. Auch die Darstellung des besonderen Teils des StGB. zeigt vielfach 9 25 —, U marbeitungen. Es set nur hingewiesen auf die Ausführungen über 8 I1““ 5 die Verletzuog der Wehrpflicht, über die Sittlichkeitsverbrechen, über r 1 den Wahrheitsheweis bei Belerdigungen, auf die Vertiefung der Mord⸗ 1908 280% lehre, die Behandlung der Vergiftung, die Umgestaltung der Zu⸗ 5 1“ 5 9 eignungslehre, die Neubearbeitung der Erpressung, in der Frank die “ 1.... G 8 8 Androhung eines verkehrsmäßigen Uebels als nicht unter § 253 18 54 N. fallend erachtet. Erfreute sich schon bisber der Franksche Kommentar ““ 88 5 bei den Gerichten, auch beim Reichsgericht eines hohen Ausehens, so 5* See 8 ven Feic g Fastage 19. der Strafrechtskommission gewidmet ’— 1. .. “ “ „in der ja der Verfasser jahrelang mitgew 0 2 1 ese Zahlen heweisen, daß die im Interesse der deutschen Volks⸗ Stellung nur noch weiter gefestigt we rdene “ wirtschaft liegende Aufgabe, die Säuglingssterblichkent herabzudrücken, Jahrbuch des Strafrechts und Strafprozesses, heraus⸗ schon in Friedenszeiten schwer zu erfüllen ist und daß, wie der Unter⸗ gegeben von Hofrat Dr. H. Th. Soergel und Regierungsrat schied zwischen den Zahlen der ehelichen und der unebelschen Säug. Krause. IN. Jahrgang: Rechtsprechung und Literatur 1914. linge beweist, an den immer noch hohen Prozentziffern die privat⸗ XI,V und 504 Sesten. Hanncver, Helwingsche Verlagsbuchhandlung. wirtschaftlichen Verhältnisse große Schuld tragen. Geb. 4,50 ℳ. — Dieser IX. Jahrgang enthält die im Jahre 1914 Im Interesse der Gesundheit kommender Generationen muß ergangene Rechtsprechung zu 233 Gesetzen und Verordnungen des 18 Uler 11 1 “ 88 825 na, deut,cher Einzelftaaten. Daneben bringt er die Ergebnisse e rernährung be äuglingen verhätet werden. Die Gefahr er strafrechtlichen und strasprozeßrechtlichen Literat 8 . einer solchen ist durch die Milchknaypheit und durch die ungleichmäßige dhhe hen e e Leses as aehe
1 Die kurzen Auszüge sind mit bekannter Sorgfalt abgefaßt, sods Zv“ süne bnch, “ Teue⸗ 8 dem Praktiker gute eeFaegfat,abe 88 so 88 888 e nisse gegeben. Viele Väter stehen im Felde. Den Müttern bisber erschienenen Bänden sind Entscheidunge 52 Reichs⸗ fehlt es zuweilen an Rat und Hilf⸗, vielleicht auch oft an den Mitteln, ehegen z8 düeraae
1 n ar Landesgesetzen und verordnungen mitgeteilt. Ueberall beigefügte ihre Kinder hinreichend zu ernähren. Behördliche Hufe kann nicht BQuellenangaben erleichtern es, jede gesuchte Entscheirung auch in ber überall und sofort einsetzen, aber privates Entgegenkommen und
offiziellen Sammlung oder der Zeitschrift 1 ühr⸗ private Hilfe kann schnell zur Stelle sein und veelleicht manchen 1 11“”“
2
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Altersgliederung der männlichen Mitglieder der Berliner Ortskrankenkasse während des Krieges.
Die allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin hat in ihren Bericht für das Geschäfttjahr 1914 eine Uebersicht über die Altenz⸗ gliederung ihrer männlichen Mitglieder veröffentlicht und seitdem auch “ 8 entsprechende Aufstellungen für die einzelnen Monate des Jahres 191 .“
gemacht, deren Ergebnisse in dem vom Kaiferlichen Statistischen Ant
herausgegebenen „Reichsarbeitsblatt“ (Jahrgang 1915, Heft 11) mit⸗ geteilt sind. Sie ermöglichen die zahlenmäßige Verfolgung der Alten,
verschiebung während des Krieges. Ein derartiger Einblick in ne
fatsächliche Gestaltung der Altersgliederung der männlichen Akbeit
kräfte, die während des Krieges zur Verfügung stehen, ist von heson⸗
derer Wichtigkeit. 8
Im ganzen zählte die Ortskrankenkasse der Stadt Berlin mäm,
2na22a aa2 a2 2 „9 9 5 9 8I8Z““ DI—““
unter allen Umständen ihre Bestände vorher feststellen; und dann darf2 6 1 ; 8 icht verlangt werden, daß die Kartoffeln ganz genau nach bestimmten betriebs sein. Wir müssen jeden Zentner Getreide vor dem Verderben ⸗ 18 ,3 164 083 Sorten ausgesucht sind, daß jede Karoffel aussieht wie aus dem Ei hüten und für die Ernährung des Volkes sichern. Nachdem wir die 12. 162 119; .6. 151 389, epellt. Das geht nicht, und es geht nicht an, daß aus diesem Grunde Sache durchgeprüft haben, muß ich ablehnen, durch solche Maßnahmen 89 8 150 b16, die Lieferungen zurückgewiesen werden. Dann darf man auch nicht den Schwierigkeiten machen zu lassen. Wir sind im vorigen Jahre auf liner Ortsk e 8 kleinen Handel durch plötzliche Verordnungen in Verwirrung bringen. manche Sachen eingegangen, weil die Wünsche sehr energisch vorge⸗ erliner Ortskranke ikaf Die Erbitterung, die daraus entsteht, ist durchaus berechtigt. Bei der tragen wurden, aber nachher erwies es sich als falsch. Ich werde den nach Altergstufen unterschteden, so betrug Fehler nicht nochmals machen, bloß um Konzessionen zu machen. Wir . — — — handeln nur so, wie wir es vor unserem Gewissen verantworten* die Anzahl im Alter von Jahren
Preisf sgseganh müssen die Reoshte msgedssüengen, 8e. 5 en. Für Einschränkungen, die alle gleichmäßig treffen, kann und mu b mslerem Gewis) 8 .4“
können, um das Getreide bis zum Schlusse für die Ernährung zu I -25 26 30 31 35 36 40 41 45 Uüberc 8 sichern. Selbstverständlich mußte für nicht vollwertiges Getreide ein bis 16 17 20 21- 25 26 30 31 35 9 5 über g
esorgt werden. Die Aufgabe der gesamten Lebensmittelverteilung Abzug gemacht werden. Es ist aber allmählich mit den Forderungen
äßt sich nur von Fall zu Fall und an Hand der Praxis lösen. Die 3 über den Grad der Feuchtigkeit nachgegeben, und jetzt ist nach Be⸗
großen Gesichtspu 998 örderung der Ffobetimn und der obli⸗ -—-—— sprechung mit dem Abg. Dr. Roesicke das schiedsrichterliche Verfahren über das Abzugsverfahren eingeführt worden. Dieses Schiedsgericht
der Feonsum ö“ muß die eee allen Umständen Mrähkt neFhele, verchas er ehunande den e Rütmnenee ist nicht ein Schiedsgericht der Reichsgetreidestelle, es besteht aus Mit⸗ n gliedern der Landwirtschaftskammern und der Handelskammern. Es ist
kittel von Reich, Staat 5 Kommune. Auch für Absatzmöglichkeit
1 5 is. 9 9 8 9 EEEEEe eine ganz objektive Behörde, und das Schiedsgericht spricht Recht wie jedes 5 Schiedsgericht. Es ist außerdem ein Vorverfahren ein⸗
SSes. und Sene gazaee Front führen, “ — 8. 888 füssn ndem wir uns einschränken, indem wir alles daransetzen, die auf dem 5 8 . 8* gosto 8 Gebiete der Ernährung dem Durchhalten entgegenstehenden Schwierig⸗ gerichtet worden, um zu prüfen, ob die Trocknungskosten, 82 Land⸗ eiten zu überwinden. Dazu müssen alle Kreise mitwirken, Auf⸗ wirt anzurechnen sind. Wenn wir bis zum Schlusse des Wirtschafts⸗ klärung zu verbreiten, Verständigung, Anerkennung, gegenseitige jahres mit dem Getreide auskommen sollen, so ist X“. 13,8 lchtung herbeizuführen, Die Tatsache, daß man von feindlicher Seite Reserbe 1.2 1“ h1“ ö in unserer Armee das Vertrauen auf unser Durchhalten zu erschüttern— kommen. Hätten wir nicht einen so starken Ueherschuß gehabt, so 1t I V wären wir in große Verlegenheit gekommen. Wir hoffen von der 15 675 22 734 23 410 15 145 12 740 15 259 13 069 36 37 Nachprüfung der Statistik, daß die Reserve größer werden wird, aber 1. 7.]15 807 ,22 089 22 869 14 372 12 225 14 357 12 612 36 18 garantieren können wir es nicht. Darum kommt es darauf an, daß Aus einer im „Reichsarbeitsblatt“ veröffentlichten Tabelle, dien die Konsumenten mit voller Energie die Aufgabe erfüllen, die sie zu Altersgliederung der maͤnnlichen Mitglieder der Berliner Ont erfüllen haben. Wir müssen die Zähne zusammenbeißen, wenn wir krankenkasse in Verhältniszahlen angibt, geht hervor, di auch manchmal nicht das dazwischen haben, was wir gern haben die im heeresdienstpflichtigen Alter stehenden Mi⸗ insere Schäßungen aus dem Juli keineswegs dahin bestätigt, daß möchten, damit wir langen. Wenn wir wollen, langen wir, und daß glieder der Berliner Ortskrankenkasse mit Kriegsausbru nbedingt, die Annahme gerechtfertigt wäre, wir wären wir wollen, steht fest. also vom 1. August
Fabrdt n 8 See b Verrin⸗ reich und könnten drauflos wirtschaften. Die er⸗ Freih G Rp.): Es ist unverständlich und un⸗ gerung erfahren haben. der Anteil der 21 bis ahre all 1 in Maßnahmen, die getroffen worden Len⸗ waren ecbs Freiherged n ten ah Er.he Gasit 1e ““ sind, Mitglieder betrug am 1. Jult 1914 60,7 v. H. (am 1. Januar 18le
selbstverständlich voll berechtigt, denn im ersten Jahre haben und es ist unverständlich, daß die große Steigerung dieser Karten erst 61,7 und am 1. April 1914 sogar 62,1 v. H.), er sank im August vo⸗ wir mit der Sparsamkeit erst nach einem halben Jahre angefangen, im so spät von der Zentralstelle gemerkt worden ist. Ich muß dem Prä⸗
maßregeln. “
“ Nachweisung
über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ ö Ungarn
am 5. Januor 191686
oatien⸗Slavonien am 29. Dezember 1915.)
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisenl)
16 429 33 412 36 368 32 300 25 348 20 758 15 754 „ 16 083 31 663 33 758 28 553 23 136 19 544 15 244 33 500 3 13 023 23 712 23 464 18 076 14 339 13 040 12 125 27 14 934 24 299 24 352 19 101 15 359 13 883 13 597 % 16 468 125 376 23 542 19 484 15 768 13 962 13 745 30 18 022 25 957 23 645 19 753 16 036 13 814 13 532
4
„ 9 na86 9
8
10 944 24 601 30 173 20 432 16 506 14 163 13 088 315 8 11 761 24 905 28 565 20 883 16 959 14 805 13 331 32 18 . 6 12 507 26 273 26 862 20 755 17 989 15 914 14 404 36 1.“
12 327 26 344 26 373 18 682 17 056 16 107 14 531 37 K0 15 391 26 381 24 708 15 916 13 440 16 420 13 920 37 .
Maul⸗ Schweine⸗ Rotlau und f
pest Klauen⸗] (Schweine⸗ der seuche seuche) Schweline
Zahl der verseuchten
b
und Länder
sucht, beweist, daß das Ausland die Ueberzeugung von unserem Durch⸗ haltungswillen noch nicht gewonnen hat. Diese müssen wir ihm bei⸗ ringen, daß es auch auf diesem Wege nicht zum Ziele kommt, da wir unter allen Umständen durchhalten werden, daß das deutsche Vol den Willen zum Sieg auch auf diesem Gebiete unerschütterlich bekundet. Unterstaatssekrektär im e Finanzministerium Dr. Michaelis: Die Bestandsaufnahmen aus dem November haben
8 Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
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a. Oesterreich. Niederösterreich
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licher wiedergegeben hat.
erst nur auf 59,5 v. H., verminderte sich aber am 1. September af zweiten Jahre setzten wir sofort mit der festen Brotration ein; es hat 56,0 v. H. und ging zu Anfang der folgenden Monate des Jabug ich aber gezeigt, daß diese Erleichterungen unerwünschte Wirkungen gezeitigt haben, und daß wir mit aller Energie zu der alten Spar⸗ amkeit zurückkehren müssen. Im Punkte der Verfütterung ist nicht so ehandelt worden, wie es im Interesse der Allgemeinheit wünschenswert gewesen wäre. Es ist viel verfüttert worden, kein Wunder bei der großen Not der ““ Wir haben nach der Richtung hin gefehlt, daß wir die Kontrolle im zweiten Jahre nicht mehr so scharf anzogen. Fbenso muß auf dem Gebiete der Konsumtion eingeschritten werden. Wir haben im vorigen Jahre dem Wunsche der schwerarbeitenden Bevölkerung durch die Gewährung der Zusatzbrotkarten nachgegeben; damals wurden diese auf den genannten Kreis beschränkt. In diesem ahre gewährten wir ein Pauschquantum, das voll ausgenutzt worden ist. Es ist kein Witz, sondern eine Wahrheit, daß auch Gymnasiasten als Schwerarbeitende Zusatzbrotkarten bekommen haben, hier in Berlin haben auch die Dienstmädchen Zusatzkarten bekommen; kurz: es ist dahin gokommen, daß allein in Berlin die Zahl der Zusatzkarten von 120 000 im vorigen Jahre auf 700 000 gestiegen ist. Man hat nicht weniger angefordert, sondern das Mehr an Konditoren als Mehl. usgegeben, man hat jedem Hotel, jeder Restauration davon mitgeteilt. In diese Verhältnisse muß jetzt mit aller Energie eingegriffen werden, sowohl bei der Verfütterung wie beim Konsum; es muß wieder der Verteilungsmaßstab des Vorjahres gelten, indem wir den Stark⸗ rbeitenden, aber auch nur diesen, ihre Ration lassen, die bemittelteren Kreise aber müssen sich wieder einschränken, unter Umständen sogar noch mehr einschränken; denn wir stehen noch vor zwei Dritteln dieses Ernte⸗ jahres. Bis zu einem gewissen Grade hängt diese Sache mit unserer Müblenpolitik zusammen. Wie wir übrigens die gerade auf diesem Gebiete notwendigen Maßnahmen, z. B. hinsichtlich der Verschrotung, Maßnahmen, die manchmal dem einfachen, gesunden Menschenverstande direkt gegen den Strich gehen, hätten durchführen sollen, wenn wir den preußischen Landrat und die Amtshauptleute usw. in den anderen Bundesstaaten nicht gehabt hätten, möchte ich wohl wissen. Gewiß ar es viel richtiger und billiger, dem Einzelnen sofort so viel Getreide zu geben, wie er verschroten wollte, aber dann fehlte die Kontrolle, und nun muß er das Schrot teurer bezahlen. Alle vicse Dinge sind natür⸗ lich außerordentlich schwer von Menschen zu fassen, aber sie müssen durchgeführt werden und können es nur, wenn die Landräte sich in den Dienst der Sache stellen. Wiederholt wird uns vorgeworfen, daß wir mit unserer Mühlenpolitik die mittleren und kleinen Mühlen nicht be⸗ rücksichtigten. Wir haben in diesem Jahre an Mahlgut einen Rück⸗ gang gegen das Friedensverhältnis von 17 Millionen zu 9 Millionen Tonnen. Die Reichsgetreidestelle verfügt nicht über diese ganzen 9 Millionen, sondern wenn das Mahlgut der selbstwirtschaftenden Kommunalverbände abgezogen wird, bleiben für die Reichsgetreidestelle nur drei Millionen. Da ist eine gleichmäßige Verteilung des ge⸗ samten Mahlautes auf die sämtlichen Mühlen nicht möglich. Wenn vir es auf 3000 Mühlen verteilen wollten, so bekäme jede Mühle nur 3 Tonnen. Selbstverständlich erhöht sich dadurch der Mahllohn um 10 bis 15 ℳ für die Tonne. Das soll nun das Reich bezahlen; es ist aber das größte Verdienst des Schatzsekretärs, daß er so lange wie möglich die Wirtschaft auf eigenen Füßen stehen läßt. Selbst⸗ verständlich ist es Sache des Reichs und der Bundesstaaten — wir haben es in Preußen durch die Zuschüsse für die Schweinemast be⸗ wiesen —, bei Notständen einzugreifen, die anders nicht beseitigt werden können; wenn aber in der gewünschten Weise die Wirtschaft auf das Reich übertragen würde, so hat der Schatzsekretär mit Recht die Ver⸗ antwortung dafür abgelehnt. Wenn der Mahllohn nur um 10 ℳ stiege, würde das Reich 25 Millionen zu tragen haben. Dadurch hätte man allerdings etwa 2500 mittlere Mühlen über Wasser halten können. Daß wir das Mahlgut nur an einige wenige Mühlen geben, ist nicht richtig, wir haben jetzt 420 Mühlen der Reichsgetreidestelle angeschlossen. Erst waren es nur 143, wir haben die Zahl nach dem Wunsche des Reichstages vermehrt. Mit innerem Schmerzgefühl muß ich gestehen, daß unmöglich mehr Mühlen Mahlgut gegeben werden kann, aber ich muß beanspruchen, daß man uns zugibt, daß wir richtig verfahren haben. Es kommt darauf an, wieviel Mahlgut auf die großen bzw. die kleinen Mühlen im Ver⸗ hältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit kommt. Die 46 großen Mühlen, die angeschlossen sind, haben eine Leistungsfähigkeit von 12 100 Tonnen täglich, aber Mahlgut bekommen sie bloß bis zu 5000 Tonnen. Wir müssen ferner auf die Lagerung das Hauptgewicht
übrigen Bevölkerungskreise die Bestimmungen verletzt hätten. Die
Besteht die Befürchtung, daß das Getreide verfüttert werden könnte,
eine Ironie des Schicksals, daß jetzt weniger Mühlen beschäftigt werden als bei Gründung der Kriegsgetreidegesellschaft. Die Gründe, die für den Ausschluß der Mühlen angeführt sind, scheinen mir doch
identen der Reichsgetreidestelle gegenüber bestreiten, daß auch die betreffenden Verfügungen müssen schneller erlassen werden. Eine Auf⸗ hebung der Nachtarbeit in den Mühlen halte auch ich für unmöglich.
so müßte allerdings das Getreide schnell vermahlen werden. Es ist
nicht durchweg stichhaltig zu sein. Eine große Anzahl von Mühlen auch in meinem Wahlkreise hat sich erboten, zu demselben ub zu liefern wie die Großmühlen. Warum schließt man sie aus? Man kann doch ihr Angebot mit gutem Gewissen annehmen. Die Mühlen, die bisher einwandsfrei und tadellos ihre vertragsmäßigen Verpflich⸗ tungen erfüllt haben, sollte man doch auch weiter berücksichtigen. Wenn die kleinen Mühlen schon einen so großen Ausfall an Mahlgut haben infolge einer geringeren Ernte, so hat man erst recht die Pflicht, sie zu unterstützen, und nicht die großen Mühlen. Das Kriegsministerium hat im Kriege Hunderte von Millionen dem kleinen Gewerbe zuge⸗ wandt. Dies Beispiel sollte auch von den anderen Verwaltungen be⸗ folgt werden. Die kleinen Mühlen sind durch den Ausschluß förmlich überrascht worden. Ihre Eingaben blieben unbeantwortet. Diese Behandlung hat in den Kreisen der lovalen Müller große Erbitterung hervorgerufen. Die Verwaltung sollte das nicht unterschätzen. Ist es richtig, daß viele Mühlen angeschlossen sind, die keine Trocken⸗ anlagen haben? In der Kommission sind drei Resolutionen über diese Frage angenommen worden, und doch hat sich kein Vertreter des Reichskanzlers dazu Fünfer Die Zwitternatur des Präsidenten der Reichsgetreidegesellschaft läßt schwer erkennen, wie sich eigentlich der Reichskanzler zu dieser Frage stellt. Manche der Forderungen des Abg. Schmidt balte ich für durchaus begründet, sie sind auch schon in weitem Umfange von der Reichsstelle berücksichtigt worden. Wenn er verlangt, daß die Preisfestsetzung nur auf die tatsächlichen Pro⸗ duktionskosten Rücksicht nehme, so denkt er dabei wohl nur an die In⸗ dustrie. 8 die Landwirtschaft gibt es keine allgemeinen Produktions⸗ kosten. ie Tüchtigkeit des Besitzers hat zwar öH Ein⸗ fluß auf die Erträgnisse, einen viel größeren aber hat die Witterung, die von dem Willen des Menschen unabhängig ist. Wenn Herr Wen⸗ dorff und andere im vorigen Jahre günstige Ernteergebnisse gehabt haben, so ist das kein Grund, daß andere Landwirte, die schlechter ge⸗ stellt waren, billigere Preise fordern sollen. Was die Kartoffeln be⸗ trifft, so sind sie im Westen im vorigen Jahre erheblich billiger ge⸗ wesen als im Frieden, und zwar infolge der billigen Eisenbahn⸗ transporte. Die Eisenbahnverwaltung hat drei Viertel der Fracht den Kartoffelabnehmern geschenkt. Die Kartoffeln sind vom äußersten Osten nach dem Westen in drei bis vier Tagen befördert worden, eine Glanzleistung, die unsere Anerkennung verdient. Diese Leistung widerlegt auch den Vorwurf, daß die Landwirte die Kartoffeln künst⸗ lich zurückgehalten haben. Dagegen aber muß Verwahrung Aingeles werden, daß jetzt im Westen Kartoffeln im größeren Umfange als Viehfutter benutzt werden. Verhütet muß werden, daß die Kartoffel⸗ bestellungen einfach rückgängig gemacht werden. Dringend möchte ich bitten, in diesem Jahre auf den Anbau von Frühkartoffeln besonderen Wert zu legen. Die Fehler, die in diesem Punkte im vorigen Jahre gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Die Schweinepreise sind nicht so hoch gestiegen, wie der Kollege Schmidt gestern be⸗ hauptete; Berlin ist ganz nach seinem Wunsche in direkte Verbindung mit den Produzenten getreten, hat sich dabei aber auch — sehr ver⸗ ständigerweise — etwas über die höchsten Preise hinweggesetzt. Was den preußischen Minister des Innern betrifft, so hat er sich durch “ der Selbstversorgung ein großes Verdienst erworben; diese Bezirke haben jetzt erheblich billigeres Mehl als die Städte. Darin hat Herr Schmidt recht, der preußische Minister des Innern hat viel Wichtigeres zu tun, als daß er sich jetzt mit dem preußischen Wahlrecht zu beschäftigen brauchte. Daß große Kriegsgewinne ge⸗ macht worden sind, daran sind zum Teil die Maßnahmen der Regie⸗ rung schuld, z. B., indem man die Spannung zwischen Klein⸗ und Großhandelspreisen bei Gemüse, Kartoffeln usw. viel zu sehr sich hat vermindern lassen. Wir fördern das Gesamtwohl, indem wir uns verständigen, nicht indem wir uns bekämpfen. “
Eb11“
1914 auf 55,., v. H. im Oktober, auf 54,8 v. H. im No⸗ vember und auf 53,6 v. H. zu Beginn des Dezember zurick⸗ Mit dem 1. Januar 1915 trat dann, wie auch aus der obigen (iie Grundzahlen angebenden) Uebersicht hervorgeht, eine Steigerum einzelner Altersklassen dieser Arbeitergruppe, welche die besten Manne⸗ jahre umfaßt, ein. Der Anteil der 21 bis 45 Jahre alten Mitgliede erreichte am 1. Januar 1915 wieder 58,5 v. H., am 1. Februar 558
v. H.; er sank dann aber am 1. März auf 56,1 und am 1. April af
54 9 v. H., um schließlich vom 1. Mai ab einen noch niedrtgeren Bestan zu erreichen als am 1. Dezember 1914. Am 1. Mai und 1. Jmt stellte sich der Anteil der 21 bis 45 Jahre alten männlichen Kaßee⸗ mitglieder an der Gesamtzahl der männlichen Mitgliederschaft arf wenig über 51 v. H., und dieser Anteil fiel am 1. Juli noch weiherha auf 50,8 v. H.
Dieser Verminderung des Anteils der Arbeiterschicht in da besten Altersjahren steht eine ununterbrochene Zunahme der meht als 45 Jahre alten Arheiterschaft gegenüber. Waren a 1. Juli 1914 16,0 v. H. aller männlichen Kassenmitglieder 46 Jahre un) darüber alt (am 1. April 1914 16,2 v. H.), so stieg dae Anteil dieser mehr als 45 jährigen Arbeiter bereits an 1. August 1914 auf 16,9 v. H., erhöhte sich am 1. Septembt weiter auf 18,7 v. H, stand danach zu Beginn der Moncke Oktober, November und Dezember auf mehr als 19 v. H. und hllt sich am 1. Januar wie am 1. Februar 1915 zwar noch unten“ (nämlich auf 19,5 bezw. 19,7 v. H.), überstieg jedoch vom 1. Min
ah ⁄; der am 1. März erreichte Anteil (21,2 v. H.) erhöhte sich a April auf 22,2, zu Anfang Mat auf 23,1 und zu Anfang Juni al
234 v. H. Am 1. Juli 1915 betrugen die über 45 Jahre altar Mitglieder nur wenig unter ¼ der gesamten männlichen Mitglieder schaft (24,0 v. H.). Der Anteil dieser ätreren Arbeiterschicht ist olt seit dem 1. Juli 1914, an dem er nur 16,0 v. H. betrug, ganz eiheb⸗
lich gestiegen. Ebenso wie die männlichen Hilfskräfte, die während des Kriegs
zur Verfügung stehen, in erhöhtem Maße aus der älteren, nicht meg
kriegsdienstpfl’chtigen Arbeiterschaft genommen worden sind, kamen fit die Deckung des Bedarfs an männlichen Arbeitskräften während de Krieges auch in erhöhtem Maße die jüngeren Arbeiterschichten t. Betracht. Unter 20 Jahre alt waren am 1. Jult 1914 23 3 v. 9, am 1. August 23,6 v. H aller männlichen Arbeirskräfte. Der Ankkl dieser jüngeren Arbetiterschaft stieg am 1. September auf 25,3 v. 9 Am 1. Oktober betrug er zwar nicht ganz so viel, nämlich 24,8 v. 9. doch war gleichwohl, wie die obige Uebersicht nach Grundzahlen eh⸗ kennen läßt, in den Altersstufen unter 20 Jahren im Vergleich mit der Stande am 1. September eine Zanahme der Anzahl da männlichen Kassenmitglieder eingetreten. Am 1. November um 1. Dezember überstieg der Anteil der unter 20 Jahre alten Arbeitc †. (26,3 bezw. 27,0 v. H.). Mit dem 1. Januar macht sich dann allerdings ein Sinken in der Anzahl der bis 16 Jahre alten Kaßen⸗ mitglieder hemerkbar, dieser Rückgang hängt wohl mit dem Aufönt der Weihnachtsarbeiten zusammen. Bis zum 1. April hielt sich de Anteil der unter 20 Jahre alten männlichen Hilfskräfte noch untch 23,0 v. H., am 1. Mai stehte er sich auf 25,5 v. H. Obwohl vom 1. Jum ab sich in der Altersklasse von 17 — 20 Jahren die Etinberufungen zus Landsturm geltend machten, blieb der Gesamtanteil dieser jünger Arbeiterschicht am 1. Juni auf fast 25 v. H. stehen und hich sich am 1. Juli sogar wieder etwas über 25 (auf 25,2) v. H. Werde allein die bis 16 Jahre alten Beschäftigten hetrachtet, waren am 1. Januar 1915 an IJugendlichen dieses Alters 6,8 v. 9 aller beschäftigten Männer vorhanden, am 1. 1. März und 1. April 7,3 v. H. (gegen 6,1 v H. am 1. April 191¹ vom 1. Mat ab stieg die Heranziehung der bis 16 Jahre Alten wei zuerst auf 94 v. H, dann im Juni auf 108 v. H. und im Jult 1 10,5 v. H, sodoß die Steigerung im Veroleich mit dem Stande dn 1. Juli 1914 (7,7 v. H) nicht unbeträctlich ist.
Die Gesamtverteilung gestaltete sich am 1. Juli 1915 so, bx etwa die Häfte der dem Berliner Arheltsmarkt zur Verfügun stehenden männlichen Arbeiterschaft aus Arbeitern im kriegsdienft pflichtigen Alter besteht, während die andere Hälfte zu fast gleich Teilen ous älteren und aus jüngeren Arbeite kräften sich zusammenset Die jüngeren, bis 20 Jahre alten übersteigen dabei die älteren, 46
Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.
mehr Jahre alten etwas an Zahl..
Februar 7,1 v. H., I
Säugling dem Leben erhalten. Es ist nur ein geringes Entgelt, wenn hilssbeeite Männer und Frauen den Kindern der draußen im Felde Stehenden, die sie und ihre eigenen Kinder gegen feindliche Willkür und Brutalität schützen, einen Teil des Dankes abtragen, den sie unseren opfermutigen, tapferen Leuten im Felde draußen schuldig sind. Diese direkte Unterstützung möge daber in weitestgehendem Umfange plat greifen. Aber auch indirekt kann den Säuglingen geholfen werden. Die K appheit an Milch muß jede Neigung, den eigenen Hausstand über den Bedarf der kleinen Kinder hinaus zu versorgen, zurücktreten lassen. Weiter muß durch Organi⸗ sation der Ziegenzucht für eine Vermehrung der Milchprodukrion Sorge getragen werden. Mancher leerstehende Pferdestall bietet bierzu vorzügliche Gelegenbeit. Es giot der Wege gar viele, dem heranwachsenden Geschlecht zu heifen, besonders denjenigen, denen die fürsorgende Hand des Vaters pöllig oder während der Kriegszeit fehlt. Es handelt sich hier um eine Ehrenpflicht der Zurückgebliebenen, deren Erfüllung zum Segen des deutschen Vo kes ist 3
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung des „Temps“ aus Madrid hat infolge der entgegenkommenden Haltung der Arbeit⸗ geber der allgemeine Ausstand sein Ende erreicht. Nur 20 000 Arbeiter feiern noch. Fünfzig Agitatoren wurden verhaftet. (Vgl. Nr. 8 d. Bl.)
Literatur.
Das Verbrechen als strafrechtlich⸗psychologisches Problem. Von Dr. jur. Max Rudolf Senf, Amtseichter. 181 Seisten. Hannover, Helwinasche Verlagebuchhandlung. Preis 4,50 ℳ. — Mit dem Begriff⸗Verbrechen pflegt sich in unserer Psyche die Vorstellung des strafrechtlich Relevanten, d. h. des Strafbaren zu verknüpfen, Verbrechen und Strafe gehören für uns empirisch zu⸗ sammen; das Verbrechen stellt sich uns demzufolge als ein piychoso⸗ gisches Problem von spezlifisch strafrechtlicher Bedeutung dar. Die rein psychologische Seite dieses Problems gipfelt naturgemäß in dem Charakter des Verbrechens als Willensbetätigung und in der psychischen Reaktion, die durch die Wukung jener aus⸗ gelöst zu werden pflegt. Das Verbrechen nach dieser Richtung näher zu beleuchten, unternimmt der Verfasser der hier angezeigten Schrift in deren erstem Teil. Zunächst wad die Lehre vom indeterminierten Willen abgetan. „Der Mensch ist in der Er⸗ zeugung seiner einen psychischen Ursprung besitzenden Handlungen da⸗ durch determiniert, daß ihn stets eine Vorstellung, deren Realtsierung ein Lustgefühl verheißt, zum Tätiawerden und die Aussicht auf Unlust zum Untätigwerden veranlaßt.“ Es werden dann die Ursachen des Verbrechens — Erregung, Leidenschaft, Alkohol, Gelegenheit, Abstumpfung, Gewohnheit — erörtert, und es wird der Grund des Strafrechts untersucht. Grund des Strafrechts ist die Erhaltung der Gesellschaft, eine soztale Notwendigkeit. Gegenüber der insbesondere bei Roheitsdelikten so verbreiteten Milde hebt der Verfasser bervor, daß das Strafrecht einen wirksamen Schutz nur dann gewähren kann, wenn der Richter die Strafandrohung auch hinreichend verwirklicht. In seiner spezifisch strafrechtlichen Be⸗ deutung wurzelt das Problem des Verbrechens von vornherein in zwei Fragen: 1) Wie muß ein Verhalten ganz allgemein beschaffen sein, damit es als strafrechtlich relevant, d. h. als strafbar erscheint? und 2) welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit im konkreten Falle gegen ein bestimmtes Subjekt das Bestehen eines an sich erwachsenen staatlichen Strafanspruchs festgestellt zu werden vermag? Dic erste
Frage, die nach den Voraussetzungen des staatlichen Strafanspruchs,
wird im zweiten Teil der Schrift eingehend untersucht. U. a. werden
die Grenzen zwischen Versuch und vorbereitenden Handlungen erörtert,
wohei der Begriff „Anfang der Ausführung“ verworfen und der Unterschied
darin gefunden wird, daß Versuch vorliege, wenn 1ie Gefahr des Ein⸗
tritts des Erfolges bestand, und schließ ich werden die Begriffe der Mit⸗ täterschaft und der Beihilfe besprochen. Die für die Praxis betonders wichtige zweite Frage, die Heneshüdrung die Art, wie der staatliche Strafanspruch festgestellt werden kann, behandelt der dritze Teil der Schrift. In einem Schlußwort wird dann noch dargetan, welche
Strafrechtskommission. Von Dr. L.
stellvertretendem Vorsitzenden der Kommission. 61 Seiten.
entwurfs zu einem deutschen Strefgesetzbuch bei den verschiedenen Lesungen gefaßt worden sind, erscheinen lassen; aus ihr war bei Zurhandnahme des Vorentwurfs, dessen Anordnung zugrunde gelegt worden, ohne Mühe zu ersehen, was hinsichtlich der einzelnen Bestimmungen bei beiden Lesungen beschlossen und was scheießlich als Endergebnis festgestellt wo den ist. Die hier angezeigte Schrift, die einen vor Richtern und Staatsanwälten des Kammergertchtsbezuks gehaltenen Vortrag wiedergibt, führt die Beschlusse der Strafrechts⸗ kommission auch demjentgen vor Augen, der den Vorentwurf nicht zur Hand hat. In großen Zügen, unter Weglassung aller Einzelheiten wied ein Bild von der Regelung geageben, die fämtliche Materien sowohl des allgemeinen wie des besonderen Teils in der Kommission gefunden haben. Bezugnahmen auf den Vorentwurf fehlen auch hier nicht; aber die Darstellung ist aus sich heraus verstänslich. Auf eine Rechtfertigung oder Keitik der Vorschriften ist in der Regel verzichtet; hier und da läßt aber der Verfasser seine eigene Ansicht durchblicken. Sein Ge⸗ samturteil geht dahin: Auch bei okjektivster Betrachtung kann gesagt werden, daß der Kommissioneentwurf ebenso wie schon der Vor⸗ entwurf gegenüber dem geltenden Rechte elnen unbestreilbaren Fort⸗ schritt in vielen Richtungen darstellt.
Volksüberzeugung, Willens freiheit und Straf⸗ rechtsreform. Für jurist sche und nichtjuristische Leser von Wil⸗ helm Kitz, Geheimem Oberjustizrat und Landgerichtspräsidenten in Creseld. 52 Saten. Berlin, Verlag von Franz Vablen. Preis 1,20 ℳ. — Aech diese Schrift soll das allgemeine Interesse am In⸗ halt der künftigen Strafgesetzgebung erwecken und Juristen wie Nicht⸗ juristen dazu anregen, sich an der Erörterung über die strafrechtlichen Grundprinzipien zu betetligen. Der Verfasser bekennt sich zu dem Grundsatze der Wtillensfreiheit und der Vergeltung als unverrückbarer Grundlage jedes Strafrechts und will diesen auch vom Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzöbuch und vom Entwurf der Straf⸗ rechtekommission eingerommenen Standpunkt nicht durch den Grundgedanken der soziolonischen Strafrechtsschule, die das Verbrechen als „soztalpathologische Erscheinung“ auffasse, verdrängen lassen. Wenn auch die Gesamtheit der den Täter zur Zeit der Tat umgebenden äußeren Verhärtnisse berücksichtigt werden solle, so müsse doch Vergeltung für schuldvolles, in der Willensfreiheit wurzelndes Tun eintreten. Der Verfasser meint, daß dem deutschen Volke in seiner großen Mehrheit die Auffassung, das Verbrechen sei ein not⸗ wendiges, von dem Täter nicht vermeidbares Geschehnis, jetzt ebenso fremd sei, wie sie ihm in allen Phasen selner Geschichte f emd ge⸗ Peens und dieser Volksanschauung müsse der Gesetzgeber Rechnung ragen.
Die strafrechtliche Behandlung der Jugend in Eng⸗ land unter Berücksichtigung der erziehlichen Maß⸗ nahmen. Von Dr. jur. Karl Struve, Gerichtsassessor. VIII und 302 Seiten. Berlin, Verlog von Otto Liebmann. Geh. 7 ℳ. — Dieses Buch ist das Ergebnis eines Studtenaufenthalts des Ver⸗ fassers in England in der Zeit von Oktober 1912 bis Junt 1913, wäbrend dessen er sich außer mit anderen Zweigen des englischen Rechtelebens insbesondere mit der strafrechtlichen Behandlung Jugend⸗ licher eingehend beschäftigt hat. Dank des Entgegenkommens der enalischen Behörden hatte er reiche Gelegenheit zu praktischen Beob⸗ achtungen und per’öalicher Aussprache mit einer Reihe auf dem Gebiet der Jugendstrafrecht pflege führender Männer Das englische Jugendstrafrecht ist durch den Children Act von 1908 auf eine neue Geundlage gestellt; neue Entwicklungen sind angebahnt und lassen schon eine bestimmte Gestaltung erkennen. Daher wird die vor⸗ legende, auf etgener Anschauung des Verfassers beruhende Darstellung der englischen Jugendstrafrechtepfl ge, die alle Vorschriften und Ein⸗ rchtungen des materiellen Rechts, des Verfahrens und des Stiaf. vollzugs berücksichtigt, die emen Rechtsbrecher mit Rücksicht auf sein Lebern Salter einer besonderen Behanolung unterwerfen, auch in Deutsch⸗
land einem lebhaften allgemeinen Iuteresse begegnen. Sie gibt zu⸗
Die Strafrechtsreform. Das Ergebnis der Arbeiten der Ebermayer, Reichsgerichtsrat, Verla von J C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen. Preis 1 ℳ. — Reichs⸗ gerichtsrat Ebermaver hatte bereits im Verlage von Otto Liebmann, Berlin, eine zusammenfassende Darstellang der Beschluͤsse der großen Strafrechtskommission, wie sie zu den einzelnen Paragraphen des Vor⸗
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St. Baͤcsalmaàs, Baja, Topolva, Zenta, Zombor. Nagyvarkanizsa, enta, M. Baja, Maria heresiopel (Szabadka),
St, Apatin, Höõdsäg, Kula, Obecse, Palänka, Titel, Rkeusa, (Uividék), Z M. Ujvidék... Fünfkirchen
K. Bars, Hont, M. Schemni (Selmecz⸗és Bõlabaͤny