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8 vorher gemeinsam an dem Vormittags 10 Uhr beginnenden
Sonntagsgottesdienste im Berliner Dom teilzunehmen. Potsdam, den 3. Januar 1916.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg.
von der Schulenburg. “ ,
Bekanntmachung. 8
. Dem Kolonialwarenhändler Heinrich Hardt zu Bermbach im Oherlahnkreise ist der Handel mit Pe⸗ troleum auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.
Wieeilburg, den 14. Januar 1916.
1“
Der Landrat.
Preußen. Berlin, 15. Januar 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie W. T. B.“ meldet, an den Marschall Liman von Sanders folgende Depesche gerichtet:
Mit der endgültigen Vertreibung der Feinde von der Halbinsel Gallipoli hat ein Kriegsabichnitt sein Ende gefunden, in dem Sie an der Spitze der anderen nach der Türkei entsendeten deutschen Offiziere und der Ihnen von Seiner Majestät dem Sultan anvertrauten zapferen oomanischen Armee unvergänglichen Lorbeer errungen haben. Ich und das Vaterland danken es Ihnen, daß Sie mit eiserner, nie ermüdender Tarkraft die Wacht an den Meerengen hielten und alle Anschläge der Gegner zunichte machten. Als Zeichen meiner An⸗
erkennung verleihe ich Ihnen das Eichenlaub zum Orden Pour le mérite. Wilhelm. I. R.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen hielt heute vormittag im Reichstagsgebäude eine Sitzung.
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seinerzeit veröffentlichte Denkschrift der deutschen Regierung über die Ermordung der Besatzung eines deutschen Unterseeboots durch den Kommandanten des britischen Hilfskreuzers „Baralong“ hat die britische Regierung laut Meldung des „W. T. B.“ durch Vermitt⸗ lung der amerikanischen Botschaft in Berlin die nachstehende, in das Deutsche übersetzte Antwort erteilt: Auswärtiges Amt, den 14. Dezember 1915. Euere Erzellenz! die Ehre gehabt, Ihre Mitteilung vom 6. d. Mts. zu Deutschen vn angebliche 1 18 * eines
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erhalten, der eine Denkscheift der 8 Vorkommnisse bei der am 19. August d. J. erfolgten “ und seiner Mannschaften durch kreuzer „Baralong“ beigefügt war. Sir Deutsche 1 e.2 ründet auf diese angeblichen Vorkomm⸗ nisse die Forderung, daß der Kommandant und andere Beteiligte an Bord S. M. S. „Baralong“ wegen Mordes zur Verantwortung ge⸗ zogen und entsprechend bestraft werden. 1 11““ Seiner Majestät r nimmt mit großer Befriedigung, wenn auch mit einiger Ueberraschung, von dem seitens der Deutschen Regierung jetzt zum Ausdruck gebrachten Verlangen Kenntnis, wonach die Grundsätze einer gesitteten Kriegführung innegehalten werden müßten, und eine entsprechende Strafe diejenigen treffen sollte, die jene vor⸗ ützlich mißachteten. Allerdings waren bei dem Vorfall, der die Deutsche egierung plötzlich daran erinnert hat, daß es solche Grundsätze gibt, die veehüichen Verbrecher diesmal Briten und nicht Deutsche. Seiner Majestäaät Regierung glaubt indes nicht einen Augenblick, daß es die Absicht sein kann, den Bereich einer gexichtlichen Untersuchung, die man einzuleiten für gut befindet, unbillig einzuschränken. 1“] Es ist nun einleuchtend, daß es der Gipfel der Ungereimtheit sein würde, den Fall der „Baralong“ für eine Einzeluntersuchung auszu⸗ . Gesetzt den Fall, daß die Aussagen, auf die sich die Deutsche eegierung stutzt, richtig wären (und Seiner Majestät Regierung hält sie nicht für richtig), so würde die Anschuldigung gegen den Komman⸗ banten und die Mannschaften der „Baralong“ doch unbedeutend sein im Vergleich zu den Verbrechen, die von deutschen Offizieren zu Lande und Wasser gegen Kämpfer und Nichtkämpfer vorsätzlich begangen zu sein scheinen. b Zweifellos wird die Deutsche Regierung geltend machen, daß die roße Menge solcher Anschuldigungen einen mit deren Untersuchung be⸗ . n Gerichtshof derart überlasten würde, daß der Endzweck des Ge⸗ richtsverfahrens gänzlich vereitelt würde. Wenn z. B. eine ganze Armee des Mordes, der Brandstiftung, der Plünderung und der Be⸗ gehung von Gewalttätigkeiten beschuldigt wird, so ist es offenbar un⸗ 2 jedem einzelnen, der an diesem Verbrechen beteili⸗ ist, eine besondere Ungersuchung zu widmen. 2v2 rean Presti hen Erwä⸗ gungen können nicht übersehen werden, und Seiner! ajestät Regierung erkennt ihr Gewicht an. Sie würde deshalb zunächst bereit sein, die gerichtliche Untersuchung auf die den deutschen und britischen Seeoffizie⸗ cen zur Last gelegten Verbrechen zu beschränken; und wenn selbst diese Einschränkung für unzureichend erachtet wird, würde sie sich begnügen können, die Aufmerksamfeit auf drei Ereignisse zur See zu richten, die während derselben 48 Stunden vorgefallen sind, während deren die „Baralong“ das Unterseeboot versenkte und die „Nicosian“ rettete. Der erste Vorfall bezieht sich auf ein deutsches Unterseeboot, das einen Torpedo auf die „Arabic“ abfeuerte und sie versenkte. Keine Warnung wurde dem Handelsschiffe gegeben; keine Anstrengungen wurden gemacht, um die Mannschaft, die sich nicht wehrte, zu retten; 47 Nichitanch er wurden unbarmherzig in den Tod getrieben. Es wird behauptet, daß diese barbarische Tat, wenngleich im vollständigen Ein⸗ klang mit der früheren Politik der Deutschen Regierung, den kurz zuvor erlassenen Anordnungen widersprach. Dies würde, wenn es wahr ist, die Verantwortung des Unterseebootskommandanten nur erhöhen. Aber Seiner Majestät Regierung hat keine Nachricht erhalten, die er⸗ kennen ließe, daß die Behörden in diesem Falle die Richtlinie verfolgt ätten, die sie im Falle der V7, 9 der „Baralong“ empfehlen, näm⸗ lich daß sie den Unterseebootskommandanten wegen Mordes zur Ver⸗ antwortung gezogen hätten. 1 1d Der zweite Vorfall ereignete sich am selben Tage. Ein deutscher Zerstörer fand ein britisches Unterseeboot, das an der dänischen Küste strandet war. Das Unterseeboot war nicht etwa von dem Zerstörer Frethin verfolgt worden; es befand sich in neutralen Gewässern und war unfähig zum Angriff wie zur Verteidigung. Der Zerstörer feuerte auf das Unterseeboot, und als die Mannschaft an Land zu schwimmen verfuchte, feuerte der Zerstörer auf diese, mit keinem andern ersichtlichen Zweck, als einen hil vn2 Feind zu vernichten. Hier konnte heißes Unrt nicht als Entschuldigung angegeben werden; die Mannschaft des britischen Unterseeboots hatte nichts getan, um die Wut des Gegners ur Sie hatte nicht kurz zuvor 47 unschuldige Nichtkämpfer et. Sie hatte nicht von einem deutschen Schiffe Besitz er⸗ griffen oder eine deutsche Interessen schädigende Tat begangen. Soweit Seiner Majestät Regierung die Leaslachen bekannt sind, haben die Offi⸗ zlere und die Mannschaft des Zerstörers ein Verbrechen gegen die Fnschlichkeit und die Kriegsgesetze begangen, das einer gerichtlichen
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Hilfs⸗
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Untersuchung zum mindesten ebenso wert ist, wie jedes andere brechen, das sich im Laufe des gegenwärtigen Seekrieges ereignet hat.
Der dritte Vorfall fand etwa 48 Stunden später statt. Der Dampfer „Ruel“ wurde von einem deutschen Unterseeboot an iffen. Das Schiff, das keinen Widerstand geleistet hatte, begann zu sinken; die Mannschaft stieg in die Rettungsboote, und während sie sich u retten versuchte, wurde auf beide mit SSchrapnells und aus Gewehren ge⸗ schossen. Ein Mann wurde getötet, acht andere, darunter der Kapitän, wurden schwer verwundet. Das beschworene . auf das sich diese Feststellung stützt, läßt nicht den geringsten Grund erkennen, der diese kaltblütige und feige Grausamkeit rechtfertigen könnte.
Es scheint Seiner Majestät Regierung, daß diese drei der Zeit nach fast zusammentreffenden und in ihrer Art wenig verschiedenen Fälle zugleich mit dem Falle „Baralong“ vor ein unparteiisches Ge⸗ richt, z. B. vor einen aus Offizieren der Marine der Vereinigten Staaten von Amerika zusammengesetzten Gerichtshof, gebracht werden sollten. Wenn dem zugestimmt wird, würde Seiner Majestät Regie⸗ rung alles in ihrer Macht Stehende veranlassen, um die “ zu fordern und ihre Schuldigkeit zu tun, indem sie weitere Schritte er⸗ greift, wie sie durch die Gerechtigkeit und die Feststellungen des Ge⸗ richts geboten erscheinen.
Seiner Majestat Regierung hält es nicht für erforderlich, eine
Antwort auf die Unterstellung zu geben, daß die Britische Marine sich der Unmenschlichkeit schuldig gemacht habe. Gemäß den letzten maß⸗ eblichen Aufstellungen beträgt die Zahl der oft unter den größten Schwierigkeiten und Gefahren vom Tode des Ertrinkens geretteten deutschen Seeleute 1150. Die Deutsche Marine kann keine solche Zahl aufweisen, vielleicht aus Mangel an Gelegenheit.
Ich habe die Ehre zu sein 1n
mit größter Hochachtung 11.“ Euerer Erzellenz gehorsamster unterwürfiger Diener (In Abwesenheit Sir Edward Greys) gez. Crewe.
Hierauf hat die Kaiserliche Regierung am 12. d. M. dem amerikanischen Botschafter in Berlin folgende Erwiderung zur Uebermittlung an die britische Regierung übergeben:
Erwiderung der Deutschen Regierung auf die Erklärungen der Britischen Regierung zu der deutschen Denkschrift über den Baralong ⸗Fall.
Die Britische Regierung hat die deutsche Denkschrift über den Baralong⸗Fall dahin beantwortet, daß sie einerseits die Richtigkeit der ihr von der Deutschen Regterung mitgeteilten Tatsachen in Zweifel zieht, andererseits gegen die deutschen Streitkräfte zu Lande und zu Wasser den Vorwurf erbeht, vorsätzlich ungezählte Verbrechen wider das Völkerrecht und die Menschlichkeit bezangen zu haben, die keine Sühne erfahren hätten und denen gegenüber die angebliche Straftat des Kommandanten und der Maanschaft der Baralong völlig zurück⸗ trete. Füc diesen Vorwurf hat die Brittsche Regierung keinerlei Beweise beigebracht, sondern sich darauf beschränkt, ohne Mitteilung irgend⸗ welcher Belege drei im Seekrieg vorgekommene Einzelfälle anzuführen, wo deutsche Offiziere völkerrechtewidrige Grausamkeiten verübt haben sollen. Die Britische Regierung schlägt vor, diese Fälle durch einen aus amerikanischen Marineoffizteren beuehenden Gerichtshof unter⸗ suchen zu lassen, und ist unter di ser Voraussetzung bereit, dem be⸗ zeichneten Gerichtshof auch den Bavralong.Fall zu unterbreiten.
Die Deutiche Regierung legt die schärfste Vermahrung ein gegen die unerhörten und durch nichts erwiesenen Anschuldigungen der Britischen Regierung gegen die deutsche Armee und die deutsche Marine sowie gegen die Unterstellung, als ob die deutschen Behörden etwaige zu ihrer Kenntnis gelangenden Straftaten solcher Art unperfolgt lassen. Die deutsche Armee und die deutsche Marine beobachten auch im gegenwärtigen Kriege die Geundsätze des Völkerr chts und der Mensch⸗ lichkeit, und die leitenden Stellen halten streng darauf, daß alle dagegen etwa vorkommenden Verstöße genau untersucht und nach⸗ drücklich geahndet werden.
Auch die drei von der Beitischen Regierung aufgeführten Fälle sind seinerzeit durch die zuständigen deutschen Behörden einer ein⸗ gehenden Untersuchung unterzogen worden. Dabei hat sich zunächst in dem Falle der Versenkung des britischen Dampfers „Arabic“ durch ein deutsches Unterseeboot ergeben, daß der Kommandant des Unterseeboots nach Lage der Umstände die Ueberzeugung gewinnen mußte, der Dampfer sei im Begriff, sein Fahrzeug zu rammen; er glaubte daher in be⸗ rechtiater Notwehr zu handeln, als er seinerseits zum Angriff auf das Schiff überging. Der weiter angeführte Fall des Angriffs eines deutschen To pedoboo’ szerstörers auf ein brilisches Unterseeboot in den dänischen Hoheitegewässern hat sich in der Weise abgespielt, daß es in diesen Gewässern zwischen den beiden Kriegsschiffen zum Kampfe ge⸗ kommen ist, und daß sich dabel das Unterseeboot durch Geschützfeuer gewehrt hat; daß bei dem deutschen Angriff die dänische Neutralltät verletzt woerden ist, wird von der Briti chen Reglerung umsoweniger geltend gemacht werden können, als die britischen Seestreitkräfte in einer Reihe von Fällen deutsche Schiffe in neutralen Gewässern an⸗ gegriffen haben. In dem Falle der Vernichtung des britischen Dampfers „Ruel“ endlich hat das deutsche Unterseeboot lediglich die von der Deutschen Regierung in Februar 1915 angekündigten Ver⸗ geltungsmaßnahmen zur Anwendung gebracht; diese Maßnahmen ent⸗ sprechen dem Völkerrecht, da England bemüht ist, durch die völker⸗ rechtswidriae Labmleaung des legili nen Seehandels der Neutralen mit Deutsch and diesem jede Zufuhr abzuschneiden und damit das deutsche Voik der Aushungerung preiszugeben, gegenüber völkerrechts⸗ widrigen Handlungen aber angemessene Vergeltung geübt werden darf. In ollen drei Fällen hatten es die deutschen Streitkräfte nur auf die Zerstörurg der feindlichen Schiffe, keineswegs aber auf die Ver⸗ nichtung der sich rettenden wehrlosen Personen abgesehen; die ent⸗ gegenstehenden Behauptungen der Britischen Regierung müssen mit aller Entschledenheit als unmwahr zurückgewiesen werden.
Das Ansinnen der Britischen Regierung, die erwähnten drei Fälle gemeinsam mit dem Baralong⸗Fall durch einen aus amerikanischen Marineoffizieren hgebildeten Gerichtehof untersuchen zu lassen, glaubt die Deutsche Regierung als unannehmbar abl hnen zu sollen. Sie stebt auf dem Standpunkt, daß die gegen Angehörige der deutschen Streitmacht erhobenen Beschuldigungen von den eigenen zuständigen Behörden untersucht werden müssen, und daß diese jede Gewähr für eine unparteische Beurteilung und gegebenenfalls auch für eine gerechte Bestrafung bieten. Ein anderes Verlangen hat sie auch gegenüber der Britischen Regierung in dem Baralong⸗Fall nicht gestellt, wie sie denn keinen Augenblick zweifelt, daß ein aus britischen Seeoffizieren zusammengesetztes Kriegsgericht den feigen und heimtückischen Mord gebührend ahnden würde. Dieses Verlangen war aber um so be⸗ rechtigter, als die der Britischen Reagterung vorgelegten eidlichen Aus⸗ sagen amerikanischer, also neutraler Zeugen, die Schuld des Komman⸗ heer und der Mannschaft der „Baralong“ so gut wie außer Frage
tellen. Die Art, wie die Britische Regierung die deutsche Denkschrift be⸗ antwortet hat, entspricht nach Form und Inhalt nicht dem Ernst der Sachlage und macht es ter Deulschen Regierung unmöglich, welter mit ihr in dieser Angelegenheit zu verhandeln. Die Deutsche Regierung stellt daher als Endergebnis der Verhandlungen fest, daß die Britische Regierung das berechtiote Verlangen auf Uniersuchung des Baralong⸗ Falles unter nichtigen Vorwänden unerfüllt gelassen und sich damst für dos dem Völkerrecht wie der Menschlichkeit hohniprechende Ver⸗ brechen selbst verantwortlich gemacht hat. Offenkar will sie den deutschen Unterseeboten gegenüber eine der ersten Regeln des Kriege⸗ rechts, nämlich außer Gefecht gesetzte Feinde zu schonen, nscht mehr innehalten, um sie so an der 9 des vö⸗kerrechtlich anerkannten Kceuzerkrteges zu verhindern.
Nachdem die Britische Regierurg eine Sühnung des empörenden Vorsalls abgelehnt hat, Eönb sich die Deutsche Regierung genötigt, die Ahndung des ungefühnten Verbrechens selbst in die Hand zu nehmen und die der Herausforderung entspiechenden V. maßnahmen zu treffen. 8 1—
Berlin, den 10. Januar 1916.
1
geltungs⸗ *
Eine Bekanntmachung, deren 15. Januar 1916 in Kraft treten, nahme und Bestandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Walnußbäumen. Wie durch „W. T. B.“* mitgeteilt wird, werden durch diese Bekanntmachung Vorräte an Nußbaumholz mit einer Mindeststärke von 6 cm, einer Mindestlänge von 100 cm und einer Mindestbreite von 20 cm, sowie alle stehenden Walnußbäume, deren Stämme bei einer Messung in Höhe von 100 cm über dem Boden einen Umfang von mindestens 100 cm aufweisen, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme ist die Verarbeitung zu Gegen⸗ ständen des Kriegsbedarfs und ihre unmittelbare Ver⸗ äußerung an staatliche Militärwerknätten gestattet. Im übrigen darf ihre Verarbeitung oder Veräußerung nur zur Erfüllung eines militärischen Lieferungsauftrages erfolgen. Als Nachweis hierüber gilt eine schriftliche Bescheinigung des Königlichen stelloertretenden Generalkommandos, in dessen Be⸗ zirk der Verarbeiter oder Erwerber seinen Wohrn hat. Die Veräußerung und Verarbeitung von Hölzern, die zur Her⸗ stellung von Gegenständen des Kriegsbedarfs nicht geeignet sind, ist allgemein gestattet, falls der Verkaufspreis für das Kubikmeter (Festmeter) der Ware 60 ℳ nicht übersteigt.
Die Bekanntmachung ordnet außer der Beschlagnahme eine Meldepflicht für alle vorbezeichneten Vorräte an Nußbaum⸗ holz und stehenden Walnußbäumen an. Die Meldung hat in einer in der Bekanntmachung näher bezeichneten Weise auf be⸗ sonderen Meldescheinen zu erfolgen und zwar bis zum 25. Ja⸗ nuar 1916. Die Meldescheine können bei dem zuständigen Landrat, in den Stadtkceisen bei der Polizeiverwaltung ange⸗ fordert werden.
Der Wortlaut der Bekanntmachung, die u. a. auch eine Lagerbuchführung für diejenigen vorschreibt, die Nußbaumholz des Erwerbs wegen in Gewahrsam haben, ist bei den Polizei⸗ behörden einzusehen. 8
Zur besonderen Ueberwachung von Mustersendungen und Paketen nach dem Auslande bestimmt der Ober⸗ befehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel laut Meldung des „W. T. B.“ für das Gebiet der Stadt Berlin⸗ und der Provinz Brandenburg auf Grund des § 9b des Ge⸗ setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 folgendes:
1) Die falsche Bezeichnung des Absenders und die unrichtige An⸗ gabe des Inhbalts
a. auf Briefsendungen mit Wareninhalt nach dem Auslande und
b. in den Ausfuhrerklärungen zu Postpaketen nach dem Auslande ist verboten.
2) Die der Inhaltsangabe widersprechende Versendung von Druckschriften, schriftlichen Mittellungen, Abbildungen oder Zeich⸗ nungen in Paketen nach dem Auslande ist verboten. Die Beifügung einer Faktura ist gestattet und bedarf nicht der Erwähnung in der Inhaltsangabe.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.
Anordnungen betrifft die Beschlag⸗
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 857. Ausgabe der Deutschen Verlust listen bei. Sie enthält die 6. Liste der aus Frankreich zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 430. Verlustliste der preußischen Armee und die 244. Verlustliste der sächsischen
9 Armee. ““ 11“
Württemberg.
Seine Majestät der König hat, wie der ,Staats⸗ anzeiger“ meldet, zu Ehren seiner Gemahlin ein Kreuz ge⸗ stiftet, das den Namen „Charlottenkreuz“ führt. Das Kreuz wird vor allem an Personen ohne Unterschied des Standes und Geschlechts verliehen werden, die sich im Felde oder in der Heimat besondere Verdienste um die Pflege von Verwundeten und Erkrankten oder auf dem Gebiet allgemeiner Kriegsfürsorge erworben haben.
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OSDesterreich⸗Ungarn. Dem Kaiser Deutschen Kaiser und vom König von Sachsen, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehende Telegramme zugegangen: Darf ich Dir von Herzen metne Glückwünsche aussprechen zur Erstürmung des Lowischen, die Deine tapferen Truppen mit be⸗ wunderungswürdiger Ausdauer und Geschick durchgeführt haben.
Gott hat sichtbar geholfen. Er wird ferner mit uns sein. Wilhelm.
Habe heute mit großer Freude die Eroberung des Lowtschen
gelesen und spreche Dir meinen herzlichsten Glückwunsch zu dieser glänzenden Waffentat Deiner Armee aus. Gott helfe uns weiter! Friedrich August.
Hierauf ergingen am 12. Januar nachstehende Antwort⸗ telegramme:
An Seine Majestät Wilhelm II., Deutscher Kaiser und
König von Preußen.
Hocherfreut durch Deine anerkennungsvolle Teilnahme an der neuesten Waffentat meiner tapferen Truppen, welchen es gelang, die starke Position des Lowtschen stürmend zu erobern, bütte ich Dich, meinen wärmsten Dank für Dein bundesfreundliches Telegramm empfangen zu Gottes Beistand wird uns zu gutem Ende
Kämpfens geleiten 8 Herzlichst
An Seine Majestät Friedrich August, König von Sachsen. Wärmstens danke ich Dir für Deine mich sehr erfreuende Beglückwünschung zu dem glänzenden Erfolge, den meine tapferen
Truppen eben in Montenegro errungen haben. Gott ist mit uns⸗ Franz Joseph.
— Im österreichisch⸗ungarischen amtlichen Tagesbericht vom 13. Januar ist darauf hingewesen, daß die amtliche russische Berichterstattung in der letzten Zeit kriegerische Ereignisse, die nie stattgefunden haben, mit dem Stempel der offfziellen Glaubwürdigkeit verkündet. In den letzten Tagen enthielt der russische Tagesbericht, besonders der vom 8., 9. und 10. d. M. Mitteilungen über russische Siege an der Strypafront. Hierzu wird aus dem Kriegspressequartier geschrieben: 8
Die Beharrlichkeit, mit der die Russen trotz der bisherigen Er⸗ folglesigkeit ihrer Weibnachtsoffensive Siege melden, verrät die politische Bereutung dieses Unternehmens, dessen angeblich ent⸗ scheidende milstärische Wichtigkeit noch vor kurzem in den Preß⸗ organen der Entente mit Nachdruck betont wurde. Nur dieser eedase⸗ Hintergrund läßt es erklärlich, wenn auch keinesfalls gerecht⸗ ertigt erscheinen, daß die russische Heeresleitung am 8. Januat solgendes meldet: In der Gegend der mittleren Strypa bemächttgten
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— 11 mit dem
n Internierung gegen das Völkerrecht sei und ob der
Franz Joseph sind am 11. Januar vom
te eine
ʒh unsere Abteilungen an einzelnen Punkten d
Siellung, an anderen Stellen gruben sie sich ö indernifsen des Feindes ein. Ja diesem Abschnitt machten wir 7 Offiziere und über 1000 Mann zu Gefangenen und erbeuteten ehrere Maschinengewehre. Am 9. Januar melden dann die Russen aß ihre Truppen den Feind endgültig vom Ostufer vertrieben und ch die Zahl der am Vortage gemachten Gefangenen auf 20 Offi⸗ ere und 1175 Mann erhötzt hätte. Am 10. Januar setzt die assische Meldung über die Erfolglosigkeit unserer Bestrebung die ussen am Ausbau der uns angeblich genommenen Stellungen zu indern, diesem Lügenbau erfundener Siege die Krone auf.
Alle diese Siegesmeldungen der Russen sind w ũ che Er findungen, denen gegenüber festgestellt 3—2 veeeh. Z den Russen in den Kämpfen an der Stryva gelang, überraschend ein schmales Stück der Stellung einzubrechen, und daß sie durch snen Gegenangriff sofort und restlos geworfen wurden. Oie Russen öͤmten unter Zurücklassung von 14 Offizieren und 872 Mann an befangenen und vielen Wagen zurück, wobei sie durch unser Verfolgungs⸗ zner weitere schwere Verluste erlitten. Erst weit rückwärts vermochte r Gegner die geworfenen und deztmierten Trupren zum Steben zu kingen. Er wagte sich auch im weiteren Verlauf nicht mehr näher gZetra 1000 Scheitte an zunsere Front heran. Ausz diesen Tatsachen bt klar hervor, daß die Russen an dem einzigen Punkte, wo sie in sere Stellungen eindrangen, gleich wieder blutig vertrieben wurden bie einzige Veränderung unserer Front ist an einem Bataillons⸗ sschnitt eingetreten, den wir, wie unser amtlicher Bericht meldet eiwillig um 200 Schritte zurückgenommen haben. Die Kühnheit der wahren Behauptungen in den russischen amtlichen Berichten liefert n Maßstab für die Enrtäuschung, dte die Erfolglosigkeit der russischen beihnachtsoffensive in dem Freundeskreise der Russen hervorruft.
— Das ungarische Abgeordnetenhaus hat den Gesetz⸗ twurf über die Verleihung kirchlicher Ieeen⸗ lechte an Mohammedaner angenommen. Der Präsident s Abgeordnetenhauses sandte an den Präsidenten der türkischen ammer in Konstantinopel ein Telegramm, in dem er ihn von r Annahme des Gesetzentwurfs verständigte mit dem Hinzu⸗ gen, daß sich aus diesem Anlaß im Abgeordnetenhause bei len Parteien die wärmsten Gefühle für die istamitischen zundesgenossen und Waffengefährten kundgegeben haben.
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“ Großbritannien und Irland. 1 1“
Im Unterhause erklärte der Minister Henderson Debatte über die Dienstpflichtbill c herg⸗ des g8. T. B.“, er wisse von Lord Kitchener und vom General⸗ b, daß nicht nur die angemeldeten Unverheirateten und Ver⸗ irateten sofort gebraucht würden, sondern auch der ganze ver⸗ gbare Rest von 650 000 Mann, die sich bisher auf Lord r⸗ Levag.., 5 gemeldet haben. Selbst dann fehlten Soldaten, die durch weitere Freiwilli schafft werden mußten. “ In der Sitzung des Hauses vom 13. d. M. fragt bgeordneten Swift und Mac Neill, ob die z englischen U⸗Boots „E 17“ von der niederländischen gierung interniert worden sei, wenn es der Fall sei, ob
in
tikel 13 der Haager Konvention 10, der von der Inter⸗ rung handelt, sich nur auf die Besatzungen von Schiffen hieht, die vom Feinde zerstört wurden, ferner ob Groß⸗ tannien die sofortige Freigabe der Leute verlangen irde, die unter der Bedingung ausgeliefert werden sollten ß sie sich am Kriege nicht weiter beteiligen. Der Staats⸗ etãr Grey antwortete dem „Reuterschen Bureau“ zufolge: Die Besatzung sei von der holländischen Regierung interntert orden, der Ort der Internierung sei noch uünbekannt. Der Artikel Haager Konvention mache keinen Unterschied zwischen den vom nie versenkten Schiffen und solchen, die durch ein gewöhnliches hiffsunglück unterzingen. Er werde dafür sorgen, daß Mac Neills d andere Vorschläge auf das sorgfältigste erwogen würden.
—Iu Oberhaufe lenkte Lord Sydenham die Auf⸗ rksamkeit auf die ungeheure Steigerung der Kakaoaus⸗ hr nach den neutralen Ländern.
Lord Lansdowne gab Ziffern an, aus denen hervorgeht, da Ausfuhr sich sehr vermindert hat, seitdem sie an “ vß Pnisscheine gebunden ist, erklärte aber, er set weit entfernt zu be⸗
pten, daß nicht mehr getan werden könne. Zweifellos erreichten ehnliche Mengen von Kakao den Feind. Die Angelegenheit werde
Staatsdepartement, das mit dem Kriegehandel beschäftigt ist, h erksam verfolgt. Die Regierung glaube, daß die bereits ge⸗ enen Maßregeln verschärft werden könnten.
— Bei den Abstimmungen der Bergarbeiter⸗ rbände über die Dienstpflichtbill haben sich, dem aily Telegraph“ zufolge, 720 000 Stimmen dagegen, 000 Stimmen dafür erklärt. Der ausführende Ausschuß demgemäß beschlossen, in der Nationalkonferenz der Berg⸗ Entschließung vorzulegen, die den schärfsten derstand gegen die Bill und gegen jede Form des natszwanges ankündigt. C11““ G
Frankreich. 8 Der Finanzminister Ribot hat in der Kammer einen Ge⸗ entwurf, betreffend die Eröffnung eines Kredits zur ahlung der rückständigen Zinsen des ersten Quar⸗ 2 der neuen fünfprozentigen Anleihe eingebracht. Enn Motivenbericht des Gesetzentwurfs gibt auch die endgültigen pebnisse der Anleihe bekannt. Wie „W. T. B.“ mitteilt, ben danach 15 139 Millionen gezeichnet. Das eingezahlte lhne noch einzuzahlende Bargeld beläuft sich auf 6368 Mil⸗ heh. Das Ausland zeichnete eine Milliarde, von der 602 Pionen auf England entfallen. Ein zweiter von Ribot ein⸗ ge rachter Gesetzentwurf betrifft die Einführung einer außer⸗ bentlichen Steuer auf die während des Krieges mielten besonderen Gewinne.
A 1n Der türkische Beamte Salih Bey, dessen Obhut das
übio der türkischen Botschaft in Paris anvertraut war, ist
mnvestern samt Gattin und Tochter verhaftet worden. Die haftung wird als Vergeltungsmaßregel bezeichnet.
Italien. Ader König hat dem „Corriere della Sera“ zufolge vor⸗ vün nachmittag den beinahe gleichzeitigen Besuch des sischen, des französischen und des englischen
ttschafters empfangen.
. Belgien.
Der König hat der „Agence Havas“ zufolge auf Vor⸗ bes Ministerrates drei Mitglieder der Opposition
Kabinett gerufen, nämlich: Goblet d’ Alviella, den ahrer der Linksliberalen im Senat, Paul Hymans, den
hrer der Linksliberalen in der Kammer, und Emile
111“ Rumänien. 6 9
Der König hat aus Anlaß des Jahreswech ei Der . 28 Jahr hsels einen Tagesbefehl an die Armee erlassen, in dem er ihr seine böyhafte “ für die ,8 im abgelaufenen Jahre ausspricht. In dem Befehl heißt es sodann laut Mel⸗ 82 „B. T. B.“: ge Das vergangene Jahr forderte von Euch eine besonders ange⸗ spannte Tätigkeit, deren Zweck die Erreichung einer vollständigen Kriegsvorbereitung war. Mit der Ergebenheit, die ich an Euch kenne, habt Ihr Euch den im allgemeinen Interesse gestellten Forde⸗ rungen unte worfen. Sie waren Euer Ruhm in der Vergangenheit — Sns Sn in 8 Zukunst sein. Das Land und ich d stolz auf Euch. Unsere Blicke⸗ sind mit Liebe FAe e sind mi “ und E- Amerika. 1 Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington hat das Staatsdepartement dem italienischen Dampfer „Guiseppe Verdi“ die Abreise mit zwei Kanonen an Bord erlaubt, da versichert wurde, daß die elohütse ausschließlich zur Verteidigung verwendet werden
irden.
Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 15. Januar. (W. T. B.) 8 Westlicher Kriegsschauplatz. Auf der Front keine besonderen Ereignisse. Ein nord⸗ östlich von Albert durch Leutnant Bölke darschifens⸗
feindliches Flugzeug fiel in der englischen Linie nieder und wurde von unserer Artillerie in Brand geschossen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. 8 Bei der Heeresgruppe des Generals von Lin⸗ singen scheiterte in der Gegend von Czernysz (südlich des Styr⸗Bogens) ein russischer Angriff vor der Front öster⸗ reich⸗ungarischer Truppen. —
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. 1
“ Oberste Heeresleitung.
Wien, 14. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
8 ““ Kriegsschauplatz. Der Feind versuchte seit gestern früh neuerlich, unsere bessarabische Front bei Toproutz und rfaah von 15 zu durchbrechen. Er unternahm fünf große Angriffe, deren letzter in die heutigen Morgenstunden fiel. Er üeg aber jedesmal unter den schwersten Verlusten zurückgehen. Hervorragenden Anteil an der Abwehr der Russen hatte aber⸗ mals das vorzüglich geleitete überwältigende Feuer unserer Artillerie. Seit Beginn der Schlacht in Ostgalizien und an der bessarabischen Front wurden bei der Armee des Generals Freiherrn Pflanzer⸗Baltin und bei den österreichisch⸗unga⸗ rischen Truppen des Generals Grasfen Bothmer über 5100 Gefangene, darunter 30 Offiziere und Fähnriche, ein⸗ gebracht. Bei Karpilowka in Wolhynien zersprengten unsere Streifkorpskommandos einige russische Feldwachen.
Italienischer Kriegsschauplaz. An der Südwestfront ereignete sich nichts von Be⸗ deutung. Einzelne Punkte bei Malborgeth und Raibl standen unter feindlichem Geschützfeuer. Die Tätigkeit der iralienischen Flieger erstreckte sich auch auf den Raum von Triest. Eine auf Spirano abgeworf keinen Schaden.
Südöstlicher Kriegsschauplaz.
Die Montenegriner haben unter Preisgabe ihrer Hauptstadt an allen Punkten ihrer Süd⸗ und Westfront den Rückzug angetreten. Unsere Truppen sind in der Verfolgung über die Linie Budua — Cetinje —Grab —Grahovo hinausgerückt und dringen auch östlich von Bileca und bei Avtovac ins montenegrinische Gebietein. Bei Grahovo fielen 3 Geschütze samt Bedienung, 500 Gewehre, ein Maschinen⸗ gewehr, viel Munition und anderes Kriegsgerät in unsere Hand. Bei Berane und westlich von Ipek nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. “ von Hoefer, Feldmarschalleutnant. 1
Der Krieg zur See. Scheveningen, 14. Januar. (W. T. B.) Die hiesige drahtlose Station hat mehrere Radiogramme aufgefangen, nach denen der holländische Dampfer „Maßhaven“ (2609 Brutto⸗Registertonnen) beim Galloper Feuerschiff auf eine Mine gestoßen ist. Die Besatzung hat das Schiff in treibendem Zustande verlassen, im Vorschiffe war Feuer aus⸗ gebrochen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags und der Bericht über die gestrige Sitzung des Herren⸗ hauses befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (30.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern und Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Delbrück und der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Dr. Helfferich beiwohnten, verlas vor Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Graf von Westarp (dkons.) folgende Erklärung:
Nach Presseberichten soll ich im März vorigen Jahres gesagt haben: Hand von den Kartoffeln und lieber die Schweine totschlagen! Nach einer anderen Wendung soll Herr Abg. Roesicke diesen Ausspruch getan haben. Ich stelle der Oeffentlichkeit gegenüber fest: Wir beide haben den Ausspruch nicht getan und konnten ihn jedenfalls nicht als Ausdruck unserer eigenen Anschauung tun. Gegen eine rationelle Verringerung eines sehr großen Schweinebestandes haben wir Einwendungen nicht gemacht, da sie den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprach. Dagegen haben wir, um eine unrationelle und wahllose Ahschlachtung zu ver⸗ hüten, befürwortet, daß Maßnahmen getroffen würden, durch welche nur diejenigen Schweine dem städtischen Verbrauch zugeführt werden sollten, die tatsächlich nur unter Verwendung von Eßkartoffeln ge⸗ mästet werden konnten.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Be⸗
ündervelde, den Führer der Sozialisten.
ratung der gesetzlichen Vorschriften über die Altersrente.
werden müssen.
Nach Art. 84 des Einführungsgesetzes zur Reichs⸗ versicherungsordnung hat der Bundesrat im Jahre 1915 dem Reichstage diese gesetzlichen Vorschriften zur erneuten Beschluß⸗ fassung vorzulegen. Der Bundesrat hat in einer Denkschrift dem Reichstage eine Begründung seines Beschlusses gegeben, dem Reichstage eine Aenderung der bestehenden Vorschriften zurzeit nicht zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuß hat folgende Resolutionen vorgeschlagen:
1) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen im § 1257 der Reichsversicherungsordnung die Altersrente auf das 65. Jahr herahgesetzt wird und die hierzu erforderlichen weiteren Abänderungen der Reichsversicherungsordnung vorgenommen werden,
erlassen:
„Während der Dauer des Krieges und des ersten Jahres na 8 Friedensschluß beginnt die Frist, falls der Ehemann Len. Zaheia nac⸗ gewesen ist, mit dem Tage, an welchem der Witwe der Ted des Ehe mannes auf dem Dienstwege bekannt gegeben ist.“
Die hierauf bezüglichen Petitionen sollen durch die Be⸗ schlußfassung v⸗ 1-G erklärt werden.
erichterstatter Abg. Graf von W .): 4 benreragse 5 -2 f estarp (dkons.): Der Haus vom 70. auf das 65. Lebensjahr einstimmig angenommen. m Jahre 1912 hat der Reichstag bereits endgültsa “ daß seiner Auffassung nach im Jahre 1915 die Herab⸗ setzung der Altersgrenze erfolgen solle. Es ist keine Veran⸗ lassung, von diesem Beschlusse jetzt abzugehen. Von seiten des Reichsamts des Innern wurde ausgeführt, die Gesetze seien auf dem Grundsatze aufgebaut, daß die Leistungen und Gegenleistungen nach versicherungstechnischen Grundsätzen zu bemessen seien. Würde die Altersgrenze berabgesetzt, so würden gleichzeitig die Beiträge nicht unerheblich erhöht Es schwebten auch noch andere Anträge, die noch als wichtiger zu bezeichnen seien, so einer auf Erhöhung der Hinterbliebenenbezüge. Die Konsequenzen der Herabsetzung der Altersgrenze für die Versicherungsträger seien noch nicht zu übersehen. Der Reichsschatzsekretär fügte hinzu, ez handle sich bei dieser Frage um eine Belastung nicht so sehr des Reiches als des allgemeinen Wirtschaftslebens. Er hegte Zweifel, ob dieses die Mehrbelastung ertragen könne. Der Haushaltsausschuß konnte sich nicht entschließen, den Standpunkt der Reichsleitung zu teilen. Von verschiedenen Seiten wurde ausgeführt, daß die von der Relchsregterung aufgestellten Rechnungen anscheinend zu pessimistisch seien. Ich bitte Sie, dem Beschluß des Haushaltsausschusses in bezug auf aeh- Punkt beizutreten und ebenso auch die zweite Resolution anzunehmen.
„Hierauf nimmt der Staatssekretär des Innern und Vize⸗ präsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Delbrück das Wort, dessen Rede am Montag im Wortlaute wieder⸗ gegeben werden wird.
(Schluß des Blattes.)
Kunst und Wissenschaft.
Es ist eine Streitfrage, in welchem Umfange Tiere Farben zu unterscheiden vermögen. Es ist sehr schwer, aus den einschlägigen Versuchen eindeutige Schlüsse zu ziehen, da man fast immer im Zweifel sein wird, ob die Tiere wirklich auf Farbenunter schiede oder nur auf solche der Helligkeit reagiert haben. K. von Heß hat vor zwei Jahren auf der Wiener Naurforscherversammlung den
Standpunkt vertreten, daß alle ausschließlich im Wasser lebenden Tiere und ferner auch die Insekten vollständig farbenblind seten, daß also die
besuchenden Schmetterlingen, Bienen und sonstigen Insekten nicht wahrgenommen werde und daher auch mit einer Anlockung dieser Tiere nichts zu tun habe. Aber dieser Auffassung und Deutung wurde schon damals widersprochen, vor allem von einem engeren Fachkollegen Karl von Frisch, der gerade für die Insekten ein gewisses Farben⸗ unterscheidungsvermögen glaubte nachgewiesen zu haben. Frischs Auffassung wurde auf dem Zoologenkongreß von 1914, wo er seine mit auf bestimmte Farben dressierten Bienen angestellten Versuche vorführte, im allgemeinen geteilt. Dr. Stell⸗ waag⸗Erlangen veröffentlicht jetzt in der „Münchner Medizinischen Wocheaschrift“ Beobachtungen zu diesem Gegenstand, die im letzten Mai an Hummeln angestellt wurden. Diese Tiere erscheinen des⸗ halb als gute Beobachtungsobjekte für den genannten Zweck, weil sie scheinbar wahllos von Blüte zu Blüte eilen und dabei weder der Farbe noch der Pflanzenart so treu bleiben wie die Biene. Den Weg von einer Blüte zur andern, den Wechsel der Blütenbesuche und die Zabl der beflogenen Blüten hat Dr. Stellwaag in Aufzeichnungen niedergelegt, von denen er einige mitteilt. Aus ihnen ergibt sich, daß die besuchten Pflanzenarten außerordentlich stark gewechselt werden und vielleicht noch häufiger die Farbe. Aber bei der Inkonstanz der Farben handelt es sich doch immer um solche Facben, die im Spekttum nahe beisammenstehen. Nur sehr selten fliegt eine Hummel von einer Farbe auf eine ganz extreme des Spektrums. Es handelte sich meist um die Farbe von blau bis violett oder purpur, also Mischungen von rot und blau, die scheinbar ohne Wahl beflogen werden. Ein farbentüchtiges measch⸗ liches Auge kann an der Farbe der Blüte sehr oft schon das Alter an dem Zustand der Blüte erkennen. Bei der Bergplatterbse z. B. (Lathyrus montanus) wird die Knospe zunächst gelbgrün, allmählich hellrosa violett und geht dann in hellblau über. Die Blüte ist rein- blau bis blau violett und wird beim Verblühen rot⸗violett. Die Hummeln erkannten nun alte Blüten, die kainen Nektar mehr liefern, nicht, und hieraus glaubt Dr. Stellwaag schließen zu dürfen, daß sie die verschiedenen Farbenmischungen zum mindesten nicht so deutlich unterscheiden können wie ein farbentüchtiges menschliches Auge. Sie verwechseln also b'au mit viol tt und purpur, wie auch aus Frischs Untersuchungen an Bienen geschlossen wird. Dann ist aber der Wechsel in der Farbe bei ihrem Pflanzenbesuch nur scheinbar, denn die Hummeln befliegen nach dieser An⸗ nahme nur solche Blüten, die ihnen blau erscheinen und zwar unbekümmert um die Art und um den Zustand der Blüte. Deshalb kann man auch nicht annehmen, daß der von dem Nektar ausströmende Duft sie bei ihren Flügen geleitet hahe, denn auch schon im Verblühen begriffene und schon verblühte Blüten sowie Knospen, die noch gar keinen Nektar enthielten, wurden beflogen. Auch wurden häufig nektarhaltige Blüten aus großer Entfernung aufge⸗ sucht, denen aber dann gar kein Nektar entnommen ward, sondern die nur umflogen wurden. Daher glaubt Dr. Stellwaag, man müsse endgültig mit der Anschauung brechen, daß der Duft des Nektars es sei, der die Hummel anlockt, es bleibe vielmehr nur die Annahme übrig, daß sie durch die Farbe zum Besuch der Blüte bestimmt werde.
Nr. 5 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Januar 1916 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Neuere städtische Hochbauten in München. (Schluß.) — Versuche mit allseittg aufliegenden, quadratischen und rechteckigen Eisenbetonplatten.
2) den Bundesrat zu ersuchen, zu § 1300 folgenden Zusatz u
Antrag auf Herabsetzung der Altersgrene
bunte Farbenpracht, mit der die Blumen sich schmücken, von den sie