1916 / 13 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. Knochenmebl (aus entfetteten Knochen herg stellt, s. § 8)

1. Unentleimtes, gedämpftes sowie entleimtes, ferner Stampf⸗ mebl, Trommelmehi, Fleischrüngemehl, Fischrüngemehl, Fleischknochen⸗ Fön⸗ Kadaveroüngemehl und ähnliches, in handelsüblicher feiner

ahlung:

Gesamtstickstoff Eöö6“

Gesamtphosphorsäure .. .. . . 8

2. Die unter 1 aufgeführten St⸗ it E lsäure ganz oder teilweise —* rnasn eehs

„ö ää 5

Gesamtstickst ff ..

wasserlö l'che Phosphorsäure .

nicht wasserlösliche Phoepborsäure sofern Kalt zugemlscht wird

.“

Besondere Lieferungsbedingungen racht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. lung: Barzahlung ohne Abzug. F. Rohphosphat gewonnen, auch gemahlen:

Besondere Lieferunge bedingungen Fracht: Frei Station des Emprängers. Zahlung: Barzablung ohne Abzug.

G. Thomasphosphatmehl

Die Preise gelten bei Lieferung bis zum 15. Juli 1916 ein⸗ schließlich. S 8 Preise für 1 kg % Gesamtphosphorsäure 28ã pf.

Zitronensäurelösliche Phosphorsäuure 33

8- Besondere Lieferungs bedingungen

Fracht: Ab Frachtausgangsstation Aachen⸗Rothe Erde oder Diedenhofen.

Liegt die Bahnstation oder der Schiffsladeplatz des Empfängers nördlich der Bahnlinie Lengeler —Prüm Gerolstein —- Maven —Ander⸗ nach Koblenz Geßen Cassel Halle Jäterbog Lucker walde Südende⸗Berlin Küstrin Kreuz —Schneidemühl —-Bromberg- Tborn Alexandrowo, so ist die Frachtausgangsstation Aachen⸗Rothe Erde moßgebend; liegen sie füdlich dieser Bahnlinie, so ist die Ausgangs⸗ station Diedenbofen maßgebend. 8

Die Srationen an der Bahnlinie zählen von Lengeler bis Süd⸗ ende⸗Berlin einschließlich zur Frachtausganesstation Dtiedenhofen, von Südende Berlin bis Alexandrowo zur Frachtausgangsstation Ta hen⸗ Rothe Erde

Erfolgt die Lieferung in das Gebiet der Frachtausgangsstation Aachen⸗Rothe Erde auf Grund vorher getroffener Vereinbarung von Stationen aus, die im Gebiete der Frachtausgangsstation Dieden bofen liegen, so umfaßt der Höchstpreis die gegrnüber der Frachtgrundlage Aachen⸗Rotbe Erde entstehende Mehrfracht nicht⸗

Ist nach Stationen zu liefern, die 500 km und mehr von der Frachtausgangsstation entfernt liegen, so ist dem Empfänger eine Frachtvergütung von 10 v. H. zu gewähren. Die 10 v. H. sind von den ermäßigten Eisenhahnfrachtsätzen für Thomasmehl zu berechnen.

Verpackung: Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in halt⸗ baren Paptersäcken oder Geweb säcken.

Wird in Papiersäcken geliefert, so verstehen sich die Preise ein⸗ schließlich Sack. 1

Werden Gewebesäöcke verwendet, so wird bet Säcken mit 100 Kilo⸗ gramm Fassu gsvermögen ein Aufschlag von 40 Pf. für 100 Kilo⸗ romm, bei Säcken von 75 Kilogramm Fassungsvermögen ein Auf⸗ schlag von 56 Pf für 100 Kitogramm berechnet

Die Säcke aus Webstoff sind, wenn sie unbeschädigt und zur Verfendung von Thomasmehl noch verwendbar sind, gegen eine Ver⸗ gütung von

65 Pf. für den Sack von 1 Kilogramm Fassungsvermögen und 2 5

8 2 3 . 8 2* frei Werk zurückzunehmen. Entscheidung über die Brauchbarkeit der Säcke steht den

erken zu. 1 Zahlung und Berechnung: Barzahlung mit 1 ½ v. H. Abzug, der übliche Werbraucherkübatt von 16 Pf. für 100 Kilogramm ist bei der Berechnung abzuziehen.

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Großbritannien und Irland. Lord Chelmsford ist zum Vizekönig von Indien

ernannt worden. Er wird sein Amt Ende März antreten. Im Unterhaus wurde auf eine Frage von der Re⸗ gierung die Zahl ver bisher nicht internierten Deutschen in Großbritannien auf 7449 angegeben, die der Oester⸗ reicher auf 5088. Auf eine weitere Anfrage teilte der Parla⸗ mentsuntersekretar im Kriegsamt Tennant mit, daß die Erxpedition in Mesopotamien der Regierung Indiens unterstellt sei. Er könne nicht sagen, ob weitere Entwicklungen

eine Aenderung darin herbeiführen würden.

Die Abstimmung der Konferenz der Bergleute über die Dienstpflichtbill hatte laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes Ergebnis: 653 190 Stimmen da⸗ gegen und 38 100 dafür. 25 240 enthielten sich der Ab⸗ Der Konferenz wird besonders deshalb Bedeutung beigelegt, weil der ausführende Ausschuß die Teilnahme der Gewerkschaften der Bergleute an der nationalen Arbeiter⸗ onferenz abgelehnt hatte und weil es die erste Bergarbeiter⸗ konferenz war, deren Organisation das ganze Königreich um⸗ spannt und die stattfand, nachdem die Einzelheiten der Bill von allen ihren Zweigvereinen erörtert worden waren. Ueber die Form, die die Opposition gegen die Bill annehmen soll, wurde nicht debattiert. Dies wurde einer zweiten Kon⸗ überlassen, die demnächst einberufen werden soll. Resolution der Bergmannskonferenz spricht die Forderung aus, daß die Bill zurückgezogen oder unwirksam ge⸗ macht werden solle. Die Konferenz bekämpfe die Bill sowohl aus prinzipiellen Gründen als wegen ihrer tatsächlichen Be⸗ stimmungen. Die Wiedereröffnung des Derbyfeldzuges werde vielleicht einen Ausweg bieten, aber die Zahlen des Dervyberichts erforderten eine genaue neue Prüfung. Die Zusicherung der Negierung, daß die Bill nicht beabsichtige, einen industriellen Dienstzwang einzuführen, kläre die Lage nicht. Die Bestimmung, die Leute gezwungen werden sollten, sich zu melden, se höchst gefährlich. Die Konferenz betrachte die Aussichten, die die Lage biete, mit Besorgnis. 8 Der ausführende Ausschuß des Eisenbahner⸗ verbandes hat gegen die Dienstpflichtbill einen Beschlußantrag angenommen, in dem es, obiger Quelle

zufolge, heißt, die Bill begründe eine „Konfiskation“ des Lebens der Bürger, ließe aber die materiellen Hilfs⸗ uellen der Nation in den Händen der privilegterten lasse und müsse daher von der gesamten Arbeiterschaft be⸗ kämpft werden. Die Vertreter des Zwangsprinzips seien offenbar von anderen Beweggründen geleitet, als dem, den Sieg der Verbündeten zu sichern. Das Versprechen des Premier⸗ ministers beträfe einen Grundsatz, der der Wählerschaft der Nation nicht vorgelegen habe, und widerspreche den nationalen Ueberlieferungen der letzten fünfzig Jahre. Dieses Versprechen hätte überhaupt nicht gegeben werden dürfen und könne die Nation nicht binden. Der Beschlußantrag schließt: „Wenn die Regierung nicht zunächst jede Art von Kapital konfiszirt, werden wir mit allen Mitteln die Konfiszierung der Männer, deren einziges Kapital die Arbeitskraft ist, bekämpfen.“

Der ausführende Ausschuß des Gewerkverbandes der Lokomotipführer und Heizer hat ebenfalls einen Beschluß⸗ antrag angenommen, der jede Art militärischer Dienstpflicht bekämpft.

Amerika.

Der Gesandte Carranzas in Washington hat dem Staatssekretär Lansing gegenüber ausdrücklich versichert, daß Carranzas Regierung die Ermordung von Ameri⸗ kanern durch die Truppen Villas bedauere. Der Ge⸗ sandte versicherte dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß Schritte getan worden seien, um den Zustand im Staate Durango, wo Ausländer beraubt worden seien, zu bessern. Lansing erklärte, das Vorgehen der Regierung Carranzas sei zwar bisher befriedigend, aber wenn nicht entschiedene Maßregeln ergriffen würden, so könnte zwischen den Vereinigten Staaten und der Regierung Carranzas ein Zwin entstehen. Wie weiter gemeldet wird, hat Carranza an den Staatssekretär Lansing telegraphiert, daß seine Truppen die Mörder der amerikanischen Bergarbeiter in Chihuahua verfolgen und bestrafen werden. Das Kabinett habe daraufhin beschlossen, Mexiko gegenüber die gegen⸗ wärtige Politik fortzusetzen und sich darauf zu verlassen, daß Carranza die Mörder betafe und die Ordnung wieder⸗ herstelle.

Im Senat hat der Senator Lewis einen Antrag ein⸗ —— den Präsidenten zu ermächtigen, von Heer und Flotte

ebrauch zu machen, um die Ordnung in Meriko wiederher zustellen, wie es in Haiti und Rikaragua geschehen sei. Der Senator Stone, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Frat. in einer Unterredung, es wäre unge⸗ heuerlich für die Vereinigten Staaten, sich zu einer solchen Zeit in einen Krieg mit Mexiko einzulassen.

„Wir wissen“, sagte Stone, „daß diese Räuber nach dem Blute der Amerikaner aus Rache trachteten. Ich bin der Ansicht, daß Amertkaner, die sich an solche Plätze wagen, und Amerikaner, die sich auf Schiffen von Kriegführenden auf Kriegsgebiete binauswagen, ein Verbrechen gegen die Regterung begehen, deren Schatz sie fordern. Natürlich müssen wie versachen, sie zu schützen. ie haben das prakrische und gesetzliche Rocht, auf gefährliche Plätze zu gehen, aber 8 sollten es nicht tun, wenn es möalich ist, es zu vermeiden, um den Vereinigten St aten etne solche Verlegenbeit zu ersparen. Ich din keineswegs überzeugt, daß es nicht noch einmal notwendig sein wird, nach Mexiko zu äͤber jetzt ist nicht die Zeit dazu, vom Krtieg zu sprechen.“

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ haben 125 Amerikaner unter Führung von Maximiano Marquez, einem Angestellten der Hearstschen Unternehmungen, den mexikanischen General Rodriguez, den man für die Ermordung des Briten Peter Keane verantwortlich macht, bei Madera gefangen genommen. Nach einer Meldung des amerikanischen Konsuls ist der General hingerichtet worden.

Eine weitere Depesche des genannten Bureaus aus El Paso meldet, daß Huerta tot sei. Das Kriegsrecht sei erklärt worden. Die Polizei, amerikanische Soldaten und Bürger umzingeln die Mexrikaner, um sie zu vertreiben. Ein heftiger Kampf sei im Gange.

Asien.

Niach einer Meldung des „W. T. B.“ hat zuverlässigen Nachrichten aus Persien zufolge der durch seine patriotische An⸗ hänglichkeit bekannte Generalgouverneur von Luristan Nisam es Saltaneh den Befehl über die gegen die Russen und Engländer kämpfenden persischen nationalen Streitkräfte übernommen. Er hat England und Rußland den Krieg erklärt und die Feindseligkeiten eröffnet.

Ein Telegramm von der persischen Grenze berichtet über einen Kampf zwischen persischen Gendarmen, die durch Freiwillige verstärkt wurden, und Russen bei Nimmiimaa (2) auf der Straße Teheran Kaswin. Die Russen hatten große Verluste. Die persischen Verluste sind relativ gering.

Die Krönung YNuanschikais zum Kaiser von China ist auf den 9. Februar festgesetzt. Wie die „Times“ melden, sind der deutsche und der österreichisch⸗ungarische Gesandte in Peking angewiesen worden, das Kaiserreich anzuerkennen.

Ueber die Unruhen in YJünnan wird laut Meldung des „W. T. B.“ mitgeteilt, daß die Zivil⸗ und Militärgouver⸗ neure der Provinz Tang Chi⸗yao und Jen Ko⸗cheng, die seinerzeit die monarchistische Bewegung eifrig unterstützt und den Präsidenten wiederholt telegraphisch ersucht haben, den Thron zu besteigen, seit der Rückkehr des General Tsai Au aus Japan plötzlich ihre urfprüngliche Gesinnung geändert haben und gegen die monarchistische Regierungsform seien unter dem Vorwande, es sei zu befürchten, daß durch die Wechsel der Regierungsform die nationale Würde und die Hoheits⸗ rechte Chinas wegen der abratenden Haltung gewisser aus⸗ wärtiger Mächte leiden könnten. Jufolgedessen sind die beiden Gouverneure ihrer Aemter enthoben und der General Tsao Kuen beauftragt worden, den ersten Strafzug gegen sie zu führen Wie festgestellt woden ist, kann Nünnan infolge des Mangels an nötigen Mitteln die aufständische Bewegung nicht fortsetzen. Die Anwerbung ist ergebnislos ausgefallen und der Provinz wird die Zufuhr abgeschnitten. Alle anderen Provinzen bleiben ruhig.

LELand⸗ und Forstwirtschaft.

Der zweite Kriegslehrgang im Herrenhause für bandwirtschaftliche Haushaltungs⸗ und Wander⸗ lebrerinnen, Landpfleg erinnen und für Hausfrauen und Töchter auf dem Lande wird mit Unterstützung des Land⸗ wirtschaftoministers Dr. Fretherrn von Schorlemer in der Woche vom 17. bis 22. Januar abgehalten. In einer Rethe von Vorträgen sollen die Hörerinnen mit den besonderen Anforderungen bekannt gemacht werden, die durch den Krieg an die Hauswesen auf dem Lande und in der Kleinstadt gestellt werden. Veranstalter des zweiten Kriegelehrganges

gestellten 111“ 1

Zuckerrüben⸗, Futterrüben⸗ und

sind u. a: der preußische Landesverband landwirtschaftlicher Haus. frauenvereine, der Deutsch⸗evangelische Frauenbund (Orisgruppe Berlin’, der S ändige Ausschuß zur Förderung der Arbeiterinnen⸗ interessen, der Vaterländische Frauenverein, der Katholische Frauen⸗ bund (Zweigverein B riin), der Verband der kirchlich⸗ sozialen Frauengruppen, der Evangelische Verband zur Pflege der weib⸗ lichen J gend Heutschland;, der Verband zur Hebung der hauswirt⸗ schaftlichen Frauenhildung, der Deutsche Landpfl geoerband, die Zentral⸗ telle für Vokswoh fahrt (weib sche Jugendpflege), der. Verein zur 5 des Obst⸗ und Gemüseverbrauchs in Deutschland (e. V.) der Verein zur Förderung des Frauenerwerbs durch Obst⸗ und Garsen! bau. Heute vormittag hat die Frau Gräfin von Schwerin⸗Löwitz den Lhraang duich eine Ansprache im Plenarsitzungssaale des Herrenhauf

eröffnet.

HSHandel und Gewerbe. 8—

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗

„Nachrichten für andel, Industrie Sund Landwirtschaft“.)

8 Spanlen.

Ausfuhrverbot. Durch eine in der „Gaceta de Madrid“ vom 1. Dezember 1915 veröffentlichte Königliche Verordnung ist die Ausfuhr folgender Waren verboten worden:

Schwefel, Saltevlessigsäure, Salicy ssäure und salleylsaure Ver⸗ bindungen, Aspirin, Antipvrin, Atropin und ihre Salle, Benzo⸗ naphibol. Bromoral, Phenacetin, Lumtnal, Salophenol, Kalium und dessen Salze (mit Ausnahme von Bromkalt), Brechweinstein, doppelt⸗ chomsaures Kali und Cyankalt. (Oerreichisch⸗Ungarische Konsular⸗ Korrespondenz vom 8 Januar 1916) v11“

8 Niederlande.

Die Ausfuhr von Hanf sowie von Mangelwurzelsamen ist (Telegramm des Kaiserlichen Generalkonsulats in

*

Ausfuhrverbote.

verboten worden. Amsterdam.)

Kontrolle des Warenverkehrssim Grenzbezirk. Im „Nederlandsche Staattcourant“ Nr. 7 vom 9 und 10. Januar 1516 ist ein Gesetz vom 31. Dezember 1915 (Staatsblad Nr. 533) kund⸗ gemacht, wodurch für die Beförderung und Einlagerung von Waren im Grenzbezirk amtliche Bezettelungen oder Genehmigungen vorge⸗ schrieben sind. Diese Bestimmungen sollen dazu dienen, die unerlaubte Ausfuhr der unter die Ausfuhrverbote fallenden Waren zu verhindern. Sobald die Umstände es gestatten, soll der Zweiten Kammer der Generalstaaten eine Gesetzesvorlage zur Wlederaufhebung der ge⸗ nannten Verkehrsbeschränkungen gemacht werden.

Luxemburg. Betrifft die Ausfuhr von Pferden. eserwaglich luxemburgischen Regierung vom 7. autet: 8

Art. 1. Unser Beschluß vam 30. November 1915 über die Aus⸗ fuhr von Pferden ist dahin abgeäandert und ergänzt, daß die Regierung, auf begründeten Antrag hin, ausnahmsweise Spelial⸗Ausfuhrermäch⸗ aent. für weniger als 12 Jahre alte Pferde erteilen kann.

Im übrigen bleibt der Beschluß vom 30. November 1915 zu Recht bestehen.

Art. 2. Unker Staatsminister, Präsident der Regierung, und Unsere Generaldtrektoren der öffentlichen Arbeiten und des Ackerbaues bezw. der Justiz und des Innern, sind, insoweit es jeden betrifft, mit der Ausführung gegenwärtigen Beschlusses betraut, der am Tage nach seiner Vrröffentlichung im „Memorlal“ in Kraft tritt.

(„Memorial“ des Großheczogtums Laxemburg Nr. 2 vom 8. Januar 1916.)

Verbot der Ausfuhr von Thomasschlacken. Ein Beschluß der Großberzoglich Lux mburgischen Regierung vom 7. Ja⸗ nuar 1916 lautet:

Art. 1. Die Ausfuhr von Thomasschlacken in rohem oder ge⸗ mahlenem Zustand ist verboten.

Art. 2 In Abweichang von Artikel 1 kann die Regierung auf Antrag besondere Ausfuhrerlaubnisse erteilen.

Art. 3. Unser Staatsminister, Präsident der Regierung, entscheldet über diese Anträge und setzt die Ausfuhrbedingungen fest. Er ist er⸗ mächtigt, eine Spezialkommtssien zu ernennen, wesche mit der Prüfung und Begutachtung der Ausfuhrgesuche betraut wird.

Art. 4. Gegenwärtiger Beschluß tritt mit dem Tage nach seiner Veröffentlichung im „Memorial“ in Kraft.

Er ist nicht anwendbar auf Thomasschlacken, welche vor Inkraft⸗ treten dieses Beschlusses auf Wagen verladen und der Etsenbahn zur Beförderung ins Ausland übergeben worden sind.

Art. 5. usw.

Art. 6. Unser Staatsminister, Präsident der Regierung, Unser Generaldirektor der öffentlichen Arbeiten und des Ackerbaues sowie Unser Generaldirektor der Justiz und des Innern sind, insoweit

Ein Beschluß der Januar 1916

es jeden betrifft, mit der Ausführung dieses Beschluss s beauftragt.

(„Memorlal“ des Großherzogtums Luxemburg Nr. 2 vom 8. Januar 1916.) 11

8 v““

Tung der Ausfuhrbewilligungen für Seit längerer Zeit sind Verhandlungen zwischen den Häuteausführem und dem Departement des Aeußern geführt worden. Die Ausführer haben den Standpunkt vertreten, das bestehende Ausfuhrverbot müsse aufgehoben oder abgeschwächt werden, da Norwegen weit größere Beßände an Häuten besizze, als zur Deckung des einheimischen Ver⸗ brauchs erforderlich sei. Wie wir erfahren, ist die Angelegenbeit nunmehr in der Weise geordnet worden, daß Ausfuhrfirmen auf ihren Antrag innerhalb gewisser Grenzen Befreiung vom Ausfuhrverbot zugestanden werden wird. Als Gegenleistung haben die Ausführer den norwegischen Gerbereien zu einem festgesetzten Preise eine vereinbarte Menge von Häuten zur Verfügung zu stellen. (Nach Morgenbladet.)

Finnland 8 Ausfuhrverbote. Ein Beschluß des Senats für Finnland vom 21. Dezember 1915 verbietet die Ausfuhr der nachstehend ge⸗ nannten Waren: Haare, Borsten sowie Knospen und Samen von Wermut, auch Erzeugnisse aller Art aus Wermut. (Storfurstendömet Finlands Författningssamling.)

Nach dem Jahresbericht der Hypothekenbank in Han⸗ burg für 1915 gestattet der Abschluß des Jahres 1915 wieder die Verteilung von 8 % Dividende. Er schließt mit einer Gewim⸗ summe von 4 863 780 ℳ, und nach Abzug des vorjährigen Gewinn⸗ vortrages mit 3787 9538 ℳ, wobei die Rücklage fur etwaige Hypolhekarausfälle nicht wie im vorigen Jahr bei der Gewinn⸗ verteilung verrechnet wurde. Dat Pfandbriefgeschäft bat während des ganzen Jahres infolge des Keieges fast ganz geruht; dementsprechen bestand auch die Tätigkeit im Hypothekengeschäft nicht in der 8 währung neuer, sondern nur in der Verlängerung alter Beleihungen Der Zinseingang war verhältnismätzig befriedigend. Von den Rück⸗ ständen des Jahres 1914, die mit 360 274 ausgewiesen wurden, gingen im Laufe des Jahres 212 800 ein. Bei einen Zinsensoll von 25 008 680 find aus dem Jahre 1915 909 122 rückständig geblieben, die sich über 374 Schuldner verteilen. Der Gesamibetrag an Hypothetenkapital, auf dem, erfüllte Zinsverpfl ichtungen haften, betränt 65,6 Mill. Matz. Der Hypothekenbestand betrug am 31. Dezember 1916: 573,2 Mill Marl

am 31. Dezember 1914: 575,5 Mill. Mark. Von dem Gesamtbestand

Häute.

wird ersucht

1*

von 573,2 Mill. Mark waren am den Pfandbriefumlauf, der laut Bilanz k 88 Svpotbekenregister eingetragen

ruhen auf zinstragenden oder tümer stebenden städtischen Grundstücken.

von 14,4 Mill. Mark sind 11,5 Mill. Mark als nach dem Gesetz Von den Deckungshypotheken (sämtlich eiststellig) entfallen auf Amortlsattonshypotheken 4,3 Mill. Mark, auf

unterlagsfähig erklärt worden.

andere 554,5 Mill. Mark.

Die Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegen⸗ laut Meldung des „W T. B.“, ihren Ver⸗ Feuerversicherung 73 % und in

seitigkeit, Gotha, wird, sicherten für das Jahr 1915 in der der Einbruchediebstohlversicherung gemäß

ein Drittel des vorstehenden Satzes, rund 24 % der eingezahlten

(W. T. B.) Der zufolge haben die Geldeinlagen bei den Wiener Banken und Kredtitinstituten auch im Jahre 1915 von Monat zu Monat

sodaß der Stand der Einlagen 1 den Banken den höchsten Betrag aufweist. Die Ausweisziffern ergeben neuerdings den Beweis, daß die

Prämie zurückgewähren. Wien, 15. Januar.

eine steigende Richtung genommen, beim Jahreswechsel namentlich bei

Sparkrast der Monarchie immer wieder kommt, die der Kriegsbedarf an sie stellt.

Brüssel, 15. Janvar. departements der

lehne gegen inländische (766 199 856) Fr. Passiva.

Fr., sonstige Passiven 9 186 783 771 391 895 (766 199 856) Fr.

St. Petersburg, 14. Januar. Millionen Rubel. Aktiva: Bestand an woche), Gold im Ausland 648,1 (459,1),

39,3 (38,5), Wrchsel 384,9 (390,9), kurzfristige Schatzscheine 3231,5 Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere 632,1 (640,1), 7,73. Waren 111,8 (112,2), Anstalten des kleinen Kredits 74,5 (75,2), 22,5 (22,1), Vorschüsse an Industrielle 10,5 (9,9), Guthaben bel

(3258,6), Vorschüsse, sichergestellt durch

den Filtalen der Bank 301,6 (242,2).

laufenden Noten 5622,0 (5493,4), Bankkapital laufende Rechnung des Staatsschatzes 271,1 (202,8), 925,4 (913,3).

T. B.) In der vergangenen und 1 017 000 Dollar Silber Dollar Gold nach Cuba, und 556 000 Dollar Gold

23,0 (23,6), laufende Rechnung der Privaten New York, 14. Januar. (W. Woche wurden 1 180 000 Dollar Gold eingeführt; ausgeführt wurden 200 000 500 000 Dollꝛer Gold nach Venezuela anderweitig sowie 996 000 Dollar Silber.

31. Dezember 1915 als Deckung für 30,03 Mill. Mark beträgt, in ,558,8 Mill. Mark, diese Hypotheken in eigener

ar. (W. T. B.) Ausweis des Noten⸗ Société Générale de vom 13. Januar (in Klammern vom 30. Dezember): Metallbestand und deutsches Geld 166 367 527 (166 598 754) Fr., Guthaben im Auslande 10 631 615 (8 901 411) Fr,

Guthaben im Auslande 44 967 947 (44 198 151) Fr., Schatzscheine ausländischer Staaten 1 360 000 (1 360 000) Fr., lehne gegen Schatzscheine der belgischen Provinzen (gemäß Artikel 6 100 ⅞, Ziffer 7 der Vorschriften) 480 000 000 (480 000 000) Fr. und Schecks auf belgische Plätze 56 255 060 (53 976 826) Fr., Wertpapiere 4 sonstige Aktiven 7 117 168 (6 302 446) Fr., Betrag der umlaufenden 603 954 399 (609 449 150) Fr., Giroauthaben 158 250 713 (151 099 545) (5 651 161) Fr.,

(W. Gold 1613,0 (1611,3 Vor⸗

*

Benutzung der Eigen⸗ Von den freien Hypotheken

der niedrigeren Einzahlung lebhaft.

„Neuen Freien Presse“ nur gering.

Shares

jenen Anforderungen nach⸗

Belgique Aktiva.

Darlehne gegen Dar⸗

Wechsel Dar⸗ 692 578 (4 862 268) Fr., zusammen 771 391 895 Noten

zusammen T. B.) Bankausweis In Silber und Scheidemünzen

Vorschüsse an 10 Passiva: Betrag der um⸗

55,0 (55,0), Einlagen -e

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

vLvondon, 15. Januar. (W T. B.) 5 % Argentinter von 188è6 —,—, 4 % 4 % Japaner von 1899 67 ⅛, von 1906 84 ¼, 4 ½ % Russen von 1909 —,—

Canadian Pacific 187 ½, Erie 43 ½, Nattonal 106 ¼, Anaconda Copper 18 ¾½,

Pennsylvania 61 ½, Southern Pacific United States Steel Corporation 90 ⅛, Tinto 57, Chartered 10/7, Randmines 4 ½¼. Privatdiskont 5 ⁄16,

Tinto 1562.

Amsterdam, 15 Januar. (W. T. B.) Behauptet. Berlin 42,10, Scheck auf London 10,77,

3 % Portugiesen 52 ½, 5 % Russen „Baltimore and Ohio 98 ⅛⅜,

De Beers def. 10 ⅞, 8 Silber 27. London, 14. Januar (W. T. B.) Privatdieskont 5 ½116, Silber 27 ⁄16. Bankausgang 118 000 Pfd. Sterl. Paris, 15. Januar. (W T. B.) 3 % Französische Rente 63,25, 4 % Span. äußere Anleihe 87,50, 5 % Russen 1906 —,—, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio

2 ½ % Engl. Konsols 58 ⅞,

2 ianer von 1889 46, 3 Brasilianer von 3 bezt

Railways of Mexiko —,—, Union Pacific 144, Rio Goldfields 1 ½, 78 fh. 3 d.

Scheck auf Scheck auf Paris 38,60,

Refined (in

1. Uinterfuchunggfa en.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

Aktiengesellschaften⸗

leiden und stellten sich bei Schluß ½ winne hatten Beet mit 3 ½

besonders Denvers (1½ Do Shares (ebenfalls 1 ¼ Dolla werte hielten sich die Kursver der Börse war die Tendenz Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate nom., Wechsel auf London (60 Tage) 4,70,75, Cable Paris auf Sicht 5,84,50, Wechsel 3 % Northern

letztes Darlehen nom., Transfers 4,75,25, auf Berlin auf Sicht 76 ½, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Baltimore and Ohto 94 ¼, Canadian Chesapeate u. Ohio 64 ⅞, Ch'cago, Milwaukee u. St. Illinois Central 107, 110, Norfolk u. Reading 81 ⅛, Southern Paclfic 102 ⅛,

Darlehne gegen Pacisse Bonds —,—, G opeka u. Santa 106 ⅛, Pacific 179 ½

ouisville u. Nashville 129, New York Central Western 20, Pennsylvania 58 8, Union Pacific 137 ⅞, Anaconda Copper Mining 89 ½, Steel Corporation 86, do. pref. 117 ½. 11“*

Liverpool, 15. Januar. 6000 Ballen, Einfuhr 77 000 kanische Baumwolle. Amerikanls

Amsterdam, 14. Januar. stetig, für Januar 47 ½, für März 47 ½⅛, für Mai 458. Amsterdam, 14. Januar. für Februar 46 ¾%, für März 47 ¼, New York, 15. Januar. loko middling 12,50, do. für Januar 12,29, do. für März do. für April 12,57, New Orleans do. loko middling 12,19, Petroleum Cases) 11,00,

ffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 10.

9

Scheck auf Wien 28,85. 5 % Niederländische Staatsanleihe 101 ⅞, Obl. 3 % Niederl. W. S. 66 ¾, Königl. Niederländ. Holland⸗Amerika⸗Linie 390 ½, Niederländisch⸗Indif Atchison, Topeka u. Santa F Pacific 96, Southern Railway 21 ⅞, 167 ¼, United States Steel Corp. 80 ⁄;, 89 inoffiziell

Amsterdam, 14. Januar. 42,35, Scheck auf London 10,82, Wien 28,75.

New York, 15. Januar. schäft an der Effektenbörse war Die Kursgestaltung war

6 101½¼,

(W. T. B.)

ollar aufzuweisen.

Wechsel auf Si'ber Bullion 56 ⅞,

Denver u. Rio Grande 12,

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 14 Januar. (W. T B.) Liverpool, 14. Januar. (W. T. B.) 0 Ballen, Baumwolle. Amerikanische

Einfuhr 8700 Ballen, Für März April 7,80,

Für Märg April 7,88,

8. Januar. (W. T. B.)

(W. T. B.)

für April 47 ½.

do. Stand. white in New

andele hank 169, Rock Island —,—, Union Pacific 130 ¼, Anaconda Französisch⸗englische Anleihe

8 Scheck auf Berlin Scheck auf Paris 38,90, Scheck auf

(W. T. B.) (Schluß.) Das Ge⸗ ür einen Sonr abendverkehr ziemlich 1 war jedoch verschiedenen Schwankungen unterworfen und nicht einheitlich. Spezialwerte waren rege und im Kurse höher, in Eisenbahnanteilen jedoch waren die Steels hatten unter umfangreicheren Liquidationen zu ½ Dollar niedriger. Größere Ge⸗ ehem Steels mit 25 Dollar und General Electric Von Eisenbahnwerten waren llar) und Cticago Rock Island u. Pacific rr) rückgängig. Für die übrigen Transport⸗ änderungen in mäßigen Grenzen. Bei Schluß unreglmäßig. Tendenz für Geld: Nominell. Eeld auf 24 Stunden

United States

Kupfer prompt 85. Baumwolle. davon ameri⸗ ür und Brasilianische 14 Punkte, Indlsche Aegpptische 5 Punkte niedriger. P sch W. T. B.) Baumwolle. allen, davon 77 000 Ballen gmeri⸗ . ch d Brasilianische 6 P nlir vüie9 de und Brasilianische unkte, Aegypttsche 15 Punkte, Indische 5 Punkte höher. h. Liverpool, (Offizielle Notierungen.) American ordinary ordinary 7,38, do. fully good ordinary 7,56, do fully low middling 7,98, do. middlin 8,36, do. good middling 8,51, middling fair 9,02, Pernam fair 8,91, do. good fair 9,41, good fair 10,40, do brown fully good M. G. Broach good 7,50, do. good 6,50, do. fine 6,65, Tinnivelly good 7,92. Liverpool, 8 Januar. (W. T Wochenumsatz 72 350, do. wolle 54 230. Gesamte Ausfuhr 22 144 von amerikanischer Baumwolle 49 277. do do. von amerikanischer Baumwolle 556 Baumwolle 145 850.

Glasgow, 14. Januar.

Baumwolle. 7,08, do. good do. low middlin g 8,18, do. fully middling do. fully good middling 8,66, do. fair 8,96, do. good fair 9,46, Ceara Egyptian brown fair 9,70, do. brown fair 10,65, do. brown good 11,15, fine 7,80, Oomra good 6,35, do. fully Bengal good 5,85, do. fine 6,15, Madrcs

B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ von amerikanischer Baum⸗ do. Einfuhr 83 712, do. do. Gesamter Vorrat 829 180, 100, do. do. von ägyptischer u.

Roheisen für Kasse

(W. T. B.) Santos⸗Kaffee 5. Tesch, Verlin⸗Steglib. 20. Fr. Clara d⸗

Otto Thomas, Berlin, Berlin, 2. Frl. Pauline Wagener, Berlin, 2. merzienrat Walter, Berlin, 10. Amtsgerichtsrat Wenzig, Berlin, 3. Winkler, Berlin, 3. Wolburg, Hennickendorf, 5. Berlin, 2. Georg Westendorf, Bad Rothenfelde, Teutoburger⸗

(W. T. B.) Letnöl loko 47 ¼, (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle

York 8,90,

Anzeiger.

fugal 4,52, Southern

bericht.

in Tanks 5,00, do. Credit Balances at Oil prime Western 10,85, do. Weizen für hard Winter Nr. 2 140 ½, Mehl Spr Getreidefracht nach Liverpool 21, Kaffer Rio Nr. 7 1 Januar —,—, do. für März 7,03, Standard loko —,—, Zinn 41,00. New York, 14. Januar. (W. T. B.) Baumwol Zufuhren in allen Unionshäfen 195 nach Großbritannien 97 000 Ballen, br 38 000 Ballen, Vorräte im Innern 1 341 000

Rohe & Brothers Mai 135 ¼, do. w Wbeat clears 6 5,

8, do. für Mai 7,10,

efragt msãtze

Behrendt, Berlin,

88

Atchison

Fürsteneck, Berlin,

Charlottenburg, 10. 8 Grosse, Berlin⸗Hermsdorf,

25. Frl. H Friedenau

Umsatz

Mai⸗Juni Berlin⸗Halensee, 5.

schaffnerwitwe Kliese, Ber Umsaß geee 9ℳ 5. d Otto Kräme, Berlin,

Juni Neukölln, 3.

Masser, Schöneberg, 774, Maßper. 5

3. Fr. Dr. Reich,

Charlottenburg, 2. Berlin⸗Lichterfelde, 5. Landmesser Berlin⸗Westend, 8.

Wilhelm Spitta Berlin, 1. Wihmersdorf

2 sottenburg, 1,50.

12,47, O.

do. wald, 3.

9. Bankausweise.

Johannes Blum, Berlin⸗Steglitz, rat Dr. Boethke, Berlin, 5. Frl. Borth, Herne i. W., 1. Hermann Bumke, Berlin⸗Schlachtensee, 10. Fr. Dr. med. Cor⸗ des, Berlin, 5. Familie⸗N. Dienstag, Charlottenburg, 5. Oscar Dietrich, Berlin, 3. v. Domarus, Berlin⸗Halensee 4. Hauptmann Dunker, Berlin⸗Halensee, 10. Geschw. Dziadek, Stolp i. P., 2. 2 Huge S Berlin, 5. Freifrau v. Eutreß⸗ 5. J. Faich u. Th. Fechner, Berlin, 2. 58 v. Mar Freise, Berlin⸗Pankow 2. Nikolassee, 10. Fr. Geske, Berlin, 1. E. Giesemann,

dorf, 2. Lehrer W. Hausvogel, Stadtoldendorf i. Braunschweig,

3. Apotheker Heering, Seegefeld,

Berlin⸗Wilmersdorf, ümni M. Strewe Berlin, 5. Max Stümer, Berkin⸗

Niederlassung ꝛc. von Re Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

Spenden zwecks Ablösung von Neujahrswünschen

an die Kreuz⸗Pfennig⸗Zammlung (Abteilung XIv des Zeutral⸗ komitees der deutschen Vereine vom Roten Kreuz).

Schwester Martha Albtecht, Berlin,. 2. 5ꝙ8 Berlin, 3. Dr. Bischofswerder u. Frau, Berlin, 2. Dr.

Generalagent B.

Feldintendantursekretär Bilsenack,

6. Oberverwaltungsgerichts⸗

zu. Frau, Berlin, 0,50. Freiberg, Charlottenburg 3. Admiral z. D. Fritze,

S. Gronem, Berlin, 2. Frl. Klara 3. Kurt Günther, Berlin⸗Wilmers⸗

1.— P. Heinroth, Berlin,

inz, Berlin, 0,50. Frl. Anna Hoppe, Berlin⸗ F - 3. Fr. Professor Horowitz, Charlottenburg, 2. Inh. u. Pers. der Chem. Fabrik Max Jasper, Bernau⸗Bln., 8. E. Jordan, Berlin, 5. Berlin, 3. R. Just, Berlin⸗Pankow, 2. Karwehl, Berlin, 3. 3. Frl. Klara Kersch, 2 erlin⸗Hermsdorf, 0,50. O. Knauß, Fr. Alma Knust, Berlin, 3. Fr. Post⸗ zerlin, 3. Fr. Frieda Klockemeyer, Char⸗ Rechnungsrat C.

Frl. Rose Julien, Schriftstellerin, 2. Frl. Elisabeth Fr. Anna Katte, Berlin⸗Charlottenburg,

1 Klotzsch, Berlin, 10. 3. Fr. M. Kramer, Mahlsdorf⸗Süd,

3. Kretschmar, Berlin, 3. F. Kruse, Magistratsbeamter, 8 Fr. Krutowski, Lilienthal u. Frau, Berlin, 5. Paul Loewenz, Berlin⸗Lichten⸗ berg, 5. Frl. Adele Mahron, Schwerin a. D. 5. Möcker, Berlin, 2. Wi 3. Fr. Ohnstein, Berlin, 5. Paul Oppenheim, Berlin, 5. Generalagent C. Paesöld I. 1. Rasmus, Berlin, Forst i. L.

hardt, Berlin, 3. Hans Riedel, Neukölln, 10. Fr. Roethig, Berlin⸗Steglitz, 5. Arthur Rohr, Berlin⸗Schöneberg, 3. Runge, Berlin, 1. Frl. Salomon, Berlin, 1. Schäler, Berlin, 1. Rechtsanwalt Dr. Schaffner, Meisenheim a. Glan, 2. G. Scharnau, R. Schöne, Berlin, 10. 3. Fr. Schulemann, Berlin⸗Wilmersdorf. Schultze, Berlin, 5. Fr. Lof. Fr. Seisert, Berlin. 0,50. H. S. Berlin, 5. i

Berlin, 1. Dr. Leopold D., 2. Carl P. May. Berlin, 1. ßugo

helm Mühlpfordt, Charlottendurg,

2. Professor Dr. Rein⸗

Frl. Berlin, 10. E. Schiemann, Schreiber,

Schwarzlose, Alfred Skrentni, Jüterbog

* 2. r

ö Steumvimg.

5. G. B. 2. Kom⸗ Weckmann, Berlin, 5.

Wesenberg

Frl. Margarete

Iüem

z. Erwerbs⸗ und e cgie chosenlcdasten⸗

tzanwälten.

Verschiedene Bekanntmachungen

er.— —.—

1) Untersuchungssachen. [63917]

Der gegen Frau Clara Emilie Emma Klein, geborene Rosenhahn, in den Akten 3. A. J. 106/02 wegen Betruges usw. unter dem 10. Juli 1902 erlassene, unter dem 2. Desember 1903, 5. März 1907, 7. Mat 1908 und 7. Februar 1912 erneuerte Steckortef wird hierdurch noch⸗ mals erneuert

Berlin, den 10. Januar 1916. 8

Der Untersuchungsrichter

bei dem Königlichen Landgericht I. [63930] Steckbrief. „Gegen den unten be schriebenen Musketier Wilhelm Fourestier von der 3. Kompagnie des I. Ersatzbataillons Infanterteregiments Nr. 149 zu Schneidemühl, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen un⸗ erlaubter Entfernung verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Miltärarrestanstalt in Bromberg oder an die nächste Militärbehörde zum Weiter⸗ transport hierher abzuliefern.

Beschreibung: Alter: 22 Jahre, Größe:

m 62 cm, Haare: blond, Augen: graublau, Gesichtsfarbe: frisch, Kleidung: feldarauer Mantel, darunter feldgrauer Waffenrock. 8

Bromberg, den 12. Januar 1916.

Gericht der Landwedrinspektion. [63923] Steckbrlef.

Der unten beschriebene Musketier Augustin Georges, 2 Komp. Res.⸗Inf⸗⸗ Regt. 267, Zivibermf: Müller, ist seit dem 7. November 1915 fabnen flüchtig. Es er⸗ ihn zu verhaften und an die nächste Milttärbehörde abzuliefern. visienssabsquartier, den 10. Ja⸗

916 2 Gericht der 81. Reservedivisich. „Beschreidung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1m 64 ecem, Statur: schlank, Haare: dunkelbraun, Aungen: blau, Bart: keinen. 163920] Steckbrief.

„Ge en den unten beschriebenen Gefreiten Joseph Jaspers, Komp. Lepers. Lost.⸗

nuar

Inf.⸗Ers.⸗Batl. Fechenheim, im Lager Hammerstein, geb. 7. 9. 1876 zu Cöln⸗ Ehrenfeld, katholisch, welcher flüchtig ist und sich dauernd verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht Verbrechen: §§ 69, 71 M.⸗St.⸗G.⸗B. verhängt. Es wird ersucht, ihn zu ver⸗ haften und in die nächste Militärarrest⸗ anstalt oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzultefern und von der Festnahme hierher telegraphisch Kenntnis zu geben.

Danzig, den 11. Januar 1916. Gericht der Inspektion der Kriegsgefangenen⸗ lager des XVII. Armeekorpp,

Danzig, Stadtaraben 16. Der Gerichtsherr: v Boehm, Generalleutnant und Inspekteur.

Beschreibung: Alter: 39 Jahre, Größe: 1 m 72 cm, Statur: kräftig, Haare: hellblond, Augen: blau, Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, starker hellblonder Schnurrbart, Gesich'sfarbe: gesund. Be⸗ sondere Kennzeichen: keine.

[63915]

In der Untersuchungssache gegen den Kraftfahrer Michael Großmann von der Ers.⸗Abt. 1 des Kraftfahrbataillons Berlin⸗ Schöneberg, ist der Steckbrief vom 7. 9. 15 IIIc. P. L. 646.15 (Nr. 38030) erledigt.

Berlin, den 14 I. 16.

Gericht der Insp. I immob. Gardeinf.

[63922] Steckbriefserledigung.

Der gegen den Muskelier Johann Stanislaus Dobrzewinski der 7. Kom⸗ pagnie Reserve⸗Infanterieregiments 212 wegen unerlaubter Entfernung im Felde unter dem 1. 12. 1915 erlassene Steckbrief ist erledigt.

D.⸗St Qu., den 11. Januar 1916.

icht der 45. Reservedivision.

[63929]) Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den

Kanonier d. Reserve, Porzellandreher

Robert Steinbring aus dem vebr. bezirk VI Berlin, zurzeit in Kopenhagen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mllitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Berlin⸗Schöneberga I, General Pape⸗ straße, den 8. Januar 1916. c -. der Berlin. er Gerichtsherr: 8 v. oepfner, 8 - General der Infanterie hilss icht und Inspekteur. Ferschter.

63927] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten Franz Vogt der 2. Komp⸗ II. Ers.⸗Btls. J.⸗R. 65 in Jülich, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff. M⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §5 356, 360 M.⸗St⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Bonn, den 7. Januar 1916.

Gericht der 1. stellv. 80. Infanteriebrigade.

[63928] Fahnenfünchtberesng.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Carl Ulrich der 1. Komp. 2. Ers.⸗Btle. Inf.⸗Rgts. 28 Euskirchen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund des § 69 ff. M⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigie hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.

Bonn, den 11. Januar 1916.

Gericht der 1. stellv 80 Infanteriebrigade.

163931] Fahnenfluchte erklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten Hubert Martin Trilges, geboren am 30. 6. 86 in Erkelenz, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der § 356, 360 der Milikärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Cöln, den 13. Januar 1916.

Gericht der Landwehrinspektion.

[63932] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Josef Holzknecht aus Rheydt, geboren am 30. 4. 1885 zu Bruttig, Kr. Cochem, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Cöln, den 13. Januar 1916.

Gericht der Landwehrinspektion.

[63933] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den am 9. April 1888 zu Mannheim geb. Hafner Christian Geor servist, zuletzt in Kontrolle des Bez.⸗Kdos. Mannheim, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der § 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Be⸗ ediote hierdurch für fahnenflüchtig er⸗

ri.

Karlsruithe, den 10. Januar 1916. Gericht der Landwehrinspektion⸗ (839351 Hessnen uchtserklärung.

In der Untersuchungtsache gegen den Soldaten der 1. Komp. 1. Ers.⸗Batlz. Inf.⸗Regts. Nr. 107 Erich Ernst Grond⸗ ziel, geb. 17. 3. 95 in Zwickau i. Sa,, wegen Fohnenflucht, wird auf Grund der 55 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 55 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Leipzig, den 10. Januar 1916.

Gericht der stellv. 48. Inf.⸗Brigade.

[61104] Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Säger Joseph Bitschy, geb. am 5. April 18985 zu Oberlarg, Kreis Altkirch, wegen Kriegsverrats, wird, da er hinreichend verdöchtig ist, sich eines Verbrechens nach §§ 57, 58 Abs. 1 Ziff. 1 und 8, 160 M.⸗St.⸗G.⸗B., 89, 90 Abs. 1 Ziff. 5 R.⸗St.,G.⸗B. schuldig gemacht zu haben und da er im Sinne des § 356 M.⸗St.⸗ G.⸗O. als abwesend anzusehen ist, auf Grund des § 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. das im

Deutschen Reiche befindliche Vermögen 8 Heschuldigten hierdurch mit Beschlag elegt. Mülhausen i. G., 13. Januar 1916. Gericht der mobilen Etappenkommandantur.

[63918] Beschluß.

In der Strafsache gegen die Ehefrau des Karl Alfreb Spieser, Marse geb. Roon, geb. 18. September 1878 in Ben⸗ feld, früher in Muͤlhausen, August Lustig⸗ straße Nr. 23, wohnhaft, z. Zk. in Lau⸗ sanne (Schwelz) wohnhaft, wegen vorsätz⸗ licher Beförderung der Desertson ihres Ehemannes, wird das im Deutschen Reiche

Müller, Re⸗ befindliche Vermögen der Angeschuldigten

mit Beschlag belegt. S i. Els., den 11. Januar

916.

Kasserliches Landgericht. I. Strafkammer. [63934]

In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten, in, Kontrolle des K. Bez.⸗Kdos. 1 Manchen, Max Schreiter, geb. am 22. 9. 84 zu Forchheim, Bezirk Marsenberg in Sachten, Sohn der Müllereéeheleute Friedrich und Marie Schreiter, letztere geb. Weiße, in Forch⸗ heim, verheiratet, von Beruf Schreiner, in Zürsch, Schweiz, Rämistraße 13, wohn⸗ haft, wegen Fahnenflucht, wird auf Grun der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowi der 65 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der W hierburch für fahnenflüchtig

rt

München, 14. 1. 1916. K. Gericht der Landwehrinspektion München [63924] Fahnenfluchtserklärung. 8

In der Untersuchungssache gegen den Pionier Peter Neinartz, 1. Ersatzkom pagnie Ersatzpionier, Batl. 27, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 8 ½ 69 ff. des Milttärstrafge setzbuchs sowie der 6 356, 360 der Militärsrrafgerichtsordnung der Beschuldigte bierdurch für fahnen flüchtig erklärt. III a 99/15.

Trier, den 30. Dezember 1915.

Gericht der stellv. 81. Inf.⸗Brigabe, Amtsftelle Trier.