1916 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Sdeutsche Berlustlisten.

(W. 332.)

Mlanen⸗Megiment Nr. 19, Uu. 11u“ 8 5. Eskadron. Meißner, Oskar, Leipzig⸗Connewitz, schw. verw. (Nachtr. gem.)

EEE

MReserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26. 1“ 5. Batterie. 1 Lin. d. R. Robert Eichenbrenner Biebrich a. Rh. berletzt.

(Nachträglich gemeldet.) Dreber, Viktor Stetten, Meßkirch verletzt. (Nachtr. gem. Neher, Clemens, Pfahlheim, Ellwangen, verletzt. (Nachtr. gem. Böhm, Josef, Schwimmbach, Strenbing, verletzt. (Nachtr. gem. Thomas, Jakob, Bitschweiler, Elsaß, verletzt. (Nachtr. gem. Inkofer, Emeran, Stallwang, Bapern, verleßzt. (Nachtr. gem.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 49, Ulm. 5. Batterie. Utffz. Hermann Kläger Ludwigsburg verletzt.

1. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Reiß, Baptist Jockgrimm, Pfalz schwer verwundet.

Verluste durch Krankheiten usw.

Ersatz⸗Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 119 2 4. Kompagnie. 1 Vsfeldw. Josef Batsching Mannheim gestorben. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. l. Kompagnie. Gärtner, Adolf Mötzingen, Herrenberg gestorben. Ersatz⸗Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 3 . 2. Kompagnie. Riehle, Adolf Stuttgart⸗Heslach gestorben. I 4. Kompagnie. Durner II, Georg Kleinkuchen, Neresheim gestorben. Ersatz⸗Eskadron Ulanen⸗Regiment Nr. 19. Bauer, Ernst Oberurbach, Schorndorf gestörben.

2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13. 8 3, Batterie.

Wenig, Friedrich Crailsheim gestorben. Ersatz⸗Abteilung der Kraftfahrtruppen.

8 1. Rekruten⸗Depot.

Schmid, Martin Ofterdingen, Rottenburg gestorben Freiwillige Krankenpflege.

crA E)

Müller, Sernata, Krankenpfl. (Kongregation der barmherzi Schwestern in Untermarchtal) Lauterhach Oberndorf gestorben.

Berichtigungen früherer Verlufllisten.

Zu Verlustliste Nr. 7. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. Cs sind eoznpen, vüeh gec he⸗ t Uelzen, Han iind zu . Fritz Riggert Uelzen, . nover 14q Pesch, Itb⸗ dit tegs Hafterdorf gefallen. Maier, Johannes Eningen, Reutlingen gefallen. Bleier, Franz erg, Oberndorf gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 20. Infanterie⸗Negiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 1 5. Kompagnie. Haug, Christian zuerst Talheim, dann Tübingen (V. L. 59) w bish. verwundet, gefallen. Weingart, Gottfried Unterberken bish. verwundet, gefallen.

Zu Verkustliste Nr. 21.

*

1“ 4. Kompagnie. 85

Horn, Julius Nusplingen bish. schwer verwundet, gestorden. 6 10. Kompagnie. 3

CEs it he streichen, weil doppelt gemeldet: Buchholz, Wil⸗ belm Wittlensweiler leicht verwundet. .“ 1

Zu Verlustliste Nr. 29. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. . 1. Kompagnie. Ott 1, Eugen Gültlingen bisb. verwundet, gesto

Zu Verlustliste Nr. 33. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

1 8. Kompagnie. Utffz. Karl Hettich Vierundzwanzighöfe bish. schwer ver⸗

wundet, gestorben.

1 2

Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

1. Kompagnie. 8 Oberkamm, Karl Tübingen bish. verwundet, vermißt.

8 Zu Verlustliste Nr. 35. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 1 8 6. Kompagnie. Breymaier, Ernst Wildberg bish. verwundet, gestorben.

1 1 11. Kompagnie. Gefr. Karl Müller Wildbad bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 43. —Ersatz Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29. 8 1 2. Batterie. Hummel, Karl (nicht Heinrich) Feuerbach verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 63. 8 Grenadier⸗Regimem Nr. 119, Stuttgart. 8 1 8. Kompagnie. 1“ Lin. d. R. Karl Lutz Frankfurt a. M. bish. vermißt, in 8 Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterir⸗Negiment Nr. 126, Straßburg. 1 2. Kompagnie. Nagel, Karl Künsbach bish. vermißt, war verw. 1 späteren Gefecht bei der 4. Komp. gefallen. 10. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Lin. d. R. Gottlob Wölfflen

In einem .L. 268.)

. Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

1 r A Schrade, Wilhelm Stuttgart bish. schwer verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 107. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. * 5. Kompagnie. Gall, Paul Burgstall bish. vermißt, gefallen. F Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Straßburg. 12. Kompagnie. Ltn. d. R. Arthur (nicht Gotthard Erich) Müller Groß⸗ Reichenau (nicht Rittergut Sänitz b. Rothenburg a. L.) gefallen. ““ Zu Verlustliste Nr. 100. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 7. Kompagnie. . Pfeffer, Max Sulzbach bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 117. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

8 10. Kompagnie. e Sigloch, Karl Kfendensen bisb. vermißt, in Gefgsch. Rieger, Julius Tübingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 120. 3. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 1 10. Kompagnie. Friz, Emil Satteldorf (nicht Winnenden) zuerst schwer ver⸗ wundet, dann gestorben. (V. L. 281.)

Zu Verlustliste Nr. 122. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 5. Kompagnie. Selg, Georg Binzwangen zuerst schwer verwundet, dann vermißt (V. L. 146), in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 132. Rieserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26. 86

6. Batterie. Gefr. Walter Härlin Calmbach (nicht Neuenbürg) gefallen.

Leichte Munitionskolonne der II. Abteilung. Neumeyer (nicht Neumayer), Erich Heidenheim a. B. gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 143. Jufanterie⸗Regiment Nr. 120, Straßburg.

8 1 3. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Brellochs, Karl Untermünkheim inf. Verwundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 147. Laudwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 3 6. Kompagnie. aiser, Georg Rommelsbach bish. vermißt, gefa

Zu Verlustliste Nr. 101. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

9. Kompagnie. Bosch, Christian Heuchlingen bish. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 163. 8 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 4. Kompagnie. Josef Dreher Neufra bish. sch vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 171. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 8 8. Kompagnie. b 1 Kugler, Otto Gschwend bish. verwundet und vermißt, nicht . vermißt, war verwundet. 8 1“

Zu Verlustliste Nr. 174. 88 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 1 2. Kompagnie. Manger, Otto Talheim bish vermißt, gefallen. Braun, Karl Murrhardt bish. vermißt, gest. (gem. v. Frankr.).

Zu Verlustliste Nr. 188.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

8 ““ 9. Kompaanie.

Vogel, Franz Kösingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

““ Zu Verlustliste Nr. 194.

1 Pionier⸗Kompagnie Nr. 116 1

In V. L. Nr. 194 und in der hierzu in V. L. Nr. 240 ergangenen Berichtigung muß es statt Kollroß und Kallros: Kollros

wer verwundet und

Zu Verlustliste Nr. 200. Reserve⸗Infanterie⸗NRegiment Nr. 120. 12. Kompagnie. 8 k, Georg Crailsheim bish. schwer verw., in Gefgsch. 8 Zu Verlustliste Nr. 231. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

8 88 8. Kompagniec. ““ ickel, Christian Göppingen bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 234. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 1 7. Kompagnie. Huchler, Johannes Aepfingen bish. vermißt, gefallen Zu Verlustliste Nr. 254. Infauterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. Kompagnie.

Obermüller, Josef ([nicht Kar)h Deggendorf (nicht Degendorf)

leicht verwundet.

Zu Verlufttiste Nr. 255. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 5. Kompagnie.

Flohr, Otto Mehrum bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 4. Kompagnie.

1. 8 Gohl, Wilhelm Stuttgart⸗Degerloch bish. verw

S

Zu Verlustliste Nr. 259

Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

3 8. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Brucker, Matth. Lauterbach verwundet. Zu Verlustliste Nr. 260. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

3. Kompagnie.

(Kë IIner, Otto Waltershausen bish. schwer verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 269. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 9. Kompagnie. Blum, Karl Heilbronn bish. schwer vermwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 9. Kompagnie.

18 Vzfeldw. Eugen Hartmann Stuttgart bish. schw. v., gest.

11. Kompagnie. Ernst, Karl Schorndorf bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 270. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

10. Kompagnie. Pfeiffer, Georg Altheim bisbh. schwer verwundet, gestorben.

. 2 Zu Verlustliste Nr. 271. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Maschinengewehr⸗Kompagnie. Mühlberger, Karl Ludwigshafen bish. schw. verw., gest.

Zu Verlustliste Nr. 272. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

11. Kompagnie. Maier, Anton Berg bisbh. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 273. 1— Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

6. Kompagnie. Utffz. Karl Albrecht Apelhof bish. schwer verw., gestorben.

8 Zu Verlustliste Nr. 278. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

1. Kompagnie. Gäckle, Christian Simmozheim bish. schwer verw., gest.

Zu Verlustliste Nr. 281. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, uUlm. 7. Kompagnie. 8 Schleehauf, Otto Stuttgart leicht verwundet, der Beisatz: bei der Truppe ist zu streichen.

Zu Verlustliste Nr. 289. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie. Utffz. Karl Krauß Gerlingen bish. vermißt, in Gefgsch. Gefr. Otto Wegmer Oelbronn bish, vermißt, gefallen. Bieser, Josef Straßdorf bish. vermißt, in Gefangenschaft. Storz, Wilhelm Benningen bish. vermißt, in Gefgsch. Schückle, August Bauschlott bish. vermißt, in Gefgsch. 4. Kompagnie. G“ 1 Frerich Moordorf bish. vermißt, in Gefgsch. f Sertt ke ““ Zu Verlustliste Nr. 291 1. Feldpionier⸗Kompagnie. Lauer, Heinrich Weilheim bish. verwundet, B . Zu Verlustliste Nr. 296. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 4. Kompagnie. 1 8 Gefr. Albin Geiger Edesheim bish. vermißt, in Gefgse Munz, Tobias Bermaringen bish. vermißt, in Gefangenscha Natter, Franz Erlenmoos bish. verwundet, auch in Gefasch. Barth, Johann Handschuhsheim bish. vermißt, in Gefgsch. Luik, Adolf Kimmichsweiler bish. vermißt, in Gefangenschaft. Kohnke, Franz Waldowsaue bish. vermist ies Goeasch. Zu Verlustliste Nr. 297. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 1. Kompagnie. 3 Feldw. Richard Kittel Mühlhausen bish. vermißt, in Gefgsch Raisch, Paul Bonlanden bish. vermißt, in Gefangenschaft. Utffz. Adolf Münzenmaier Hegensberg bish. vermen verwundet in Gefangenschfft. Herrmann, Bruno Schaffhausen bish. vermißt, in Gefgsch. Frank, Gottlieb Steinach bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 5. Kompagnie. San. Vizefeldw. Ludwig Mauser Stuttgart⸗Cannstatt bish.

vermißt, in Gefangenschaft.

8. 8 81 8

Gefr. Jakob Kohlmann, Rutesheim, bish, vermißt, in Gefgsch.

Butz, Karl Rappoltshofen bish. vermißt, in Gefangenschaft. Brandstetter, Gustav Unna bish. vermißt, in Gefgsch. Balluff, Rudolf, Kranktr. Stuttgart bish. vermißt, in

Gefangenschaft 1

6. Kompagnie. .

Wolfangel, Emil Malmsheim bish. nißt, in C Rosenberger, Heinrich, Böckingen, bish. vermißt, in Gefgsch. Grözinger (nicht S28 Otto Schömberg bisb⸗

vermißt, in Gefangenschaft. 8 Mezger, Ludwig Crailsheim bish. vermißt, in Gefgsch. Gramm, Emil, Botnang (nicht Urach), bish. bermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 299. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 7. Kompagnie. . Utffz. Franz Hoppe Saarbrücken bish, vermißt, in Gefgsch. Utffz. Eugen H. user Bodelshausen bish. vermißt, in Gefgsch. Wei velch. Philipp Ettmannsweiler bish. vermißt, in Gefangenschaft. 1 8 Weik, Johannes Ebershardt bish. vermißt, in Gefangenschaft. Cammerer, Friedrich Pfrondorf bish. vermißt, in Gefgsch⸗ Gefr. Fenh Keller Worndorf bish, vermißt, in Gefgsch. Gefr. Gottlieb Clement Schlat bish. vermißt, verwundet in Gefangenschaft. b

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstal

dem stäͤdtischen Förster K

vermißt, in Gefgsch.

Der Bezmgapreis beträgt vierteljährlich 5 40 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

Preußischer Staat

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Anzeigenprris für den Raum einer 5 gespaltenen Einhrits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staakganzelgers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰.

hIhnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. 1““ Deutsches Reich.

über Käse.

Bekanntmachung über Saatgetreide. 8

Bekanntmachung des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer, britischer und russischer Unternehmungen.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Dritte Beilage:

Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Auslosung 4 prozentiger Prioritätsobligationen der früheren Braunschweigischen Eisen⸗ bahngesellschaft.

Urkunde, betreffend die Errichtung einer sechsten Pfarrstelle in der evangelischen Pfarr⸗ und Glaubenskirchengemeinde in

1“

„Berlin⸗Lichtenberg.

2 abas Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

mLehrer Tornon er Mittelschule in Brandenburg

Kilase,

8

Lar 3

dienstkreuz in Gold,

dem Gemeindevorsteher, Gutsbesitzer Böttcher in Caters⸗ dobersdorf, Landkreis Zeitz, dem Eisenbahnlokomotioführer a. D. Schwedowski in Kattowitz, dem Eisenbahnzugführer a. D. Thomczyk in Ratibor und dem Gasmeister a. D. Leib in Berlin das Verdienstkreuz in Silber,

dem Bahnhofsaufseher a. D. Fischer in Bunzlau und dem Eisenbahnschlosser Ullendahl in Cöln⸗Nippes das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dden bisherigen Gemeindevorstehern, Stellenbesitzer Jeretzky in Strachau und Stellenbesitzer Sangkuhl in Silbitz, Kreis Nimptsch, dem herrschaftlichen Diener Walter in Prauß ge⸗ nannten Kreises, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Gerntke in Kreuzburg O. Schl., dem Eisenbahnschaffner a. D. Schubert in Gleiwitz, dem Eisenbahnmaschinenaufseher a. D. Wloch in Namslau, dem Eisenbahnbureaudiener a. D. Blasig in Oppeln, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Herforth in Mehlauken, Kreis Labiau, dem Eisenbahnhilfsschaffner a. D. Panitzek in Wellendorf, Landkreis Ratibor, dem bisherigen Eisenbahnschmied Andres in Gleiwitz und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Hoffmann in Jägerndorf, Land⸗ kreis Brieg, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter Roszczyk in Laband, Kreis Tost⸗Gleiwitz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklichen Ge⸗ heimen Rat Kraetke die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Großkreuzes des Militärverdienstordens mit Schwertern am Bande für Kriegsverdienst zu erteilen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Käse. Vom 13. Januar 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

Hersteller⸗Ladenpreis

§ 1 1 Für den Verkauf von Käse werden folgende Höchstpreise festgesetzt: preis für

für 50 kg 05 kg in Mark in Mark

11“

8 I. Hartkäse. 8 1) Bester, gespeicherter, wenigstens 3 Monate alter Rundkäse nach Emmentaler Art mit einem deais. von wenigstens 40 vom Hundert der 11“ 2) Emmentaler Ausschuß sowie Käse nach Schweizer Art mit einem Fettgehalte von weniger 91g 40, aber von wenigstens 30 vom Hundert der Trockenmasse

1ö1ö“

öhler in Frankfurt a. M. das Ver⸗

—ö

Berlin, Dienstag, den 18.

Hersteller⸗ Ladenpreis 1“ 1“ preis für n Mark in Mar 3) Tilsiter, Elbinger, Wilstermarschkäse, Käse nach Holländer (Gouda, Edamer) Art und anderer Hartkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse 4) Tilsiter, Elbinger, Wilstermarschkäse, Käse nach Holländer (Gouda, Edamer) Art und anderer Hartkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 40, aber von wenigstens 20 vom Hundert der Trockenmasse... 3 5) Hartkäse mit einem Fettgehalte von weniger als 20 vom Hundert der Trockenmasse

II. Weichkäse.

1) Weichkase nach Camembert, Brie, Neu⸗ schateller, Münster Art mit einem Fettgehalte von wenigstens 50 vom Hundert der Trockenmasse

2) Weichkäse nach Camembert, Brie, Neu⸗ schateller, Münster Art mit einem Fettgehalte von weniger als 50, aber von wensgstens 40 vom Hundert der Trockenmasse 3

3) Weichkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 40 vom Hundert der Trockenmasse (Limburger, Romadur und ähnlsicher Käse)

in Stücken von 60 oder 120 Gramm ve packt (Frübstücks⸗ oder Delikateßkäse)

4) Weichkäse mit einem Fettgehalte von wenigstens 15 vom Hundert der Trockenmasse.

in Stücken von 60 oder 120 Gramm ver⸗

packt (Fruͤbstücks. oder Delikateßkase)

lit einem Fettg belte von a— zundert der M h 111. Quark und Quarkkäse. 2 1) Gepreßter Molkereiquark (Rohstoff für Quarkkäse) b 5 2) Speisequark mit einem Wassergehalte von höchstens 75 vom Hundent b 8 3) Frischer Quarkfkase (Harzer, Spitz⸗, Stangen,, Faust⸗ und ähnlicher Käse) 45 0,70 4) Ausgereifter Quarkkäse (Harzer, Spitz⸗, Stangen⸗, Faust⸗ und ähnlicher Käse)... 55 0,80. ist der Preis, der, abgesehen von den Fällen des Abs. 3, beim Verkaufe durch den Hersteller nicht überschritten werden darf. Er schließt die Kosten der handelsüblichen Verpackung, der Be⸗ förderung zur nächsten Verladestelle des Herstellungsortes und der Verladung ein. Wird der Kaufpreis länger als 30 Tage gestundet, so darf ein Zuschlag bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont gefordert werden. Ladenpreis ist der Preis, der beim Verkauf in Mengen bis zu 5 Kilogramm einschließ ich durch den Hersteller oder den Händler an den Verbraucher nicht überschritten werden darf.

0,50

§ 2 .“ Der Reichskanzler kann zur Berücksichtigung veränderter Ge⸗ die Höchstpreise nach Anhörung von Sachverständigen abändern.

2

8

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können zur Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten Abweichungen ven den Höchst⸗ preisen für ihren Bezlirk oder Teile ihres Bezirks anordnen. Zu Ab⸗ ve chansen nach oben ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich. Sie können innerhalb der für die einzelne Käseart festgesetzten Höchstgrenze besondere Höchstpreise für einzelne Käsesorten festietzen.

Bei Verschiedenheit der Preise am Orte der landwirischaftlichen oder gewerblichen Niederlassung oder am Wohnort des Käufers und des Verkäufers sind die für den Ort der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Niederlassung oder den Wohnort des Verkäufers geltenden Preise maßgebend.

§ 4 Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können für den Verkauf durch den Hander abgesehen von den Fällen des § 1 Abs. 3, Zuschläge zum Herstellerpreis festsetzen. § 5 Die Herstellung von anderem Käse als dem, für den im Höchstpreise festgesetzt sind, ist verboten. Dies gilt nicht für Kräuterkäse und für Käse nach Roquefort⸗Art. Die Landeszentralbehörden können weitere Einschränkungen der Erzeugung hinsichtlich der Käsesorten und der Hertellungsmengen der einzelnen Käsesorten treffen.

Die Vorschriften der Verordnung finden keine Anwendung auf Käse, der im Ausland hergestellt ist.

Der Reichskanzler kann Bestimmungen über den Verkehr mit diesem Käse treffen. Soweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden Bestimmungen über den Ver⸗ trieb und die Preisstellung dieser Käse im Kleinhandel treffen. Dabei kann bestimmt werden, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf⸗ zehnhundert Mark bestraft werden.

8

Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Geschäftsräume, in denen Käse hergestellt, gelagert oder verkauft wird, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunebmen, Geschäftsaufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Untersuchung gegen Empfangs⸗ bestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer und Leiter von Betrisben, in denen Käse her⸗ gestellt oder verkauft wird, sind verpflichtet, den Beamten der Poltzei

und den Sackverständigen Auskunft über das Verfahren bei Her⸗ stellung der Erzeugnisse und über die zur Verarbettung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunfr, zu erteilen.

§ 8 Die Sachverständigen sind vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ rstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkelten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenbeit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimniss zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.

§ 9 Die Unternehmer von Betrieben, in denen Käse hergestellt oder verkauft wird, haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Be triebs⸗ und Verkaufsräumen auszuhängen. 5

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmu führung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß Zuwider handlungen gegen diese Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sech Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraf werden.

Der Reheskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 1“

§ 12 18 8— Mit Gefängnis bis zu sechs Menaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird bestraft:

1) wer den Vorschriften des § 5 Abf. 1, § 7 Abs. 2 oder den nach § 5 Abs. 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt; 2) wer der Vorschrift des § 8 zuwider Nerschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitkeilung oder Verwertung von Ge⸗

schäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält; 3) wer den im § 9 vorgeschriebenen Aushang unterläßt. 8 Im Falle der Nr. 2 tritt rdie Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein. 88 8

Die zuständige Behörde kann Betrlebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten uneuverlässig zeigen, die ihnen durch diefe Verordnung oder die dazu erlassenen Bestimmungen auferlegt sind. 8

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höbere Vern altungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

§ 14

Die Höchstpreise dieser Verordnung und die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Ge⸗ setzes, betreffend Höchstpreise vom 4. Auaum 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25) und vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603).

Die Verordnung, betreffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 758) findet auf Verträge über Lieferung von Käse entsprechende An⸗ wendung; die nach § 2 Abs. 2 Satz 2 dem Verkäufer von Milch und Batter zustehende Befugnis, das Schiedsgericht anzurufen, steht auch dem Verkäufer von Käse zu. bns

Diese Verordnung tritt mit dem 21. Januar 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 13. Januar 1916. Der Stellvertreter des Rei

85

Bekanntmachung über Saatgetreibe. Vom 13. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel I.

Mit dem Beginne des 15. Januar 1916 ist alles im Reiche vor⸗ handene Saatgetreide, soweit es aus der Beschlagnahme nach der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 363) frei⸗ geworden ist, für den Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk es sich befiadet. Saatgetreide, das sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Transporte befindet, wird für den Kommunalverband be⸗ in dessen Bezirk es nach beendetem Transport abgeltefert wird. Für das hiernach beschlagnahmte Saatgetreide gelten die Vor⸗ schriffen der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915.

Wer mit dem Beginne des 15. Januar 1916 hiernach beschlag⸗ nahmtes Saatgetreide im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, es dem Kommunalverhande des Lagerungsorts bis zum 20 Januar 1916, getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Saatgetreide der

enannten Art, das sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befindet, ss von den Empfängern unverzüglich nach dem Empfange dem Kom⸗ munalverband anzuzetgen. Der Kommunalverband hat der Reichs⸗ etreidestelle bis zum 1. Februar 1916 Anzeige zu erstatten. In der nzeige sind die einzelnen Brotgetreidearten getrennt aufzuführen.

Wer die ihm nach Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer wissentlich unrschtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Maik bestraft.

Artikel I11 In der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Grntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl.