Degner, Franz, Kaufmann in Sltettin, ;
Engelbert. Hans, stud. theok. in Wiesbaden,
Fischer, Bernart, Bureaudiener in Mainz,
Dr. Frey, Anton, Zahnarzt in Frankfurt a. M.,
1“ Walter, Student der Musik, Referendar a. iel,
Jansen, Jacob, Krankenpfleger in Silvolde, Holland,
Jenzen, Otto, Kaufmann in Kiel,
Kock, Max, Tischlermeister in Altona,
Korkowsky, Hermann, Diener in Frankfurt a. M.,
Kraft, Heinrich, Spinner in Duisburg, 1
Lehmann, Karl, stud. arch. in Göttingen,
Leipertz, Hermann, Installateur in Duisburg,
Löber, Bruno, Tischler in Frankfurt a. O.,
Ludwig, Wilhelm, Student in Wiesbaden,
Meyer, Hermann, Reisender in Mettmann, 1
Muth, Adam, Maurerpolier in Bürgel, Hessen,
Nöldeke, Martin, stud. theol. in Höckelheim, Kreis Nort⸗
heim, Plum, Arnold, cand. math. in Teveren bei Geilenkirchen, Roloff, Christian, Feinmechaniker in Göttingen, . Rosenkranz, Gottlieb, Kaufmann in Offenbach a. M., Schelper, Karl, Klempner in Frankfurt a. M., Schulze, Herbert, Maschinenführer in Berlin⸗Weißensee, Stellmacher, Albert, Tischler in Swinemünde, 8 Theile, Josef, stud. med. in Honnef a. Rhein, Dr. e Hans, Kandidat der Naturwissenschaften in Jena, Wagner, Emil, Weinhändler in Mainz, Weyer, Valentin, Maurermeister in Mainz, Wiedefeld, Paul, Kaufmann in Bremen, Wilichowsky, Godehard, Uhrmacher in Göttingen, Wüst, Wilhelm, Kaufmann in Frankfurt a. M., 1 Labadows ki, Albert, Tapezierermeister in Stallupönen, Rohn, Hans, stud. med. in Königsberg i. Pr.,
Schwester Elisabeth Sehr in Dehrn bei Limburg,
Diakonisse Marie Bosse in Berlin,
Diakonisse Klara Braune in Berlin, Schwester Marie Luise Glantz in Zierzow
burg⸗Schwerin, 1
Schwester Anna Janensch in Berlin, Hilfsschwester Adele Gernandt in Cöln, Schwester Matilde Priebe in Berlin⸗Wilmersdorf Diakonisse Martha Reinke in Stettin, Diakonisse Emma Schröder in Stettin, Diakonisse Berta Gessat in Berlin, Diakonisse Ida Gießelmann in Bethel bei Bielefeld, Johanniterschwester Emmy Groening in Angermünde, Diakonisse Käthe Ites in Bethel bei Bielefeld, “
Diakonisse Christiana Kellner in Marienheim bei Stiege, Kreis Blankenburg a. H., Frau Wanda Lell, geborene Wagner,
Würtiemberag,
Schwester Paula Lippstreu in Elberfeld, Nöntgenassistentin Eise Pannke in Massaunen, Kreis Friedland, Johanniterschwester Toni Rau in Darmstadt, “ Hakonisse Marie Rosenbach in Bethel bei Bielefeld, Diakonisse Marie Schmidtke in Whenber und Diakonisse Johanne Schulte in Bethel bei Bielefeld.
in Heidenheim,
Deutsches Reich.
An Stelle des Geheimen Oberregierungsrats und vor⸗ tragenden Rats im Reichsamt des Innern Dr. Jung ist der Präsident des Kaiserlichen Statistischen Amts Delbrück neben amtlich zum geschäftsführenden Vorstandsmitglied der Reichs⸗ prüfungsstelle für Lebensmittelpreise ernannt worden. 1
Bekanntmachung
über die Berichtigung des Ortsklafsenverzeichnisses zum Besoldungsgesetz vom 15. Juli 1909.
Vom 14. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 573 — beschlossen:
1) Es werden eingereiht —
a. die ehemalige Landgemeinde Haarzopf sowie die Teile der früheren Landgemeinden Altenessen, Borbeck und Bredeney, die seit dem 1. April 1915 mit der Stadt⸗ gemeinde Essen vereinigt sind, vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse B des Wohnungsgeldzuschuß⸗ tarifs der Stadt Essen,
. der Teil der früheren Landgemeinde Bredeney, der seit dem 1. April 1915 mit der Stadtgemeinde Werden vereinigt ist, vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Werden,
*, der Teil der früheren Landgemeinde Borbeck, der mit der Landgemeinde Karnap vereinigt werden soll, vom Zeitpunkt dieser Vereinigung ab in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Landgemeinde Karnap,
. die seit dem 15. Februar 1915 mit der Stadt Leipzig vereinigten Landgemeinden Mockau und Schönefeld mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse A des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Leipzig.
2) Die Landgemeinden Borbeck und Altenessen sowie die bisherige Landgemeinde Schönefeld sind in dem Ortsklassen verzeichnisse zu streichen.
Berlin, den 14. Januar 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
zur Herbeiführung der beschleunigten Ablieferung
“*“ 8
3 Vom 17. Januar 1916. .X““
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen 1““
Zur Förderung der Lieserung von Gerste und Hafer auf Anweisung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung darf eine besondere Vergütung gezahlt werden, die für die Tonne beträgt:
1) wenn die Gerste und der Hafer bis zum 29. Februar 916 einschließlich bei den Proviantämtern abgeliefert oder auf der Bahn oder dem Schiffe verladen ist: 60 Mark, 2) wenn die Ablieferung oder Verladung in der Zeit vom 1. März bis 15. März 1916 einschließlich erfolgt: 30 Mark.
Die Vergütung kann auf Antrag ausnahmsweise auch dann gewährt werden, wenn die Ablieserung oder Verladung des rechtzeitig ausgedroschenen Getreides nicht innerhalb der be⸗ zeichneten Fristen hat erfolgen können aus Gründen, die der Lieferungspflichtige nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Betriebs liegen. Der Antrag muß bis zum 31. März 1916 gestellt werden.
Ueber alle Streitigkeiten, die die Zahlung der Vergütung betreffen, entscheidet die von den Landeszentralbehörden be⸗ stimmte Behörde endgültig.
§ 2
Soweit im Besitze landwirtschaftlicher Unternehmer befind⸗ liche, der Enteignung unterliegende Vorräte an Gerste und Hafer nicht bis zum 31. März 1916 freiwillig dem Kommunal⸗ verbande zur Abnahme angeboten werden. wird im Falle der Enteignung der Uebernahmepreis um 60 ℳ für die Tonne gekürzt.
8 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 17. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. “
111X““*“
betreffend Aenderung der Verordnung über die
Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 393).
Vom 17. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: “
Artikel I 8
In der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28 Juni 1915 (RNeichs⸗Gesetzbl. S. 393) werden folgende Aenderungen vorgenommen:
1) § 6 Abs. 2 c erhält folgende Fassung:
„Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe mit Genehmigung der zuständigen Behörde selbstgezogenen Saathafer für Saatzwecke liefern, sofern sie sich nach⸗ weislich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe
von Saathafer befaßt haben. Die Reichsfuttermittel⸗
stelle bestimmt, in welcher Weise der Nachweis zu
herbringen ist. Die bestimmungsmäßige Verwendung ist zu überwachen“. W“ 8
2) § 6 Abs. 2 e wird gestrichen. “
3) § 10 Abs. 2a erhält folgende Fassung:
„für die Zeit vom 10. Januar bis 15. September 1916 für jeden Einhufer (§ 6 Abs. 2a) eine Menge von 375 Kilogramm, für jeden Zuchtbullen, für den die nach § 6 Abs. 2a erforderliche Genehmigung erteilt ist, eine Menge von 125 Kilogramm. Dabei sind anzurechnen als seit dem 10. Januar 1916 ver⸗ fütterte Mengen bei Einhufern 1 ½ Kilogramm, bei Zuchtbullen ½ Kilogramm für den Tag. Hat der Besitzer nachweislich weniger oder mehr verfüttert, so werden die tatsächlich verfütterten Mengen an⸗
ggerechnet“.
4) Im § 10 Abs. 2c wird hinter den Worten „befaßt hat“ eingefügt:
„und dies in der von der Reichsfuttermittelstelle be⸗ stimmten Weise nachgewiesen hat“.
5) Im § 20 Satz 2 wird das Wort „Sackleihgebühr“ gestrichen; ferner sind die Worte „in keinem Falle“ durch das Wort „nicht“ zu ersetzen. 1
6) § 20 erhält folgenden Absatz 2: .
„Die Kommunalverbände dürfen in Fällen be⸗ sonderen Bebürfnisses mit Genehmiaung der Reichs⸗ futtermittelstelle den Zuschlag bis auf 9 Mark erhöhen“.
Artikel II
Die Kommunalverbände (Ueberschuß⸗ und Zuschußverbände) haben die in ihrem Bezirke vorhandenen Haferoorräte, die nach § 10 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 der Enteignung unterliegen, auf Erfordern der Reichsfuttermittelstelle der Zen⸗ . zur Beschaffung der Heeresverpflegung zur Verfügung zu stellen. 8 Zu dem im § 16 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 vorgesehenen Aus⸗ gleich sind die Kommunalverbände nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als ihnen nach Befriedigung der Anforderungen der Reichsfuttermittelstelle Vorräte zur Verfügung verbleiben. Soweit bei der Zentralstelle Hafer verfügbar bleibt, können nach Anweisung der Reichsfuttermittelstelle einem Kommunal⸗ verband auf Antrag Mengen bis zur Höhe seines Mindest⸗ bedarfs zur Durchführung des Ausgleichs geliefert oder zurück⸗ erstattet werden.
Artikel III.
8 Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Januar 1916. 8 Der Stellvertreter des Reichskan
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: „ddeen Landrat, Geheimen Regierungsrat von Baumbach in Burgdorf zum Regierungsrat zu ernennen.
Erlaß des Staatsministeriums,
betreffend Anwendung des eignungsverfahrens bei der weiteren Durchführung
vereinfachten Ent⸗
der Meliorationsarbeiten an der unteren Rega und
am Kampersee. 9v 8
1 Vom 2. Januar 1916. . Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits⸗ gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) — 27 März 1915 (Gesetzs 8 5, in der Fassung der
27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) Verordnung vom 25. September 1915 Gesetzsamml. S. 141 wird bestimmt, daß bei der Benutzung des Grundstücks des Bauernhofbesitzers Richard Dumke in Hagenow, Parzelle Nr. 6 Kartenbl. 1 Gemarkung Hagenow mit 1,8230 ha⸗ Größe, zur Bodenentnahme zwecks Durchführung der Melioration an der unteren Rega und am Kampersee das vereinfachte Ent⸗ eignungsverfahren nach der Vorschrift dieser Verordnung statt⸗ findet.
Berlin, den 2. Januar 1916.
Das Staatsministerium. 8 von Bethmann Hollweg. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich.
Ministerium für Landwirtschaft, Domäne und Forsten. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 556) stelle ich mit Zustimmung des Reichskanzlers das in Wiesbaden, Garten⸗ straße 8, gelegene Hausgrundstück nebst Zubehör des Engländers Fritz Dupré in London zwangsweise unter Verwaltung und bestelle den Weingutsbesitzer Josef Klein in Johannesberg zum Verwalter. 8
Berlin, den 17. Januar 1916. 1
(L. S.) Der Minister ““
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Freiherr von Falkenhausen.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Pferde⸗ makler Jakob Jansen in Cöln⸗Mülheim, Regenten⸗ straße 90 wohnhaft, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.
Cöln, den 13. Januar 1916.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenagugr.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 482 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der weiteren Durchführung der Meliorationsarbeiten an der unteren Rega und am Kampersee, vom 2. Januar 1916, und unter Nr. 11 483 eine Betanntmachung des Justizministers, be⸗ treffend die Bezirke, für die während des Kalenderjahres 1915 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der An⸗ legung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt, vom 15. Januar 1916. 8 Berlin W. 9, den 18. Januar 1916. 8 Kinigliches Gesetzsammlungsamt. Krüer. .
Nicchtamtliches. Denutsches Reich.
hen. Berlin, 19. Januar 1916. 7
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für das Landheer und die Festungen hielten heute nachmittag Sitzungen. 3
Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, des Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (R. G Bl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachungen über Höchstpreise vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. S. 516) und vom 2. Januar 1915 (R. G. Bl. S. 25) bestimmt der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel laut Meldung des „W. T. B.“ für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:
Der Preis für frisches geruhrtes Rin der⸗ und Schweine⸗ blut für Zwecke menschlicher Ernährung darf im Großhandel 15 ₰ für 1 l, im Kleinhandel 25 ₰ für 1 1 nicht übersteigen.
Der Preis für Rinder⸗ und Schweineblut, das zur menschlichen Ernährung nicht geeignet ist, darf im Großhandel 10 ₰ für 11
eeax eg ee
iese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers⸗ liegt die 860. Ausgabe der Deutschen Verlust listen bei. Sie enthält die 433. Verlustliste der preußischen Armee und die 245. Verlustliste der sächsischen Armee.
8 1“
Waldeck. “ Seine Durchlaucht der Fürst Frledrich vollendet orgen sein 51. Lebensjahr.
“
werden ausnahmslos in den einzelnen Ortschaften belassen.
1* Oesterreich⸗Ungarn.
Anläßlich des griechisch⸗orientalischen Neujahrs⸗ jestes richtete der Armeeoberkommandaut Feldmarschall Erz⸗ erzog Friedrich, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Tele⸗ ramm an den König von Bulgarien:
Eure Majestät!
Das bulgarische Volk begebt morgen in großer Zeit das Fest der Jahreswende. Vor drei Monaten hat das tapfere bulgarische Heer den österreichisch⸗ungartschen, deutschen und fürkischen Streit⸗ kräften in ibrem Ringen gegen eine Welt von Feinden die Hand gereicht. Seither ist das heimtückische, treubruchige Königreich Serbien niedergeworfen worden und die bulgarischen Truppen haben jenes Gebiet zurückerobert, das von Bulga en bewohnt, vor zwet Fahren Eurer Majestät durch Serbien vorenthalten worden ist. Der Verluch französischer und englischer Div⸗ Konen, zugunsten ihres ver⸗ nichteten Verbündeten noch in letzter Stunde einzugreifen, brach kläglich zusammen. Rückblickend auf diese Erfolge, bitte ich Euere Majestät im Namen der im Felde stehenden österreichisch⸗ungarischen Armeen, die innigsten Wünsche für das Jahr 1916 enigegennehmen zu wollen. Gottes Segen ruhe auch fernerhin auf Euerer Majestät, auf der Königlichen Familte und auf dem bulgarlschen Volk, und lasse uns in treuer Waffenbrüderschaft der großen gemeinsamen Sache dienen und zusammen mit unseren heldenmütigen deutschen und türkischen Bundesgenossen den Weg des Erfolges bis zum glorreichen
Ende gehen! Erzherzog Friedrich, Feldmarschall. Auf diese Depesche ist folgende Antwort des Königs Ferdinand eingetroffen:
Die brüderlichen Grüße und Glück vünsche, die Euere Kaiser⸗ liche und Köntgliche Hoheit sowohl in Ihrem, wie auch im Namen des glorreichen österreichisch⸗ungarischen Peeres zur Jahteswende mir übersandten, haben mich tief gerührt, und ich danke Euerer Kaiser⸗ lichen Hoheit und der beldenhaften K und K. österreichlsch⸗ungarischen Armee auf das wärmste dafür. Eine gaaz besondere Freude bat mir der Umstand bereitet, daß am Tage, wo Euere Kaiserliche Hohelt die Taten meines Heeres in so herlichen Worten gewürdigt haben, die Truvven der K. und K. dritten Armee in ihrem siegrelchen Vormarsch der Haupestadt des hartnäckigen Gegners in den montenegrinischen Bergen sich bemächtigt haben. vm Vertrauen auf Gott und dig braven Truppen unter Euerer Kaiserlichen Hohe t Führung, will ech der Hoffnung Ausdruc geben, daß es dem Herrn Feldmarsche,g gelingen möge, die Zahl unserer Gegner bald um einen we tecen zu verringern. Indem ich namens der bulgarischen Armeen den im Felde stehenden österreichisch ungarischen Armeen meinen bundesfreundlichen Gruß und Dank sende, erflehe ich von dem Allmächtigen einen besonderen Segen über alle ih e Taten.
Ferdinand R. — Ueber die Verhandlungen mit Montenegro er⸗ fährt die „Neue Freie Presse“ aus authentischer Quelle, daß am 13. Januar bei den österreichisch⸗ungarischen Vorposten zwei montenegrinische Minister und ein Major der Artillerie er⸗ schienen und den Wunsch aussprachen, in Kapitulationsverhand⸗ lungen einzutreten. Dieser Wunsch wurde an die zuständige Stelle weitergegeben. Es erfolgte der sofortige Bescheid, die erste Voraussetzung für die Einleitung und Weiterführung der Ver⸗ handlungen sei die bedingungslose Waffenstreckung der monte⸗ negrinischen Armee. Beide Minister blieben in Cetinje. Der weitere Verkehr mit ihnen erfolgte durch Mittelspersonen. Unter den Waffen, die Montenegro niederlegen muß, werden alle modernen geuerwaffen im Sinne der europäischen Heerestechnik, auch jene Waffen und Erbstücke, die jeder männliche Montenegriner trägt, verstanden. Die wehrhaften Montenegriner werden in größeren Trupps zusammentreten und die Waffen buchstäblich nieder⸗ egen. Die Kontrolle für die Waffenniederlegung wird darin bestehen, daß die österreichisch⸗ungarischen Truppen eine strategische Waldstreifung vornehmen werden, so daß ganz Montenegro als ein großer Wald auf⸗ gefaßt und nach seiner ganzen Breite abgegangen wird, damit sich nicht irgendwo Banden bilden und einen Guerillakrieg auf eigene Faust fortsetzen. Sodann wird die männliche waffenfähige Bevölkerung in bestimmte Gegenden verwiesen, was wahrscheinlich bis in das hohe Greisenalter hinauf notwendig sein wird. Die montenegrinischen Frauen haben sowohl als Kombattanten wie im ganzen Etappendienst am Krieg teilgenommen. Allerdings stellte der König Nikita schon seit längerer Zeit die Auszahlung der Löhne ein, worauf viele Frauen in die Heimat zurückkehrten, wohin ihnen auf zeit⸗ weisen Urlaub die Familienväter folgten, um den Unterhalt ihrer Familien weniastens für einige Zeit sicherzustellen. Die Frauen
ir bedingungslosen Waffenstreckung gehört auch die Ueber⸗ be sämtlicher Städte und Ortschaften und die Uebergabe aͤller Verkehrsmittel, namentlich der Eisenbahnen. — Der Prager Kardinal Fürsterzbischof Skrbensky „wie „W. T. B.“ meldet, durch Akklamation zum Erz⸗ schof von Olmütz gewählt worden.
Großbritannien und Irland Die sozialistische Kommission für nationale Verteidigung hat ein Manifest erlassen, in dem nach dem Reuter chen Bureau“ gesagt wird, daß die Verpflichtung zur Verteidigung der Freiheit des Volkes den sozialistischen Grund⸗ sätzen nicht widerspreche. Direkter und indirekter Zwang sei der Schußstein des Gewerkschaftswesens. Ein körperlich kaugliches Mitglied einer Gewerkschaft, dessen Arbeit nicht für andere Zwecke benötigt werde, und das sich weigere, die Waffen zu ergreifen, sei ein Feigling.
Italien.
„Der Minister des Aeußern Sonnino hat vorgestern den russischen Botschafter und später den Kriegsminister zuppelli empfangen, der alsdann mit dem Ministerpräsidenten Salandra konferierte.
6 8 MNiederlande.
Das „Handelsblad“ berichtet, daß von den Dampfern „Rijndam“, „Noordam“, „Nieuw Amsterdam“, „Oosterdift“, „Norderdijk“ und „Rotterdam“ Speck, Schweinefleisch und Gedärme auf Befehl der britischen Regierung vor das Prisen⸗ gericht gebracht worden sind, obwohl die Waren mit Ge⸗ nehmigung des Ueberseetrusts verkauft und verladen worden waren und der Speck selbst zum großen Teil für die niederländische Armee bestimmt war. Die Interessenten legten dagegen bei dem Ueberseetrust und der englischen Regie⸗ rung energisch Protest ein. Man ersuchte den amerikanischen Gesandten um seine Mitwirkung, um die zurückgehaltenen Güter freizubekommen.
Belgien.
5 Der Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Gissing hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Ver⸗
ordnung erlassen: 8 Wer im Gebiete des Generalgoupernements der vorfätzlichen
Brandstiftung, der vorsätzlichen Verursachung einer Ueberschwenicäng 9
88 8 — , 84 oder eines Angriffes oder Widerstandes gegen die bewaffgete Macht orer Abgeordnete der deulschen Zivil⸗ oder Milstärbehorde in onener Gewalt und mit Waffen oder gefabelichen Werkzeugen versehen, sich schuldig macht, wird mit dem Tode bestraf. Siad m loernde Umstände vorhanden, kann statt der Podesstrafe aaf eive zehn⸗ bis zwanzigjahrige Zuchthausstrafe erkunnt werden. Wer im Gebiete des Generalgouvernements in Beziehung auf die Zahl, die Marschrichtung oder angebliche Siege der Feinde wissentlich falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, die geeignet sind, Zivil⸗ oder Milirärbehörden binsichtlich ihrer Maßregeln irrezuführen, oder zu Vabrechen des Aufruhrs, zur tätlichen Widersetzlichkeit, zur Be⸗ freiung eines Gefangenen oder zu anderen Verbrechen, wenn auch ohne Erfolg, auffordert oder anreizt oder Personen des Soldatenstandes zu Verbrechen gegen die Subordmation oder Vergehen gegen die miluärische Zucht und Ordnong zu verleiten sucht, soll, wenn die be⸗ stehenden Gesetze und Verordnungen keine höhere Freibeitsstrafe be⸗ stimmen, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden.
“ Rumänien. 2 8 8 2 2 2
Die Regierung hat ihre Zustimmung zur Ernennung eines Militärattachés der Vereinigten Staaten in Bukarest erteilt.
— Bei den vorgestrigen Wahlen kam es in Galatz zu Zusammenstößen, in deren Verlauf einige Revolverschüsse fielen, ohne daß jemand verwundet wurde. Die Polizei schritt
ein und trieb die Menge auseinander.
Bulgarien.
Gestern mittag trafen, wie „W. T. B.“ meldet, der Deutsche Kaiser und der König von Bulgarien in dem festlich geschmückten Nisch zusammen. Nach herzlicher Be⸗ grüßung begaben sich die beiden Herrscher in Automobilen zur Zitadelle, wo sie gemeinschaftlich die Parade der dort aufgestellten bulgarischen, mazedonischen und deutschen Truppen abnahmen. Kaiser Wilhelm überreichte dem König Ferdinand den Feld⸗ marschallstab, der König ernannte den Kaiser zum Chef des 12. bulgarischen Infanterieregiments. In der Begleitung des Kaisers befanden sich der Chef des Generalstabs der Armee, General der Infanterie von Falkenhayn, der General⸗ feldmarschall von Mackensen, die Generaladjutanten Generaloberst von Plessen, General der Infanterie Frei⸗ herr von Lyncker und Generalleutnant von Chelius, der Admiral von Müller und der Oberhofmarschall von Reischach. Außerdem waren der Generalmajor von Seeckt und der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg anwesend. Der König Ferdinand war vom Kronprinzen Boris, dem Prinzen Kyrill, dem Generaladjutanten Markoff, den Generalen Bojadjieff, Todoroff und Tantiloff, dem Generalgouverneur Kutineszeff, dem Ministerpräsidenten Radoslawoff und Gesandten Tschapraschikoff begleitet.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung der „Evening Post“ aus London von dem Botschafter Page und dem Oberst House die Nachricht erhalten, daß die Durch⸗ führung der Blockade gegen Deutschland binnen kurzem verschärft werden würde. Es werde bald eine Note als Antwort auf die amerikanische Note vom Oktober ab⸗ geschickt werden. 8 8 v“
Der japanische Gesandte in Peking teilte dem Auswärtigen Amte nach einer Meldung der „Times“ mit, daß die geplante Entsendung des chinesischen Verkehrsministers nach Tokio gegenwärtig unerwünscht sei.
Wie der „Daily Telegraph“ meldet, sollte die geplante Abordnung offiziell die Glückwünsche der chinesischen Re⸗ gierung zur Krönung des Kaisers von Japan überbringen, zu⸗ gleich aber über die Anerkennung der chinesischen Monarchie und über eine Anleihe verhandeln. Denn Japans Goldreserve ist durch die große Ausfuhr von Kriegsmaterial auf 60 Millionen Pfund Sterling gestiegen.
Kriegsnachrichten. Wien, 18. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
— Russischer Kriegsschauplatz.
Da auch der gestrige Tag keine besonderen Ereignisse brachte, kann die Neujahrsschlacht in Ostgalizien und an der bessarabischen Front, über die aus naheliegenden militärischen Gründen die Tagesberichte keine eingehenden An⸗ gaben bringen konnten, als abgeschlossen betrachtet werden. Unsere Waffen haben an allen Punkten des 130 km breiten Schlachtfeldes einen vollen Sieg davon⸗ getragen. Unsere über jedes Lob erhabene Infanterie, die Trägerin aller Entscheidungskömpfe, hat von der Artillerie sehr verständnisvoll und geschickt unterstützt — alle Stellungen gegen eine örtlich oft vielfache Ueberlegenheit behauptet.
Die große Neujahrsschlacht im Nordosten Oesterreichs be⸗ gann am 24. Dezember vergangenen Jahres und dauerte, nur an einzelnen Tagen durch Kampfpausen unterbrochen, bis zum 15. Januar, also insgesamt 24 Tage lang. Zahlreiche Re⸗ gimenter standen in dieser Zeit 17 Tage im heftigsten Kampf. Russische Truppenbefehle, Aussagen von Gefangenen und eine ganze Reibe von amtlichen und halbamtlichen Kund⸗ gebungen aus St. Petersburg bestätigen, daß die russische Heeresleitung mit der Offensive ihres Südheeres großemilitärische undpolitische Zweckeverfolgte. Diesen Absichten entsprachen auch die Menschenmassen, die der Feind gegen unsere Fronten angesetzt hat. Er opferte, ohne irgend einen Erfolg zu erreichen, mindestens 70 000. Mann an Toten und Verwundeten hin und ließ nahezu 6000 Kämpfer als Gefangene in unserer Hand. Der Truppenzusammensetzung nach haben am Sieg in der Neujahrs⸗ schlacht alle Stämme der Mouarchie Anteil. Der Feind zieht neuerlich Verstärkungen nach Ostgalizien. Sonst im Nord⸗ osten keine besonderen Ereignisse.
IZttalienischer Kriegsschauplatz.
Die Laage ist unverändert.
front, am Tolmeiner Brückenkopf und im Görzischen
fanden stellenweise lebhaftere Geschützkämpfe statt. Kleinere
feindliche Unternehmungen gegen den genannten Brückenkopf
und ein Angriff auf unsere Stellungen am Nordhang des Monte San Michele wurden abgewiesen.
8 Südöstlicher Kriegsschaunlatz. 1 Die Verhandlungen, die die Waffenstreckung des montenegrinischen Heeres zu regeln haben, begannen
Konstantinopel, 18. Januar.
An der Dolomiten⸗
gestern nachmiltag. Unsere Truppen, die inzwischen noch Virpazar und Rijeta besetzt hatten, haben die Feindselig⸗
keiten eingestellt. 1 1 Der Stellvertreter des Chess des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant. 1
“
3
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
(W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Kaukasusfront wurden die Russen, die infolge unserer heftigen Angriffe bedeutende Verluste erlitten, durch die Verstärkungen, die wir jüngst er⸗ halten haben, gezwungen, ihre Angriffe auf der ganzen Front einzustellen. Trotz der acht Tage andauernden sehr heftigen Anariffsbewegung weit überlegener feindlicher Kräfte bleibt die Lage mit unbedeutenden Aenderungen für uns günstig. Sonst nichts Neues. 3
Der Krieg zur See.
Wien, 18. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 17. Nachmittags vollführte ein Geschwader von See⸗ flugzeugen einen starken Angriff gegen Ancona, wo Bahnhof, Elektrizitätswerk und eine Kaserne mit schweren Bomben getroffen und in Brand gesteckt wurden. Das sehr heftige Feuer von 4 Abwehrgeschützen war ganz ohne Wirkung. Alle Flugzeuge sind unbeschädiat einaerückt.
Flottenkommando.
London, 18. Januar. (W. T. B.) Dem „Reuterschen
Bureau“ zufolge befindet sich der Passagierdampfer „Rijndan“ der Holland —Amerika⸗Linie mit beschädigtem Bug auf dem Wege nach Gravesend. Schleppdampfer stehen ihm bei. Alle Passagiere sind in Sicherheit, drei Heizer tot, vier verwundet.
(Es wird in der Depesche nicht gesagt, ob der Dampfer auf eine Mine stieß oder auf andere Weise Havarie erlitt.)
Kopenhagen, 18. Januar. (W. T. B.) Drei Fischer, die an der Nordküste von Fünen fischten, sahen heute mittag einen deutschen Torpedojäger, der mit westlichem Kurs das Kopenhagener Schiff „Kiew“ mitführte. „Kiem“
war gestern von Kopenhagen nach Liverpool mit Stückgut ab⸗
gegangen. “ Der Krieg in den Kolonien.
Kairo, 16. Januar. (Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Amtlich wird gemeldet, daß eine Kolonne von Mersa Matruh am 13. 400 Araber auseinandertrieb, die 40 Meilen von Matruh festgestellt waren. Die Araber leisteten keinen Widerstand, sondern flohen beim Herannahen unserer Truppen. Ueber 100 Kamele, alle Schafe, Ziegen und Zelte wurden erbeutet.
Wohlfahrtspflege.
Die Fürsorge für kriegsgetraute Paare dürfte eine Auf⸗ gabe sein, die durchaus in den Rahmen der metsten Wohlfahrts⸗ organisationen paßt und mit Friedensschluß unverzüglich in Angriff genommen werden müßte. Verschiedene vaterländische Frauen⸗ vereige haben diese Art Fürsorge bereits in ihr Arbetts⸗ programm eingereiht. Für die Tätigkeit kommen in Frage: die sach⸗ verständige Beratung beim Mieten der Wohnung und beim Beschaffen der Aussteuer, bei völliger Mittellosi keit des jangen Paares Beihilfen an Geld oder an Möbel⸗ und Wäschestücken, eventuell Arbeitsbeschaffung für den Ehemann und, falls dieser erwerbsunfähtg geworden, für die Ehefrau (Ueberweisung einer Nähmaschine, Strick⸗ maschine u. dergl.). Die pflegerische Beratung ist auch dann noch beizubehalten, wenn di⸗ Hauslichkeit eingerichtet und das junge Paar einem Erwerbe nachgeht, da der Gedanke, daß man an ibrem Wobl und Wehe Anteil nimmt, für viele von diesen ein Ansporn zu Fleiß und Sparsamkeit sein wird.
Die Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer u. Co. (Leverkusen b. Cöln) haben abermals der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Krtiege Gefallenen eine Spende von 50 000 ℳ überweisen lassen. Die Geschättsstelle der National⸗
stiftung befindet sich Berlin NW, Alsenstr. 11.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Verdis „Masken⸗
ball“ in folgender Besetzung gegeben: Oscar: Fräulein Artôr de Padilla: Ulrika: Frau Goene; Amelia: Frau Kemp; Graf Richard: Herr Jadlowker; René: Herr Bronsgeest; Stlvano: Herr Habich; Samuel: Herr Bachmann; Tom: Herr Rapp als Gast; Richter: Herr Philipp. Im Königlichen Schausptelhaufe geht morgen „Arjadne auf Noxos“ unter der persönlichen Leitung des Komponisten in Szene. Die Artadne sinat Frau Hafgren⸗Waag, die Zerbinetta: Fräulein Alfermann, die Najade: Fräulein Dox, die Dryade: Fräulein Leisner, dos Echo: Fräulein Herwig, den Bachus: Herr Kirchner, den Onlekin: Herr Habich, den Truffaldin: Herr Kasa, den Briaheha: Herr Henke, den Scaramuccio: Herr Funck. In dem voraufgehenden Luft⸗ sviel „Der Bürger als Edelmann“ wirken die Damen Ressel⸗ Heisler, von Mayburg und “ Sommerstorff, Boeltcher, Eggeling, Engels und von Lededur mit.
98 .e pss des Deutschen Theaters geht Hebbels Schauspiel „Gyges und sein Ring“ am kommenden Montag in der Neueinstudierung zum ersten Mal in Szene. In den Haupt⸗ rollen sind die Herren Paul Hartmann, Paul Wegener, Ailfred Breiderhoff und die Damen Maria Fein, Eda Holberg und Sybilla Bley beschäftigt. Spielleiter ist Felix Hollaender. 8
Das Klassische Theater für die böheren Lahranstalten Groß Verlins veranstallet am 27. Januar, dem Weburtstage Seiner Maj stät des Kaisers und Königs, Nachmiltags 3 ¼ Uhr, eine Sondervorstellung von Kleists „Hermannschlacht“, zu der Eintrittskarten für alle Platzgattungen an der Kasse des Schiller⸗ theaters und in den Verkaufsstellen von A. Wertheim zu haben sind.
In der Volksbühne (Theagter om Bülowplatz) wird am nächsten Dienstag Shakespeares „Viel Lärm um Nichts“ zum ersten Male gegeben werden. 1“
Frau Mizzi Fink, die von ihrer früheren Wirksamkeit am Deurschen Opernhause in guter Erinnerung stehr, gibt ein drei⸗ maliges Gastspiel am Deutschen Opeenhause in Cbarlottenburg. Morgen, Donnerstan, tritt sie in der Titelrolle der „Marthat, am Sonnabend und am Dienstag nächster Woche als Frau Fluth in den „Lustigen Weihern von Windsor“ auf. Julius vom Scheldt singt den Herrn Flurh in beiden Vorstellungen.
Der Direktor Gastav Friedrich hat das mit Erfolg in Wien ge⸗ gebene Singsvsel „Has Dreimaͤderlhaus“ von Willner und Reichert, Musik von Franz Schubert, dearheittet von Bertc, zur Aufführu un Friedrich- Wilbelmstädtischen Theater erworben.
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