1916 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 19. Januar 1916.

Ihre Majestät die Kaiserin und Könihin nahm, . X B.“ zufolge, Montag abend mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprintessin an der Kriegs⸗ hetstunde in der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche tetl. Gestern vormittag wohnte Ihre Majestät der Einweihung der

Ueterig zer gekischen Kirche auf dem Truppenübungsplatz

Bereisung der Kriegsgefangenenlager im französischen Nordafrika. Auf Anregung der deutschen Heeresverwaltung wurde, wie „W. T. B.“ mitteilt, in den letzten Dezembertagen eine Kommission von sechs Schweizer Delegierten, unter ihnen drei Aerzte, zur Besichtiaung der Gefangenenlager im französischen Nordafrika entsandt. Sie hat Liebesgaben, Medikamente und eine größere Geldsumme zur Verteilung in den Lagern mitgenommen. Jede der drei Besitzungen, Algier, Tunis und Marokko, wird von einem Delegterten und einem Arzt sehr eingehend bereist werden. Die Mitglieder der Kommission haben ausgedehnte Vollmachten. Sie können unter anderem die Lager und Arvdeitsstell n jederzeit ohne vorherige Anmeldung besuchen, ohne Ohrenzeugen mit den Gefangenen sprechen und ihre Wünsche und Klagen entgegen⸗ nehmen. So ist zu hoffen, daß die Tätigkeit der Kommission wesent⸗ lich zur weiteren Besserung der Verhältnisse in den nordafrikanischen Lagern beitragen wird.

Der zweite Kriegslehrgang für landwirtschaftliche Haushaltungs⸗ und Wanderlehrerinnen, Land⸗ pflegerinnen und für Hausfrauen und Töchter auf dem Lande wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, vorgestern vormittag in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Ihrer Katserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin im Herrenhause eröffnet. Der Plenarsitzungssaal und die Tribünen waren fast zu klein, um die Menge der deutschen Frauen zu fassen, die aus allen Gauen unseres Vaterlandes herbeigeeilt waren, um zu lernen und das Gelernte auf dem Lande und in den Kieinstädten zu verbreiten und zum wirtschaftlichen Durchhalten in

iesem gewaltigsten aller Kriege beizutragen. Die Frau Gräfin von Schwerin⸗Löwitz, die Gemahlin des Präsidenten des Abgeordneten⸗ hauses, hatte am gestrigen ersten Tage des Kriegslehrganges den Vorsitz übernommen. Zugegen waren u. a. der Minister für Land⸗ wirtschaft usw. Dr. Freihert von Schorlemer, Vertreter verschiedener Ministerien sowte der Präsident des Herrenhauses Graf von Arnim⸗ Boitzenbura. Groß war die Zahl der anwefenden Dam n des Hofes und der Gesellschaeft und von Vertreterinnen zahlreicher Frauen⸗ verkände. Die Frau Gräfin von Schwerin⸗Löwitz er⸗ öffnete den Lehrgang mit einer Ansprache, in der sie zunächst dem Dank an Ihre Majestät die Kalserin und Königin uno Ihre Kaiserliche und Königliche Hobeit die Kronprinzessin für ihr Erscheinen, an die Staatsbehörden, insbesondere an den Staats⸗ sekretär des Innern Staatsminister Dr. Delbrück und an den Minister für Landwirtschaft usw. für thre materielle und ideelle Unterstützung Ausdruck gab und dann etwe folgendes ausführte: Es gilt in diesem zweiten Kriegswinter, den wirtschaftlichen Kumpf, der uns infolge des Aushungerungsplans unserer Feinde aufgezwungen war, in noch viel weiterem Maße durchzuführen als im vorj ibrigen. Der diesjährige Kriegs⸗ lehrgang, der auf breitere Grundlagen und unter Beautzung der iazwischen ewonnenen Erfahrungen angelegt worden ist, wird in erster Linte den

weck verfolgen, die ja überall schon bestehenden Bestrebungen zur Ausbildung unserer Frauen und Töchter vom Lande für die be⸗ sonderen Aufgaben der Kriegszeit zu ergänzen. Ganz besonders wird es in diesem Lehrgange auch darauf ankommen, Anregungen zur Spar⸗ jamkeit zu geben. Wir sind deshalb auch bei Aufstellung dieses Lehrganges von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß die Sparsamkeit sowohl in der Ernährung der Menschen als auch in der Verwendung der Futtermittel zur Erhaltung unserer Viehbestände und in der Herstellung eines gut zubereiteten Ackers die Hauptgesichts⸗ punkte aller unterer Verhandlungen bilden müsse. Dabei wird ja, ganz besonders in einer so ernsten Zeit, auf ein verständnis⸗ volles Zusammenarbeiten aller unserer Stadt⸗ und Landfrauen wohl ohne weiteres gerechnet werden können. Als ein starkes Frauen⸗ geschlecht, das vor keinem Opfer zurückscheut, sind wir glücklich, dem Vaterlande dienen zu dürfen. Ja, ich denke, wir wollen es verdienen, was uns Frauen kürzlich ein Held aus dem Felde, ein Unteroffizter, aus einem Schützengraben bei Soissons, zurief: „Wenn von deutschem Waffenruhm dereinst die Engel singen, so muß auch

Theater.

2 Amn

Freitag: Maria Stuart. Sonnabend: Der Biberpelz.

Abendkasse erhältlich.

euer Heldentum in ihrem Lied erklingen. Ehr' deutschen Streitern, deuts Erz bis in die fernsten Gauen, Ehr’ deutschem Fleiße, deuts Herz und Ehr’ den deutschen Frauen!“ Auch der Herr Reichskanzler hat ja in dieser Oinsicht bei seiner letzten denkwürdigen Reichstagsrede ein schönes Wort gesprochen. Zum Schluß aber möchte ich auch noch ein Wort unseres geliebten Kalsers nicht un⸗ erwähnt lassen, daz er kürzlich über das stille Peldeatum deutscher Frauen in diesem Kriege an seine ehrwürdige Tante, die Frau Groß⸗ berzoain Luise von Baden, richtete: „Die deutsche Frau“, so lautet das Telegramm, „hat sich in dieser schweren Zeit auf der Höhe threr Aufgabe gezeigt und glaubensvoll, glaubensstark in fester Zuversicht auf allen Gebieten zugegriffen und betätigt, den hohen Beispielen folgend, die Deutschlands treffliche Fürstinnen ihnen gabden. Gott segne ihre Werke.“ Mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin schloß Frau Gräfin von Schwerin ihre Ansprache. Darauf nahm der Ritterguts⸗ besitzer Freiherr von Wangenheim⸗Kleinspiegel, Vorsitzender der Landwirtschaftskammer für die Provinz Pommern, das Wort, um einen Ueberblick über die allgemeine wirtschaftliche Lage zu geben. Ihm schloß sich der Professor Dr. Eltzbacher⸗Berlin mit einem Vortrag über „Das Ernährungsproblem im zweiten Kriegsjahre“ an. Zum Schluß berichtete der Generalsekretär des Deutschen Landwirt⸗ schaftsrats, Professor Dr. Dade⸗Berlin über „staatliche Maß⸗ nahmen zur Sicherung der Volksernährung“.

Am zweiten Tage des zweiten Kriegslehrganges im Plenar⸗ sitzungssaale des Herrenhauses lautete das Haupithema: „Die An⸗ forderungen des zweiten Kriegsjahres an die Landfrau“. In bezug auf die Bodenbenutzung sprach dazu der Oekonomierat Dr. Warmbold⸗Berlin, in bezug auf die Futtermittelbeschaffung der Geheime Regierungsrat Dr. Zuntz, Professor an der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin, und in being auf Tierzucht und Fütterung mit besonderer Berücksichtigung der Aufzucht und Milcherzeugung der Domänenpächter Schneider⸗ Hof Kleeberg bei Hachenburg. ver Nachmittag wurde mit Besichti⸗ gungen der Einrichtungen der Konsumgenossenschaft Berlin und Um⸗ gegend in Lichtenberg, der Bäckerei, Konservenfabrik und Schlächterei von Wertheim in der Lehrter Straße, der Molkerei Bolle in Alt Moabit und der Schultheiß⸗Brauerei in der Lichterfelder Straße aus⸗ gefüllt. Abends erfolgten Besprechungen der Vorträge im Vortragssaal.

Um in der „Kriegsküche“ auch der Abwechslung und dem Wohlgeschmack im Jateresse der Hy iene Rechnung zu tragen, ver⸗ anstaltet die Zentrale der Hausfrauenvereine in Groß Berlin am nächsten Freitag und Sonnabend in den Räumen der Zentrale, Lütowplatz 9, von Vormittags 10 bis Abends 7 Uhr, eine Ausstellung von Speisen und Getränken aus Winterobst (Apfelsinen, Zitronen, Aepfel, Birnen, Dötrobst usw.).

„Tagung der „Freien Vaterländischen Vereinigung“. Die „Freie Vaterländische Vereinigunga“ hatte die Vertrauensmänner der Landesorganisanonen, die Unterzeichner des ersten Aufrufs und die Verbandsleiter, auf den vergangenen Sonntag zu einer Versammlung nach Berli geladen. Die Versammlung, die im Reichstagsgebäude tagte, war ähnlich wie die Versammlung im vorigen Sommer in Weimar außerordentlich zahlreich besucht. Der derzeitige erste Vor⸗ sizende, Geheimer Justizrat Kahl gab, wie „W. T. B.“ berichtet, zu Beginn der Sitzung einen eingehenden Bericht über die bisherige Arbeit der Vereinigung und ihre Entwicklung. In der Besprechung, die sich an diesen Bericht schloß, herrschte Einmültigkeit darüber, daß es nicht Sache der „Vaterländischen Vereinigung“ als solcher sein könne, sich zu der Ffage der künftigen Friedensbedingungen zu äußern. Der Zweck der Vereinigung müsse eben bleiben, dem deutschen Volk die inneren Errungenschaften des Krieges für die Zeit des Friedens zu sichern. Im weiteren Verlauf der Tagung, die sichzbis in die Abendstunden hineindehnte, wurden Beschlüsse über den Ausbau der Organisation gefaßt. Es wurde zunächst ein Vorstand von 25 Mit⸗ gliedern gewählt.

Für den Verein von Freunden der Treptower Stern⸗ warte wird Herr Arthur Trebitsch aus Wien am Feitag, Abends 8 Uhr, im Hörsaal des Kunstgewerbemuseums (Berlin SW., Prinz Aldrechtstraße 7) unter Vorführung zahlreicher Lichtbilder optischer Täuschungephänomene einen Vortrag über „Sinneseindrücke und Sinnestäuschungen in erkenntniekritischer Be⸗ leuchtung“ halten. Der Vortragende wird, fußend auf neu gebotenen erkenntniskritischen Grundtatsachen, in das bislang wissenschaftlich un⸗ aufgeklärte Material neues Licht bringen. Eintrittskarten sind an der

F. 1“

Wien, 17. Januar. (W. Die Betriebsdirektion ber schlesischen Landesbahnen teilt mit, daß bei der Zugentgleisung am 13. d. M. bei Mährisch⸗Ostrau 30 Personen, unter ihnen 4 schwerer verletzt worden sind (vgl. Nr. 10 d. Bl.).

Mailand, 18. Januar. (W. T. B.) Laut „Corriere della Sera“ brach in Valle Parina in der Provinz Bergamo eine ent⸗ setzliche Feuersbrunst aus, die seit zwei Tagen anhält, über vierzehn Kilometer erstreckt und die Bevölkerung in 2. Schrecken versetzt.

Genf, 18. Januar. (W. T. B.) Zehn zum Austausch bestimmte deutsche Geiseln, die in Frankreich interniert waren, kamen heute, Mittags 1 Uhr 20 Minuten, hier an. Unter ihnen befinden sich der frühere deutsche Konsul in Tunis Barry und Gemahlin, Professor Kaufmann, Dr. Kaiser und andere Persönlich. keiten. Sie erklären, daß sie sich über die Behandlung in Frankeeich nicht zu beklagen hatten.

Konstantinopel (Pera), 18. Januar. (W T. B.) Unter allgemeiner Begeisterung ist der erste Balkanzug hier eingetroffen. Bis Kutschua Tschekmedieh fuhr eine Abordnung, bestehend aus Vertretern des Komitees für Einheit und Forischritt, des Roten Halbmonds, der Nationalverteidigung sowie türkischer Journa⸗ listen und dem Dragoman Schmidt, dem Pressedezernenten der deutschen Botschaft, dem Zug entgegen. Auf der Station wurde nach der Be⸗ rüßung durch die Vertretung der Stadtpräfektur eine erneute Aus. chmückung des Zuges mit frischen Girlanden vorgenommen. Die Ankunft in Stambul erfolgte gestern abend 7 Uhr 14 Min. Während die Gäste dem Zug entstiegen, spielte die Musik die türkische und die deutsche Nationalhymne. Die Menge brach in Händeklatschen und freudige 1 aus. Der Empfang auf dem festlich geschmückten Bahnhof war äußerst herzlich. Türkischerseits waren anwesend die Minister des Innern, des Handels und des Ackerbaues, ferner der Kammerpräsident, der Stadtpräfett, der Polizeipräfekt und viele Offiziere. Deutscherseits waren der Botschaftsrat Frei⸗ herr von Neurath, der Generalkonsuxl Mertens, der Direklor Kaufmann von der Deutschen Bank und hohe Offiziere des Hee es und der Marine erschienen. Die österreichische Kolonie vertrat der Bot⸗ schaftsrrat Graf Trautmannsdorff. Ferner war der bulgarische Gesandte Kolouchef anwesend. Nach der Vorstellung der Ange⸗ kommenen bei den Vertretern der türkischen Behörden begaben sich die Herrschaften in die Empfangszimmer und den Wartesaal, der mit

Blumen und Tevppichen in eine Festhalle verwandelt war. Eine

Milirärkapelle konzertierte. Die festliche Stimmung, in der die Osmanen sich durch die Feier des Mevlud, des Gedenktages der Geburt des Stifters der islamitischen Religion, befanden, wurde durch die wenige Stunden vor Ankunft des Balkanzuges eingetroffene Nachricht von der bedingungslosen Uebergabe des montenegrinischen Heeres noch erhöht. Die Abfahrt der Gäste erfolgte in bereitstebenden Automobilen, die ihren Weg durch eine bewegte Menge in beflagaten Straßen zurücklegten. Das nebelbedeckte, Stadtbild, überragt von den vielen festlich beleuchteten Spitzen der

schlanken Minaretts, machte einen märchenhaften Eindruck auf die

fremden Gäste.

Die Abfahrt des ersten Balkanzuges von Konstan⸗ tinopel erfolgte fahrplanmäßig Punkt 12 Uhr 5 Minuten unter starker Teilnahme der festlich gestimmten Bevölkerung. Der Zug war voll besetzt. Unter den Fahrgästen befand sich die Gemahlin des verstorbenen deutschen Botschafters, Freifrau von Wangenheim. Zu deren Ehren waren erschienen der deutsche Botschafter Graf von Wolff⸗Metternich und der Generalkonsul Mertens mit dem gesamten Botschaftspersonal, viele deutsche Offiziere der Militär⸗ mission und Sonderkommandos, Vertreter des Großwesirs und des Ministeriums des Auswärtigen, der österreichische ungarische Botschafter Markgraf von Pallavpicint, der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Morgenthau, die Gesandten Bulgariens und Rumäniens, der Geschäftsträger Schwedens, die Svitzen der deutschen Kolonie und Vertreter der deutschen und österreichischen Banken und der Handelswelt sowie Vertreter der deutschen und internationalen E.““ und zahlreiche Mitglieder der Konstantinopler

esellschaft.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

22 EERen

Freitag: Der Dornenweg. Sonnabend: Zwei glückliche Tage.

Komische

dammer Brücke.)

☛— ¶☛

Oper. (An der Weiden⸗ Meistersanl. (Köthener Straße 38) Donnerstag, Abends Donnerstag, Abends 8 Uhr: Klavier⸗

mondscheinübergossene

Aönigliche Schanspiele. Donners⸗ tag: Opernhaus. 19. Abonnementsvor⸗ stellung. Ein Maskenball. Oper in drei Akten. Musik von Giuseppe Verdt. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bach⸗ mann. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 20. Abonnementsvor⸗ stellung. Ariadne auf Naxos. Oper in einem Aufzuge von Hugo von Hof⸗ mannsthal. Musik von Richard Strauß Zu spielen nach dem „Bürger als Edel⸗ mann’ des Molibre. Musikalische Leitung: S Generalmusikdirektor Dr. Strauß.

egie: Herr Oberegisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr.

Preise der Plätze für „Ariadne auf Naxos“: Fremdenlege 12 ℳ, 1. Rang Loge 8 ℳ, 1. Rang Sessel 8 ℳ, Parkett⸗ eessel und Parkettloge 8 ℳ, Parkett 7 ℳ,

alkon 6 ℳ, 2. Balkon 4 ℳ, Galerie 2,50 ℳ.

Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Symphoniemittagskonzert. Abends 7 ½ Uhr: IV. Symphoute⸗Konzert der Königlichen Kapelle.

Schauspielbaus. 21. Abonnementevor⸗ stellung. Alt⸗Berlin. Heitere Bilter aus der Großbäterzeit. In Siene gesetzt von Herrn Dr. Bruck. Die Neise auf E Kosten. Komisches Gemälde in 3 Rahmen, verfast von Herrn Louis Angely. Vorher: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt vin Herrn Karl von Holtei. Anfang

1.

Berliner Theater. Donnerst. Abends 8 Uhr: Wenn zwei Hochzeit machen. Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bildern von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Freitag und folgende Tage: Wenn zwei Hochzeit machen.

Deutsches Theater. (Diektion: Max Reinhardt.) Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Der Biberpelz.

Kammerspiele. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Weibsteufel. Freitag: Ter Vater. 1 Sonnabend: Der Weibsteufel.

VBolksbühne. (Theater am Bülowplatz.) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt. Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Hamlet. Freitag, Sonnabend und Sonntag: Das Mirakel.

Theater in der Köüniggrätzer

Straße. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Schauspiel in fünf Auf⸗ zügen von Wolfgang von Goethe. reitag: Maria Stuart. Sonnabend: Götz von Berlichingen.

““

Aomödienhaus. Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Die rätselhafte Frau. Lust⸗ spiel in 3 Akten von Robert Reinert.

Freitag und folgende Tage: Die rätselhafte Frau.

Deutsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz. Luftspiel in drei Akten von Rudolf Presber und Leo Walther Stein.

Frittag und Tage: Die

folgende selige Exzellenz.

Lessingtheater. Donnerstag, Abende 7 ½ Uhr: Kaifer und Galiläer. Ein weltgeschichtliches Schauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen. Für die Bühne über⸗ setzt und bearbeitet von Roman Woerner.

Freitag: Veer Gunt.

Sonnabend: Kaiser und Galiläer.

Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Donnerstaa, Abends 8 Uhr: Jungbrunnecn. Luftspiel in vie f züpen von Paul Lindau.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Faust,

erster Teil. Dornenweg.

Charlottenburg. Donnerstag, Abende

Abends 8 Uhr: Der

[8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Schwank

in vier Bkten von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg.

Freitag: Zwei glücktiche Tage.

Sonnabenvn, Nachmittags 3 Uhr: Wallensteins Lager. Hierauf: Die Pieccolomini. Abends 8 Uhr: Der Dornenweg.

8 Lonittags 3 e ends hr: Zwei glückliche Tage. 8 g; nh

Deutsches Opernhaus. (Cbar⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37. Direktion Georg Hartmann.) Donneistag, Abends 8 Uhr: Martha oder Der Marlt zu Richmond. Over in 3 Akten von W. Friedrich. Musik von Friedrich von Flotow.

Freitag: Die Meistersinger von Nürnberg. Oper in drei Atten von Richard Wagner. (Hans Sachs: Kammer⸗ sänger Friedr. Plaschke.)

Sennabend: Die lustigen Weiber von Windfor.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt. Operette in drei Akten von Geoorg Okonkowski und Franz Arnold. Musik von Gilbert.

Freitog und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle.

Theater am Nollendorsplatz. Donnerstag, Nachmiktags 3 ¼ Uhr: Doktor Klaus. Abends 8 ¼½ Uhr: Immer heste druff! Vaterländisches Volksstück n vier Bildein von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Freitag vund folgende Tage: Immer feste druff!

Sonnab., Nachmittags 3 ¼ Uhr: Doktor

Jung muß man sein. Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Gesangstexte von Leo Leipziger. Musik von Gilbert.

Freitag und folgende Tage: Jung mufz man sein.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donnerstag, Abends 8t Uhr: Alles aus Gefälligkeit. Schwank in 3 Akten von Eugen Burg und Louis Taufstein.

Freitag und folgende Tage: Alles aus Gefälligkeit.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in vier Bildern, frei naoch Karl Görlitz von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Freitag und folgende Tage: Drei Paar Schuhe.

Trinnontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Verhbeiratete Junggesellen. Musikalischer Schwank in 3 Akten von Arthur Lippschitz. Gesangstexte von Will Steinberg. Musik von Rudolph Nelson.

Freitag und solgende Tage: Verhei⸗ ratete Junggesellen.

uar

Konzerte.

Singakademie. Donnerstag, Abende

8 Uhr: Liederabend von Gertrud Friede.

Beethoven-Saal. Donnerst., Abends

8 Uhr: III. Symphonie⸗Konzert mit dem Phitharmonischen Orchester von Carl Maria Artz.

Alindworth· Scharwenka ·Saal.

Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Liederabend von Marte Lybdia Günther. Am

Klavier: Professor Josef Pembaur.

abend von Karin Elies Dayas. 4..

Birkus Busch. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das glänzende Januar⸗ Programm. Zum Schluß: Das neut großartige Prunk⸗Ausstattungsstück: Ein Wintermärchen. Weihnaͤchts piel in fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Einstudiert von Ballettmeister R. Riegel.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei Vorstellungen. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ein angehöriges Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind halbe Preise.) Zum Schluß in beiden Vor⸗ stellungen ungekürzt: Das Ausstattungs⸗ stück: Ein Wintermärchen.

rrrreEIERFEERx E.IEENH. Isnn⸗

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Hauptmann Wolfgang von Steyphani mit Frl. Hedwig von Kleist (z. Zt. Mannheim). Hr. Leut⸗ nant Vernhard von Busse mit Fll. Marianne von Rothkirch und Panthen

(Breslau). Gestorben: Der Generalolkar, Dom⸗ kopitular, Prälat Dr. Josef Klose (Breslau). Hr. Rittmeister a. D. Carl von Winterfeld⸗Damerow (Da⸗

merow).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (Mengering in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen sowie die 860. Auggabe der Deutschen Verlustlisten.

zum

Deutschen

den 19. Januar

8*

Deutsches Neich.

8

r Reichsfuttermittelstelle über den Vertrieb von 8 Saatgerste und Saathafer.

Für die vollständige und ordnungsgemäße Bestellung der alber im Frühjahr 1916 ist die rechtzeitige Sicherstellung von zreichendem guten Saatgut unbedingt erforderlich. Infolge ar für die Entwicklung der Feldfrüchte leider vielfach sehr maünstigen Witterung des Jahres 1915 haben Gerste und zieer durch Notreife, Zweiwüchsigkeit und Auswuchs stark ge⸗ gen, und viele Landwirte sind infolgedessen nicht im Besi tz es erforderlichen keimfähigen und keimkräftigen Saatgutes. Mehr noch als in anderen Jahren ist es aber im nächsten rrühjahr Pflicht jedes Landwirtes, mit dem Saatgut sparsam uzugehen. Es darf also nicht etwa versucht werden, durch ertärkte Aussaatmengen eine mangelhafte Beschaffenheit des gaatgetreides auszugleichen, sondern es muß das als Saatgut Fümmte Getreide nach Feststellung seiner Keimfähigkeit durch

fältige Herrichtung und Sortierung zu einem keimkräftigen

igut gemacht werden, dessen Aussaat in der bei Hafer vor⸗ riebenen Höchstmenge von „1 ½ Doppelzentnern auf das

ar eine sichere Ernte verspricht. 1“

Soweit der einzelne Landwirt nicht in der Lage ist, sich us seinen geernteten Vorräten ein solches Saatgut herzustellen,

er sofort für einen enisprechenden Ersatz sorgen und es

ihm daher Gelegenheit gegeben werden, Saatgetreide in erforderlichen Menge zu kaufen.

Die Erfahrungen in den letzten Monaten mit dem Handel

sogenanntem Saatgetreide haben aber gelehrt, daß vielfach

Saatgetreide in Nichtachtung der gesetzlichen Vorschriften

r Bestimmung entzogen, oder mangelhaftes Saatgut zu un⸗

gen Preisen gehandelt worden ist.

Die Reichsfuttermittelstelle hat, abgesehen von den allge⸗

en Bestimmungen für den Eisenbahnversand (Rundschreiben

31. Auaust v. J., R III 1320), besondere nähere Be⸗

nungen bisher nur für den Verkehr mit Saat gerste

sen. (Rundschreiben vom 6. August v. J., R II 160,

2. zu 1.; Rundschreiben vom 22. November v. J., 2540.) Es erscheint daher notwendig, die Bestimmungen den Verkehr mit Saatgerste und Saathafer in Ueberein⸗ nung zu bringen, und diese für Saatgerste im wesent⸗ in unveränderten, dagegen für Saathafer neuen immungen in Verbindung mit der Abänderung und inzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften durch die ordnung vom 17. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 41), folgt, zu treffen: 1

In erster Linie dürften die Kommunalverbände die jabe haben, den Bedarf an Saatgetreide ihrer Bezirke zu n.

Soweit die Kommunalverbände Lager von Saat⸗

treide für ihre Bezirke selbst einrichten oder unter ihrer ntwortung einrichten lassen wollen, aus denen sie

Saatzeit entsprechend zubereitetes und keimkräftiges

tgetreide an die Landwirte ihres Bezirks abgeben,

wir bereit, ihnen auf Antrag geeignetes Getreide aus

neigenen Bezirk oder aus anderen Kommunalverbänden 20

2b der Verordnung über den Verkehr mit Gerste/§ 17

2 Ziff. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Hafer)

Vermittelung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres⸗

legung zuzuweisen.

Sache der Kommunalverbände wird es sein:

1) festzustellen, welcher Bedarf an Saatgut (Gerste,

Hafer) in ihrem Bezirk noch ungedeckt ist;

2) für Saatzwecke geeignete Mengen an Gerste und Hafer ausfindig zu machen und diese entweder selbst zu erwerben oder ihre Zuweisung für ihr Saat⸗ getreidelager bei uns zu beantragen.

Wird die Zuweisung beantragt, so ist es nicht erforderlich,

nur solches Getreide hierfür in Anspruch genommen wird,

zu Saatzwecken angebaut worden ist und aus Wirtschaften mt, die sich in den letzten zwei Jahren nachweislich dem Verkauf von Saatgerste oder Saathafer befaßt

n. Da jedoch diese Zuweisungen durch die Zentralstelle

Beschaffung der Heeresverpflegung erfolgen, so ist die durch

Verordnung vom 17. Januar (Reichs⸗Gesetzbl. S. 40)

lassene Vergütung für beschleunigten Ausdrusch dem Be⸗

zu gewähren. Die Reinigung und Sortierung zu Saat⸗ ide kann auf den betreffenden Lägern vorgenommen werden.

Die Kommunalverbände dürfen die Saatgerste oder den Saathafer nur unmittelbar an Landwirte ihres Bezirkes unter Anrechnung auf den Saatbedarf und Ueberwachung der Ver⸗

ndung abgeben. Sie haben uns bis zum 5. jeden Monats, stmalig bis zum 5. Februar 1916, eine Nachweisung über

Bestand ihres Lagers an Saatgut und über die Zu⸗ und

gänge im Laufe des vorhergehenden Monats einzureichen.

II.

Der Verkauf von selbstgezogener Saatgerste gemäß § 7a der Gerstenverordnung und von selbstgezogenem Saathafer gemäß § 6 Abs. 2 der Haferverordnung von Unternehmern sandwirtschaftlicher Betriebe an andere Landwirte oder an den

Handel darf nur erfolgen:

a. von den sogenannten anerkannten Saatzuchtwirtschaften, die in der Sondernummer des Eisenbahnverkehrs⸗ Anzeigers für den Güter⸗ und Tierverkehr vom 8. September 1915 aufgeführt sind;

„von anderen Saatzuchtwirtschaften nur dann, wenn der zuständigen amtlichen Landesfuttermittelstelle oder, wo eine solche nicht besteht, der Reichsfuttermittelstelle der Nachweis erbracht ist, daß sich der Unternehmer in den letzten zwei Jahren mit dem Verkauf von Saatgerste bezw. Saathafer befaßt hat. Der Nachweis

st durch Vermittelung des zuständigen Kommunal⸗ verbandes unter Vorlegung von geeignetem Beweis⸗ material (Anbauverträge, Saatzuchtbücher, Rechnungen) zu führen

. 8 1 v4“

Ist selbstgezogene Saatgerste und selbstgezogener Saathafer nach außerhalb des Kommunalverbandes verkauft worden, so darf die Ausfuhr aus dem Kommunalverband nur mit dessen Genehmigung erfolgen. Vor der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung hat der Kommunalverband in jedem Falle erst die Zustimmung der Landesfuttermittel⸗ stelle und, wo eine solche nicht besteht, unsere Zustimmung einzuholen.

Dem Kommunalverband soll die Zustimmung nur in folgenden Fällen erteilt werden:

1) wenn als Käufer ein Landwirt nachgewiesen und eine Bescheinigung des für den Wohnort des Käufers zuständigen Kommunalverbandes vorgelegt wird (Muster A), daß er bereit ist, die Verwendung zur Saat beim Empfänger zu überwachen. Bei Saathafer muß auch der Anrechnung auf den Saatbedarf des Kommunalverbandes des Empfangsortes zugestimmt sein.

2) wenn als Käufer ein Saatguthändler nachgewiesen wird, der

a. entweder von uns die Erlaubnis zum Handel mit Saatgerste und Saathafer erhalten hat. Ein Ver⸗ zeichnis dieser Händler werden wir den Landesfutter⸗ mittelstellen auf Wunsch noch mitteilen. Diese Händler sind verpflichtet, uns monatliche Nachweisungen über

den Zu⸗ und Abaang an Sacgtgetreide einzureichen

und dürfen ihrerseits nur unmittelbar an Landwirte gegen Beibringung der Bescheinigung des Kommunal⸗

ö des Käufers (Muster A) Saatgetreide ver⸗

aufen.

.oder eine Bescheinigung der für seinen Wohnsitz zu⸗ ständigen landwirtschaftlichen Vertretung (Landwirt⸗ schaftskammer usw.) beibringt, daß diese die gleiche Ueberwachung semes Geschäftsbetriebes zu übernehmen bereit ist. Die Erklärung der Landwirtschaftskammer ist bei Stellung des Antrages auf Genehmigung der Ausfuhr mit einzureichen. Die Händler sind zu ver⸗ pflichten, der betr. Landwirtschaftskammer die gleichen monatlichen Nachweise einzureichen und sich für ihre

b Weiterverkäufe die gleichen Bescheinigungen (Muster A) Au beschaffen.

3) wenn der Käufer eine Landwirtschaftskammer oder eine ihr gleichstehende landwirtschaftliche Körperschaft oder eine in ihrem Auftrage handelnde Organisation ist. Diese Käufer haben die gleichen monatlichen Nachweise wie die Saat⸗ guthändler uns einzureichen und dürfen ebenfalls nur an solche Landwirte verkaufen, die eine Bescheinigung nach Muster A ihnen vorlegen.

Die landwirtschaftlichen Körperschaften (Landwirt⸗ schaftskammern usw.) haben es vielfach bereits über⸗ nommen, für eine Deckung des Bedarfes an Saatgut zu sorgen. Es empfiehlt sich daher, daß die Kom⸗ munalverbände ihre Maßnahmen nur nach Ver⸗ ständigung mit ihrer Landwirtschaftskammer usw treffen. Die Landwirtschaftskammern usw. sind allerdinas ausschließlich auf den freihändigen Ankauf von Saatgetreide angewiesen. Eine Zuweisung, wie sie an die Kommunalverbände möglich und vorgesehen (I) ist, kann an sie nicht erfolgen.

4) wenn als Käufer ein Kommunalverband auftritt. Für den Weiterverkauf durch den Kommunalverband, der nur innerhalb seines Beztrkes stattfinden darf, gelten die Bestim⸗ mungen unter I letzter Absatz.

Die Landesfuttermittelstellen werden jedoch er⸗ mächtigt, den Kommunalverbänden für die in ihrem Bezirk gelegenen sogenannten anerkannten Saatzuchtwirt⸗ schaften (IIa) und die nach Ziff. 2a und b anerkannten Saatguthändler die Ausfuhrgenehmigung ein für alle Mal zu erteilen, wenn diese Saatzuchtwirtschaften und Saatguthändler dem Kommunalverband gegenüber sich schriftlich verpflichten, Verkaͤufe von Saatgerste und Saathafer nur unter Einhaltung der vorstehend unter Ziffer 1—4 aufgeführten Grundsätze und Bedinaungen vorzunehmen und dem Kom⸗ munalverband jederzeit Einsicht in die Liste ihrer Verkäufe zu gewähren. 19

Die Eisenbahnverwaltungen dürfen Gerste und Hafer nur dann zur Beförderung annehmen, wenn diese entweder auf einen Militärfrachtbrief ersolgt oder eine Bescheinigung des Kommunalverbandes vorgelegt wird, daß er mit der Ausfuhr aus dem Kommunalverband einverstanden ist (vgl. Rund⸗ schreiben R III 1320 vom 31. August 1915 3. Absatz). Ab⸗ schrift dieser Bescheinigung ist dem Kommunalverband des Empfangsortes zuzusenden.

Um den Eisenbahndienststellen die Möglichkeit zu geben, diese Bestimmungen genau einzuhalten und um der trotz dieser Vorschrift wiederholt festgestellten unzulässigen Versendung von Saatgetreide Einhalt zu tun, ist erforderlich.

1) daß die Kommunalverbände die Güterabfertigungsstellen ihres Bezirks nötigenfalls darüber unterrichten, zu welchem Kommunalverband sie gehören; 3 1 1

2) daß die Ausfuhrbewilligung, sofern der Verkäufer nicht eine anerkannte Saatzuchtwirtschaft oder ein anerkannter Saatguthändler (III, letzter Absatz) ist, für die der Kommunal⸗ verband eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung erteilt hat, für jede Sendung besonders erteilt wird. Abgesehen von dieser Ausnahme ist es nicht zulässig, die Ausfuhrvewilligung für eine Reihe von in verschiedenen Zeiten zur Verfrachtung kommenden Sendungen auszustellen; 1““

3) daß die Ausfuhrbewilligung, sofern die Verkäufer nicht anerkannte Saatzuchtwirtschaften oder Saatguthändler sind, von der Güterabfertigungsstelle mit Beförderungsvermerk versehen und dem Kommunalverband zurückgegeben wird;

4) daß die Abfertigungsstation auf dem Frachtbrief einen Vermerk darüber anbringt, daß die Ausfuhrbewilligung ihr vorgelegen hat oder daß der Absender eine anerkannte Saat⸗ zuchtwirtschaft oder ein anerkannter Saatguthändler ist, für die vom Kommunalverband die Ausfuhrbewilligung ein für alle Mal erteilt ist. 8 Beim Verkauf von Saatgerste 7a der Gerstenverord⸗

und Saathafer 6 Abs. 2c der Haferverordnung)

11A““ v

oder von Saatgut (Gerste oder Hafer) innerhalb des Kommunalverbandes bedarf es nur der Genehmigung des Kommunalverbandes. Eine Anrechnung der innerhalb des Kommunalverbandes verkauften Saatgerste auf die abzuliefernde Hälfte der Gerstenernte erfolgt jedoch nur, wenn der Nachweis nach II für den Verkäufer der Landesfuttermittelstelle oder, wo

eine solche nicht besteht, der Reichsfuttermittelstelle erbracht ist.

Berlin, den 18 Januar 1916. 98

Muster A. 1916.

Bescheinigung zum Ankauf von Saatgerste und Saathafer.

Dem Landwirt

u.. .. Zentner Saatgerste wird hliermit bescheinigt, daß er von Zentner Saathafer

zur Verwendung als Saatgut in seiner eigenen Wirtschaft gekauft hat. Wir sind bereit, die Verwendung dieses Saatgetreides zur Saat zu überwachen und den gelieferten Saathafer in obiger Höhe auf den Bedarf des Kommunalverhandes an Saathafer anrechnen zu lassen.

Der Kommunalverband. (Unterschrift.) 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. November 1914 über die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen ist weiter für folgende Besitzungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

Anwesen Hs. Nr. 135 ½1 1, Pl. Nr. 1412 a und 1412 b der Steuergemeinde Schliersee, der Rittmeisterswitwe Gisela Dommanget (Verwalter: K. Kämmerer Hans von Zwehl in München),

Grundbesitz des Privatmanns Friedrich Christian Culmann in Nancy, in den Gemeinden Niederwürzbach und Ommersheim gelegen (Verwalter: Gemeindesekretär Hartz in Niederwürzbach),

Grunebesitz der Herzöge von Rarécourt de la Valse de Pimodan in Paris, in der Gemeinde Wiessee gelegen (Verwalter: K. Rent⸗ amtmenn Finanzrat Bedall in Miesbach),

Grundbesitz, Pl.⸗Nru. 857 und 880 der Steuergemeinde Schweigen,

des Jägerbauptmanns Oetar Volpert in St. Dié (Verwalter: Kassen⸗ inspektor Rechnungsrat Matter in Weißenburg i. E), 8 Grunodbesitz, Pl.⸗ Nrn. 3450 und 3451 der Steuergemeinde Schweig⸗ hofen, des Rentners Eduard Volpert in Paris (Verwalter: Kafsen⸗ inspektor, Rechnungsrat Matter in Weißenburg i E.), . Grundbesitz, Pl.⸗Nr. 6993 der Steuergemende Schweighofen, des Rentners Paul Weste camp in Straßburg i. E. (Verwalter: Kassen⸗ inspektor, Rechnungsrat Matter in Weißenburg t. E.). München, den 15. Januar 1916. Köni lich bayerisches Staatsministerium des Innern. J. V.: Staatsrat Dr. von Kahr.

Bekanntmachung, 8 8 die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Aktiengesellschaft „Straßenbahn

Kaiserslautern“ in Kaiserslautern betreffend.

Durch die im Einverständnis mit den K. Staatsministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ schließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürger lichen Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 mit § 2 Abs. 3 der Königlichen Aller höchsten Verordnung vom 14. Dezember 1903, die Errichtung eines Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten be⸗ treffend, sowie mit § 1 Buchstabe a und c, dann 8 2 der König lichen Allerhöchsten Verordnung vom 10. November 1904,

die Formation der Staatsministerien betreffend (Ges.⸗ u. Ver.⸗

Blatt 1899 S. 1229, 1903 S. 672 und 1904 S. 567), der Aktiengesellschaft „Straßenbahn Kaiserslautern“ in Kaisers⸗ lautern die Genehmigung zur Ausgabe viereinhalbprozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtnennwerte von 360 000 ℳ, eingeteilt in 255 Stück zu 1000 und 210 Stück zu 500 ℳ, halbjährig am 1. April: d 1. Oktober verzinslich, erteilt.

München, den 17. Januar 194

K. b. Staatsministerium x8. K. Hauses und des Aeußern owie K. b. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. von Seidlein. J. A.: von Meinel.

8 Deutscher Reichstag. 8 8 32. Sitzung vom 18. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

der Sitzung wohnen der Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück, der Staatsminister, Staatssekretär des Reichsschatzamts Dr. Helfferich und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco bei.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Petitionen, die die Petitionskommission für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erachtet hat. Das Haus erklärt diese für erledigt und wendet sich darauf zur Beratung des eingegangenen Antrags auf Vertagung des Reichstags bis zum 1 5. März.

Abg. Scheidemann (Soz.): Für die Beratung des Etats würden wir unter Ausnutzung der ganzen bis zum 1. April gegebenen Zeit nur 14 Tage zur Verfügung haben. Ich halte es für ganz unmög⸗ sich, daß in dieser kurzen Zeit der Etat und die in Aussicht stehenden neuen Steuern beraten werden können. Ich erhebe keinen Einspruch gegen die Vertagung bis zum 15. März, möchte aber schon darauf auf⸗ merksam gemacht haben, daß wir eine Beratung, wie sie dem Inter⸗ esse des Volkes entspricht, innerhalb zwei Wochen für unmöglich halten.

1u¹“ 8 8 8 8 8 u“ 8 8

88

1-““

b ö öIeennen