1916 / 15 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Die Verordnung, betreffend die erweiterle Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an Kriegsteilnehmer, wird genehmigt. 8

üglich der Verordnung über die weitere Verlängerung der Grltigken der Verordnung vom 11. September 1914, be⸗ treffend ein reeeen Enteignungsverfahren zur Beschaf⸗ fung von Arbeitsgelegenheit und zur Feschaftigung von Kriegs⸗ gefangenen, bemerkt

Berichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Grünthal, daß in der Landwirtschaft die Befuͤrchtung bestehe, daß nach dem Kriege nicht Arbeitslosigkeit, sondern Mangel an Arbeitern bestehen werde, und daß man deshalb schon in der Landwirtschaft mit dem Ge⸗ danken umgehe, von dex intensiven Wirtschaft wieder zu der früheren extensiben Wirtschaft überzugehen, trotzdem das nicht im Interesse der Volkbernährung liege. Er bitte deshalb die Regierung um eine Er⸗ klärung, daß sie für ihre Notstandsarbeiten Kriegsgefangene nur dann in Anspruch nehmen werde, wenn die Industrie und Landwirtschaft mit Gefangenen ausreichend versorgt sei, sowie ferner um eine Er⸗ klärung, daß nach dem Kriege die zurückflutenden Arbeitermassen in erster Linie der Industrie und der Landwirtschaft zugeführt werden sollen und erst, wenn dort der Bedarf voll gedeckt sei, die Arbeiter, die dann vielleicht noch übrig bleiben könnten, zu Notstandsarbeiten ver⸗ wendet werden sollen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herten! Wenn die Königliche Staatsregierung sich ent⸗ schlossen hat, den Geltungstermin der Notverordnung weiter zu er⸗

strecken, als der Krieg dauern wird, bis sechs Monate nach dem Friedensschluß, so ist es in der Tat aus der Erwägung geschehen, daß mit der Möglichkeit, ja mit der Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, daß nach dem Kriege an manchen Stellen, nicht überall, Arbeitslosigkeit eintreten kann und daß es unter diesem Gesichtspunkt angezeigt ist, um

der Arbeitslosigkeit vorzubeugen, das vereinfachte Enteignungs⸗ verfahren auf sechs Monate nach dem Kriege anzuwenden. Von diesen Auffassungen ist die Königliche Staatsregierung ausgegangen. Ich

gebe meinerseits zu, daß man darüber verschiedener Meinung sein kann, ob diese Auffassung zutreffend sein wird.

Jedenfalls ist es ein Akt der Vorsicht, wenn so vorgegangen wird; und so, wie diese Notverordnung bisher angewendet worden ist und auch in Zukunft angewendet werden wird, entsteht für das öffentliche Wohl keine Gefahr aus der Verlängerung. Die Verhältnisse haben sich im Laufe des Krieges anders gestaltet als zu Anbeginn ange⸗ nommen worden ist. Man schuf die Verordnung unter zwei Gesichts⸗ punkten: erstens Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zweitens Be⸗ schäftigung von Kriegsgefangenen. Die Beschaffung von Arbeits⸗ gelegenheit geschohh unter der Annahme, daß ein Arbeiterüberschuß

vorhanden sein köonnte. In der Tat war in den ersten Wochen und

vielleicht auch in den ersten Monaten, nicht an allen Stellen, aber

doch an manchen ein Arbeiterüberschuß vorhanden, und es empfahl

sich, die Notverordnung anzuwenden und damit das vereinfachte Ent⸗ ignungsverfahren.

Dieses Verhältnis hat sich vollständig im Laufe des Jahres vdetschoben. Wenn ich mich recht erinnere, so ist seit Jahr und Tag die Notverordnung nicht mehr angewendet worden, um Arbeits⸗ gelegenheit zu beschaffen. Hierzu lag kein Bedürfnis vor. Wohl aber geschah dieses, um Kriegsgefangene zu beschäftigen. Aber auch hier hat sich die Lage im Laufe des Krieges wesentlich verändert. Ich kann das dahin zusammenfassen: Wir wenden die Notverordnung nicht mehr an, um Kriegsgefangene zu beschäftigen, sondern um drin⸗ gende Zwecke durch die Tätigkeit von Kriegsgefangenen zu befriedigen. Der Herr Kriegsminister hat angesichts der starken Anforderungen

von Kriegsgefangenen für alle möglichen Zwecke, solche der Landwirt⸗ schaft und der Industrie, für Zwecke, die der Staat in seinen ver⸗ schiedenen Verwaltungszweigen zu erfüllen hat, insbesondere für

Zwecke, die von meinem Ressort zu erfüllen sind, weiter für Zwecke

der Kommunen und Kommunalverbände, sich veranlaßt gesehen, die

verschiedenen Aufgaben, die durch die Arbeit der Kriegsgefangenen rledigt werden sollen, nach ihrer Dringlichkeit zu gruppieren. So⸗ weit mir ein Urteil darüber zusteht, ist diese Gruppierung durchaus zweckmäßig erfolgt. Die Interessen der Landwirtschaft und der mndustrie sind berücksichtigt worden, und ich stehe durchaus auf dem

Standpunkt des Herrn Berichterstatters, daß diese Zwecke zu allen Zeiten mit in erster Linie Berücksichtigung verdienen. Ich darf aller⸗ ings nicht verschweigen, daß auch für andere Zwecke das Moment der bringlichkeit vorliegt, so für die Zwecke meines Ressorts. Ich nehme

nicht für meine Verwaltung in Anspruch, daß alle Bauten, die durch

die Etats und die Kreditgesetze bewilligt worden sind, nun auch dringlich sind, aber einen Teil dieser Bauten ich möchte nicht ein⸗ mal sagen, daß es der größere Teil dieser Bauten ist muß ich für dringlich erachten, und für diesen Teil muß ich das vereinfachte Ent⸗ eignungsverfahren anwenden können, um schnell vorgehen zu können.

Für diesen Teil der Bauten werde ich daher, wenn andere Arbeiter

nicht zur Verwendung stehen, Kriegsgefangene erbitten. Ich bekomme 888 sie wegen der vielfältigen Ansprüche, die hinsichtlich der Kriegs⸗

gefangenen gestellt werden, nicht in dem Umfange, den ich wünschen muß, aber ich bekomme sie doch in geringerem Umfange. Ich freue ich, wenn die Interessen von Landwirtschaft und Industrie gleich⸗ äßig und, wenn sie dringlicher sind, vorzugsweise berücksichtigt werden.

Ich glaube damit die Anfrage des Herrn Berichterstatters nach eiden Seiten beantwortet zu haben. Ich kann versichern, daß die nwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens von mir mit rößter Sorgfalt verfolgt wird und bei der Entscheidung nur die In⸗ ressen des öffentlichen Wohls ausschlaggebend sind.

Berichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Grünthal: Ich bin für diese Erklärung außerordentlich dankbar und beantrage, die Verordnung zu genehmigen.

Die Verordnung wird genehmigt, desgleichen ohne Debatte die Verordnungen, betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Handelskammermitglieder, betreffend Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer, betreffend die Bekämpfung der Masern⸗ und Keuchhustenepipemie im Kreise

gleß und betreffend die Befugnis der Kriegshilfsausschüsse der

Provinz Ostpreußen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen

und Sachverständigen.

Die Verordnung über die Abänderung des § 14 der Jagd⸗ ordnung für Hannover wird der Agrarkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Fischereigesetzes.

Freiherr von Richthofen⸗Dahmsdorf: Ich bin be⸗ auftragt, namens meiner Fraktion folgende Erklärung abzugeben: Wiederholt hat die dengn. ce Staatsregierung durch den Mund ihrer Vertreter darauf hingewiesen, daß die Eintracht der Parteien während der Kriegszeit gewahrt werden füls. daß sie es für ihr Pflicht halte, an ihrem Teil diese Eintracht zu fördern. D

Stellungr 2 hat

dazu geführt, daß von den Gesetzentwürfen, welche dem Landtage in der vorigen Session vorlagen, heute nur das Fischereigesetz als Gegen⸗ stand unserer Beratung wiedergekehrt ist, während der vom Herren⸗ haus angenommene Entmwurf eines Fideikommißgesetzes bereits in der vorigen Pesston aus der Kommission nicht wieder in das Plenum des anderen Hauses gelangt ist, da seine weitere Beratung geeignet sein sollte, den Burgfrieden zu gefährden. Die Königliche Staatsregierung hat den bisher eingenommenen Standpunkt verlassen. Ihre jüngste Kundgebung ist, ohne daß die Königliche Staatsregierung wider⸗ sprochen hat, von allen Parteien des anderen Hauses dahin verstanden worden, daß in Anlehnung an die in der Thronrede pon 1908 gemachte Verheißung ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Wahl⸗ rechts zum Hause der Abgeordneten, unmittelbar nach dem Kriege zu erwarten sei. Damit hat die Königliche Staatsregierung ohne zwin⸗ gende Notwendigkeit zu unserem Bedauern eine Behandlung dieser grundlegenden Frage unserer inneren Politik in den Kreis der Er⸗ örterung gestellt. Tiefgehende Meinungsverschiedenheiten über Not⸗ wendigkeit und Art eines derartigen Eingriffs in die Grundlagen des preußischen Verfassungslebens, der keinen Vergleich zuläßt mit dem vorerwähnten Entwurfe eines Fideikommißgesetzes, sind jetzt wie früher unvermeidlich. Die konservative Partei dieses Hauses hält es daher für ihre Pflicht, ihrer einhelligen Ansicht Ausdruck zu geben, daß der gegenwartige Augenblick nicht wohl gewählt war für eine Kundgebung der Königlichen Staatsregierung, welche das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften betrifft. Jedes sachlichen Ein⸗ gehens auf die Anregung der Königlichen Staatsregierung werden wir uns zurzeit enthalten. Wir wollen in gemeinsamer Arbeit wie bisher uns bemühen, das Trennende zu vermeiden. Wir wissen uns mit allen Mitgliedern dieses Hauses eins in dem festen Vorsatz, jeg⸗ liche Sonderbestrebungen unterzuordnen dem höchsten Ziele, dem der Erreichung eines glorreichen, alle berechtigten Anforderungen der Nation erfüllenden Friedens. Wir beantragen die Ueberweisung des Entwurfs eines Fischereigesetzes an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern. 1

Herzog zu Trachenberg: Namens der neuen Fraktion habe ich zu erwidern: Wir bedauern es, daß heute in überraschender Weise der Fischereigesetzentwurf zum Anlaß genommen ist, Angriffe auf die in der Thronrede angekündigte Abänderung des Wahlrechts zu machen. Auf die Sache selbst einzugehen, müssen wir uns jetzt versagen. Schon jetzt müssen wir aber zum Ausdruck bringen, daß wir, soviel an uns liegt, seinerzeit unsere Mitwirkung an der Aenderung des Wahl⸗ gesetzes nicht versagen werden. b 1

Präsident Graf von Arnim⸗Boitzenburg: Wird das Wort zum Fischereigesetz jetzt gewünscht? Es meldet sich niemand zum Wort.

Der Entwurf wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. 8

Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, Seiner Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche des Hauses zum Geburtstage zu übermitteln.

Schluß 3142 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

Kunst und Wissenschaft.

Im neuen Hause der Berliner Sezession findet unter dem Namen „Wiener Kunstschau“ eine Gemäldeausstellung der Klimt⸗Gruppe statt. Von Gustav Klimt hatte man in Berlin seit Jahren kaum etwas zu sehen bekommen, und so tritt man mit Spannung und Erwartung vor seine Gemälde. Sie enttäuschen. Man erkennt vor

seinen Porträts mit ihren süßlichen Farben und den faden und glatten

Gesichtern sehr bald die Schwächen des berühmten Wiener Meisters, für dessen gekünstelte Art das Fremdwort „Raffinement“ die treffendste Bezeichnung ist. Es herrscht in seinem Stil ein unüberbrückbarer Fofespalt die glatt und verhältnismäßig realistisch behandelten Ge⸗ chter fallen aus den übrigen überstilisierten Bildteilen voll⸗ kommen heraus. Das Gemälde „Der Tod und die Liebe“ könnte so, wie es hier itt ohne weiteres aus bunten Mosatksteinchen zusammengesetzt sein; die beiden Landschaften sind eigentlich keine Gemälde, sondein vergrößerte Zeichnungen. Hat man die ge⸗ samte Ausstellung betrachtet, dann erkennt man aber doch, daß Klimt trotz aller offen zu Tage liegenden Mängel die stärkste Persönlichkeit dieses Krelses ist, daß seine Gemälde, rein als dekorattbe Gebilde ge⸗ nommen, ungewöhnliche Reize besitzen, deren Wirkung man sich nicht entziehen kann. Sein verfeinertes Empfinden und den sicheren Strich seines Stiftes bewundert man rückhaltlos an 25 geistreschen Akt⸗ und Bildniszeichnungen, die mit nervös zuckender Hand leicht hingesetzt sind. Was in den Gemälden Klimts immerhin persönliche Ausdrucks⸗ form ist, kehrt, zur Manier erstarrt, in den Kompositionen von Egon Schiele viel trockener und bhölzerner wieder und bleibt bier auch in farbiger Beziehung völlig uninteressant. Der begabte Ogkar Kokoschka, der als Zeichner von Blldnissen die Fähfgkeit besitzt, den Charakter eines Menschen mit unbestechlicher Treue bloß⸗ zulegen und zu gestalten, hat niemals Sinn für malerische Er⸗ scheinungen gehabt. Auch die hier gezeigten Bilder sind farbig belanglos; der charakteristische Ausdruck der Gestalten nähert sich bedenklich der Grimasse. Dachte man bet früheren Schöpfungen seiner Hand manchmal an Ereco, so erinnert die neueste „Landschaft aus Italien“ an Magnesco, der ja bekanntlich dazu ausersehen ist oder war —, die Greco Mode abzulösen. Anton Faistauer hat es nicht schwer, inmitten pon Bildern, die halb eine kunstgewerbliche, hafb eine zeichnerische wahren, durch rein male⸗ rische Schöpfungen die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Man ist deshalb fast geneigt, seine guten Gemälde, die satten Glanz der Farbe besstzen und flüssig und weich ausgeführt sind, zu überschätzen. Seine beiden Landschaftebilder aus Dürnsten gehören zu den hesten Werken der Ausstellung. Willi Nowak, dessen Bekanntschaft man bereits vor einiger Zeit bei Cassirer machte, ist mit Bildern zur Stelle, die wieder an verblaßte Gobelins e innern und in der aufgelösten Form von Renoir berzu⸗ kommen scheinen. Eine recht hübsche Landschaft von Ferdinand Andrt, die eine Waldlichtung mit gefällten Baumstämmen darstellt, ein paar Landschaften von Hans Böhler und die andrucksyvoll ge⸗ staltete „Ueberschwemmung“ von Ludwia Jungni bleiben als gute Leistungen im Gedächtnis haften. Die Werke von Koloman Moser und von Karl Moll sind die „altmodischsten“ Ar⸗ beiten in der Ausstellung; ihre Schöpfer begnügten sich da⸗ mit, Natureindrücke ungekünstelt festzuhalten. Moser geriet zwar mit dem Gemälde „Feldeinsamkeit“ stark in Hodlersches Fahrwasser, seine Landschaften aber geben ebenso wie die feinen Landschaftsbilder des ge⸗ schmackvollen Karl Moll einen Naturausschnitt ganz einfach wieder. Die Werke beider Künstler sind keine starken Schöpfungen; es sprlcht aber sehr für diese bescheidenen Bilder, daß sie sich in dieser wilden Umgebung vorteilhaft behaupten. Dr. Pl.

FLanb⸗ und Forstwirtschaft.

8

Beschäftigung Kriegsbeschädigter in der Landwirtschaft. Es unterliegt keinem Zweifel, daß viele Kriegsverletzte auf Grund ihrer Leiden der Beschäftigung in Freiluftberusen vor industrieller Erwerbzarbeit, verbunden mit der Niederlassung in städttscher Siedelung, vernünftigerweise den Vorzug geben werden. Neben der irrigen Meinung, daß die Stadt den Menschen freier und glücklicher zu machen, leichter wirtschaftlich vorwärts zu bringen vermöge, wird ahber, wie den Arbeiter in Friedenszeiten, auch den Kriegsverletzten die Ueberschätzung des städtischen und industriellen Barverdienstes und die unrichtige Einschätzung der auf dem Lande allein zweckmäßigen Geld⸗ und Naturalentlobnung die richtige Wahl erschweren. Notwendig ist es daher, daß die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen im Interesse der Jiwäliden und der ländlichen Arbeiterbeschaffung aufklärend auf die bei der Entlassung aus den Lazaretten vor die Ent⸗ scheiung gestellten Mannschaften einzuwirken suchen. So beabsichlizt die Landwirtschaftskammer für die Provin⸗ andenburg, si ach Möglichkeit in

88

diesem

Sinne an der Kriegsbeschädigtenfürsorge zu beteiligen, insbesondere Uesmse Kriegsbeschädigte ausfindig zu .

auch Arbeitsstellen für en machen. Wie eine darauf bezügliche Veröffentlichung der genannten

Kammer ausführt, steht zu erwarten, daß der Arbeitsmarkt nach B.

endigung des Krieges durch die Nachfrage nach Arbeitskräften für di Industrie beherrscht werzden wird. Der ständige Arbeitermwangel in

der Landwirtschaft wird sich demnach auch weiter empfindlich hemerkbar

machen. Angesichts dieser auch vom allgemein volkswirtschaftlichen Standpunkt aus beachtenswerten Tatsoche empfiehlt die branden⸗ burgische Landwirtschaftskammer den Landwirten, den, entlassenen Kriegsbeschädigten nach Möglichkeit Beschäftigung in der Land⸗ wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Es unterliege keinem Zwvelfel, daß die Beschäftigung in der Mehrzabl der industriellen Be⸗ triebe in gesundbeitlicher Beziehung für den Beteiligten rech

häufig von üblen Folgen begleitet sei, während bingegen die mbelkt

auf dem Lande den Genesenen nur warm empfohlen werden könne. Sicher würden sich unter den Kriege beschädiaten Arbeitekräfte genug befiaden, die sich sowohl als Viehfütterer, Pfleger und Knechte, wie auch als Vögte, Handwerker usw. gut eigneten. Das Einkommen auf dem Lande bhestehe aus freier Wohnung, genügenden Bezügen für den Lebensunterhalt und einem entsprechenden Barlohn, sodaß das Gesamteinkommen auf dem Lande hinter dem Verdienst in der In⸗ dustrie keineswegs zurückstehe, wenn auch der Barlohn neben dem freien Lebensunterhalt natürlich geringer sei als in der Industrie. Ersparnisse könnten auf dem Lande erfahrungsgemäß weit eher erzielt

werden als in der Stadt. Das Arbeitsamt der Landwirtschaftskammer

in Berlin (O. 17, Koppenstraße 94) wird, um die Kriegsbeschädigten⸗ fürsorge in diesem Sinne zu fördern, einerseits den Kriegsbeschädigten geeignete Stellen auf dem Lande als Knechte, Fütterer, Handwerker u. dergl. nachweisen, andererseits Anträge auf Nachweisung solcher

Arbeitsuchenden von seiten der Arbeitgeber entgegennehmen und sie

den zuständigen militärischen Stellen weitergeben.

Der Unterrichtskursus für praktische Landwirte und Verwaltungsbeamte an der Landwirtschaftlichen Hoch⸗ schule zu Berlin findet nicht, wie vor einiger Zeit angekündigt, am 24. und 25. Februar, sondern am 25. und 26. Februa d. J statt. (Vgl. Nr. 7 d. Bl.) 8Ea 28

Verkehrswesen.

Um die Versendung von verbotenen schriftlichen Mitteilungen ins Ausland in Paketen nachdrücklich zu verhindern, ist von jetzt ab bei Auslandspaketen lediglich die Beifügung einer Faktura gestattet. Hiernach hat die Erklärung des Versenders in den den Paketen beizufügenden Ausfuhr⸗ erklärungen (in der Spalte „Bemerkungen“) zu lauten: „Ent⸗ hält außer der Faktura keinerlei schriftliche Mitteilungen.“

Die Ausfuhrerklärungen müssen vom Absender selbst, bei juristischen Personen von dem gesetzmäßigen Vertreter (be⸗ Handelsfirmen von dem Inhaber oder einem der ins Handels register eingetragenen Bevollmächtigten) durch Namensunter schrift verantwortlich vollzogen werden. Ein etwa vorhandene Firmenstempel ist beizudrücken.

Die Postanstalten sind über die

ermächtigt worden,

Persönlichkeit eines Einlieferers von Auslandspaketen unter Umständen einen Ausweis zu verlangen und, falls dieser ab⸗ gelehnt wird, die Annahme des Pakets zu verweigern. . 1.

Vom 1. Februar ab können im Verkehr zwischen Deutschland und einer Reihe von Orten in der Türkei Beträge bis 1000 Frs. durch telegraphische Postanweisungen übermittelt werden. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. 1“

1 Handel und Gewerbe.

Ign den vorgestrigen Verhandlungen der Mitteleuropäischen

Wirtschaftskonferenz legte laut Meldung des „W. T. B.“ aus

Dresden Dr. Freymark⸗Breslau der Versammlung eine Reihe von Leitsätzen zur Frage der Vereinheitlichung der Bestimmungen üöber 8

den Eisenbahnverkehr vor und wies zu ihrer Begründung darauf hin

daß das Streben nach einer wirtschaftlichen Annäherung zwischen dem Deutschen Reich, Oesterreich und Ungarn auch eine weitgehende Zu⸗ sammenarbeit auf diesem Gebiet, das für viele wirtschaftliche Be⸗ ziehungen von entscheidender Bedeutung sei, geboten erscheinen lasse. Für die Verkehrstreibenden stünden im Vordergrund: Vereinheit⸗ lichung des formellen Turifwesens (z. B. allgemeine Aufstellung direkter Tarife) und möglichst weitgehende Durch⸗ führung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung der Transporte des einen Staates mit denen der anderen, insbesondere durch weitere Ausgestaltung der Parität, die durch die verkehrspolitische

Meistbegünstigung zu ergänzen sei. Im Laufe der gestrigen Verhand- lungen der Mitteleuropäischen Wirtschaftskonferenz wurde die künftige

Gestaltung der handelspolilischen Beziehungen zu den Balkanstaaten

besprochen, die eine notwendige Folge des politischen Anschlusses

Türkei an Deutschland und Oester⸗ reich⸗Ungarn sind. Die Möglichkeiten der mitteleuro päischen Industrieauskuhr nach den Balkanländern und der Türket und ebenso der industriellen Rohstoffversorgung Deutsch⸗ lands und Oesterreich⸗Ungarns aus den Donauländern, Kleinasien und Mesopotamien bildeten den Gegenstand eingehender Erörterungen. Die Bevbeuftung der Donau für diesen Güteraustausch erfuhr eine aus⸗

führliche Würdtgung. Aus ungarischen Kreisen wurden wertvolle Hin⸗

weise auf die namentlich in Bulgarien einsetzende B wegung zugunsten des wirtschaft!ichen Anschluss’s an die Mittelmachte gegeben. Die wesentlichsten Ergebnisse ihrer zweitägigen Beratungen legte die Ver⸗ sammlung in folgendem Beschluß nieder: 1) Die Delegtertenkonferenz

der mitteleuropälschen Wirtschaftsvereine in Deutschland, Oesterreich und Ungarn betont neuersich die Notwendigkeit der Verwirklichung der wirtschaftlichen Agnäherung auf Grund der in Berlin und Wien gefaßten Beschlüsse noch vor Kriegesende, damit die Mittel⸗ maͤchte bei den Friedensverhandlungen ihre gemeinsamen wirtschaft⸗

Bulgariens und der

lichen Interessen zielbewußt und mit voller Kraft vertreten können.

2) Um ein möglichst umfassendes Gebset in diese wirtschaftliche Interessensphäre einzubeziehen, ist es wünschenswert, daß sich die mit

den Zentralmächten verbündeten Staaten, Bulgarien und die Türket, der wirtschaftlichen Annäherung in entsprechender Form anschließen,

wobei die Förderung der industriellen Produktions⸗ und Export⸗ interessen der verbündeten Staaten unter voller Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse ihrer Landwirtschaft ins Auge zu e ist. 3) Um die in Berlin, Wien und Dresden gefaßten Beschlüsse zur Durchfüöhrung zu bringen, wird eine gemeinsame, aus Vertretern der drei Wtrtschaftsvereine hbestebende Arbeitskommission eingesetzt, welche die Einzelfragen unter Zuztehung von Experten in ihren Einzel⸗ heiten zu bearbeiten bestimmt ist. Es wurde beschlossen, die nächste Delegiertenkonferenz der mitteleuropäischen Wirtschaftsvereine in Budapest abzuhalten.

Die gestrigen Verhandlungen der deutschen Draht⸗ walzwerke führten laut Meldung des „W. T. B.“ aus Cöln zum Zusammenschluß für den gemeinsamen Verkauf von Walzz’

Der Verkauf erfolgt von heute ab durch

draht nach dem Auslande. Der Walzdraht⸗

die Deutschen Drahtwalzwerke, A.⸗G., Düsseldorf.

grundpreis im Inlande wird von der Fonvention in der bisherigen

Höhe von 150 für 1000 kg für Lieferungen im ersten Halbjahr

1916 bis auf weiteres beibehalten.

Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat beruft

laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen zum 24. d. M. eine Ver⸗ sommlung der Z chenb sitzer ein, in der nach Erledigung der ver⸗ schiedenen Förmlichkeiten, die alljährlich bei Jahresbeginn zu erfolgen

hat, die anteilige Verringerung sämtlicher Verkaufsbeteiligungen vor⸗

genommen, die Richtpreise für die Zeit vom 1. März ab festgesest 53 dif Verträge mit den Kohlenhandelsgesellschaften vorgelegt we

nach

fassen

Den „Times“ zufolge betrua, wie

te der

24 von 110 485 Pfd. Sterl.

781 013 Unzen Gold im gan. ber v. J.

und gegen 2 952 755

dn Dee Jahresausbeute für 1915 heliffert ich auf 38 627 461 Pfd. 8 m Ronats Dezember waren in Goldminen 209 438, in

1. gegen 35 588 075 Pfd. Sterl. verten 9309 Arbeiter beschäftigt.

London, 17. Januar. (W. T. B.)

New York vom 16. Januar:

Emndikat, an dessen Spitze die Garanty geht, verhandelt mit sechs der kapitalkräftigsten russischen Banken ber eine Anleihe von etwa 100 Millionen Pollar. al dem amerikanischen Publikum in der Form von Akzepten ange⸗

zoten und zu hohem Zinsfuß ausgegeben it der anderen Anlelhe vom gleichen siw Bank seit geraumer Zeit verhandelt

ziseben amerikanischen Banken an beiden Emissionen interessiert sein wirden. Eine Entscheidung ist noch nicht erzielt worden. is

in den Transvaal Chamber of Min Ninen im Dezember 1915 755 101 EE1 464 Pfd. Sterl., der Außendistrikte 26 010 Unzen Gold im Der Gesamtbetrag war daher im Daember 781 111 Unzen Golod im Werte von 3 317 949 Pfd. Sterl. Werte von 3 317 534 Pfd. Sterl. im

Betrage, über die die National

„W. T. B.“* berichtet, die Gold im Werte von

Pfd. Sterl. im Dezember —,—, Corp Jabre 1914. Ende des

Kohlenberg⸗

„Daily Telegraph“ meldet Ein starkes amerikanisches bei Schluß Trust Co. von New York

Sie werden. Diese Anleihe soll

konsolidiert werden, so daß Tendenz für

8 8 auf Sicht

Kursberichte von auswärtigen Fondsmär T.

London, 18. Januar. (W. T. B.) 2 ½¼ % Englische Consols 59, 4 % Brasiltaner von 1889 —,—, 3 % Portugtesen —,—, on 1906 4 ½ % Russen von 1909 8½, Canadian Pacific 186 ½, Erie 42 ⅞, seriko —,—, Pennsylvania 60 ½, Southern Pacific 106 ⁄, Union Pacific 3%¼, United States Steel Corporation 89 ¼, io Tinto 57, Chartered 10/7, De Beers def. 10,

(W. T. B.) 6800, 4 % Span. äußere Anleihe 88,75, 5 % Russen 1906 —,—,

London, 17. Januar. Silber 26 ⁄.

5 % Argentinier von 1886 96 ½, 4 % Japaner von 1899 67 ⅞,

Randmines 4 ¼. Paris, 18. Januar.

ten.

B.) Privatdiskont 5 1,

5 0% Russen +,—, Baltimore and Ohio National Railways of

Anaconda Copper 18ũ8, Goldfields 1 ½,

3 % Französische Rente

3 % Russen von 1896 —,— Rio Tinto 1580. Amsterdam, 18. Januar. ländische Staatzanleihe 101 ‧71., Fe r. 4 iederländisch⸗Indische Handelsbank 170 ¼, Atchison, Topeka u. Santa F6 101 ¼, Rock Jsland ¾, Southern Pacific 94, Soutbern Railway Union Paeific 128 ¾, 79 ⁄2, Französisch⸗englische Anleihe 88 ¼. New York, 17. Januar. gestaltung an der heutig

anziehen konnten,

bielten sich aber durchweg unter einem Dollar. 1 Dollar ein, 1 Eries ¾ Dollar.

5 Dollar einbüßten.

rate 1 ¾, Geld auf 24 Std. (60 Tage) 4,71,50,

Bullion 56 3, 3 % North Bonds —,—, Atchison, Topeka u. Santa 8 107, Ohlo 94 ½, Canadian Pacific 178 ¾, Chesapeake u. Ohio Milwautee u. St. Paul 100 ⅜, Denver u. Central 107, Louisville u. Nashville 129 ½, Norfolk u. Western 119 ⅞, Pennsplyania 58 ¼ Pacific 102 ½, Union Pacific 137 ⅞, United States Steel Corvoratton 8

Rio de Janeiro, 15. Januar. (W. T. B.) London 1117⁄12.

London, 14. Januar.

82*

(W. T. B.) Ruhig. Obl. 3 % MNiederl. Petroleum 502 ½, Holland⸗Amerl

Anaconda 166 ¼, United

(W. T. B.) (Schluß.)

im Kurse im allgemeinen niedriger;

Bei Schluß war die Geld: ½ 85 Sg etztes Darlehen 2, Wech Cable Transfers 4,76,75, Wech

5,85, Wechsel auf Berlin auf Sicht

New York Reading 8

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 17. Januar. (W. T. B.) Kupfer prompt 86. 1 ’1 (W. T. B) Müllermarkt. Tendenz für Weizen war fest, englischer 6 Pence und ausländischer

4 % Türken —,—, Suezkanal —,—,

8 en Effektenbörse war nicht einheitlich. Während für einige Spezialwerte regere Nachfrage herrschte, blieben Anlagewerte wenig beachtet und stellten sich die Veränderungen So büßten Canadians Unions, Baltimores und Milwaukees je ½¼ Dollar, Von Industriewerten stellten sich Bethlehem Steels um 10 Dollar, General Elektric Shares Dollar höher. schlossen mit einem Verlust von ¼ Dollar, während Kupferwerte bis . Haltung unregelmäßig. Geld auf 24 Std. Durchschn.⸗Zins⸗

sodaß die Kurse

ern Pacific Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Baltimore and

Rio Grande 12, Illinois

Anaconda Copper Mining 88 ⅞, 5 ¼, do. pref. 117 .

ruhiger. 5 % Nieder⸗ W. S. 66 %, ka⸗Linie 383 ¼,

States Steel

Die Tendenz⸗ stramm.

78 sb. 9 d.

do.

Steels

el auf London el auf Paris 76 ½, Silber ,—, Zinn 40,87 ½. New York,

Vorräte

loko

64 ¼, Chicago, 11 892 000 Busbels. Rio de Janeiro

Central 110 ¾%, Zufuhren: In Rio 5000

1 ½. Soutbhern

1 Schilling höher. Hard Winter Nr. 2

London, 12. Januar. Mals 1300 QOrs., Gerste 200 Qrs., Weinen 70 350 Drs, Mebhl 13 990 Sack, Mais 24 720 QOrs., Gerste 12 270 Qrs., Hafer 93 280 Ors

Liverpool, 17. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 Ballen, Einfuhr 3000 Ballen, davon 3000 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für März⸗April 7,96, Mai⸗Juni 7,88.

Bradford, 17. Januar. 40 er Lokotops notterten 27 Brief. Glasgow, 17. Januar.

New York, 17. Januar. loko middling 12,50, do. für Januar 12,36, für April 12,63, New Orleans do. Petroleum Resined (in Cases) 12,25, do. Stand white in New York 8,90, do. in Tanks 5,00, do. Credit Balances at Oil City 2 2 Schmalz prime Western 11,25, do. Rohe & Brothers —,—, Zucker Zentrifugal 4,33 4,58, Weizen für Mai 126 ⁄, do. für Juli —,—, do. hard Winter Nr 2 142, Mehl Spring Woeat clearz (neu) 5,2 Getreidefracht nach Liverpool 21, Kaffee Rio Nr. 7 loko 8, do. Januar —,—, für März 6,97,

17. Januar. betrugen in 87 592 000 Bushels, an Kanadaweizen 30 069 000 Bushels, an Mais

„, 15. Januar.

notierte 67/—. Maiz

(Mark Lane.) (W. T. B.) Zufuhren: Hafer 2940 Ors. Emfubren:

Wolle. Tendenz (W. T. B.) Roheisen per Kasse (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle

do. für März 12,52, loko middlinga 12,19,

(W. T. B.)

für für Mai 7,05, Kupfer Standard

(W. T. B.) Die sichtharen

der vergangenen Woche

(W. T. B.) Kaffee.

Sack. In Santos 48 000 Sack.

Wechsel auf

aus hellrotem Packpapier

Die Nachrichten.

8

Nr. 7 des Amtsblatts des Reichspostamts vom 17. Ja⸗ nuar d. J. hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Behandlung der nach dem Ausland eingelieferten Pakete; Zulassung von telegraphischen Postanweisungen im Verkehr mit der Türkei; Verwendung von Taschen zum Fertigen der Geld⸗ und Einschreibbunde.

8 5—

1. Untersuchungssachen.

28

2 Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, 3

2. 2 8 9.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

ustellungen u. dergl.

Aktiengesellschaften.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 1

. Erwerbs⸗ und

.Bankausweise.

.Niederlassung ꝛc. von 9. . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

venscsegenosensgefte eechtsanwälten.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungssachen.

84471] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Land⸗ kurmmann Heinrich Joachim Steeubock, Kompagnie Ersatzbataillon Res.⸗Inf.⸗ Kgts. Nr. 90, welcher seit dem 2. Januar Dls aus dem Lazarett Rostock flüchtig ist, t die Untersuchungshaft wegen Fahnen⸗ licht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu ethaften und an die nächste Militärbehörde um Weitertransport hierher abzuliefern. Beschreihung: Alter: 24 Jahre, Größe: 175 m, Gestalt: schlank, Haare: hell⸗ lond, Kinn: gewöhnlich, Nase gewöhn⸗ ch, Bart: Anflug von Schnurrbart, Nand: gewöhnlich, Gang: etwas schleppend. Rostock, den 14. Januar 1916. Gericht des Ersatz⸗Bataillons Res.⸗Inf.⸗Reats. 90. Deer Gerichtsherr: von GHkehahn..

3661] Steckbrief. gegen den unten Beschriebenen, welcher lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen vntraktbruchz (Vergehen gegen §9 b des pesetzs vom 4. Juni 1851), begangen in moltnenborst, Kreis Saatzin, am 2 No⸗ nber 1915, am 5. Januar 1916 verhänat. z wird ersucht, denselben zu verbaften d in das nächste Gerichtsgefänanis buuliefern sowie zu den biesigen Aften E. R. 1/16 sofort Mitteilung zu machen Personbeschreibung: Famllienname: usén (Kusn), Vorname: Nikolaj, Ftand und Gewerbe: Schnitter, an⸗ einendes Alter: 24 Jahre, aus Ceniow, ris Brzezanp, in Galizien, letzter Auf⸗ thalt: Karolinenhorst, Kreis Saatzig, oiger Aufenthalt: unbekannt, Größe: rittel, Haare: dunkelblond, Gesicht: nalich, Augen: grau. Stettin. den 5. Januar 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes⸗

8472] Steckbriefserledigung. Der gegen ¹ den Buchhalter Gottlieb Klein, 2 dessen Ehefrau, Klara geb. Rosenbahn. unter dem 4. Juni 1891 wegen Betrugs Nden Akten J. II. D. 479/91 erlassene ad unter dem 7. April 1896 und 8. Fuli 29 erneuerte Steckbrief wird zurück⸗ nommen. Berlin, den 6. Januar 1916.

Königliche Staatsanwaltschaf

bei dem Landgericht I.

88897) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den endsturmmann Louis Frauz vom Rekr.⸗ e. I. Ers.⸗Batl. Landw.⸗Inf.⸗Regts. 31, 5 26. Dezember 1873 zu Jacobsdorf, ris Dramburg, wegen Fahnenflucht, hanf Grund der §§ 69 ff. des 8 tärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 9 der Militärstrafgerichtsordnung der elculdigte hierdurch für fahnenflüchtig Altong, den 17. Januar 1916. 8 Gericht der stellv. 33. Jnf.⸗Brigade, Amtsstelle Altona. u““ Das im Deutschen Reiche befindlich semögen der nachstehend näher be⸗ wneten, wegen Verletzung der Wehr⸗ t rechtskräftig verurteilten Wehr⸗

schtigen, als des Dans Erwin Diettrich, 1890 in Sebhnitz,

12 am Otto Brückner,

geb.

Eenst

geb. 7. 1890 in Großröhrsdorf,

am

664635] Fahnenfluchtserklärung.

Kurt Breite, geb. am 28. 9. 1891 in Jonsdorf,

Ernst Ewald Gersdorf, geb. 23. 10. 1891 in Kleinschönau,

Oskar Ewald Eisold, 8. 12. 189! in Stolpen,

Erwin Max Alfred Hofmann, geb. am 13. 7. 1891 in Stolpen,

Max Gerhard Döring, geb. am 11. 6. 1892 in Sohland a. d. Spree, und

Oskar Wilhelm Lohse, geb. am 12 2. 1890 in Nowotscherkassk (Rußl.), ist durch Urteil der IJ. Strafkammer des Kgl. Landgerichts Bautzen vom 22.9. 1915 auf Grund von § 140 Abs. 3 des R.⸗St.⸗G.⸗B. insoweit mit Beschlag belegt worden, als es zur Deckung der den Einzelnen treffenden Geldstrafe und Kosten des Verfahrens erforderlich ist. Ver⸗ fügungen, die von den genannten Ver⸗ urteilten über ihr mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Veröffentlichung vorgenommen werden, sind der Staats⸗ kasse gegenüber nichtig.

Bautzen, den 15. Januar 1916.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgerichte.

[64637] Fahnenfluchtserklärung

und BZeschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Isivor Krzicak, Ers.⸗Batln. R.⸗J.⸗R. 26 2. Komvagnie, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deut⸗ schen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Cöln, den 13.⸗Januar 1916.

Gouvernementegericht.

[64469] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Walter Platte der 4. Komp. Landst.⸗Inf.⸗Ausb⸗Batl. Dieden⸗ hofen, geboren 13. III. 1892 zu Crefeld, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §5 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Face befindliches Vermögen mit Beschlag elegt. Gericht der Kaiserlichen Kommandantur

Diedenhofen.

[64467] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Emil Johann August Reinke der 2. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 75, geb. 18. 4. 1882 in Moritzfelde, Kreis Greifen⸗ hagen, zuletzt wohnhaft in Bremen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Div.⸗St.⸗Qu., den 14. I. 1916.

Gericht der 17. Inf.⸗Division.

am

geb.

In der Untersuchungssache gegen den Arbeitssoldaten I1. Klasse Emil Held⸗ mann vom Bez.⸗Kdo. II Düsseldorf, geb. 10. 2. 91 in Düsseldorf, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. III c. 451/15.

Düsseldorf, den 17. 1. 1916.

am.

[64468) Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten Karl Glück vom 1I. Ers.⸗ Batl. Inft.⸗Regts. Nr. 87, geb. 7. 5.1889 zu Regensburg, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ stnsg seshachs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Gouvernementsgericht Mainz.

[64239) Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

1) Lehmann, Emil, Unteroffizter der L. I, geb. 2/11. 86 zu Schönburg, Kreis Zabern, Elsaß, 2) L'’'huillier, Emil Marie Peter, Gefreiter der Res., geb. 8/12. 89 zu Eschen, Kreis Chäteau⸗Salins,

zu l und 2 aus dem Landwehrhezirk Metz,

3) Levy, Havem Heinrich, Landsturm⸗ mann, geb. 10/8. 78 zu Königsmachern, Kreis Diedenhofen, aus dem Landwehr⸗ bezirk Diedenhofen,

werden hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt und ihr im Deutschen Reiche be findliches Vermögen mit Beschlag belegt. (1II. b 76/1916.)

Metz, den 11. 1. 1916.

Gericht der Landwehrinspektion Metz.

[64238] Fahnenfluchtserkärung.

1) Frey, Nikolaus, Kanonter d. L. II geb. 16. 8 77 zu Met,

2) Rhein, Karl Michael, Gefreiter der L. I, geb. 2. 2. 79 zu Schiltigheim, Kreis Straßburg i. Els.,

3) Heury., Ludwig Emil, Seesolda der Res., geb. 26. 1. 83 zu Jussingen (Jussy), Kreis Metz,

4) Salmon, Eugen Franz, Kanonier der L. II, geb. 1. 4. 76 zu Cheuby, Gemeinde St. Barhara, Kreis Metz,

5) Schütz, Arnold Bernhard, Musketier der L. I, geb. 13. 9. 74 zu Wesel,

6) Hacquard, August Christof, Sanitätsgefreiter der L. I, geb. 28. 8. 1881 zu Destrich, Kreis Forba b, Lothringen,

7) Schmitt, Josef, Musketier der Res, geb. 5. 3. 72 zu St. Avold, Kreis Forbach 1. Lothringen,

8) Paumy, Amand Alexis, Musketier

der Res, geb. 1. 6. 81 zu Eichendorf (Chenois), Kreis Chateau⸗Salins,

9) Gobert, Michel, Obermatrose der Seewehr I, geb. 25. 10. 84 zu Hayingen, Kreis Diedenhofen, Lothr.,

10) Effern, Heinrich, Musketier der Res., geb. 10. 5. 77 zu Kleinenbroich, Kieis Gladbach, Rheinland,

11) Bour, Geora, Gefreiter der L. II geb. 6. 4. 75 zu Diefenbach, Kreis For⸗ bach, Lothringen,

12) Wurmser, Josef Ernst Michael Franz, Fahrer der L. I, geb. 21. 4. 78 zu Zabern, Elsaß,

13) Becker, Peter Nikolaus, Musketier der L. I, geb. 4. 5. 78 zu Hayingen, Kreis Diedenbofen,

14) Volke, August Julius, Hilfshoboist (Utffz.) d. L. I, geb. 22. 10. 71 zu Berlin, 15) Wolfsgruber, Ludwig, Grenadier (Hornist) der L. I, geb. 30. 10. 76 zu Metz,

16) Linder, Leo, Musketter der L. II, geb. 12. 4. 78 zu Lochweiler, Krweis Zabern (Elsaß),

17) Lehouque, Karl, Ers.⸗Reservist, geb. 29. 10. 89 zu Metz,

18) Gaillot, Julius Josef, Musketier der Ref, geb. 13. 12. 85 zu Oron, Kreis Chateau-Salins,

19) Donnevert, Karl Leo Dominik, Musketier der Res., geb. 24. 4. 71 zu Metz,

Johann, Matrosenartillerist der Seewehr I, geb. 9. 3. 77 zu Metz,

smtliche aus dem Landwehrbezirk Metz werden hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt. (IIIb 76/1916.)

Metz, den 11. 1. 1916.

Gericht der Landwehrinspektion Metz.

64470] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen der Oekonomiehandwerker Fritz Wilhelm Liebsch vom Kriegsbekleidungsamt Span⸗ dau, geboren 8. 6. 91 in Mariendorf, Kreis Teltow, Schnelder von Beruf, zu letzt in Vietz, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 de Milltärstrafgerichtsordnung der Beschul digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Spandau, den 15. Januar 1916.

Kommandanturgericht. Der Gerichtsherr: Dr. Wegener,

v. Einem, und al⸗ Kriegsgerichtsrat.

Generalleutnant Kommandant. [64638]2 Bekanntmachung.

Die am 2. November 1915 in Nr. 264 vom 8. 11. 15 des öffentl. Reichsaneiger⸗ erlassene Fahnenfluchtserklärung des Webr manns Heinrich Kötter vom Ers.⸗Batln. R.⸗J.⸗R. 65 wird hiermit als erledigt zurückgenommen, III f. 478. .

Cöln, den 15. Januar 1916.

Gouvernementsgericht.

[64636] Verfügung.

Die Fahnenfluchtserklärung in der Untersuchungssache gegen den Musketier Christian Vedder, 4. Ers. Komp. 1. Ers.⸗ Batl. J.⸗R. 65 Cöln, wird hiermit als erledigt zurückgenommen. (Reichsanz. Nr. 271 vom 16. 11. 15 [51487]). Cöln, den 17. Januar 1916. Gericht der 1. stellv. 80. Inf.⸗Brigade.

2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[646001 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll uim 11. April 1916, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14 III. (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113-115, versteigert werden das in Berlin, Friedrich⸗ Wilhelmstraße 7, belegene, im Grundbuche vom Potsdamertorbezirk Band 6 Blatt Nr. 174 verzeichnete, am 30. Dezember 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks, herrenlose, zuvor au’ den Namen der Witwe Martha Roeder, geb. Nennemann, zu Berlin eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel, unterkellertem Hof und Vor⸗ garten, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 8 Parzelle 1649/235, 5 a 58 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 211, Nutzungs⸗ wert 11 360 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 211 Berlin, den 10. Januar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. 85. K. 114. 15.

[64601] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstxreckung soll am 24. Juli 1916, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Liebigstr. 12, Ecke Rigaer⸗ straße 12, belegene, im Grundhuche von Lichtenherg Band 37 Blatt Nr. 1159

8

1915, dem Tage der Eintragung des Rersteigerungsvermerks: Firma Wilhelm Bragrock & Co.) stück Vorderwohngebäude mit Hof, Ge⸗ narkung Berlin, Kartenblatt 48, Parzelle 1183/364, 7 a 65 qm groß, Nutzungs⸗ wert 14 800 ℳ. Berliu. den 11. Januar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 16. 15.

64603]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll im 14. April 1916. Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, n koferstraße Nr. 13, belegene, im Grund⸗ buche von Lichtenberg Band 49 Blatt Nr. 1534 (eingetragener Eigentümer am 3. Januar 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerunasverxmerks: Eigen⸗

getragene Grundstück: Vorderwohn⸗ gebäude mit linkem Seltenflügel, Dopvel⸗ quergebäude und 2 Höfen, Gemarkung Berlin Kartenlatt 48 Parzelle 2012/160, 9 a 88 gm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 376, Nutzungswert 13 800 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 376.

Berlin, den 14. Januar 1916.

Königlichen Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 85 85. K. 167. 15.

ü664602] Zwangsversteigerun

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 27. Juli 1916. Vormittags 10 Uhr, an der Gerich’sstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Klosterstr. 5/6, belegene, im Grundbuche von Berlin Band 8 Blatt Nr. 597 (eingetragene Eigentümerin am 1. Juni 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Frau Friederike (Fanny) Graff, geb. Maimon, zu Char⸗ lottenburg) eingetragene Grundstück, Vorder⸗ geschäftshaus mit linkem Seitenflügel, Quergebäude und unterkellertem, teilweise mit Glas überdachtem Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 40, Parzelle 2345/172. 4 a 50 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 24 034, Nutzungswert 14 790 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 339, jährliche Gebäude⸗ steuer 288 ℳ. Berlin, den 14. Januar 1916. 1 Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 56.115.

[64068] Beschluß. Das K. Amtsgericht Traunstein erläßt folgendes Aufgebot: Anna Maria Kirch⸗ meier, Bauerswitwe in Chieming, hat das Aufgebot des angeblich verlorenen, auf den Namen ihres verstorbenen Ehemannes, des Alois Kirchmeier in Schützing bei Chieming lautenden, am 30. Mai 1914 vom Bankgeschäft Burkbard und Rieder in Traunstein ausgestellten Devositenscheines Nr. 201 beantragt. Der Inhaber dieses Depositenscheines wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf eitag, den 11. August 1916, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Kal. Anßs. grichts Traunstein anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte beim Gerichte anzu⸗ melden und den DPepositenschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. Traunstein, den 8. Januar 1916. Kgl. Amtsgericht.

[64669] Dem Kaufmann Marx Roösenthal sind

die Zwischenscheine zur 1. Kriegsanleib Serie VI Nr. 24 912 Lit. G 8

Pathäus Fabian, geb. am 9. 9. 1891. ühlrose,

1

Gericht der Landwehrinspektion

82 Ferdinand Nikolaus

eingetragene Eigentümerin am 12. Fehruar

Schatzanweisung über 1000 und

an Weizen

eingetragene Grund-..

tümer Wilhelm Peters in Berlin) ein.