1916 / 18 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

D

8

(W. 333.)

21. Januar 1916.

Schmid II, Friedrich Tübingen leicht verwundet.

Fetz, Gottlieb Furfeld, Heilbronn schwer verwundet. Seyfser, Ludwig Reichenbach, Goppingen I. verw., b. d. Tr.

Nenne, Karl Oeffingen, Cannstatt verwundet. (Nachtr. gem.)

Mader, Jakob Mössingen, Rottenburg verw. (Nachtr. gem.)

7. Kompagnie.

. ing, Georg Schramberg gefallen. . Kittelberger, Georg, Kohlberg, Nürtingen, verw. (Nachtr. gem.) Maier, Jaksb Harthausen, Oberndorf verletzt.

3. Kompagnie. erg Rief Langenau, Tettnang verw. (Nachtr. gem.)

. Franz Hailfingen, Rottenburg gefallen.

Spchaller, Heinrich Neuhausen, Eßlingen gefallen. Sauer. Friedrich Enzweihingen, Vaihingen gefallen. Senfert, Friedrich U

King, Karl Lauterbach, Oberndorf leicht verwundet.

Herdtle, Fritz Berkheim, Eßlingen leicht verwundet.

Schweizer, Wilhelm Weil im Dorf, Leonberg verwundet. 4 (Nachträglich gemeldet.) .

Müller, Karl Oberzell, Ravensburg verw. (Nachtr. gem.)

10. Kompagnie.

Müller, Karl Pforzheim gefallen. .

12. Kompagniec. 1

Vallon, Paul Freudenstein, Maulbronn gefallen.

Leukhardt, Otto Schorndorf leicht verwundet.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 1. Kompagnie. Utffz. Martin Schaz Neuhausen, Tuttlingen leicht verwundet. 3. Kompagnie. 1

Wilh. Eisenbeis Hallwangen, Freudenstadt gefallen. z. Fritz Diem Stuttgart schwer verwundet. Atffz. Jakob Rebmann Glashütte, Stuttgart leicht verw. Gefr. Fugen Gerstenmaier Ohnastetten, Urach gefallen. Gefr. Gottlob DOehrle Laufen, Balingen gefallen. Gefr. Paul Meyle Tamm, Ludwigsburg I. v., b. d. Truppe. Wendelin Sinsheim, Baden leicht verwundet. Vetter, Georg Bermaringen, Blaubeuren schwer verw. Bisinger, August Mössingen, Rottenburg leicht verwundet. Sigloch, Karl Meimsheim, Brackenheim leicht verwundet.

er, Christian Trossingen, Tuttlingen leicht verwundet.

s ssing, Hugo Calmbach, Neuenbürg leicht verwundet. bstreit Christian Aach, Freudenstadt schwer verwundet. 8 kerle, Johannes Aach, Freudenstadt leicht verwundet, Nanz, Paul Stuttgart⸗Gablenberg leicht verwundet. Mauthe, Bernhard Lautlingen, Balingen leicht verwundet. Sigg, Franz Aulendorf, Waldsee leicht verwundet. Wörner, Wilhelm Obermusbach, Freudenstadt leicht verw. Baumann, Alois Sietten, Rottweil leicht verw., b. d. Tr. 4. Kompagnie. Hpim. d. L. Edmund Natter Stuttgart leicht verw., b. d. Tr. Lin. d. L. Friedrich Trumpf Wohlmuthausen, Oehringen l. v. Gefr. Johannes Schwille Pfullingen, Reutlingen leicht v. Gefr. Wendelin Horne Irrendorf, Tuttlingen gefallen. Gefr. Eugen Kohlstetter Kirchheim u. T. leicht verwundet. Narr, Matthias Frohnstetten, Gamertingen schwer verw. Vollmer, Gottlob Oberndorf leicht verwundet. Günter, Josef Vöhrenbach, Villingen leicht verwundet. Maijier, Josef Wurmlingen, Rottenburg gefallen. Kurrle, Alfred Uhlbach, Cannstatt leicht verwundet. Hinrichs, Magnus Varel, Wulfsdorf leicht verwundet.

unz, August Deißlingen, Rottweil leicht verw., b. d. Tr. Maute, Johannes Ebingen, Balingen verletzt, bei der Tr.

Gotz, Albert Cbersbach, Göppingen leicht verwundet. Fuchs, Adolf Reutlingen leicht verwundett.

88 3 6. Kompagnie. 1 Utffz. Karl Bareis Stuttgart verletzt. 58

. ich nterniebelsbach, Neuenbürg schw. verw. Weißer, Maximilian Schramberg, Oberndorf schwer verr.

eutsche Verlustlisten.

Perluste durch Krankheiten usmm.

Ersatz⸗Bataillon Laudwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1. Kompagnie. 8

Gärtner, Adolf Mötzingen, Herrenberg gestorben.

1 Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Rottweil.

8 5. Kompagnie. „Cduard Mülhausen, Elsaß gestorben.

8 d 8. Kompagnie. 1 Sättele, Josef Englisweiler, Biberach gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. §. Infauterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

4. Kompagnie. 8 1 Jenner, Robert Ottmarsheim bish. vermißt, gefallen.

Zlu Verlustliste Nr. 12. 1 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1. Kompagnie.

2. Kompagnie. Es sind zu ergänzen: Kummerer, Gustav Wildberg gefallen. König 111. Gustav Herrenalb gefallen. Klein II, Johannes Dußlingen gefallen. Hummel, Emil Con⸗ weiler gefallen. 8 4. Kompagnie. Belser (nicht Belzer), Wilhelm Entringen gefallen. Es ist zu ergänzen: Denger, Ludwig Bondorf gefallen. 6. Kompagnie. 1 Gefr. (nicht Reservist) Leopeld Merkt Wehingen gefallen. 10. Kompagnic,.

Bahlinger [nicht Balinger), Georg Gültstein gefallen.

19. Kempgßnie⸗ 8 Es ist zu ergänzen: Lin. Ulrich Motz Mainhardt gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53.

ernrssnns. 8 eihl, Robert Falkensteig bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 3. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Deizisau leicht verwundet. 5. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet:

Mohringen verwundet. Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Zink

Frech, Emil

Wolf, Friedrich

August Botnang bish. verwundet, gestorben. gu Verlustliste Nr. 327. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

1u““ 6. Kompagnie.

Ss ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Albrecht, Wehrm.

vermißt.

1 8 Zu Berlustliste Nr. 39.

Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

2. Kompagnie.

Leipert (nicht Leibert), Josef Pfronstetten schwer verr.

1 Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

1 6. Kompagnie. 88n Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Emil Maier Mössingen

Leibßle (nicht Leibsle), Karl, Reutlingen⸗Betzingen, vermißt. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. 1. Eskadron. 1— Schick, Johann Botnang bish. vermißt FI” Hof, Emil Mühlacker bish. vermißt, gef 1I1“ Kübler, Karl Waltersberg bish. vermißt, gefallen. Welsch, Wilhelm Plieningen bish. vermißt, gefallen. Kögel (nicht Kügel), Friedrich Birkmannsweiler bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 22.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1. Kompagnie. 8 8 Es ist zu ergänzen: Mast, Fritz Hofstett gefallen.

3. Kompagnie.

Es ist zu ergänzen: Gefr. Gotthilf Fleck Pfäffingen gefallen.

1 5. Kompagnie. 3 8 Es ist zu ergänzen: Blickle, Hermann Bitz gefallen.

8 1 8. Kompagnie. 3 Es ist zu ergänzen: Utffz. Benedikt Keller Wehingen gefallen.

10. Kompagnie. 1 Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Friedrich Ehni am Neckar gefallen. 3 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

8 8 2. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Schwaikheim vermißt.

10. Kompagnie.

ih von

Ma ier, August

Bauer, Franz Altstadt, Rottweil infolge Verwundung gest. Kübler, Gottlieb Bubenorbis bish. verwundet,

Härtenstein, Wilhelm Mexnzhausen, Freiburg gefallen. Kull, Richard Stuttgart verletzt. 9. Kompagnie.

Mansperger, Friedrich Neckarrems, Waiblingen leicht ver⸗

8 wundet, bei der Truppe. Miller, 10. Kompagnie.

Utffz. Franz Stubenrauch Untergriesheim, Neckarsulm

. vermißt.

Weller, Karl Plüderhausen, Welzheim gefallen.

11. Kompagnie. Hirt, Franz Retterschen, Tettnang leicht verwundet.

12. Kompagnie.

ul, Georg Langenau, Ulm leicht verwundet. zdle, Theodor Halzhausen, Ulm schwer verwundet. 8 r

7

a

St

Speidel, Christian Balingen leicht verwundet. ürr, Georg Dußlingen, Rottweil leicht verwundet.

Josef Hinterstriemen, Leutkirch leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 23. d Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. . 6. Kompagnie. Kopp, Wilhelm Sindelfingen zuerst verwundet, dann ver⸗ mißt (V. L. 317), gefallen. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 9. FeA ANe Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Eberhardt, Johann Faurndau vermißt. 11. Kompagnie.

Es ist zu frreichen weil irrtümlich gemeldet: Beutel; August

7

8 1

Zu Verlustliste Nr. 25. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 6. Kompagnie. achträglich gemeldet.)

Schlais, Georg Binzwangen, Riedlingen vermißt. Gefr. Heinrich Eckstein Niederndorf, Gaildorf deeea. Wietscher, Waldemar Leichlingen, Solingen verletz

7. Kompagnie. Utffz. Julius Bader Unterkochen, Aalen leicht verwundet

] 2. Kompagnie. 1”5 Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gefr. Friedrich Wiedenmayer Nordheim vermißt. Bräckle, Haul Markgröningen vermißt. 11. Kompa Es ist zu streichen, weil irrtümli⸗ Poppenweiler vermißt. 12, Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Brenner, Karl

HIe. gemeldet: Kirn, Paul

Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 9 1. Kompagnie. Lut, Christian Gaistal, Neuenbürg schwer verwundet. 1u 10. Kompagnie. Höfle, Wilhelm Lenglingen, Welzheim schwer verwundet. Quei 11. Kompagnie.

Baumann, Alfons Steinbach, Eßlingen I. verw., b. d. Tr.

12. Kompagnie.

Gefr. Friedrich Braun Boll, Göppingen leicht verwundet.

Stuttgart vermißt.

8 Zu Verlustliste Nr. 26. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1 1“ 10, Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Marstaller, Christian Pliezhausen

ßner, Eberhardt Mäusdorf, Künzelsau schwer verw. vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 28. 8 Infamterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 13, Ulm— Stuttgart⸗Cannstatt. Dietrich, Albert Tübingen

Leichte Munitions⸗Kolonne der I. Abteilun

Schäaäfer, Gottlob Mitttelschlechtbach, Welzheim vemert.

8 (Nachträglich gemeldet.) Nittler,

Josef Bietigheim, Baden vperletzt. (Nachtr. gem.

5. . b 8. ish. verwundet, vermißt. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1

7. Kompagnie. 1 ) Enseser, Peter Ellwangen bish. verwundet, auch vermißt. 11,. Kompagnie.

Gebirgs⸗Kanouen⸗Batterie Nr. 13. Ltn. Hermann Frerichs

achträglich gemeldet.)

Stritzelberger, Philipp Rotenbach, Ellwangen I. verw.

(Rachträglich gemeldet.)

Weber, Christian Rommelsbach, Tübingen leicht verwundet.

(Nachträglich gemeldet.)

Schanz, Georg Wittlingen, Urach leicht verw. (Nachtr. gem.)

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet:

Stuttgart schw. v. (Nachtr. gem.) Eßlingen vermißt. Gefr. August Dre 4- Mönchsberg, We sanbern schwer verw. 1ngs 5

Zu Verlustliste Nr. 30. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 8 5. Batterie. 8 Günthner, Wilbelm Sprollenhaus bish. permißt, war verw.

Zu Verlustliste Nr. 31. 1

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 307.

Offz. Stellv. Gottlob Widmaier Holzgerlingen, Böblingen

gestorben.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarte 6, Kompagniec.

Feldlazarett Nr. 10.

Münzmayer, Ernst, Mil. Krankw. Obertürkheim, Cannstatt

afolge Krankheit gestorben. 21

Ce ist zu ergänzen: Lin. d. R. Adolf Gehring Mark⸗ gröningen gefallen. 9. Kompagnie.

Es sind zu ergänzen: Ltn. Friedrich Bayer Spevyer a, Rh. gefallen, Ltn, d. R. Rudolf Wa13 Grimmelfingen gefallen.

8

gefallen. 8 9. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Ludwig Hiller B ndorf

1 10. Kompagnie. 1 Es ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Otto Hollmann Stral⸗ sund gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, 1

8 7. Kompagnie. „Wilhelm (Tamb.) Geislingen bish. verw., auch vermißt.

Zn Verlustliste Nr. 60. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 4. Kompagnie. Friedrich —. Oberbrüden 15 Backnang) bish. vermißt, in Gefangenschaft. 8 Zu Verlustliste Nr. 62. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 13. Kompagnie... 1 2 Haug, Wilh. Freudenstadt bish. vermißt, in Gefangenschaft. Iynfanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. . 6 6. Ko m haa s 8 -. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Oskar Krämer Schwab hausen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart 4. Kompagnie. Kässer, Richard (nicht Käser, Julius) Waiblingen Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

8. Kompagnie. Hertner, Gustav Bönnigheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 66. Jufanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

8. Kompagnie. Vetter, Hermann Markgröningen bish. vermißt, war verwm.

Zu Verlustliste Nr. 68. 18 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

11. Kompagnie. Beckh, Friedrich Stuttgart bish. vermißt, gefallen.

8 Zu Verlustliste Nr. 69. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 9. Kompagnie. Utffz. Wilhelm Winter Gochsen bish. verwundet, gestorber. Gefr. Wilhelm Bofinger Murrhardt bish. schwer ver⸗ wundet, gefallen.

3Mu Verlustliste Nr. 71. 2 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 240

.“ 4. Kompagnie. Walter, Roland München (nicht Gosheim) leicht

e. Zu Verlustliste Nr. 76. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

8 7. Kompagnie. u“ Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Keimbach Unterschöneberg vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 82. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. 5. Eskadron. 8 Vzwachtm. Adolf Steinecke Bendeleben bish. vermißt, imn 2 CSefangenschaft. 1 Zu Verlustliste Nr. 118. 3 Jufanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 2. Kompagnie. Schroth, Johannes Lützenhardt bish. vermundet, gestorben

Zu Verlustliste Nr. 163. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

4. Fen Hgnie, Gefr. Hieronymus Bucher Wellendingen bish. vermißt, in Gefangenschaft. .

1

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berrlin 8W, Wilhelmstraße Nr. 32.

gefallen 4

den Betriebsarbeitern Bonn,

ZDer Bezugspreis beträgt vierreljährlich 5 40 Ebö“ 2* 88 den Postanstalten und Zeitungssprditruren für Selbstabholer. anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile.

Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebieten.

Bekanntmachungen über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln.

Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren usw.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 11 und 12 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Erste Beilage:

Personalveränderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen

Schutztruppen. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung, betreffend Bildung eines rechtsfähigen Verbandes für jede Provinz zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.

Erste Beilage:

Bekanntmachung der vom 9. bis 15. Januar zu Kriegswohl⸗

fahrtszwecken genehmigten Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen sowie der abgelaufenen Erlaubniserteilungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor prim. Baesler in Altwasser, Kreis Walden⸗ burg, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberstadtsekretär a. D. Hürfeld in Bonn, dem Rektor Kösters in Marienbaum, Kreis Mörs, und dem Eisen⸗

bahnstationsvorsteher zweiter Klasse a. D. Schilden in Bonn

den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Lehrern a. D. Bausenhaus in Vohwinkel, Kreis Mettmann, und Reinke in Nowawes, Kreis Teltow, den Se2. der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Heidfeld in Wies⸗ baden und dem Oberbahnassistenten a. D. von der Heiden in Oberlahnstein das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Lindt in Papenburg, Kreis Aschendorf, den Eisenbahnzugführern a. D. Groß⸗ Heilmann in Bocholt, Kreis Borken, Kaul in Gronau, Kreis Ahaus, Heinermann, Küppers und Schwenderling in

Osnabrück das Verdienstkreuz in Silber,

den Kirchenältesten, Büdner Fubel in Treppeln, Kreis Krossen, und Auszügler Richter in Deutsch Sorno, Kreis Luckau, dem Packmeister a. D. Haack in Posen, dem Eisen⸗ bahnunterassistenten a. D. Kosbau in Bippen, Kreis Bersen⸗ brück, den Eisenbahnschaffnern a. D: Hambach in Frank⸗ furt a. M. und Holzapfel in Osnabrück, dem Eisenbahn⸗ vagenmeister a. D. Bäker in Sudweyhe, Kreis Syke, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Michels in Osnabrück, dem Eisenbahngehilfen a. D. Leifheit in Münster i. W., den Eisenbahnweichenstellrn a. D. Rädermann ebbendaselbst, Michelbach und Zell in Oberlahnstein, den Bahnwärtern a. D. Nath in Hittfeld, Landkreis Harburg, Ehlers und Heise in Oyten, Kreis Achim, dem Hilfsbahnwärter a. D. B. lumberg in Damm, Kreis Rees, dem bisherigen Eisen⸗ bahnschlosser Spoeter in Osnabrück und dem bisherigen .““ Fryen in Lingen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen,

dem Arbeiter Glück bei der Geschoßfabrik in Spandau, 2 Bürling, Gödtner und Kraheck bei der Geschoßfabrik in Siegburg das Allgemeine

Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Sergeanten König, dem Gefreiten der Reserve Grimmer, beide vom 1. Marineinfanterleregiment, und dem Kriegsfreiwilligen Teige beim II. Ersatzbataillon des Reserve⸗

linfanterieregiments Nr. 9 die Rettungsmedaille am Bande zu

verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile. Vom 20. Jannar 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

,F .—

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 folgende Verordnung erlassen: (Reichs⸗Gesetz )

§ 1

In bhürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hat das Gericht auf Antrag einer Partei, die ihres Dienstverhältnisses, Amtes oder Berufs zu anderen als den mobilen oder gegen den Feind verwendeten Teilen der Land⸗ oder Seemacht oder zu der Besatzung einer weder armierten noch in der Armterung begriffenen Festung geßört, die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zur bewaffneten Macht an Wahrnehmung ihrer Rechte behindert ist. „Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Aussetzung nach den Um⸗ ständen des Falles offenbar unbillig ist.

§ 2 Auf Antrag des Gegners hat das Gericht die Aussetzung wieder anfanbeben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weg⸗ gefallen sind oder die weitere Aussetzung offenbar unbillig 82 Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Vor der Entscheidung ist die im § 1 bezeichnete Partei zu hören; die Aeußerung kann vor dem Gerischtsschreiber zu Protokoll erklärt werden.

§ 3 Die Vorschriften der §§ 1 und 2 finden entsprechende Anwendung auf die natürlichen Personen, die durch eine im § 1 bezeichnete Person gesetzlich vertreten werden, sofern sie nicht prozeßfähig sind.

Die Befugnis des Gerichts, auch von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen 247 d Gzivilprozeßordnung) wird durch diese Verordnung nicht berührt.

§ 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 20. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung u“ 88 über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebieten. Vom 20. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

L1““

§ 1

In den besetzten Gebleten Belgiens und Frankreichs, soweit sie unter der Verwaltung des Kaiserlichen Generalgouverneurs in Brüssel stehen, sind die Präsidenten der Zivilverwaltung befugt, die nach den Vorschriften eines deutschen Gesetzes erforderliche öffentliche Beglaubt⸗ gung einer Unterschrift oder eines Handzeichens vorzunehmen. Für die Beglaubigung gelten die Vorschriften des § 183 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Reichs⸗ Gesetzbl. 1898 S. 771) entsprechend.

Der Reichskanzler kann auch anderen Dienststellen der Zivil⸗ verwaltung diese Befugnis verleihen. 1“

8 2 *

Die Präsidenten der Zivilverwaltung in den im § 1 bezeichneten Gebieten sind befugt, Urkunden, die in ihrem Amtsbezirk ausgestellt oder beglaubigt sind, zu legalisieren. Die Legalisation hat dieselbe Fe wie die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des

eichs.

Der Reichskanzler kann anordnen, daß die Vorschriften der §§ 1, 2 für andere besetzte Gebiete entsprechend gelten, und die dort zuständigen Dienststellen bestimmen.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kroft. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit die Ver⸗ ordnung außer Kraft tritt.

Berlin, den 20. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

8

Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmi Vom 20. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Ausländische Geldsorten und Noten sowie Auszahlungen, Schecks und kurzfristige Wechsel auf das Außland dürfen dn Betrieb eines Pandelsgewerbes nur bei den vom Reichskanzler bestimmten Personen und Firmen gekauft, umgetauscht oder darlehnsweise erworben und nur an sie verkauft, verpfändet oder darlehnsweise veräußert werden.

Ueber Guthaben im Ausland darf im Betrieb eines Handels⸗ mum Zwecke des Erwerbes von Geldsorten, Noten, Gut⸗ aben, Auszahlungen, Schecks und kurzfristigen Wechseln in anderer Währung nur verfügt werden, sofern der Erwerb bei einer der be⸗ zeichneten Personen und Firmen erfolgt⸗

5 eehalac 8 Leesenber Fre. auch durch Kommissionäre vermittelt werden; der Selbsteintritt ausgeschlossen. 8

al

1“

. 4 1 4

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheten⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 80 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Atantzanzeigerns

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1

Als kurzfristige Wechsel im Sinne dieser Verordnung gelten Wechsel auf die europätschen Länder mit einer Laufzeit von höchstens zwei, auf andere Länder mit einer solchen von böchstens sechs Wochen; bei unakzeptierten Nach⸗Sicht⸗Wechseln ist die Frist nach Sicht maß⸗

gebend. § 2

Die auf Grund des § 1 Abs. 1, 2 getroffene Bestimmung der Personen und Firmen wiro im Reichsanzeiger bekannt gemacht. Sie kann zurückgenommen ; die Rücknahme wi gleicher Weis veröffentlicht. . 1 5

Auf Eckfordern der Reichsbank oder der vom Reichskanzler be⸗ stimmten Personen und Firmen ist der Erwerber, der Veräußerer oder Verpfänder 1 Abs. 1 und 2) verpflichtet, der Reichsbank über In⸗ halt und Zweck des Geschäfts wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und die Nachweise vorzulegen. Die Verpflichtung trifft in den Fällen des § 1 Abs. 3 den Kommittenten und den Kommissionär.

§ 4 Der Kurs, zu dem die im § 1 Abs. 1, 2 bezeichneten Personen und Firmen ankaufen und verkaufen, wird mit Zustimmung der Reichs⸗ bank festgesetzt. 8 5

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 66

Wer es unternimmt, den Vorschriften des § 1 zuwider zu er⸗ werben, zu veräußern, zu verpfänden oder zu verfügen, wird, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe angedroht ist, mit Geldstrafe in Höhe des doppelten Betrags der Werte, in bezug auf welche die strafbare Handlung verübt ist, besttaft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis bis zu einem Jahre erkannt werden. Wegen der Zuwiderhandlung kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er sie innerhalb eines inländischen Geschäftsbetriebs im Ausland begangen hat.

Mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1) wer zum Zwecke des Erwerb s8 der im § 1 bezeichneten

8 über 52 Inhalt und Zweck des Geschäfts unrichtige

ngaben macht; -2) wer den Vorschriften des § 3 zuwiderhandelt.

Diese Verordnung tritt am 28. Jannar 1916 in Kraft. Der

Reichs kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 20. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

8 Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln.

„Auf Grund der §§ 1, 2 der Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 20. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 49) wird folgendes bestimmt:

Die in § 1 Abs. 1, 2 der A bezeichneten Geschäfte dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift des § 1 Abs. 3 der Verordnung, nur vorgenommen werden 8

A. mit der Reichsbank,

B. mit nachstehenden Personen und Firmen:

Berlin: mit der

Ksöhniglichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank),

Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels⸗Gesellschaft, S. Bleichröder, Commerz⸗ und Disconto⸗Bank, Delbrück, Schickler u. Co, Deutsche Bank, 8 Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, .Co. G. m. b. H., Mendelssohn u. Co., Mitteldeutsche Creditbank, Nationalbank für Deutschland, Frankfurt am Main: mit der Deutschen Effekten⸗ u. Wechse Deutschen Vereinsbank, J. Dreyfus u. Co., E. Ladenburg, 8 Lincoln Menny Oppenheimer, rankfurter Niederlassung der Pf lzi Lazard Speyer⸗Ellissen, L. u. E. Wertheimber, 8 Ernst Wertheimber u. Co. und den Frankfurter Niederlassungen der unter B1. Firmen, 8 III. in Hamburg: mit 8 2. Behrens u. Söhne, Norddeutsche Bank in Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg u. Co. ens-- Hamburger Niederlassungen der unter B1 men.

Berlin, den 22. Januar 1916. G Der Stellvertreter des Reichslanzlers. ö

——

bestimmten

8

rww. asbe. 2. n deg.” N.vgb