welmal noch versuchten wir, herauszukommen; immer wieder traten Schmerzen in allen Gelenken auf, die uns zwangen, wieder unter Druck zu geben. Als zuletzt die Schmerzen nicht weichen wollten, überlegte ich, daß die Stickstoffblasen ihrer Geöße wegen nicht vom Blute fortgeschwemmt oder aufgesaugt werden konnten. Ich ließ deshalb 0,5 Atm. Druck geben, und die Schmerzen verschwanden. Wir blieven etwa 100 Minuten unter diesem Deuck und ließen ihn dann in 80 Minuten abfallen. Gesund kamen wir heraus. Wir hatten beide nur noch ganz geringe Schmerzen im Handgelenk — es war am meisten bewegt worden —, und der Erste Taucher hatte drei Tage lang eine geschwollene rechte Backe, die nach zwei Tagen etwas druckemofindlich wurde; diese Er⸗ scheinung ist vorläufig nicht erklärlich. Während des Aus⸗ schleufens soll weder Hautjucken noch sollen Gelenkschmerzen zu spüren sein, sonst ist der Aufenthalt unter dem eia⸗ gestellten Druck um das Doppelte zu verlängern. Von 1,5 Atm. an, oder von 2 Atm. an, wenn man unter mehr als 5 Atm. Druck war, soll man den Blutkreislauf durch gymnauische Uebungen anregen. Geschieht das nicht, so kann es vorkommen, daß keine Gelenk⸗ schmerzen usw. gesvürt werden; das Blut aber unter „ver⸗ haltener; Stickstoffsfpannung steht wie elwa überhitztes Wasser. Der geringste Anlaß kann es zum Schäumen bringen, und dann treten ernste Erkrankungen auf, die nur durch schleuniges Zurückbegeben unter Druck behoben werden können. Während der letzten sechs S'unden wurden keine gymnastischen Uo⸗bungen gemacht. Da die Hilfte der Zeit der Druckzunahme als Aufenthaltszeit unter dem Eaddruck gerechnet werden kann, so waren wir rechnerisch 80/⸗2 = 40 Mmuten lang unter 7,9 Atm. Druck.“
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“.) “ “ H Schweden. S Ausfuhrverbote. Durch Könialiche Kundmachung ist vom 30. Dezember 1915 ab die Ausfuhr nachstebender Waren verboten worden: Zink, unbearbeitet, mit Ausnahme desjenigen, das in Werken aus vom Ausland eingeführtem Rohzink hergestellt worden ist. Durch eine weitere Königliche Kundmachung vom 30. Dezember 1915 ist mit Wirkung vom 7. Januar 1916 ab die Ausfuhr von rischen Heringen verboten worden. Ueber das Verfahren mit lusfuhrbewilligungen, die natürlich erforderlich sind, ist noch nichts bekannt. (Nach Stockholms Dagblad vom 31. Dezember 1915.)
— Kontrolle des Seeverkehrs mit Waren, deren usfuhr verboten ist. Durch Könialiche Kundmachuag ist ver⸗ rdnet worden, daß die Vorschriften der Kundmachung vom 16 Februar 915, betreffend den Schiffsversand von Waren, deren Ausfuhr ver⸗ oten ist, zwischen inländischen Orten keine Anwendung finden sollen
auf: Nutzholz von Kiefern oder Fichten (stat. Nr. 230 A — F). Nach Stockholms Dagblad.)
1 Finland. 8 11““
Die Frage der Ausfuhrbewilligungen für Felle und elzwaren. Nach einem Berichte des schwedischen General⸗ onsulats in Helsingfors hat der Kaiserliche Senat in Finland ver⸗
ordnet, daß die nachstehend genannten Felle und daraus heraestellte Pelze nur mit Genehmigung des Senats aus Finland nach verbündeten ud neutralen Ländern ausgeführt werden dürfen: Seeotter, russischer Zotvel, schwarze und dunkelbraune Füchse, Blaufüchse, Iltisse, Seebären, Hermelin, Marder, Skunks und Krimfelle. (Stockholms “
(Aus den gestellten
Der Frachtraummangel, unser Bundesgenosse.
8 Das Wort „Frachtraum“ hat in diesem Kriege eine für unsere 8 Feinde immer unerfreulicher werdende „Popularität“ erhalten. Vor dem Kriege hat es eine eigentliche Frachtraumfrage, die weitere Kreise interessiert hätte, nicht gegeben. Der Fracht⸗ raum gehörte zu denjenigen Kopitalten der Volks⸗ oder Welt⸗ irtschaft, die, wie man in der Nationalökonomie zu sagen flegt, im Laufe der Jahre zu sinkenden Kosten vermehrt werden onnten. Eine monopolistische Beherrschung des Frachtraummarktes, welche den volkswirtschaftlichen Interessen im Krtiege oder Frieden ätte gefährlich werden können, erschien damit von vornherein aus⸗ geschlossen. Diese Sachlage hat sich erst im Weltkrieg verändert, und zwar durch diejenige Tatsache, welche überall in der Wirtschaft noncpolistische Verbältnisse hervorrufen kann: nämlich durch ein CI1I Angebot bei gleichzeitig steigender Nach⸗ rage. 8 Diese Situation ist heute für England gegeben und gleichzeitig n für England kriegswirtschaftliches Novum. Hatte man och in England stets gewähnt, daß im Kriege die Zufuhr von Nah⸗ ungsmitteln und Rohstoffen sowte überhaupt die wirtschaft⸗ liche Sicherstellung des Inselreichzs allein durch die starke Kriegsflotte gewährleistet werden vürde, und man hatte über⸗ sehen, daß in einem Kriege ökonomische Erschwernisse der ersorgung eintreten könnten, gegenüber denen auch die stärkste Kriegsflotte machtlos sein mußte. Diese ökonomische Ge⸗ fährdung der nach Großbritannien führenden Seewege ist heute durch den Frachtraummangel tatsächlich eingetreten. Niemand in England wagt dies mehr zu leugnen.
Die Talsachen, welche während des Krieges bei steigender Nach⸗
frage nach Schiffsraum zu Handelszwecken eine andauernde Ver⸗ des Frachtangebots hirbeiführten, sind mannigsacher Art gewesen: 1) Durch das Festliegen eines großen Teils der deutschen Handels⸗ schiffahrt und durch die Einschließung der russischen Handelsschiffahrt war von vornherein der Welttonnage ein beträͤchtlicher Bestandteil entzogen.
2) Demgegenüber hat die britische Regierung in immer steigender Weise Handelsschiffe zu Zwecken requtriert, welche unmittelbar oder mittelbar mit der Kriegführung zusammenhingen, und zwar schätzte der Glasgower Herald jüngst die von der Admiralität beschlagnahmten Liniendampfer und Frachtdampfer auf etwa 20 % der gesamten englischen Hondelsflotte. Durch die kriegerischen Unternehmungen Englands an den Dardanellen und zuletzt in Saloniki sind die An⸗ forderungen in dieser Richtung noch gewachsen.
3) Einer Verstärtung des Frachtraummangels gleich kommt die Ueberfüllung der englischen und französischen Häfen, welche eine Ver⸗ minderung der wirtschaftlichen Ausnutzung der Transportdampfer be⸗ deutet. Die Ueberfüllung der Häfen ist wiederum zum Teil das Resultat der ausschließlich militärischen Benutzung einzelner Handels⸗ häfen und der dadurch hervorgerufenen Ueberlastung der in anderen Häfen noch zur Verfügung stehenden Lagerhäuser.
4) Der englische Handelsschiffbau hat im Kriege nicht nur keine Fortschritte, sondern starke Rückschritte gemacht. „Während der letzten 16 Monate“, so schreibt in der „Shipping & Mercantile Gazeite“ vom 5. Januar 1916 ein Berichterstatter, „ist der Schiffsbau unseres Landes tatsächlich ein toter Buchstabe gewesen.“ Es ist bemerkens⸗ wert, daß auf den Coßen Werften am Clyde der Handelsschiffbau von ca. 460 000 t im Jahre 1914 auf 215 000 t im Jahre 1915 zu⸗ rückgegangen ist, während auf den Wersten am Flusse Wear ein Rückgang von 277 000 auf 111 000 t zu verzeichnen ist.
5) In dem Seekriege mit Deutschland hat Großbritannien von Anfang des Krieges bis Ende Dezember 1915 durch U⸗Boote, Minen und sonstige kriegerische Ereignisse 648 Fahrzeuge mit einem Tonnengehalt von 1 322 976 t verloren, was einen Ausfall von 6,5 % der gesamt bedeufet. In
—
der Gegenwart vernichten deutsche und österreichisch⸗ ungarische
Unterseeboote im Mittelmeer etwa 100 — 150 000 t Frachtraum im Monat.
„Entsprechend ihrem früheren, auf den oben angedeuteten Um⸗ ständen deruhenden Sicherheitsgefühl haben die Engländer auch noch während des Weltkrieges die Bedeutung dieser Tonnageknappheit stark unterschätzt. Man glaubte zunächst, daß angesichts der auf etwa 50 Millionen Bruttoregistertonnen zu beziffernden Welt⸗ tonnage alle jene soeben genannten Abzüge des Weltfracht⸗ raumes letzten Endes nur einen unbedeutenden Einfluß auf die Versorgung und Gestaltung der englischen Volkswirtschaft haben könnten. Es bedurfte erst eines ungeheuren Anziehens der Fracht⸗ raten, um teilweise tausend Prozent, um die Engländer davon zu üherzeugen, daß der bieherige Fortfall von Frachtraum durchaus keine „quantité négligeoable“ sei. Heute schreibt der „Manchester Guardian“:
„In wie ernster Weise der Krieg auf den mari⸗ timen Verkehr gewirkt hat, geht aus der Tatsache hervor, daß nach 12 Monaten Feindseligkeiten fast 3000 Schiffe mit einer ungefähren Tonnage von 4 Millionen Tonnen zurückgehalten, weg⸗ genommen oder von Unterseeboten und Minen versenkt oder be⸗ schädigt worden sind, Zahlen freilich, welche die Schiffe aller Natio⸗ nalitäten einschließen. Wenn man zurückgehaltene oder weggenommene Schiffe außer Berechnung läßt, so dürften sich die Verluste von Schiffen als Resultat des Krieges von August 1914 bis August 1915 auf rund 1 250 000 Tons belaufen, und zu dieser Ziffer müssen natürlich noch die normalen Verluste hinzugerechnet werden... Man kann sedenfalls die Gesamtverluste des Jahbres 1915 aus Ursachen aller Art auf 1 900 000 Tons beziffern, wäbrend, wie wir oben gesagt haben, die Desorganisation des Ueberseehandels, welche dieser starke Ausschnitt aus der Welttonnage hervorruft, noch verstärkt wird durch das Herauszieben der Handelsschiffahrt aus dem ihr zukommenden Tätigkeitsbereich und ihre Verwendung für Transport⸗ oder andere Aufgaben, die mit dem Krieg zusammenhingen.“
„Die Folgen des Frachtraummangels für den Ueberseehandel und die Volkswirtschaft Englands sind in der Tat verblüffend. Die Nahrungsmittelpreise sind in England infolge der bohen Fracht⸗ raten so sehr gestiegen, aß das alte Freihandelsland einen Aufschlag auf amerikanischen Weizen bezahlen muß, welcher weit höher ist als unser Weizenzoll in Friedenszeiten. Getreide⸗, Mehl⸗ und Brotpreise haben sich seit dem Kriegsbeginn annähernd perdoppelt. Das australtsche, zum Teil auch das argen⸗ tinische Getreide kann infolge der bohen Frachtsätze vorläufig nicht oder nur in geringen Mengen nach England gebracht werden, so daß dieses im Augenblick fast ausschließlich von Nordamerika Getreide be⸗ zieben muß. Die Ausfuhr der englischen Industrie wird durch die hoyen Fachtsätze so schwer belastet, daß sie auf entfernten Absatzmärkten von Japan und Amerika ver⸗ drängt wird. Wie unlängst „The Pioneer Mail“ (Allahahad) aus⸗ fübrte, ist in Inrien bereits das „made in Japan“ an die Stelle des „made in Germany“ getreten. Die Vorringerung der Ausfuhr einerseits und die Verteuerung der Einfuhr andererseits hat die Passivität der Handelsbilanz Enalands und damit seine Tribut⸗ pflichtigkeit gegenüber dem Auslande um etwa 4—5 Milliarden Pfund im Jahre gesteigert.
Aber auch politische Konsequenzen zeitigt in steigendem Maße der Frachtraummangel und die Frachtenteurung. Die Gegner der Wehrpflicht berufen sich auf die bedrohliche Passivität der Handels⸗ bilanz und verlangen die militärische Entlastung Englands zum Zwecke der Aufrechterhaltung seines Handels und seiner Finanzen. „Finanzen und Handel“, so erklärte der englische Handelsminister Runciman am 3. Januar 1916 in elnem Artikel in der „Shipping and Mercantile Gazette“, „sjind zu feine Dinge, als daß man mit ihnen spielen könnte. Wenn sie durch Ueberlastung zusammenbrechen, so würden wir schlecht abschneiden, und das Elend der Hungersnot wird nicht einmal das Schlimmste sein.“ So greift die Frachtenkalamität indirekt in die innerpolitische Lage Englands ein. Eine Störung der außerpolitischen Stellung Englands wird aber durch den Frachtenmangel dadurch hervorgerufen, daß Englands Freunde, soweit sie von dem Bezuge englischer Rohstoffe, insbesondere englischer Kohle abhängig sind, die mangelhafte Versorgung den Engländern zum Verwurf machen, sowohl der englischen Schiffahrt, welche sie bewuchere, wie der englischen Regierung, welche ihnen dereinst eine reichliche Ver⸗ sorgung unter dem Schutze der englischen Kriegsflotte versprochen habe.
Aus der ganzen hier skizzierten Entwicklung ergibt sich, daß der Begriff „Frachtraum“ in diesem Kriege eine neue Wertung erfahren hat. Frachtraum ist ein Bestandteil der Vorratswirtschaft im Kriege geworden. Wie aber England überhaupt diese Vorra swirt'chaft im Vertrauen auf seine starke Flotte so gründlich wie nur irgend möglich vernachlässigte, so sieht es sich nunmehr auch hier in eine Kalamität hineingerissen, der es ohne Vorbereitung gegenübersteht. Aber es fragt sich, ob eine Regelung des Frachtraumproblems im Sinne der Vorratswirtschaft, d. h. unter Heranztehung von Maßnahmen zur Beschlagnahme und kriegswirtschattlichen Verteilung, überhaupt in das Bereich des Durchführbaren gehört. Die Regulierung des über die ganze Welt perteilten englischen Frachtraumes, der mit der Handels⸗ schiffahrt nicht in den Krieg verwickelter Länder in Wettbewerb steht, ist etwas ganz anderes als die Regulierung von Vorräten, die sich im Lande selbst befinden. So ist es sehr fraglich, ob England überhaupt jemals diese Frage für den jetzigen Krieg oder auch für die Zu⸗ kunft lösen kann. Um so mehr können wir schon jetzt die Schluß⸗ folgerung ziehen, daß das Frachtraumproblem, wie es sich in diesem Kriege herausgebiloet hat, auch in Zukunft wie ein Damoklesschwert über England hängen wird. Denn galle Vorräte an der weiten Peripherie des britischen Reiches nützen diesem nicht, wenn man ihrer nicht zu einigermaßen erträglichen Kosten habhaft werden kann. Diese Enttäuschung wird einmal, wenn wir Großbritannien die Schlußrechnung dieses Krieges wäsentieren, als wesentlicher Posten auf unserer Seite gebucht werden. Noch aber sind die Mittel, die uns in diesem Kriege zur Bedrohung der britischen Seewirtschaft zur Verfügung stehen, keineswegs erschöpft, und somit ist auch England noch durchaus nicht am 2ns der Ueberraschungen und Enttäuschungen dieses Krieges an⸗ gelangt.
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoein⸗ nahmen der Baltimore and Ohio⸗Bahn im November 1915: 9 233 682 Dollar (gegen das Vorjahr mehr 2 354 413 Dollar), die Nettobetriebseinnahmen: 2 749 840 Dollar (gegen das Vorjahr mehr 1 175 783 Dollar).
Die Graz⸗Köflacher Eisenbahn vereinnahmte im Dezember 1915 302 026 (Dezember 1914 298 439) Kr.; vom 1. Januar bis 31. Dezember 1915 3 768 776 (im Vorjehr 3 685 545) Kr. Die Ein⸗ nahmen für Januar bis September 1915 sind endgültig, die für Oktober bis Dezember 1915 vorläufig.
Bern, 21. Januar. Die neue Bundesanleihe wird auf sechs Jahre unkündbar sein; der Emissionskurs wird voraussichtlich 97,5 % betragen.
London, 20. Januar. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England vom 20. Januar d. J. Totalreserve 35 708 000 (Zun. 295 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 33 910 000 (Abn. 428 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 51 168 000 (Abn. 134 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 109 725 000 (Zun. 2 364 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 100 882 000 (Abn. 3 194 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 59 474 000 (Zun. 5 921 000) Pfd. Sterl., Noten⸗ reserve 35 476 000 (Zun. 345 000) Pfd. Sterl., Regierungssicher⸗ heiten 32 839 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 22,28 gegen 2246 in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 291 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres m 55 M.
Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Bankausweis. Barvorrat in Gold 5 006 213 000 (Zun. 8 474 000) Fr., Barvorrat in Slilber 353 341 000 (Zun. 1 194 000) Fr., Guthaben im Ausland 1 030 924 000
400 627 000 (Zun. 6 843 000) Fr., Gestundete Wechsel 1 803 959 000 (Abn. 14 554 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 1 124 121 000 (Abn. 13 795 000) Fr., Kriegsvorschüsse an den Staat 5 500 000 000 (unverändert) Fr., Vorschuß an Verbündete 710 000 000 (Zun. 30 000 000) Fr., Notenzirkulation 13756036000 (Zun. 121 316 000) Fr., vrA 800 000 (Abn. 95 459 000) Fr., Privatguthaden 2 048 782 000 (Abn. 6 35 vF111A“ (Abn. 6 350 000) Fr 1“
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Rindermarkt am Freitag, den 21. Januar 1916 Auftrieb: 2378 Stück Rindvieh, 260 Kälber, 1““ Milchkühe . 1510 Stück, — Zugochsen... N 1II“ Jungvieh 662 „ Verlauf des Marktes: Gute tragende und frischmilchende Kühe rege, Jungvieh mittelmäßig. Es wurden gezahlt für: Milchkühe und hochtragende Kühe: Qualität EEE1u“““ . .8600 750 ℳ .Quaiftät.. . 530 — 600 „ Qualitut. 460 — 530 „ .Qualität 370 - 460 „
“
Ausgesuchte Kühe über Notiz. Tragende Färsen: Qualität. Z1161“ —,— ℳ .Qualität . 111““
Zugochsen: à Zentner Lebendgewicht I. Qualttät II. Qualitä
ℳ6
1 2
a. Gelbes Frankenvieh, Schein⸗
e“
bEIWI111“*“* c. Süddeutsches Scheckvieh,
Simmenthaler, Bayreuther. — 8 Jungvieh zur Mast: Bullen, Stiere und Färsen 50 — 57 ℳ 44 — 50 ℳ Ausgesuchte Posten über Nottz. 8
8 “ 18.8 8 Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 21. Januar. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Consols 59 ¼, 5 % Argentinier von 1886 96, 4 % Brasilianer von 1889 45 ⁄¼, 4 % Javaner von 1899 —,—, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1906 84, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltimore and Ohio 98, Canadian Pacific 183 ¾, Erie 40 ⅛, National Railways of Mexiko —,—, Pennsylvania 60 ½, Southern Pacific 106 ¼, Union Pacisic 142 ½, United States Steel Corporation 87 ½, Anaconda Coyper 18 ⅜, Rio Tinto 56 ½, Chartered 10/6, De Beers def. 9 ⅛, Goldfields 1 ½, Randmines 24 ½. — Privatdiskont 5 ⁄131, Silber 27.
„Paris, 21. Januar. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 62,30, Französische Anleihe 88,55, 4 % Span. äußere Anleihe 88,05, 5 % Russen 1906 —,—, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken
—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1589.
Amsterdam, 21. Jonuar. (W. T. B.) Scheck auf Berlin
41,87 ½, Scheck auf London 10,78 ½, Scheck auf Paris 38,60, Scheck auf Wien 28,35. „ Amsterdam, 21. Januagr. (W. T. B.) Gedrückt. 5 % Niedre ländische Staatsanleihe 101 ¼⅜, Obl. 3 % Niederl. W. S. 66 ½, Königl Niederländ. Petroleum 502, Holland⸗Amerika⸗Linie 369 ½, Nieder⸗ ländisch⸗ Indische Handelsbank 170, Atchison, Topeka u. Santa Fé 101¹ ¾, Rock Island ¼, Southern Pacisic —,—, Southern Railway 20 8 Unson Packfic 128, Anaconda 165 ½, United States Steel Corp. 77 ½ Französisch⸗englische Anleihe 89.
New York, 20. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse setzte bei ihrer heutigen Eröffnung mit höheren Kursen ein. In der Folge wurde die Stimmung entschieden schwach, und die Kurse gaben unter starkem Abgabedruck erheblich nach. Namentlich traf dies für Steels zu, die, wie verlautete, auf Verkäufe für europälsche Rechnung beträchtliche Einbußen erlitten. Ferner litten führende Eisenbahn⸗ papiere unter bedeutenden Abgaben. Die Erklärung einer Dividende von 30 Dollar seitens der Bethlehem Steel Corporation blieb zu⸗ nächst ohne Wirkung auf die Kursgestaltung der Werte dieser Gesell⸗ schaft, später gaben aber auch sie nach. Hierdurch wurce die ganze Kurslifte weiter in Mitleidenschaft gezogen, so daß die Börse in matter Haltung schloß. Bethlehbem Steels verloren 6 Dollar, Steels 1½ Dollar, von Eisenbabnaktien waren Canadtans 2 ½ Dollar niedriger. Der Aktienumsatz beltef sich auf 620 000 Stück. Tendenz für Geld: Behauptet. Geld auf 24 Stunden Ducchschn.⸗Zinsrate 2, Geld auf 24 Styunden letztes Darlehen 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,71,25, Coble Transfers 4,76,75, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,85,25, Wechsel auf Berlin auf Sicht 74 ¼, Silber Bullion 56 ¾, 3 % Nortbern Pacifie Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Bonds —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé 106 ¼, Baltimore and Ohio 94, Canadian Pacific 175, Chesapeake u. Ohio 63 ½, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 99 %, Denver u. Rio Grande 12, Illinois Central 106 ½, Louisville u. Nashville 125 ex., New York Central 109 ½, Norfolk u. Western 118 ½, Pennsylvania 58, Reading 81 ⅛, Soutbern Pactfic 101, Union Pacific 136, Anaconda Copper Mining 87 , United States Steel Corporation 83 ¾, do. pref. 117 ¾
ursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
ondon, 20. Januar. (W. T. B.) Kupfer prompt 87 .
ondon, 20. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Seitens des Inlandes bestand zu vollen Preisen lebhafter Wettbewerb. An⸗ geboten 8666 Ballen, zurückgezogen 500 Ballen.
Liverpool, 20. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsat 7000 Ballen, Einfuhr 500 Ballen, davon — Ballen amert⸗ kanische Baumwolle. — Für März⸗April 7,84, Mai⸗Juni 7,76. — Amerikanische und Brasilianische 16 Punkte niedriger. Aegyptische 25 Punkte und Indische 15 Punkte niedriger. 4
Bradford, 20. Januar. (W. T. B.) Wolle. Geschäft eingeschränkt infolge der hohen Preise. 40 er Lokotops notierten
28 Pence. Glasgow, 20. Januar. (W. T. B.) Roheisen per Kasse (W. T. B.)
80 sh. 6 d.
Amsterdam, 21. Januar. Santos⸗Kafsee fest, für Januar 49 ¾, für März 49 ⅛8, für Mai 47. „Amsterdam, 21. Januar. (W. T. B) Leinöl loko 46 ⅛, für Februar 45 ½, für März 46 ½¼, für April 466. Rüböl loro 65.
New York, 20. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12,20, do. für Januar 12,08, do. für März 12,22, do. für April 12,32, New Orleans do. loko middling 12,13, Petroleum Refined (in Cases) 11,00, do. Stand white in New York 8,90, do. in Tanks 5,00, do. Credit Balances at Oil City 2,15, Schmalz prime Western 10,72 ½, do. Rohe & Brothers 11,60, Zucker Zentrifugal 4,64—4,77, Weizen für Mai 137 ½, do. für Jult —,—, do. hard Winter Nr. 2 143, Mehl Spring⸗Wheat clears (neu) 5,55, Getreidefracht nach Averpool 21, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 ½⅛, do. für Januar —,—, fuͤr März 6,97, für Mai 7,05, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 41,50. 1u““
(Abn. 32 365 000) Fr., Wechsel (vom Moratortum nicht betroffene)
zum N) 18.
1. Untersuchungssachen.
21
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
———
ZBZweite Beilage
Re
Januar
anzeiger und Königlich Preußischen Staatsanz
Berlin, Sonnabend, den 22.
Offentlicher Anz
Bankausweise.
1) Untersuchungssachen.
[65220] Steckbrief.
Rist, Franz, BenftugaPflichtigen, 1. Rekr.⸗Depot, Ers.⸗Batl. L.⸗J.⸗R. 16, geb. 15. 3. 72 zu Neufra, Kreis Gammer⸗ dingen (Hohenzollern), zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Größe 1,58 m, schlank, dunkel⸗ blonde Haare, Stirn niedrig, Kinn zurück⸗ genommen, Gang und Haltung gerade, aber schlankernd, blauer Tuchanzug, Koppel und Seiten zewehr, wegen unerlaubter Ent⸗ ernung. J.⸗Nr. 4811I.
Cöln Kalt, 19. 1. 16.
Gericht des Ers.⸗Batls. L.⸗J.⸗R. 16.
[65218] Steckbriecf.
Gegen den unten beschriebenen Pionier Albert Baas, Pionier⸗Ersatz⸗Batatllon Nr. 18, welcher flüchtig ist und sich ver⸗ borgen hält, ist die gF e. wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verbaften und an den unterzeichneten Gerichtsberrn des Pionier⸗Ersatz⸗Bataillons Nr. 18, an eine Militätarrestanstalt oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertran port hierber abzuliefern.
Königsberg, den 19. 1. 1916
Königlich Preußisches Gericht des Samländischen Pionier⸗Erfatz Bataillons Nr. 18.
4 Der Gerichtsberr: Nehmiz, Oberstleutnant a. D. und Bataillonskommandeur.
Beschreibung: Ernst August Albert Baas, evg.⸗luth. Glaubens, am 29. 7. 89 in Lüneburg geb, Beruf: Hafenarbeiter in Altona, seit 3. 12.15 verhetratet, letzte Wohnung: Altona, Gr. Johannisstr. 102 1. [65193] Steckbrief.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist und sich verborgen bält, soll eine durch Urteil des Kriegsgerichts des Kriegszustandes in Stettin vom 2. De⸗ zember 1915 wegen Dienstverlassens, be⸗ gangen in Wamlitz, Kreis Randow, am 7. Juni 1915, erkannte Gefängnisstrafe von 3 — drei — Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das naächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten IKg 348/15 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreibung: Familienname: Loge, Vornamen: Albert Gustav, Stand und Gewerbe: Arbeiter, geboren am 4. Sep⸗ tember 1871 in Bergholz, Kreis Prenzlau, letzter Aufenthalt: Bergholz, jetziger Auf⸗ enthalt: unbekannt.
Stettin, den 13. Januar 1916.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[65186] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Schriftsetzer Wilhelm Max Schmitz, geb. am 8. 6. 85 zu M.⸗Glad⸗ bach, zuletzt wohnhaft in M.⸗Gladbach, Alleestraße 7, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzöuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Cöln, den 12. Januar 1916.
Gericht der Landwebrinspektion.
[65187] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Ers.⸗Reservisten Fosef Scheynder, Bäcker⸗ geselle, geh. am 20. 12 1889 zu Straß⸗ burg i. Els., zuletzt wohnhaft in Straß⸗ burg, Polygoastraße 52, wegen Fahnen⸗
ucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Cöln, den 13. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektlon.
[65219] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten der Landwehr Justus Hart⸗ mann, geb. am 25. 6. 1882 zu Ibrings⸗ hausen, Kr. Cassel, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §5 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der
eschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Cölu, den 15. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
[65188] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den
ehrmann Paul Seyfarth, geb. am 10. 8. 77 zu Crimmitschau, zuletzt wohn⸗ haft in Cöln, Ubierring 17, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §8 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Seschaldigte hierdurch für fahnenflüchtig
ärt.
Cöln, den 17. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
[65189] Fahnenfluchtserklärung. 8,In der Untersuchungssache gegen den Landsturmpflichtigen Hubert Karl Berg⸗
mann, geb. 2. 1. 88 zu Mülheim a. Rh., J
Rheinland, wegen Fahnenflucht, wird auf
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. Cöln, den 18. Januar 1916 Gericht der Landwehrinspektion.
[65190] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Chevauleger Alois Stoltz aus Rheydt, Feehesen 11. 9. 82 zu Eberbach, wegen
ahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Cöln, den 19. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
[65200] Verfügung.
Der Ersatzreservist der 1. Komp. K. b. 22. Inf.⸗Regts. Karl Friedrich Schneider, geb. am 31. Januar 1885 in Battwetlen wird für fahnenflüchtig erklärt, da er sich im Ausland aufhält und die Voraus⸗ setzungen der Fahnenflucht vorliegen. § 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B., 356, 360 M.⸗
D. St.⸗Qu., 13. 1. 16. 1..“
Feldgericht der K. b. 11. Inf.⸗Div.
Der Gerichtsberr:
v. Kneußl, Eisenschenk,
Generalleutnant und Kriegsgerichtsrat. Divisionskommandeur.
[65199] Verfügung. 1
In der Untersuchungssache gegen den am 17. 11. 1897 in Charlottenburg ge⸗ borenen Füsilier Adoll Meyer V. von der 9. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 262, im Zivilberuf Musiker in Britz, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 8§ 69 ff. M.⸗St.- G.⸗B. und der 6§ 356, 360 M.,St.⸗G⸗O der “ für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt.
Div.⸗St.⸗Qu., den 16. Januar 1916.
Gericht der 79. Reservediviston.
[65196] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten der Reserve Mertens der 9 Komvpagnie Reserve⸗Infanterleregiments Nr. 37, wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mi⸗ litärstrafgesetbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichtsordnung der ö“ hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Divisionsstabsquartier, den 17. Ja⸗ nuar 1916.
Gericht der 10. Refervedivision
[65198] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Musgketier Stefan Grzegorski, 6. Komp. Inf.⸗Regts. 143, geboren am 16. Februar 1893 in Ciosna, Kreis Wreschen, Preußen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
D.⸗St.⸗Qu., den 17. Januar 1916
Gericht der 30. Inf.⸗Division.
[65191] Fahneufluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Füsilier Dietrich Berke II. der 4 Komp. I. Ers.⸗Btl. Füs.⸗Regts. 39, geb. 22. 4. 94 zu Bodelschwing. Kr. Dortmund, ledig, von Beruf Hilfsarbeiter, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Seee biot⸗ hierdurch für fahnenflüchtig er l(ärt.
Düsseldors, den 20. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
[65216] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der U.⸗S. gegen den Landwehrmann Ferdinand Mager, 2. Komp. Ers.⸗Inf. Regt. Nr. 28, wegen Fahnenflucht wird der Beschuldigte für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen beschlagnabmt. §§ 69 ff. M⸗ St.⸗G⸗B., 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. Gericht der Bayer. Ers.⸗Diviston.
[65197] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den am 26. April 1878 in Ballersdorf, Kreis Altkych, geborenen, verh. Landwirt Johann Wiest, Gefreiter der Landwehr bei der Stabstruppe 1 /125, wegen Fahnenflucht, wird der Beschuldigte auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗Bs., §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnenfluͤchtig erklärt und sein im Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag beleat. Den 24. 12. 1915. Gericht 26. Inf.⸗Division.
[65195] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Friedrich Neukam und den äger Max Reier, beide 1. Komp. Res.⸗ Jäg.⸗Batls. Nr. 22, wegen Fahnenflucht,
3 8 29. 3. 1885 zu
werden auf Grund der §5 69 ff. des
360 der Militärstrafgerichtsordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. 8 16. 1. 1916. Gericht 5. Kav.⸗Div.
[64194]) Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten — Schreihber — Joseph Adam der 12. Komp. Königin Elisabeih Garde⸗ grenadierregiments Nr. 3, geb. am 29. 4. 1893 in Brunstatt, Kreis Mülhausen im Elsaß, wegen Fahnenflucht im Felde und Landesverrats, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstraf⸗ gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. III Nr. 129. Im Felde, den 15. 1. 1916. Gericht der 2. Gardeinfanteriedivision.
[65192] Verfügung. Die unterm 16. 12. 15 gegen den Wehr⸗ mann Heinrich — 7. Komp. F.⸗R. 39, Düsseldorf, erlassene ahnenfluchtserklärung wird hiermit auf⸗ gehoben. Düsseldorf, 20. I. 1916. Gericht der Landwehrinspektion.
[64911]
Die am 8. Oktober 1915 gegen den Landsturmpflichtigen Max Feldmann, geb. 3. 8. 1873 in Heidelsbeim, Amt Bruchsal, erlassene Fahnenfluchtserklärung wird zurückgenommen. (Reichsanzeiger vom 1118
Karlsruhe, den 11. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
[64910]
Die am 5. Dez. 1915 gegen den am 10. Mai 1893 zu Grövenwiesbach geb. Musketier Georg Zielinsti erlassene Fahnenfluchtserklärung wird zurückgenom⸗ men. (Reichsanzeiger vom 14. XII. 1915 Nr. 294.)
Karlsruhe, den 18. Januar 1916.
Gericht der Landwehrinspektion.
(65217] Fahnenfluchts⸗Erklärungs⸗ erledigung.
Die gegen den Ersatzreservisten Adalbert Große, geb. am 1. 2. 1891 zu Ilvers⸗ gehofen, Kr. Erfurt, zuletzt wohnhaft in Dorsten, wegen Fahnenflucht, unter dem 17. November 1914 erlassene Fabnen⸗ fluchtserklärung ist erledigt. (Vergl. Erste Beilage Nr. 275 v. 23. 11. 1914 zu 68203).
Posen, den 11. Januar 1916.
Gouvernementsgericht.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen
u. dergl. 8
[65315) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 123 Blatt Nr. 2883 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Bildhauers Georg Herrtwich in Char⸗ lottenburg eingetragene, jetzt herrenlose Grundstück am 24. Juli 1916, Vor⸗ mittags 11 Uhr, durch das unterzeich⸗ nete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1. Stockwerk, versteigert werden. Das in Berlin, Mal⸗ 9, belegene Grundstück be⸗ steht aus einem Vorderwohnhaus mit Seitenflügel links, Quergebäude mir Rück⸗ flügel rechts und 2 Höfen, und umfaßt die Parzelle 2033/111 ꝛc. des Kartenblatts 22 mit einem Flächeninhalt von 8 a 64 qm. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 4685 und in der Gebäudesteuerrolle unter derselben Nummer mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswert von 13 300 ℳ ver⸗ zeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 30. Mai 1914 in das Grundbuch eingetragen. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforde⸗ rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver⸗ teilung des Versteigerungserlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachagesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen⸗ stehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Auf. hebung oder einstweilige Einstellung des
1
Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, t M
81e des versteigerten Gegenstandes ritt.
Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 17. Januar 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
[65316] Aufgebot. Der Rentamtmann Theodor Arnold in Cadolzburg bei Nürnberg hat das Auf⸗ gebot der mit 3 ¼ % verzinslichen Schuld⸗ verschreibung der Landeskreditkasse in Cassel üb. r 200 ℳ Serie XVI Lit. E Nr 00898 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, hohes Erdgescheß, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 14. Januar 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
[65317] Aufgebot. Der Metzgermeister Javer Junabluth zu Molsheim, vertreten durch den Rechts⸗ anwatt W. Roth daselbst, hat das Auf⸗ ebot des 3 ½ % igen Pfandbriefs der Aktiengesellschaft für Boden⸗ u. Kom⸗ munal⸗Kredit in Elsaß⸗Lotbringen zu Straßburg über 1000 ℳ vom Jahre 1899 Serie VI. Lit. B Nr. 002892 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal Nr. 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Straßburg, den 18. Januar 1916 Kaiserliches Amtsgericht.
[653611 Bekauntmachung. Wp. 285/16 — B. II. 16. 242 Abhanden gekommen: G Aktie der Wilmersdorfer Terraln Rhein⸗ gau Akt. Ges. Nr. 1982 zu 2000 ℳ. Berlin, den 21. Januar 1916. Der Polizeipräsident. Abt. IV. Erk.⸗Dienst.
[52148] Aufgebot. Die von uns am 28. Dezember 1899
—
eiger.
2 2 6. Erwerbs⸗ und Wirtscha tsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Saae sa eig . 8 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Ve⸗ 10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗
Besitzer der Urkunden werden auf⸗ gesordert, binnen 3à Monaten ihre etwaigen Rechte bei uns anzumelden und die Scheine vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden. 1“ Karlsruhe, den 19. Januar 1916. Karlsruher Lebensgersicherung auf Gegenseinigkeit vormals Allgemeine Versorgungs⸗Anstalt.
[65321] Aufruf. 11 Es ist uns angezeigt und genügend glaub haft gemacht, daß folgende — zu a noch unter unserer früheren Firma Lebensver⸗ sicherungs. & Ersparnisbank in Stuttgart ausgestellten — Versicherungsscheine (Po⸗ Uicen) in Verlust geraten sind: a. Nr. 28 751 vom 20. Januar 1875 über ℳ 1000,—, lautend auf dag Leben der Frau Christine Wörn, geb. Sauter, jetzt verehelichte Fegert in Pforzheim, b. Nr. 191 668 vom 3. Oktober 1907 über ℳ 5000,—, lautend auf das Leben des im Felde gefallenen Alois Bugiel, Grubensteigers in Antonienhütte S.; ferner folgende Hinterlegungsscheine: c. vom 30. Jult 1907 für Police Nr. 131 712, laufend auf das Leben des Herrn Karl Drescher, Mühlendirektors in Kolberg, früher in Gumbinnen, d. vom 4. Februar 1908 für Police Nr. 165 723, lautend auf das Leben des Herrn Albert Schulze, Kaufmanns in Hamburg. Wir fordern die Inhaber dieser Scheine auf, dieselben innerhalb 2 Monaten vorzulegen und ihre Rechte nachzuweisen, widrigenfalls wir die Schelne für kraftlos erklären und zu a und b die fälligen Versicherungssummen ohne Vorlage des Versicherungsscheins auszahlen werden. Stuttgart, den 18. Januar 1916. Stuttgarler Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stuttgarter). Lörcher, S Ppa. Heubach. 8
ttv.
(63473] Aufgebot.
Alma verehl. Börtger, geb. Mayer, in Berlin, jetzt Näherin in Neukölln, Her⸗ mannstr. 23, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs, der über die auf den Grund⸗ stücken des Müllers Gustay Heinrich Gröger in Selka und dessen Frau Emilte
Marie Anna Gröger, geb. Böttcher, da⸗
auf das Leben des Schlächtermeisters Herrn Paul Schultz in Prenzlau unter Nr. 45 426 T über ℳ 5000,— auggestellte Police ist abhanden gekommen. Der der⸗ zeitige Besitzer der Police wird deshalb aufgefordert, binnen 6 Monaten, vom Tage der ersten Veröffentlichung dieser Auf⸗ forderung ab gerechnet (also bis 22. Mai 1916), sich bei der unterzeichneten Ge⸗ sellschaft zu melden, widrigenfalls die Police für kraftlos erklärt wird.
Berlin, Schützenstraße 3, den 22. No⸗ vember 1915.
Deutschland Lebens⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft zu Berlin. R. Mertins.
[65318] Aufgebot.
Der von uns unter dem 20. März 1914 zum Lebensversicherungsschein Nr. 439 702 über ℳ 2000,— auf das Leben des ver⸗ storbenen Herrn Karl Reitzig, Berlin, erteilte Hinterlegungsschein ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Hinterlegungsscheins wird aufgefordert, sich binnen spätestens 4 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Ausfertigung erteilt wird.
Berlin, den 18. Januar 1916. Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
P. Thon, Dr. Utech,
Generaldirektor. Generaldirektor. [65319]
Die Police II 16 668 über ℳ 2000,— Versicherungssumme, auf das Leben des Herrn Friedrich Seitz, Zeitungsverleger in Mannheim, lautend, ist angeblich ab⸗ handen gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, sie innerhalb 2 Monaten von heute a bei Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.
Hannover, den 20. Januar 1916. Deutsche Mtlitärdienst⸗Versicherung Zweig⸗ niederlassung Hannover der Berlinischen
Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
[65320] Aufruf.
Folgende von uns ausgestellte Urkunden sind nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten:
1) Hinterlegungsschein über die Lebens⸗ versicherungsurkunde Nr. 41 974 des am 10 August 1915 verstorbenen Herrn August Vogel, früher Lokomotivführer in Villingen, 2) Versicherungsschein Nr. 186 422 des Herrn Karl Bludau, Gutsbesitzer in Kienberg — Gemeinde Queeg,
3) Hinterlegungsschein über die Lebens⸗ versicherungsurkunde Nr. 134 529 des am 16. Juli 1915 verstorbenen Herrn Georg
Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls
für das Recht der Versteigerungserlös an
Volkmer, früher Lehrer in Reinerz
(Schlesten).
selbst: Blatt 44 in Abt. III unter Nr. 35, 37 und Blatt 49 in Abt. III unter Nr. 29, 31 des Grundbuchs für Selka eingetragene Hypothek im Betrage von 643 ℳ unterm 8. Juli 1902 erteilt worden ist, beautragt. Der Inhaber des Hypothekenbriefs wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 15. Mai 1916, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Hypothenbrief vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Schmölln, den 11. Januar 1916. Herzogliches Amtggericht. Abt. 2.
(65323] Aufgebot.
Der Besitzer Gottsriebd Libutzkt in Groß⸗ Rodau, vertreten durch den Justizrat Bunn in Manienwerder, hat beantragt, den verschollenen Saitler Karl Jultus Libutzki, geboren am 28. Juni 1857 in Gr. Krebs, zuletzt wohnhaft in Littichen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Juli 1916, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Marienwerder W. Pr., den 23. De⸗ zember 1915.
Königliches Amtsgericht. [65325]
In der Nachlaßsache des am 4. Sept. 1915 verstorbenen Buchbinders Georg Friedrich Auaust Gulden zu Frankfurt
b [a. M. werden Elisabeth Brand, geb. am
11. 2. 1824 zu Frankfurt a. M. als Tochter von Anna Katharina Brand, später verehelichten Johann Jakob Gulden, oder, falls diese verstorben ist, ihre Ab⸗ fömmlinge hierdurch aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 1. Mai 1916 bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden.
Frankfurt a. M., den 17. Januar 1916.
Kgl. Amtsgericht. Abt. 34.
[65326]
Die Nachlaßverwaltung über den Nach⸗ laß des am 26. Februar 1910 zu Marien⸗ dorf, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Restaurateurs Friedrich Hegner wird angeordnet. Zum Nachlaßverwalter ist Rechtsanwalt Erich Schoene in Berlin, Friedrichstraße 250, bestellt.
Berlin, den 15. Januar 1916.
Kleinbeerenstr. 16/19. Königliches Amtsgericht Berlin⸗
Abteitung 12. 188