1916 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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1. Februar, Abends.

Inhalt des amtlichen Teiles: Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote.

Deutsches Reich. 1 Ernennungen c. v1“ Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Ver⸗ ordnung, betreffend private Schwefelwirtschaft, vom 13. No⸗ vember 1915. Bekanntmachung, betreffend Statutenänderungen der Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Erste Beilage:

zur Verordnung des Bundesrats a- die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunst⸗

ünger.

Bekanntmachung über die Beschränkung der Herstellung von

und Wurstwaren.

Bekanntmachung über die Herabsetzung der Malz⸗ und Gersten⸗ kontingente der gewerblichen Bierbrauereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916.

Betanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestands⸗ erhebung von Weh⸗, Wirk⸗ und Strickwaren.

Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestands⸗ erhebung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Felbpost.

Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 19 und 20 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Zweite Beilage: Personalveränderungen in der Armeer.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, sonstige Verjanags gerungen. Berichtigung der Bekonnim 2 .Festandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren. betreffend die Aufhebung eines Handels⸗ verbots.

Bekanntmachung.

81. Juli 1914, betreffend das Verbot

1) der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition,

Pulver usw., ) der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegshedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

Es wird, soweit das nicht durch frühere Bekannt⸗ machungen geschehen ist, verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:

Stoffen zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene, . Schlaf⸗ und Pferdedecken, Woilachen und Deckenstoffen, Männerwirkwaren (Hemden und Unterhosen in Männer⸗ Frößen, Männerärmelwesten und ⸗jacken, Socken, Strümpfen, Kniewärmern, Halstüchern (Schals), Leib⸗ binden und Kopfschützern, letzteren beiden nur in Schlauch⸗ form, Faust⸗ und Fingerhandschuhen, mindestens 17 cm langen Pulswärmern, Wirk⸗ und Strickstoffen, die zur Unfertigung von Männerunterkleidung usw. in Betracht kommen), arbigen Wäschestoffen und farbigen Stoffen für Kranken⸗ bekleidung, farbigen Futterstoffen, rohen und gebleichten Wäsche⸗ und Futterstoffen, Drillich⸗ Segeltuchen und Planstoffen, pgl. die 1141“ Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, vommn 1. Februar 1916. Berlin, den 31. Januar 1916.

Der Reichs kanzler. Im Auftrage: Müller.

Deutsches Reich.

8 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: ddeen ständigen Mitarbeiter Dr. Schottländer zum Kaiser⸗ lichen Regierungsrat und Mitglied des Patentamts zu er⸗

8 8 9 Beim Kaiserlichen Patentamt ist der Diplomingenieur Lehenbauer zum ständigen Mitarbeiter ernannt worden.

1 7

G. Heiteffend Beschlagnahme

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom

Bekanntmachung

über Auskunftserteilung auf Grund der Ver⸗ ordnung, betreffend private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 . (Reichs⸗Gesetzbl. S. 761). 8

Gemäß § 3 der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 761) sind die für die Berechnung der Umlage er⸗ forderlichen Auskünfte hinsichtlich der im Januar 1916 erzeugten Mengen Schwefelsäure und Oleum und ab⸗ gefallenen Säuren bis zum 15. Februar 1916 zu er⸗ teilen. Die nach §§ 2 und 3 der Verordnung Melde⸗ und Umlagepflichtigen haben die Zustellung von Fragebogen für die Auskunftserteilung unverzüglich bei der Verwaltungs⸗ stelle für private Schweselwirischaft Berlin W. 66, Mauer⸗ straße 63/65, zu beantragen, soweit sie ihnen nicht unmittelbar zugegangen sind.

Die Umlage ist zu entrichten, soweit nicht eine Ausnahme gemäß § 10 der Ausführungsbestimmungen vom 14. November 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 461) vorliegt,

a. von den Erzeugern von Schwefelsäure und Oleum

für die in der betreffenden Rechnungsperiode ver⸗ arbeiteten Mengen von Schwefel und schwefelhaltigen Rohstoffen,

von denjenigen Betrieben, in denen Abfallsäure abfällt, owent sie aus dem Wirtschaäftskreise des anerkannten Heeres⸗ und Marinebedarfs heraustritt und in die private Wirtschaft übergeht, und zwar für d in der betreffenden Rechnungsperiode abfallenden

engen.

Berlin, den 1. Februar 1916. 8 Der Reichskanzler. Im Auftrage; Mul r.

2 Sla min iche hhn b

Der Herr hat durch Erlaß vom 4. Januar 1916 die von der ordentlichen Generalversammlung der Aktio⸗ näre der Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft am 29. April 1915 beschlossenen Aenderungen der Sta⸗ tuten genehmigt.

Die Aenderungen betreffen im wesentlichen eine Ver⸗ einfachung in der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschat, die Anpassung der Statuten an die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, die Ausdehnung des

Gegenstandes des Unternehmens auf die Haftpflichtversicherung

und die Beteiligung an anderen unternehmungen. 8 Berlin, den 28. Januar 1916. u“ Das Kaiserliche bö. für Privatversicherung. iüp.

gleichartigen Versicherungs⸗

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnäbigft geruht, aus Anlaß Allerhöchstihres Geburtstages:

den Kardinal⸗Erzbischof von Cöln Dr. Felix von Hart⸗ mann in Cöln, 5 . Fürstbischof von Breslau Dr. Adolf Bertram in

reslau,

den Wirklichen Geheimen Rat, Präsidenten des Evangeli⸗ schen Oberkirchenrats D. Bodo Voigts in Berlin,

den Wirklichen Oberkonsistorialrat, Generalsuperintendenten a. D. D. Johannes Hesekiel in Wernigerode,

den Generalsuperintendenten Wilhelm Haend ler in Berlin,

den Klosterpropst, Reichsgrafen Georg Platen zu Haller⸗

b mund in Preetz, Kreis Plön,

den Königlichen Kammerherrn, Fideikommißbesitzer Grafen Franz von Waldersee auf Waterneverstorff, Kreis Plön,

den Geheimen Kommerzienrat Fritz von Friedländer⸗ Fuld in Berlin,

den Dr. phil. Carl von Martius in Berlin und

den Kommerzienrat, Generaldirektor Dr.⸗Ing. Friedrich Springorum in Dortmund

auf Grund des § 3 Nr. 3 der Verordnung vom 12. Ok⸗ 5 1854 zu Mitgliedern des Herrenhauses auf Lebenszeit zu erufen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor der Erziehungs⸗ und Bildungsanstalten in Droyßig Dr. von Kozlowski zum Provinzialschulrat zu er⸗ nennen sowie

den Eisenbahnobersekretären Urban in Cöln⸗Ehrenfeld, Gotthardt Schultze in Erfurt und Obermeyer in Elber⸗ feld, dem technischen Eisenbahnobersekretär Zickwolff in Posen und dem Eisenbahnwerkstättenvorsteher Weißenborn in Lissa (Posen) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats und den Stadtver⸗ ordneten in Biebrich a. Rhein getroffenen Wahl den Ober⸗ bürgermeister Rudolf Vogt als Ersten Bürgermeister der Stadt Biebrich auf Lebenszeit und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Radevormwald getroffenen Wahlen den Fabrikanten Otto Rocholl, den Rentner Bernhard Rocholl und den Ziegelei⸗ besitzer Ernst Spannagel als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Radevormwald auf fernere sechs Jahre bestätigt sowie

auf den Vorschlag des Magistrats in Grimmen den bis⸗ herigen dortigen Bürgermeister Heinrich Rückert für eine fernere Amtsdauer von zwölf Jahren zum Bürgermeister der Stadt Grimmen ernannt.

.“ Kriegsministerium.

Berichtigung der Bekanntmachung, hetssen Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ wwaaäaren vom 1. Februar 1916. Der § 17 Abs atz 5 der Bekanntmachung W. M. 1000/11. 15 KRæ, der jetzt, wie folgt, lautet: . . Jeder Anfrage ist, soweit gemäß der Uebersichtstafel bei

der betreffenden Gzuppe überhaupt Musterkarten zu übersenden sind, eine besondere Musterkarte (vergl. § 14) beizufügen.

wird hierdurch aufgehoben und erhält folgende naue Fassung:

. Zeder Anfroge ist für jede Stoffart eine besondere Muster⸗ karte beizufügen, die bei den Handels kammern erhältlich ist; nicht zu verwechseln mit der Meldekarte (vergi. §. Berlin, den 28. Jamar 1916. 1 Kriegsministerium.

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Ministerium fuüͤr Handel und Gewerbe. Der Gewerbeassessor Vertschewall in Stettin I ist nach Siegen versetzt und mit der Wahrnehmung der Geschäfte einer Hilfsarbeiters bei der dortigen Gewerbeinspektion beauftragt worden. 7

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Mintserium der geistlichen und Unterrich is⸗ angelegenheiten. s

Der Provinzialschulrat Dr. von 8 Provinzialschulko 1 6

EFinanzministerium. 228 2 1. 1 n Dem Oberzollinspektor, Regierungsassessor Kolbe t. 88

ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektton im Eng⸗ und dem Oberzollinspektor, Regierungsassessor Fisch und den die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektion innzzeit der liehen worden. e und Itys, b

Der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor ist als Regierungslandmesser nach Potsdam vW Katasterlandmesser Karl Richter in Mümnter den Tieren kontrolleur in Celle bestellt worden. Augen durch Nicht⸗ Der Steuersekretär Bruns in Rotklwürfe und einiger

f önigli jskastär und in manchen bei der Königlichen Kreiskagt E““

Kozlowski ist d⸗ egium in Cassel überwiesen worden.

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ö“ 88 1 zuchtwahl unterstüßt Bekanntm a,den, Shchn die Enistehung

1““ Di besseren Erläuterung: „Da EE1“ 88 sicherlich nicht brauchen,

auf Grund der Bundesratsverordu 1915 ꝛc. gegen den Kaufmann ⸗das Van Grüneiche, Landkreis Bresl Zuchtwahl die Wirkungen dis sagung des Handels miteiner solchen Annahme stimmen wieder aufgehoben. kammerer 1 enommen hat. Von b

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en entwickeltere Augen habe 8

ebat nun solche Jungen von der ment des Ausschlüpfens der Larve aus Aten und hat dabei gefunden, daß die zerkümmerten, bei diesen jungen Tieren

Mörickelten, und daß sie nach fünf Jahren

8* en, daß sie ols völlig normal angesehen

D erce Weiterentwicktung durch Gebrauch wäre Preußemmerung durch EE1“ Seg Ans u ur

In der am 3 8 8 Frecher und Sportsleute ministers, Vizepräs machen. Trotzdem erscheint es fraglich, sekretärs des Inner Höblenbewohner“ wirklich auf der Ver⸗ sitzung des Brchtgebrauch beruht. Versuche, die der 8.. 2 ordnung über dunde deutsche Physiologe Loeb im „Biol. 9 3

konserven und . hat, werden von ihm in anderer We 98

über die Herabeichte bei jungen Zahnkarpfen eine Vertümmerung gewerblichen P. vc““

bis 31. Oktob⸗