1916 / 27 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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2 Grad Gelfius iner ganzen Anzahl bnkarpfen von dem

b Blindheit bei e er die Eier der Za

(Menidia) befruchten ließ. Diese Verkü

twicklung gebrach

ganz 8—— entwickelte Augen, die f in der Dunkelheit weiter entwickelten. suchen den Schluß,

Tieren die Rückdildung der und den dadurch bedingten J müsse; vielleicht sei die Verkümmerung Störung im Blutumlauf, die eine man bewirkte, veranlaßt worden

. Solch wordenen Tiere konnten d sc in die .

für ihre Augen besser p hlenbewohner wurden, weil sie umgekehrt blind wurden, weil sie aben in der Natur au Versuche Loebs von hohem Interesse, Ziehen weittragender Schlußfolgerunge

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blind

Literatur.

Gewissen der Welt von Otto Cottasche Buchhandlung Nachfolger.

Das J. G. (Preis 5 ℳ, geb. 6 ℳ.) tiefsten Tiefen des Lebens de

A eines ehrer beein und ein schonungsloser dieses Menschen. In dem Sohn seines erschlagenen F annimmt, erwächst ihm der treueste ein in die Abgründe des L Licht, indem sie es in D reich ist es die Sache Dreyf Krieg, in England der Burenkrieg,

nehmungen führt. Deutschland aber, Arbeit und der Zucht darf bestehen.

von seinen Feinden die Lebensader dur

Hel

ebens und

als Blindheit sich in Seewa zugesetzt war, oder indem si

daß man wohl auch bei de Augen nich tichtgebrauch

e durch innere Ursachen blind ge⸗ n Hellen nicht halten und zogen assenden

Höhlen bewohnten. ch beide Ursachen gewirkt sie mahnen zur Vorsicht beim n.

Das hochinteressante Werk führt in die r Völker. Mannes namens Theodor Merteuns, der frommen Gärtners aufwächst flußt wird, ersteht der Welt ei Richter. Furchtbare Habgier erkennt er als reundes, den

ruckform über die Erde verbreiten uß, in Rußland der russisch⸗ der zu erschütternd

Deshalb aber gerade so schschnitten werden.

konnte, dadurch, sser entwickeln ließ, dem ee eine Zeitlang in lten wurden. Ebenso erzielte von Embrponen dadurch, daß

Samen eines anderen Fisches mmerung der Augen war

Engell, Loeb zieht aus seinen Ver⸗ i Höhlen bewohnenden uf den Mangel an Licht der Augen zurückführen der Augen durch eine erbliche gelhafte Ernährung der Augen

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Mor Berlin“ (

Im T aufführung

Höhlen zurück, so daß sie statt. Die

eworden waren, und nicht Möglicherweise jedenfalls sind die

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Pietsch. Roman. Stuttaart und Berlin.

In dem Gewissen eines als ein Findling in dem und von einem freigeistigen Erforscher der Wahrheit g erfährt die gerechte Seele die Triebfeder alles Bösen. er an Kindesstatt fer; und beide dringen nun fördern das Gefundene ans vvenn japanische en Wahr⸗ das Land des Fleißes, der l ihm Theodor

geltend,

leisten muß.

Morgen Erstauffüh musikalische direktors Bl. dekorativ ist die gerichtet, die ne entworfen und ausgeführt, die Hofrats Raupy n Besetzung ist fol

Rosalia: Frau vo Herr Schwarz, mann, Nando:

en

„Das Dreimäderlhaus“, und Reichert, mit Musik nach das in Wien bereits mit Erfolg am Friedrich⸗Wilhelmstädt gegeben werden.

Das Hochwasser der der Spandauer Schleuse hatt das Unterwasser eine Höhe von trifft den vom 22. Jan weiteres Anschwellen des Wassers

während man otsdam einen Stillstan piegel hat sich an sehr vielen Stellen unter d assermengen gehoben. Keller überschwemmt,

7

von D Alberts Musikdrama „Tieflan liegt in den Händen des . pielleiter ist der

Aufführung von dem Geheim uen Dekorationen sind von Professor

ach

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ende: Fräürkein Herwig, n Scheele⸗Müller,

Herr Henke. wird i ettere Bilder aus der Großväterzeit) in der

Königgrätzer Straße

setzung gegeben.

heater in der von Au weibliche Hauptrolle spielt Maria Orska.

Der Konzertbericht befindet sich in der Zweiten Beilage.

Mannigfaltiges. 8

Berlin, den 1. Februar 1916. e, 1,90 m erreicht. Dies uar um 8 cm. am Caputhe d beobachtet hat. Auch der em Einf

In Spandau z. B. wer so daß die

de

Mittwoch, findet im Königlichen Op egisseur Hertzer. Szenisch⸗ en Sbfrt⸗ Brandt ein⸗ Gewänder unter Leitung des Geheimen Figurinen des Malers Heil angefertigt.

Marta: Frau Hafgren⸗Waag, Antonia: Fräulein Birkenström,

Pedro: Herr Kraus, Sebastiano: Tomaso: Herr Schwegler, Moruccio: Herr Bach⸗

m Königlichen Schauspielhause

gust Strindbergs „Kameraden“ Ende

Singspiel in drei Akten von Willner Franz Schubert von Heinrich Berté, aufgeführt wurde, wird am 11. d. M. ischen Theater zum ersten Mal

Havel ist noch immer im Steigen. An wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, gestern

Ebenso machte sich ein im Sakrow⸗Paretzer Kanal sowie in fluß zuströmender

Feuerwehr jeden Tag Hilfe

des Vereins „Kinderheim bittet des Vereins, oder an die

ernhaus e die d“ statt. Die Generalmusik⸗

Poblot-, Frau Gräfin von Schwerin⸗Lön

wend in Geld oder Möbeln an den Vorsitzend 2 hch düsen Berlin NO. 43, Am Friedrichshain terin des Heims richten. Frau Gräfin von Schwerin⸗Löwitz ist auch selbst bereit, dankenswerte Gaben in Empfang zu nehmen.

Fräulein Gertrud Gensichen,

1“

Hans Kautsky Die

Frau unter großen militäri

nc: begängnis des

„Alt⸗ n Be⸗

findet die Erst⸗ nächster Woche

bekannte

Assistenz vorgenommen.

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und auf Strand ges satzung wurden getötet.

er Stand über⸗ r Gemünde

Grundwasser⸗ Bern, 31. Januar.

1Hnch mebr innt der fünfte Austau

Deutsche der Fort rische Aerztekommi

Wien, 31. Januar. (W. T. B) chen Ehren fand heute nachmtttag das Leiche

ehemaligen Kriegsministers von Schoenaich statt. In der Votipkirche hatter sich eingefund in Vertretung des Kaisers der Erzherzog Franz Salvat ferner die Erzherzöge Leopold Salvator und Karl Stepha als Vertreter des Thronfolgers der Kammervorsteher Prinz Aug Lobkowitz, ein Vertreter Kriegsminister Freiherr von Krobatin, der Landesverteidigungsminis Freiherr von Georgi und der Honvedminister Baron von Hazay, in Vertretung des Ministers des Aeußern der Sektionsch von Macchio und ein Vertreter des Ministerpräsidenten Graß Stuergkh, von der deutschen Botschaft der Prinz Erbach und reiche andere hervorragende Persönlichkeiten, des weiteren sämtlic dienstfreien Generale und Stabsoffiziere sowie eine große Anzahl v. Oberoffizieren der Wiener Garnison. 1b wurde von dem Feldvikar Bischof Dr. Bjelik unter großer geistlich

Paris, 31. Januar. m beschlossen, einen Kredit von 20 000 Fr. zur Unterstützung der dur den Luftschiffangriff betroffenen Familien bereitzustellen Auf dem Friedhof Poére Lachaise wird den Opfern ein eigenes Gra gewidmet werden. Der Polizeipräfekt ließ in dem durch eine Bomt zerstörten Hause Aufräumungsarbeiten veranstalten, wobei dierte Bomben im Gewicht von 63 kg gefunden wurden.

and und Frankreich am 1. schaffung. Am 6. Februar begibt sich die schweiz⸗ sinn nach Lyon und Konstanz, um die nächst

62 S mit großem Prunke

Freiher

ves Erzherzogs Friedrich, ferner d

Freihe und zah

Die Einsegnung der Leit

London, 31. Januar. (W. T. B.) „Lloyds“ teilt mit, de der holländische Dampfer „Maasdijk einen Unfall hatzt

etzt wurde. Zwei Mann von der B

(W. T. B.) Der Munizipalrat ha

24

(W. T. B.) Wie der „Bund“ hört, be sch von Invaliden zwischen Deutsch Februar. In Lyon harren etwa 10

e;

schterplah Eingang der Ware im Insand zur Verfügung über sie für eigene

8

zum Deutsche

G 27.

1 1

Ausführungsbestimmungen

Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr n Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger.

Vom 31. Januar 1916.

Auf Grund der §8 3 und 4 der Verordnung über die uhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom Jozmar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) bestimme ich:

81 1 Wer aus dem Ausland Futtermittel, Hilfsstoffe und Düngemittel hrt, die in der der Verordnung des Bundesrats vom 28. Januar 3 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) angefüaten Liste aufgeführt sind, isr flchtet, den Eingang derselben, soweit sie über die Grenze des tschen Reichs gegen Oesterreich⸗Ungarn und die Schweiz eingehen, Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin, alle übrigen der ugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin r Angabe der Menge, des een Einkaufspreises und des Auf⸗ ahrungsorts unverzüglich anzuzeigen. hn Einführender im Sinne dieser Bekanntmachung gilt, wer

fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungs⸗ htigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.

§ 2 8 Wer aus dem Ausland Futtermittel, Hilfsstoffe und Dünge⸗ tel der im § 1 dirser Bestimmungen bezeichneten Art einführt, sie nach der Bestimmung des § 1 an die Zentral⸗Einkaufsgesell⸗ t m. b. H. oder an die Bezugsvereinigung der deutschen Land⸗

Erste Beil sanzeiger und Königlich P

1“ 5. 78 EATIuIuA 8

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Berlin, Dienstag, den 1. Februar

3 Berlin, den 31. Januar 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von

Stein. Bekanntmachung * schränkung der Herstellung von konserven und Wurstwaren. Vom 31. Januar 1916. 8

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. Auaust 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.

Fleisch⸗

§ 1 . bsmäßige Herstellung von Konserven aus Fleisch oder nter e e vbe fehsch⸗ die durch Erhitzung haltbar gemacht sind, 8 verhoteg., gelten Rind⸗, Kalb⸗, Schaf⸗, Schweinefleisch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art, Wurstwaren und Speck.

§ 2 werbsmäßigen Herstellung von Wurstwaren darf nicht neheh L5 Drittel des Gewichts ausgeschlachteter Rinder, Schweine und Schafe verarbeitet werden. Die Verarbettung der inneren Teile und des Blutes wierd durch diese Beschränkung nicht getroffen.

§ 3

blichen Betrieben, die fabrikmäßig Wurstwaren berstellen, 1öö1 83 Beschränkung im § 2 gestattet werden, daß monatlich nicht mehr als ein Drittel derjenigen Fleischmenge zu Wurstwaren verarbeitet wird, die sie im Monatsdurchschnitte der

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en Staatsanzeig

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üb e 3 bereits Gerste, die sie über das herabgesetzte Gerstenkontingent hinaus be haben, der Zentralstelle zur Beschaffung der S.neeaens 3 zur Verfügung zu stellen; soweit diese Gerste bereits vermälzt ist, 3 das Malz zur Verfügung zu stellen.

§ 2 Die auf Grund der Bekanutmachung, betreffend Fvre. von Malzverwendung in den Bterbrauereien, vom 15 ee 8 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 97) auf das vierte Vierteljahr des Jahres 1e b drei ersten Vierteljabre des Jahres 1916 und den Monat tobe 1916 entfallenden Malzmengen (Malzkontingente) werden um * Fünftel berabgesetzt. Als auf den Monat Oktober ü-e. bierbei ein Dritel der für das vierte Vierteljahr des Jahres berechneten Malzmenge anzusehen. g’ Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen mn. 32 führung dieser Vorschriften. Dabet sind die in dem vierten Vier 22 8 jahr 1915 über das nach dieser Verordnung gekürzte üee hinaus verwendeten Malzmengen von den in gleicher Weise 8 z19. Malzkontingenten für die Zeit vom 1. Januar bis 31 Okzo er . 8 abzuztehen. Der Abzug erfolgt in der Regel in jedem Vierte * und im Oktober 1916 nach dem Verhältnis des für jeden dieser Zeit⸗ räume festgesetzten Malzkontingents.

84 statt s bleibt vorbehalten, die Gersten⸗ und Malzkontingente sia

um d- Fünftel (§§ 1 und 2) um ein Viertel herabzusetzen. Hient Die Bierbrauereien haben, falls sie mehr Gerste als dret er 3. ihres Kontingents bezogen haben, die mehr bezogene Menge, 25 8 sie nicht nach § 1 abgeliefert ist, bis zum 31. März 1916 zur 8 fünung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung zu halten.

§ 4 8 Der Reichskanzler erläßt die erforderlichen Bestimmungen zur Ausführung §§ 1, 3 Abs. 2 und regelt das Verfahren. Er 182 anordnen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis 86 1 s Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestra 1

ist ein alter, blinder Mann geworden, als er die geplante Ruchlosig⸗ keit in ihrem ganzen Umfang erkennt, und er stirbt an dieser Er⸗ kenntnis. Das Buch ist an Inhalt und Form hervorra send, wenn vielleicht auch manchem ernssen Leser das Erlösende, ersöhnende, nach dem man nach all dem Bösen und Schrecklichen sehnsuchtsvoll ausschaut, fehlt, oder doch nur sehr matt angedeutet erscheint. Armella, die Stiftsköchin von Arthur Schleitner. Erählung vom Kiemsee. Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin. (Preis 4 ℳ, geb. 5 ℳ.) Die Geschichte spielt in Bayern, im Jahre 1802; zur Zeit, als von seiten der Regterung verschiedene Klöster aufgehoben wurden. Auch an dem Stift zu Herrenwörth er⸗ füllt sich dieses Geschick, und die hübsche, pikante, heißblütt e, aber sittenreine Herrenköchin Armella spielt dabet eine wesentliche Rolle und gelangt zu ihrem Glück erst, nachdem sie den Stricken, die ihr gelegt werden, mit Hilfe guter Menschen entrinnt. Schleitners aus⸗ gezeschneteKenntnis des bayerischen Volkscharakters, sein gediegenes Studium der damaligen Verhältnisse und sein frischer Humor werden auch diesem seinem Werk Leser und Freunde verschaffen.

Verwundetentransp werden.

9 5 2 8 Die Vorschriften in den §§ 1 bis 4 finden nur auf gewerbliche Bierbrauereien Anwendung. 88

Nuf die Malzkonkingente der Bierbrauereien ist Malz, das aus dem enld einge ührt mwerd anzurechnen. Das im ln 9 8 laͤndischer Gerste hergestellte Malz steht dem aus inländi 29* 5 bergestellien Malz gleich Das anzurechnende ausländische 8 I. 2 nach dem in § 20 der Bekanntmachung üher den Verkehr mit S aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 vorgesehenen Maßsta

rte de weiz zu organisteren. e, G. m. b. H. zu liefern. Er hat sie bis zur Abnahme durch orte nach der Schweiz zu org si berechtigte Sehenichaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf⸗ vs zu Flardehr. in handelsüblicher Weise zu versichern und auf Laut Meldung d uf zu verladen. Er hat auf Verlangen der berechtigten Gesell⸗ „Agence Havas“ kam es infolge der Teuerung in der vergangene; t Muster zu übersenden und die Futtermittel, Hilfsstoffe und Nacht zu einem Sturm auf mehrere Kolonialwaren⸗ und gemittel an einem von der berechtigten Gesellschaft zu bestimmenden

Bäckerläden. Der Schaden ist nicht sehr bedeutend. Die Ordnun e zur Besichtigung zu stellen.

ist wiederhergestellt. Mehrere Personen wurden verletzt, unt⸗ § 3 Die gemäß § 1 dieser Bestimmungen berechtigte Gesellschaft bat unverzüglich nach Empfang der Anzeige 1) zu erklären, ob sie Futtermittel, Hilfsstoffe und Düngemit’el übernehmen will. Geht⸗ en einer Woche nach Empfang der Anzeige die Erklärung nicht oder erklärt die Gesellschaft, daß sie die Mengen nicht übernehmen „so erlischt die Lieferungspflicht. Hat die Gesellschaft die Uebernahme verlangt, so kann der nach dieser Bestimmungen Verpflichtete sie schriftlich auffordern, die ngen innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung ab⸗ hmen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Gefahr der Verschlechte⸗ g und des Unterganges auf die Gesellschaft über, von diesem Zeit⸗ kt ab ist der Kaufpreis mit 1 vom Hundert über den jeweiligen chsbankoiskontsatz zu verzinsen. Dem Verpflichteten ist für die bewahrung vom Ablauf der Frist ab eine Vergütung zu gewähren, in Höhe im Streufall der im § 4 dieser Bestimmungen genannte schuß endgültig festsetzt. 8 e

H ie berechtigte Gesellschaft bat die v ö Hüsgstoffe und Düngemittel einen is zu, zahlen. neeer den. Febefüichtete mit dem von der berechtigten Gesellschaft otenen Preise nicht einverstanden, so setzt ein Ausschuß den Preis gültig fest. Der Ausschuß 8 auch darüber, wer die baren b des Verfahrens zu tragen hat. Raeichekeabten ernennt den Vorsitzenden des Ausschusses, e Mitglieder und deren Stellvertreter. Der Ausschuß entscheidet iner Besetzung von fünf Mitgliedern, von welchen mindestens dem Fachhandel angehören 6 1““ . E Uschaft m. b. H. un e Bezugsvere 1 vW“ m. b. H. sind von den Sitzungen ds Mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis

ischusses zu benachrichtigen und befugt, dazu Vertreter ohne Stimm⸗ bis zu drei Monaten wird bestraft t zu entsenden.

fste len, die d 1) wer den Vorschriften der §8 1 bis 3 und 5 Abs. 2 zu⸗

Reiche kanzler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der widerhandelt;

cchaß bei Entscheidungen zu befolgen hat. 2) wer der Vorschrift des § 6 zuwider Verschwiegenheit nicht § 5

beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endgültige Fest⸗

Geschäfts⸗ oder Petre eem cer 144 9 . ug des Preises zu liefern, die berechtigte Gesellschaft vorläufig den 3) wer den im § 7 vorgeschriebenen Aushang unterläßt; ihr für angemessen erachteten Preis zu zahlen.

4) wer den auf Grund des § 8 Abs. 1 erlassenen Bestim⸗ Erfolgt die Lieferung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf

mungen zuwiderhandelt. rag der berechtigten Gesellschaft durch Anordnung der zuständigen In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf An hörde auf sie oder die von ihr in dem Antrag bezeichneten Per⸗

trag ein.

§ 10 en übertragen. Die Anordnung ist an den zur Lieferung Ver⸗ ehörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ vg .“ Fett gber⸗ ““ 1 vvean ge, egen. Befolgung der Pflichten unzuverlässig

zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen

Ausfüͤ en auferlegt sind. aogs ac c ees ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. § 11 iften dieser Verordnung finden auf die Herstellung von Bl geersanee und Wurstwaren durch Verbrauchervereinigungen auch dann Anwendung, wenn die Herstellung nicht gewerbsmäßig

erfolgt. 9 12 d tritt mit dem 4. Februar 1916 in Kra Reicnesaree besämangs den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 31. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

elbrück 8 Bekanntmachun

über die Herabsetzung der Malz⸗ und Gersten⸗ B“ beserzöstn Bierbrauereien für

Im Hinblick auf die von der erlassene Verordnung über den Aus von Preisverzeichnissen vom 28 befehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“, daß die über den gleichen Gegenstand erlassene Bekanntmachung vom 16. 7. 1915 O. Nr. 35 004 für das Ge⸗ biet der Stadt Berlin, der Stadtkreise Charlottenburg, Berlin⸗ Schöneberg, Berlin⸗Wilmersdorf, Berlin⸗Lichtenberg, Neukölln und der Landkreise Teltow und Niederbarnim am 1. Februar d. J. außer Kraft tritt.

Im Lessing⸗Museum (Brüderstra Abends 8 8'” Dr. Günther Noth 1 zum 50. Todestage des Dichters. Schmidt vor, und Rückertsche Lied

und Radecke,

31. Dezember 1915 verarbeitet haben. tr Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 8 ez eh 80 smmt der She⸗ scht für die Herstellung i schliften in §§ 1 bis 3 gelten nie eh aon Feen het Ne von E“ Wurstwaren zur Erfüllung von Frstelung die unm’ttelbar mit den Heeresverwaltungen und der Marineverwal⸗

tung abgeschlossen sind.

09

ie Beamten der Polizei und die von der zuständigen Behörde 8 Sachverständigen sind befuat, in die Räume der Be⸗ triebe, die von den Vorschriften der §§ 1 bis 3 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ autzeichnungen Fec et- 0 seße⸗ Proben zur Unter⸗

angsbestätigung zu entne⸗ b

uchens, Sesen, Fearsene,geie die har ihnen bestellten Betrieksleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der b und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗ besondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

Lissabon, 31. Januar. (W. T. B.)

Kopenhagen, 1. Februar. (W. T. B.) „Politiken“ wird au Bergen berichtet: Im Hafen von Archangelsk liegen übe 50 Schiffe eingefroren, größtenteils englische und russische. Fern liegen in Archangelsk zwei moderne kanadische Eisbrecher; aber nie mand ist dort, der sie richtig zu benutzen versteht. Außerdem liegen im den einzelnen Häfen der offenen Murmanischen Küste 20 bis 30 Schiffe die darauf warten, nach Archangelek einfahren zu können, wozu jedoch eringe Aussicht besteht. Im Sommer soll der Hafen von Archangels

edeutend erweitert werden.

e 13) spricht am Donnerstag, er „Friedrich Rückert“ Aus seinen Werken trägt Hedda er, vertont von Schubert, Loewe singt Pdo van Zonneweld, begleitet von C. Meyerhold.

auf die Gerstenkontingente 1) anzurechnen. Ausgenommen ist ausländisches Malz, das eine Blierbrauerei bis

krafttreten dieser Verordnung abgesche ossen worden sind, einführt und

bis zum 31. März 1916 verarbeitet.

verwendung in den Bierbrauereien vom 15. Februar 1915, wird auf⸗ 88

gehoben. 8

zum 15. Februar 1916 auf Grund vn Verträgen, die vor dem In⸗ § 4 der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Malz⸗ Der Reichskanzler kann Ausnahmen von Abs. 1 Satz 1 zulassen.

Am 25. Januar ist das Kinder Pommern niedergebrannt. Dadu Alter von „¼l bis zu 12 Jahren,

heim Poblotz bei Stolp in ich sind 95 kleine Kinder im die kein Elternhaus besitzen, mit samt ihrem Pflege⸗ und Lehrpersonal pls lich obdachlos geworden. Da die Veisicherungssumme auch nicht ann hernd zum Wiederaufbau und der Neueinrichtung des Heims ausreicht, muß die Hilfe warmherziger

Kinderfreunde in Anspruch genommen werden. te Ehrenvorsitzende

Nr. 12 des Amtsblatts de 31. Januar 1916, hat folgenden Inha der Beiträge zur Kranken⸗ mit dem Gebiet des Genera lung der Briefsendungen

Nachrichten.

§ 6 ie Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältaisse, welche durch die Aufsscht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenbest zu beohachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Gesschäfts⸗ und Betriebsgeheim⸗ nisse zu enthalten. Sie sind de zu bereidigen.

§ 1 2 ternehmer der von den Vorschriften der §§ 1 bis 3 be⸗ wen venemnes haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren

Betriebsräumen auszuhängen.

§ 8 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ 1 Verordnung. führnsg deen, erarcnnng, Ausnahmen von den See dieser Verordnung zulassen; für die Herstellung von Frischwurst können auch die Landeszentralbehörden Ausnahmen zulassen.

8 Reichs⸗Postamts, vom lt: Verfügungen: Nachweisung und Invalidenversicherung; Postverkehr lgouvernements in Warschau; Behand⸗ mit Wareninhalt nach dem Auslande.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in ber Ersten und Zweiten Beilage.)

A

84 ü Kraft. ung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Hihe senn. bestimmt den Zetlpunkt des Außerkrafttretens⸗

Berlin, den 31. Januar 1916. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Perbrägr sastmustern und ndtücher.

Bekanntmach Nr. W. M. 1000/11. 1

end Beschlagnahme und von Web⸗, Wirk⸗ und 8

Vom 1. Februar

Nachstehende Bekanntmachung n. Bemerken zur allgemeinen Kenntnis, handlungen gegen die Enteignungs anordnungen gemäß der Bekanntma stellung von Kriegsbedarf vom 24. JuAermelfutter. in Verbindung mit den Erweiterung 9. Oktober 1915 (ℳGBl. S. 645) 1 1915 (GBl. S. 778) *), und Zuwil Meldepflicht oder Pflicht zur Lagerkb Bekanntmachung über Vorratserhebe 1915 (RGBl. S. 54) in Verbindung offe in Jacquard⸗ bekanntmachungen vom 3. Septembenstmustern und und vom 21. Oktober 1915 (RGBl. 8. reinleinene 8 § 1. in Jacquard⸗ Inkrafttreten nin gen und

ng tritt mit ihndtücher.

r ühernommenen

n angemessenen Ueber⸗

——— 7 7 .

Theater. Berliner Theater. Mittwoch, Abends

ö353 Uhr: Wenn zwei Hochzeit machen. Künigliche Schauspiele. Mittwoch:

Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bildern von Füne Bernauer und Rudolph Opernhaus. 31. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben.

Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Zum ersten Male: Tiefland. Musik. Donnerstag und folgende Tage: Wenn

drama in einem Vorspiel und zwei Auf. zwei Hochzeit machen.

ch A. Guimera von Rudolph

b Musik von Eugen d'Albert. Musi⸗

kalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor

Blech. Regie: Herr Regisseur Hertzer. nfang 7 ½ Uhr. sseur Hertz

Schauspielhaus. 33. Abonnementsvor⸗

ellung. Alt⸗Berlin. Heitere Bilder us der In Szene gesetzt von Herrn Dr. Bruck. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Komisches Gemälde in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn

Vorher: Wiener in

Louis Angely. Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt von Hern Karl von Holtei. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 32. Abonne⸗ mentsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akien von Ambroise Thomas. Text mit Be⸗ nutzung des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 34. Abonnementsvor⸗ tellung. Die Rabensteinerin. Schau⸗ piel in vier Akten von Ernst von Wilden⸗

ruch. Anfang 7 ½ Uhr.

MarEn Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ei 18 8 ke a. angehörtges Kind unter 10 Jahren frei auf des FeFuleins. Lustspiel in drei Atten alen Siöplätzen, jedes westere Kind halbe von Gabriel Drogely. 18 Zum Schluß in beiden Vor Donnerstag und folgende Tage: Der stellungen ungekürzt: Das Ausstattungs Gatte des Fräulelns. stück: Ein Wintermärchen.

und Dessin⸗ abschnitte, b. bei abgepaßten Handtüchern je ein Stück.

Freitag: Rosmersholm.

Sonnabend: Die gelbe Nachtigall.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nora. Abends 8 Uhr: Die gelbe Nachtigall.

8

Deutsches Opernhans. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗ Straße 34 37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Undine. Romantisch⸗ komische Oper in vier Akten von Albert Lortzing.

Donnerstag: Tannhäuser. Füetag⸗ Die Entführung aus dem erail.

Sonnabend: Die Jüdin.

betreff

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Ursula Stackfleth mi Hrn. Leutnant Rudolf Schwarz (Pots dam). Verw. Fr. Anna Gräfin vo Schwerin, geb. Baronesse von Lynden mit Hrn. Erich Grafen von Schwerin (Kallinchen bei Motzenmühle). Frl. Eleanor von Oswald mit Hrn. Hans Riedesel Frhrn. zu Elsenbach (Koblenz).

Verehelicht: Hr. Re jerungeasse ssor Paul Rintelen mit Ludmilla Freiln von Dinck⸗ lage (Cassel).

Geboren: Ein Sohn: Hrn Reaterungs⸗ rat g. D. Hans von Stein (1. Zt. Cöln a. Rh.). Eine Tochter: Ober⸗ förster Achim von Arenstorff (Stein⸗ foerde bei Fürstenberg i. Meckl.).

Gestorben: Hr. Geheimer Bergrat a. D.

Theodor Pfort (Seesen). Hr. Haupt⸗

mann a. D. August von Schwedler (Bad

Oeynhausen). Fr. Leila Gräfin von

Königsmarck, geb. Perley (Hanau).

Trianontheater. (Georgenstr, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr: Verheiratete Junggesellen. Musikalischer Schwank in 3 Akten von Arthur Lippschitz. Gesangstexte von Will Steinberg. Musik von Rudolph Nelson.

Donnerstag und folgende Tage: Verhei⸗ ratete Junggesellen.

Theater in der Königgrützer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Der Vater. Trauerspiel in drei Akten von August Strindberg. Uebersetzt von S Emil Schering.

Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Götz von Berlichingen.

25 cm über die ganze Breite sowie Farb⸗ und Dessin⸗ abschnitte.

ella, e mit Jacquard⸗

Komische Oper. (An der Welden⸗ dammer Brücke.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: 152p] muß man sein. Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Gesangstexte von 8 Jung

Konzerte.

Singakademie. Mittwoch, Abende 8 Uhr: II. Kammermusikabend von Max Trapp (Klavier) und Georges Georgesco (Violoncello) unter Mit. wirkung von GEza von Kresz (Violine) und Hugo Kramm (Viola).

Komüdienhaus. Mittwoch, Abends 8 ¼½ Uhr: Die rätselhafte Frau. Lust⸗ spiel in 3 Akten von Robert Reinert.

Donnerstag und folgende Tage: Die rätselhafte Frau.

bei Stoffen 25 ecm über die ganze Breite sowie arb⸗ und essinab⸗ schnitte, 2 8, abge b aßten Hand-. 8 2-e

Leipziger. Musik von Gilbert. Donnerstag und folgende Tage: muß man sein.

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Die Zahlung erfolgt spätestens

streitige Restbeträge beginnt die

die Entscheidung des Ausschusses der berechtigten Gesell eht.

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ie höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über alle „Sat beh die sich zwischen den Beteiligten über die Lieferung, fbewahrung, Versicherung und den Eigentumsübergang ergeben, veit nicht nach § 4 dieser Bestimmungen der Ausschuß zuständig ist.

8 8 vierzehn Tage nach nahme. rist mit dem Tage, an

Deutsches Künstlertheater. Nürn⸗ schaft

bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die elige Exzellenz. Luftspiel in drei kten von Rudolf Presber und Leo

Walther Stein. 21 e

Bekanntmachu bruar 1916 in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die S machungen Nr. W. 1 734/8. 15. und 1097/10. 15. und W. M. 999/11. 15. KR

Theater des Westens. (Statton⸗ Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt. Operette in drei Akten von Georg Okonkowski und Franz Arnold. Musik von Gilbert.

Donnerstag und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart.

Bechstein⸗-⸗Sanl. Mittwoch, Abende

8 Uhr: Liederabend von Grete Hentschel⸗Schesmer. Am Kllavier: Ed. Behm.

Donnerstag und folgende Ta selige Exzellenz.

Beim Ausbleiben oder bei ver⸗ späteter Lieferung einer Nummer wollen sich die Post bezieher stets nur an den Briefträger oder die zuständige Bestell⸗Post⸗ anstalt wenden. Erst wenn Nach⸗ lieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte an die Expedition des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre Mäschand sofern nicht nach allg Strafen verwirkt sind, besthaft: ,

1) wer der Verpflichtung, die enteig

8 zugeben oder sie auf Verlangen de

3 oder zu versenden, FFFeaeen er unbefugt einen beschlagnahmt⸗ per unbef 88 zerstö t, verwende ein anderes Veräußerungs⸗ oder abschließt; 1 wer der Verpflichtung, die beschlag wahren und pfleglich zu bebandel 4) wer den nach § 5 erlassenen Ausfü

handelt.

Wer vorsätzlich die Auskunft, zu d

Blüthner-⸗Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Faver Scharwenka⸗Abend, ver⸗ anstaltet von Maria Mora von Goetz, Marta Siebold und unter Mitwirkung von Professor aver Scharwenka und Professor Heinrich Grünfeld.

ft. Der Lessingtheater. Mittwoch, Abends 6“ 8 Uhr: Die gutgeschnittene Ecke. Tragikomödie in fünf Akten von Hermann Sudermann aus dem Zyklus ie ent⸗ götterte Welt“. Donnerstag und Sonnabend: Die gut⸗ geschnittene Ecke. reitag: Peer Gynt. 2

Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:

§ 8 1s 1 berechtigten Gesellschaften haben bei Verteilung ea; die Bestimmungen des Reichskanzlers (Reichs⸗ t des Innern) innezubalten. Die Bezugsvereinigung der deutschen dwirte, G. m. b. H. ist verpflichtet, 50 vom Hundert der insgesamt geführten Düngemittel an die Landwirtschaftliche Handelsbank, G. b. H. in Berlin und den Verein deutscher Düngerfabrikanten in

amburg abzugeben.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Der Biberpelz.

Donnerstag und Sonnabend: Der Biberpelz. 8 Freitag: Maria Stuart. 8

Kammerspiele.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Weibs⸗ teufel.

Theater am Mollendorfplatz. Mittwoch, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Götz von Berlichingen. Abends 8 ¼ Uhr: (ZImmer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Donnerstag und folgende Tage: Immer

Choralion-⸗Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Indisch⸗Türkisch⸗ Arabische

Poesie, gesprochen von Lilly Freud.

o Fecen sowie Farbe-e Dessinab⸗ schnitte.

8

§ 9 Ausgenommen von den Benimmungen dieser Bekanntmachung d hceecfthga⸗ Mengen, die als Transportpropiant oder im Grenz⸗ kehr aus dem Ausland eingeführt werden, sofern die Einfuhr nicht

ferantwortlicher Redakteur:

Donnerstag: Gyges und sein Ring. Freitag und Sonnabend: Der Weibs⸗

teufel. Volksbühne.

Zwei 8e Tage. Schwank in vier Akten von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg.

Der Dornenweg.

feste druff!

Donnerstag und Sonnabend, Nach⸗

mittags 3 ½ Uhr: Götz von Ber⸗ 6“

lich ingen.

Birkus Husch. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das vollständig neue spebruar⸗ Programm. Zum Schluß: Das neue großartige Prunk⸗Ausstattungsstück: Ein Wintermärchen. Weihnachtsspiel in

J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Erxpedition (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Handelszwecken erfolgt.

§ 10 Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Ner⸗ wrxeheehn an als zuständige Behörde im Sinne dieser Be⸗

unntmachung anzusehen ist.

die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916. Vom 31. Januar 1916.

Bundesrat hat auf Grund des §83 des Gesetzes über die des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

rdnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Feeelles oder unvollständige Ang Gefängnis bis zu 6 Monaten oder

tausend Mark bestraft, auch können sädnne Urteil für dem Staate verfaller

ixhj 1. lat.) Donnersta 8 eater am iotwplatz. 4 (untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt. „Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr: Viel Lärm um Nichts. Donnerstag: Biel Lürm um Nichts.

Freitag: Zwei glückliche Tage. Sonnabend: Ultimo.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Faust, erster Teil. Abends 8 Uhr: Jo⸗ hannisfeuer. Charlottenburg. Mittwoch, Abends 3 Uhr: Ultimo. zustspiel in fünf Auf⸗

ird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebe cher zu fübren unterläßt. Ses. 1 ewe Wer fahrlässig die Auskunft, zu der ordnung ne gache ist, nicht in der gefetzten 8 oder unvollstaändige E macht, u dreitausend Mark oder im Unvermsz bis zu sechs Monaten bestraft. Ehenso

25 cm über di ganze Breite, jedoch keine

Farb⸗ und Dessin⸗

abschnitte.

3

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32, Sechs Beilagen

(einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 9),

und die Pehalegapgebe Nr. 4 zu Nr. F des öffentlichen Anzeigers

fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Einstudiert von Ballettmeister R. Riegel.

Donnerstag und Freitag, Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 8 d des § 20 der Bekanntmachung über den Verkehr mit E 3., 10: 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 384) für die Bierbrauereien festgesetzten Gerstenkontingente

Thaliath eater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Fana in 8* Füseee bg. b2. Karl rlitz von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

§ 11 it Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1h eit Heah Eh 38 t1 8 88 Bestimmungen in §8§ 1 kanntmachung zuwiderhandelt. E“ Strafe köngen bei Zuwiderhandlung gegen die An⸗ ge⸗ und Lieferungepflicht die Futtermittel, Hilfsstoffe und Dünge⸗

Freitag: Pas Mirakel. Sonnabend und Sonntag: König Oedipus. 8

Donnnerstag und folgende Tage: Drei

zügen von G. von Moser. Donnerstag: Die gelbe Nachti

gall.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr und

Paar Schuhe.

1“

Abends 8 Uhr:

Zwei Vorstellungen

sowie die 870. Ausgabe der Deutschen Berlu i v111““

uU ittel, die sich die strafbare Fetermsg bezieht, eingezogen werden, sne auf gen ob sie dem Täter gehören oder nicht.

WI1“

werden um ein Fünftel herabgesetzt. Die Bie

rbrauereien haben die

die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten o⸗

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