—*
Von der Bekanntmach ge.) rücksichtigt werden, wenn sie auf den dafür vorgeschrieb — Uebersichtstafe 1seatser direnbesetens nech em Pehremer kebcee. ere Fetgeee geemn ver vig⸗ Postkarten⸗Bordtuchen erfolgen, die ber allen Gostansie waren betroffen, glei vvien 8 aufgeführten Web⸗, Wirk. und Strick⸗ a. wenn die 8 Vorräte unmittelbar an Verbraucher 1. und 2. Klasse echältlich sind . eee hcsn 2 haar, Alpafa, Kaschmtt 1e 1., ere.. Ne. — 3 8e. — halben Stück bezw. einem halben Meldeschein I gilt fuüͤr Stoffe zur Oberkleidung für H. 1 nsbi. Kenct enole. Bastiasem vrer Efüloen fslmveenfaserm, — ö mehn —— Pmn nlest vor dem Inkrafttreten Meineürhes . Irnes, hefe 82 ☚ 8 Woilache Beschlagnahmte Warengattungen S binnstosse Mindestgewicht einer Zusamwensetzung verschiedener Spinnstoff 29 Fseber an Wer t die anntmachung erzielten Preis nicht übersteigt. Deckenstoffe (BGruppe II), 8 8 Sa dsack. und offe ha gestellt sind, bei⸗ ro eser Vorschriften Ware zurückhält oder größere Meldeschein III für Männertrik Papier, und zwar. uaßsachenehen auch unzer Muderwenxumg von dsde ens 1ser es Leahten füigen habnfbeafs ner. . 8 sir gebite Balgesesse unz acbe eus Gruppe I: Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene. 8 2 1 rankenbekleidung (Gruppe 1V), 2 . ün Gruppe I: Sbofss zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte Enteignung der Waren zu gewärtigen. — MNeldeschein V fans farbige Fattastoffe (Gruppe V) Stoffe, welche zur Oberkleidung für Heer, Marine, Wolle, Mohair, Kamel⸗ a. einfarbig oder meliert a. bei wollenen und halb. Mindestbreite: Bei Vorräten in ein 1) Feldgraue, graue, Prngrnae B Gruppe II: Sch af⸗ 8 Pf⸗ ded 111I1I““ Meldeschein VI für rohe und gebleichte Waͤsche⸗ und Futtd Beamte und Gefangene in Betracht kommen haar, Alpaka, Kaschmit in schwar’, grau, wollenen Stoffen 60 cm und derselben Quali- und marineblaue Offizters⸗ 1 Gappe I11: Männertrit erdedecken, Woilache und Deckenstoffe, Sonderbestimmungen für Konfektionsbetriebe und stoffe (Drillichanzugstoffe (Gruppe VI), können. Hierzu gehören ohne Rücksicht auf und jonstige Tierhaare, graugrün, feldgrau, 350 g in unaus. kKät und Farbe: tuche, sofern sie aus reiner Ware 2— 6 . vragen. gemeinnützige Nähstuben. “ 8 Segeltuche und Planstoffe (Gruppe VI 8 Webart, und Ausrüstung: 1ehvene ——2 F- grün 5— 227 902 g Ee -ö. 2) 8 1e beche, ees d. h 5 887 eldesche ü 1 2 form. 3 3 E ertigem Zu 1 „b. Db. We n für Sandsackstoffe (Gruppe VIII), 1) Uniform. und Livreestoffe und dergl., unstbaumwolle 8 — ha in g ande e Süe zl denen Blrae im über die game
8 berleidung 2 E Konfektionsbetriebe und gemeinnützige Nähstuben dürfen ver⸗ 8 1 Un “ Gruppe V: farbige Futterstoffe arbeiten, bezw. aufarbeiten lassen: cee IX für Heeresaufträge (vgl. § 10, Abs. 5). 2) Zivilstoffe, wie z. B. Kammgarnstoffe, sonstige Pflanzenfasern EIöö“ für den qm, 8 1
8 8 8 b 8 bb. bei Baumwollst 8 3 80 m einfache Breite, verschiedenen Farben zur
Gäauppe VI: rohe und gebleichte Wäsche⸗ und Futterstoffe, 1) E die gemäß § 6 zum Kleinverkauf frei⸗ und E a” eutlicher Unterschrift, genauer Adre Neele⸗ T-eee 11“ Mfchundbfäle ane “ 280 8 für — Eee 1 sb. 88 1. übrigen Herftellung g2
5 . Es ist unz i C 2 S 5 1 i sgerüstet 8 offen m verwendet worden nd.
st unzulässig, dieselbe Ware auf verschiedenen Meldeschein. ³) Genua⸗Cords, Molestins, Pilots, Sommer⸗ dener Spinnstoffe b2s. — sdoppelte Breite oder Stoffe, deren Musterung
Drillichanzugstoffe, . 2 —— 84 Segeleuch⸗ und Planstoffe, 8 2) 2 87, . Februar 1916 (Stichtag) vorhandenen Stoff⸗ anzumelden. uniformstoffe, Ledertuche und dergl. : Sandsackstoffe. 8. 3) die bei i Sämtliche i bben 1.“ 1 8omenfes⸗ Hnbek
““ § 3 e bei ihnen beschlagnahmten Wirk⸗ und Strickstoffe zu e in den Meldescheinen gestellten Frage Rohe und gebleichte Stoffe für Drillichanzügegegegegg vi11X1AX4“ E16“ G Einstellung bewirkt ist, gelten
8 G. 8 8 —— v 1a. Maßgabe der Uebersichtstafel der 48 vaen dctiefel antme öu““ Bestände sind nach den fallen unter Gruppe VI. 1“ 1 “ — “ Aicht als gemusterte Stoffe
Die von der Bekanntmachung betroffenen Ge enstänt 4 gnahme unterliegen; 5 1 9 en. Untergruppen genau anzugebe 1“ 1“ u“ 1“ I EEEEEEEETEITIII“
3 3 ände 2 ) 25 % einer jeden Qualität d „ Ungenaue Angaben, insbesondere über M “ 8 8 1 — werden nach Maßgabe der in der U bersichtstafel F.29 . „ ünen Qus er sonstigen bei ihnen beschlag würden erhebliche Verzögerungen ber der ““ 8ea a n . . — 1 —
2
I.x Mindestvorräte Nictbeschla mahme Mindestgröße (§ 6, § 10, Abs. 1 und 2) Wareug gen
88
E““ W s 6b
.
hmten Stoffe mit Ausnahme der Deckenstoffe im Stück ““ “ 1 5 8 .¶ 2 “ 88
Art und Menge hiermit beschlagnahmt (Ueberfichtsieifn Gru X“ Nachteile für d igentü
b 2 ppe II, Ziffer 3). achteile für den Eigentümer der Gegenstände nach sich ziehen⸗ . i
8 Ienseat grag 851 13 e. 8 5ö3 — 9 L.öeen gelten nur diejenigen Betriebe, welche bis E.“ irgendwelcher Art darf c. ghen;e, e Gruppe II: Schlaf⸗ und Pferdedecken, Woilache und Deckenstoffe. 2 8* 8
sig ist, verfallen der Beschlagnahme zum 1. März 1916 dem Webstoffmeldeamt eine von der örtlich zu⸗ 7 2 5 3 .Decken: a. Decken: Bei Vorräten in ein 1) Tischdecken, sogenannte a. bei Decken;
nes ar 8 n ea chas v künftig herzustellenden ständigen amtlichen Vertretung des Handels oder Handwerks (Hance n selb “ Meldeschein dürfen nur die Vorräte eines und de va e g-. “ 8— 52— Mobats, anel Hirtt es akhert. 8 50 für das Stück, 170 2 115 em] und derselben Quali⸗ Bettdecken (d. h. Tages⸗ ie 1 Decke,
Pbalh ihre Herstellung beendet ist und zwar F. eHenesseg. 8 “ * TeSe; daß sie demeshet oder die Beftände einer und derselben Lagerstel ¹) Schlasdechen, “ und senfiige Pierbaare 8 Borenfaft oß⸗ 2 8.9 189 1. 88* bsc ndeg — 9 Ee
Mindestmengen oder Mindestgrößen re or dem 1. Oktober 5 Stoffe zuschneiden 58— Von jed Meld in is „i⸗ 5 1 1 2) Pferdedecken und Woilache, 1“ Kunstwolle, Baum⸗- ö“ 400 g für den am. länge von uster, arbe un ecken), andecken, 2 4 ge Erzeugnisse daraus herstellen liehen und diels noch gegen. . jedem eschein ist eine Abschrift zurückzubehalten. 8 5 8 h6 8 170 cm und Größe): modendecken, Wand⸗ 25 ecm über
ch gegen.. 3) Deckenstoffe im Stück, wolle, Kunftbaum v“ Mindestbreite a. 50 Stück Decken, bebänge, die ganze
Beschlagnahmt si d ferner die von der Bekannt ch b ärti ücksei troffenen Gegenstänre (& 2 1 machung be, wärtig tun. Auf der Rückseite dieser Bescheinigung muß der belreffende. 4) Stoffe, di Anferti der Decken zu 1 wolle, sonstige 1 Heeres oder S EE—2 eneen e g qg auf Grund der Ausnahme⸗ . Melbeltrten. ng nenaunr zunerrangag solche kommen fämeeflern cber 3 v1““ b von 11Sern) e dlde dene degen d. b. jedoch Srqaltt; I1 8 auch nicht anderen Ais gemeinnützige Nähstuben gelten nur solche, die dem Web⸗ 5 lüt Für jede Oralitat ist von dem Eigentümer (also nicht von den Lage duc, in Hetntacst. Zielsgeffe, wte glaalc. ee b1I111“ Ilg em 8 11“ Decken, die mehr als Farbu. Dessi geliefert werden. stoffmeldeamte einen von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Aus⸗ Welbegersen geie tofenemen nen aehegen nane eaüen de cn, sowelt e ncht scon in Guppel be⸗ 89g 1“ 2 8 Ewe en ach ses Sasg b 8* 3 1 8 Kamelhaarimitate.
Strickwaren, die entgegen einem bestebenden Herstell . 8, Ver⸗ arbettun g⸗ oder Verwendungeverbot hergestellt mgesen sinde 8 § 8. 8 anzufordern, und zwar nur in wirkli 5 e ee e für Heer, e. Heakte und d 85 beschlagnahmten Gegenstände. 8 tüchvarem hat der 7 Peale. in Größ und Knabenanzugstoffe und ⸗Hosenstoffe. 1 Befan unen, unterliegen nach Maßgabe e Besitzer der beschlagnahmten Gegenstände sind verpflichtet, von 12 em auf die Karte aufzukleben. t 1 E e22 insoweit der Beschlagnabme, als sie nicht diese bis auf weiteres zu verwahren und pfleglich zu ee 88 ständen (Decken, Handtüchern usw.) braucht der Muffertgfnec — Gruppe III: Männertrikotagen. 1 nöepen ffa. ekanntmachung W. I. 1/5. 15. KRA beschlagnahmt Die beschlagnahmten Gegenstände sind getrennt von den beschlag⸗ dann aufgeklebt zu werden, wenn noch Mustermaserial vorhanden ist, 1) Männerhemden und Männerunterhosen in Wolle, Mohair, Kamel⸗ a. Halstücher: weiß, a. Männerhemden und nur Bei Vorräten in ein 1 — efreien Vorräten aufzubewahren und als solche kenntlich zu n Gegenstände brauchen also nicht angeschnitten zu werden. Männergrößen, gewirkt, gestrickt oder aus haar, Alpaka, Kaschmir grau, feldgrau, Männerunterhosen in Männer⸗ undderselben Qualität: 11““ erzeugnissen 8 S. ürcer. Dies rennung und Kenntlichmachung muß bis zum 1. März den de, 3 E 18g 1e Fmn nen mit Wirk, oder Strickstoffen bergestellt oder und sonftge Tierhaare, graugrün, — 8 Man 58 88s a. 1, .vns 6“ Pon hr e 11 85 . 1 M ein (also in demselben Umschlag 16“ „ Baum⸗ rau⸗ und braun⸗ b. nnerärmelwesten 8 Männerhemden, 111““ g 8 8 Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von 3 § 9. bis zum 1. März 1916 dem Webstoffmeldeamt einzusenden. 89 2) Vngert ontert, ,, und 86 efte0n 8 asse. eger⸗ und „Jacken 400 ct Männerunterhosen, F 1 Stück bezw. 1 8 —ies. bann den von ihr berührten Gegenständen verboten ist Eigentumsübertragung und Uebernahmepreis. PS. Gruppe sind zur Beschleunigung der Bearbeitung getrennte Un Jacken . soonstige Pflanzenfasern b. Männersocken und das Stück, G Halstücher, Leih⸗ 8 b 18, Paar, jedoch eschäniche 8.. Verfügungen über sie nichtig sind. Den rech s⸗ Das Webstoffmeldeamt ist ermächtigt, das Eigentum an den be⸗] schl e zu verwenden, 3) Männersocken u.⸗Strümpfe aschinen⸗ oder Abfälle und strümpfe: wie zua, c. Männersocken und e He“ S- 89 Iw 58 siehen Verfügungen gleich, die im Wege schlagnahmten Gegenständen gemäß §1 der Bekanntmachung über die G u Vorderseite der Umschläge ist zu vermerken, zu welche 4) Kniewärmer 3 oder Mischungen verschie⸗ jedoch auch natur⸗ strümpfe 90 g das 8 schützer, ö“ und Dessin⸗ 8” angs 1.gv r ecen 1 E Kriegsbedarf auf die von ihm bezeichneten Per⸗ Seees ö Meldescheine und Meldekarten gehören, und 5) Halstücher (Schals) 1--SeSe; dener Spinnstoffe, auch b meh fär b Paar. . 8 1“ 8 3 m. 8 1 8 8 en un eichen) oder Ausrüstung sonen zu übertragen. 2 8 1 jschũ . . hoddygemischt, ¹ änner⸗Faust⸗ un 1“ ärmelwesten oder — „ haa C“ rohen Stoffe ist verboten. Dagegen daif eine Durch eine beim Königlich Preußischen Kriegsministerkum gebildete Schriftstücke irgendwelcher Art dürfen diesen Umschläge 6) ö 1 LFüpllchfüber, platsbet vher 2 ver⸗ „Fingerhandschuhe „Jacken, — 2 Peas Fe 88 1916 begonnene Veredelung oder Ausrüstung Bewertungsstelle für Webstoffe wird zunächst grundsätzlich eine güt⸗ 8 eigefügt werden. 88 7) Männer⸗Faust⸗ und ⸗„Finger⸗ nur schiedenen Stoffen zu⸗ wie zu a, jedoch 8 . je 200 Paar kein Muster. Beschlagnah en. B. e in § 4 Nr. 2 der Bekann machung betreffend liche Einigung über den Uebernahmepreis mit dem Eigentümer der 15. handschuhe maschinen⸗ sammengesetzt. auch schwarz, 8* Männersocken oder 8 ““ 1“ . 8 eehseen und V räußerung von Bastfasern und heschlagnahmten Gegenstände angestrebt werden. Soweit eine gütliche 8 Muster. “ 8 8) Männerpulswärmer, min⸗ oder 3 d. alle anderen Waren⸗ strümpfe, 8 “ 1“ 1577 g. . g. 48 astfasern vom 23. Dezember 1915 (W. III. Einigung nicht zustande kommt, erfolgt die Preisfestsetzung durch das Von jeder meldepflichtigen Qualttät haben die Eigentümer nat. destens 17 cm lang, handgestrickt. Fttungen ohne 18 . je 100 Paar Knie⸗ 110 1ön — G Ausnahmen bleiben in Kaft. Reichs⸗Schiedsgericht gemäß §§ 2 und 3 der Bekanntmachung über näherer Maßgabe der Uebersichtstafel ein Muster dem Webstoffmelde 9) Wirk⸗ und Strickstoffe, die zur Anfertigung 1b ücksicht auf Farbe. wärmer oder Hand⸗ napena Gegenünd jeder Wechsel im Gewahrsam der beschlag⸗ die Sicherstellung von Kriegsbedarf. b 1 S .“ bis Ce 1. März 1916 einzusende von Männerunterkleidung oder ⸗Trikotagen 1 5* 189b Puls T. Weich 8 1““ 85 ge Muster sind mit einem gut befestigten Pappzettel zu v 1 in Betracht kommen. 8 1 . füaung 8 sr Beschlagnabme sind alle Veränderungen und Ver⸗-⸗ 8 Meldepflichti 8 72 ns ta 8 auf dem der Name, Wohnort und Straße des Eirptcverr⸗, ldas Tehen Aus Wehwaren konfektionierte Männerhemden 3 — ““ 8 1b wärmer, E . sig, die mit ausdrecklicher Zustimmurg des Webstoff — 9 egenstände. die Farbe, die Anzahl der von dieser Sorte vorhandenen Gegenstände und Männerunterhosen sind durch die Bekannt⸗ 3 . ü f. 50 Kilogramm K üWe. der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen „Meldepflichtig sind die am Stichtage vorhandenen Gesamt⸗ bezw. bei,. Stoffen die Meterzahl, Gewicht (bei Stoffen pro qm machung Nr. W. M. 1300 12. 15. KRA.] v164“ 1“ 114.“ ek r Senc⸗ — ühöene. Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr 11, erfolgen. vorräte der in der Uebersichtstafel näher bezeichneten Gegenstände, so. BBreite bezw. Größe und ein Vermerk über das verwendete Matarie beschlagnahmt. stoffe. 8* er uberungen an Heeres⸗ und Maxineb hörden dürfen nur mit fern die Bestände die in der Uebersichtstafel angegebenen Mindestvor⸗ mit deutlicher Schrift angegeben sind. Außerdem sind an das Muste ustimmung des Webstoffmeldeamts erfolgen. läte Werschreiten, , ndeftvotncte (8 6) nachteäalich überschritten, zac S Seggeg kleine Farb⸗ und Dessin — Gruppe IV: Farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung. § 5. ssdd die Gesamtvorr n eecseee E“ Rücksicht Bei Vorräten in ein 1) Betteinschütten (Stouts, a. bet Steffen Ausnahmen v esamtvorräte unverzüglich auf den vorgeschriebenen Melde† Es ist nicht angängig, Muster von zu verschiede 1) Leibwäschest ne Rücksicht auf die Breite Wolle, Kunstwolle, farbig (stückgefärbt, a. Leibwäsche⸗ ohne Rücksicht Bei Vorräten in ein Staffe hmen von der Beschlagnahme. 1 scheinen anzumelden. hörigen, auf verschiedenen Nnwesezeiaen dh zerscehhen Sreh ge 1 E“ für Uhsn Unterhofen “ ie“ b el ee. gs Brten 82 ö n Nelttsgtaneht Sr mggrene ephir, wolle, Bastfaseen — PW6“” für hssscht auf Muster und 2) Handtücker in Jaczuard, sowie Farb⸗
8 Nicht beschlagnahmt sind durch diese Bekanntmachung: . Die von Militär⸗ oder Marinebehörden zurückgewiesenen Gegen⸗ in einem und demselben Brief bezw. Paket einzusenden. Ebenso is und Unterröcke), wie z. B. Oxford, Z EETöA““ Ham. 81— b c Soß⸗ zur den Farbe): oder Damastmustern und und Dessin⸗ 8. 8 1 abschnitte,
EEEE 1 Tyearer. — oder im Gebrauch befindliche Gegen⸗ stände sind nach erfolgter endgültiger Zurückweisun üg . en. . g unverzüglich unter es nicht zulässig, in Paketen mit Mustern Meldescheine od Angabe der Gründe der Zuruckweisung von dem anzumelden, der die karten zu übersenden, da sonst eine erhebliche — s Fancy, Barchente (ein⸗ und zweiseitig ge⸗ oder Abfälle und 8 8 900 mm bei Stoff Frottierhandtücher. rauht) usw., Mischungen verschiedener 8 Se qm. 8. 40 Dr 8. 1g b. bei abgevaßten 8ne98 Sandtücherr. 1“ r 1““ ein .
Küͤnigliche Schauspiele. che sich am 1. Februar 1916 im Eigen⸗ Gegenstände zuruͤckerhalten hat. Bearbeitung eintreten würde. Jede einzelne Sendung mit Mustern hat auf dem Umschlage mitt 2) Bettzeugstoffe, wie z. B. Strohsackstoffe, Spinnstoffe, auch unter d. Handtücher 280 g
§ 4. 8 Wirkung der Beschlagnahme.
2
Opernhaus. 31. Abonnementst“nalen Behörden und Anstalten sowie Alle Zugänge zu den beschlagnahmten Lagerbeständen werden je⸗ sgabenbeschaffung, soweit letztere ihre weils am 1. und 15. eines jeden Monats, erstmalig am 15. März auffallender Schrift den Vermerk zu tragen, zu welcher Gruppe de Bett⸗ und Matratzendrelle, Bettzeuge (Zuüchen Mitverwendung von Inhalt gehört (z. B. „Enthalt Muster zu Meldeschein 6*) und die und Chellas) usw., Papier.
D .
1“ “ oder der Marine zuführen, ferner 1916, meldepflichtig.
drama in einem Vorspiel und⸗ aten berzukenbäusern befinden. Meldepflichtig sind insbesondere auch die Gegenstände, über welche genaue Adresse des Absenders anzugeben. 3) Stoffe zur Krankenbekleidung, wie z. B. werb beschlagnabmter Gegen⸗ die in § b, Z ffer 3, Aösatz 1. bezeichneten eferungs, wer Her⸗ Das Webstoffmeldeamt ist berechtigt, über diese Muster hinaut Lazarettdrelle, Kadetts, Regattas usw.,
zügen nach A. Guimera von b Lothar. Musik von Eugen d'Albtar 1916 auch seitens der Vor⸗ stellungsverträge mit einer deutschen Heeres⸗ oder Marinebebörde be⸗] in besonderen Fällen weiteres Mustermaterial anzufordern. 4) Handtücher, abgepaßt und im Stück, aucmh 8
kalische Leitung: Herr Generalm, stehen. Dagegen sind nicht meldepflichtig die übrigen gemäß § 5 von gestreift gemustert. “ 8 . 8 3 Blech. Regse: Herr Regissevhne von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung der Beschlagnahme ausgenommenen Gegenstände. § 16. “ 18 1 Anfang 7 ½ ÜUhr. FSe 8 Seeh 1. Febr ar 1916 ] — 16s 12925 Militärmannschaftstuche Zed 1 erbuch und Auskunftserteilung. Farbige Funerstoffe. Schauspielhaus. 33. eferuogs. oder Herstellung verträgen an k auf Brund der Bekanntmachung W. 1. 1/5. 15. KRA mittels eder Meldepflichtige (§ 11) hat ein Lagerbuch zu führen, aus ek ück⸗ - b 8 i Vorräten in ein 1) Serge und Zanella, 25 em b CAbe⸗Berlin. 1gennn bebzete suslieezn sind, voraueges t, öevee. beschlagnahmt angemeldet sind, sind sie nicht Ner ent dee in den Vorratsmengen und ihre ereslan. * 1) EEEEbb2— “ und eer Ebö— 130 g für den qm vne Fn 8 iefhn 9 Fühe F-rö nig de gre
bus des GrofpatFeit S — 8 1“ es 1 2 . dgl., „ 1 “ 1] unuùnd Breite (ohne Rück⸗ mustern, reite sowie
In Szruar 1916 abzeschlossen worden sind. 8 Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Buch führt, 3 Eu..“ Rall⸗ Hessön.) Wöu“ 8 sicht auf Febges und 3) Gestreifte Aermelfutter. Farb⸗ und
1 d braun, schwarz und khakt. 5 169 8 288 1
von Herrn Dr. Bruck. Die ht unt . Ier emein ter die Ausnahme Gegen⸗ Meldepflichttge Personen. ibbbbraucht ein besonderes Lagerbuch nicht eingerichtet 1 m 1 9 schaftliche Kosten. sit Post., Eisenbahn und anderen Zwvil⸗ Zur Meldung perpflichtet sind alle natürlichen und juristischen Lagerbuch ist indes mit roter Sinte draealcge ich den enlnen Rscken u.““ Miische can ae giedener t 8 Spinnstoffe.
Gemälde in 3 Rahmen, verfaßtirb 5 . 1 Louis Angelv. — Vorher: Wir ehörden, Verein;gungen für Liebes. Personen, ferner alle wirischaftlichen Betriebe sowie öffentlich recht. nahmten Posten zu vermerken, daß sie beschlagnahmt sind. . Berlin. Areuz. Vaterländtschen Frauenvereinen, liche Körperschaften und Verbände, der Gem⸗ Beauftragten der Milttär⸗ od ibehö ann n. Singspiel in 1 Ain (selbst mit militärischer Belegung), meldepflichtigen Gegenständen 4b⸗ ohis Figentum oder Gewobh sam an Prüfung des Lagerbuches sorsse de “ 1 2 ogpe⸗ 7 F 9 ubern Karl von Holtei. einnützigen Veremen oder Anstalten und unter Zolla vi vt befinden (§ 10) haben, oder bei denen sich solche statten, in denen meldepflichtige E zu ge⸗ Gruppe VI: Rohe und gebleichte Wäsche⸗ und Futterstoffe, Drillichanzugstoffe. 8 8 . 2 1 nd. —— ’ bleicht. Leibwäsche⸗ ohne Rücksicht Bei Vorräten in ein 1) Bettzeugstoffe in Jacquard- a. bei Stoffen Eö öe G stoffe 188 g auf Breiten und derselben Quali⸗ oder Damastmustern und 25 ecm über jedoch in halb⸗ und Gröoͤßen. tät und Breite (ohne vollgebleichte reinleinene die ganze
1 ¹ g. Vorraͤte, die sich am Stichtage (§ 12) nicht im Gewahr 8 w “ 8 8g8 L--n1 SE “ 8- sowohl von dem öö 8 11 Anträge. 8 11“ Lee utb ge Ppfüae baumwolle, Bast⸗ Akten von Ambroise Thomas. Tüften Velegschein oder, wenn die Her⸗ (bacer alker vsmh) 7 der sie an diesem Tage in Gewahrsam hat Alle Anfragen und Anträge, die die vorliegende Bekanntmachung Unterröcke) sowie Stoffe für Futterzwecke, fasern (Flachs, Hanf, dreinleinen Räiücksicht auf Muster Bettzeugstoffe, Breite sowse mbnnc des Goetheschen Romansr Garnen, welche der Beschlagnahme Alle die, welche meldepfllchtige Ge enstände in Gewahrs oder etwa dazu ergehende Ausführungsbestimmungen betreffen, sind wie z. B. Barchente, Fancy, Flanelle (ge⸗ Jute) oder Abfälle —170 6 uunnd Farbe): 2) Handtücher in Jacquard⸗ arb⸗ und Lehrjahre von Mit nicht unterliegen, erfolgen soll, mit haben, ohne Eigenkümer zu sein 5 nur die 8 Sicmes am an das Webstoffmeldeamt der Kciegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des göniglich raubt und ungerauht), Kaliko, Nessel, Kattun, und Mischungen ver⸗ g 2,900 m ber Stoffen der enshan,s :. und efsinab⸗ Jules Barbier, deutsch vonr Kriegs⸗Rohstof⸗Abteilung⸗ EE; 2 biig ver. Preußischen Kriegsministerlums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 11 Köper (auch entschlichtet), Schirting, Dowlas, schiedener Spinn⸗ b. Betheugstosfe e“ Fettierdantkücher scha ette, umbert. Anfang 7½ Ubr. uf Grund von Ginzelf eigaben (nicht übrigen Spalten des Meldescheins aurzufüllenn, aber nicht die zu richten. 3 Renforcé, Crcas und Hemdenleinen (in halb: stoffe, auch unter Ce.“ Handtüchernrn. — bei abge⸗ Schauspielhaus. 34. Abonnömebewilligungen) der Keiegs⸗Rohstoff⸗ Die nach dem Stichtage eintreff 8 8 Die Anfragen und Anträge müssen auf dem Briefumschlag sowie und reinleinen), Rohleinen usw. .. ban 2 d 8 1“ paßten Hand⸗ stellung. Die Rabensteinerinnd oder hergenellt werden. schon abgesandten Vorräte Knd 8 8 88* vor, dem Stichtage aber am Kopfe des Briefes einen kurzen Vermerk tragen, au weiche der 2) Bettzeugstoffe, wie ZE1.4“ diũ 8 ern.bes seüeh in pse Akten von Emst vas wum 3. Januar 1ölc eine Aasfubr. nReeden deyzemigen, der die Ware in Genahesennaße n ntenenh ga 2,aufghfährten Worengrapden sie sich beglehen 6. Voche eff 14“*“ e. Pofücher 1“ 1 ruch. Anfang r. orden ist. derjeni T . ännertrikotagen). 2, g . 8 8 8 b dem 8. Dezember 1915 aus dem E ö emnem Be“ oder In einem und demselben Schreiben sollen nur Angelegenheiten 3) Handtücher, abgepaßt und im Stück, auch d. Zwischen⸗ Zollausland oder den besetzten Gebieten) 8 behandelt werden, die sich auf eine der in § 2 genannten Waren⸗ durch Bindung gemustert, 8 futterstoffe Deutsches Theater. Direfaftin Feeüefübr. — Sticht z. shefris 3 erbee 1 9) EEE 200;g 8 Rieeinhardt. eit w⸗ ganz aus Spinnstoffen oder 1 ichtag un eldefrist. 1 ür Freigabeanträge, denen nur in besond i albleinene 1.“ 8 “ Abendbezeichneten Art hergestellt sind, welche Für die Meldepflicht ist bei der ersten Meldung der am Beginn stattgegeben werden kann, sowie für Anfcbeson 8 besggenden 8 Steifleinen (Wattierleinen, Leimleinen) usw., G 8 ü“ und Sonnabedsin, N ich Leee- . 5 12 ebguar 887 Ehescch g, vorhandene Bestand, bei ge 284 ö betroffen werden, sind die vorge⸗ 5 — huofenose anßer für Drillich⸗ b anugstoffe ib 8 1 ingeführt worden sind, soweit der ersten Zusatzmeldung sind die bis zu ai Ma u amtfichen Vordrucke zu verwenden, ine, fü er G 1“ v116“ 1“ g See. Stuart nde Bestimmungen oder Vereinbarungen 2 peirren aastselzungen die 8b 187 Se z9 E’ E eeparalich sad. ““ anzüge, füllt unter Gruppe I. 270 g 8 eden Monats zum Bestand hinzugetret 8 eder Anfrage ist, soweit gemä . r. 11““ ö“ 11“ ZZbSEZ Fruppe TII: Segeltuche und Planftoffe. elondere Musterfarte (vgl. § 3 „Stoffe zu 1, 2† 3, ohne Rücksicht Bei Vorräten in ein eg ee n für auf die Vene und derselben Qualität 2 8 (ane Hagstn g8.
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Dechunge betreffend Beschlagnahme, Ver⸗ meldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußtich 14) beizufügen. teufel. on Bastfasern und Erzeugnissen aus Kriegsministertums einzusenden. Die 8 8— Ist jemand sich nicht klar darüber, ob seine Ware der Beschlag⸗ 1) Planstoffe, Marklsenstoffe, f nd 4: 300 schlag 2) Segeltuche, wie z. B. Marine⸗Köpertuch, baumwolle, Bastfasern glatt und 1., e⸗ 8 den ¹e(obne Rücksicht auf asd n
usatzmeldungen über spätere Donnerstag: Ghges und sc 1915 (W. III. 1577/10. 15. KRA.) Zugange zu den beschlagnahmten 2 8 B nabnc, nnterliegt oper nicht so hat er d .
teche⸗ bas un Sonasben2, dem 1. Feb ee Haushalt 2 ee. 2. he — 882 demn Wesstefea lhnaben ale e asegerar doctcdan 4. demahehtofamridamk 3) veeench fesese Geznce⸗ e alr 11““ 195 G 1“ 5sch v
„Frei 87 ragen, ob die Ware beschlagnahmt oder beschlagnahmefrei ist. 4) Tornister⸗, Tränkeimer⸗ Brotbeutel⸗, Ruck⸗ Mischungen verschiedener 1 ““ volkebühne werden. b 8 Melde seine van ein Freigabebescheid erfolgt, gilt die gemeldete Ware auf jeden Jee it sack Schuh Spinnstoffe 1 8 ihne. 3 als beschlagnahmt und ist Verfü 2 sack⸗, Packtaschen⸗, Futtersack⸗, uhzeug⸗ p 8
ncsceres n Eahaag⸗ 8 Kleinverkauf. Die Meldungen dürfen nur auf den amtlichen Meldescheinen für amts zu halten. ö““ eausg UIII es
au nverkauf. Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren erstattet werden. Die Meldescheine Berlin, den 5. Januar 1916 München, den 5. Januar 1916 3 Scupsecstoffe 2. „ 4 444, 2 3
Direktion: Max Reinhad derselben Person in ein und derselben sind für die erste Meidung bei d 1 3 1 Webstoffmeld⸗amt, für die Zusatz.. Mittwoch, Abends 8 ¼ Udie Verschtedenheit der Graße bietgt bns meldungen, vom 1 Märg 3 bef den örtlich . Koönigli eanarr b 1 — zuständigen amtlichen niglich Preußisches Königlich Bayerisches 8 — der einfarbi - Freitag: Das Mirakel. 1- *) Beispiel: 8888 8 b von Wandel. Freiherr von Kreß. schtig sind. (Flachs, Hanf, Jute) gelben, grauen, feld Herser Hntze 8 ) Beispie señ jemand in ein und derselben Qualität und Breite ß pflichtig sin 8 F 829 adsäl 1 grauen, hellbraunen ““ 8 nhe. 8 Bashe n 8 Fer. e s
Sonnabend und Sonnta Person in ein und derselben Qualität von unter die Beschlaanabme fallendem faͤrbigen Futterköper 1750 m Dresden, den 5. Januar 1916. Stuttgart, den 5. Januar 1916. . otut ZI. Fech. Mischungen verschiedener khakiartigen oder grünen 8 86 8 111“ In b Farbtönen. 8
Oedipus. (denheit der Größe bleibt bei Trikotagen [Mindestvorräte bei Futterstoffen sind 1800 m), so sind diese 1750 m frei 2 Iz g; 8 8 .“ ber als die Mebesestborrkie is n een veschsagnabmt n .e e, nn bo weeen Sv Keöhniglich Württembergisches 11 .““ Spinnstoffe, auch unter te “ m, so sind 800 m frei, beschlagnahmt sind 1800 m. egsministerium. Kriegsministerium. eee von “ apier.
erkauf freigegeben, welche den Mindest Hat er jedoch 42 sind m f 2 Hat er jedoch 4200 m, so sind 1800 m frei beschlagnahmt sind 2400 m. von Wils dorf. 1“ s 8 — sdorf. on Marchtaler.
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160 g für den qm. Mindestbreite: Bel Vorxräten in ein 25 cm über die ät ganze Breite, “ 58 em. und derselben Qualitä 1