erbreiteten Nachrichten, daß er erkrankt sei, in Abrede zu stellen. folgte die Regierung aufmerksam dem Laufe der rankheit und griff m kdeag verschiedensten Heilmitteln. Sie 8 Prinzen alle Sorgen fern zu hdalten, und nahm ede Gelegenheit wahr, um ihm Mut zuzusprechen und ihn zu Reisen zu veranlassen. Die Begleitung des Prinzen wurde stets so gewählt, daß sie einen hellamen Ei fluß auf ihn ausuben konnte. Die Regierung hielt den Prinzen steis üder die Angelegenheiten der Nation auf dem laufenden, um ihm nicht Zeit zu lassen, seinen Ge⸗ danken nachzuhängen und in Schwermut zu verfallen. Seit einiger Z it bhatte die Krankheit einen beunruhigenden Charakter angenommen, und die Regierung verdoppelte daher ihre Aufmerksamkeit. Aber die Wachsamkeit erwies sich als vergeblich, weil der Prinz auch 18 noch in Uakenntnis über seinen Zustand gehalten werden mußte. o trat schließlich das Ereignis ein, durch das die ganze Nation in Trauer versetzt wurde. 8 Die Nachricht von dem Hinscheiden des Thronfolgers wurde vorgestern abend den auswärtigen diplomatischen Ver⸗ tretungen telegraphisch durch das Oberstzeremonienamt über⸗ mittelt. Die Missionen beeilten sich, ihr Beileid auszusprechen. Sämtliche Mitalieder des Kabinetts wurden vorgestern vom Sultan in Audienz empfangen und gaben ihr Beileid kund.
Von der französischen Regierung durch Vermittlung des iederländischen Gesandten in Sofia eingeleitete Verhandlun gen aben nach einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphen⸗ gentur“ zu einem Abkommen geführt, nach dessen Bestim⸗
mungen der in Toulon internierte bulgarische Konsul mit
em Konsulatspersonal in Freiheit gssezt werden und estern mittag in Genf ankommen sollte. Zu derselben Stunde werden die bulgarischen Behörden die französischen und nglischen Konsularbeamten, deren Verhaftung als Ver⸗ eltungsmaßregel erfolgt war, wieder in Freiheit setzen.
— Im Laufe der Ausschußberatung über die Antwort der Sobranje auf die Thronrede gab der Ministerpräsident und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Radoslawow . den Führern der Opposition eine vertrauliche Aufklärung über die politische Lage Bulaariens.
In der Sobranje beginnt die Beratung der Antwort
er Thronrede Ende der Woche. Die Parteien werden sich obiger Quelle zufolge mit der Verlesung kurzer Erklärungen begnügen, worauf der Ministerpräsident Radoslawow eine urze Darstellung der Lage geben wird. In einer Versamm⸗ lung der Mehrheitsparteien erklärte Powel Genadiew, ein Bruder des früheren Ministers, daß Einigkeit das erste Er⸗ fordernis der Stunde sei; die Anhänger Genadiews würden die Regierung unterstützen.
Amerika.
Der britische Botschafter in Washington hat nach
iner Meldung des „W. T. B.“ in aller Form um Frei⸗ abe des Dampfers „Appam“ auf Grund der Haager onvention ersucht.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 3. Februar. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
In Flandern antwortete die gegnerische Artillerie lebhaft auf unsere in breiterer Front durchgeführte starke Beschießung der feindlichen Stellungen.
Nordwestlich von Hulluch besetzten wir zwei vor unserer
ront von den Engländern gesprengte Trichter.
In der Gegend von Neuville steigerte der Feind in den Nachmittagsstunden sein Artilleriefeuer zu großer Heftigkeit.
Auch an anderen Stellen der Front entwickelten sich ebhafte Artillerie⸗s, in den Argonnen Handgranatenkämpfe.
Unsere Flieger schossen ein englisches und ein fran⸗ zösisches Kampfflugzeug in der Gegend von Peronne ab. Drei Igan sind tot, der französische Beobachter ist schwer verwundet.
Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz. Die Lage ist im allgemeinen unverändert.
Wien, 2. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Vor der Brückenschanze nordwestlich von Uscieszko wurde der Feind durch Minenangriffe zum Verlassen seiner vordersten Gräben gezwungen. An anderen Stellen der Nord⸗ ostfront fanden Patrouillenkämpfe statt.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Im Suganatale wurden westlich von Roncegno ehrere Angriffe eines italienischen Bataillons abgewiesen; am Hange des Col di Lana wurde eine feindliche Sappenstellung im Handgemenge genommen und gesprengt. An der Isonzo⸗ front Geschützkämpfe. 1“
Südöstlicher Kriegsschauplaagz.
In Albanien gewannen unsere Vortruppen ohne Kampf das Südufer des Matiflusses. In Montenegro volle Ruhe; keine besonderen Ereignisse.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 2 n Hoefer, Feldmarschalleutnant 8
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 2. Februar. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Dardanellenfront warf am 31. Januar ein Kreuzer auf der Höhe von Tekke Burun zwölf Granaten auf die Umgebung von Sedil Bahr und entfernte sich dann. 1
Von den anderen Kriegsschauplätzen liegt keine wichtige Nachricht vor. 85 “ “
“ Der Krieg zur See. ““ London, 2. Februar. (W. T. B.) 79 Personen, 88 und Besatzung des hastdan fers „Prinzeß uliana“, sowie die ganze Post sind in Harwich gelandet. wird nichts vermißt.
London, 2. Februar. (W. T. B.) Lloyds berichten, daß der belgische Fischdampfer „Marguerite“, die Barkasse „Hilda“ aus Lowestoft und die Barkasse „Radium“ gesunken sind. Von allen dreien wurde die
Besatzung gerettet.
Rotterdam, 2. Februar. (W. T. B.) Die „Nieder⸗ ländische Telegrafen⸗Agentur“ meldet, daß das holländische Motorfahrzeug „Artenus“ heute morgen um 2 ½ Uhr acht Meilen füdlich vom Noordhinder Leuchtschiff torpediert worden ist. Einer weiteren Meldung zufolge war das Motor⸗ fahrzeug nach London unterwegs, als es in der Nähe des Leuchtschiffes Noordhinder von einem Torpedoboot, dessen Nationalität unbekannt ist, torpediert wurde. Die Mannschaft verließ zunächst das Schiff, kehrte aber später zurück. Die „Artenus“ nahm unter eigenem Dampf den Kuns nach Holland. Sie traf im Nieuwe Waterweg gegen 8 Uhr ein und setzte die Fahrt nach Rotterdam fort.
Karlskrona, 2. Februar. (W. T. B.) Einer „Ritzau⸗ Meldung“ zufolge wurde der schwedische Dampfer „Presto“, mit Stückgut von Goeteborg nach Stockholm unter⸗ wegs, von einem deulschen Dampfer aufgebracht und nach Swinemünde übergeführt.
London, 2. Februar. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Newport News gemeldet, daß sich 451 Personen an Bord des Schiffes „Appam“ befinden, darunter 138 Ueberlebende der sieben Schiffe, die von den Deutschen zum Sinken gebracht wurden, sowie 20 deutsche Bürger und Kriegsgefangene aus Kamerun und eine Prisen⸗ besatzung von 22 Mann. Offenbar sei die „Appam“ vier Tage nach ihrer Ausreise, ohne Widerstand geleistet zu haben, erbeutet worden, nachdem ein Schuß über die Brücke des Dampfers abgefeuert worden war. Als eine Prisenbesatzung an Bord gegangen war, begann die „Appam“ ein britisches mit Fleisch aus Australien beladenes Schiff zu verfolgen, das versenkt wurde, da es Widerstand leistete.
London, 2. Februar. (W. T. B.) Wie die „Times“ aus New York erfahren, wurde die „Appam“ durch einen be⸗ waffneten deutschen Dampfer, nicht durch ein Untersee⸗ boot, wie zuerst gemeldet war, erbeutet. Die Passagiere be⸗ richten darüber, daß am frühen Morgen des 15. Januar sich ein unbekanntes Schiff ganz nahe an die „Appam“ heran⸗ machte und zwei Schüsse längs des Bugs abfeuerte. Die „Appam“ glaubte, es mit einem Seeräuber zu tun zu haben, und gab ihrerseits zwei Schüsse ab, die keine Wirkung hatten. Von beiden Schiffen wurden die Rettungsboote ausgesetzt, und eines der Rettungsboote der „Appam“ wurde zwischen den beiden Dampfern zertrümmert. Hierauf kam eine Abteilung von dem deutschen Schiffe an Bord der „Appam“ und Kapitän Harrison ergab sich, da er einsah, daß weiterer Widerstand vergeblich wäre. Sodann kam Leutnant Berg mit einer Prisenbemannung von 22 Köpfen an Bord, und das deutsche Kaperschiff verschwand, nachdem es auf die „Appam“ eine große Zahl von Gefangenen gebracht hatte, die von sieben versenkten britischen Schiffen herrührten. Die „Appam“ wurde hierauf als Hilfskreuzer benutzt und bemächtigte sich noch zweier englischer Schiffe. Sie kam in Amerika unter dem Namen „S. M. S. Appam“ an. Das Schiff befindet sich in ausgezeichnetem Zustand und hat eine große Ladung, darunter eine Menge Kakao. Leumant Berg erzählte, daß sein Schiff, dessen Namen er nicht nennen wollte, 5 Monate lang hart an der Arbeit gewesen sei. „Wir waren,“ sagte er, „nur einige Meilen vom Hafen Dakar entfernt, durften aber nicht einlaufen, sondern blieben in der Nähe und warteten auf die „Appam“. Wir hatten die Hoffnung, sie zu fassen, schon auf⸗ gegeben und dachten, daß sie vielleicht von uns gehört hätte und nach einem anderen Hafen gegangen wäre. Die Passa⸗ giere haben wir so gut wie möglich behandelt und ihnen alle erdenklichen Annehmlichkeiten verschafft. Wir beauf⸗ tragten Aerzte, die von einem anderen Schiff heruntergeholt worden waren, für die Verwundeten zu sorgen. Ursprünglich planten wir, nach New York zu fahren, hörten aber, daß feind⸗ liche Schiffe in der Nähe von New York kreuzten, und änderten infolgedessen unseren Kurs nach Norfolk. Wir hatten erwartet, am Sonntag hier einzutreffen, mußten aber vorsichtig sein und einen Umweg machen, um das Kap Virginia zu erreichen. Wir sahen keine englischen Kreuzer, begegneten aber ver⸗ schiedenen Handelsschiffen, die wir hätten nehmen können. Da⸗ durch wäre jedoch unsere Ankunft hier vielleicht in Frage gestellt worden, deshalb ließen wir sie laufen. Unter den Passagieren der „Appam“ befinden sich 5 Kinder und 20 Frauen, allen geht es gut. Nachdem wir die „Appam“ erbeutet hatten, sichteten wir noch ein anderes Schiff, das aber nicht gut genug war, um mitgenommen zu werden. Wir bohrten es deshalb in den Grund. Nur vier Mann von unserer Mannschaft wurden ver⸗ wundet, keiner von ihnen ernstlich.“ In einem anderen Tele⸗ gramm an die „Times“ wird aus Norfolk berichtet, daß das deutsche Schiff, welches die „Appam“ nahm, die „Möwe“ (Spezialschiff) war, die sich als Frachtdampfer vermummt hatte und mit Kanonen ausgerüstet war. Die „Möwe“ soll aus Kiel gekommen und durch die Linie der britischen Flotte in der
Nordsee in den Atlantischen Ozean geschlüpft sein. 8 1 8
Nach den bisher wahrscheinlich, daß der deutscher Kriegsflagge
Dampfer „Appam“ unter als Kriegsschiff in Nor⸗ folk eingelaufen ist. Ist dies der Fall, so können die Vereinigten Staaten das Schiff internieren, vorausgesetzt, daß es nach Ablauf einer ihm etwa gesetzten Frist den Hafen nicht wieder verlassen hat. In dieser Weise ist auch das deutsche Hilfskriegsschiff „Farn“ behandelt worden, welches am 25. Januar 1915 in den amerikanischen Hafen San Juan de Portorico interniert worden ist. Sollte „Appam“ nicht Hilfskriegs⸗ schiff, sondern Prise sein, so würde das Schiff ebenfalls die deutsche Kriegsflagge führen müssen. Als Prise darf das Schiff nach einem alten, zwischen Deutschland und den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika bestehenden Vertrage im Hafen bleiben oder ihn nach eigenem Ermessen wieder verlassen.
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er Krieg in den Kolonien.
London, 1. Februar. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge berichtet der Oberbefehlshaber in Ostafrika, daß die Zweiglinie der Ugandabahn, die in der Richtung 81 die deutsche Grenze geführt wird, Serengeti erreicht habe. Seit der Besetzung von Serengeti und Longido durch die Briten habe die Tätigkeit des Feindes merklich nachgelassen.
Der Befehlshaber in Kamerun meldet weitere Fortschritte der
vorliegenden Nachrichten ist es
brilischen und französischen Abteilungen, die in der Verfolgung der Deutschen nach verschiedenen Richtungen hin auf wenig Widerstand stoßen. Aus Bata an der Küste des spanischen
Munigebietes wird berichtet, daß sich über 700 Deutsche auf
spanischem Gebiete befinden. Viele feindliche Ueberläufer er⸗ geben sich den britischen und französischen Truppen in voller Ausrüstung.
(Bei den Meldungen über die Gefechte an der deutsch⸗ ostafrik anischen Nordostgrenze kann es sich nach Lage der Oertlichkeit nur um unbedeutende Vonpostengefechte handeln, wie sie übrigens auch in anderen englischen Meldungen selbst als solche bereits gekennzeichnet worden sind. Einen größeren Ort Serengeti gibt es überhaupt nicht. Die hier gemeinte engeti, d. h. „wasser⸗ arme Steppe“, ist zwischen dem Kilimandscharo und der Ugandabahn gelegen und nicht zu verwechseln mit der auf deusschem Gebiet östlich des Natronsers sich in Richtung auf den Spetegolf er⸗ strecke den Serengeti. Doß die englische Zweigbahn von Voi die erstgenannte Serengeti (bei Maktau) erreicht hat, ist schon 8. Monaten bekannt. Es macht den Eindruck, als ob der neue englische Oberbefehlshaber Smith⸗Dorrien, der übrigens nach anderen englischen Meldungen krankheitehalder Kapland noch nicht verlassen konnte, zunächst nur etwas von sich reden machen will. Aus der Meldung über die Kämpfe in Kamerun ist nur zu entnehmen, daß es den Engländern und Franzosen bieher nech immer nicht gelungen ist, die sich tapfer wehrenden Reste der Schutztruppe vom spantschen Geblet abzudrängen.)
Wohlfahrtspflege. Der Verband deutscher Arbeitsnachweise hielt unter Leitung seines Vorsitzenden, Landesrats Dr. Freund (Berlin) eine Vollversammlung ab. Vertreten waren sämtliche Arbeitsnachweis⸗ verbände sowte das Kaiserliche Stattstische Amt. Die Versammlung beschäfttgte sich mit der Frage der kaufmännischen Stellen⸗ vermirtlung. Es wurde nicht ve kannt, daß ein Bedürfnis für die Regelung der öffentlichen kaufmännischen Stellenvermittlung insbe⸗ sondere für diejenigen Personen vorliegt, welche ketnen kaufmännischen Verbänden angehören; das gleiche Bedürfnis sei zweifellos auch für technische Angestellte und Werkmeister vorhanden. Einige größere Arbeitsnachweise sind berelts mit der Einrichtung von öffentlichen kaufmännischen Stellennachweisen vorgegangen, bei anderen Arbeitsnachweisen besteht der Plan, solche Abteilungen einzurichten. Der Verband deutscher Arbeitsnachweise hat bei den Generalgouvernements der Okkupationsgehtete Belgien und Polen die Anregung zu einem weiteren Ausbau der Stellenvermittlung für Arbeitslose in den Okkupationsgebieten, unter Anlehnung an die öffentlichen deutschen Arbeitsnachweisverbände, gegeben. Diese An⸗ regung hat indes keinen Ertolg gehabt. Hierbei wurde betont, daß insbesondere im belgischen Okkupationsgebiet die Arbeitsvermittlung nicht in befriedigender Weise geregelt sei. Ueber die Maßnahmen, die bei Beendigung des Krieges bezüglich der Unterbrinaung der aus dem Felde heimkehrenden Arbeiter zu treffen seien, soll demnächst mit dem Kriegsministerium in Verhandlung getreten werden. ¹
Am 1. Januar dieses Jahres ist die Jubiläumsstiftung des Deutschen Lehrervereins mit einem Kapital von 225 680 ℳ ins Leben getreten, die nach ihren in der Kieler Vertreterversamm⸗ lung 1914 angenommenen Satzungen den Zweck hat, Mitgliedern des Vereins, die an Tuberkulose erkrantt sind, Unterstutzungen zu gewähren. Das Stiftungskapital besteht in der Hauptsache aus dem
Ertrage der Sammlungen und fretwilligen Zuwendungen, die aus An⸗
laß des 25 jährigen Regterungsjubiläums Seiner Majestät des Katsers und Köntgs am 15. Juni 1913 in den Zweigvereinen des Deutschen
jährlich 30 000 ℳ verwendet werden.
Lehrervereins erfolgt sind. Für den Stiftungszweck können vorläufig
Herr Georg Frank i. F. David u. Co., Mitglied des Aeltesten⸗
kollegtums dee Kaufmannschaft von Berlin, hat der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin die Summe von 12 000 ℳ übersandt zur Begründung einer Stiftung für Witwen und Waisen der im Kriege gefallenen Kaufleute und Industriellen. Das
Aeltestenkollegium hat diese hochherzige Schenkung, vorbehaltlich der
landesherrlichen Genehmigung, entgegengenommen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Entwicklung des Beschäftigungsgrades und Arbeits⸗ marktes in Groß Berlin in der Zeit vom 15. bis 22. Januar 1916.
Nach der vergleichenden Darstellung des gewerblichen und indu⸗ striellen Beschäftigungsgrades in Groß Berlin am 15. und 22. Januar, die das Statistische Amt der Stadt Berlin veröffentlicht, stieg in der Zeit zwischen diesen beiden Stichtagen die Gesamtzahl der versicherungspflichtigen Mitglieder von 239 Kranken⸗ kassen Groß Berlins von 1 104 236 auf 1 113 025, d. i. um 8789 oder 0,60 %; insbesondere hat das männliche Geschlecht eine Zunahme n 28 oder 0,30 %, das weibliche eine solche um 6893 oder 1,11 %. erfahren.
Bei den 28 allgemeinen Ortskrankenkassen beträgt das Mehe der männlichen Versicherungspflichtigen 1235 oder 0,51 %, das der weiblichen 4934 oder 1,15 %, so daß es hier im ganzen zu einer Steigerung um 6169 Versicherungspflichtige oder 0,92 % kam.
Die 208 gewerblich gegliederten Krankenkassen weiten eine Gesamtzunahme um 2615 oder 0,68 % Beschäftigte auf, die sich aus 666 Männern (0,2s % des letzten Bestandes) und 1949 (1,12 %) Frauen zusammensetzt. Vog den 16 hier unterschiedenen Gruppen von Gewerben und öffentlichen Betrieben haben 13 eine Zunahme erfahren. Erwähnt sei u. a. das 2,7 % (175) betragende Mehr bei der Sammelgruppe der „sonstigen“ (nicht zu den füafzehn einzeln aufgeführten Gruppen von Gewerben und öffentlichen Betrieben ge⸗ hörenden) Krankenkassen, das im wesentlichen wiederum auf die Mehr⸗ beschäftigung in der Damenmäntelschneideret zurückzuführen ist, ferner die Zunahme um 1,82 % (160) im Baugewerbe, um 1,00 % (187) in der chemischen Industrie und um 0,66 % (1352) in der Metall⸗ und Maschinenindustrie. Die größte Abnahme — um nur 56 (1,65 ⁄%) — ist beim Reinigungsgewerbe zu verzeichnen. .
Die Zahl der bei 38 Fachverbänden der freien Gewerkschaften ermittelten Arbeitslosen bhat in der Woche vom 17. bis zum 24. Januar von 2638 auf 2715, d. i. nur um 77 oder 2,92 %, zu⸗ genommen. Im einzelnen sind die Veränderungen nur geringfügig. Die größte Steigerung — um 43 — hat der Verband der Kürschner erfahren, die größte Abnahme der Arbeitslosenzahl — um 36 — weisen die Metallarbeiter auf.
Nach dem Bericht des Verbandes märkischer Arbeitsnachweife war in der Woche vom 15, bis 22. Januar auf dem Arbeitsmarkte gegenüber der Vorwoche im allgemeinen keine große Veränderung zu verzeichnen. Bet den öffentlichen Arbeitsnachweisen Groß Berlins be⸗ trug die Zahl der vermittelten männlichen Arbeitskräfte 2346 (in der Vorwoche 2450), die der weiblichen 2418 (2466). An offenen Stellen waren für männliche Arbeitskräfte 2852 (2932), für weibliche 2992 (2957) vorhanden. Die Zahl der männlichen Arbeitsuchenden stellte sich auf 3368 (3535), die der weiblichen auf 4503 (4359).
— —
Die Kulturkraft des deutschen Bodens.
Durch die Absperrungsmaßnahmen unserer Feinde sind wir haupt⸗
sächlich auf die im Inlande erzeugten Nahrungs⸗ und Futtermittel angewiesen, deren Verteilung und Verbrauch infolge der bisher ge⸗ troffenen Organisationsmaßnahmen so geregelt ist, daß die Bevoͤlke⸗
rung lwar nicht die reichen Verbrarchzaewohnhelten von früher bei⸗ behalten lann, aber doch ihr Augkommen dis zum Schluß jedes Eente⸗ jabres findet. Dagegen find 2-,u11 besonders England, Frank⸗ reich und Itatten, je länger der Lögsen desto mehr genötigt, ihre Fahrunamtthel vom Auslande zu beziehen. Der Grund hierfür liegt darin, daß bet den Feinden entwerer die Bohenkultur be⸗ schränkt ist, sodaß die Bevölkerung schon im Frieden fast ganz auf das Ausland -Ä: war, wie in England, ober darin, daß die Bodenkultur ihnen, wie in Frankresch und Italien, noch auf einer so niedrigen Stufe steht, daß sie mit der unfrigen nicht wetteifern kann. Sehr interessante Ausführungen darüber finden sich in einem „Die Nabrungsmitteiversorgung des feindlichen Auslandes übersch jebenen Aufsatz der Zeitschrift „Der Staatsbedarf, der aus der Feder eines genauen Sachkenners, des Geschäftsführers des Deutschen Landwirtschäaftsrats, Professors Dr. Dade stammt. Seinen Ausführungen entnehmen wir das Folgende: Während der deursche Boden im Durchschnitt 42 Zentner Weiten vom Hektar erzeugt, sinkt dieser Ertrag in „ auf 26 Zentner, in Italien auf 18 Zentner und in Rußland sogar auf 12 Zentner. Aehnlich ist es bei den übrigen Getreidearten, bei Rocgen, Gerste und Hafer und vor allem auch bei derjenigen Frucht, die heute im Kriege als die Retterin unseres Vaterlandes gepriesen werden muß⸗ bei der Kartoffel. Deu' schland gewinnt auf seiner verhältnismäßig kleinen Kulturfläche etwa ein Drittel der gesamten Kartoffelerzeugung der E de Sein mittlerer Hektarertrag beträgt 280 Zentner, der Frankreichs dagegen 170 Zentner, der von Italien und Rußland nur 120 Zentner. Unser Land erzeugt im Durchschnitt 15 Millionen Tonnen Brotkorn, Frankreich 10 ½ Millionen, Italien 6 Millionen ind Großbritannien sogar nur 1 ½ Million Tonnen. Der deutsche Kulturboden bringt durchschnitflich 45 Millionen Tonnen Kartoffeln bervor, der franzesische 13 ½ Millionen, der italienische 1 ½ Million und der englische 6 ½ Millionen Tonnen. Schon aus diesen wenigen Zahlen geht die gewaltige Kulturkraft des deutschen odens hervor.
Ob eine erhebliche Ertragssteigerung des Bodens im feindlichen Ausland während der Kriegszeit erreicht werden kann, erscheint frag⸗ lich, wenn wir in Rechnung ziehen, daß unseren Feinden einer der
ichtigsten Kunstdünger, das Kali, worüber Deutschland als Welt⸗ monopol verfügt, im Kriege nicht mehr zur Verfügung steht. Gegen⸗ über der bedeutenden Kulturkraft des deutschen Bodens dürften unsere Feinde einer längeren Dauer des Krieges wegen der Ernährung ihrer Bevölkerung nicht allzu zuversichtlich entgegensehen, wenn sie außerdem
erücksichtigen, daß ihnen durch die in Aussicht stehenden verschärften Blockademaßnahmen Englands die Zufuhren von neutralen Ländern
och verkü zt werden könnten. Wir sind auch einer löngeren Kriegs⸗ dauer wirtschaftlich gewachsen, wenn wir weiter bestrebt sind, unsere landwirtschaftliche Produktion mit allen zur Verfügung stehenden
vner * heben und mit dem Geernteten haushälterisch und sparsam umzugehen.
88 3 Zur Arbeiterbewegung. 8
Am 31. Mai d. J. laufen die im Baugewerbe Gro Berlins bestehenden Tarisverträge ab. ee Vnhenssünnß zur Erneuerung der Verträge haben, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, bereits begonnen. Die Arbeiterorganisationen fordern sehr erhebliche Lohnerhöhungen.
Literatur.
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systema⸗ ischer Bearbeitung, begründet von Dr. Franz von Holtzen⸗ dorff, herausgegeben von Geheimem Justizrat Dr. Josef Kohler, tdentlichem Professor der Rechte in Berlin. Siebente, der Neu⸗ bearbeitung zweite Auflage. 5 Bände. Geh. 65, geb. 77,50 ℳ. Verlag von J. Guttentag, G. m. b. H., Berlin, und Duncker u. Humblot, München. — Das uralte Bedütfnis nach enzyklopädtschen Werken, d. h. solchen, welche die Wissenschaften allgemein oder einzelne davon in ihrem Zusammenhange unter sich bezw. in dem Zusammen⸗ bange der Teile mit dem Ganzen unter besonderer Hervorhebung der Grundbeariffe zu umfassender Darstellung bringen, ein Bedürfnis, das im Laufe der Zeit eine reiche Literatur hervorgerufen hat, be⸗ riedigte für die deutsche Rechtswissenschaft am vollkommensten bekannt⸗ ich die Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbei⸗ ung“, die 1870 Franz von Holtzenvorff herausgab und der er als Supple⸗ ment ein sog. Rechtslexikon anschloß. Dtese beste wissenschaftlich gehaltene Gesamtübersicht über den Stand der Rechtswissenschaft, die nicht nur die Begriffsbestimmungen, die obersten Grund ätze und die allgemeinen Lehren, sondern auch die Einzelheiten des positiven Rechtes hot, fand n einem Zeitraum von weniger als 25 Jahren in fünf Auflagen Verbreitung; nach dem Tode des Herausgebers schien sie jedoch zum Stillstande gekommen zu sein, bis sie — ohne das Rechtslextkon — ln den Jahren 1903/04 wieder eine der neuen Gestaltung unseres ürgerlichen Rechts und der erheblichen Veränderung, Vertiefung und Erweiterung der anderen Rechtsgebiete Rechnung tragende Neu⸗ bearbeitung durch Professor Kohler und ene Anzahl hervorragender Mitarbeiter erfuhr. Seitdem sind wieder bedeutsame Fortschritte der deutschen Gesetzgebung eingetreten, alle Gebiete des geltenden echts wissenschaftlich weiter ausgebaut und infolge unserer politischen erhältnisse und der soztalen Bewegung überall neue Fragen aufgetaucht. Den heutigen Stond der deutschen Rechtewissenschaft gibt die vor⸗ iegende zweite Auflage der Neubearbeitung der von Holtzendorffschen En;pklopädie wieder. Auf mebreren Rechtsgebieten sind so erhebliche Leränderungen in der Zwischenzeit erfolgt, daß die ihnen gewidmeten Abhandlungen der letzten Auflage durch gänzlich neue Arbeiten haben ersetzt werden müssen. Eine Reihe anderer Rechtsgebiete ist jetzt berhaupt zum ersten Male eingehend berücksichtigt; so haben das Urheberrecht, das Privalversicherungsrecht, das Bank⸗ und Börsen⸗ recht, das Gewerberecht, das Verkehrsrecht (Land⸗ und Wasserstraßen, Post, Eisenbahn, Telegraph), das Finanzrecht und sonstige Materien des Verwaltungsrechts, ferner das Gefänaniswesen und die neueren trömungen auf den Gebieten der Straspollstreckung und der ugendfürsorge eine abgesonderte Darstellung erfahren. Enthielt die 870 erschienene erste Auflage der von Holtzendorffschen Enzyklopädte der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung 823, die fünfte von 1890 in vergrößertem Format 1486 und die sechste von 1903/04 in zwei Bänden Lexikonformats 2298 Seiten, so füllt die Enzyklopädie iin der siebenten Auflage rund 2700 Seiten und ist in fünf Bände erlegt, von denen jeder durch Zusammenfassung innerlich zusammen⸗ gehöriger Materien zu einem in sich geschlossenen Ganzen mit einem besonderen Sachregister ausgestaltet und auch einzeln käuflich ist. zu der neuen Bearbeitung haben sich die glänzendsten Namen der echtswissenschaft wieder unter der Führung Josef Kohlers ver⸗ inigt. Die Mitarbeiter bieten, jeder auf seinem Speztalgebiet, eine abgerundete, von großen Gesichtspunkten getragene Darstellung in napper und anregender Form. So erscheint jede Abhandlung, für ich betrachtet, als ein Meisterwerk und ermöglicht, zumal ihr ein igenes Inhaltsverzeichnis vorangesetzt ist, eine leichte und doch um⸗ assende Orientierung über die betreffende Spezialmaterie. „In einer das Werk einlettenden Abhandlung. Rechts⸗ hilosophie und Universalrechtsgeschichte“ betitelt, gibt Josef Kohler eine scharfe Abgrenzung der Rechtsphilosophie gegen⸗ ber dem sogenannten Naturrecht, den Rechtspostulaten, der Rechts⸗ politik und der Rechtstechnik und führt eine Neubegründung auf die niversalrechtsgeschichte durch, setzt die Ergebnisse der Rechtsgeschichte Verbindung mit der ganzen Kulturgeschichte, sucht die Bedeutung der letzteren im Weltall zu erkennen und festzustellen, welche Wirksamkeit iner jeden rechtlichen Einrichtung und ihrer Geschichte in der Entwicklung der Kultur und damit in der Entwicklung des Weltalls zukommt. Die weiteren im I. Bande (geh. 16, geb. 18,50 ℳ) enthaltenen Bei⸗ räge behandeln Geschichte und System des deutschen und römischen Rechts. In der Literatur längst als wertvoll anerkannt sind der en des verstorbenen Wirklichen Geheitmen Rats, Professors Dr. Heinrich Brunner über „uellen und Geschichte des
beutschen Rechts“, der eine verkürzte Wiedergabe seiner im Verlag bon Duncker u. Humblot in München erschienenen „Grundzüge der
deuischen Rachtsgeschichte“ ist, die Darstellung der „Grundzöge des deutschen Privatrechts voa Geheinmem Jastimot,
rofessor Dr. Otto von Gierke (Berlin) und de Ab⸗ andlung über „Geschichte und Huellen des römischen Rechts“ von Geheimem Rat, Professor Dr. O. Lenel (Fretburg t. B.). Der Disziplin des deutschen Privatrechts weist don Gierke die bedeutungsvolle Aufgabe zu, die germanischen Grundbestandteile unseres bügerlichen Rechts aufzuzeigen, sie auf ihre geschichtlichen Grundlagen zurückzuführen und die in ihnen lebendigen nationalen Rechtsgedanken zu entfalten. Daneben verbleibt dem deutschen Privat⸗ recht die dogmatische Parstellung der noch als geltendes Recht anzusehenden Teile des ebemals gemeinen Privatrechts germanistischen U sprungs, die jetzt nicht mehr den Charakter gemeinen Rechts in älterem Sinne, sondern den des Landesrechts auf vorbehaltenen Rechts⸗ gebieten besitzen. In dem so gestechen Rahmen entwirft der Verfasser ein interessantes Bild germanischer Rechtsgedanken von bunter Viel⸗ gestaltigkeit, das dem Leser eine reiche Belehrung hietet. An Lenels Abhandlung über Geschichte und Quellen des römischen Rechts schließt sich eine neue, tiefeindringende Darstellung der „Grundzüge des römischen Privatrechts“ von Peofessor Dr. E. Rabel (Göttingen) an. Hier wird nicht, wie in früheren Auflagen, das Pandektenrecht, sondern das spätklassische Recht, das reine römische Recht der Blütezeit behandelt. Den 11. Band (geh. 13, geb 15,50 ℳ) eröffnet eine viel Vortreffliches bietende Darstellung der „Grundzüge des bürgerlichen Rechts“ von dem Herausgeber Josef Kohler. Dann folgen eine Abhandlung des Senatspräsidenten des bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. K. von Unzner über das „Verhältnis des Reichsprivatrechts zum Landesprivat⸗ recht“ auf der Grundlage des in voriger Auflage enthaltenen Bei⸗ trags von J. Stranz, eine Darstellung des „internationalen Privat⸗, Straf⸗ und Verwaltungsrechts mit Eiaschluß des wwilprozeß⸗ und Strafprozeßrechts“ von dem verstorbenen Geheimen rofessor Dr. L. von Bar (Göttingen), ein auf den neuesten tand des Wissens gebrachter „Ueberblick über das englische Privatrecht von Geheimem Zustintat, Professor Dr. Ernst Heymann (Berlin) und die „Grundzüge des romanischen Privatrechts“ veon Geheimem Justizrat, Professor Dr. Karl Crome (Bonn). Den Schluß dieses Bandes bilden die neuen Darstellungen des Urheberrechts und des Privat⸗ versicherungsrechts von Professor Dr Wilhelm Osterrieth (Berlin) bezw. Professor Dr. Martin Wolff (Marburg). Der III. Band (geh. 12,75, geb. 15,25 ℳ) enthält eine lichwolle Dar⸗ stellung der „Grunderüge des Handels⸗ und Seerechts“ von Geheimem Justizrot, Professor Dr. Otto von Gierke, eine solche des Wechsel⸗ und Scheckrechts“ von Professor Dr. Georg Cohn (Zürich), einen neuen Beitrag über das „Bank⸗ und Börsenrecht“ von Syndikus R. Trumpler (Frankfurt a. M.). Dann folgen eine Dar⸗ stellung des „Zivilprozeß⸗ und Konkursrechts“ von dem Herausgeber Josef Kohler und eine solche des „Ver⸗fahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, einschließ⸗ lich des Verfahrens in Grundbuchsachen“ von dem Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Emil Dorner (WKarlsruhe). An der Spitze des IV. Bandes (geh. 16,50, geb. 19 ℳ) steht eine Bearbeitung des „deutschen Staatsrechts“ von Geheimem Justizrat, Professor Dr. Gerhard Anschütz (Berlin). An diese Arbeit schließt sich eine Darstellung des „deutschen Verwaltungs⸗ rechts“ von Professor Dr. Paul Schoen (Göttingen) an, die auf die allgemeinen Lehren und die Organisation beschränkt ist. Wissen⸗ schaftlich wertvoll ist auch ein neuer Beitrag über das Gewerbe⸗ recht“ (die Gewerbefreiheit und ihre Beschränkungen, die Ausübung des Gewerbebetriebes, den gewerblichen Arbettsvertrag und das Ver⸗ fahren in Gewerbesachen) von dem verstorbenen Stadtrat Dr. K. Flesch und dem Magistratssyndikus Dr. Fr. Hiller (Frankfurt a. M.). Neu ist ferner eine S über das „Recht des deutschen Verkehrswesens“ von Regierungsrat Dr. Ernst Blume (Bern). Der Senatspräsident beim preußischen Oberverwaltungs⸗ gericht Dr. G. Strutz hat in hervorragender Darstellung das „Abgabenrecht“, und zwar das Recht des Reiches, das der Einzelstaaten und das Kommunalabgabenrecht, neu behandelt. Gegen früher erweitert ist ein Beitrag über „soztales Ver⸗ sicherungsrecht“ von Geheimem Regierungsrat, Professor Dr. Ludwig Laß (Berlin), der eine Darstellung der Grundlehren und der einzelnen Zweige der sozialen Versicherung im Deutschen Reiche nebst einem Ausblick auf das ausländische Recht gibt. Den Schluß dieses Bandes btilden Aufsätze über sonstige Materien des Verwaltungs⸗ rechts: „Sicherheits⸗ und Sittenvpolizet, Gesundheits⸗ polizei, öffentliche Armenpflege, Unterrichtsverwaltung, Baupolizet“ von Privatdozent Dr. Franz Dochow (SHeidelberg). Im V. Bande (geh. 16,50, geb. 19 ℳ) behandelt Professor Dr. Ferechaklalhn (Rostock) das Strafrecht (mit Ausschluß des Militärstrafrechts), Professor Dr. Berthold Freudenthal (Frank⸗ furt a. M.) das „Gefängnisrecht und Recht der Fürsorge⸗ erziehung“ unter Berücksichtigung des Landesrechts der agrößeren deutschen Einzelstaaten, Professor Dr. Ernst Beling (München) das Strafprozeßrecht und in einem Anhang dazu die „Technik der strafprozessualischen Tatsachenerforschung, sog. kriminalvoltzei⸗ liche Tätigkeit“, Kriegsgerichtsrat Heinrich Dietz (Rastatt) „Militärstrafrecht und Militärstrafverfahren, mili⸗ tärisches Disziplinarstrafrecht und Beschwerderecht, ehrengerichtliches Verfahren“. Dann folgt eine umfassende Darstellung des Kirchen⸗ rechts von Geheimem Justizrat, Professor Dr. Ulr ich Stutz (Bonn), und den Abschluß bildet, wie in der vorigen Auflage, ein vielfach ergänzter Beitrag über das Völkerrecht von Professor Dr. Paul Heilborn (Breslau). Dem fünften Bande ist ein das ganze Werk umfassendes Generalreagister beigegeben.
Es wird mit vorbehaltlosem Danke anerkannt werden müssen, daß Kohler und seine Mitarbeiter den hohen wissenschaftlichen Stand⸗ punkt des berühmten Werkes gewahrt und es meisterhaft verstanden haben, den vollen Strom der Ideen, welche die Gegenwart beberrschen, in die neue Auflage hineinzulenken. Die juristische Ltteratur Deutsch⸗ lands weist kein Werk auf, das so wie dieses mit dem reichen Inhalt der Rechtswissenschaft in einer den Geist fesselnden Wund zum Nachdenken anregenden Weise bekannt macht und seine vLeser auf einen Standpunkt der Anschauung erhebt, der ihnen eine dauernde Achtung vor der Bedeutung dieser Wissenschaft einflößt. So wird die von Holtzendorff⸗Kohlersche „Enzyklopädie der Recheswissenschaft“ in ihrer neuen Gestalt wiederum berufen sein, das gemeinsame Interesse aller mit juristischen Fragen Beschäftigten wachzurufen. Sie wird den Studierenden vor dem Examen einen nochmaligen knappen, aber ausreichenden Ueberblick über die einzelnen Gebiete gewähren, aber auch allen Praktikern und Theoretikern willkommen sein, die sich über ein ihnen ferner liegendes Spezialgebiet zu orientieren wünschen.
Land⸗ und Forstwirtschaft
Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte gibt das Folgende bekannt: Da, nach verschiedenen Anfragen zu urteilen, hinsichtlich der Verordnung über die Einfuhr von Futter⸗ mitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) im Kreise der Interessenten ÜUnklar⸗ heiten bestehen, so wird unter Hinweis auf den Inhalt der Bekannt⸗ machung vom 28. Januar und der Ausführungsbestimmungen des Herrn R ichskanzlers vom 31. Januar hierdurch insonderheit auf § 1 der Verordnung des Herrn Reschskanzlers aufmerksam gemacht. Dieser 8 1 lautet, wie folgt: „Wer aus dem Ausland Futtermittel,
ilfsstoffe und Düngemittel einführt, die in der der Verordnung des Bundesrats vom 28. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) angefügten Liste aufgeführt sind, ist verpflichtet, den Eingang der⸗ selben, soweit sie über die Grenze des Deutschen Reichs gegen Oester⸗ resch Ungarn und die Schweiz eingehen, der Zentral⸗Einkaufs⸗Gesell⸗ schart m. b. H. in Berlin, alle übrigen der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H., in Berlin unter Angabe der Menge, des bezahlten Einkaufspreisfes und des Aufbewahtungsorts unverzüglich anzuzeigen. Als Einführender im Sinne dieser unt·
ustizrat,
machung gilt wer nach Eingang der Ware im Insand fugung üͤber sie für eigene oder sumde SI-S,. der Verfüg igte nicht im Juland, so seine Stelle der Empfänger.“
zur Ner⸗ in. Fe⸗ tritt an
Gemüsebau auf Niederungsmoor. E.
Bei der gegenwärtigen Knaypheit und Teuerung einer Reihe von Lebens⸗ und Futtermitteln müssen wir alle Wege einschlagen, die geeignet sind, eine Hebung unserer Produkzton herbeizuführen, durch Schaffung neuer Kulturflächen und neuer Nährwerte, damit immer
mehr das Ziel, den Bedarf im eigenen Lande zu erzeugen, er⸗ 8
reicht wird. 8 Erfreuliche und erfolgreiche Versuche sind in dieser Beziehung füur die Förderung unseres Gemüsebaues auf dem Bruckschwamoor, einem in der Nähe Memels gelegenen Niederungsmoor, gemacht worden. Wie wir einem Bericht der Kreisverwaltung des Kreises Memel an die Königliche Regierung über Kriegsmaßnahmeu entnehmen, wurde die 30 Morgen große Gemüsekultur im Bruckschwamoor mit Hilfe von Kriegsgefangenen eingerichtet, und entwickelten sich die Kulturen inmitten der etwa 4000 Morgen großen Oedlandfläche sehr gut. Die Gemäse, die hauptsächtich kultiviert wurden, waren: Weißkohl, Wirsing, Kohlrabt, Möhren und Bohnen. Das reiche Gemüse wurde in Kähnen all wöchentlich nach Memel gebracht und dort zu niedrigen Preisen freihändig aus dem Kahn und später an die einzelnen Käufer verkauft. Außer den einzelnen Ab⸗ nehmern sind namentlich die Memeler Lazarette und an⸗ dere militärische Anstalten mit Gemüse versorgt und ein großer Teil ist für die Kulturarbeiter selbst verbraucht worden. Ganz besonders ist Weißkohl angepflanzt worden, weil dieser den Winter über sich frisch hält und ein sehr geschätztes Volksnahrungsmittel ist. Von den mit Weißkobl bestellten etwa 14 Morgen sind gegen 2000 Zentner brauchbarer Weißkohl geerntet worden. Die Kreiseingesessenen erhielten den 8. Weißkohl für 2 ℳ, während zu gleicher Zeit von anderen Verkäufern auf dem Markt in Memel der Zentner zu etwa 7 bis 9 ℳ verkauft wurde. Die Wohltat dieses Gemüseverkaufs ist in weiten Bevölkerungskreisen anerkannt. Der Landrat gedenkt den Gemüsebau auch im Jahre 1916 wieder in die Wege zu leiten. Die Einnahmen werden voraussichtlich etwa 13 600 ℳ, die Ausgaben etwa 11 200 ℳ betragen. Wenn auch der Ertrag infolge der großen Trocken⸗ heit des vorigen Jahres, und da die Saat und Pflanzung vieler Ge⸗ müse erst spät erfolgte, nicht besonders reich war, konnte man doch mit den bisherigen Erfolgen sehr zufrieden sein, und es werden bei besserer Witterung und rechtzeitiger Sꝛat und Pflanzung in den nächsten Jahren noch günstigere Ergebnisse erwartet werden können. Jedenfalls ist der im Bruckschwamoor geglückte Versuch für andere Gegenden, in denen ebenfalls unbenutzte Moorflächen zur Verfügung stehen, ein geeigneter Hinweis, diese Flächen für die Gemüsekultur nutzbar zu machen und so zur Förderung unseres Ceeeee⸗ bei⸗ zutragen.
Die Blumengärtnereien und die Frühgemüsezucht.
Die zahlreichen in Deutschland vorhondenen Blumengärtnereien, die zumeist und in großem Umfange über Einrichtungen verfügen, die trotz des Einflusses der klimatischen Verhältnisse erfolgreiche Früh⸗ zuchten ermöglichen, müssen sich in diesem Frübjahr der Aufgabe unter⸗ ziehen, den Anbau von Frühgemüse anstatt von Blumen zu pfleoen. Blumenzucht ist Luxus. Deutschlands Bevölkerung muß aber jeden Luxs meiden. Wir steben alle in dem Dienst der großen Sache, den Krieg für unser Vaterland siegreich beenden zu wollen. Unsere Gegner glauben immer noch daran, uns aushungern zu können. Daber muß ihnen die Ueberzeugung beigebracht werden, daß wir nicht auszuhungern sind. Das kann nur auf dem Wege einer stark gesteigerten Erzeugung von Nahrunasmitteln liegen. Diese wird ihre politische Wirkung nicht verfehlen. F es uns nicht mehr an notwendigen Nahrungsmitteln, so wird auch die letzte Hoffnung der Feinde schwinden. Hierzu beizu⸗ tragen, ist vaterländische und volkswirtschaftliche Pflicht, deren Erfolg den Krieg abkürzen wird. —
Bauwesen. 3
Preisbewerbung für Pläne zur Ausgestaltung des Vorplatzes vor dem neuen Rathause in Spandau, aus⸗ geschrteben unter Archttekten der Provinz Brandenburg mit Frist bis zum 1. Mat d. J. und mit vier Preisen von 2000, 1200, 800 und 500 ℳ; ein weiterer Entwurf karnn angekauft werden. Die Unter⸗ lagen für diesen Wettbewerb sind für 4 ℳ vom Magistrat in Spandau vom 15 Februar ab zu beziehen; der Betrag wird dem Bewerber oder bei Rückgabe der unversehrten Unterlagen erstattet.
Einen Wettbewerb für Entwürfe zu Heldenhainen schreibt der Beratungsausschuß für Heldengräber in Ostpreußen unter den Künstlern in Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien und in der Provinz Brandenburg aus mit Frist bis zum 20. März d. J. und mit Preisen von 500, 300, 200 und 100 ℳ; der Ankauf weiterer Entwürfe (je 50 ℳ) bleibt vorbehalten. Preirt⸗ richter sind Landeshauptmann von Berg, Professor Cauer, Baurat Professor Dr. Dethlefsen, Gartendirektor Käber, Regierungsbaumeister Hebes. Lahrs, Direktor der Kanst⸗ und Gewerbeschule Regierungs⸗
aumeister Mav, Landeshaurat Plocke, Professor Rodemeter und Architekt Schönwald, sämtlich in Königsberg i Pr. Die Bedingungen sind vom Landeshause Königsberg i. Pr. erhältlich.
Wettbewerb für Vorentwürfe zu einem Bebauungs⸗ plan für Zürich und Umgebung. Mit dem von der Stadt Zürich ausgeschriebenen „Ideenwettbewerd zur Erlangung eines Be⸗ bauungsplanes der Stadt Zürich und ihrer Vororte“ werden die Bau⸗ künstler aller Welt zum größten architektontschen und verkehrs⸗ technischen Wettbewerb eingeladen, den die Schwetz bis jetzt zu ver⸗ geben hatte. Ueber ein Gesamtaebiet von nicht wentger als 16 600 Hektaren, das die Stadt Zürich mit 22 Vororten, die zurzeit noch fast alle behäbige Dörfer sind, umfaßt, haben unter Beachtung der Grundsätze des neuzeitlichen Städtebaues, der Aaforderungen der öffentlichen Gesundheit, der Wirtschafrlichkeit und der Schönheit die Entwürfe eine systematische Ausgestaltung der Verkehrseinrichtungen und eine organtsche, künstlerisch hochstehende Bebauung anzustreben. Die Entwürfe sollen ferner Vorschläge enthalten für die Ausgestal⸗ tung und Erweiterung des vorhandenen Straßenbahn⸗ und Eisenbahn⸗ netzes, für die Regelung der Bebauung der noch nicht bebauten, aber durch Straßenzüge bereits ausgezeichnete Teile der Stadt Zürich und ihrer Vororte sowie für die Verbesserung von gewissen Teilen der Altstadt. Auf die voraussichtliche bedeutende Entwicklung der Rbeinschiffahrt und ihre Verbindung mit dem Zürichsee ist weit⸗ ehend Bedacht zu nehmen, die beiden Flüsse Limmat und latt sind als schiffbar vorauszusetzen, es werden Vorschläge sowohl für die Verhindung dieser beiden Wasserstraßen mit dem Zürichsee und Rhein als auch für die Anlage don Häfen mit Uamschlagplätzen und Verhindungen zu Güterbahnhöfen und Induftriegleisen verlangt. Alle vorhandenen Wälder sind zu schonen, und es sind wo möglich und notwendig, weiter zusammenhängende Park⸗ und Wiesenanlagen, Spiel⸗, Sport⸗ und Schießplätze sowie Friedhöfe vorzufehen und an⸗ gemessen zu verteilen. Auch fur einen Tiergarten und für Anlagen zu Ausstellungszwecken ist Gelände freizuhalten. Die Bach⸗, Fluß⸗ und Seeufer dürfen nur da verändert werden, wo ein Vorteil für die künstlerische Wirkung des Stadt⸗, Dorf⸗ oder Landschaftabildes er⸗ reicht werden kann. Wie außerordentlich weitgehend und tiefgreifend der Bebauungsplan sein kann, wird durch die Bestimmung gekenn⸗ zeichnet, daß die deiden großen Sxrerz'erplätze, der Botanische Garten. die Kasernen⸗ und Zeughausanlagen sowie die Irrenanstalt Burghölaln verlegt werden können. Zur Pretsertetlung an höchstens funf Gut⸗ würsfe wird dem Preisgericht ein Betrag von 65 000 Fr. zur VBer fügung gestellt, der unter allen Umständen zur Vertrilung gelangt.