1916 / 31 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Ballon⸗Abwehr⸗Kanonen⸗Zug Nr. 98. 3. Adolf Stäbler Vaihingen, Stuttgart gefallen. Seybold, H Weidle, Eugen Ludwigsburg leicht venw., Butz, Karl Fichtenhaus,

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2 Ficht Crailsheim gefallen. berle, Friedrich Oeschelbronn, He

ermann Weiler zum Stein, Marbach schw. v. bei der Truppe.

rrenberg schw. verw. ais, Karl Mühlacker, Maulbronn leicht verw., b. d. Tr.

Zu V Infanterie⸗Reg

Bittner). 4.

222 F.

. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Weber Ebnat, Neresheim gefallen.

Uek,

Iosof Josef

Dingler, Christian

10. Es ist zu streichen,

4. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Baumann, Hugo Wört, Ellwangen gestorben.

schwer verwundet.

225 8☚ 4.

8 Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. Utffz. August M

Utffz. Alois Gei Utffz.

ßelhart Dürmentingen,

verwundet, bei der Truppe. Hugo Schöttle Geislingen g. eyle, Karl Stuttgart⸗Gablenberg sleicht verwundet.

§ omölle, Josef Altenessen, Essen schwer verwundet.

Schnerring, Albert Nellingen, Eßlingen inf. Verw. gest. Hauser, Melchior Spaichingen, Heilbronn leicht verwundet.

Böttcher, August Lankwitz, Teltow schwer verwundet.

ayer Fürfeld, Heilbronn leicht verwundet. Riedlingen leicht

St. leicht verwundet.

9.

Es ist zu ergänzen: L

feld gefallen. Dragoner⸗Regiment

Braun, Karl Basel

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 307. Gefr. Klemens lser

M Da

Baienfurt, Ravensburg leicht verw.

Lutz, Franz Stuttgart

Freiwillige Krankenpflege. ((riegslazarett Abt. 58.) Weiblen, Friederike, Krankpfl. (vom Mutterhaus Diakonissenanstalt, Stuttgart) Urach infolge Krankheit gestorben.

8 8 82

der

Cvang. Neuhausen,

Verluste durch Krankheiten nsw. 1. Landsturm⸗Infanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 2. Kompagnie.

Weißert, August Asperg gestorben.

ü 1 3. Kompagnie. Schuppan, Wilhelm Sandow gestorben.

2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 2 4. Batterie. Stetter, Josef Unterboihingen gestorben. 1 4. Ersatz⸗Batterie. Bretzel, Josef Christershofen gestorben.

Weitere Verluste.

(Näheres beim Nachweisebureau des Kgl. Stuttgart, Archivstraße 14, zu erfahren.)

Abelein, Karl Klein Ullrichshausen, Rothenburg o. gefallen.

Weeber, vn Bonlanden, Stuttgart schwer verwundet.

Mauser, Eugen Maubach, Backnang schwer verwundet.

Rümmele, Schömberg, Neuenbürg

Kossow,

Heinzman n, Alois Böhmenkirch, Geislingen gefallen.

Ströbele, Wolfgang

——

Württ. Kriegsministeriums,

e berg leicht verwundet. Wilhelm Thulendorf, Mecklenburg leicht verwundet.

Oggelshausen, Riedlingen verwundet.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12. Referve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

9. Kompagnie. Hetzer, Eugen (nicht Jakob) Mössingen verwundet.

E“

Zu Verlustliste Nr. 13. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 9 8 2. Kompagnie. 1 Es ist zu ergänzen: Hauptm. Otto Schaafhausen Essen⸗Ruhr gefallen. v. Olnhau sen, Karl Norndheim bish. schwver verwundet, gestorben.

1““

Zu Verlustliste Nr. 16.

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Seilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.

Es ist zu ergänzen: Lin. d. R. Robert Hämmerle Back⸗

nang gefallen. .

7. Kompagnie.

Es Ltn. Walter Frank Sinsheim

8 ist mu ergänzen:

1 Zu Verlustliste Nr. 21 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

6. Kompagnie. 8 Nadler, Otto Rottenburg bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 26. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1“ 12. Kompagnie. 1” Gefr. Georg Betz (nicht tz) Undingen gefallen. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 11“ 12. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Weyers⸗ sen, Friedrich Tübingen vermißt. 19⸗ Zu Verlustliste Nr. Junfanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsb

7. Kom pagnie. zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Bayer, Karl

2 8— —+ 2.

i8 Zu Verlustliste Nr. 31. Infanterie⸗Regiment Nr. 1 24, Weingarten.

9. Kompagnie. Leonhardt, Josef Windhausern bish. Es ist zu streichen, weil Anton Buchau vermißt.

10. Kom pagnie.

weil irxtümlich gemeldet: Sternecke vermißt.

haͤusern vermißt, gefallen. irrtümlich gemeldet: Widman ö⸗,

Es

Es ist zu streichen, Josef

Herbertshofen 1 8 Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 8. Kompagnie. Es sind zu streichen, weil irrtümlich Mir Stuttgart vermißt. verwundet.

h. gemeldet: Schmid II,

Proglin, Camil Habsheim 11. Kompagnie. 1

„Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Utffz. Eugen

chmid Stuttgart vermißt.

Meyer (nicht Maye

Mössingen leicht Zu Verlustliste Nr. 105.

88

Müller, Friedrich

Müller,

3.

CEs ist zu streichen, w

Bolheim vermißt.

Es ist zu streichen, Beersbach vermißt.

Zu Ve

leich

w

Es ist zu streichen, Meindel Buchhof

Es ist zu streichen, Hermann Stuttgart

Dragoner⸗Regiment 3

Es ist zu streichen,

Ennenda vermißt.

Maschinen Zoller .“

Böhmler,

Zu Ver

Büttner, ist nicht

Hermann ö

Reicherter,

Es ist zu

Offenburg vermißt.

9. K Wilhelm

Zimmermann,

Infanterie⸗Reg

Infanterie⸗Regimen 5

Zu Verl Infanterie⸗Regimen

Es ist zu streichen, verwu

Grenadier⸗Regime Maschinenge Gustav Großsachs

Der in V. L. Nr. 35 gangenen Berichtigung veröf

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 1283,

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. Gefr. Johann (nicht Hans) Meindl

streichen, weil irrtümlich gemeldet: B

erlustliste Nr. 35. iment Nr. 125, Stuttgart. Kompagnie.

Kompagnie. 8 Rotfelden bish. erkrankt, vermißt. Kompagnie.

8

weil irrtümlich gemeldet: H auser, Reservist

Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

Kompagnie. 1 tn. d. R. Alfred Schmidt

Zu Verlustliste Nr. 3838Z.

Nr. 26, Stuttgart⸗Cannstatt.

8 1. Eskadron. Gefr. Karl Baum Senen bish. vermißt, in Gefangenschaft. bish.

zh. verw. u. vermißt, in Gefgsch. bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Ulm.

Kompagnie.

Kutter, Josef (nicht Karl) Oberkirchberg schwer verwundet. eil irrtümlich gemeldet: Joos, Alberi

6. Kompagnie. weil irrtümlich gemeldet: Jetter, Lukas

rlustliste Nr. 41.

Kompagnie.

t verwundet.

9. Kompagniec.

eil irrtümlich gemeldet: vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 47. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. weil irrtümlich vermißt. „7. Kompagnie. Münchinger, Wilhelm Oetisheim bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 54.

Nr. 26, Stuttgart⸗Cannstatt. Eskadron.

weil irrtümlich gemeldet: Wild, Karl

Zu Verlustliste Nr. 56. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

Ma gewehr⸗Kompagnie. „Friedrich Baach nicht gestorben, war verwundet.

8 Zu Verlustliste Nr. 61. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

1 4. Kompagnie. Wilhelm Heimsheim bish. schw. verw., gest.

Zu Verlustliste Nr. 62. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

1 10. Kompagnie. ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ertle, Joh.

lustliste Nr. 68.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

2. Kompagnie. Hermann Groß Kennersheim gefallen (V. L. 104), . Kennersheim, sondern aus

aus Groß

Groß Konarczyn.

8 Zu Verlustliste Nr. 75. 1 ee. 2 3 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

ompagnie.

Eningen bish. vermißt, gefallen. ompagnie. 1 arth, Emmerich

8 —, —.— 88 88

Zu Verlustliste Nr. 79. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

ompagnie.

Köngen bish. vermißt, in Ge⸗

fangenschaft. Zu Verlustliste Nr. 93.

iment Nr. 120, Ulm.

2. Kompagnie. ⁰), Ernst Altenheim (nicht Altenburg) gefallen.

t Nr. 121, Ludwigsburg. ompagnie.

Ludwigsburg bish. vermißt, in Gefgsch.

ustliste Nr. 96. t Nr. 121, Ludwigsburg.

4. Kompagnie.

Pradl, Johann (nicht Johannes) Unsernherren (nicht Unser⸗ herren) bish.

Hermann Enzberg

vermißt, in Gefangenschaft. bish. vermißt, in Gefangenschaft.

vran 8

Zu Verlustliste Nr. 103. 4 RNeserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

9. Kompagnie. weil irrtümlich gemeldet:

Hetzler, Eugen ndet.

ut Nr. 119, Stuttgart.

wehr⸗Kompagnie. 1 enheim bish. vermißt, in Gefgsch.

und in der hiezu in V. L. Nr. 57 er⸗ fentlichte Mann heißt: Büttner (nicht

Jagst⸗

Buchhof (nicht Straubing)

Gefr. Johann

gemeldet: Waldhausen,

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Röhrig, Eugen

Mergentaler,

Kornwestheim schwer verwundet.

Gefr. Julius Gentne Volz, Wilhelm Armbrust, Karl Caroly, Henne II,

8

Hipp, Heinrich Haigerloch bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Spreng (nicht Spr

Büh ler, Gustav

Schneider, Gebhard Müller, Martin

Haag III, Karl

Reischl, Albert Grafing (n

Heiner, Konrad Ku

Gefr. 8 Landenbe

Hei

2* 8 1 4. Februar

Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsb. 5. Kompagnie.

6. Kompagnie. Gottlob Hohenacker bish. ve Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 117.

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

10. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Pfeil,

Pfäffingen verwundet. 12. Kompagnie. Ihaf, Karl

Zu Verlustliste Nr. 127. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

5. Kompagnie.

5 8

Fritz Lampoldshausen bish. vermißt, Johannes Altdorf bish. vermißt, enne I, Johannes Altdorf bish. vermißt, ohn, Albert Plochingen (nicht in Gefangenschaft.

7. Kompagnie.

Fornsbach) bish.

Zu Verlustliste Nr. 128.

Birkmannsweiler bish. vermißt,

—¹è.

Heilbronn bish. vermißt, in Gefangenschast

rmißt, in

Otto

Layer, Friedrich (nicht Karl)

gefallen.

r Leonberg bish. vermißt, in Gefagsch. Sindelfingen bish. vermißt, in Gefgsch. Leonberg bish. vermißt, in Gefangenschaft, in Gefgsch. in Gefgsch. in Gefgsch.

vermißt,

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

2. Kompagnie. rung), Georg Stuttgart b mißt, verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 129. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 12. Kompagnie.

Walz, Johannes Grünmettstetten bish. vermißt, in

18 Zu Verlustliste Nr. 131. 3 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

9. Kompagnie. Ravensburg bish. vermißt, in 10. Kompagnie.

Nachbaur, Wilhelm Ravensburg bish. vermißt, in

11. Kompagnie.

fangenschaft. G Schemmerberg bish. vermißt, in

Zu Verlustliste Nr. 146. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

9. Kompagnie. lück, Gottlob Kohl

Zu Verlustliste Nr. 147.

ish. ver⸗

Gefosch.

efgsch. Gefgsch.

Steinbronnen bish. vermißt, in Ge⸗

Gefgsch.

stetten bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.

6. Kompagnie. Zu Verlustliste Nr. 167. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Emil . Zu Verlustliste Nr. 186. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

““ 5. Kompagnie. G Friedrich Braun

Zu Verlustliste Nr. 187. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 12. Kompagnie.

4

Zu Verlustliste Nr. 203.

Göggingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Reutlingen bish. vermißt, in Gefangenschaft.

8

Stuttgart bish. vermißt, in Gefgsch.

icht Greifing) verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 8 12. Kompagnie. 8

Zu Verlustliste Nr. 239. Grenadier⸗Regiment Nr. 1 19, Stuttgart. 6. Kompagnie. nberger (nicht Hackenb

gefallen.

Otto Hocke erger)

Zu Verlustliste Nr. 242.

4. Kompagnie. 1 rger (nicht Laudenbergeyr), Christian 8 furt gefallen. 18

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Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

2,24. Kompagnie. m, Hermann (nicht German) Mannheim

b

Zu Verlustliste Nr. 8 Infauterie⸗Regiment Nr. 25, Stuttgart. 0. Kompagnie.

leicht

16

253.

209.

Markowski (nicht Markofs kys, Josef Miesionsko

schwer verwundet. Zu Verlustliste Nr. 255.

5. Kompagnie.

chen bish. vermißt, in Gefange

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Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

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vermw ndet.

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Füfilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

Georg Kühnhard bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 318.

11. Kompagnie. Gingen bish. verm fangenschaft, jetzt wieder bei der Truppe.

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

Hofmann, Wilhelm ißt, war in C

3

Druck der Norddeutschen Buchdruckerer und Verlags⸗Anstalt.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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BVBer Bezugspreis betrügt vierteljährlich S 40 23 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗- zeilt 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr von handgeschlagenem, legiertem Blattgold und von Glanzgold. Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich. Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu. 1 Bekanntmachung⸗ betreffend die Preise für Rohzucker und uckerrüben im - . 1916/17. rars eh. über die Verwendung von Verbrauchszucker. Bekanntmachung, betreffend eine Erhebung über die Verarbeitung von Rindern und Schweinen in der Fleischkonservenfabrikation. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Ausgabe von Kommunalobligationen durch die Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kommunalkredit in Elsaß⸗Lothringen. Anzeigen, Ereffean die Ausgabe der Nummern 21 und 22 des eichs⸗Gesetzblatts. a. 1 Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, xFö“ Standeserhöhungen und

ige Personalveränderungen.

Üae vlenctoe eine Ergänzung der Anordnung über die Bildung eines rechtsfähigen Verbandes für jede Provinz zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.

Mitteilung, 8 die Besetzung einer Rentmeisterstelle.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel.

BöBekanntmachung betreffend die Ausfuhr von handgeschlagen legiertem Blattgold und von Glanzgold.

Auf Grund des 8 3 der Verordnung, betreffend Verbot der Aüfschr und Dadchfune von Gold, vom 13. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 763) wird folgendes bestimmt:

Die Ausfuhr von handgeschlagenem, legiertem Blattgold sog. Buchgold) in Buchpackung sowie die Ausfuhr von flüssigem Glanzgold wird gestattet.

Berlin, den 1. Februar 1916.

Der e 1 Im Auftrage: Müller.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren folgende Orden zu verleihen:

das Eichenlaub zum Orden pour le mérite: dem Generalmajor Tappen, Abteilungschef beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres;

den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern:

dem Generalmajor von Hülsen, Chef des Generalstabes

eines Korps, sowie

das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern: dem Obersten Freiherrn von Hammerstein⸗Gesmold, Oberquartiermeister beim Oberkommando einer Armee, dem S Berlet, Chef des Generalstabes eines Reserve⸗ orps,

dem Obersten von Kemnitz, Oberquartiermeister beim Ober⸗

kommando einer Armee, dem Obersten Syd 1 12 Oberquartiermeister kommando einer Akmee, dem Obersten Wild, Chef des Generalstabes beim Ober⸗ kommando einer Armeeabteilung, 8 b Obersten Hesse, Chef des Generalstabes beim Ober⸗ kommando einer Armeeabteilung, Oberstleutnant Matthes, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, 8 lerhöchstihrem Flügeladjutanten, Oberstleutnant von Kleist, Chef des Generalstabes eines e 8 dem 11 Tschischwitz, Chef des General⸗ tabes eines Reservekorps, 2ee Feeden. von Ledebur, Chef des General⸗ tabes eines Reservekorps, dem Oberstleutnant von Thaer, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, . dem Fberstentene ne, 8 Herrenkirchen, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, Major ge-. Pawelsz, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, 1 Major Drechsel, Chef des Generalstabes eines Armee⸗ korps, und dem Majer Tieschowitz von Tieschowa, Erstem Adjutanten des Chefs des Generalstabes des Feldheeres.

beim Ober⸗

dem

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kanntmachung über Höchstpreise für Heu. Vom 3. Februar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Gesetzes, be⸗ treffend Höchstpreise, vom 4 August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) folgende Ver⸗ ordnung erlassen: 4

Der Preis für die Tonne inländisches Heu darf beim Verkaufe durch den Erzeuger nicht übersteigen 8

1) bei Heu von Klecarten (Luzerne, Eesparsette, Rotklee, Schwedenklee, Gelbtlee und Weißklee usw.) von mindestens

mittlerer Art und Güte . . . 1250 Mark;

2) bei Wiesen⸗ und Feldheu (Gemisch von Süßgräsern, Klee⸗

arten und Futterkräutern) von mindestens mittlerer Art vINIöäö .125 NMb

Ist das Heu gebunden oder gepreßt, so ist ein Zuschlag von 6 Mark für die Tonne zulässig.

Die Landeszentralbehörden sind befugt, mit Zustimmung des Reichskanzlers für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets niedrigere Preise festzusetzen. Bei Verschiedenheit der Preise am Orte der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Niederlassung des Käufers und des Verkäufers sind die für den letzteren Ort geltenden Preise maßgebend.

§ 2 Die im § 1 bezeichneten d5 preise schließen die Kosten der Be⸗ förderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem das Heu mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. Sie gelten für Barzahlung beim Empfange.

§ 3 Beim Umsotz durch den Ferbes dürfen dem Höchstpreis Beträge zugeschlagen werden die insgesamt ““ für die Tonne lose verlovenesewmeeer: A für die Tonne gebundenes oder gepreßtes nicht übersteigen. Dieser Zuschlag umfaßt insbesondere Kommissions⸗, Vermittlungs, und ähnliche Gebübren sowte alle Arten von Auf⸗ wendungen, vicht aber die Auslagen für Fracht einschließlich der durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nach⸗ weislich entstandenen Vorfrachtkosten.

Die Preise in den §§ 1 und 3 gelten nicht für den Kleinver kauf von Heu. Als Kleinverkauf gilt der Absatz unmittelbar an Ver⸗ braucher in Mengen von nicht mehr als täglich insgesamt 5 Doppel⸗ zentner unter der Voraussetzung, daß zur Beförderung des Heues bis zum Verbrauchsort die Eisenbahn oder der Wasserweg nicht be⸗ nutzt wird.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.

5 Die Verordnung tritt mit 88 Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1916.

Der Stellvertreter des Reichkanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung,

betreffend die Preise für Rohzucker und ucke 8 1n Bese fss aht v“

v“ Vom 3. Februar 1916. 8 8

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

ben

8

§ 1

reis des von den Rohzuckerfabriken im Betriebsjahr 1916/17 ber e Rohzuckers wird für 50 Kilogramm von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg gegenüber dem in der Bekannt⸗ machung über den Verkehr mit Zucker vom 26 August 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 516) für Lieferung bis zum 31. Dezember 1915 fest⸗ geseßten Preise um 3 auf 15 erhöht. Monatszuschläge werden

währt.

Bundesrat bestimmt auf dieser Grundlage die Preise, die für die einzelnen Fabriken frei Verladestelle sowie für Rohzucker gelten, der außerhalb des Standorts der Fabriken eingelagert ist.

§ 2

Der im § 1 Abs. 1 vorgesehene Mehrbetrag des Rohzuckerpreises ist I“ zur Erhöhung der Rübenpreise zu verwenden, und zwar dürfen rübenverarbeitende Fabriken in Verträgen über Lieferung von Zuckerrüben für das Betriebsjahr 1916/17 keinen niedrigeren Preis für 50 Kilogramm vereinbaren als 0,45 über dem im Betriebsjahr 1913/14 von ihnen für Kaufrüben gezahlten Preise. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu einem niedrigeren

reise abgeschlossen sind, gelten, soweit im Betrlebsjahr 1916/17 zu iefern ist, als zu diesem Mindestpreis abgeschlossen.

Soweit Aktionäre oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung auf Grund des Gesellschaftsvertrages zur Lieferung verpflichtet sind, finden die Vorschriften im Abs. 1 sinngemäß An⸗ wendung; in diesem Falle wird der feste Geldpreis zugrunde gelegt, der im snr thle auf Grund des Gesellschafts⸗

trags gelieferten Rüben geza . 8 88 Vei Hlibfecten die für das Betriebsjahr 1913/14 Verträge über Lieferung von Rüben der im Abs. 1 und 2 bezeichneten Art nicht ab⸗ geschlossen hatten, beträgt der Mindestpreis für Rüben 1,50 für 50 Kilogramm.

Be indestpreises bleiben Abreden über Er⸗

8e üah Rücksicht auf den Zuckergehalt,

Der Reichskanzler kann weitere Bestimmungen treffen und Aus⸗ nahmen zulassen.

§ 3

rgeben wischen den Vertragschließenden bei der Frage, ob der Fr findet, sowie bei Anwendung des § 2 selbst Streitigkeiten, so kann jede Partei eine Eatscheidung der eren Ver⸗ waltungsbehörde, in deren Bezirk die Fabrik gelegen ist, daruüber be⸗ antragen, zu welchen Bedingungen die Rüben zu liefern sind. Die höhere Verwaltungsbebörde setzt die Bedingungen nach freiem Er⸗ messen fest. Die Entscheidung ist endgültig und für die Gerichte

d. Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden als höhere

Verwaltungsbehörden anzusehen sind.

§ 4 verträge über Rohzucker aus dem Betriebsjahr 1916/17 dürfesngernage aabfre werden. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind, sind nichtig.

§ 5 8 8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über die Verwendung von Verbrauchszucker.

Vom 3. Februar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftti Maß⸗

folgende Verordnung erlassen:

aat⸗ brarchezucer sell von Branntwein nicht verwende en.

stis eherenh Verkot fällt auch die Verarbeitung zu Futtermitteln.

8 § 2 Verbrauchszucker darf zu technischen Zwecken (Seifenherstellung

v Genehm igung des Reichskanzlers verwendet werden. Diese Vorschrift findet auf die Her tellung von Heil⸗,

und Nahrungsmitteln keine Anwendung. 8 .

8 8 8

ö“ Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen zur be de Er kann Ausnahmen zulassen.

Aus.

er den vorstehenden Vorschriften zuwider Verbrauchszucker ver⸗ füttee 8 Phnhe e oder zu sonstigen technischen Zwecken verwendet, wird unbeschadet der verwirkten Steuerstrafe mit Geld. strafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

1

Halberzeugnisse jeder Art (Füllmassen usw.) Anwendung.

§ 6 s rordnung tritt mit dem Tage der Verkündung, der am 106,2 1916 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerk reter stimmt der Reichskanzler. Berlin, den 3. Februar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1 Delbrückk.

* f 8 7

Am 31. Januar 1916 ist auf Grund der der vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungs⸗ regelung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) durch die Reichsprüfungs⸗ stelle für Lebensmittelpreise eine Erhebung über die Ver⸗ arbeitung von S und in der

ischkonservenfabrikation angeordne worden.

Fleicc, aaenve⸗ fat sich auf alle Betriebe im Deutschen Reiche erstrecken, die gewerbsmäßig Fleischkonserven herstellen. Die Inhaber von Betrieben dieser Art, welche eine Aufforde⸗ rung zur Ausfüllung der Erhebungsbogen bisher nicht erhalten aben, werden hierdurch aufgefordert, sich unverzü lich schriftlich bar der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 70 b, zu melden, die ihnen die Erhebungs⸗ bogen übersenden wird.

Berlin, den 5. Februar 1916.

Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise. Freiherr von Stein, G Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern.

Bekanntmachung.

Der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kom⸗ munalkredit ia CCe. eehrehen E.Sr8 auf Grund des § 795 BB. die staatliche Genehmigung erteilt worden zur Ausgabe von Kommunalobligationen im Gesamtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar Reihe VI

s des inbarten Preises eaer. Ien. e Faeh. preh oder sonstige Umstände sowie über Nebenlieferungen Betracht. 1* 8

eingeteilt in

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) 8

Genuß-

§ 5 8 Die für Verbrauchszucker Vorschriften finden auch auf

§ 11 und 6

8