1“
che
er I
G 8
listen.
u st
8
Ballon⸗Abwehr⸗Kanonen⸗Zug Nr. 98. 3. Adolf Stäbler — Vaihingen, Stuttgart — gefallen. Seybold, H Weidle, Eugen — Ludwigsburg — leicht venw., Butz, Karl — Fichtenhaus,
tff
— —
2 Ficht Crailsheim — gefallen. berle, Friedrich — Oeschelbronn, He
ermann — Weiler zum Stein, Marbach — schw. v. bei der Truppe.
rrenberg — schw. verw. ais, Karl — Mühlacker, Maulbronn — leicht verw., b. d. Tr.
Zu V Infanterie⸗Reg
Bittner). 4.
222 F.
. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Weber — Ebnat, Neresheim — gefallen.
Uek,
Iosof Josef
Dingler, Christian —
10. Es ist zu streichen,
4. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Baumann, Hugo — Wört, Ellwangen — gestorben.
— schwer verwundet.
225 8☚ 4.
8 Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. Utffz. August M
Utffz. Alois Gei Utffz.
ßelhart — Dürmentingen,
verwundet, bei der Truppe. Hugo Schöttle — Geislingen g. eyle, Karl — Stuttgart⸗Gablenberg — sleicht verwundet.
§ omölle, Josef — Altenessen, Essen — schwer verwundet.
Schnerring, Albert — Nellingen, Eßlingen — inf. Verw. gest. Hauser, Melchior — Spaichingen, Heilbronn — leicht verwundet.
Böttcher, August — Lankwitz, Teltow — schwer verwundet.
ayer — Fürfeld, Heilbronn — leicht verwundet. Riedlingen — leicht
St. — leicht verwundet.
9.
Es ist zu ergänzen: L
feld — gefallen. Dragoner⸗Regiment
Braun, Karl — Basel
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 307. Gefr. Klemens lser —
M Da
Baienfurt, Ravensburg — leicht verw.
Lutz, Franz — Stuttgart
Freiwillige Krankenpflege. ((riegslazarett Abt. 58.) Weiblen, Friederike, Krankpfl. (vom Mutterhaus Diakonissenanstalt, Stuttgart) — Urach — infolge Krankheit gestorben.
8 8 82
der
Cvang. Neuhausen,
Verluste durch Krankheiten nsw. 1. Landsturm⸗Infanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 2. Kompagnie.
Weißert, August — Asperg — gestorben.
ü 1 3. Kompagnie. Schuppan, Wilhelm — Sandow — gestorben.
2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 2 4. Batterie. Stetter, Josef — Unterboihingen — gestorben. 1 4. Ersatz⸗Batterie. Bretzel, Josef — Christershofen — gestorben.
Weitere Verluste.
(Näheres beim Nachweisebureau des Kgl. Stuttgart, Archivstraße 14, zu erfahren.)
Abelein, Karl — Klein Ullrichshausen, Rothenburg o. gefallen.
Weeber, vn — Bonlanden, Stuttgart — schwer verwundet.
Mauser, Eugen — Maubach, Backnang — schwer verwundet.
Rümmele, Schömberg, Neuenbürg —
Kossow,
Heinzman n, Alois — Böhmenkirch, Geislingen — gefallen.
—
Ströbele, Wolfgang —
——
Württ. Kriegsministeriums,
e — berg leicht verwundet. Wilhelm — Thulendorf, Mecklenburg — leicht verwundet.
Oggelshausen, Riedlingen — verwundet.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12. Referve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
9. Kompagnie. “ Hetzer, Eugen (nicht Jakob) — Mössingen — verwundet.
E“
Zu Verlustliste Nr. 13. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 9 8 2. Kompagnie. 1 Es ist zu ergänzen: Hauptm. Otto Schaafhausen Essen⸗Ruhr — gefallen. v. Olnhau sen, Karl — Norndheim — bish. schwver verwundet, gestorben.
1““
Zu Verlustliste Nr. 16.
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Seilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.
Es ist zu ergänzen: Lin. d. R. Robert Hämmerle — Back⸗
nang — gefallen. .
7. Kompagnie.
Es Ltn. Walter Frank — Sinsheim
8 ist mu ergänzen:
—
1 Zu Verlustliste Nr. 21 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.
6. Kompagnie. 8 Nadler, Otto — Rottenburg — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 26. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1“ 12. Kompagnie. 1” Gefr. Georg Betz (nicht Bä tz) — Undingen — gefallen. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 11“ 12. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Weyers⸗ sen, Friedrich — Tübingen — vermißt. 19⸗ Zu Verlustliste Nr. Junfanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsb
7. Kom pagnie. zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Bayer, Karl
2 8— —+ 2.
i8 Zu Verlustliste Nr. 31. Infanterie⸗Regiment Nr. 1 24, Weingarten.
9. Kompagnie. Leonhardt, Josef — Windhausern — bish. Es ist zu streichen, weil Anton — Buchau — vermißt.
10. Kom pagnie.
weil irxtümlich gemeldet: Sternecke — vermißt.
haͤusern vermißt, gefallen. irrtümlich gemeldet: Widman ö⸗,
Es
Es ist zu streichen, Josef —
Herbertshofen 1 8 Zu Verlustliste Nr. 34. “ Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. “ 8. Kompagnie. Es sind zu streichen, weil irrtümlich Mir Stuttgart — vermißt. — verwundet.
h. gemeldet: Schmid II,
Proglin, Camil — Habsheim “ 11. Kompagnie. 1
„Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Utffz. Eugen
chmid — Stuttgart — vermißt.
Meyer (nicht Maye
— Mössingen — leicht Zu Verlustliste Nr. 105.
88
Müller, Friedrich —
Müller,
3.
CEs ist zu streichen, w
— Bolheim — vermißt.
Es ist zu streichen, Beersbach — vermißt.
Zu Ve
— leich
w
Es ist zu streichen, Meindel — Buchhof
Es ist zu streichen, Hermann — Stuttgart
Dragoner⸗Regiment 3
Es ist zu streichen,
Ennenda — vermißt.
Maschinen Zoller — .“
Böhmler,
Zu Ver
Büttner, ist nicht
Hermann — ö
Reicherter,
Es ist zu
Offenburg — vermißt.
9. K Wilhelm
Zimmermann,
Infanterie⸗Reg
Infanterie⸗Regimen 5
Zu Verl Infanterie⸗Regimen
Es ist zu streichen, verwu
Grenadier⸗Regime Maschinenge Gustav — Großsachs
Der in V. L. Nr. 35 gangenen Berichtigung veröf
Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 1283,
Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. Gefr. Johann (nicht Hans) Meindl —
streichen, weil irrtümlich gemeldet: B
erlustliste Nr. 35. iment Nr. 125, Stuttgart. Kompagnie.
Kompagnie. 8 Rotfelden — bish. erkrankt, vermißt. Kompagnie.
8
weil irrtümlich gemeldet: H auser, Reservist
Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
Kompagnie. 1 tn. d. R. Alfred Schmidt
Zu Verlustliste Nr. 3838Z.
Nr. 26, Stuttgart⸗Cannstatt.
8 1. Eskadron. Gefr. Karl Baum — Senen — bish. vermißt, in Gefangenschaft. — bish.
zh. verw. u. vermißt, in Gefgsch. bish. vermißt, in Gefangenschaft.
Ulm.
Kompagnie.
Kutter, Josef (nicht Karl) — Oberkirchberg — schwer verwundet. eil irrtümlich gemeldet: Joos, Alberi
6. Kompagnie. weil irrtümlich gemeldet: Jetter, Lukas
rlustliste Nr. 41.
Kompagnie.
t verwundet.
9. Kompagniec.
eil irrtümlich gemeldet: vermißt. —
Zu Verlustliste Nr. 47. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. weil irrtümlich — vermißt. “ „7. Kompagnie. Münchinger, Wilhelm — Oetisheim — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 54.
Nr. 26, Stuttgart⸗Cannstatt. Eskadron.
weil irrtümlich gemeldet: Wild, Karl —
Zu Verlustliste Nr. 56. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
Ma gewehr⸗Kompagnie. „Friedrich — Baach — nicht gestorben, war verwundet.
8 Zu Verlustliste Nr. 61. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
1 4. Kompagnie. Wilhelm — Heimsheim — bish. schw. verw., gest.
Zu Verlustliste Nr. 62. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.
1 10. Kompagnie. ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ertle, Joh.
lustliste Nr. 68.
Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
2. Kompagnie. Hermann — Groß Kennersheim — gefallen (V. L. 104), . Kennersheim, sondern aus
aus Groß
Groß Konarczyn.
8 Zu Verlustliste Nr. 75. 1 ee. 2 3 8 — Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.
ompagnie.
Eningen — bish. vermißt, gefallen. ompagnie. 1 arth, Emmerich
8 —, —.— 88 88
Zu Verlustliste Nr. 79. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
ompagnie.
— Köngen — bish. vermißt, in Ge⸗
fangenschaft. Zu Verlustliste Nr. 93.
iment Nr. 120, Ulm.
2. Kompagnie. ⁰), Ernst — Altenheim (nicht Altenburg) — gefallen.
t Nr. 121, Ludwigsburg. ompagnie.
Ludwigsburg — bish. vermißt, in Gefgsch.
ustliste Nr. 96. t Nr. 121, Ludwigsburg.
4. Kompagnie.
Pradl, Johann (nicht Johannes) — Unsernherren (nicht Unser⸗ herren) — bish.
Hermann — Enzberg —
vermißt, in Gefangenschaft. bish. vermißt, in Gefangenschaft.
vran 8
Zu Verlustliste Nr. 103. 4 RNeserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
9. Kompagnie. weil irrtümlich gemeldet:
Hetzler, Eugen ndet.
ut Nr. 119, Stuttgart.
wehr⸗Kompagnie. 1 enheim — bish. vermißt, in Gefgsch.
und in der hiezu in V. L. Nr. 57 er⸗ fentlichte Mann heißt: Büttner (nicht
Jagst⸗
Buchhof (nicht Straubing)
Gefr. Johann
gemeldet: Waldhausen,
4
9 3
8
Röhrig, Eugen —
Mergentaler,
Kornwestheim — schwer verwundet.
Gefr. Julius Gentne Volz, Wilhelm — Armbrust, Karl — Caroly, Henne II,
8
Hipp, Heinrich — Haigerloch — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
Spreng (nicht Spr
Büh ler, Gustav —
Schneider, Gebhard — Müller, Martin
Haag III, Karl —
Reischl, Albert — Grafing (n
Heiner, Konrad — Ku
Gefr. 8 Landenbe
Hei
2* 8 1 4. Februar
Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsb. 5. Kompagnie.
6. Kompagnie. Gottlob — Hohenacker — bish. ve Gefangenschaft.
Zu Verlustliste Nr. 117.
Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
10. Kompagnie.
Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Pfeil,
Pfäffingen — verwundet. 12. Kompagnie. Ihaf, Karl —
Zu Verlustliste Nr. 127. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
5. Kompagnie. — —
5 8
Fritz — Lampoldshausen — bish. vermißt, Johannes — Altdorf — bish. vermißt, enne I, Johannes — Altdorf — bish. vermißt, ohn, Albert — Plochingen (nicht in Gefangenschaft.
7. Kompagnie.
Fornsbach) — bish.
Zu Verlustliste Nr. 128.
Birkmannsweiler — bish. vermißt,
—¹è.
Heilbronn — bish. vermißt, in Gefangenschast
rmißt, in
Otto —
Layer, Friedrich (nicht Karl)
gefallen.
r — Leonberg — bish. vermißt, in Gefagsch. Sindelfingen — bish. vermißt, in Gefgsch. Leonberg — bish. vermißt, in Gefangenschaft, in Gefgsch. in Gefgsch. in Gefgsch.
vermißt,
Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
2. Kompagnie. rung), Georg — Stuttgart — b mißt, verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 129. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 12. Kompagnie.
Walz, Johannes — Grünmettstetten — bish. vermißt, in
18 Zu Verlustliste Nr. 131. 3 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.
9. Kompagnie. Ravensburg — bish. vermißt, in 10. Kompagnie.
Nachbaur, Wilhelm — Ravensburg — bish. vermißt, in
11. Kompagnie.
fangenschaft. G — Schemmerberg — bish. vermißt, in
Zu Verlustliste Nr. 146. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
9. Kompagnie. lück, Gottlob — Kohl
Zu Verlustliste Nr. 147.
ish. ver⸗
Gefosch.
efgsch. Gefgsch.
Steinbronnen — bish. vermißt, in Ge⸗
Gefgsch.
stetten — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
6. Kompagnie. Zu Verlustliste Nr. 167. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Emil . Zu Verlustliste Nr. 186. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
““ 5. Kompagnie. G Friedrich Braun
Zu Verlustliste Nr. 187. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 12. Kompagnie.
4
Zu Verlustliste Nr. 203.
Göggingen — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
“
— Reutlingen — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
8
— Stuttgart — bish. vermißt, in Gefgsch.
icht Greifing) — verwundet.
Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 8 12. Kompagnie. 8
Zu Verlustliste Nr. 239. Grenadier⸗Regiment Nr. 1 19, Stuttgart. 6. Kompagnie. nberger (nicht Hackenb
— gefallen.
Otto Hocke erger) —
Zu Verlustliste Nr. 242.
4. Kompagnie. 1 rger (nicht Laudenbergeyr), Christian 8 furt — gefallen. 18
A..
v 1“
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
2,24. Kompagnie. m, Hermann (nicht German) — Mannheim —
— b
Zu Verlustliste Nr. 8 Infauterie⸗Regiment Nr. 25, Stuttgart. 0. Kompagnie.
leicht
16
253.
209.
Markowski (nicht Markofs kys, Josef — Miesionsko
schwer verwundet. Zu Verlustliste Nr. 255.
5. Kompagnie.
chen — bish. vermißt, in Gefange
Elsenz
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
Adolz⸗
vermw ndet.
8 F
wo —
Füfilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
Georg — Kühnhard — bish. schwer verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 318.
11. Kompagnie. — Gingen — bish. verm fangenschaft, jetzt wieder bei der Truppe.
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
Hofmann, Wilhelm ißt, war in C
3
Druck der Norddeutschen Buchdruckerer und Verlags⸗Anstalt.
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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BVBer Bezugspreis betrügt vierteljährlich S ℳ 40 23 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗- zeilt 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr von handgeschlagenem, legiertem Blattgold und von Glanzgold. Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich. Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu. 1 Bekanntmachung⸗ betreffend die Preise für Rohzucker und uckerrüben im - . 1916/17. rars eh. über die Verwendung von Verbrauchszucker. Bekanntmachung, betreffend eine Erhebung über die Verarbeitung von Rindern und Schweinen in der Fleischkonservenfabrikation. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Ausgabe von Kommunalobligationen durch die Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kommunalkredit in Elsaß⸗Lothringen. Anzeigen, Ereffean die Ausgabe der Nummern 21 und 22 des eichs⸗Gesetzblatts. a. 1 Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
Königreich Preußen.
Ernennungen, xFö“ Standeserhöhungen und
ige Personalveränderungen.
Üae vlenctoe eine Ergänzung der Anordnung über die Bildung eines rechtsfähigen Verbandes für jede Provinz zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.
Mitteilung, 8 die Besetzung einer Rentmeisterstelle.
Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel.
BöBekanntmachung betreffend die Ausfuhr von handgeschlagen legiertem Blattgold und von Glanzgold.
Auf Grund des 8 3 der Verordnung, betreffend Verbot der Aüfschr und Dadchfune von Gold, vom 13. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 763) wird folgendes bestimmt:
Die Ausfuhr von handgeschlagenem, legiertem Blattgold sog. Buchgold) in Buchpackung sowie die Ausfuhr von flüssigem Glanzgold wird gestattet.
Berlin, den 1. Februar 1916.
Der e 1 Im Auftrage: Müller.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren folgende Orden zu verleihen:
das Eichenlaub zum Orden pour le mérite: dem Generalmajor Tappen, Abteilungschef beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres;
den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern:
dem Generalmajor von Hülsen, Chef des Generalstabes
eines Korps, sowie
das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern: dem Obersten Freiherrn von Hammerstein⸗Gesmold, Oberquartiermeister beim Oberkommando einer Armee, dem S Berlet, Chef des Generalstabes eines Reserve⸗ orps,
dem Obersten von Kemnitz, Oberquartiermeister beim Ober⸗
kommando einer Armee, dem Obersten Syd 1 12 Oberquartiermeister kommando einer Akmee, dem Obersten Wild, Chef des Generalstabes beim Ober⸗ kommando einer Armeeabteilung, 8 b Obersten Hesse, Chef des Generalstabes beim Ober⸗ kommando einer Armeeabteilung, — Oberstleutnant Matthes, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, 8 lerhöchstihrem Flügeladjutanten, Oberstleutnant von Kleist, Chef des Generalstabes eines e 8 dem 11 Tschischwitz, Chef des General⸗ tabes eines Reservekorps, 2ee Feeden. von Ledebur, Chef des General⸗ tabes eines Reservekorps, dem Oberstleutnant von Thaer, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, . dem Fberstentene ne, 8 Herrenkirchen, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, Major ge-. Pawelsz, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, 1 Major Drechsel, Chef des Generalstabes eines Armee⸗ korps, und dem Majer Tieschowitz von Tieschowa, Erstem Adjutanten des Chefs des Generalstabes des Feldheeres.
—
beim Ober⸗
dem
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kanntmachung über Höchstpreise für Heu. Vom 3. Februar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Gesetzes, be⸗ treffend Höchstpreise, vom 4 August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) folgende Ver⸗ ordnung erlassen: 4 “
Der Preis für die Tonne inländisches Heu darf beim Verkaufe durch den Erzeuger nicht übersteigen 8
1) bei Heu von Klecarten (Luzerne, Eesparsette, Rotklee, Schwedenklee, Gelbtlee und Weißklee usw.) von mindestens
mittlerer Art und Güte . . . 1250 Mark;
2) bei Wiesen⸗ und Feldheu (Gemisch von Süßgräsern, Klee⸗
arten und Futterkräutern) von mindestens mittlerer Art vINIöäö .125 NMb
Ist das Heu gebunden oder gepreßt, so ist ein Zuschlag von 6 Mark für die Tonne zulässig.
Die Landeszentralbehörden sind befugt, mit Zustimmung des Reichskanzlers für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets niedrigere Preise festzusetzen. Bei Verschiedenheit der Preise am Orte der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Niederlassung des Käufers und des Verkäufers sind die für den letzteren Ort geltenden Preise maßgebend.
§ 2 Die im § 1 bezeichneten d5 preise schließen die Kosten der Be⸗ förderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem das Heu mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. Sie gelten für Barzahlung beim Empfange.
§ 3 Beim Umsotz durch den Ferbes dürfen dem Höchstpreis Beträge zugeschlagen werden die insgesamt ““ für die Tonne lose verlovenesewmeeer: A für die Tonne gebundenes oder gepreßtes nicht übersteigen. Dieser Zuschlag umfaßt insbesondere Kommissions⸗, Vermittlungs, und ähnliche Gebübren sowte alle Arten von Auf⸗ wendungen, vicht aber die Auslagen für Fracht einschließlich der durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nach⸗ weislich entstandenen Vorfrachtkosten.
Die Preise in den §§ 1 und 3 gelten nicht für den Kleinver kauf von Heu. Als Kleinverkauf gilt der Absatz unmittelbar an Ver⸗ braucher in Mengen von nicht mehr als täglich insgesamt 5 Doppel⸗ zentner unter der Voraussetzung, daß zur Beförderung des Heues bis zum Verbrauchsort die Eisenbahn oder der Wasserweg nicht be⸗ nutzt wird.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.
5 Die Verordnung tritt mit 88 Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1916.
“ Der Stellvertreter des Reichkanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung,
betreffend die Preise für Rohzucker und ucke 8 1n Bese fss aht v“
v“ Vom 3. Februar 1916. 8 8
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
folgende Verordnung erlassen:
ben
8
rũ
§ 1
reis des von den Rohzuckerfabriken im Betriebsjahr 1916/17 ber e Rohzuckers wird für 50 Kilogramm von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg gegenüber dem in der Bekannt⸗ machung über den Verkehr mit Zucker vom 26 August 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 516) für Lieferung bis zum 31. Dezember 1915 fest⸗ geseßten Preise um 3 ℳ auf 15 ℳ erhöht. Monatszuschläge werden
währt.
Bundesrat bestimmt auf dieser Grundlage die Preise, die für die einzelnen Fabriken frei Verladestelle sowie für Rohzucker gelten, der außerhalb des Standorts der Fabriken eingelagert ist.
§ 2
Der im § 1 Abs. 1 vorgesehene Mehrbetrag des Rohzuckerpreises ist I“ zur Erhöhung der Rübenpreise zu verwenden, und zwar dürfen rübenverarbeitende Fabriken in Verträgen über Lieferung von Zuckerrüben für das Betriebsjahr 1916/17 keinen niedrigeren Preis für 50 Kilogramm vereinbaren als 0,45 ℳ über dem im Betriebsjahr 1913/14 von ihnen für Kaufrüben gezahlten Preise. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu einem niedrigeren
reise abgeschlossen sind, gelten, soweit im Betrlebsjahr 1916/17 zu iefern ist, als zu diesem Mindestpreis abgeschlossen.
Soweit Aktionäre oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung auf Grund des Gesellschaftsvertrages zur Lieferung verpflichtet sind, finden die Vorschriften im Abs. 1 sinngemäß An⸗ wendung; in diesem Falle wird der feste Geldpreis zugrunde gelegt, der im snr thle auf Grund des Gesellschafts⸗
trags gelieferten Rüben geza . 8 88 Vei Hlibfecten die für das Betriebsjahr 1913/14 Verträge über Lieferung von Rüben der im Abs. 1 und 2 bezeichneten Art nicht ab⸗ geschlossen hatten, beträgt der Mindestpreis für Rüben 1,50 ℳ für 50 Kilogramm.
Be indestpreises bleiben Abreden über Er⸗
8e üah Rücksicht auf den Zuckergehalt,
Der Reichskanzler kann weitere Bestimmungen treffen und Aus⸗ nahmen zulassen.
§ 3
rgeben wischen den Vertragschließenden bei der Frage, ob der Fr findet, sowie bei Anwendung des § 2 selbst Streitigkeiten, so kann jede Partei eine Eatscheidung der hö eren Ver⸗ waltungsbehörde, in deren Bezirk die Fabrik gelegen ist, daruüber be⸗ antragen, zu welchen Bedingungen die Rüben zu liefern sind. Die höhere Verwaltungsbebörde setzt die Bedingungen nach freiem Er⸗ messen fest. Die Entscheidung ist endgültig und für die Gerichte
d. Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden als höhere
Verwaltungsbehörden anzusehen sind.
§ 4 verträge über Rohzucker aus dem Betriebsjahr 1916/17 dürfesngernage aabfre werden. Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind, sind nichtig.
§ 5 8 8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung über die Verwendung von Verbrauchszucker.
“ Vom 3. Februar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftti Maß⸗
folgende Verordnung erlassen:
aat⸗ brarchezucer “ — sell von Branntwein nicht verwende en.
stis eherenh Verkot fällt auch die Verarbeitung zu Futtermitteln.
8 § 2 Verbrauchszucker darf zu technischen Zwecken (Seifenherstellung
v Genehm igung des Reichskanzlers verwendet werden. Diese Vorschrift findet auf die Her tellung von Heil⸗,
und Nahrungsmitteln keine Anwendung. 8 .
8 8 8
ö“ Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen zur be de Er kann Ausnahmen zulassen.
Aus.
er den vorstehenden Vorschriften zuwider Verbrauchszucker ver⸗ füttee 8 Phnhe e oder zu sonstigen technischen Zwecken verwendet, wird unbeschadet der verwirkten Steuerstrafe mit Geld. strafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
1
Halberzeugnisse jeder Art (Füllmassen usw.) Anwendung.
§ 6 s rordnung tritt mit dem Tage der Verkündung, der am 106,2 1916 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerk reter stimmt der Reichskanzler. Berlin, den 3. Februar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1 Delbrückk.
* f 8 7
Am 31. Januar 1916 ist auf Grund der der Eö vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungs⸗ regelung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) durch die Reichsprüfungs⸗ stelle für Lebensmittelpreise eine Erhebung über die Ver⸗ arbeitung von S und “ in der
ischkonservenfabrikation angeordne worden.
Fleicc, aaenve⸗ fat sich auf alle Betriebe im Deutschen Reiche erstrecken, die gewerbsmäßig Fleischkonserven herstellen. Die Inhaber von Betrieben dieser Art, welche eine Aufforde⸗ rung zur Ausfüllung der Erhebungsbogen bisher nicht erhalten aben, werden hierdurch aufgefordert, sich unverzü lich schriftlich bar der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 70 b, zu melden, die ihnen die Erhebungs⸗ bogen übersenden wird.
Berlin, den 5. Februar 1916.
Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise. Freiherr von Stein, G Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern.
Bekanntmachung.
Der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kom⸗ munalkredit ia CCe. eehrehen E.Sr8 auf Grund des § 795 BB. die staatliche Genehmigung erteilt worden zur Ausgabe von Kommunalobligationen im Gesamtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar Reihe VI
s des inbarten Preises eaer. Ien. e Faeh. preh oder sonstige Umstände sowie über Nebenlieferungen Betracht. 1* 8
eingeteilt in
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) 8
Genuß-
§ 5 8 Die für Verbrauchszucker Vorschriften finden auch auf
§ 11 und 6
8