1916 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

8 Die Schuldverschreibungen verzinslich zu 4 vom Hundert und rückzahlbar innerhalb 50 Jahren im Wege der Verlosung, des freihändigen Rückkaufs oder der Kündigung nicht vor dem 1. Oktober 1926. 6 Straßburg, den 1. Februar 1916. 8 1 Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, ung für Finanzen, Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretkrt. J. A.: Grünewald.

von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter NNr. 5047 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu, vom 3. Februar 1916, unter Nr. 5048 eine Bekanntmachung, betreffend die Preise für Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1916/17, vom 3. Februar 1916, und unter Nr. 5049 eine Bekanntmachung über die Verwendung von

Verbrauchszucker, vom 3. Februar 1916. Berlin W. 9, den 4. Februar 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5050 eine Verordnung, betreffend die Rückkehr der Deutschen im Ausland, vom 1. Februar 1916.

Berlin W. 9, den 4. Februar 1916. K

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtoerordnetenversammlung in Neheim getroffenen Wahl den Fabrikanten Egon Cosack daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Neheim auf fernere sechs Jahre bestätigt.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Ergän⸗ zung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungs⸗ stell'n und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 607) vom 4. November 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 728) wird hiermit für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande folgende Ergän⸗ 120 der Anordnung vom 19. Januar 1916

A Te 613 M. f. L./II 23 Cg. 493 M. d. ö. A./II b 844 M. f. H. u. G./V. 10 312 M. d. J. angeordnet:

Artikel 1.

Im 2 wird in Abs. 1 Ziffer 1 hinter den Worten „ihre ge⸗ werbliche Niederlassung“ hinzug setzt: und bereits vor dem 1. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf betrieben ha en.“ Artikel II. 8 § 2 Abs. 2 erhält folgende Zusätze: 5) Viehhändier, die im Verbandsbezik ihre gewerbliche Niiederlassung haben, jedoch vor dem 1. Jult 1914 Vieh⸗

handel im Haupiberuf nicht getrieben baben. 6) Landwirtschaftliche Vereinigungen (Zuchtgenossenschaften, Zuchtviehverbände), die ihren Sitz im Verbandsbezirke haben.

6 Artikel III. Im § 3 wird folgender Absatz 2 zugesetzt:

„Der nicht gewerbsmäßige Ankauf von Vieh vom Landwirt oder Mäster zur Schlochtung für den eigenen Bedarf, soweit er sich im örtlichen Vertehr ohne Versand auf der Eisenbahn abwickelt, bedingt nicht die Mitgliedschaft zum Verband.“

Artikel IV. 8

Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1916 in Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1916. 8

Der Minister Der Minister der öffentlichen Arbeiten für Handel und Gewerbe. J. A.: Franke. J. A.: Lusensky.

Der Minister für Landwirtschaft, Der Minister Domänen und Forsten. des Innern. J. A.: Graf v. Keyserlingk. 8 V.: Drews

Justizministerium.

Zu FHandelsrichtern sind ernannt; der Kaufmann George Leschientritt in Berlin und der Fabrikant Wilhelm Manes in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kauf⸗ mann Karl Küchler in Frankfurt a. M., die Kaufleute Eduard Lepp und Karl Leiding in Danzig, wiederernannt: der Seeteb. Martin Friedberg in Berlin und der Fabrik⸗ esitzer Sali Levy in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Ludwig Sommerfeld in Berlin⸗ Wilmersdorf bei dem Landgericht III in Berlin, der Fabrikant Chrysanth Proenen in Cöln, der Kaufmann Julius Eylert in Düsseldorf, der Kaufmann Friedrich Buodeberg in Biele⸗ feld, der Kaufmann Edwin Appelhagen in Schmelz bei dem Landgericht in Memel, der Kaufmann Richard Ernst? ritze in Magdeburg und der Generalagent Max Czapski in Posen. Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kommerzienrat Simon Nathan in Charlottenburg und der Fabrikbesitzer Max Windler in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der Fabrikant Paul Reifenberg in Cöln⸗Bayen⸗ thal bei dem Landgericht in Cöln, der Bankier Hermann Alexander Majer in Frankfurt a. M., der Bankdirektor Bern⸗ hard Willstätter sowie die Kaufleute Wilhelm Kittler, Paul Fischer und Karl Domansky in Danzig, wieder⸗ ernannt: die Fabrikbesitzer David Sandmann und Rudolf Bergmann, der Kaufmann Dr. Julius Freudenberg und der Rentier Siegfried Sachs, sämtlich in Berlin, bei dem Landagericht I in Berlin, der Kaufmann Nathon Landsberger in Charlottenburg bei dem Landgericht III in Berlin, Bankdirektor Dr. Johannes Friedrich in D

worden sind, bleibt es bei den bisherigen Anordnungen.

heim bei dem Landgericht in seldorf und der Bankdirektor Benas eldschmägf Ie Düff erf

er Rechtsanwalt Goldmann ist in der Liste der Rechts⸗ anwälte bei dem Amtsgericht in Königshütte i. O. Schl. gelöscht.

8.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist der Präsident der Eisenbahndirektion in Posen Bodenstein in gleicher Eigenschaft nach Königsberg (Pr. und der Präsident der Eisenbahndirektiom in Königsberg (r) Schultze in gleicher Eigenschaft nach Posen versetzt.

„Versetzt sind ferner: der Baurat von Normann von Tönning nach Stralsund und der Regierungsbaumeister Schäfer (Karl) von Eberswalde nach Tönning zur einstweiligen Ver⸗ waltung des Wasserbauamts Tönning, der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Bardtke, bieher in Gleiwitz, nach Witten⸗ berge als Vorstand eines Werkstättenamts bei der Eisenbahn⸗ haupwerkstätte daselbst, und Exner, bisher in Breslau, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnmaschinenamts nach Stolp.

Die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Eichert bisher bei der Eisenbahndirektion in Essen, und Ernst Martens, bisher in Ahrweiler, sind dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Beschäftigung bei den Eisenbahn⸗ abteilungen überwiesen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der ordentliche Professor, Geheime Justizrat Dr. Rudolf Stammler in Halle a. S. ist in gleicher Eigenschaft in die juristische Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin versetzt worden.

7

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Weinbauwanderlehrer Peter Ca rstensen in Bacharach ist der Titel „Weinbauinspektor“ verliehen worden. Finanzministerium.

Naugard, Regierungsbezirk Stettin, ist zu besetzen.

Bekanntmachung. ““

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (³GBl. S. 603) ist den Händlern Andreas Michael, in Cöln, Eintrachtstraße 89, und vrseaet Michael in Cöln, Spiesergasse 11, wohnhaft, der 1“ mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 1. Februar 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Preußzen. Berlin 5. Februar 1916.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute vormittag Sitzungen. 8

1“ 111“ ö“ 3u der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Apparate, vom 15. Oktober 1915 (Nr. 2519. 8. 15. B 5) wird durch „W. T. B.“ folgende Erklärung veröffentlicht:

Die elektrotechnischen Firmen bauen schon seit einiger Zeit Trans⸗ formatoren mit Zinkwicklung.é Augenblicklich sind sie damit be⸗ schäftigt, Generatoren und Motoren ganz oder teilweise mit Wicklung aus Zink bezw. Schleifringen oder Kollektoren aus Eisen herzustellen, wozu vom Verbande Deutscher Elektrotechniker auch bereits Grund⸗ lagen geschaffen sind. Nun sind Zweifel darüber aufgetaucht, ob elektrische Maschinen und Transformatoren, bei deren Bau kein Kupfer verwendet worden ist, unter die obengenannte Bekannt⸗ machung fallen.

Maschinen, Transformatoren und Apparate, bei deren Bau kein Kupfer Verwendung gefunden hat, fallen nicht unter die erwähnte Be⸗ kanntmachung. Maschinen, Transformatoren und Apparate dagegem bei denen nur teilweise Kupfer durch Zink ersetzt ist, sind melde⸗

pflichtig. Die freiwillige Anmeldung von Maschinen, welche kein Kupfer

enthalten, bei der „Verteilungsstelle“ ist zulässig.

Durch Ziffer I der allgemeinen Ausnahmebewilligung vom 25. Oktober 1915 (W II 3503/10. 15 KRA) sind bestimmte Arten veredelter Garne zur beliebigen Verarbeitung freigegeben worden, vorausgesetzt, daß sie vor dem 14. August gesponnen und veredelt sind. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird durch „W. T. B.“ darauf hin⸗ gewiesen, daß diese Freigabe nur diejenigen Arten veredelter Garne betrifft, welche die erwähnte Ausnahmebewilligung aus⸗ drücklich aufzählt, wie z. B. jaspierte, merzerisierte, ge⸗ bleichte Garne usw. Veredelte Garne, die die Ausnahme⸗ bewilligung nicht ausdrücklich nennt, z. B. gasierte Garne, auch wenn sie vor dem 14. August gesponnen und gasiert sind, unter⸗ liegen nach wie vor dem Herstellungsverbot für Baumwollstoffe.

8 8 11A1A“ Niach Mitteilung von zuständiger Stelle werden, wie „W. T. B.“ meldet, die am oder nach dem 1. Januar 1916 eingeführten Linters nicht mehr besonde’s beschlagnahmt. Sie dürfen vielmehr unter der Voraussetzung, daß der Zeit⸗ punkt der Einfuhr einwandfrei nachgewiesen werden kann, als Rohbaumwolle beliebig verarbeitet werden. So⸗ weit ihre Verarbeitung in Baumwoll pinnereien erfolat, findet auf sie die Arheitseinschränkung des § 6 des e verbots vom 7. Dezember 1915 (W II 1726/11. 15 KRA) Anwendung. Für Linters, die vor dem 1. 1. 16 eingeführt

8

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in

hentigen Nummer des „Reiche⸗ und Stantsanzeide⸗ 874. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bi. 447. Verlustliste der preußischen Armee.

5 2

der Ap⸗

Der liegt die Sie enthält die

Beayern. * zausschuß der Kammer

Der Finanza . geordneten beschäftigte sich in seinen zwei letzten bei der Beratung des Kultusetats auch eingehend mit Frage der militärischen Jugenderziehung und de vaterländischen Jugendpflege. In der gestrigen des Ausschusses äußerte sich die Regierung hierzu.

Der Kultusminister Dr. von Knilling hob laut Bericht za „W. X. B.“ hervor, daß die Unterrichtsverwaltung die Mithilfe Jugendpflege und der Schule für die militärische Vorbereitung Jugend während des Krieges bereitwillig zur Verfügung gestellt hae und daß dabei die Interessen der Jugendpflege und der Schäl⸗ jede Berücksichtigung erfahren hätten. Eine dabFaßh⸗ und zuei⸗ dienliche melitärische Jugenderziehung sei bei bloßer Freiwilln keit der Teilnahme nicht gesichert. Die Staatsregierung wiederholt Anlaß gehabt zu erklären, daß den Soztaldemokraten m⸗ gesichts ihrer Haltung im Kriege die vaterländische Gesinrmg nicht abzusprechen sei. Das gelte auch für die sozialdemokratische Jugendorganisationen. Es ware zu begrüßen, wenn di⸗ses Urteil auch im Frieden aufrecht erhalten werden könnte. Die Behandlung ha Frage der militärischen Juaenderziehung nach dem Kriege solle, wem irgend tunlich, bis dahin zurückgestellt werden. Die P. gelegenheit werde für das ganze Reich nur einheitsih geregelt werden können. Die Erwägungen lägen ausschlag

bend auf militärischem Gebiete. Zowischen Reich m

undesstaaten hätten Erörterungen über, die Frage nich stattgefunden. Bei einer sttaatlichen Zwangseinrichtung mu miluärischen Jugenderziehung müsse der Unterrichteverwaltung und deren Organen bestimmender Einfluß gewahrt bleiben. Die A terz. grenze, von der aus die Ausbildung unter rein militärischer Leitw erfolge, solle möglichst hinaufgerückt werden. Auf die B dürfnise ve. Einrichtungen der Schule und Jugendpflege sei alle Rücksicht n nehmen.

„Der Vertreter der Heeresverwaltung erklärte, daß Anz. wüchse bei der benehenden militärischen Jugenderziehung von da E“ nicht gebilligt würden. Zu der Frage, ob ein Forisetzung der militärischen Vorbereitung der männlichen Jugen nach dem Kriege unter Regelung auf gesetzlichem Wege not wendi sei, nehme die Kriegsverwaltung auf Grund der Erfahrunger vor dem Kriege und aus dem Kriege den folgenden Standpunkt en: Ueber Pläne und Absichten des preußischen Ministe iums könne er Aufe schluß nicht geben. Die geistige Bildung des deutschen Volkes sei eine der mächtigsten Faktoren der kriegerischen Erfolge Deutschlands. Diesen Momente stehe aber gleichwertig zur Seite die gegenüber dem Feinde bessen, gründlichere soloattsche Ausbilrung des einzelnen Mannes nach seinen persönlichen Eigenschaften. Eine Vervollkommnung in der Au⸗ bildung werde nach dem Kriege durch die Anstrengungen der Gegner, den deutschen Vorsprung einzuholen, notwendig werden. Vor allem werde man trachten müssen, durch frühzeitige Stäblung des jugendlichen Körpers die Zahl der Untauglichen zu verminden, andererseits werde man noch mehr auf die Einzelerziehung des Soldaten zum selbständigen, selbsttätigen Kämpfer in sjeder denkbaren Lage hinarbeiten müssen. Namentlich werde de Ausbildung im Stellungskriege zu den bisherigen Aufgaben hinzukommen. Eines der wirksamsten Mittel, die stark ver⸗ mehrten Ausbildungsanforderungen zu erleichtern, bestünde h der Vorschulung einiger jugendlicher Jahr änge vor ihrer Einstellung in den notwendigsten, nicht in das Exerztergebiet fallenden Ausbildungszweigen. Auße halb Deutschlands bestünden schon ver⸗ einzelt ähnliche Einrichtungen, andere Staaten würden solche nach dem Kriege treffen. Die militä ische Vorschulung würde wohl nicht vor dem Jahre beginnen, in dem der Jugendliche das 17. vebensjahr er⸗ reiche. Die Tättgkeit der Jugendpflege, Vereine, Schulen usm⸗ würde der Heeresvorschule als vorbereitende Grundloge Nätzen bringen; sobald aber oie Unterweisung der Jugendlichen in den Gesichte kreit der milttärischen Zwecke trete, könne sie nur in den Händen von Fach⸗ leuten liegen. Etne Beeinträchtigung des Wirkungskreises und der Taͤtigkeit der V⸗reine, deren Verdienste die Kriegsverwaltung würdige, werde nicht eintreten. Die Kriegsverwaltung set gegen Ab⸗ haltung regelmäßiger Uebungen an Sonn⸗ und Feiertagen. Mit einer den örtlichen Verhättnissen angepaßten Inanspruchnahme eines halben Wochentages nerde sich die industrielle wie die landwirtschäft⸗ liche Bevölkerung im Interesse des Wohles von Land und Reich ad⸗ finden müssen. Der große Nutzen der bisherigen militäriscchen Jugenderziehung stehe nach den Berichten der Ersatztruppenteile und nach den Aeußerungen ehemaltger Jungmannschaften fest. Nachden die Heeresvorschule als Heereseinrichtung gedacht sei, stehe die geset⸗ liche Regelung dem Reich⸗ zu.

Am Schluß der Sitzung stellte der Vorsitzende des Aus⸗ schusses die fast völlige Einmütigkeit des Ausschusses darin fest, daß der Vorschlag der Militärverwaltung den stärksten Widerspruch erfahren werde, namentlich infolge der starken Eingriffe in das gesamte Wirtschaftsleben. Man werde vermeiden müssen, in dieser Weise Unruhe in das Volk hineinzutragen. Schtießlich betonte auch noch der Berichterstatter, daß von allen Parteien des Hauses gegen den Plan der Militärverwaltung die schwersten Bedenken erhoben worden seien. Damit schloß die Aussprache.

8 Oesterreich⸗Ungarn. griechisch⸗ orientalisch⸗rumänische Metropolit Erzbischof von Ungarn, ist, wie „W. T. B.“ Alter von 88 Jahren in Hermannstadt gestorben.

Großbritannien und Irland.

Das Kriegsamt erkennt nach einer Meldung des „Man⸗ chester Guardian“ keine Begrenzung für seine Forde⸗ rungen an Rekruten an und hat bereits sowohl die Dienst⸗ pflicht für die Verheirateten als auch die Erhöhung des dienst⸗ pflichtigen Alters ins Auge gefaßt. Im Kabinett vertreten die Minister MeKenna und Runciman eine bestimmte Polttik⸗ die militärischen Anstrengungen auf Grund der wirtschaft⸗ lichen Erfolge einzuschränken. Eine Entscheidung darüber is noch nicht getroffen.

Rußland.

Der „Nationaltidende“ zufolge hat die Regierung laut amtlicher Statistik 900 deutsche Besitzungen beschlag⸗ nahmt, darunter 37 Handelshäuser, 25 große und 711 kleinere Landgüter; der Betrieb der meisten Besitzungen ist bereits an die Regierung übergegangen, die die Einnahmen für ihre Zwecke verwenden wird.

Italien.

Metianu,

11

der zufolge unbeschränkt Beurlaubte der ersten und zweiten Kategorie der nachnehend aufgeführten Klassen und Waffen⸗ gattungen zum 7. Februar einberufen werden: Jahraang 1891. der Kavallerie, Jahrgänge 1882 bis 1884 der Genietruppen

und e Jahrgänge 1882 bis 1885 der Genietruppen, Zee.

die für die Ark n Lagunen besonders ausgebildet

Sitzun 2

it Journal“ zufolge einem Korrespondenten des Blattes Laüt Jns Spanien neutral sei und neutral zu bleiben

Sism.

Kein theoretisches Interesse.

owie einen Gesetzentwurf über die Billigung der Militär⸗

Ackerbaudistrikten der Vereinigten Staaten nötig.

80 Stadtgrundstücke,

Das militärische Amtsbiatt enthält eine Sonderverfügung

ind. Ferner werden die der dritten Kakegorie mit unbe⸗ chränktem Urlaub Angehörenden des Jahrgangs 1881 einschließlich r Marietruppen einberufen; deren Gestellungstermin ist jedoch och nicht bekannt gegeben.

Der Ministerpräsident Graf Romanones hat dem

* v 1n

b S

wünsche. Dies sei das von allen im Lande geteilte Gefühl, velcher Art auch immer die politischen Meinungen und die Meinungsverschiedenheiten unter Spaniern seien. Die ver⸗ chiedenen den Krieg betreffenden Tendenzen hätten nur ein

16 5

Rumänien.

In der vorgestrigen Kammersitzung legte der Finanz⸗ ninißer Costinescu einen Gesetzentwurf vor, betreffend die rhöhung des Militärkredits um 200 Millionen Lei

nusgaben während der Parlamentsferien. Bis heute beträgt der Gesamtkredit des Kriegsministeriums 600 Millionen Lei. Auf der Tagesordnung stand die Interpellation Take Jonescus über die auswärtige Politik. Laut Bericht des „W. T. B.“ gab der Interpellant folgende Erklärung ab: Es wäre überflüssig zu sagen, was ich bereits in der Adressen⸗ debatte gesagt habe. Ich betone aber, daß wir in nichts unseren Standpunkt ändern; auch fügen wir nichts dem hinzu, was wir da⸗ mals gesagt haben. b . b Amerika. Der Präsident Wilson hat in Kansas eine Rede ge⸗

halten, in der er den „Times“ zufolge sagte: Die Welt habe das Getreide von Kansas und den anderen großen Die Amerikaner

hätten das Recht, den friedlichen Bevölkerungen Nahrungsmittel zu schicken, wann und wo die Kriegszustände dies nach den gewöhnlichen Bestimmungen des Völkerrechts gestatten; sie hätten das Recht, diese mit Baumwolle zu versehen, damit sie sich kleiden könnten, und auch das Recht, ihnen ihre Fabrikate zuzuführen.

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat sich dem „Reuterschen Bureau“ zufolge zugunsten des deutschen Anspruches entschieden, daß der preußisch⸗amerikanische Vertrag im Fall des Dampfers „Appam“ anzuwenden sei. Die Interpretation der Bedingungen des Vertrages bleibt jedoch noch zu bestimmen. b 1

Der deutsche Botschafter Graf Bernstorff hat dem Staatssekretär Lansing die letzte Mitteilung Deutschlands über den Lusitaniafall überreicht

Asien. Der Direktor des Departements für den Fernen Osten im russischen Ministerium des Aeußern und der Großfürst Georg Michailowitsch sind am Mittwoch in Tokio an⸗

Kregsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 5. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. ““ Ein kleiner englischer Vorstoß südlich des Kanals von La Bassée wurde abgewiesen. . Ein durch Wurfminenfeuer vorbereiteter französischer Handgranatenangriff südlich der Somme brach in unserem

Artilleriefeuer zusammen.

In der Champagne und gegen einen Teil unserer Argonnenfront unterhielt die feindliche Artillerie am Nach⸗ mittag schweres Feuer.

Französische Sprengungen auf der Höhe von Vauquois (östlich der Argonnen) richteten geringen Schaden an unseren Sappen an. 1“

Unsere Artillerie beschoß ausgiebig die feindlichen Stel⸗ lungen auf der Vogesenfront zwischen Diedolshausen und

Sulzern. 8 Oestlicher Kriegsschauplatz. .“

An der Front keine besonderen Ereignisse. ¹ Eins unserer Luftschiffe griff die Befestigungen von Düna⸗

burg an. Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neuees.s 4 6 Oberste Heeresleitung.

Wien, 4. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

Ein österreichisch⸗ungarisches Flugzeuggeschwader hat den östlich von Kremieniec liegenden russischen Etappen⸗ ort Szumsk mit Bomben beworfen. Zahlreiche Ge⸗ danüc seehen in Flammen. Sonst ist nichts Besonderes vor⸗ gefallen.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Geschützkämpfe blieben an der küsten ländischen

ront ziemlich lebhaft und erstreckten sich auch auf mehrere

tellen im Kärntner und Tiroler Grenzgebiet. Das Schloß von Duino wurde durch mehrere Volltreffer der feindlichen Artillerie teilweise zerstört. Vor dem Tol⸗ meiner Brückenkopf gingen die Italiener infolge der letzten Unternehmung unserer Truppen auf die Hänge westlich der Straße Cinginj —Selo zurück.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die in Nordalbanien operierenden K. und K. Truppen haben Kruja besetzt und mit ihren Spitzen den Ischmi⸗ Fluß erreicht. Lage in Montenegro unverändert ruhig. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 4. Februar. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht: An der Irakfront versuchte der Feind mit einem Teil seiner Kräfte von Felahie vorzustoßen. durch unseren Fcerengeifirzucackge nere und gezwungen, fi Stellungen zurückzuziehen. sich auf seine früheren Stellungen zurückzuz ciedenen Ab⸗

Er wurde

„4. Februar. (W. T. B.) Von zuständiger Stelle erfahren wir über den Angriff eines unter holländischer Flagge fahrenden englischen Hilfskreuzers auf ein deutsches Unterseeboot folgende Einzelheiten:

Das Unterseeboot forderte einen unter holländische Flagge fahrenden Dampfer durch Signal auf, zur Prüfung der Schiffspapiere ein Boot zu schicken. Dies geschah nach einiger Zeit. Sicherbeits⸗ halber tauchte das Unterseeboot fund besichtigte durch das Sehrohr den Dampfer. Es rar ein ca. 3000 t großer normaler Frachtdampfer mit glattem Deck, erhöhter Back und Hutte. Nichts Verdächtiges war zu sehen, der Name „Melanie“ am Bug war deutlich zu lesen. Als des Unterseeboot neben dem Schiffsboot in etwa 1000 m Entfernung vom Dampfer auftauchte, eröffnete dieser unter holländischer Flagge aus zwei Geschützen mittleren Kalibers und Maschinengewehren ein heftiges Feuer; das U-Boot konnte sich gerade noch durch schnelles Tauchen retten. Der Dampfer versuchte dann noch zweimal das Unterseeboot zu rammen. Während der ganzen Aktion führte das Schiff die holländische Flagge.

Ein holländischer Dampfer „Melanie“ ist nicht bekannt; dagegen findet sich in Llonds Register ein englischer Dampfer dieses Namens von 3002 Bruttoregistertonnen.

In diesem Zusammenhang ist auch eine Meldung der „Agence Havas“ vom 28. Januar interessant, der zufolge der bewaffnete französische Postdampfer „Plata“, ohne an⸗ gegriffen zu sein, das Feuer auf ein Unterseeboot eröffnete und es versenkt haben will. In einer Besprechung über diesen Fall versicherte der französische Admiral Lacaze dem Korrespondenten des „Petit Journal“, daß die französischen Handelsschiffe aus⸗ drücklich Befehl hätten, auch wenn sie nicht angegriffen seien, auf jedes feindliche Unterseeboot das Feuer zu eröffnen oder es zu rammen.

Grimsby, 4. Februar. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge haben zwei Marinefahrzeuge, die auf die Meldung des Fischdampfers „King Stephen“ nach dem Schau⸗ platz des Zeppelinunglücks geschickt worden sind, die Nachbar⸗ schaft genau abgesucht, aber keinerlei Spuren vom Luftschiff gefunden. Man schließt daraus, daß der Zeppelin ge⸗ sunken ist.

Amsterdam, 4. Februar. (W. T. B.) Wie hier an⸗ gekommene amerikanische Blätter berichten, soll der Dampfer der Leylandlinie „Huronian“ am 29. Dezember in der Nähe der irischen Küste torpediert worden sein. Der Dampfer wurde schwer beschädigt in den Hafen geschleppt.

Wien, 4. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Eine Kreuzergruppe hat am 3. Februar, Vor⸗ mittags an der italienischen Ostküste die Bahnhöfe von Ortona und San Vito, mehrere Magazine und eine Fabrik im Bereiche dieser Orte sowie einen Schwimmkran durch Beschießung schwer beschädigt und die Eisen⸗ bahnbrücke über den Fluß Ariello nördlich Ortona zerstört. Nach der Beschießung der Objekte von San Vito wurden Brände beobachtet. Die Kreuzergruppe ist unbelästigt zurückgekehrt. 1 Flottenkommando.

S 1“

Sttatistik und Volkswirtschaft.

Streiks und Aussperrungen in Deutschland während des ersten Kriegsjahres vom 1. August 1914 bis Ende Juli 1915.*)

Nach Mitteilungen des Kaiserlichen Statistischen Amts entfielen auf die Zeit des Kriegsjahres vom 1. August 1914 bis 31. Jult 1915 111 Streiks und 3 Aussperrungen. Die Zahl der Arbeitskämpfe und besonders auch ihr Umfang ist außerordentlich gering im Verigleich mit den Friedensjahren: 114 Arbeitskämpfe im Krtege stehen 2595 Arbeitskämpfen im jährlichen Durchschnitt der letzien fünf Friedensjahre gegenüber, sie machen also nur p H. dieser Durch⸗ schnittszahl aus. Noch mehr rritt der geringe Umfang der Streiks in Erscheinung, wenn man die Zahl der Streikenden und Ausgesperrten betrachtet: Die 10 374 Streikenden und Aus⸗ gesperrten im ersten Kriegsjahr betragen nur 3,2 v. H. der jährlichen Durchschnittszabl d5 327 593 streikenden und ausgesperrten Arbeitern des letzten Jahrfünfts.

lbiin de an sich geringen Zahlen des ersten Kriegsfahres weist von den einzelnen Gewerbegruppen der Bergbau ““ die meisten streikenden Personen auf: 3379 in 18 Betrieben; aber auch diese machen nur 4,9 v. H. der ährlichen Durchschnittszahl der Streikenden und Ausgesperrten dieser Gewerbegruppe in den letzten fünf Jahren vor dem Kriege (69 331) aus. Auf die Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate entfallen in 13 Betrieben 2474 Streikende, auf das Baugewerbe in 25 Betrieben 994 Streikende, auf das Handelsgewerbe in 34 Be⸗ trieben 510 Streikende, auf die Industrie der Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mittel in 10 Betrieben 460 Streitende, auf die Metallbearbeitung in 10 Betrieben 243 Streikende, auf die Industrie der Steine und Erden in 2 Betrieben 239 Streikende, auf die Papierindustrie in 2 Betrieben 193 Streikende, auf das Verkehrsgewerbe in 13 Be⸗ trieben 184 Streikende, auf die Textilindustrie in 4 Betrieben 171 Streikende, auf die Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe in 1 Betriebe 166 Streikende, auf die Lederindustrie in 5 Betrieben 61 Streikende, auf die Gast⸗ und Schankwirtschaft in 6 Betrieben 43 Streikende, auf die Industrie der forstwirtschaftlichen Neben⸗ produkte in 3 Betrieben 37 Streikende, und in 1 Betriebe des Be⸗ kleidungsgewerbes wurden 17 Streikende gPebölt.

Die Arbeitskämpfe im Kriege unterscheiden sich aber besonders noch durch ihre verhältntsmäßig kurze Dauer von denen im Frieden. So beträgt die durchschnittliche Dauer dieser Kriegsstreiks und „aussperrungen nur 5,27 Tage. Im einzelnen dauerten 39 der Arbeitskämpfe nur einen Tag oder noch kürzere Zeit, 17 über einen bis zu zwei Tagen, 15 über zwei bis zu drei Lagen, 9 vier Tage, ebenfalls 9 fünf Tage, 5 sechs Tage, 1 sieben Tage, 2 acht Tage, 1 zehn Tage, 10 Arbeitskämpfe 11 bis 20 Tage, 4 21 bis 30 Tage, 1 (ein Streik von Erdarbeitern bei einem Kanalbau) 37 Tage; die längste Dauer wies mit 69 Tagen 1 Streik von Erdarbeitern bei einer Tiefbauunternehmung in Cuxhaven auf, der durch Ersatz der Streikenden durch andere Arbeiter beendet wurde.

Wenn man zur Schätzung des Umfanges der Arbeitsstreitigkeiten die Zahl der Tage ihrer Dauer und die Zahl der am Streik be⸗ teiligten Arbeiter mit einander multipliziert, so ergeben sich für die 114 Arbeitskämpfe im Kriege 36 576 rechnungsmäßige Streik⸗ und Aussperrungstage, sodaß auf eine streikende beiw. ausgesperrte Person nur 3,58 Kampftage kommen, während die Purchschnittszahl der Kampf⸗ tage, auf den einzelnen Streikenden oder Ausgesperrten berechnet, im letzten Jahrfünft von 1909 bis 1913 34,76 betrug. Im ganzen belief sich im ersten Krieg jahre die rechnungsmäßige Zahl der verlorenen Arbeitstage auf 36 576, d s. 0,3 v. H. des Jahresdurchschnitts von 11 190 494 im letzten Jahrfünft vor dem Kriege.

Deß es sich bei diesen Kämpfen im Kriege nicht um größere zusammenhängende Bewegungen handelte, sondern um veveinzelte Fälle,

*) Veral. Nr. 126 des „Reichs⸗ und Hinatzanzeigers“ vom 21. Mai 1915 (Erste Beilage), in der die Statislik der im Jahre

An der kam es in vers süss zu Vorpostengesechten und zu örtlichen, noch fort⸗ auernden Kämpfen. Sonst nichts von Bedeutung. 8

1914 vorgekommenen Streiks und Aussperrungen enthalten ist 8

1

1 .—]

ergibt sich sowohl aus der Tatsache, daß in den meisten Fällen nur 84¼ betroffen wurde, wie auch auß der verhältnismäßig ae⸗ ringen eenbans der Borufsvereine. In 103 von den 114 Fällen von Streiks und Aussperrungen war nur ein Betrieb betroffen; 6 Streiks haiten je zwei Betriebe, 1 Streik hatte dret Betriebe, 1 Aussperrung vier Betriebe, 1 Streik sechs, 1 anderer siehben und 1 Streik (in Hamburger Kohlenhandlungen) 18 Betriebe ven Während im Durchschnitt des letzten Jahrfünfts 75,½ v. H. aller Streiks von Berufsvereinigungen der Arbetter ver⸗ anlaßt oder unterstützt worden sind, war dies im Kriege nur bei 21 von 111 Streiks (= 18, v. H.) der Fall, und während von den Aussperrungen des letzten Jahrfünfts 70,1 v. H. von Arbeitgeberverbänden unterstützt worden waren, ist von den drei Aussperrungen des ersten Kriegsjahres nur eine in dieser Weise unterstützt worden.

Nur in wenigen 21 Fällen betrafen die Forderungen die Arbeitszeit, meist handelte es sich um Fragen des Arbeitslohns. Was den Erfolg anlangt, so hatten die Arbeiter bei 23 von den 114 Arbeitskämpfen (= 20,2 v. H.), die 2320 Arbeiter (= 22,¼ v H. aller) umfaßten, vollen, bei 31 (= 27,2 v. H.) der Arbeitskämpfe mit 4943 (= 47,2 v. H.) der Arbeiter teilweisen und bei 60 (= 52,e v. H.) der Arbeitskämpfe mit 3111 (= 30,0 v. H.) der Arbeiter keinen Erfolg.

8 2 den 114 Arbeitskämpfen wurden 60 durch Vergleichs⸗ verhandlungen beendigt; bei 33 Arbeitskämpfen erfolgten die Ver⸗ gleichsverhandlungen unmtttelbar zwischen den Parteien, bei 1 Arbeits⸗ kampfe vor dem Gewerbegericht; bei 22 Arbeitskämpfen gingen die Vermittlungen von dritter Seite aus, und bei 4 Arbeitskämpfen beschehree⸗ Vermittlung sowohl zwischen den Parteien als auch durch dritte Personen.

In 21 Fällen der Arbeitskämpfe ließ sich feststellen, daß die be⸗ troffenen Betriebe Heeresbedarf herstellten (zumeist in der Maschinen⸗ industrie). Doch ist anzunehmen, daß das Gleiche auch in anderen Fällen zutrifft, in denen es nicht ausdrücklich aus den Berichten

hervorgeht. he. Wohlfahrtspflege.

Der Kriegsausschuß für warme Unterkleid ng (Berlin, Reichstag), der, auf Anregung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin gegründet, zur alleinigen Verteilung der Wollsachen⸗ liebesgaben in Ergänzung der von der Heeresverwaltung gelieferten zuständigen Stücke vom Kriegsministertum bestimmt ist, hat durch seine bisherigen Leistungen unseren Truppen schon viel Gutes erwiesen. Im ersten Jahre seines Bestehens hat er allein aus den von ihm gesammelten Spenden an Decken, warmen Unterkleidern und wasser⸗ dichten Umhängen für mehr als 6 Millionen Mark ins Feld geschickt! Die Organisation des Kriegeausschusses und die un⸗ ermüdliche Sammeltätigkeit der Territorial. und Lundes⸗ delegierten und der staatlichen Abnahmestellen haben es ermöglicht, daß insgesamt 64 Wollzüge mit etwa 900 Güterwagen an die Front abgegangen sind, deren Versicherungswert 45 Millionen Mark betrug. An Decken sind rund 200 000 Stück abgesandt worden. Außer diesen und einer großen Menge von wasserdichten Regen⸗ umhängen waren bis zum 1. September 1915 aus den eigenen Beständen ans Heer geliefert: 175 736 Hosen, 534 626 Paar Socken, 203 199 Leibbinden, 193 357 Hemden, 23 700 Paar Knie⸗ wärmer, 75 908 Paar Pulswärmer und viele tausend andere nützliche Gegenstände. Der „Kriegsausschuß für warme Unterkleidung“ war es auch, der mit der „Reichewollwoche“ einen außerordentlichen Er⸗ folg ernielt hat. Der Grsamtwert der während dieser Woche ein⸗ gegangenen Sachen belief sich auf mehr als 30 Millionen Mark, der Gesamterlös lediglich aus Abfällen betrug gegen 10 Mihiionen Mark, ein Riesenbetrag, der den Truppen und den Heimarbeiterinnen zugute kam. Nach Bedarf gehen „Wollzüge“ nach dem Osten wie nach dem Westen ab, vollbeladen mit Wollhachenliebesgaben, an deren Lieferung der Kriegsausschuß für warme Unterkleidung“ hervor⸗ ragenden Anteil hat. Die Recchsversicherungsanstalt für Angestente sowie die Landesversicherungsanstalten unterstützen diesen Autschuß seit Kriegsbeginn in weitgehendem Maße. Auch darf daran erinnert werden, daß Seine Majestät der Kaiser und König wi⸗derholt anläßlich Seines letzten Geburtstages den Wunsch r-e hat, daß alles verfügbare und sonst in der Regel für festliche Zwecke ausgegebene Geld in dieser Zeit den Truppen dienstbar gemacht werden möge. Selten hat sich der Wert der Zentralisierung und einer bis ins kleinste geregelten Organisation so glaͤnzend gezeigt wie bei diesem Kriegsausschuß. Jedermann erkennt schon aus den wenigen Angaben, mit welchen Riesenzahlen hier gearbeitet wird. Welche Fülle von Wohltat aber drücken diese Zahlen aus! Es gilt, diese Liebestätigkeit weiter fortzusetzen. Der „Kriegs⸗ ausschuß für warme Unterkleidung“ bittet daher alle, sich nach besten Kräften zu betätigen, daran zu denken, daß es noch immer Tausende gibt, die für einen warmen Halsschal, einen Lungenschützer, eine Unter⸗ jacke, ein Paar Kniewärmer, einen wasserdichten Umhang von Herzen dankbar sind, und dem Kriegsausschuß für warme Unterkleidung⸗ Geldspenden zuzuwenden, damit er in der Lage ist, weiter geeignete Wollsachenliebesgaben zu beschaffen und möglichst viele Soldaten damit zu bedenken. Jeder Beitrag, und sei er noch so klein, bedeutet eine Freude an der Front. Geldspenden werden erbeten auf das Postscheckkonto 1812 des Bankhauses Mendelssohn u Co., Berlin W. 56, Jägerstraße 49/50, zugunsten des „Kriegsausschusses für warme Unterkleidung“, Berlin.

Aus dem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht der „Städti⸗ schen Ausgabestelle für bezahlte Frauenarbeit“ in Cassel für die Zest vom 21. August 1914 bis 31. Dezember 1915 gehr hervor, daß die bei Ausbruch des Krieges ins Leben gerufene gemein⸗ nützige Einrichtung sich außerordentlich günstig entwickelt hat. Nahezu 7000 Heimarbeiterinnen haben im Laufe der Zeit lohnende Beschäfti⸗ gung gefunden. Die Gesamtsumme der Löhne beträgt 478 500 ℳ, die höchste Lohnziffer für einen Tag 6500 ℳ. Geliefert wurden 8 Bettücher, Kleider, Schürzen für die städtischen gewerblichen Werke und die verschiedenartigsten Leinen⸗ und Wollwaren für Heereszwecke.

Kunst und Wissenschaft.

Die philosophisch⸗historische Klasse der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften hielt am 20. Januar unter dem Vorsitz des Sekretars Herrn Diels eine Sitzuns ab, in der Herr F. W. K. Müller eine von ihm in Gemeinschaft mit Herrn Professor Dr. E. Sieg in Kiel verfaßte Abhandlung, „Maitrisimit und Tocharisch“ betitelt, vorlegte. Auf Grund der fortgesetzten Ver⸗ gleichung der uigurischen Maitrisimit mit dem tocharischen Maitreya⸗ samtti⸗Nätaka wird darin der Beweis erbracht, daß die in den Jahren 1907 und 1908 „tocharisch' für die „un⸗ bekannte Sprache Nr 1“ zu Recht besteht. Es wurden ferner . ende Druckschriften vorgelegt: A. Toblers Altfranzösisches

rrerbuch⸗ Mit Unterstützung der Akademie herausgegeben von E. Lommatzsch. Fese 2. (Berlin 1915); E. Seler, Ein altperuanssches besticktes Gewebe (Berlin 1916, Sonderabdruck); Th. C Hall, Licht und Schatten im amerikanischen Leben. Mit einem Vorwort von Eduard Meper (Berlin 1916).

An demselben Tage htelt auch die physika isch⸗mathematische Klasse der Akademie unter dem Sekretar Herrn Planck eine Sitzung. In dieser sprach Her⸗ Penck über Auswitterung. Dies ist eine Er⸗ scheinung, die sich an ungleiche Widerständigkeit der Gesteine knüpft und mit klimatischen Verhältnissen nur in beschränktem Umfang in Beziehung steht. Eines threr Produkte sind die Gesteinsgitter; solche sind in den letzten Jahrzehnten an Blöcken der Mole von Neweastle in Neusüdwales in feuchtem Klima gebildet und dürfen nicht als Wüstengebilde gedeutet werden. Die Auswitterung spielt eine große Rolle bei der Untergrabung der Wände; von ihr muß die Unter⸗ witterung getrennt werden, . von einor Purchfeuchtung der Ge⸗ steine bis zu einer eeas2 he bedingt wird und gleichfalls zur ührt.

Untergrabung von Wänden