Bekanntma
Der ungarische Staatsangehörige Salomon Kohn, Metallhändler in München, geboren 4. April 1890, ist vom Königlichen Landgericht München I wegen zahlreicher fort⸗ gesetzter Verfehlungen gegen die Metallbeschlagnahmeverfügungen verurteilt worden, durch die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handel mit Metallen dargetan ist. Infolgedessen wird dem
Metallhändler Salomon Kohn in München auf Grund des §81. der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Metallen untersagt.
München VI, den 22. Januar 1916.
Der Kommandierende General: vpon der Tann.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Krüger in Halber⸗ stadt den Charakter als Geheimer Justizrat, dem Amtsgerichtssekretär Szymanski in 9ö— Westpr.) sowie den Kreissekretären Kirchhoff in Guben, Steinke in Lissa i. P., Gellert in Strelno, Paucke in Kalbe a. S., Olimart in Plön, Lüpke in Hoya und .- 1 in Lübbecke den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Söre Majestat die Königin haben Allergnädigst
geruht:
dem Königlichen Kommerzienrat Arthur Schmidt und der Witwe Hedwig Schmidt, geb. Riecken, beide Inhaber
der Firma Gustav Cords in Berlin, das Prädikat als Hof⸗
lieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen. 8
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Königlichen Seminarlehrer Gustav Schoppe in Gütersloh ist der Titel Königlicher Masikdirektor verliehen worden. u“
8*
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht, daß ein im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbarer Reinertrag aus dem Frren.n 1914/15 bei der Gernrode⸗Harzgeroder Eisenbahn bezüglich ihrer in Preußen belegenen Strecke nicht erzielt worden ist.
Magdeburg, den 4. Februar 1916. Der Königliche Eisenbahnkommissar.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kennt⸗ nis gebracht, daß der im laufenden Steue jahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag der Teutoburger 2 Eö“ aus dem Betriebsjahre 1914/15 166 250 ℳ eträgt. 1“ Mlünster (Westf.), den 4. Februar 1916. . Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Bekanntmachung.
D utterhändler Richard Marx in Hilgen (Kreis Solingen) ist auf Grund des § 1 der Bundesratsver⸗
ordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel
vom 23 September 1915 und der Ziffer 1 der dazu ergangenen
Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗
tember 1915 der Handel mit Butter untersagt worden.
HOpladen, den 3. Februar 19106. “ 8
Der Landrat.
“ ekanntmachung.
Die Gastwirtschaft zur Eiche in Vorwalsrode ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 EEEöö wegen Unzuverlässigkeit des nhabers geschlossen. Faallingbostel, den 7. Februar 1916. S Landrat.
Nichtamtliches.
8 Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Februar 1916..
In der am 7. Februar unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des g
sizung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ or
mnung über die Speisekartoffelversorgung “ und ntwurf einer
Sommer 1916 die Zustimmung erteilt. Der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln aus dem Ausland, gelangte zur Annahme.
Der Oberst Prinz Oskar von ö8
ne ist, wie „W. T. B.“ meldet, an der wundet worden.
betreffend Bestandserhebung von Spinnstoffen und daraus her⸗ gestelten Web⸗, Wirk⸗ und S
sind, wie „W. T. B.“ mitteilt, in der Presse mehrfach nicht zutreffende Aufklärungen gegeben worden. von der Meldepflicht sind nicht Strickgarne in handels⸗ fertiger Aufmachung, sondern Stickgarne in handelsfertiger
gehören Strickgarne — ohne daß Mindestmengen festgesetzt wären — nach § 3b zu den meldepflichtigen Gegenständen, soweit sie sich nicht in Haushaltungen zum Zwecke der eigenen Verarbeitung befinden.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 876. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 449. Verlustliste der preußischen Armee, die 249. Verlustliste verlustlistUe.
folgten Verleihung des Militär. — Seine Majestät den König von Bulgarien hat zwischen den beiden Monarchen laut Meldung des „W. T. B.“ fol⸗
gender Telegrammwechsel stattgefunden:
nnern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗
stfront durch ranatsplitter am Kopf und einem Oberschenkel leicht ver⸗
Bei der Besprechung des Nachtrages zu der Bekanntmachung, trickwaren (W. M. 600/1. 16 K R 4),
Ausgenommen
lufmachung für den Kleinverkauf zu Tapisseriezwecken. Dagegen
der bayerischen Armee und die 64. Marine⸗
Anläßlich der durch Seine Majestät den König er⸗ St. Heinrichs⸗Ordens an
Seiner Majenät dem König von Sachsen, Warschau.
Soeben hare Ich Deinen außerordentlichen Grsandten und lieben alten Freund Meine Hauses Grafen von Rer in feierlicher Audienz empfang n, der Mir DHein Kan schreiben sowie die In⸗ sianien des Ritterkreuzes und Großk euzes Deines Militär. St. Heinrichs Ordens übe reichte. Als Herzog zu Sachsen bin Ich tsef er, riffen, die Insigvien dieses höchsten militärischen O dens Deines Königlichen Hauses zu besitzen. Als oberster Kriegs⸗ herr der baga ischen Wehrmacht erfüllt es Mich mit Stolz, die selteuste und schwer zu erlangende Auszzichnung für Verdienst im Kriege von Meinem Königlichen Vetter von Sachsen erhalten zu haben. Ich bitte Dich daher, für diese Mich und Meine Armee aufs höchne erfreuende außer ewöhnliche Ehrung Meinen wärmsten Dank entgegenzunehmen. Großes haben unsere in treuer Waffenbrüderschaft eng verbünd’ ten Truppen in gemeinsamen schweren Kämpfen geleistet; herrliche Siege wurden errungen. Möne dieser gemeinsame Wille zu endgültigem Siege, von dem jetzt unsere Völker durchdrungen sind, für immer als ein dauerndes Erbteil in pdem Einzelnen zurückbleiben, damit nach erkämpfter glücklicher Friedenszeit die Nationen im edlen Wett⸗ bewerd den Werken der Kultur, der Freihett und friedlichen Ent⸗ wicklung dienen können. In dieser Bezlehung teile Ich voll⸗ kommen Deine Ansicht über die zukänftigen engen wirtschaftlichen Beziehungen unserer beiden Länder und erhoffe davon eine große merkantile Zukunft. Bis dahin aber möse der Allmachtige unsere
tapferen Kämpfer weiter mit siegreichen Erfolgen segnen. Ferdinand.
Seiner Majestät dem König von Bulgarien, Sofia. Vielen herzlichen Dank für Dein freundliches Telegramm. Es war Mir eine besondere Freude, Dir in Anerkennung der hervorragenden Leistungen. Deiner Armee Meinen Militär. St. Heinrichs⸗Orden verleihen zu koöͤnnen. Das ist umsomehr der
all, als wir ja nahe Verwandte sind. Gott helfe ung weiter. 8 Friedrich August.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Vollzugsausschuß der alttschechischen Partei hielt vorgestern in Prag eine Sitzung ab, in der laut Meldung des „W. T. B.“ folgender Antrag angenommen wurde:
Der Vollzugsausschuß der alttschechischen Partei hat die auf den Zusammenschluß der Altischechen, der Jungtschechen, der National⸗ sozialen und der Fortschrittlichen Partei zu einer einzigen Partei unter dem Namen „Nattonalpartei“, andererseits auf die Schaffung
eines Verbandes aller tschechischen politischen Parteien in den böh⸗ mischen Ländern abzielenden Verhandlungen und die abgeschlossenen Verhandlungen genebmigt und beschließt, daß in Konsequenz der Vereinbarungen der Vollzugsausschuß der jetzigen Nationalpartei (Alt⸗ tschechisch⸗Partei) und damit die Partei selbit als aufgelöst betrachtet werden soll, sobald sich der Vollzugsausschuß der neuen Nationalpartel konstituiert haben wird.
— Blättermeldungen zufolge sind die Verhandlungen zwischen dem Polenklub und dem polnischen National⸗ komitee über ein Zusammenwirken beendet worden. Dabei wurde auch in der Frage der Schaffung einer einheitlichen Vertretung völlige Uebereinstimmung erzielt.
Großbritannien und Irland. 8
Der Finanzminister Ribot ist in London eingetroffen und hatte gestern vormittag eine Beratung mit dem Kanzler des Schatzamts MeKenna.
— Die „Times“ melden, daß der Admiral Sir Percy Scott Ende dieser Woche seinen Befehl über die Artillerie zur Verteidigung von London gegen Luftangriffe niederlegen werde. Vermutlich ist er jetzt mit seiner Organisation so weit, daß der Stab der Armee in England, deren Oberbefehlshaber French ist, nach der Ansicht der Regierung das Ober⸗ kommando übernehmen kann. Dadurch wird die Leitung teil⸗ weise von der Admiralität auf das Kriegsamt übertragen.
— Die Admiralität veröffentlicht laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Mitteilung:
Nach dem heutigen deutschen drahtlosen Bericht meldet die „Kölnische Zeitung“, . sie von der holländischen Grenze die Nach⸗ richt erhalten habe, es sei beim letzten Luftangriff auf England auf dem Humber das britische Kriegsschiff „Caroline“ von einer Bombe genoffen worden und mit großen Verlusten an Menschen⸗ leben gesunken. Weder die „Caroline“ noch irgend ein anderes
britisches Kriegsschiff oder Handelsschiff, ob groß oder klein, wurde auf dem Humber oder irgend einem anderen Hafen von einer Bombe
getroffen. Rußland.
Nach einer Meldung der „St. “ Telegraphen⸗ agentur“ werden durch einen Kaiserlichen Erlaß die Duma und der Reichsrat auf den 9./22. Februar einberufen.
— Ein Kaiserlicher Erlaß befiehlt der „Nationaltidende“ ufolge dem Senat eine durchgreifende Revision des fidetcen Steuersystems durchzuführen. Die Revision soll nicht nur die lokalen Abgaben umfassen, die vom Landtage festgesetzt werden, sondern auch besondere Abgaben, die Finn⸗ land auf Anweisung der Zentralregierung auferlegt sind.
— Das Reichsratsmitglied Pokrowsky ist an Stelle des
Schweden. Gesetzentwurf über die vorläufige Befreiung der Schwe⸗ dischen Reichsbank von der Verpflichtung zum An⸗ kaufe von Gold unterbreitet worden. Die Befreiung soll bis zum 4. Februar 1917 dauern. Der Gesetzentwurf wird
vom Bankausschuß befürwortet. 8 2
Griechenland.
Der König hat der „Agence Havas“ zufolge einen Erlaß unterzeichnet, durch den alle Griechen der Jahrgänge 1892 bis 1914, die sich im Auslande aufhalten und ich der Militärpflicht entzogen haben, unter die Fahnen gerufen werden, mit Ausnahme derer, die in Rußland, in der Türkei, in Bulgarien oder Rumänien ihren Wohnsitz haben.
— Amtlich wird bekanntgegeben, daß der Kronprinz Alexander von Serbien an Bord eines französischen Torpedoboots von Albanien kommend in Korfu an⸗
gekommen ist. Asien.
Japan soll nach einem nunmehr ausgearbeiteten Pro⸗ gramm (für drei Jahre) einen neuen Ausbau seines
eeresflugwesens erhalten. Nach dem Militärwochenblatt 8n für dieses Jahr insgesamt 400 000 Yen (rund 800 000 ℳ) einschließlich Uebungen, Unterstützung einer
an Ausgaben, er Beschaffung von etwa 50 Flugzeugen, vor⸗
Fliegergefellschaft, gesehen. bedeutend, eine Bestellung auf Fabrik Daimler ist vor dem Kriege nur in ganz geringem Maße zur Ausführung gekommen. Vor Tsingtau wurden ins⸗ gesamt 5 (wohl die seinerzeit einzigfn - 1 davon 4 Wasserflugzeuge, in Tätigkeit gebracht. Die sonstigen Leistungen japanischer Flieger stehen hinter denen deutscher Führer und Beobachter weit zurück. Erst kürzlich erregte ein
Kriegsnachrichten.
“
Hauptquartier, 8. Februar⸗ (W. T. B.
Westlicher Kriegsschauplatz. Südlich der Somme herrschte lebhafte tätigkeit. In der Nacht vom 6. zum 7. Februar war ein kleines Grabenstück unserer neuen Stellung verloren gegangen. Ein gestern mittag durch starkes Angriff wurde abgewiesen; am 8 angriff wieder in den vollen Besitz unserer Stellung.
Großes
Poperinghe und englische
anlagen von Poperinghe und Dixmude an.
lager zwischen — kehrte nach mehrfachen Kämpfen mit dem gestiegenen Gegner ohne Verluste zurück.
Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschaupla Keine Ereignisse von Bedeutung. 8 8n 8
Wien, 7. Februar. (W. T. B.)
Lage überall unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
(W. T. B.) Der „Corrie
8 e rn, 7. Februar. Scharmützel stattfanden.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 7. Februar. (W. T. B.) Bericht. Kriegsschauplätzen.
— 8
8 1 8 Der Krieg in den Kolonien.
Laut telegraphischer Berichticung muß es in der veröffentlichten amtlichen Madrider Meldung über Uebertritt 14000 Eingeborene.
etwa nur Soldaten der Schutztruppe, der truppe während des ganzen Ringens nie gewesen,
Flüchtlinge.)
Dem Reichstage ist, wie „W. T. B.“ meldet, ein
“
Bis jetzt war Japans Flugzeugpark noch ganz un⸗ let Motoren bei der deutschen
brauchbaren),
Flug von 80 km in dortigen Militärkreisen große Bewunderung.
Kampf⸗
euer vorbereiteter französischer bend brachte uns ein Gegen⸗
“
Ein deutsches Flugzeuggeschwader griff die Bahn⸗ Truppen⸗
Es zur Abwehr auf⸗
Oberste Heeresleitung. 8
Amtlich wird gemeldet:
della
Sera“ meldet aus Saloniki, daß englisch⸗französische Kolonnen am 4. d. M. gegen die griechische Grenze vorgingen, wo
Amtlicher Keine wichtigen Veränderungen auf den verschiedenen
gestern den der Deutschen und der Eingeborenen aus Kamerun nach Spanisch⸗Guinea richtig heißen:
(Die 14 000 übergetretenen Eingeborenen sind natürlich nicht denn so groß ist die Schutz⸗ sondern haupt⸗
sächlich Träger, Familien der eingeborenen Soldaten und andere
Wohlfahrtspflege.
fallener Kriegsteilnehmer“ beschäftigt. Referates, das Stadtrat Dr. Koehler⸗Leipzig ist beschlossen worden, an den Reichstag und eine Eingabe mit dem Antrag zu machen, § 19 des Militärhinterbliebenengesetzes eine durch die nicht nur die ehelichen und legitimierten e. und adoptierten Kinder Anspruch au alten, Weiterhin hat sich der Ausschuß mit der Frage der schaftsversicherung und Uebernahme der wochenhilfe in die Friedenszeit“ befaßt. Die arbeitung der Frage ist einer Kommission, bestehend Kabinettsrat a. D., Kammerherrn
Geheimem Regierungsrat Berlin, übertragen worden.
für
aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen Reichskontrolleurs Charitonow zum Reichskontrolleur ernannt worden.
— Berlin⸗Schöneberg.] Die Deutsche Veretnigung für Säuglingsschutz (Char⸗ ipzsiag . lottenburg, Privatstraße) hat sich in ihrer letzten Ausschußsitzung vom 30. Januar mit der Frage der „Gewährung von Militär⸗
hinterbliebenenrenten an die unehelichen Kinder ge⸗ Auf Grund eines
erstattet hat, Bundesrat daß der Abänderung erfährt, sondern auch die Waisenrente er⸗ sofern die Unterhaltspflicht des Vaters festgestellt wird. „Mutter⸗
Reichs⸗ Be⸗ aus Dr. von Behr⸗Pinnow, Berlin, Dr. Alfons Fischer, Karlsruhe, Geheimem Medizinalrat Dr. Krohne, vortragendem Rat im preußischen Ministertum des Innern, Berlin, ayet, Berlin, und Oberarzt Dr. Rott, Die Kommisston wird bei der nächsten Tagung der Deutschen Vereinigung für Säuglingsschutz, die vorkäufig 1b g in Aussicht genommen ist, v“
Statistit und Volkswirtschaft.
Verlauf der Geburtenhäufigkeit Saͤ .
e rststedke⸗ 81861,8et n rn rend d
bis 30. Ii. v8 H I
im Anschluß an eine erst galige statistische Brarbeitu mnachwelse über die Behölteroroeengüc 8 den varher tädten mit mehr als 200 000 Einwohnern, die sich auf die Zeit 14 April bis 31. Juli 1915 erstreckte und deren Ergebnisse .241 des „Rei⸗os⸗ und Staatsanzeigers“ vom 12. Oktober v. J. Peilt wurden, hat das Kaiserliche Gesundheitsamt den en Einfzuß des Krieges auf die Geburtenhäufig⸗ Eund Säuglingssterblichkeit in diesen Städten verfolgt lmn einer neuen Veröffentlichung die wöchentliche Zu⸗ oder dege der ahsoluten Zahlen der Lebendgeborenen und der Sterbe⸗ im 1. Lebensjahre während der Zeit vom 1. August bis hktober 1915 —q der entsprechenden Zeit des Vorjahres tellt. Zur Erzielung einer Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse mit denen des früheren, 17 Wochen umfassenden Beobachtungs⸗ m sind außerdem die wöchentlichen Durchschnitte der Zu⸗ Abnahme der absoluten Zahlen der Lebendgeborenen und Fterbefälle im 1. Lebensjahre während der einzelnen Beobachtungs⸗ Vergleichsjahre berechnet und miteinander in Ver⸗ 9 . Bie der Vergleich des wöchentlichen Durchschnitts der abso⸗ Zu⸗ oder Abnahme der Zahl der . war in der Mehrzahl der Großslädte mit mehr als 200 000 Ein⸗ in die Abnahme der Zahl der Lebendgeborenen in der om 1. August bis 30. Oktober 1915 gegenüber der entsprechenden Vorjahres grö 1 als in dem vorangegangenen Beobachtungs⸗ m. Hierbei ist allerdings zu hedenken, daß sich der letztere auch e Zeit vom 4. April bis 1. Mat 1915 erstreckte, in der ein ß des Krieges auf die Geburtenhäufigkeit sich noch gar nicht d machen konnte. Es muß hee schon aus diesem de die wöchentliche Durchschnittsꝛahl der Geburtenab⸗ e während des zweiten, ganz unter dem Kriegseinfluß den Beobachtungszeitraums größer sein als die des vor⸗ hangenen. Dennoch war die wöchentliche durchschnittliche Ab⸗ während des zweiten Beobachtungszeitraums in den meisten een nur wenig größer als die des ersten. Ein bedeutsamer eg der wöchentlichen durchschnittlichen Geburten⸗ hme hatte sich nur in Hamburg (von 99,5 während des ersten achtungszettraums auf 148,4 während des zweiten), in Leipzig 89 aur 64,5), in Cöln (von 16,8 auf 65,2) und in Königs⸗ (von 23,9 auf 66,2) ergeben. Dagegen zeigte sich eine ver⸗ berte Abnahme in Berlin (von 141,¼ auf 137,4), in kfurt a. M. (von 46,2 auf 32 ), in Stuttgart (von uf 28,8), in Neukölln (von 29,0 auf 26,4) und in Kiel (von uf 88), während in Breslau überhaupt keine Veränderung hierin bezw. 52,9) eingetreten ist. Die einzige Stadt, die eine Zu⸗ e der absoluten Zahl der Lebendgeborenen während des zweiten nchtungszeitraums zu verzeichnen hatte, war wiederum Essen, war die Zunahme während des zweiten Beobachtungszeitraums atzer als während des ersten. Trotz des starken Anwachsens der kerung infolge der Einverleibung großer Nachbarorte um mehr 00 000 im Jahre 1915 betrug in dieser Stadt die wöchentliche 8b r Feßzsenen öfäsnn der Zeit vom 1. August 1 gegenüber der Geburtenzahl während t⸗ enden Zeit des Vorjahres nur 13. 1 3
Wie verschieden die Abnahme der wöchentlichen Durchschnitts⸗ der Lebendgeborenen in einzelnen 83e; in Tönitt. vochen umfassenden Beobachtungszeltraum vom 4. April bis
ober 1915 gegenüber der entsprechenden Zeit des Vorjahrs sich eete, kann man ersehen, wenn man die Grenzwerte dieser hme in den einzelnen Ortsgrößenklassen einander gegen⸗ ellt. So war die duschschnittliche wöchentliche Abnahme gen beiden Städten der Ortsgrößenklasse mit mehr als illien Einwohnern, nämlich in Berlin mit 139,,;, und hamburg mit 120,, nur wenig verschieden, obgleich die ohnerzahl Hamburgs nur etwes mehr als die Hälfte ügen Berlins zurzeit beträgt. In der Ortsgrößenklasse von mehr 0 000 bis 1 000 000 Emwohnern bewegten sich diese Grenz⸗ zwischen 37,6 (Cöln) und 58,8 (Dresden), in der Ortsgrößen⸗ von 400 000 bis 500 000 Einwohnern zwischen 40, (Frankfurt 9 und 44,8 (Düsseldorf), in der Ortesgrößenklasse von 300 000 Len Einwohnern zwischen 24,0 (Charlottenburg) und 52,0 berg) und in der Ortsgrößenklasse von 200 000 bis 300 000 Ein⸗ run zwischen 6,½ (Berlin⸗Schöneberg) und 45,2 (Dutsburg).
Pergleicht man nun die Zahl der Lebendgeborenen während
4
eit vom 1. August bis 30. Oktober 1915 mit derjenigen während tsprechenden Zeit des Vorjahres für sich, so zeigt sich, daß sie Gesamtheit der 25 Städte, von degen vollständige Nachweise gen, um 15 457 oder 26,2 % abgenommen hat. Wie schon
üblocuten Zahlen der Abnahme der Lebendgeborenen erkennen
war auch während dieser Vergleichsperiode ihre Abnahme in inzelnen Städten sehr verschieden groß. Diese Verschiedenheit och deutlicher zutage, wenn für die Werte der absoluten Ab⸗ “ 82 Seh.a dieser Be⸗ m Vergleich mit dem dersel ü Vergleichsperiode folgendes: rselben Berechnung für die
Zahl der Lebendgeborenen in der Zeit
vom 4. April
vom 1. August bis 31. Jult bis 30. Oktober 1915 1915
egenüber dem entsprechenden
Feükraum des Vorjahrs, wenn
die Angaben für den letzteren = 100 gesetzt werden
120,2 107,6 94,2 77,3 87,9 90,0 86,9 82,0 84,1 72,8
74,3
62,6
74,2
59,2
74,4
Unter⸗
Städte schied e
“ “ “
Portmund .. hemnitz... Pannover.. königsberg.. ünchen 5 8—
arlottenburg .. 694 Stettin. 8 b 68,7 Breslau... 2 78,8 Z“ 8 78,5 Düsseldorf.. 71,9 Hanzig 70,8 Bremen 68,8 Stuttgart. 77,0 damburg 63, 9 Puieburg 65,0 Dresden .. .. 69,2 Nankfurt a. M.. 77,5 Nagdeburg 72,7 Meukölln. 71,2 E11ö16“ 63,4 Nannhesmn “
— SE ESh
—
2 8
8
) Beoba
Wie dieser Vergleich zeigt, hat das Maximum der relativen Geburtenadnahme, dah während der ersten periode bon Nürnberg mit 68,8 erreicht worden war, währen zweiten Ver⸗ gleichsvertode wetterhin zugenommen, indem die Indexziffer von Königz⸗ berg von 81, auf 59,2 sank. Diese auffallende Erscheinung fiadet ihre Erklärung dadurch, daß die Zahl der Lebendgeborenen in Königs⸗ berg im Oktoder 1914 eine außergewöhnliche Zunahme ²) wohl infolge der Aufnahme vieler Flüchtlinge erfahren hatte, wodurch die Ad⸗ nahme in der entsprechenden Zeit des Jahres 1915 viel zu groß erscheint. Es kann daber eigentlich nur die Indexziffer der Stadt Chemnitz mit 62 ½ als Maximum der relativen Abnahme der Zahl der Lebenogeborenen während der zweiten Vergleichsperiode angesehen werden. Außer in diesen beiden Städten trat nur noch in Cöln, Essen, Hamburg, Stettin, Leipzig und Charlottenburg eine bedeutsame weitere Abnahme der Index⸗ ziffer für die zweite Vergleichsperiode in Erscheinung. In den übrigen Städten war die Veränderung der Indexziffer der Geburtenabnahme von geringerer Bedeutung; in zwei Städten, Kiel und Frankfurt a. M., war die relattve Geburtenabnahme während der zweiten Ver⸗ gleichsperiode sogar geringer als während der ersten. Wenngleich die Indexziffer von Frankfurt a. M. nur von 73,s auf 77,9 anstieg, wurde doch durch diese Zunahme erreicht, daß diese Stadt in der Reihenfolge der Städie nach der Größe ihrer Geburten⸗ abnahme von der 22. Stelle während der ersten Vergleichsperiode auf die 6. günstigste Stelle während der zweiten Periode rückte. Ebenso hat sich auch die Stellung der Stadt Berlin in dieser Reihenfolge bedeutend gebessert, indem sie von der 14. auf die 4. günstigste Stellung aufrückte, da die Veränderung der Indexziffer ihrer Geburtenabnahme während der zweiten Periode nur geringfügig gewesen war und sich sogar, wie schon erwähnt, hier eine Vermin⸗ derung der wöchentlichen Durchschnittszahl der absoluten Abnahme der Lebendgeborenen ergeben hafte. Die gleichen Verhältnisse lassen sich auch in Neukölln beobachten, wo sich die Indexztffer der Geburten⸗ abnahme ebenfalls nur wenig verändert hat, nämlich von 72,2 während des ersten auf 71,2 während der zweiten Periode, ferner in Magdeburg und in Stuttgart, wo sich die Indexziffer während der gleichen Zeit von 73, 1 auf 72,7 bezw. von 78,2 auf 77,, also nur um 0, bezw. um 1,2 verminderte.
Vergleicht man nun die Geburtenabnahme während des Be⸗ obachtungszeitraums vom 1. August bis 30. Oktober 1915 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahrs mit der Veränderung der Zahl der Sterbefälle im 1. Lebensjahre während derselben Vergleichszeit, so ersieht man, daß der Abnahme der Zahl der Lebendgeborenen in der Gesamtheit der 25 Großstädte um 15 457 eine solche der Säuglingssterbefälle um 6354 gegenübersteht. Der Ausfall der Geburten wurde also nahezu bis zur Hälfte durch die Verminderung der Säuglingssterblich⸗ keit ausgeglichen. Die Geburtenabnahme erscheint hierdurch in einem viel milderen Lichte, da aus diesem Erfolge schon jetzt geschlossen werden kann, daß die Zahl der das 1. Lebensjahr Ueber⸗ lebenden im Jahre 1915 sich viel weniger verringern dürfte als die der Lebendgeborenen. Für die Volksvermehrung ist jedoch die Zahl der das 1. Lebensjahr Ueberlebenden von maßgebender Be⸗
n 2 c fragt sich nun, auf welche Ursachen die bedeutungsvolle Ab⸗ nahme der Säuglingssterblichkeit in den Monaten August bis Ot⸗ tober 1915 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs zurück⸗ zuführen ist. Da bereits während der ersten Vergleichsperiode in allen berücksichtigten Städten mit Ausnahme von Essen die absolute Zahl der Lebendgeborenen sich zu vermindern begann, so ist klar, daß infolge der Verminderung der Zahl der dem Sterben ausgesetzten Säuglinge sich auch deren Sterbefaͤlle vermindern mußten. Aus der Berechnung der prozentualen Abnahme der absoluten Zahl der Lebend⸗ geborenen und der Sterbefälle im 1. Lebensjahre während dieses Beobachtungszeitraums gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahrs läßt sich jedoch ersehen, daß die Abnahme der Zahl der Säuglingssterbefälle während dieser Vergleichszeit in allen Städten prozentual viel größer war als die der Geburtenzahl. Die Abnahme betrug nämlich für die Gesamtheit der berücksichtigten Städte bei den Sterbefallen im 1. Lebensjahre 52,9 %, während sie bei den Lebendgeborenen, wie schon erwähnt, nur 26,2 % erreichte. Die prozentuale Abnahme der Zahl der Sterbefälle im 1. Lebensjahre war also gerade noch einmal so groß wie die der Lebendgeborenen während der gleichen Zeit.
Wie es scheint, ist die Größe der prozentualen Abnahme der Lebendgeborenen nicht ohne Einfluß auf die pro⸗ zentuale Abnahme der Sterbefälle im 1. Lebensjahre gewesen. Denn von den 11 Städten, die eine unterdurchschnitt⸗ liche prozentuale Abnahme der Zahl der Lebendgeborenen aufwiesen, zeichneten sich nur 4 durch eine überdurchschnittliche Abnahme der Säuglingssterblichkeit aus, nämlich Berlin mit 53,3 %, Stuttgart mit 53,7 %, Berlin⸗Schöneberg mit 58,3 % und Hannover mit 63,1 %; dagegen befanden sich unter den 14 Städten mit einer überdurchschnittlichen prozentualen Abnahme der Sterbefälle im 1. Lebensjahre 9 Städte mit einer ebenfalls überdurchschnittlichen prozentualen Abnahme der Zahl der Sterbefälle im 1. Lebensjahre, nämlich Dresden mit 52,7 %, Königsberg mit 53,3 %, Neukölln mit 54,5 %, Nürnberg mit 57,4 %, Duis⸗ burg mit 60,4 %, Leipzig mit 61,7 %, Düsseldorf und Hamburg mit je 63,9 % und Chemnitz mit 70,6 %. Am geringsten war die prozentuale Abnahme der Sterbefälle im 1. Lebensjahr in Kiel mit 22,1 %, wo auch die prozentuale Ab⸗ nahme der Zahl der Lebendgeborenen mit 9,1 % am geringsten war; dagegen war, wie schon erwähnt, die prozentuale Abnahme der Zahl
der Lebendgeborenen am höchsten in Chemnitz mit 37,4 %, wenn
man von der nicht vergleichbaren Ziffer für Königsberg absieht, und dementsprechend auch die protentuale Abnahme der Zahl der Sterbe⸗ fälle im 1. Lebensjahre mit 70,6 % am größten.
Diese Beziehungen lassen vermuten, daß im allgemeinen mit dem Grade der Abnahme der Zahl der Lebendgeborenen sich eine zu⸗ nehmende Fürsorgetätigkeit für die Säuglinge in einzelnen Städten entwickelte oder daß diese Tätigkeit jetzt besser zur Wirkung kommen konnte, da sie den hilfsbedürftigen Säugling mehr erreichte als bei der früheren größeren Säuglingszahl. Dazu kamen freilich die günstigen EEEEEETETETETbö“ in den Sommermonaoten des Jahres 1915 als begünstigender Umstand hinzu; denn der Einfluß der Temperaturverhältnisse in den Sommermonaten auf die Säug⸗ macht sich bekanntlich gerade in den Großstädten am meisten geltend. Hätten sich die Temperaturverhältnisse in den Sommermonaten des Iehre⸗ 1915 ungünstig gestalter, so wäre der durch den Krieg bedingten Geburtenabnahme infolge eines gleichzeitigen Anstiegs der Säuglingssterblichkeit vermutlich eine viel größere Be⸗ deutung zugefallen, als ihr nach den bisher vorliegenden Nachwelsen über die gleichzeitig einhergehende starke Verminderung der Säuglings⸗ sterblichkeit zuzukommen scheint.
²) Die Zahl der Lebendgeborenen betrug nach den Monats⸗ nachweisen des Kaiserlichen Gesundheitsamts in Königsberg im Jahre 1914 in 888 nachstehenden B
Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußischen Oberverwaltungsgerichts. Begründet von K. Parey. Vierte, Lns neubearbeitete und bis zur Gegenwart ergänzte Auflage, erausgegeben von Fr. ve weil. Wirkl. Geh. Oberregierungs⸗ rat, und Dr. G. Kautz, Wirkl. Geh. Oberregierunggrat. 8 ’ gänzungsband 19131914, bearbeitet von r. G. Kautz,
stand
räsidenten des Kalselichen Kanalamtz in Kiel, Wirklichem Geheimen
berregjerungsrat. X und 564 Seiten. Berlin, J. Guttenzag, Verlagibuchhandiung. Geb. 12,50 ℳ. — Der refflichen Be⸗ arbeitung der Rechtsprechung des Oberv rwaltungsgerichts von Kunze und Kautz ist im „Reichs⸗ und Staatzanzeiger“ schon wiederholt gedacht worden, sodaß nach dem Erscheinen des vorliegenden Er⸗ gänzungsbandes der Hinweis darauf genügen würde, dieser Band sich den Vorgängern würdig anschließt. in spstematischer Gruppierung die in den bis 66 der offiziellen Sammlung veröffentlichten und die bis zum 1. Juli 1914 im „Preußischen Verwaltungsblatt“ oder in der „Deutschen Juristenzeitung“, der Zeitschrift „Das Recht“ oder in der „Zeitschrift für Polizei⸗ und Verwaltungsbeamte“ mitgeteilten Ent⸗ scheidungen des Oberverwaltungsgerichts, die Angelegenheiten der Kommunalverbände, insbesondere der Stadtgemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirke, Angelegenheiten der evangellschen, der katholischen Kirche und der Synagogengemeinden, besonders auch Schulangelegen⸗ heiten, ferner Personenstand und Staatsangehörigkeit, namentlich aber polizeiliche Angelegenheiten (Wasser⸗, Deich⸗, Jagdpolizei, Ansied⸗ jungen und Kolonien, Bau⸗, Wege⸗, Gewerbepolizei, Vereins⸗ und Versammlungsrecht, Gesundheitspoltzei und sonstige polizeiliche Ver⸗ fügungen), dann anderweitige Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren betreffen. Klare, scharfe Spste⸗ matisierung und leicht verständliche Darstellung zeichnen auch diesen Ergänzungsband aus. Den mitgeteilten Rechtsgrundsätzen sind wieder die zugrunde liegenden Tatbestände und die Entscheidungsgründe, soweit sie das Verständnis zu fördern vermögen, beigefügt, was ein Zurück⸗ greifen des Belehrung Suchenden auf die Quellen entbehrlich macht. Wie den früher erschienenen Bänden sind auch dem Ergänzungshand 1912/14 ein Zeitfolgeverzeichnis der Entscheidungen und ein sorgfältig zusammen⸗ gestelltes, ausführliches alphabetisches Sachregister beigegeben, die die Benutzung des Buches sehr erleichtern und in Verbindung mit dem svstematischen Inbaltsverzeichnis und den entsprechenden Verzeichnissen der früheren Bände es ermöglichen, mit geringem Zeitaufwand bei jeder auftauchenden Frage des öffentlichen Rechts sich über den Stand de F in Preußen zuverlässig und vollständig zu unter⸗ richten.
Kriegsgewinn⸗ und Kriegserbschaftssteuer. Von Justizrat Georg Bamberger, Rechtsanwalt und Notar in Aschers⸗ leben. (Finanzwirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von Reichsrat, Professor Dr. Georg von Schanz in Würzburg und Geheimem Re⸗ gterungsrat, Professor Dr. Julius Wolf in Berlin, 19. Heft.) Ver⸗ lag von Ferdinand Enke, Stuttgart. Preis 2,40 ℳ. — Der Ver⸗ fasser dieser Schrift empfiehlt zwei Kriegssteuern, vom Kriegsgewinn und von den Kriegserbschaften. Er begründet die Kriegsgewinnsteuer finanz⸗ und soztialpolitisch, schildert, welche — und welche Einwendung sie gefunden hat, wie der Gedanke im neutralen und im feindlichen Ausland gesetzgeberisch verwirklicht wird, und erörtert die Res lang der Frage für Deutschland. Nach seiner Ansicht ist der Kriegsgewinn in dem Ueberschuß des Einkommens über den Durchschnitt der drei Vorjahre zu erfassen, nicht in dem Zuwachs, den das Vermögen Ende 1916 gegen 1913 aufweisen wird. Dies wird näher zu begründen gesucht. Den Antrag der Abgg. Schifter und Genossen behandelt Bamberger eingehend; er befürwortet ihn in der veränderten Form eines Güteverfahrens zur Vermeidung unliebsamer Prozesse. In einem Anhang werden die Gesetze über die Kriegs⸗ gewinnsteuer in Dänemark, Schweden und Norwegen mit ihrer amt⸗ lichen Begründung wiedergegeben. Weiter wird eine scharfe Heran⸗ ziehung der Kriegserbschaften empfohlen, d. h. der Erbschaften, die an Verwandte in der Seitenlinie fallen, wenn der Erblasser im Kriege den Tod gefunden hat. Die lachen den“ Erben der Kriegszeit sollen damit für die trauernden Erzen Sorge tragen, für Witwen und Waisen, die durch den Krieg doppelt verarmt sind.
Sicherung der Gemeindefinanzen nach Friedens⸗ schluß. Von Octavio Freiherrn von Zedlitz⸗Neukiech, Mit⸗ des preußischen Abgeordnetenhauses, Seehandlunaspräsident a. D. Finanzwirtschaftliche n, herausgegeben von Reichsrat, Pro⸗ fessor Dr. Georg von Schanz in Wärzburg und Geheimem Regterungs⸗ rat, 1gSn Dr. Julius Wolf in Berlin, 20 Heft.) Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart. Preis 0,60 ℳ. — Die Aphandlung beginnt mit einer Darstellung der Lage, in der sich die Finanzen der Gemeinden aller Art, namentlich in Preußen, vor Kriegsausbruch be⸗ fanden, und der Gründe dieser Entwicklung und zeigt dann, wie eine Gesundung der Finanzen eines großen Teils der kommunalen Körperschaften insb sondere durch einen Ausgleich zwischen den über⸗ bürdeten und den besser gestellten Gemeinden erreicht werden könne und müsse. Hieran schließt sich eine Darstellung der Behandlung des b in den letzten Friedenstagungen des preußischen Abgeordneten⸗
auses und der dabet namentlich auch betreffs der Volksschullasten erzielten Fortschritte. Den Schluß bildet eine Darlegung der Gründe, welche die Wiederaufnahme des gesetzgeberischen Planes mit den durch die Finanzlage der Staaten gebotenen Aenderungen unmittelbar nach Wiederherstellung des Friedens besonders dringlich erscheinen lassen.
Steuerarchiv, Zeitschrift für das gesamte Gebiet der direkten Steuern, unter Mitwirkung von Oberverwaltungsgerichtsrat, Pro⸗ fessor Dr. Lotz (Berlin), Oberregierungsrat Maatz (Osnabrück), Oberregierungsrat Dr. Jacob (Arnsberg i. W.) und Beigeordnetem Rohde (Berlin⸗Zehlendorf) herausgegeben von Karl Pohl (Frankfurt a. M.). Verlag der Haude u. Spenerschen Buch⸗ handlung, Max Paschte Berlin. Bezugspreis 1,80 ℳ für das Vierteljlahr. — Der Jahrgang 1915 dieser Halbmonatsschrift enthält wieder neben fortlaufender Berichterstattung über die Rechisprechung in Steuersachen, auszugeweiser Wiedergabe der in der offiziellen Sammlung der Entscheidungen des Ober⸗ verwaltungsgerichts enthaltenen steuerrechtlichen Erkenntnisse und “ Ge h dung einschlägiger neuer Literatur und dem Abdruck wichtiger Gesetzentwürfe nebst 13. zahlreiche Bei⸗ träge aus berufener Feder über die Oeffentlichkeit beschäftigende Streit⸗ und Zweifelsfragen des deutschen und preußischen Steuerrechts, in denen sich wissenschaftliche Gediegenheit mit gemeinverständlicher Darstellung verbindet. Von diesen Aufsätzen, die nicht nur für die Mitglieder der die Steuern veranlagenden und erhebenden Behörden, sondern auch für weitere Kreise von Interesse sind, seien hervor⸗ gehoben: Der Einfluß des Krieges auf die Steuerveranlagung (von Oberoerwaltungsgerichtsrat Mrolek)h; Der Einfluß des Krieges auf die Lage und die Steuerkraft der deutschen Industrie (von Dozent Dr. Oskar Stillich); Voraussetzungen und Verfahren bei der Steuerniederschlagung; Das Problem der Waldbesteuerung (von Pro⸗ fessor Dr. Weber, Gießen, und Oberregterungsrat Dr. Jacobi, Arns⸗ berg); Der Wald als Etnkommensteuerquelle (von Oberregierungsrat Maatz); Ertragswert und gemeiner Wert (von Oberregterungsrat Dr. Jacobi); Die Einkommensteuerpflicht der zu Kriegsdiensten e n⸗ berufenen Angestellten; Die Steuerabgänge infolge des Krieges; Ver⸗ anlagung und Erhebung der Gemeindeabgaben während des Krieges; Der “ an Grundstücken als Einkommensquelle; Die mate⸗ riellen Unterschiede zwischen Wehrbeitragsgesetz und Besitzsteuergesetz (von Oberregterungsrat Dr. Jacobi); Der Vollkaufmann ohne kauf⸗ männische Buchführung;. Der Charakter des Beamtengehalts (von Dr. Höfle); Grundsätze der Gehaltsbemessung der Beamten (von dem⸗ selben); Die Kriegsoezüge der Privatangestellten; Die steuerliche Behandlung der Feldwebelleutnants und die Kürzung des Zivilein⸗ kommens der zum aktiven Dienst einberufenen Beamten und Lehrer Beteiligung des Steuerpflichtigen an dem von Amts wegen veranlaßte Rechtsmittelverfahren (von Regierungsrat Dr. Glatzer); Gemeinde steuerpolitik während des Krieges (von Beigeordnetem Rohde); D Generalpardon vor dem Reichsgericht und dem Kammergericht; Da Oberverwaltungsgericht über die Auslegung des § 68 (Generalpardon des Wehrbeitragsgesetzes; Betrachtungen zur Besteuerung der Kriegs gewinne (von Regierungsrat L Buck und Geheimem Regierungsra de la Fontaine); Die Auskunftspflicht der Banken und Sparkassen un die Besteuerung der Kriegsgewinne (von Regierungsrat L. Muck) Kriegsfinanzen (von Professor Dr. Gerloff, Iu“ gur Frage einer Wehrstener (von Dozent Dr. von Gerhardt, Breslau); Di Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Ofsiziere des Beurlaubten und der verabschiedeten, aber wieder ei