Die Staatsregierung ist bei dieser Bestimmung von der Auf⸗ fasfung ausgegangen, daß die Schätzung eines öoffentlichen Schätzungs⸗ amts auch den Beleihungen seitens der staatlich beaufsichtigten Kreditanstalten auf die Dauer zugrunde zu legen ist. Der Entwurf soll die Möglichkeit zu einem entsprechenden Vorgehen schaffen. Be⸗ züglich der Hypothekenbanken und der privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen bieten die reichsgesetzlichen Vorschriften schon die gesetz⸗ liche Handhabe. Für die vom preußischen Staate beaufsichtigten An⸗ stalten wird eine solche Verpflichtung erst durch dieses Gesetz ein⸗ geführt, aber auch nicht sofort, sondern nur durch besondere Königliche Verordnung, deren Erlaß von der weiteren Entwicklung des Be⸗ leihungswesens und vor allem davon abhängig gemacht werden muß, inwieweit die Tätigkeit der Schätzungsämter in ihrem Erfolge den auf sie gesetzten Erwartungen entspricht. . 3
Meine Herren, das wäre das Notwendigste, was ich Ihnen über die Struktur des Gesetzes in diesem Augenblicke mitteilen möchte; ich behalte mir nähere Erläuterungen für die voraussichtlich stattfindende Kommissionsberatung vor.
Aber den einen Wunsch möchte ich Ihnen dabei aussprechen, daß in dem Fundamente, auf welchem das Schätzungs⸗ und Kreditwesen neu geregelt werden soll, dieses Gesetz einen hervorragenden Eckstein bilden möge. 3
Nun, meine Herren, wende ich mich noch zu dem zweiten Gesetz⸗ entwurf, der die Förderung von Stadtschaften betrifft. Ich habe vorher schon hervorgehoben, daß, wie die Notlage des Grundkredit⸗ wesens im allgemeinen, so vor allem die des städtischen Grundkredit⸗ wesens in gegenwärtiger Zeit zu beklagen ist. Diese Notlage hängt, wie ich vorher ebenfalls schon bemerkte, im wesentlichen mit der zweiten Hypothek, und nicht weniger damit zusammen, daß bisher leider bei der Beleihung städtischer Grundstücke die nicht kündbare Tilgungshypothek nur in seltenen Fällen zur Anwendung gekommen ist. Bisher haben sich die städtischen Hausbesitzer derartigen Vor · schlägen gegenüber ablehnend verhalten; sie glaubten damit eine Min⸗ derung ihrer Erträge verbunden zu sehen. Sie wollten nach Mög⸗ lichkeit den Jahresertrag des Grundstückes steigern, haben aber nicht an schwierige Zeiten und auch nicht daran gedacht, daß sich natur⸗ gemäß der Wert des Pfandobjekts, soweit dasselbe aus Gebäuden be⸗ steht, im Laufe der Zeit vermindern muß. Aber der Krieg, meine Herren, und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Be⸗ schaffung neuer Hypothekengelder haben doch bei den Hausbesitzern eine Wandlung bewirkt, und ich glaube nicht zu irren in der Annahme, daß auch der städtische Hausbesitz jetzt von der Ueberzeugung durch⸗ drungen ist, daß ihm dauernd nur durch die Einführung einer tilg⸗ baren und kündbaren Hypothek geholfen werden kann.
Meine Herren, zunächst wird es Aufgabe der schon bestehenden Anstalten sein, soweit es in ihrer Macht liegt, sich die Pflege der Tilgungshypothek angelegen sein zu lassen. Von den öffentlich⸗recht⸗ lichen Anstalten kommen dabei in erster Linie die auf kommunaler Grundlage errichteten Sparkassen in Betracht, die allerdings nach ihrer ganzen Struktur und Bestimmung nicht in der Lage sind, auf das Recht der Kündigung der Hypothek ganz zu verzichten. Sie sind aber, soweit ich übersehen kann, im Laufe des Krieges allgemein dazu übergegangen, die Tilgungshypotheden nicht zu kündigen, und sie werden auch regierungsseitig wiederholt ersucht werden, es, soweit es mit ihrer ganzen finanziellen Lage vereinbar erscheint, auch fernerhin zu geben. 8 .
Ich muß dabei lobend und anerkennend hervorheben, daß di preußischen Hypothekenbanken, welche meiner Aufsicht unterstellt sind, sich schon bereit erklärt haben, die unkündbare Tilgungshypothek nach Möglichkeit zu fördern. Aber die bestehenden Anstalten genügen für eine umfassende Verbreitung der Tilgungshypothek den Bedürfnissen nicht. Es wird darauf ankommen, auch neue Einrichtungen zu schaffen, für welche übrigens auch schon Vorbilder vorhanden sind. Die Pfand. briefanstalt für die Provinz Brandenburg ist bereits in Tätigkeit ge⸗ treten, und neuerdings ist auch vom Landtage der Provinz Westfalen beschlossen worden, ein Pfandbriefinstitut für die Provinz Westfalen zu errichten. Soweit solche Institute sich an die Provinzialverbände anschließen, gewinnen sie durch die Unterstützung, die sie bei den Pro⸗ vinzialverbänden finden, auch die Möglichkeit, in der Beleihung mög⸗ lichst weit zu gehen, die erste Hypothek bis zur Höhe von 60 % des Grundstückswerts auszudehnen und unter entsprechender Sicherheits⸗ leistung seitens des Kreises oder der Gemeinden auch eine Hypothek zur zweiten Stelle zu gewähren.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, stellt 10 Millionen Staats⸗ mittel zu dem Zwecke zur Verfügung, solchen neu zu errichtenden Instituten Vorschüsse zu gewähren, damit sie sich ihr Grundkapital beschaffen und ihre Tätigkeit eröffnen können. Ich hoffe, daß sich im Laufe der Jähre in allen Provinzen möglichst im Anschluß an die Provinzialverbände sogenannte Stadtschaften bilden werden. Sollten die Provinzialverbände die Mitwirkung versagen, so wird ein anderer Weg gefunden werden müssen, vielleicht können auch größere Städte und andere engere Kommunalverbände allein oder gemeinschaftlich ein solches Institut mit staatlicher Unterstützung errichten.
Eins moöchte ich noch dabei bemerken. Es ist keineswegs beab⸗ sichtigt, die Tätigkeit der schon erfolgreich tätigen Institute auf dem Gebiete des städtischen Beleihungswesens zu unterdrüchen. Alle diese Institute haben ihre Berechtigung und behalten auch ihren Wirkungs⸗ 5 Bei der Notlage des städtischen Grundbesitzes kann aber die Permehrung solcher Institute, die ihm mit Kredit zu Hilfe kommen, nur nach jeder Richtung hin als erwünscht bezeichnet werden.
Meine Herren, vielleicht ist manchem von Ihnen das Wort Stadtschaft neu. Es ist dem Worte Landschaft nachgebildet und läßt erkennen, daß die Stadtschaft auf ähnlicher Grundlage, nämlich durch freiwillige Vereinigung der städtischen Hausbesitzer gebildet werden soll. Ich kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß, wenn dieser Gesetzentwurf Ihre Zustimmung findet, die Stadtschaften einen gleichen segensreichen Erfolg aufweisen mögen, wie er den Landschaften in den meisten Provinzen zu unser aller Befriedigung beschieden ge⸗ wesen ist. (Bravo!)
Abg. Grundmann (kons.): Als wir am 12. Januar zu unseren Beratungen zusammentraten, verlautete noch nichts von den beiden Gesetzen, mit welchen wir uns heute zunächst zu beschäftigen haben, dem Schätzungsamtsgesetz und dem Stadtschaftsgesetz. Es war deshalb in Frage gestellt, ob der im Haushaltsausschuß dieses uses ge⸗ äußerte Wunsch, daß noch während des Krieges gesetzliche Maßnahmen zur Erleichterung des städtischen Grundkredits vorbereitet werden *möchten, dergestalt, S ihre Wirkung alsbald nach Beendigung des üagr⸗ eintrete, zur Erfüllung gelangen werde. Umsomehr müssen
ir der Regierung Dank wissen, daß sie durch Einbringung der beiden
S “ 1
etzesvorlagen ihrerseits den Willen bekundet hat, der Lösung der Fe der Sanierung des städtischen Grundkredites näher⸗ zutroten. Daß biese Fmoe brennend und ihre Lösung dringend geboten ist, bedarf keiner weiteren Ausführung. Die Lage des städtischen ausbesitzes hinsichtlich der Hypothekenversorgung war schon seit einer ihe von Jahren vor dem Kriegs kritisch, sie hat sich im Kriege durch den großen Mietsausfall verschlimmert. Nach dem Kriege ist eine Versteifung des Geldmarktes zu befürchten, welche die 2 Zersorgung des Hausbesitzes mit ersten Hypotheken schwierig, mit zweiten Hypo⸗ theken nahezu unmöglich machen wird, wenn nicht gesetzli⸗ Maßnahmen sur Abhilfe der Notlage getroffen werden; nicht vorübergehende, wie sie durch die Kriegsgesetzgebung auf dem Gebiete des Hypotheken⸗ wesens getroffen sind, die vielleicht im Interesse des Hausbesitzes und des Miktelstandes noch weiter auszubauen sein werden, sondern dau⸗ ernde. Als solche dauernde Maßnahmen sind die beiden Gesetzesvorlagen unterbreitet worden. Die Vorbedingung für einen gesunden Realkredit ü die richtige und zuverlässige Erfasund des Wertes des Grundstückes. Ueberwertung und Unterwertung sind zu vermeiden, da beide große Gefahren 82 den Grundbesitz in sich bergen. Namentlich in großen Städten ist häufig eine Ueberwertung der Grundstücke festzustellen. Die Begründung des Entwurfes zum Schätzungsgesetz mißt die Schuld bieran dem in Preußen im allgemeinen herrschenden Schätzungssystem zu. Von kollegialen Schätzungsstellen mit behördlicher Eigenschaft, die den Kommunalbehorden anzugliedern sind, wird eine größere Zu⸗ verlässigkeit, Einheitlichkeit und Stetigkeit der Taxen erwartet. In⸗ soweit sehen wir in dem Entwurf einen Fortschritt zum Besseren. Auch sonst billigen wir die Grundsätze des Gesetzes, das einen guten Rahmen zum weiteren Ausbau bilden kann, um das Schätzungswesen auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Ueber den Zeitpunkt des In⸗ 8, sind wir mit dem Minister einverstanden. Es muß schon jetzt im Kriege Vorsorge getroffen werden. Der Gesetzentwurf enthält 88 Schätzungsgrundsätze. Sie sollen nach Verabschiedung des Ge⸗ setzes durch die Ausführungsbestimmungen festgelegt werden. Ein anderer Punkt ist der Ausschluß von Rechtsmitteln gegen die Ent⸗ scheidung des Schäͤtzungsamtes. Die Beschwerde beschränkt sich auf kurze förmliche Mängel. Das ist bedenklich, da Irrtümer schwere wirtschaftliche Folgen haben können. Wie hier abgeändert werden kann, dafür geben uns vielleicht ein Beispiel die Landschaften, und ich verweise hier direkt auf die pommersche Landschaft, wo ein Rekurs an einen engeren Ausschuß möglich ist. Näheres hierüber kann aber der Kommissionsberatung vorbehalten werden. Der Zusammenhang 8 Gesetzes mit dem Stadtschaftsseset ist dadurch gegeben, daß, während das Schätzungsamtsgesetz die Vorbedingung und die Grundlage eines gesunden Realkredites bildet, das Stadtschaftsgesetz dem Haus⸗ besitz wenigstens einen der Wege weisen will, auf welchem er sich den notwendigen Kredit beschaffen kann. Ueber dieses Gesetz wird einer meiner politischen Freunde sprechen. Ich will zum Schluß die Hoff⸗ nung ausdrücken, daß es gelingen möge, die beiden Gesetze so auszu⸗ Beealen doß sie eine allmähliche Gesundung des städtischen Grund⸗ besitzes herbeiführen und die schwere Notlage des Hausbesitzes mildern, Hausbesitz befestigen und den Hausbesitzer bodenständig machen. An der Erreichung dieses hohen und schönen Zieles werden meine politischen Freunde gern mit⸗ arbeiten. Ich beantrage die Verweisung der Vorlagen an eine Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern. ““
Abg. Dr. Hager (Zentr.): Die mißliche Lage des städtischen Grundbesitzes liegt zum Teil an der steuerlichen Belastung, zum Teil an den Schwierigkeiten auf dem Hypothekenmarkt. Dieser Zustand ist nun durch den Krieg noch verschärft worden, namentlich durch den erheblichen Ausfall an Mieten. Es ist dankend anseeremen. daß die Staatsregierung seit Jahren bemüht ist, dem städtischen Grund⸗ besitz zu helfen, und diese beiden Gesetzentwürfe sollen ja mit dazu heitragen, die schwierige Lage des Grundbesitzes etwas zu bessern. Der Gesetzentwurf zur Förderung der Stadtschaften hat allgemein eine iemlich freudige Aufnahme gefunden. Ueber die Einzelheiten dieses Entwurfes wird ein anderer Redner meiner Partei sprechen. Wir sind damit einverstanden, daß beide Ge⸗ setzentwürfe einer besonderen Kommission überwiesen werden, wir würden aber eine Kommission von 28 Mitgliedern vorziehen. Was den Entwurf über die Schätzungsämter betrifft, so entspricht er nicht ganz den Erwartungen, die er erweckt hat. Die Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf sind teils “ Natur, teils richten sie sich gegen einzelne Bestimmungen. Weite Kreise des Grundbesitzes be⸗ fürchten, daß diese Schätzungsämter gewöhnlich recht niedrig schätzen werden, und daß für die Grundstückseigentümer dadurch Schwierigkeiten entstehen. Ist die Taxe vielleicht zu gering, so kann auch die Hypothek nur gering sein. die ersten Hypotheken kommen im eoßen und ganzen die öffentlichen Kreditinstitute in Frage, und diese dürfen nur sechs Zehntel des Wertes geben. Ein weiteres grundsätzliches Be⸗ denken ist, daß der Entwurf die Ausführung des Gesetzes den zustän⸗ digen Ministern überläßt. Es ist schon mit Recht betont worden, daß dieses Gesetz eigentlich nur ein Rahmengesetz ist. Es werden die Einzelheiten im großen und ganzen den Verordnungen vorbehalten. Dies erscheint uns nun recht bedenklich. Es wird ernstlich zu prüfen sein, ob nicht die grundlegenden Bestimmungen im Gesetz selbst Auf⸗ nahme finden müssen Ich denke da besonders an die Uebergangs⸗ bestimmungen. Die Wirkungen dieses Entwurfs, wenn er Gesetz wird, werden für die Uebergangszeit besonders groß und schwierig sein. Wenn die neue Tarxe erheblich geringer ausfällt, als die frühere, so kann es vorkommen, daß der Hypothekengläubiger für die neue Hypothek sehr harte Bedingungen auferlegt, und das kann zu einer schweren Schädigung des Grundbesitzers führen. Im übrigen stehen meine politischen Freunde diesem Gesetzentwurfe wohlwollend gegenüber, ob⸗ wohl sie auch gegen einzelne Bestimmungen recht erhebliche Bedenken haben. Es fragt sich, ob es möglich sein wird, die erforderliche Zahl sachkundiger Schätzer zu finden, wenn ein großer Kreis von Sach⸗ verständigen von der Mitgliedschaft der Schätzungsämter aus⸗ geschlossen wird. Die endgültige Stellungnahme behalten wir uns für die zweite Lesung vor. Wir hoffen, daß es möglich sein wird, unter Wahrung der berechtigten Interessen des organisierten Grundbesitzes und der Gläubiger etwas zu schaffen, das dem Grundbesitz eine Besserung bringt.
Abg. Dr. Liepmann (nl.): Ein Drittel der Hypotheken sind solche zweiter Stelle. Diese sind der Kündbarkeit unterworfen; das⸗ selbe gilt zum Teil auch von den ersten Hypotheken. Es handelt sich hier also um eine Frage des Mittelstandes, und darum ist sie von der größten Bedeutung. Der Gesetzentwurf über die Stadtschaften zieht vor, 10 Millionen flüssig zu machen. Uns scheint diese Summe sehr gering zu sein. Es ist zweifelhaft, ob sie ausreichen wird, um die guten Absichten, die der Gesetzgeber hat, und die auch der Minister der Land⸗ wirtschaft vorhin auseinandergesetzt hat, auch wirklich auszuführen. Es mag sein, daß bisher eine gewisse Ueberschätzung des Wertes der Grundstücke stattgefunden hat. Aber von einer systematischen Wert⸗ überschätzung kann man doch nicht sprechen. Die Hausbesitzer haben die ernste Besorgnis, ob sie bei dem vorgesehenen Schätzungszwang ihr Haus werden behalten können. Mindestens müßten für den Ueber⸗ gang Erleichterungen geschaffen werden. Auch wir glauben, daß das, was den Ausführungsbestimmungen vorbehalten ist, vorber in das Gesetz hineingearbeitet werden muß. Es wäre zu prüfen, ob nicht eine einheitliche Schätzung für alle in Betracht kommenden Fälle gesetzlich
damit sie den
festzulegen wäre. Was die Auswahl der Schätzer betrifft, so schließe
ich mich den Ausführungen der Vorredner an. Es müßte eine größere Zulassungsfreiheit gewährt werden. Was die Stadt Berlin anbetrifft, so sind auch meine politischen Freunde der Ansicht, daß der Gesetz⸗ entwurf sie nicht richtig behandelt. Die Verhältnisse in den einzelnen Orten des Zweckverbandes sind sehr verschieden, die Verhältnisse von Wilmersdorf lassen sich nicht mit denen der östlichen Vororte ver⸗ gleichen; es ist deshalb bedenklich, derartig verschiedene Gemeinden zu⸗ sammenzuwerfen. Dazu kommt, daß Berlin im Verwaltungsausschuß von 19 nur 6 Stimmen hat, also keine ausschlaggebende Stellung ein⸗ nimmt. Es besteht die Gefahr, daß. Berlin dabei zu kurz kommt. EGs könnte in der Kommission auch noch eine Reihe anderer Fragen, die mit diesem Gegenstande zusammenhängen, geprüft und in dem Gesetz berücksichtigt werden; dann ist zu hoffen, daß wir den Grundbesitz seinen Gesundung näherbringen.
1 —
näsade⸗ Femde beiden Gesetzentwürfen e. gegenüberstebe er Re
dankbar dafür sind, daß sio dem Landtage ng e. benen auf der Grundlage diesen Entwürfe
einer Gesundung des Realkredits beizutragen, die Einzelhei⸗ werde allerdings noch die bessernde Hand anzulegen sein. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forse Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Aus den Aeußerungen einzelner der Herren Ba⸗
gefaßt worden sind, wie sie gemeint waren. Ich habe anläßlichzn Bedenken und Vorschläge, welche in der Presse und auch sonst bei! Erörterung der Bestimmungen des Gesetzentwurfes hervorgetreten die Geneigtheit der Staatsregierung ausgesprochen, etwaige
prüfen, inwieweit bei der Zusammensetzung dieses Schätzungsamtes Interessen der einzelnen Kommunalverbände ausgiebiger berücksict werden könnten, als es in dem Entwurf geschehen ist. Aber ich moöt keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß auch die Staatsregien unbedingt an dem im Gesetze ausgesprochenen Standpunkt festhält h für den Bereich des Zweckverbandes Groß Berlin, so weit er Grundstückswesen eine städtische Entwicklung aufweist, nur ein ein Schätzungsamt ins Leben gerufen werden kann, um die einheith Handhabung der Schätzungsgrundsätze unter allen Umständen; wahren.
Die weitere Beratung wird nach 6 Uhr auf Mittme 3 Uhr, vertagt.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern zusammt „Nachrichten für andel, Indusßtz Üund Landwirtschaft“.)
“ Oesterreich⸗Ungarn. Der Eisenabsatz Oesterreichs im Jahre 15. % Absatz der kartellterten Hterveichischen Eisenwerke hat im vergange Jahre nicht nur eine bedeutende Steigerung gegenüber dem Vor erfahren, sondern auch die Ziffern des letzten Friedensjahres übertroffen. Die Werke waren ür Zwecke der Heeres. der Staatsbahnverwaltung bis an die äußerste Grenze ihrer Leiß fäbigkeit beschäftigt. In den Fabrikaten, insoweit sie einer qun mäßigen Verteilung auf die einzelnen Unternehmungen unterliegen reichte der Abfatz im Jahre 1915 bie Höhe von rund 65 „¼ Uonen dz, eine Ziffer, die über die Absatzmengen des Vorjů um 1,1 Million dz größer ist als jene des Friedensjahres 1 Dieser ganze Vorsprung wurde in den letzten fünf Monaten 191. zielt. In den ersten sieben Monaten hatte sich noch ein Ausfal
(Aus den gestellten
†rrLIIEIEBWW
ü2 84 † †. 8* +
e 28 8s + g — n
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etwa 350 000 dz gegen das Vorjahr ergeben. Vom Ma August ab trat ein völliger Umschwung ein. Die Monatsauen zeigten von diesem Zeitabschnitt angefangen eine ganz bedeute Zunahme in den Absatzziffern, wobei allerdings nicht zu übenst sst, daß in den Kriegsmonaten August⸗ Dezember 1914 das En geschäft stark unterbunden war, mithin niedrige Zahlen die Verglet asis bildeten. ,8 - n den Absatzmengen des Jahres 1915 sind die einzelnen Fabch wie folgt, beteiligt: 8 Stab⸗ und Fassoneisen ülager . d dz dz drz anuar. 40 021 54 310 2lt 8 8 71 180 43 360 2 März. . 3 931 83 428 368 April.. 12 260 71 111 57 Mai. . 56 739 57 105 81 uni . 4 563 67 891 76 Fante. 89 9b6 80 922 2¹ August 383 937 293 215 885 751 682 September . 414 282 203 282 69 200 5 Oktober. 447 373 215 204 74 277 34 November 885 130 160 650 52 199 88 Dezember 417 659 128˙280 63 319 95 Summa 4 486 287 + 1 141 657 802 875 — 173 1“ Grobbleche Schienen dz 5„. — Januar . + 3 951 46 2 b e 8 11 142 30 167 84 März. 3 670 67 049 8 April. 8 899 34 780 12 Müu. 11 025 28 816 1. Juni . 8 792 60 527 bin 7 267 57 894 1 Augaust.. 22 734 67 228 67 September. 6 882 62 450 41 Oktober. 27 315 66 587 8 November 16 614 71 070 53 Dezember 1 144 71 764 1 Summa 514 607 97 954 664 609 8 89 Die größte Absatzsteigerung verzeichnet Stab⸗ und Faseon die dem Jahre 1914 etwa 34 v. H. beträat. Gegh dem letzten Friedensjahre (1913) ergab sich ein Mehrabsatz 8 und Fassonelsen um rund 1 Million Doppelzentner. Träger, de 1914 eine Absatzverminderung von etwa 240 000 de verzeichnetn litten auch im Jahre 1915 eine Abnahme um rund 170 000 — Vergleiche mit dem Absatz im Friedensjahre 1913 stellt sich ein W von rund 400 000 g. Peage ves mit 2 usammenhängt. ei Grobhlechen wurde ein Me 3 von 2 v. H. bengt. Endlich sind auch die Schienenablieferungen etwa 40 000 dz gestiegen. 1 In den nes sünben Jahren gestaltete sich der Pesamtch kartellierten Eisenwerke wie folgt: 1909 6 083 000, 1910 58 1911 6 882 000, 1912 8 371 000, 1913 6 000 000, 1914 5 1915 6 480 000 dz. 9 Wenn von dem Jahre 1912, das eine Hochkonjunktur zsterreichische Elsenindustrie bedeutete, abgesehen wird, so — . Absatzztffern des verflossenen Jahres in der angegebenen Pera⸗ einmal, und zwar im Jahre 1911, übertroffen. (Nach Prager vom 23./1. 1916.)
— Der Aufsichtsrat der B. 9 Hypothekenbank, Braunschweig, beschloß laut Meld „W. T. B.“ in seiner gestrigen Stozung, der auf den 4. Man zuberufenden Generalversammlung die Verteilung einer Divit von 7 ½8 %, wie im Vorjahre, vorzuschlagen⸗ 2 Der Aufsichtsrat der Kammgarnspinnerei 8 u. Co. Aktiengesellschaft, Leipzig, hat laut Meldu „W. T. B.“ beschlossen, der im Laufe des Monats 88 findenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1915, 9 teilung einer Dividende von 10 % gegen 8 % im Vorseh
zuschlagen. 2
vegrran „schpeig, 8. gebruar. (W. T. B) SEe⸗ 8 der Braunschweiger 20 Talerlose: 599 1175 1787 2210,89 3287 5202 5225 5271 5416 6210 6273 6567 6883 7034 7bn
8095 8421 8471 8955 9972. 4 Das Postsparkafsenn
Braunschweig⸗Hannoven
Wien, 8. Februar. (W. X. 89 den Umrechnungskurs für Zahlungen nach dem ü 50 Kronen fest
Graf von Moltke (freikons.) erklärt, daß seine gl
redner habe ich entnehmen zu müssen geglaubt, daß meine Ausführu ₰4 über das Schätzungsamt Groß Berlin nicht ganz in dem Sinne aal
äͤnderungsvorschläge wohlwollend und auch nach der Richtung hin
b 1881 in Cöln⸗Nippes, zuletzt Cöln⸗Nippes,
London, 8. Februar.
Washington telegraphiert: Das
nächst erscheinen wird. raus geht
Ausfuhrbandel durch den Krieg sehr hegünstigt
ganzen Ausfuhr 237 598 298 Pfd. Sterl. gegen 637 837 Monaten des Jahres 1915. Der nahme „auf den mächten zurückzuführen. Die betrug nach
w. 49 671 358, nach dem bezw. 20 325 346 Pfund Sterling.
Ausfuhr nach neutralen Ländern stieg Dänemark um über 13 Millionen und nach der Stexling.
London, 8. Februar. (W. T. B.) Im Monat Januar hat
74 928 241 Psb. Sterk Tnssnhr 88 757197 Phh. Lieal. bengen e Nersac ertneer
der Wert der Einfuhr Monat Januar des vorigen Jahres hat
Stockholm, 8. Februar.
Go Id ist von beiden K
— —
8 Börse zu Be
(Notierungen des Börsenvorstandes) v„om 9. Februar
Geld ℳ 5,365 228 8 151 ¼ 151 151 ¼
1 Dollar 100 Gulden 100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen 100 Franken 100 Kronen 100 Lei 100 Leva
New York Holland
Danemark Schweden Norwegen Schweiz
Oeste reich Rumänien Bulgarien
22 15 15 15
1.3575 7 84 ½ 76 ¾
(W. T. B.)
Statistik über die Ausfuhr hat eine
den ersten elf Monaten des Jahres 1915 in den ersten elf Monaten des Jahres 1914 betrug
lebh — chenen
usfuhr Enaland 93 548 954 bezw. rankreich 26 503 663 bezw. 90 347 066, europäischen Rußland
Die Ausfuhr Deut und Oesterreich⸗Ungarn ist auf minimale Brucfuh Le eveh aen
Wum ungefähr 10 Millionen, 4 Mlllionen, nach Norwegen um fast 7 Millionen, nach Schweden
2 ö die Einfuͤhr um 7701 fd. Sterl. und die Ausfuhr um 8 509 575 Pfd. Sterl. “ 88
(W. T. über die bis zum 4. Februar 1917 dauernde Befrei — dischen Reichsbank von der Verpflichtung ö
Kammern angenommen woreen.
ℳ6
102 ⅔ 102
85 77 ¾
Der „Times“ wird aus ereinigten Staaten in Lond zusammengestellt, die dem⸗ hervor, daß der amerfkanische wurde. Der Wert der 93
2,
450 Pfd. Sterl. in denselben
größte Teil dieser Zu⸗ mit den Entente⸗ für 1914 bezw. 1915 196 783 323, nach nach Italien 14 353 102 4 326 127
Goldfields
kurz 11,29, kurz 28,09,
Silber 271
seit 1913 wie folgt: Na nach Holland um .
Türken —,
Schweiz Am s m
um 800 000 Pfund
Scheck auf Im Vergleich zu dem
B. Der Gesetzentwurf 95
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vom 8. Februar
Geld Brief ℳ ℳ
5,385 5,375 8 ½ 229 1 ¾ b
1¼
rief Ausweises
der
1,675
auf Berlin
5 % Argentinier 4 % Javaner von 1899 70 ⅛, von 1906 —,—, 4 ½ % Russen von 1909 — Canadian Pacisic 180 ⅜,
exiko 9, Pennsylvania 59,
2 140 ¼, opper 18 %,
Wechsel auf Amsterdam 3 Monate 11,
London, 7.
Paris, 8. Februar. (W. T. B.) 5 ° 87,25, 3 % Rente 61,00, 4 % Span. äußere Anleihe
90,30, 5 % Russen von 1896 —,—, 4 %
London 11,29,
Obl. 3 % Niederl. W. S. 689, olland⸗Amerika⸗Linie tchison, Topeka u. Santa Fôé 100 ⁄,
englische Anleihe 93.
der günstigeren Beurteilung der Zusammenhang mit vorteilbhaft
zeitweilig die Spe
waren gefragt und höher. Lebha Midvale Steel & Ordnance Co. i Ankündigung, daß die Gesellschaft bit 151 Steel Co. erworben habe.
1 E11 aber feste Tendenz. Der S “ Umgesetzt wurden insge
hauptet. Geld auf 24 letztes Darlehen Transfers 4,76,50
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Consols
8. Februar. von 1886
—.—
4 % Brafilianer
Erie 40 ⅞,
1 ½, Randmines 4 6. — 3 ½, Wechsel
Wechsel auf Paris 3 Monate 28,50, Wechsel auf Paris
Wechsel auf Petersburg kurz 159 ½. Februar. (W. T. B.) Pri
18-
ussen 1906 84,20, 3 %̃ —, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1665. erdam, 8. Februar.
Wien 31,15, 5 % 376, Niederländisch⸗
11⁄16,
Southern Railway 20 ⅛, 168 ⅜,
Union
YVork, 7. Februar.
über den Auftragsbestand im Kurse steigen
industeielle Spezialwerte und die Anteile von Kupfergesellschaften ftes Interesse herrschte für die Aktien usammenhang mit der bnaoss die über ms vee
enbahnwerte waren vernachlässigt, zeigten chlußverkehr vollzog sich in Alta
m 3
amt 590 000 Aktien. Tendenz
auf
3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen —, Baltimore and Ohio ational Railways of ii Southern Pacific 105 ¼, Untted States Steel Corporation 87 , Rio Tinto 58, Chartered 11/0, De Beers def. 10 4 rivatdiskont 5 ½, Silber 27.
% Französische Anleihe
1— (W. T. B.) Fest. Scheck auf Berlin 43,70, Scheck auf Niederländische Staatsanleihe 101 13/16, 16, Königl. Niederländ. Petroleum 525, ndische Handelsbank 169, ock Island ¼, Southern
United States Steel Corp. 78 ⅛, Französisch⸗
(W. T. B.) (Schluß.) Infolge
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verkehrte die Lee; Effektenbörse in recht fester “ anns ulation Gewinnrealisationen vornahm.
waren in erster Linie Steels, die auf die Erwartung eines
td. Durchschn.⸗Zinsrate 1 ¾, Geld auf 24 Std. 2, Wechsel auf London (60 Tage) Ta-anf Cable 8e he Snhe gul, Sicht 590, N
4¼, ilber Bullion 4¼, 0 1 Pacific Bonds 66 ⅛, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 18 Phfrn
aul 97 %, von 1889 45, ssville u. Nashpille ·1 Unton Pacific 133 ⅞, An
Union Steel Corporation 84 ,
Anaconda
Topeka u. Santa 6 103 ¼, Baltimore and Ohio 88 ¾, Canabian acific 170 ¼, Chesapeake u. Obio 62 ½, Chlicago, Milwaukee u. St. Denver u. Rio Grande 11, Zllinois Central 104 ex,
24 ½, New Pork Central 106, Norfolk u.
Western 117, Pennsylvania 56 ⅛, Reading 77 ⅛, Southern Pacisic 100 ½,
aconda Copver Mining 86 ½, United States do. pref. 116 . “
1111“]
auf Amsterdam London, 4. Febru
vatdiskent 5 ⅛, 610 Qrs, Hafer 96 770
5000 Ballen, Einfuhr kanische Baumwolle. — Scheck auf Paris 40,10, 10 Punkte niedriger. Bradford, 7. ruhig. eise sehr fest. Glasgow, 7. Feb 90 sh. 0 d Packsic 129 ⅛, stetig, für Februar 8 März —. Leinö ür Mai 49 ½6.
loko middling 11,95, Bevorzugt do. für Mai 12,04, günstigen konnten. Auch 90, do. in Tanks 5,2
Schmalz prime Western do. hard Winter Nr. 2 1
Haltung. loko —,—, Zinn 41,37 ½. für Geld: Be⸗
Vorräte betrugen
Wechsel 16 171 000 Bushels.
Weizen 230 Qrs., Gerste 690 Qrs., Weizen 94 890 Ors, Mebhl 40 790 SacC, Mais 22 500 Ors., Gerste
New York, 7. Februar. do.
FHgry. Refined (in Cases) 11,25, do. Stand. white in New Yo
bis 5,65, Getreidefracht nach Liverpool 22. do. für März 7,56, für Mai 7,60, für Juli 7,69, Kupfer Standard
New York, 7. n 79 077 000 Bushels, an Kanadaweizen 30 873 000 Bushels, an Mais
“
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
ufuhren:
ar. (Mark Lane.) (W. T. B.) Z infuhren:
Hafer 880 Qrs.
Ors.
London, 7. Februar. (W. T. B.) Kupfer prompt 97 ⅛. Liverpool, 7. Februar.
T. B.) Baumwolle. Umsatz 13 400 Due. 4700 Ballen ameri⸗ Für März⸗April 7,67, für Mai⸗Juni 7,62.
— Amerikanische und Brasilianische 3 Punkte höher, Aegyptische Februar. (W. T. B.) Wolle.
Tendenz 40 er Lokotops notierten 29 Pence. ruar. (W. T. B.) Roheisen für Kasse
Amsterdam, 8. Februar. (W. T. B.) Santos⸗Kaffee 62 ⅛, für März 60 ½, für Mai 57 ½ Amsterdam, 8. Februar.
(W. T. B.) Räböl loko —, loko —, für März 48 ½, für April 48 ¼,
ar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle für März 11,84, do. für April 11,94, New Orleans do. loko middling 1.es
5, do. Credit Balances at Oil City 2,35, 10,25, do. Rohe & Brothers 10,90, Zucker
Zentrifugal 4,83 — 4,89, Weizen für Mai 135 ½, do. für Juli —,—
40 ¼, Mehl Spring⸗Wheat clears (neu) 5,55 affee Rio Nr. 7 loko 8 ¼,
(W. T. B.) Die sichtbaren
der vergangenen Woche an Weizen
1 Untersuchun sach 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, 3. Verkäufe, Verpachtungen,
4. Verlosung ꝛc. von W ieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1) Untersuchungssachen.
[68995] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Unter⸗ offizier Gärtner, welcher flüchtig ist, ist
die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht, Urkundenfälschung und Tragens einer Uni⸗ form, die ihm nicht zustand, Vergehen nach 6§ 70 M.⸗St.⸗G.⸗B., 267, 360 Z. 8 R.⸗St.⸗G.⸗B. verbängt. Es wird ersucht, denselben z8 verhaflen und an die nächste Militärbehörde abzuliefern sowie zu den hiesigen Alten Nr. 118 sofort Mitteilung zu machen. Bialystok, den 5. Februar 1916. Gericht des Kommandeurs der Kraftfahr⸗ truppen, 9. Armee. Der Gerichtsherr: Malbrandt, Hauptmann. Beschreibung: Alter: 28 Jahre, Größe: 1 m 78 cm, Statur: schlank, Haare: blond, Augen: blaugrün, Nase: Hakennase, Mund: breit, Bart: blond, bürstenförmig estutzt, Gesicht: lang, vorstehende Backen⸗ ochen, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch, ohne Dialekt. Besondere Kenn⸗ zeichen: kreuzförmige Narbe am Kinn⸗ backen. Kleidung: Ledermantel, Waffen⸗ rock, Tuchhose, Extramütze, Band zum E. K. II, Schnürschuhe, Gamaschen.
[68996] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Musketier Franz Wolf, früher Bildhauer, zu Essen wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht ver⸗ hängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste v zum Weitertransport hierher abzuliefern. Gericht des II. Ers.⸗Batl. Inf.⸗Regts. 28 Euskirchen. Beschreibung: Alter: 22 Jahre, Größe: 1,;m 68 em, Statur: mittel, Haare: schwarz, Augen: braun, Nase: gewöhnlich, Mund: normal, Bart: Schnurrbart, Ge⸗ sicht: schmal, Gesichts farbe: frisch, Sprache: deutsch. Kleidung: Uniform.
[68997] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Vize⸗ feldwebel (Offizierstellvertreter) Peter Bollenbeck. welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachts der Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und hierher abzuliefern.
Rodenkirchen, den 4. Februar 1916. Gericht des Erf.⸗ Hatis Res.⸗Inf.⸗Regts.
r. 20
Dieterich,
Oberstleutnant a D. u. Bataillonsführer.
Beschreibung: Alter: 34 Jahre, Größe: 1m 72 cm, Statur: mittelmäßig, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Bart: kleiner Spitz⸗ bart, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch, etwas Bonner Dialekt.
esondere Kennzeschen: etwas hängenden Gang, fällt durch ein besonders schüchternes und verschlossenes Wesen auf.
[68998] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Musketier Theodor Obladen, 1. Komp. II. Ers.⸗Batl.
chen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen ꝛc.
Sffentlicher Anzeiger.
6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassun 8. Unfall⸗ und 9. Bankausweise.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
ist, ist die Untersuchungshaft Fahnenflucht verhängt.
zuliefern. Troisdorf, den 5. Februar 1916. II. Ers.⸗Batl. Inf.⸗Regt. 160. Behrend, Major und Bataillonskommandeur.
1 m 58 oem,
Mund: normal, Schnurrbart: Sprache: laut polternd, Besondere Kenn⸗ jeichen: Tätowierung als linken Unterarm verwischt, auf dem rechten Handrücken noch eben sichtbarer Mensch. Kleidung: Obladen hat am 25. Januar 1916 seine Unisorm mit Zivilkleidern vertauscht und soll sich in Cöln⸗Merheim aufhalten.
[69001] Steckbriefserledigung.
62649/15 Grabia, Stanislaus
nonier.
Posen, den 4. Februar 1916. Gouvernementsgericht.
[68891] “
Der gegen den Arbeiter Albert Wilhelm
Emil Schuster erlassenene Steckbrief
vom 2. November 1915 — Nr. 269 Stück
Nr. 50 958 — ist erledigt.
Stettin, den 5. Februar 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[69002] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Kaspar Herberhold, 7. Komp. Infant.⸗Regiments 60, geb. 27. 1. 85 xu Waderesloh, Kr. Beckum, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen - befindliches Vermögen mit Beschlag
e.
Hagenau, den 7. Februar 1916. Gericht der stellv. 62. Infanterie⸗Brigade. Der Gerichtsherr: Stenger, Gerloff, Generalmajor und Kriegsgerichtsrat. Brigadekommandeur.
[68893] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Josef Büchel von der Gebirgs⸗ Kan.⸗Battr. 2, wegen Fahnenflucht, wird der Beschuldigte gemäß §§ 64, 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. für fahnenflüchtig erklärt. Im Felde, den 4. Februar 1916. Gericht 30. Reserve⸗Inf.⸗Division.
[68892] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den
Wehrmann Jakob Störzer der 7. Komp.
(K. Württ) Landw.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 120,
wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §62 ff. des Mil. Strafaes.⸗Buchs und der § 356, 360 der Mil.⸗Strafger.⸗Ordn. der Zeschuldigte hiermit für fahnenflüchtig
Im Felde, den 5. Februar 1916.
Inf.⸗Regts 160 in Troisdorf, qe8. 12. 9.
Gneisenaustr. 6, wohnhaft, welcher flüchtig wegen Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an den unterzeichneten Truppenteil oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗
Beschreibung: Alter: 34 Jahre, Größe: Statur: schlank, Haare: blond, Augen: hellblau, Nase: “ ond,
Reinhold Beck vom I. Ers.⸗Batl. J.⸗R. 13 in Nr. 302 des Deutschen Reichsanzeigers erlassene erklärt. 20. Dezember 1915 wird aufgehoben.
—
168890] Beschluß.
Strafsenat, in nicht öffentlicher
28. Januar 1916 gemäß § 480, schlossen:
§ 93 St⸗G.⸗B. §8 333— 335 St.P.⸗O. be
suchung mit Beschlag zu belegen. Leipzig, den 3. Februar 1916. Das Reichsgericht, erster Strafsenat. Kolb. Dürr.
[68898] Verfügung. Die Fahnenffluchtserklärung gegen den Gefreiten Alfred Wangner, E. Ldw.⸗ Inf.⸗Regt. Nr. 1 3. Komp., veröffentlicht in Nr. 109 des Deutschen Reichsanzeigers vom 11. Mai 1915, erste Beilage, unter Nr. 10863, wird aufgehoben, da der Zu⸗ stand der Fahnenflucht durch die Fest⸗ nahme des ꝛc. Wangner beendet ist. § 362 Abs. 3 M.⸗St. G. O. Augsburg, 4. 2. 1916.
K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.
[68899] Aufhebung
einer Fahnenfluchtserklärung. Die gegen den Grenadier Alfred Schwarz, 10. Komp. Gren.⸗Regts. Nr. 1, überwiesen dem Reservelazarett Kunstgewerbemuseum, wegen Fahnenflucht unter dem 5. Januar 1916 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben. Berlin, Lehrterstraße 58, den 5. Fe⸗ bruar 118. z. Gericht der Inß Königl. Preuß. Ger er Insp. II.
d. immob. Garde⸗Inf.
[68900]
Der Zustand der Fahnenflucht hat be⸗
züglich des Reseroisten Josef Leisten der
1. Komp. Res.⸗Inf.⸗Rgts. 16 aufgehört.
Die Beschlagnahme des im Deutschen
Reiche befindlichen Vermögens wird gemaͤß
§ 362 Millitärstrafgerichtsordnung auf⸗
gehoben.
Cöln, den 28. Januar 1916
Gouvernementsgericht.
Der Gerichtsherr:
von Zastrow, Gruhn Generalleutnant als Kriegsgerichtsrat. u. Gouverneur.
[68894] Verfügung.
Die gegen den Grenadter Heinrich Stucke von der 5. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 261 wegen Fahnenflucht unter dem 12. De⸗ zember 1915 erlassene ee Vermögensbeschlagnahme ist er⸗ edigt.
Gericht der 79. Res.⸗Division.
[68895] Verfügung. Die wider den Musketier Willy
aul
Fahnenfluchtserklärung vom
Münster t. W., den 5. Februar 1916.
Gericht der 2. Württ. Landw.⸗Division.
In der Untersuchungssache gegen den Ingenieur Anton Schneider von Eschel⸗ bach, z. Zt. in Straßburg t. E. in Unter⸗ suchungshaft, hat das veeeee itzun vom 3. Februar 1916 nach ve. des Antrags des Oberreichsanwalts vom
Das Vermögen, welches der Ange⸗ schuldigte besitzt oder welches ihm späler anfällt, bis zur rechtskräftigen Beendigung der gegen ihn wegen versuchten und voll⸗ endeten Landesverrats eröffneten Vorunter⸗
[68897] Aufgehoben wird die am 22.
wegen Fahnenflucht im verfügung.
Uim, den 5. Februar 1916. „K. Gericht der 1. sto. 54. Inf⸗Brigade.
2
Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[68850 “ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 27. April 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das zu Berlin, Kleine Frankfurterstraße 21, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 22 Blatt Nr. 1603 (eingetrogene Eigentümer am 25. Januar 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: der Bäckermeister Richard Loose und dessen Ehefrau, Caroline geb. Rauenbusch) ein⸗ getragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel und unterkellertem Hof, b. Remise links, Gemarkung Berlin, in der Grundsteuermutterrolle nicht nach⸗ gewiesen, Nutzungswert 8950 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 1102. Berlin, den 2. Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mltte. Abteilung 87. 87. K. 114. 15.
[68851) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. April 1910, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden das in Berlin, Michaelkirchstraße 42, belegene, im Grund⸗ buche von der Lutsenstadt Band 56 Blatt Nr. 2770 (eingetragene Eigentümer am 11. Mai 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungevermerks: a. die verehe⸗ lichte Frau Baumeister Marie Berta Helene Frieda Theising, geb. Stüwe, b. Fräulein Karoline Emilte Minna Marie Stüwe, c. die verehelichte Frau Kauf⸗ mann Tiemann, Margarete Elisabeth Helene Johanna geb. Stüwe, sämtlich zu Berlin, zu je ½ ideellen Grundstücksanteil) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel und
of, Gemarkung Berlin Kartendlatt 43
arzelle 702/281, 6 a 29 qm groß, Grund⸗ stenermutterrolle Art. Nr. 5806, Nutzungs⸗ wert 14 370 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1924. Berlin, den 3. Februar 1916. Königliches es h; Berlin⸗Mitte.
t. 85. 85. K. 85. 15.
(68852] — —
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 8. Mai 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stodwerk⸗ Zimmer Nr. 113, versteigert werden das
Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.
eezember 1915 in der Untersuchungssache gegen den Landsturm⸗ pflichtigen der 2. E./120 Ludwig Rieger elde verfügte Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahme⸗
a“ 2) Anfgebote, Verlust⸗ u.
—
ꝛc. von stsanwälten. validitäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Grundbuche vom Frankfuttertorbezirk Band 37 Blatt Nr. 1106 (eingetragene Eigentümerin am 31. Januar 1916, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: die Ehefrau des Justizrats Bredereck, Hedwig geb. Schultze) ein⸗ getragene Grundstück: Wiese, Gemarkung Berlin Kartenblatt 38 Parzellen 1981/125 und 1982/125, 2 a 74 qm groß, Rein⸗ ertrag 1,62 ℳ, Grundsteuermuttertolle Art. 20 194.
Berlin, den 5. Februar 1916.
Königl Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 87. 87. K. 6. 16.
[68747] Aufgebot.
Die Ehefrau des Gerichtsdieners Jung, Marie geb. Roß, in Cassel, Schillerstr. 19, hat das Aufgebot der Schuldverschreibung der Landeskreditkasse in Cassel Serie 22 Lit. C Nr. 0922 über 500 ℳ, mit 4 % verzinslich, mit den Zinsscheinen bis zum 1. September 1914 und dem Zinserneue⸗ rungsschein beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. September 1910, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird Cassel, den 31. Januar 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
[68853] Aufgebot. Der Vollhöfner Hermann Mohrmann in Westertimke, Haus 29, Kreis Zeven, und die Ehefrau des Vollhöfners Kord Gerdes, s geb. Mohrmann, daselbst, Haus 6, haben das Aufgebot der 3 ½ pro⸗ zentigen Inhaberobligatlionen der Han⸗ noverschen Landeskreditanstalt a. Lit. E Nr. 40 004 über 600 ℳ vom 1. Januar 1874, b. Lit. F Nr. 1890 über 300 ℳ vom 1. Januar 1875 beantragt. Ferner hat der Kaufmann Norbert Weinrich in Hannover, Engelbostelerdamm 19, das Auf⸗ gebot des von der Ehefrau des Agenten Kurt Prochnow in Hannover am 8. Juli 1913 ausgestellten und von dem Ehemann Kurt Prochnow akzeptierten, am 8. Juni 1914 fälligen Wechsels über 52,75 ℳ — zweiundfünfzig Mark 75 Pf. — beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 23. September 1910,. Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Volgersweg 1, Neues Justizgebäude, 11. Stock, Zimmer 368, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Hannover, den 28 Januar 1916. Königliches Amtsgericht. 27.
[68854]
Der Kaufmann Willy Markus in Lauten⸗ burg hat das Aufgebot des angeblich ver⸗ loren gegangenen 3 ½ % Pfandbriefes der Neuen Westpreußischen Landschaft Serie I1 Lit. B Nr. 13 837 über 2000 ℳ beantragt. Der Inhaber des Papiers wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. November 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine
in Berlin, Konitzerstraße, belegene, im
seine Rechte anzumelden und die Urkunde