1916 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

d. Mechanik. Lcktoren: Scharff:

8 ierreenen u. Leute; Franz. Sprechübg.

ogel: Spant II. Marwedel: us über

1. Hilfe bei Unglücksfällen. Quadflieg: Ueb. sefahren i. Bergbau u. Hüttenbetrieb u. deren Verhütg.

(Preis d. Programms: einschl. Porto: 70 f. d. Jaland,

90 f. d. Ausland. Voeinsendung d. Betrages in 15 n Reichs⸗

postmarken od. mittels Postanweisg. an d. Sekretariat der Kal. Techn

Hochschule. Keine Nachnahme.) 1

Aachen, den 1. Februar 1916.

NRichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Februar 1916.

im Großen Hauptquartier fand gestern zu Ehren Seiner Majestät des Königs der Bulgaren ein Frühstück statt, bei dem Seine Majestät der Kaiser und König, wie „W. T. B.“ meldet, beeen Trinkspruch ausbrachte:

Euer Majestät beiße ich auf deutschem Boden im eigenen sowie im Namen meines Heeres und Volkes von Herzen vommen. Wie in der Begegnung auf dem dlutig erstrittenen Boden von Nisch, die mir urvergeßlich bleiben und in der Ge⸗ schichte Deutschlands und Bulgariens fortleben wird als sichtbarer Ausdruck treuer Waffenbrüderschaft, so erblicke ich auch in dem heutigen Besuch Eurer Majestät ein Symbol der Zusammen⸗ gek brigkeit unserer Reiche. Diese wird nicht pur durch die Gemei famkeit politischer und wirtschaftlicher Inter-ssen gewährleistet. Sie wird getragen von wechselsenigen Fmpfindungen der Sympalbie, der Achtong und des Vertrauens eines Vertrauens, das seine Weihe durch das Blut erhalten dat, das die Söhne beider Völker im gemeinsamen pfe für gleiche ideafe Ziele vergossen haben. Möge es dem bulgarischen Volk unter der weisen und weitblichenden Führung Eurer Majestät ver⸗ gönnt sein, das Erworbene möchtig auszubauen und für Gegenwart und Zukunft zu sichern. Ich erhede mein Glas auf das Wohl der siegreichen bulgarischen Armee, des edlen balgarischen Volks und seines Erlauchten Führers. Seine Majestät der König der Bul⸗ garen hurra! Darauf antwortete Seine Majestät der König der Bulggren:

8 „r ** Freude bahe ich die Reise hierber angetreten, um Eurer Majestät für die Verkeihupg des Feldmarschällstabes nochmals perisnlich Dank zu sagen. Tyf gerührt von den gnädigen und bedeutungevollen Warten, die Enre Majestät an mich zu richten s Haben, gereicht es mit zur besondeten Genpgtuung, Eurer

gjestät als dem Obersten Heerführer der vndeftegdaren dentschen Trudpen heute auf deutichem Boden und im 21* Hauptggartier meime alffrichtige Bewunderung üter die dank Gotys Gnade er⸗ reich en Ruhmenftaren des und rgleschlichen dentschen Volkes Fum Aus⸗ druck bringen zu dürfen. Der gnë ige Beiuch Enret Maiestat in

wird mei goldenen Buchstaben in der Geschichte des dalgert

1 sbvemwist merden als ein Tage der den Beziun Liger;

und verbeshunevelen Zukunft für das nunmehr Bulogar

behetttet. Auch ich biy stolz auf die durch am Hvergoffenes Rerschaft und zur die Gemeinsamkett vortischet und trtschaftlicher Intetessen. Möge es dem edlen und Ee Wee vergoͤnnt sein, unter der er gen, sesten Fmnwitblickenden Föbrung Enr.r Mazestät den ihm aufgeiwungenen hsden, daß Macht und Sscherbeit des Peusschen Rchet fir 8 8 9 gewäbrleistet st. Ich erzebe mein N. sareichen 8 bea s und seines Etlauchten

ser Wie

Fitzrert. Mazjestät Kanf RMim hurraa

einer Plenar⸗ Ausschüsse für

die vereinigten und Verkehr

Der Bundesrat trat heute nachmittag zu

sitzung zusammen; vorher hielten die Fercsen Handel und Verkehr und für Justizwesen sowi Ausschüsse Justizwesen und für Handel Sitzungen.

Kach Mitteilungen der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“

sind bisher 64 Fälle bekannt geworden, in denen während des gegenwärtigen Krieges deutsche und österreichischeunga⸗ rische Zivilpersonen, insgesamt etwa 3500, völkerrechts⸗ widrig auf neutralen Schiffen von der Marine der mit uns im Kriege befindlichen Staaten festgenommen sind. Zweifellos enthalten die auf positive Unterlagen sich gründenden Mitteilungen nicht alle Verletzungen des Völkerrechts, die sich unsere Gegner allein schon auf diesem Gebiet haben zu schulden

i lassen.

Die neuen, das Webstoffgewerbe betreffenden Be⸗ schlagmahmen sind am 4. d. M. von Vertretern der Kriegs⸗ Rohstoff⸗Abteilung mit den amtlichen Handels⸗ und Handwerksvertretern eingehend besprochen worden. Das

Ergebmis dieser Besprechung wird durch die Presse bekannt

Die amtlichen Handels⸗ und Handwerksvertretungen haben, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, zur Unterstützung des Webstoffmeldeumts bereitwilligst übernommen, in ihren Be⸗ Auskauft über die behördlichen Maßnahmen zu erteilen.

Uen von den Mußnahmen Betroffenen wird daher empfohlen,

zunächst die örtlich amtliche Handels⸗ oder Hand⸗ werksvertretung zu agen, die in den meisten Fällen auf Grund der ihr nen Aufklärungen Auskunft geben kann. Die Handele und kskammern werden ferner noch bestehende Unklarheiten vder Wünsche beim Webstoffmelde⸗ amt zur Sprache bringen. Das Webstoffmeldeamt wird 2 von Zeit zu Zeit durch die Presse Erläuterungen heraus⸗ geben. Demnächst werden auch die Fochverbände des Webstoff⸗ sewerbes von der phstoff⸗Ab⸗ zu einer Be⸗ prechung eingeladen werden, um Wünsche ihrer Mitglieder zur Sprache zu bringen. Zu hoffen ist, daß durch diese Maß⸗ nahmen besonders an das Webstoffme zu richtende An⸗ fengen sich erübrigen oder nur in seltenen Hülen nötig sein werden.

Gemäß § 17 Absatz 4 der Bekanntmachung Nr. W. M. I 8.. sind üge nur ——2 amtlich vorgeschriebenen, bei den delskar erhültli Vordrucken zu stellen. Dem Webstoffmeldeamt in anderer Form zugechende Schreiben können nicht berücksichtigt merden weil die Beantwortung eine mit Rücksicht auf die se Aufgaben des Webstoffmeldeamtes nicht zu bewältige arbeit verursachen würde.

Nach Mitteilung von zuständiger Stelle werden, wie „W. T. B.“ meldet, die am oder nach dem 1. Januar 19 16 eingeführten Linters nicht mehr besonders beschlag⸗ nahmt. Sie dürfen vielmehr unter der Voraussetzung, da der Zeitpunkt der Einfuhr einwandfrei nachgewiesen werden kann, als Rohbaumwolle beliebig verarbeitet werden. Soweit ihre Verarbeitung in Baäumwollspinnereien erfolgt, findet auf sie die Arbeitseinschränkung des § 6 des Spinn⸗ verbots vom 7. Dezember 1915 W II/1726/11. 15 KRA Anwendung. Für Linters, die vor dem 1. Januur 1916 ein⸗ geführt worden sind, bleibt es bei den bisherigen Anordnungen.

Zu den Bekanntmachungen, betreffend Beschlagnahme von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren und militärischen Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken, weist das Web⸗ stoffmeldeamt auf bisher dorthin gelangte Anfragen laut Mltteilung des „W. T. B.“ auf folgende Punkte hin:

1) Für die Beschlagnahme ist nicht der Gebrauchszweck des Eigentümers einer Ware maßgebend, sondern ihre Verwendungs⸗ möglichkeit. Der Begriff ein uünd dieselbe Qualität“ ist innerbalb der emzelnen Gruppen verschieden. Verschiedene Farbe bedingt nur bei Oberbekl idunesstoffen eine verschiedene Qualität. Hier ist nach Sprach⸗- und Handelegebrauch zu entschetden. Wenn aus denselben Robgeweden durch Le und Ausrüstung verschiedene Fertig⸗ waren bergestelh sind einmal Schahngs, ein anderes Mal⸗ Dowlas —, so sind diese ales verschtedene Qualitäten anzusehen.

2) Füͤr den Beginn der Veredelung ist nicht allein maßgebend, daß der zu veredelnde oder auszurüstende Stoff mit dem üblichen Färbestempel versehen wird, maßgebend ist nur, daß die Stoffe, deren Veredelung beendet werden darf, bis zum 1. Februar 1916 auf die Veredelurgsmaschine gebracht wurden. 2

3) Bei Berechnung der „Mindestdorräfe“ sind die Worte „Vor⸗ räͤte ein und derselben Person“ dahin auffufassen, daß zede eine selb⸗ ständige Buchführung mit besonderem Geschäftsabschluß besitzende Betriebsstellee einer Firma als desondere Person gilt. Jede Umlagerung beschlagnahmter Gegenstände auß einer Betrieds. stelle in eine andere oder in das Hauptgeschäft, ist wie jedes andere Bewegen beschlagnahmter Gegenstände unzulässig und strafbar.

4) Unter Konfekriosbeirieben im Sinne der Bekanntmachungen W. M. 1000I1. 15 K R A und 7711. 16, K R AX find alle die Betriebe zu verstehen, in denen irgendweiche im W d. und Wirk⸗ verfabren hergestehte Stosfe zugeschnttten und diese Zuschnitte oder aus . hergestellte Wäaren ver⸗ oder bearbeitet werden, alig z. B. auch ahfadriken, Sackfabriken, Kürschnereien. Patzmachereien, Tapezierer⸗ und Galanteriewaren⸗Werkstätten u. a. derartige Betriebe.

5d) Freigabe für den Kleinverkauf greift auch für Fadrikanten und

Großhändler Platz, welche die freigegebenen Vorräte nur in Mengen bis zu einem dalben Stück hezw. bis zu einem halben Datzend per⸗ äubßern („unter“ ist hier gleichbedeutend mit „nicht mehr als*). Das Wort „Verbraucher“ ist also dabin auzufassen, daß als solche nicht nur das kaufende Pablikum und die Konseketonsbetriebe, sondern auch der legttime Großhändler bezw. Kleinhändler anzusehen find. 6) In der Gruppe der Stoffe zur Oderbekleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene sind nur solche Lederiuche und Molestias beschlagnahmt, die zur Männeroderkleidung verwendet werden können. Bedruckte Cords und Moleskins gelten auch dann als beschlagnahmt, wenn das Druckmuster nur aus verschiedenen Farbenzönungen einer der in der Uebersichtstafel aufgeführt n, sonst unter die Beschlagnahme fallenden Farden desteht. Drudmuster, die aus verschiedenen bestehen, unterltegen nicht der Beschlagnahme. Lederersatznoffe (wachstuchähnliche Stoffe), die im manchen Gegenden unter ähnlichen Namen in den Handel kommen, werden durch die Be⸗ kanntmachung W. M. 1000111. 15 K R A nicht betroffen.

7) Blaue Bonmwoll⸗ und Halblrinenstoffe, wie sie für Monteur⸗ anzüge usw. gebraucht werden, And als Oberdekleidungsstoffe beschlag. nahmt, sofern sie mehr als 250 g per Quadratmeter wiegen. Ferti e Montenranzüge sind dagegen nicht als Drillichanzüge anzusehen und nicht deschlagnahmt.

8) Trikorhemden mit Stoffeinsatz sind als Einsatzhemden anzu⸗ seben und fallen nicht unter die Beschlagnahme. Dagegen dürfen Wirstoffe nur noch zu solchen Gegenständen verarbeitet werden, die unter die Beschlagnahme fallen, also nicht zu Einsatzhemden.

9) Bei Männertrikotagen fallen unter die Untergruppe 2 (Männer⸗ ärmelwesten und jacken) auch die sogenannten Sweaters. Sie sind also beschlagnahmt und meldepflichtig.

10) Das vorgeschriebene Lagerhuch hat die in Anschaitt ge⸗ nommenen Stücke nur einmal aufzuführen. Es ist nicht ersorderlich, jedes verkaufte Teilchen abzubuchen. Nur der beschlagnahmte Vorrat und die all oder besonders bewilligten Freigaben müssen er⸗ sichtlich gemacht werden, also auch die zum Kleinverkauf freigegebenen Mindestmengen. Nicht der Beschlagnadme unterliegende Gegenstände brauchen im Lagerbouch nicht aufgeführt zu werden. Die auf Grund feüherer Bekanntmachangen angeoerdueten Lagerbücher müssen für die von den neuen Bekanntmachungen nicht erfaßten Gegenstände so lange weiter geführt werden, dis die früher meldepflichtigen Gegenstände verkauft oder aufgearbeitet sind.

11) Handelskreise haben gebeten, besonders darauf hinzuweisen, daß eine Ablieferung beschlagnabmter Gegenstände an private Wohl⸗ fahrtseinrichtungen, ahio auch an alle Etrnrichtungen des Roten Kreuzes und der freiwillizgen Krankenpflege, nicht mehr möglich ist, selbst wenn die Gegenstände bereiis vor dem 1. Februar 1916 bestellt worden sind. Die Regelung der Versorgung dieser Anstalten ist behördlicherseits bereits leitet.

Nach einer Mitteilung des „W. T. B.“ wird nicht ge⸗ nügend beachtet, daß jeder, auch der deutsche Reichsangehörige, der das nördliche „Grenzgebiet“ in Schleswig betritt d. h den Streifen zwischen der dänischen Grenze und der Linie Hoyerschleuse⸗Tondern⸗Tingleff⸗Pattburg⸗Flensburg im Besitz eines Passes oder Personalausweises sein muß. Alle, die diese Grenzgegend aufsuchen wollen, werden daher in ihrem eigenen Interesse vor dem Antritt ihrer Reise für die erfor⸗

en Ausweispapiere zu sorgen haben.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 878. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 451. Verlustliste der preußischen Armee, die 252 Verlustliste der sächsischen Armee und die 343. Verlustliste der württembergischen Armee.

Bayern.

Das fhsbgr Verordnungsblatt des Königlich bayerischen Kriegsminssteriumg peröffentlicht, wie die „Korrespondenz Hoff⸗ mann“ meldet, folgenden Tagesbefehl Seiner Majestät

des Königs: G

Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern, Königliche Hoheit, vollendet heute das 70. Lebenssahr. Ich kann diesen Tag nicht vorübergehen l ssen, ohne der bohen Ver⸗ dienste dankbarst zu gedenken, die sich Seine Königliche Hoheit mwöhrend einer über ein halbes von selvst⸗ losener schttrene getraenen KFriedenskärtigkeit und durch die Teilnahme an den Feldzügen 1866 und 1870/71 um die

Armer, den Thron und das Vaterland erworben haben. Mit Stolz

Der Ministerpräsident

rinzen, der auch in

blicken Heer und Volk auf den Koͤniglichen eenst unserer großen

diesem Kriege bewährten Kräfte in den Hent gestellt hat, dem es vergönnt war, als Oberbefehlshaber einer deutschen Armee neue Ruhmesblätter in sein tatenreiches Leben ein⸗ zufügen. Möge Gottes Segen auch fernerhin über Seiner König⸗ lichen Hoheit walten.

Gegeben zu München, den 9. Februar 1916. 3 Ludwig.

Hamburg.

Die Bürgerschaft hat den Senatsantrag genehmigt, wonach die Wahlzelt für sämtliche jetzt der Bürgerschaft an⸗ gehörenden Mitglieder bis 1918 verlängert wird.

Nach einer Meldung der „Nowa Reforma“ aus Krakau sind die wegen Hochverrats zum Tode verurteilten russo⸗ philen Abgeordnelen Markow und Kurglowicz sowie deren Mitangeklagte zu lebenslänglichem

worden.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Regierungs⸗ verordnung über die Anmeldungspflicht und Sperre der Zuckerbestände und über die Zuckerzentrale zur Sicherstellung des öffentlichen Zucker bedarfs. Eine weitere Regierungsverordnung betrifft die In⸗ verkehrsetzung der aus dem Zollausland eingeführten land⸗ wirtschaftlichen Produkte. I“

Großbritannien und Irland.

Die Regierung hat die Papiere, die dem deutschen

Militärattaché von Papen und dem amerikanischen Journa⸗

listen Archibald in England abgenommen worden waren, veröffentlicht.

Das Handelsamt hat dem „Maasbode“ zufolge einen Gesetzentwurf fertiggestellt, um die Einfuhr von DPabak und Obst zu verbieten und die von Holzmasse, Gerste für Brauereien und Zucker einzuschränken. Das Handels⸗ amt beabsichtigt, den Verbrauch von Papier für Plakate und Reklameflugblätter dadurch einzuschränken, 3. es hierauf eine Steuer legt, oder, wenn sie mit der Post versandt werden, ei höoheres Porto dafür fordert. Mais für die Destillerien soll für drei Jahre ausreichen. Für die Bierbrauereien dürfen jährlich 1 500 000 t Gerste, Matn und Melasse eingeführt werden. urch das Verbot der Obst einfuhr werden ungefähr 1 000 000 t Schiffsraum frei werden Unier das Verbot fallen auch getrocknete und konservierte Früchte, Orangen, Bananen und Aeypfel.

Der Bergarbeiterverband, der seinerzeit an der Abstimmung der Konferenz der Arbeiterpartei über die Dienst pflicht nicht teilgenommen hat, hat nunmehr in einer in Lan caster abgehaltenen Versammlung einen Antrag angenommen in dem er sich gegen das Dienstpflichtprinzip aussprach

Frankreich. Brrand und der Minister Bourgeois sind in Begleitung des Unterstaatssekretäm

Thomas, des Ministerialdirektors de Margerie und der Generale Pellet und Dumezil gestern vormittag nach

Italien abgereist.

Der Unterstaatssekretär des Luftfahrwesens Besnart hat seine Entlassung nachgesucht. In seinem an den Minister⸗ präsidenten Briand gerichteten Rücktrittsgesuch führt Besnard der „Agence Havas“ zufolge aus:

Er habe unbefümmert um alle Schwierigkeiten sich bemüht, den Flugwesen die unumgänglich notwendige Organisatton und eine streng Regelung der Arbett zu verleihen sowie die Erzeuguag der Flugnuge zu vermehren. Die parlamentarischen Ausschüsse häuten sich auch von den erzielten Ergebnissen überzeugen können. 8. der Sitzung des Heeresausschusses des Senats jedoch, in der er in Be⸗ aleitung des Kriegsministers Gallieni erschienen sei, hätte man ihn Verantwortlichkeiten aufbürden wollen, die seine Befugnisse weit über schritten, und die nur der Kriegsmmister hätte auf sich nehmen können Unter diesen Ummänden überreiche er seine Demission als Unter⸗ staatssekretär des Flugwes ens.

Der Ministerpräsident drang lebhaft in Besnard, von

seinem Entschluß abzustehen, indem er darauf hinwies, wie sehr er seine Mitarbeit schätze und wie er es bedauern würde, diese entbehren zu müssen. Besnard erklärte jedoch, daß sein Ent schluß ein endgültiger sei. Die Regierung hat beschlossen, eime Ersetzung Besnards nicht vorzunehmen. Das Flugwesen wird wieder unmittelbar dem Kriegsminister unterstellt, der den Artillerieobersten Artie Regnier, Direktor der Pyrotechnischen Militärzentralschule, zum Direktor des militärischen Flugwesens

ernannte. Rußland.

Der Minister des Innern hat der „Rjetsch“ zufolge Por⸗ schriften über die ärztliche Nachprüfung sämtlicher Kriegsuntauglichen der Jahresklassen 1888 bis 1895 in Erfüllung des Ukases vom 1. Dezember 1915 erlassen.

Italien.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, durch den eine

vom Unterstaatssekretär der Marine geleitete Kom⸗ mission eingesetzt wird, die sich aus Beamten der ver⸗ schiedenen Verwaltungszweige, einem Reeder, dem Direktar einer Schiffahrtsgesellschaft und zwei Industriellen zusammen setzen wird. Die Kommission hat 7 als möalich für den überseeischen Transport von ren und Mat

soweit sie den verschiedenen Verwaltungszweigen des Staates gehören oder zu ihnen in Beziehung stehen, von den ans⸗ ländischen Häfen nach den italienischen zu sorgen. Dies hat sowohl durch italienische wie ausländische Dampfer zu ge⸗ schehen. Zweitens hat die Kommission darauf zu achten, daß alle italienischen Dampfer, selbst die nicht requirierten schließlich im Interesse der nationalen Volkswirtschaft gebraucht werden. Drittens hat sie die Bedürfnisse der hauptlüchlichen Industrien zu überwachen und gemäß diesen Bedürfnisten über

8 1b

der Zweiten Kammer des Reichstags widerpumn 1

ein Abaeordneter von der linken Fraktion Ner f demokratischen Gruppe anohme des

einer Meldung der schen Telegra ur auf eine in einigen Zeitungen ers ie Mn wigte, in der ver einer persönlichen Einmischung des Rigs in die Politik vie Rede war, (Der Rebner würde Rierbei zweima

In r bei der Erörterung des Etats für d 2 ahen,e. H0 sn oua; i, wohhei er uns

Kerker begnadigt

Errichtung einer.

Der Vorrat an Gerste und

Präsi unterbrochen.) Der Minister ßern lenberg 276 As E rʒng ab:

Anläßlich der gemac piel will ich erklären, da in Hinsicht auf die äußere Politik nicts greignet hat, * Minister des Aeußern die Verantwortung nicht trägt und tragen

Die Kammer bewilligte sodann den Etat.

In der Ersten Kammer wurde der Etat für den iglichen Hof ohne Erörterung genehmigt. 2

Türkei.

Die Deputiertenkammer beriet gestern den Voran⸗

für das nächste Rechnungsjahr. Der inter⸗

sche Finanzminister Talaat Bei erstattete das Finanz⸗ sé, worin er auch über die Ergebnisse des laufenden hnungsjahres berichtete, und schloß mit der Erklärung, er überteugt, daß die Bemühungen der Feinde, die Türkei aziell zu unterjochen, gleichfalls nicht würden verwirklicht den. Die Kammer nahm, wie „W. T. B.“ meldet, den mien Voranschlag ohne Debatte an und trat dann in die fung der verschiedenen Kapitel ein, die rasch und fast ohne atte angenommen wurden. Eine solche hatte der Präsident schi Adil Bei mit Rücksicht auf den Kriegszustand als tlos bezeichnet. Die Kammer nahm den Antrag des Haus⸗ aausschusses an, wonach die bereits für die Einfuhr aus tschland bewilligte Zollfreiheit für die Dauer des Krieges alles aus dem Auslande eingeführte Oel ausgedehnt wird.

Griechenland. Nach einer Meldung des „Petit Parisien“ hat eine nzösische Abteilung die griechische Insel Fano, blich von Korfu, besetzt. Der griechische Marineminister hat den Verkauf echischer Schiffe an das Ausland verboten.

1“

Bulgarien. E11“ Auf Grund der militärischen Lage, die die jüngsten Er⸗ gisse geschaffen haben, haben es die griechische und mänische Regierung in Uebereinstimmung mit den bul⸗ schen Militärbehörden für angemessen Fachkt, ihre Kon⸗ aus Monastir (Bitolia) abzuberufen.

öJ“ 1“ 8 Der am erikanische Senat hat die Gesetze über die richtung einer Schiffswerft an der Kalifornischen ste zum Bau von Dreadnoughts sowie über Erhöhung Kadettenanzahl der Marineakademie in Annapolis 300 angenommen.

Im kanadischen Unterhause beantragte vorgestern 1 Premierminister Sir Robert Borden die Ver⸗ gerung der Legislaturperiode des Parlaments um Jahr und sagte, nach seiner Meinung habe man noch ht die Hälfte des Krieges hinter sich. Der Führer der position Sir Wilfrid Laurier unterstützte den Antrag. Trotz Ueberwachung durch englische Kreuzer ist es nach r Meldung des „Temps“ aus Rio de Janeiro deutschen hiffen gelungen, die südamerikanischen Häfen zu lassen. Sie durchstreifen unter amerikanischer Flagge den antischen und Stillen Hzeean. 111u“

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Kriegsnachrichten.

8

Großes Hauptquartier, 10. Februar.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Nordwestlich von Vimy entrissen unsere Truppen den unzosen ein größeres Grabenstück und gewannen in der gend von Neuville einen der früher verlorenen Trichter ück. 52 Gefangene und 2 Maschinengewehre fielen dabei unsere Hand.

Südlich der Somme wurden mehrfache französische Teil⸗ griffe abgeschlagen. Hart nördlich Becquincourt gelang dem Feinde, in einem kleinen Teil unseres vordersten abens Fuß zu fassen.

Auf der Combres⸗Höhe quetschten wir durch Sprengung en feindlichen Minenstollen ab. Französische Sprengungen döstlich von Celles (in den Vogesen) blieben erfolglos.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei der Heeresgruppe des Generals von Linsingen und der Armee des Generals von Bothmer wurden Angriffe wacher feindlicher Abteilungen durch österreich⸗ungarische ppen vereitelt.

. Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. . Oberste Heeresleitung.

G. T. B.)

11u“ 8

Wien, 9. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer und italienischer Kriegsschauplatz. ine besonderen Ereignisse.

Südöstlicher Kriegsschauplaz. 8 Die Vortruppen der in Albanien aperierenden K. und K. eitkräfte haben den IZsmi⸗Fluß überschritten und den t Preza und die Höhen nordwest lich davon besetzt. Feind, aus Resten serbischer Verbände, italienischen Ab⸗ ungen und Söldnern Essad Paschas bestehend, vermied den mpf und wich gegen Süden und Südosten zurück. er bei der Besetzung des Ortes Valjas (acht Kilometer edwestlich von Tirana) kam es zu einem kurzen Gefecht, in in der Gegner geworfen wurde. Unsere Flieger bewarfen in sb letzten Zeit wiederholt die Truppenlager bei Durazzo und 8 Hafen liegenden italienischen Dampfer erfolgreich mit hmben. haeh ereh die Lage unverändert ruhig; die giwaffnung ist abgeschlossen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

1

Der Krien der Taͤrkei gegen den Vierverband.

8 Konstantingpel, 10. Februar. (W. T. B.) Amtlicher richt: An der Kaukasus⸗ und Irakfront nichts von Be⸗ ntung. Am 6. Febrüar beschoß die russische F

RNpotterdam, 9. Februgr.

8

besonderen Schaden anzurichten, den Kohlenhafen von Zon⸗ auldak. Ein feindliches Flugzeugmutterschiff, das an diesem Iin teilnahm, wurde durch eins unserer Unterseeboote torpediert. 8

An der Dardanellenfront beschoß am 7. Februar ein Kreuzer auf der Höhe von Jenischehir erfolglos mit 10 Granaten die Küste von Teke Buxun. Unsere Artillerie schlug ein feindliches Flugzeug in die Flucht, das Vormittags Sedil Bahr überflog. Ein anderes Flugzeug, das denselben Abschnitt Nachmittags überflog, entfernte sich infolge unseres Artillerie⸗ feuers und flüchtste sich nach Imbros, von einem unserer Flugzeuge verfolgt. 8

Der Arleg zut SG.— rdar (W. T. B.) Der „Rotter⸗ damsche Courant? meldet: Die „City of Marseille“, ein neues Schiff der Liverpooler Hall⸗Linie von 8250 Tonnen, die im Mersey angekommen ist, berichtet, daß sie auf der Ausreise nach Indien durch ein Unterseeboot beschossen wurde. Zwölf Projektile wurden abgefeuert, die alle zu kurz gezielt waren. Die 175 Passagiere, darunter 35 Frauen und oin er, waren während der Beschießung unter Deck. 1““

Parlamentarische Nachrichten.

Den beiden Häusern des Landtags ist eine Denk⸗ schrift über die in der Zeit vom 1. April 1913 bis zum 31. März 1915 erfolgten Bauausführungen an den natürlichen und künstlichen Wasserstraßen, über deren Regulierung und Herstellung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden sind, zugegangen. 18

„Die Denkschrift berücksichtigt auch diejenigen Bauausführungen, für die durch das Extraordinarium des Etats besondere Mittel bereit⸗ gestellt worden sind. Ferner sind aufgenommeg die in Ausführung begriffenen und zum Teil bereits fertiggestellten Bauten, die auf Grund besonderer Gesetze erfolgen, und zwar der Gesetze, betreffend: 1) die Verbesserung der Vorflut⸗ und Schiffahrsverhältnisse in der unteren Oder, Havel, Spree, Lausitzer Neiße und dem Bober (vom 4. August 1904), 2) die Herstellung und den Ausbau von Wasser⸗ straßen (vom 1. April 1905), 3) den Bau eines Schiffahrtkanals vom Mauersee nach der Alle bei Aülenburg, des Masurischen Kanals (vom 14. Mai 1908), 4ü) den Nogatabschluß (vom 20. Juli 1910), 5) die Verbesserung der Oderwasserstraße unterhalb Breslaus (vom 30. Juni 1913), und des Reichsgesetzes, betreffend den Aus⸗ bau von Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrt⸗ abgaben, vom Dezember 1911. Letzteres ist bisher nur für das Gebiet der Weser, in Kraft gesetzt. In dem regelmäßigen Fortischritte der Bauarbeiten ist infolge des Krieges an allen Wasserstraßen eine zum Teil erhebliche Verzögerung eingetreten. Die vollständige Einstellung der Arbeiten, die bei Kriegs⸗ ausbruch an vielen Stellen erfolgte, war nur von kurzer Dauer. Soweit erforderlich, wurde die Weitexführung der Bauten, namentlich der vor der Beendigung stehenden Bauausführungen auf Grund des Wasserstraßengesetzes, mit allen Mitteln angestrebt und zum Teil unter Heranziehung von Kriegsgefangenen durchgeführt. Dadurch 5 lang es, den Bau des Ems Weser⸗Kanals und der Oder Weichsel⸗ Wasserstraße so zu fördern, daß ihre vorläufige Iubetriebnahme trotz des Kriegszustandes im April 1915 erfolgen konnte.

Statistik und Volkswirtschaft.

Entwicklung des Beschäftigungsgrades und Arbeits⸗ marktes in Groß Berlin in der Zeit vom 22. bis 29. Januar 1916.

Nach der verglelchenden Darstellung des gewerblichen und indu⸗ striellen Beschäftiaungsgrades in Groß Berlin am 22. und 29. Januar, die das Statistische Amt der Stadt Berlin veröffentlicht, stieg in der Zeit zwischen diesen beiden Stichtagen die Gesamtzahl der verstcherungspflichtigen Mitglieder von 238 Kranken⸗ tassen Groß Berlins von 1 111 845 auf 1.118 206, d. i. um 6361 oder 0,57 %; dabei hat das männliche Geschlecht um 1926 oder 0,40 %, das weibliche um 4435 oder 0,,1v %, also verhältnismäßig stärker, zu⸗ genommen.

Bei den 28 allgemeinen Ortskrankenkassen beträgt die Steigerung bei beiden Geschlechtern zusammen 5109 Versicherungs⸗ pflichtige oder 0,75 %; bhiervon entfallen 1554 oder 0,84 %, auf die Männer und 3555 oder 0,82 % auf die Frauen, sodaß diese hier eben⸗ falls die stärkere Entwecklung aufweisen. G

Auch bei der Gesamtheit der 207 gewerhlich gegliederten Krankenkassen ergab sich diesmal ein Mehe an beschäftigten versicherungepflichtigen Männern von 373 oder 0,18 %, an Frauen von 771 pder 0,4 %, zusammen ein Mehr von 1144 Versscherungspflichtigen oder 0,27 %. Die Veränderungen sind im einzelnen nur geringfüg. Die Sammelgruppe der „sonstigen“ (nicht zu den fünfzehn einzeln aufge⸗ führten Gruppen von Gewerben und öffentlichen Betrieben ge hörenden) Krankenkassen, in der namentlich die Damenmäntelherstellung eine gesteigerte Beschäftigung aufweist, hat mit +. 2,7 % (228) am meisten zugenommen; das Verkehregewerbe verzeichnet ein Mehr von 0,1 % (267), das Druckereigewerbe ein solches von 0,e8 % (191). Von den im ganen 3 Gewerbegruppen mit einer Abnahme der Versicherungs⸗ pflichtigen zeigen die Waren⸗ und Kaufhäuser mit 1,00 % (203) verhältnismäßig das Feöte Weniger.

Die Zahl der bei 38 Fachverbänden der freien Gewerkschaften

ermittelten Arbeitslosen hat sich in der Woche vom 24. bis zum 31. Januar nur unwesentlich verändert (— 45 oder 1,66 %). Im einzelnen seien erwähnt: die auf den Eintriti von Frostwetter zurück⸗ zuführende Zunahme der arbeitslosen Maurer um 32, andererseits eine Abnabme um 23 bei den Holzarbeitern und um 44 bei den Buch⸗ bindern. Auch nach dem Bericht des Verbandes märkischer Arbeits⸗ nachweise scheint in der Woche vom 22 bis 29. Januar die Lage des Arbeitsmarktes sich nicht wesentlich verändert zu haben. In der Metallindustrie wurden weniaer Arbeitskräfte verlangt als in der Vorwoche. Nach dem Bericht des Verbandes Berliner Metall⸗ industriellen nahm die Zahl der gemeldeten offenen Stellen für Metallarbeiter um rund 120 ab, während die der Arbeitsuchenden sich um 50 vermehrte; doch bleibt die Zahl der Arbeitsuchenden (366) noch immer hinter der der offenen Stellen (513) zurück. In der Industrie elektrischer Maschinen dauerte die günstige Lage an, so daß hier noch Ueberstunden notwendig wurden. In der Möbel⸗ fabrikation war die Lage günstiger als in der Varwoche. In der chemischen Industrie wurden zum Ersatz männlicher Arbeits⸗ kräfte mehr Arbeiterinnen angestellt als in der Vorwoche. Die Lage der Bautindustrie war in der Berichtswoche etwas günstiger als in der Vorwoche. Nach dem Bericht des kaufmännischen Verbands für weib⸗ liche Angestellte überstieg die Nachfrage nach weiblichem Kontorpersonal noch immer stark das Angebot. Im ganzen 8—ef bei den öffent⸗ lichen Arbeitsnachweisen Groß Berlins die Zahl der vermittelten männlichen Arbeitskräfte 2156, die der weiblichen 2437. An offenen Stellen waren für männliche Personen 2647, für weihliche 2879. varhanden. Die Zahl der männlichen Arbeitsuchenden stellte sich auf 3394, die der weiblichen auf 4552. 2*

.

Bevor der kriegsbeschätigte Offizter mit per Aupbildu nenen Beruf begingi, sollie er sich darber flor selg, für ihn am geeigneigen b- Der Berufsbilpung mu schmierige und wichtige Berufswahl vorgusgehen. Für den kriegs⸗ beschädigten Qffizter selbst kemmt es darauf an, den Beruf zu er⸗ greifen, der nicht nar seinen Neigungen, sondern guch seinem Lebens⸗ alter, ge Gesundheitzverhaltnissen, seinen Fähi keiten und bem für

er Beruf die besohders

die Ausbildung verfügbaren Aufwand an Zeit und Geld am besten ent⸗ spricht. muß nach Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß er es zunächst mit irgendeinem Beruf versucht, um dann, wenn ihm dieser nicht zusagt, umzusatteln. Diet würde für ihn mit Rücksicht auf sein meist schon etwas vorgeschrittenes Lebenzalter, nicht nur ein bedauerlicher Zeitverlust, sondern vielfach auch eine schwere Enttäuschung sein. Für die Gesamtheit aber ist es von Wichtigkeit, daß die vorzüglichen Kräfte, die wir in unseren kriegsbeschäbigten Offtsieren haben, so gut wie irgend misach nutzbar gemacht werden. Aus diesem Gedanken heraus hat der Rektor der Handelsbochschule in Berlin, Professor Dr. Eltzbacher, den Plan eines Kursus aufgestellt, der im Gegensatz zu allen anderen Kursen dem kriegsbeschädi ten Offizier nicht rufe⸗ bildung geben soll, sondern nur die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller HAnältnise den geeigneten Beruf zu wählen. Der Kurfus dauert zehn Tage und findet in der Handelshochschule vom 23 Februar bis zum 4. März statt. In dem Kursus sollen den Teilnehmern die wichtigsten für sie in Betracht kommenden Berufe pargestellr werden, und sie sollen erfahren, was für Kenntnisse man sich aneignen muß, um in den verschiedenen Berufen vorwärts zu kommen. Ueber bie einzelnen Berufe sollen hüeorxgende Praktiker sprechen, uͤber die Aneignung der erforderlichen Kenntnisse Theoretiker. Die Teil⸗ nehmer sollen instand gesetzt werden, sich selbst ein Urteil darüber

ankwesen, in industriellen Unternehmungen, in der Landwirt⸗ - st usfw. für sie besonders gerignet sind und wie sie sich am esten für jede dieser Stellungen votbereiten können. Das Ergebnis soll sein, daß bei der Berusswahl des krieasbeschädigten Offiziers der Zufall nach Möglichkeit ausgeschaltet ist. Der Kursus ist auf die kurze Zeit von zehn Tagen bemessen, damit es auswärtigen Offizieren erleichtert wird, ju dem Kursus nach Berlin * kommen. An jedem Vormittag sollen drei einftündige Vorträge, Nach⸗ mittags Besichtigungen stattfinden. An dem Kursus können, sowelt der Raum reicht, auch Unteroffiziere und Mannschaften des Beur⸗ laubtenstandes teilnehmen, die eine entsprechende Vorbildung haben und durch Kriegsbeschädigung zu einem Berufswechsel genötigt sind. Meldungen sind an den „Deutschen Hilfsbund für kriegsverletzte Offi⸗ ziere“ in Berlin W. 56, Französische Straße 29, oder unmittelbar an die Handelshochschule in Berlin, Spandauer Straße 1, zu richten. Von beiden Stellen und von der Auskunftsstelle für versorgung im Kriegeministerium, Berlin W. 9, Leipziger Platz 17, können n E1“ und das Programm des Kursus kostenfrei bezogen werden. Ein ausführliches Programm des Kursus wird quch in Nr. 6 der vom Kriegsministerium herausgegebenen „An⸗ stellungs⸗Nachrichten“ bekannt gegeben werden. 8

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Ernteergebnisse in Norwegen im Jahre 1915

Das Ergebnis der Getreide⸗ und Erbsenernte Norwegens war 1915 untermittel, die Beschaffenheit wird für Süd⸗ und den größeren Teil von Westnorwegen als gut bezeichnet. In Ostnorwegen war sie verschieden, indem ein großer Teil des zuletzt geernteten Ge⸗ treides beschädigt wurde. In den übrigen Landesteilen war sie in⸗ folge des ungleichmäßigen und späten Reifens un Ernteverhältnisse weniger gut.

Die Ergebnisse der Ernte 1915 sind, wie folgt

DAurchschnittsernte Eente Heberschuß oder

1906 1910 8 Minderertrag (Müteljahr) 1915b5 4 Jahres 191 hI 1u“ b. H

Roggen .. .

Gerste. 8 3 945 054 EEIE111“ 3 635 531 Gem. Korn. 216 961 196 128 Erbsen 89 408 62 026

Im gangen. 5 742 418 5 231 505 510 913 9 Kartoffeln. 9 637 266 7 026 720 2 610 546 27 Die Futterbestände waren in Mittelnorwegen ziemlich ausreichend, während in Süd⸗ und Wennorwegen ziemliche Mengen Strohfutter von auswärts bezogen werden mußten; ebenso mußten in den drei

fuhr ergänit werden.

Die Ergebnisse der Ernte sind, wie folgt: 1 Durchschnittzernte üee.; v-2 1““ 1906 —- 1910 ddees Jahres 1915 Tonnen Tonnen onnen p. H. Heu 2 878 397 2 606 816 271 581 9 Stroh . 575 248 594 528 19 280 Roggenstroh 51 516 41 755 9 760 Weizenstrohb 13 409 12 369 1 040 Gerstenstroh. 111 301 113 710 2 418 Haferstroh⸗ 367 177 394 047 26 870 Strob von gem. 1 Getreide . 20 080 21 685 1 605 Erbsenstroh 11 766 10 953 813 88

Auch die Obsternte war uistermittel, dagegen war die Beschaffen⸗ heit durchweg gut.

Die Gemüseernte hetrug etwa 23. v. H. unter einer Mittelernte, auch der Weiden⸗ und Sennenbetrieb war etwas ungünstiger als sonst. An wilden Beeren wurde in Ost⸗ und Südnorwegen etwa die Hälfte einer Mittelernte gewonnen, während in West⸗ und Nordnorwegen fast eine Durchschnittsernte erztelt wurde. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kristiania vom 24. Januar 1916.)

Die Kaninchenzucht in der Kriegszeit.

teilung unserer wichtigsten Nahrungsmittel gelehrt hat, macht es jedem zur Pflicht, soweit es in seinen Kräften steht, zur Bereicherung unseres Nahrungsmittelmarktes beizutragen. Dieg gilt namentlich für unsere Kleintierzucht, insbesondere für die Kaninchenzucht. Ihr volks⸗ wirtschaftlicher Wert und ihre wirtschaftliche Bedeutung ist gerade jetzt in der Kriegszeit in Erscheinung getreten.

Das Kantnchen braucht nur wenig Raum zur Unterkunft, Kisten und Kästen werden als Stallraum benutzt und können in den Stallungen des Großviehs oder in frostgeschützten Schuppen und Bodenräumen aufgestellt werden. Bescheiden in seinen Ansprüchen an Futter und Pflege, nimmt das Kaninchen mit geringwertigen Futtermitteln und Abfällen aus Haus und Garten fürlieb. Lange Zeit bestand bei uns

ist, als wilde Kaninchen anstandslos verzehrt wurden. Unser Edel⸗ kaninchen liefert ein in vielfacher Weise verwendbares, wohlschmeckendes und nahrhaftes Fleisch, das bei der gegenwärtigen Fleischkhnäpbheit und Fleischteu immer mehr zu unserer Ernährunß heräangeiczgen werden muͤß. 8s Prgvins Branden⸗ burg Wies kürzlich hesondets darauf „6 die auf anderen Gebieten nicht produktiy sein verst .

zucht zur Vermehrung unseter Fleischerzeugung 1“ E“ S 3 8

zur Berufoberatung für kriegsbeschädiste Offiziere. für einen

zu bilden, was für Stellungen in der Kommunalverwaltung, im

nördlichsten Aemtern, wie gewöhnlich, die Futterbestände durch Ein⸗

Sa Krieg, der uns die Notwendigkeit der Einteilung und Ver-

eine Abneiaung gegen das Kantnchenfleisch, die um so unbeßründeter