Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 0. Sitzung vom 10. Februar, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
8 An Regierungstische: die Staatsminister Dr. Freiherr von Schorlemer und von Loebell.
Präsident Dr. Graf von Schwerin eroͤffnet die Sitzung
3 ¼ Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung
der ersten Beratung der ef. d. ntwürfe, betreffend die Förderung der
Schätzungsämter und die
Se Der Prasident richtet an die noch gemeldeten Redner die Bitte, ihre Kesfäb ungen tunlichst büsofamenanfaffen, da der allgemeine Wunsch bsehe diese erste Lesung unter allen Um⸗ tänden noch heute zu Ende zu bringen, damit den Kommissionen wieder mehr Zeit für ihre Beratungen zur Verfügung stehe. Abg. Dr. Band (kons.): Ich werde mich bemühen, dem Wunsche des Präsidenten nachzukommen und mich möglichst . en. Wir Konservativen 8 den Gesetzentwurf über die Stadis n als einen gangbaren Weg, um dem durch die Kriegsnot schwer be⸗ drohten in den büßßen und kleinen Städten tatkräftig - helfen. Das mu -* geschehen, damit die Hypotheken ni⸗ durch die Konkurrenz begünstigten Kriegsanleihen verkürzt werden. Auch den Entwurf üder die Schatzungsämter begrüßen wir trotz seiner Mängel als einen erheblichen Fortschritt für den ehrlichen Grund⸗ stücksbandel und den soliden . war gestern wirklich nicht angebracht in so maßloser Weise Zweckverband von Gro Berlin anzugreisen und dadon zu sprechen, die Berliner Bevöl⸗ kerung als eine Schar von Paria und Heloten behandelt würde. Es ht nicht an, den 88% von 10 Millionen, den die Regierung
um
reitstellen will, als ein Geschenk für die Hausbesitzer zu betrachten. Diese Summe muß doch zurückgezahlt werden. ,. te wissen, wiediel Reichszuschuß für unsere großartige Arbeiterversicherung 8 kahlt worden ist. se Summe wird wohl niemals zurüchgezahlt werden, und niemand verlangt es auch. Im üdrigen beantrage ich Ueberweisung der Gesetzentwürfe an eine Rommission von 21 Mit⸗
gliedern. Dr. BroAmann (Gentr.): dann leider nicht im Herrn Präsidenten entspreche
ganzen Umfange dem Wunsche de ich als Vertreter einer Großstadt etwas ausführlicher werden me Im allgemeinen kann ich den beiden Gesetzentwürfen nut zustimmen, zumal wir ja in der Kommission Gelegenheit haben, dringend not⸗ wendige Verbesserungen vorzunehmen. Es handelt sich hier um ein⸗ schneidende Maßnahmen für den Grundstücksverkehr. Das Abgeord⸗ netenhaus hat seinerzeit in einer Resolution dorbereitende Maßnahmen verlangt. Um solche handelt es sich aber dier nicht meht. Man muß sich fengen, ob man und gleich nach dem Kriege solche einschneidende Fesethg rische Maßnahmen ireffen darf. Das erregt dei meinen 82 itischen Freunden Bedenken. Fraglich ist guch, ob man so ohne weiteres ländliche Verhältnisse nüf stadthg üdertragen darf und ob man nicht vielleicht besser einen anderen Weg dätte einschlagen sollen. Auf dem Lande bleiben die Grundstücke Generationen lang in einer Hand. Es ist darauf hingewirsen worden, daß wir in den Pfandbrief⸗ ämtern schon eine Art haben. Diese sind aber entweder von der Selbstverwaltu r von Erwerbsgesellschaften ins Leben rufen worden. Das über die Stadtschaften will aber diese Materie grundsätzlich für den Bereich der gangen Monaxchie regeln. Der städtische Grundbesitz draucht in erster Linie viel Geld. 83 dsdurch kana KNot aus der Welt geschafft werden. Die städtischen -.I sein. Deshalb können für erste Hopotheken gelten. Die Ndot des städtischen Grund. sites besteht aber in der Beschaffung der zweiten Hypotheken. Uns
kann mit sehr wohl denken. heken Ueber selber geben als auf dem Umwege schaft. Zieht Man auch die Verzinsung in Betracht, so ist Ge dat die Stadtschaften ein dlatloses Wesen bleiben. Um der kre des städtischen Grunddesitzes abzu d ist eben sehr
Kommunem Geld fi Hode
wird zunächst hier nur Zukunfismusik n. während wir kräftigen ö Le ger wart e rauben. I
Krieges cze Zeit nach ihm den Weg eiten kann, solche Hypotheken mit einem Tilgung zwan Das kann nur in Zeiten steigender Konunktur e. Die Bereit⸗ stellung von 10 Millionen Mark ist erfreulich, Der Betrag ist aber diel zu gering, ein Tyopfen auf den heißen Stein. Ich fafse diese Summe lediglich als eine Art Betriebskapi tal auf. Winschenswert icht auch, die Stadtschaften hi einer Zentraldank zu⸗ ammenpuschließen. Der Staat will dier ein gemeinnütziges Werk un. Das derdient gerade der Hausbesitz, von dem so viele Gewerbe Feig s 8Ir. deshalb 89 Fe 28 Nuckzahlung die etrages verzichtet nird. Der St — darf auf keinen Fall während
nach ihm in Kraft treten. Wir dürfen niemals vere
alles um die Sorge auf die Beschaffnung der zweiten Hopothek dinaus⸗- S8 führen, die zu 1
läuft. Das Taxamtgesetz wird zu Schäͤtzungen sind; dann werden die zweiten Hypothe ken gekündigt, der G
markt wird erschüttert werden; so kann das Gesetz geradezu katastro.
phal werden. Schon ebe das Gesetz in Kraft getreten ist, wird es den Grundstücksmarkt beeinflussen. Besteben denn wirklich so große Mißstaäͤnde im Tarwesen? Gewiß sind große Verluste entstanden, die bauptsochlich die 8 zu tragen haben, aber die Angriffe egen die Privatschätzer schießen weit uͤber das Ziel Das ufsichtsamt für Privatversicherungen hat anerkannt, die ein⸗ elnen Schätzer sich im allgemeinen gut bewährt haben. Die Sache ses so, daß die Einzelschatzer erwiesenermaßen zu boch, die öffent⸗ ichen Taxämter zu niedrig schätzen. Das nag tsamt für Privat⸗ versicherung hat die Verkaufsziffern mit den Ziffern verglichen, die von den privaten und von den öffemtlichen Taxatoren ermittelt sind. Danach ergibt sich, daß die privaten Schätzungen von den Verkaufs⸗ ziffern um 10,7 „X, die öffentlichen Schätzungen um 11,1 % ab⸗ weichen. Dadyrch verliert das Gesetz eigentlich seine innere Be⸗ rechtigung. Wenn beide nicht richtig schähen, dann fragt sich nur, ob es schlimmer ist, wenn zu hoch geschätzt oder wenn zu niedrig seshahe wird. Für mich ist es vwiel schlimmer, wenn zu tief geschätzt wird, besonders jetzt im Kriege. Die Taxatoren sollen den gemeinen Wert ermitteln. Was ist ge⸗ meiner Wertb Nach einer Meinung ist der gemeine Wert der⸗ enige Wert, den das Grundstück für jeden Besitzer hat, Der rühere Finanzminister Miquel sagte, der gemeine Wert sei der⸗ eenige, nach welchem die Hypothebenbanken beleihen. Die Gelehrten und die Praktiker fassen den gemeinen Wert ganz verschieden auf. Isch würde es füͤr beklagenswerk halten, wenn allein die Pfandsicher⸗ heit über das Grundstück entscheiden soll. Es ist außerordentlich schwierig, den richtigen Wert zu schätzen. Die Herren Taxatoren werden viel zu viel Macht bekommen, denn sie werden auch zu allen anderen Schätzungen herangezogen werden. Nach dem Gesetz sind gerade alle öe vem Schätzeramt ausge⸗ schlossen. Die, Schätzer sollen Kommunalbeamte sein. Ein Kom⸗ munalbeamter darf nicht Stadtverordneter sein, also kann ein Stadt⸗ verordneter auch nicht Tarator sein. Die Stadtverordneten sind aber sehr ehrenwerte, kenntnisreiche Leute, die wir nicht entbehren können, wenn wir zu pernünftigen Tapen kommen wolllen. Die Ausschließung unsguberer Elemense können wir ruhig den Vereinigungen der Sach⸗ verständigen überlassen. Weny jemand an einen ungeeigneten Taxator rrät, so hat er sich das selbst zuzuschreihen, denn in jeder größeren
tadt findet man geeignete Personen. Die ter sollen einmal Beamte sein, dann aber sollen sie wieder keine Beamten sein, denn die Verantwortung der Gemeinde für sie wird durch das Gesetz aus⸗ geschlossen. Geradezu unerträglich würde der Zustand sein, wenn es
Gedanken der De Sbhr pothe 22— e een fro glich, ob man 88 wãh ·
des Krieges oder gleich daß
are der omn len Schätzer keine Berufung gäbe; es 8e sich im Gegenteil fragen, ob nicht die Rechtsmittel gegenuͤber dem ordentlichen Rechtswege und dem Verwaltungestreitverfahren anz erheblich erweitert werden müssen. Einen Vorteil soll der eebergang zu dem stzerkollegium bedeuten. In der Praxis werden diese Kollegialschätzuüngen bald wieder auf Einzelschätzungen zusammenschrumpfen. Wer mit den Gerichten zu tun hat, weiß, daß im Richterkollegium der Referent die ausschlaggehende Person ist; noch vieimehr wird das bei den Taxkollegien der Fall sein. Gewiß legen bei den Kollegialberichten sehr oft auch die Beisitzer das Ge⸗ wicht ihrer Stimme in die Wagschale, aber der Referent bleibt doch die Hauptperson, und bei den ätzungsämtern wird es genau so ein. Paß ein Kollegium schwerfälliger als ein einzelner arbeitet, ist chon hervorgehoben worden; über eine Baugelderbypothek kann nicht erst ein Kollegium entscheiden. Sollen ferner die Taratoren auf die bereits vorhandenen Taxen der Katasterkontrolleure und so weiter zurückgehen dürfen oder sollen sie ohne Rücksicht darauf die Taxen vornehmen? Im letzteren Falle könnten doch Hanz wesentliche Ab⸗ weichungen der Paren vonesnander die Folge Lein. Werden keine Schätzungsgrundsätze aufgestellt, so bleibt das Gesetz nur ein Rahmen. Diese Grundsätze sind tatsächlich das Wichtigste, und sie müssen der Selbstverwaltung überlassen werden. Wenn wir hier auch dem⸗ jenigen zustimmen, was der -. Cassel im allgemeinen aus⸗ eführt hat, so müssen wir doch bezüglich Groß Berlins der Dar⸗ Legung vom Ministertische zustimmen und kfönnen jener des Abge⸗ ordneten Cassel besonderes Gewicht nicht beilegen. ie Kommission wird dafür zu sorgen haben, daß bezüglich der Schätzungsgrundsätze unterschieden wird zwischen einfachem Bauland, Wohngrundstücken und industriell benutzten Grundstücken. Wir begrüßen die Initiative der Regierung, der eetssen Grundkreditnot abzuhelfen, und wir werden gern und kreudig ihre Bestrebungen unterstützen und an dem Entwurf in der Kommission mitarbeiten.
Abg. Dr. Cremer (wl.); Der Krieg hat die vorher in weiten Kreisen verbreitete falsche Auffassung von der Bedeutung des Hen besitzes ganz erheblich korrigiert. Der selbständige Hausbesitzerstan hat sich als eine der besten Säulen der Staatswirtschaft und als einer der zuverlässigsten Träger der Sozialpolitik erwiesen. Der private Hausbesitzerstand hat sich in der Frage der Unterbringun der Angebörigen der im Felde sünhenden Krieger als ein Schutzwa een die Interessen des Hvypothekenkapitals und vene der Mietert zugunsten der letzteren hesebe. Wenn der Ahbg. Hirsch⸗ Zerlin darin kein besonderes Verdienst des Hausbesitzerstandes er⸗ blicken will, so 8 ich im Gegenteil sagen, diejenigen Hausbesitzer, die sich ihrer sozialen Pflicht nicht bewußt gewesen sind, bilden die Ausnahme. Der private Hausbesitz ist einer der wichtigsten Faktoren für die 98 des ö“ ach Professor Eberstadt besitzt Deutschland einen jährlichen Zuwachs von 198 000 amilienhaushaltungen; für die Errichtung der fürt diese erforder⸗ ichen Wohnungen ist jährlich etwa eine Milliarde Baukapital er⸗ forderlich. Schon vor dem Kriege hat man in gewissen Großstädten und Industriebezirken von einer Wohnungsnot sprechen können; schon fünf Vadre vor dem Kriege hatte die Bautätigkeit erheblich nach⸗
lassen, während des Krieges hat sie völlig geruht. Die überwiegende einung geht dahin, daß nach dem Kriege weit mehr Kleinwohnungen gebraucht und beschafft werden müssen, nicht nur faßj die Familien, die ihren Ernährer verloren haben und sich in bescheidenen Ver⸗ hältnissen einrichten müssen, sondern auch für die neuen Hausbalte, die molge der Zonahme der Heixraten bezründet werden. Wir stehen vor der pabe. hach dem Kriege mehreve Milliatden auszudringen, um diese Aufgaden zu erfüllen. Wenn der Vextreter der freikonservatiden Partei gemeint hat, es sei in gewisser Weise be⸗ dauerlich, doß durch Reses nFroße Kreditbedürfnis der Grundbesitz in eine immer größere Abhängigkeit von dem sogenannten mobilen Kapital gerate, so kann ich diese Sesennicht teilen. Es handelt sich hier um einen mit der wirischaftlichen Entwickelung unseres Volkes in un⸗ tennbarem Zusammenhang stehenden 2 Bei dem schnellen Volkswachetum und dem verstärkten Wohnungsbedürfnis war es nicht zu umge das mobile Kapital in sehr — Umfange beranzu⸗ e der private Hausbesitz das Wohnungsbedürfnis nach dem befried 5 mun ö. und ein neuer ges⸗ werden. entsteht nun Fape na dem Kriege für den Bau neuer Häuser das nötige Kapital zur Vev. e und ob Nicht eine Abwanderung don Kapitalten vom polhekenmarkte zu anderen Iweceen stattfinden wird, z. B. für die Ige der 2àI. des Gesetzentwurses oll ausgesprochenermaßen die sein, da
ꝛcche der Indastrie. Die Bodenwe
die ätzungsämter 8 niedrigere F macht werden. Dadurch würde der — bis zu 25 9% 8n werden. Die Folge davon würde sein, daß der Grundbesitz etwa 5 Milliarden mehr beschaffen müßte, um die Beleihungsgrenze zu erreichen. Gexade dieser Umstand kann katastro· phal für Grunddesitz werden. Es müßten, um dies een. wenigstens Uebergangsbestimmungen geschaffen werden. 10 Mil⸗ lionen, die vorlänfia zur Sanierung des Hypothekenmarktes in Aus ⸗ öt genommen sind, erscheinen viel zu gering. Ich glaube, daß ein Kelfaches dieser Summe erforderlich sein würde, um einigermaßen das zu leisten, was nötig ist, um den Grundbesitz vor Schaden zu wahren. Wir wümschen unter allen Umständen, daß wenigstens der Kern der Schätzungsgrundsätze für die Schätzungsämter in das Gesetz hineingearbeitet wird. Außerdem muß undedingt eine Beschwerde⸗
instanz gegen die Schätzur geschaffen werden. So wie der Entwurf jetzt lautet, ist eine große Ban don sehr zuverlässigen Persönlichkeiten von dem Schätzungkamt a lossen. Hier ist eine Aenderung er⸗ forderlich. Dem Schätzun dürfte nicht bloß das Recht zustehen, amtliche Urkunden einzufordern, sondern auch sachkundige Zeugen zu dernehmen. Zweifelhaft ist es, ob es möglich sein wird, die Stadt⸗ aften so leicht zu begründen, wie es die Regierung anzunehmen int. Eine oder zwei en sollen geneigt sein sich 2 beteiligen. sich die Provinzen nicht darauf einlassen wollen, so müßte die Staatsregierung in ettz die Befugnis erhalten, aus eigener Initiative solche Stadtschaften zu schaffen. Es müßten beide Gesetze, das über die Schatzungsamter und das über die Stadtschaften * itig in Kraft treten. Die Stadtschaften hätten die Aufgabe, 80. X he Beleihung der ersten und 20. ℳ für die Beleihung der zweiten Ule zur Verfügung zu stellen. Ob aber die Städte und Gemeinden Trägoer einer Burgschaft sein soilen, erscheint mir sehr zweifelbaft. Das würde dazu führen, daß das Institut nicht lebensfähig wäre oder seinen Zweck nicht erfüllte. Städte, wie Berlin, könnten eine solche Bürgschaft ertragen, die kleinen und mittleren Städte aber nicht. Es Fönnte davon höchstens die Rede sein, wenn ein ungünstiges Sub⸗ hastationsergebnis zu befürchten wäre. Was die Behandlung von Berlin anlangt, deen mich die Ausführungen der beiden Minister durchaus nicht n daß es notwendig ist, Stadt Berlin einen Ausnahmez in diesem Gesetz zu schaffen, am wenigsten die Darleaumgen des Ministers des Innern der sagte, daß, wenn zwei Häuser 85 einer Straße 1 Berlin an Charlottenburg grenzt, es nicht nötig wäre, vers⸗ e Schätzungsämter anzuspannen. Fur die Bewertung ernes Grundstuckes spielt es eine große Rolle, welcher Gemeinde das Haus gehört. In der einen Gemeinde können viel günstigere kommanale Einrichtungen bestehen als in der anderen. Meine politischen wollen erst abwarten, ob eine r 1gs nns Behandlung von Berlin als . na⸗ sen wird. Vor⸗ läufig ist diese Notwendigkeit nicht na Warum ist diese Feeee Behandlung gerade für Berlin notwendig und nicht fur Eiberfeld⸗Barmen und andere Industriebezirke? Die amtlichen Taren müßten nicht nur für die Erlangung des Grundkredits, sondern für die Zwecke der eerung, p. B. der Grundsteuer nach dem meinen Wert, die dlage binen. Der Selbstverwaltung müßte bei der Auswabl der Schätzet ein — Einfluß gewährt werden. Die Stadtverordneten ten nicht nur sondern ihnen auch in irgendeiner Form ein Veorschla EE1“ 188 itzerstand willigen, um die Rotstände, mit Hilfe öffentlicher Mittel za —2— demokraten sind es doch, die ga sn meisten n die sie hier einem sehr bedrängien Stande verweigern wollen.
. wenden hat, um sein ie
8
Albg De. Arende Ikreikons.) ul Frfeais er Sox; Debatte 6 ich festste Eegerne baß keine pec sätzlich ablehnend gegen das Gesetz über die öffentlichen 88 gusgesprochen hat. Es war Herrn anns Parteifreund Hefluhh ich im Jahre 1906 in demselben Sinne wie früher mein el ege 55 von für ein derartiges ge peeberischer P. ausgesprochen hat. Auch ich wünsche, daß die beiben Gesetze eisl hbehandelt werden und dies auch im Gesetze zum Ausdrus Ich glaube, daß jetzt gerade wahrend des Krieges der richtig Plick ist, wo ein sosches Gesetz behandelt werden muß. Man ie warten, bis wieder normale Verhältnisse eingetreten sind. muß unterscheiden zwisästr Notstands⸗ und Kriegsmaßregeln un nahmen von dauernder Wirkung für den Grundbesitz. Diese beiden uu gehören zu den letzteren. Für die ersteren 98 Maßnahmen der sesebgebüne erforberlich. Für das Inkrafttreten der Gesetze möluh - vere und esen Grundlage gefordert werden. Es ist nitt 6 St bancanne einheitlich m zeitig in der ganzen Monarchie in Kraft tritt. Dies läßt sicht! nach dem jeweiligen .1eun der einzelnen Provinzen regeh selbe gilt von den Stadtschaften. Berlin hat bereits ein Pe amt sch leicht zu einer Stadtschaft ausbauen läßt 2 dürfte die Frage, oh Berlin oder Groß Berlin ein einziges Sch amt bekommen soll, ein ganz anderes Gesicht erhalten. Sechengeehetegeses wünsche ich ebenfalls eine festere Form. Stelle der kündbaren Hypothek muß die unkündbare treten. aber nur auf der Grunblage der hh. Taxämter möglich die Pilgungshvpothek bei Hausbesitzern unbelieht ist, so bem auf der Entwicklung, die der stäbdtische Hausbesitz genomas Er hatte bei der wirtschaftlichen Aufwärtsbewegung keim “ Ferner wurdben bielfach zu hohe Anfordem ie Tilgung gestellt und gleichzeitig die Beleihungsgrenze zu set gesetzt. Die Pilgung muß aber in einem bescheidenen Ies und die Beleihungsgrenze beraufgesetzt werden. Bei der! muß man bedenken, daß es sich um eine Entschuldung handekt! Abnutzung des Grundstücks enispricht. Die dMFups muß aber Stadtschaft auf einer anderen Grundlage wie bei der * ruben. Eine Erhöhung der Mündelsicherheit für städtisch u fordern, halte ich nicht für richtig. Hier liegen die Dig Städten anders wie auf bem Lande, wo die Grundstücke uch solchen und der Möglichkeit der Ertragsvem unterliegen. Anderseits ist aber eine dehengoreIe don für den städtischen Besitz in keiner Weise ausreichend. Hier lhen Mündelsicherheit durch Bürgschaftsübernahme seitens Provmm oder Gemeinde erreichen. Eine Beleihung über 50 ℳ% hinaus h aber nur durch die Unkündharfeit der ersten Hypotheken Zwischen. Stadtschaft und Lanpschaft ist zu unterscheiden, 5 setzterer der Ertragswert nicht so schwankt und die getilgee d nach einiger Zeit dem Eigentümer wieder zur Verfügugg werden kann. Bei der Staptschaft muß die Vilgung dagege vollen Abtragung bei dem Pisn riesöm⸗ vecblescten Für de Hopotbhek zwischen 50 und 75 % könnte die Form der Mb gewährt werden, Hierbei bringt jeder Zinstermin eine Vemell der Leistungen des Schuldners. Die Stadtschaften sollen m etwa das ganze Kee seceies des denlcgn Grundbesitzes deie das über das Erreichbare hinausgeht. Ich hoffe, daß die R. auch die Hypothekenbanken, Sparkassen und Versicherungsgeich ür die Lilgungshypothek erwärmen wird. Wenn man darm Sedteünten das Recht gibt, mit Hilfe stadtischer 6e Hypotbeken bis u 75 % der Taxe zu gKgeben muß die Regierung au⸗ die Möglichkeit erwägn Aenderung des Hypothekenbankgesetzes in der Richta Peüetenn. der Beleihung bis zu 75 F herbe ier gefragt, wo das Geld herkommen solle für diesen Bank zu gründen, die der
Man hat und hat den Gedanken angeregt, eine briefverkehr organisiert. Dieser Gedanke muß vom Reiche m Staate aufgenommen werden, Eine solche Bank ist auch und wenn wir die Tilgungshypothek verallgemeinern wollen, dem teresse von Hypothekengläubigern und ö 8 eeen. Has Kapital, das die Sta Nes. für ihra rauchen, wird nicht etwa durch die 10 Milliogen daxgete ihnen bier für ihre 8 Einrichtung zur Verfügung 85 Die Stadtschaften haben sich durch den Verkau vriefe 88 zu erbalten. Es handelt sich auch nicht um die Lünc eines einzelnen Standes, wie der Abg. Hirt gemeint hat; die Hausbesitzer rekrutieren sich aus allen R der Bepölkerung, auch kleine Beamte, Handwerker und Aret ausbesitzer, und sehr viele Hausbesitzer ünn auch Mieter. U t, wenn ich nicht ganz irre, der Abg. Hirsch selb 8 Unterkommission gehört, welche in der Session 1914/15 die Fm formulierte, die vom Hause angenommen wotder welche zu der Vorlage wegen Förderung der Stadtschafte hat. Es muß rechtzeitig, es muß jetzt eingegriffen werden n Feeersderne shan⸗ zu Fenem der keineswegs in den GErt⸗ allein, sondern weit mehr in den Mittel⸗ und Kleinstädtet Es handelt sich hier recht eigentlich um eine Mittelstandefrmt Feldzugsteilnehmern ihren Grund⸗ und Hausbesitz zu erhalter Pflicht, der wir uns nicht entziehen dürfen. Die bodenrefont Ideen haben in ihrer Entwicklung zu der Not des Hausbeste unwesentlich beigetragen. Die Einführung der Besteuermmg ug gemeinen Wert hatte diele Vorzüge, aber fe führte auch zu nh Bauzwang und hat den Bauschwindel gefördert, alsp ganf nh dem Bodenreformerprogramm entgegengesetzten Richtung Ohne Uebergangsbestimmungen wird nicht auszukommen sen großer Vorzug dieser Debatte ist, daß sich die Ueberzeugun gesetzt hat, daß dem städtischen Hausbesitz Hilfe gebracht ment Wo ein Wille ist, wird auch ein Weg sein. Abg. Dr. Crüger⸗Hagen (fortschr. Volksp.): A. Vorlagen haben ein eigenartiges Schicksal gehabt: Samtlite haben sich mit dem Grundgedanken einverstanden erklätte k einzelnen eine so tiefgehende Kritik geübt, so viele Bedenke gemacht, daß man um das Zustandekommen etwas Angft be könnte. Das Schätzunasgeset ist wirklich nur ein Rahmeng mand weiß, welches Bild in diesen Rahmen hineinkomng Auch die Begründung beider Vorlagen läßt sehr viel zun übrig. Die Vorlage über das Schätzungsverfahren wird t einschneidender Wirkung für unser ganzes Wirtschaftsleben e Wirkung wird sich erstrecken auch auf die gefunch und sicherlich sogar auf die Höhe der Mieten. Wäre das he vne. gekommen, so wären die heutigen Schwiente Hausbesitzes in dem tatsächlichen Umfange nicht in die En getreten. Dann würden wir aber auch ein Gesetz mit um lichen Inbalt erhalten haben. Mindestens hätte uns die he in einer Denkschrift auseinandersetzen sollen, wie sie sch Beseitigung der Hypothekennot denkt. Die beiden Vorlamm ja nicht einmal gleichzeitig gemacht worden. Erst die vnf gezeigt, daß sie nicht nur — sondern bie gewissen Grade eine Einbeik bilden. Es gehört daun arhe ständige Reform des Grundsteuerwesens. Der Grundbeßh Lasten bereits überbürdet. Denkt die Regierung bei der uf von Stadtschaften an die Gemeinden? Die große Zahl des den ist außerstande, Hypothekenanstalten zu errichten. höchstens die Provinz in der Lage sein. Wie weit soll der gehen, bis 70 oder 75 Prozent? Eine Hypothekenbank foll be zent gehen. Eine Grenze zu ziehen, ist hier sehr schne⸗ wir mit Staatsmitteln die Hypothekennot beseitigen uef würden nicht 10 oder 100 Millionen reichen. Die gefordeme lionen können nur dazu dienen, die Organisation der f in die Wege zu leiten. Die Befriedigung der erstem u Hyvpothek müßie in eine Hand velegt werden. Ich füne Privatkapital sich mehr und mehr vom städtischen — ziehen wirdt. Der Hausbesitz 22.
aß der Gese ntwurf für die
Begünsti
wissen, an welche Sif egierung in ge ist, nachösuweisen 2 2 sites nicht so schlechi ist, würde den dc
Die Um⸗
8 tri den Stadts leichter sein. 7. Reteren Seetsaen Planessörba bchen N mnrs