1916 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Denutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Februar 1916. In der am 14. Februar unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ itzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer neuen erordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch die Zustimmung erteilt.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen. 88 eee—*.“] Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nungswesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Handel unnd Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Die Bestimmung, nach der die während des Krieges unter Gewährung freier Fahrt beurlaubten Mannschaften mobiler und immobiler Formationen des Heeres für die Dauer des HPrlaubs Verpflegungsgebührnisse erhalten, ist durch Allerhöchste Order vom 30. Juni 1916 auch auf die Mann⸗

schaften der Marine ausgedehnt worden. Der Anspruch auf das Verpflegungsgeld für die Mannschaften der Marine beginnt ebenso wie für die des Heeres mit dem 21. De⸗ zember 1915... 8 1“

Nach den in verschiedenen Laz und gewerblichen Be⸗ trieben gemachten Erfahrungen halten sich kriegsbeschädigte Rentenempfänger häufig deshalb von der Arbeit fern, weil sie glauben, daß lohnbringende Beschäftigung eine Ver⸗ minderung ihrer Rente zur Folge habe. Wie irrig eine solche Auffassung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist, ergibt sich aus nachstehenden Ausführungen.

Die Höhe der Militärversorgung wird nicht nach der Erwerbskätigkeit, die im allgemeinen in der Höhe des Lohnes ihren Ausdruck findet, sondern nach der Erwerbs⸗ fähigkeit bemessen. Der Grad der Erwerbsfähigkeit wird in erster Linie nach dem aus den Folgen der Dienstbeschädigung sich ergebenden Gesundheitszustand bestimmt. Die Erwerbs⸗ verhältnisse und alle übrigen Umstände werden zur Beurteilung mit herangezogen, können aber niemals von ausschlaggebender Bedeutung seim. Ist ein Dienstbeschädigter gänzlich erwerbs⸗ unfähig, so erhält er die Vollrente, ist er teilweise erwerbs⸗ unfähig, die Teilrente des entsprechenden Dienstgrades. Im allgemeinen wird allerdings der gänzlich Erwerbsunfähige nicht oder wenig in der Lage sein, sich ein Verdienst zu ver⸗ schaffen. Anders ist es aber bei dem nur teilweise Erwerbs⸗ unfähigen. Dem Sinne des Gesetzes nicht allein, sondern ebensosehr der sittlichen Auffassung unseres Volkes ent⸗ sprechend ist er verpflichtet, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten. Er befindet sich in einem großen F. wenn er glaubt, daß die Rente, die ihn nur für den

eil der verminderten Arbeitsunfähigkeit entschädigen soll, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ausreichen müsse. Was ihm zur Deckung seiner Ansprüche fehlt, muß und kann er sich bei gutem Willen verdienen. Dieser Verdienst kommt ihm zugute, ohne eine Schmälerung seiner Rente herbeizuführen. Denn die Rente hängt, wie schon gesagt, lediglich von dem

Fetiges körperlichen Zustand ab und nicht von anderen Ver⸗

ältnissen, wie z. B. der Höhe des Verdienstes. Leute, die rößere Glieder (Arm, Bein, Hand) oder das Augenlicht ver⸗ oren haben, können die Verstümmelungszulage niemals ver⸗ lieren, auch wenn sie einen noch so hohen Verdienst haben. Die Kriegszulagen verbleiben ihnen in derselben Höhe, solange sie überhawpt in dem gesetzlichen Mindestgrad (10 Prozent) erwerbsbeschränkt sind.

Wer also z. B. infolge Verlustes des linken Armes neben der Nente eine Kriegszulage von 15 monatlich und Ver⸗ stümmelungszulage von 27 ℳ, monatlich erhält, behält die Zulage unverändert lebenslänglich, weil naturgemäß die durch die Folgen der Verletzung bedingte Erwerbsunfahigkeit niemals weniger als 10 Prozent betragen wird. Hieraus geht hervor, daß er auch die an und für sich veränderliche Rente nie ganz verlieren wird. Auch der völlig Erblindete behält seine Ver⸗ stümmelungszulage und die Kriegszulage lebenslänglich neben einer hohen Rente, auch wenn er zur Verbesserung seiner wirt⸗ 1. er zen . Lage eine der vielen für Blinde vorhandenen Er⸗ werbsmöglichkeiten ergreift.

Jeder noch einigermaßen erwerbsfähige Kriegsbeschädigte wird gut daran tun, sich um eine Erwerbsquelle zu bemühen, denn die Arbeit schafft Freude am Leben und hilft über manche Widerwärtigkeiten hinweg. 1“

Bei den Militärbehörden laufen ständig anonyme Zu⸗ schriften ein, in denen darauf hingewiesen wird, daß diese oder jene Behörde oder Firma für Beamte, Angestellte oder Arbeiter die Befreiung vom Heeresdienst auf dem Wege der Reklamation zu Unrecht erwirkt habe. Vielfach mögen die Brief⸗ schreiber von der guten Absicht geleitet sein, dem Vaterlande zu nützen. Im Deutschen Reich wird aber niemand, der wehr⸗ pflichtig und zum Kriegsdienst in irgend einer Form (in der Front, in der Etappe, in der Heimat) tauglich ist, längere heit vom Heeresdienst befreit, wenn er nicht mit Wissen und Willen der Heeresverwaltung vor eine andere im Dienst des Vaterlandes gleich wichtige Aufgabe gestellt ist, wie dies z. B. bei An⸗ fertigung dringenden Kriegsbedarfs, bei Arbeiten für die Volksernährung und ähnlichem mehr der Fall ist. Eines muß auf das dringendste gefordert werden: Wer glaubt Mit⸗ teilungen über vermutete Unzulässigkeiten dieser Art machen zu müssen, der möge auch, wie es der deutschen Sitte entspricht, den Mut haben, mit seinem Namen für die Sache einzutreten. Nur dadurch erwirkt er sich ein Anrecht darauf, daß der Fall untersucht wird.

1111 8 11““

Auch im Monat Januar ist die Einm ohnerschaft der

von uns besetzten belgischen und französischen Gebiete durch das Feuer ihrer eigenen Landsleute und der Eng⸗ länder wieder schwer getroffen worden. Eine sorgfältige Zusammenstellung dieser Verluste ergibt laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Ziffern: Tot sind 10 Männer, 13 Frauen und 12 Kinder; verwundet: 28 Männer, 43 Frauen und 27 Kinder. Insgesamt sind während des vergangenen Monats in dem besetzten Gebiete also 133 Personen von ihren Landsleuten oder den Engländern getötet oder verwundet worden.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 882. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 1. Liste der in Kriegsgefangenschaft befindlichen und jetzt in der Schweiz untergebrachten preußischen Heeres⸗ angehörigen, die 455. Verlustliste der preußischen Armee und die 253. Verlustliste der sächsischen Armee.

1“

Braunschweig.

Der Staatshaushaltsetat des Herzogtums Braunschweig für die Finanzperiode 1. April 1916/18 ver⸗ anschlagt die Gesamteinnahmen auf 25 404 700 ℳ, die Ge⸗ samtausgaben auf 30 654 300 ℳ. Der Etat schließt mithin mit einem Fehlbetrag von 5 249 600 ab. In den Be⸗ merkungen heißt es laut Bericht des LZ. B.

Zur Deckaung eines Teiles dieses Fehlbetrages werden die Ueber⸗ schüsse des Staatshaushalts aus früheren, Perioden berangezogen werden müssen. Die verhältniemäßig geringe öͤhe dieser Ueberschüsse zwingt uns, der Landesversammlung zur rhöhung der Staats⸗ einnahmen Vorschläge zu unterbreiten, wegen derer wir auf unsere be⸗ sondere Vorlage Bezug nehmen. Wir können nicht dringend genug darauf hinweisen, daß die größten durch diesen Kriea hervorgerufenen Schwierigkeiten uns noch bevorstehen und es daher jetzt schon geboten ist, die bestehenden Rücklagen zu schonen oder wenigstens, soweit es irgend vermeldbar ist, nicht den Weg der Anleihe zu beschreiten. Gegen letzteren Weg spricht, abgesehen von der hohen Verzinsung und Kursverlust, auch das Reichsinteresse (Kriegsanleihe). Wegen der Deckung des Fehlbetraages behalten wir uns weitere Vereinbarungen mit der Landesversammlung vor. 1“

8

Schwarzburg⸗Rudolstadt. F“ Ueber die Anbahnung eines Zusammenschlusses in den schwarzburgischen Fürstentümern fand vorgestern in Erfurt auf Einladung der beiden Präsidenten eine vertrau⸗ liche Besprechung von Abgeordneten aller Parteirichtungen statt. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde von allen Anwesenden der Ueberzeugung Ausdruck verliehen, daß die gegenwärlige große Zeit mit ihren großen Aufgaben auch die Vereinigung der schwarzburgischen Lande zu einem Staate fordere. Wie die „Schwarzburg⸗Rudolstädtische Landeszeitung“ erfährt, wird eine dahin gehende Vorlage schon dem gestern in Rudolstadt zu⸗ sammengetretenen Landtage zugehen.

b Oesterreich⸗Ungarn.

Der König der Bulgaren ist gestern vormittag aus dem Standort des österreichisch⸗ungarischen Armeeoberkommandos in Wien eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem Erz⸗ herzog⸗Thronfolger Karl Franz Joseph im Namen des Kaisers begrüßt worden. Auf der Fahrt durch die reich be⸗ flaggten Straßen nach dem Palais Coburg, wo der König Wohnung nahm, wurden ihm stürmische Huldigungen dar⸗ gebracht. Gegen Mittag stattete der König Ferdinand dem Kaiser in Schönbrunn einen Besuch ab. Nach herzlicher Be⸗ grüßung zogen sich die beiden Monarchen zurück und blieben lange Zeit in intimem Gespräch zusammen. Danach fand in der kleinen Galerie Frühstückstafel beim Kaiser statt, an der außer den Monarchen als Gäste teilnahmen der Erzherzog Karl Franz Joseph, der Ministerpräsident Radoslawow, die Generale Jekow und Sawom, das gesamte übrige Gefolge, der bulgarische Gesandte Toschew mit den Herren der Gesandt⸗ schaft, der Ehrendienst, die Ministerpräsidenten Graf Stürgh und Graf Tisza, die Minister Baron Burian und von Krobatin sowie der Hofdienst. Nach dem Frühstück hielten beide Herrscher Cercle.

Der österreichische Minister des Innern Prinz zu Hohenlohe mit dem Minister von Morawski und dem Statthalter von Colard ist gestern in Lemberg eingetroffen.

Großbritannien und Irland.

Eine Königliche Verordnung ruft einer Meldung des Reuterschen Bureaus zufolge alle Unverheirateten unter die Fahnen. 1 3 8

Frankreich. .“

Der Ministerpräsident Briand und der Minister Bourgeois sind gestern aus Italien nach Paris zurück⸗ gekehrt. Abends empfing der Ministerpräsident im Ministerium des Aeußern eine Reihe von politischen Persönlichkeiten, denen gegenüber er, wie die „Agence Havas“ meldet, betonte, wie sehr er von dem ihm in Italien von seiten des Königs, der Regterung und des Volkes bereiteten Empfange erfreut sei. Aus einem sehr verständlichen Gefühl heraus lehnte Briand es ab, auch nur die kleinste Andeutung über die Ergebnisse seines Besuches in Italien zu geben, und beschränkte sich darauf, zu wiederholen, daß er einen äußerst befriedigenden Eindruck mit sich genommen habe. 8

b Rußland. 1““ H 8 Das Bureau des progressiven Blocks hat der

Goremykins kritisiert und dann die Durchführung des Block⸗ programms, insbesondere die Reorganisation der Vertretungen der Städte und der Semstwos, verlangt wirrd.

8 Italien. .

Der Ministerpräsident Briand und die französische Mission sind im italienischen Hauptquartier vom König Viktor Emanuel zur Tafel gezogen worden. Die Mission besichtigte mehrere Punkte der italienischen Front am mittleren und unteren Isonzo sowie in der karnischen Zone und hat vor⸗ gestern abend mit Sonderzug die Kriegszone verlassen.

Niederlande. Die Regierung hat der Kammer einen Gesetzentwurf zwecks Erhöhung der Einfuhrsteuer auf Bier von drei auf sieben Gulden für das Faß unterbreitet.

Dänemark. 8 Die deutsche Regierung hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge der dänischen Regierung ihr Bedauern barüber ausgesprochen, daß am 31. Januar ein deutsches Luftschiff wegen Nebelwetters irrtümlicherweise dänisches Gebiet an der Grenze in der Nähe von Vedstedt eine kurze Strecke überflogen hat. ““ 8

Griechenland Der Kontrakt mit der italienischen Mission zur

Reorganisation der Gendarmerie ist gestern abgelaufen. Wie

das „Reutersche Bureau“ meldet, wird , werden, da die vorgeschlagenen Bedingungen von Griechenland

nicht angenommen werden.

dentf schaftswahl wieder zu kandidieren.

„Birschewija Wjedomosti“ zufolge eine Erklärung zur Er⸗ öffnung der Duma ausgearbeitet, in der zunächst die Tätigkeit⸗

8

ö1u 1

er nicht erneueri

Blättermeldungen zufolge hat die griechische Regierung den

Leiter der französischen Mission für öffentliche Arbeiten auf Kreta, Renard, dessen Kontrakt gestern ebenfalls abgelaufen ist, be⸗ nachrichtigt, daß sie sich genötigt sähe, der finanziellen Schwierigkeiten, in welchen sich Griechenland befinde, als beendigt zu ee6“

seine Mission infolge

nach einer Meldung des

Der Präsident Wilson hat bei der Präsi⸗

Reuterschen Bureaus“ formell zugestimmt,

Im kanadischen Unterhause drang der Liberale Pardee darauf, daß an der Grenze Maßregeln ergriffen werden, um zu verhüten, daß in Kanada durch Deutsche aus den Vereinigten Staaten Schaden angerichtet werde. Der Marineminister antwortete, er könne dem Hause versichern, daß im Lande alle Vorkehrungen getroffen seien und daß die Regierung der Vereinigten Staaten den Deutschen nicht ge⸗ statten würde, die Republik als Basis für Angriffe auf Kanada in vemzen. 11“

Kriegsnachrichten. Wien, 14. Februar. (W. T. B.) Amtlich

Russischer Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz. Die Geschützkämpfe an der küstenländischen Front waren gestern an einigen Stellen sehr heftig. Unsere neu ge⸗ wonnene Stellung im Rombon⸗Gebiete wurde gegen mehrere feindliche Angriffe behauptet. 11]

Südöstlicher Kriegsschauplaz. Die in Albanien operierenden k. und k. Streitkräfte haben mit Vortruppen den unteren Arzon gewonnen. Der Feind wich auf das Südufer zurück. . Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 14. Februar. (W. T. B.) Das Hauptquartier meldet: An der Irakfront wurde festgestellt, daß der Feind infolge des erfolggekrönten Ueberfalls, den wir am vormittag des 7. Januar (2) gegen das englische Lager von Bathia (bei Korna) ausführten, geflohen ist und alle Lagergeräte sowie 500 Tote auf dem Platze gelassen hat. Außerdem wurde eine kleine feindliche Abteilung in dem gleichen Gefechtumzingelt und vollkommen aufgerieben. Weiterer⸗ litt der Feind gelegentlich eines Ueberfalles, den wir gegen Suk el Schiuh, zwischen Korna und Nasria, unter⸗ nahmen, schwere Verluste, ein englischer politischer Agent wurde verwundet. An zwei Stellen wurden feindliche Hilfs⸗ kräfte, deren Lager sich in der Umgebung befand, zum Rückzug gezwungen, als sie zum Entsatz herbeieilten. Sie ließen eine Menge Gefallener auf dem Gelände. Bei Felahie und Kut el Amara keine Veränderung.

An der Kaukasusfront nahmen im Zentrum die Vorpostengefechte an Heftigkeit zu und breiteten sich in den letzten Tagen an einigen Stellen bis zu den vordersten Teilen der Hauptstellung aus. Feindliche Angriffe wurden durch Gegenangriffe angehalten. Zwei russische Flugzeuge wurden

urch unser Feuer beschädigt und zum Landen gezroungen. Sonst nichts Neues. 1“ Der Krieg zur See. vgondon, 14. November. (W. T. B.) Einer amtlichen Meldung zufolge ist der Kreuzer „Arethusa“ an der Ost⸗ küste auf eine Mine gestoßen. Man glaubt, daß er ganz verloren ist. Ungefähr zehn Leute von der Besatzung sind ertrunken. . 8 Der Krieg in den Kolonien. „ge Havre, 14. Februar. (W. T. B.) Bericht des bel⸗ gischen Kolonialministers. Der Befehlshaber der belgischen Streitkräfte auf dem Tanganjikasee meldet unterm 9. Fe⸗ bruar, daß der kleine Dampfer „Hedwig von Wiß⸗ mann“ in einem Seekampf auf der Höhe von Mtoa⸗-Albertoille versenkt worden sei. Zwei Deutsche seien getötet. Die übrige Besatzung, bestehend aus zwei Offizieren, zehn deutschen See⸗ soldaten und neun eingeborenen Matrosen, Lei zu Gefangenen gemacht. Die belgische und die englische Flottille erlitten keinen Verlust. 8

9

2

2 Parlamentarische Nachrichten. 8

Die heutige (7.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer beiwohnten, er⸗ öffnete um 12 Uhr 20 Minuten der

Präsident Dr. Graf von Schwerin mit der Mitteilung, doß er den Anfang der heutigen Sitzung verschoben habe, um die Geschäste des Hauses zu fördern; er habe sich der nachträglichen Genehmtgung des Hauses versichert gehalten.

Auf der Tagesordnung stand zunächst die Vereidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, die den verfassungs⸗ mäßigen Eid noch nicht geleistet hatten. Es warere dies die Abgg. von Bolko (kons.), Freiherr von der Gol tz (kons.), Dr. Herrmann⸗Danzig (Fortschr. Volksp.), Hinzmann (Zentr.) Lorenz (Zentr.), Pauli (Zentr.), Jünschke (Zentr.) un) Pfeffer freikons.). Die Vereidigung wurde in den vorges ehriebenen eierlichen Formen vollzogen.

wurfs des Staatshaushaltsetat für das Rech nungs“ jahr 1916, und zwar bei dem Etat des Gztaats⸗

ministeriums. Bei diesem Etat sollen die auf den Krieg begüglichen

örtert werden.

Darauf begann das Haus die zweite Beratung des Ent“

allgemeinen Fragen wirtschaftlicher und politischer Navur ee

Für die nesiesee⸗ Fragen ist Referent

Abga. Dr. Hoesch⸗Neukirchen (kons.): Der Staatsbaushalts⸗ hhuß hat sich in mehreren Sitzungen mit den wirtschaftlichen en beschäftigt. Wie früher hat er seinen Beratungen einen be⸗ aten Arbeitsplan zugrunde gelegt. Er beschäfttgte sich an erster le mit der Brotversorgung, zweitens mit der Kartoffelversorgung, us mit der Fleischversorgung, mit der Versorgung mit tierischen ugnissen, diertens mit der Sicherung der nächsten Ernte.

(Schluß des Blattes.)

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Ernteaussichten in Chile. Die Berichte über die diesjährigen Ernteaussichten lauten aus Teilen des Landes recht günstig; man erwartet fast überall einen woöhnlich guten Ernteausfall. Im Bezirke Concepciön hat zwar früh und stark eingetretene Winterregen einigen Schaden ver⸗ bt, aber trotzbem rechnet man noch mindestens auf eine gute elernte. Anläßlich der hohen Preise, die bei der letzten Ernte Weizen erzielt wurden, hat die Weizenaussaat in vielen Bezirken tend zugenommen; der Weizenpreis ist indes in der Zwischenzeit is wieder erbeblich zurückgegangen, und der Nutzen wird daher

überall stark hinter den gehegten Hoffnungen zurückbleiben. Die nreben haben stellenweise durch Nachtfroͤste gelitten, immerhin aber auch für Wein eine gute Mittelernte erwartet. (Bericht giserlichen Generalkonsulats in Valparaiso vom 1. Dezember 1915.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Kriegsanleihe⸗Zeichnungen der öffentlichen Spar⸗ kassen Preußens für Rechnung ihrer Sparer. 8 Die erste Kriegsanleihe wurde, wie bekannt, im August 1914 in von 5 Milliarden Mark, die zweite und die dritte im März August 1915 zu je 10 *) Milliarden Mark aufgelegt. Auf die Anleihe wurden nach der am Schlusse folgenden Nachweisung echnung der Sparer bei den öffentlichen Sparkassen 447,2 Mil⸗ Mark oder 8,94 %, auf die zweite 1375,2 Mtllionen Mark oder % und auf die dritte 1702,5 Millionen Mark oder rund 17 % betreffenden Anleihesumme überhaupt gezeichnet. Somit haben die rtlichen preußischen Sparkassen für ihre Einleger von dem bisherigen inten Anleiheledarf des Reiches für die Kriegszwecke in Höhe von Milliarden Mark mehr als 3 ½ Milliarden, d. i. rund ein Stebentel, mommen. Unter den Regierungsbezirken stehen die Sparkassen Bezirks Düsseldorf mit den höchsten Zeichnungsbeträgen bei allen Anlethen, insgesamt mit 389,s Millionen Mark oder 1,56 % dec ihesumme an der Spitze; dann folgen die Sparkassen in den erungsbezirken Arnsberg (339,2 Millionen Mark) und Pots⸗ (277,4 Millionen Mark). Außerdem sind von den Spar⸗ n in weiteren zehn Regierungsbezirken (Frankfurt, Stettin, glau, Liegnitz, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Hannover, ster, Cöln) Anteile im Gesamtbetrage von über 100 bis 180 sonen Mark für Rechnung ihrer Sperer gezeichnet worden. Die igsten Beträge bei den Zeichnungen auf die einzelnen Anlethen sowohl ei dem Gesamtanteil haben die beiden östlichen Bezirke Gumbinnen Allenstein sowie der Regierungsbezirk Sigmaringen aufzuweisen. durch Vermittlung der Spartassen dieser Bezirke gezeichneten äge auf die erste Kriegsanleihe hlieben unter 1 Million Mark, esondere bei Gumbinnen mit 83 900 noch unter 100,000 ℳ. Folgen des russischen Einfalls machen sich hierin bet Gum⸗ en und Allenstein bemerkbar. Mit der überaus starken Inan⸗

lchnabme der öffentlichen Sparkassen durch die Sparer bei den

hnungen zu den Kriegsanleihen und mit den zuglesch von Anleihe nleihe erbeblich gestiegenen Zeichnungsbeträgen nur in den erungsbezirken Frankfurt und Aurich bleiben die Zeichnungen die dritte Anleihe um rund 3 besw. 0,1 Millsoaen Mark hinter n auf die zweite zurück hat sich auch die Höhe der Zeichnungs⸗ me im Verhältnis zu den Einlagen ständig und allgemein gehoben, zwar von 3,4 % bei der ersten Anlethe auf 10,37 % und 13, 08 % er zweiten und dritten Kriegeanleihe im Staatsdurchschnitt. Ueber Staatsdurchschnitt erhoben sich bei der ersten Krtegsanleihe 14, denen des Jahres 1915 18 und 21 Regierungsbezirke.

Nimmt man an, daß die Svarkasseneinlagen in den einzelnen

terungsbezirken einen Maßstab für die größere oder geringere Spar⸗

der Bevölkerung bilden, so kann man auas dem Vergleich der ge⸗ neten Anleihebeträge mit den Sparkasseneinlagen ersehen, in hem Verhältnis zu seiner finanziellen Leistungsfähtakeit sich der der Bevölkerung, der die Kundschaft der Sparkassen bildet, an Kriegsanleihen beteiliat hat. Hiernach sind die Zeichnungen Sparer im Regierungsbezirk Marienwerder ganz besonders erkenswert; sie haben bei allen drei Anleihen zusammen % des Einlagebetrages der dortigen Sparkassen erreicht. em Regierungsbetirke folgen in kurzen Abständen die Reagierungs⸗ ke Danzig (41,60 %) und Aurich (41,43 %). Ueber 35 % weisen rdem noch folgende Regierungsbezitrte auf: Potsdam (35,71), ttin (37,8.) und Bromberg (37,2a). Unter 20 % sinkt das Ver⸗ is der Zeichnungen zu den Einlagen nur in wenigen Bezirken. geringste Ziffer überhaupt zeigt der N⸗ gierungsbezirk Osnabrück 3,8 %. Nicht viel höhere Ziffern haben Stade (16,77) und kurg (17,33). Vermutlich haben in diesen Bezirken ganz besondere hältnisse obgewaltet. Außer den genannten drei hannoverschen rken ist mit einem geringeren Anteil als 20 % nur noch der serungsbezirk Gumbinnen zu nennen (17,48). Es ist erfreulich, selbst die Sparer dieses Bezirks, der so schwer unter den Russen⸗ üllen zu leiden hatte, noch verhältnismäßig bedeutende Anleihe⸗ äge zeichnen konnten. Nach einer anderen Richtung ist die Höhe der Zeichnungen der arer auf die drei Kriegsanleihen von Bedeutung. Man darf wohl weiteren Beweis annehmen, daß, mit wenigen Ausnahmen, die arer die Summen, die sie für die Zeichungen verwandt und des⸗ Haus ihrem Sparguthaben entnommen oder zu diesem Zwecke den erkassen eingezahlt haben, ohne die Auftegung der Kriegsanleihen veder den Sparkassen belassen oder als ständiges neues Einlage⸗ aben übergeben haben würden. Man muß also, um ein Bild von Sparkraft der Kunden der Sparkassen im Kriege im Vergleich dem Frieden zu erhalten, zu den Zunahmen der Sparkassen an areinlagen im Jahre 1914 und 1915 die in diesen Jahren von Spvatern gezeichneten Anleihebeträge hinzurechnen. Im Jahre 1914 hat die Zunahme der Einlagen der öffent⸗ Sparkassen rund 531 Millionen Mark betragen. Rechnet man 447 Millionen Mark hinzu, die auf die erste Kriegsanleihe von Svarern gezeichnet worden sind, so ergibt sich für das erste egsjahr ein gesamter Sparbetrag von 978 Millionen rk. Das Jahr 1910, das das größte Wachstum der Sparein⸗ in bei den öffentlichen Sparkassen aufzuweisen hatte, zeigte eine ahme von 753 Millionen Mark. Es bleibt also trotz dieses hen Zuwachses noch um 225 Millionen oder annähernd Milliarde rk hinter dem Jahre 1914 zurück. In diesen Zahlen liegt der und vollgültigste Beweis für die erstaunliche Sparkraft und den hen Spartrieb unseres Volkes während des ersten Kriegejahres.

*) Die 2. Anleihe forderte genau 9 961 842 782 ℳ. Diese immen wurden zunächst dem Kriegsanleibebedarf zugrunde gelegt. imtliche drei Anleihen sind an und für sich ohne Begrenzung des hhstbetrages aufgelegt worden, wodurch der Vorteil erreicht wurde, einzeichnungen zu verhindern. Berechnet man den Anteil der chnungen der Sparer an den drei Kriegsanleihen nicht nach deren ndzahl, sondern nach den wirklich gezeichneten Beträgen, so ändern

je im zweiten Satze des obigen Artikels enthaltenen Ver⸗ nieziffern. Während sie sich für die erste und zweite Kriegs⸗ ah eiwas erhöhen, sinkt die Ziffer für die dritte von 17 aaf ühr 14. 89 8

Nachwelsung der für Rechnung der Syarer bei den öffentlichen Sparkas en Preußens gezeichneten Krieganseiben. ——————— Betrag der für Rechaung der Sparer bel den öffentlichen Sparkassen gezeichneten

ersten drei Kriegs⸗ Kciegs⸗ anleihen anleihe lusammen

e des

Regie⸗ rungs⸗ bezirke.

ss

zweiten h dritten Kriegs. Krtegs⸗ anleihe anlelhe

Staat.

uberhaupt

6

12

der öffentlichen Spar⸗ lie 2.

Rechnungsjahres 1914

überhaupts Mill.

Betrag der Einlagen kassen am Schlu

v. H.

Spalie 2,

. H. (Spa überhaupt uberhaupt Mill.

Mill.

Mill.

68)

berg.. 141,1 V 9,8 279 19,300 y43,0 ,30,45

Gum⸗ binnen. 54,5 3, 7,1 13,2 8,0 16,30

Allenstein 54,8 V 4,42 Danzig.. 110, 15,,0 23,1 20,%2 31,1 21,82

Marien⸗ 142,s 16,87

S 8

9,8 17,48 11,0 21,30

46,0 41, 00

werder. 62,1 43,47

Stadtkreis Berlin .

5 rankfurt Stettin.. 342,7 Köslin. 258,8 Stralsund 62,8 Posen .. 175, 12,8 27, 150 Bromberg 113,4 13,97 20,¼ 17,90 Breslau. 398,2 11, 57,1] 14,33 Liegnitz.. 391,3 10,25 50,6 12,94 Oppeln.. 273,0 7,02 30,1 11,22 Magde⸗ burg ..

Merseburg Erfurt..

Schleswig

Hannover

Hildes⸗ heim..

Lüneburg.

362,8

776,8

100 41,3 11,87 13,42]/ 131,4 16,92 14,325 66,¼ 13,65 15,9 61,3 17,e1 11,300 38,8 14,98 11,17 9,2 14,20

82,9 22,84

277, 35,1 152,5 31,34

129,7 37,860 75,5 29,10 18,2 29,07 57,2 32,67 42,2 37,24

113,8 28,50

101,2 25,86 56,3 ,20,91

107,0 26,728 143,5 26, 1 54,0 29,72

179, 28,76 101,8 25,0

68,2 2 2,4 )

399,5 13, V 30* 92 13,57 549,8 19 9,5 69,7 12,07 1839 11,88 14,388

6249 13,28

11,88

399,6 9 9,00 5 12,13 3048 6 V 8,0 11,80 366, 6 ,748 7,52 I 8,7] 65,8 17,28 Stade .. 244,3 V 6,387 9,02 41,% 16,77 Osznabrück 180,2 0,98 4,u 7,75 m23,7 13,13 Aurich.. 93,7/ 7,7 8,24 16,68 16,577 38,8 41,43

Münster. 547, 2,82 8,83 10 121,5 22,1 Minden 1 394,5 1,81 39,1] ß9,22 12,50% 95,24,20 Arnsberg. 1330,8 3,80 130,0%ßy9,81 12,97] 339/2 25,42

Cassel.. 303⸗9 2,19 25,5% )8,32 11,8%hy067, 22% Wiesbader 235,3 5,1 28, 111,24 14,288% 73,0 31,28

Kohlenz . 219⸗ 75 3,2 23,] 10,08 15,1% y65,029, Düsseldor 1575,7 4,30 149,8 9,51 172,2 10,93] ß389,8 24,724 Cöln... 529,9 4,97 68,5 12,93 13,10° m16 1,5 31,05 Trier. 234 4 3,25 24,9 10,9⸗ 12,84 62/ % 26,72 Aachen.. 124,41 6,1 4,89 14, 1 11,32 13,00 36, 29,22

Sigma⸗ 1 ringen. 24,23 2,00 2,3 9,47 3,3 13,792% 6,25,21

Staat J[13 011,2 3,4 1375,2 10,27 1702, 13,0913524,927,0. (Stat. Korr.)

Literatur.

Die preußischen Kostengesetze vom 25. Juli 1910, preußisches Gerichtskostengesetz und Gebührenordnung für Notare, mit Kommentar in Anmerkungen und mit Kosten⸗ tabellen, herausgegeben von De. Oskar Mügel, Unterstaats⸗ sekretär im Jastizministerium. Siebente Auflage, bearbeitet von Kurt Ehm, Kammergerichtsrat. XVI und 763 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 18 ℳ. Das Werk von Mügel, eine der wenigen Bearbeitungen der Kostengesetze, die nicht von Bureaubeamten, sondern von einem angesehenen Juristen verfaßt sind, und zugleich der eingehendste von den vorhandenen Kommentaren zu den preußischen Kostengesetzen, hatte schon in seiner sechsten Auflage das Gerichtskostengesetz und die Gebührenordnung für Notare in der neuen, durch die beiden Gesetze vom 25. Juli 1910 ihnen gegebenen Fassung erschöpfend erläutert. Es bedurfte daher jetzt nur einer Ver⸗ arbeitung der allerdings umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Kammergerichts in Kostensachen, die in den letzten fünf Jahren ergangen ist, um dem Werke seine alte Bedeutung für die Praxis zu erhalten. Diese hat an Stelle des durch seine Amtsgeschäfte ver⸗ hinderten Verfassers der bisherigen Auflagen der Kammergerichtsrat Ehm übernommen, der dazu infolge seiner mehrjährigen Tätigkeit als Kostendezernent und als Mitglied des Zivilsenatz 1a des Kummer⸗ gerichts besonders berufen war. Auf der bewährten Grundlage des Mägelschen Kommentars hat Ehm weiter Fe en unter gewissen⸗ hafter Verwertung der einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen, die zu einem großen Teil unter seiner Mitwirkung ergangen siad, auch bisher nicht veröffentlichter Beschlüsse des Kammergerichts und unter Berücksichtigung der Literatur. Die Uebersichtlichkeit der umfang⸗ reichen Erläuterungen wird durch fetten Druck von Stich⸗ wörtern in diesen und ducch kurze Inhaltsangaben, die den Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen der vorausgeschickt sind, erhöht. In einem Anhange sind in chronologischer Reihenfolge die bis in die jüngste Zett ergangenen Aus⸗ führungsvorschriften des Justizministers insgesamt 83 Verfügungen, darunter auch die wesentlichen Bestimmungen der Kassenordnung in der Fassung der allgemetnen Verfügungen vom 19. März und 7. De⸗ jember 1910 und 26 Februar 1913 wörtlich wiedergegeben; einen schnellen Ueberblick über ihren Jahalt ermöglicht ein diesen Anhang einleitendes Inhaltsverzeichnts. Den Bedürfnissen der Praxis ent⸗ sprechen auch die beigegebenen, 66 Seiten einnehmenden Kostentabellen, deren Benutzung ebenfalls durch eine vorausgeschickte Inhaltsübersicht sowie durch Vorbemerkungen bei den einzelnen Tabellen erleichtert wird. Aus ihnen können in der weitaus größten Zahl der Fälle die anzusetzenden Beträge unmittelbar entnommen werden; nur für seltene

älle ist eine Berechnung nötig, diese aber sehr erleichtert und durch Beispiele erläutert. So wird das Werk, dem auch ein sehr ausführ⸗ liches alphabetisches Sachregister beigegefügt ist, ein wertvolles Hilfs⸗ mittel beim Studium und bei der Anwendung der preußischen Kosten⸗ gesetze in der seit 1. Oktober 1910 geltenden assung sein.

„Recht und Wirtschaft“, Monatsschrift des Vereins zur Förderung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwaltung „Recht und Wirtschaft“. Schriftletter i. V.: Regierungsrat Dr. Fritz Rathenau, Berlin. Karl Heymanns Verlag hierselbst. Preis des Jahrgangs 10 ℳ. Diese Zeitschrift hat es sich besonders zum Ziele gesetzt, die vielfachen Grenzgeblete zwischen dem Recht und den angrenzenden Diszivlinen zu beleuchten, namentlich den mit der wirtschastlichen Entwicklung unserer. Zeit in nächster Berührung stehenden Tages⸗ fragen der Rechtspflege Beachtung zu schenken; sie will, wie der gleichnamige Verein, dessen Organ sie ist, nach den Worten des ersten Vorsitzenden des Vereins „Recht und Wirtschaft“, Reichsgerichtsrats Dr. Düringer, einen den Aufgaben der Zeit gewachsenen, aus den Quellen des Volkstums geschöpsten Geist pflegen und den verschiedenen Berufsständen Gelegenheit geben, durch wechselseitige Beeinflussung ihrer Erfahrungen und Auffassungen sich gegenseitig besser verstehen

zu lergen. Seit ch des Weltkrieges laßt sie auch neu auf⸗ getauchte eun Keiegewlrtschaft aus lachkandiger be. han us dem vielseitigen Jahalt der seit Oktober 1915 erschienenen Hefte seien nur folgende Acbeiten hecvorgehoben: Im Oktoberheft behandelt unter der Ueberschrift „Staatssozialismus im Krieg und im Frieden“ der Kaiserliche Unterstaatssekretär z. D Professor Dr. von Mayr die Bedeutung des sog. Staatssoztalismus un vertritt die Ansi ht, daß eine große Anzahl von Wirtschaftsgebilden die der Krieg geschaffen hat, zu einer Dauereinrichtung werden dürfte, und daß auch das, was von ihnen verschwinden muß, nicht sofort mit Frledensschluß beseitigt werden könne. Oberlandesgerichtsrat De. Leh mann, Jena, gibt eine Uzbersicht über die gesetzlichen Bestimmungen, die die Sicherstellung von Kriegsbedarf gewährleisten sollen, sowie üb⸗ das Verfahren des Reichsschiedsgerichts für Kriegsbedarf und kasstpf hieran bemerkenswerte Ausführungen über die Gesetzestechaik im allge meinen. In einem „Die Gerichtsbarkeit über feindliche Staaten überschriebenen Aufsatze vertritt Professor Dre. Goldschmidt, Berlin, entgegen dem bekannten Urteil des Oberlandesgerichts Deresden die Ansicht, daß auch feinpliche Staaten im Keiege der inländischen Gerichts barkeit unterständen. Gebeimer Justizrat Dr. Edler von Bachrach, Wen, behandelt in beachtlicher Weise das Them „Preis und Recht in Oesterreich“. Im Nopemberbeft befürwortet Regierungsrat Buck, Disseldorf, di Mitwirkung der Steuerbehörden bei der Ermittlung des im Jaland befindlichen Vermögens feindlicher Ausländer, da die Bund⸗ srats verordnungen vom 7. und 10 Oktober 1915 zur lückenlosen Durch⸗ führung der Vergeltungsm ßnahmen nicht auzreichten. Professor Dr. Moldenhauer, Cöln, sucht nachzuweisen, daß der Ausfall von Beiträgen zur eee. rung während des Krieges nur durch Erhöhung der Beiträge nach dem Kriege werde ausgeglichen werden können. Ein Aufsatz des Keiegsgerichtsratz Dr. Weigert, Namur über die Rechtsprechung im Gebiete des Generalgouhernements i Belgien gestattet einen umfassenden Einblick in das Rechtsgetriebe dieses besetzten Gebiets. Mehr rechtsphilosophischer Natur ist eine Abhandlung von Rechtsanwalt Dr. Netter, Berlin: „Vom deutschen Keieg und deutschen Recht“; der Verfasser sucht darzalegen, welche Wirkungen wir von der inneren Wandlung Deutschlands auf die Gestaltung des deutschen Rechts erwarten können. Im Dezemberheft behumdelt u. a Beztrkzrichter Dr. Fiege in Siedlee die Rechtspflege im Generalgouvernement Warschau, und zwar sowohl in Hinsicht auf die Gerichtsverfassung, die Zuständigkeit und das Ver⸗ fahren, wie auch im Hiablick auf das materielle Recht und die Kciegsgesetzgebung. Für eine Junggesellensteuer treten von ver⸗ schiedenen Standpunkten der Erste Staatsan walt Zeiler, Z veibrücken und der Landgerichtspräsident von Gohren, Greiz, ein. Amtsrichter Dr. Fraeb stellt über den Erbschaftsvergleich als Verwirklichung de letzten Willens eine richterliche Kriegsbetrachtung aa, in der er auf die Nützlichkeit und Fruchtbarkelt der nachlaß zerichtlichen Tätigkeit bei Anerkennung von Ecbschaftsvergleichen binweist. Oberlandes gerichtsrat Dr. Noeldek⸗ behandelt die Nachrichtenübermittlung im Seekrie; und fordert als Ausfluß des Grundsatzes der Freiheit der Meere die völkerrechtliche Festlegung der Uaverletzlichkeit von Beiefpost⸗ sendungen; er erörtert dabei auch die Frage der Zulässigkeit der Zer⸗ störung von Se kabeln, die neutrale Linder mit kriegführenden verbinden. „Der Friedenswert der Verordnungen zur Entlastung der Gerichte: ist ein das Januarheft des neuen (5.) Jahrgangs einleitender Aufsatz betitelt, in dem Oberlandesgerichtspräsident Dr. von Staff, Matsen. werder, festzustellen sucht, inwieweit die getroffenen Bestimmungen den Anspruch erheben koͤnnen, auch „Friedenswert“ zu haben. Zu den Warnungen vor Staatzmonopolen äußert sich Rechtsanwalt A. Salo monsohn, Berlin, in einem Aufsatze „Kann alles beim alten bleiben? Eine Wiederaabe des von Justizrat Dr. W. Waldschmidt, Direkto der Aktiengesellschaft Ludwig Loewe u. Co., in der Bezirksgruppe Gros Berlin des Vereins „Recht und Wirtschaft“ am 27. November 1915 gebaltenen Vortrags über „die Meistbegünstigungskausel“ dürfte weitgehendes Jateresse finden. Eine deutsche Ocgantsationsaufgabe, „Gliubigerschutz bei ausländischen Wertpapieren’, sucht Rechts⸗ anwalt Dr. Ludwig Wertheimer, Frankfurt a. M, zu lösen. In einem Aufsatz über „Bevölkerungsproblem und Junggesellensteuer“, den Senatspräsident beim preußischen Oberverwaltungsgericht, Wirk⸗ licher Gehetmer Oberregierungsrat Dr. Strutz im Februarheft veröffent⸗ licht, erblickt der Verfasser eine Rechtfertigung der Einführung einer Jung⸗ gesellensteuer in dem Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistuagsfähigkeit und weist varauf hin, daß nicht nur bei der Ein⸗ kommensteuer, sondern auch bei den Vermögenssteuern und der Reichs⸗ besitzsteuer die sogenannten „Kinderprivilegien“ ausgebaut werden müßten; auf der anderen Seite gibt, er sich über die bevölkerungs⸗ politischen Wirkungen einer Junggesellensteuer keinen großen Er⸗ wartungen hin. Justizrat Dr. Bodenheimer, Cöln, ecörtert die Kriegssorgen des städtischen Grundbesitzes und befü wortet d bei u. a. die Einrichtung öffentlicher Taxämter, wie solche auch der dem preußischen. Abgeordnetenhause zugegangene Entwurf eines Schätzungsamtsgesetzes in Aussicht nimmt; ein weiteres Mitt zur Gefundung des Baugewerbes erblickt er in der Amortisattons hypothek und in der leichteren Verkäuflichkeit städtischer Grundstücke. Amtsgerichtsrat Dr. Behrend in Crossen a. O., der längere Zeit als Feldkriegsgerichtsrat in Lille tätig war, liefert einen interessanten Bei⸗ trag über das Kaiserliche Gouvernement Lille, seine Entwicklung und jetige Gestalt und ecörtert darin namentish Fragen der Rechis. 1, in der bisher einzigartigen deutschen I“ auf ranzösischem Boden. Professor De. Friedrich, Cöln, weist nach, wie die Utteile der englischen Gerichte sogar in der Behandlung staatloser ehemaliger Deutschen in England dem engltschen Recht widersprechen.

Eisenbahn⸗ und verkehrsrechtliche Entschetdungen und Abhandlungen, Zeitschrift für Eisenbahn⸗ und Verkehrzrecht, begründet von Georg Eger f, redigiert von Kurt Gordan und Herhard Eger. XXXII. Band, Hefte 1 und 2. Berlin, Verlagsbuch⸗ handlung Dr. Walter Rotschild. Die vorliegenden Hefte 1 und 2 des neuen Bandes dieser Vierteljahrsschrift, die sich nicht auf die Be⸗ handlung eisenbahnrechtlicher Fragen beschränkt, ee; wissenschaftliche Bearbeitungen von Fragen aller (Ebiete des Verkehr zrechts, insbesondere. auch des Post⸗,Telegraphen⸗ und Telephonrechts, des Fracht⸗, Speditions⸗ und Lagerrechts, des See⸗ und Binnenschiffahrtsrechts, des Automobil⸗ und Luftschiffahrtsrechts bietet, enthalten im ersten Teil wieder eine Anzahl Abhandlungen, die nicht allein für Verkehrsanstalten, Hande und IJndustrie beachtenswert sind: „Zuar Frage der Entschädigung eines Mieters bei Enteignung der vermi teten Sache“ von Dr. jur. Richter, Assessor bei der Köntalichen Gen'raldtrektion der sächsischen Staatseisenbahn; Unanbringliche Güter 81 Abs. 3 EC VO.)“ vo De. Siegmund Grünberg, Landgerichtsrat in Wien; „Kann der Unter⸗ nehmer einer Privatanschlußbahn Ersatz der Kosten der Höherlegung des Gleises verlangen, wenn die das Anschlußgleis kreuzende Dorf⸗ straße höher gelegt wird?“ von Dr. Senckoiehl, Landgerich srat in Berlin; „Wirksamkett der Uebertragung aller Ansprüche aus einem Haftpflichtunfall, insbesondere gegenüber einer nachfolgenden Pfändung“ von Gustav von Bezold, Eisenbahnassessor bei der Köntalichen Eisenbahn⸗ direktlon Ludwigshafen; „Rechtliche Beziehungen zwischen der Telegraphen⸗ verwaltung und Elsenbahnen im Sinne des Gesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bei Kreuzung von Telegraphenlinien mit Bahnlinien im Zuge von öffentlichen Verkehrswegen“ von Meißner, Regierungsrat in Essen; „Die Absenderverfügung im Postrecht“ von Dr. F. Scholtz, Kammergerichtsrat in Berlin. Im zweiten Teil der Hefte sind 153 grundsätzlich wichtige Entscheidungen über Fragen des Eisenbahn⸗ (Klein⸗ bahn⸗) Baurechts, Wegerechts, Fluchtlintenrechts, Wasserrechts und Polizetrechts, des Eateignungsrechts, des Eisenbahnfrachtrechts, Schiffahrts⸗ und Speditionsrechts, des Beamtenrechts, der Sozial⸗ versiherung, des Steuerrechts, des Strafrechts sowie der Haftpflicht der Eisenbahnen, Kleinbahnen, Kraftfahrzeuge nach dem Haftpflicht⸗ gesetz, Kraftfahrzeuggesetz und für unerlaubte Handlungen nebst den wesentlichsten Entscheidungsgründen wiedergegeben. Den Schluß des Heftes bilden Beiprechungen deutscher literarischer Erscheinungen sowie Uebersichten über die neueste Literatur und Gesetzgebung aus allen Gebieten des Eisenbahn⸗ und Verkehrsrechts.

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