1916 / 47 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

ausgleichende Wirkung der Stelle. Der Berichterstatter wies darauf hin, daß die Zusammenfassung bestimmter Angebotsmengen in einer Hand sich als wirksame Fessel aller willkürlichen Preiebewegungen erwiesen habe, sowobl dann, wenn das Angebot aus irgendwelchen Gründen den Markt überschwemmte, wie dann, wenn die Nachfrage stürmisch die Preise trieb. Die Versammlung sprach sich gegen die Festsetzung von Höchstprelsen für Gemüse aus. Es ist wünschensweit, daß ein starker, auch die Inter ssen der Verbraucher beachtender Erzeugerverband den Markt regelt, und man hat den Eindruck, daß die Vermittlungsstelle unter ihrer tatkräftigen, weitschauenden Leitung bei gevügender Unterstützung durch Erzeuger und Verbraucher dies wohl leisten könnte.

Mit Unterstützung des Reichsamts des Innern hat die Ver⸗ mittlun sstelle eine Kriegsgemüsebau⸗ und Verwertungs⸗ gesellschaft gegrü det mit dem Ziel, die Erzeugung zu fördern und die Verwertung zu orgarisieren. Bei diesem Handinhandarbeiten von Regierung und Gewerbe steht zu hoffen, daß eine gerechte Arwägung von Erzeuger⸗ und Verbraucherinteressen möglich wird, ohne daß ein Apparat von Maßnahmen und Verordnungen die un⸗ bedingt zu wahrenden sozialen Gesichtepunkte zur Geltung bringen muß.

8 Einführung von Butterkarten. .

Wie in einem Runderlaß des preußischen Ministers des Innern mitgeteilt wird, hat der Reichskanzler nach Vorschlag des Butterverteilungsbetrats für die Einführung von Butterkarten Bestimmungen erlassen, von denen die wichiasten folgende sind:

1) Vom 5. März 1916 ab darf die Zentraleinkaufsgesellschaft an Gemeinden und Kommunalverhä de Butter grund’ätzlich nur noch abgeben, wenn diese durch Einführung von Butterkarten oder durch eine sonstige wirksame Regelung des Verkehrs mit Butter die Gewähr leisten, daß der durchschnittliche Verbrauch von Butter in ihrem Be⸗ 55 v c bügas 125 g auf den Kopf der Bevölkerung nicht über⸗

reitet.

2) Gemeinden, die nach dem 5. März 1916 mit Auslands⸗ oder Inlandsbutter von der Zentraleinkaufsgesellschaft verkorgt zu werden wüuünschen, haben ohne jeden Aufschub alle Vorbereitungen zu treffen, um den Bestimmungen des Reichskanzlers entsprechende Regelung des Butterverbrauchs in ihrem Bezirk rechtzeitig in Wuksamkeit setzen zu können. Andernfalls laufen sie Gefahr, daß ihnen der Bezug von Butter durch die Zentraleinkaufsgesellschaft gesperrt wird.

Ueber die Art der Verxbrauchsregelung ist zu bemerken, daß um allgemeinen nur durch Einführung einer Butterkarte genügend Gewähr für die Beschränkung des Butterverbrauchs auf einen durch⸗ schnittlichen Kopfsatz von wöchentlich 125 Gramm geboten werden kann. Ausnahmsweise darf von der Einführung von Butter⸗ karten abgesehen werden, wenn die Innebaltung jener durchschnitt⸗ lichen Verbrauchsgrenze durch genaue Feststellung der in den Ge⸗ meindebezirk eingeführten und der in ihm erzeugten Buttermenge ge⸗ sichert erscheint.

Die Ausgestaltung der Butterkarte im einzelnen bleibt dem freien Ermessen der Gemeinden überlassen. Jedoch sind nachstehende Gesichtspunkte zu beachten:

1) Die Butte kate ist grundsätzlich als Sparkarte aufzu⸗ fassen, denn die Gemeinde wird in der Regel dem Inhaber der Butterkarte nicht garantieren können, daß er die in der Butterkarte bezeichnete Buttermenge tatsächlich erhält. Zweckmäͤßig wid aber sein, wenn die Gemeinde die Höhe des Quantums, über das die Butter⸗ karte lautet, auf Grund einer Fettstellung von Vorrat und Be⸗ darf periodisch ermitteit und bekanat gibt, um der Bevoölke⸗ rung die charakteristische Verschiedenbeit von Butter⸗ und Brotkarte stetis vor Augen iu führen. Um den Gemeinden diese Be⸗ rechnung zu ermöglichen, wird die Zuweisung von Butter aus den Voeraten der Zentraleinkautsgesellschaft immer für Zeiträume von je 4 Wochen erfolgen und den Gemeinden rechtzeitig mitgeteilt werden. Gemeinden, die ihrer Butterkarte einen durchschnittlichen mwöchentlichen Verbauchssatz von 125 Gramm auf den Kopf der Bevöckerung zu⸗ munde legen, haben deswegen keinen Anspruch darauf, daß ihnen von der Zentralei kaufsnesellschaft eine ectsprechende Buttermenge geltefert wird. Eine größere Buttermenge als bisher wied die Jentraleinkaufsgesellschaft an die Gemeinden künftig jedenfalls nicht abgeben tönnen.

2) Kinder bis zu zwei Jahren werden bei der Zuteilung von Butterkarten in der Regel auszunehmen, Kinder bis zu vierzehn Jahren mit der Hälfte der für die Erwachsenen vor⸗ gesehenen Buttermenge zu berücksichtigen sein.

3) Der Butterverbrauch der Gast⸗ und Schankwirtschaften ist auf ein festes Kontingent in Höhe eines Bruchteils des bisherigen Durchschnittsverbrauchs zu beschränken.

4) Butterm ngen, die im Wege des Postversandes von außer⸗ halb in den Gemeindebezirk gelan en, sind einer Anzeigepflicht zu unterwerfen. Wer solche Butter bezogen hat, muß sie sich auf die in der Butterkarte verzeichnete Menge anrechnen lassen.

Sofern beit dem Verkauf von Butter im Hemeindebezirk bisher Meßstände, insbesondere ein übermäßiger Andrang der Bevölkerung auf die Butterläden, hervorgetreten sind, ist durch geeignete Ein⸗ richtung der Butterkarte etne gleichmäßtge und ruhige Abwicklung des Butterverkaufegeschäfts sicherzustellen. Nach dieser Richtung wird in größeren Gemeinden namentlich eine Aurgabe der Butterkarte für die einzelnen Wochentaue in verschiedener Farbe oder sonsttger auffälliger Kennzeichnung in Frage kommen.

6) Mit der Regelung des Butterverbrachs durch Einführung der Butterkarte wird zw ckmäßigerweise eine Regelung des Mar⸗ garineverbrauchs Hand in Hand gehen. Die Herauslassung der Margarine a’s dem Kartensystem würde den Nachteil haben, daß die Kopfrarion bei Bwücksichtigung Iediglich der Butter sehr niedrig aus⸗ falen müuüßte, während anzunehmen ist, daß die ärmere Be⸗ völkerung wegen des hohen Preises der Butter vielfach den Bezug von Margarlne an Stelle der Butter vorziehen, von der Butterkarte also keinen Gebrauch machen wird. Außer⸗ dem würde die Einschränkung des Butterverbrauchs auf der einen und die Möglichkeit unbeschränkter Margarinebeschaffung ouf der anderen Seite die Gefahr bieten, daß die woh habend? Be⸗ völkerung neben ihrem Butteranteil noch der ärmeren Bevörkerung einen Teil der billigen Margarine wegkaufen und damit die Fett⸗ versorgung der ärmeren Volkskreise in Frage stellen würde.

b 7) Den Gemeinden bleibt anbeimgestellt, auch die sonstigen Fette: Schweineschmalz Kunstspeisefett, ausgelassenes Rinder ett ind Speissöl in die Verbrauchsregelung für Butter und Margarine einzubeziehen.

8) Bei der Verbrauchsregelung würde die wöchentliche Kopfmenge estzusetzen sein:

8 a. für Butter allein auf höchstens 125 Gramm, 8 b. für Butter und Margarine auf hoͤchstens 180 Gramm c. für Feit aller Art auf höchstens 250 Gramm.

Für einzelne schwerarbeitende Personengruppen (Feuerarbei Keohlenarbeiter) ist nötigenfalls eine E höhung zu gewähren 9) Sollte die Einführung einer hesonderen Butter (Fett)karte bis zum 5. März 1916 nicht mehr möglich sein, so können die Gemeinden e Ra ionierung des Butter (Fett verbrauchs vorläufig mit Hilfe der Brotkarte etwa in der Weise vornehmen, daß die einzelne Person in der Woche nur einmal und nur gegen Vorzeigung ihrer Brotkarte die estgesotzte Höchstmenge von Butter (Fett) erwerben darf.

8

er,

DSandel und Gewerbe. im Reichsamt des Innern zusa „Nachrichten für andel, uüund Landwirtschaft’.) Norwegen. 8

Ausfuhrverbot. Ein Rundschreiben des Departements des Aeußern verbietet die Ausfuhr von Kupferoxyd und Kuvferoxydul. 1 (Morgenbladet.)

Industrie

Bedarf an deutschen Waren.“ 2 Uee;; kand —47

Baumwollenes Glanzgarn (cotton varn Ver. Staaten Enallsch polished) von Amerika

Leistungsfähigen deutschen Firmen können auf Antrag Name und Sitz der beireffenden Firma angegeben werden. Anträge sind unter Beifügung eines mit Aufschrift und Marke zu 10 Pf. (Berlin 5 ₰) versehenen Briefumschlags an das „Bureau der Nachrschten im Reichsamt des Innern“, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, zu richten.

IFSZtalien.

Verbot des Warenverkehrs mit dem Deutschen Reiche. Die „Gazetta Ufficiale“ bat am 10. Februar 1916 eine Verordnung des Generalstatthalters veröffentlicht, wonach durch deren Artikel 1 in Anwendung der Verordnung vom 24. Mat 1915*) und unbeschadet der in Artikel 2 derselben Verordnung ausgesprochenen Befugnis die Einfuhr und Durchfuhr der Waren österreichisch⸗ungarischen Ursprunges oder österreichisch⸗ ungarischer Erzeugung ohne Rücksicht auf das Herkunftsland für verboten erklärt wird. Durch Artikel 2 werden die Bestimmungen der Verordnung vom 24. Mat 1915 und des Artikel 1 der jetzigen Verordnung auf den Handel zwischen Italien und dem Deutschen Resche und auf die Einfuhr von Waren deutscher Erzeugung oder deutschen Ursprungs erstreckt. Die Verordnung ist am 11. Februar 1916 in Kraft getreten.

*) Die Verordnung Nr. 697 vom 24. Mai 1915 bestimmte folgendes:

Artikel 1. Zwischen dem Gebiete des Königreichs und seiner Kolonten und dem Gebiete der Oestereichisch ungarischen Monarchite wird jeder Ausfuhr⸗, Einfuhr⸗ oder Durchfuhrverkehr verboten.

Waren jeder Art, die in Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ankommen oder versandt werden, werden gemäß den für die Be⸗ schlagnahme von Waren bei Zollkonterbande geltenden Vorschriften mit Beschlag belegt, sofern nicht nachgewiesen wird, daß ihre Ver⸗ sendung, unbeschadet der Anwendung anderer durch geltende Gesetze eeggeschnen Strafen, vor der Kundmachung dieser Verordnung erfolgt ist.

Artikel 2. Abweichend von diesem Verbote können von Fall zu Fall für den Versand oder die Annahme bestimmter Waren von dem Finanzminister oder für die Kolonien von dem Kolonialminister oder von den hierzu durch die Genannten ermächtigten Amtsstellen nach vorgängigem Einvernehmen mit dem örtlichen Militärkommando Aus⸗ nahmebewilligungen erteilt werden.

In solchen Fällen finden auf die Waren bei ihrer Ankunft die Zollsätze des geltenden allgemeinen Tarifs Anwendung.

Artikel 3. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kund⸗ machung in Kraft.

8 (Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bern.)

Luxemburg.

Erneuerung des Ausfuhrverbots für Ferkel. Ein Be⸗ lPles 8e Großherzoglich Luxemburgischen Regierung vom 31. Januar

autet:

Art. 1. Der Beschluß vom 19. November 1915 über die Aus⸗ b2 28 e. tritt mit dem 16. Februar künftighin einschließlich außer Kraft.

Art. 2. Der Beschluß vom 1. August 1914 tritt wieder in volle Kraft, und wer es unternimmt, den im Beschlusse vom 1. August 1914 vorgesehenen Ausfuhrve boten zuwiderzuhandeln, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr und mit einer Geldbuüße von 75 bis 3000 Frank oder mit nur einer dieser Strafen bestraft, vorbehaltlich der höheren Strafen, die für dieselbe Zuwider⸗ handlung nach den bestehenden Gesetzen verhängt sind.

Auß rdem wird die Beschlagnahme des Gegenstandes der Zu⸗ widerbhandlung angeordnet.

Art. 3. Unser Staatsminister, Präsident der Regierung, und unsere Generaldirektoren der öffentlichen Arbeiten und des Acker⸗ baues bezw. der Justiz und des Innern sind, insoweit es jeden be⸗ trifft, mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. (Memorial des Großherzogtums Luxemburg.)

1“

C1.“ Niederlande.

Ausfuhrbewilligung für Kleesaat. Der Landwirtschafts⸗ minister hat verfügt, daß für kleinere Mengen inländischer weißer Kleesaat von minderwertiger Beschaffenheit Ausfuhrerlaubnis gegeben werden soll. Anträge (auf Stempelpapter) sind an den Landwirt⸗ schaftsminister zu richten. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.)

8

neber die Lage des deutschen Arbeitsmarktes im Monat Januar 1916

berichtet das vom Kaiserlichen Statistischen Amte „Reichsarbeitsblatt“ in seinem Februarheft: 1

Eine wesentliche Veränderung des im allgemeoinen befriedigenden, vielfach guten und sehr guten Beschäfti⸗ gungsgrades ist auch für den 18. Kriegsmonat nicht fest⸗ zu stellen. Die gewöhnlich dem Weihnachtsmonat Dezember gegen⸗ über in einer Reihe von Gewerben hervortretende Abschwächung macht sich diesmal allerdings auch bemerkbar, jedoch in geringerem Maße als in Friedensjahren. Das Wirtschaftsleben zeigt im großen und ganzen mit Ausnahme des Webstoff⸗ und Bekleidungsgewerbes wie des Baumarktes eine Steigerung im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres. 8

Stark beschaftigt waren nach wie vor Bergbau und Hütten⸗ wesen wie die meisten Zweige der Metall⸗ und Maschinen⸗ industrie. Auch die elektrische Industrie und das Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe behaupteten im ganzen ihre Geschäfts⸗ loge. Aus der chemischen Industrie wird teilweise eine Ver⸗ besserung des Beschäftigungsgrades berichtet. Dagegen macht sich in einzelnen Zweigen des Nahrungsmittelgewerbes wie im Web⸗ stoffgewerbe ein Rückgang bemerkbar. .

Die Nachweisungen der Krankenkassen ergeben für die in Be⸗ schäftigung stehenden Mitglieder am 1. Februar dem 1. Januar gegenuber eine Abnahme der männlichen Beschäftigten um 13 194 oder 6,29 v. H. gegen eine Verringerung um 1 88 v. H. im Vormonat; ber den weiblichen Beschäftigten ist eine Zunahme um 9057 oder 0,24 v. H. eingetreten gegenüber einer Verringerung um 1,67 v. H. im Vormonat. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat um 4137 oder 0,05 v. H., also ganz unerheblich abgenommen. Zu berücksichtigen ist bei dem Rückgang der männlichen Beschäftigungsziffer, daß der Um⸗ fang der Kriegsgefangenenarbeit, der nicht unbeträcht⸗ lich ist und wohl immer noch zunimmt, in den Ergebnissen 5 Krankenkassenstatistik nicht zur Erscheinung

ommt.

Von 838 845 Mitgliedern, über die von 37 Fachverbänden berichtet worden ist, waren 21 498 oder 2,6 p. H. arbeitslos. Im Vormonat war über 851 408 Mirglieder berichtet und eine Zahl von 22 066 Arbeitslosen oder 2,6 v. H. festgestellt worden. Der Anteil der Beschäftigungslosen ist dem Dezember gegenüber also nicht gestiegen, wie dies in anderen Jahren zu geschehen pflegt. Im Ja⸗ nuar 1915 hatte die Arbeitslosigkeit noch 6,5 v. H. betragen. Auch im gleichen Monat des letzten Friedensjahres, im Januar 1914, stellte sich die Arbeitslosenziffer auf 4,7 v. H., also beträchtlich höher als im Berichtsmonat.

Die Statistik der Arbeitsnachweise zeigt für den Berichts⸗ monat gegenüber dem Vormonat bet den ännern eine Abnahme, bei den Frauen eine Steigerung des Andranges. Es entfallen nämlich

herausgegebene

89

im Berichtsmonat auf 100 offene Stellen bei den Männern 84 Arbeit⸗ suchende gegenüber 90 im Monat Dezember 1915; bei den Frauen kamen auf 100 offene Stellen im Dezember 1915 151 Arbeitsgesuche, im Berichtsmonat 163.

Die Berichte der Arbeitsnachweisverbände lassen für Pommern, Schlesien, Sachsen⸗Anhalt, Thüringen, Hessen wie Hessen⸗Nassau und Württemberg keine wesent⸗ lichen Veränderungen des Arbeitsmarktes erkennen. In Hamhurg gilt dies allein für das männliche Geschlecht, während der Arbeits⸗ markt für weibliche Personen eine Steigerung der Zahl der Arbeit⸗ suchenden ohne gleichzeitige Zunahme der Stellenangebote aufzuweisen hatte. Für Berlin⸗Brandenburg und Westfalen wird eine ungünstigere Gestaltung des Arbeitsmarktes festgestellt. Im Rhein⸗ land ist dagegen die Zahl der Vermiltelungen etwas gestiegen, ins⸗ besondere ist in der Landwirtschaft bei gleichbleibendem Angebot eire Zunahme der offenen Stellen und der Vermittelungen zu verzeichnen; das Webstoffgewerbe zeigt im Rheinland ungünstigere Gestaltung. In Schleswig⸗Holstein ist die Lage des Arbeitsmarktes als nicht un⸗ günstig zu bezeichnen; bei den größeren Arbeitsnachweisen ist eine günstige Gestaltung durch Vermehrung der Arbeitsgelegenheiten ein⸗ getreten. Ja Baden bewegte sich die Vermittelungstättgkeit der öffentlichen Arbestsnachweise nach einem Abflauen im Dezember wieder in aufsteigender Linie. 8

Dem Gesamtüberblick läßt das „Reichsarbeitsblatt“ eine aus⸗ führliche Wiedergabe von Berichten über Beschäftigung, Arbeitslosig⸗ keit, Arbeitsnachweis usw. folgen. Auch über den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit im Auslande, über Lohn⸗ und Preissteigerungen

in England im Jahre 1915 wird berichtet.

Bei der Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Han.

burg wird laut Meldung des „W. T. B.“ die Dividende mit

1 % gegen 8 % im Vorjahr vorgeschlagen. Die Gesamteinnahmen abzüglich des Vortrages betragen 15 883 752 (18 660 182 ℳ). Für die Rücklagen sollen 3 474 807 (3 518 920 ℳ) aufgewendet und 313 487 (421 676 ℳ) auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die auf Veranlassung der Zivilverwaltung in Russisch⸗Polen und mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe zur Förderung des Handelsverkehrs zwischen Deutschland und Polen errichtete Amtliche Handelsstelle deutscher Handels⸗ kammern (A. H.) hat laut Meldung des „W. T. B.“ ein Merkblatt in dritter Auflage erscheinen lassen. Dasselbe ent⸗ hält Mitteilungen über verschiedene neue Maßnahmen, die die die amtliche Handelsstelle zur Verbesserung des Geschäftsverkehrs getroffen hat, Hinweise auf die ihr verliehenen Befugnisse, auf die Empfehlung geeigneter Vertreter in Polen, auf die Veranstaltung einer Industrieausstellung oder von Sonderausstellungen in Polen u. a. Bisher sind der Handelsstelle 70 Handelskammern aus allen Teilen Deutschlands als Mitglieder beigetreten. Die Geschäftsstelle des Vor⸗ stands der amtlichen Handelsstelle in Bromberg, Neuer Markt 1, versendet auf Wunsch allen Interessenten das neu erschienene Merkblatt. Die „Times“ brinat, wte „W. T. B.“ meldet, die Ergebnisse eines Berichts, den ein Nahrungsmittelausschuß in St. Petersburg über die Steigerung der russischen Nahrungsmittelpreise veröffentlicht hat. Die Preise sind mit den Durchschnittspreisen des Jahres 1913 verglichen worden. Die größten Preissteigerungen zeigen folgende Nahrungsmittel: 8 Preissteigerung in Peozent . 62,0 Hirse. BHI leisch. 79,0 Butter 810 Salz

8

Preissteigerung in Prozent Weizen. 05 Weizenmehl.. Roggen. Roggenmell.. . Buchweisen 123,0, Zucker.. 8 Es zeigt sich also, daß in Rußland eine ganz außerordentliche Preissteigerung der Nahrungsmittel im Kriege stattgefunden hat, und dieses Resultat ist um so bemerkenswerter, als ja Rußland im Frieden eins der größten Nahrungemsttelausfuhrländer zu sein pflegt. Stockholm, 23. Februar. (W. T. B.) Die neue innere 5 % ige Staatsanleihe von 60 Millionen Kronen wird ab zum Kurse von 98 % zur Zeichnung aufgelegtt.

——

Börse zu Berlin b (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 24. Februar vom 23. Februar Geld Brief Geld Brief

ℳ6 ℳ:

5,41 5,39 5,41

235 ½ 236 154 154 154 15 154 154 105 ½

105ʃ 68,45 68,55 85 ½

85% II28

für

1 Dollar 100 Gulden 100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen 100 Franken 100 Kronen 100 Lei 100 Leva

New York Holland

Dänemark Schweden Norwegen Schweiz

Oesterreich Rumänien

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof n Friedrichsfelde. Schwein Ferkelmark Mittwoch, den 23. Februar 1916. .

Auftrieb Heberstand Schweine. 472 Stück Ferkel

. Sltück 1“ ö“ Verlauf des Marktes: Läufer lebhaft, Ferkel gedrückt, Preise niedriger. Es wurden gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 7—8 Monate alt. Stück 95 120 5 —6 Monate alt 70 95 zlke: 3—4 Monate alt.. 53 70 erkel: 9 13 Wochen alt. . 40 53 6—8 Wochen alt.. 30 40 „.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Amsterdam, 23 Februar. (W. T. B.) Ruhig. Scheck auf London 11,15, Scheck auf Berlin 42,50, Scheck auf Paris 39,90, (Sche auf Wien 29,15. 5 % Niederländische Staatsanleibe 101 1% Obl. 3 % Niederl. W. S. 69 ½, Königl. Niederländ. Petroleum 549 Holland⸗Amerika⸗Linie 388, Niederländisch⸗Indische Handele bank 182, Atchison, Topeka u. Santa F6 100 ½6, Rock Island 7, Southen Pacific 94, Southern Railway —,—, Union Pactfic 127 ⅛, Ana⸗ —22 173 ¾, United States Steel Corp. 77 ⅛, Französisch englisch nleihe —,—.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 22. Februar. (W. T. B.) Kupfer prompt 107.

Liverpopl, 22 Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsah 8000 Ballen, Einfuhr 55 700 Ballen, davon 44 600 Ballen 882 kanische Baumwolle. Für März⸗April 7,56, für Mai⸗Juni 7,52. Amerikanische und Brasilianische 1 Punkt höher. rfe 65 115 989 9,,22 Februar. (W. T. B.) Roheisen per K

. 6 d. Brief.

Amsterdam, 23. Februar. (W T. B.) Santos⸗Kaffet ruhig, für Februar 63 ⅛, für März 63 ⅛, für Mai 58 ¼. 651

Amsterdam, 23. Februar. (W. T. B.) Rübbl loko 29 für März —. Leinöl loko 49¼, für März 49, für April 488, für Mai 50 ⅞, für Juni 50 ⅞. 8

,.

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ehe gssachen. f dode, Verlost⸗ und Fund „Zustell äufe, ee nen, g mesaen, Zuf veg üas

4. Verlosung ꝛc. von We b. Perlaange.dleschaster wahicn

1) Untersuchungssachen.

[72181] Steckbriefserledigung.

Der gegen den Ersatzreservisten Kurt Postel vom 1. Rekr.⸗Depot I. E./ Grenad.⸗ Regts. Nr. 11, wegen unerlaubter Ent⸗ fernung, unter dem 24. Januar 1916 er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.

Breslau, den 19. Februar 1916.

Gericht der Landwehrinspektion.

[72186] Steckbriefserledigung.

Der gegen den Kanonier Alfred Jäckel 4. Battr. Res.⸗Feldartl.⸗Regis. 68, wegen Fahnenflucht, unter dem 15. 12. 15 er⸗ erlassene Steckbrief ist erledigt.

898 ivisions⸗Stabsquartier, den 18. II. Gericht der 81. Reservedivision.

[72355] Verfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Infanteristen Bruno Arthur Schmutzler, I. E 20. Inf⸗Regts. Rekr.⸗Depot, wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte Schmutzler, geb. 11. 4. 1883 in Dresden, hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Augsburg, 17. 2. 1916.

K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.

[72179] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Gardefüsilier Ernst Klein, 6./Ers.⸗Batl. L.⸗J.⸗R., geb. am 8. 11. 93 zu Wies⸗ baden, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der §5 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §5 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Berlin, den 15. II. 16.

Koönigl. Preuß. Gericht der Insp. II. 5 d. immob. Garde⸗Inf.

[72177] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Ldst mpfl. P ter Hochhardt, Ers.⸗Batl. R.⸗J⸗R. 65, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §5§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. 3

Cöln, den 17. Februar 1916.

Gouvernementsgericht.

[7218 =90 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Ers.⸗Res. August Koch, 11. Komp Inftr.⸗ Rgts. 167, geb. am 27. 12. 86 zu Alten⸗ breitungen, Sachs.⸗Mein, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. D.⸗St.⸗Qu, den 16. 2. 16. 8 Gericht der 22. Inftr.⸗Division.

[72183] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Johann Ferdtnand Keßler der 11. Komp. Inftr.⸗Regts. 82, geb am 12. 1. 94 zu Klein Rosseln, Kr. Forbach, Eis⸗Lothr., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Millitärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

D.⸗St.⸗Qu., den 16. II. 16.

Gericht der 22. Inftr.⸗Division.

[72185) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Otto Scheurich, 4. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 256, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mi⸗ litärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldiate hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

D.⸗St⸗Qu., den 16. Februar 1916. Gericht der 77. Reservedivision im Felde.

[72187] Fahnenfluchtserklärung In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Emil Werner vom Gren.⸗ Regt. 2, geb. am 30. 11. 1884 in Murns⸗ law, Kreis Kolmar, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. D.⸗St Qu., den 19. 2. 1916 Gericht der 109. Inf.⸗Dtvision.

[72188] Beschlagnahmeverfügung. In der U⸗S. gegen den Infant. der 6/17. Inf.⸗Regts. Johann Friedlein wegen Fahnenfluͤcht 1. F. wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hiedurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt. D.⸗St.⸗Qu., 20. 2. 1916.

Feldgericht Bayer. 3. Inf.⸗Div.

[72351] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache Rekruten Friedrich Müller vom Bez⸗

Kom. II Düsselvorf, geb. 28 6. 94 zu

Vluyn, Kreis Mörs, von Beruf Bureau⸗ gehilfe, 3 Zt wohnhaft in Basel (Schwetz), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mllitärstrafgesetzbuchs sowie

en. Aktien u. Aktiengesellschaften.

gegen den.

8** *8* 1.““ 8

der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts ordnung der Beschuldigte hierdurch füͤr fahnenflüchtig erklärt. Düsseldorf, 19. II. 1916 Gericht der Landwehrinspektion.

[72192] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Hermann Hinrich Garms, geb. am 16. Januar 1879 zu Bremen, jetzt beim Ers.⸗Batl. Landw.⸗Inf.⸗Regts 84, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.

Flensburg, den 16. Februar 1916.

Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.

72191] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Peter Ewald Mertens, I. E. 84, geb. 9. 8. 1878 zu Elberfeld, vegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Flensburg, den 21. Februar 1916. Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.

[72178] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Fahrer Andreas Kränzlin bei der 1. Inf.⸗ Mun.⸗Kol. XIV. Armeekorps, geb. am 12. 11.1876 in St. Ludwig bei Muͤlhausen, Els., wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B sowie der 8 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchttg erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Gericht beim Generalkommando XIV. Armeekorps.

[70438]

In der Untersuchungssache gegen den überzähligen Gefreiten Johann Brock: von der 7. Komp. Infanterieregiments 351, geb. am 8. April 1893 in Tomaszow (Russisch Polen), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff des Mil.⸗Straf⸗ nesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mil.⸗ Strafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Gericht der 88. Inf.⸗Division.

[71129] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Musketier (Ofense 9 Heinrich Julius Louis, geb. 20. Mat 1891 zu Chateau⸗ Salins, der 2. Komp. Inftr.⸗Rgts. 74, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichis⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deut⸗ schen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Im Felde, den 12. Februar 1916. Gericht der 19. Division. 3 Sc Klevkamp J. V.: v. mettau, 2 Generalleutnant. Kriegsgerichtsrat.

[72182] Fahnenfluchtserklärung. Unteroffizter Peter Sevenich, 7. Res.⸗ Inf⸗Regts. 17, geb. 30. 7. 87 zu Linden, Kreis Aachen, wird hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Im Felde, den 20. II. 16. Gericht 15. Reservedivision

[72190] Fahnenfluchtserklärung.

In der ÜUntersuchungssache gegen den am 3. 8. 1878 zu Oberriet, Kanton St. Gallen (Schweiz), geb. Landsturmpflichtigen Ludwig Reinhard, genannt Hubert Kratz (Zigeuner), Rekr.⸗Depot I, Ers.⸗Batl. Res.⸗Inf.⸗Rgts. Nr. 109, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗ St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗ G.⸗-O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Karlsruhe, den 14. Februar 1916.

Gericht der stellv. 55. Inf.⸗Brigade.

172189] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Grenadier Paul Berger, II. Ers.⸗Batl. Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 9, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der 8 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mililärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befind⸗ liches Vermögen mit Beschlag belegt.

Stettin, den 21. Februar 1916. Gericht der stellvertr. 5. Infanteriebrigade.

[72356] Verfügung.

Der Zustand der Fahnenflucht gegen den Landsturmmann Ludwig Stautner, E. Ldw.⸗Inf⸗Regts. Nr. 3, ausgeschrieben in Nr. 257 der zweiten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger vom 30. 10. 15 unter Ziffer 48001, hat aufgehölt. Augsburg, 19. 2. 1916.

K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.

[72180]

Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Reservisten 7. E.⸗R. 107 Max Willyv Höpfner vom 31. 12. 1915 wird auf⸗ gehoben.

Leipzig. den 18. Februar 1916. Gericht der stellv. 48. Inf.⸗Brigade.

[72352] Verfügung. Die wider den Kanonier Karl Stork, 3. Ers.⸗Battr. Feldart.⸗Regts. 22, in

Nr. 42/ 16 des Deutschen Reichsanzeigers

kentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

erlassene Fahnenfluchtserklärung vom 12. Fe⸗

bruar 1916 wird aufgehoben.

½Mäünster i. W., den 18 Februar 1916. Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.

[72353]

Die im Reichsanzeiger vom 29. Januar 1916 unter Nr. 66591 veröffentlichte Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahme⸗ verfügung gegen den Kriegsfreicwtlligen Bernhard Müller, I. Ers.⸗Batl. Inf.⸗ Regts. 70, wird hiermit zurückgenommen.

Saarbrücken, 21. II. 1916.

Gericht der stellv. 32. Infanteriebrigade.

2) Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsachen, Zustellungen ü.. dergl.

[723911 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll um 29. Juni 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Fried⸗ richstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden, das in Berlin, Straße 40 d, belegene, im Grundbuche vom Frankfurtertorbezirk Band 54 Blatt Nr. 1603 (eingetragener Eigentümer am 10. Februar 1916, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Kaufmann Leovold Kohn in Berlin⸗Schöneberg) ein⸗ getragene Grundstück: Wiese, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 38, Parzelle 2103/332, 5 a 40 qm groß, Reinertrag 2,55 ℳ, Grundsteuermutterrolle Art. 24 727.

Berlin, den 17. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 13. 16.

[72300] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Fesseehehe nee soll am 3. Juli 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Fried⸗ richstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Straße 40 d belegene, im Grund⸗ buche vom Frankfurtertorbezirk Band 54 Blatt Nr. 1601 (eingetragene Eigentümer am 10. Februar 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Kauf⸗ mann Leopold Kohn zu Berlin⸗Schöne⸗ berg) eingelragene Grundstück Wiese, Ge⸗ markung Berlin, Kartenblatt 38, Parzelle 2101/332, 7 a 24 qm groß, Reinertrag 3,39 ℳ, Grundsteuermutterrolle Art. 24 725.

Berlin, den 17. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht Verlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 11. 16.

[72302] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollureckung soll am 25. Mai 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Gerichtstr. 1, Ecke Grenzstr. 11, belegene, im Grundbuche vom Oranienburgertor⸗ bezirk Band 31 Blatt Nr. 927 (ein⸗ getragene Eigentümerin am 20. April 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: verwitwete Frau Dr. Therese Brackebusch, geb. Dabbert zu Berlin⸗Schöneberg) eingetragene Grund⸗ stück: Vordereckwohnhaus mit Hof, Gemar⸗ kung Berlin, Kartenblatt 25 Parzelle 1605/103, 5 a 49 qm groß, Nutzungs⸗ wert 15 310 ℳ.

Berlin, den 18. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 77. 14.

72393] Fesesbeeheseee.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 19. Juni 1916, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Kommandantenstraße 33, be⸗ legene, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band 14 Blatt Nr. 888 (ein⸗ getragener Eigentümer am 3. Februar 1916, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Klempnermeister Carl Julius Emil Herzog in Berlin) einge⸗ tragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel und Hof, b. Werk⸗ stattgebäude quer, . Remisen und Klosettgebäude rechts, Gemarkung Berlin, in der Grundsteuermutterrolle nicht nach⸗ gewiesen, Nutzungswert 10 790 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 1205.

Gerlin, den 18. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 10. 16

72301] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 26. Juni 1918, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Koöͤniagstraße 65, belegene, im Grundbuche von Berlin Band 2 Blatt Nr. 104 (ein⸗ getragene Eigentümerin am 3 Februar 1916, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Witwe Emilie Kubel, ged. Krause, in Berlin) eingetragene Grund⸗ süͤck, Vorderwohnhaus, Gemarkung Berlin, in der Grundsteuermutterrolle nicht pach⸗ gewiesen, Nutzungswert 6590 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 490.

Berlin, den 18. Februar 1916.

Königliches Amsgericht Berlin Mitte. FKFkt. 87. 8. K. 7. 16.

8. Unfall⸗ und 9. Bankausweise.

[72392] —Fö Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 21. August 1916, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Fruchtstr. 27 belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 102 Blatt Nr. 4923 (eingetragene Eigentümerin am 13. November 1914, dem Tage der Ein⸗ tragung des Verste gerungsvermerks: Witwe Ottilie Loeben, geb. Stolpmann) einge⸗ tragene jetzt herrenlose GBrundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Doppelquergebäude und 2 Höfen, Gemar⸗ kung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 2085/153, 6 a 63 qm groß, Nutzungswert 11 550 ℳ. Berlin, den 18 Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 184. 14.

65

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermsdorf belegene, im Grund⸗ buche von Hermodorf Band 20 Blatt Nr. 617 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der verehelichten Handelsmann Auguste Knübbel, geb. Springer, in Berlin⸗Lichtenberg ein⸗ getragene Grundstück am 21. Juli 1916, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1. Stock⸗ werk, versteigert werden. Das in Herms⸗ dorf belegene, als Acker am Dorfe bezeich⸗ nete Grundstück umfaßt das Trennstück Kartenblatt 1 Parzelle 1206/107 von 6 a 70 qm Größe. Es ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter Artikel Nr. 588 mit einem Rein⸗ ertrage von 0,47 Talern verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 27. Mai 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 17. Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6. [72304] Beschluß.

Das Verfahren zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung des in Hermsdorf belegenen, im Grundbuche von Hermsdorf Band 20 Blatt Nr. 598 auf den Namen des Zimmermeisters Gustav Altermann in Dermsdorf eingetragenen Grundstücks wird aufgehoben, da der betreibende Gläubiger dies beantragt hat. Der auf den 5. Juni 1916 bestimmte Termin fällt weg.

Berlin, den 18. Februar 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

35. 71638] vnlhebaht.

Der Kanzleirat Czygan in Lyck hat das Aufgebot nachstehender am 10. Februar 1907 von der Stadt Posen ausgefertigter, mit 4 % verzinslicher Schuldverschrei⸗ bungen: a. Buchstabe B Nr. 6330 und 6331 über je 1000 ℳ, b. Buchstabe C. Nr. 4275 über 500 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die E der Urkunden erfolgen wird.

Posen, den 8. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht.

71984⁴] Aufgebot.

Der Ackermann Adolf Schulz zu Hen⸗ ningen, vertreten durch den Rechtsanwalt Looff zu Salzwedel, hat das Aufgebot der am 1. April 1911 auf den Namen des Apothekers Ad. Link in Uelzen ausge⸗ stellten, am 1. September 1911 in den Besitz des Ackermanns Adolf Schulz in Henningen übergegangenen Stammaktie Nr. 1521 der Aktien⸗Zuckerfabrik Uelzen beantragt. Der Inhaber der, Urkunde wird aufgefordert, spätestens i dem auf den 2. November 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzerchneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 17. Februar 1916.

Königliches Amtsgericht.

[59286]

Die Inhaber folgender angeblie loren gegangener Urkunden:

1) der fünf 4 ½ % igen Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Bedarfs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Friedenshütte Nr. 10 275, 10 276, 10 277, 10 278 und 10 279 über je 1000 ℳ, des 4 % igen Pfandbriefes der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank in Bieslau Serie XI Lit. C Nr. 74 über 1000 ℳ,

2) der 4 % igen Teilschuldverschrei⸗ bung der Schlesischen Elektricitäts⸗ und Gas⸗Aktien⸗Gesellschaft in Breslau vom Jahre 1900 Lit. A Nr. 2459 über 1000 und der drei 4 ½ % igen Teilschuldverschrei⸗ bungen der Maschineafabriken vorm. Gebr. Guttsmann u. Breslauer Metallgießeret, Aktiengesellschaft in Breslau, Lit. A Nr. 279, 280 und 281 über je 1000 ℳ,

3) des 4 % igen Hypothekenpfandbriefes der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank in Breslau Serie VII Lit. F Nr. 5433 über 100 ℳ,

4) des 4 % igen Pfandbriefes der Schl sischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank zu Breslau Serie VI Lit F Nr. 4894 übder 100 ℳ6, ö“

86 Enwerhs. und Wirt 7. Riederlafsung ꝛc. btscgse

tsanwälten. zc.

10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗

5) des 4 % igen Hypotbekenpfandbriefß der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank zu Breslau Serie VII Lit. C Nr. 6554 über 1000 ℳ, der 4 % igen Teilschuld- verschreibungen der Breslauer Aktien⸗ Gesellschaft für Eisenbahn⸗Wagenbau in Breslau Lit. C Nr. 6602, Nr. 6790, Nr. 6791 über je 1000 sowie der 3 ½ % igen Schuldverschreibungen der Stadt Breslau vom Jahre 1900 VII. Ausgabe Buchstabe D Nr. 25 134 und 25135 über je 500 ℳ,

6) der 3 ½ % igen Pfandbriefe der Schle⸗ sischen Landschaft Li. D Serie III Nr. 19 501 über 1000 ℳ, Serie IV. Nr. 17 790 über 500 ℳ, Serie V Nr. 21 965 über 200 ℳ, Serie VI Nr. 19 284 und 24 625 über je 100 ℳ;,

7) des 4 % igen Pfandbriefs der Schlesi⸗ schen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank zu Breslau Serie IV Lit. B Nr. 148 über 2000 ℳ,

8) des 4 % igen Hypothekenpfandbriefs

der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank in Breslau Serie IX Lit. C Nr. 4814 über 1000 ℳ, 9) des 3 ½ % igen Pfandbriefs der Schle⸗ sischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank in Breslau Serie II Lit. E Nr. 4870 über 200 ℳ,

10) des 3 ½ % igen Pfandbriefs der Schlesischen Landschaft Lit. D Serie VI. Nr. 5327 über 100 ℳ,

11) des 4 % igen Rentenbriefs der Rentenbank für die Provinz Posen Lit. A Nr. 10 312 über 1000 Tlr. = 3000 ℳ,

12) des am 2. Juli 1914 von Paul Sperlich ausgestellten, auf Frau Minna Sperlich zu Meleschwitz bei Breslau ge⸗ nogenen, von dieser angenommenen, am 2. Oktober 1914 fällig gewesenen Wechsels über 125

werden auf Antrag: zu 1 des Hotel⸗ besitzers Oscar Maxilewich in Bad Landeck vertreten durch die Rechtsanwälte Geh Justizrat Feige und Justizrat Goldschmidt in Breslau, zu 2 des Gerichtskassenrendanten Ziesing in Gleiwitz, zu 3 des Antrag⸗ stellers zu 2 und dessen Ehefrau Helene Fiesing zu Gleiwitz, zu 4 des Kaufmanns Carl August Guhr in Breslau, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Frieden⸗ thal und Nothmann J. in Breslau, zu 5 des Kircheninspektors Probst Julius Decke in Breslau, vertreten durch Rechtsanwal Dr. Decke in Breslau, zu 6 des Kirchen⸗ vorstandes der katholischen Pfarrgemeinde in Schieroth, Kr. Gleiwitz, zu 7 des Dti⸗ rektors Leo Sterz in Graudenz, vertreten durch die Rechtsanwätte Justizrat Frieden thal und Notbmann IJ. in Breslau, zu 8 der Erben des zu Sacrau verstorbenen Kaffeehausvächters Robert Geisler, näm lich der Witme Anna Getsler, geb. Jung in Sacrau und des Kellners Hans Felix Geisler alias Lauke in Darmstadt, beid vertreten durch Rechtsanwalt Tietz ir Breslau, zu 9 des Packmeisters a. D. Marcellus Alker zu Breslau, vertreten durch Rechtsanwalt Schaefer in Breslau zu 10 der Frau Meta Pevyser zu Pleschen zu 11 des kath. Kirchenvorstandes i Rozdrazewo, Kr. Krotoschin, zu 12 der Firma Wolff & Co. zu Antwerpen, ver treten durch die Rechtsanwälte Abel Dr. Herzfeld und Dr. Krombach zu Essen aufgefordert, spätestens in dem auf d 6. Juli 1916, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Museum⸗ straße 2, I. Stock, Zimmer 284, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. 41. Gen. I. 2 e1915 Bd. I.

Breslau, den 15. Dezember 1915.

Königliches Amtsgericht. Hundorf.

[68751] Aufgebot. .“ Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Gast⸗ wirt Fritz Plath in Hebron⸗Damnitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt und Notar Schüler in Stolp i. Pom, hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung der 3 ½ % Hypothekenbriefe der Hypothekenbank in Hamburg Serie 108 Nr. 035 781 Lit. E über 200,—, Serie 147 Nr. 024 280 Lit. A über 2000,— und Serie 156 Nr. 050 110 Lit. D über 300,—. Die resp. Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗ St aße 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 13. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, Stalhort, Kaiser Wilhelm. Straße Nr. 70, 1. Siock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunden erfolgen wird. Hamburg, den 14. Januar 1916. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[71637] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die unver⸗ ehelichte Jobanne Buhlert in Celle, Fritzenwiese 60, II., hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung der abge⸗ stempelten 3 ½ % (früher 4 %) Hypotheken⸗ briefe der Hypotbekenbank in Hamburg Serie 35 Nr. 06876 Lit. A über 2000,

CC6 A8 ., H“

1 19876 D 300,

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