Frau ihren schönsten Schmuck in einer zahlreichen Kinderschar sieht.
Ferner mülssen wir pafür sorgen, daß die körperliche Entwickelung der Kriegskinder nicht Schaden leidet. Es müßten Organisationen lchaffen werden, welche in den Gemeinden die Abhilfe bringen durch ewährung von Mahlzeiten usw. Ein Volk, das so e geleistet hat in der Liebe und in der Kraftanstrengung, wird nicht blind in sein Verdorben rennen. Wenn alle Kraäfte im Volke zusammen⸗ Fefast werden, so werden wir auf diesem Gebiete aller Schwierig⸗ iten Herr werden. Ministerialdirektor Dr. Kirchner: Unsere Aerzte haben im Felde Großes geleistet. Die große Zahl der ins Feld gezogenen Aerzte ist bezeichnend. Erleichtert wird dies durch die Vereinfachung der medizinischen Examina. Den jungen Leuten, die noch nicht ge⸗ dient haben, wird ein Semester angerechnet. Was die Verhütung der Seuchengefahr betrifft, so haben wir ein großartiges Netz von Instituten zur Verfügung gehabt, um die Seuche zu bekämpfen. Es —2 so viele Aerzte ins Heer eingetreten, daß auch die entferntesten Teile r Armee mit allem erforderlichen Material ausgerüstet werden konnten, und dementsprechend sind auch die Erfolge, die erreicht worden sind. Das innige Zusammenarbeiten der Armee⸗ und der Zivilmedizinalverwaltung ist beispiellos gewesen, so daß wir auch die Armeen von den Seuchen freihalten konnten. In der Armee sind nicht mehr als 300 Cholerafälle und im ganzen preußischen Staate nicht mehr als 43 Cholerafälle vorgekommen. Große Fortschritte sind durch die Choleraimpfung gemacht worden. Die Aerzte und Pflege⸗ personen in den Krankenhäusern sind immunisiert worden, und beim Beginn des Krieges wurde angeordnet, daß sämtliche Aerzte und Krankenpfleger und ⸗pflegerinnen, die ins Feld zogen, geimpft wurden. der Krieg auch dauern mag, wir werden von schweren Seuchen bewahrt bleiben, wenn wir den ernsten Kampf Phen sie zusammen mit der Militärverwaltung weiterführen werden. ie Tuberkulose hat leider noch immer eine große Ausdehnung. Es liegt auf der Hand, daß es Pflicht der Staatsverwaltung ist, nach dem Kriege noch mit größerer Energie als bisher diese Krankheit zu beseitigen. Das „Rote Kreuz“ hat in anerkennenswerter Weise mitgearbeitet. Einen energischen Kampf werden wir auch gegen die übertragbaren Geschlechtskrankheiten führen. Nichts ist verderb⸗ licher, als wenn man spöttisch darüber hinweggeht, denn die Ge⸗ schlechtskrankheiten sind das Furchtbarste, was man sich für den Menschen denken kann. Mit Dank ist anzuerkennen, daß gleich nach der Besetzung Belgiens die Generalkommandos und der Präsident des Reichsgesundheitsamtes in Belgien an diese Frage herangetreten sind. Wir gehen den übertragbaren Geschlechtskrankheiten im Felde, 2 weit wie möglich, nach, und bekämpfen auch die Prostitution. Aus Berlin sind Tausende von Mädchen fortgeschickt und in Verhält⸗ nisse gebracht worden, wo sie wieder gesunden können. Der Kinder⸗ sterblichkeit werden wir durch immer weitere Verbesserung der Säug⸗ lingspflege entgegentreten. Ob man dahin kommen kann, die An⸗ zeigepflicht der Aborte in das Seuchengesetz aufzunehmen, wollen wir erwägen; dagegen glaube ich es ablehnen zu müssen, eine Anzeige⸗ pflicht für Geschlechtskrankheiten einzuführen, denn dann würden diese Krankheiten noch mehr verheimlicht werden und sich vermehren. Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): An dieser Frage sind alle Teile des Volkes interessiert. An ihnen mitzuwirken, ist vaterländische Pflicht, besonders in diesem Moment. Der Rückgang der Geburten ist in den wirtschaftlichen und sozialen Zuständen zu finden. Gewiß ist das Einkommen der Massen gestiegen, aber die Kosten der Lebens⸗ haltung mehr als das Einkommen. Viele sind nicht mehr in der Lage, sechs Kinder und mehr zu erziehen, sonst sinken sie ins Prole⸗ tariat hinab. Wenn selbst wohlhabende Frauen ihre Kinderzahl be⸗ schränkt wissen wollen, wieviel mehr die Aermeren. Sorgen Sie dafür, daß der Verdienst der Männer sich hebt und die Frauen nicht gezwungen werden, in die Fabrik zu gehen. Der Antrag der Kom⸗ mission ist wohlgemeint, aber sein Ziel würde durch polizeiliche Maß⸗ nahmen nicht erreicht werden; wir können nicht für ihn stimmen, ebenso wenig für den fortschrittlichen Antrag, der sich nicht wesentlich von dem Kommissionsantrag unterscheidet. Die Kindersterblichkeit hängt mit der Lebensmittel⸗ und Wohnungsfrage zusammen. Nach dem Kriege werden die Lebensmittelpreise zunächft nicht fallen, die Woh⸗ nungsnot wird steigen. Soziale Maßregeln müssen schon während des Krieges getroffen, dem Krankenpflegepersonal muß das Koalitions⸗ recht gewährt werden. Dem Kommissionsantrage wegen Unterstützung des Bezirkshebammenwesens stimmen wir zu. Eine strenge Ueber⸗ wachung des Haltekinderwesens halten auch wir für notwendig, aber eine solche nicht durch die Polizei, sondern durch die Kommunen. Prinzipiell sind wir dafür, daß die Regelung des Wohnungswesens vom Reiche in die Hand genommen wird; sollte aber dem preußischen Landtage ein Wohnungsgesetz vorgelegt werden, so möge es von einem liberaleren Geiste erfüllt sein als das zuletzt vorgelegte. Daß die Reichswochenhilfe Regelleistung der Krankenversicherung wird, können wir nur unterstützen. Mit der Reichswochenhilfe sind sehr gute Er⸗ fahrungen gemacht worden. Ueber die Einwirkung des Krieges auf die Sauglingssterblichkeit liegen noch keine abschließenden Zahlen vor, doch ist eine sehr wesentliche Steigerung im ersten Kriegsjahre kon⸗ statiert worden. Vor allem muß die wirtschaftliche Lage der Frauen verbessert werden, die Wöchnerinnen und die stillenden Mütter müssen mehr geschützt werden. Die Gemeinden werden nach dem Kriege schwerlich in der Lage sein, ihre bisherige Tätigkeit auf diesem Ge⸗ biete fortzusetzen. Der Staat muß hier den Gemeinden helfen. Zur Ueberwachung der schulpflichtigen Kinder müssen noch mehr Schul⸗ ärzte angestellt werden. Die Kinder gedeihen jetzt während des Krieges nicht so wie in Friedenszeiten; hat man ihnen doch anfangs sogar das zweite Frühstücksbrot entzogen. Der Kampf gegen die Tuberkulose muß nach dem Kriege mit frischen Kräften aufgenommen werden, ebenso der Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten. In einzelnen Gemeinden bestehen schon jetzt Beratungsstellen für Geschlechtskrank⸗ heiten. Es muß hier aufklärend gewirkt und die falsche Scham, ich einem Arzt anzuvertrauen, überwunden werden. Gegen den Alkoholismus wirken nicht Predigt, sondern bessere Wohnungen und ein gutes Beispiel von oben, Verkürzung der Arbeitszeit und Auf⸗ klärung. Bei den organisierten Arbeitern hat der Alkoholgenuß schon gewaltig abgenommen. In der Anerkennung für die großen Opfer, die unsere Krieger draußen gebracht haben, und in der Anerkennung aller derer, die die Wunden des Krieges gelindert haben, lassen wir uns durch niemanden übertreffen. Wir wollen aber, daß den Worten auch Taten folgen. Wir sind bereit, mitzuarbeiten an der Gesundung des Volkes. Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.): Der Zweck der Säug⸗ lingsfürsorgestelle könnte vielleicht auch ohne einen Nachtragsetat aus anderen Mitteln erreicht werden. Was die Reichswochenhilfe als Regelleistung der Krankenversicherung betrifft, so würde sie dem Reiche eine erhebliche Mehrbelastung bringen. Würde die Reichsregierung dem Wunsche entsprechen, so würde damit schon viel geschehen zur Regelung der Mutterschaftsversorcung. Die hier vorgeschlagene Anregung wäre am besten in einer Kommission zu prüfen. Der Rück⸗ gang der Geburten ist allerdings erschreckend. Ich könnte Ihnen mit einem reichen Zahlenmaterial aufwarten. Nach dem deutsch⸗fran⸗ zösischen Kriege ist allerdings die Geburtenziffer gestiegen. Sie ge⸗ nügte aber nur, um den Ausfall des Krieges zu decken. Es muß also alles geschehen, um die Geburtenziffer zu erhöhen. Vielleicht würden die Rechte der unebelichen Kinder einer Revision zu unterziehen sein, doch das ist Reichssache. Das deutsche Volk hat seinen Kulminations⸗ punkt als Rasse noch nicht erreicht; eine Rassenverschlechterung ist nicht eingetreten. 38 Damit schließt die Diskussion. 8 8 Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen werden durchweg unter Ablehnung des freisinnigen Antrages bezüglich der Beschränkung des Verkaufs von Gegenständen und Schriften zur Verhütung der Empfängnis angenommen. Der freisinnige Antrag, betreffend reichsgesetzliche Regelung des Haltekinderwesens, wird der Justizkommission überwiesen. In bem Antrage der Freisinnigen, der die Staatsregierung ersuchen
will, „sofern nicht alsbald eine reichsgesetzliche Regelung des
Wohnungswesens erfolgt“, dem Landtage einen Entwurf des Wohnungsgesetzes zur Beschlußfassung vorzulegen, werden auf Antrag Lohmann die in Anführungszeichen stehenden Worte gestrichen; der Rest des Antrages wird einstimmig an⸗ enommen. Die freisinnigen Anträge auf Errichtung von Säuglingsfürsorgestellen und auf Hineinarbeitung der Reichs⸗ wochenhilfe in die Krankenversicherung werden der Staats⸗ haushaltskommission zur Prüfung überwiesen. Ein neu ein⸗ egangener Zentrumsantrag, der für eine Anstellung oder Be⸗ von Beamten bei der Auswahl unter den dafür ge⸗ eigneten Personen solche mit einer größeren Kinderzahl in be⸗ sonderem Maße berücksichtigen will, wird abgelehnt. 1
Damit ist der Etat des Ministeriums des Innern erledigt.
Ueber den Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe berichtet
Abg. Oeser (fortschr. Volksp.). Er hebt das Verdienst hervor, das sich der Generalfeldmarschall von Hindenburg dadurch erworben hat, daß er sich auch des Mittelstandes angenommen und auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, für die heimgekehrten braven Krieger zu sorgen. Der Referent spricht dem Feldmarschall unter dem Beifall des Hauses Dank und Anerkennung aus. Er beschäftigt sich dann eingehend mit den für den Mittelstand in Aussicht genommenen Be⸗ ratungsstellen und Kriegshilfskassen. Träger dieser Kassen sollen die Provinzen sein. In bezug auf die dabei aufzustellenden Grundsätze hat sich der Minister eine Mitwirkung vorbehalten. Die Mittel sollen von den Provinziallandtagen bewilligt werden; die Rheinprovinz hat bereits ein Kapital von 3 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Der Staat schießt die Hälfte zu, leistungsschwache Provinzen, wie die im Osten, sollen besonders berücksichtigt werden. In der Rhein⸗ provinz rechnet man auf erhebliche Beiträge der Industriellen. Die Kriegshilfskassen sollen nach der Ansicht der Mehrheit der Kommission nur die selbständigen Existenzen des Mittelstandes berücksichtigen, für die Angestellten soll in besonderer Weise gesorgt werden. Die Darlehen dürfen 3000 ℳ nicht übersteigen. Die Kreditgenossen⸗ schaften haben sich bereit erklärt, soweit ihre eigenen Mittel reichen, mit den Hilfskassen zusammenzuarbeiten. Diese sollen möglichst bald ihre Tätigkeitz beginnen, um gleich nach Friedensschluß benutzt werden zu können. Der Referent geht darauf auf die Bestrebungen ein, die Mode vom Auslande unabhängig zu machen. Wir stehen in dieser Beziehung günstiger da als nach dem französischen Kriege. Wir brauchen nicht mehr unsere Frauenmode von Paris, unsere Herren⸗ mode von London zu beziehen. Es ist auch nicht nötig, daß unser Geld nach dem Auslande abfließt. Wir können uns vom Auslande nur unabhängig machen, wenn wir ebenso Gutes oder Besseres leisten. In Frankfurt soll eine Fachschule errichtet werden, in der hervor⸗ voragende Künstler tätig sein werden. Den genossenschaft⸗ lichen Geist in den Handwerkskreisen zu fördern, hat sich der Minister in der Kommission ausdrücklich bereit erklärt.
Darauf vertagt das Haus nach 5 Uhr die weitere Beratung auf Sonnabend 11 Uhr. (Vorher Antrag Büchting, betreffend Ergänzung des Gesetzes wegen Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen.)
——— 8 Ht
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Ausführungsanweisung zur Verordnung über die Rege⸗ lung der Preise für Schlachtschweine und für Schweine⸗ fleisch vom 14. Februar 1916.
Zu der in Nr. 40 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 16. d. M. (erste Beilage) abgedruckten Verordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 haben die zuständigen preußischen Mintster jetzt eine Ausfübrungs⸗ anweisung erlassen. Ihre wesentlichsten Bestimmungen allgemeiner Art sind folgende: Zu § 1
Die Höchstpreise für Schweine sind Erzeugerpreise, sie gelten beim Verkauf durch den Viehhalter (Landwirt oder Mäster) an den Händler oder Fleischer.
Die Feststellung des zu bezahlenden Lebendgewichts hat „nüchtern gewogen“ zu erfolgen. Die Tiere müssen daher bei ihrer Verwiegung 12 Stunden futterfrei sein oder bis zur Wage einen Beförderungsweg von mindestens 5 km zurückgelegt haben, wenn für die entsprechende Sorte bei fester Ware der Höchstpreis verlangt werden darf.
Jede Nebenabrede über Entschädigung irgendwelcher Art, Schwanz⸗ geld, Aufladeentschädtgung oder dergleichen, durch die der Höchstpreis umgangen werden soll, ist strafbar.
Zu § 2:
Die Vorstände der auf Grund der Anordnung vom 16. Januar 1916 gebildeten Viehhandelsverbände sind zur Abänderung der Höchst⸗ preise befugt. 4
Zu § Der Ankauf von Schlachtschweinen beim Viehhalter darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Es ist zulässig, mehrere Schweine zusammen zu einem Einheitspreis für 50 Kilogramm Lebendgewicht zu verkaufen oder zu kaufen, doch müssen es Schweine gleicher Gewichtsklasse und gleicher Beschaffenheit sein. 8n
Zu K
Die Bestimmung des Abs. 2, wonach die zuständige Behörde, d. i. der Gemeindevorstand, Bestimmungen über die Zulassung der Käufer und die Verteilung der Schweine an sie auf den Schlacht⸗ viehmärkten Sr kann, bezweckt eine gleichmäßige Berücksschtigung der Käufer, die bisher an dem Markt ihre Bedürfnisse gedeckt haben. Der Gemeindevorstand wird auf Grund der Feststellung, welchen Teil der dem Marktorte zugeführten Schweine der einzelne Käufer bisher erworben hat, die Zuweisung vorzunehmen haben. Käufe von Schweinen außerhalb des eigentlichen Marktes sind auf die den Käufern zum Erwerb anzuweisende Stückzahl anzurechnen.
Die Heeres⸗ und Marineverwaltung deckt ihren Bedarf in der Regel nicht durch Käufe auf dem Markt. Sollte sie ausnahmsweise dazu genötigt sein, so ist die Gemeinde des Marktortes verpflichtet, der Heeresverwaltung die Erlaubnis zum Erwerb von so viel Schweinen, wie sie braucht, zu erteilen. Erforderlichenfalls ist die für die anderen Käufer zugelassene Ankaufsmenge im Verhältnis zum dann noch verfügbaren Angebote herabzusetzen.
Zu § 7:
Nach § 15 bleiben die in § 5 der Verordnung vom 4/29. No⸗ vember 1915 vorgesehenen oder auf Grund des § 5 a. a. O. festge⸗ setzten Preise für Schweinefleisch, Schweinefett usw. bis zum Inkraft⸗ treten der auf Grund dieser Verordnung festzusetzenden Höchspreise bestehen. Bei der Festsetzung neuer Preise sind einerseits die Stall⸗ preise in den Bezugsgebieten, die Zuschläge für den Handel (§ 3) und die Interessen des Fleischergewerbes, andererseits aber auch die Inter⸗ essen der Verbraucher angemessen zu berücksichtigen. Die Regterungs⸗ präsidenten haben bei der Preisfestsetzung auf eine den höheren Un⸗ kosten des Handels und des Fleischergewerbes in den größeren Städten und Industriegebieten Rechnung tragende Abstufung der Preise bin⸗ zuwirken. Ein angemessener Teil des Fleisches ist zu niedrigen Preisen abzugeben und der Ausgleich durch entsprechende Höber⸗ der Preise für die besseren Stücke herbeizuführen. Auf 88 leunigte Durchführung der Preisfestsetzungen ist Wert zu legen.
Zu § 9: Die Hausschlachtungen für den eigeven Bedarf des Eigentümers
der Schweine dürfen Beschränkungen nicht unterworfen werden. Zu § 12: b
Die Bestimmungen des Erlasses vom 8. Dezember 1915 sind,
soweit sie sich auf den Verkauf ausländischen Schweinefleisches, Schweinefettes usfw. beziehen, insoweit abgeändert worden, als die
1“ “
genannten Waren nicht mehr in Verbrauchsstellen gewerbemäßig ab⸗ gegeben werden dürfen, in denen inländische Waren dieser Arr abgegeben werden.
ßörderung des Flachsanbauek.
Wiederholt ist in landwirtschaftlichen Versammlungen die Not⸗ wendigkeit der Vermehrung des Flachsanbaues erörtert worden. Deutschlands Absperrung von allen Ländern, die Textilfasern erzeugen, nötigt dazu, im eigenen Lande eine möglichst ausgiebige Faserernte sicherzustellen. Aber auch für die flachsbauenden Landwirte selbst kann der Anbau bei rationeller Bewirtschaftung eine der bestlohnenden landwirtschaftlichen Kulturen werden, wie dies in der Generalver⸗ sammlung des Landwirtschaftlichen Vereins zu Breslau von Güter⸗ direktor Püschel ausgeführt worden ist. Landwirtschaftlich inter⸗ essant war besonders, was er über den Wert des Flachsanbaues als Vorfrucht für Weizen ausführte, wie er zum ausge⸗ dehnten Flachsbau gekommen ist, lediglich um rationellen Weizenbau treiben zu können, und welche erstaunliche Wertsteigerung er erzielt hat. Auf der ihm unterstellten Begüterung hat er bei einem Ackerareal von 5150 ha, d. b. 20 600 Morgen, dem Flachsbau nun⸗ mehr dauernd eine Anbaufläche von 1150 ha, d. s. 4600 Morgen oder 22 % der Gesamtackerfläche im Fruchtbau eingeräumt. Er hebaute bereits in den ersten Jahren nach Uebernahme der Verwaltung ein Drittel des Ackerareals, rund 1750 ha, d. s. 7000 Morgen, mit Weizen, konnte aber trotz größter Sorgfalt in der Bestellung und er⸗ höhten Aufwands an künstlichen Düngemitteln zu keiner Ertragssteige⸗ rung gelangen. Erst mit dem Augenblick, wo der Weizen Flachs als Vorfrucht bekam, fingen die Erträge an zu steigen, und heute, wo er Flachs bei über zwei Dritteln seiner Weizenanbaufläche als Vorfrucht hat, kann er mit sicheren Durchschnittsweizenernten von 24 Doppelzentnern auf dem Hektar, d. s. 12 Zentner auf dem Morgen, und darüber rechnen, d. h. der Flachsbau hat die Weizen⸗ ernten um 10 Doppelzentner auf dem Hettar oder um 5 Zentner auf dem Morgen gehoben. Das bedeutet für seine Wirtschaften bei einer Weizenanbaufläche von 1750 Hektar eine Mehrernte von 17 500 Doppelzentnern Weizen oder bei einem Durchschnittspreise von 18 ℳ für den Doppelzentner Weizen eine Wirtschaftsmehrein⸗ nahme aus der Weizennutzung von 315 000 ℳ. Hierzu kommt noch der arbeitverteilende Ausgleich durch den Flachsanbau für solche land⸗ wirtschattliche Betriebe, die der modernen Dreifelderwirtschaft ange⸗ hören, mit der Fruchtfolge Hackfrucht, Sommerung, Winterung. Sind die Pflegearbeiten der Hackfrüchte Ende Juni beendet, so steht die Flachsernte Anfang Juli bereits vor der Tür. Sie ist in der Regel bereits geborgen, ehe mit der Weizenernte begonnen wird. Greße Flächen werden rechtzeitig frei für die Pflugarbeiten der Dampipflüge und Gespanne, und Ende August, Anfang September sind große Flächen da, um die Weizensaat rasch in den Boden bringen zu können. Der vermehrte Flachsanbau ist aber deswegen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, weil durch ihn wertvolle Futtermittel, die Leinsaat und Leinspreu, gewonnen werden. Mit einem vermehrten Anbau kann daher erreicht werden, daß die Landwirtschaft sich unabhängig vom ausländischen Futtermittelmartte machen und andererseits die Oel⸗ und Oelkuchengewinnung der auf diesem Gebiete herrschenden Knappheit abhelfen kann.
Auch die Regierung steht der Frage der Vermehrung des Flachs⸗ anbaus wohlwollend gegenüber. Von dem Vertreter des Landwirt⸗ schaftsministeriums wurde in der erwähnten Breslauer Generalver⸗ sammlung mit Freude begrüßt, daß diese wichtige Frage in dem dortigen Landwirtschaftlichen Verein erörtert wurde und daß die Pro⸗ vinz Schlesien, die in dieser Frage führend sei, den Flachsbau fördern will, mehr im vaterländischen als im eigenen Interesse. Die zustän⸗ digen Stellen sind deshalb auch mit den deutschen Landwirtschafts⸗ kammern in Verbindung getreten, um möglichst große Flächen für den Flachsbau zu sichern. Nach gepflogenen Berechnungen soll sich der Anbau in diesem Frühjahr auf 20 000 bis 30 000 ba er⸗ strecken, weitere Flächen werden in Belgien und im östlichen Okku⸗ pationsgebiet angebaut werden.
So ist zu hoffen, daß der Flachsbau wieder die wichtige Stellung in unserer Land⸗ uad Volkewirtschaft einnehmen wird, die ihm zukommt, und wir in der Lage sind, die fehlende Auslandszufuhr an Textilstoffen durch einheimischen Anbau zu ersetzen, damit die In⸗ dustrie imstande ist, Heer und Flotte mit dem Nötigen zu versorgen. Der vermehrte Anhau wird nicht nur der Landwirtschaft, sondern unserem gesamten Vaterlande zu großem Nutzen gereichen.
Preise für Flachs der Ernte des Jahres 1916.
Die unter Aufsicht des Kriegsministeriums stehende Kriegs⸗ flachsbaugesellschaft gewährleistet den flachsbauenden Landwirten für ihr Erzeugnis des Jahres 1916 folgende Preise
für rohen Stengelflachs guter Mittel⸗ Fuclitättt 652 für abfallende Qualitäten entsprechend weniger, jedach nicht unter . . . ... für besonders gute Qualitäten entsprechend mehr, jedoch nicht bber. für Röstflachs guter Mittelqualitäat ... für abfallende Qualttäten entsprechend weniger, 1 öä8868,00 für besonders gute Qualitäten entsprechend mehr, jedoch nicht üuber. .. 34,00. für Knickflachs nach Schneiderschem Ver⸗ fahren vollständig geknickt. 50,00 — 60,00 Brechflachs je nach Qualität und HEö 8 wingflachs uter, normaler Scashar Ses . C1“ für abfallende Qualitäten entsprechend weniger, CFö 40,00
12
20,00 ℳ für 100 kg 16,00 „ „ 105
22,00 100 32,00 100
100
jedoch nicht unter. . für besonders gute Qualitäten entsprechend mehr, jedoch nicht über. “ für halbgeschwungenen Flachs je nach dem Bearbeitungsgrad, entsprechend Feuther als für voll ausgeschwungenen achs.
Die Beschaffenheit des Saatgetreides ist in befriedigender Weise geregelt. Der Preis des von den Landwirtschaftskammern vermittelten Leinsamens beträgt etwa 65 ℳ für 100 kg. Für den Morgen werden etwa 70 Pfund Samen benötigt. 8
Verkehrswesen.
Vom 1. März ab können innerhalb des Gebiets des Generalgouvernements für Belgien Pakete mit der Post versandt werden. Wie „W. T. B.“ meldet, ist der neue Dienst in abgehender und ankommender Richtung vorerst auf die Mehrzahl
derjenigen belgischen Orte beschränkt, in denen sich Postämter unter
Leitung deutscher Beamter befinden. Dies sind gegenwärtig 58 Städte. Zugelassen sind gewöhnliche und eingeschriebene Pakete bis 5 kg. Alle Pakete müssen vom Absender frei gemacht werden. Gebühr 50 Cts. ohne Unterschied des Gewichts oder der Entfernung, Einschreibgebühr 25 Cts. Belastung der Pakete mit Nachnahme ist bis 800 ℳ (1000 Fr.) gestattet. Den Paketen dürfen keine Briefe oder schrift⸗ liche Mitteilungen beigegeben werden. Das Postanit des Bestim⸗ mungsortes benachrichtigt den Empfänger vom Eingange der Sendung;
dieser hat sie beim Postamt abzuholen, wobei sie geöffnet und der 1
Inhalt geprüft wird. Ersatz für Beschädigung oder Verlust von Paketen wird nicht geleistet. Für eingezogene Nachnahmen haftet die Post wie für Postanweisungsbeträge.
zum Deutschen
49.
——
Zweite Be
Reichsan
ilage
FPHFandel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsb 23. Feh 1916 betrugen (+ und — im Vergleich 1, eee Februar
Aktiva. ö1u1s Metallbestand e⸗ 8 stand an kurs⸗ sähigem deutschen Gelde und an Gold
Üindischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ℳ berechnet)
1914
2 501 839 000 2 302 989 000 1 667 830 000 (+ 2919 000) † 26 931000) (. 38 426 000) 1“ 51 — 2 254 281 000] 1 337 321 000 Bestand an Reichs⸗ Jℳ 25 715 000) († 27 980 000) u. Darlehnstassen⸗
1
i * 900 188 898 000 1 “ 5 152 000) ( Bestand an Noten ¶◻☛ 000) (†
31 849 000
anderer Banken. 82 17430 000 31 165 000 (+ 2 980 000) (+ 8432 126 Bestand an Wechseln, —† 000) (+. 6 126 000)
kontierten Reichs⸗ 1u“ schahanweisungen. 5 501 992 000 4 026 780 000 800 381 000 (X 114 499 000) (+ 164 394 000) (+ 13 277 000)
g58 5 an Lombard⸗ orderungen. 12 449 000 37 466 000 58 609 000 ((— 2 799 000) (— 3 427 000) (— 3 570 000) Bestand an Effekten ( 2 618 000 15 712 000 257 489 000 1 — 9 108 000 194 000/ [(— 18 507 Bestand an sonstigen
Altiveln 238 522 000 187 180 000 (+ 2 006 000) (+ 830 000) (+
76 236 000 6 005 000)
199 34 000 pgseffita 2 Grundkapital.. 180 000 000 (unverändert) 80 550 000 (unverändert)
180 000 000 (unverändert)
74 479 000 (unverändert)
180 000 000 (unverändert) 70 048 000 (unverändert)
Reserdefondd. „.
Betrag der um⸗ lausenden Noten. 16 306 000 4 635 353 000 1 734 699 000 — 87 994 000) (— 2051 000) (— 90 953 000
soztige taͤglich fanige v“
Verbindlichkeiten. 1 787 557 000] 1 723 676 000 1 036 662 000 (+ 44 815 000) (†+³ 225 576 000) (ℳ+ 128 739 000)
236 407 000 / 176 682 000])/ 70 422 000 (s— 6532 000) (+ 8 981000) (+ 5 344 000)
sonstige Passiva.
3 — Ein Reichsverband der Vereinigungen des Drogen⸗ und Chemikalienfaches wurde vor digen Tagen in den Räumen der Berliner Handelkkammer gegründet. Der Verband beiweckt die gemeinschaftliche Beratung und Beschlußfassung aler Fragen, die das Wobl und die Förderung der Vereinigungen des Drogen⸗ und Chemikalienfaches betreffen. Mitgolied kann jede Ver⸗ eintgung des Drogen⸗und Chemikalienfaches oder verwandter Geschäfts⸗ zweige im Deutschen Reiche werden, die in das Pereinsregister ein⸗ getragen oder zur Eintrogung berechtigt ist. Der Sitz des Verbandes ist Berlin, die Geschäftestelle Berlin C. 19, Neue Grünstraße 11.
— In der Feen Sitzurg des Verwaltungsrats der Preußi⸗ schen Central⸗Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft, Berlin, wurode laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, der am 15. März cr. stattfindenden Generalversamm'ung die Verteilung einer Divtdende von 8 ½ % wie im Vorjahre vorzuschlagen. Der Jahresbericht ge⸗ langt vom 1. März cr. ab zur Ausgabe.
— Der Aufsichtsrat der Dampf⸗Kornbrennerei und Preßhefe⸗Fabriken, Aktien⸗Gesellschaft, vorm. Heinr. Helbina, schlägt laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hamburg eine Divpidende von 20 % gegen 16 % im Vorjahre vor. — Die Dovidende der Norddeutschen Sprttwerke wud mit 20 % gegen 16 % im Vorjahre vorgeschlagen.
9 8 Der Aufsichtgrat der Bremer Wollkämmerei schlägt laut Meldung des „W. T. B.“ eine Dividende von 18 % für das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
Budapest, 25. Februar. (W. T. B.) Der Hauptstädtische Finanzausschuß bas zwei Anleiheangebote angenommen. Die eine Anleihe von 13 Millionen Mark wird von der Ungarischen Bank und Handels⸗Akttengesellschaft ꝛum Kurse von 91 % gegeben und ist mit 5¾ % verzinslich und in 10 Jahren rückzahlbar. Die zweite An⸗ lethe im Betrage von 30 Millionen Kronen hat eine Laufzeit von einem Jahre und ist mit einem Prozent über der jeweiligen Bankrate verzinslich. An der Finanzgruppe, die diese Anleihe gibt, sind die Ungarische Allgemeine Creditbank und die Pester Ungarische Com⸗ merzialbank und noch einige andere Finanzinstitute beteiliat. Budapest, 25. Februar. (W. T. B.) Der Geschäftsabschluß für 1915 der Pester Ungarischen Commerzialbank schließt einschliehlich des Vortrages mit einem Bruttogewinn von 23 303 033 Kronen und einem Reingewinn von 18 087 514 Kronen ab, was einer 24,99 prozentigen Verzinsung des Aktienkapitals ent⸗ spricht. Die Dividende beträgt 170 Kronen gegen 150 Kronen im Vorjahr. Die Reservefonds belaufen sich insgesamr auf 106 Millionen Kronen. Nachdem bereits im Vorjahr 2 Millionen Kronen für Kriegswohltätigkeit verwendet worden sind, werden in diesem Jahr 500 000 Kronen der Heilanstalt für Jungenkranke Soldaten überwiesen.
Mailand, 25. Februar. (W. T. B.) Laut „Corriere della Sera⸗ hat die Verwalturg der italtenischen Staate babnen den schweizerischen Behörden mitgeteilt, daß die italtenischen Zollbehörden angewiesen sind, aus Deutschland kommende Waren, auch wenn sie auf schweizerischen Bahnstationen aufgegeben sind, zu konfiszieren.
Chicago, 24. Februar. (Meldung des Reuterschen Bureaus“.) Der Weizenpreis ging wegen der infolge der deusschen U⸗Boot⸗ politik eingetretenen Spannung um sieben Pence herunter.
Konstantinopel, 25. Februar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabak⸗Regte⸗Gesellschaft betrugen im Monat Januar 1916: 18 600 000 Piaster gegen 17 400 000 Paaster in der 1 (2. T. B.) S
ew York, 25. Februgr. T. B.) In der vergangene Woche wurden 364 000 Dollar Gold und 497 000 Dollar Gilber eingeführt; ausaeführt wurden an Gold 2 779 000 Dollar nach Groß⸗ britannien, 1 095 000 Dollar nach Cuba und 34 000 Dollar nach Venezuela b 1 592 000 g Lx⸗
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoeinnahmen der Canada Pacific⸗Eisenbahn in der dritten GeHhnsehase 2 093 000 Dollar (479 000 Dollar mehr als im Vorfahr).
London, 24. Fehruar. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England vom 24. Februar d. J. Totalreserve 40 930 000 (Zun. 226 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 32 508 000 (Abn. 58 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 54 987 000 (Zun. 167 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 93 336 000 (Abn. 1 817 000) Pfd. Sterl., Guthaben
zeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnahend, den 26. Fehruar
8—
tsanzeiger.
Staa
des Staates 52 620 000 (Zun. 1 106 000 fd. Sterl. reserve 40 158 000 (Zun. 109 000) Pfd. 2829 b822 heiten 32 839 000 (unverändert) Pfd. Sterl. der Reserven zu den Passiven 27,46
mehr 32 Millionen.
Paris, 24. Februar. (W. T. B.)
(Abn. 34 563 000) Fr.,
(Abn. 6 674 000) Fr., (Zun. 100 000 000) Fr., Vorschuß an Verbündete 805 000 000
Tresorguthaben 35 861 000 (Abn. 45 582 000) Fr., 1 941 914 000 (Zun. 12 549 000) Fr.
Börse zu Berlin 8 (Notierungen des Börsenvorstandes) 8
8 vom 26. Februar vom 25. Februar für Geld Brief Geld Fühene ℳ
ℳ8 ℳ ℳ 1 Dollar 5,42
5,40 5,39 5,41 100 Gulden 236 236 ½ 236 23658 100 Kronen 155 5 1
100 Kronen 155 57 54
154 ¹ 154 100 Kronen 152 ½ 155 159 184 100 Franken 105]¼ 105 ½ 105 105 ½ 100 Kronen 69,95 70,05 68,95 69,05 100 Lei 6 85 85 ½ 100 Leva 1“ 77 ½ 78 ½
New York Holland Dänemark Schweden Norwegen Schweiz Oesterreich Rumänien Bulgarien
Berlin, 25. Februar. (W. T. B.) Marktpreise
Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H
(für ein Faß mit etwa 100 kg netto Fischgewicht, Stücke auf 1 kg): 6 —- 12 Stück 134 ℳ, 12 — 14 Stück 131 ℳ, 14 — 16 Stück 128 9 16 — 19 Stück 121 ℳ, 18 — 20 Stück 116 ℳ, 20 — 25 Stück 107 ℳ, über 25 Stück 7 ℳ. — Norwegische Sloe⸗Vollheringe gekehlt (für ein Foß mit etwa 110 kg netto Fischgewicht): 400 — 500 Stück in jedem Faß 118 ℳ, etwa 500 Stück 122 ℳ, etwa 550 Stück 125 ℳ, kleinere 128 ℳ, ungekehlte 115 ℳ für ein gut gepacktes Faß. — Isländer Heringe (für ein Faß mit etwa 100 kg netto Fisch⸗ gewicht): eiwa 350 Stück in jedem Faß 100 ℳ, ungekehlte 99 ℳ. — Norwegische Hochsee⸗Nollheringe gekehlt: Für ein Faß mit etwa 110 kg Fischgewicht 95 ℳ. — Hohländisch⸗ Herinoe gekehlt: Original schotlische Fässer 135 ℳ für ein Faß, Holländer und Zintbandfässer 33 ℳ für ein Faß, schottische 131 ℳ für 2 halbe Fässer, Holländer 129 ℳ für 2 halbe Fässer. Greif⸗ bare Ware aus dem neuen Fang ist noch nicht am Markt. Die Notterungen für die norwegischen Fettheringe, norwegischen Sloe⸗ Vollheringe, Jsländer Heringe, norwegischen Hochsee⸗Vohhheringe ver⸗ stehen sich ab Bollwerk oder Lager Steittm oder Lübeck. Die Notie⸗ rungen für die holländischen Vollheringe verstehen sich franfo Wagoon holländischer Statton. Alle Preise verstehen sich netto Kasse ohne Abzug für Barzahlung innerhalb 3 Tagen. “ u““
.“
Amtlicher Marktbericht vom in Friedrichsfelde. 25. Februar 1916 Auftrieb: 1236 Stück Rindvieh, 123 Kälber, 700 Pferde. v“ 783 Stück, “ Zugochsen.. “ 1p“ . Verlauf des Makkae Gyfe, tüsgende Kn erlauf arktes: ute tragende he gedrückt, frisch⸗ milchende Kühe und Jungvieh lebhaft, Markt früh geüme kusch .“ „ Es wurden gezahlt für: Milchtühe und hochtragende Kühe: e“] a1““ öse“
DBualitiite“ Ausgesuchte Kühe über Notiz. Tragende Färsen:
Magerviehhof Rindermarkt am Freitag den
780 — 930⸗ 640— 780 480 — 640 „ 400—480
„Qualität .Qualität
Zugochsene à Zentner Lebendgewicht 1 I. Qualität II. Qualität a. Gelbes Frankenvieh, Schein⸗
felder . 2 8 8 . . . . ☛ Mℳ .... “ 8 c. Süddeutsches Scheckvieh,
Simmenthaler, Bayreuther. — „
Jungvieh zur Mast: Bullen, Stiere und Färsen 60 — 70 ℳ 54—60 ℳ Ausgesuchte Posten über Notiz.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 25. Februar. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 58 ½, 5 % Argentinter von 1886 96, 4 % Brasilianer von 1889 46 ¼, 4 % Japaner von 1899 72, 3 % Portugiesen 54, 5 % Russen von 1906 83 ¼, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltimore and Ohio —,—, Canadian Pacific 176 ¾, Erie 38 ¼, National Railways of Mexiko —,—, Pennsylvania 59 ½, Southern Pacific 102 ¾, Union Pacific 138 ⅛, United Statet Steel Corporation 85 ¼, Anaconda Copper 18 ½, Rio Tinto 61, Chartered 10/5, De Beers def. 10, Goldfields 1 , Randmines 3¹11⁄16.
London, 24. Februar. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 58 ¼, 5 % Argentinier von 1886 —,—, 4 % Brastlianer von 1889 —,—, 4 % Japaner von 1899 72, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1906 84, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltimore and Ohio 90 ⅜, Canadian Pacific 176 ¼ ex, Erie —,—, National Railways of Mexiko —, Pennsylvania 60, Southern Pacific 103 ex., Union Pacifie 138 rer., United States Steel Corporation 86, Anaconda Copper 18 ½, Rio Tinto 61 ½, Chartered 10/7, De Beers def. 10, Goldfields 1 ¾, Randmines 3 ½ er, Privpatdigakont 5 ½, Silber 27 ½1 6. — Wechsel auf Amsterdam 3 Monate 11,36 ½, Wechsel auf Amsterdam kurz 11,15, Wechsel auf Paris 3 Monate 28,40, Wechsel auf Parts kurz 27,99, e auf Petersburg kurz 151. — Bankausgang 712 000 Pfund
erling.
„Paris, 25. Febhruar. (W. T. B.) 5 % Französische Anleibe 87,60, 3 % Französische Rente 61,45, 4 % Span. äußere Anleibe 91,00, 5 % Russen 1906 83,50, 3 % Russen von 1896 53,40
der Privaten 96 394 000 (Abn. 2 762 000) Pfd. Sterl., Guthaben
4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1742.
Noten⸗ Regierungssicher⸗ 12, Pechentverd tt ss
n 213 8 1 2 umsatz 267 Millionen, gegen die mntsptechende Woche des Verhahse⸗
Bankausweis. 2
in Gold 5 035 879 000 (Zun 4 769 000) Fr., Batvorrat He Gelbet 360 209 000 (Zun. 1 339 Tossr⸗ Ses. im Ausland 855 422 000
echsel (vom Moratorium nicht bet
880 882 000 (Abn. 12 317900) Fr. Gestandete Weusel 1n94g2,690 (Abn. 20 446 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 1 247 514 000 Kriegsvorschüsse an den Staat 5 900 000 000 Zun. 20 000 000) Fr., Notenzirkulation 14 295 289000 (Zun. 59820000 9. Prwatguthaben
Salzheringe (Verkaufspreise der Importeure), festgesetzt von der — 9 — H., Berlin, cültig vom 27. Februar bis Freitag, den 3. März 1916 einschließlich. Norwegische Fettheringe gekehlt
Amsterdam, 25. Februar. (W. T. B.) Still; Schiffahrts⸗ aktten, stetig. Scheck auf London 11,20, Scheck auf Berlin 42,40, Scheck auf Paris 40,00, Scheck auf Wien 29,30. — 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe 101 15⁄14,
Niederländisch⸗Indische Handelsbank 184 ¼, Atchison, Topeka u. Santa Fs. 99 ½, Rock Island ¾, Southern Pacific 931512, Railway 18 ⅝, Union Pacific 127, Anaconda 172 ⅛,E United States Steel Corp. 76 16. Französisch englische Anleihe —,—.
New York, 24. Februar.
der hbeutigen Effektenhörse zu umfangreichen Liqutdationen und speku⸗ lativen Abgaben, wobei auch von auswärts erhebliches Material an den Markt kam. Zu Beginn des Verkehrs war die Stimmung noch unregelmäßig, neigte aber vorwiegend zur Schwäche. Das Geschäft zeigte gegenüber den Vortagen größere Lebhaftigkeit. Industrielle Spezialvapiere waren einem stärkelen Kursdruck ausgesetzt: besonders Metallwerte erfuhren zeitweilig Kurzabschwächungen von einem bis fünf Dollar und stellten sich schließlich noch bis um einen Dollar niediger. Bemerkenswert war ferner die matte Haltung der Canadian Pacific Sbares, der Erie⸗Aktien und der Anteile der Chicago Mil⸗ waukee⸗Bahn. Infolge von teilweisen Rückkäufen trat gegen den Schluß hin eine leichte Erholung ein, doch war die Schlußtendenz als matt an⸗ zusprechen. Der Aktienumsatz belief sich auf 580 000 Stück. Tendenz für Geld: Behauptet. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zingrate 1 ¾, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,71,25, Cable Transfers 4,76,85, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,87,50, Wechsel auf Berlin auf Sicht 73 ½, Silber Bullion 57, 3 % Northern Pacific Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé 103, Baltimore and Ohio 86 ¼, Canadian Pacisic 168 ½, Chesapeake u. Obio 60 ⅞, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 93 ½, Denver u. Rio Grande 8, Illinois Central 102 ¼, Louisville u. Nashville 121 ½, New York Central 104 ½%, Norfolk u. Western 116, Pennsylvania 56 ⅛, Reading 77 ¼, Southern 99 ½, Union Pacific 133 ½, Anaconda Copper Mining 878, nited States Steel Corporation 82 ⅞, do. pref. 116 ½.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 24. Februar. (W. T. B.) Kupfer prompt 103 ½.
Liverpool, 24. Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 5000 Ballen, Einfuhr 14 810 Ballen, davon 7600 Ballen ameri⸗ tanische Baumwolle. — Für März April 7,59, für Mai⸗Juni 7,55. — Amerikanische und Brasilianische 9, Aegyptische 5 und Indische 10 Punkte höher.
5 öe 24 Februar. (W. T. B.) Roheisen per Kaffe
Amsterdam, 25. Februar. (W T. B.) Santos⸗Kaffee stetig, für Februar 63 ⅝, für März 63 ½8, für Mai 58 ½. „UAhnsterdam, 25. Februar. (W. T. B.) Rüböl loko 65 ¼, für März —. für 5* 59, 8 Junt 50 ½.
New York, 24. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko mideling 11,30, do. für März 8189 2 c.) a 11,29, do. für Mai 11,40, New Orleans do. loko middling 11,25, Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Stand. white in New PYork 8,90, do. in Tanks 5,25, do. Credit Balanceg at Oil Civ 2,40, Schmalz prime Western 10,42 ½, do. Rohe & Brothers 11,30, Zucker Zentri⸗ fugal 5,02 — 5,05, Weizen für Mat 125 ½, do. für Juli —,—, do. hard Winter Nr. 2 130 ½, Mebl Sprieg⸗Wheat clears (neu) 5,50 e 5,60, 1““ 2 f2 Kaffee Rio Nr. 7 loko 9 ¼, do. für ärz 7,65, do. für Mat 7,77, do. für Juli 7,85, Ku Standard loko —,—, Zinn 43,00. .
Nationalstiftung
für die Hiuterbliebenen der im Kriege Gefallenen. 115. Gabenliste.
Bei der Reichsbank Berlin gingen ein: Fr. Trendier 3. Ge⸗ meinde Höcklenkamp 66,50. Ingenieur Chemiker Viktor Lommel, Bern (Schweiz), durch Reichs⸗Kolonialamt 131,96. Kapt. Lt. von Zerßen 20. Heinrich von Königswarter u. Frau, Wien 757,60. K. u. K. Inf.⸗Batl. 2/18, 35,70. Sammlung der Deutschen in Guatemala 10 778,31. Sammlung der Deutschen in Santos 2999,90. Spende des Minneapolis⸗Deutsch⸗Oesterr.⸗Ung. Roten Kreuz⸗Zweig⸗ vereins 16 940. Spende der Deutschen Kolonie in Salonik 299,95. Die von der Oberrealschule Königshütte früher überwiesenen 352 ℳ wurden an d. Stelle weitergegeben, für die sie bestimmt waren. Reichsbank Arnsberg (Westf.): Reg.⸗Rat Morin 3,50. Reichs⸗ bank Bleicherode: Sühnegeld von Joh. Keppler 50. Reichsbank Celle: Ungenannt 40. Reichsbauk Charlottenburg: Fr. Adol⸗ fine Daber 20. Reichsbank Cöln: Ludwig Emmerich 25. A. Näu⸗ mann 25. Schultz 25. Budin 20. Max 20. Eifert 5. Bargers 5. Ludwig 5. Schmitz 25. Butzky 20. Marcus 15. Molitor 5. Reichsbank Cöthen: Ungenannt 5. Reichsbank Culm: Samm⸗ lung des Magistrats 1160,77. Reichsbank Darmstadt: Frau Exzellenz Dittmar 20. Reichsbank Düsseldorf: „Glückauf“ 2000. Stammtisch „Eisen“ (Bahnhofshotel) 300. Reichsbank Emden: Samml. d. Kämmereikasse 153,24. Reichsbank Fürstenwalde: W. Kossatz 2. Frl. Bertha Hetzel 1000, 3 ½¼ % Consols. Reichs⸗ bank Glogau: Ers.⸗Abt. Feldart.⸗Regt. 5, 428,92. Klose, Frieders⸗ dorf 1. Reichsbank Göttingen: 2. Ers.⸗Komp. I. Ers.⸗Batl. Inf.⸗ Regt. 82, 76,55. Reichsbank Halle: Ungenannt 20. Cäcilien⸗ haus 6. Reichsbauk Hannvver: Gemeinde Luttringhausen 10. Kreiskommunalkasse Springe 185. Magistrat Münder 2/D. 15,50. Gemeinde Völksen 15. Hannoverscher Anzeiger 33,72. Reichsbank Herford: Paul Buhrig 1. Stolzenburg 1. Lenuweit 2. Kulka 10. Reichsbank Kaukehmen: Creditgesellschaft zu Kaukehmen 100. Reichsbank Kiel: 1. Matrosen⸗Division 80. Dr. Mixius 10. Kapitänleutnant Kücker 20. 1. Ers.⸗Seebataillon 69. Unbekannt 20. A. 3, I. W.⸗D. 10. Reichsbank Köslin: Rechtsanwalt Hüde⸗ mann 50. Kanzleisekr. John 5. Reichsbank Lingen: Städt. Spar⸗ und Leihkasse 107,31. Reichsbank Magdeburg: Kriegs⸗ Bekleidungsamt des IV. Armeekorps 1350. Reichsbank Neu⸗ münster: Unteroff. und Mannschaften der 2. Ers.⸗Komp. J.⸗R. 163, 116,65. Reichsbank Nienburg: Zweigverein vom Roten Kreuz 257. Reichsbank Rastenburg: Aus den Ersparnissen des Kantinen⸗ betriebs der Eisenb.⸗Betr.⸗Komp. 27, 500. Reichsbank Reckling⸗ hausen: Stadtkasse Recklinghausen 1978. Reichsbank Schweid⸗ nitz: Landgerichtsrat Theremin 20. Frau Hauptmann Schoenfelder 10. Direktor Robert Hammer 40. Max Adling 20. Beamte des Land⸗ armenhauses Schweidnitz 30. Reichsbank Thorn: BVeterinär Dr. Zengel 100. Reichsbank Zittau: Ortsgruppe der Korbmacher 5. Bei den Postämtern: Pfaffenhofen 2,50. Wehr 3. Horstmar 2,50. Posen Postamt 3, 20. Kehl 20. Freiburg (Breisgau) 25. Berlin smn. 21, 10. Neuwied 0,60. Weiler (Kr. Schles.) 5. Hagenau (Els.) 6. Swinemünde 5. Oberlichtenau 1. Kiel⸗Wik 1. Berlin Postamt 65, 3. Elten 6,85. Menzingen 20. Straßburg⸗Grüneberg
6,25. Wörth (Sauer) 25. Insterburg 20. Berlin Postamt 113, 3. Burgsteinfurt 1. Kneuttingen 5. Mörchingen (Lothr.) 25. Mehlis 1.
b-2 gal Obl. 3 % Niederl. W. S. 70, Königl. Niederländ. Petroleum 545, Holland⸗Amerika⸗Linie 389 ⅞,
Southern
2 89 (W. T. B.) (Schluß.) Die un⸗ günstigere Auffassung der iaternationalen politischen Lage führte an
Letnöl loko 49 ½, für März 48 ⅞, für April 49 ,