den Hauptmann und Bataillonsführer im 1. Badischen Leib⸗ grenadierregiment Nr. 109 Bogislaw von Bonin, 1 den Major und Kommandeur des 1. Badischen Leibgrenadier⸗ regiments Nr. 109 Freiherrn Ernst von Forstner, den Ritmeister im Ulanenregiment Könia Wilhelm I. 1 2. Württembergischen) Nr. 20 Grafen Egon von Beroldingen, den Königlich württembergischen Kammerherrn Philipp von Palm zu Stuttgart, den Großherzoglich mecklenburgischen Oberforstmeister und Kammerherrn Freiherrn Henning von Stenglin zu Schalfwerder bei Schwerin in Mecklenburg, den Major a. D. Konrad von Dechend zu Doberan in Mecklenburg, zurzeit stellvertretender Gendarmerieoffizier in der XII. Gendarmeriebrigade zu Marienwerder, den Hans von Wickede zu Doberan in Mecklenburg, den Oberstleutnant und Kommandeur eines Etappentrains Moritz von Kutzleben, den Oberförster, Hauptmann der bataillons Volprecht Riedesel zu Königsberg in Preußen, 1 den Hauptmann von der Armee Friedrich von Brandenstein, zurzeit Schömberg bei Neuenbürg in Württemberg, 1 den Rittmeister der Reserve des Dragonerregiments Freiherr vpoon Manteuffel (Rheinischen) Nr. 5 Werner von Han⸗ stein zu Cassel, 8 “ den Hauptmann im 1. Kurhessischen Feldartillerieregiment Nr. 11. Ferbinand Bock von Wülfingen, 1 den Rittmeister der Reserve des Großherzoglich Hessischen Garde⸗ dragonerregiments Nr. 23 Heinrich Fritz Mumm von Schwarzenstein zu Haus Kastanienhain bei Cronberg im Taunus, den Oberstlentnant und Kommandeur der Munitionskolonnen und Trains des VIII. Armeekorps Grafen Curt Moritz von Hopffgarten, “ den Major und Bataillonskommandeur im Infanterieregiment von Wittich (6. Kurhessischen) Nr. 83 Karl von der
Lochau, 88 den Rittmeister der Reserve des Husarenregiments von Zieten
(Brandenburgischen) Nr. 3 Walter von Griesheim zu Cassel, Major beim Stabe des 2. Küurhessischen regiments Nr. 82 Bogislaw von Woedtke’, den Rittmeister im Husarenregiment Landeraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Kurhessischen) Nr. 14 Friedrich von Mücke, 1 den Hanptmann im Königlich Sächsischen 16. Infanterie⸗ regiment Nr. 182 Erich von der Mosel, den Major im Königlich Sächsischen 7. Infanterieregiment „König Georg“ Nr. 106 Grafen Egon Otto von Holtzendorff, den Rinmeister im 1. Königlich Sächsischen Husarenregiment „König Albert“ Nr. 18 Maximilian von Dziembowski, den Rittmeister und Eskadronchef im Königlich Sächsischen 8 ee ee aa2s Nr. 17 Grafen Wolfgang zu Castell⸗ Castell, “ en Hauptmann im Königlich Sächsischen 6. Infanterieregiment Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“ Johannes von Römer, b den Assessor an der Amtshauptmannschaft Dresden Dr. jur. Ernst von Schimpff, 1 den Rittmeister im Königlich Sächsischen Karabinierregiment Walter von Ehrenkrook, 1t den ordentl chen Professor an der Königlich bayerischen Techni⸗ schen Hochschule zu München Paul von Lossow, den Hauptmann im Königlich Bayerischen 16. Infanterie⸗ regiment Großherzog Ferdinand von Toskana Theodor von Wissel, 1 3 den Königlich bayerischen Kammerjunker, Rittmeister im 1. Bayerischen Ulanenregiment Kaiser Wilhelm II. König von Preußen Walter von Le Suire, 8 den Königlich bayerischen Kämmerer, Guts⸗ und Hüttenbesitzer Carl von Gienanth zu Eisenberg, Rhein⸗ pfalz, den Königlich bayerischen Kämmerer und Generalmajor z. D. Emil von Le Bret⸗Nucourt zu Darmstadt, den Großgrundbesitzer Dr. jur. Rodglphe Frederik Baron van Heckeren von Wassenaer uf Schloß Twickel, Amt Delden, Niederlande, den Dr. jur. Jonkheer Eduard Henri Elisa Teding Berkhout zu Bloemendaal, Niederlande, den Dr. jur. Hendrik Nicolaus Cornelis Baron van Tuyll van Serooskerken zu Geldrop, Niederlande, den Königlich preußischen Rittmeister à la suite der Armee Grafen Wilhelm van Bentinck und Waldeck⸗Lim⸗ purg auf Schloß Middachten, Niederlande, den Bankier und Grundbesitzer Jonkheer Henry de Mattos zu Vogelenzang, Niederlande, den Dr. jur. Jonkheer Jan Margarethus van Asch van Wisck zu Doesburg, Niederlande, den Dr. jur. Jonkheer Herman Constantijn van der Wyck im Haag, den Baron Karel Gerrit Willem van Wassenaer van Hoekelum zu Bennekom, Niederlande, den Bürgermeister von Driebergen Dr. jur. Jonkheer Hector Livius de Beaufort zu Driebergen, Nieder⸗ ande, den Grafen Alexander Frederik August van Hogendorp zu Sas van Gent Niederlande, den K. und K. österreich⸗ ungarischen Kämmerer, Oberst und Kommandanten des K. Ungarischen 11. Honved⸗Regiment⸗ Kaders Geza Dessewffy von Csernek und Tarkeö zu Jasbereny, den Großgrundbesitzer Adalbert Genesy von Gencs und Mihalyfalva zu Budapest, den K. und K. österreich⸗ ungarischen Kämmerer und Ober⸗ leutnant der Reserve beim 11. Husarenregiment Dr. Iwan Weöres de Budakeszy zu Nemescsör, den K. und K. österreich⸗ ungarischen Kammerherrn, Guts⸗ bboesitzer Carl von Szent Iväny von Liptéõ Szent Igwän zu Liptõ Szent Iwan in Ungarn, den Honvedhusaren⸗Oberleutnant a. D. Josef Zeyk von Zeykfalva zu Kolozsvär, nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des Durchlauchtigsten Herrenmeisters Prinzen Eitel⸗ Friedrich von Preußen, Königlicher Hoheit, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen. Die Allerhöchste Kabinettsorder datiert vom 16. Februar 1916.
*
Freiherrn
Reserve des Gardejäger⸗ Freiherrn zu Eisenbach
Infanterie⸗
8
van
Teixeira
E“ 8— — 8 8 8 Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ nädigst geruht:
1 dem Regierungs⸗ und Baurat Wagner, Mitglied der Kaiserlichen Generaldirektieon der Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen, zurzeit Bahnbevollmächtigter und Mitglied der Linienkommandantur in Luxemburg, die Erlaubnis zur An⸗ legung des von Seiner Masestät dem König von Bayern ihm verliehenen Militärverdienstordens vierter Klasse mit der Krone und Schwertern am Bande für Kriegsverdienst zu erteilen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung Preisfestsetzung bei Enteignung von Kartoffeln.
Vom 2. März 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des §83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Bei der Enteignung von Kartoffeln ist der nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 513) festzusetzende Uebernahmepreis um 30 Mark für die Tonne u kürzen. 1
1 Wer Betrag, um den der Uebernahmepreis gekürzt ist, fließt dem Kommunalverbande zu, aus dessen Bezirke die enteignete Menge in
Anspruch genommen wird.
9 Diese Verordnung tritt 15. März 1916 in Kraft. Berlin, den 2. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Eebeic.
Bekanntmachung
über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf.
Vom 2. März 1916.
Auf Grund der 8§ 1, 2, 10 der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt: 8
11“
I 89 2 9 Vom 15. März 1916 ab beträgt der Höchstpreis für Kartoffeln beim Verkauf durch den Kartoffelerzeuger im Großhandel für die
Tonne: in den preußischen Provinzen Ostpreußen, West- preußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, im Stadtkreis Berlin, in den Großherzogtümern Mecktenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz . . . in der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreich Sachsen, in Großberzogtum Sachsen ohne die Enklave Ostbeim „Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen⸗Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen⸗Coburg und Gotha ohne die Enkigve 81 t Kön' gsberg in Pr., Anhalt, in den Fürventü Ser bus t Flrsbausen Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Reuß ä L., Reuß j L. .92 Mark, in den preußischen Provinzen Schleswig⸗Holstein 8 Hannover, Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und den Kieis Recklinghausen, im Kreise Grasschaft Schaumburg, im Großherzogtum Olden burg ohne das Fürstentum Birkenfeld, im Herzogtum Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Waldeck, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen und 111216161915-4—— in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs. 96 Mark.
248 Besginnend mit dem 15 April 1916 erhöhen sich am 15. jedes Monats, letztmalig am 15. Junk, die Preise für die Tonne um 5 Mark.
III-
Bei der Festsetzung der Kleinhandelshöchstpreise werden die Ge⸗ meinden keiner Beschränkung unterworfen. Die aus §4 der Bekannt⸗ machung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 711) sich ergebende Verpflichtung der Gemei zur Festsetzung von Höchstpreisen bleibt unberührt.
1
Die im Abschnitt I festgesetzten Höchstpreise gelten nicht für Frübkartoffeln aus der Ernte 1916. Der Preis für den Doppel⸗ zentner inländischer Frühkartoffeln darf beim Verkauf durch den Er⸗ zeuger 20 ℳ nicht übersteigen. Als Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem 15. August 1916 geliefert werden. Die Gemeinden sind zur Festsetzung von Kleinhandele höchstpreisen für Frühkartoffeln (§ 4 der Bekanntmachung über die Regeluna der Kartoffelpreise vom 28. Ok⸗ — Reichs⸗Gesetzblatt S. 711 —) berechtigt, aber nicht verpflichtet.
V Die Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf vom 28. Ok⸗ tober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 709) tritt mit dem Ablauf des 14. März 1916 außer Kraft. VI
Diese Bestimmung tritt mit dem 15. März 1916 in Kraft. Berlin, den 2. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ö“
Die von des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
stärkefabrikation, vom 29. Februar 1916. Berlin W. 9, den 1. März 1916. 1“ Kaiserliches Postzeitungsamt 8 Krüer. 8
Die von heute ab zur
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5078 eine Bekanntmachung
wein zur Versteuerung, vom 29. Februar 1916. Berlin W. 9, den 1. März 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt
heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37
„Nr. 5077 eine Bekanntmachung über Aenderung der Höchst⸗ preise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffel⸗
Ausgabe gelangende Nummer 38.
über Freigabe von Brannt⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer ä9
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 1 8 Nr. 5079 ein Gesetz über die weitere Zulassung von Hilfs⸗
mitgliedern im Kaiserlichen Patentamt, vom 20. Februar 191,
.“ 5080 eine Bekanntmachung über die Preisfestsetzung
i Enteignung von Kartoffeln, vom 2. März 1916, und unter 8 Cnteigceng eine Besansimachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiter, verkauf, vom 2. März 1916. Berlin W. 9, den 3. März 1916.
8 Kaiserliches Postzeitungsamt.
8 Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten der Eisenbahndirektion in Hannover Dr. Wes den Charakter als 1 Geheimer Ober⸗ regierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse sowie den Kriegsgerichtsräten Hauck bei der Kommandanhu Neubreisach, von Jan bei dem stellvertretenden Kommande der 61. Infanteriebrigade, Dr. Wölbing bei der 15. Infanterne⸗ division, Bullinger, zuletzt bei der Landwehrinspektion Han⸗ nover, Silbereisen bei der Landwehrinspektion Metz, Cruse bei der Landwehrinspektion Berlin, Dietz bei der Etappen⸗ inspektion 11, Dr. Wegener bei der Kommandantu Spandau, Dieckmann bei der Etappeninspektion 9 Dr. Reuter beim Militärgouvernement der Proving Brabant, Dresen beim Gouvernement Lille, Schaupen⸗ steiner bei der 1. Reservedivision, Zulauf beim Gouverne ment Thorn, Dr. Baerensprung bei dem stellvertretenden Kommando der 12. Infanteriebrigade, Elbs bei der Etappen inspektion 7, Lemmert bei dem stellvertretenden Kommande der 61. Infanteriebrigade, Dr. Reisch beim Gouvernemen⸗ Königsberg i. Pr., Reichard bei der 21. Reservedivision und von Noël bei der 8. Infanteriedivision den Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten zu verleihen.
Miinisterium der öffentlichen Arbeiten. Versetzt sind: der Regierungsrat Scherff, bisher in Königsberg (Pr.), als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Elberfeld, die Regierungs⸗ und Bauräte Thomas, bisher t Hanau, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Hal⸗ (Saale) und Tesch, bisher in Gleiwitz, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Hanau, die Regierungsbar⸗ meister des Eisenbahnbaufachs Sammet, bisher in Esse nach Duisburg als Vorstand der daselbst neu errichtete Eisenbahnbauabteilung und Rosien, bisher in Casse zum Eisenbahnbetriebsamt nach Seesen, die Regierunge baumeister des Maschinenbaufaches Günther, bisher i Schneidemühl, nach Gleiwitz als Vorstand eines Werkstättem amts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte 2 daselbst und Sellge⸗ bisher in Halle (Saale), als Vorstand (auftrw) des Eisenbahm maschinenamts 2 nach Schneidemühl sowie der Eisenbah verkehrsinspektor Keller, bieher in Tilsit, als Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts nach Bentschen.
Dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufaches Lüders Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts 2 in Schneidemühl, i die Stellung des Vorstands des Eisenbahnmaschinenamts daselbst übertragen.
5
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sey tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlassiger Personen vom Handel (RGBl. Seite 603), in Verbindung mit Ziffer der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers fiß Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (HMö Seite 246) habe ich durch Verfügung vom heutigen Tagh dem Fleischermeister Franz Rajewski aus Posen Fischerei 25, den Handel mit Fleisch und Fleisch waren, den Bäckermeistern Franz Bukezynst aus Posen, Schrodkamarkt 17, und Nikodem Wyrembech
und dem Viktualienhändler Roch Hildebrandt som dessen Ehefrau Anna geborenen Nowicka aus Posen Lazarusstraße 2, den Handel mit Milch, Molkerei produkten und Kartoffeln wegen Unzuverlässigkei
in bezug auf diese Handelsbetriebe untersagt. Posen, den 28. Februar 1916. Der Königliche Polizeipräsident. von dem Knesebeck.
Niichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. März 1916.
Heute vormittag hielten die Ausschüsse des Bundesratt für Rechnungswesen, für das Landheer und die Festungen, fiü das Seewesen, für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justig wesen zur Beratung des Reichshaushaltsetats und des Haus haltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1910 Sitzungen
In der am 2. März unter dem Vorsitz des Staatsministers Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenarsitzung de Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes über Er höhung der Tabakabgaben und dem Entwurf einer Bekannt machung, betreffend Preisfestsetzung bei Enteignung von Kab toffeln, die Zustimmung erteilt. t 1
8
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers⸗ liegt die 897. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei Sie enthält die 470. Verlustliste der preußischen Armee, die 259. Verlustliste der sächsischen Armee und die 350. Verlust liste der württembergischen Armee. “
Die „Wiener
1rufen
aus Posen, Wallischei 27/28, den Handel mit Backwareng
achtzehn
Zeitung“ veröffentlicht eine Ministerial⸗ verordnung, betreffend die Sicherstellung der Feld⸗ bestellungsarbeiten für den Frühjahrsanbau 1916. Danach ist jeder Landwirt verpflichtet, seine sämtlichen anbau⸗ fähigen Ackergründe, soweit sie nicht bereits bestellt sind, dem Frühjahrsanbau und erforderlichenfalls einem Nachbau zu unterziehen. Die Erntekommissionen haben dafür Sorge zu tragen, daß der Frühjahrsanbau rechtzeitig vollständig durch⸗ geführt wird.
— Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Regie⸗ rungsvorlage über die Anmeldepflicht und Sperre der Bestände an Rotationszeitungspapier zur Sicherung des Papier⸗ bedarfs der Zeitungen. In der Verordnung wird der Höchstumfang der Seiten an Text und Inseraten bestimmt. Der Textumfang darf bei 6 Heller⸗Blättern wöchentlich nicht mehr als 49 Seiten und bei 12 Heller⸗Blättern nicht mehr als 98 Seiten betragen. Bei den übrigen Blättern ist hierfür der Umfang der zweiten Woche des Februar maß⸗ gebend. Der Umfang der Annoncen darf 55 Prozent der Annoncen im Monat März 1914 nicht übersteigen. Die Ver⸗ ordnung tritt am 3. März in Kraft. Nach einer weiteren im Amtsblatt veröffentlichten Regierungsverordnung wird zur Sicherung des öffentlichen Bedarfs an Spiritus die Sperre sämtlicher Spiritusbestände der der Konsumsteuer unterliegenden Spiritusbrennereien und Freilager augeordnet.
Großbritannien und Irland.
Der Minister Lloyd George hat vorgestern den „Daily News“ zufolge im Unterhause mitgeteilt, daß die Liste der vom Kriegsdienst Befreiten revidiert und die Zahl der Betriebe, deren Angestellte nicht dienstpflichtig sind, be⸗ trächtlich eingeschränkt werden wird.
Wie von zuständiger Stelle nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ bekanntgegeben wird, wird vor Sonntag ein Aufruf erscheinen, der acht Gruppen der nach dem Derbysystem eingeschriebenen verheirateten Männer unter die Fahnen ruft. Das Einrücken beginnt am 7. April. Die in Betracht kommenden Männer stehen im Alter von 19 bis 26 Jahren.
— Eine Versammlung der vereinigten Handelskammern in London hat eine Resolution angenommen, in der verlangt wird, daß nach dem Kriege eine Einbürgerung von An⸗ gehörigen der feindlichen Staaten unter 20 Jahren nicht erlaubt werden soll, daß mit dem Einbürgerungseid die Ablegung der bisherigen Staatsangehörigkeit ver⸗ bunden werden soll, und daß nur Personen von britischer Ge⸗ burt, und die von britischen Eltern abstammen, Sitz im Parla⸗ ment haben dürfen. 1 Frankreich.
Der Minister Viviani hat in der Kam eine Gesetzänderung eingebracht, die einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge bestimmt, daß die Naturalisation einem früheren Angehörigen eines feindlichen Staates ent⸗ zogen werden kann, wenn er die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten hat. Dieser Fall tritt nach der neuen Gesetzes⸗ änderung ein, wenn der Naturalisierte seit der Naturalisation im Mutterlande Aufenthalt genommen und Eigentum erworben, sich dort an landwirtschaftlichen, Handels⸗ oder Industrieunter⸗ nehmungen beteiligt, dauernden Wohnsitz genommen oder sonst seine Anhänglichkeit bezeigt hat. Ferner kann ihm die Naturalisation entzogen werden, wenn er militärischen Auf⸗ Folge geleistet oder sich irgendwie zugunsten des früheren Vaterlandes oder gegen das französische Interesse
betätigt hat. Rußland.
8 Der Reichsrat hat gestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ mit 90 gegen 53 Stimmen einen Vorschlag des früheren Justizministers, jetzigen Reichsratsmitglieds Schtscheglowitow abgelehnt, den in erster Lesung angenommenen Einkommensteuergesetzentwurf an einen besonderen Ausschuß zurückzuverweisen. Der Ministerpräsident und die Mitglieder des Kabinetts stimmten gegen die Zurück⸗ verweisung.
Italien.
d'Italia“ werden die 1886—1894 einer neuen
Laut „Giornale stellten Jahrgänge suchung unterzogen.
— Mailänder Blätter geben eine Bekanntmachung der offiziellen Sozialisten wieder, wonach diese beschlossen haben, der Regierung und den ertremen interventioni⸗ stischen Strömungen scharf entgegenzutreten. Turati sei beauftragt worden, in einer der nächsten Sitzungen des Par laments die sofortige Erörterung über den Etat des Ministe riums des Aeußern zu verlangen, was von der Parteileitung als das beste Mittel angesehen werde, um zu erreichen, daß die diplomatische und militärische Lage vor dem Parlament geklärt werde. Falls die Regierung den Antrag der Sozialisten nicht annehmen sollte, würden sie sofort unter ausführlicher Be⸗ gründung einen Antrag auf Besprechung der wirtschaftlichen, diplomatischen und militärischen Politik einreichen, der in diesem Zeitpunkt des verwegensten Druckes auf die Regierung im
Ausdehnung des Krieges unbedingt notwendig
zurückge Unter⸗
Sinne einer erscheine. 5 Dem „Temps“ zufolge sind von 37 deutschen Dampfern, die in italienischen Häfen interniert waren, ines unbrauchbar, die anderen werden von Italien verwendet. Neun versehen die Schiffahrt zwischen Italien und England, die mit den Vereinigten Staaten Ueber die Wirtschaftskrise meldet ein Privattelegramm 8 „Temps“, daß die Lage in Valencia ernst sei. Der Bürgermeister habe sein Amt niedergelegt, in Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Streikenden habe es Tote und mehrere Verletzte gegeben, Handelshäuser und Fabriken seien geschlossen und die Stadt liege infolge Strommangels im Dunkeln. In Coruna, Soria, Barcelona, Sevilla, Cadiz und anderen Städten haben Kundgebungen gegen die Teuerung stattgefunden.
Schweiz.
Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ hat der Oberst Egli dem Bundesrat seine Demission als — der Generalstabsabteilung des Militärdepartements
Amerika.
Der amertkanische Staatssekretär Lansing hat an den Botschafter Gerard in Berlin ein Kabelgramm gerichtet, in dem er, wie „W. T. B.“ meldet, um Mitteilung ersucht, mit welchem Schiffe der Anhang zur deutschen Denkschrift über den Unterseebootkrieg abgesandt worden sei und wann ihr Eintreffen in Amerika erwartet werden könne.
— Im amerikanischen Senat erklärte der Senator Stone nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“, der Standpunkt des Präsidenten in der Frage des Unter⸗ seebootkrieges sei der, daß er, wenn ein deutsches U-Boot ein bewaffnetes Handelsschiff venng. Deutschland wegen eines ungesetzlichen Aktes zur Verantwortung ziehen und, wenn Deutschland auf seinem Standpunkte be⸗ harrte, er geneigt sein würde, die Beziehungen abzubrechen und die Angelegenheit dem Kongreß zu unterbreiten, der über den Krieg zu entscheiden hat. Stone mißbilligte die Haltung des Präsidenten, da er der Anschauung ist, daß ein be⸗ waffnetes Handelsschiff einem Kriegsschiff gleich⸗
Westlicher Kriegsschauplatz. Die Lage hat im nmesentlichen keine Aenderung erfahren. Im Yser⸗Gebiet war der Feind mit Artillerie be⸗ sonders tätig. Auf dem östlichen Maasufer opferten die Franzosen an der Feste Douaumont abermals ihre Leute einem nutzlosen Gegenangriffsversuch. 8
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Auf dem noördlichen Teile der Front erreichten die Artilleriekämpfe teilweise größere Lebhaftigkeit. Kleinere Unternehmungen unserer Vorposten gegen feindliche Sicherungs⸗ abteilungen hatten Erfolg.
Nordwestlich von Mitau unterlag im Luftkampf ein russisches Flugzeug und fiel mit seinen Insassen in unsere Hand. Unsere Flieger griffen mit Erfolg die Bahn⸗ anlagen von Molodeczno an.
Oberste Heeresleitung.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 2. März. (W. T. B.) Bericht des Haupt⸗
quartiers: Einige feindliche Kreuzer und Torpedoboote haben zu verschiedenen Zeiten und in Zwischenräumen unwirk⸗ sam den Strand von Sedil Bahr und von Tekke Burun beschossen und ebenso in den Gewässern von Smyrna offene Städte ohne Verteidigungsanlagen, nämlich Kouchadassi und einige südlich davon gelegene Ortschaften. Darauf zogen sie sich zurück. Am 29. Februar drang ein englischer Kreuzer in den Golf von Akkaba ein, beschoß unser Lagaer am Ufer und landete unter dem Schutze eines Kriegsschiffes ungefähr 300 Soldaten. Unsere Soldaten und freiwilligen Krieger setzten sich zur Wehr und vertrieben in dem darauf folgenden Kampf, der sechs Stunden dauerte, den Feind völlig vom Strande. Ein zweiter Versuch des Feindes, uns zu beunruhigen, schlug fehl. Die feindlichen Verluste sind ziemlich groß, Unsere freiwilligen Streitkräfte hielten sich während des Kampses bewunderungswürdig.
Von der Yemenfront wird in Ergänzung des letzten
Berichts gemeldet, daß beim letzten Kampf bei Dafiuch zwischen Cheik Osman und Lahdj der Feind 100 Tote hen arunter einen englischen General und den Führer des Lan⸗ dungskorps. Außerdem verlor der Feind zahlreiche Transport⸗ tiere. Der Feind machte während des Kampfes Gebrauch von giftigen Gasen. Der Emir der Stämme der Küstengegend von Aden bis Hadranaut kam nach dem Kampf von Dafiuch und bot der osmanischen Regierung seine Unterwerfung an. Die östliche und westliche Küstengegend von Aden kam so unter osmanische Herrschaft. In Wirklichkeit haben die Engländer nur einen schwachen Einfluß auf Aden und Cheik Osman.
Von der Irak⸗ und Kaukasusfront sind keine Nach⸗ richten eingelaufen. 8.
Der Krieg zur See.
London, 2. März. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der Minensucher „Au Revoir“ von einem deutschen Unterseeboot torpediert worden ist. Die Besatzung ist gerettet.
London, 2. März. (W. T. B.) Lloyds melden aus Lowestoft: Die Besatzungen der Fischerfahrzeuge „Trevose“, „Urion“, „Reliance“ und „Harold“ wurden gelandet. Die Schiffe wurden in der Nordsee ver senkt. Das italienische Segelschiff „Elisa“ wurde versenkt.
London, 2. März. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der russische Dampfer „Alexander Wentzel“ versenkt worden ist. 18 Mann sind ertrunken, 11 sind gerettet.
Der Schlußbericht der Abgeordneten befinde
über die gestrige Sitzung des Haus det s der Ersten Beilage.
8
8
In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Justizminister Dr. Beseler und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Frei⸗ herr von Schorlemer beiwohnten, wurden zunächst in dritter Beratung der Gesetzentwurf über weitere Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden und G meindeperbände und der Gesetzentwurf zur Förderun der Ansiedlung unverändert nach den Beschlüssen der zweite Lesung endgültig ohne Debatte angenommen.
—, Dann folgte die erste Beratung des Entwurfs eines Fischereigesetzes auf Grund der Beschlüsse des Herrenhauses
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Frei herr von Schorlemer: Der Ihnen mit einigen vom Herrenhauf vorgenommenen Abänderungen vorgelegte Enrwurf eines Fischereigesetze ist für dieses Haus kein Fremdling mehr; ich kann daber darauf ver zichten, auf den Inhalt des Gesetzes im gegenwärtigen Augenblick noch einmal einzugehen. Bereits im Frühjahr 1915 hat sich Ihre Kommission in eingehender Beratung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Dt von Ihrer Kommission getroffenen Abänderungen, die nachher die Genehmigung dieses Hauses gefunden haben, fanden auch di Zustimmung der Staatsregierung. Ich habe es dem Herrenhauf als Verdienst angerechnet, daß es an der Vorlage so wenig Aenderungen vorgenommen hat, daß wir auch auf die Zustimmun dieses Hauses rechnen können. Sie werden es mir deshalb nicht ver⸗ übeln, wenn ich im Interesse des Zustandekommens dieses Gesetze die Bitte ausspreche, daß die so eingehende und erfolgreiche Behandlung, die der Entwurf hei der vorhergehenden Beratung imn diesem Hause gefunden hat, durch eine wenn möglich unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs gekrönt werden möge.
Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Mal tzahn (kons.) wurde der Gesetzentwurf ohne Debatte einer besonderen Kom⸗ mission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Es folgte die erste und zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung und Ergänzung einer Be⸗ stimmung der Generalsynodalordnung vom 20. Januar 1876. Eine Debatte erhob sich nicht; der Entwurf wurde in zweiter Lesung genehmigt.
Darauf setzte das Haus die zweite Beratung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1916 beim Etat der Justizverwaltung fort.
(Schluß des Blattes.)
Kunst und Wissenschaft. 8
8 8 S1 8 11““ “ Die philosophisch⸗historische Klasse der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften hielt am 24. v. M. unter dem Vorsitz des Sekretars Herrn Diels eine Sitzung, in der Herr Lüders über die „Saubhikas“ las. In diesem Beitrag zur Geschichte des indischen Dramas wird gezeigt, daß die Saubhikas Rezttatoren epischer Texte waren, die ihre Vortraͤge durch Bilder und Vorführungen auf einer Bühne, wahrscheinlich Schattenspiele, illustrterten. Aus diesen Vorfübrungen ist das indische Drama, soweit es seine Stoffe den Epen entnimmt, hervorgegangen. — Herr von Harnack legte eine Abhandlung vor: Porphyrius, „Gegen die Christen“ (15 Bücher). Die Zeugnisse, Fragmente, Exzerpte usw, in denen dieses Werk uns — sehr unvollkommen — erhalten ist, sind hier gesammelt und geordnet. Die einzige Samm⸗ lung war bisher die Lardners (Mitte des 18. Jahrhunderts), die gänzlich veraltet ist. In der Neuzeit hat Crafer das meiste für das Werk getan, aber eine Ausgabe der Texte nicht bieten wollen und auch einiges übersehen. — Herr E. Meyer legte die 29. wissen⸗ schaftliche Veröffentlichung der Deutschen Orient⸗Besellschaft vor: H. Kohl und C. Watzinger, Antike Synagogen in Galilaea (Leipzig 1916).
In der an dem gleichen Tage unter dem Vorsitz des Sekretars Herrn Planck abgehaltenen Sitzung der phvsikalisch⸗mathematischen Klasse der Akademie der Wissenschaften las Herr Warburg über den Energieumsatz bei photochemischen Vorgängen in Gasen. VI. Photolyse des Bromwasserstoffs. Die Photo⸗ lvse des Bromwasserstoffs durch die Wellenlängen 2 = 0 209 ½% und 0,253 ½ folgt dem Einsteinschen Acquivalentgesetz, insbesondere wächst die photochemische Wirkung für die Einheit absorbierter Strahlungsenergie mit wachsender Wellenlänge, und zwar an⸗ nähernd in dem von der Theorie geforderten Verhältnis. Das Gesetz kann nur zutreffen, wenn die zur Zersetzung des Mole⸗ küls erforderliche Arbeit kleiner ist als das Quantum der zersetzenden Strahlung. Diese Bedingung ist erfüllt für die Photolyse des Brom⸗ wasserstoffs durch 2 = 0,209 und 0,253, nicht aber für die Pboto⸗ lvse von Ammoniak durch 2 = 0,209 und von Sauerstoff durch 2 = 0,253. Dadurch erklären sich die in den letztgenannten Fällen beobachteten Abweichungen von dem Gesetz. — Herr Schwarz⸗ schild überreichte durch die Vermittlung des Herrn Einstein eine Ab⸗ handlung über das „Gravitationsfeld einer Kugel aus in⸗ kompressibler Flüssigkeit nach der Einsteinschen Theorie.“ Das Gcavitationsfeld der Kugel sowie die durch die Gravitationskräfte erzeugten Druckkräfte im Innern der Kugel werden exakt berechnet; die erhaltene exakte Lösung, welche diejenige des früher behandelten Problems des gravitierenden Massenpunktes als Grenzfall enthält, wird diskutiert.
Durch die Gunst seines hohen Protektors, Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern, ist das Germanische Museum in Nürnberg dieser Tage in den Besitz eines Denkmals deutscher Kleinkunst gelangt, das in mehr als einer Hinsicht als e ne sehr willkommene Bereicherung und Ergänzung der kunst⸗ und kultur⸗ geschichtlichen Sammlungen bezeichnet werden muß. Es ist eine Art Stammbaum der römischen Kaiser deutscher Nation von Rudolph von Habsburg bis auf Joseph II., mit großer Fertigkeit flachrelief in Elfenbein geschnitzt, dazu, von den an einem Kranz aufgereihten Brustbildern der Kaiser umgeben, ein altarähn⸗ liches Gebilde mit dem Reichsadler in gleicher Ausführung. Dieses Werk befand sich bis vor kurtem im Besitze des Geheimen Kommerzien⸗ rats Ludwig von Gerngros und seiner Gemablin, die es dem bave⸗ rischen Königspaar zur freien Verfügung stellten, worauf die Königliche Ent⸗ schließung in dem eingangs erwähnten Sinne erging mit der Begründung, daß sich die kunstvolle Arbeit besonders gut zur Aufnahme in die große historische Sammlung Nürnbergs, das Germanische Museum, eigne. Der Meister der Schnitzerei hat sich samt seinem Heimatort und dem Jahr, dem die Arbeit entstammt, auf besonders ge⸗ schnitztem Elkenbeintäfelchen genannt. Es ist Michael Knoll in Geislingen, vor allem bekannt durch Nicolais Schilderung seiner Kunst und Werkstatt, und neben seinem Vater Wilhelm Benoni Knoll der Hauptvertreter und berühmteste Meister der Geistinger Elfenbein⸗ schnitzerei und drechflerei, die ihrerseits als der älteste Kunst⸗ betrieb in diesem edlen Material in Deutschland wohl mit Recht an⸗ gesprochen wird. Michael Knoll, der von 1740 bis 1300 lebte und u. a auch vh — in seiner Vaterstadt war, fertigte das eigen⸗ artige Relief im Jahre 1769. Da die Elfenbeinschnitzerei im Germanischen Museum gegenüber anderen Sammlungen, die aus Fürstlichen Kunstkammern erwachsen sind, noch nicht besonders gut und mannigfaltig vertreten ist, so ist das Köni Ge auf das ee zu begrüßen.