Bekanntmachung.
8 Dem Händler Wilhelm Wacks in Greifenberg i. Pomm., geboren am 1 November 1863 in Greifenberg in Pommern, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel (7GBl. S. 603), in Verbindung mit iffer I der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers r. Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 der andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen
Unzuverlässigkeit untersagt worden. 1 Greifenberg i. Pomm., den 2. März 1916.
Der Landrat. von Thadden.
em Moses und Leopold Goldschmidt in Heubach Markus Söhnen) ist auf Grund der Bundesratsverordnung om 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzu⸗ erlässiger Personen vom Handel (RGBl S 603), der gewerbs⸗ mäßige Handel mit Vieh untersagt worden.
Der komm. Königliche Landrat. Fv Kroit zu Solz.
Tagesordnung ür die 45. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Bromberg 8 am 22. März 1916 in Bromberg. Mitteilungen.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kriegsausnahmetarifs 2r um 8 ein Jahr nach Friedensschluß.
Weiterführung des Zuges 565 Posen —Schocken bis Wongrowitz. Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit bei den Zügen 8511 und 8515 8 sowie 8502 und 8504 der Strecke Allenstein — Johannisburg.
8 S
Erhöhung der Fahrgeschwindiskeit der Züge 8442 und 8446 der 8 Strecke Rudczanny — Sensburg.
Bromberg, den 23. Februar 1916. Königliche Eisenbahndirektfon.
Verzeichnis der Vorlesungen und Uebungen
n der Königlichen Bergakademie Berlin im Sommer⸗ halbjahr 1916.
Vom 16 April bis 31. Juli 1916.
Bei Fortdauer des Krieges werden die Vorlesungen und Uebungen er im Heeresdienst sehenden Professoren und Dozenten soweit not⸗ wendig durch andere Mitglieder des Lehrkörpers vertretungsweise ab⸗ gehalten werden. Jahnke: Analytische Geometrie und algebraische Analbvsis; Höhere Mathematik u. Mechanik II mit Ub.; A’sgleichungsrechnung. — Brelow: Daist llende Geomet ie II mit Ueb Staven⸗ hagen: Anorganische Chemie II; Arbeiten im Chemischen Labo⸗ atorium. — Mehner: Einführung in die plysikalische Chemie u. Thermochemie II mit Ueb; Arbeiten im Physiko chemischen Laboratorium. 6 Wölbling: Analy’ische Ch mie 11; Grundzuüge der theoret;schen Chemie; Chemisches Kolloqut m. Schetbe: Mineralegie II; Minmeralogische Ueb. — Rauff: Paläontologte mit Ueb.; Allgemeine Geologie. — Gothan: Paläobotanik; Paläobotanische Arbeiten; Die Entstehung der Steinkohle und der Kaustobiolithe überhaupt; Paläobotanisch 8 Praktikum. Vater: Maschinenlehre mit bes. Berücks. der Berg⸗ und Hüttenwesen⸗Maschinen II mit Rechenüb. nd Ueb im Maschinenlaboratorium. — Phoenix: Em⸗ührung in ie Maschinenlehre; Uebungen zur Enführung in die Maschinenlehre; Ausgewählte Kapitel der Hebemaschinen und Transportanlagen. — Philippi: Elektrotechnik II; Elektrotechnische Ueb. Beck: Baukunde. Franke: Bergbaukunde II (Tiefvohren und Schachtabteufen) mit Ueb.; Uebongen im Laboratorium für Aufrvereitung; Entwerfen von Aufbereitungs, und Brikettierungs⸗ anlagen, Salinenkunde. Tübben: Bergbaukunde IV (Wetter⸗ wirtschaft und Wasserhaltung) mit Ueb.; Entwerfen von Bergwerks⸗⸗ anlagen. — Krahmann: Berg⸗ und Hüttenwirtschaftslehre einschl. Montanstatistik; Uebuncen im Bergwirtschaftlichen Seminar. Fuhrmann: Magrkicheisekunde und Geodäsie II mit Ueb.; Ein⸗ führung in die Markscherdekunde; Markscheide isches Zeichnen. — Pufahl: Sppezielle Metallhültenkunde; Einfuhrung in die Metallhüttenkunde; Metallurgische Probierkunst einschl. tech⸗ ischer Gasanalyse. Krug: Feuerungskunde und Ofen⸗ baumaterialten; Quantitative Lötrohrprobierkunst; Uebungen im Bestimmen von Mineralien mit Hilfe des Lötrohrs; Entwicklung des Eisenhüttenmwesens; Kolloquium über Eisen⸗ robterkunst; Kolloqutum über Hüttenkunde; Arbeiten im Laboratorium für Eisenprobierkunst für Geübtere; Stahlgießereiwesen. — Peters: Elektrometallurgie wäßriger Lösungen; Elektroanalyse und Galvano⸗ technik; Uebungen in Elektrometallurgie für Anfänger; Arheiten im elektrometallurgischen Laboratorium für Geübtere. — Eichhoff. Eisenhüttenkunde I11; Eisenhüttenkunde IV; Entwerfen von Eisenhüttenwerken und Einzelanlagen; Eigenschaften des Eisens und deren Prüfung im Betriebe; Furchung der Walzen. Loebe: Metallographie I mit Ueb; Arbeiten im Metallographischen Laboratortum für Geübtere. — Schlenker: Formgebung und Be⸗ arbeitung der Metalle I. — Voelkel: Einführung in die Rechts⸗ wissenschaft und Grundzüge des öffentlichen Rechts II; Bergrecht II. — Reuß: Zivilrecht II. — Schacht: Ausgewählte Fragen der Volks⸗ wirtschaftelehre. — Bischoff: Gesundheitagefahren im Bergbau und Hüttenwesen und die erste Hilfe bei Unglücksfällen. 5 Berlin, den 28. Februar 1916. 1
Der Rektor: Franke.
Der Bundesrat trat heute nachmittag zu einer Plenar⸗ itzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Nach einer vorgestern durch das „Reutersche Bureau“ ver⸗ öffentlichten Erklärung geht die englische Auftesünng über das Verhalten bewaffneter Handelsschiffe dahin, daß diese Schiffe auf Unterseeboote oder irgendwelche anderen Kriegsschiffe nicht feuern dürfen außer zur Selbstverteidigung;
die deutsche Schlußfolgerung aus den auf genommenen eng⸗
lischen Schiffen gefundenen Schriftstücken, daß Handelsschiffe Weisung hätten, die Offensive zu ergreifen, sei falsch.
Diese Erklärung in irreführend; die deutsche Regierung hat die auf englischen Schiffen gefundenen Weisungen in photo⸗ graphischer Wiedergabe ihrer Denkschrift beigefügt, so daß sich jeder Unbefangene sein Urteil selbst bilden kann. Aus dem deutschen Material geht der wahre Charakter der angeblich nur zu Verteidigungszwecken bewaffneten englischen Schiffe klar hervor. Er ergibt sich schon aus dem ungewöhnlichen Nach⸗ druck, mit dem die Geheimhaltung der Weisungen gefordert wird. Der artilleristische Inhalt der Weisungen und die militärische Stellung der Geschützmannschaften zeigen, daß es sich hier nicht um die früher übliche Be⸗ waffnung eines friedlichen Handelsschiffes, sondern um die Einstellung der britischen Handelsflotte in den Kampf gegen die deutsche Kriegsmarine handelt. Dazu kommt, daß in den Weisungen ausdrücklich gesagt ist, die Er⸗ öffnung des Feuers auf deutsche Unterseeboote solle von der Vornahme irgendeiner feindseligen Handlung durch das Unter⸗ seeboot nicht abhängig sein. Diese offensiven Weisungen werden nicht dadurch defensiv, daß sie sich in der Ueberschrift selbst als defensiv bezeichnen. Aus zahlreichen Fällen unprovozierter An⸗ griffe, wie sie in der Anlage 4 der deutschen Denkschrift zu⸗ sammengestellt sind, erhellt übrigens zur Genüge, daß die englischen Handelsschiffe den Sinn der ihnen erteilten Weisungen sehr wohl verstanden haben.
Der Beirat der Reichspreisstelle ist gestern zu einer zweiten Vollsitzung unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Freiherrn von Stein zusammengetreten. Wie „W. T. B. mitteilt, wurde eingehend die Kartoffelversorgung bis zur nächsten Ernte erörtert. Allgemein wurde der Erwartung Ausdruck ge⸗ geben, daß die getroffenen und beabsichtigten neuen Maßnahmen bei strenger Durchführung erfolgreich sein werden. Indessen wurde eine sofortige Verbrauchsregelung in den mittleren und großen Städten für erforderlich erachtet. Ueber die Kartoffelversorgung im nächsten Erntejahr fand eine Aussprache statt. Danach wurde die Lage auf dem Kaffee⸗, Tee⸗ und Kakaomarkie besprochen und schließlich über die Schaffung der für Kleingemüsebau sowie über die Gründung der Gemüsebau⸗ und ⸗verwertungsgesellschaft und die Sicherung der Rückstände als Dörrgemüse oder Futtermittel berichtet.
Nach dem Anfang Oktober 1915 im „Armee⸗Verord⸗ nungsblatt“ veröffentlichten Erlaß des preußischen Kriegs⸗ ministeriums dürfen kriegsbeschädigte, zeitig oder dauernd nicht feldverwendungsfähige Offiziere des Friedens⸗ standes (Hauptleute, Oberleutnants und Leutnants aller Waffen), die nach ihrer Veranlagung und ihrem körper⸗ lichen Zustand zur vorübergehenden oder dauernden Verwendung bei den technischen Instituten der Heeresverwaltung, den Artillerie⸗ und Train⸗ depots geeignet sind, mit ihrer Zustimmung zu einer dieser Anstalten kommandiert werden. Zu den technischen Instituten rechnen die Gewehr⸗, Munitions⸗, Geschoß⸗ und Pulverfabriken,Artilleriewerkstätten, Feuerwerkslaboratorien, Geschützaießerei, Infanterie⸗ und Artillerlekonstruktionsbureau. Die Vorschläge für ein solches Kommando können von den General⸗ kommandos und oberen Waffenbehörden jederzeit bei der Feldzeug⸗ meistereierfolgen. Ob und inwieweit eine Uebernahme von Offizieren des Friedensstandes in etatsmäßige Stellen (d. i. in die technische Laufbahn) stattfinden kann, muß späterer Entscheidung vorbe⸗ halten bleiben. Die Fabrikenabteilung des Kriegsministeriums wird auf Anfragen schriftliche und mündliche Auskunft über die Art der Verwendung der Offiziere erteilen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 898. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 19. Verlustliste der Kaiserlichen Schutztruppen usw. und die 471. Verlustliste der preußischen Armee, die 259. Ver⸗ lustliste der sächsischen Armee und die 351. Verlustliste der württembergischen Armee.
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(SGroßbritannien und Irland.
Im Oberhause hielt Lord Derby vorgestern eine Rede über die Befreiung vom Militärdienst, in der er laut Bericht des „Rotterdamschen Courant“ u. a. ausführte:
Sein neuer Posten bedeute nicht, daß er ein Luftverteidigungs⸗ minister mit Verantwortlichkeit für den Luftdienst sei. Er beklage sich nicht über die Gerichte, sondern über die Befreiung, die man auf Grund von allen möglichen Abzeichen und wegen Angehörigkeit zu einem vom Militärdienst befreienden Berufe erhalten könne. Die Regierung werde viel strengere Maßregeln ergreifen müssen als bisher, wenn sie die Leute für das Heer erhalten wolle, die not⸗ wendig seien. Man müsse die Männer auch aus den militär⸗ freien Berufen nehmen und sie durch Frauen ersetzen. Lord Derby machte der Regierung zwei Vorschläge: erstens, kein unverheirateter Mann unter 31 Jahren dürfe vom Milltär⸗ dienst befreit werden, weil er ein Abzeichen trage, das ihn als unab⸗ kömmlich hinstelle, oder weil er einem vom Militärdienst befreienden Berufe angehöre. Zweitens, alle übrigen unverheirateten und alle verheirateten Männer dürften nicht als unabkömmlich oder militär⸗ frei betrachtet werden, wenn sie nicht bereits vor dem 15. August 1915 in ihrer gegenwärtigen Stellung oder einer gleichen Stellung beschäftigt worden wären. Diese letztere Bestimmung finde keine Anwendung auf gelernte Arbeiter in den Munitions⸗ fabriken. Derby griff den früheren Minister Simon und dessen Freunde heftig an, die im Unterhause jeden Vor⸗ wand benützten, um dem Lande Soldaten zu entziehen. Er sprach von den Männern, die seit dem 15. August für untauglich erklärt sind, und teilte mit, daß auf vielen Zeugnissen nichts anderes geschrieben stehe als das Wort „untauglich“ ohne nähere Angaben von Gründen und ohne Aufzeichnung von anderen militärischen Be⸗ hörden. Solche Zeugnisse seien zwei und drei Pfund das Stück wert gewesen. Derby sagte, daß, wenn im Kabinett noch immer Männer säßen, deren Auffassung, wie Simon sich ausdrückte, von der seinen nicht zu unterscheiden sei, dieses Grund für ernstliche Besorgnis gäbe. Er hoffte, daß solche Menschen sich an ihre Wähler wenden würden, und glaubte, ihnen versichern zu können, daß man sie dann gewiß aller weiteren Dienste für die Regterung entheben würde.
Die Mitglieder der Regierung, die auf diese Erklärung Por⸗ Derbys antworteten, waren Selbourne und Lans⸗
owne.
Selbourne führte aus, daß Lebensmittel von ebenso großer Bedeutung seien wie Munition, und daß nicht alle unverheirateten Leute auf dem Lande entbehrt werden könnten. Lansdowne sagte,
daß die Kommission des Handelsamts bereits die Listen der befresten
8 16“
1
Berufe revidiere. Lord Derby sprach darauf seine Enttäuschang übeh diese Antwort aus. 8
— Im Unterhause fragte der Abgeordnete Snomden, ob die Regierung vor dem Abschluß des Vertrages, daß de Verbündeten keinen Sonderfrieden machen würden, bei allen Verbündeten festaestellt habe, was ihre Ziele in dem Kriege wären und was sie an Bürgschaften, Gebietserweiterungen umd Handelsvorteilen erwarteten, ferner, ob es nicht eine Tatsache sei, daß ein geheimer Vertrag mit Italien geschlossen sei, der Italien als Preis für seinen Eintritt in den Krieg grofße Strecken österreichischen Gebiets verspräche.
Die erste Frage beantwortete der Minister Lloyd George dahin, daß es nicht wünschenswert sei, Mitteilungen über den Ge⸗ dankenaustausch zwischen den Verbündeten zu machen, als sie sich va⸗ pflichteten, keinen Sonderfrieden zu schließen. Auf die zweite Fragx erwiderte der Sprecher, wenn es ein geheimer Vertrag sei, h werde er nicht länger geheim bleiben, wenn die Frage beantmortet würde.
Ueber den weiteren Verlauf der Sitzung berichtet „W. T. B.“ wie folgt: 18
Bis John Simon sagte, daß entgegen dem ausdrückliche Versprechen des Premierministers einzige Söhne von Witmwen in die Armee eingestellt worden seien. Ferner stehe die Am wie Leute, die militärisch untauglich befunden worden wärey, von den örtlichen Gerichtshöfen behandelt würden, in — Widerspruch zu den Eäklärungen, die der Unte’ staatsgekretin für den Krieg im Parlament Begeben hätte. Es wäre Zeit, daß de Milikärbehörden ihr eigenes Dtenstpflichtgesetz zu verstehen anfinge Der Abgeordnete Walter Long bedauerte den Ton von Smn Rede. Der Abgeordnete Healy (Nationalist) sagte, Sir John Simot habe nicht das Recht, das Kriegsamt in dieser Weise anzugreifen Es ei gesagt worden, daß, wenn es den Deutschen gelänge bei Verdun durchzubrechen, Paris und London in Gesahr seien, und während dieser furchtbare Kampf fortginge, müßte das Haus die Rede von einem der Minister hören, die den Krieg gemacht hätten, und der mitverantwortlich für den Mangel an Vorbereitung für den Krieg sei. Simon hätte dem Beispiel von John Burns folgen sollen, des aus dem Kabinett ausgetreten set, um nicht die Verantwortung si
seine früheren Kollegen gesagt habe.
— Auf dem Schiffahrtskammertag, der gestern London stattfand, erklärte der Reeder Raeburn aus Glasgon wie „W. T. üg. x
In der Blockade Deutschlan e L62 Zweifel habe Leutschland beträchtliche Zufuhren a Waren durch die neutralen Länder erhalten. Er erkenne an, d Deutschland nicht hermetisch versiegelt werden könne. Nachde Raeburn noch über die hohen Frachtsätze gesprochen hatte, denen die Neutralen reich verdienten, erklärte er, es wäre Selbstmon! zuzulassen, daß die deutschen Fabrzeuge, die sich jetzt in den neutrale Häfen befinden, wieder den gegenwärtigen Besitzern zufielen. Ff jedes versenkte Schiff der Engländer oder ihrer Verbündeten miß wenigstens ein deutsches Schiff fortgenommen werden.
Frankreich. Der Marineminister hat dem „Petit Journal“ zufolge Vorkehrungen getroffen, um dem Mangel an Tonnagh und dem Steigen der Frachtsätze zu begegnen. Er ha einen Ausschuß ins Leben ge. regeln soll. Aus⸗ und Einfuhr sollen nach Maßgabe de über die Verwendung der Schiffe eingerichtet werden. de Ausschuß ist mit weitestgehenden Befugnissen versehen.
Italien.
Mailänder Blätter veröffentlichen ein Dekret des Statt halters, das die Zahlungen in Gold im Imlande regel und Zahlungen oder Rückzahlungen ins Ausland mittels Wen papieren des Staates oder öffentlicher Anstalten sowie fällige Coupons dieser Wertpapiere verbietet. Zuwiderhandlunge werden mit hohen Strafen belegt. .
Schweiz.
In der Neutralitätskommission des National
rats gab der Bundesrat Hoffmann im Namen des Bundes
rats laut Meldung des „W. T. B.“ die folgende Erkli⸗ rung ab: 1
Der Bundesrat hat für sich stets die volle und uneingeschränk
Leitung der politischen Angelegenheiten des Landes beansprucht 1 auch ausgeübt. Er hat insbesondere Artikel 204 der Militärorgan
sation stets dahin ausgelegt, daß, wenn diese Bestimmung ihm d Recht verlteh, dem General Weisung über den durch das Trupp aufgebot zu erreichenden Endzweck zu erteilen, er damit auß die von der Armee und ihrem Kommando einzuhalt den politischen Richtlinien festzusetzen habe. Der Genenz feinerseits hat in militärischer Beziehung eine völlig selbständige un unabhängige Stellung, wie sie durch die Militäzorganzsation un schrieben ist. Als unverrückbare politische Richtlinie unseres Land hat der Bundesrat in seiner Insteuktion in Uebereinstimmung mit de Beschlüssen der eidgenössischen Räte und mit der an die Mächte à lassenen Erklärung absolute Neutralität bezeichnet Der Bundezu und der General haben sich in der Auffassung über die vorstehen umschriebene Abgrenzung der zivilen und militärischen Gewalt und Würdigung der aus der Neutralität für die politische und militärsst Leitung sich ergebenden Verpflichtungen stets in Uebereinstimmun gefunden. 1
Türkei.
Die Kammer hat in dringlicher Beratung den neut allgemeinen Zolltarif und das dazugehörige Gesetz 1 Wirksamkeit vom 14. September 1916 angenommen. I. Tarif gilt für drei Jahre. Der Ausschußbericht stellt l Meldung des „W. T. B.“ fest, daß diese Frist 2 Abschluß provisorischer Handelsverträge, aber nur un den verbündeten Mächten, nicht hindere, da diese Mäch natürlich der Anwendung eines Konventionaltarifs, d. vorteilhafter sei als der allgemeine Tarif, den Vorzug gebe dürften. Es wäre, sagt der Bericht, bei gegenseitigem guß Willen möglich, bis zum 14. September d. J. Verträge m. Deutschland, OesterreichUngarn und Bulgarien zu schließe Da der Krieg mit Gottes Hilfe vor Ablauf der dreijährigg Frist beendigt sein werde, würde ein zweiter Tarif ausgearbeiz werden können auf Grundlagen, die den wirtschaftlichen Leben bedingungen des Landes besser entsprächen.
Rumänien. 8 “
Zum Zeichen der Trauer um die Königin⸗Witt Elisabeth haben vorgestern Kammer und Senat il Sitzungen aufgehoben, nachdem der Ministerpräsident Bratiar in kurzer Ansprache das Ableben der Königin⸗Witwe mitget hatte. Er führte dabei laut Bericht des „W. T. B.“ aus:
Als sie in ihrer Jugend zum ersten Male thr Herz an der Son Rumäniens wärmte, glühte sie für alles, was schöͤn ist, und ha eine offene Seele für jedes edle Gefühl. Ihr Hingang hinterläßt ? Land im Schmerz und im Gefühl der lebhaften Dankbarkeit, die n
der unauslöschlichen Erinnerung an den Gründer des Königreichs d. 1 den künftigen Geschlechtern weiter vererbt werden wird.
geraden
den Krieg zu übernehmen, und der seitdem kein Wort der Kritik gegen
England viel zu bedächt
gerufen, der den Ueberseeverkeg
Dringlichkeit des Bedürfnisses eingeteilt und strenge Aufsich
or der Benutzung solcher Schiffe zu warnen.
aklärte dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß der Handel mit!
Nach dem Ministerpräsidenten hielt in der Kammer der zizepräsident Frumusanu, im Senate der Präsident Missir inen Nachruf, in dem sie der Prüfungen gedachten, die das chicksal der Dahingeschiedenen durch den Tod ihres einzigen kindes und ihres Gatten auferlegt habe, und ihre Werke der Vohltätigkeit hervorhoben, durch die sie sich schon während des Befreiungskrieges den Beinamen einer Mutter der Verwundeten rworben habe. Die Nachrufe wurden von den Vertretern der ation mit tiefer Ergriffenheit angehört. Beide Häuser werden
öhre Arbeiten erst nach den Leichenfeierlichkeiten wiederaufnehmen.
Bulgarien. In der Sobranje erwiderte der Ministerpräsident Radoslawow auf die Ausführungen der oppositionellen Medner und gab laut Bericht der „Bulgarischen Telegraphen⸗ gentur“ zunächst seiner Freude über die gewaltige Aenderung lusdruck, die in den Beziehungen der Opposition zur Re⸗ ierung seit dem letzten August eingetreten sei, als die ppositionellen Gruppen den gegen die Regierung gerichteten Aufruf hatten ergehen lassen, in dem sie diese beschuldigten, as Land in Abenteuer stürzen zu wollen. Heute machten ieselben Gruppen kein Hehl daraus, daß sie die äußere Politik ees Kabinetts billigten, was die Hauplsache sei. Der Minister⸗ rräsident gab sodann eine Darstellung der Ereignisse, die zu er Teilnahme Bulgariens am Kriege geführt haben. Auf die Zusammenziehung von neun serbischen Divisionen, die die gicherheit der bulgarischen Grenze bedrohten, auf die Drohnote Sasonows, der Bulgarien aufgefordert worden sei, seine Beziehungen zu hesterreich⸗Ungun und Deutschland abzubrechen und der Türkei den krieg zu erklären, auf all diese Provokationen hätte keine Regierung ne andere Antwort erteilen können als die, die das gegenwärtige kabinett gegeben habe. Zwischen zwei kriegführenden Gruppen ehend, habe Bulgarien nur den Wunsch gehabt, in seiner deutralität weiter zu verharren, aber die durch den Bukarester Bertrag geschaffene Lage und die Haltung der beiden kriegführenden Harteien, deren jede Bulgarien die Kompensationen, auf die es inspruch habe, nur unter der Bedingung verbürgt hätte, 6 es am Kampfe teilnehme, hätten dem Lande eine andere Kichtlinie vorgeschrieben. Den Schlüssel zu dieser, durch die Not⸗ dendigkeit gegebenen Lage finde man in der letzten Dumarede Saso⸗ ws, in der dieser erklärte, daß man imstande gewesen wäre, Bul⸗ arien durch die Besetzung von Dedeagatsch zu zwingen, auf die Seite er Entente zu treten. Man habe Bulgarien zu verstehen gegeben, aß möglicherweise die Häfen Varna und Burgas besetzt werden unten. Die bulgarische Regierung bätte erwidert, daß die bulgarische ation sich auf den ersten Versuch einer Landung in bulgarischen häfen wie ein Mann gegen die Eindringlinge erheben würde. Diese ntwort sei vielleicht nicht zur Kenntnis Sasonows gehracht worden, enn sonst hätte er eine andere Sprache geführt. Die Kam mer könne eute feststellen, daß die Ereignisse die Politik der Regierung gerecht⸗ tigt bätten. Der Ministerpräsident ging sodann auf die bei den Zu⸗ mmenkünften des Königs der Bulgaren mit den derrschern der beiden Mittelmächte gehaltenen Trink⸗ prüche ein, worin gewisse oppositionelle Redner ein Zeichen r Ungewißheit bezüglich der Zukunft und der mit Blut er⸗ auften Neuerwerbungen Bulgariens sehen wollten. Der Ministerpräsident betonte den endgültigen Cbarakter dieser rwerbungen und sagte, die Gebiete, die Bulgarien jetzt innehabe, ien bulgarisches Territorium. Die bulaarische Nation wolle nichte, 8 was ihr vom Gesichtspunkte des Nationalitätenrechtes gedübre. ie habe niemals daran gedacht, sich den Albanern aufzudrängen. Es erde in der Welt genug albanische Patrioten geben, die sicherlich die Sorge übernehmen würden, ihr Land zu organisieren, sie würden hier⸗ ei auf kein Hindernis von Seiten Bulgariens stoßen. Ueber die Zu⸗ nft Serbiens und Montenegros erklärte Radoslawow, nichts sagen können. Was Griechenland und Rumänien betreffe, bemerkte der Ninisterpräsident, so unterhielten diese Staaten gute Beziehungen Bolgarien und beohachteten eine Neutralität, die nicht zu Bul⸗ aariens Schaden ausschloge. Die Opposition habe schließlich darauf ingewiesen, doß das jüngste türkisch⸗bulgarische Uebereinkommen noch scht vom törkischen Parlament bestätigt sei. Diese Verzögerung, er⸗ ärte Radoslawow, könne keinen Grund bilden, bezüglich der Festig⸗ it des zwischen Bulgarien und der Türkei abgeschlossenen Ueberein⸗ pmmens Besorgnisse zu hegen, nicht nur, weil das abäaetretene Pebiet bereits besetzt, sondern insbesondere, weil das Abkommen von em gegenseitigen Wunsche eingegeben sei, einer guten Nachbar⸗ haft zwischen der Türkei und Bulgarien jedes Hindernis aus m Wege zu räumen. ‚Dies ist so wahr“, fügte der Minister⸗ äsident hinzu, daß die türkischen Minister im Parlament erklärten, aß das abgeschlossene Uebereinkommen, obwohl es eine Gebiets⸗ ir tung von gewissem Umfange in sich schließe, für die Türkei instig sek. Von dem gleichen Gedanken war die bulgarische Regierung Frersetts beseelt, als sie nicht darauf bestand, in den Besitz von irktlisse zu gelangen, was für die Türken ein schmerzliches Opfer kwesen wäre.“* Die Ausführungen Radoslawows wurden mit lang⸗ nhaltendem Beifall aufgenommen. Hierauf nahm die So⸗ anje die Adresse zur Beantwortung der Thronrede an.
Amerika.
Im amerikanischen Senat hat der demokratische enator Gore der „Associated Preß“ zufolge den Versuch macht. ein Gesetz, das die Reise von Amerikanern auf ewaffneten Schiffen verbietet, und auch eine Re⸗ lution in demselben Sinne einzubringen, die, im Gegen⸗ a6 zu einem Gesetz, der Zustimmung des Präsidenten nicht darf. Der Versuch wurde indessen durch den republikanischen Fenator Brandegee vereitelt. Nach der Geschäftsordnung es Senats kann der Versuch erst am nächsten Tage wieder ufgenommen werden.
Gore erklärte, ihm scheine, daß das Staatsschiff im vollen aufe auf Klippen zutreibe oder getrieben werde. Er bezweifle, daß eutschland die Unverletzlichkeit bewaffneter Handelsschiffe zugestehen erde. Er glaube nicht, daß die öffentliche Meinung der Ver⸗ igten Staaten einen Kriea mit Deutschland auf Grund der Peigerung Deutschlands, solchen Schiffen sichere Fahrt zu gewähr⸗ isten, billigen würde. Gore erklärte weiter, Kanonen an Bord von pandelsschiffen seien ein Ueberbleibsel aus den Zeiten, da Freibeuter d Seeräuber die Meere befuhren, und in einer Zeit, in der das eisen auf solchen Schiffen den Frieden der Nation gefährde, sei es in wirkliches Opfer an nationaler Ehre und Würde, die Amerikaner
Die Regierung und die Senatoren einigten sich in einer onferenz mit den Republikanern dahin, die von Gore vor⸗ schlagene Resolution am 3. d. M. zur Besprechung zu äingen und nicht zuzulassen, daß ein anderer Antrag an ihre btelle gesetzt werde. Wie „W. T. B.“ meldet, nahm der Senat estern den Antrag, die Beratung der Resolution Gores zuf unbestimmte Zeit zu vertagen, mit 68 gegen 4 Stimmen an.
Asien.
Die Jahresversammlung der bengalischen Han⸗ lskammer beschäftigte sich mit der Stellung’ der Deutschen in Indien nach dem Kriege. Der Präsident
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deutscher Ware nicht ferngehalten werden könne, ohne den indischen Handel zu schädigen, aber er solle von britischen Untertanen ausgeübt, und alle Einfuhr und Ausfuhr solle von britischen Dampfern befördert werden. Wenn die Deutschen in späterer Zeit im Lande wieder zugelassen würden, so sollten sie streng kontrolliert und besonders be⸗ steuert werden. Es werde ihnen verboten werden, Land anzukaufen, Banken, Gesellschaften oder Handelshäuser zu errichten bezw. sich in solchen Unternehmungen mit aus⸗ schlaggebendem Kapital zu beteiligen. Ebenso wenig werde es ihnen gestattet sein, Klubs, Vereinigungen oder Kammern zu bilden. Der Präsident schloß, er glaube nicht, daß die Anwesenheit deutscher Firmen für den indischen Handel wesentlich wäre und daß man sie später wieder im Lande brauchen würde.
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Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 3. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Südöstlich von pern am Kanal brachen die Engländer in die Stellung „Bastion“ ein, die wir ihnen am 14. Fe⸗ bruar abgenommen hatten, und stießen sogar in schmaler Front bis zu unseren früheren vordersten Graben durch. Aus diesem wurden sie sofort wieder geworfen, in einzelnen Teilen der Bastion halten sie sich noch.
Südlich des Kanals von La Bassée kam es im Anschluß an feindliche Sprengungen vor unserer Front zu lebhaften Nah⸗ kämpfen.
In der Champagne steigerte die feindliche Artillerie ihr Feuer stellenweise zu großer Heftigkeit.
Im Bolante⸗Walde (nordöstlich von La Chalade in den Argonnen) wurde ein französischer Teilangriff leicht ab⸗ gewiesen.
Auf den Höhen östlich der Maas säuberten wir nach kräftiger Artillerievorbereitung das Dorf Douaumont und schoben unsere Linien westlich und südlich des Dorfes sowie der Panzerfeste in günstigere Stellungen vor. Ueber 1000 Ge⸗ fangene und sechs schwere Geschütze wurden eingebracht.
Unsere Flieger belegten im Festungsbereich von Verdun französische Truppen erfolgreich mit Bomben. — Leutnant Immelmann schoß östlich von Douai sein neuntes feindliches Flugzeug ab, einen englischen Doppeldecker mit 2 Offizieren, von denen einer tot, der andere
schwer verwundet ist. 1“
Oestlicher Kriegsschauplatz. Patrouillengefechte an der Düna östlich von Friedrichstadt sowie an der Serwetsch⸗ und Schara⸗Front. “ Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. 8 8 8 Oberste Heeresleitung.
““
März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf allen drei Kriegsschauplätzen andauernd Ruhe. 8 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Kristiania, 1. März. (W. T. B.) „Norges H. og Sjoefartstidende“ teilt mit: Der Dampfer „Modemi“ wurde auf der e von Kristiania nach England von einem Flieger bombardiert, der mehrere Bomben abwarf, ohne jedoch das Schiff zu beschädigen.
(Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, hat ein deutsches Flug⸗ zeug nur zwei einwandfrei als englische Tankdampfer festgestellte Schiffe mit Bomben beworfen.)
Bern, 3. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Petit Journal“ aus Boulogne wurde im Kanal die An⸗ wesenheit eines verdächtigen Schiffes, das die zweite „Möwe“ sein könnte, gemeldet. Das Schiff habe mit großer Schnelligkeit westwärts gekreuzt. Verschiedene Vorsichtsmaßregeln seien getroffen worden. Die englischen und französischen Kreuzer hätten Befehl, das Schiff zu zerstören.
London, 3. März. (W. T. B.) „Lloyds“ melden aus Bordeaur: Der französische Dampfer „Lakmé“ ist am 29. Februar auf der Fahrt nach Dünkirchen bei der Insel D'Heu versenkt worden. Sechs Personen werden vermißt.
London, 3. März. (W. T. B) Nach einer amtlichen Meldung der Admiralität wurde der englische Minensucher „Primula“, der sich auf einer Patrouillenfahrt befand, am 1. März im östlichen Mittelmeer torpediert und sank. Die Besatzung wurde bis auf drei Mann gerettet und in Port Said gelandet.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
Nr. 9 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 3. März 1916, hat folgenden Inhalt: Handels⸗ und Gewerbewesen: Ergänzung der Be⸗ kanntmachung wegen Aenderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein⸗ und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder. Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntwein⸗ erzeugung.
Nr. 5 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 1. März 1916, hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichseisenbahnamts vom 10. 8.e- 1916, betr. Aenderung der Anlage C zur Eisenbahn⸗ verkehrsordnung. — Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 15. Februar 1916, betr. allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten und für die Ausführung von Erd.⸗, Fels⸗, Rodungs⸗ und Böschungsarbeiten. — Nachrichten.
u “ 11..“
1
Kunst und Wissenschaft. Ausstellung der Freien Sezession.
II.
Die bekannten älteren Sezessionisten treten etwas in den Hinter⸗ grund. Sie sind zwar der Zahl der Werke nach ebenso stark ver⸗ treten wie die Anhänger der neuen Richtung und viele ihrer Bilder sind mindestens ebenso gut wie die Schöpfungen der anderen Maler. Wenn sie sich trotzdem nicht die gleiche Beachtung zu verschaffen wissen, so lieat das daran, daß sie sich von der altgewohnten Seite zeigen. Sie fesseln nicht durch die Lösung neuer Prodleme; man stellt höchstens fest, daß sie diesmal mit besseren oder schlechteren Arbeiten in ihrer bekannten Art zur Stelle sind. Besser als sonst ist zum Beispiel Robert Breyers glitzerndes Stilleben von silbernen Leuchtern und Geschirr, das geschmackvoll aufgebaut ist und vor⸗ nehme Farben hat. Bernhard Pankok, um gleich Breyers Stuttgarter Kollegen zu nennen, stellt ein herbes und ernstes Mädchenbildnis aus. Pankok beweist hier, daß er nicht nur auf dem Gebiete des Kunstgewerbes, sondern auch als Maler eigenes und wert⸗ volles zu geben hat. Emil Orlik erwies man einen schlechten Dienst damit, daß man im Katalog die Abbildung seines Damen⸗ bildnisses diesem schlichten Werke gegenüberstellte. Die Gegenüber⸗ stellung enthüllt noch mehr als das Original, dessen geschmeidige und dekorakive Ausführung zunächst blendet, das Oberflächliche von Orlils korrekter Mache. Im übrigen ergeht es einem mit Orlik genau so wie mit E. R. Weiß; man glaubt jedesmal die beiden ungewöhnlich vielseitigen und geschickten Könner durchschaut und erledigt zu haben und immer wieder überraschen sie mit neuen Werken, die doch mehr als geschickte Nachempfindungen modischer Strömungen sind. Das gilt von der Winterlandschaft Orliks ebenso wie von den guten weib⸗ lichen Bildnissen, die Weiß ausstellt. Beide Maler besitzen das, was man manchen kräftigeren und selbständigeren jungen Talenten wünschen möchte: künstlerischen Takt und gründliche Beherrschung der technischen Misttel. Heinrich Hübner wird nicht müde, farbige Innenräume sauber abzumalen; der ungleich stärkere Ulrich Hübner ist schon besser vertreten gewesen als mit den hier gezeigten Landschaften, von denen das Hamburger Hafenbild infolge der eigenartigen Behandlung der breit herabströmenden Sonnenstrahlen am meisten fesselt. Ludwig von Hofmann wiederholt sich mit dem vornehmen Bilde „Schmales Ufer“ auch diesmal. Wenn man trotzdem seiner schön bewegten Frauenkörper nicht überdrüssig wird, so beweist dies, daß die Haltungen seiner Gestalten doch mehr als leere Posen sind und immer wieder ein neues Gefühl auszudrücken vermögen. Aus Weimar ist serner Theodor Hagen da, von dem man augenblicklich im Berliner Kunsthandel viel bessere Werke sieht als das hier gezeigte Wald⸗ bild und das matte Stilleben. Als typischer Vertreter der Münchener Malerei ist Hugo⸗ von Habermann mit zwei Ge⸗ mälden zur Stelle, die grell und gesucht in der Farbe sind und eine fast plakatmäßig breite Haltung haben. Trotz alledem zeugt zum mindesten das weibliche Bildnis von rassigem Künstlertum und von ebenso sicherer wie spielender Leichtigkeit des Vortrags. Wilhelm Trübner und Hans Thoma vertreten die füdwestdeutsche Ecke aufs würdigste. Von Thoma bewundert man vor allem die herrliche Land⸗ schaft „Himmelfahrtstag“, die der hochbetagte Meister erst vor kurzem in alter Frische geschaffen hat. Angesichts dieses Bildes, das wogendes Korn, Blumen, grüne Wiesen und gemächlich hinwallende Wolken mit so reinem und starkem Empfinden wiedergibt, vergißt man alle Lehrsätze über gute Technik der Malerei. Das Bild hat wie jedes starke Kunstwerk seine eigenen Gesetze, nach denen man es allein be⸗ urteilen und würdigen darf. Trübner zeigt eins jener weiblichen Bildnisse, in denen er ehrlich bis zur Schroffheit ist und sich so männ lich und kraftvoll äußert, daß sein Vortrag beinahe eckig und hölzern wird. Seine Landschaften, in denen Grün in allen Ab⸗ schattierungen reich zusammentlingt, sind in breiter, meisterhafter Art behandelt. Max Liebermann und Max Slevogt kommen nicht ihrer Bedeutung entsprechend zur Geltung, obgleich Liebermann mit 15 Bildern vertreten ist. Aus der letzten Zeit stammt ein Selbst⸗ porträt, das unter seinen zahlreichen Selbstbildnissen eines der flausten ist. Die übrigen Arbeiten sind älteren Ursprungs; eine Straßen⸗ ansicht aus Kaltwyk mit fein vertetlten Figuren und der Schlächter⸗ laden, der wegen des Zusammenklangs von blutigem Fleisch mit einem grellgelben Verkaufstisch gemalt wurde, üben hier die lebendigste Wir⸗ kung aus. Slevogt bewegt sich mit einem ganz wirren und zerfahrenen Stilleben an der Grenze des Erlaubten. Annehmbar, aber auch nicht beso nders gut ist die Jagdszene aus der Pfaljz.
Die Bildwerke sind im allgemeinen leider recht schlecht; was einigermaßen gut wirkt, rührt zumeist von anerkannten Künstlern her, die keine neuen Offenbarungen geben. August Gaul zeigt eine kleine Bärengruppe. Daß Gaul Tierkörper plastisch gut empfindet und ihre Bewegungen — wie hier den schwerfällig trottenden Gang — überzeugend wiederzugeben weiß, hat er oft bewiesen. Von den ausgestellten Bildnisköpfen sind die von Richard Scheibe und Georg Kolbe recht beachtenswert.
grunde lag, stark wirkte, ist allmählich zur Manier erstarrt. Immer⸗
hin hat man den Eindruck, daß seine Gruppe „Trauer’ in der Reihe
von ganz ähnlichen Schöpfungen eine der besseren ist. Carl
Ebbinghaus zeigt akademische Bildwerke, die immer geschmackvoll,
aber auch nie mehr als das sind. Auf das stehende Mädchen von
Hermann Haller und auf die ausgezeichneten Kleinplastiken von be Sintenis sei nachdrücklich hingewtesen. Pl.
Literatur.
Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts, heraus⸗ gegeben von den Senatspräsidenten und dem Obermilitär⸗ anwalt unter Mitwirkung der juristischen Mitglieder der Senate und der Mitglieder der Militäranwaltschaft. 19. Band. 324 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 5 ℳ. — Dieser neue Band enthält im ganzen 85 Urteile und Beschlüsse des höchsten Militär⸗ gerichtshofs mit ausführlicher Begründung, darunter sämtliche wichtigen kriegsrechtlichen Entscheidungen, die bis Mitte November 1915 er⸗ gangen sind. Gegen die im Felde oder an Bord gefällten Urteile sind die Rechtsmittel der Berufung und Revision unzulässig; gleich⸗ wohl hat das Reichsmilitärgericht Gelegenheit gehabt, sich über eine Reihe kriegsrechtlicher Fragen auszusprechen. Bedeutsame Ent⸗ scheidungen betreffen Kriegsfreiwillige, u. a. die Frage, ob ein Kriegs⸗ freiwilliger, wenn bei seiner Einstellung irgendwelche Verstöße 8 kommen sind, die Soldateneigenschaft erlangt hat, was für eine Be⸗ strafung wegen militärischer Straftaten Voraussetzung ist. Auch mit Kriegsgefangenen bat sich das höchste Militärgericht beschäftigen müssen. Auf Revlision eines angeklagten Kriegsgefangenen, der vom Oberkriegsgericht wegen einer in Frankreich auf dem Schlachtfelde gegen deutsche verwundete und gefangengenommene Soldaten begangenen Körperverletzung im Sinne des § 223a StGB. verurteilt worden war, hat der II. Senat durch Urteil vom 23. August 1915 ausge⸗ sprochen: Aus § 1 Ziff. 8 MStGO. ergibt sich nur, daß die Kriegs⸗ gefangenen grundsätzlich hinsichtlich derjenigen strafbaren Handlungen der deutschen Militärstrafgerichtsbarkeit unterstehen, die sie nach dem Zeitpunkte ihrer Unterstellung unter die materiellen Militärstrafgesetze des Reichs, also nach ihrer Gefangennahme be⸗ gehen. Eine dem § 6 MStGO. entsprechende Bestimmung, durch welche die Militärstrafgerichtsbarkeit auch auf die vor diesem Zeitpunkte begangenen Straftaten ausgedehnt wäre, fehlt hin⸗ sichtlich der Kriegsgefangenen. Daher kann die Entscheidung über derartige Straftaten, wenn überhaupt sie der deutschen Gerichtsbarkeit unterfallen, nur den bürgerlichen Gerichten als der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit zukommen, sofern nicht einer der Fälle des § 5 Ziff. 4 MStGO. zutrifft. Die bestrittene Frage, ob die Angehörigen des feindlichen Heeres wegen der unter ihrer Fahne in Feindesland oder auf deutschem Boden vor der Gefangennahme begangenen Stras⸗ taten gegen deutsche Militär⸗ oder Zivilpersonen der deutschen Straf⸗ gewalt und den inländischen Strafgesetzen unterstehen, hat der Senat unentschieden gelassen. Viele andere Erkenntnisse betreffen
neben Fragen des Militärrechts auch allgemeine strafrechtliche Fragen
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Ernst Barlachs Stil, der, solange ihm ein neues Empfinden zu-