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Großes Hauptquartier, den 14. März 19160.
Befördert: von Bilguer, Lt. d. Landw. a. D. (VI Berlin), üleb⸗ d. Landw. Jäger 1. Aufgeb. (Schwerin), jetzt im Landst. Inf.
r. Nr. 25, zum Irwataan .
u Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Schamberg (VI Verüa) im Res. Jäg. B. Nr. 3, Knorre (Brandenburg a. H.) in d. Fußart. Battr. 624; die Vazewachtmeister: Graßmann, Kruger (Stettin), Sonnenburg (Belgard), Schroder (Anklam), Vollmar (VI Berlin), Müller (Stralsund), d. Feldart. Regts. Nr. 38; 1“ 6 Bordt, Yizewachtm. (Deutsch⸗Krone) b. Staffelstabe 6 d. 3. Inst Div., zum Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeh.; Kurth, Vizewachtm. (Stralfund) b. Staffelstabe 7 d. II. A. K., zum Lt. d. Landw. Treins 2. Aufgeb.; Walther (Wilbhelm), Vize eldrp. (Karlsrühe) bei d. Etapp. Mum. Kvl. 23 d. 7. Armee, zumn Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb., Meyer (Ludwig), Vizefeldw. (1 Hannover) im Landst. Inf. B. Geldern (VII. 61.), zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.,
9 rschberger, Lt. d. Landw. a. D. (Tilsit), zuletzt d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Kilsit), jetzt bei d. Etapp. Fuhrp. Kol. 325, 8. Armee, zum Oberleutnant; 1.“ 11“
zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Schmit (Fritz) (Straßburg), Lämmermann (Stockach) in d. Fußart. Battr. 211. Großes Hauptquartier, den 15. März 1916.
Befördert: Ragoczy, Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Pots⸗ dam), jett im Landw. Inf. Ers. R. Nr. 2, zum Hauptmann;
zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Koll, Reuter (Barmen), Bizefeldwebel im Landw. Inf. Ers. R. Nr. 2.
zu Leutnants d Landw. Inf. 2. Aufgeb.: Zangemeister ([II1 Berlin), Bülow (Halberstadt), Bethge Meuhaldensleben), Vizefeldwebel im Landw. Inf. Ers. R. Nr. 2; 8
Schaffartzik, Oblt. d. Res. d. Gren. Regts. Nr. 8. (111 Berlin), jetzt im Armier. B. 130, zum Hauptmann;
zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Hecht (II Se. berg) im Inf. R. Nr. 378, Sprehn (III Berlin) im Res. Inf. R. Nr. 18; die Vizewachtmeister: Jochrden (Insterburg), Zerbst (1 Königsherg) im Res. Feldart. R. Nr. 1, Neubauer (Allenstein), Ullmann. Lüders, Erkens (VI Berlin), Gruber, Gol⸗ ding (1 Konigsberg) im Res. Feldart. R. Nr. 36;
zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Hannß, Kölln, Vizefeldwebel (1 Hamburg) im Inf. R. Nr. 362.
Großes Hauptquartier, den 13. März 1916.
Befördert: zum Leutnant, vorläufig ohne Patent: v. Chamier⸗ Glisczinski, Fähnr. im 3. Garde⸗R, z. F.;
zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Schönberg Bonn), Lübsen (II Hamburg) im Garde⸗Gren. R. Nr. 1, dieses Regts., Hartwig (IV Berlin) im Garde⸗Pion. B., dieses Bats., Wegner GPrenzlau) in d. Fußart. Battr. 273, d. Fußart.;
zu Leutnants d. Landw. I. Aufgeb.: die Vizefeldwebel: Schrö⸗ der, Tunnat (IV Berlin) im Garde⸗Gren. R. Nr. 1, d. 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Menk (I1 Düsseldorf), Schell⸗ horn, Samter (IV Berlin) im Garde⸗Gren. R. Nr. 2, d. 2. Garde⸗Gren. Landw. Regts.;
zu Fähnrichen; die Unteroffiziere: Snethlage im Gren. R. Nr. 9, Habs, Münzer im Inf. R. Nr. 14, Oberfeld, Dieckmann im Inf. R. Nr. 42, Aston im Inf. R. Nr. 54, — sämtlich jetzt im I. Ers. B. d. genannten Regtr., Frhr. v. Linde⸗ lof, v. Blanckenburg im Kür. R. Nr. 2, v. Lucke, v. Gersdorff im Drag. R. Nr. 12, — sämtlich jetzt in d. Ers. Esk. d. genannten Regtr. B . 2
Beklert, Viefeldw. im Inf. R. Nr. 49, jetzt im I. Ers. B. dieses Regts., zum Fähnr. ernannt.
Beförbert: Dickhoff, Oblt. d. Res. d. Pion. Batls. Nr. 7 (II Bochum), jetzt im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 9, zum Hauptmann; 88 “
u Eenthants der Reselpez dis Wiefelgwebel; K .9 8 8 tin), d. Gren. Regts. Nr. 2, Osterwald (Belgard), d. Inf. Regts. Nr. 54, — beide jeßt in d. I. Ers. Masch. Gew. Komp. d. II. A. K., Bartetz ko (Anklam), jetzt im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 2, Phötz (Stralsund), bisher im Ers. B. d. Eisenb. Regts.
4
Schmidt (Walter), Vizefeldw. im Inf. R. Nr. 48, jetzt b. 1 g8 B. d. Regts., zum Fähnr. ernannt.
Befördert: zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Buder, Maaß, Sommer im Gren. f Nr. 12, jetzt b. I. Ers. B. d. Regts., Ab Wolff, Moppel, Soltau, Zunckel, Schil⸗ ing im Inf. R. Nr. 48, jetzt b. I. Ers. B. d. Regts., v. Cleve im Hus. R. Nr. 3, jetzt bei d. Ers. Esk. d. Regts.
Ein Patent seines Dienstgrades verxliehen: Eichler, Hauptm. d. Landw. a. D. (I Berlin), zuletzt Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Guben), jetzt im Landst. Inf. B. Guben (III. 10.).
Befördert: zu Hauptleuten: die Oberleutnants: Bült d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Cottbus), jetzt b. II. Ers. B. d. Inf. Regts. Nr. 52, Meimbe rg, d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (I1 Berlin), jetzt b. Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 48, Beck d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. VI Berlin), jetzt bei d. II. Exf. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 18,
eipoldy d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (VI Berlin); Schwerdtfeger, Oblt. a. D. (VI Berlin), zuletzt Lt. im Feldart. R. Nr. 5, — beide jetzt bei d. 11. Ers. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 39: zu Rittmeistern: v. Knobelsdorff⸗Brenkenhoff, Oblt. a. D., zületzt Lt. d. Res. d. Ulan. Regts. Nr. 3 (Woldenberg), früher im Regt., jetzt bei d. Ers. Esk. dieses Regts. v. Berenberg⸗ Goßler, Oblt. d. Landw. a. D. (IV Berlin), Fächt Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (Schleswig), jetzt bei d. Train⸗Ers. Abt. Nr. 3;
zu Leutnants der Reseryve: die Offizieraspiranten: Ziemer (III Berlin), d. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 8, jetzt b. I. Ers. B. dieses Regiments, Wieckert (III Berlin), b. I. Ers. B. d. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 8, Eickhoff (¶Berlin), d. Füs. Regts. Nr. 35, jetzt b. I. Ers. B. dieses Regts., Krause, Neiß. (Cüstrin), Witthun (III Berlin), d. Inf. Regts. Nr. 48, jetzt b. I. Ers. B. dieses Regts., Schaefer (III Berlin), jetzt b. II. Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 8, Schmidt (Karl) (Guben), jetzt b. I. Ers. B. d. Gren. Regts. Nr. 12, Krenski (Landsberg a. W.), jetzt b. Ers. B. d. Ref. vznf Regts. Nr. 20, Seifert (Cottbus), jetzt b. II. Ers. B. d. Füs. Regt. Nr. 35. b
Decker (Frankfurt a. O.), Lt. d. Res. jetzt bei d. II. Ers. Abt. d. genannten Regts., d. Abschied m. d. geseß. 89 und d. Erlaubn. 3. Tr. d. Unif. d. Res. Offiziere d. Feldart. Regts. Nr. 18 bewilligt.
Der Abschied bewilligt: Lindenau, Rittm. d. Landw. Trains 1. Aufgeb. (V Berlin), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landwehr⸗A. Unif.; Köchlerr, Lt. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 48 (II Berlin), bish. b. I. Ers. B. d. Regts.
Befördert: Zettelmeyer, Lt. a. D. (Cassel), zuletzt im Inf. R. Nr. 173, jetzt b. Kampf⸗Geschwader 5, Oberste Heeresleitung, zum Oberleutnant; 1
u Fähnrichen: die Unteroffiziere: Wall müller im Feldart. R. Nr. 20, Michael, Roser im Peen B. Nr. 5;
zu Leutnants der Reserve: Harder (Anklam), Jungnitsch (Sprottau), Kerker (Ostrowo), Vizefeldwebel im Inf. R. Nr. 19, dieses Regts., Halfter, Vizewachtm. (Liegnitz) bei d. Fuhrp. Kol. 7 d. V. A. K., d. Train⸗Abt. Nr. 5; 8 8
Müller (Paul Karl), Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (II Ber⸗ lin), jetzt bei d. Flieger⸗Ers. Abt. 4 Posen, zum Hauptmann;
Menge, Lt. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 79 (I Hannover), jetzt bei d. Komdtr. d. Flugplatzes Johannisthal, zum Oberleutnant; Schall, Vizefeldw. (Luswigsburg) bei d. Feldwetterstation 10 Laon, zum Lt. d. Res. d. Luftschiffer⸗Tr.; Rommel, Vizefeldw. (Braunschweig) bei d. Felbflieger⸗Abt. 64, zum Lt. d. Landw. 1. Aufgeb. d. Flieger⸗Pr.; Häaack, Fahnt. im Inf. R. Nr. 67, zum Lt., vorläufig ohne Patent. 1 1
i x, Vizewachtm. im Feldart. R. Nr. 69, zum Fähnr. ernannt ünd gleichzeitig zum Lt., vorläufig ohne Patent, befördert.
1“
8 8
Beförderk: zu Leutnants der Reserbe: die Vizefeldwebel: Brink ee im Inf. R. Nr. 67, dieses Regts., Düvel (Münster) im Inf. R. Nr. 145, dieses Regis., Adam (hseh) im Res. Ers. Inf. R. Nr. 1; Körking, Vizewachtm. (11 Düsseldotf). im Feldart. R. Nr. 69, dieses Regts;
d. Hennig, Unteroff. im Garde⸗Gren. R. Nr. 5, z. Fähnrich;
zu Leutnants der Reserpe: die Vizefeldwebel: Voeske, Wie⸗ denbein, Schulze (III Berlin), Hein (Potsdam), Nawa ki (1I S “ (Meschede), Köhler (I Berlin) im Res. Inf. R. Nr. 93;
Sammet, Vizefeldw. (bisher Dresden) Nr. 93, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgebots;
zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: Fähnriche im Inf. R. Nr. 15; 1
zu Fähnrichen: Heyl, Harpe, Freyse, Dupke, Unter⸗ offiziere im Inf. R. Nr. 56;
zu Leutnants der Reserbe: Clemens (I Oldenburg t⸗ mann (II Oldenburg), Vizewachtmeister im Res. Feldart. R. Nr. 20;
Jo st, Unteroff. im Inf. R. Nr. 111, zum Fähnrich;
zu Lts. d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 14: Heyd, Sigel (Stockach), Vizefeldwobel im I. Pion. B. Nr. 14; 1
Conta, Vizewachtm. (Meiningen) bei d. Fuhrp. Kol. 2 d. XIV. A. K., zum Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 14; Neumann (Leopold), Vizewachtm. (Karlsruhe) bei d. 5. Art. Mun. Kol. d. XIV. A. K., zum Lt. d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb.; Brombacher, Vizewachtm. (Karlsruhe) bei d. Schweren Prov. Kol. 2 d. XIV. A. K., zum Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgebots.
Großes Hauptquartier, den 16. März 1916.
Befördert: Gerischer, Oblt. d. Landw. a. D. (Leipzig), zuletzt Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (IV Berlin), jetzt im Feldart. R. Nr. 77, zum Hauptmann;
Oswald, Lt. a. D. (I Düsseldorf), zuletzt im Inf. R. Nr. 65, jetzt im Ers. B. Landw. Inf. Regts. Nr. 39, zum Oberleutnant;
zu Leutnants der Reserbe: die Vizefeldwebel: Barthe (1 Bremen) in d. Res. Radf. Komp. 80, Martin (Magdebüurg) im Res. Inf. R. Nr. 263; —
Blümel, Vizewachtm. (Münsterberg) bei einer Tragetier⸗Kol., zum Lt. d. Landw. Trains 1. Aufgebots.
Königlich württembergische Truppen. 8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Stuttgart, den 10. März 1916.
Befördert: zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Hartmann im Inf. R. Nr. 125, zurzeit im Res. Inf. R. Nr. 122, Steinhauser im Pion. B. Nr. 13, zutzeit in einer Landw. Pion. Komp. d. 2. Landw. Div.;
Niethammer, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Reutlingen), im Landst. Inf. B. Reutlingen (XIII. 4.), zum Hauptmann;
Link (Ulw), Lt. d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 13, in d. Feld⸗ flieger⸗Abt. Nr. 51, zum Oberleutnant;
zu Leutnants d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 18: Vosseler (Fritz) (Ulm), Vizefeldw. (Offiz. Stellvertreter) in einer Landw. Pion. Komp. d. 2. Landw. Div.; die Vizefeldwebeld Beock (Willy) (Ulm) im Ers. Nr. 10, Huber (Anton) (1 Cöln) im Ers. Pion. B. Nr. 135
Rumpus (Paul) (II Stuttgart), Vizewachtm. in d. Mag. Fuhnp. Kol. Nr. 6/XIII., zum Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 13; Vaas, Wachtmeister (Offiz. Stellvertreter) in d. Landw. Inf. Mun. Kol. Nr. 3/XIII., zum Feldw. Lt.
Befördert: zu Leutnants, vorkäufig ohne Patent: die Fähnriche: Behringer, Christmann im Inf. R. Nr. 120, Nestle im Inf. R. Nr. 124, Mann im Ulan. R. Nr. 19;
zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Mezger (Kurt) im Inf. R. Nr. 121, Frank (Werner) im 1. Pion. B. Nr. 13; 8
zu Leutnants d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 120: Diebold (Alfons)
IN
Otten,
im Res.
Bernau,
(Eslingen), Farü b.o 1z Eüsgn ( vics ). Vjzefel Fesen Feeh. . 8 8 gerle (Karl),
zu Leutnants d. Res f. Regts. Nr. 12 Nesper (Karh), Schempp (Ernst) (Ludwigsburg), Vizefeldwebel in diesem Regt.; 1
Enßlin (1 Stuttgart), Vizewachtm. in d. Art. Mun. Kol. Nr. 2/XIII., zum Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.; Kübler (Robert) (Ludwigsburg), Vizefeldw. (Offiz. Stellvertzeter) im Inf. R. Nr. 121, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
Im Veterinärkorps.
Befördert: zu Oberveterinären: Dr. Bartenbach (Hall), Veier. d. Res. bei d. Res. Fneyf. Kol. Nr. 2/XIII., Knoll (Biberach), auf Kriegsdauer angestellter Veter. bei d. Res. Prov. Kol. Nr. 2/XIII.
Marine⸗Iufanterie. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 16. März 1916.
Befördert: Bantz, Fähnr., zum Lt., vorläufig ohne Patent, Conrad, Unteroff., zum Fähnr. und gleichzeitig zum Lt., vorläufig ohne Patent;
zu Fähnrichen: Looman, Schneider, Hesse, Philipp,
Unteroffiziere;
zu Hauptleuten der Reserve: die Oberleutnants der Reserve: Kramer (Wilhelm) (Graudenz), Salomon (Rendsburg), Ber⸗ tenburg (Gelsenkirchen);
zu Leutnants der Reserpe: die Vizefeldwebel der Reserve: Sor⸗ ger (I Leipzig), Niefindt (Perleberg), Kreuels (Neuß), Pirl (Meschede); Schulze (Erich) (Weißenfels), Vizefeldw. d. Seewehr 1. Aufgeb., Maurer (Calw), Vtzefeldw. d. Res., Erfling (VI Berlin), Vizefldw. d. Seewehr 1. Aufgebots;
Der Abschied bewilligt: Hoheisel, Oblt. d. Seewehr 2. Auf⸗ gebots (Sangerhausen), bisher von d. II. Mar. Insp.
Preußischer Landtag. 6“ Haus der Abgeordneten. 30. Sitzung vom 20. März 1916, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, auf deren Tagesordnung zunächst die dritte Beratung des Entwurfs des Staats⸗ haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1916 steht, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
„Abg. Ströbel (Soz.) bemerkt, in seiner Rede fortfahrend: Die „Deutsche Tageszeitung“ sagt: Die deutsche Zukunft kann nur — (Präsident: Sie beschäftigen sich wieder mit der auswärtigen Politik, auf der Tagesordnung von heute ist ausdrücklich der Beschluß des Hauses angeführt worden, daß dies nicht gestattet sein soll.) Das Volk steht auf einem ganz anderen Standbunkt. In Versammlungen sind wir verhindert, Aufklärung über die wirkliche Lage zu schaffen, sorgen Sie wenigstens dafür, daß uns hier die Möglichkeit dazu gegeben wird. In dem bekannten Artikel der „Neuen Züricher Zeitung“ wird über die Friedensgerüchte gesprochen. (Präsident: Darüber dürfen Sie nicht sprechen!) Ich will den Artikel auch nicht besprechen, sondern nur zitieren, es heißt darin, daß alle Völker Europas ohne Unterschied den Frieden wollen. (Rufe rechts: Schluß! Schluß! Präsident: Nach meiner Auffassung ist das, was Sie sagen, ausgeschlossen, ich rufe Sie zum dritten Male zur Sache!) Demgegenüber darf ich vielleicht sagen — (Rufe rechts: Nein, nein! Abg. Adolf Hoff⸗ mann: Paypenheim duldet es nicht! Der Abg. Ströbel spricht weiter, ohne sich in dem Lärm verständlich machen zu können, denn die Schlußrufe rechts wiederholen sich.) Der Abg. Bell hat am 19. Februar über den wirtschafrlichen Zusammensturz gesprochen. (Abg. v. Pappenheim: Zur Sache!) Das ist doch unerhört!
8— „ . Abg. Bell solche Maßnahmen — (Präsident: Ich habe Sie schon zweimal zur Sache gerufen, ich werde jetzt das Haus befragen ob es Sie noch weiter hören will. Abg. Hoffmann: Unerhört!) Mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten be⸗ schließt das Haus, dem Abg. Ströbel das Wort zu entziehen. Abg. Ströbel (Soz.) zur Geschäftsordnung: Das habe ich denn doch für unmöglich gehalten. Am 16. Februar wurde der Beschluß gefaßt, die auswärtige Politik und die Friedensziele nicht zu behandeln, am 19. Februar hat der Abg. Bell diese Frage in der Länge von mehr als zwei Spalten behandelt, und daraus wolltte ig jetzt wörtlich zitieren, der Handelsminister ist ehenfalls darauf ein⸗ gegangen. Aber jetzt in der dritten Lesung, wo mir das Recht zusteht, über die Dinge zu sprechen, die hier erörtert sind, schneiden Sie mir das Wort ab, weil ich Worte zitiere, die der Abg. Bell nach dem Beschlusse des Hauses hier gesprochen hat. Das geht doch wirklich über die bisherigen Taten dieses Dreiklassenparlaments.
Präsident: Ich gebe Ihnen anheim, sich über meine Ge⸗ schäftsführung zu beschweren. ““
Abg. Ströbel will noch weiter zur Geschäftsordnung sprechen aber der Präsident gestattet es ihm nicht. Unter heftigen, unverständ⸗ lich bleibenden Rufen verläßt der Abg. Ströbel die Rednertribüne.
Abg. Kloppenborg⸗Skrumsager (Däne): Die Staats⸗ regierung hat ihre unfreundliche Politik gegen die dänische Bevölkerung immer noch nicht aufgegeben. Es ist deshalb uns Dänen leider un⸗ möglich, für den Gesamtetat zu stimmen; wir werden uns der Ab⸗ stimmung enthalten.
Damit schließt die allgemeine und Einzelberatung der dritten Lesung. Der Staatshaushaltsetat für 1916 wird gegen die Stimmen der Polen und Sozialdemokraten endgültig genehmigt. Die Resolutionen, betreffend die Militär⸗ bäckereien und die Berliner Professur für ungarische Sprache und Geschichte, gelangen zur Annahme. —
Ueber den Entwurf eines Eisenbahnanleihe⸗
gesetzes berichtet namens der verstärkten Haushaltskommission
Abg. Dr. Macco (nl.). Die Vorlage fordert einen Kredit von im ganzen 313 254 000 ℳ, und zwar im einzelnen 11 382 000 ℳ zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen, 20 672 000 ℳ für den vollspurigen Ausbau der Schmalspurbahn Dorndorf⸗ Kaltennordheim (4 810 000 ℳ) und zur Deckung von Mehr⸗ kosten bei bereits genehmigten Bauausführungen, 280 200 000 ℳ zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Bahnnetzes, 1 Million zur weiteren Förderung des Baues von Kleinhahnen. Die Kommission empfiehlt die unveränderte Annahme der Vorlage; die eingegangenen Petitionen sollen durch die Beschlußfassung für erledigt erklärt werden.
Abg. v. Bockelberg (kons.): Wir freuen uns, feststellen zu können, daß die Verwaltung selbst in dieser schweren Zeit nichts versäumt, um den Betrieb auf der Höhe zu erhalten. Sie will zum Ausbau des vorhandenen Netzes, zur Verstärkung des Wagenparks und für die Förderung der Kleinbahnen insgesamt 313 Mitlionen aufwenden. Neue Linien fehlen ja in der heutigen Vorlage, und es wird manche geben, welche über die Nichterfüllung ihrer Wünsche und Forderungen Schmerz empfinden. Wir dürfen aber gewiß darauf rechnen, daß der Minister mit der an ihm be⸗ kannten Energie alsbald nach dem Kriege auch diese Aufgaben in Angriff nehmen wird, um weitere Gebiete durch Bahnen aufzuschließen und das Bahnnetz immer mehr zu vervollkommnen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Ich kann dem hohen Hause nur dankbar sein für die beschleunigte Behandlung und, wie ich hoffe, glatte Erledigung dieser bedeutsamen Vorlage. Ich bin auch mit dem Herrn Vorredner wie mit dem Herrn Berichterstatter ganz damit einverstanden, daß
gehalten ist, alle wirtschaftlichen Quellen, soweit sie faßbar sind, zu erschließen und nach dem Kriege voll leistungsfähig zu sein, um einen wirtschaftlichen Aufstieg vorzubereiten. Daß zu diesen Quellen mit in erster Linie die großen Anlagen der Staatseisenbahnverwal⸗ tung gehören, darüber wird in diesem Hause kein Zweifel bestehen. Ich hoffe, daß die Vorlagen der nächsten Jahre im Sinne der Wünsche des Herrn Abgeordneten von Bockelberg auch wieder neue Erschlie⸗ ßungen des Landes durch Meliorationsbahnen und ebenso eine kräftige Förderung und Ausgestaltung der gesamten Anlagen der Staats⸗ eisenbahnverwaltung bringen werden. (Bravo!)
Das Haus nimmt darauf die Vorlage nach den Kommissions⸗ vorschlägen in zweiter und sofort auch in dritter Lesung end⸗ gültig an.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffkend die Dienstvergehen der Beamten der Orts⸗, Land⸗ und Innungskrankenkassen. Die Handels⸗ und Gewerbekommission hat die Vorlage unter Ein⸗ schiebung eines neuen § 1a angenommen.
§ 1 der Vorlage lautet:
Auf die Dienstvergehen der bei diesen Kassen angestellten Be⸗ amten, denen nach der Reichsversicherungsordnung die Rechte und Pflichten der gemeindlichen Beamten (Kommunalbeamten) übertragen werden, finden die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand von 1852 mit den nachfolgenden Aenderungen Anwendung.
Der § 1 a (Zusatz der Kommission) besagt:
Ordnungsstrafen sind: 1) Warnungen, 3) Geldbuße.
§ 2 lautet:
‚Die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, steht, jedoch nicht über 90 ℳ hinaus, bei Kassen, die der Aufsicht eines staat⸗ lichen Versicherungsamts unterstellt sind, dem Landrat als Vor⸗ sitzenden des Kreisausschusses, bei Kassen, über welche die Aufsicht von einem gemeindlichen Versicherungsbeamten geführt wird, dem Bürgermeister (Gemeindevorsteher) zu. 1
Gegen die Strafperfügung findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Bezirtsausschusse, gegen den Beschluß des letzteren innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Provinzialrat statt, dessen Beschluß endgültig ist. Bei Kassen, die der Aufsicht des Versicherungsamtes Berlin unterstehen, entscheidet in erster Instanz der Bezirtsausschuß in Berlin, in zweiter Instanz der Minister für Handel und Gewerbe. “ 1
Bezirksausschuß und Provinzialrat beschließen auf Grund mündlicher Verhandlung. Die Oeffentlichkeit ist ausgeschlossen; in geeigneten Fällen kann auf Antrag oder von Amts wegen die Oeffentlichkeit zugelassen werden.“
Von den Sozialdemokraten ist beantragt, in Absatz 1 des § 2 zu erklären, daß die betreffenden Beamten für ihr Verhalten außer dem Amte disziplinarisch nicht zur Verant⸗ wortung gezogen werden können und daß die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, dem Vorstand der Kasse zustehen soll, bei der der Beamte angestellt ist.
In Absatz 2 sollen nicht Bezirksausschuß und Provinzialrat⸗ sondern Versicherungsamt und Oberversicherungsamt als zu ständig erklärt werden. 1
Von der fortschrittlichen Volkspartei ist beantragt, Hie Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, in § 2 Absatz !
2)
(Abg. Hoffmann: Wer ist denn hier Präsident?) Wenn der
“ “ 8
bei Geldbußen auf nicht mehr als 9 ℳ zu beschränken,
2 8 8
Sg
—
die Staatsregieumg, in DjesemnFalb die Staatseisenhahnverwaltungee
Verweis,
geldbußen, jedoch nicht über den Betrag des Monats mens hinaus, höchstens bis zu 90 ℳ, soll der ferungspräfident, in Berlin der Oberpräsident, festsetzen en. Allaemein soll gegen den Bescheid zweiter Instanz die de beim Oberverwaltungsgericht zulässig sein.* Ein Antrag des Zentrums will hinter den ersten Absatz joragraphen 2 folgenden neuen Absatz einschieben: Der Kassenvorstand ist befugt, Warnung und Verweis, n untere Kassenbeamte auch Geldstrafen bis zu 9 ℳ,
kerhängen. 8 Ein Antrag der Abgg. Tuercke u. Gen. (kons.) geht dahin: Die Regierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchie
vigst einen Gesetzentwurf porzulegen, durch den unter Abänderung Gesetzes vom 21. Juli 1852 die Bestimmungen über die Zu⸗ figkeit der Verhängung von Arreststrafen gegen Unterbeamte geeboben werden. G b Die Fortschrittliche Volkspartei will in diesem Antrege Wort „baldigst“ ersetzt wissen durch „noch in dieser Session“. Berichterstatter Abg. Schrader (freikons.) empfiehlt die Annahme Kommissionsvorschläge und Ablehnung des Antrages Braun.
Aba. Schmiljan (fortschr. Volksp.): Ueber die dienstlichen htigungen der Krankentassenvorstände, der Dienstaufsichtsbehörden bter Rechte und Pflichten der Beamten ist es jetzt schon zu Miß⸗ lteiten gekommen. In Halle hat der dort angestellte Beamte der Dienstaufsichtsstelle, dem Oberbürgermeister, einen Verweis Dieses Beispiel zeigt, daß es doch richtiger wäre, erst die blichen Verhältnisse der Beamten und das Recht der Dienst⸗ ctsstellen zu regeln, bevor man mit einem solchen Dißsziplinar⸗ tommt. Die Staatsregierung hat zugesagt, daß den Unstimmig⸗ ein der Regelung dieser Verhältnisse nachgegangen und Abhilfe ffen werden soll. Hoffentlich geschieht dies recht bald zur Zu⸗ nheit der betreffenden Krankenkassen. Dieser Entwurf überträgt e Krankenkassenbeamten das Disziplinargesetz von 1852, wie es lle anderen preußischen Beamten bereits besteht, da hätte es doch eelegen, in dieses bestehende Gofetz nicht Verschlechterungen hinein gen. Meine politischen Freunde haben es nicht verstanden, daß taatsregierung in einer so großen Zeit, wo Tausende und aber inde von Unterbeamten ihr Leben für das Vaterland in die mnze schlagen, ein Disziplinargesetz erläßt, in dem für diese Beamten istrafen festgelegt werden. Das Abgeordnetenhaus hat 1914 be⸗ sen, die Arreststrafen aus dem Gesetz herauszubringen. Das Herren⸗ dat sie bestehen lassen. Jetzt hat die Regierung sich dem Herrenhause kunddem Beschlusse des Abgeordnetenhauses keine Rechnung getragen. offe, daß die Staatsregierung ihren Standpunkt aufgeben und [la einstimmige Annahme finden wird. Die Abgg. Tuercke u. Gen. hlen nur eine Resolution, worin die baldigste Aufhebung der strafen für Unterbeamten verlangt wird. Wir haben mit solchen mtionen bisher wenig Glück gehabt. Zum mindesten sollte statt Vortes „baldigst“ si Es
„noch in dieser Session“ gesetzt werden. irklich hohe Zeit, daß diese entwürdigende Strafe aus dem alten g fortgeschafft wird. Bei dieser Gelegenheit sprechen meine schen Freunde die bestimmte Erwartung aus, daß die in Aussicht nte Aenderung des Disziplinargesetzes im allgemeinen bald nach triege vorgenommen wird. § 2 des vorliegenden Entwurfs ent⸗ eine absolute Verschlechterung gegen das bestehende Recht. Er dvor, daß die Dienstaufsichtsbehörden, der Bürgermeister, bezw. andrat, Strafen bis zu 90 ℳ verhängen dürfen. Bisher stand Dienststellen nur das Recht zu, Strafen bis zu 9 ℳ aufzuer⸗ während Strafen bis zu 90 ℳ nur die Leiter der Provinzial⸗ en verhängen durften. In bezug auf die Beschwerde und den Rechts⸗ jeht der Entwurf eine Beschwerde gegen die Strafen der unteren istellen nur beim Provinzralrat vor. Auch das ist eine ganz be⸗ de Verschlechterung der Rechtssicherheit der unteren Beamtenklassen. wünschen hier dieselbe Regelung wie bei den Gemeindebeamten. Regierungsvertreter fagte in der Kommission, daß unser Antrag inbar erscheine, daß aber das Oberverwaltungsgericht überlastet sel⸗ neinen, daß die Beschwerdefälle nicht so bedeutend sein werden, nan wirklich von einer Belastung des Oberverwaltungsgerichts kann. Wenn dagegen in jeder Provinz der Propinzialrat über legende Fragen der Krankenkassen entscheidet, so werden in jeder nz andere Grundsätze maßgebend sein. Wir möchten außerdem daß die Verweise, die bis 1906 in die Personalakten einge⸗ sind, gestrichen werden. Der Antrag Gronowski, der den entkassenvorständen das Recht geben will, Warnungen und Ver zu erteilen, ist uns sympathisch. Wir vermissen aber in dem ge die Zulassung eines weiteren Rechtsweges gegen die Fest dieser Strafen. bg. H ammer (kons.): Meine Freunde werden für den Ge⸗ zurf in der Kommissionsfassung stimmen. Der eine Fall von enzen, der vorgekommen ist, ist bedauerlich, aber er ist, wie uns er Regierung in der Kommission mitgeteilt worden ist, durch die gichkeiten entstanden: harte Steine mahlen schlecht. Ich hoffe, Edem Minister gelingen wird, diesem Streit ein Ende zu be⸗ Die Anträge Braun werden meine Freunde ablehnen; den g Gronowski, dem auch der Regierungsvertreter in der Kom n zugestimmt hat, werden wir annehmen. Unser Antrag Tuercke
durch die Kommissionsfassung einigermaßen eliminiert, aber er och weiter, als der Antrag der freisinnigen Volkspartei, dem wir zustimmen können. Wir wollen diese Frage grundlich erörtern, nd die Freisinnigen nur einen Teil der Sache erledigen.
bg. B raun (Soz.): Der preußische Erlaß von 1914 entspricht er Reichsversicherungsordnung, denn nach dieser können nur die auf geit angestellten Kassenbeamten die Rechte der Kommunalbeamten en. Der Erlaß läßt aber zu, daß allen Kassenangestellten die Rechte llichten der Kommunalbeamten uübertragen werden. Die Auslegung lreußischen Regierung widerspricht der Entstehungsgeschichte des es. Ein großer Teil der Kassenbeamten ist nur privatrechtlich ellt und unterliegt nicht der Disziplinargewalt der Gemeinde den. In der Ausübung der Disßziplinargewalt kollidiert der ermeister mit dem Kassenvorstand, und schließlich ist die Diszi gewalt des Bürgermeisters ausschlaggebend. Das veranlaßt die „die Angestellten nicht mit Ruhegehalt anzustellen, um sie der linargewalt des Bürgermeisters zu entziehen; es wird ihnen also ohltat des Ruhegehalts vorenthalten. Die Kassenbeamten wollen us nicht für das Linsengericht des Ruhegehalts die Freiheit ihrer eaufgeben. In dem Erlaß werden ferner Strafbestimmungen n für Dienstvergehen, aber nicht gesagt, was Dienstvergehen sind. ke nach dem Hallenser Fall muß alles getan werden, daß der zmus von Kassenvorstand und Bürgermeister, bei dem der Be⸗ nicht weiß, was er tun soll, aufhört. Es muß gesetzlich fest werden, wie weit die Kompetenzen des Bürgermeisters und des vorstandes gehen. Das Disziplinargesetz hat sich längst überlebt, eit zwei Jahrzehnten werden hier im Hause Anträge auf Auf⸗ gder Arreststrafe gestellt, und das Haus hat darin die Regierung die Arreststrafe für die Unterbeamten aufzuheben. Aber das Herren vollte kein Flickwerk machen. Deshalb ist dieses Haus sich jetzt schuldig, die Tat zu beweisen, was es will, nicht bloß durch eine Resolution. er empfiehlt die Anträge seiner Partei und erklärt, daß diese den Anträgen Gronowski und Aronsohn zustimme. Die Kassen⸗ een könnten jetzt vor dem ordentlichen Gericht ihre Rechte gegen em Kassenvorstand vertreten. Jetzt dagegen sollten ihre Rechte erschlechtert werden, indem sie unter das Disziplinarrecht gestellt n, noch dazu mit der Beschränkung, daß der Provinzialrat in Instanz endgültig entscheiden soll. Wenn man die Kassen⸗ ellten den Kommunalbeamten gleichstelle, so müsse man ihnen mmen auch deren Rechte geben.
bg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Es wäre ja sehr wenn wir bei der Verabschiedung dieser Vorlage auch schon 1— des Disziplinargesetzes besessen hätten, da das nicht der t, klammert man sich um so ängstlicher an das Bestehende. Die rung hat noch nicht zu erkennen gegeben, ob sie mit dem wieder⸗ Kommissionsbeschluß, die Arreststrafe aufzuheben, einverstanden
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ist; aber die Kommission hat sich, indem sie sie ausmerzte, doch nur auf den Boden des bisher von der Regierung eingenommenen Standpunkts gestellt. Erfreulicherweise haben ja fetzt auch die Konservativen ihren Widerstand gegen die Aufhebung aufgegeben. Den Antrag der Sozialdemokraten können wit nicht annehmen, wenn die Kassenangestellten Beamte sein sollen, muß auch irgendwelche disziplingrische Vorschrift für ihr außeramtliches Verhalten gelten. Der Antrag des Zentrums schlägt einen Mittelweg ein, ich kann ihn aber ebensowenig für eine Verbesserung halten, wie den Antrag der Volkspartei. Gemeindebeamte sind diese Kassenbeamte nicht und sollen es auch nicht sein. Im übrigen werden wir eben das neue Disziplinar⸗ gesetz abzuwarten haben. Für die Resolution Tuercke werden wir stimmen.
Abg. Gronowski (Zentr.): Die Kommissionsbeschlüsse haben uns nicht ganz befriedigt. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrage als einem tatsächlichen Mittelwege zuzustimmen. Die Verhältnisse der Krankenkassenbeamten sind durch das Regulativ vom 18. Februar 1914 geregelt worden; dieses Regulativ bedarf dringend der Nach⸗ vrürung. Es sollte nur denjenigen Kassenangestellten, die sich in
leitender Stellung befinden, der Beamtencharakter beigelegt werden. Ein Regierungsvertreter wendet sich gegen die Aus⸗ führungen des Abg. Braun. Der Auffassung, daß die auf Lebenszeit oder mit Anrecht auf Ruhegehalt angestellten Beamten der Innungs⸗ kassen usw, die Rechte und Pflichten der Gemeindebeamten haben, haben sich auch das Reichsamt des Innern und das Reichsjustizamt angeschlossen. Die Befürchtung, daß die Krankenkassenvorstände da⸗ von Abstand nehmen würden, in weiterem Umfange Angestellte auf Lebenszeit oder mit Anspruch auf Ruhegehalt anzustellen, halte ich bis auf weiteres für unbegründet. Wir werden jedenfalls nicht ver⸗ sänmen, darüber zu wachen, daß die Reichsversicherungsordnung im wohlverstandenen Interesse der Angestellten ausgeführt wird. Den Antrag Braun bitte ich abzulehnen, ebenso den Antrag Aronsohn. Ich möchte darauf hinweisen, daß der Kreisausschuß sämtlichen Kreis⸗ beamten gegenüber das Recht hat, Geldstrafen bis zu 90 ℳ zu ver⸗ hängen. Der Antrag ist ja logisch aufgebaut, aber das Oberverwal⸗ tungsgericht kann doch nicht mit solchen Entscheidungen belastet werden, die von verhältnismäßig geringer Tragweite sind. Dem An⸗ trage Gronowsti kann die Regierung zustimmen, da er sich auf Strafen bis zu 9 ℳ beschränkt. Als Beschwerdeinstanz gegen diese Strafe würde zweifellos der Bezirksausschuß zuständig sein.
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) erklärt, daß seine Partei nach den Erklärungen des Regierungsvertreters für den Antrag Gro⸗ nowski stimmen werde.
Bei der Abstimmung werden die §§ 1 und la nach den Kommissionsanträgen mit großer Mehrheit angenommen, § 2 mit dem Antrage Gronowski unter Ablehnung aller übrigen Amendements; die Resolution Tuercke gelangt mit der Modi fikation Aronsohn ebenfalls zur Annahme.
Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Fischereigesetz, Steuervorlagen.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Anbau von Hülsenfrüchten. „Da alle Hülsenfrüchte einen sehr hohen Etweißzehalt besitzen, können sie am besten die Fleischkost ersetzen. Jofolgedessen ist ihr Anbau von größter Wichtigkeit, zumal da der früher sehr starke Ver⸗ brauch großenteils aus dem Auslande gedeckt wurde und während der Kriegszeit nur geringe Mengen nach Deutschland hereinkommen. Die Hülsenfrüchte, deren Anbau besonders lohnend ist, sind: Erbsen, Bohnen und dicke Bohnen. Linsen gedeihen dagegen in unserem Klima schlechter. Der Anbau von Hülsenfruchten findet in der deutschen Lundwirrschaft nicht die Würdigung, die er derdient. Fehlernten, in⸗ folge von Vogelfraß, Bildung von Läusen und anderen Schädltingen, haben dahin geführt, daß der Anbau von Hülzenfrüchten nicht be⸗ sonders gepflegt wird. Diese Fehlernten sind aber zum großen Teil auf die falsche Art der Aussaat zurückzuführen. Hulsenfrüchte vertragen zumeist keinen frisch gedüngten Boden. Frischer Dünger macht die Pflanzen krank und leistet der Bildung aller Schädlinge Vorschub. Am besten werden daher Hülsenfrüchte erst in zweiter oder dritter Tracht angebaut. Für die Düngung empfehlen sich kleine Gaben stickstoffhaltigen Mineraldüngers sowie reichlich Phosphor und Kali enthaltende Stoffe und karkhaltiger Kompost.
Erbsen lieben luftige Standorte. Der Ertrag wird daher ge⸗ schmälert, wenn man zu hreste oder mehrere Beete nebeneinander be⸗ stellt. Die Aussaat der Erbsen beginnt Anfang bis Ende März und ertreckt sich bis spätestens Mitte Mai. Bei gut kultiviertem und warmem Boden sind Markerbsen ergtebiger als Schnabelerbsen, die ader wiederum für geringere Böden vorzuziehen sind. gegen Vogelfraß lege man die Erbsen 10—12 cm tief in die Erde und überziehe überdies die Beete noch mit einem strammen, kreuz und quergespannten schwarzen Wollfaden. Diese Vorsichtsmaßregel genügt vollkommen, um jeden Vogel fernzuhalten.
„Busch⸗ und Stangen bohnen köͤnnen infolge ihrer Empfindlich⸗ keit fur Frost frühestens von Mitte April an gesetzt werden. Die Buschbohnen sind anspruchsloser als Stangenbohnen. Ihnen genügt selbst nicht zu schlechtes Neuland; sie brauchen aber einen möglichst windgeschützten Standort. Buschbohnen kann man bis Anfang Jult setzen. Bei trockenem Wetter sind die Satzlöcher, die ganz flach zu halten sind, anzufeuchten. Die Bohne darf nur mit 1—2 cm Erde bedeckt sein, da sonst der Keimling die Erde nicht durchbricht.
Weniger bekannt ist die dicke Bohne oder Puffbohne, die im Gegensatz zu den anderen Hülsenfrüchten frische und starke Düngung erfordert. Der schlimmste Feind der Puffbohne ist die schwarze Blut⸗ laus. Sie ist nur fernzuhalten, wenn die Bohnen möglichst frühzeitig, bis Mitte März, in die Erde kommen und an einem luftigen Standort stehen. Findet sich trotzdem die Blutlaus ein, so knipst man, wenn genügend Fruchtansatz vorhanden ist, die Spitzen der Pflanzen aus. Dieses Verfahren steigert an und für sich die Erträgnisse.
Der Anbau von Hülsenfrüchten eignet sich besonders auch für Privat⸗ und Kleingärten und sollte hier eifrigst betrieben werden.
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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregelu.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof in Essen am 18. d. M.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. März 1916.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, der Schafe, Beschälseuche der Pferde oder Schweineseuche und Schweinepest am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts ge⸗ sperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Rotz. Preusßsen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Königsberg 2 Ge⸗ meinden, 2 Gehöfte, Gerdauen 2, 2, Rastenbura 1, 1. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Pihkallen 1, 1, Insterburg Stadt 1, 1, Dar⸗
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Zum Schutze
kehmen 5, 5 (davon neu 1 Gem., 1 Geh.), Angerburg 3, 3 (1, 1), Goldap 5, 5 (2, 2), Oletzko 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: Johannis⸗ burg 1, 1 (1, 1), Lötzen 1, 1, Lyck 2, 2, Neidenburg 1, 1 (1, 1¹), Osterode i. Ostpr. 1, 1. Reg.⸗Bez. Danzig; Danziger Höhe 1, 1. Reg.⸗Bez. Marienwerder: Stuhm 2, 2, Löbau 1, 1, Strasburg 1, 1. Stadtkreis Berlin: 1, 1. Reg.⸗Bez. Potsdam: Coar⸗ lottenburg Stadt 1, 1. Reg.⸗Bez. Stertin: Anklam 1, 2, Cammin 1, 1. Reg.⸗Bez. Köslin: Stolp Stadt 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Posen: Schrimm 3, 3, Posen Stodt 1, 1, Semter 1, 1. Reg⸗ Bez. Bromberg: Schubin 1, 1, Strelno 1, 2 (1, 2). Reg⸗Bez. Breslau: Breslau Stadt 1, 1, Striegau 1, 1. Reg⸗Bez. Minden: Halle i. W. (Rotzverdacht) 1, 1. Reg.⸗Bez. Castel: Witzenhausen 1, 1. Reg.⸗Bez. Cöln: Cöln Siadt 1, 1 (I, 1). Königreich Sachsen. K.⸗H. Bautzen: Bautzen Stadt 1, 2, Kamenz 1, 1, Löbau 2, 3, Zittau Stadt 1, 1. K.⸗H. Chemnitz Stolberg 1, 1. K.⸗H. Dresden: Dresden Stadt 1, 8. K.⸗P. Leipzia: Leipzig Stadt 1, 1, Leipzig 1, 1, Oschatz 1, 2. Mecklen⸗ burg⸗Schwerin: Gadebusch 2, 2, Scwwain 2, 2 (2 2), Güstrow 1, 1 (1, 1), Rostock 3, 3 (1, 1), Waren 2, 2. Mecklenburg⸗ Strelitz: Neustrelitz: 1, 1. Insgesamt: 48 Kreise, 70 Gemeinden, 82 Gehöfte;
neu: 13 Gemeinden, 14 Gehöfte.
Lungenseuche, 54648 Beschälseuche. ret.
Maul⸗ und Klauenseuche, Schweineseuche und 8 Schwetnepest.
a. Regierungs⸗ usw. Bezirke.
Maul⸗ und Klauenseuche
insgesamt
1 Schweineseuche und Schweinepest
Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Bundesstaaten,
die nicht in
Regierungsbezirke
geteilt sind
davon neu
davon neu
Laufende Nr. Gehöfte
1
d0 Kreise usw . Gemeinder 80 Gemeinden 2 Gehöfte S Gehöfte
— — —
— 8 ——
2.
Preußen. Königsberg.... Gumbinnen.. [Mlteei.... “ Marienwerder .. Stadtkreis Berlin otsdam “” Stettin.. Köslin.. Stralsund. S “
Zromberg. Breslau.. Liegnitz.. Oppeln.. 17 Magdeburg 18 Merseburg 19 Erfurt... 20 Schleswig. 21 E. 22 Hildesheim. 23 Lüneburg..
gnabrügk.. . 25 ꝑcSenbchrümannr 27 Münster...
28 Minden.. 29 Arnsberg.. 30 Cassel.. 31 Wiesbaden
32 Koblenz..
33 Düsseldorf
84 GCö 35 36 Aachen... 37 Sigmaringen
Bayern. Oberbayern... Niederbayern . “ Oberpfalz b Oberfranken. Mittelfranken Unterfranken ... Schwaben...
Sachsen. ““ Chemnitztz. VE1Ae—*“ 1*“ Leeööö“
Württemberg. Neckarkreis.. Schwarzwaldkreis Jagstkreis..
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Baden. 55 Konstanz .. 56 ir
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