Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. S ptember 1915 — RGBl. S 603 — und der hierzu ergangenen Ausführungs⸗ b stimmungen vom 27. September 1915 habe ich der Inbaberin der hiesigen Firma Wesche u. Co., der Frau Olga Wesche, geb.
eters, den Handel mit Rohprodukten, Metallen, ummi und gebrauchten Säcken wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrteb vom 6. April 1916 ab untersagt.
Magdeburg, den 3. April 1916.
Der Polizeipräsident. von Alten.
Bekanntmachung.
Die gegen den Viehhändler Franz Tietz in Trept Kaiserstraße 24, verfügte Untersagung 8b 8 wieder aufgehoben worden.
Demmin, den 29. März 1916. 8 Der Landrat.
ow a. Toll., Handels mit Vieh ist
8
J. V.: Der Kreisdeputierte: von Heyde n. 1
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 5. April 1916.
In der am 4. April unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrat Dr. Grafen von Lerchen feld⸗ Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des
— über den Absatz von Kalisalzen, die Zu⸗ stimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung der Reichs⸗ versicherungsordnung und des Einführungsgesetzes zur
Reichsversicherungsordnung, der Entwurf einer Bekanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln usw., ine Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916, eine Aenderung der Be⸗ anntmachung über Kaffee, Tee und Kakao vom 9. November
915 und die Entwürfe von Bekanntmachungen über die Bereit⸗ stellung von städtischem Gelände zur Kleingartenbestellung und über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten. Dem⸗ nächst wurde über die Berufung von Mitgliedern des Versiche⸗ Iö“ beim Aufsichtsamt für Privatversicherung Beschluß gefaßt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ nd Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Die Bukarester „Agence Anglaise“ verbreitet in Rumänien ein Telegramm, wonach die deutsche Regierung der niederländischen Regierung erklärt hätte, die Dampfer „Tubantia“ und „Palembang“ seien torpediert worden, weil sie sich geweigert hätten, zur Untersuchung anzuhalten. Das „W. T. B.“ ist ermächtigt, diese Angabe der „Agence Anglaise“ als eine völlig aus der Luft gegriffene Erfindung zuͤ bezeichnen.
Zur Gewinnung einer Grundlage für die Anordnungen der Reichskartoffelstelle bei Durchführung der Speise⸗ kartoffelversorgung ist es erforderlich, eine Erhebung darüber anzustellen, welche Vorräte an Kartoffeln in Händen der Erzeuger sowie der Gemeinden, Händler und Ver⸗ braucher vorhanden sind. Der Bundesrat hat, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, als Erhebungstermin den 26. April 1916 fengesetzt: einen Zeitpunkt, an dem die Mieten im wesentlichen geöffnet zu sein pflegen. Da die Trocken⸗ produkte in gewissen Grenzen die Frischkartoffeln ersetzen, ist 8 Seüng auch auf alle Kartoffeltrocknungserzeugnisse aus⸗ gedehnt.
8 Es wird erneut darauf hingewiesen, daß neutraler und verbündeter Staaten beim Aufenthaltsorts sich sowohl bei ihrer Abreise Ankunft bei der Polizeibehörde befolgung dieser Vorschrift treffenden Ausländer, wohnen, strafbar.
Ange hörige Wechsel ihres wie bei ihrer zu melden haben. Bei Nicht⸗ machen sich nicht nur die be⸗ sondern auch diejeni en, bei denen
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 927 und 928 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 7. Liste des Vermißtennachweises, die 498. Verlustliste der preußischen Armee, die 258. Verlustliste der bayerischen Armee und die 367. Verlustliste der württem⸗ bergischen Armee. 88
Auf Grund der dem Armeeoberkommandanten durch Aller⸗ höchsten Befehl übertragenen Befugnisse der Obersten Zivil⸗ und Militärgewalt in den unter österreichisch⸗ungarischer Militär⸗ verwaltung stehenden Gebieten Serbiens (dem Okkupations⸗ gebiet) ist, wie „W. T. B.“ meldet, vom Armeeoberkommandanten durch eine heute im Verordnungsblatte des Militärgouvernements Belgrad erscheinende und am 10. April in Kraft tretende Ver⸗ ordnung eine Zollordnung samt Zolltarif erlassen und damit dieses Okkupationsgebiet von Serbien als ein be⸗ sonderes Zollgebiet konstituiert.
Durch eine weitere vom Armeeoberkommandanten erlassene Verordnung ist in den serbischen Okkupationsgebieten die Aus⸗ fuhr und die Durchfuhr aller jener Waren verboten, deren Ausfuhr und Durchfuhr in der Monarchie verboten ist.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhaus brachte gestern der Kanzler des Schatz⸗ amts Me Kenna den Staatshaushalt ein und führte, laut Bericht des „W. T. B.“, aus:
Um die auf 1825 Millionen Pfund Sterling veranschlagte Jahres⸗ ausgabe aufzubringen, müßten 1323 Millionen durch Ankei be auf⸗ genommen und 502 Milltonen aus laufenden Einnahmen ein⸗
Meldung des „
kommensteuer, die bis zu 5 Schilling auf ein Pfund Sterling ab⸗ gestuft sei und 43 500 000 Pfund Sterling einbringen solle, eine Lust⸗ barkeitssteuer mit emem Ertrage von 5 Millionen, eine Fahrkarten⸗ Heuer mit 3 Millionen, einen Zuschag auf die Zuckersteuer von einem halben Penny auf das Pfund mit einem Ertrage von 7 Mtllionen Pfund Steiling, Zuschläge von 4 ½ Pence auf das Pfund Kakao und von 3 Pence auf das Pfund Kaffee und Zichorten, die 2 Millionen bringen sollten, eine Zündholzsteuer von 4 Pence auf das Tausend Streichhölzer, die 2 Millionen Pfund Sterling einbringen solle, eine Steuer auf Mineralwasser mit einem Ertrage von 2 Millionen, eine Erhöhung der Automobilsteuer im Betrage von 800 000 Pfund Sterling und eine Erhöhung der Kriegsgewinnsteuer von 50 auf 60 %. Mecenna erklärte, daß der Voranschlag auf der Annahme beruhe, der Krieg werde das ganze Finanzjahr hindurch ondauern. Die Ausgaben des letzten Jahres betrügen 1559 Millionen Pfund Sterling, 31 Mil⸗ lionen weniger als veranschlagt. 264 Millionen seien den Verbündeten und 52 Milltonen den Dominions vorgestreckt worden. Der Fehl⸗ betrag des Jahres habe sich auf 1222 Millionen Pfund Sterling be⸗ laufen, und die Staatsschuld sei bis zum 31 März auf 2140 Millionen gestiegen, wovon 368 Millionen auf die den Verbündeten vorgestreckten Summen entfielen. Der Schatzkanzler wies darauf hin, daß das Ver⸗ trauen der Gläubiger zum Staate dadurch gestärkt werde, daß die Einnahmen aus Steuern erhöht werden und für Zinsen und Tilgung Sorge getragen werde, ehe man Geld aufnehme. Meosenna führte weiter aus, die neue Besteuerung werde für sich allein tatsächlich 65 Millionen Pfund Sterling erbringen. Die Einfuhr von Luxus⸗ waren werde verhindert werden, anstatt sie mit einem Einfuhr⸗ zoll zu belegen, was im Hinblick auf die Schwierigkeit der Durchführung und die Einschränkung der Lebenshaltung nicht ratsam sei. Der Stand der nationalen Schuld werde am Ende des Finanzjahres 1916/17 abgesehen von 800 Millionen Pfund Sterling, die den Verbündeten und den Dominions vor⸗ geschossen worden seien, sich auf 2460 Millionen Pfund belaufen, deren Verzinsung und Tilgung das ordentliche Budget mit 145 Mil⸗ lionen Pfund Sterling belasten würden. Die Aufwendungen für den Krieg seien hierdet nicht in Anrechnung gebracht. Letztere würden 338 Millionen Pfund Sterling betragen unter Einschluß von 145 Mallionen für den Schuldendienst und 20 Millionen für Pensionszahlungen. Andererseits ergäben die dauernden Ein⸗ nahmen mit Ausschluß von 86 Millionen Pfund Sterling Ertrag aus der Kriegsgewinnsteuer eine Summe von 423 Mil⸗ lionen Pfund Sterling, sodaß ein Ueberschuß von 85 Millionen Pfund Sterling verbliebe. Eine umfangreiche Vorsorge sei für die Erfordernisse des Krieges getroffen worden, und wenn der Frieden komme, werde ein weiter Spielraum für eine Ermäßigung der Besteuerun vorhanden sein. Ueber 300 Millionen Pfund Sterling würden jährlich aus den seit Beginn des Krieges geschaffenen Steuern aufgebracht. MeKenna schloß: „Während der deutsche Schatzsekretär Helfferich eine zweifelhafte Zunahme der Steuereinkommen um 24 Millionen Pfund Sterling ankündigte, konnten wir mit Recht darauf hinweisen, daß bei uns sich weder auf dem Gebiete der inneren Verwaltung noch in bezug auf die militärischen Erfordernisse ein Mangel gezeigt hat.“ Der Unterstaatssekretär im Munitionsministerium Addison teilte dem Hause mit, daß jetzt 195000 Frauen in Munitionsfabriken beschäftigt seien
Frankreich.
Die Kommission der Deputiertenkammer hat den Vorschlag, die Uhr für die Dauer des Krieges um eine Stunde vorzustellen, wie „W. T. B.“ meldet, an⸗ genommen.
Niederlande.
Das Ministerium des Aeußern veröffentlicht diploma⸗ tische Schriftstücke über die Beschlagnahme der Briefpost auf Ueb erseedampfern durch englische Be⸗ hörden. Laut Meldung des „W. T. B.“ sind darin abge⸗ druckt die an die englische Regierung gerichtete Note vom 18. De⸗ zember 1915, in der Holland gegen die Beschlagnahme von Briefsäcken protestiert, und die Note vom 12. Januar 1916, die in Beantwortung der von England eingelaufenen Antwort auf die Note vom 18. Dezember an die englische Regierung gerichtet worden ist. Am 1. April 1916 überreichten die Ge⸗ sandten Englands und Frankreichs im Namen ihrer Regierungen ein Memorandum, in dem auch die Beschlagnahme von Postpaketen zur Sprache gebracht wurde. In Verbindung hiermit bemerkt der Minister des Aeußern, daß die holländische Regierung nicht die Ansicht teile, daß die durch den Haager Vertrag bestimmte Unverletzlichkeit der Ueberseepost auch die Paketpost einschließe. Die holländische Regierung habe nur dann Einspruch erhoben, wenn die Beschlagnahme der Paketpost in Widerspruch zu den Rechten der Kriegführenden gestanden habe, soweit diese Güter betreffen, die auf neutralen Ueberseedampfern befördert werden. Die holländische Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Bezeichnung „Correspondance postale“ im Haager Vertrag Sendungen von Effekten, Coupons und anderen Wertpapieren umfaßt. Die Kriegführenden dürften derartige Sendungen deshalb unter keinen Umständen antasten, und der Minister des Aeußern ersucht denn auch um Zurückgabe der von den englischen Behörden beschlagnahmten Papiere dieser Art. 6 — Die gestrige geheime Sitzung der Zweiten Kammer dauerte bis 1 ½ Uhr. Nach Wiederaufnahme der öffentlichen Sitzung gab die Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Erklärung ab:
Die Regierung legt Wert darauf, im Anschluß an das in der geheimen Sitzung Mitgeteilte öffentlich zu erklären, daß die Ein⸗ stellung der pertodischen Urlaube eine Vorsorgemaßregel ist, die mit dem unerschütterlichen Beschlusse, unsere Neu⸗ tralttät streng zu wahren, zusammenhängt. Die Maßregel ist nicht eine Folge von bestehenden politischen Verwicklungen, sondern hat ihre Ursache in Daten (wörtlich: Gegevens), die eine Zunahme der Gefahren, denen unser Land ausgesetzt ist, befürchten lassen. Es würde nicht im Interesse des Landes sein, über den Inhalt dieser Angaben etwas mitzuteilen.
Dänemark.
Nach der „Berlingske Tidende“ ist den Schiffsreedern und Einfuhrhäusern in den nordischen Ländern von ihren englischen Verbindungen eine Bekanntmachung des englischen Handelsamts mitgeteilt worden, wonach mit Rücksicht auf die bestehende Knappheit an Frachtraum und die erhöhte Nachfrage nach Kohlen nach dem 25. April nur diejenigen Schiffe noch englische Kohle erhalten, die mit Ladungen und nicht nur mit Ballast nach England fahren. Diese Be⸗ stimmung ist für die dänischen Schiffe noch sehr unklar und sehr weitgehend, denn da für sie Fracht nach England nicht immer vorhanden ist, würden sie gezwungen sein, eventuell Holzladungen von Schweden und Norwegen mitzunehmen. Dies ist mit Rücksicht auf den Charakter dieser Ladungen als Bann⸗ gut außerordentlich schwierig und gefährlich.
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nererhöhungen umfaßten eine Ein⸗] telegraphiert, nach einem
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sei die norwegische Viermastbark „Bil!“ bei den Se inseln in den Grund gebohrt worden, die Besatzung gerettet. 8 v“
Der Ministerpräsident Radoslawom stattete gestern . Prinzen August Wilhelm von Preußen und Herzog Karl Eduard von Sachsen⸗Coburg um Gotha einen Besuch ab, den die Fürstlichkeiten heute vormis erwiderten.
8
Amerika.
Der Präsident Wilson und der Führer der Mehrzo des Repräsentantenhauses Kitchin haben sich über den al meinen Inhalt eines Gesetzes gegen den unlautenz Wettbewerb geeinigt, um den Verhältnissen nach dem Kii⸗ zu begegnen. ie „W. T. B.“ meldet, wird das neue Gen die fremden Güter, die in den Vereinigten Staaten bill verkauft werden, als der Marktpreis in dem Lande betr aus dem sie verschifft wurden, mit einem Zusatzzoll belegz durch den der Verkaufspreis in den Vereinigten Staaten die Höhe des Marktpreises der betreffenden Güter in te fremden Lande gebracht wird. C1“ 1
Kriegsnachrichten.
Wien, 4. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemelhe Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. .
6 Italienischer Kriegsschauplatz.
An einzelnen Teilen der Front war die Tätigkeit Artillerie beiderseits lebhaft, so im Abschnitte der Hochflah von Doberdo, bei Malborghet, am Col di Lana um den Judikarien. Im Adamello⸗Gebiete besetzten unse Truppen den Grenzkamm zwischen Lobbia Alta Monte Fumo.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
er Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 4. April, Abends. (W. T. † Das Hauptquartier teilt mit: Von den verschiedenen From liegt kei ichtige Nachricht vor.
Der Krieg zur See.
Wien, 4. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemelbe Die Besuche der italienischen Flieger in Laibach, Adelsbe und Triest wurden am 3. April, Nachmittags, durch Geschwader von zehn Seeflugzeugen in Ancon erwidert, wo diese den Bahnhof, zwei Gasomete Werften und Kasernenviertel der Stadt mit ve⸗ heerendem Erfolge bombardierten und mehre Brände erzeugten. Die Gegenangriffe zweier fein licher Abwehrflugzeuge wurden mit Maschinengewehrfen leicht abgewiesen. Im heftigen Feuer von drei Abme batterien wurde eines unserer Flugzeuge durch zu Schrapnellvolltreffer zur Landung vor dem Hafen ü zwungen. Ein zweites Flugzeug, geführt vom Fliege meister Molnar, ging neben ihm nieder, übernahm die beide Insassen, vervollständigte die Zerstörung des getroffen Apparats, konnte jedoch infolge einer Beschädigun bei Seegang nicht wieder auffliegen. Ein fem liches Torpedoboot und zwei Fahrzeuge fuhren aus de Hafen, um die beschädigten Flugzeuge zu nehmen, wurd jedoch von einigen unserer Flugzeuge durch Maschinengeweh feuer und Bomben zum Rückzuge gezwungen, worauf es zu Flugzeugen, geführt vom Seekadetten Vamos und Linienschif eutnant Senta, gelang, alle vier Insassen zu bergen und d havarierte Flugzeug zu verbrennen. Diese Rettungsaktt vollzog sich unter dem Maschinengewehrfeuer und den Bombe würfen von zwei italienischen Seeflugzeugen, die nur 100 darüber kreisten. Es sind somit zwei Flugzeuge verloren gangen, alle übrigen aber und alle Flieger unversehrt eingerüt
Flottenkommando.
Vlissingen, 4. April. (W. T. B.) Der „Korresponde der Niederländischen Telegramm⸗Agentur“ erfährt von de Kapitän des holländischen Schooners „Elzina Heleng daß das Schiff nicht torpediert, sondern Nachmittags von eine deutschen U⸗Boot in der Höhe des Noordhinder⸗Leuchtschiff angehalten wurde. Das Schiff hatte eine Ladung gehobelt Holzes. Einer der Offiziere des deutschen U⸗Bootes verlang die Schiffspapiere; nachdem diese durchgesehen waren, wurd der Besatzung fünf Minuten Zeit gegeben, um in die Bos zu gehen. Die Deutschen brachten dann Bomben an Bord un sprengten das Schiff in die Luft. muiden, 4. April. (W. T. B.) Durch den Fise dampfer „Clara Nicol“ wurden vier verirrte Schiffbrücht der Besatzung des norwegischen Dampfers „Anna“ † landet, der auf der Nordsee im Fischereigebiet durch ein deutsch U⸗Boot versenkt worden sein soll.
Ymuiden, 4. April. (W. T. B.) Aus dem Beri des versenkten norwegischen Dampfers „Arena“ ge⸗ hervor, daß der Dampfer, der sich auf der Reise von Frederf stadt nach Hull befand und eine Ladung Holz und Papier Bord hatte, nicht torpediert, sondern nach vorheriger Untt suchung der Schiffspapiere in den Grund geschosse worden ist. — 3
Das Aprilheft der „Annalen für Gewerbe und Baß wesen“ (Schriftleiter Regierungsrat Denninghoff, Verlag F.” Glaser, Berlin SW.) erschien mit folgendem Inhalt: „Elektrote chc unter dem Einfluß des Krieges“, Vortrag, gehalten im Verein deutsch. Maschineningenieure am 15. Februar 1916 von Regierungsbaumeiftz W. Wechmann, Berlin⸗Lichterfelde (mit Abb.). — Etat der 2 waltung der W schiedenes: Luftfahrt unserer Feinde; Das Ingenteurkomttee; Kost für das Anhalten und Wiederanfahren von Eisenbahnzügen; Staa liche Elektrizitätsversorgung in Sachsen; Verein für Eisenbahnkunkt — Personalnachrichten. 8
Berichte der britischen Admiralität!
“““ v 8
I Schaffung von Arbeiterrentengüͤtern sich nicht etwa nur auf die
Reichseisenbahnen für das Rechnungsjahr 1916. — T
Wohlfahrtspflege. zenaufenthalt auf dem Lande für unsere Stadtjugend.
üße Aufgabe praktischer Jugendpflege hat der Wohl⸗
1273 vitgemcge ast⸗ Beamtenvereinigung (Chrenvor⸗ venn Staatsminister 3. D. Dr. von Richter, Vorsitzender: Ge⸗ de Oberregierungsrat Menate) in seinen Arbeitsplan aufgenommen. 28. Kindern aus Beamtenkreisen, namentlich Schülern höherer enstalten foll Gelegenheit gegeben werden, die Ferien in üllen auf dem Lande, im Gebirge und an der See (bei Land⸗ n, Geistlichen, Lehrern, Oberförstern, Förstern, Aerzten usw.) zu 2 en und dabei, soweit es die Körperkräfte gestatten, Higcslicher Arbeit zu beteiligen. Gestärkt und gekräftigt das gesunde Landleben, wird unsere Großstadtjugend von einem b Ferienaufenthalt etwas mit beimbringen, was für das spätere — von hoher Bedeutung ist: Fühlung mit der Natur, Sinn für rlichkeit und Gründlichkeit, Vertiefung der Heimatliebe und Be⸗ erung des Wissens durch Einblick in das Leben und Empfinden licher Berufskreise. Diese für die Annäherung zwischen Stadt Land gerade in der heutigen Zeit wertvollen Bestrebungen den sicherlich auf tatkräͤftige Unterstützung und Mitarbeit der be⸗ gten Kreise rechnen können. Der erste Versuch soll in diesem mmer gemacht werden. Nähere Auskunft erteilt die Geschäfts⸗ e der Berliner Beamtenvereinigung, Berlin NW. 6, Lutsen⸗
ne Million Bücher im Ladenpreiswerte von mehr
85 8 sind, wie aus einem kürzlich im Börsenblatt für den tschen Buchhandel erschienenen Bericht des Vorstands des Börsen⸗ eins der deutschen Buchhändler über die Arbeit des Börsenvereins Versorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten mit stoff hervorgeht, von etwa 300 Firmen des deutschen Verlags⸗ hhandels dem Gesamtausschuß zur Verteilung von Lese⸗ f im Felde und in den Lazaretten in Berlin über⸗ telt worden. Von dem Umfange dieser Büchermassen kann sich eine Vorstellung mochen, wenn man erfährt, daß 20 Per⸗ en unter Leitung des 1. Vorstehers des Börsenvereins, Geheimen mmerzienrats Siegismund, 6 Monate lang in den dem Gesamt⸗ schuß zur Verfügung gestellten Räumen der Berliner Könialichen liothek tätig waren und mehr als 4 Buchbindermädchen 8 Wochen durch ausschließlich mit dem Abstempeln der eingegangenen Bücher lun hatten. Es wurden an 57 Lazarette 56 400 Bände versandt d außerdem 508 000 Bände den Provinzialverteilungsstellen, meist ch die buchhändlerischen Kreis⸗ und Ortsvereine, zur Verfügung ge⸗ t. Direkt ins Feld versandt wurden 388 Kisten, und zwar an die zelnen Truppenkommandos 510 000, an verschiedene Marine⸗ nmandos 4000 und an das Internierungslager für deutsche Soldaten Bergen⸗Alkmaar (Holland) 1000 Bände. Mithin sind allein durch buchhändlerische Sammelstelle des Gesamtausschusses 1 080 000 nde im Werte von etwa 580 000 ℳ gesammelt und in ungefähr d Sendungen im Gewichte von 164 000 kg versandt rden. Mit welcher Freude diese reiche Gabe aufgenommen rden ist, bezeugen die zahlreichen Dankschreiben, die dem rsenverein der deutschen Buchhändler von den ver⸗ edenen Kriegsministerten, Etappeninspektionen, Lazareiten d Landesvereinen zugegangen sind. Tausenden der im Felde ehenden haben diese Bücher über eine müßige Stunde hinweg⸗ polfen, ihnen die Leidenseit im Lazarett verkürzt und ihre Gedanken eder in ruhigere Bahnen gelenkt. Deshalb ist es mit allgemeiner friedigung zu begrüßen, daß durch die Veranstaltung einer Reichs⸗ chwoche, die vom 28. Mai bis 3. Juni staltfinden soll, auch dem blikum Gelegenheit gegeben werden soll, seine im Felde stehenden gehörigen mit Büchern zu versorgen, die, je länger der Krieg an⸗ ert, sich -. so mehr als eine Notwendigkeit für unsere Felograuen viesen haben. 1“
Statistik und Volkswirtschaft.
dDie preußischen Arbeiterrentengüter. In dem ersten Vierteljahrhundert ihrer Tätigkeit eußischen Generalkommissionen als Organe zur Aus⸗ brung der Rentengutsgesetze vom 27. Juni 1890 und vom 7. Jult 891 Hervorragendes geleistet. Wenn heute die Ansiedlung von egsbeschädigten als dringliche Angelegenheit erörtert wird, so die Entwicklung der preußtschen Rentengutsgesetzgebung als me Grundlage fuͤr diese Erörterungen mitangesehen werden. chon die Tatsache, daß eine, wenn auch nicht immer eichmäßige, so doch ruhige und stetige Entwicklung dieser hrhaften inneren Kolonisatien sich vollzogen hat, beweist, ß die Rentengutsbildung ein wichtiges Vorbild für die Praxis der einwohnungsfürsorge darstellt. Dtes ist um so mehr der Fall, als
böber die
stprovinzen mit ihrem Großgrundbesitz und ihren großen noch un⸗ ttivierten Flächen erstreckt, sondern sich nach und nach auf fast alle eußischen Provinzen ausgedehnt hat. Hierdurch wird erwiesen, daß e Rentengutsbildung einen allgemein gültigen Charakter trägt, des mußauffallen, daß das preußische Vorbild während seiner 25jährigen atwicklung noch nicht überall in Deutschland planmäßige Nach⸗ hmung gefunden hat. An Unterlagenmaterial für die Beurteilung r Rentengutsfrage fehlt es nicht, Drucksachen des preußischen Ab⸗ ordnetenhauses und das „Ministerialblatt der preußischen Verwal⸗ ng für Landwirtschaft, Domänen und Forsten“ bringen alljährlich schreibende und tabellarische Berichte über die Wirksamkett der heneralkommissionen Im Folgenden mögen die Zahlenangaben der kuesten, bis Ende 1914 reichenden amtlichen Nachweisungen eine Wür⸗ gung finden; stellt doch diejenige Rentengutsbildung, die es nur auf e Schaffung von kleinen Besitzungen und Kleinwohnungen aäbgesehen at, allein im Königreich Preußen innerhalb eines 25 jährigen Zeit⸗ hums eine Gründung im Werte von 286 Millionen Mark dar.
Bis zum Schlusse des Jahres 1914 sind in Preußen insgesamt d endgültig 21 535 Arbeiterrentengüter gegründet worden. Darunter finden sich 17 586 Neuansiedlungen und 3949 Zukäufe. Schon diese ttgenannte Zahl besagt, daß die Rentengutsinhaber sich befriedigt uden in der Art ihrer Ansiedlung und daß sie sich heimatlich ver⸗ hachsen fühlen mit Boden und Umgebung, die ihnen zur Zeit der nsiedlung oft fremd waren. Sie haben den Mut, ihr Anwesen zu rgrößern und wirtschaftlich ergiebiger zu gestalten. Der Taxwert ller Rentengüter bet ägt, wie schon erwähnt, rund 286 Mtllionen Nark, ihr Kaufpreis in Renten nicht ganz 9 Millionen, in apital nicht ganz 67 Millionen Mark. Besondere Bau⸗ arlehen in Rentenbriefen wurden in Höhe von über 20 ½ Millionen Nark gewährt, Rentenbankrenten in Höhe von über 9¼ Millionen Nark. Aus dem Verkauf kamen auf über 42 ½ Millionen Mark An⸗ ahlungen, 189 Millionen Mark Rentenbriefe und fast 16 Millionen Nark Hypotheken. Die Zahl der Grundstücke, die zur Bildung von sentengütern verwendet worden sind, erreicht 8607, ihr Flächentnhalt 37036 ha, der der aufgeteilten Ländereien 238 148 hia, darunter 60 297 ha Acker, 41 991 ha Wiese und Hütung, 14 662 ha Hol⸗ zung usw. Im Jahre 1914 wurden 931 Rentengüter mit einem Kauspreis des reinen Grund und Bodens von 10 ¾ Millionen Mark egründet. Es wurden dazu 1115 Grundstücke mit einem Flächen⸗ nhalt von 13 414 ha verwendet. 1
Von diesem Flächeninhalt der für Rentengutseinteilungen auf⸗ gekauften Ländereien wurden im Jahre 1914 tatsächlich 7171 ha auf⸗ eteilt, gegen 11 398 ha im Jahre 1913. Die Abnahme gegen das Vorjahr ist wohl, insbesondere für die östlichen Provinzen, auf die riegseinflüsse der zweiten Jahreshälfte mitzurückzuführen. Der Tax⸗ vert dieser im Jahre 1914 neugebildeten Rentengüter stellt sich auf 8,38 Millionen Mark. Trotz der erwähnten Einwirkungen sind doch noch die sich in den neuesten amtlichen Nachweisungen findenden Feststellungen ber die Größeneinteilung der Rentengüter und über ihre Verbreitung n den einzelnen preußischen Provinzen im Jahre 1914 von Interesse: Aus der oben angegebenen Fläche sind gebildet worden Renten⸗ üter in einer Größe von unter 1 ha: 375, solche von 1 bis 2 ½ ha:
207, Restgüter usw. über 25 ha: 45. Von den Rentengütern mit weniger 8 2 ⅛ ha sind 206 (gegen 174 im Jahre 1913) solche für nicht landwirtschaftliche Arbeiter. Auf die einselnen Provinzen per⸗ teilen sich die 931 Neuans legungen des Jahres 1914 folgendermaßen: es entfallen auf Ostvreußen 83, Westpreußen 18, Brandenburg 180, Pommern 139, Posen 17, Schlesten 76, Sachsen 105, Schleswig⸗ Holstein 128, Hannover 81, Westfalen 102 und Rheinprovinz 2 Rentengüter. 8
Berücksichtigen muß man auch die Tätigkeit der Anstedlungs⸗ kommission für Westpreußen und Posen, die bis Ende 1915 im ganzen 22 517 Anstedlerstellen geschaffen hat, darunter 2736 in einer Größe bis zu 2 ha und 1225 in einer Größe von über 2 bis
zu 5 ha.
toffelverbrauch der Stuttgarter Familien im Her feen dem von Familien norddeutscher Städte.
m vergangenen Jahre hat das Statistische Amt der Stadt Berld⸗ Sn, städtischen Beamten und Arbeitern eine Erhebung über den durchschnittlichen täglichen Kartoffelverbrauch veranstaltet. Angesichts der dabei zutage getretenen interessanten Ergebnisse und mit Rücksicht auf die Wichtigkeit, welche die Kartoffel als Volks⸗ nahrungsmittel gerade während der Kriegszeit infolge der Beschrän⸗ kung des Brot⸗ und Mehlverbrauchs sowie der außerordentlichen Preissteigerung sonstiger wichtiger Nahrungsmittel besitzt, hat das Reichsamt des Innern dem Vorstand des deutschen Städtetages die Vornahme einer ähnlichen Erhebung durch die größeren Mitglied⸗ städte empfohlen. Im „Reichs, und Stoatsanzeiger“ ist bereits eine Uebersicht über die Ergebnisse solcher Erbebungen in Berlin und der westdeutschen Großstadt Düsselvorf gegeben worden. In Süddeutschland ist u. a. die Stadt Stuttgart der Anregung des Reichsamts des Innern nachgekommen; diese dehnte jedoch den Kreis der zu befragenden Familien aus und berücksichtigte 2345 Familien der städtischen Beamten⸗ und Arbeiterschaft, 3386 von Angestellten der Reichs⸗ und Staatsbehörden und 6016 Familien von Angebörigen etwa 100 größerer Firmen der verschiedensten Geschäftszweige mit 9889 bezw. 13 890 und 24 436 Familienmitgliedern, im ganzen also 11,747 Familten mit 48 215 Personen, d. i. die Bevölkerung einer Mittelstadt. Da man ferner in Stuttgart keine höheren, mittleren und Unterbeamten im preußischen Sinne kennt, wurde ein anderes Unterscheidungsmerkmal gesucht und im Berufseinkommen des Familienvorstands gefunden. Es wurden vier Gruppen unterschteden: 8256 Haushaltungsvorstände mit Einkommen bis zu 2000 ℳ, 2828 mit 2000 bis 4000 ℳ, 557 mit 4000 bis 6000 ℳ und 106 mit über 6000 ℳ Einkommen. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind in den „Mitteilungen des Stattstischen Amts der Stadt Stuttgart’ ver⸗ öffentlicht. 8 1 vhcht. äußerlich zeigt sich ein Unterschied zwischen Nord und Süd. Die Berliner Auszählung hat bis zu 2500 g. Kartoffelverbrauch für den Kopf und Tag ergeben, wobei 50 von 9338 Familien mehr als 1250 g verbraucht haben. Die Stultgarter Erhebung brachte in beiden Beamtenfamiliengruppen (stärtische sowie staatliche und Reichs⸗ angestellte) als Höchstverbrauch 1250 g. Bei den Pribatfirmen kamen 6 Familien mit Verbrauch von 1500 bis 1750 g vor. Im wesentlichen war das Ergebnis bei allen drei Familiengruppen gleich⸗ artig: gut die Hälfte (52,90 %) der Familien verbrauchte für den Kopf und Tag ½ —1 Pfund und ein gutes Drittel (36,24 %) der Familien weniger als ½ Pfund Kartoffeln. Auf größeren Verbrauch entfiel nur ein kleiner Prozentanteil. Im einzelnen kamen 14 bis 16 % der Familien auf einen Verbrauch von 100 big 200 g, 28 bis 30 % auf einen Verbrauch von 200 bis 300 g, 23 bis 24 % auf einen Verbrauch von 300 bis 400 g und 21 dis 22 % auf einen Verbrauch von 400 bis 500 g
Bauche. interessant ist die Gliederung nach dem Einkommen. Es verbrauchten im Durchschnitt für den Kopf und Tag bei einem Berufs⸗ Familien Familien Familien einkommen des städtischer staatlicher von Ange⸗ Haushaltungs⸗ Ange⸗ und Reichs⸗ stellten der vorstands stellien angestellter Privatfirmen
bis 2000 ℳ 360,2 g 348,0 g 356,½ g
2000 — 4000 ℳ 294,4 „ 300,8 „ SS
4000 — 6000 ℳ 235,0 „ 239,1 „ 252,8 „ über 6000 ℳ 228 °0„ Lrbe 267,8 „ 2481 „ überhaupt 332,8 g 324,½ g 342,7 88 8 72 g. Es ergaben sich also in der Hauptsache ein geringerer Verbrauch von Kartoßeln n höherem Einkommen und in der Schlußzahl als täg⸗ licher Gesamtkopfdurchschnittsverbrauch der Bevölkerung 335,4½ g gegen 591 g in Berlin und nicht weniger als 939 g in Düsseldoef, trotz der beschränkten Abgabe von Mehlv; hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß auch in Berlin wahrscheinlich ein noch größerer Durchschnittsverbrauch festgestellt worden wäre, wenn hier nicht zur Zeit der Erhebung die Kartoffelpreise außerordentlich hoch gewesen wären. Zwischen den drei Gruppen von Stuttgarter Familien zeigen sich nur geringe Unter⸗ schiede, bei der Gruppe der Privatangestellten, in der sich wohl die meisten Eö finden werden, ein etwas größerer Ver⸗
rauch in den oberen Klassen.
1 8. Statistische Amt von Stuttgart ist noch einen Schritt weiter gegangen als die Aemter in Berlin und Düsseldorf und hat, da bei Erwachsenen und Kindern nicht der gleiche durchschnittliche Verbrauch von Kartoffeln anzunehmen ist, noch eine Verbrauchstabelle aufgestellt, in der die Kinder bis zu 3 Jahren als nicht vorhanden, diejenigen von 3 bis 7 Jahren als halbe Personen und nur die über 7 Jahre alten als Vollpersonen gerechnet sind. Dabei hat sich für den Kopf und Tag ein größerer Verbrauch ergeben: im Durchschnitt bei den Familien städtischer Angestellten 374,8 g (gegen 332,8 g bei völlig gleicher Be⸗ wertung aller Famillenmitglieber), bei den Familien von staatlichen und Reichsangestellten 361,% g (gegen 324,4 g), bei den Familien von Angestellten der Privatfirmen 397,9 g (gegen 342,7 g), im Gesamt⸗ durchschnitt aller Familien 382,5 g (gegen 335,4 g), inssbesondere im Durchschnitt der 8256 Familien mit einem Berufseinkommen des Haus⸗ haltungsvorstandes von nicht mehr als 2000 ℳ, die wie übera den größten täglichen Kopfdurchschnittsverbrauch aufweisen, 412,0 & (gegen 355,0 g).
alle Familien
355,0 g 299,6 „ 243,3 „
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung der
„Dailv Mail“ sind in Glasgow 1000 Mann im Druckerei⸗
gewerbe und in Dublin 3000 Mann im Baugewerbe aus⸗ ständig. 3
Literatur. 8
Handbuch der Rechtsverfolgung in Belgien. Von Dr. jur. Fritz Norden, Advokat am Appellattonsgericht zu Brüssel. XX und 490 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 12 ℳ. — Ein Werk, das eine für deutsche Praktiker und Laien ver⸗ ständliche und hinreichend ausführliche systematische, kritisch⸗svnthetische Darstellung des in vielfach zersplitterter Gesetzgebung enthaltenen belgischen Gerichtsverfassungs⸗ und Z vilprozeßrechts gibt, wird in Deutschland gegenwärtig noch mehr als vor dem Krsege einem leb⸗ haften Interesse begegnen. Die belgische Gerichtsverfassung und das belgische Zwilprozeßrecht der Gegenwart gehen in ihren Hauptzügen auf die Zeit dee französischen Herrschaft in Belgien zurück, die bis zum Jahre 1814 dauerte. In dieser Periode wurde die gesamte französische Gesetzgebung, soweit sie vor dem Jahre 1795 in Kraft gewesen war, durch Spezialdekrete in dem annektierten Belgien eingeführt und, den wechselnden Strö denen die republikanische Regierung
bBmungen, von b getragen wurde, folgend, teils wieder abgeschafft, teils abgeändert und erneut, bis das Kaisertum
Napoleons die umfassenden Kodlfikationen schuf, die im großen und ganzen sowohl in rankreich wie in Belgien bis heute in Geltung gedlieben sind. Diese Gesetzgebung machte in Belaien ohne langes Kasten und ohne Versuche einer Anpassung an
die Ueberlteferung kurzweg tabula rasa mit dem gesamten dieherigen
7 er Kommen⸗ wigs XIV. aus dem Jahre 1667 und den Ansichten ibrer Kommen 85. fußende Kaitserliche Zivilyrozeßordnung (Codg de u civile) wurde im Jahre 1806 veröffentlicht. Sie — dt 2 1042 Artikeln, die aber keineswegs den ganzen rozeß 8₰ schöpfen. Ene materielle Vervollständigung des * svon unter dem Kaiserreich notwendig und durch eine 8* e 1 Novellen versucht, die in erster Linte die Gerichtsverf ssung d2. 1 und daneben noch vpielerlei prozessuale Einzelbestimmungen. eee. 8 Aber auch mit diesen Behelfen war nicht alles erreickt. Trotz v . Mängel blieb indessen in den dem Sturze Napoleons folgen 8 15 Jahren der niederländischen Herrschaft in Belgien und x 5— der Revolution des Jahres 1830, die zur Unabhängigkeit Be g 8 führte, noch mehrere Jahrzehnte lang der napoleonische Code de procédure in Belgien unberührt. In späteren Jahren ist durch zahlreiche Novellen im allen Teilen ergänzt, sind viele ausgemerzt oder durch andere ersetzt worden, aber sein Gesamtchara jer und vor allem das System der von ihm festgesetzten Verfahrens⸗ regeln, das überall, wohin die französische Rechtspflege vordrang, der Gegenstand etfrigster Nachbildung geworden ist, blieben , unangetastet. Eine unentbehrliche Ergänzung finden alle diese vöne in dem feststehenden Gerichtegebrauche. Das vorliegende Werk e 8 belgischen Juristen unterrichtet in für deutsche Leser vernändlicher 2 ebenso für wissenschaftliche wie für praktische Zwecke ausreichen 7. übersichtlicher systematischer Darstellung über das gegenwärt 8 in Belgien bezüglich der Gerichtsversassung und des Prozc⸗ verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltende Recht, über den Aufbau der Gesetzgebung, den Stand der Rechtsprechung .— juristischen Lsteratur und gibt der Praxis alle zweckdienlichen T 22 klärungen. Im ersten Teile sind die allgemeinen Bestimmungen uü 8 die Gerichte, die Personen der Rechtspflege, die Partei⸗ und Proge 2 fähigkeit und die Vertretung der Parteien, im zweiten ist das Prozeß⸗ verfahren, im dritten die Zwangs ollstreckung, im vierten der Kon⸗ kursprozeß und in einem funften Teil das Kostenwesen (Gerichtskosten, Honorare der Rechtsbeistände, Armearecht) behandelt. Das sich an alle am deutsch⸗belgischen Rechtsverkehr mteressierten Kreise wendende Buch bieset dem deutschen Anwalt und Beamten die Uaterlage zu einem richtigen Urteil in belgischen Rechtssachen, weist den einzu⸗ schlagenden Weg und kann den in Belgien lebenden oder mit diesem Lande in geschaͤftlicher Verbindung stehenden Deutschen als zuver⸗ lässiger Berater in ihrem Verkehr mit den belgischen Gerichten phaer ze Ein ausführliches Sachregister erleichtert seine Benutzung und ermög⸗
licht eine schnelle Orientierung. sche ung, herausgegeben von Wirklichem Deutsche Juristenzettung gegeen von —
Geheimen Rat, Professor Dr. P. Laband, 8 Reah Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Dr. O. Hamm und Ge⸗ heimem Justizrat Dr. Ernst Heinitz. Verlag von S.Se. Berlin. Bezugspreis vierteljährlich 4 ℳ. — Mit dem Schluß es Jahres 1915 hat die „Deutsche Juristenzeitung“ ihren 20. Jahrgang vollendet. Unter der Schriftleitung von Dr. jur. Otto Liebmann is sie in den 20 Jahren ihres Bestehens, wie kein zweites Organ, — einem Sammelpunkte aller bedeutsomen, die Wissenschaft und Prax des Rechts und der Verwaltung bewegenden Zeit⸗ und Streitfragen eworden, die hier in einer für die breiteste Oeffentlichkeit bestimmten, Happen Darstellungsweise bebandelt werden Allen Ereignissen hen2 mittelbar auf dem Fuße folgend, widmet sie sich seit dem Kriegsausbruch, durch den ja unter sämtlichen die Rechtswissenschaft am meisten beei flußt worden ¹ besonders dem Kriegericht und allen mit diesem in Sbbe neee bringenden Rechtefragen, bietet daneben aber auch außerhalb de Kriegsrechts auf sämtlichen Rechtsgebieten in Aufsätzen, Besprechungen, Berichten über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur Se. und Anregung. Aus dem vielsettigen Inhalt der seit Fuli 18 5 erschienenen Hefte seien nur die folgenden größeren Aufsätz⸗ 22 vorgehoben: „Der Einfluß des Krieges auf die Stellung Papstes“ von Laband; „Kriegsgewinnsteuer“ von Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Strutz; „Das Gesetz zur Einschränkung 2 Verfügungen über Miet⸗ und Pachtzinsen“ von E“ Dr. Mittelstein; „Der Kriegsbegriff im anglo⸗amerikanis ben Recht“ von Professor Dr. Mendelssohn⸗Bartholdy; „Der wee bootkrieg gegen England“ von Kammergerichtsrat Dr. Scholz; „ * Mündlichteir des Prozeßverfahrens und die automatische aufnahme“ von Geheimem Justizrat, Professor Dr. Kohler; „Da schiedsgerichtliche Verfahren im Rahmen der Kriegsnotgesetze 8 Senatspräsidenten Hallbauer; „Neues Kriegsnotrecht“ von e verwaltungsgerichtsrat Schiffer; „Der Reichstag als große —e mission“ von Professor Dr. Hatschek; „Zur Bedeutung des Kriege für die Lieferungsverträge, insbesondere im Ueberseeverkehr⸗ von Geheimem Justizrat, Prosessor Dr. Heymann; „Schadenser atz 8 störung von Prisen“ von Kammergerichtsrat Dr. Scholz; g. 88 e⸗ ordnung für Russisch Polen“ von Kriegegerichtsrat Dr. 1 e ng; „Der Krieg und die Schutzmarke“ von Regierungsrat Neuberg; „Die Zwangsgenossenschaften für den Steinkohlen⸗ und ““ bergbau“ von Laband; „Wucher bei Nahrungsmitteln und er. ⸗ bedarf“ von Rechtsanwalt Dr. Hachenburg; „Zur Reform des eevenn vereinsgesetzes von Rechtsanwalt Dr Heinemann ⸗„Schuldenausg 25 mit dem feindlichen Ausland“ von Geheimem Justizrat, e e r. Heymann; „Kriegsgesetzgebung und Spruchrecht in der Angeste 2 versicherung“ von Oberjusttzrat Lindemann; „Die — e. ratsverordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September s von Amtsgerichtsrat Dr. Leoin; „Bereicherungsanspruche bet a-- - Geschäften“ von Professor Dr. Oertmann; „Zeitfragen —2 em Mietrecht“ von Senatspräsidenten Dr. Mittelstein; Die Diktatur des Bundesrats“ von Oberverwaltungsgerichtsrat Schiffer; 8 —à2 recht und pölkerrechtliche Parlamentsinteressen“ von v 8 Hatschek; „Der Wehrbeitrag in der Rechisprechung der Steuerse ate des preußischen Oberverwaltungsgerichts“ von Oberverwaltungsger 8 rat Mrozek; „Die neuesten Hefte der Entscheidungen des — gerichts in Strafsachen- von Reichsgerichtsrat a. 22 2 1 „Behandlung des Nachlasses gefallener und im Felde verstorbener Militärpersonen“ von Krtiegsgerichterat von Loßberg. v1“
Kunst und Wißssenschaft.
ESe ist wohl noch in Erinnerung, wie etwa vor Jaß Pionier und Brauereiingenieur Schrettenseger an Professor Lindner eine von ihm in den Wäldern Polens gefundene Hefe saedts⸗ die sich als ausgezeichneter Fettbildner erwies In der Märzfißung des märkischen Beꝛirksvereins deutscher Chemiker hielt nun Professor Lindner einen Vortrag, aus dem hervorging, das diese Fetthefe, Endomyces Vernalis, bereits ihr 25 jähriges Bekanntsein in der wissenschaftlichen Welt feiern könnte. Die Entdeckung ist nämlich vor 25 Jahren durch P. Ludwig erfolgt, die Fähigkett, Feit zu k lden, ist jedoch erst von Lindner erkannt worden. Den Saftfluß der Biekn und Hasnbuchen im Frühjahr hat Ludwig als Milchfluß bezeichnet. Wie die Eigenschaften des Endomyces gezeigt haben, ist diese Be⸗ zeichnung durchaus zutreffend. Die Pilzmasse ist für die erwachende Insektenwelt das, was für die jungen Säugetiere die Milch ist. Je nach der Zusammensetzung der Nährlösung kann man Ernten von unserm Pilz abhalten, die fettreich oder fettarm, a beinabe ganz fettfrei sind, entsprechend der Vollmitich, Magermilch und Molke. Da der Pilz in Zuckerarten nicht vergärt, bleibt die Näbrlösung alkoholfrei. Ein Teil des Zuckers wird für die Bildung der schleimigen Zellwände, ein anderer für die Atmung und die Fetthildung verbraucht. Das aus Endomyess Vernalis gewonnene Oel hat den Charakter von Oliven⸗ oder Palmöl und enthält nur geringe Mengen freier Fettsäure. Wie wenig wählerisch der Pilz bezüglich der Nahrung ist, veranschaulichte eine Anzahl von Kulturen des Pilzes in Lösungen der verschiedensten Zuckerarten, denen als stickstoffhaltige Nahrung nur schwefelsaures Ammon beigegeben war, jene Verbindung, die jetzt im Großen hergestellt wird unter Be⸗ nutzung des Stickstoffs aus Luft. Daß die fetibildende Tärigkeit des Pilzes nicht nur gewerblich, sondern auch im Haushalt ausgenutzt werden kann, zeigte das Bild einer kräftigen Haut des Pilzes, die guf schwach gezuckerter Kartoffelsuppe gewachsen war. Auf anderen Ge⸗
Jahresfrist der
96, von 2 ½ bis 5 ha: 92, von 5 bis 10 ha: 116,
von 10 bis 25 ha:; “ “
Recht. Die im wesentlichen auf der Ordonnance ceivile Lud⸗ “ 8 8
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müsesuppen, in denen schon von vornherein Zucker enthalten ist, be⸗