1916 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Pfahlbronn leicht verwundet.

11910

Laudwehr⸗Fuhrpark⸗Kolonne Nr. 2. Krauß, Friedrich Kayh, Herrenberg leicht verwundet.

Etappen⸗Fuhrpark⸗Kolonne Nr. 3. Gstrein, Friedrich Marbach a. N. leicht verw., b. d. Truppe.

Etappen⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 127.

Utffz. Matthäus Braun Altheim, Ulm leicht verw., b. d. Tr. Baur, Sylvester leicht verwundet. . Deuring, Karl Oberstenfeld, Marbach I. verw., b. d. Truppe.

Freiwillige Sanitäts⸗Kolonne Waldsee. (Kriegslazarent Abteilung 52.) Prasser, Alois, Krankpfl. Waldsee inf. Krankbeit gestorben.

Armierungs⸗Bataillon Nr. 59.

4. Kompagnie. Gefr. Jakob Mack Daͤfern, Backnang leicht verwundet. Beuttenmüller, Ludwig Beihingen, Ludwigsburg I. v.

Verluste durch Krankheiten usw. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 6 8 2. Kompagnie. Epple, Jakob Erkenbrechtsweiler, Nürtingen gestorben. Ersatz⸗Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 8 4. RNekriten epot. Tröster, Christian Holzelfingen, Reutlingen gestorben. Ersatz⸗Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 123. 8 1. Rekruten⸗Depot. Prölochs, Friedrich Dörrmenz, Gerabronn gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 4. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 5 5. Kompagnite. Vzfeldw. Richard Beuter Stuttgart⸗Cannstatt bish. ver⸗ wundet, vermißt.

68öT.. Reserve Infanterie⸗Regiment Nr. 119. v116“

11““ 5. Kompagnie. Baur (nicht Bauer) Georg Felldorf (V. L. 213) gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 13. 8 Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1 Fenmnpagnie.

Gefr. Karl (nicht Wilhelm) Ehmann Brettach schwer verw.

Zu Verlustliste Nr. 15. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26.

1“ 3 4.Bterie. Gefr. Gustav Ihling (nicht Illing) Oppenau bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 16. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 8 7. Kompagnie. Burkarth (nicht Burkhard:), Johann Schäftersheim bish. vermißt, gefallen.

8. Kompagnie. cht Eugen) Fleck Mergentheim verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 17. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. b 1 2. Kompagnie. . Mettenleiter, Wilhelm Stetten bish. verw., gestorben. Schmid II (nicht Schmidt), Paul Münster bish. ver⸗

Idw. Egid

wundet. vermißt.

.““ Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

6. Kompagnie.

Merkle, Friedrich Lahr bish. verwundet, auch vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 119. 11. Kompagnie.

wundet, gestorben.

8

Zu Verlustliste Nr. 26. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

agnie. Bothner, Friedrich (nicht Heinrich), Tamb., Talheim, schw. v. Bischoff, Gottlieb (nicht Gottlob) Baiereck schwer verw.

Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 3. Finpagnie. Marquardt, Friedrich Nufringen bish. I. verw., gestorben. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 3 1 6. Kompagnie. Geuder (nicht Gender), Johann Reinsbronn leicht verw.

4

Zu Verlustliste Nr. 35. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 8 2. Kompagnie. 1 Koch, Matthias Trossingen zuerst verwundet, dann in Gefgsch. (V. L. 194), in Gefgsch. gest. (gem. v. Frankr.).

Zu Verlustliste Nr. 41.

Euer

Johann

peis

5 s 1

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 8 1 4. Kompagnie. 8 Müller, Friedrich Schleusingen bish. vermißt, gefallen.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Utffs. Jakoo Mailänder, Nattheim (nicht Schnaitheim), vermißt. 1. Zu VBerlustliste Nr. 43. Infanterie⸗ Regiment Nr. 127, Ulm 8 2. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Acker, Jakob Isingen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 44. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 10. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil 81117, gemeldet: Maier, Karl

Es ist zu streichen, weil irrtümli Stuttgart vermißt.

CEs sind zu streichen, weil irrtümli Stuttgart, vermißt.

Es ist zu streichen, Gottlieb Finsterrot vermißt.

Schwarz, Johannes

Feuerbacher, Immanuel (nicht

9 Beuttler, Gottlob (nicht

1 1 1 Es ist zu streichen, Uiffz. Paul Ohler (nicht Oehler) Stuttgart bish. ver⸗ deeg nss vermißt.

Zu Verlnstliste Nr. 53.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Straßburg.

10.

Zu Verlustliste Nr. 54.

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

1 9. Kompagnie. le, Heinrich (nicht Georg)

Zu Verlustliste Nr. 56.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

1. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 62. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 11. Kompagnie.

Christian Zang bish. verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 64.

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

6. Kompagnie.

ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gassert, August Buchhorn leicht verwundet.

7. Kompagnie

8. Kompagnie.

Edelfingen vermißt. 2. Kompagnie

Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 11. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 72.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 5. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 75.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Straßburg.

11111A“” er, Josef (nicht Jakob) Ahldorf vermißt.

Linckh (nicht Link), Wilhelm Renningen vermißt. Hezel (nicht Hetzel), Karl Winzeln vermißt. ezelberger. Karl Wackershofen (nicht Betzelberger, 8 Karl Markertshofen) bish. vermißt, gefallen. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Eberhard, f —. Zimmern vermißt. Es ist zu streichen, weil doppelt gemeldet: Wolf, Georg uppingen vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 77.

Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

Kompagnie.

Maschinengewehr⸗Kompagnie.

ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gefr. Karl Strehle München vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 79. Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 120. 12. Kompagnie.

Th üringer, Karl Grabenstetten bish. verwundet, Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Läm mer, Friedrich Dischingen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 80.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

8 Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. S1. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 8 3. Kompagnie. rl Knaus (nicht Kraus) Schnait inf Zu Verlustliste Nr. S7. andwehr⸗Junfanterie⸗Regiment Nr. 119. 5. Kompagnie

von Hofen, Julius Stuttgart⸗Heslach bish. Gefgsch. gestorben (gemeldet von Frankreich)

8. Kompagnie.

Lutz, Christian Deckenpfronn bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 89. Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 119. 6. Kompagnie.

Bücheler, Albert (nicht Wilhelm) Hedelfingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 96.

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

2. Kompagnie.

Dangel, Wilhelm Böhringen bish. leicht verwundet, Zu Verlustliste Nr. 99 88

Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

2. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Burge Stuttgart schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗NRegiment Nr. 119, Stuttgart. 6. Kompagnie.

Talmon⸗I'Armse (nicht L' Arm 6e), Emil Neuhengstett

vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 114.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.

4. Kompagnie.

Haußmann (nicht Hausmann), Karl Oberboihinge

Münsingen) inf. schwerer Verwundn

Gmünd bish. leicht verw., vermißt.

Johann) Maichingen vermißt.

weil irrtümlich gemeldet: Müller, Otto

weil irrtümlich gemeldet: Zeltwanger, Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Bamberger,

12 Heller, Gotthilf (nicht Gottlieb) Mittelbrüden leicht verw.

ꝛmanuel), Göppingen, vermißt.

vermißt.

vermißt.

r, Karl

n (nicht

EE

3u Verlustliste Nr. 144.

Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. mpagnie.

8 8. Ko gemeldet: Gefr. Josef Buck Gschwind, Josef Markelsheim bish. verwundet, g

Zu Verlustliste Nr. 159. Reserve⸗Infanterie⸗Regimnet Nr. 247.

b 2. Kompagnie. zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Werkman

Oberneustetten schwer verw. Josef Uttenweiler verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 162. Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 51. 4. Kompagnie.

ch gemeldet: Jäger, Ernst, Rau, Georg Bernweiler bish. vermißt, in Gefangenschy Chowanecz, Josef, Beiertheim, vermißt. b

Landwehr⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 119. 15. Kompagnie. Gefr. Karl Haug Kilchberg bish. vermißt, in Gefangtee gestorben (gem. v. Frankreichh 8

Zu Verlustliste Nr. 167. . Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

b 8. Kompagnie. Bregler, Karl Bittenfeld bish. schwer verwundet, den

Zu Verlustliste Nr. 209.

Pionier⸗Kompagnie Nr. 116. Trittler, Anton Hofherrnweiler bish. vermißt, in Gei⸗ 8 Zu Verlustliste Nr. 220. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. * 2. Kompagnie. er, Karl Stuttgart⸗Cannstatt bish. schw. verw., gest

Zu Verluseliste Nr. 239. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

w 8. Kompagnie. Erwin Popp Stuttgart bish. schwer verwundet in fangenschaft, vermißt. 8

Zu Verlustliste Nr. 253. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. . 10. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Küstner, G

Freudenstadt vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 255. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Maschinengewehr⸗Kompagnie. Feucht, Wilhelm Heilbronn bish. schw. verw., gestorben.

—IöZ u Verlustliste Nr. 258. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1 6. Kompagnie. 8 Denzel, Karl Owen bish. leicht verwundet, vermißt. Ki Friedrich Rohrau bish. verwundet, bermißt. Zu Verlustliste Nr. 263. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Straßburg. 2. Kompagnie. Wolf, Jakob Kuppingen (nicht Sigmarswangen) schw. de

Zu Verlustliste Nr. 272. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 88 12. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Zieher, Irhe 9 Fischbach verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

8 5. Kompagnie. Löffler, Adolf Dresden bish. vermißt, in Gefangenschaft

Zu Verlustliste Nr. 299. Reserve⸗Infantexie⸗Regiment Nr. 122. G 7. Kompagnie. Kern, Friedrich Gomaringen bisd. vermißt, gefallen. 1 Zu Verlustliste Nr. 305. Rieserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

. 3. Kompagnie.

Väfeldw. Emil Leibfried Sindelfingen bish. verw., be Kienle, Richard Schwaigern bish. verwundet, vermißt. Maurer, Christian Holzgerlingen bish. verwundet, ve 1

Zu Verlustliste Nr. 347. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

8 3. Kompagnie. Gefr. Eugen Rehkugler Wendlingen bish. schw. v.,

Zu Verlustliste Nr. 356 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 4 2. Kompagnie. Gefr. Alfred Voß Neuruppin bish. schw. verw., gestom Arnold, Karl Möckmühl bish. verwundet, gestorben. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Tröscher, Alk Schönenbach leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 357. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

6. Kompagnie. Scherb, Matthias Starkenhofen bish. schw. verw., gestond

Zu Verlustliste Nr. 359. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.

8 1. Kompagnie. Gutbrot, Christian Zainingen bish. schw. verw. gestord Seeger, Matthäus Glatten bish. schw. verw., gestorben. Zürn, Georg Dußlingen bish. schw. verw., gestorben.

4. Kompagnie. 1 Utffz. Karl Eberhart (nicht Eberhardt) Gosheim bi schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 302. 8 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.

1. Kompagnie. Knobloch, Theodor Thurnau bish. schw. verw., gestorben.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerer und Verlags⸗Anstalt.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Staatsanzeiger.

2 8 8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. . 28 V Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer eE11“ zeile 30 ₰, riner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

22

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expredition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

B erlin, Donnerstag,

Inhalt des amtlichen Teiles: bensverleihungen ꝛc. Dentsches Reicch.

fanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln bwie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffel⸗ ärkefabrikation.

aanntmachung über Abänderung der Bekanntmachung über jaffee, Tee und Kakao vom 11. November 1915. ganntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung ber die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916. anntmachung über die Festsetzung von Pachtpreisen für kleingärten. 1 8 ganntmachung über die Bereitstellung von städtischem Ge⸗ ände zur Kleingartenbestellung.

lanntmachung zur Ausführung der Verordnung, betreffend debertragung von Malzkontingenten, vom 16. März 1916. anntmachung, betreffend die Fernhaltung vfewerzAsstge Per⸗ pnen vom Handel.

eigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 63 und 64 ses Reichs⸗Gesetzblatts.

Königreich Preußen.

ennungen, Charakterverleihungen. Standeserhöhungen und onstige Personalveränderungen

tteilung über Einziehung von Diphtherie⸗Heilserum. Lanntmachung, betreffend die Immatrikulation an der Ber⸗ ner Universität für das Sommerhalbjahr 1916. Kanntmachungen betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel.

be

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberlandesgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat moke in Schreiberhau, Kreis Hirschberg, den Roten Adler⸗ en dritter Klasse mit der Schleife,

dem Landgerichtsrechnungsrevisor a. D., Rechnungsrat dloff in Meseritz, dem Amtsgerichtskalkulator a. D., hnungsrat Becker, dem Oberzollsekretär a. D., Rechnungsrat kwitz, beide in Berlin, und dem expedierenden Sekretär a. D. cher in Berlin, bisher im Reichsamt des Innern, den ee Adlerorden vierter Klasse, b

dem Direktor der Kunstakademie in Königsberg i. Pr., ler, Professor Dr. Dettmann den Königlichen Kronen⸗ en zweiter Klasse, 88

dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Schuh⸗ un in Hirschberg i. Schl., dem Dechanten Plenkers in rsheim, Kreis Rheinbach, und dem Pfarrer Howald in haus den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Kosack in Goldberg i. Schl. und dem erzolleinnehmer a. D. Paul in Greifenberg i. Pomm. den iglichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Zolleinnehmer a. D. Steffler in Cammin i. Pomm., Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretären Hasse Thiem in Berlin, dem Katasterassistenten a. D. Zinke Köslin, den Gerichtsvollziehern a. D. Jagemann in le a. S. und Krüger in Berlin das Verdienstkreuz in

dem Kanzleisekreäär Regenstein beim stellvertretenden eralstabe der Armee und dem Gefängnisoberaufseher a. D. lIdt in Hannover das Verdienstkreuz in Silber,

dem Küster Balk in Essen und dem Gerichtsdiener a. D. in Cöln⸗Ehrenfeld das Kreuz des Allgemeinen enzeichens,

dem Kanzleigehilfen a. D. Braune in Magdeburg, dem Uaufseher a. D. Spring mann in Ostrowo, dem Gerichts⸗ er a. D. Engler in Menden, Landkreis Iserlohn, und dem btischen Vorarbeiter RKosemann in Peine das Allgemeine enzeichen sowie 1 dem Ersatzrekruten Domdey im Rekrutendepot eines ervekorps die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung er eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln

2

bie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation.

Vom 4. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ hmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

agende Verordnung erlassen:

§ 1 8 Am 26. April 1916 findet eine Erhebung der Vorräte von Kar⸗ i sowie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei vnd der felstärkefabrikation statt.

§ 2 Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrlkation im Sinne dieser Verordnung sind Kartoffelschnitzel und ⸗krümel, artoffe flocken, Kartoffelwalzmehl, Kartoffelflockengrieß, Kartoffelschnitzelmehl, Kartoffelschnitzelschrot, Karioffelscheiben, artoffelflockenkleie, 8 v sonstige Erzeugnisse, die dadurch entstanden sind, daß frischen Kartoffeln, allein oder in Mischungen mit anderen Stoffen, der größere Teil ihres Wassergehalts ent⸗ 3 zogen ist, Kartoffeistärke, Kartoffelstärkemehl.

Wer mit dem Beginne des 26. April 1916 Vorräte der in den §§ 1 und 2 bezelchneten Art in Gewahrsam hat, ist verrfl chtet, ste der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. .

3 Vorräte, die zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind, sind nur anzuzeigen, wenn sie an Kartoffeln im ganzen zwanzig Pfund, an Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärke⸗ fabrikation im ganzen fünf Pfund übersteigen. Die Landeszentral⸗ ermächtigt, die Erhebungen auch auf geringere Mengen u erstrecken.

Vorräte im Gewahrsam von Gemeinden und sonstigen öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaften und Verbänden sind gleichfalls anzuzeigen.

8 8

Vorräte, die in fremden Speichern, Lagern, Schiffsräumen und dergleichen lagern, sind vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 2 vom Verfügungsberechtiaten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschlusse hat. Ist ltzt⸗res nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräum⸗ anzuzefgen. 1

Vorräͤte, die sich mit dem Beginne des 26. April 1916 unterwers befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang anzuzeigen.

§5 Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Vorräte, die im Eigen⸗ tume des Reichs, eines Bundesstaats oder Els⸗ß⸗Lothringens, ins⸗ besondere einer Heeresverwaltung oder der Marineverwalturg, stehen.

§ 6

Die Erbebung der Vorräte erfolgt gemeindeweise. Die Aus⸗ führung der Erhebung liegt den Gemeindebebörden oh. Bei der Er⸗ hebung sind die als Anlagen 1 und II beigefügten Muster*) zu ver⸗ wenden; sie sind für die Ausfüuͤhrung der Erhebung hinsichtlich des Inhalts maßgebend. Die Landeszentralbehörden können an Stelle der Anzeigen (Anlage I) andere Muster (Ortslisten, Hauslisten) vor⸗ schreiben.

9 7 1 Die Herstellung und Versendung der Drucksachen erfolgt durch die Landesbehörden. Die durch die Herstellung und Versendung der Drucksachen entstehenden Kosten werden den Landesbehörden ersetzt.

§ 8

Die Anzeige 3) ist der zuständigen Behörde bis zum 29. April 1916 zu erstatten. .

Die Kommunalverbände baben eine Nachweisung über die er⸗ mittelten Vorräte der Reichskartoffelstelle in Berlin, Bellevpuestraße 6 a, bis zum 5. Mai 1916 zu übersenden und eine Abschrift davon der zuständigen Landesbehörde einzureichen.

§ 9 Die zuständige Behörde oder die von ihr heauftragten Beamten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vorrats⸗ und Betriebs⸗ räume oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte der in dieser Ver⸗ ordnung genannten Art zu vermuten sind, zu untersuchen und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten einzusehen.

§ 10 Die Landeszentralbehörden erlassen die zur Ausführung der Erhebung erforderlichen Anordnungen und Bekanntmachungen.

Wer vorsätzlich die im § 3 Anzeige nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch können im Urteil Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate verfallen erklärt werden.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

*) Die Muster sind hier nicht mitabgedruckt.

Bekanntmachung

über Abänderung der S.. über Kaffee, Dee und Kakao vom 11. November 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 750).

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Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesraks zu wirtschaftlichen Maoß⸗

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 In der Verordnung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. No⸗ vember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 750) werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1) § 2 erhält folgende Fassung: Der Reichskanzler ist befugt, den Verkehr mit Kaffee, Tee, Kakao und deren Ersatzmitteln und den Verbrauch dieser Gegenstände zu regeln sowie Bestimmungen über die Gestaltung der Preise zu treffen. 2) § 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: Er kann dabei anordnen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft, und daß neben der Strafe die Vorräte, auf die sich die Zuwiderhandlung be⸗ zteht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

Artikel 2 8 11u“ Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 4. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung

über die Abänderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45).

Vom 4. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usm. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 In der Nerbrbnung über die Einfuhr von Salzheri gen vo 17. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbtl. S. 45) werden folgende Aende⸗ rungen vorgenommen: 1) § 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: 1 Der Reickskanzler kann die näheren Bedingungen für ie Leferung feftseten und den Weirkehr mit den ein⸗ geführten Salzheringen regeln; er erläßt die erforderlichen Ausfühtungsbestimmungen. Dem § 3 wird folgender Absatz 2 zugefügt: Der Reichskanzler ist emächtigt, die Vorschriften dieser Verordnung auf andere Fischarten, auf Zubereitungen von

Fischen aller Art sowie auf Fischrogen auszudehnen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. April 1916. 8

DDer Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten.

Vom 4. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundsrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Zum Zwecke gärtnerischer Nutzung dürfen Grundstücke in Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern nicht zu höheren als den von der unteren Verwaltungsbehörde festgesetzten Preisen verpachter werden.

Die Festsetzung erfoligt vach Anbörung von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Sachverständigen unter Berücksichtigung der Pacht⸗ preise, die in den Jahren 1911, 1912 und 1913 für gleiche oder ähnliche Grundstücke derselben Gegend durchschnittlich gezahlt worden sind.

2

8 Diese Vorschrift findet auch für die känftig zu zahlenden Preise bei Verträgen, die vor Inkrafttreten dieser Bekanntmachung, aber nach dem 4. August 1914 abgeschlossen sind, derart Anwendung, daß der Pachtpreis sich für die Jeit nach dem Inkrafttreten dieser Be⸗ kanntmachung nach Maßgabe des § 1 ermäßigt.

§ 3 Streitigkeiten über die Höhe der Pachtpreise werden unter Aus⸗ schluß des Rechtswegs endgültig durch die untere Verwaltungsbehörde entschieden.

Sie kann bestimmen, daß, wer entgegen den Vorschriften der §§ 1 und 2 zu hohe Pachipreise erbebt, den zuviel erhobenen Betrag in dreifacher Höhe an die Kasse des Ortsarmenverbhandes des belegenen Grundstücks zu entrichten hat. Den zu entrichtenden Betrag setzt die untere Verwaltungsbehörde sest. Gegen ihre Entscheidung sst binnen einer Woche Beschwerde an die hböhere Verwaltungsbebörde zulässig. Diese entscheidet endgültig. Die Beitreibung erfolgt nach den Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben.

§ 4 Die Landeszentralbeharden erlassen die erforderlichen Aus⸗ führungsbestimmungen. Sie bestimmen, wer als untete Ber⸗ waltungsbebörde urnd als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne

dieser Verordnung anzusehen ist.