1916 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

iese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpuntt des Außer⸗ krafttretens. 8 4 8 8

Berlin, den 4. April 191t6. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Bekanntmachung

über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kleingartenbestellung.

Vom 4. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Die Bekanntmachungen über die Sicherung der Ackerbestellun S 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 210)0 8 1 9. Sepsemder 1915 Reichs Gesetzds. S. 557) finden auf städtische, zur landwirtschaftlichen oder gärtnertschen Nutzung geeignete Grund⸗ stücke entsprechende Anwendung. 6 bXXX“X“ Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmungen. Artikel 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zettpunkt des Außerkraft⸗

tretens. den 4. April 1916.

Berlin, Der Stelrvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

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L1

zur Ausführung der Verordnung, betreffend Ueber⸗ tragung von Malzkonringenten, vom 16. März 1916 eichs⸗Gesetzbl. S. 170)

8 5. Myrj 3 1 Vom 5. April 1916.

8

Auf Grund des § 4 der Verordnung, betreffend Ueber⸗ Gesencg von Malzkontingenten, vom 16. März 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 170) wird für das Gebiet der norddeutschen Brau⸗ steuergemeinschaft folgendes bestimmt:

5 .““

§1.

Jeder Abschluß von Verträgen über die Uebertragung von Malz⸗ kontingenten ohbne V ꝛmittlung der Gersten. Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin ist verboren; es ist unstattbaft, solche Verträge durch anderweite geschäftliche Vermittelung, insbesondere durch Ver⸗

von Agenten, abzuschließ n.

§ 2.

Alle Angebote von Malzkonktingenten und alle Anträge auf Er⸗ werb solcher Kontingente sind schriftrich an die Gersten⸗Verwertungs⸗ Gesellschaft m. b. H. in Berlin (Vermittelungsstelle für Kontingent⸗ übertragung) zu richten.

§ 3.

„Jedes Angebot hat die Höhe des abzugebenden Kontingents, den dafür verlangten Preis und den Zeitraum zu enthalten, für den das Kontingent von der zustaͤndigen Steuerbehörde festgesetzt worden ist. Bei dem Angebot muß von der zuständigen Steuerbehö de oder Steuerhebestelle bestätigt sein, daß die Uebertragung nach Maßgabe des noch zur Verfügung stehenden Malzkontingents zulässig ist.

Soll Gerste oder Malz mit übertragen werden, so ist die Menge anzugeben und, falls es sich nicht um Gerste eigener Ernte handelt, der Einstarx depreis nachzuweisen. Soll Gerste eigener Ernte mitverkauft werden, so ist eine Probe beizufügen und anzugeben, welcher Ptreis gefordert wird. Bei Malz, das eine Brauerei in ihrer eigenen Mätzerei hergestellt hat, ist kein höherer Mälzungslohn als 65 für die Tonne Malz in Ansatz zu bringen.

§ 4. 8 In jedem Antrag auf Erwerb von Malzkontingenten ist anzu⸗ geben, in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und zu welchem Preise der Erwerb eines Kontingents beabsichtigt sowie ob der Miterwerb von Malz oder Gerste gewünscht wird.

§ 5. Auf Grund der Angebote und Nachfragen vermittelt die Gersten⸗ Verwertunge⸗Gesellschaft den Abschluß von Verträgen über die Kon⸗ tingente. Die Festsetzung des zu zablenden Preises geschieht nach Maßgabe des § 2 der Verordnung vom 16. März 19186, betreffend Uebertragung von Malzkontingenten. Bei der Genehmigung des für Gerste eigener Einte zu zahlenden Preises legt die Gersten⸗Ver⸗ wertungs⸗Gesellschaft den zurzeit der Genehmigung von ihr für Gerste

entsprechender Beschaffenhett gezahlten Preis zu Grunde.

§ 6.

Die Umschreibung der Kontingente wird von der Gersten⸗Ver⸗ wertungs⸗Gesellschaft bei der für die veräußernde Brauerei zuständigen Steuerbehörde oder Steuerhebestelle unter Angabe der Menge, des

Zeitraums der Gültigkeit und der erwerbenden Brauerei veranlaßt, sobald die Zahlung des für das Kontingent genehmigten Preises nach⸗ gewiesen ist, oder sobald der Veräußerer sein Einverständnis erklärt hat.

§ 7. Die Vermittlung durch die Gersten⸗Verwertungs⸗Gesellschaft er⸗

b folgt unentgeltlich. Porto und Telegrammgebühren sind zu erstatten.

§ 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün zung in Kraft. Berlin, den 5. April 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.

666nnam.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) wird dem Kolonialwarenhändler Adolf Hantelmann in Hamburg, Brodschrangen 22 (Wohnung Brodschrangen 20), der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln untersagt.

Hamburg, den 4. April 1916. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 63 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5121 eine Bekanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der Kartoffel⸗ trocknerei und Kartoffelstärkefabrikation, vom 4. April 1916. Berlin W. 9, den 5. April 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

unzuverlässiger Personen vom

untersagt worden.

des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe ich der Witwe Heinrich Wald, Sürth durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit 89 Unzuverlässiskert in bezug auf diesen Pandelsbetrieb untersagt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 64 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5122 eine Bekanntmachung über Abänderung der Be⸗ kanntmachung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11 November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 750), vom 4. April 1916, unter

Nr. 5123 eine Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen vom 88 Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45), vom 4. April 1916, unter

Nr. 5124 eine Bekanntmachung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten, vom 4. April 1916, und unter

Nr. 5125 eine Bekanntmachung über die Bereitstellung .-Ieeen Gelände zur Kleingartenbestellung, vom 4. April

Berlin W. 9, den 5. April 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. beX“

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Königreich Preußzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

„Der Bergassessor Georg Thiel beim Steinkohlenbergwerk Königin Luise ist zum Berginspektor ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Das Diphtherie⸗Heilserum mit den Kontrollnummern 334 bis 338 einschließlich, geschrieben: „Dreihundertvierund⸗ dreißig bis dreihundertachtunddreißig einschließlich“, aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Ab⸗ schwächung zur Einziehung bestimmt. b

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Bekanntmachung.

Die Immatrikulationen bei der hiesigen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität für das kommende Sommerhalbjahr beginnen am 17. April und schließen mit dem 6. Mai d. J.

Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden.

A. Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugmisse im Original:

5 1) Die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst eginnen:

a. Angehörige des Deutschen Reichs: daszjenige Reife⸗ zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium (Phar⸗ mazie) der Nachweis der Reife für die Prima einer neun⸗ stufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus.

Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere, Paß ꝛc. und amtliche Hen über eine Schulbildung, die der unter a bezeichneten im wesentlichen gleichwertig ist.

2) Die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis jeder der früher besuchten Universitäten.

.3) Außerdem hat sorgfältig ausgefüllte Personalkarte inh 8 Zeugnissen abzugeben. Formulare sind bei dem Pförtner zu haben. B. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er⸗ langung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst vor⸗ ger rieben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unterzeichneten

veneeion auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden. Die Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitätssekretär ab⸗ zugeben. Formulare dazu können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden. Reichsinländerinnen bedürfen in diesem Falle der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.

C. Angehörige der zurzeit mit dem Deutschen Reich im Kriegs⸗ zustand befindlichen Staaten sind von der Immatrikulation sowie von der Zulassung als Hörer ausgeschlossen. 8

Berlin, den 31. März 1916. Die Immatrikulationskommission.

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Bekanntmachung.

Dem Viehhändler Abraham Steinfeld in Verzmolb, Kreis Halle i. W., habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (⸗RGBl. S. 603), den Be⸗ trieb des Viehhandels untersagt. AX““

Halle i. W., den 4. April 1916.

Der Königliche Landrat. J. V.: Kettmann, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung Handel vom 23. September 1915 (RℳRG Bl. S. 603) ist der Ehefrau des Carl Merklinghaus in Cöln, Vondelstraße 41 wohnhaft, der Handel mit Milch

Cöln, den 30. März 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

“]

G Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 9. 1915, be⸗ treffend Fernhaltung unzuverlässier Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen vom 27. 9 1915 habe Agnes geb. Krämer, in

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Cöln, den 3. April 1916.

Der Königliche Landrat. inten.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats; haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septah 1915 (R7S Bl. S. 603) ist der Ehefrau Julius Krumm sn C Pantaleonswall 73 wohnhaft, der Handel mit Milch unten worden.

Cöln, den 4. April 1916. .

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

zur

Sh 4 Preußen. Berlin, 6. April 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einerg sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für He. und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für Seewesen und für Eisenbahnen, Post und T Sitzungen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und taatsanzeige liegen die Ausgaben 929 und 930 der Deutschen Ver⸗ listen bei. Sie enthalten die 499. Verlustliste der preuß Armee, die 258. Verlustliste der bayerischen und die 269. †¼ lustliste der sächsischen Armee.

Bayern.

Durch gestern veröffentlichte Anordnungen des Ministerzn des Innern wird die Fleischversorgung für Banz einheitlich geregelt. Auf Grund dieser Verordnung! die bayerische Fleischversorgungsstelle nach Maßgabe der Verfügung stehenden Mengen von Schlachtvieh mit Gench gung des Ministeriums des Innern fest, welche Höchstme von Fleisch für einen Zeitraum von acht Wochen auf Kopf der Bevölkerung verbraucht werden darf. Kinder u sechs Jahren werden nur mit der Hälfte der Menge ber sichtigt. Zur Ueberwachung des Fleischverbrauchs me durch die Kommunalverbände Fleischkarten ausgegeben, e Geltung sich auf das ganze Königreich erstreckt. Die m Vorschriften treten am 26. April in Kraft.

Großbritannien und Irland.

im Laufe einer Erörterung der jüngsten Order in Council i die Londoner Deklaration, daß sich mit der Forue des Krieges die Notwendigkeit ergeben habe, weitere Güter die Bannwarenliste zu setzen, und es gebe einige Wa die demnächst darauf gesetzt werden würden. Eiae volle! der unbedingten und bedingten Bannwaren würde danmnn Neutralen zur Information zugestellt werden.

Vorgestern ist das unionistische Kriegskomi zusammengetreten, um über die Antwort Bonar Laws auf Ultimatum des Komitees wegen Einführung der m. tärischen Dienstpflicht zu beraten. Wie der „Rotterdam Courant“ meldet, ist diese Antwort offenbar ausweichend unentschieden gewesen. Das Komitee, das unter dem Vot Carsons steht, sprach seine Enttäuschung aus und beschloß übrigen, noch eine Woche zu warten. Wie der parlamenta Mitarbeiter der „Times“ berichtet, will man die Rückt Asquiths abwarten, um den Anschein zu vermeiden, daß: die Dinge während seiner Abwesenheit auf die Spitze trel

wolle

Der britische Premierminister Asquith ist aus Rom in Paris eingetroffen.

Nachdem einige neutrale Regierungen Frahkreich Großbritannien um Erklärungen über das Anhalten! Postpaketen, die nach Feindesland bestimmt oder von ihm kommen, sowie über die Kontrolle postalischen Korrespondenzen des Feindes ersucht hat ist den Regierungen der Vereinigten Staaten, Span Hollands, der Schweiz, der skandinavischen Staaten und drei südamerikanischen Republiken eine Denkschrift der W bündeten überreicht worden. Diese erinnert der „Ags Fee zufolge daran, daß die Mächte auf der Haager erenz im Jahre 1907 auf Anregungen Deutschlands selbst Unverletzlichkeit der postalischen Korrespondenzen ausgesprat haben gemäß einem von dem deutschen Kreuzer „Prinz b. Friedrich“ gegenüber dem französischen Dampfer „Florina“ chaffenen Präzedenzfall. Die Denkschrift erinnert daran, die Deutschen zahlreiche Postsäcke vernichtet oder durchsucht haß Andererseits habe die deutsche Regierung erklärt, daß sie Haager Abkommen als nicht anwendbar betrachte, da es! von allen Kriegführenden unterzeichnet worden sei. Die D. schrift schließt mit den folgenden Schlüssen:

Erstens: Die Unvperletzlichkeit kommt nicht in Betracht bei!? Postsendungen, die nicht Korrespondenten sind. Andererseits würg bedeuten, dieser Unverletzlichkeit eine Tragweite zu verleihen, die nicht besitzt, wenn man für eine Befreiung von jeglicher Kont bei den von der Post beförderten Artikeln und Gegenständen se wollte, und wäre es auch Kriegsbannware. Unter diesen Bedingn geben die Regterungen der Verbündeten bekannt, daß bei den in! paketen versandten Waren ihr Recht der Durchsuchung und ¹ Umständen des Anhaltens und der Beschlagnahme nicht anders geübt wurde und nicht anders ausgeübt werden wird, als bei da jeder anderen Form versandten Waren.

Zweitens: Die durch das Haager Abkommen vom Jahre! festgesetzte Unverletzlichkeit der postalischen Korrespondenzen beeinträts keineswegs das Recht der Regierungen der Verbündeten, Waren durchsuchen und, falls dies nottut, anzuhalten und zu beschlagnant die in Hüllen, Umschlägen und Briefen in den Postsäcken versteckt! Drittens: Getreu ihren Verpflichtungen und in Achtung der 1 lichen Korrespondenz werden die Regierungen der Verbündeten den Augenblick fortfahren, sich auf dem Meere der Beschlagnd und Wegnahme dieser Korrespondenzen, Briefe oder Depeschen enthalten und deren Uebermittlung so schnell wie möglich zu sich sobald ihre Unverfänglichkett dargelegt ist.

„Durch ein vorgestern erlassenes Königliches Dekret ist, die Blätter melden, die Demission des bisherit Kriegsministers Zupelli angenommen und der Gene leutnant Paolo Morone zu seinem Nachfolger ernannt won Der König verlieh Zupelli motu proprio das Großkreu

Ordens der italienischen Krone.

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Im Unterhause erklärte gestern Lord Robert Cehh

gestern mit

18 Nachts erbrochen, ihr Geld und sonstige Habe gewaltsam

Nied jederländischen Presse ist gestern ein Bericht aus In der niehsn glabel⸗ veröffentlicht worden, in dem be⸗ Piet wird, daß die britische Regierung der nieder⸗ schen Regierung vorgeschlagen habe, den Durchmarsch dArmee durch Seeländisch Flandern zu gestatten. ereiner Meldung des „W. T. B.“ teilt das Ministerium Aeußern mit, daß diese Behauptung vollständig un⸗

ist. 8* ö beschäftigte sich der Schiffahrtsrat mit dem tergang des Dampfers „Tubantia“. Der Sitzung inten u. a. der Hauptinspektor der Schiffahrt Mulle und der ektor des Lloyd Wilmink bei; als Sachverständiger war der des Torpedodienstes Kapitänleutnant Canters anwesend. dem Zeugenverhör ergaben sich obiger Quelle zufolge keine inderen neuen Tatsachen.

Der Kapitänleutnant Canters teilte mit, daß bei der Untersuchung Kupferstücke, die in einem Boote der „Tubantia gefunden worden sich herausgestellt habe, daß sie zweifellos von einer Luftkammer g Torpedos herrührten. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es um ein deutsches Torpedo handle, sagte der Kapitänleutnant ters, er dürfe keine Schlüsse ziehen, da auf den Stücken kein tkzeichen stände. Schwartzkopff⸗Torpedos seien an Japan, land, Eriechenland, Spanien und einige südamerikanische Staaten efeit worden. Er glaube bestimmt, daß die „Tubantia“ von in Schwar tzkopff⸗Torpedo getroffen worden sei, über dessen Her⸗ ter aber nichts mitteilen könne. Er habe übrigens vom Marine⸗ urtement erfahren, daß wiederum ein Stück Metall in einem der vte gefunden worden sei; auch habe er gehört, daß auf dem „Wadden!“ bronzenes Torpedo gefunden wäre. Beides werde untersucht den. Aus der chemischen Untersuchung sei bervorgegangen, daß das ndene Metall mit dem der Schwartzkopff⸗Torpedos, wie sie von Marine benutzt würden, genau übereinstimme. Bei der Untersuchung der „Tubantia“ durch die Taucher sich herausgestellt, daß das Loch im Schiffskörper zwölf ter lang ist. Die „Tubantia“ liegt mit dem Leck nach oben, en Meilen vom Noordhinder Leuchtschiff. Die Entscheidung Schiffahrtsrats wird später erfolgen.

Das Marinedepartement meldet obiger Quelle lge, daß die Untersuchung über die Versenkung

niederländischen Schooners „Elzina Helena“ ben hat, daß das Schiff, das mit einer Holzladung von ummen in Norwegen nach Poole in England unterwegs „am 3. d. M. in der Nordsee von einem deutschen U⸗Boot ehalten und, weil es Konterbande führte, versenkt worden

nachdem die drei Mann der Besatzung von Bord angen waren. Das Unterseeboot hat darauf das Boot der zina Helena“ nach dem Leuchtschiff Noordhinder geschleppt die drei Seeleute dem Leuchtschiff übergeben.

Der Dampfer „Noordam“, der aus New York Rotterdam eingetroffen ist, hat seine Post in Falmouth ücklassen müssen.

Schweiz.

Im Großen Rat wurden gestern zwei Inter⸗ lationen von jurassischen Mitgliedern des Rates und

von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht r den Bombenwurf deutscher Flieger über untrut. Die Interpellanten verlangten von der Re⸗ ng Maßnahmen zur Vermeidung solcher Zwischenfälle, bei sie das Versagen des Grenzschutzes infolge fehlender nition scharf kritisierten.

Der Regterungspräsident Locher, ein gebürtiger Jurassier, ürte laut Bericht des „W. T. B.“, daß der Regierungsrat its beim Bundesrat vorstellig geworden sei, und daß Bundesrat bestimmte Zusicherungen für eine gründliche ersuchung der Angelegenheit gegeben habe. Die Anregung sozialdemokratischen Interpellanten auf Schaffung einer ralen Zone zum Schutze der schweizerischen Grenz⸗ blkerung komme reichlich spät, da der deutsche Ge⸗ bdte Frelherr von Romberg schon lange in diesem Sinne ritte unternommen habe, die leider infolge der Ablehnung durch der kriegführenden Parteien zu keinem Ergebnis geführt hätten. Frage werde untersucht, wie die Grenze besser kenntlich gemacht den könne, wobei man an die Aufstellung hochgesteckter Fahnen ie an Lichter für die Nachtzeit denke.

Die Interpellanten erklärten, von den Schritten der Re⸗ ung befriedigt zu sein.

Türkei.

Nach einer Meldung der „Agentur Milli“ erlauben sich russischen Truppen, besonders die armenischen anden unter Führung von Antranik und Aram, die die rhut der Russen bilden, Grausamkeiten und unerhörte ewvel gegenüber der Bevölkerung, Greisen und Ver⸗ deten, die in den von ihnen besetzten Dörfern zurück⸗ lieben sind. Russische Truppen und armenische Banden achten die Bevölkerung ohne Unterschied von Alter und lschlecht hin, schleppen junge Mädchen und Knaben weit weg d begehen an ihnen bestialische Handlungen. Nach der Be⸗ ing von Erzerum sind russische Soldaten, besonders Kosaken, chts gewaltsam in die Häuser eingedrungen, haben die Ein⸗ ner mit dem Bajonett bedroht und Plünderungen und tehrungen begangen. Die Häuser moslemitischer Notabeln

d immer unter Bedrohung mit dem Bajonett geraubt und selbst in das Innere Rußlands geschleppt worden. .

Amerika.

Die Weigerung Englands, die 38 Deutschen, Oesterreicher d Türken freizulassen, die auf dem amerikanischen Dampfer hina“ verhaftet worden sind, ist in der gestrigen Sitzung amerikanischen Kabinetts erörtert worden. Wie „W. T. B.“ ührt, beabsichtigt das Staatsdepartement die bedingungslose eilassung der Gefangenen entsprechend vielen Präzedenzfällen verlangen.

Nachrichten an das amerikanische Staatsdepartement agen, daß Felix Diaz mit einer revolutionären Mann⸗ aft von beträchtlicher Stärke in Südmexiko gelandet sei. Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge haben eihundert amerikanische Kavalleristen am 1. April eine ich starke Abteilung von Anhängern Villas bei guas Calientes geschlagen und dreißig von ihnen ge⸗ st. Die Amerikaner hatten keine Verluste. Villa war nicht

Das Edikt des Präsidenten Nuanschikai vom März, in dem er von seiner Verzichtleistung auf die hiserwürde Mitteilung macht, hat nach einer von

T. B.“ verbreiteten Mitteilung der chinesischen Gesandt t in Berlin folgenden Wortlaut: Seit der Errichtung der Republik hörten die Unruhen nicht auf,

ats am Herzen lag, un ein stimmig, daß Chinas Existenz nur dann gesichert wäre, wenn es die Form einer konstitutionellen Monarchie annehme. Ein großer Teil des Volks befürwortete die Wiedereinführung der Monarchie, und dahin gehende Gesuche wurden in dringlichsten Worten durch Telegramme und Petitionen an mich gerichtet. Das stellvertretende Lifayuen entschied sich, daß die Staatsform darch eine Versammlung von Volksvertretein beschlossen werden sollte. Die Vertreter der einzelnen Provinzen und der besonderen Verwaltungsgebieté waren einstimmig für die konstitutionelle Monarchie und erwählten mich zum Kaiser. Da das Volk der Träger der Souveränität ist und die Entscheidung von der Gesamtheit der Volksvertreter getroffen wurde, blieb mir keine Möglichkeit zu weiteren Erwägungen. Trotzdem wat ich überzeugt, daß ich durch sofortige Thronbesteigung ne Eid verletzen würde, ohne die Möglichkeit zu einer Erklärung zu haben.

Das Lifayuen erklärte jedoch, daß der Träger der Exekutipgewalt den Eid in seiner amtlichen Eigenschaft leiste, und daß es vom Willen des Volkes abhänge, ob der Eid gehalten werden sollte oder nicht. Seine Argumente waren so überzeugend in ihrer Wahrheit, daß ich in Ermanglung eines Grundes, das Anerbieten abzu⸗ lehnen, unter dem Vorwand der Vorbereitungen Schritte unternahm, um das Programm allmählich durchzuführen. Als die Unruhen in den Provinzen Bünnan und Kueichow aus⸗ brachen, erließ ich ein Edikt, daß die Durchführung verschoben würde und Petitionen, die mich bäten, den Thron zu besteigen, ver⸗ boten wären. Darauf berief ich das Lifayuen, um seine Meinung zu hören, in der Hoffnung, den früberen Zustand wiederherstellen zu können. Ich habe manche bittere Erfahrung gemacht und bin nur auf das Wohl des Staates bedacht, aber trotzdem verdächtigt mich ein Teil des Volkes, daß ich auf große Macht und besondere Vorrechte ausgehe. So hat die Spaltung der Ansichten eine äußerst gefährliche Lage geschaffen. Ich muß mir selbst Mangel an persönlichen Eigen⸗ schaften vorwerfen, wie könnte ich da andere tadeln! Das Volk kam ins Elend, die Truppen haben schwere Zeiten durchgemacht, Schrecken brach bei der Bevölkerung aus, der Handel litt. Der Kummer beugt mich nieder, wenn ich daran denke. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß meine Ernennung, welche in den mir durch das stellvertretende Lifayuen überreichten Gesuchen geschah, dem Lande nicht günstig ist; die offizielle Annahme des Thrones, welche am 11. Dezember statt⸗ fand, mache ich hierdurch rückgängig. Die Petitionen werden durch das Staatsdepartement dem stellvertretenden Lifayuen zugestellt, um sie den Verfassern zur Vernichtung zurückzugeben. Alle Vorbereitungen für die Tbronbesteigung sollen sogleich eingestellt werden. Ich hoffe, an Aufrichtigkeit unseren Voreltern gleichzukommen, indem ich selbst alle Schuld auf mich nehme, sodaß meine Handlungsweise dem Geist der Menschlichkeit entspricht, die der Ausdruck des himmlischen Willens ist. u“ 8

Diejenigen, die die Wiedereinführung der Monarchie befür⸗ worteten, wurden von dem Wunsche geleitet, den Bestand des Staates zu stärken; aber da ihr Vorgehen sich als ungeeignet erwiesen hat, könnte ihre Vaterlandsliebe dem Lande schädlich sein. Diejenigen, die sich der Einführung der monarchischen Verfassung widersetzten, handelten aus politischer Ueberzeugung. Es möchte vorausgesetzt werden, daß sie nicht zum Aeußersten gehen und damit das Land in Gefahr bringen werden. ie sollen ihr Ge⸗ wissen befragen und ihre Vorurteile aufgeben und alles daran setzen, um die Lage zu retten, damit uns die Schrecken eines Bürgerkrieges erspart bleiben. Alle Fehler, welche begangen wurden, sind meine eigenen. Jetzt, nachdem ich die An⸗ nahme des Thrones zurückgenommen habe, wird jeder für seine eigenen Handlungen verantwortlich werden, wenn er weiterhin die Ruhe be⸗ droht und Veranlassung zu Komplikationen gibt. Ich, der Präsident, der mit der Regierung des Landes beauftragt ist, kann nicht müßig bleiben, wenn das Land seinem Untergang en';gegengeht. Mögen alle: Generale, Beamte, Soldaten und Bürger, dieses Edittes eingedenk sein!

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

Dem Reichstag ist zu der ihm früher vorgelegten Zu⸗ sammenstellung der Anordnungen, die der Bundesrat auf Grund von § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 erlassen hat, ein dreizehnter Nachtrag zugegangen. Beigefügt sind anhangsweise Ausführungs⸗ bestimmungen des Reichskanzlers zu wirtschaft⸗ lichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges. Dieser Nach⸗ trag enthält die im Monat März 1916 ergangenen Verord⸗ nungen. 8

Großes Hauptquartier, 5. April. (W. T. B.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Die Artilleriekämpfe in den Argonnen und im Maasgebiet dauern in unverminderter Heftigkeit fort. Die Lage ist nicht verändert. Links der Maas hinderten wir die Franzosen an der Wiederbesetzung der Mühle nordöstlich von Haucourt. In der Gegend der Feste Douaumont sind auch gestern vor unseren Linien südwestlich der Feste und unseren Stellungen im Nordteile des Caillette⸗Waldes wiederholte Gegenangriffe des Feindes blutig zusammengebrochen. 1 8

An der lothringischen und elsässischen Front führten unsere Truppen mehrere glückliche Patrouillenunter⸗

nehmungen durch.

Ergebnis der Luftkämpfe an der Westfront im März. Deutscher Verlust: II e“ durch Abschuß von der Erde . . . . . veI .“ Flugzeuge, d1166“ Flugzeuge. Französischer und englischer Verlust: Im Luftkampf 8 38 Flugzeuge, durch Abschuß von der Erde . . . . . 4 Flugzeuge, durch unfreiwillige Landung innerhalb unserer 8 LPinit.....e

imn andihiddt . . . 18“

25 dieser feindlichen Flugzeuge sind in unsere Hand gefallen, der Absturz der übrigen 19 ist einwandfrei beobachtet.

Flugzeuge, 9. Flugzeuge,

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Keine besonderen Ereignisse. Im Frontabschnitt zwischen Narocz⸗ und Wiszniew⸗

Oberste Heereslei ng.

Hauptquartier, 6. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

BWestlich der Maas verlief der Tag zunächst durch das Vorbereitungsfeuer, das wir auf die Gegend von Haucourt legten, sehr lebhaft. Am Nachmittag war auch die Tätigkeit unserer Infanterie rege. Sie stürmte das Dorf Haucourt und einen stark ausgebauten französischen Stützpunkt östlich des Ortes. Abgesehen von sehr erheblichen blutigen Verlusten büßte der Feind 11 Offiziere 531 Mann an unverwundeten Gefangenen, die zwei verschiedenen Divisionen angehören, ein. .

Auf dem rechten Maasufer wurde ein erneuter An⸗ griffsversuch der Franzosen gegen die von uns im Caillette⸗ Walde und nordwestlich davon am 2. April genommenen Stellungen schnell erstickt.

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Es hat sich nichts von besonderer Bedeutung ereignet. Oberste Heeresleitung.

Wien, 5. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Lage überall unverändert. b

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant. 1

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 5. April. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront keine Veränderung. An der Kaukasusfront fand von Erkundungsabteilungen statt. Ein feindlicher Kreuzer warf hundert Geschosse gegen die Küste bei Eduindjik, westlich von Eregli, erzielte aber keine Wirkung. Am 3. April beschoß unsere Flotte mit Erfolg die feinachechen Stellungen an der kaukasischen Grenze. Die feindlichen Truppen wurden durch diesen unerwarteten Angriff überrascht, verließen ihre Stellungen und flohen in Unordnung, wobei sie eine Menge von Todten und Verwundeten zurückließen. An dem⸗ selben Tage beschoß und versenkte unsere Flotte ein russisches Schiff, das mit Munition beladen war. In der Nacht vom 3. und 4. April versenkte der Kreuzer „Midilli“ einen großen feindlichen Segler, der mit Kriegsgerät und anderem Material beladen war, und nahm die Besatzung gefangen. Am 4. April früh begegnete die „Midilli“ einer russischen Flotte, bestehend aus einem großen Schiffe der Klasse „Kaiserin Marie“, einem Kreuzer und drei Torpedobooten, die sich damit begnügten, aus der Ferne wirkungslos nach der „Midilli“ zu feuern.

Der Krieg zur See. Terschelling, 5. April. (W. T. B.) Zwei Fisch dampfer haben einen offenbar britischen Torpe doboots⸗ zerstörer in schwerbeschädigtem Zustand eingebracht. Nach einer anderen Meldung aus Mmuiden ist der Fischtrawler „Celestyne Juliette“ 12 Meilen nordnordwestlich von Ter⸗ schell.ing dem englischen Torpedobootszerstörer „Me⸗ dusa III, der ins Schlepptau genommen war, begegnet. Nach einer Meldung aus Vleland ist ein niederländischer Fisch⸗ trawler mit einem vermutlich englischen Torpedoboot auf dem Wege nach Stortemek. Offenbar handelt es sich bei den obigen Meldungen um ein und dasselbe englische Schiff.

London, 5. April. (W. T. B.) Lloyds melden: Der britische Dampfer „Bendu“ (4319 t) ist versenkt worden. Ein Mann ist ertrunken, 27 wurden gelandet.

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Malmö, 5. April. (W. T. B.) Der schwedische Schoner „Alf“, von Stroemstad mit Grubenholz für Eng⸗ land unterwegs, ist mit Beschlag belegt und südwärts ge⸗ schleppt worden.

London, 5. April. (W. T. B.) Wie Llonds melden, ist der spanische Dampfer „Vigo“ (1137 t) im Golfe von Biscaya, 100 Meilen von Ouessant, von einem deutschen Unterseeboot torpediert worden. Die Besatzung ist, nachdem sie 24 Stunden in einem Boot umhergetrieben war, von einem britischen Dampfer aufgenommen und in Gibraltar ans Land gebracht worden.

London, 6. April. (W. T. B.) Der englische Dampfer „Bermindale“ (5242 Br. R. T.) ist versenkt worden.

Valencia, 5. April. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge eilte ein englischer Dampfer einem norwegischen Dampfer zur Hilfe, der Notsignale aussandte, kehrte aber, als er ein Unterseeboot erblickte, in den Hafen zurück. Er benach⸗ richtigte die spanischen Behörden, den britischen und den norwegischen Konsul davon. Das Schicksal des norwegischen Dampsers ist unbekannt.

London, 6. April. (W. T. B.) Nach einer Llonds⸗ meldung aus Havre ist der norwegische Dampfer „Baus“ torpediert worden. Vier Mann der Besatzung werden vermißt.

London, 6. April. (W. T. B.) Nach einem Telegramm Malta ist der Dampfer „Clan Campbell“ aus im Mittelländischen Meere von einem deutschen Die Mannschaft wurde

aus Glasgow Unterseeboot torpediert worden. gerettet.

Berlin, 6. April. (W. T. B.) Marineluftschiffe haben in der Nacht vom 5. zum 6. April ein großes Eisen⸗ werk bei Whitby mit Hochöfen und ausgedehnten Anlagen zerstört, nachdem vorher eine Batterie nöuördlich von Hull mit Sprengbomben belegt und außer Gefecht gesetzt war. Ferner wurden die Fabrikanlagen von Leeds und Ssse sowie eine Anzahl Bahn⸗ höfe des Industriegebietes angegriffen, wobhei sehr gute Wirkungen beobachtet wurden. Die Luftschiffe wurden heftig beschossen; sie sind alle unbeschädigt ge⸗

Der Chef des

dich wurde gebelen, die Leitung des Staats zu übernehmen. Alle,

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See verstärkte die russische Artillerie ihr Feuer.

landet 1 Admiralstabes der Marine.