2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen
u. dergl.
[28891 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll
am 4. September 1916, Vormitta
8 10 Uhr, an der Gerichtestelle, Berihn⸗ 19 N 14, III Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das
Neue Friedrichstraße 13
in Berlin⸗Lichtenberg, Böcklinstr. 9 . legene, im Grundbuche von Beofin. Saßtbe⸗ Nr. 379 (eingetragene Eigentümeri 6. Oktober 1915, dem Tage ““
herg⸗Stralau (Berlin), Band 14 Blatt
[2894] Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen am Rhein. Die gemäß buchs erlassene 3 ½ % igen Pfandbriefes unserer
ist gegenstandslos geworden. Die Direklion.
[2892] Alufgebot. Die Arbeiter
tragung des Versteigerungsvermerks Ber⸗
liner Terrainverwertungs⸗Gefellschaft
b. H. zu Berlin) eingetragene Grundstück ohnhaus mit rechtem Seitenflügel, äude und Hofraum, Gemarkung Pen. “ „ Grundsteuermu olle Art. 3897, Nutzungswert 12 700 2. Ge. bäu esteuerrolle Nr. 4883, — 87. K. 88. 15.
Vorderwo Quergeb Borhagen, Kartenblatt 1 8 a 65 qm aroß,
Berlin, den 3 April 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
[2820] Zwangsversteigerung. ,
Im Wege der Zwangevollstr⸗ckung soll am 4 September 1916, Vormittags 11 Uhr — an der Gerichtsstelle — Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk,
Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden
das in Berlin, Sonnenburgerstraße 9, b legene, im Grundbuche vom Schönhause
tor bezirk Band 71 Blat 2124 (eingetragener Eigentümer am 21. Oktober 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ b Emil Vausch zu Berlin) eingetragene Grundstück a. Vorder⸗
ermerks: Kaufmann
vobngebäͤude mit 1. rechtem Seitenflüge
Doppelquergebäude, 2 rechtem Seitenflügel nd 2 Höfen, b. Stall⸗ und S
gebäude im 2 Hofe links, Gemarkun
Berlin Kartenblatt 27 Parzelle 465/26,
10 a 98 qm aroß, Grundsteuermutterr⸗ Art 2905, Nutzungswert 16 500 vnexen bäudest uerrolle Nr. 2905.
Berlin, den 3. April 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abteilung 87. [43933]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 44 Blatt Nr. 1344 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmanns Benno Ebdert in Berlin einoetragene Grundstück am 15. Mai 1916, Vormittags
10 ¾ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht „Brunnenplatz, versteigert werden.
Trenn⸗ 2163/34 Victoria⸗Allee)
— an der Gerichtsstelle — Zimmer Nr. 30 1, Das Grundstuck umfaßt die
stücke Kartenblatt 1 Parzelle .2 Augusta un 2164/34 (Acker an der August Victoria⸗Allee) von 6 a 94 qgml Göusts Es ist verzeichnet in der Grundsteuer⸗ mutterjolle des Gemeindebezirks Berlin⸗ Reinickendorf unter Artikel Nr. 1282 mit einem Reinertrage von 0,07 Taler. Der Versteinerungsvermerk ist am 1. Juli 1915 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 5. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6. 6. K 61. 15/19.
[2891] Zwangsversteigerun Im . der Swaenssopiit kuna soll das in Lübars belegene, im Grundboche von Lübarg Band 8 Blatt Nr 247 zur Zeit der Eintragung des Versteige ungs⸗ vermerks berrenlose, früher auf den Namen des Steinmetzmeisters Karl Dittmer in Berlin eingetragene Grundstück am 21. Juni 1916, Vormittags 11 Uhr durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz Zimmer 30, 1. Stockwerk, versteigert werden. Das in Lübars auf den Buch⸗ bolzenden belegene Grundstück umfaßt die Parzellen 431/111, 432/108, 433/108 434/111, 435/108 und 4396/111 des Kanten⸗ blatts 2 von 40 a 90 qm Größe und ist in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Lübars unter Artikel 229 mit einem Reinertrage von 2,34 Talern verzeichnet. Der Versteigerungzvermerk ist am 3. Januar 1916 in das Grundbuch eingetragen. Verlin N. 20, 4. April 1916. Königliches Amtsgericht Berlin Abteilung 6.
Brunnenplatz, den
Wedding.
In Unterabteilung 4 der heutig Nr. d. Bl. (Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren) befinden sich zwei Bekannt⸗ machungen der Pester Ungarischen Commercial Bank Budapest, betr. Verlosung, an deren Schluß in Amorti⸗ sation befindliche Wertpapiere angezeigt
87. K. 93. 15.
ie Inhaber der Urkunden werden
m gefordert, binnen
scheine ohne weiteres
strichen werden.
Berlin, den 8. April 1916.
Der Vorstand des Sterbekassenvereins von Angehörigen der Reichsdruckerei.
[2893] Policenaufgebot.
2
sicherungspo
e⸗
emacht, r⸗ gemach
dem Erscheinen Stelle derselben eine neue gefertigt werden wird.
Berlin, den 8. April 191 Friedrich Wilhelm Lebene⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Direktion.
Aufgebot
J,
9
2162]
e
Zarembski in Foßhbütte
7
Abtetlun Mathias Zarembski eingetragenen Hypo⸗ thek von 572,59 ℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 16. September 1916 Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten wericht anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die 11“ der Urkunde erfolgen Ird. Berent, den 4. April 1916. Königliches mtsgericht. [2737] “
Amtsgericht Cloppenburg.
8 Aufgebot.
Der Elgner Theodor Heinrich Wehage zu Pcheim hat das Aafgebot des ver⸗ loren gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche der Gemeinde Mol bergen auf Art. Nr. 60 in Abteilung 3. unter Nr. 3 eingetragene Hypothek wie folgt: „Einhundertfünfzig Thaler Couraut ingrossiert als Generalhvpothek auf den Anbauer Jobann Hinrich Meyer zu Peheim am 17. April 1862 für den Zeller Herm. Lüken zu Osierlindern“ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Oktober 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Keraftloserkläͤrung der Urkunde erfolgen 1916. März 29.
[2899] Ausfgeboo. „Der Besitzer Friedrich Endruckz in Grieben hat beantragt, den verschollenen Knecht Christoph Quassowski, zuletzt wohnhaft in Geseben, fuͤr tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 5. November 1910, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterteichneten Gericht in Elberfeld, Zimmer 68, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen Agebt. g LW“ spätestens im Aufg ermin Ger 8
ncgen e dem Gericht Auzeige zu
Elverfeld, den 7. April 1916.
Königliches Amtagerscht. Abt. 16. [2288] Aufgebot.
Der Gutsbesteefe Mex Gersdorf in Reichenbach hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den am 3. Nobember 1854 in G“ Tagearbeiter Ernst Julius Junguickel, der zuletzt in Re ⸗ 2 . 19 zuletzt in Retchen
w sich von dort vor etwa 35 Jahren auf Wanderschaft begab,
1““
werden.
—
und der seitoem verschollen ist, für tot erklären. Der Verschollene wird 85
Die Erben nach dem Altsitzer Mathias 8 und nach der Witwe Josefine Barbara Jasinski, geb. Zarembski, haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes vom 18. Februar 1897 über die im Grundbuche von Foßhütte Blatt 3 g III Nr. 6 für den Alitsitzer
5 367 des Handelsgesetz⸗ Verlustanzeige wegen des 3 ½ % Rank, Serie 26 Lit. E Nr. 11 838 über ℳ 100,—,
heesbasen am Rhein, den 8. April
Herren Richard Pinkert und Wilhelm Pinkert haben das Auf⸗ gebot der Versicherungsscheine Nr. 2677 und 2776 des Sterbekassenvereins von An⸗ ebörigen der Reichsdruckerei beantragt auf⸗ 13 Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei dem unterzeichneten Vorstande anzumelden, widrigenfalls die .eege; Versicherungs⸗
Verfahren vom Unterzeichneten für ungültig erklärt und ihre Nummern in dem Stammbuch ge⸗
Die auf den Namen des Herrn Hans Kand, in Kjär, lautende Ver⸗
olice Nr. 232 885 ist nach An⸗ zeige des Versicherten in Verlust geraten. Dies wird gemäß § 9 der Versicherungs⸗ bedingungen mit dem Bemerken bekannt daß nach fruchtlosem Ablaufe einer Frist von deei Monaten nach dieses Inserats die ge⸗ nannte Police für kraftlos erklärt und an Police aus⸗
— f
8 1
unbeschadet des lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver nissen und Au von den Er gung verlangen, als gung der nicht aus ach ein Ueberschuß ergibt. onen 1nggas tat fü entsprechenden Teil der Verbindlichkei Fi Feagltnnc 1 Verbindlichkeit. Vermächtnissen und Auflagen sowie für die ” denen die Erben unbeschaäntt aften, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe d
„H 82
[2992] Pfandbriefe
sind durch Ausschlußurteil vom Tage für kraftlos erklärt worden.
[2756] Im Namen des Königs!
Stuhm, für tor zu erklären. Der zeichnete Verschollene wird aufgeforder
gebotstermine zu melden,
die Todeserklärung erfolgen wird. A
ergeht die Aufforderung, 1 Aufgebotstermine dem 8 t Anzeige ¹ machen. ““ Stuhm, den 7. April 1916.
Königliches Amtsgericht.
(2898]
Der Justizrat W. 35, Potsdamerstr. 123 b, hat Nachlaßpfleger für die Erben des 13. November 1914 im Krankenhauf
al
Waldenserstr. 31, Emil Berthold Louis Keilert das Auf gebotsverfahren zum Zwecke der Aus schließung von Nachlaßgläubigern bean tragt. Die Nachla
aufgefordert, ihre in dem auf
Keilert spätestens
vor dem
Grundes der Forderung zu enthalten. Ur. kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlofsenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Glaͤubiger 1X“ Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Glänbiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Tetlung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Bevlin, den 1. April 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. (186bH88 1
[29912131 Aufgebot.
2 Der Versteigerer Wilhelm Biesenthal in Magdeburg hat als Verwalter des Tesshe des am 18. Januar 1916 in Magdeburg verstorbenen Kaufmanns H. O. Goll von dort das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschliehung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Kaufmanns H. O. Gon spätestens in dem auf den 23. Jüuni 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Halberstädter⸗ straße 131, Zimmer 111, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift heizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, Rechts, vor den Verbind mächt⸗ sacen berücksichtigt zu een nur insoweit Befriedi⸗ ch nach Befriedi⸗ geschlossenen Gläubiger Auch haftet ch der Teilung des r den seinem Erbteil
jeder Erbe na Pflichtteilsrechten,
tritt, wenn sie sich nicht melden,
hnen nach der Teilung des Nachlasses n ür den seinem Erbteil “ Teil er Verbindlichkeit haftet. b Magdeburg. den 7. April 1916. Köntgliches Amtsgericht A. Abt. 8.
Die auf den Inbaber lautenden 3 ½ % igen efe der Norddeutschen Grund⸗ reditbank in Weimar Nr. 10881 und 3975 Ser. VII Lit. C über je 1000 ℳ
heutigen
Weimar, 29. Marz 1916. Großherzogl. S. Amtzgericht.
In der Aufgebotssache des Halbbauern
Filbrandt, in Danzig, Sandgrube 1/2, vertreten durch den Rechtsanwalt Jastizrat Bentz in Marienburg Westpr, haben be⸗ antragt, den verschollenen Kaufmann Ernst
Filbrandt, zuletzt in Braunswalde, e⸗
sich spätestens in dem auf den 25. No vember, 9 Uhr Vormittags, vor dem unterzeschneten Gericht anberaumten Auf⸗ widrigenfalls
alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ätestens im
Fr.,ee; Feilchenfeld I. in Berlin am
Moabit verstorbenen, zuletzt in Berlin, wohnhalten Arbeiters
83 iger werden S e Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Arbeiters Emil den 19. Juni 1916. Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des
[29031 Oeffentliche Zustellung. Der Kürschnermeister Daul in Berlin, Ohanienstraße 69, Pr ozeßbevoll. mächtigte: Rechtsanwälte Lenk und Dr. Michaelis in Berlin, Kleine Präsidenten⸗ straße Nr. 3, klagt gegen den früheren Sekretär der russischen Botschaft Rempen, zuletzt in Hamburg, Petkumstraße 24, jetzt unbekannten Aufenthalts — 31. C. 116.16.—, unter der Behauptung, daß Beklagter, der seinerzeit in Friedenau, Südwestkorso, ge⸗ wohnt haben soll, im Winter 1913/14 für seine Ehefran Olga Rempen von dem Kläger eine Skunksgarnitur zum Preise von 500 ℳ käuflich geliefert erhalten hat und hierauf noch den mindestens seit 1. August 1914 fälligen Restbetrag von 75 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 75 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Auaust 1914 zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits sowie diejenigen des Arrestver⸗ fahrens gleichen Rubri zu tragen und das Urteil fuͤr vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 10. Juni 1916, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 30, I. Stockwerk, geladen. Berliu⸗Schöneberg, den 7. April
1916. Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. [2902] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Albrecht & Dill zu Ham⸗ burg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. O. Dehn, O. Wolffson, H. Dehn u. H. Wolffson zu Hamburg, klagt gegen die Firma Maul. F. Pardo & Co. zu Paris, wegen gekaufter und nicht ge⸗ lieferter Waren — 30 Tons Samana Cacao — mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 23 398,68 ℳ nebst 5 % Zinsen auf 2643,35 ℳ vom 1 September, auf 7832,20 ℳ vom 1. Oktober, auf 12 923,13 ℳ vom 1. November 1914 ab 3 verurteilen. Klägerin ladet die Be⸗ lagte zur mündlichen Verhandlung des Re tsstreits vor das Landgericht in Ham⸗ burg, Kammer 9 für Handelssachen (Zivil⸗ justizgebäude, Stevekingplatz), auf den 24. Juni 1916, Vormittags 9 ⅓ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem
9̃˙*
gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt
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Wiechorek
Zustellung wird die bekannt gemacht. üg amburg, den 8. er Ger 2896] Der Kaiserliche Komm 1“] den von einem deut gebrachten Heimatshafen Thurö, und bestehende Ladung einzuzieh teiligten werden aufgefordert sprüche binnen einer 8 3 Wochen, die mit Abkau Tages nach der Ausgabe der machung enthaltenden Nummer des Ne anzeigers beginnt, durch Einreichn . Reklamationsschrlft geltend zu mohung n
b u machen 8-; muß von einem mit schriftlicher Noye versehenen, bet eine hetftlicer Vollvas
m deut heesseeh echi en walt 1n Füü m Richteramt e rieben seire erlangt het, ag Kiel, den 7. April 1916. Das Prisengericht.
[2895] Bekanntmachung.
In der Prüjen ache, bet. fad; schwedischen Dampfer „Capella“ af die Frist zur Geltendmachang vn t s 0. Ma 8 8 sU.I ,G längert. a. einschlitzsch
Klek, den 8. April 1916.
Das Prisengericht.
3) Verküäufe, Verpachtunge Verdingungen za.
8— gief Verdingung. ie Lieferung von Piassavaw die Kaiserlichen Weftend Büsehs In- Wilbelmshaven soll am Montag, d 1. Mai 1916, Vormittags 11 ' begeegen Pias Für den Fall, daß Piassava nicht erhältlich, kann greeigneter Ea⸗ s boten werden. Zuschlagsfrist 30 Tage. Bedingungen können gegen 0,50 4 bar oder deutschen Briefmarken von Registratur des Verwaltungzressortz zogen werden. Bestellgeld nicht erforderlich. Danzig. den 10. April 1916. Kaiserliche Werft.
April 1916.
tsschreiber des Landtaih
b issa b
en.
. ihre 2. Frist vr f des zret diese Bekan
zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
WTb
Beschaffungsabteilung.
AGE
Lit. 4. 30 Stück à 468. 3803 4001 4161 88
Lit B. 40 Stück à % 2040,
Lit. C.
Lit. D. 80 Stüc — 45624 45973 45992 “ 51630 51654 52139 55669 55943 56569 63812 63958 63974 69091 70294 70925 77039 77098 77824 82884 83210 83227.
Lit E. 40 89170 89618 89713 95953
56670 64617 71329 79122
Stück à ℳ 2040,—
106955. Die Verzinfung der
1916 auaf. Vom gleichen Tage ab ist
Fraukfurt
Hamburg bei der Deutsch p„ Stuttgart bei der W
gegen Rückgabe de
1. April 1917 u. ff. nebst Talon.
Kapitalsrückzahtung einbehalten.
em 1. Oktober 1931.
8
Lit. B.
Lit. O.
Lit. D. Nr. 74934,
1 Lit. E. Nr. 94755 rückahlbar seit Oktober 19
Nr.
Nr. 38634,
104919, 15.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
8 Zweiundzwanzigste Obligationenauslosung,f vorgenommen om 1. April 1916 vor Notar und Zeugen.
Serie I (Stammlinie Haidar⸗Pascha — Angora). —
18195 18965 19097 19369 19850 19995 2225 22923 23119 567 25436 25487 25674 25777 26481 27008 27502 2293 29199 39553 31260 31385 31482 32348 33033 33962 35600 35749 36141 36979 2 Stüuck à ℳ 10 200,—.
Errir 1I1 (Ergänzungsuetz Eskischehir — Konia).
47260 47556 48383 49221 53136 53137 53857 54087 57436 57447 57619 64618 64990 65772 72440 73689 75179 79124 79205 79546
90491 90739 90854 90907 91010 91011. 92296 5953 96742 97298 97366 98057 98897 99017 99019 99058 99778 102210] 102367 102773 103894 104221 104771 102976 199299 189702 102700
Fehlen Coupons, so wird deren Wert Der Anspruch auf Kaxitalsrückzahlung
39604 43786 56006 5600
Société du Chemin de Fer Ottoman d'Anat Die Geueraldirektion. Fr. J. Günther.
Nr. 63 576 865 1635 1697 216
004 4161 4262 4268 4887 5535 5554 6224 6409 7697 8199 873 1 9628 9785 10678 11443 11648 11883 12312 34983 1494 t. B9189 878
17177 10, 24334 20 30086
37226
Nr. 15190 15355 16470
Nr. 38244 38607.
Nr. 39842 49573 54407 58059 66962
43040 48 51101 öl 55186 55 62942 62 68992 690 76673 700 81643
89097 LI 94459 94
40422 40589 50600 50978 54497 54499 58550 60189 67975 67976 75180 75612 76368 79626 79659 81030
Nr 85375 88871 89096
105699 105704 106700 10.
voraufgeführten Obligationen hört mit dem K. Oktetg
der Kapitalbetrag zahlbar
in Berlin bei der Deutschen Bank,
„ Dresdner Bank,
a. M. bei der Heutschen Rank Filiale Frankfur Deutschen Vereinsbank,
en Bank Filiale Hamburg,
ürttembergischen r Obligationen und der ni v
cht mehr fällig werdenden Couoe 1
erlischt
Restaute Lit. A. Nr. 279 6146 9259 9565 10093, 15398 15597 16215 17729 33410 36225
36954,
7 56008 56582 64220 69589 609
91
Ed. Huguenin.
5 % Stahlwerk Julienhütte Obligationen von 1905. Verlosung am 1. April 1916.
228 257 260 268 270 284 299 312 340 350 353 396 423 433 460 481 501 513 515 536 541 543 550 573 9G
Auszug der 1 †
99
thek darf den Betrag von 100 000 ℳ
tilgen und seitens des Gläubigers grund⸗ Grundschulden zum nächstzulässigen Kün⸗ nerhalb des ersten
leihungen auch ohne Erfüllung dieser Be⸗
n Stücke, deren Verzinsung Juli 1916 aufhört, sind rückzahlbar und werden
ten Tage ab i der Berliner Handels⸗
ae Nationalbank für Deutsch⸗ n Bankhause C. Schlesinger⸗ K
e Eo., Commandit⸗
sellschaft auf Actien, g⸗9. bei dem Schlesischen nkverein nebs. Der Betrag fehlender Zins⸗ steine wird bei der Einlösung der obigen Stücke vom Kapitalbetrage gekürzt.
*
8
[69755] Auf rium gem 16. August
Grund der vom Staatsministe⸗ emäß Allerhöchstem Erlasse vom 1914 erteilten Ermächtigung von 21. Dezember 1915 erteilen wir hier⸗ durch dem Charlottenburger Hypo⸗ chekenbankverein zu Charlottenburg die Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschrei⸗ bungen bis zum “ von zwanzig Millionen Mark nach Maßgabe der von der Generalversgumlun⸗ des Vereins am 16. November 1915 beschlossenen Satzung. Gleichzeitig wird dem vorgenannten Hvpothekenbankverein auf Grund des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Ar⸗ iikkls 1 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. No⸗ bember 1899 die Rechtsfähigkeit hier⸗ mit verliehen. Berlin, den 21. Dezember 1915.
Der Justizminister.
Beseler. der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
von Schorlemer.
Der Finanzminister. “ Lentze. Der Minister des von Loebel
—
Satzung des
Charlottenburger Hypothekenbankvereins.
Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 81. “
Zur Förderung des Grundkredits Char⸗
lottenburger Hausbesitzer wird unter der
Bezeichnung EEE11“
8—
„Charlottenburger auf Grund staatlicher Verleihung unter Ausschluß des Erwerbszwecks ein rechts⸗ fähiger Verein mit dem Sitz zu Char⸗ lottenburg gegründet.
§ 2. Gegenstand des Unternehmens.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beleihung von “ des Stadtbezirks Charlottenburg mit Nach⸗ hypotheken (Hypotheken zur zweiten oder späteren Stelle) hinter der ersten Hälfte des Grundstückswertes und die Ausgabe verzinslicher von der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg verbürgter Schuldverschrei⸗ bungen (Pfandbriefe) auf Grund der er⸗ worbenen Hypotheken. Die einzelne Hypo⸗
nicht übersteigen.
„Die Beleihung ist nur zulässig, wenn sämtliche voreingetragenen Hypotheken und Grundschulden mit jährlich mindestens 4¼ %oe der ursprünglichen Forderung zu
sätzlich unkündbar sind, oder wenn ihre Umwandlung in derartige Hypotheken und
digungstermin vom Schuldner in rechts⸗ verbindlicher Form Augesichert wird. In⸗
Jahres seit dem Tage der Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein kann jedoch der Vorstand Be⸗
dingung zulassen, soweit und solange die Städtische Sparkasse in Charlottenburg läubigerin der voreingetragenen Hypo⸗ theken und Grundschulden ist. Die Ausgabe von Pfandbriefen ist durch die Bürgschaft (Garantieübernahme) der Stadtgemeinde Charlottenburg in der Weise begrenzt, daß der Gesamtnennwert der umlaufenden Pfandbriefe niemals die Summe übersteigen darf, für welche sich die Stadtgemeinde Charlottenburg ver⸗ bürgt hat. § 3. Sonstige Geschäfte. „Verfügbares Geld des Vereins ist durch Hinterlegung bei der Svarkasse der Stadt Charlottenburg oder bei geeigneten, vom Magistrat der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zu bestimmenden Bankhäusern, durch Barausleihung von Hypotheken, durch An⸗ kauf der Pfandbriefe des Vereins oder von an der Berliner Börse gehandelten Privat⸗ diskonten sowie durch Ankauf solcher ertpapiere nutzbar zu machen, welche bei der Reichsbank mit 75 % ihres Kurs⸗ wertes beliehen werden können. Der Erwerb von Grundstücken ist dem erein nur zur Verhütung von Verlusten
Rüeieremn erforderlichen Beträge schießt
Aufsicht. Daneben steht der Stadtgemeinde
tadtgemeinde nötigenfalls vor.
§ 5. Aufsicht. Der Verein untersteht der staatlichen im Hinblick auf ihre Bürgschaftsleistun bei der Geschäftsführung des Bereinn 8 3 Mitwirkungsrecht zu. Dieses wird nach den Anweisungen des Magistrats urc den Magistratskommissar ausgeübt.
§ 6. Vereinsrecht.
Soweit die Satzung nicht ein anderes bestimmt, finden auf den Verein die Vor⸗ schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Vereine Anwendung.
8 7. Geschäftsordnung.
Zur Ausführung der Satzung ergeht eine Geschäftsordnung, welche der Auf⸗ sichtsrat nach Anhörung des Vorstandes und mit Genehmigung des Magistrats festsetzt und nötigenfalls abändert.
. § 8. Bekanntmachungen.
„Die durch die Satzung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen des Ver⸗ eins erfolgen mit rechtsverbindlicher Kraft durch den Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. Im übrigen erfolgen die Bekanntmachungen durch die vom Aufsichtsrat hierzu be⸗ stimmten Blätter.
Abschnitt II. Mitgliedschaft.
§ 9. Aufnahme in den Verein. Jeder Eigentümer und Miteigentümer eines im Charlottenburger Stadtbezirk be⸗ legenen Hausgrundstückes kann Mitglied des Vereins werden, ein Miteigentümer jedoch nur, wenn sämtliche anderen Mit⸗ eigentümer sind oder gleich⸗ zeitig werden. Miteigentümer haben ge⸗ meinschaftlich die Mitgliedschaftsrechte und pflichten der Einzelmitglieder; sie haften als Gesamtschuldner.
Ueber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen den ablehnenden Be⸗ schluß des Vorstandes findet innerhalb 6 Wochen nach Zustellung des Beschlusses die Beschwerde an den Aufsichtsrat statt, welcher endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet. Die Aufnahme von juristischen Personen in den Verein und die Beleihung von Grundstücken derselben kann nur mit Zu⸗ stimmung des Magistratskommissars er⸗ folgen. Die Aufnahme darf physischen nicht versagt werden, falls sie rben eines Vereinsmitgliedes sind und die Aufnahme innerhalb drei Monate nach dem Erbanfall beantragen.
. 10. Eintrittsgeld.. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von dreihundert Mark zu entrichten. Das⸗ selbe ist zur Hälfte sofort, zur anderen Hälfte bei Stellung des Beleihungsan⸗ trages, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme zu zahlen. Ein Rückforderungsrecht ist unbeschadet der Be⸗ stimmung des § 11 Absatz 2 ausgeschlossen. Geht das Eigentum an einem satzungs⸗ naͤhig beleihbaren oder beliehenen Grund⸗ von einem Vereinsmitglied auf ein ichtmitglied über, so ermäßigt sich für dieses das Eintrittsgeld auf hundert Mark, sofern der Eintritt innerhalb 3 Monate nach dem Fet ö erfolgt. Durch einstimmigen Beschluß des Vor⸗ standes kann die Frist auf 6 Monate ver⸗ längert werden. Ein Eintrittsgeld ist nicht zu zahlen, wenn im Falle des Erb⸗ gangs das Eigentum auf gesetzliche Erben erster oder zweiter Ordnung oder auf Ehe⸗ gatten übergeht. “ Von Miteigentümern ist das Eintritts⸗ geld zusammen nur einmal zu entrichten. 8 11. Anspruch auf Beleihung. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf satzungsmäßige Beleihung seines Grund⸗ besitzes innerhalb der Mittel, die aus Be⸗ schaffung der von der Stadt garantierten Pfandbriefbeträge vorhanden sind. Lehnt der Vorstand den Beleihungsantrag ab, so findet innerhalb 6 Wochen nach Zustellung des Beschlusses die Beschwerde an den Aufsichtsrat, gegen den ablehnenden Be⸗ schluß des Auffichtsrats mit gleicher Frist die weitere Beschwerde an den Magistrat statt, welcher endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet. B
Bei gänzlicher Ablehnung eines Be⸗ leihungsantrages ist dem Antragsteller das von ihm gezahlte Eintrittsgeld bei seinem Austritt aus dem Verein zurückzuzahlen, sofern er anderweite Beleihungen vom Verein nicht gehabt und den Austritt spä⸗ testens ein Jahr nach erfolgter Ablehnung des öö“ erklärt hat.
Die Mitglieder sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, im Falle der Ueberschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins au Verlangen des Vorstandes zur Deckung der Vereinsverbindlichkeiten Nachschüsse zu leisten. Das einzelne Mitglied kann aus dieser Nachschußpflicht höchstens mit einem Betrage herangezogen werden, welcher ¼0 des ursprünglichen Nennwertes des ihm oder seinem Rechtsvorgänger von dem Verein gewährten Hypothekendarlehns entspricht. Innerhalb dieser Grenze werden die erforderlichen Nachschüsse ver⸗ hältnismäßig auf die Vereinsmitglieder
bei
schlissen
und nicht vererblich. Miteigentümer haben
einen Bevollmächtigten zu ernennen. Vollmacht ist auf Verlangen des Vor⸗ standes zu beglaubigen. Im übrigen ist eine Bevollmächtigung unstatthaft.
oder Austritt. Schluß eines Geschäftsjahres mit zwei⸗ jähriger Kündigungsfrist zulässig.
schließen aus einem der folgenden Gründe:
Beschwerde gemäß § 11 statt.
fzu wählen sind, die absolute Stimmen⸗
Die Nachschüsse sind den Mitgliedern Vorhandensein von Betriebsüber⸗ s * zurückzuerstatten.
13. itgliedschaft ist nicht übertragbar
k
Die
ur Ausübung der Mit h Die
14. Erlöschen der Mitgliedschaft. ie Mitgliedschaft erlischt durch Tod r Austritt ist nur zum
8
Der Vorstand kann ein Mitglied aus⸗
a. wenn es seit länger als einem Jahre Eigentum an L“ beleih⸗ baren Charlottenburger Hausgrund⸗ stücken nicht mehr besitzt und sich in einem Haftungsverhältnis zum Ver⸗ ein nicht mehr befindet,
b. wegen Verlustes der Ehrenrechte,
c. wegen Nichterfüllung seiner satzungs⸗ mäßigen oder vertraglichen Verpflich⸗ tungen gegenüber dem Verein,
d. wegen Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen,
e. wegen eines den Verein schädigenden Verhaltens.
Gegen den Ausschließungsbeschluß findet
bürgerlichen
Abschnitt III.
Verwaltung. § 15. 8
Organe.
Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, 3. die Generalversammlung. Ta werden, so⸗
Die Beschlüsse der O weit das Gesetz und die Satzung nicht ein anderes bestimmt, mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit der erschienenen Mitglieder ge⸗ faßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme ves Vorsitzenden. A. Der Vorstand.
16. Zusammensetzung, Bestellung. Der Vorstand besteht aus mindestens wei Mitgliedern. Diese werden vom Auf⸗ sichtsrat in getrennten Wahlgängen mit absoluter Stimmenmehrheit Die Wahl bedarf 8 ihrer Gültigkeit der Be⸗ stätigung des Magistrats.
Die Dauer der Bestellung der Vor⸗ standsmitglieder regelt sich, soweit sie be⸗ soldet werden, nach besonderer Verein⸗ barung, im übrigen erfolgt sie auf die Dauer von längstens 6 Jahren; sie kann jederzeit, unbeschadet des Anspruchs auf die etwaige vertragsmäßige Vergütung, vom Magistrat widerrufen werden. Die Vor⸗ standsmitglieder sind mit Genehmigung des Magistrats befugt, auch nach Ablauf
Tätigkeit gewährt werden.
anderweitig in der Satzung zugewiesenen Befugnissen zu:
Den Aufsichtsratsmitgliedern darf in einerlei Form eine Vergütung für ihre
§ 21. Zuständigkeit. Dem Aufsichtsrat steht außer den ihm
1) die Ueberwachung der Geschäftsfüh⸗ rung des Vorstandes und die Prüfung von Beschwerden über dieselbe,
2) der Geschäftsbücher, der Kasse, der Effekten und Schuldver⸗ schreibungen sowie die Ernennung von Revisoren zur Vornahme ordent⸗ licher und außerordentlicher Revi⸗ sionen,
3) die Prüfung der Jahresrechnungen, der Bilanz, der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung und die Berichterstattung über die Prüfung an die Generalver⸗ versammlung,
4) die Vertretung des Vereins bei der Vornahme von Rechtsgeschäften und Prozessen mit den Vorstandsmit⸗ gliedern,
5) die Festsetzung der Gehälter,
6) die Festsetzung der Geschäftsordnung nach näherer Bestimmung des § 7. Soweit der Aufsichtsrat zur Vertretung des Vereins befugt ist, finden die Bestim⸗ mungen des § 17 über die Abgabe rechts⸗ verbindlicher Willenserklärungen für den Verein entsprechende Anwendung. § 22. Prüfungsausschüsse.
-
2
Zur Prüfung und Genehmigung der von dem Vorstande festgesetzten Beleihungs⸗ werte bei Darlehnsgesuchen bildet der Ma⸗ gistrat aus den Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats Prüfungsausschüsse. Der Vorsitz in den Prüfungsausschüssen wird von dem Magistratskommissar oder dessen Stellvertreter geführt. C. Die Generalversammlung. § 23. Berufung. Die Generalversammlung ist von Vorstande mittels öffentlicher Bekannt⸗ machung mindestens zwei Wochen vor dem Tage der Versammlung unter Angabe der von dem Aufsichtsrat aufgestellten Tages⸗ ordnung zu berufen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter, bei ihrer Behinderung der Magistratskommissar. Die ordentliche Ge⸗ neralversammlung findet alljährlich inner⸗ halh des zweiten Kalendervierteljahres att. Eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung ist zu berufen, 1) wenn der zehnte Teil der Vereins⸗ mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt, 2) wenn von einer ordentlichen General⸗ versammlung ein dahingehender Be⸗ schluß gefaßt ist, 8 3) wenn über die Auflösung des Vereins
ihrer Amtszeit bis zu ihrer etwaigen Neu⸗ bestellung oder bis zum Eintritt ihres Nachfolgers die Amtsgeschäfte weiter zu
führen. 8 Vertretungsmacht.
Der Vorstand vertritt den Verein ge⸗ richtlich wie und führt die Geschäfte innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen selbständig. Er ist verpflichtet, die satzungsmäßigen Beschlüsse des Auf⸗ sichtsrats, der Generalversammlung und des Magistrats zur Ausführung zu bringen. Für Vollmachten, öffentliche Bekannt⸗ machungen und alle schriftlichen Erklärun⸗ gen, welche den Verein verpflichten, ist die unter dem Namen des Vereins erfolgte Zeichnung zweier Vorstandsmitglieder er⸗ forderlich und ausreichend. Der Nachweis der Vertretungsmacht wird den Behörden gegenüber durch eine amtliche Bescheini⸗ gung des Magistrats geführt. Der Vor⸗ stand kann einzelne Vorstandsmitglieder, Beamte des Vereins oder Dritte zur Vor⸗ nahme von einzelnen Rechtsgeschäften für den Verein bevollmächtigen. § 18. Personal. Der Vorstand bestellt auf Grund der vom Aufsichtsrat genehmigten Anstellungs⸗ bedingungen die Angestellten des Vereins. § 19. Geschäftsgang. Die Geschäftsverteilung und den Ge⸗ schestsgmmg regelt die Geschäftsordnung
B. Der Aufsichtsrat. § 20. Zusammensetzung, Bestellung, Beschlußfassung.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Diese werden von der Generalversammlung aus den Mitgliedern des Vereins mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und sind vom Magistrat zu bestätigen.
Wenn bei der Wahl mehr Personen, als
mehrheit erhalten, so gelten die als ge⸗ wählt, welche die meisten Stimmen er⸗ halten haben. u“
Wird die absolute Mehrheit beim ersten Wahlgang nicht erreicht, so kommt von denen, welche die meisten Stimmen er⸗ halten haben, die doppelte Zahl der noch zu Wählenden in die engere Wahl. In dieser Art wird so lange fortgefahren, bis für alle zu Wählende eine absolute Mehr⸗ heit erzielt ist.
Bei Stimmengleichheit
zu beschließen ist.
8§ 24. Zuständigkeit.
Die Generalversammlung beschließt:
1) über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung, sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats,
2) über die vom Aufsichtsrat unter Zu⸗ stimmung des Magistrats vorgeschla⸗ genen Satzungsänderungen,
3) über die Auflösung des Vereins,
4) über sonstige vom Aufsichtsrat auf die Tagesordnung gesetzte Anträge und Gegenstände,
5) Wahlen zum Aufsichtsrat (§ 20).
Die Generalversammlung ist berechtigt,
wenn die Bilanz oder die Gewinn⸗ und
Verlustrechnung nicht sogleich genehmigt
wird, einen Ausschuß zur Nachprüfung zu
ernennen. Ueber Beanstandungen, die der
Ausschuß aufrecht erhält, entscheidet der
Magistrat. 1 D. Der Magistratskommissar.
§ 25. Aufsichtsführung, Befugnisse.
Dem Verein gegenüber übt der Magi⸗
strat seine Rechte durch den Magistrats⸗
kommissar aus. Dieser wird ebenso wie ein Stellvertreter für ihn ständig vom
Magistratsdirigenten bestellt.
steht na⸗
Dem Magistratskommissar mentlich die Befugnis zu: 1 1) jederzeit die Bücher und Schriften des Vereins einzusehen, sowie den Be⸗ stand der Kasse und die Bestände an Wertpapieren zu untersuchen, 2) von den Verwaltungsorganen des Vereins Auskunft über alle Ge⸗ schäftsangelegenheiten zu verlangen und bei Beleihungsanträgen die Schätzungen nebst den Unterlagen sich zur Nachprüfung vorlegen zu lassen, an den Generalversammlungen und den Sitzungen der Verwaltungsorgane teilzunehmen, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, insbe⸗ sondere die Anberaumungen von Sitzungen sowie die Ankündiaung von Gegenständen zur Beschlußfassung zu verlangen, 8 4) die Ausführung von Beschlüssen oder Anordnungen der Verwaltungsorgane mit aufschiebender Wirkung zu be⸗
3)
jenigen welche dem Verein bei seiner Gründung oder in den ersten drei Monaten nach der Gründung beigetreten sind oder ihm min
destens ein Jahr angehören. Ausnahme
hiervon sind nur mit Genehmigung des Aufsichtsrats zuläs
mungen des § 31 des Hypothekenbank⸗ gesetzes sinngemäße Anwendung.
8 Abschnitt IV. Geschäftsbetrieb. A. Hypotheken. 8 1 § 27. Beleihbare Grundstücke. Beleihungsfähig sind die im Stadtbezirk
Charlottenburg belegenen bebauten Haus grundstücke der Vereinsmitglieder, sofern
1) die Gebäude ausschließlich oder vor⸗ nehmlich Wohnzwecken dienen,
2) die Gebäude seit einem Jahre bezugs⸗ fertig und, sofern und soweit sie nicht vom Eigentümer genutzt werden, min⸗ destens zu 25 des von dem Verein ge⸗ schätzten Mietsertrages vermietet sind.
Grundstücke, die ausschließlich oder vor⸗
nehmlich gewerblichen oder industriellen
wecken dienen (Hotels, Warenhäuser,
Theater, Fabriken usw.), sind von der Be
eihung ausgeschlossen.
828 I ie Darlehnsgewährung ist
Vereinsmitglieder
ersonen. auf die⸗ beschränkt,
Die etwaige
ig. itgliedschaftszei un⸗
mittelbarer Rechtsvorgänger im Eigentum des zu beleihenden Grundstücks ist in die Fristen einzurechnen.
§ 29. Beleihungsgrenze, Wertermittelung.
Die Beleihung darf 80 Prozent des
durch sorgfältige Ermittelung angestellten Verkaufswertes des Grundstücks nicht
übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigen⸗ üe des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück
bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem
Besitzer nachhaltig gewähren kann.
Im übrigen erfolgt die Wertermittelung nach näherer Bestimmung der vom Auf⸗ sichtsrat mit Genehmigung des Magistrats und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hierüber zu er⸗ lassenden Schätzungsordnung.
Der Vorstand ist befugt, Anträge auf Beleihungen ganz zurückzuweisen oder die Beleihungsgrenze unter 80 Prozent des Grundstückswertes festzusetzen, wenn und insoweit nach der besonderen Natur und Bestimmung des Grundstücks oder der Ge⸗ bäude (hohe Feuergefährlichkeit, schwere Vermietbarkeit und anderes) oder wegen sonst obwaltender Umstände (persönliche Kreditfähigkeit des Antragstellers, hoher Zinsfuß der Vorhypotheken, wertmindernde Dienstbarkeiten u. a.) eine genügende dauernde Sicherheit nicht vorhanden sein
würde. § 30. Beleihungsantrag.
Ueber die bei dem Beleihungsantrage einzureichenden Unterlagen und die zu ent⸗ richtende Schätzungsgebühr bestimmt die Schätzungsordnung das Nähere.
§ 31. Darlehnsbedingungen.
Die Darlehnsgewährung erfolgt unter den folgenden Bedingungen:
1) Das Darlehn wird in den von dem Darlehnsnehmer zu wählenden Pfand⸗ briefen des Vereins nach dem Nenn⸗ werte gezahlt und ist, soweit Rück⸗ zahlungen stattfinden, nach Wahl des Schuldners in Pfandbriefen der gleichen Gattung nach dem Nenn⸗ werte oder in bar zurückzuzahlen.
Auf Antrag des Darlehnsnehmers übernimmt der Vorstand gegen Er⸗ stattung der Auslagen den Verkauf der “ Der Darlehnsnehmer
at dem Vorstande auf dessen Ver⸗ langen den Verkauf der Pfandbriefe gegen Erstattung der Auslagen zu übertragen. 1
2) Der Zinssatz des Darlehns ist um 1 ¼ % und, soweit das Darlehn die ersten sechs Zehntel des Beleihungs⸗ wertes übersteigt, um 14¼ % höher als der Zinssatz der vom Darlehns⸗ nehmer gewählten Pfandbriefe. Der Zinsüberschuß geht mit ¼ % als Verwaltungskostenbeitrag zur Be⸗ triebsmasse (§ 47), im übrigen zur Tilgungsmasse (Ziffer 5). 8
Solange und soweit die voreinge⸗ tragenen Hypotheken und Grundschul⸗ den nicht mit jährlich 4 % der ur⸗ sprünglichen Forderung zu tilgen und seitens des Gläubigers grundsätzlich unkündbar sind (§ 2 Abs. 2), erhöht sich für die Zeit bis hu ihrer Umwand⸗ lung der Tilgungsbeitrag um einen Betrag von ¼ % der umzuwandeln⸗ den Hypotheken und Grundsculden. Sofern, ausgenommen die Fälle des § 2 Abs. 2 Satz 2, die Umwandlung nicht zu dem nächstzulässigen Kündi⸗ gungstermin (§ 2 Abs. 2 Satz 1) ge⸗ schieht, beträgt von diesem ab bis zur Umwandlung die Erhöhung ½ %
Der Vorstand kann gestatten, daß der Beginn der gemäß diesen Be⸗ stimmungen vorzunehmenden Tilaung für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr hinausgeschoben wird.
3) Bei genügendem Geldbestande kann das Darlehn auf Antrag in bar ge⸗ währt werden und ist alsdann in bar
595 647 656 661 691 706 778 7929 818 836 873 884 894 903 924 9339 959 960 965 995 1031 1058 1061 10 1086 1094 1096 1143 1187 1217 1 1248 1264 1271 1281 1288 1290 1339 1354 1359 1366 1372 1375 1382 1396 1420 1429 1440 1451 1477 1481 1606 1617 1619 1627 1 1649 1653 1688 1702 1704 1734 1 1795 1804 1812 1827 1836 1838 19 1852 1878 1904 1907 1917 1938 19 1977 1981 1994 2006 2026 2075 2081 2094 2133 2177 2190 = Stüc! Aus der Ziehung vom 1. April 19 sind rückständig: Nr. 74 359 715 10 1209 1895 1962 à ℳ 1000,—J.
an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. In Ansehung eines solchen Erwerbs gilt die gesetzlich erforderliche Genehmigung der staatlichen 22 Aufsichtsbehörde auf Grund der staatlichen Verleihungsurkunde als erfolgt. § 4. Haftung. Den Pfeandbriefgläubigern haftet an erster Stelle das gefamte Vereinsver⸗ mögen, insbesondere also die Unterlage⸗ hypotheken sowie die Forderungen des Vereins auf Nachschußleistung der Ver⸗ einsmitglieder (§ 12), an zweiter Stelle nach den Vorschriften über die üefchatt das Vermögen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg. Die zur Zahlung der Pfand⸗
anstanden. Ueber Beschwerden gegen die Anord⸗ nungen des Magistratskommissars ent⸗ scheidet der Magistrat.
Der Magistratskommissar hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Pfandbriefe jederzeit vor⸗ handen ist, und hat die Hypothekenbriefe sowie die gemäß § 40 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Wertpapiere und Gelder unter dem Mitverschlusse des Vor⸗ standes zu verwahren. Auf die Verpflich⸗ tung zur Herausgabe finden die Bestim⸗
entscheidet das Los. Die Wahl erfolgt für die Dauer von längstens 6 Jahren. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus und wird durch neue Wahl ersetzt. Die das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch das Los bestimmt. Die Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats sind mit Ge⸗ nehmigung des Magistrats befugt, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu ihrer etwaigen Neubestellung oder his zum Ein⸗ tritt ihres Nachfolgers die Amtsgeschäfte weiter zu üghen. 1 b Der Aufsichtsrat ist hei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlußfähig.
Stücke à ℳ 1000,—. Nr. 26 — 30 71 — 75 276 — 280 346 — 350 401 — 405 411 — 415 451 — 455 656 — 660 776 — 780 906 —- 910 976 — 980 1006 — 1010 1101 — 1105 1116 — 1120 = Stüd 70. 1299 1319 = C102 8. 1“ „Aus der Ziehung vom 1. April 19 ist rückstündig: Nr. 527 à LSSSee; 5 % Stshltverk Julienhötte Obligationen von 1907. Verlosugg am 1. April 1916. Stücke à ℳ 1000,—. Nr. 18 24 30 72 98 124 126 189 190
fordert, sich spätestens in dem arf den Gustav Schley in Herzberg (Mark)
29. November 1910, ormist den treten, durch die Rechesaa ne vheanr.
10 Mhr, vor dem unterzeichneten Gericht und Pfeiffer in Neuruppin, hat das König⸗
bestimmten Aufgebotstermin zu melden, liche Amtsgericht in Lindow durch den
widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen Amtsgerichtstat Jacobick für Recht
wird. An alle, welche Anskunft über Leben erkannt: .
oder Tod des Verschollenen zu erteilen „Der Hypothekenbrief vom 19. Januar
vermögen, ergeht die Aufforderung, späte. 1895 über die Abteilung 111 Nr. 6 in
stens im Aufgebotstermine dem Gericht Herzberg Band 1v Blatt 196 für den
Amcige zu machen. Altsitzer August Schley und dessen Ehe⸗
Königliches Amtsgericht Königsbrück. frau, 1 85. Haack, in Herzberg
8; —,. — ¾ eingetragene tkaufgeldforde
9 Aufgekot. 3000 ℳ wird fier krafffns erinne von Der Rentier Moritz Giesebrecht und Lind 85
seine Ehefrau Auguste Giesebrecht I1 ö“
Iseine Ehefrau Auguste Giesebrecht, geb. Königliches Amtsgericht.
n. b uf Antrag des Bankgeschäfts in Fi Bayper & Heinze in “ 1
367 des Handelsgesetzbuchs hiermit be⸗ kannt gegeben, daß die Zwlschenscheine der Deutschen 5 % igen Reichsanlethe III (3. Krtegsanleihe) Nr. 895 587, 885 588 895 589, 895 990, 895 591, 895 592, 895 593 = 7 Scücke zu 1060 ℳ, ver⸗ loren gegangen sind. Verlustträger ist die Firma Arno & Moritz Meister A.⸗G. in Cbemnitz.
Chemnitz, den 10. April 1916.
Das Polizeiamt der Stadt Chemnitz.
zurückzuzahlen.
Der Zinsfuß für diese Darlehen wird nach Anhörung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat entwrechend dem Kursstande der Pfandbriefe für bestimmte Zeitabschnitte im voraus festgesetzt. ö
0) Die Zinsen sind von dem jeweilig im Grundbuch eingetragenen Kapital vier⸗ teljährlich nachträglich zu entrichten.
5) Der Verein hat von den Jahres⸗ zinsen die gemäß Ziffer 2 zur Til⸗ aungsmasse fließenden Beghe dem Tilgungsguthaben des Schuldners
verteilt. 1
Unbeitreibbare Nachschüsse sind in gleicher Weise umzulegen.
Im Umlage⸗ und Erstattungsverfahren sind die der Verteilung zugrunde liegenden Beträge auf den durch 1000 teilbaren Markbetrag der Hypotheken nach unten ab⸗ zurunden.
Die Geltendmachung des Rechtsan⸗ spruchs auf die Zuschußleistung gegenüber den Vereinsmitgliedern erfolgt durch förm⸗ liche Zustellung einer entsprechenden Be⸗ nachrichtigung, einerlei, ob mit dieser eine Anforderung von Zuschußbeträgen ver⸗ bunden wird oder nich 116“