1916 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung 8 die Ausdehnung der Bekanntmachung vom 11. November 1915 auf Verträge über die Lieferung vypon Steinkohlen und Braunkohlen. Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes üüber die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) olgende Verordnung erlassen: 81 Soweit auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 in der assung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) Höchstpreise für den Verkauf von Steinkohlen, Braunkohlen und der aus solchen hergestellten Brennstoffe (Koks, Briketts) durch den Erzeuger oder Großhändler festgesetzt werden, finden auf die vor dem Inkrar ttreten der Höchstpreise zu höheren Preisen abgeschlossenen Verträge über die Lieserung dieser Gegenstände die Vorschristen der vom 11. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 758) entsprechende Anwendung.

Dabei tritt überall, wo die Bekanntmachung vom 11. November 1915 auf den Zenpunkt ihres Inkrafttretens verweist, an dessen Stelle der Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 13. April 1916. D 11“ des Reichskanzlers.

8

Delbrück. 8

Bekanntmachung 1

Streu⸗, Heide⸗ und Weidenutzung auf nicht

landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. Auqust 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

111““ über

.“

Die Besitzer von Forsten und anderen nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind auf Anordnung der höheren Verwaltungs⸗ behörde verpfl chtet, den von dieser benannten Personen, Gemeinden oder Kommunalverbänden zu gestatten, daß sie

1) aus den Grundstücken Streumaterial jeder Art sowie Heide⸗ aufwuchs zu Futterzwecken oder sonstige Futtermittel ge⸗ winnen, 1

2) auf den Grundstücken Schweine und Rindvieh weiden lassen und die zu diesem Zwecke erforderlichen Hürden und Unter⸗ kunftsräume anlegen. 1

Die höhere Vezwallungsbehörde bestimmt den Umfang und die Bedingungen dieser Nutzung und setzt insbesondere die zu zahlende Entschädigung endgültig fest.

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichtkanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

9 Berlin, den 13. April 1916. ö Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1X Delbrück. 11

Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen u

Vom 13. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 B

Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche (Peddige) dürfen nicht

verbrannt, vergraben oder auf andere Weise vernichtet, noch unver⸗

arbeitet zu Düngezwecken verwendet werden; sie sind vielmehr getrennt von anderen Abfällen aufzubewahren. Soweit sie der Verarbeitung nicht schon in anderer Weise, insbesondere durch Abgabe an Händler oder Sammler, zugeführt werden, sind sie an die von der zuständigen Behörde bezeichnete Stelle zu den von ihr festgesetzten Bedingungen abzuliefern.

Für Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche, die in Haushaltungen abfallen, gelten vorstehende Bestimmungen nur, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Anordnung hat zu erfolgen, wenn eine regelmäßige Abholung der Abfälle stattfindet. b

§ 2 Der Reichskanzler ist ermächtigt, die Verteilung von Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen, auch soweit sie aus dem Ausland * den besetzten Gebieten eingeführt werden, auf die Verarbeiter zu regeln.

§ 3

Oele und Fette jeder Art, die aus Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen gewonnen werden, sind nach näheren Bestimmungen des Reichekanzlers dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische

Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, anzubieten und auf Ver⸗ langen abzuliefern. In gleicher Weise sind die aus den genannten Rohstoffen hergestellten Futtermittel dem Kriegsausschusse für Ersatz⸗ futer, G. m. b. H. in Berlin, anzubieten und auf Verlangen abzu⸗ efern.

Kommt eine Vereinbarung über den Preis nicht zustande, so wird er durch die höhere Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt. Der Reichskanzler kann Höchstübernahmepreise festsetzen.

. § 4

Der Reichskanzler kann Höchstpreise für Knochen, Rinderfüße und Hornschlaͤuche und die daraus gewonnenen Oele, Fette und Futtenmittel festsetzen.

Die auf Grund vorstehender Ermächtigung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De⸗ zember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit der Be⸗ kanntmachung vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25), vom 23 September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183).

§H

5 Der Reichskanzler erläßt die Ausführungsbestimmungen. Welche Behörden als zuständige Behörden im Sinne des § 1 und welche als höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 3 Abs. 2 anzusehen sind, bestimmt die Landeszentralbehörde. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

Der Reichekanzler kann die Vorschriften der §§ 3, 4 auf die eim Betriebe von Gastwirtschaften, Metzgereien, Konservenfabriken, Abdeckereien, Darmschletmereten und ähnlichen Betrieben und im Ertraktionsverfahren anfallenden Fette und Futtermittel ausdehnen. Die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Leimleder

Anweisung seines Amtssitzes in Könnern,

vom 24 Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 113) un⸗ 8 Robfette vom 16. Mär 1916 UFeiche Gesebbl. S. 165) bleiben

underühbrt. 8 8 8 1“ 2 2

Vorschriften der §8§ 1, 3 oder den auf Grund der 88 2,

v HeL. zuwiherhandelt, wird mit Gefängnis

ö oder mit Geldstrasfe bis zu fünfzehnhundert

Mark bestraft. jese Verordnung tritt am He Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des in, den 13. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

dos gprl 1918 in Kraft n 8 1 25. Apr Außerkrafttretens.

8

B er Erleichterungen im Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechte.

Vom 13. April 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftli en Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 32

5279 folgende Verordnung erlassen: Im § 2

1

2 der Verordnung, oetreffend vorübergebende Erleichte⸗

rungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Waren⸗ zeichenrechts, vom 10. September 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 403) wird Satz 2 gestrichen und folgender Absatz 2 angefüst: . Die Wiedereinsetzung muß innerhalb einer Frist von zwei

Monaten nach dem Wegfall des Hindernisses heantragt werden.

Der Reichskanzler bestimmt, von welchem Zeitpunkt an der Antrag nicht mehr zulaässig ist. Im übrigen sind die Be⸗ stimmungen der §§ 236 ff. der Zivilprozeßordnung entsprechend

anzuwenden. 8 8 2

Die Bekanntmachung der Patentanmeldung kann nach Ablauf der im § 4 Abs. 1 der Verordnung, betreffend weitere Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗ und Gebrauchsmusterrechts, vom 31. März 1915 (Reichs⸗Gesepbl. S. 212) vorgesehenen Zeit weiter ausgesetzt werden. Der Reichs kanzler bestimmt, bis zu welchem Zett⸗

punkt die Aussetzung dauert. 1

Diese Verordnung tritt mit d Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrastreten Berlin, den 13. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Berichtigung.

Im Abs. 2 des § 1 der Bekanntmachung, betreffend

Höchstpreise für Schwefelsäure und Oleum (Nr. 86

des Reichs⸗ u. Staatsanzeigers vom 10. April d. J.) muß es heißen: ,

„Diese Preise gelten für unverpackte Ware frei Bahn⸗

station der Erzeugungsstelle usw.“

. ““

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 73 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5141 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 13. April 1916, unter

Nr. 5142 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, vom 13. April 1916, und unter

Nr. 5143 eine Bekanntmachung über die Ausdehnung der Bekanntmachung vom 11. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 758) auf Verträge über die Lieferung von Steinkohlen und Braunkohlen, vom 13. April 1916. Berlin W. 9, den 14. April 1916.

Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5144 eine Bekanntmachung über die steuerliche Be⸗ handlung von Biersendungen an die Truppen, vom 13. April 1916, unter

Nr. 5145 eine Bekanntmachung über Streu⸗, Heide⸗ und Weidenutzung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, vom 13. April 1916, unter

Nr. 5146 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen, vom 13. April 1916, und unter

Nr. 5147 eine Bekanntmachung Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechte, 13. April 1916.

Berlin W. 9, den 14. April 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer.

über Erleichterungen im vom

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer Franz Schröter in Oliva zum Domherrn

bei der Kathedralkirche des Bistums Culm in Pelplin zu

ernennen.

Justizministerium.

Der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Glatzer in Breslau ist nach Gnesen versetzt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justizrat Sittka bei dem Landgericht in Breslau und

der Rechtsanwalt Bethge bei dem Amtsgericht in Schönebeck.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Bethge aus Schönebeck bei dem Amtsgericht in Könnern und der frühere Rechtsanwalt Born bei dem Land⸗ gericht I in Berlin.

„Der Rechtsanwalt Bethge in Könnern ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Naumburg a. S., mit ernannt worden.

mder geistlichen und Unterrichtz, angelegenheiten.

Der bisherige Oberlehrer am städtischen Volkash⸗ lehrerinnenseminar in Hagen i. W. Wilhelm Schnettleche zum Kreisschulinspektor in Büren ernannt worden. v1144“ 8 8

A1“ 8 88

Bekann.tmachung.

Dem Viehhändler Oskar Block, Minden, Kreis Möden ist auf Grund der Bundekratsperordnung vom 23. Sextember dols (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverläsigen Personen dom Handel, und der dazu ergangenen Ausfühnngh. bestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Vieh untersagt worden. 8

Minden, den 13. April 1916.

Die Polizeiverwaltung.

Ministeri

Dr. Dieckmann.

Nichkamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. April 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Pol—⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen, die vereinigten

Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die

vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und füt Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen sowie der Ausschuß für Zol⸗

und Steuerwesen Sitzungen.

1“

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

liegen die Ausgaben 941 und 942 der Deutschen Verlus⸗

listen bei. Sie enthalten die 507. Verlustliste der preußischen

Armee, die 272. und 273. Verlustliste der sächsischen Armer und die 370. Verlustliste der württembergischen Armee.

.“ SOesterreich⸗Ungarn. 8 8

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Ministerial⸗ verordnung, betreffend Veräußerungsbeschränkung und Angebotzwang für Baumwolle, Baum wol ggespinste und aus diesen hergestellte Erzeugnisse.

Vom Kriegspressequartier wird der folgende amtliche Bericht bekanntgegeben, der ein neuerliches Dokument für das grausame Vorgehen der Russen, namentlich gegen die rumänische Bevölkerung, bildet:

„Die russische Heeres eitung hat noch immer nicht aufgehört, de Bevölterung des von russischen Soldaten okkupierten feindlichen Ge⸗ bietes auf jede mögliche Weise zu drangsalieren und den un⸗ glaublichsten Mißhandlungen auszusetzen. Es ist bemerkent⸗ wert, daß in letzter Zeit wieder die rumänische Bevö kerung zum Opfer der russischen Quälgeister wurde.

Bojans, eines Bukowinaer Ortes an der beßarabischen Greng, der von⸗ 5000 Rumänen bewohnt ist, gewaltsam geräunt. Schon im Sommer vergangenen Jahres wurden sämtliche Jüng⸗ linge und Männer Bojans zusammengetrieben und zu schwersten Schanzarbeiten an der russischerumänischen Grenze verwendet. Iitt wurden auch sämtliche Greise, Frauen und Kinder mit Gewalt aus ihren Häusern geschleppt und weggeführt. Vom vergangenen Sonnleg bis zum Freitag wurden jedesmal um Mitternacht gräößere Partie der Bewohner von Kosaken auf Wagen gesetzt und nach dem Innen Rußlands weggeführt. Selbst Schwerkranke wurden aus den Betten gezerrt und auf Wagen geworfen. Die Kinder wurden den Müttan entrissen und getrennt nach anderen Orten gebracht. Alles Hab und Gut mußte die arme rumänische Bevölkerung zurücklassen Das Vieh durften die Leute nicht mitnehmen. Die Widel strebenden aber wurden mit Nagaskahieben so lange mißhandelt bis sie sich wegführen ließen, oder sie wurden gewaltsam auf de Wagen geworfen. Den Bitten vieler Frauen und Greise, statt nac Rußland, nach Rumänten übergeführt zu werden, wurde keine Folge gegeben. Nur durch Bestechung der begleitenden Kosaken gela

einzelnen Baäuerinnen, nach Rumänien zu entkommen. Nach

sagen der russischen Soldaten, die die Menge begleiteten, ist es

stehend, daß die gewaltsame, mit Mißhandlung verbundene Entfe

der rumänischen Bevölkerung auf Befehl des russischen .

kommandos vorgenommen wurde.“

Großbritannien und Irland.

Das Foreign Office hat dem griechischen Gesandten London nach einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“ geteilt, daß die englische Regierung angesichts der Unmöglich keit, allen dringenden Wünschen nach Kohle nachzukommen, si genötigt sehe, diejenigen Dampfer zu bevorzugen, die für land und seine Verbündeten vorteilhafte Fahrten ausführten Trotzdem En gland den Wunsch habe, der griechischen Handels⸗ flotte jede Erleichterung zu gewähren, bedauere es doc Kohlenlieferungen an Schiffe, die sich nicht ver⸗ pflichteten, nach England zurückzukehren, allgem einstellen zu müssen.

Lord Milner hat im Oberhause denselben Antrag an Einführung der allgeme inen Dienstpf licht eingebragh wie Carson im Unterhause. Es soll am Dienstag darübe beraten werden. Wie der „Star“ meldet, hat sich Kabinett gestern gegen die allgemeine Dienstpflich entschieden; es sollen aber alle jungen Männer, wenn sie des 18. Jahr erreichen, zum Dienst aufgerufen werden.

Die „London Gazette“ meldet, daß die Ausft von Seife und verschiedenen Stahlwaren gänzlich ver boten ist. Die Ausfuhr von Asphalt und Petroleum nac europäischen Ländern außer Frankreich, Nußland, Italie Spanien und Portugal, ist verboten.

Frankreich.

Die Verwirrung, die über Art und Ziel der demnüch

stattfindenden Konferenzen der Verbündeten in öffentlichen Meinung herrscht, „Petit Parisien“ nähere Angaben zu machen. Darna

die Wirtschaftskonferenz der Verbündeten amtlichen Charak 2 ihr Programm und ihr Termin stünden noch nicht Wahrscheinlich würde die Konferenz erst gegen Ende M stattfinden. Die Verbündeten würden durch Minister u Gesandten vertreten sein. Ferner werde am 2. April sg interparlamentarische Handelskonferenz beginnen, die u besonders mit dem Plane der Schaffung eines Elearty

ases Einvernehmen darin bestehe,

Erst in der vorign Woche wurde die gesamte aus Rumänen bestehende Bevö kerunag

veranlaßt Campolonghi⸗ n⸗

ver Verbündeten zur Regelung der Wechselkurse beschäf⸗ Eine dritte Konferenz werde am 6. Mai zusammen⸗ 8 ài die Konferenz französisch⸗italienischer Ausschüsse 1 4 chung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden eehanter dem Vorsitz Luzzatis. Schließlich finde eine mnentarische französisch⸗englische Konferenz statt, die nn Paris tagte und jetzt i London versammelt sei, zu . Lerbündeten hinzugezogen werden sollten. Canpolonghi

8 Schluß die Hoffnung aus, daß die Delegierten sich

8““ gch einer Meldung der „Agence Havas“ sterium im Amt.

odu Parlament hat einen Gesetzentwurf angenommen, Begnadigung für politische Vergehen vorsieht.

11“

bleibt das

Schweden.

he ahlen zu den Provinziallandtagen, v de Mitglieder der Ersten Kammer gewählt werden, sind Sie haben, wie „W. T. B.“ meldet, eine große fähring der Sozialisten, eine geringe Verminderung der rwaiben und eine erhebliche Verminderung der Liberalen

4 Niederlande.

en Beantwortung von Anfragen in der Zweiten ner kündigte der Minister des Innern Dr. Cort ger Linden einen Gesetzetwurf an, der bestimmt, daß hren während des Sommers eine Stunde esellt werden sollen. Der Minister erklärte weiter, die zang beabsichtige nicht, die Untersuchung der jentia“ Frage der Reederei des Schiffes zu überlassen, sie selber weiterzuführen und die Ergebnisse zu

Griechenland.ʒ 8

de griechische Regierung hat sich nach einer Meldung

w. T. B.“ auf das bestimmteste geweigert, auf verlargen der Entente einzugehen, ihr die Eisen⸗ gien Patras —Athen—Larissa zur Verfügung zu stellen, sse von Patras aus serbische Truppen von Korfu er Eisenbohn nach Saloniki transportieren könne.

Offiziell verlautet, daß eine Ministerkrise nicht finde, da zwischen Krone, Regierung und Kammer rück⸗ die bisher befolgte nlitätspolitik mit größter Entschiedenheit durchzu⸗

Aach Salonikier Meldungen haben die Verbündeten weise alle griechischen Gendarmen aus den Dörfern an vrenze entfernt, sie vor den Augen der Bewohner ent⸗ und unter Bedeckung nach deem Innern Mazedoniens hoben. Die Regierung hat die Rückkehr der Gendarmen er Grenze nach Saloniki angeordnet.

Rumänien.

Ne Kammer der Abgeordneten hat einer Meldung b. 2. B.“ „zufolge ein Gesetz angenommmen, das die mungen der Verfassung über die nveräußer lichkeit auerngüter bis auf weiteres verlängert. Die Dagung sarlaments ist bis zum 17. April ausgedehnt uund das akorium auf weitere vier Monate verlängert worden.

Ueger das zwischen Numänien und Deutschland chaftlichen Fragen zustande gekommene Abkommen as Blatt „Steagul“ folgende Einzelheiten mit: ee Abkommen entsprechend würden ständige Bureaus in Berlin ularest fiür den Warenaustausch arbeiten. Die Zufunhr aus jond werde in Sonderzügen erfolgen, die den Namen Earmen“ Für ihre Regelmäßigkeit bürge die Tatsache, daß 50 000 Bahn⸗ eijen in einigen Monaten aus dem Land gekommen seien. in damals gekauften Vorräten bedeute dies eine Ausfuhr von Wagen, was nur dank der bewunderungswürdigen Organtsation aichen, Oesterreicher und Ungarn möglich gewesen sef. Der Fall srauch die Entwicklungsfähigkeit der rumänischen Transpor tmittel, ee ichtig organisiert würden. Rumänien kehre damit zu einer volitt zurück. Dies sei der beste Schritt gewesen, den die sce Regierung hätte tun können. .

Kriegsnachrichten.

gooßes Hauptquartier, 14. April. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz. taekgen von stellenweise lebhaften, im Maasgebiet gen ö ist nichts Wesentliches zu berichten. veisache auf dem linken Masufer erstarben unter Artilleriefeuer schon in den Ausgangsgräben.

Oestlicher Kriegsschauplatz. säder Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls indenburg wurden in der Gegend von Garbunowka ellc von Dünaburg) und südlich des Narocz⸗Sees it feindliche Vorstöße hlutig abgewiesen.

eso blieben bei der Heeresgruppe des Genmeral⸗

erschalls Prinzen Leopold von Bayern Unnter⸗ 88 russischer Abteilungen gegen die Stellungen am sch nördlich von Zirin erfolglos.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. de gegnerische Artillerie war gestern östlich des Vardar se sebhaft tätig. der Nacht vom 12. zum 13. April warfen feindliche folglss Bomben auf Gjevgjeli und Bogorodica

er nvon. Oberste Heeresleitung.

lien, 14. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: - Russischer Kriegsschauplatz.

nen sanden unsere Linien an der unteren Strypa, 1 und nordöstlich von Czernowitz unter heftigem mhdler. In der Nacht kam es im Mündungswinkel der 1 Strypa und südöstlich von Buezacz zu starken Vor⸗ dedfen, die teilweise noch fortdauern. Im südlichsten eee, Gesechtsfeldes wurde die Besatzung einer vor l Schanze in die Hauptstellung rüceana sich von Jäasloviec drang der Feind gleichfalls in

niien und schwierigen Aufgaben, die ihrer harrten, ge⸗

4“

eine unserer Vorstellungen ein, wurde aber durch einen raschen Gegenangriff wieder hinausgeworfen, wobei wir einen russischen Offizier, drei Fähnriche und hundert Mann gefangen nahmen. An der von Buczacz nach Czortkow führenden Straße bemächtigte sich ein österreichisch⸗ungarisches Streifkommando durch Ueberfall einer russischen Vorposition. Auch gegen die Front der Armee Erzherzog Josef Ferdinand entfaltete die feind⸗ liche Artillerie erhöhte Tätigkeit.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Das beiderseitige Geschützfeuer wurde, soweit es die Sicht⸗ verhältnisse erlaubten, auch gestern fortgesetzt. Am Mrzli Vrh bemächtigten sich unsere Truppen einer Vorstellung und chlugen wiederholte Gegenangriffe unter schweren Verlusten der Italiener ab. Bei Flitsch und Pon⸗ tebba nahm unsere Artillerie die feindlichen Stellungen unter kräftin 8 Feuer. An der Tiroler Front schritt der Feind an me oren Stellen zum Angriff. Seine Versuche, sich im Sugana⸗vschnitt unserer Stellungen auf den Höhen beiderseits Novaledo zu bemächtigen, wurden abgewiesen. An der Ponalestraße räumten unsere Truppen heute nacht die Verteidigungsmauer südlich Sperone und setzten sich in der nächsten Stellung fest. Im Adamello⸗Gebiet besetzten Alpini den Grenzrücken Dosson di Genova; südlich des Stilfser Jochs scheiterte ein feindlicher Angriff auf den Monte Scorluzzo. v“

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 14. April. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront herrschte Ruhe.

An der Kaukasusfront wurde ein feindliches Bataillon, das eine unserer Abteilungen im Tschoruktale angegriffen hatte, vertrieben; es verlor seinen ganzen Bestand bis auf 70 bis 80 Soldaten. Einen Leutnant und einige Soldaten machten wir bei dieser Gelegenheit zu Gefangenen. Auf den übrigen Abschnitten dieser Front Scharmützel zwischen Erkundungs⸗ abteilungen.

Von den übrigen Fronten ist nichts Wichtiges zu melden.

Der Krieg zur See.

ZWPondon, 14. April. (W. T. B.) Wie Lloyds melden, ist der Dampfer „Ohio“ von einem Unterseeboot versenkt worden. Ein Teil der Besatzung ist gelandet.

Bern, 14. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Palma hat der spanische Dampfer „Malorca“ 28 Schiffbrüchige des englischen Dampfers „Owl“ aufgenommen, der von einem deutschen Tauchboot versenkt worden war.

Barcelona, 14. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agence Havas“ erzählt die Mannschaft des englischen Dampfers „Orlokhead“, daß der Dampfer von einen Kanonenschuß getroffen gestoppt, und daß das Unterseeboot der Mannschaft zehn Minuten Zeit gegeben habe, um von Bord zu gehen; dann seien deutsche Offiziere und Matrosen an Bord gekommen und hätten Sprengbomben gelegt, die zusammen mit Geschützfeuer das Schiff in die Luft gesprengt hätten. Die Ueberlebenden von dem englischen Dampfer „Argus“ berichten, daß ihr Schiff von zwei deutschen Unterseebooten auf dieselbe Art versenkt worden sei.

Mailand, 14. April. (W. T. B.) Einer Meldung des „Secolo“ zufolge hat das Marineministerium den Eigentümer des Segelschiffes „Giuseppe Padre“ von der To pedierung desselben beim Kap Bon benachrichtigt.

8 8 8

Dem Reichstag ist zu der dem Entwurf eines Kriegs⸗ gewinnsteuergesetzes beigefügten Zusa mmenstellung über die Besteuerung der Kriegsgewinne im Aus land ein Nachtrag zugegangen. In diesem sind der am 22. Februar d. J. von der französischen Kammer der Abgeordneten an⸗ genommene Gesetzentwurf, betreffend die Festsetzung einer außer⸗ ordentlichen Steuer auf die während des Krieges erzielten außergewöhnlichen Geschäftsgewinne, und der mit Königlicher Botschaft an die zweite Kammer der Generalstaaten der Nieder⸗ lande vom 10. März d. J. zur Beschlußfassung vorgelegte, aus 100 Artikeln bestehende Entwurf eines Kriegsgewinnsteuer⸗ gesetzes in wörtlicher deutscher Uebersetzung wiedergegeben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Der Kartoffelverbrauch der Breslauer Beamten⸗ und Arbeiterfamilten.

Auf Anregung des Reschsamts des Innern hat auch die Stadt Breslau bei ihren Dienstnehmern eine Erhebung über den Kartoffel⸗ verbrauch vorgenommen. Sie erstreckte sich auf 5665 Haushaltungen, 1637 Beamten⸗ und Angestellten- und 4028 Arbeiterhaushaltungen, die mit den Angehörigen insgesamt 21 880 Personen khlten. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Amts der Stadt Breslau 6”gS dort der durchschnittliche tägliche Verbrauch auf den Kopf

AV1ö1“ mittleren Beamten . .498 4 D1n3 K sonstigen männlichen Angestellten und Bureauhilfsarbeiterr.. .6888 weiblichen Beamten und Angestellten. 485 Handwerbern .. 731 angelernten Arbeitern 848 ungelernten Arbeltern . . . . 83²2 sonstigen Arbeitern . 1 1 679

Arbeiterinnen. .... 1 1u“

Diese Verbrauchsmengen sind, wie das Breslauer Statistische Amt bemerkt, viel⸗ gröͤßer, als nach früheren Berechnungen angenommen werden konnte. Bekanntlich hat in anderen Städten, so in Mittel⸗ und namentlich in Westdeutschland, die vom Re chsamt des Innern angeregte Erhebung einen noch größeren Bedarf ergeben.

Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer vom „W T. B.“ wiedergegebenen Meldung des

„Petit Journal“ greift unter den französischen Erdarbeitern eine Ausstands bewegung um sich. Ein Vertreter des Erd

arbeiterverbands erklärte, daß infolge der Teuerung und der häufigen Arbeitslosigteit Forderungen auf höheren Lohn gestellt warde

würden. Diese Forderungen haben in einzelnen Betrieben bereits zum

Ausstand geführt. 8 Kunst und Wissenschaft.

Schwarz⸗Weiß⸗Ausstellung der Freien Sezession. *)

Gegen die im ersten Aufsatz erwähnten harmlosen Schilderer der Natur und des täglichen Lebens heben sich im scharfen Gegensatz die anderen ab, die den Erscheinungen der sichtbaren Welt nur auf die Weise beizukommen versuchen, daß sie sie in feste Gesetze einspannen, sie stilisieren. Gleich im Hauptsaal, gegenüber vom Eingang, hängt ein großer Karton Hettners, die „Siniflut“, für das Stettiner Museum bestimmt. Angesichts der krampihaft verzerrten, übermäßig muskulssen Leiber denkt man zunächst an die großen Fresken des Cinque⸗ cento, etwa an die Vasaris des „'alazzo pubblico; im nächsten Augen⸗ blick empfindet man aber den Abstand: was die Alten aus naiver Ueber⸗ zeugung sprudelnd hervorbrachten, das erkämpft sich dieser ernst strebende Künstler in mühsam ausgedachten Zusammenstellungen. Ermüdend und abstumpfend wirken dabei die Uebertreibungen der Muskulatur Es ist doch sonderbar, daß viele Könstler nicht aadens stilisteren zu können glauben, als wenn sie einen Typus, der womöglich von der Natur weit abweicht, ohne Abwandlung wiederbolen; so bält es etwa Hofer mit setnen in die Länge gezogenen Mädchengestalten, so Müller mit seinen Negermädchen, deren Scharen als Fries den ersten Saal schmücken. Sind diese Künstler sich denn garnicht darüber klar, wie die Wir⸗ kung allmählich verloren geht, nachdem alle Möglichkeiten erschöpft worden sind? Wie reich wirken dagegen die sarbigen Linoleum⸗ schnitte Melzers, der nicht nur dem menschlichen Körper unzählige Formen abzugewinnen verstebt, sondern jedesmal einen neuen Farben⸗ klang damtt in Uebereinstimmung bringt. Pechstein tritt diesmal sehr gemäaßigt auf, seine Landschasteein drücke sind stark und einfach geseben; Heckel greift schon vbiel energischer ins Gebiet der Phantastik über, ebenso Kirchner und Kokoschka, wobei aber das Fehlen der Farbe die eigentümliche Wirkung, die seine Bilder sonst ausströmten, nicht aufkommen läßt.

Kriegsschilderer können natürlich nicht fehlen, hier seien von allen nur drei als Vertreter von drei Gattungen genannt. Fritz Rhein, dessen Kriegsbilder wir schon aus fünf Ausstellungen kennen, hält in unzähligen kleiren Skezzen das abwechflungsreiche Leben und Treiben im Kriege fest. Es ist kein großer Ehrgeiz darin, aber was gezeigt wird, interessiert, wenn auch vielfach nur rein gegen⸗ ständlich. Es sind Momentaufnahmen des Bleistifts. Andeis Baluschek, der aus Gesehenem und Gehörtem ganze Bllder ent⸗ wirft; sie müssen hinter der Phantasie notwendig zurückbleibe n, die sich diese schaurig⸗großartigen Begebnisse noch ganz anders auszumalen vermag.

arum aber Beckmann für seine Kriegsschilderungen einen zittrich

unsicheren Strich, Verzeichnungen, Unbeholfenheiten aller Art für angemessen hält, bleibt mir unerfindlich. Seine „Friedensbilder“ zeigten ihn von einer ganz anderen Seite.

Die Säle, die den Bildhauern gewidmet sind, zeigen im vorigen Artikel erwähnt wurde die größte Umsicht und Sorg⸗ falt der Ausstellunge leitung. Man bekommt von Kolbe durch diese Schau eine klare Vorstellung und lernt ihn immer mehr schätzen. Er vermag die menschliche Gestalt nach allen Richtungen durchzukneten, jeder Bewegung einen seelischen Gehalt unzweiden tig aufzuzwingen und was am meisten zu bewundern ist alles mit den sparsamsten Mitteln zu erreichen. Ein Ballen der Fäuste, ein Heben des Augen⸗ lids wirken mit der Kraft einer unfehlbaren Treffsicherbeit. Seine Bild⸗ nisse, wie die vom Reschskanzler, oder der von Frau Mechtild Lichnowskv sind Beispiele der zkonomischen Verwendung aller Mittel zum Zweck ihrer intensidsten Wickung. Barlach wirtt immer noch stark durch die Wucht, mit der er seine schweren Erdensöhne auf den Boden pflanzt, aber man wird dabei ein Gefühl der Ungeduld nicht los, da sein einmal erfundener Bauerntypus mit den Schlitzaugen und der plattgedrückten Nase endlsch von sedermann auswendig gelernt werden konnte. Auch ist das Holz, in dem er arbeitet, kein rschtiges Material für seine rundlich pvlumpen Gestalten; bei Holz denkt man (als Deutscher) an Stoß und Riemenschneider. Für seine Russen⸗ tvpen würde sich wohl Sandstein besser eignen. Lehmbrück der⸗ rennt sich ebenfalls in eine Sackgasse mit den lang ausgezogenen Figuren, die immer mehr Gliederpuppen ähneln. Seine Zeichnungen entbehren auch der plastischen Bestimmthett und Schärfe, die den beiden anderen eigen sind. J. B.

Landentdeckung in der Arktis. Seitdem Nansen auf seiner berühmten Fahrt mit der Fram“ in der Näbe des Nordpols ein aus⸗ gedehntes tiefes Meer festgestellt hat, war man geneigt, anzunehmen, daß auch zwischen dem Nordpol und der amerikanischen Küste von Alaska sich wohl im wesentlichen Wasser befinde, das freilich während des größten Teils des Jahres von Eis bedeckt set. Dies- Annabme wurde aber von dem amerikanischen Geophysiker Harris wwersprochen, der bei sehr sorgfältiger Untersuchung aller bekannten Gezeitenmessungen über dem Nordpolarmeer Unregelmäßigkeiten festnellte, die mit dem Vorhandensein einer solchen ausgedehnten tiesen See in Widerspruch stehen. Er gelangte daher zu der Ueberzeuaurg, daß iz. Jenen Gegenden eine ausgedehnte Landmasse von etwa 1 ½ Millionen Quäadtat⸗ kilometer vorhanden sein müsse, und zeichnete dieses angen ommene Nordpolarland in eine Karte ein. Es ist nun interessant, daß, wie in den „Naturwissenschaften“ von Professor Baschtn mitgeteilt wird, die Forschungsreise Stefanssons in dem nordamerikanischen arktlischen Archipel eine neue Landentdeckung zu verzeichnen hat, wobei die Küste zwar, soweit sie dis jetzt verfolgt werden konnte, ein erbebliches Stück weiter östlich liegt als auf der von Harris gezeichneten Karte, aber doch ungefähr in der Rschtung verläuft, die auch die bypothetnsche Karte von Parris an der entsprechenden Stelle hat. Stetansson war im Sommer 1913 aufgebrochen und hatte an der Nardküste von Alaska überwintert. Im Frühjahr 1914 fuhr er in Schlitten über das Polarmeer und erreichte am 26. Junt die Westküste der dem nördlichen Kanada vorgelagerten Insel Binkzland, die westlichste dis jetzt bekannte des nordamerikanischen Archipels. Auf dieser Inset, die geographisch gründlich durchforscht wurde, überwinterte Stefansson auch, brach im Kedruar 1914 löngs der Westküste nach Norden auf und zog an der Westkäste der welter nördlich gelegenen Insel Priaz Patrickland entlang. Am 18. Juni wurde don einem der normwegischen Begleiter Stefanssons nabe im Nordosten ein undekauntes Land ge⸗ seben, das am nächsten Tage unter 78 Grad nördlicher Beeite und 117 Grad westlicher Länge erreicht wurde. Die Küste wunde in oft⸗ südöstlicher Richtung etwa 180 km weit verfolgt. Dabet wurde fest⸗ gestellt, daß es sich um ein Land von ziemlicher Ausdehnung handein muß, da von emem 10 km weit landeinwärts gel⸗ 2 600 m bohen Berge noch hödere Gipfel nach allen gesichtet wurden, deren Entfernung auf etwa 100 Lm geschätzt murde. Ende Junt wurde die Rückreise nach Banksland angetreien, wo wiederum überwintert wurde. Im Sommer dieses Jahres gedenkt Stefanssou das neue Land, das wohl als eine Bestätigung der oden erwähnten Annahme von Harris angesehen werden kann, gründlicher zu unter⸗

suchen. Verdingungen. Der Zaschlag auf die von dem Verwaltungsrefsort der Kaiser⸗ lichen Werft in Wilbelmsahaven am 1 Apeil 1916 verdun 1 Erd⸗, Maurer. und Zimmerarheiten für die Verlängsrung der Ueder; dachung des Panzerdeckzulegepiatzes aaf der Baumwerst Ut der Fuma W. Lonchant, Baugeschaft. Wildelmahaden, dehm. der Fihma Th. Kuper, Rästringen, nteilt worden. 8