Blume die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
—
forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
(3) Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein⸗ lösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanz⸗ mtinisters vierzehn Tage vor dem Fälligkettstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einlösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört. G“
(1) Wann, welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die es Pitamfn und die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§ 3), bestimmt der Finanzminister.
(2) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilaung der Anleibe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreff“nd die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mat 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Elsenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155), anzuwenden.
§ 5.
(1) Jede Flügurg der Staatsregierung über die im § 1 unter I bis III bezeichneten Eifenbahnen und Eisenbahnteile durch Ver⸗ äu hedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zunimmung beider
ser des Landtags.
9 Diese Benimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Be⸗ standkelle vnd Zubehoͤrungen dieser Elsenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der be⸗ treffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.
§ 6. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 17. April 1916. (L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Helfferich.
8
über die Sicherstellung der zum Wiederaufbau im Kriege zerstörter Gebäude gewährten Staats⸗ G darlehen.
5 Vom 1. Mai 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:
§ 1. Für unverzinsliche Tilgungsdarlehen, die der Staat zum Neubau oder zur Wtederherstellung von Gebäuden bewilligt, die bei kriegerischen Maßnahmen während des gegenwärtigen Krieges zerstört oder be⸗ schädigt sind, ist im Grundbuch in Höhe des bewilligten Darlehens eine Sicherungsbypothek einzutragen. Die Eintragung erfolgt auf Ersuchen der zuständigen Behörde. Gleichzeitig ist bei der Sicherungs⸗ hypothek ein Vorbehalt des Vorranges vor allen anderen privatrecht⸗ lichen Belastungen des Grundstücks unter Hinweis auf diese Verord⸗ nung im Grundbuch einzutrggen. Die Vorschriften des Abfs 1 gelten nicht für Gehäude, die in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstück errichtet worden sind (§ 95 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 2.
Nach Gewährung des Darlehens hat die zur Anweisung der Kriegsentschädigung oder Vorentschädigung zuständige Behörde zu be⸗ scheinigen, ob und inwieweit das bewilligte Parlehen in den Erenzen des genebmigten Bauplans zweckmäßig verwend t ist. Vor Abgabe der Bescheinigung ist das Gutachten des Königlichen Kreiebaubeamten oder des Bezirksarchitekten einzuholen.
Soweit die zweckmäßige Verwendung des Parlehens gemäß Abs. 1 bescheinigt ist, genießt die Sicherungshyvothek, solange und soweit sie sich nicht mit dem Eigentum in einer Person vereintgt, den Vorrang vor allen anderen privatrechtlichen Belastungen des Grundstücks. Dies ist auf Ersuchen der zuständigen Behörde im Grundbuch einzutragen.
§ 3.
Die Eintragungen der Sicherungshvpothek mit dem Rangvorbehalt und des Vorranges erfolgen ohne Vorlegung der über die eingetragenen Hypotheken und Grundschulden ausgefertiaten Urkunden. Wird eine solche Urkunde nachträglich vorgelegt, so hat das Grundbuchamt die Eintragung auf ihr zu vermerken.
§ 4. Soweit die Forderung erlischt, verliert die Sicherungehypothek den Vorrang vor den früheren Eintragungen. § 5. Die Eintragungen und Löschungen im Grundbuch und die Ver⸗ merke auf den Briefen bleiben kostenfrei.
§ 6. Auf Gebäude, die auf Grund eines Erbbaurechts errichtet .2 finden die Vorschriften der §§ 1 bis 5 entsprechende An⸗ wen ung.
§ 7. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Krat. 3 Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justizminister, der Fmanzminister und der Minister des Innern erlassen die zur Ausführung der Verordnung erforderlichen Vor⸗
schriften. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. Mai 1916. (L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Helfferich.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Au Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗
weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) ist für das im Inlande befindliche Vermögen des englischen Staatsangehörigen Bernhard
ZJustizrat Arster in Berlin, Wilhelmstraße 57,58.) Berlin, den 4. Mai 1916. 8.
Der Minister für Handel und Gewerbe. ö“ 2½,† Lusensky. 8
Ministerium der geistlichen und Unterrichtz⸗
angelegenheiten.
Dem Seminardirektor König ist das Direktorat des Lehrerseminars in Ottweiler verliehen worden.
§ 4. durch welche Stelle und in welchen Beträ gen, zu
(Verwalter :
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Nachdem der Bundesrat durch Beschluß vom 1. Mai d. J. einen Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1916 ge⸗ nehmigt hat, bestimme ich, daß dieser Nachtrag vom 10. Mai d. J. ab für das Königreich Preußen in Kraft tritt.
Die amtliche Ausgabe des Nachtrags erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer⸗ straße 94; sie ist im Buchhandel zum Ladenpreise von 40 ₰ zu beziehen.
Berlin, den 6. Mai 1916. 1“
Der Minister des Innern. “ von Loebell.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Oberförster Linnenbrink in Panten ist die Ober⸗ försterstelle Dalheim übertragen worden.
Der Hegemeister Reinhardt in Lonkorß (Marienwerder) ist zum Forstkassenrendanten ernannt worden.
Anordnung über das Schlachten von Ziegenmutterlämmern. Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers über ein Schlachtverhot für trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt:
Das durch Anordnung vom 13. April d. J. für die Zeit bis zum 15. Mai d. J. ausgesprochene Verbot der Schlachtung der in diesem Jahre geborenen Ziegenmutterlämmer wird bis zum 31. August d. J. verlängert.
§ 2.
Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde oder weil es infolge eines Unglücksfalles sofort ge⸗ tötet werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Orts⸗ polizeihehörde anzuzeigen. 18
Ausnahmen von diesem Verbot können aus dringenden wirt⸗ schaftlichen Gruͤnden vom Landrat, in Stadtkreisen von der Orts⸗ polizeibehörde zugelassen werden.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordngng werden gemäß §
§ 5 der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
§ 5. Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im
Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Mai 1916. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
8
Freiherr von Schorlemer.
“ 1“
Errichtungsurkunde.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
§ 1.
In der evangelischen Erlöser⸗Kirchengemeinde zu Berlin⸗Lichtenberg, Diözese Berlin⸗Stadt 1, wird eine dritte Pfarrstelle errichtet.
82
Diese tritt am 1. Mai 15 in Kraft. “ Berlin, den 13. April 1916. Potsdam, den 27. April 1916. (Siegel.) (Siegel.) Königliches Konsistorium Die Königliche Regierung,
r Provinz Brandenburg, Abteilung Abteilung Berlin. für Kirchen⸗ und Schulwesen. Steinhausen. von Bardeleben.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverorduung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzbl. Seite 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 haben wir der Händlerin Amalie Klant, geborene Staschick, hier, Gr. Scharrnstraße Nr 61, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Fetten (Butter, Margarine, Schmalz, Kunstspeisefett u. dergl.) sowie mit Oel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. LWE
Frankfurt a. O., den 2. Mai 110t. Die Polizeiverwaltung. Richter.
—-
Bekanntmachung. “ Dem Kaufmann Alex Rehfeld, Inbaber der Firma Sal. Katzenstein in Hildesbeim, ist auf Grund der Bundesrats⸗ bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 und der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Metallen wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt
Hildesheim, den 5. Mai 1916. Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.
“ Bekanntmachung. 8
Der Witwe Therese Fütterer, geborene Ingelmann, Hildesheim ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundebrats zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) und der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Aus führungsbestimmungen vom 27. September 1915 (HMBl. S. 246) der Handel mit Fleisch und Fleischwaren untersagt.
Hildesheim, den 5. Mai 1916. 8 Diie Polizeidirektlon.
89
—.—
Bekanntmachung.
Dem Bücherrevisor Karl Altgenug zu Elberfeld, Vereins⸗
straße 10, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 bis auf weiteres jeglicher Handel mit Lebens⸗ und
Artilleriefeuer
Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. 1 “ Elberfeld, den 3. Mai 1916. 8
1114ö“
Dem Kaufmann Walter Altgenug in Elberfeld, Vereinsstraße 10, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 his auf weiteres jeglicher Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Elberfeld, den 3. Mai 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Scheffler.
Bekanntmachun
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — Reichz,Gesetzbl. S. 603 — ist dem Milchhändler Heinrich
von Gehlen zu Rheydt, Geneickenerstraße 33, der Handel mit
Milch untersagt worden. Rheydt, den 5. Mai 1916. b Die Polizeiverwaltuung.
“ Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Mai 191606.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr hielten heute
eine Sitzung.
Die Mitglieder der bulgarischen Sobranjeabord⸗ nung 88 gestern nachmittag von Dresden auf dem hiesigen Anhalter Bahnhof ein, wo sich die Herren der bulgarischen Gesandtschaft, der bulgarische Generalkonsul und Mitglieder der bulgarischen Kolonie, darunter zahlreiche Studenten, einige Herren des Auswärtigen Amts, darunter der Geheime Legationsrat von Radowitz, der Reichstags⸗ präsident, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Kaempf mit dem Direktor beim Reichstage, Geheimen Rechnungsrat Jungheim, der Stadtverordnetenvorsteher Michelet und der Stadtrat Doflein als Vertreter der deutsch⸗bulgarischen Gesell⸗ schaft, deren Vorstandsmitglieder Graf Schweinitz und Dr. Fritz Mittelmann sowie einzahlreiches Publikum eingefunden hatten. Wie „W. T. B.“ berichtet, begrüßte der Geheime Legationsrat von Radowitz die bulgarischen Gäste namens der Kaiserlichen Re⸗ gierung, indem er sie in der Reichshauptstadt willkommen hieß und sagte, die Kaiserliche Regierung wünsche und hoffe. daß dieser Besuch in der Hauptstadt und im Deutschen Reich reichste Früchte trage. Die Herren möchten überzeugt sein, daß das deutsche Volk für Bulgarien die herzlichsten Gefühle hege und wünsche, daß die Eindrücke, die sie mitnähmen, die besten, tiefsten und segensreichsten seien. Der Stadtrat Doflein be⸗ grüßte die Bulgaren im Namen der Stadt Berlin. Der Abge⸗ ordnete Kosta Kaltschew (Philippopel) antwortete in deutscher Sprache, er und seine Freunde seien tief gerührt von dem herzlichen Empfang und bewegt von dem Gefühl wahrer Brüderschaft, das zwischen den beiden Völkern herrsche. Er schloß mit dem innigsten Dank für die Aufnahme. Sein .86 Es lebe Deutschland! fand allseitigen begeisterten Widerhall. Auf dem Wege zum Kaiserhof, wo die Abgeordneten Wohnung
8
—2 1 5 4 5 2* 8 2 nahmen, wurden sie von einer zahlreichen Menschenmenge mit
herzlichen Zurufen begrüßt.
und Fliegerbomben unserer Gegner im Westen haben auch im Monat- April unter den friedlichen Landeseinwohnern in dem von uns besetzten Gebiete blutige Verluste verursacht. Die „Gazette des Ardennes“ bringt regelmäßig die Namen der durch das Feuer der eigenen Landsleute getöteten oder verwundeten Bewohner. Wir ent⸗ nehmen dieser Liste folgende Zahlen: Tot: 8 Männer, 10 Frauen, 9 Kinder, zusammen 27 Personen. Verwundet: 23 Männer, 29 Frauen, 23 Kinder, zusammen 75 Personen. Von den Ver⸗ wundeten sind nachträglich ihren Verletzungen erlegen: 1 Mann, 1 Frau, 2 Kinder. Somit erhöht sich die Gesamtzahl der seit dem September 1915 festgestellten Opfer der feindlichen Be⸗
schießung unter den Bewohnern des eigenen oder verbündeten
Landes auf 1313 Personen.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. macht einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge bekannt, daß Aussicht besteht, den Kaffee⸗Groß⸗ Röstereien, deren Betriebe infolge der neuen Verhältnisse still⸗ liegen, ersatzweise Getreide zum Rösten zuzuteilen. Voraus⸗ setzung für die Zuweisung von Getreide zur Herstellung von Kaffee⸗Ersatzmitteln ist, daß die hierzu notwendige technische Einrichtung vorhanden ist. Kaffeeröstereien, die eine solche Ein⸗ richtung nachweisen können, wollen einen entsprechenden Antrag 2 5 oben genannten Kriegsausschuß (Berlin, Bellevuestr. 14) richten.
Der Kriegsausschuß für Kafsee, Tee und deren Ersatz⸗ mittel macht ferner bekannt, daß Kaffee⸗Ersatz⸗ und Zusatz⸗ mittel von den Verkäufern nicht zurückgehalten werden dürfen. Die Abgabe an den einzelnen Verbraucher darf ein Pfund auf einmal nicht übersteigen. Wer dem Vorstehenden zuwiderhandelt, hat die vsecüis dieses Teils seines Handels⸗ betriebes auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zu gewärtigen. 68
In der vorgestrigen Sitzung des Beirats für Volks⸗ ernährung wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, zunächst die Versorgung der Landwirtschaft mit Bindegarn besprochen. So dann beschäftigte sich der Beirat mit der verstärkten Aus⸗ nutzung der Wildbestände zur Volksernährung. Zum Schluß wurde die Verwertung und Erhaltung der diesjährigen Obst⸗ und Gemüseernte erörtert. —
reichs,
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 966 der Deutschen Verlustitsen bei. Sie enthält die 524. Verlustliste der preußischen Armee und ie 278. Verlustliste der sächsischen Armee.
Im Finanzausschuß der Kammer der Abgeord⸗ neten stellte der Vorsitzende vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, fest, daß der Finanzausschuß sich vollständig einig sei, daß die von den norddeutschen Brauereien erhobene Forde⸗ rung auf eine weitere Beschränkung des Kontingentes der bayerischen Brauereien und auf Ueberweisung des dadurch sich ergebenden Malzes an die außerbayerischen Brauereien durchaus ungerechtfertigt sei. Die Eindeckung der bayerischen Brauereien habe sich vollständig innerhalb der getroffenen Be⸗ stimmungen vollzogen; wenn dasselbe den norddeutschen Braue⸗ reien nicht in gleicher Weise gelungen sei, so seien lediglich die dort gegebenen Verhältnisse schuld.
83 42
1u“ Großbritannien und Irland.
Amtlich wird mitgeteilt, daß die Ablieferung der Waffen in Dublin in befriedigender Weise vor sich gehe. Am Freitag sind 36 Personen vor dem Kriegsgericht ab⸗ geurteilt worden. Drei Rebellen wurden zum Tode verurteilt, aber nur einer von ihnen wurde erschossen; den beiden anderen -5. Todesstrafe in lebenslängliche Zwangsarbeit ver⸗ wandelt.
Wie der „Manchester Guardian“ meldet, werde es sich bei dem Prozeß gegen Sir Roger Casement hauptsächlich um die Untersuchung seines Geisteszustandes handeln.
— Die „Times“ berichten, daß eine sehr wichtige Ver sammlung der irischen nationalistischen P tei fü morgen im Unterhause einberufen ist. “
Frankreich. Der General Pétain ist dem „Temps“ zufolge zum “ der Armeen des Zentrums ernannt worden; diese umfassen den Abschnitt von Soissons bis Verdun ein⸗ schließsich. Der General Nivelle ist als Nachfolger des Generals Pétain an die Spitze der Spezialarmee von Verdun
getreten. Rußland.
Der Kaiser hat vorgestern den in St. Petersburg einge⸗ troffenen französischen Justizminister Viviani und den Unter⸗
(staatssekretär für das Munitionswesen Thomas in Audienz
empfangen. Portugal.
Alle parlamentarischen Parteien haben der Agence Havas“
zufolge die Aufhebung der verfassungsmäßigen Ga⸗
rantien für das ganze Gebiet der Republik gemäß dem Vor⸗ schlage der Regierung gebilligt.
Niederlande.
Das Marinedepartement teilt mit, daß wegen der Wahl der Route um Schottland seitens der holländischen Handels⸗ schiffe demnächst das Leuchtschiff an der Terschellingbank wieder an seinen Ankerplatz gebracht werden wird.
— Die Dienstpflichtigen des Milizjahrganges 1916 werden einer amtlichen Mitteilung zufolge in der Zeit vom 16 bis 20. Mai in die Miliz eingereiht werden.
Schweden.
Die Regierung hat im Reichstag eine Vorlage, be⸗ treffend eine Spiritussteuer, und ferner eine Vorlage auf Erhöhung der Malzsteuer um zehn Oere eingebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, werden die Einnahmen aus der Spiritus⸗ steuer auf 5 Millionen, die aus der erhöhten Malzsteuer auf 2 Millionen Kronen veranschlagt. 1 v
1 Schweiz.
DDie „Berner Tagwacht“ veröffentlicht den Aufruf der zweiten internationalen sozialistischen- Zimmer⸗ walder Konferenz andie Völker, mitallen Mitteln für eine rasche Beendigung des Krieges zu wirken. Unter den Organisationen, die ihre Zustimmung zur Zimmerwalder Aktion erteilt haben, werden erwähnt die sozialdemokratischen Parteien Italiens, der Schweiz, Rumäniens, Rußlands, Portugals, Amerikas, Liv⸗ lands, die gewerkschaftlichen sozialistischen Minderheiten Frank⸗ die British Socialist Party und Indepedent Labour Party Englands, ferner gewisse Parteiorganisationen Litauens, Polens, Schwedens, Norwegens, Dänemarks, Hollands und der deutschen Sozialdemokratie.
Türkei.
Zu Ehren der badischen Mission fand vorgestern abend öö Palais ein Mahl statt, dem alle Minister bei⸗ wohnten.
— Der Justizminister und stellvertretende Vorsitzende des Staatsrats Ibrahim Bei ist endgültig mit diesem Posten betraut worden. Das Justizministerium wird vorübergehend durch den Minister des Auswärtigen Halil Bei verwaltet.
— Wie „W. T. B.“ meldet, sind der General Townshend, vier andere Generale und die Stabsoffiziere nach Bagdad gebracht worden. Die anderen gefangenen Offizi und Man schaften werden nach und nach dort eintreffen.
Griechenland.
Der italienische Gesandte in Athen hatte gestern abend mit dem Ministerpräsidenten Skuludis eine lange Unter⸗ redung.
— Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haben die Franzosen die Besetzung der Bahn Saloniki — Florina vollendet. Seit einiger Zeit war bereits das Be⸗ streben der Engländer und Franzosen erkennbar, die Front in
Mazedonien nach Westen auszudehnen. So wurde der Strymon
von einer französischen Division überschritten und in Lygkovani
ein Stabsquartier eingerichtet. Neue Kräfte, die auf Florina zu verschoben werden, lassen die endgültige Besetzung dieser Stadt als bevorstehend erscheinen.
Einer weiteren Meldung des genannten Telegraphen⸗ bureaus zufolge sind in Saloniki zwanzigtausend Serben gelandet. Wie festgestellt worden ist, haben dte
ranzosen und die Engländer unter Verletzung der Roten reuzflagge die Beförderung der serbischen Truppen bisher ausschließlich auf Lazarettschiffen durchgeführt, um eine Torpedierung durch U⸗Boote zu vermeiden.
1u1 Bulgarien. Nach einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ sind die mazedonischen Bulgaren, ehemalige serbische Staatsuntertanen, in Rumänien seit einigen Monaten allen möglichen Belästigungen seitens der serbischen Kon⸗ sularvertreter ausgesetzt, die sie durch listige Mittel für die serbische Armee rekrutieren wollen. Diese Vertreter über⸗ geben zuerst allen jenen, die sich melden, ohne Unterschied des Alters Pässe und lassen sich dafür eine Taxe von 50 bis 70 Francs angeblich zugunsten des serbischen Roten Kreuzes bezahlen, nehmen ihnen aber später die Pässe wieder ab und folgen ihnen Marschrouten nach Rußland aus mit dem Auftrage, sich am 13. Mai in Galatz zu melden, von wo sie nach Odessa ein⸗ geschifft werden sollen, wo eine serbische Legion gebildet wird.
Moutenegro. Das neue motenegrinische Kabinett setzt sich nach einer Meldung der „Agence Havas“ folgendermaßen zusammen: Vorsitz, Aeußeres und Finanzen: André Radovitsch; Krieg: General Lucas Reinitsch; Justiz und Inneres: Janke Spassoevitsch; öffentlicher Unterricht und Kultus: 2 Vutschrovitsch. 11444X“
„Der Apostolische Delegat in Washington hat dem Präsidenten Wilson, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, eine Botschaft des Papstes übergeben, deren Inhalt geheim ist.
— Einer amtlichen Meldung zufolge hat eine Abteilung nordamerikanischer Kavallerie eine größere Anzahl Villascher Banditen überrascht, von denen 42 getötet und viele verwundet wurden; die Amerikaner hatten keine Toten.
— Der Präsident der Dominikanischen Republik, Juan Jiminez, hat dem Reuterschen Bureau zufolge abge⸗ ben um eine bewaffnete amerikanische Intervention zu ver⸗ meiden.
Kriegsnachrichten.
Großes Haouptquartier, 7. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Westlich der Maas wurde die Gefechtshandlung auch gestern nicht zu Ende geführt. Besonders war die Artillerie auf beiden Seiten sehr tätig. Oestlich des Flusses ist in der Frühe ein französischer Angriff in Gegend des Gehöfts Thiaumont gescheitert.
An mehreren Stellen der übrigen Front wurden feind⸗ liche Erkundungsabteilungen abgewiesen; eine deutsche Patrouille brachte südlich von Lihons einige Gefangene ein.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Russische Torpedoboote beschossen heute früh wirkungslos die Nordostküste von Kurland zwischen Rojen und Markgrafen. 1“
Balkankriegsschauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung. Großes Hauptquartier, 8. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Die in den letzten Tagen auf dem linken Maasufer in
der Hauptsache durch tapfere Pom mern unter großen Schwierig⸗ keiten, aber mit mäßigen Verlusten durchgeführten Operationen haben Erfolg gehabt. Trotz hartnäckigster Gegenwehr und wütender Gegenstöße des Feindes wurde das ganze Graben⸗ system am Nordhang der Höhe 304 genommen und unsere Linie bis auf die Höhe selbst vorgeschoben. Der Gegner hat außerordentlich schwere blutige Verluste erlitten, sodaß an unverwundeten Gefangenen nur 40 Offiziere, 1280 Mann in unsere Hände fielen. Auch bei Entlastungsvorstößen gegen unsere Stellungen am Westhang des Toten Mann wurde er mit starker
Einbuße überall abgewiesen. — Auf dem Ostufer
entspannen sich beiderseits des Gehöftes Thiaumont er⸗ bitterte Gefechte, in denen der Feind östlich des Gehöftes unseren Truppen unter anderen Neger entgegenwarf. Ihr Angriff brach mit Verlust von 300 Gefangenen zu⸗ sammen. 1
Bei den geschilderten Kämpfen wurden weitere frische französische Truppen festgestellt. Hiernach hat der Feind im Maasgebiet nunmehr, wenn man die nach voller Wiederauffüllung zum zweiten Male eingesetzten Teile mit⸗ zählt, die Kräfte von 51 Divisionen aufgewendet und damit reichlich das Doppelte der auf unserer Seite, der des Anzreifers, bisher in den Kampf geführten Truppen.
Von der übrigen Front sind außer geglückten Patrouillenunternehmungen, so in Gegend von Thiepval und Flirey, keine besonderen Ereignisse zu berichten.
8 wei französische Doppeldecker stürzten nach Flug⸗ kampf über der Côte de Froide Terre brennend ab.
Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Die Lage ist im allgemeinen unverändert. 1b Oberste Heeresleitung.
&
Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
8 Russischer Kriegsschauplatz.
Truppen der Armee des Erzherzogs Joseph Ferdi⸗ nand vertrieben südwestlich von Olyka die Russen aus einem unmittelbar vor der Front liegenden Wäldchen.
Sonst keine besonderen Ereignisse.
1 Italienischer Kriegsschauplatz. Die Kampftätigkeit war im allgemeinen gering. Ein feind⸗ licher Gegenangriff auf die von uns genommenen Stellungen
am Rombon wurde abgewiesen.
Auf der Hochfläche von Lafraun wurden die Italiener aus ihren vorgeschobenen Gräben nördlich unseres Werkes Lusern vertrieben.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Fesgeben. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Kampfes
Wien, 7. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird g Russischer und italienischer Kriegsschauplatz. 8— Geringe Gefechtstätigkeit. Lage unverändert.
Ruh Südöstlicher Kriegsschauplatz. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
„
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 6. Mai. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Irakfront nichts Neues.
An der Kaukasusfront wurden im Tschorukhabschnitte 300 feindliche Infanteristen, die einen überraschenden Angriff versucht hatten, mit Verlusten zurückgeschlagen. Auf den übrigen Abschnitten dieser Front nichts Wichtiges.
Eine der Bomben, die am 3. Mai von zwei feindlichen, Smyrna überfliegenden Flugzeugen abgeworfen wurden, traf einen Güterzug und verletzte drei Personen leicht. Am 3. Mai wurde ein feindliches Flugzeug, das Dir es Sebah überflog, nördlich dieses Ortes abgeschossen und der Flieger gefangen genommen. Er versprach den zu seiner Hilfe herbeieilenden Beduinen Geld, falls sie seine Flucht erleichterten.
Konstantinopel, 6. Mai. (W. T. B.) Nach Mel⸗ dungen von der Suezkanalfront machen die Engländer nach der Niederlage von Katia aus Furcht vor einer neuen Ueber⸗ raschung unablässig Erkundungsflüge. Aber den Engländern gelingt es nicht, die türkischen Bewegungen zu erkunden. Die Niederlage von Katia trug dazu bei, das Ansehen der Engländer bei den Stämmen und den Freiwilligen aus Medina, die an den Kämpfen teilgenommen haben, zu vernichten. Die Versuche des Feindes, durch Flieger die Eisenbahnarbeiten, die in der Wüste rasche Fortschrilte machen, zu zerstören, eifern die Arbeiter nur noch an. Die Erfolge der türkischen Panzer⸗ automobile, die mit Abwehrkanonen gegen Flugzeuge ausge⸗ stattet sind, machen auf die Stämme großen Eindruck.
Konstantinopel, 6. Mai. (W. T. B.) Nach hier ein getroffenen glaubwürdigen Nachrichten hat der Imam von Darfur (Provinz des ägyptischen Sudan), Ali Dinar, den Heiligen Krieg gegen die Engländer verkündet. Er marschiert mit seinen Truppen und 8000 Kamelen gegen den nördlichen Sudan und treibt die englischen Streitkräfte, denen er auf seinem Marsche begegnet, in wilder Flucht vor sich her. Er plant im Vereine mit den Senussi vor⸗ zugehen. Die in einer Proklamation vom 5. April enthaltene Mitteilung, daß die Engländer die Truppen des Imam ge⸗ schlagen hätten, ist falsch. Vielmehr befinden sich die Eng⸗ länder in wilder Flucht auf dem Rückzuge gegen den Nil, seitdem Truppen des Imam ihren V arsch gegen Norden fortgesetzt haben.
Der Krieg zur See.
Berlin, 7. Mai. (W. T. B.) Vor der flandrischen Küste wurde am 5. Mai Nachmittags ein feindliches Flugzeug im Luftgefecht unter Mitwirkung eines unserer Torpedoboote abgeschossen. Hinzukommende englische Streitkräfte ver⸗ hinderten die Rettung der Insassen. Ferner erbeutete eines unserer Torpedoboote am 6. Mai vor der flandrischen Küste ein unbeschädigtes englisches Flugzeug und machte die beiden Offiziere zu Gefangenen.
Westlich Horns Riff wurde am 5. Mai Morgens das englische Unterseeboot „E. 31“ durch Artilleriefeuer eines unserer Schiffe zum Sinken gebracht.
Das Luftschiff „L. 7“ ist von einem Aufklärungsfluge nicht zurückgekehrt. Nach amtlicher Veröffentlichung der eng⸗ lischen Admiralität ist es am 4. Mai in der Nordsee durch englische Seestreitkräfte vernichtet worden.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Zur Vernichtung des Luftschiffes „L. 7“ liegen noch folgende Meldungen vor:
Ymuiden, 6. Mai. (W. T. B.) Ein hier eingetroffener Fischoampfer berichtet, er sei vorgestern früh um 11 Uhr Zeuge eines zwischen einem Geschwader von 21 Kriegs⸗ schiffen mit einem Zeppelin auf 55 Grad 30 Minuten nörd⸗ licher Breite und 7 Grad 2 Minuten östlicher Länge, 8 Meilen westlich des Hornriff⸗Feuerschtffes gewesen. Der Zeppelin habe das Geschwader angegriffen, das sofort auseinar derging. Zwei Ariegs⸗ schiffe seien in der Nähe geblieben. Das Luftschiff habe zwei Schüsse aus dem hinteren Teile des Schiffes abgegeben, aber anscheinend ohne Erfolg. Sodann habe eines der Kriegsschiffe dreimal auf den Zeppelin gefeuert, der sich zurückgezogen habe. Er sei aufgestiegen und anscheinend nicht getroffen worden. Aber zehn Minuten nach des Fischdampfers erfolgte eine gewaltige Explosion. Des uftschiff sei in das Meer abgestürzt. Der Fischdampfer habe ver⸗ sucht, sich dem sinkenden Schiffe zu nähern, die englischen Schiffe ätten es aber nicht gestattet.
Malmb, 6. Mai. (W. T. B) Der Stockholmer Dampfer „Svea“, der heute hier eingetroffen ist, berichtet, er habe auf der Reise dorthin etwa 17 Minuten westsüdwest ich von Horns Riff bet Jütland einen in westlicher R chtung fabrenden Zeppelin gesichtet. Ein paar Stunden später sah mon einige Zerstörer, die dem Zeppelin nachfuhren. Das Luftschiff kehrte um und ging zurück, wurde aber von den Zerstörern eingeholt und beschossen, worauf die Zerstörer sich entfernten. Eine halbe Stunde später ging der Zeppelin schräg auf die Wasserlinie nieder. Die „Svea“ wollte zu Hilfe eilen; als aber die Zerstörer sich auch dem Zeppelin näherten, hielt der Kapitän der „Svea“ es für ratsam, weitr zu segeln. Die Zerstörer verließen sodann den Zeppelin, der jetzt brennend auf dem Wesser lag und kmrz darauf sank. Die „Svea’ näherte sich wiederum der Unfallstell, konnte aber nichts entdecken.
Horten, 8. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Norwegischen Telegrammbureaus“ landete der Dampfer „Rondane“ von Kristiania gestern die acht Mann starke Be⸗ satzung von dem Göteborger Schoner „Harald“, der am Freitag von einem deutschen U⸗Boot torpediert worden war. Die Mannschaft bekam 15 Minuten Zeit, um in die Boote zu gehen; weil aber die See stürmisch war, baten sie, in das U⸗Boot aufgenommen zu werden, was geschah. Später wurde die Mannschaft an Bord des norwegischen Dampfers gebracht.
Nr. 20 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 5. Mai 1916 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Exequaturerteilung. — Medninal⸗ und Veterinärwesen: Erscheinen eines Nachtrags zur deutschen Arznei⸗ taxe 1916. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande
und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — lizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichegebiet. “