Lebenszeichen des totgeglaubten Sohnes zunächst in gro Freude versetzt, mußte der Vater bald die betrübende —
machen, daß noch andere Familien ähnliche Mitteilungen er⸗
halten hatten. Die amtlichen Nachforschungen haben nunmehr⸗
einwandfrei ergeben, daß es sich um irgend eine böswillige
Absicht eines gemeinen Schwindlers handelt, nach dem zurzeit gefahndet wird.
MNiicht oft genug kann wiederholt werden, daß es angebracht ist, die für Vermißtennachforschung zuständigen Stellen in jedem Falle von dem angeblichen plötzlichen Auffinden eines seit langer Zeit Vermißten umgehend zu benachrichtigen, damit die Spur in einwandfreier Weise verfolgt werden kann. Außer
dem Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums, Berlin
NW. 7 (Dorotheenstraße 48), kommen hierfür in Frage das “ vom Roten Kreuz, Berlin (Abgeordnetenhaus), erner für das nördliche Deutschland der Hamburgische Landes⸗ verein vom Roten Kreuz, Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene, Hamburg (Ferdinandstraße 75), für das südliche Deutschland der Verein vom Roten Kreuz, Ausschuß für deutsche Kriegs⸗ gefangene, Frankfurt a. M. (Zeil 114) und die zuständigen Provinzial⸗ und Landesvereine.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe des Provinzial⸗ verbandes von Sachsen, veröffentlicht.
988
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 969 und 970 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 526. Verlustliste der preußischen Armee, die 265. Verlustliste der bayerischen Armee und die 380. Verlustliste der wü
Der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern Dr. Graf von Hertling hat sich der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge gestern abend für einige Tage nach Berlin begeben.
— In der Kammer der Abgeordneten wurde gestern eine Interpellation der Sozialdemokraten behandelt, in der die Regierung gefragt wird, in welcher Weise sie die
Wahrung des Briefgeheimnisses für Zuschriften, die an
Abgeordnete gerichtet seien, sicher zu stellen gedenke. Den Anlaß zu der Interpellation bot der Umstand, daß ein aus dem Feld gekommener Brief an den sozialdemokratischen Abgeordneten Süßheim militärischerseits geöffnet worden war. In Be⸗ antwortung der Interpellation erklärte der Kriegsminister, Generaloberst Freiherr Kreß von Kressenstein laut Bericht des „W. T. B.:
Den Ausgangspunkt zu dieser Interpellation bilde ein Einzelfall, über dessen nähere Umstände der Abgeordnete Süßheim bereits schrift⸗ liche Mitteilung erhalten habe. Die Kontrolle der Feldpostbriefe ergebe sich aus der Norwendigkeit, die feindliche Spionage zu be⸗ kämpfen und dem feindlichen Nachrichtendienst nicht Nachrichten in die Hand zu spielen, die für ihn von Bedeutung sein könnten. Mit
dem Verkehr zwischen Angebörigen des Soldatenstandes und Ab⸗
Ulster, den Antrag,
8
erregte Erörterung veranlassen
Bericht
eordneten stehe die Maß ahme in keinerlei Zusammenhang. Der ayerischen Heeresverwaltung stehe ein Einfluß auf diese von der Obersten Heeresleitung als notwendig anerkannten Maßnahmen nicht zu Er sei daber nicht in der Lage, die Durchfübrung der Brief⸗ kontrolle im Felde durch Anordnungen des Krtegsministeriums zu beem flussen, und auch nicht in der Lage, Ansprüche auf eine Sonder⸗ bebha lung der an Abgeordnete gerichteten Briefe gegenüber der Obersten Heeresleitung rechtlich zu begründen.
In eine Besprechung der Interpellation wurde nicht ein⸗ getreten. “ 3
8 8
Großbritannien und Irland.
Der Premiermmister Asquith hat dem Unterhaus mitgeteilt, daß Armee, Marine und Polizei in Irland 124 Mann an Toten, 388 Mann an Verwundeten und 9 an Vermißten verloren haben.
Von den letzten vier Aufständischen, die erschossen wurden, gehörte, wie ein Amsterdamer Blatt meldet, einer (Edmund
ent) zu den Unterzeichnern der Sinn Fein⸗Proklamation, sodaß jetzt fünf von den Unterzeichnern hingerichtet sind. Im ganzen sind bis jetzt 12 Personen hingerichtet, 67 zu Zuchthaus⸗ strafe und 2 zu Zwangsarbeit verurteilt worden.
Im Laufe der Beratung über die Bestimmungen des Dienstpflichtgesetzes stellte Lonsdale, der Vertreter von
rland in das Gesetz einzubeziehen. führte demgegenüber laut daß der Mangel an Ein⸗
r eine esetz,
Premierminister Asqutth des „W. T. B.“ aus, 2 mütigkeit unter den Vertretern Irlands über diese würde, die das das so dringend notwendig sei, nur verzögern müsse. Bei Be⸗ sprechung der Ereiagnisse in Irland sagte er, er glaube, die schreckliche
Der
Prüfung würde auf eine Befestigung des Zusammenhanges unter den
lopvalen Irländern auf einer
breiteren Grundlage von Ueberein⸗
stummung hinauslaufen, als sie jemals in der Vergangenheit vor⸗
handen gewesen. Die Regierung sei gezwungen, die ganze Frage der
1 militärischen Verhältnisse in Frland und des Tragens, des Be⸗
eine 1 werden würde.
macht.
sitzes und des Gebrauchs von Waffen nachzuprüfen. Er hoffe, daß allgemeine Uebereinstimmung über diese Fragen erreicht Redmond erklärte, es würde unsinnig sein, im gegenwärtigen Augenblick Irland einen Zwang auferlegen zu wollen Er hoffe, daß die beiden irischen Parteien bald sich zusammenfinden und daß durch eine großzügige, staatsmännische und weitreichende Rücksicht auf die höchsten Interessen des Resches alle Schwierigkeiten überwunden werden und es ein vereinigtes Irland geben möge, das ausgestattet sei mit Regierungsverantwortlichkeit und Churchill, der, wie bekannt wird, zur Politik zurück⸗ gekebrt ist, da sein Batatllon an der Front mit einer anderen Einheit verschmolzen worden ist, betonte die Wichtigkett des Problems.
Der Antrag Lonsdale wurde abgelehnt.
— Bei einem zu Ehren der in London eingetroffenen russischen Dumaabgeordneten veranstalteten Festmahl hielt der Ministerpräsident Asquith eine Rede, in der er dem „Reuterschen Bureau“ zufolge sagte, daß die beiden Regierungen sich über die türkische und die persische Fraage und alle anderen Punkte, wo die russischen und die englischen Interessen sich berührten, geeinigt hätten, um eine
Politik festzulegen, die sie in Zukunft in gegenseitigem Ein⸗
vernehmen loyal befolgen würden.
Frankreich.
Auf Befehl des Ministers des Auswärt ist deutsche Konsul in Saloniki und rr r
der die
8“ 9
sämtlich vor einigen Monaten nach Toulon gebracht und in einem Fort interniert worden waren, wie die „Agence Havas“ meldet, an die Schweizer Grenze befördert wordben.
Rußland. Die Liga der Fremdvölker in Rußland hat an Präsidenten Wilson, als einen Vorkämpfer für Humanität und Gerechtigkeit, ein Telegramm gerichtet, in dem sie seinen Schutz vor Vernichtung als Nationen durch die russische Regierung anrufen. Zu der Liga der Fremdvölker gehören die Finnländer, Balten, Letten, Litauer, Polen, Ukrainer, Juden, Muselmanen und Georgier. “ ö“ “ Spanien. 8 avbs 1 In einer parlamentarischen Versammlung er Konservativen gab der frühere Ministerpräsident Dato eine historische Uebersicht über die Tätigkeit des letzten Kabinetts bis zur Krise. Was die äußere Politik der konservativen Partei anbelangt, so ist Dato, wie die „Agence Havas“ mit⸗ teilt, der Ansicht, daß Spanien sich allen Kriegführenden gegen⸗ über neutral verhalten müsse und sich nicht in den Krieg ver⸗ wickeln lassen dürfe. Die Partei müsse sich darin ein Beispiel an ihrem Herrscher nehmen, der die höchste Verkörperung des Landes darstelle. Dato kündigte an, daß die Konservativen das Kabinett Romanones unterstützen würden.
vIII1
Der Präsident des Staatsrats Ibrahim Bey ist, Blättermeldungen zufolge, zum einstweiligen Evkafminister er⸗ nannt worden. “
Griechenland. 1
In der vergangenen Woche hat sich ein neuer Zwischen⸗ fall zwischen griechischen und italienischen Truppen in Albanien ereignet. Wie der „Corriere della Sera“ meldet, feuerte eine griechische Patrouille auf eine italienische, die sich ohne Verluste zurückzog. Der italienische Gesandte Bosdari begab sich darauf zu dem Ministerpräsidenten Skuludis und wurde vorgestern auch vom König Bosdart soll auf freundschaftliche, aber entschiedene Absichten der italienischen Behörden in Valona hingewiesen und die Auf⸗ merksamkeit des Königs auf die heikle Lage gelenkt haben. Anscheinend ist die griechische Regierung geneigt, eine gemischte Kommission aus italienischen und griechischen Offizieren ein⸗ zusetzen, um eine neutrale Zone zu bestimmen.
— Nach einer Athener Meldung des „Petit Journal“ ist Venizelos in Mytilene zum Abgeordneten gewählt worden. Ein Gegenkandidat war nicht aufgestellt. Venizelos erklärte, daß er seinen Sitz im Parlament nicht einnehmen
werde. Amerika.
Die amerikanische Regierung hat vorgestern eine Antwort⸗ note an Deutschland abgesandt.
— Die „Central News“ melden aus Washington, man versichere in unterrichteten Kreisen, daß der Präsident Wil son das Ersuchen des Papstes um Vermittlung zugunsten des europäischen Friedens rundweg abgelehnt habe.
— Der Präsident Wilson hat Truppen aus den Staaten Texas, Arizona und New Mexiko einberufen. Diese bilden mit zwei weiteren Regimentern regulärer Truppen, die bereits unterwegs sind, eine Streitmacht von 7000 Mann. Der Kriegssekretär Baker erklärte, daß diese Einberufung erfolgt sei, um die Grenze vor weiteren Ueberfällen zu schützen.
— Die kanadische Regierung wird den „Times“ zu⸗ folge eine Kommission von sechs hervorragenden Geschäfts⸗ leuten aufstellen, die England, Frankreich und Italien besuchen werden, um zu untersuchen, wie der kanadische Handel gefördert werden könnte.
Asien.
Der „Morning Post“ wird aus Tientsin berichtet, daß die Lage in Schanghai ernst werde. Die Rebellen hätten Tschoutsun besetzt. Ferner wird gemeldet, daß sich in Tsinanfu viele Bombenexplosionen ereignet hätten. In einem anderen Bericht wird behauptet, daß ein japanischer Zug bei Weihsien beschossen worden sei.
8 Deeutscher Reichstag. 88 8 44. Sitzung vom 9. Mai 1916, Nachmittags 3 Uhr.
Am Tische des Bundesrats: die Staatssekretäre Dr. Lisco Dr. Henferacs
Präsident Dr. Kaempf 324 Uhr, indem er die Abgeordneten nach den
egrüßt.
üht. Beratung steht zunächst der schleunige Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.):
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das gegen den Abg.
Dr. Liebknecht eingeleitete Verfahren für die Dauer der Sitzungs⸗
periode auszusetzen und die über ihn verhängte Haft aufzuheben.“
Von den Abgg. Bernstein und Genossen (Soz. Arb.⸗⸗ Gem.) wird beantragt:
Der Reichstag wolle beschließen, das gegen das Mitglied des Reichstags Dr. Liebknecht eingeleitete milikärgerichtliche Straf⸗ verfahren und die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft sind für die Dauer der Sitzungsperiode aufzuheben.“
Die Beratung der beiden Anträge wird verbunden. Der Vorschlag des Präsidenten, beide Anträge der Geschäfts⸗ ordnungskommission zur schleunigen Berichterstattung zu über⸗ weisen, gelangt ohne Debatte zur Annahme.
Ign der Diplomatenloge erscheint eine Anzahl von Mit⸗ gliedern der bulgarischen Abordnung. Diese wird vom Pia denten Dr. Kaempf, der sich in die Loge begeben hat, begrüßt.
Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete.
Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquisres: Ich habe zunachst dem Bedauern des Herrn Staatssekretärs Ausdruck zu eben, daß er durch seinen Gesundheitszustand verhindert ist, dieser
eratung beizuwohnen. Durch § 35 des Feis eiltang g ge⸗ von 1873 ist die Regelung der Entschädigung für diß durch den Krieg ver⸗ ursachten Schädigungen an beweglichem und unbeweglichem Eigentum durch ein jedesmaliges besonderes Reichs 1- in Aussicht gestellt. Dieses Entschädigungsgesetz kann erst S. eendigung des Krieges
—
eröffnet die Sitzung um sterferien
*) Ohne Gewähr, mit Au der Reden der Minister und Staatssekretäre. b. Eü nhhnseth ve bhnee 8.Wilce
erlassen werden, da der 2 eines solchen Gesetzes wesentlich von der Finanzlage des Rei nach 4384——— Krieges abhängig ist. Der Eüfall der feindlichen Heere in die Grenzgebiete des Ostens und Westens des Reiches und die -eeannerocs he umfangreichen Kriegsschäden und Zerstörungen und Beschädigungen haben die Regie⸗ rungen der Bundesstgaten genötigt, Maßnahmen zur Beseitigung der in den betroffenen Gebieten entstandenen Schäden zu treffen. Vor allen Dingen mußte Preußen, sobald es möglich war, dazu schreiten, die Wiederherstellung der zum großen Teil vernichteten Provinz Ost⸗ preußen in Angriff zu nehmen. Die Kriegsschäden wurden vorläaufig ermittelt und staatliche Vorentschädigungen gewährt. Der Gesamt⸗ schaden Ostpreußens wird auf 1¼ bis 1 % Milliarden Mark geschätzt. Eine Regelung im Sinne des Kriegsleistungsgesetzes von 1873 ist zurzeit schon deshalb nicht möglich, weil das Ende des Krieges noch nicht abzusehen ist, denn wir haben es nicht mit einem, sondern mit mehreren Gegnern zu tun. Was Elsaß⸗Lothringen betrifft, so sind die dort entstandenen Kriegsschäden sehr bedeutend, sie können aber ziffernmäßig noch nicht angegeben werden. Bei der langen Dauer des Krieges reicht das System der Vorentschädigungen nicht mehr aus. Es ist, jedenfalls in Ostpreußen, dringend notwendig, den Ge⸗ schädigten endgültig den vollen Betrag desjenigen auszuzahlen, was ihnen als Ersatz des erlittenen Schadens gewährt werden soll. Dazu muß aber die den Schadensersatz auszahlende Landesregierung die Ge⸗
wißheit haben, daß die von ihr gewahrte Entschädigung bei einem auch als zutreffend be⸗
etwaigen späteren Ersatze durch das Reich zutreffe rechnet anerkannt wird. Eine gesetzliche Zusage hinsichtlich der späteren Uebernahme der Schäden durch das Reich ist zurzeit bei der ungeheuren finanziellen Belastung des Reichs durch den gegenwärtigen Krieg nicht möglich. Eine reichsgesetzliche Regelung wird daher augen⸗ blicklich zwar noch nicht die einem nach Friedensschluß zu erlassenden Gesetze vorzubehaltende Entschädigung des Reichs, wohl aber den Kreis der gegebenenfalls vom Reiche als erstattungsfähig anzu⸗ erkennenden Schaden und die Art ihrer Feststellung umfassen können. Die weiteren eahes gnc wären einstweilen im landesrechtlichen Wege zu treffen. Der Entwurf beschränkt sich dementsprechend darauf, die grundlegenden Vorschriften über die materielle Abgrenzung der für eine etwaige Erstattung durch das Reich in Betracht kommenden Schäden, über die zur ihrer Feststellung berufenen Organe, über das bei der Feststellung einzuhaltende Verfahren und die dabei anzuwen⸗ denden Schätzungsgrundsätze festzulegen. Der Entwurf beschränkt sich weiter nur auf Sachschaden, und zwar auf die innerhalb des Reichs⸗ gebietes verursachten. Die “ über Schäden an Leib und Leben sollen besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten bleiben, ebenso die Schäden der Seeschiffahrt und die Schäden in den Schutz⸗ gebieten. Ueber Einzelheiten des Entwurfs wird man sich in einer zu wählenden Kommission verständigen können. Ich kann nur die Hoffnung aussprechen, daß der Entwurf im Interesse der geschädigten Landesteile möglichst schleunig verabschiedet werde.
Abg. Dr. Frhr. von Rechenberg (Zentr.): Meine Freunde begrüßen den Gesetzentwurf als eine der Maßregeln, die dazu dienen, die Bevölkerung für die erlittenen Kriegsschäden schadlos zu halten. Von allen Parteien wird dies als eine Ehrenpflicht anerkannt werden. Eine volle Entschädigung für jeden Schaden wird allerdings nicht zu erzielen sein, es wird auch leider unmöglich sein, jeden Scha⸗ den genau festzustellen. Hauptsächlich kann keine Entschädigung für den entgangenen Gewinn geboten werden, und deshalb ist es erfreu⸗ lich, daß bereits die Wohltätigkeit im Gee ist. Schwierig wird die Feststellung der Schäden besonders in Elsaß⸗Lothringen sein, wo die meisten Schäden durch die Besetzung aus strategischen Gründen entstanden sind. Ich begrüße aber auch mit Freude die Grundsätze, die in dem Entwurf bezüglich Elsaß⸗Lothringens festgesetzt sind. Mit dem Geist der Ausführung, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, ist meine Partei im allgemeinen einverstanden. Es ist aber durch⸗ aus nötig, daß die Geltung des Gesetzes nicht auf das Reichsgebiet beschränkt bleibt; denn es muß auch den Leuten Entschädigung ge⸗ wahrt werden, die in die Kolonien hinausgegangen sind und dort Verluste erlitten haben. Die Engländer haben ja den Grundsatz aufgestellt, daß der Krieg der ganzen Bevölkerung gilt, so haben sie seinerzeit auch die Buren behandelt, gegen die sie den Feldzug nur dadurch zu ihren Gunsten entschieden, daß sie die Buren vor die Wahl stellten, ob sie ihre ganze Bevölkerung vernichten lassen wollten. Daß die Buren diese Behandlung vergessen haben, steht auf einem anderen Blatt. In den Kolonien wird es allerdings sehr schwer sein, die Schäden festzustellen. Wir wünschen, daß das Gesetz mög⸗ lichst bald zur Verabschiedung gelangt und daß die Feststellung der Schäden durch die Behörden nicht nach kleinlichen Gesichtspunkten erfolgt. Mögen sie sich dabei vor Augen halten, daß die Entschädi⸗ gungssummen ja niemals den vollen Schaden ersetzen können; denn ein voller Schadenersatz kann ebensowenig gewährt werden, wie wir einem Kriegsinvaliden, so sehr wir es auch wünschen würden, nicht vollkommen schadlos halten können für den Schaden, den er im Dienste des Vaterlandes erlitten hat. Aber dafür können wir sorgen, daß der Schaden gemildert wird. Ich beantrage die Ueberweisung des Gesetzentwurfs an die Reichshaushaltskommission.
Abg. Emmel (Soz.): Die Regierung hat zugegeben, daß die bisherigen Gesetze nicht ausreichten und daß man auch nicht warten durfte, bis der Krieg zu Ende sei, um an die Gesetzgebung heran⸗ zutreten. Wäre die Regierung nur früher zu dieser Erkenntnis ge⸗ kommen, so wäre die Feststellung der Schäden wesentlich erleichtert worden; aber wir begrüßen die Erklärung, daß auch die erforderlichen bundesstaatlichen Gesetze in demselben Tempo erledigt werden sollen, damit ein organisches Ganzes geschaffen werden kann. Dieser Entwurf ist leider nur ein Feststellungsentwurf, durch den die Schäden nur festgestellt werden s 1811 Darüber hinaus werden aber auch die Schäden an Leib und Leben, die eine Folge des Krieges sind, berücksichtigt werden müssen. Wir brauchen eine einheitliche und dauernde Re⸗ gelung, damit die Entschädigungsansprüche den modernen Anschauun⸗
en entsprechend erledigt werden können. Auch in dieser Beziehung iegen dem Hause schon zahlreiche Petitionen vor. Wir müssen ver⸗ langen, daß zunächst die Kriegsbeschädigten und ihre Angehörigen zu ihrem Rechte kommen; erst dann kann von den Kolonien, von den Deutschen im Auslande usw. die Rede sein. Auch die in andere Bundesstaaten übergeführten Bewohner der geräumten Ortschaften Elsaß⸗Lothringens müssen entschädigt werden. Ein Gebiet, das vor dem Kriege 65 000 Einwohner zählte, ist noch heute von den Fran⸗ zosen besetzt; auch diese Leute müssen für die ihnen zugefügte Schädi ungen vollen Ersatz erhalten. Selbstverständlich kommt die Ent⸗ chädigung auch für diejenigen Einwohner des Deutschen Reiches in Betracht, denen durch den Krieg Eigentum beschädigt oder zerstört worden ist. Und auch diese Kategorie muß den Vortritt vor den Kolonialdeutschen und vor den Auslandsdeutschen, ganz 8. aber vor den ehemaligen Deutschen im Auslande, haben, die ebenfalls Ent⸗ schädigungsansprüche erheben. Unter allen Umständen aber müssen zuerst die kleinen Leute entschädigt werden, dann erst dürfen die Handelsgesellschaften usw., von denen der Vorredner gesprochen hat, an die Reihe kommen. Man soll auch nicht die einzelnen Gruppen von Geschädigten vorweg schon jetzt berücksichtigen, darin würde eine einseitige und unberechtigte Bevorzugung liegen. Bei den kleinen Leuten in den Grenzgebieten sollte seitens des Reiches unter allen Umständen voller Ensatz geleistet werden, denn sie sind den An⸗ griffen der Feinde in stärkstem Maße preisgegeben gewesen. Die Entschädigung schwerreicher Leute, kapitalistischer Gesellschaften, Reebereien usw. wird ebenso natürlich nur nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Reiches zu erfolgen haben. Elsaß⸗Lothringen kann aus eigener Kraft für die zusammengeschossenen Dörfer und Städte nicht aufkommen; doch kann an den alsbaldigen Wieder⸗ aufbau in dem Gebiete hinter der eigentlichen Schlachtfront nur ge gangen werden, wenn das Reich dem Reichsland das finanzielle Risiko abnimmt. Denn die Finanzen von Elsaß⸗Lothringen halten keinen Vergleich mit denen Preußens aus, das durch reiche Bewilli⸗ gungen dafür gesorgt hat, daß in Ostpreußen schon neues Leben aus den Ruinen hlüht. Hoffentlich gelingt es in der Kommission, dem Reiche hinsichtlich Elsaß⸗Lothringens eine bestimmte Verpflichtung aufzuerlegen, sonst hat das Gese für die R eichsland gar keine zaak⸗
ür die I111AA“
breußen, sondern auch um Teile der
Fartige Motive Oqfentlichkeit werden solltsn. 8
sauten Beamten sind schon jetzt überlastet. auch noch sortgesetzt 2
Abg. Siehr (fortschr. Volksp.): Wir beantr . veisung dieser hochwichtigen und bedeutsamen E1“ für die ggersr. an eine besondere Kommisfion von 28 Mitgliedern. Daß für die Höobe der Entschädigungen die finan⸗ üelle Leistungs ähigkeit des Reiches maßgebend sein soll, daß unter Umständen nicht eine volle, sondern nur eine halbe oder Wiertels⸗ entschädigun platzgreifen soll, wird in Ostpreußen, das unter den Russeneinfällen so schwer gelitten hat, Enttäuschung hervorrufen Früher hat an eine solche öglichkeit doch 855 niemand gedacht. Die Grenzprovinz b27b hat für die Landesverteidigung sowohl binsichtlich der Gestellung von Mannschaften wie hinsichtlich der Re⸗ montierung der Armee in ganz besonderem Umfange beigetragen, Da st es eine Ehrenpflicht für das Reich, die volle Entschadigung ohne Rücksicht auf die jeweilige Finanzlage auf sich zu nehmen. Daß der Entwurf die Regelung der in den Schu gebieten entstandenen Sach⸗ scaden einem späteren Zeitpunkt vorbehalt, wird man nur billigen konnen. Die Schäden an Leib und Leben, die im Inlande durch die feindliche Invasion entstanden sind, wird man aber nicht lange hinaus⸗ schieben können. Eine allzu große Belastung des Reiches würde nicht itstehen, weil sich eine Anzahl von Gemeinden und Kreisen durch Uebernahme der Patenschaft der ostpreußischen Flüchtlinge in groß⸗ sherziger Weise angenommen hat. Wenn das Reich auch nicht alle incirekten Schäden, so die durch Konjunkturveränderungen ersetzen onn, so muß es doch dafür aufkommen, daß Ostpreußen gegen aber⸗ nalige Verwüstungen durch den Feind geschützt wird. Man kann den Ostpreußen nicht sagen, warum wohnt ihr in den Grenzbezirken warum fiedelt ihr euch dort an? Ein solcher Gedanke wäre doch ungemein gefährlich. Er könnte zu einer Abwanderung des nicht mit Grundbesitz angesessenen Teils der Bevölkerung führen, die für die — einen geradezu ruinösen Umfang annehmen könnte. In der Kommission wäre zu prüfen, ob nicht bei der Feststellung des Ne ber der volle Wert des Grundstücks zur B-⸗ der Berstsrun in Betracht 8 ziehen ist. Nur dann wäre der Wiederaufbau der be. mög⸗ cch. Bei den Abschätzungen muß so gexecht verfahren werden, daß die Bevölkerung volles Vertrauen zu den Abschätzungsausschüssen usw. ge⸗ winnt. Dann ist zu erwarten, daß auch das wirtschaftliche Leben Sstvreußens zur Blüte gelangt. Es muß hier ohne Engherzigkeit und unnstigen Formalismus gearbeitet werden, damit die Wunden. ü6 dr. 18 eee Ler. en hat, wieder vernarben und da⸗ mit aus Sch n ein schöneres Ostpre N 8. stpreußen erstehe, als es Abg. Dr. Thoma (nl.): Auch meine politischen 7 simen für die Einsetzung einer Kommission ver Lschen. Feracse Es wäre eine Illusion, zu glauben, daß das Reich die bereits ver⸗ rsachten und noch bevorstehenden Kriegsschädigungen feststellen und die Entschädigungen dafür Eir Auszahlung bringen wolle., Ich halte es für ein Verdjenst, die Oeffentlichkeit von vornherein darauf hin⸗ juweisen, lar; Gesetz nur eine ganz bestimmte Klasse von Kriegs⸗ stüäden im Auge hat, die im Reichsgebiet entstanden und verursacht ind durch Einfälle feindlicher Heere in das Reichsgebiet oder durch Feindliche Flageng. Es gehören zu diesem Gesetz aber nicht die Schäden, welche aus der Beschädigung des Grundeigentums im ee erwachsen, nicht die äden aus Forderungen usw. das Gesetz kündigt besondere Reichsgesetze an für die Schädigungen im Leib und Leben, für die Schäden der Seeschiffahrt und für die Schädigungen der Schutzgebiete. Das Gesetz sieht nur die Fälle vor ie aus ½ 35 des Kriegsleistungsgesetzes herausgenommen sind, näm⸗ lich die Schäden des beweglichen oder unbeweglichen Eigentums, die Schäden, die unmittelbar verursacht worden sind durch den Krieg. Das Gesetz sieht die Feststellung der Schäden vor, und zwar einheitlich burch das ganze Reich. Damit entspricht der Gesetzentwurf, zum Teil wenigstens, einer Resolution, welche meine politischen Freunde im vergangenen Winter hier eingebracht haben und die am 14. Januar 1916 angenommen wurde. Diese Resolution forderte die Regierung nuf, die Grundsätze bekanntzugeben, nach denen Entschädigungen gegen 8 Eise gewährt werden, und sie verlangt eine Denkschrift ü die Erledigung der Entschädigungsan prüche. Diese Resolution fand amals keineswegs die ungeteilte Billigung des Hauses und der ver⸗ ündeten Regierungen. Ein Redner der rechten Seite behauptete pogar, die Annahme dieser Resolution würde die ostpreußische Aktion soren und die Entschädigung verzögern, Ostpreußen würde diese Re⸗ vlution als Mißtrauen empfinden, und man dürfe die Entschädi⸗ pungssache nicht zur Parteisache machen. Jetzt erklart die Regierung elbst, daß mit dem bisherigen System der Vorentschädigung ge⸗ brochen werden müsse, weil es dabei wegen der langen Dauer des kerieges nicht sein Bewenden haben könne. Meine politischen Freunde ind der Ueberzeugung, daß der Reichstag schon deshalb mit dieser panzen Materie befaßt werden muß, weil es sich nicht nur um Öst⸗ — Reichslande und Württembergs ind, bleibt nichts übrig, als daß es zu einer Teilung der Schäden wischen dem Reiche und den Einzelstaaten kommt. Foß des 32 seberischen Versuches, den Umfang des Schadens zu umschreiben, wer⸗ en in e en⸗ doch zahlreiche Zweifel darüber übrig bleiben, welche cäden als unter dieses Gesetz fallend zu betrachten sind und welche
nichtet.
bekannt. ersetzt werden können.
Nachdem die Einzelstaaten zu einem Bundesstaate geworden Fen daß sie gerecht behandelt werden, und die Gerechtigkeit er⸗
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr, vertagt. 3
„
schriften für den Reichstag
für einen Vorteil halten auch gung zu befassen, aber dann mu daß -. Reich sich grundsätzlich zu seiner Verpflichtu ie nach diesen Grundsätzen ermittelten Schäden zu 8 Ueber die Einzelheiten wird sein. Nach der Vorlage soll sein, den die Sache vor dem Kriege gehabt hat, eventuell mit einem an⸗ Fegeenent Zuschuß. Nach meiner Ansicht haben die geschädigten Unspruch darauf, so entschädigt zu werden, daß sie die 3 hn des Zustandes vor dem Kriege ohne einen eigenen Zu zuß vornehmen können. Mit den Preisen und Löhnen, wie sie vonfdem Kriege waren, wird in Ostpreußen niemand auch nur die v dessen schaffen koͤnnen, was er vor dem Kriege hatte. Dieser Anspruch muß also grundsätzlich anerkannt werden. Bei der Pferde⸗ zucht wird ja ganz von vorn angefangen werden müssen. Nicht für 8 tig kann ich halten, und es hat auch böses Blut gemacht, daß bei aszs mit einem bestimmten Vermögen ein Teil der Entschädigung abgezogen wird; damit gefährdet man die wirtschaftliche Entwicklung ““ Das große Elend, welches die Flüchtlinge getroffen hat, at in ganz Deutschland das tiefste Mitleid hervorgerufen, und den Dank für die reiche Unterstützung, die ihnen von den vom Kriege verschonten Landesteilen und durch die Uebernahme der Patenschaften zuteil geworden ist, hier öffentlich auszusprechen, halte auch ich für iis. Wir wollen nicht, daß jemand aus dem Unglück ein Gefschäft macht, aber volle Entschädigung muß eintreten, und wir Peffen⸗ daß es in der Kommission bald gelingen wird, uns über die ege zu diesem Ziel zu einigen. Mit tunlichster Beschleunigung 4 en wir auch die vorbehaltenen Bestimmungen und Entschließungen üb r die Entschädigung für die Schäden an Lei⸗ und Leben, für die Schiffahrt und für die Schutzgebiete zu treffen haben, um den Be⸗ troffenen die Sicherheit zu geben, daß der Reichstag mithelfen will, 5 Verluste zu tragen, die sie als Deutsche haben erleiden müssen. Die Entschädigung der ASg., 2n verbündeter oder neutraler b wird ja auch eine Regelung erfordern. Die Deutschen im 1 un gße leben jetzt in größter Seee nachdem man ihnen schamlos 98 r Eigentum fortgenommen und dabei nicht einmal den Schein des Rechtes zu wahren sich bemüßigt gefühlt hat. Unsere Grenzlande haben den Ansturm der Feinde in erster Reihe aufgehalten, sie haben das Land vor der Ueberflutung mit den Feinden geschützt; sie haben ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, aber ihr Wohlstand ist ver⸗ nich Bafur wird jetzt das deutsche Volk sich erinnern, daß diese Mler nicht umsonst gebracht sein können, und es wird ihnen ihre enene sie um der deutschen Sicherheit willen getragen haben, ent⸗ Abg. Frhr von Gamp ldeutsche Fraktion): Es ist mir i meinem 32 jährigen parlamentarischen 158 noch dict ö daß eine Vorlage eine so einmütige Aufnahme in diesem Hause ge⸗ funden hat wie diese. Selbst mit dem Kollegen Emmel befinde ich mich in wesentlichen Punkten in Uebereinstimmung. Zweifellos ist Ostpreußen ohne seine Schuld durch den Krieg am meisten geschädigt worden. Bei der letzten Militärvorlage wurde von unserer Seite darauf hingewiesen, daß Ostpreußen ungenügend geschützt sei; ich will aber hierauf nicht näher eingehen. Wenn aber Ostpreußen für die Allgemeinheit so neoßf Opfer gebracht hat, so hat die den insh also das Reich, die Pflicht, den Schaden wieder gutzumachen. Es ist hier eine ganze Reihe von Wünschen geäußert worden, die gewiß be⸗ rechtigt sein mögen. Wir werden den Versuch machen, den Rahmen des Gesetzes nach Möglichkeit zu erweitern, das Gesetz auf diejenigen auszudehnen, deren Unterstützungsbedürftigkeit festgestellt wird. Wir wollen das Unrecht gut machen, das unseren Kolonisten in den Kolonien durch das völkerrechtswidrige Verhalten der Engländer und Franzosen ugefügt worden ist. Etwas anders liegen die Verhältnisse bei den Auslandsdeutschen. Abet auch diese Reichsdeutschen sind zu ent⸗ schädigen, soweit es in unseren Kräften steht. Allzuweit dürfen wir allerdings den Rahmen des Gesetzes nicht ziehen, wenn wir den Haupt⸗ zweck im Auge behalten wollen. Der einmütige Wille des Reichs⸗ ages ist es aber, daß das Reich seine Schadenersatzpflicht anerkennt. Was die Entschädigungspflicht im einzelnen anbetrifft, so wird die Abschätzung des Wertes er Grundstücke nicht ganz leicht sein. Ich glaube, daß dem Besitzer die Kosten ersetzt werden müssen, die der Bau des neuen Gebäudes verursacht. Die Verpflichtung des Reichs zum Schadenersatz muß in diesem Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden. Man muß wissen, daß der Schaden nicht bloß abgeschätzt ondern auch wirklich ersetzt wird. Was Ostpreußen gelitten hat, ist Es handelt sich da nicht bloß um materielle Schäden, die
Die Ostpreußen müssen aber die Zuversicht
bnnen.
ordert, daß die Allgemeinheit den Schaden voll und ganz ersetzt. Darauf wird um 61 ½¼ Uhr die Weiterberatung auf
sicht. Eins aber wird immer verlangt werden müssen, nämlich der aufalzusammenhang mit dem Kriege, wenn die Ansprüche nicht ins ferlose geraten sollen. Diesen Kausalzusammenhang mit dem Kriege setrachten wir als eine glückliche Lösung dieser Frage, ebenso, daß die rweislast des Schadens das Reich zu tragen hat. Daß der In⸗ kanzenzug anders geregelt wird als bei der Reichsentschädigungskom⸗ nission, halten wir auch für einen Fortschritt. Was 1871 hinsichtlich er Entschädigung aus Frankreich vertriebener Deutscher möglich war, h Fte doch auch jetzt möglich sein; sollte aber die Entschädigung der uslandsdeutschen noch länger auf sich warten lassen, so müßte durch hemeitstellung eines Fonds einstweilige Hilfe geschaffen werden. boffentlich wird das Gesetz eine allen gerechten Ansprüchen genügende
form erhalten. Abg. Kreth dkons.): Unsere kurzlebige welchen Schrecken namentlich die ostpreußische Grenz⸗ b — durch den Krieg ausgesetzt gewesen ist. ie russische v udaston beweist, daß die preußische Regierung mit dem Ausbruch ines Krieges nicht gerechnet hat. Nun kamen die Kosaken und zogen igend und brennend durch das Land. 2000 Ostpreußen sind er⸗ I 10 700 weggeschleppt worden, 24 Städte, 600 Dörfer 8 r, 30 000 Gebäude sind zerstört, Hunderttausende von Woh⸗ ungen ausgeplündert worden. Der Schaden und Verlust an In⸗ . wertvollem Gut hat einen Umfang angenommen, wie er woft m der Zeit, wo man von der Kultur der Kosaken und Russen S. Pist in so hohen Tönen sprach wie jetzt der Vierverband, nicht getommen ist. Aber die Strafe folgte der Untätigkeit auf dem Unsere tapferen Truppen haben sich gegen die russische Ueber⸗ o lange gehalten, bis Gott ihnen den rechten Mann, unseren enburg, als Führer sandte; wie ein Gottesgericht fiel die deutsche semee über die Russen her. Der hochherzige Erlaß des Kaisers und enigs vom 27. August 1914 brachte Trost in die niedergeschlagenen der Ostpreußen. Obwohl der Russe noch kaum hinaus⸗ 9 g war, begannen Ackerbau und Gewerbe schon wieder ihre *% eit zu entfalten. Daß so schnell eingegriffen wurde, ist auch für rage der Ernährung der Bevölkerung von ganz hervorragender eutung gewesen. Eine Kommission wurde eingesetzt, welche die tandenen Schäden abschätzte und Vorentschädigungen bewilligte.
9H di
ntschädigungen festzusetzen wären, auch noch das Reich zu beteiligen, Reich eine Plicht, die b mit zu tragen, nicht 1le zmen wollte. Es ist ein alter Spruch: „wer nicht mit taten 8 oll auch nicht mit raten“. Ich bereue, was ich damals hier aus⸗ üört habe, auch heute noch nicht. Namentlich hatte mich damals gen jene Bemerkung im Kommissionsbericht scharf gemacht, daß tschädigungen hewilligt würden, daß nicht mit gleichem
ze. gemessen werde. Ich würde sehr bedauern, wenn no 879 e ung der Schäden be⸗
Wo soll es hin, wenn
zu au ce derderbe
Brei: die mit der Festf
In den Argonnen versuchte der; zurückgeschlagen.
weiter zurückgedrückt und eine Feldwache it vergißt nur zu neuen
Bomben.
ein russischer schweren Verlusten für den Gegner abgewiesen.
Keine beso deren Ereignisse.
eine Anzahl 2681ꝙ u Vir haben allerdings Bedenken getragen, an der Regelung, wie die dh ge Ferngre, agen. Im Ab änderung. 1 wir nordwestlich von Mouche, unternahmen,
eine Streitmacht von zwei hängen des Berges Bathli, Berges Kope
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 10. Mai (W. T. B.). Westlicher Kriegsschauplatz.
eind, im Anschluß an
ine Sprengung in unsere Gräben e dringen, er wurde
Südwestlich der Höhe 304 wurden feindliche Vortruppen aufgehoben. Un
tellungen auf der Höhe wurden vanfs eerr-ee. ggs Deutsche Flieger belegten die Fabrikanlagen
on Dombasle und Raon l'Etape ausgiebig mit
“ Oestlicher Kriegsschauplatz. Südlich von Garbunowka (westlich Dünaburg) wurde Vorstoß auf schmaler bver nn rrr.
Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Oberste Heeresleitung.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 10. Mai. (W. T. B.) Beri auptquartiers: An der Irakfront keine 2n.88 P.
An der Kaukasusfront machten wir in örtlichen Kämpfen e sich auf dem rechten Flisen und im Zentrum . nd Beute. Im Zentrum wurde der
ndlichen Feme⸗ mit für sie großen Ver⸗ chnitt von Bittlis keine Ver⸗ „Infolge eines überraschenden Angriffs, den im Abschnitt von Aeve ungefähr 40 km. auf eine feindliche Abteilung
. wurde der Feind in Richtung Kirva rückgeworfen und verlor dabei an 50 Mann und lie ch einige Beute in unseren Händen. Im Zentrum mußte Kompagnien, die auf den Ab⸗ 5 Kilometer nordöstlich des bemerkt worden war, den Rückzug antreten,
Berichte an die Reichsinstanzen und Denk⸗ na
zu liefern hätten? Ich würde das nicht üier koꝛ Se. bt es gute Gründe dafür,
eich bei der Feststellung von G zwundsätzen für die Entschadi⸗ doch wenigstens verlangt werden, bekennt, er oäd rnehmen. e in der Kommission weiter zu reden genstand der Entschädigung der Wert
Roten Kreuz in Berlin zuzuführen. Wein, Fruchtsäfte, Tee, Zigarten und Tabakfabrikate, Sachen sind am besten der 8 im 2v aus sie unmittelbar den Großberliner Lazaretten während für haltbare und größere Spenden eine vorheriae schriftliche
Berlin W. 35, Am Karlsbad 23) v⸗ - eeelr
penden Zollfreibeit in Deutschland 8 deutschen Bahnen befördert SHeben. ,Se gegebenen Frachtscheine den Vermerk ohne Frachtber mit diesem Aufdruck sind vom Zentralkomttee kostenlos
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hier eine Anzahl Gefangener. Auf dem linken Flügel be⸗ schäftigte sich der Feind in der Küstengegend in einzelnen Ab⸗ schnitten mit Befestigungsanlagen. Als Vergeltungsmaßregel gegenüber der russischen Flotte, die offene Stadte und Dörfer an der anatolischen Küste beschießt und harmlose Segler und Fischerboote zerstört, vernichte der Kreuzer „Milli“ zwischen Sebastopol und Eupatoria ein Schiff von 4000 t und eine Anzahl von Segelschiffen. Am 25. April be⸗ gann ein feindlicher Monitor östlich der Insel Imbros die Umgegend von Sedil Bahr zu beschießen, aber eines unserer Kampfflugzeuge zwang ihn, nachdem er die feindlichen Flug⸗ zeuge in die Flucht geschlagen hatte, das Feuer einzustellen, nachdem er 10 Geschosse ohne Ergebnis abgefeuert hatte. Ein feindliches Wachtschiff, das westlich von Kouche Ada in den Gewässern von Smyrna erschien, wurde von unserer Artillerie unter Feuer genommen. Ein Geschoß traf, wie beobachtet wurde, das Schiff, explodierte an dessen Bord und zerstörte dabei die Laufbrücke des Kommandanten. Es zog sich dann in Richtung auf Samos zurück.
Zwei unserer Flugzeuge warfen mit Erfolg am 25. April Morgens auf das Lager, das Ausbesserungsdock und feindliche Petroleumlager von Port Said Bomben und kehrten unbe⸗ schädigt zurückk. . 8 1
Der Krieg zur See.
London, 9. Mai. (W. T. B.) „Lloyds“ erhielt einen drahtlosen Bericht von dem niederländischen Dampfer „Grotius“, daß alle Personen, die sich an Bord des versenkten Dampfers „Cymric“ befanden, gerettet worden sind.
Nr. 9 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministertum der öffentlichen Arbeiten, vom 3. Mat 1916 hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers vom 6. April 1916 über die Vorverlegung der Stunden während der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916; Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 13. April 1916, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts fur Elsaß⸗Lothringen; Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 7. April 1916, betr. An⸗ Fee Föesasez esn g 82 vere ö Zunändigkeit de
enbahndirektionsbezirke errichteten beso . rungsämter; Nachrichten. 8 “
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In einer in Valladolid abgehaltenen Versammlung der Bahn⸗ angestellten der spanischen Fbalden Mer⸗ ist, v —dn nh 8 erfährt, ein allgemeiner Ausstand beschlossen worden. Die Eisenbahner von ganz Spanien billigten den Beschluß. Die Regierung traf Vorkehrungen, Unruhen zu verhindern und den Verkehr aufrecht⸗
zuerhalten 8 3 Wohlfahrtspflege.
Der Reichsverband zur Unterstützung deutscher
Veteranen (e. V.) hat nach seinem Jahresbericht für 86 in seinem dritten Geschäftsjahre 135 000 ℳ an Unterstützungen gezahlt; für das laufende Jahr 1916 sind 150 000 ℳ für Unterstützungszwecke ausgeworfen. Es wurden im Jahre 1915 vom erbande selbst 1104 Veteranen und 97 Witwen laufend mit monatlichen Beträgen und 1989 Veteranen bezw Witwen mit einmaljgen Beträgen unterstützt; außerdem wurden Speisemarken verteilt und größere Beträge dem Kyffhäuser⸗ bund und den Landeskriegerverbänden für Unterstützungszwecke überwiesen. Am Schlusse des Jahres 1915 besaß der Reichsverband ein Vermögen von 1 026 139 ℳ (gegen ℳ Ende 1914). Die Zahl seiner Mitglieder ist auf 0 000, die seiner Spender auf 55 000 gestiegen. Die Geschäftsstelle des Reichsverbandes zur Unterstützung deut cher Veteranen befindet sich in Berlin W., Potsdamer Straße 126.
„Unter den Wohlfahrtseinrichtungen für die Angehörigen Kaiserlichen Marine nimmt das Een s Kaiser Wilhelm⸗ und Kaiserin Auguste Viktoria⸗ Stiftung in Klein Machnow bei Berlin einen hervorragenden Platz ein. Seit Kriegsbeginn ist es teilweise der Heeresverwaltung als Vereinglazarett zur Verfügung gestellt; der andere Teil dient nach wie vor der Aufnahme erkrankter und verwundet gewesener An⸗ Seeesae der Kaiserlichen Marine, die ihren Urlaub oder ihre Er⸗ olungszeit in dem herrlich im Walde gelegenen Heim verbringen, um neu gekräftigt ihren schweren Dienst in der Marine wieder auf⸗ nehmen zu köͤnnen. — Um nun einer möglichst großen Zahl Marine⸗ angehöriger Gelegenheit zur Erholung zu geben, bedarf es bedeutender Mittel. Der Verein „Seemanns⸗Erholungsheim“ (e. V.) wendet sich daher an den Opfersinn des deutschen Volkes, ihm zur urchführung dieser Aufgaben die Möglichkeit zu bieten. Geldspenden bittet er Nr. 3 W. 35, Schöneberger Ufer 30, oder au onto 1002 bei der Deutschen Bank, ss
in Berlin einzahlen zu wollen. s6 eeeesset e 8
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Eine der vielen Aufgaben des Roten Kreuzes ist die Ver⸗ sorgung unserer kämpfenden Truppen und der Lazarette mit Materialspenden. Sie erfolat am zweckmäßigsten durch die von den Generalkommandos eingerichteten Abnahmestellen für frei⸗ willige Liebesgaben, deren es für jedes Armeekorps zwei gibt, eine zur Versorgung der Lazarette und eine zur Versorgung der Kämpfer an der Front. Die Ueberweisung von Liebesgaben an diese Stellen setzt aber natürlich größere Vorräte voraus, wie sie dem Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz auch erfreulicherweise im ersten Krieasjahr reichlich zur Verfügung gestellt wurden. Leider ist bei dem patriotischen Uebereifer in der Sammeltätiakeit eine bedauerliche Zersplitterung eingetreten, in deren Folge die Abnahmestellen neuer⸗ dings nicht mehr so reichlich mit Liebesgaben bedacht werden konnten, wie es früher der Fall war und wie es dringend nötig wäre. Es ergeht daher der Ruf an alle diejenigen, deren Gebefreudiakeit noch nicht erloschen ist und die in der Lage sind, Liebesgaben zu spenden, sie dem Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Erwünscht sind insbesondere: Fruchtkonserven, Honig, frische Früchte, Tabakpfeifen. Leicht verderbliche Sammelstelle des Zentralkomitees nach Am Karlsbad 23, zu überweisen, von wo zugeführt werden, nmeldung an das Zentralkomitee vom Roten Kreuz (Abtellung VI, zu richten ist. Es wird noch he⸗ daß alle für das Rote Kreuz bestimmten
wenn die den Sendungen bei⸗ tragen: „Fretwilltge L'ebesgaben, chnung gemäß IV, 3 des Militärtarifs“. Frachtscheine zu beziehen.
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chdem sie schwere Verluste erlitten hatte. Wir machten