12594
Deutsche Berlustlisten. (W. 386.)
7. Kompagnie. Uiffs. Matthias Kramer — Tiefenbach, Riedlingen — verletzt. 1 10. Kompagnie. Irmler, Franz — Blochingen, Saulgau — leicht verwundet. 11. Kompagnie. Gauß, Ernst — Rohrdorf, Nagold — leicht verwundel.
Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 246. 1. Kompagnie. . Feuerbacher, Karl — Bernhausen, Stuttgart — gefallen. Dettinger, Karl — Dettingen Kirchheim — gefallen. 8 KLiller, Gotthilf — Holzgerlingen, Böblingen — inf. Verw. gest. Schlotterbeck, Paul — Kohlberg, Rürtingen — leicht verw. 3. Kompagnie. . üin. d. R. Julius Maute — Altensteig⸗Stadt, Nagold — vermißt. Vjfeldw. Richard Schmitt — München — in Gefgsch. Gefr. Michael Biersack — Hößacker, Bavern — vermißt. Brösamle, Christian — Unterjettingen, Herrenberg — l. verw. 4. Kompagnie. .“ Utffz. Max Faber — Stuttgart — verletzt. Gefr. Julius Nägele — Wendelsheim, Rottenburg — Verwundung gestorben. Schneidawind, Karl — Bamberg, Bavern — schwer verwundet. Sobhm, Friedrich — Orendelsall, Oehringen — schwer verwundet. Kerl II, Heinrich — Forchtenberg, Oehringen — leicht verwundet. Müllerschön, Gottlieb — Oferdingen, Tübingen — I. perw. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Obermaier, Hermann — Ulm⸗Söflingen — leicht verwundet. 5. Kompagnie. Josef Hilsenbeck — Fronrot, Ellwangen — schw. verw. g, Karl — Mühlacker, Maulbronn — vermißt. f., Otto — Renchen, Baden — schwer verwundet. ßmann, Karl — Beuren, Nürtingen — leicht verwundet. 6. Kompagnie. Gefr. Paul Schäfer — Möglingen, Ludwigsburg — schwer verw. Lalde, Jakob — Hausach, Baden — schwer verwundet. Renz, Gottlob — Wellingen, Kirchheim — schwer verwundet. Fauth, Heinrich — Glems, Urach — leicht verwundet. - 8. Kompagnie. 8 Dann, Albert — Stuttgart⸗Untertürkheim — gefallen. Faas, Gustav — Salmbach, Neuenbürg — gefallen. Grees, Karl — Ulm — gefallen. Moser, Albert — Hochdorf, Kirchheim — schwer verwundet. Machtolf. Karl — Riet, Vaihingen — leicht verwundet. Zentner, Simon — Betzenweiler, Riedlingen — leicht verw. 8 Notz, Christian — Dettingen, Urach — leicht verwundet. 8 9. Kompagnie. — Grob, Karl — Steinenbronn, Stuttgart — leicht verwundet. Schüle, Heinrich — Ebersbach, Göppingen — leicht verwundet. Herter, Josef — Pfronstetten, Münsingen — leicht verwundet. 10. Kompagnie. 8 Gefr. Hermann Bott — Hofen, Neuenbürg — gefallen. Bodenmüller, Anton — Buchau, Riedlingen — leicht verw. Hahn, Hermann — Nürtingen — leicht verwundet. 1 11. Kompagnie. 1 Gailing, Karl — Eschenau, Weinsberg — gefallen. 12. Kompagnie. 1 „Wilhelm — Neckarhausen, Nürtingen — gefallen.
infolge
8
Reserpe⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 248. 1 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie.
Rohmer Max — Ulm — inf. Verwundung gestorben. Merk, Hermann — Vaihingen, Stuttgart — inf. Verw. gestorben. Spörlein, Johann — Uffenheim, Bayern — leicht verwundet.
1. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ludwigsburg. 1. Kompagnie.
Häarle, Gottlob — Breuningsweiler, Waiblingen — gestorben.
Landsturm⸗Jufanteric⸗Bataillon Eßlingen. 1 1 1. Kompagnic.
Meischer, Alfred — Stuttgart⸗Degerloch — schwer verwundet.
Weber, Christian — Frickenhausen, Nürtingen — leicht vermwundet. 2. Kompagnie.
Gutknecht, Franz — Wilfingen, Riedlingen — leicht vermwundet.
Keinath, Ebristian — Onstmettingen, Balingen — leicht verw. 3. Kompagnie.
Wieland, — Watt, Saulgau — inf. Krnakh. gestorben.
—
b Maoschinengewehr⸗Scharfschützen⸗-Trupp Nr. 94. Utffz. Bernhard Link — Emersacker, Bayern — vermißt. Müßler, Josef — Aepfingen, Biberach — vermißt. Hettler, Alfred — Nagold — vermißt. 8 Wolf, Eugen — Markgröningen, Ludwigsburg — vermißt.
Reserve⸗Dragoner⸗Regiment. . 1. Eskadron. “ Sergt. Friedrich Köhler — Triftshausen, Crailsheim — I. verw. Gefr. Theodor Schoellkopf — Kirchheim u. T. — leicht verw.
Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 26.
7 Haliterie. er, Eugen — Stuttgart — schwer vermundet.
Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. Gefr. Matthias Wegmann — Herbishofen, Bavern — inf. Verw. gestorben. (Nachtr. gemeldet.)
Feldartillerie⸗Regiment Nr. 116.
Stab, I Ahteilung. 1 Gefr. Walter Ganter — Schramberg, Oberndorf — leicht verw. 1. Batterie. Utffz. Alfred Mergenthaler — Bosingen, Nagold — schw. verw. 2. Batterie. Vzwachtm. Karl Winter — Veltheim, Zürich — I. v., b. d. Tr. Gefr. Takob Oesterle — Gerstetten, Heidenheim — schwer verw. Gaß, Emil — Eßlingen a. N. — leicht verwundet. Kleiner, Andreas — Eisenharz, Wangen — leicht verwundet. 3 3. Batterie. Lin. d, R. Robert Wieland — Ulm a. D. — I. venv., b,. d. Tr. Vzwachtm. Karl Daiber — Ulm a. D. — leicht vermwundet. Gefr. Albert Kneule — Stuttgart — schwer verwundet. Gefr. Wilhelm Göz — Stammheim, Calw — l. verw., b. d. Tr. (Befr. Richard Vogler — Leutkirch — leicht verwundet. Gefr. Anton Kurz — Mergentheim — schwer verwundet. Gefr. Hermann Schumm — Rottweil — leicht verw., b. d. Tr. Dehler, Paul — Furtwangen, Baden — schwer verwundet. Fischer, Benedikt — Salzstetten, 2 ½ — leicht verwundet. Hermann l, Johann — Mühlhausen, Waldsee — leicht verw. Wurster II, Karl — Dettingen, Urach — leicht verwundet. Alber, Wilhelm — Bernhausen, Stuttgart — schwer verwundet. Morgenthaler, Otto — Shede her „Brackenheim — leicht verwundet, bei der Truppe.
2. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Rößle, August — Klingenberg, Brackenheim — schwer verw.
4. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. “ Utffz. Karl Dittmann — Würzburg — leicht verwundet. Gefr. Alfred Lang — Reutlingen — leicht verwundet, bei der Tr. Kaufmann, Eugen — Attenhofen, Aalen — leicht verwundet. Burkhardt, Eugen — Zepfenhan, Rottweil — schwer verw.
6. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Schollerer, Josef — München — leicht verwundet, bei der Tr. ipf, Eduard — Tübingen — leicht verwundet. Roßmann, Georg — Altisheim, Donauwörth — leicht verw. boll, Karl — Friedberg, Hessen — leicht verwundet.
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 27.
Söll, Fidelis — Sigmaringen — schwer verwundet. Raske, Ernst — Augustfehn, Oldenburg — schwer verwundet.
Reserve⸗Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 34. Feld⸗U. Arzt Albrecht Fechter — Calw — leicht verwundet.
Verluste durch Krankheiten ulm. Ersatz⸗Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 4. Kompagnie. Daiber, Max — Lorch — gestorben. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Münsingen. 8 8 4. Kompagnie. Lutz, Christian — Schopfloch — tödlich verunglückt. 1. Landsturm⸗Jnfanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 5. Kompagnie. Schwarz, Jakob — Egenhausen — gestorben. 9 1. Landsturm⸗Rekruten⸗Depot Aalen, angegliedert dem Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Gmünd. Hausmeister, Paul — Stuttgart — gestorben. 2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13. 3. Batterie. Karl — Heilbronn — gestorben.
Zerichtiguns früherer Verlustliste. 8 Zu Verlustliste Nr. 3. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
9. Kompagnie. S d. L. Gustav Liebermeister
Schneider,
Es ist zu ergänzen: St. Arzt d. — Tübingen — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. T. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 8 9. Kompagnie. Großhans, Georg — Oberhaugstett (nicht Teinach) — l. verw. 8 10. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Buchholz, Wilhelm — Wittlensweiler
Zu Verlustliste Nr. 9. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.
8 “ 10. Kompagnie. Niklas, Friedrich (nicht Johann) — Oberregenhach — schw. verw.
8 Zu Berlnseltste Nr. 11. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.
1 8. Kompagnie. . Lin. (nicht Ltn. d. R.) Hans Kühl — Straßburg i. E. — gefallen. “ Maschinengewehr⸗Kompagnie. Hofmann, Theodor, Schütze (nicht Gefr.), Göppingen, schw. verw. 1 Zu Verlustliste Nr. 19.
8 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.
1 „2. Kompagnic. Vzfeldw. Alcis Merk (nicht Merkt) — Bühl — schwer verw. CEs ist zu ergänzen: Lin. d. R. Oswald Keiner — Schwein⸗ schied — leicht verwundet. “ 3. Kompagnie. b Es ist zu ergänzen: Vzfeldw. Offz. Stellv. Paul Nies — Tübingen — verwundet. 8g. “ 1 4. Kompagnie. Fähnr. Anton Kromer — Hart (nicht Biebrich) — schwer verw. Gefr. Horn. Hermann Held — Rottenburg a. N. (nicht Tübingen) 8 — schwer verwundet. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Fritz Jenewein — Vinningen — schwer verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 20. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 1. Kompagnie. Gefr. Anton Hecht — Ailringen, Künzelsau (nicht Mergentheim) — verwundet. Schmezer (nicht Schmetzer — Niederhall (nicht Künzelsau) — verwuneet. J1“ 2. Kompagnie. — 1“ Ufffz. Gotifried Kollreutter. — Jagsthausen (nicht Flein) — v. Gefr. Wilhelm Habelt — Steinbach (nicht Weikersheim) — verw. Eberwein, Samuel — Schlaitdorf (nicht Stuttgart) — ver⸗ — wundet (später gefallen. V. L. 322). Kappeler, Franz — Heilbronn (nicht Stuttgart) — verwundet. “ 3. Kompagnie. Gefr. Ernst Raichle — Plattenhardt (nicht Stuttgart⸗Degerloch) 8 22 — verwundet. Gefr, Konrad Sproll — Schweinhausen (nicht Gundelsheim) — o. Huber, Wilhelm — Niederhofen (nicht Großgartach, Heilbronn) Kuch I, Georg — Bodenhof (nicht Schöntal) — verw. (V. L. 31.) Lang I, Emil — Aurich (nicht Neuenstadt) — verwundet. Reichert, Wilhelm — Lampoldshausen (nicht Heilbronn) — verw. Bäuchle, Heinrich — Gailsbach (nicht Rückertsbronn, Hall) — I. v. “ Es sind zu ergänzen: Hübbe r, Bernhard — Hachtel — verwundet. Moser, Emil — Heilbronn — verwundet. Nörr, Friedrich — Niederstetten — verwundet. eu, Friedrich — Backnang — gefallen. uch, Leonhard — Wolfsbuch — verwundet. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ul — erkrankt.
8 Ꝙ
75
N. ꝙ
8
Hintermayer 8 4. Kompagnie. 5 Büttne r, Eugen — Mergentheim Kricht Stuttgart) — verwundet.
Iufanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.
1“ 26. ve. 1 Herkle, Karl — Tübingen (nicht Stuttgart) — leicht verwundet.
6 Zu Verlustliste Nr. 21. FInfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 10. Kompagnie.
Erhardt, Gustav (nicht August) — Unterreichenbach (nicht Reichen⸗
bach) — p.
11. Kompagnie. . Ernst, Johann — Eching (nicht München) — schwer verwundet.
1 “ Zu Verlustliste Nr. 30. “ Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13, Ulm— Stuttgart⸗Cannstatt. 82 5 vattierzr Wipfler, Georg (nicht Karl) — Wain — schwer verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 39. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. “ 3 2. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Gefr. Kuno Bra.ig — Ernsthof — schw. v
Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarteu.
K6 Kompagnie.
Gefr. Hermann Heintel (nicht Heinke⸗) — Göppingen — 8 8 1.u“
schwer verwundet. 8 b 8. Kompagnie. . b Hofmann (nicht Hoffmann), Lukas — Gingen — schwer verw. 10. Kompagnie. Roth (nicht Rothe), Frisdrich — Beutelsbach — leicht verw. 11 Kompagnic. Hengler (nicht Henglee). Anton — Hinterstriemen — verw.
— —
Zu Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
1 1— 86 11. Kompagnie. . Veit (nicht Veith), Josef — Anselfingen, Engen — vermißt.
In Verjustline Nr. 4Ä4u. .5 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen Gmünd.
3. Kompagnie. — Gefr. Heinrich Held — Rottenburg a. N. (nicht Tübingen) — I. p. — 5. Kompagnie. Höckh (nicht Hech, Cugen Pfäffingen 12. Kompagnie.
8
— leicht verwundet. 3
Utffz. Hermann Gohl — Rohr (nicht Zuffenhausen) — leicht verw
Zu Verlustliste Nr. 47. . Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie.
Fritsch, Jakob. — Quatzenheim (nicht Qualzenheim) — vermißt. (V. L. 3200
Zu Verlustliste Nr. 62. 3 Infanterte⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 11“ .“ 10. Kompagnie. “ Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Res. Kieble — leicht verwundet. 1 Jufanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.
ö 1 Kompdagnie . Abel, Christian (nicht Gg. Chr.) — Hesselbronn — leicht verw.
Zu Verlustliste Nr. 77. Insfanterie- Regiment Nr. 126, Straßburg
11. Kompagnie. 1“ enmaier, ‚Harl, Tamb., Heilbronn, bish. vermißt, in Gefosch.
Zu Verlustliste Nr. 146. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 6. Batterie.
Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: Geft. Matthias.
Wegmann — Hilbishofen — infolge Verwundung gestorben. n Zu Berlustliste Nr. 231. 8 dier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. Weger, Ernst — Mulfingen — bish. vermißt, war verwundel.
Zu Verlustliste Nr. 247. Füsilier⸗Regimeut Nr. 122, Heilbronn⸗Mergeutheim. 18“ 11. Kompagnie. b Es ist zu streichen, weil irrtümli⸗ — Tübingen — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 301. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 3. Kompagnie.
Rohrmann, Michael — Wittislingen — bish. vermißt, in Gefgsck. Zu Verlnstliste Nr. 339. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronu⸗Mergentheim.
9. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Iniger, Paul — Steinreinach — leicht verwundet. “
Zu Verlustliste Nr. 350.
Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 31. 1. Kompagnie. 11“
— Winterlingen — bish. verwundet, gestorben
11
Zu Verlustliste Nr. 361. Ersatz⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 51.
1. Kompagnie. “ Stilz, Gotthilf — Schnait — bish. verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 365.
Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 51.
1. Kompagnie. 1“ Vogt, Karl — Unterbettringen — bish. verwundet, gestorben.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 2. Kompagnie. 8
Gefr. Albert Buck — Aktheim — bish. schwer verwundct, gestorhen.
Zu Verlustliste Nr. 371. b Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 51.
1. Kompagnie. * 1 Bühler, David — Geradstetten — bish. verwundet, gestorben
g8nu Verlustliste Nr. 275. Reserve⸗Jufauterir⸗Regiment Nr. 246. “ 10. Kompagnie. 1 Freund, Paul — Netzschkau — bcoß
Druck der Norddeutschen Buchdruckenet und Verlags⸗Anstalt, —Zerlin SW., Wilhelmstraße Nr. 82. ..
gemeldet: Ficker, Hermann
schwer verwundet, gestorben.
Der Bezugspreig beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
aunch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Kummern kosten 25 ₰. n
No. 119.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Exequaturerteilung.
Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Zehn⸗ und Fünf⸗ pfennigstücken aus Eisen.
Bekanntmachung, betreffend die Vorausverwendung von Malz⸗ kontingenten.
Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren.
Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916.
Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst.
Bekanntmachung über Aenderungen der Verordnung zur Ent⸗ lastung der Gerichte vom 9. September 1915.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker.
Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Ver⸗ pflegungs⸗, Streu⸗ und Futtermitteln.
Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Versonen vom Handel.
Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise
tm Verwaltung französischer Unternehmungen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. 1166“
In der Woche vom 7. bis 13. Mai d. J. zu Kriegswohlfahrts⸗
hünden genehmigte Sammlungen und Vertriebe von Gegen⸗ änden.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Organisten, Musikdirektor, Professor Brandt in Magdeburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Brandinspektor von der Schulenburg in Berlin, zurzeit in Wiesbaden, dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Sonntag in Bonn und dem Obermilitärintendantursekretär ag. D., Rechnungsrat Karsch in Münster i. W. den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Rothe in Bentschen und dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser Ehrenberg in Frank⸗ furt a. O. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem bisherigen Gemeindevorsteher, Landwirt Bialek in Roschnowo Abbau, Kreis Obornik, dem Brandmeister a. D. Markmann in Greifewald, dem kommissarischen Eisenbahn⸗ unterassistenten a. D. Schäfer in Deutsch Kessel, Kreis Grün⸗ berg, dem Eisenbahngehilfen a. D. Jeschik in Wehlau, den Bahnwärtern a. D. Lechna in Dopiewo, Kreis Posen West, und Ludwig in Bojanowo und dem bisherigen Bahnhofs⸗ arbeiter Härtel in Gellendorf, Kreis Trebnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Tischler Fisch, dem Arbeiter Mai, beide bei der Pulverfabrik in Spandau, und dem bisherigen Bahnunter⸗ haltungsarbeiter Ciesielski in Posen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze zu verleihen. 8 G
—
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Angehörigen der Marine die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
der Königlich Norwegischen Medaille G für edle Tat: dem Steuermann der Seewehr II. Aufgebots Ernst Fischer, dem Oberbootsmannsmaaten der Seewehr II. Aufgebols Oest, den Bootsmannsmaaten der Seewehr I. bezw. II. Aufgebots Kunkel und Lücke, dem Signalmaaten der Reserve Warkall, dem Obermaschinistenmaaten der Seewehr II. Haardt, dem Maschinistenmaaten binger, dem Maschinistenmaaten der Reserve Westermann und dem Obermatrosen der Reserve Kretzmer.
Aufgebots
der Seewehr 1. Aufgebots Lau⸗
mhü
Deutsches Reich.
Dem Königlich niederländischen Konsul in Bremen H. L. Baron ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 1—
Berlin, Sonnabend, den 20. Mai, Abends.
Bekanntmachung,
betreffend die Prägung von Zehn⸗ und Fünfpfennig⸗ stücken aus Eisen.
Vom 11. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
18 Der Reichskanzler wird ermächtigt, außerhalb der im § 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 507) sür die Ausprägung von Nickel⸗ und Kupfermünzen bestimmten Grenze weitere Zehn⸗ und Fünfpfennigstücke aus Eisen bis zur Höhe von je fünf Millionen Mark herstellen zu lassen.
Auf diese Prägungen finden die Bestimmungen der Verordnungen vom 22. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 844) und vom 26. August 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 541) mit der Maßgabe entsprechende An⸗ wendung, daß die Prägegebühr für die Zehnpfennigstücke aus Eisen auf 3 ½ vom Hundert und für die Fünfpfennigstücke aus Eisen auf 7 vom Hundert des ausgeprägten Nennwerts festigesetzt wird. Diese Prägegebühr gilt auch für die auf Grund der vorerwähnten Verord⸗ nungen bergestellten Stücke.
Berlin, den 11. Mai 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend die Vorausvermwendung von Malz 8 konklingentken. 8 Vom 185 Mai 191ü6.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8
Artikel 1
Die Landeszentralbebörden oder die von ih bestimmten Be⸗ hörden können den Bierbrauereien im Falle eines besonderen Bedürf⸗ nisses auf Antrag gestatten, das auf Grund der Verordnungen vom 15. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97) und vom 31 Januar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 77) für das dritte Vierteljahr 1916 fest⸗ gesetzte Malzkontingent im g. e voraus zu verwenden.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 18. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück.
Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren.
Vom 18. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des tzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftli Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Der Reichskanzler kann anordnen, daß bei Gegenständen des täglichen Bedarfs Packungen oder Behältnisse, in denen sie an den Verbraucher abgegeben werden, mit bestiwmten Angaben zu versehen sind; er kann insbesondere Angaben über die Person dessen, der sie in den Verkehr bringt, die Zeit der Herstellung, den Inhalt nach Art und nach Zahl, Maß oder Gewicht sowie über den Kleinverkaufspreis vorschreiben. Er kann anordnen, daß die Angaben auf dem Gegen⸗ stande selbst anzubringen sind. 8
Der Reichskanzler bestimmt die Gegenstände, auf die die Vor⸗ schrift im Abs. 1 Anwendung findet, und erlößt die näheren Bestim⸗ mungen. Er bestimmt insbesondere, von wem und in welcher se die Angaben zu machen sind.
§ 2
Der Preis für Gegenstände des täglichen Bedarfs, die zum Weiterverkauf unter Festsetzung eines Kleinverkaufspreises geliefert worden sind, darf nachträglich nicht erhöht werden. Auf entgegen⸗ stehende Abreden können sich die Beteiligten nicht berufen, auch wenn die Abreden vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung getroffen sind.
§ 3
Die Beamten der Polizei und die von der —öö— be⸗ auftragten Sachverständigen sind befugt, in die Betriebsräume, in denen Waren der von den Anordnungen nach § 1 benooffenen Art hergestellt, verpackt, aufbewahrt, feilgehalten oder verkauft werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ aufzeichnungen einzufehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter⸗ suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Ausfsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Poltzei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.
§ 4 Die Sachverständigen sind, vorhehaltlich der dienftli Bericht⸗
ehnnn und der Anzeige von Feevenbes verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, wel
8 8 8 “
ausführbar, so kann auf die
8 welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu deobachten und sich
1
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Stuaatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1916.
der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ geheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.
§ 5 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wind bestraft: 1) wer den nach § 1 getroffenen Bestimmungen zuwider Waren ohne die vorgeschriebenen Angaben feilhält, verkauft oder sonst in Verkehr bringt; wer Waren mit Angaben der nach § 1 vorgeschriebenen Art ve sieht, die der Wahrheit nicht entsprechen; wer wessentl'ch Waren, die mit unrichtigen Angaben der nach § 1 vorgeschriebenen Art versehen sind, feilhält, verkauft oder sonst in Verkehr bringt; wer die Waren zu einem hoheren als dem gemäß den nach § 1 gerooffenen Bestimmungen angegebenen Preise abgidt, die Preisangabe unkenntlich macht oder der Vorschrift im § 2 zuwider den Preis erhöhr; wer der Vorschrift des § 3 Abs. 2 zuwiderhandelt; wer der Vorschrift des § 4 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitleilung oder Verwertung von Ge⸗ schäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthäͤlt. Im Falle der Nr. 6 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternebmers ein.
Wird in den Fällen der Nru. 1 bis 4 auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurtetlung auf Kosten des Schul⸗ digen öffentlich hekanntzumachen ist.
In den Fällen der Nrn. 1 bis 4 kann neben der Strafe auf Einzitehung der Waren erkannt werden, die nicht mit den vorge⸗ schriebenen Angaben oder mit unrichtigen Angaben versehen find oder dei denen die Preisangabe unkenntlich gemwacht ist oder der Preis erhöht ist, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Pitz die Verfolgung oder die Verunteilang einer bestimmten Metzsattz getelit
Rschekanzler Fshmt Berlin, den 18. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlern. vu Delbrück.
Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916. Vom 18. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
In der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 werden durch Befragung
der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter festgestellt:
Die Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von Winter⸗ und Sommerweizen,
Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter⸗ und Sommerfrucht), ö“
Winter⸗ und Sommerroggen,
Gerste (Winter⸗ und Sommerfrucht),
Menggetreide,
Hafer,
Mischfrucht, .
Hülsenfrüchten — rein oder im Gemenge mit Gerste oder Hafer zur Grünfuttergewinnung —, Lupinen (zum Unter⸗ pflügen, zur Grünfutter, oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen⸗, Buschbobnen),
Linsen, Acker⸗ Wicken zur Körner⸗ gewinnung —,
Oelfrüchten — Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnen⸗ biumen u. a. —, 8
Gespinstpflanzen — Flachs (Lein), Hanf —,
Kartoffeln,
Zuckerrüben,
Fult rrüben — Runkelrüben, Kohlrüben (Bodenkoblrabi, Wruken), Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möhren (Karotten) —,
Gemüsen zur menschlichen Nahrung,
Futterpflanzen zur Grünfutter⸗ und Heugewinnung — Klee aller Art auch mit Beimischung von Gräsern, Luzerne und andere (Serradella als Hauptfrucht, Esparseite usw., auch in Mischung) — ““
sowie die Bewässerungs⸗ und anderen Wiesen, die gesamten be⸗ stellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideflächen.
(Sau⸗) Bohnen,
8
Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Er⸗ hebung liegt den Gemeindebehörden oder den zu diesem Zwecke er⸗ nannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten ob.
Die Erhebung erfolgt grundsätzlich durch Ortslisten (Muster 1) ). Die Landeszentralbehörden können benimmen, inwieweit neben oder
an Stelle von Ortslisten Fragebogen zu verwenden sind.
Die Landeszentralbehörden berechtigt, die Erhebung auf andere Früchte zu erstrecken und sonstige Aenderungen der Fassung der Ortsliste vorzunehmen, insbesondere statt Hektar ein anderes Flächen⸗
maß vorzuschreiben. § 5
Die Herstellung und Versendung der Drucksachen erfolgt durch die Landeszentralbehörden. “
*) Die Muster sind htier nicht mitadgedruckt.