1916 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsche Berlustlisten. (W. 386.)

7. Kompagnie. Uiffs. Matthias Kramer Tiefenbach, Riedlingen verletzt. 1 10. Kompagnie. Irmler, Franz Blochingen, Saulgau leicht verwundet. 11. Kompagnie. Gauß, Ernst Rohrdorf, Nagold leicht verwundel.

Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 246. 1. Kompagnie. . Feuerbacher, Karl Bernhausen, Stuttgart gefallen. Dettinger, Karl Dettingen Kirchheim gefallen. 8 KLiller, Gotthilf Holzgerlingen, Böblingen inf. Verw. gest. Schlotterbeck, Paul Kohlberg, Rürtingen leicht verw. 3. Kompagnie. . üin. d. R. Julius Maute Altensteig⸗Stadt, Nagold vermißt. Vjfeldw. Richard Schmitt München in Gefgsch. Gefr. Michael Biersack Hößacker, Bavern vermißt. Brösamle, Christian Unterjettingen, Herrenberg l. verw. 4. Kompagnie. .“ Utffz. Max Faber Stuttgart verletzt. Gefr. Julius Nägele Wendelsheim, Rottenburg Verwundung gestorben. Schneidawind, Karl Bamberg, Bavern schwer verwundet. Sobhm, Friedrich Orendelsall, Oehringen schwer verwundet. Kerl II, Heinrich Forchtenberg, Oehringen leicht verwundet. Müllerschön, Gottlieb Oferdingen, Tübingen I. perw. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Obermaier, Hermann Ulm⸗Söflingen leicht verwundet. 5. Kompagnie. Josef Hilsenbeck Fronrot, Ellwangen schw. verw. g, Karl Mühlacker, Maulbronn vermißt. f., Otto Renchen, Baden schwer verwundet. ßmann, Karl Beuren, Nürtingen leicht verwundet. 6. Kompagnie. Gefr. Paul Schäfer Möglingen, Ludwigsburg schwer verw. Lalde, Jakob Hausach, Baden schwer verwundet. Renz, Gottlob Wellingen, Kirchheim schwer verwundet. Fauth, Heinrich Glems, Urach leicht verwundet. - 8. Kompagnie. 8 Dann, Albert Stuttgart⸗Untertürkheim gefallen. Faas, Gustav Salmbach, Neuenbürg gefallen. Grees, Karl Ulm gefallen. Moser, Albert Hochdorf, Kirchheim schwer verwundet. Machtolf. Karl Riet, Vaihingen leicht verwundet. Zentner, Simon Betzenweiler, Riedlingen leicht verw. 8 Notz, Christian Dettingen, Urach leicht verwundet. 8 9. Kompagnie. Grob, Karl Steinenbronn, Stuttgart leicht verwundet. Schüle, Heinrich Ebersbach, Göppingen leicht verwundet. Herter, Josef Pfronstetten, Münsingen leicht verwundet. 10. Kompagnie. 8 Gefr. Hermann Bott Hofen, Neuenbürg gefallen. Bodenmüller, Anton Buchau, Riedlingen leicht verw. Hahn, Hermann Nürtingen leicht verwundet. 1 11. Kompagnie. 1 Gailing, Karl Eschenau, Weinsberg gefallen. 12. Kompagnie. 1 „Wilhelm Neckarhausen, Nürtingen gefallen.

infolge

8

Reserpe⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 248. 1 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Rohmer Max Ulm inf. Verwundung gestorben. Merk, Hermann Vaihingen, Stuttgart inf. Verw. gestorben. Spörlein, Johann Uffenheim, Bayern leicht verwundet.

1. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ludwigsburg. 1. Kompagnie.

Häarle, Gottlob Breuningsweiler, Waiblingen gestorben.

Landsturm⸗Jufanteric⸗Bataillon Eßlingen. 1 1 1. Kompagnic.

Meischer, Alfred Stuttgart⸗Degerloch schwer verwundet.

Weber, Christian Frickenhausen, Nürtingen leicht vermwundet. 2. Kompagnie.

Gutknecht, Franz Wilfingen, Riedlingen leicht vermwundet.

Keinath, Ebristian Onstmettingen, Balingen leicht verw. 3. Kompagnie.

Wieland, Watt, Saulgau inf. Krnakh. gestorben.

b Maoschinengewehr⸗Scharfschützen⸗-Trupp Nr. 94. Utffz. Bernhard Link Emersacker, Bayern vermißt. Müßler, Josef Aepfingen, Biberach vermißt. Hettler, Alfred Nagold vermißt. 8 Wolf, Eugen Markgröningen, Ludwigsburg vermißt.

Reserve⸗Dragoner⸗Regiment. . 1. Eskadron. Sergt. Friedrich Köhler Triftshausen, Crailsheim I. verw. Gefr. Theodor Schoellkopf Kirchheim u. T. leicht verw.

Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 26.

7 Haliterie. er, Eugen Stuttgart schwer vermundet.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. Gefr. Matthias Wegmann Herbishofen, Bavern inf. Verw. gestorben. (Nachtr. gemeldet.)

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 116.

Stab, I Ahteilung. 1 Gefr. Walter Ganter Schramberg, Oberndorf leicht verw. 1. Batterie. Utffz. Alfred Mergenthaler Bosingen, Nagold schw. verw. 2. Batterie. Vzwachtm. Karl Winter Veltheim, Zürich I. v., b. d. Tr. Gefr. Takob Oesterle Gerstetten, Heidenheim schwer verw. Gaß, Emil Eßlingen a. N. leicht verwundet. Kleiner, Andreas Eisenharz, Wangen leicht verwundet. 3 3. Batterie. Lin. d, R. Robert Wieland Ulm a. D. I. venv., b,. d. Tr. Vzwachtm. Karl Daiber Ulm a. D. leicht vermwundet. Gefr. Albert Kneule Stuttgart schwer verwundet. Gefr. Wilhelm Göz Stammheim, Calw l. verw., b. d. Tr. (Befr. Richard Vogler Leutkirch leicht verwundet. Gefr. Anton Kurz Mergentheim schwer verwundet. Gefr. Hermann Schumm Rottweil leicht verw., b. d. Tr. Dehler, Paul Furtwangen, Baden schwer verwundet. Fischer, Benedikt Salzstetten, 2 ½ leicht verwundet. Hermann l, Johann Mühlhausen, Waldsee leicht verw. Wurster II, Karl Dettingen, Urach leicht verwundet. Alber, Wilhelm Bernhausen, Stuttgart schwer verwundet. Morgenthaler, Otto Shede her „Brackenheim leicht verwundet, bei der Truppe.

2. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Rößle, August Klingenberg, Brackenheim schwer verw.

4. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Karl Dittmann Würzburg leicht verwundet. Gefr. Alfred Lang Reutlingen leicht verwundet, bei der Tr. Kaufmann, Eugen Attenhofen, Aalen leicht verwundet. Burkhardt, Eugen Zepfenhan, Rottweil schwer verw.

6. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Schollerer, Josef München leicht verwundet, bei der Tr. ipf, Eduard Tübingen leicht verwundet. Roßmann, Georg Altisheim, Donauwörth leicht verw. boll, Karl Friedberg, Hessen leicht verwundet.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 27.

Söll, Fidelis Sigmaringen schwer verwundet. Raske, Ernst Augustfehn, Oldenburg schwer verwundet.

Reserve⸗Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 34. Feld⸗U. Arzt Albrecht Fechter Calw leicht verwundet.

Verluste durch Krankheiten ulm. Ersatz⸗Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 4. Kompagnie. Daiber, Max Lorch gestorben. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Münsingen. 8 8 4. Kompagnie. Lutz, Christian Schopfloch tödlich verunglückt. 1. Landsturm⸗Jnfanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 5. Kompagnie. Schwarz, Jakob Egenhausen gestorben. 9 1. Landsturm⸗Rekruten⸗Depot Aalen, angegliedert dem Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Gmünd. Hausmeister, Paul Stuttgart gestorben. 2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13. 3. Batterie. Karl Heilbronn gestorben.

Zerichtiguns früherer Verlustliste. 8 Zu Verlustliste Nr. 3. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

9. Kompagnie. S d. L. Gustav Liebermeister

Schneider,

Es ist zu ergänzen: St. Arzt d. Tübingen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. T. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 8 9. Kompagnie. Großhans, Georg Oberhaugstett (nicht Teinach) l. verw. 8 10. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Buchholz, Wilhelm Wittlensweiler

Zu Verlustliste Nr. 9. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

8 10. Kompagnie. Niklas, Friedrich (nicht Johann) Oberregenhach schw. verw.

8 Zu Berlnseltste Nr. 11. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

1 8. Kompagnie. . Lin. (nicht Ltn. d. R.) Hans Kühl Straßburg i. E. gefallen. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Hofmann, Theodor, Schütze (nicht Gefr.), Göppingen, schw. verw. 1 Zu Verlustliste Nr. 19.

8 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

1 „2. Kompagnic. Vzfeldw. Alcis Merk (nicht Merkt) Bühl schwer verw. CEs ist zu ergänzen: Lin. d. R. Oswald Keiner Schwein⸗ schied leicht verwundet. 3. Kompagnie. b Es ist zu ergänzen: Vzfeldw. Offz. Stellv. Paul Nies Tübingen verwundet. 8g. 1 4. Kompagnie. Fähnr. Anton Kromer Hart (nicht Biebrich) schwer verw. Gefr. Horn. Hermann Held Rottenburg a. N. (nicht Tübingen) 8 schwer verwundet. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Fritz Jenewein Vinningen schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 20. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 1. Kompagnie. Gefr. Anton Hecht Ailringen, Künzelsau (nicht Mergentheim) verwundet. Schmezer (nicht Schmetzer Niederhall (nicht Künzelsau) verwuneet. J1“ 2. Kompagnie. 1“ Ufffz. Gotifried Kollreutter. Jagsthausen (nicht Flein) v. Gefr. Wilhelm Habelt Steinbach (nicht Weikersheim) verw. Eberwein, Samuel Schlaitdorf (nicht Stuttgart) ver⸗ wundet (später gefallen. V. L. 322). Kappeler, Franz Heilbronn (nicht Stuttgart) verwundet. 3. Kompagnie. Gefr. Ernst Raichle Plattenhardt (nicht Stuttgart⸗Degerloch) 8 22 verwundet. Gefr, Konrad Sproll Schweinhausen (nicht Gundelsheim) o. Huber, Wilhelm Niederhofen (nicht Großgartach, Heilbronn) Kuch I, Georg Bodenhof (nicht Schöntal) verw. (V. L. 31.) Lang I, Emil Aurich (nicht Neuenstadt) verwundet. Reichert, Wilhelm Lampoldshausen (nicht Heilbronn) verw. Bäuchle, Heinrich Gailsbach (nicht Rückertsbronn, Hall) I. v. Es sind zu ergänzen: Hübbe r, Bernhard Hachtel verwundet. Moser, Emil Heilbronn verwundet. Nörr, Friedrich Niederstetten verwundet. eu, Friedrich Backnang gefallen. uch, Leonhard Wolfsbuch verwundet. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ul erkrankt.

8

75

N.

8

Hintermayer 8 4. Kompagnie. 5 Büttne r, Eugen Mergentheim Kricht Stuttgart) verwundet.

Iufanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

1“ 26. ve. 1 Herkle, Karl Tübingen (nicht Stuttgart) leicht verwundet.

6 Zu Verlustliste Nr. 21. FInfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 10. Kompagnie.

Erhardt, Gustav (nicht August) Unterreichenbach (nicht Reichen⸗

bach) p.

11. Kompagnie. . Ernst, Johann Eching (nicht München) schwer verwundet.

1 Zu Verlustliste Nr. 30. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13, Ulm— Stuttgart⸗Cannstatt. 82 5 vattierzr Wipfler, Georg (nicht Karl) Wain schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 39. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 3 2. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Gefr. Kuno Bra.ig Ernsthof schw. v

Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarteu.

K6 Kompagnie.

Gefr. Hermann Heintel (nicht Heinke⸗) Göppingen 8 8 1.u“

schwer verwundet. 8 b 8. Kompagnie. . b Hofmann (nicht Hoffmann), Lukas Gingen schwer verw. 10. Kompagnie. Roth (nicht Rothe), Frisdrich Beutelsbach leicht verw. 11 Kompagnic. Hengler (nicht Henglee). Anton Hinterstriemen verw.

Zu Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

1 1— 86 11. Kompagnie. . Veit (nicht Veith), Josef Anselfingen, Engen vermißt.

In Verjustline Nr. 4Ä4u. .5 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen Gmünd.

3. Kompagnie. Gefr. Heinrich Held Rottenburg a. N. (nicht Tübingen) I. p. 5. Kompagnie. Höckh (nicht Hech, Cugen Pfäffingen 12. Kompagnie.

8

leicht verwundet. 3

Utffz. Hermann Gohl Rohr (nicht Zuffenhausen) leicht verw

Zu Verlustliste Nr. 47. . Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie.

Fritsch, Jakob. Quatzenheim (nicht Qualzenheim) vermißt. (V. L. 3200

Zu Verlustliste Nr. 62. 3 Infanterte⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 11“ .“ 10. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Res. Kieble leicht verwundet. 1 Jufanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

ö 1 Kompdagnie . Abel, Christian (nicht Gg. Chr.) Hesselbronn leicht verw.

Zu Verlustliste Nr. 77. Insfanterie- Regiment Nr. 126, Straßburg

11. Kompagnie. 1“ enmaier, ‚Harl, Tamb., Heilbronn, bish. vermißt, in Gefosch.

Zu Verlustliste Nr. 146. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 6. Batterie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: Geft. Matthias.

Wegmann Hilbishofen infolge Verwundung gestorben. n Zu Berlustliste Nr. 231. 8 dier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. Weger, Ernst Mulfingen bish. vermißt, war verwundel.

Zu Verlustliste Nr. 247. Füsilier⸗Regimeut Nr. 122, Heilbronn⸗Mergeutheim. 18“ 11. Kompagnie. b Es ist zu streichen, weil irrtümli⸗ Tübingen vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 301. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 3. Kompagnie.

Rohrmann, Michael Wittislingen bish. vermißt, in Gefgsck. Zu Verlnstliste Nr. 339. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronu⸗Mergentheim.

9. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Iniger, Paul Steinreinach leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 350.

Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 31. 1. Kompagnie. 11“

Winterlingen bish. verwundet, gestorben

11

Zu Verlustliste Nr. 361. Ersatz⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 51.

1. Kompagnie. Stilz, Gotthilf Schnait bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 365.

Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 51.

1. Kompagnie. 1“ Vogt, Karl Unterbettringen bish. verwundet, gestorben.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 2. Kompagnie. 8

Gefr. Albert Buck Aktheim bish. schwer verwundct, gestorhen.

Zu Verlustliste Nr. 371. b Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 51.

1. Kompagnie. * 1 Bühler, David Geradstetten bish. verwundet, gestorben

g8nu Verlustliste Nr. 275. Reserve⸗Jufauterir⸗Regiment Nr. 246. 10. Kompagnie. 1 Freund, Paul Netzschkau bcoß

Druck der Norddeutschen Buchdruckenet und Verlags⸗Anstalt, —Zerlin SW., Wilhelmstraße Nr. 82. ..

gemeldet: Ficker, Hermann

schwer verwundet, gestorben.

Der Bezugspreig beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

aunch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰. n

No. 119.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Zehn⸗ und Fünf⸗ pfennigstücken aus Eisen.

Bekanntmachung, betreffend die Vorausverwendung von Malz⸗ kontingenten.

Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren.

Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916.

Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst.

Bekanntmachung über Aenderungen der Verordnung zur Ent⸗ lastung der Gerichte vom 9. September 1915.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Ver⸗ pflegungs⸗, Streu⸗ und Futtermitteln.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Versonen vom Handel.

Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise

tm Verwaltung französischer Unternehmungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. 1166“

In der Woche vom 7. bis 13. Mai d. J. zu Kriegswohlfahrts⸗

hünden genehmigte Sammlungen und Vertriebe von Gegen⸗ änden.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Organisten, Musikdirektor, Professor Brandt in Magdeburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Brandinspektor von der Schulenburg in Berlin, zurzeit in Wiesbaden, dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Sonntag in Bonn und dem Obermilitärintendantursekretär ag. D., Rechnungsrat Karsch in Münster i. W. den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Rothe in Bentschen und dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser Ehrenberg in Frank⸗ furt a. O. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem bisherigen Gemeindevorsteher, Landwirt Bialek in Roschnowo Abbau, Kreis Obornik, dem Brandmeister a. D. Markmann in Greifewald, dem kommissarischen Eisenbahn⸗ unterassistenten a. D. Schäfer in Deutsch Kessel, Kreis Grün⸗ berg, dem Eisenbahngehilfen a. D. Jeschik in Wehlau, den Bahnwärtern a. D. Lechna in Dopiewo, Kreis Posen West, und Ludwig in Bojanowo und dem bisherigen Bahnhofs⸗ arbeiter Härtel in Gellendorf, Kreis Trebnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Tischler Fisch, dem Arbeiter Mai, beide bei der Pulverfabrik in Spandau, und dem bisherigen Bahnunter⸗ haltungsarbeiter Ciesielski in Posen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze zu verleihen. 8 G

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Angehörigen der Marine die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

der Königlich Norwegischen Medaille G für edle Tat: dem Steuermann der Seewehr II. Aufgebots Ernst Fischer, dem Oberbootsmannsmaaten der Seewehr II. Aufgebols Oest, den Bootsmannsmaaten der Seewehr I. bezw. II. Aufgebots Kunkel und Lücke, dem Signalmaaten der Reserve Warkall, dem Obermaschinistenmaaten der Seewehr II. Haardt, dem Maschinistenmaaten binger, dem Maschinistenmaaten der Reserve Westermann und dem Obermatrosen der Reserve Kretzmer.

Aufgebots

der Seewehr 1. Aufgebots Lau⸗

mhü

Deutsches Reich.

Dem Königlich niederländischen Konsul in Bremen H. L. Baron ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 1—

Berlin, Sonnabend, den 20. Mai, Abends.

Bekanntmachung,

betreffend die Prägung von Zehn⸗ und Fünfpfennig⸗ stücken aus Eisen.

Vom 11. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

18 Der Reichskanzler wird ermächtigt, außerhalb der im § 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 507) sür die Ausprägung von Nickel⸗ und Kupfermünzen bestimmten Grenze weitere Zehn⸗ und Fünfpfennigstücke aus Eisen bis zur Höhe von je fünf Millionen Mark herstellen zu lassen.

Auf diese Prägungen finden die Bestimmungen der Verordnungen vom 22. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 844) und vom 26. August 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 541) mit der Maßgabe entsprechende An⸗ wendung, daß die Prägegebühr für die Zehnpfennigstücke aus Eisen auf 3 ½ vom Hundert und für die Fünfpfennigstücke aus Eisen auf 7 vom Hundert des ausgeprägten Nennwerts festigesetzt wird. Diese Prägegebühr gilt auch für die auf Grund der vorerwähnten Verord⸗ nungen bergestellten Stücke.

Berlin, den 11. Mai 1916.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend die Vorausvermwendung von Malz 8 konklingentken. 8 Vom 185 Mai 191ü6.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

Artikel 1

Die Landeszentralbebörden oder die von ih bestimmten Be⸗ hörden können den Bierbrauereien im Falle eines besonderen Bedürf⸗ nisses auf Antrag gestatten, das auf Grund der Verordnungen vom 15. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97) und vom 31 Januar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 77) für das dritte Vierteljahr 1916 fest⸗ gesetzte Malzkontingent im g. e voraus zu verwenden.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 18. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück.

Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren.

Vom 18. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des tzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftli Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Der Reichskanzler kann anordnen, daß bei Gegenständen des täglichen Bedarfs Packungen oder Behältnisse, in denen sie an den Verbraucher abgegeben werden, mit bestiwmten Angaben zu versehen sind; er kann insbesondere Angaben über die Person dessen, der sie in den Verkehr bringt, die Zeit der Herstellung, den Inhalt nach Art und nach Zahl, Maß oder Gewicht sowie über den Kleinverkaufspreis vorschreiben. Er kann anordnen, daß die Angaben auf dem Gegen⸗ stande selbst anzubringen sind. 8

Der Reichskanzler bestimmt die Gegenstände, auf die die Vor⸗ schrift im Abs. 1 Anwendung findet, und erlößt die näheren Bestim⸗ mungen. Er bestimmt insbesondere, von wem und in welcher se die Angaben zu machen sind.

§ 2

Der Preis für Gegenstände des täglichen Bedarfs, die zum Weiterverkauf unter Festsetzung eines Kleinverkaufspreises geliefert worden sind, darf nachträglich nicht erhöht werden. Auf entgegen⸗ stehende Abreden können sich die Beteiligten nicht berufen, auch wenn die Abreden vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung getroffen sind.

§ 3

Die Beamten der Polizei und die von der —öö— be⸗ auftragten Sachverständigen sind befugt, in die Betriebsräume, in denen Waren der von den Anordnungen nach § 1 benooffenen Art hergestellt, verpackt, aufbewahrt, feilgehalten oder verkauft werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ aufzeichnungen einzufehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter⸗ suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Ausfsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Poltzei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

§ 4 Die Sachverständigen sind, vorhehaltlich der dienftli Bericht⸗

ehnnn und der Anzeige von Feevenbes verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, wel

8 8 8

ausführbar, so kann auf die

8 welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu deobachten und sich

1

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und Stuaatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1916.

der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ geheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.

§ 5 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wind bestraft: 1) wer den nach § 1 getroffenen Bestimmungen zuwider Waren ohne die vorgeschriebenen Angaben feilhält, verkauft oder sonst in Verkehr bringt; wer Waren mit Angaben der nach § 1 vorgeschriebenen Art ve sieht, die der Wahrheit nicht entsprechen; wer wessentl'ch Waren, die mit unrichtigen Angaben der nach § 1 vorgeschriebenen Art versehen sind, feilhält, verkauft oder sonst in Verkehr bringt; wer die Waren zu einem hoheren als dem gemäß den nach § 1 gerooffenen Bestimmungen angegebenen Preise abgidt, die Preisangabe unkenntlich macht oder der Vorschrift im § 2 zuwider den Preis erhöhr; wer der Vorschrift des § 3 Abs. 2 zuwiderhandelt; wer der Vorschrift des § 4 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitleilung oder Verwertung von Ge⸗ schäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthäͤlt. Im Falle der Nr. 6 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternebmers ein.

Wird in den Fällen der Nru. 1 bis 4 auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurtetlung auf Kosten des Schul⸗ digen öffentlich hekanntzumachen ist.

In den Fällen der Nrn. 1 bis 4 kann neben der Strafe auf Einzitehung der Waren erkannt werden, die nicht mit den vorge⸗ schriebenen Angaben oder mit unrichtigen Angaben versehen find oder dei denen die Preisangabe unkenntlich gemwacht ist oder der Preis erhöht ist, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Pitz die Verfolgung oder die Verunteilang einer bestimmten Metzsattz getelit

Rschekanzler Fshmt Berlin, den 18. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlern. vu Delbrück.

Bekanntmachung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916. Vom 18. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

In der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 werden durch Befragung

der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter festgestellt:

Die Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von Winter⸗ und Sommerweizen,

Spelz Dinkel, Fesen sowie Emer und Einkorn (Winter⸗ und Sommerfrucht), ö“

Winter⸗ und Sommerroggen,

Gerste (Winter⸗ und Sommerfrucht),

Menggetreide,

Hafer,

Mischfrucht, .

Hülsenfrüchten rein oder im Gemenge mit Gerste oder Hafer zur Grünfuttergewinnung —, Lupinen (zum Unter⸗ pflügen, zur Grünfutter, oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen⸗, Buschbobnen),

Linsen, Acker⸗ Wicken zur Körner⸗ gewinnung —,

Oelfrüchten Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnen⸗ biumen u. a. —, 8

Gespinstpflanzen Flachs (Lein), Hanf —,

Kartoffeln,

Zuckerrüben,

Fult rrüben Runkelrüben, Kohlrüben (Bodenkoblrabi, Wruken), Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möhren (Karotten) —,

Gemüsen zur menschlichen Nahrung,

Futterpflanzen zur Grünfutter⸗ und Heugewinnung Klee aller Art auch mit Beimischung von Gräsern, Luzerne und andere (Serradella als Hauptfrucht, Esparseite usw., auch in Mischung) ““

sowie die Bewässerungs⸗ und anderen Wiesen, die gesamten be⸗ stellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideflächen.

(Sau⸗) Bohnen,

8

Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Er⸗ hebung liegt den Gemeindebehörden oder den zu diesem Zwecke er⸗ nannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten ob.

Die Erhebung erfolgt grundsätzlich durch Ortslisten (Muster 1) ). Die Landeszentralbehörden können benimmen, inwieweit neben oder

an Stelle von Ortslisten Fragebogen zu verwenden sind.

Die Landeszentralbehörden berechtigt, die Erhebung auf andere Früchte zu erstrecken und sonstige Aenderungen der Fassung der Ortsliste vorzunehmen, insbesondere statt Hektar ein anderes Flächen⸗

maß vorzuschreiben. § 5

Die Herstellung und Versendung der Drucksachen erfolgt durch die Landeszentralbehörden.

*) Die Muster sind htier nicht mitadgedruckt.