§ 45, 1. Beschwerden, sowohl über die Verwaltung oder den Geschä sgang, als auch über die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landeshauptmann — geeigne⸗ tenfalls nach Anhörung des Verwaltungs⸗ rates — erledigt. Gegen seine Anord⸗ nungen steht nur Berufung an den Pro⸗ vinzialausschuß offen.
2. Der Landeshauptmann ist befägt, den Sitzungen des Vorstandes, des Ver⸗ waltungsrates und der Hauptversammlung mit beratender Stimme beizuwohnen (§ 48 ). Die Einladungen zu diesen Sitzungen sind ihm durch den Direktor rechtzeitig vorher zuzustellen.
§ 46. 1. Zur Ueberwachung der laufen⸗ den Geschäftsführung, des Beleihungs⸗ wesens, der Ausgabe von Pfandbriefen und des Kassenwesens wird vom Provinzial⸗ ausschuß unter von ihm festzusetzenden Be⸗ dingungen ein Provinzialkommissar sowie
ein Stellvertreter für diesen ernannt, deren
Namen vom Landeshauptmann in den vom
Pfandbriefamte dafür vorgesehenen Zeitun⸗
gen bekannt gemacht werden.
2. Auf Antrag des Landeshauptmanns und nach Anhörung des Provinzialkom⸗ missars kann der Provinzialausschuß be⸗ schließen, daß in der weiteren Bewilligung von Darlehen und dementsprechend der Ausgabe von Pfandbriefen eine von ihm zu bestimmende Beschränkung einzutreten hat.
3. Dem Provinzialkommissar steht jederzeit frei, von dem gesamten Geschäfts⸗ gange Kenntnis zu nehmen, sämtliche Bücher und Schriften einzusehen, oder ein Mitglied des Verwaltungsrates dazu zu ermächtigen, auch von den Beamten münd⸗ liche oder schriftliche Auskunft zu verlan⸗ gen. Der Provinzialkommissar ist ver⸗ pflichtet, den Landeshauptmann über die wichtigeren Vorkommnisse bei dem Pfand⸗ briefamt auf dem laufenden zu halten. Seine Anträge oder Berichte an den Pro⸗ vinzialausschuß sind durch die Hand des Landeshauptmanns einzureichen.
4. Der Provinzialkommissar führt den Vorsitz im Verwaltungsrate (§§ 47, 48) mit Ausnahme des im § 48 * vorgesehenen Falles und in der Hauptversammlung (§ 51). Er ist befugt, den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme beizu⸗ wohnen. Die Einladungen zu diesen Sitzungen sind ihm durch den Direktor rechtzeitig vorher zuzustellen. Jeden Be⸗ schluß, welcher nach seiner Ansicht die Landesgesetze, die Satzung, das Interesse bdes Pfandbriefamtes oder das Interesse der Provinz verletzt, hat er zu beanstanden,
muß aber dann die Entscheidung des Pro⸗ vinzialausschusses darüber einholen, ob der
Beschluß zur Ausführung zu bringen ist.
Gegen die Entscheidung des Provinzial⸗
ausschusses findet nur die Berufung an den
Minister für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten statt.
5. Mindestens zweimal im Jahre hat der Provinzialkommissar unter Zuziehung eines abgeordneten Mitgliedes des Ver⸗ waltungsrates und des Direktors (§ 42) oder eines anderen Vorstandsmitgliedes
eine außerordentliche Prüfung der Kasse und des Hypothekenbestandes vorzunehmen und dabei festzustellen, ob die noch nicht eingelösten Pfandbriefe den Betrag der der dem Amte zustehenden Hypotheken nicht übersteigen (§ 22). Die hierüber auf⸗ zunehmende Verhandlung ist dem Provin⸗ zialausschuß vorzulegen.
.ä tu aus dem Provinzialkommissar als Vor⸗ sitzenden (§ 46), dem Direktor des Pfand⸗ briefamtes, dem Generaldirektor oder in dessen Vertretung einem Direktor der Westfälischen Provinzial ⸗Feuersozietät, zwei vom Vorstande des Rheinisch⸗West⸗ fälischen Sparkassenverbandes zu bestim⸗ menden Vertretern der westfälischen Spar⸗
kassen und aus neun Mitgliedern.
2. Die Mitglieder — und neun Stell⸗ vertreter, welche in der Reihenfolge ihrer Wahl eintreten werden durch die Hauptversammlung aus den Mitgliedern
des Pfandbriefamtes auf sechs Jahre ge⸗ wählt. Die Gewählten werden von dem
Landeshauptmann in ihr Amt eingeführt
und vereidigt und ihre Namen in den
Blättern des Amtes bekannt gemacht.
3. Alle drei Jahre scheiden drei Mit⸗ glieder und drei Stellvertreter aus. Die
Reihenfolge des Ausscheidens wird für die beiden ersten Wahlen durch das Los, später durch die Amtsdauer bestimmt. Die Ausgeschiedenen bleiben bis zum Eintritt der Neugewählten in Tätigkeit. Scheidet in Mitglied oder ein Stellvertreter vor
Ablauf der Wahlzeit aus, so ist in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatz⸗ wahl vorzunehmen. 88 4. Die Ausgeschiedenen sind wieder
ählbagr.
§ 48. 1. Der Verwaltungsrat ver⸗ sammelt sich auf Einladung des Vorsitzen⸗
den, so oft dieser es für erforderlich er⸗ achtet. Die Einladung muß erfolgen, wenn drei Mitglieder des Verwaltungs⸗ rates oder der Vorstand es verlangen.
Regelmäßige Sitzungen finden halbjähr⸗ lich statt. Die Einladungen erfolgen
mittels eingeschriebener Briefe und Angabe der wichtigsten Beratungsgegenstände in der Regel wenigstens sieben Tage vor der Versammlung. Ist ein Mitglied am Er⸗ scheinen verhindert, so hat es dies dem
Vorsitzenden so zeitig, nötigenfalls tele⸗ graphisch, anzuzeigen, daß dieser noch den Stellvertreter einladen kann.
2. Der Verwaltungsrat ist beschluß⸗ fähig, wenn mindestens fünf gewählte Mitgalieder bezw. Stellvertreter außer dem Vorsitzenden anwesend sind, und faßt seine Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehr⸗ beit: bei Stimmenagleichheit gibt die
Der Verwaltungsrat besteht
stand der Verhandlung einzelne Mitglieder, so dürfen sie an der Beratung und Abstimmung nicht teil nehmen.
3. Der Landeshauptmann ist befugt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizu⸗ wohnen; die gleiche Befugnis haben das zweite und das dritte Eö’ des Vor⸗ standes und deren Stellverkreter. Sofern der Landeshauptmann an den Sitzungen teilnimmt, ist er berechtigt, den Vorsitz zu führen. Der Verwaltungsrat kann be⸗ schließen, über einzelne Mitglieder des Vorstandes persönlich berührende Ange⸗ legenheiten in deren Abwesenheit zu vex⸗ handeln. Im übrigen ist er berechtigt, die Anwesenheit der Mitglieder des Vorstan⸗ des oder einzelner Beamten odet Ge⸗ schäftsführer zu verlangen.
4. Der Verwaltungsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, welche der Genehmigung des Provinzial⸗ ausschusses bedarf.
Ueber die Verhandlungen ist ein Bericht aufzunehmen, der nach erfolgter Genehmi⸗ gung vom Vorsitzenden und einem der an⸗ wesenden Mitglieder zu vollziehen ist.
§ 49. 1. Der Verwaltungsrat ist vom Vorstand monatlich von den Geschäfts⸗ und insbesondere den Kassenverhältnissen des Amtes in Kenntnis zu setzen; er hat dafür zu sorgen, daß die Verwaltung den Satzun⸗ gen gemäß unter Wahrung der Interessen des Amtes geführt wird.
2. Außer den nach §§ 11, 25 ², 46 * ihm obliegenden Verpflichtungen hat der Ver⸗ waltungsrat insbesondere:
a) die Bedingungen für die Anstellung der Beamten und die Anstellung der Geschäftsführer, sowie etwaige Haftgelder der Kassenbeamten fest⸗ zusetzen (§ 43 ¹);
b) die Dienstordnungen für die Be⸗ amten und die Geschäftsführer auf Grund der Vorschläge des Vor⸗ standes festzusetzen;
c) vor Ablauf des Kalenderjahres den vom Vorstande vorzulegenden Vor⸗ anschlag der Einnahmen und Aus⸗ gaben der Betriebsmasse für das nächste Geschäftsiahr festzustellen;
d) die vom Vorstande mit dem Jahresberichte vorzulegende Jahres⸗ rechnung geeignetenfalls nach einer Vorprüfung durch einen der Anstalt nicht angehörigen Rech⸗ nungsverständigen — festzustellen Wund die Entlastung auszu⸗ sprechen, auch einen Auszug aus dem Jahresberichte mit den Ergeb⸗ nissen der Rechnung durch den Vor⸗ stand in den Blättern des Pfand⸗ briefamtes bekanntmachen zu lassen;
e) der ordentlichen Hauptversammlung den vom Vorstande erstatteten Rechenschaftsbericht über die drei letzten Geschäftsjahre mit seinen Bemerkungen samt den von ihm festgestellten Jahresrechnungen vor⸗ zulegen;
f) die von der Hauptversammlung zu beratenden Gegenstände festzusetzen;
g) über den An⸗ und Verkauf bezw. die Verpfändung von Grundstücken — abgesehen von der Erstehung be⸗ liehener Grundstücke beim Zwangs⸗ verkauf — sowie über die Mietung von Geschäftsräumen auf länger als ein Jahr zu beschließen.
3. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats sind durch den Vorsitzenden zur Kenntnis des Provinzialausschusses zu bringen.
4. Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Wahrnehmung von Geschäften Kom⸗ missionen oder Kommissare aus seiner Mitte zu bestellen.
§ 50. 1. Die Hauptversammlung besteht aus Abgeordneten der Mitglieder. Für jeden Land⸗ oder Stadtkreis der Provinz, in welchem mindestens 20 Mitglieder wohnen, ist aus diesen ein Abgeordneter, bei mindestens 50 Mitaliedern sind zwei, bei mindestens 200 Mitgliedern drei Ab⸗ geordnete und für jedes weitere volle Hun⸗ dert von Mitgliedern ist noch ein Ab⸗ geordneter zu wählen.
2. Wählbar sind diejenigen männlichen Mitglieder, welche das 30. Lebensjahr voll⸗ endet haben und sich im Besitze der bür⸗ gerlichen Ehrenrechte befinden, auch seit mindestens einem Jahre dem Pfandbrief⸗ amte angehören.
3. Die Wählbarkeiit ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn sie wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, einoeleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist.
4. Die Wahl erfolgt durch den Provin⸗ ziallandtag auf Grund der vom Vorstande geführten und vom Verwaltunasrat ge⸗ prüften Mitgliederlisten für sechs Jahre. Von der Wahl erhalten die Gewählten Mitteilung durch den Landeshauptmann. Die Wahl verliert dauernd oder vorüber⸗ gehend ihre Wirkung mit dem gänzlichen oder zeitweisen Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingun⸗ gen. Scheiden Abgeordnete während der Wahlzeit aus, so findet durch den nächsten Provinziallandtag eine Ersatzwahl statt.
5. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar. “
§ 51. 1. Die ordentliche Hauptver⸗ sammlunag findet alle drei Jahre in der ersten Hälfte des Jahres am Sitze des Amtes statt. Eine außerordentliche Haupt⸗ versammlung ist zu berufen, wenn eine solche von dem Verwaltungsrat oder dem Provinzialkommissar für notwendig er⸗ achtet, oder von dem fünften Teile der
standes der Verhandlung bei dem Ver⸗ waltungsrate schriftlich beantragt wird. 2. Die Ahbgeordneten — sowie sämt liche Mitglieder und Stellpertreter des Verwaltungsrates und des Vorstandes — werden von dem Provinzialkommissar min destens vier Wochen vor dem * Füennm. lungstage unter Mitteilung der Tages⸗ ordnung durch eingeschriebenen Brief ein⸗ geladen. Auch ist der Tag der Versamm⸗ lung und die Tagesordnung durch die da⸗ für vorgesehenen Zeitungen bekannt zu machen. 3. Ueber selbständige Anträge des Pro⸗ vinzialkommissars muß in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, über die⸗ jenigen von Abgeordneten dann verhandelt werden, wenn sie von mindestens einem Zehntek der Abgeordneten gestellt und mindestens zwei Wochen vor der Tagung hen Verwaltungsrat schriftlich zugestellt ind. 4. Den Vorsitz führt der Provinzial⸗ kommissar; dieser ist jedoch berechtigt, den Vorsitz einem Abgeordneten zu übertragen. Der Landeshauptmann ist berechtigt, an der Hauptversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen und obere Pro⸗ vinzialbeamte mit der gleichen Befugnis dafür abzuordnen. Die gleiche Befugnis haben die Mitglieder des Verwaltungs rates und des Vorstandes sowie deren Stellvertreter, sofern sie nicht selbst Ab⸗ geordnete sind; doch kann über sie persön lich berührende Gegenstände in ihrer Ab⸗ wesenheit zu verhandeln beschlossen werden. Im übrigen sind die Mitglieder des Pfandbriefamtes befugt, den Haupt versammlungen als Zuhörer beizuwohnen; für einzelne Gegenstände kann jedoch ihre Anwesenheit durch Beschluß der Versamm⸗ lung ausgeschlossen werden. 5. Der Geschäftsgang wird durch eine vom Verwaltungsrate festgestellte und vom Provinzialausschuß genehmigte Geschäfts ordnung geregelt. 6. Ueber die Verhandlung der Haupt⸗ versammlung wird ein Bericht auf⸗ genommen, in welchem die Gegenstände der Verhandlung und die gefaßten Be⸗
sind. Der Bericht ist von dem Vorsitzenden und wenigstens von drei Abgeordneten zu unterzeichnen. Die Einsicht des Berichtes ist jedem Mitgliede des Pfandbriefamtes gestattet. Eine von dem Vorsitzenden zu beglaubigende Abschrift ist dem Provin⸗ ziallandtaae und eine dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ein⸗ zureichen. 1t
§ 52. 1. Die Hauptversammlung voll⸗ zieht die Wahl der Mitglieder des Ver⸗ waltungsrats und deren Stellvertreter (§ 47). Die Wahl erfolgt durch Stimm zettel, kann jedoch auch durch Zuruf statt⸗ finden, wenn niemand widerspricht. Als gewählt gelten diejenigen, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen er halten haben. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjenigen zwei Personen ge⸗ schritten, welche die meisten Stimmen er⸗ halten haben. Bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los darüber, wer auf die engere Wahl zu bringen, bezw. wer als schließlich gewählt zu betrachten ist. Der Vorsitzende hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl unter Hinweis auf § 61 der Satzung in Kenntnis zu setzen. Erfolgt innerhalb einer Woche seit Absendung der Benach⸗ richtigung keine entgegengesetzte Erklärung, so gilt die Wahl als angenommen. Ueber Einsprüche gegen das Wahlverfahren, die innerhalb 24 Stunden bei dem Vorsitzen⸗ den zu erheben sind, entscheidet endgültig der Provinzialausschuß.
2. Die Hauptversammlung verhandelt über die vom Verwaltungsrat bezw. dem Provinzialkommissar vorgelegten oder von Mitgliedern gestellten Anträge sowie über ir. F Hesscheft heric des Vorstandes
3. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ge⸗ faßt; bei Stimmengleichheit gilt der ge stellte Antrag als abgelehnt. Für Be⸗ schlüsse über eine Abänderung der Satzung oder die Auflösung des Pfandbriefamtes — die letztere kann nur in einer besonders berufenen Versammlung beschlossen werden — ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich: sie bedürfen der Genehmigung des Pro⸗ vinziallandtages und der landesherrlichen Bestätigung.
§ 53. Der Provinzialkommissar, die Mitglieder des Verwaltungsrates bezw. deren Stellvertreter, die Abgeordneten zur Hauptversammlung, sowie andere Mit⸗ glieder des Pfandbriefamtes, deren Tätig⸗ keit für das Wohl des Amtes in Anspruch genommen wird (§ 43“), erhalten Reise⸗ kosten und Tagepelder nach einer vom Ver⸗ waltungsrat aufzustellenden, vom vinzialausschuß zu genehmigenden nung.
§ 54. Alle Veröffentlichungen Pfandbriefamtes müssen erfolgen:
durch den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger“ und die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Münster, Minden und Arnsberg sowie in den etwa sonst vom Verwaltungsrate dazu bestimmten Zeitungen.
§ 55. 1. Für die ersten drei Geschäfts⸗ jahre werden die Obliegenheiten des Ver⸗ waltungsrats vom Provinzialausschuß wahrgenommen.
2. Die Hyvvothekenbriefe, Pfandbriefe und sonstigen Wertpapiere des Pfandbrief⸗
Ord⸗
des
befindet, bei der Landesbank der Provinz
schlüsse bezw. die Ergebnisse der Wahlen unter Angabe der Stimmenzahl anzugeben
Westfalen verwahrt.
3. Soweit in den ersten drei vollen Ge schäftskahren die Kosten der Verwaltung aus der Betriebsmasse nicht zu decken sein saglten⸗ werden die erforderlichen Vor⸗ chüsse vom Provinzialverbande geleistet. Solange diese Vorschüsfe nicht mit den Zinsen aus der Betriebsmasse erstattet sind, werden Ueberschü e aus dieser an die Sicherheitsmasse §§ 30 und 31e nicht abgeführt. Ni die Vorschüsse nebst Zinsen haften die Mitglieder nach § 6* dem Provinzialverbande.
4. Solange eine Bildung der Hazupt⸗ versammlung nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen des § 50 nicht möglich ist, werden die Obliegenheiten der Hauptversammlung durch den Provinziallandtag wahr⸗ genommen. § 56. Der Provinzialausschuß bestimmt, mit welchem Zeitpunkte das Pfandbrief⸗ amt ins Lehen treten soll.
A. Pfandbrief des Westfälischen Pfandbriefamtes für Haus⸗ grundstücke über ℳ. Reihe . . Buchstabe ..Nr.... Das Westfälische Pfandbriefamt 88 Hausgrundstuͤcke schuldet dem Inhaber dieses Pfandbriefes die Summe von ℳ, welche nach den Satzungen des Amtes mit v. H. für das Jahr verzinst wird. Pfandbrief ist von seiten des Gläubigers unkündbar. Er kann von dem Pfandbriefamte nur behufs der satzungs⸗ mäßigen Tilgung und nach vorangegangener dreimonatlicher Kündigung zum Nennwert eingelöst werden. Die Kündigung geschieht durch die für die Bekanntmachungen des Pfandbriefamtes bestimmten öffentlichen Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibringung der besonders aus⸗ gefertigten Zinsscheine. hs Mümster . W. ven..... (Trockenes Siegel.) Westfälisches Pfandbriefamt grundftücke. (Faksimile Unterschriften.) Eingetragen in das Pfandbriefbuch
Blatt I G N. N., Buchhalter.
B. Zinsschein Nr.... dem Pfandbriefe des Westfälischen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke. Reibe.. . Buchstatbe.. Nr. . .. über.. ℳ. Inhaber dieses empfängt am . . . ... die halbjährlichen Zinsen des oben be⸗ zeichneten Pfandbriefes mit... ℳ. .₰ von der Kasse des unterzeichneten Pfand⸗ briefamtes. Münster i. W., den.. Westfälisches Pfandbriefamt für Haus⸗ G grundstücke. (Trockenes Siegel.) (Unterschriften Faksimile.) Dieser Zinsschein verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember des Jahres an gerechnet, in welches der Zahlungstag fällt. E1161
für Haus⸗
zu
P1“ 111“
C. Anweisung zu dem Pfandbriefe des Westfälischen Pfand⸗ briefamtes für Hausgrundstücke. Reihe Buchstabe .. 111“ Der Vorzeiger dieser Anweisung erhält ohne weitere Prüfung seiner Berechtigung die für den vorstehend bezeichneten Pfand⸗ brief neu auszufertigenden Zinsscheine für zehn Jahre von v8“ sofern dagegen seitens des Inhabers des Pfandbrieser nicht vorber schriftlicher Widerspruch bei dem Westfälischen Pfand⸗ briefamte für Hausgrundstücke eingereicht ist. Künster i. W., den “ Westfälisches Pfandbriefamt für Hausgrundstücke. 8 8
(Trockenes Siegel.) 8 Unterschriften Facsemile.)
Beschluß des 55. Westfälischen Provinzial⸗ landtags vom 14. März 1914 und Be⸗
schlüsse des eee vom 16. Dezember 1914 und vom 25. März 1915.
1. Die Errichtung des Westfälischen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke wird auf Grund der anliegenden Satzung mit folgender Maßgabe genehmigt:
Im § 10 Abs. 3 sind die beiden letzten Sätze, welche lauten:
„Solange das Zuschußdarlehen noch nicht vollständig getilgt oder zurück⸗ errstattet ist, darf das Pfandbrief darlehben nicht zurückgezahlt werden. 8 Der Schuldner kann vor Rückzahlung des Zuschußdarlehns Löschungsbewilli⸗
gung des Darlehns nicht fordern.“
zu streichen.
2. Die zuständigen Minister werden ermächtigt, die Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfandbriefe nach Maßgabe der anliegenden Satzung des Sehghlchen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke zu genehmigen.
Berlin, den 29. Fübnar 1916.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.
Das Staatsministerium. Beseler. Frhr. von Schorlemer. Lentze. von Loebell.
Genehmigung. 8 Zu M f. L. I. K. II. c. 4104.
J. M. J. 1206.
F. M. 1. 1600
M. d. J. IV p 492.
gemäß Allerhöchstem Erlasse vom 16. August 1914 erteilten Ermächtigung vom 29. Fe⸗
amtes werden, solange die Anstalt nicht im
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Abgeordneten unter Angabe des Gegen⸗
Besitze eigener dazu geeigneter Räume sich
Westfälischen Pfandbriefamt grundstücke die Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber
nach
ministerium unter dem 29. Februar 1916 genehmigten Satzung.
Nachmittags 6 Uhr
Auf Grund der vom Staatsministerium .
für Haus⸗ lautender Pfandbriefe
Maßgabe seiner vom Staats⸗
Berlin, den 29. Februar 1916. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: IFIEIrhr. bvyn Schorlemer. Der Justizministerr: Beselter. 8 Der Finanzminister: Lentze. Der Minister des Innern: “ von Loebell. Genehmigung. Zu M. f. L. IJ. A. II. c. 4104. J. M. I. 1206. M. J. 1600. M. d. J. 1V b 492. 848 Münster i. W., den 15. Mai 1916. Der Stellvertreter des Landeshauptmanns der Provinz Westfalen.
1 Tagebuch⸗Nr. 93807. 8
[12174] u“ Verein Berliner Kaufleute
△ 2 und Industrieller. 37. ordentliche Generalversamm⸗ lung nach § 15 der Vereinssatzung am Dienstag, den 30. Mai 1910, pünktlich, im Vereinssitzungssaale, Jägerstraße 22. agesordnung:
1) Bericht des Vorstands über die Mer⸗ d im verflossenen Geschäfts⸗ ahr.
2) Bericht über die Täͤtigkeit der Unter⸗
stützungskassen.
3) Vorlegung der Jahresrechnung.
4) Bericht der Revisionskommission und Entlastung des Vorstands.
5) Ergänzungswahlen für die ausfcheiden⸗ den Vorstandsmitglieder. 8
6) Wahl der Revisionskommission. htg
7) Ergänzungewahlen für die ausscheiden⸗ den Mitalieder des Kuratoriums der Unterstützungskassen.
Berlin W. 56, den 23. Mai 1916.
Der Vorstand des Vereins Verlimner Kaufleute und Industriellen.
Walther Waldschmidt, Vorsitzender.
[12457] Bekandtmachung. Berlin⸗Schöneberger
Hypothekenbankverein. 1 Die Vereinsmitglieder werden hiermit zu der am Donnerstag, den 8. Juni d. Jo., Abends 6 Uhr, im Rathause, 1 Treppe, Zimmer 141, stattfindenden ordentlichen Geurralversammtung eingeladen. Tagesordnung:
Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Berlin⸗Schöneberg, den 22. Mai 1916. Der Vorstand.
Dr. Noll.
“
[12422] b Société du cherain de fer
Salonique-— Monastir.
Die Herren Aktionäre der Gesellschaft werden zu der am Freitag, den 23. Juni 1916, Nuchmittags 3 ½ Uhr, im Ge⸗ schäftslokale des Wiener Bank⸗Verein,
ten, stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung hierdurch eingeladen. Aktionäre, welche ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müͤssen ihre Aktien gemaß Artikel 27 der Statuten mit einem doppelten, arithmetisch geordneten Num⸗ mernverteichnis mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung, also spätestens am 13. Juni 1916,
in Konstantinopel: 8
bei der Gesellschaftskassa, 88 bei 1-.e⸗ der Deutschen Bauk oder 3 bei der Filiale des Wiener Bank⸗
Verein; 8
in Wien: bei der Bank
.
Anglo⸗Oesterreichischen
beim Wiener Bank⸗Verein oder bei der K. K. privilegierten allge⸗ meinen österreichischen 6 Credit⸗Austalt; in Budapest: “ hei der Ungarischen Allg
“ emein Credit⸗Bank 8 bei der Pester ungarischen Com merrial⸗Bank oder bei dem Pester ersten vaterläubischen Sparkassa⸗Verein; b in Berlin: bei der Deutschen Bauk; in Zürich: u bei der e Kreditanstalt hinterlegen und bis nach der Generalver sammlung deponiert lassen. An den ge nannten Stellen werden gleichzeitig mit der Empfangsbescheinigung die Eintritts⸗ karten verabfolgt. Tagesorduung;
1) Vorlage des Geschäftsberichts und der
Bilanz für 1915, Bericht der Revi⸗ oren.
2) Besalns üher Entlastung des Ver⸗ 8
8
waltungsrats.
3) Beschluß über Verwendung des Rein-
gewinns.
4) Wahlen in den Verwaltungsrat.
5 22 der Rechnungsrevisoren für 1916. udapest,
e⸗e den 23. Mai 1916.
Leo Länczy,
†
bruar 1916 erteilen wir hierdurch dem
Vorsitzender des Verwaltungerat
b bedarf es zur
1]
vensneim.
„Filiale der Pfälzischen Bam“ in
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82*
zum Deut 8¹“ Der Inhalt dieser Beilage, in
patente,
fir Selbstabholer auch durch Wilbelmstraße 32, bezogen werden.
Gebrauchsmuster, Konkurse sowie
Fü⸗ nft e Beilage 1“ en Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsan
23. Mai
Berlin, Dienstag den
8
welcher die Betanntmachungen aus den Handels.,
die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in
Zentral⸗Handelsregister für
Das Zentral⸗Handelsreglster für das Deutsche Reich kann durch alle die Königliche Expedition des Reiche⸗ 28.
und
ostanstalten, in Berlin taatsanzeigers, SW. 48,
Güterrechts., Vereins⸗,
Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregistern, der U
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ℳ 80 ₰ für das Vierteljabr. Raum einer
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einem besonderen Blatt unter dem Titel 8 heas
das Deutsche Reich. e
Das Zentral⸗ delsregif⸗ ũ 3 : benrs heeg⸗ für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Anzeigenpreis für den
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21.)
— Ter
— Einzelne Nummern lostes 20 ₰. —
5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
5 Handelsregister.
Aschen. 12284] Die Liquidation der Gesellschaft „Licht⸗ sviel⸗Palast Kosmos Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen ist tendet; die Firma ist erloschen. Aachen, den 19. Mat 1916. Kgl. Amtsgescht. 5.
adelsheim. [12286]) Am 19. Mai 1916 wurde zum Handels⸗ egister des Gr. Amtsgerichts Adelsheim ꝗ O. 3. 85 Gebrüder Westheimer großticholzheim eingetragen:
Die Firma ist erloschen.
Adelsheim, den 19. Mai 1916.
Gr. Bad. Amtsgeeicht Adelshetm.
dorf, Vogtl. [12287] Auf Blatt 213 des Handelesregifters, se Fuma Theatergesellschaft mit be⸗ schrankter Haftung in Bad Elster ir, ist heute das Ausscheiden des bis⸗ nigen Geschaͤftsführers Kurt Enders und Erlöschen der Gesamtprokura des zaumeisters Emil Enders und des edienten Paul Weber sowie weiter tragen worden, daß der Bureau⸗ tent Paul Weber zum Geschäftsführer gestellt worden ist. Adorf, am 19. Mai 1916. Köntgliches Amtsgericht.
ngerburg. [12288] In unser Handelsre gister Abteitlung B i am 10. Mai 1916 unter Nr. 3 dte Erma Heinz Eggers & Ciec., Bau⸗ tsellschaft mit beschränkter Hastung, ugerburg, eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist Ueber⸗ ühme von Bauausführungen aller Art nd aller damit im Zusammenhang chenden Lieferungen und Leistungen, der Fiwerb und die Veräußerung von Grund⸗ ücken, die Beteiligung an gleichen und balichen Unternehmungen und die Be⸗ e bung von Handelsgeschäften aller Art. Die Geschaftsführer sind Kaufmann vto Lakus in Angerburg und Aichitekt beinz Eggers in Angerburg.
Das Stammkapital beträgt 30 000 ℳ. Der Gesellschaftsvertrag ist am 3. Mai gl6 festgestellt.
Die Gesellschaft vertritt ein Geschäfts⸗ hrer, falls nur einer vorhanden ist. Sind wei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, Wilensertlärung der Mit. kirkung von mindestens zwet Geschafts⸗ bhrern oder, falls Proturisten vorhanden ad, der Mitwirkung eines Geschäfts⸗ brers und eines Prokaristen. „Die Geschäftsführer haben ihre Unter⸗ brift in der Weise zu leisten, daß sie der schriebenen oder gestempelten Firma der wellschaft ihre Unterschriften betfügen. Augerburg, den 10. Mat 1916. Königliches Amtsgericht. 88. Erzgeb. [12285] Auf Blatt 264 des Handelsregisters, die ima Albert Baumann in Aue betr., heute eingetragen worden, daß die dem nusfmann Albert Erwin Baumann in ue erteilte Prokura erloschen ist. Köntgliches Amtsgericht Aue, den 19. Mai 1916.
ugustusburg, urzszeb. [12289] Auf Blatt 309 des htesigen Handels⸗ oitters ist heute die Firma M. Wendt M. Kühn in Grünhainichen und lgendes eingetragen worden: „Gesellschafter sind: a. Margarete tarine Auguste Wendt, b. Margarete zguste Friederike Kühn, beide in Grün⸗ inichen.
Die Gesellschaft ist am 1. Oktober 1915 richtet worden.“ i. Erzgeb.,
ugustueburg Mar 1916. Köntigliches Amtsgericht.
ad Oldesloe. [12290] In das Handelsregister A ist unter r. 90 eingetragen die Firma Carl kartmann in Bad Oldesloe und als en Inhaber der Kaufmann Carl Mark⸗ ann in Bad Oldesloe. Bad Oldesloe, den 17. Mai 1916.
Königliches Amtsgericht.
elgard, Persante. [12442] Die in unserem Handelsregister A unter 1. eingetragene Firma Robert Neitzel Belgard a. Pers. ist erloschen. Belgard, den 18. Mat 1916. Königliches Amtsgericht.
den
[12291] Veröffentlichung aus dem Handelsregister.
lensheim: Geh. eneisenrms Dr. schard Brosien in Mannhelm ist aus n Vorstand ausgeschieden, Regierungstat nkdirektor Ludwig Janzer in Mannheim Vorstandsmitgliev neu bestellt. eusheim, den 15. Mat 1916.
Berlin. In unser Handelsregister Abtetlung B ist heute eingetragen worden: Bet Nr. 7918: Wittenauer Boden⸗Aktiengesellscaft mit dem Sitze zu Berlin: Der Pro⸗ kurist Josef Gallewski in Charlottenburg ist verstorben. — Bei Nr. 13 521: Krtegs⸗ leder Aktiengesellschaft mit dem Sitze zu Berlin: Kaufmann Paul Sandberg in Berlin ist nicht mehr Vorstands⸗ mitglied; Kaufmann Peter Arnold Moll in Berlin⸗Wilmersdorf, bisher Prokurist, ist zum Vorstandsmitglied bestellt. Die Prokura des Arnold Moll in Berlin⸗ Wilmersdorf ist erloschen.
Berlin, den 18. Mai 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abteilung 89. Bingen, Rhein. [12294] Berannrmachung.
In dem Handelsregister Abt. A Nr. 96 wurde heute bei der Firma Rheinisches Düngergeschäft Joseph Huy & Co. in Bingen eingetragen: „Dem Emtl Pouben in Bingen wurde Prokura erteilt.“
Bingen, den 18. Mat 1916. 8
Großh. Am tsgericht. 8 Braunschweig. [12295]
In das hiesige Handelsregister Band IVB Seite 378 Nr. 149 ist heute die Firma Braunschweiger Dörrgemüfe⸗Fabrik, Geselschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitze in hiesiger Stadt ein⸗ getragen.
Ferner ist daselbst eingetragen:
Der Gesellschaftsvertiag datiert vom 10. Mai 1916.
Gagenstand des Unternehmens ist die Fabrikation von Dörgemüsen und Dörr⸗ obst, Trocknen von Erzeugnissen jeder Art und Handel mit allen solchen Waren. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Als Geschäfteführer sind bestellt:
1) der Kaufmann Otto Schrader hier,
2) der Kaufmann Walter Hamm hier,
3) der Kaufmann Hans Willeke in
Königslutter.
Die Bestellung der Geschäftsführer und der Widerruf der Bestellung erfolgt durch die Versammlung der Gesellschafter. Die Bestellung ist, unbeschadet etwalger Ent⸗ schädigungsansprüche, jederzeit widerruflich.
Sind mehrere Geschäftsführer besellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens wei Geschäftsführer vertreten.
Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der geschriebenen oder auf mechanischem Wege hergestellten Firma der Gesellschaft ihre Namensunter⸗ schrift beifügen.
Das Stammkapital der Gesellschaft be⸗ trägt 98 000 ℳ.
Die Mitgesellschafter, Kaufleute Otto Schrader und Walter Hamm hierselbst, bringen auf ihre Stammeinlagen ein die Rechte aus denjenigen Gemüselieferungs⸗ verträgen, welche dieselben mit den nach⸗ stehend Genannten abgeschlossen haben: 1) mit der Firma Max Meverstein zu Braunschweig einen Vertrag auf den An⸗ bau von ca. 101 ½ Morgen Steckrüben und ca. 3 ½ Morgen Mohrrüben laut Bestäti⸗ gungsschreibens der Firma Max Meyerstein vom 9. Mai 1916,
2) mit dem Gutsbesitzer Mühlenkamp in Ahlum b. Wolfenbüttel auf den An bau von ca. 5 Morgen Mohrräben und ca 12 Morgen Stecrüben, 3) mit der Firma H. Gereke, Hessen⸗ Damm bei Mattierzoll, auf den Anbau von ca. 1 ¼ Morgen Steckrüben und Mohrrüben, 4) mit der Firma Karl Jentsch zu Braunschweig auf den Anbau von ca. 3 Morgen Mohrrüben. Der Gesamtwert dieser Einlage nach Abzug der mit den Rechten verbundenen Verpflichtungen, welche letzteren die Ge⸗ sellschaft übernimmt, wird auf 10 000 ℳ, also für jeden der gen. Mitgaesellschafter Sehder und Hamm auf 5000 ℳ fest⸗ gesetzt. Hraunschweig, den 16. Mai 1916. Herzogliches Amtsgericht. 23.
Braunschweig. [12297] Bei der im hiesigen Handelsregister Band II Seite 96 eingetragenen Firma v. Dolffs & Helle ist beute vermerkt, daß am 12. Mal 1916 in Hamburg eine Zweignkederlassung errichtet ist. Braunschweig, den 17. Mat 1916. Herzogliches Amtsgericht. 23.
Braunschweig. ([12296] n das hiesige Handelsregister Band III Seite 204 ist bei der Firma G. C. Hahn & Co. heute folgendes eingetragen: Dem Kaufmann Friedrich Köpche hier⸗ selbst ist Prokura erteilt. Braunschweig, den 17. Mat 1916.
Gr. Hess. Amtsgericht.
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[12292]
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Breslau. [12298]
In unser Handeltsregister Abteilung A
ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 3013. Die offene Handelsgesell. schaft Hermann Leipziger hier ist auf. gelöst. Der bisherige Gesellschafter Kauf⸗ mann Adolf Leipziger, Beeslau, ist jetzt alleiniger Inhaber der Firma. Die Pro. kura des Walter Leipziger, Breslau, be⸗ steht auch für die Einzelfirma fort.
Bei Nr. 4492. Die Firma Haus Dietrich hier wird von Amts wegen gelöscht.
Bet Nr. 5620. Die offene Handele⸗ gesellscaaft R. Neustein & Co. hier ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Kaufmann Rabin Neustein, Breslau, ist alleiniger Inhaber der Firma. 8
Breslau, den 16. Mat 1916. 3
Königliches Amtsgericht.
Ereslau. [12299] In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 3907 ist bei der Firma Heinrich Urbach hier heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Die Prokura der Frau Mathilde Urbach, geb. Peiser, ist erloschen. Breslau, den 17. Mai 1916. Königliches Amtsgericht.
Burbach, WestfF. [12300] In das Pandelgregister Abt. A ist bei der unter Nr. 22 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft A u. N. Reichel zu Oberdresseludorf heute eingetragen wor⸗ den: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Burbach, den 18 Mat 1916. Wiegeshoff, Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichis. Chemnitz. [12301] In das Pandelesregister ist eingetragen
worden: Aom 17. Mai 1916:
1) auf Blatt 7183 die Firma Deutsche Nabdelstabfabrik Ewald Friedrich in Chemnitz und als deren Inhabder der Ingenear Karl Ewald Friedrich daselbst,
2) auf Blalt 4427, betr. die offene Handelsgesellschaft in Firma M. Langer Uhlitz’s Nachfolg. in Chemnitz: Die Firma 66 erloschen,
3) auf Blalt 5753, betr. die Aktien⸗ gesellschart in Fimma Diamant⸗Werke, Gebr. Nevoigt, Aktiengesellschaft in Reichenbrand: Zum Mitpliede des Vor⸗ standes ist besellt der Kaufmann Johannes Franz Hagewann in Reichenbrand. Er darf die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliede oder einem anderen Zeichnuagsberechtigten vertreten.
„Am 18. Mat 1916:
4) auf Blatt 1991, betr. die Firma Emil Schmaltz in Chemnitz: Die Prokura ieeeern Werner Schmaltz ist er oschen.
Königliches Amtsgericht Chemnitz. Abt. B.
Döhlen. [12302] Im Handelsregister ist auf Blatt 490 die offene Handelsgesellschaft Gebr. Rum⸗ berg in Potschappel eingetragen worden. Gesellschafter sind die Seifenfabrtkanten Ernst Albert Rumberg und Richard Hugo Rumberg, beide in Potschappel. Die Ge⸗ sellschaft ist am 1. Mat 1916 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation von Seifen und chemischen Produfte Döhlen. den 18. Mai 1916. Kömgliches Amtsgericht..
Dortmund. [12303] In unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nummer 2352 die Firma „Karl Riese“ in Dortmund und als deren Inhaberin die Ehefrau Architekt Otto Blohm, Ida geb. Witte, verwitwete Kaufmann Karl Riese, zu Dortmund ein⸗ getragen. Dortmund, den 6. Mai 1916. Köntgliches Amtsgericht.
Dortmund. [12304] In unser Handelsregister Abteilung A ist heute hei der unter Nr. 1888 einge⸗ tragenen Firma „August Strötker“ zu Dortmund folgendes eingetragen worden: Der Chefrau des Weinhändlers August Strötker, Ling geborene Stöcker, zu Dort⸗ mund ist Prokura erteilt.
Dortmund, den 15. Mai 1916.
Königliches Amntegericht.
Duisburg. In das Handelsregister B ist unter Nr. 311 die Firma „Allgemeine Handels⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg“ eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertriev von tech · nischen Artikeln und Waren jeder Art sowie die Uebernahme von Ver retungen
Das Stammkapital beträgt 50 000 ℳ Geschaͤftsfährer in der Kaufmann Carl Kurtowsky in Duisburg.
Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. Mat 1916 festgestellt.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Ge⸗ schäftsführer oder durch einen Geschäfls⸗ führer in Gemeinschaft mit einem Pro⸗ kuristen vertreten.
Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger.
Duisburg, den 19. Mai 1916.
Köntgliches Amtsgericht.
Ehrenfriedersdorr. [12310]
Auf Blatt 134 des hiesigen Handels⸗
registers, die Firma Louis Weigert jr.
in Tyum betr., ist heute eingetragen woroen: Die Firma ist erloschen.
Ehreufriedersdorf, am 19. Mai 1916. Das Königl. Amtsgericht.
Eichstätt. Bekanntmachung. [12311] „Betreff: Firma: Ferdinand König Vaum⸗ und Rosenschulen. Paul König, Baumschulenbesitzer in Ellingen, führt als Erbe unter Zustimmung des Miterben des bisherigen Firmeninhabers, das Ge⸗ schäft unter der Firma: „Ferdtnand Rönig Baum. & Rosenschulen Jnh. Paul König“ weiter.
Dem Buchhalter Franz Ellingen ist Prokura erteilt.
Eichstätt, 19. Mat 1916.
K. Amtsgericht.
Elbing. [12312] In unser Handelsregister Abteilung B ist am 18. Mat 1916 zu Nr. 2 ber der Aktiengesenschaft Brauerei Englisch Brunnen in Elving eingetragen:
Nach dem Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 7. September 1915 ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb der Bierbrauerei und damit zusammen⸗ hängender Nebenbetriebe und Handels. geschäfte aller Art.
Die Vorzugsaktien betragen nicht mehr 292 000 ℳ, sondern nur noch 262 000 ℳ.
Durch den Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 7. September 1915 hat der Gesellschaftsvertrag unter mehrfacher Aenderung eine neue Fassung erhalten.
Elbing, den 22. Mat 1916 8
Königliches Amtsgericht.
Falkenstein, Vogtl. [12313 Auf Blatt 370 des Handelsregisters, die Firma Vogtländische Credit⸗Aastalt, Aktiengesellschaft in Falkenstein betr., ist heute eingetragen worden, daß § 22 des Gesellschaftevertrags durch Beschluß der Generalverfammlung vom 29. März 1916 laut Notariatgurkunde von demfelben Tage dahin abgeändert worden ist, daß an Stelle der Zahl 5000 die Zahl 10 000 getreten ist. Falkenstein, den 19. Mai 1916. Königliches Amtsgericht. 8
Frankfurt, Oder. [12314] Das unter der Firma Franz Günther hierselbst bestehende Geschäft Nr. 533 des Handelsregisters A isnr auf den Fleischer⸗ meister Max Günther in Frankfurt a. O. übergegancen und wird von ihm in unver⸗ änderter Firma fortgeführt. Die ihm er⸗ teilte Prokura ist dadurch erloschen. Frankfurt a. O, den 16. Mai 1916. Königl. Amtsgericht. Freiberg, Sachsen. [12315] „Auf Blatt 1045 des Handelsregisters, die Firma Hermann Elausnitzer in Freidern betr., ist heute eingetragen worden: Prokura ist erteilt dem Sattker⸗ meister Julius Hermann Clausnitzer in Freiberg. Freiberg, am 18. Mai 1916. Königliches Amtsgericht.
Friedland, Ba. Oppeln. ([12316] In unserem Handelsregister A 36 wurde am 15. Mai 1916 die Firma Jultus
Dortmund. 8 [12305] In unser Handelsregister Abteilung B
trogenen Firma „Dortmunder Bürger⸗ Bräu, Akriengesellschaft“ zu Dort⸗ mund folgendes eingetragen worden: Die Prokura der Kaufleute Carl Sturm und Josef Zweihöhmer zu Dortmund ist erloschen.
Dortmund, den 15. Mat 1916.
Herzogliches Amtsgericht. 23.
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ist heute bei der unter Nr. 175 einge⸗ 6
Strauß in Friedland O. S. gelöscht. Koöatgliches Amtagericht . in Friedland O. SG. Fürth, Bayeru. [12317] Handeleregistereinträge.
1) „J. Loewenstein & Co. *, Fünth. Firma erloschen.
2) „Sommerich & Offenstadt“, Fürth
gelöst. Nun Einzelfirma. Inhaber Joseph
Koͤnigliches Amtsgericht.
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Offene Handelsgesellschaft auf⸗ Sommerich, Kaufmann in Fürth.
[12306 3) „Michael Seider“, Zirndorf.
Nunmehriger Jahaber seit 1. Mar 1916: Georg Seidel, Karfmann in Firndorsf. Fürth, den 20. Mat 1916
K. Amtsgericht — Registergericht. Gernsbach, HMurgtal. [12318] „Handeisregister B O. Z. Firma J. F. Dorn, G. m. b. H. in For⸗ vach —: Durch den Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 3 April 1916 wurde § 10 des Gefellschaftsbertrags vom 1. Apul 1912 dahin abgeändert, daß der Geschäfts⸗ suhrer Eugen S hillinger allein ober in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer Tbeodor Genter, in Bebinderung des Eugen Schillinger der Geschäftsfütrer Theovor Genter allein vertretungsverechttat ist.
Gernsbach, den 20. Mat 1916.
Gr. Amtagericht. SGleiwitz. [12319]
Im Handelsregister B Nr. 33 wurde am 15. Mai 1916 bei der Firma M. Luckhardt Nachfolger Fesellschaft mit beschränkter Haftung in Breslau, Zweigniederlassung in Gleiwitz, einge⸗ tragen:
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 24. März 1916 tst der Gesellschartsvertrag dahin abgeändert, daß die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer oder einen der stelkvertretenden Geschäftsführer vertreten wird. Kaufmann Dr. jar. Jamas Petzal in Breslau ist zum stelldertretenden Ge⸗ schäftsführer bestellt.
Amtsgericht Gleiwitz.
Suben. (12320]
In unserem Handelsregister Abt. B ist unter Nr. 32 elngetragen worden:
Gubener Maschtineufabhrik und Eisengießerei Gesellschaft mit be⸗ schräakter Haftung, Guben. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Erwerb und Fortbetrieb des in Guben unter der Firma Ernst Tetze bestehenden Fabrik⸗ geschäts sowie gleichartiger und ähnlicher Unternehmungen, dte Betetligung an solchen oder deren Vertretung.
Das Stammkapital beträgt 70 000 ℳ.
Geschäftsfahrer ist der Direktor August Mann in Berlin⸗Wilmersdarf.
Der Gesellschaftsvertrag ist am 18. April 1916 fengestellt. Sind mehrere Geschäfls⸗ führer bestellt, so dürfen diese die Gesell⸗ schaft nur gemeinschaftlich, ein jeder für sich in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten; der Geschänsführer Mann ver⸗ tritt die Gesellschaft allein.
Guben, den 18. Mai 1916.
Königliches Amtsgericht.
Hamburg. [12323] Eintragungen in das Handelsregrster. 1916. Mat 18.
Bereinigte Hamburger Zeitungs⸗ Kiosken Hermann Ritzinger. Der Inhaber H. R. Ritzinger ist am 3. Sep⸗ tember 1915 verstorben; das Geschäft ist von Josephine Marta Klara Ritzinger Witwe, seb. Esch, zu Hamburg, unter unveränderter Firma fortgesetzt worden. „In das Geschäft ist Carl Mathias Esch, Kaufmann, zu Hamburg, als Gesellschafter eingetreten.
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Aprtl 1916 begonnen und setzt — Geschäft unter unberänderter Firma ort.
Die an Frau Ritzinger, geb Esch, und an C. M. Esch erteilten Prokuren sind erloschen.
W. & M. Wiede. Aus dieser offenen Handelsgesellschaft ist der Gesellschafter C. J. W. Wiede am 26. Okrober 1915 durch Tod ausgeschieden; gleichzeitig ist Max Wtiede, Ingenieur, zu Hamburg, als Gesellschafter eingetreten. 8 „Die Gesellschaft wiro unter unver änderter Firma fortgesetzt.
J. F. C. Stebert. Prokura ist erteilt an Wilheim Johannes Otto Looser.
Richard Beck. Prokura ist erteilt an
Ehefrau Elise Johanna Marie Charlotle
Beck, geb. Burow.
Overland Automobil Ge
heschräukter Haftung. Nach dem
Beschluß der Gesellschafter vom 12 Mai
1916 ist dem § 7 des Gesellschaftever⸗
trages ein Zusatz nach Maßgahe des
notariellen Protokolls hinzugefügt worden.
Rouben M. Shohet. Prokura ist er⸗
teilt aan Ephraim Menacht Shohet, zu
Altona.
Mai 19.
J. F. u Scheihel. Der Gesellschafter Rudolph Leby fühet den Familtennamen Lerdau.
G. A. Hansen. Gesamtprokura ist er⸗ teilt der bishertgen Einzeiprokuristin Frau A. L. Bergl, gebd. Grimm, und Friedrich Pahl.
M. L. Ivnas. Diese offene Handels⸗
I dation findet nicht
gesellschaft ist 18en worden, Lqui⸗