1916 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

822 der im Mai 1916 erzeugten Mengen Schwefelsäure und Oleum bis zum 15. Juni 1916 zu erteilen. Die nach §§ 2 und 3 der Verordnung Melde⸗ und Umlagepflichtigen haben die Zu⸗ stellung von Fragebogen für die Auskunftserteilung unverzüglich bei der Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, Berlin W. 9, Köthenerstraße 1—4, zu beantragen, soweit sie ihnen nicht unmittelbar zugegangen sind.

Die Umlage ist zu entrichten von den Erzeugern von Schwefelsäure und Oleum für die in der betreffenden Rechnungs⸗ periode verarbeiteten Mengen von Schwefel und schwefelhaltigen

Berlin, den 26. Mai 1916. 16

8 8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Vom 15. Mai 1916. Mit Zustimmung des Reichskanzlers wird auf Grund des § 9 Satz 2 der Verordnung über Rohfette vom 16. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) für die gewerbsmäßige Abgabe an den Verbraucher der Höchstpreis für ausgeschmolzenes Fett von Rindvieh und Schafen (Feintalg), das in Gemeinden ver⸗ kauft wird, in denen gemäß § 2 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung das Verlangen auf Ablieferung der Rohfette gestellt worden ist, bis auf weiteres auf 2,32 für ½ kg festgesetzt. Berlin, den 15. Mai 1916. Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette G. m. b. H

Weigelt.

Bekanntmachung. 8

Dem Käsereibesitzer Franz Zwick von Kellmünz, K. Bezirksamts Illertissen, wurde vom stellvertretenden Generalkommando des IJ. bayerischen Armeekorps in München auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 1915 der Handel mit Erzeugnissen der Milchwirtschaft untersagt.

München, den 25. Mai 1916. Der kommandierende General von der Tann.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gegeben, daß gemäß Senatesitzungs⸗ beschluß vom 26. v. M. der Obst⸗ und Gemüsehändlerin Camilla Bauer, Feldstraße 3 dahier wohnhaft, der Handel mit Erzeug⸗ nissen der Milchwirtschaft untersagt worden ist.

Hofß, den 23. Mai 1916.

q1nn1¹”“;

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-SBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohnhaften Kaufmann Andreas Weigold, Teilhaber der in Konkurs geratenen Firma Süddeutsches Importhaus in Stuttgart, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs in vollem Umfang untersagt.

Stuttgart, den 24. Mai 1916.

iccaü t Amtmann Dr. Schwammberger

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttaart wohnhaften Kaufmann Ernst Rathgeber, Teilhaber der in Konkurs geratenen Firma Süddeutsches Importhaus in Stuttgart, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs in vollem Umfang untersagt.

Stuttgart, den 24. Mai 1916.

önigliche Stadtdirektion. Amtmann Dr. Schwammberger.

2 Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4 und 5 der Anweisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Z. u. BABl. S. 305) wird dem Georg Schweitzer, Kaufmann, in Straßburg i. E., Ge⸗ werbslauben 33 37, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Der Verkauf der bezeichneten Gegenstände, sofern er in offenen Verkaufsstellen unmittelbar an Selbstverbraucher und in den dem⸗ entsprechenden kleinen Mengen erfolgt, und der Ankauf der hierzu erforderlichen Gegenstände bleibt erlaubt. G Straßburg i. E., den 24. Mai 1916.

Der Polizeipräsident. Lautz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗

mungen die Zwangsverwaltung angeordnet den:

204. Lisfte. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Saarburg. Gemeinde Disselingen. 20,81 ha Weiher des Oktav Grandjean, Forstinspektor in Toul (Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Wündisch in Saarburg). Gemeinden Germingen und Bisping. 27 ha Weiher desselben (Verwalter derselbe). 16

Straßburg, den 24. Mai 1916.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 8 J. A.: Dittmar.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 104 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5210 eine Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf di Reichskartoffelstelle, vom 22. Mai 1916, und unter

Nr. 5211 eine Bekanntmachung über Ergänzung der Ver⸗

ordnung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger, vom 28. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Ja⸗ nuar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 71), vom 24. Mai 1916.

Berlin W. 9, den 26. Mai 1916. 11“ Kaiserliches Seriss ehns 8—

rüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 105

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5212 eine Bekanntmachung über Ausdehnung der

Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 276), vom 25. Mai 1916. Berlin W. 9, den 26. Mai 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

. h.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Gottheiner in Johannisburg zum

Landrat zu ernennen.

Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat Maenß in Charlottenburg ist die Dienstentlassung mit Pension erteilt. 1 Handelsrichtern sind ernannt:

2 der Spediteur Samuel Mendelsohn in Breslau und der Bankier Hermann Zuck⸗ schwerdt in Magdeburg, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Richard Fleck in Berlin, die Kaufleute Max Salinger in Berlin und Karl Schultze in Berlin⸗Schöneberg sowie der Bankier, Kommerzienrat Richard Dyhrenfurth in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin und der Fabrikbesitzer Alfred Puls in Berlin⸗Schöneberg bei dem Landgericht II in Berlin.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Paul Minde in Berlin⸗Grunewald bei dem Land⸗ gericht II in Berlin, der Kaufmann und Direktor Max Odenbach in Breslau und der Fabrikdirektor Max Wolf in Magdeburg, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Theodor Simon in Berlin und der Fabrikant Georg Bamberg in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Pfeiffer bei dem Landgericht in Glatz und der Rechts⸗ anwalt Jenrich bei dem Amtsgericht in Wolmirstedt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Obermilitärintendanturrat a. D. Köster bei dem Oberlandes⸗ gericht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Günther bei dem Amtsgericht in Lünen und der Gerichts⸗ assessor Erner bei dem Amtsgericht in Witten.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen vom 22. Dezember 1914 und 10. Februar 1916 (-GBl. S. 556 und 89) ist für das der Firma L. Breitmeyer u. Co. in London gehörige, im Besitze der Diamantenregie des südwestafrikanischen Schutz⸗ gebiets befindliche Lager an⸗ Nohdiamanten die Zwangs⸗ verwaltung angeordrnet worder, (Verwalter: Bankier Georg

Mosler in Berlin, Markgrafenstraße 1114“ Berlin, den 24. Mai 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Lusensky.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Regierungsbaumeister Dr.⸗Ing. Geßner in Potsdam ist die Stelle des Vorstands des Polizeibauamts daselbst über⸗ tragen worden.

Etatsmäßige Stellen als Regierungsbaumeister sind ver⸗ liehen: den Regierungsbaumeistern des Hochbaufaches Alber⸗ mann in Königsberg i. Pr. (Bereich der Eisenbahndirektion daselbst), Birkholz; in Hamm i. Westf. (Bereich der Eisen⸗ bahndirektion in Essen a. d. Ruhr), Gotthard Müller in Graudenz, Staeding in Jarotschin, Mehner in Cammin i. Pomm. und Nath in Dt. Krone. .X“X“

Finanzministerium.

Der bisherige expedierende Sekretär und Kalkulator bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, Rechnungsrat August Casper ist zum Bankinspektor und ständigen Hilfsarbeiter des Direktoriums dieser Kasse ernannt worden.

Ministerium des Innern. Dem Landrat Gottheiner ist das Landratsamt im Kreise Johannisburg übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Kassensekretär Jonas zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator und der Diätar Paulich zum Kassensekretär ernannt worden.

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Helene Sierock, geb. Schlaf, Königs⸗ berg i. Pr., Prinzenstraße Nr. 7 wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrates zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Ausübung des Handels mit Lebensmitteln aller Art untersagt worden.

Königsberg i. Pr., den 23. Mai 1916. Der Polizeipräsident. von Wehrs.

11“4“

Durch eine heute stattgehabte Prüfung des Geschäftsbetriebes des Mühlenbesitzers Napteralski in Schmiegel ist dessen Unzuverlässigkeit hinsichtlich des Mühlenbetriebes dargetan. Ich habe ihm deshalb gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) in Verbindung mit den dazu er⸗ lassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. ders. M. (ZMBl. S. 246) unter dem heutigen Tage die fernere Ausübung dieses Gewerbe⸗ betriebes bis auf weiteres untersagt.

Schmiegel, den 25. Mai 1916.

Der Königliche Landrat. Brinckman.

Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H., Berlin, macht laut Meldung des

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. Mai 1916.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg be⸗ absichtigt, wie „W. T. B.“ meldet, sich demnächst für einige ach Süddeutschland zu begeben.

Tage Das Königliche Staatsministerium trat heute zu

einer Sitzung zusammen. 5 8

In der am 26. Mai unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Kriegskontrollgesetzes die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ein Nachtrag zum Reichshaushalts⸗ etat für das Rechnungsjahr 1916, eine Aenderung der Be⸗ kanntmachung über die Bereitung von Backware vom 31. März 1915, der Entwurf einer Bekanntmachung über den Verkauf von rohem und raffiniertem Montanwachs, der Entwurf einer Bekanntmachung über die Höchstpreise für Soda, der Entwurf einer Bekanntmachung über die Fristen der Auf⸗ bewahrung der Kassenbücher der Krankenkassen und der Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Bei⸗ trägen zur Angestelltenversicherung an berufsunfähige Kriegs⸗ teilnehmer. Demnächst wurde über Anträge auf Gewährung von Reichsbeihilfen an Gemeinden für Wohlfahrtspflege sowie

über Eingaben Beschluß gefaßt. 8

Im großen Bundesratssaale des Reichsamts des Innern verabschiedete sich vorgestern Abend, wie „W. T. B.“ meldet, der aus dem Amt scheidende Staatssekretär, Staatsminister Dr. von Delbrüsck mit einer längeren, warmherzig eindrucks⸗ vollen Rede von seinen Mitarbeitern. Als Dolmetsch der Beamtenschaft des Reichsamts des Innern richtete der Unter⸗ staatssekretäucr Dr. Richter warme Worte des Dankes an Dr. von Delbrück. Gestern fand eine Abschiedsfeier des Bundesrats statt. Der bayerische Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf von Lerchenfeld⸗Köfering feierte die Ver⸗ dienste des zurücktretenden Staatsmannes und übermittelte ihm die Wünsche des Bundesrats für die vollständige und baldige Wiederherstellung seiner erschütterten Gesundheit.

8

Die türkischen Parlamentarier begaben sich gestern

vormittag nach dem Zossener Gefangenenlager, das sie ein⸗

gehend besichtigten, und folgten Nachmittags einer Einladung des Botschafters Hakki Pascha zu einem Festmahl, an dem u. a. der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, der

Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Jagow, der Präsident des Reichstags, Wirklicher Geheimer

Rat Dr. Kaempf, der Oberbürgermeister Wermuth und der aus dem Hauptquartier hier eingetroffene General Zeki Pascha teilnahmen. Im Verlaufe des Mahles erhob sich der türkische Botschafter und brachte einen Trinkspruch auf Ihre Majestäten

den Kaiser und die Kaiserin und die Kaiserliche Familie sowie

auf das deutsche Volk und den Sieg seiner Waffen aus.

„W. T. B.“ bekannt, daß mit dem 29. Mai 1916 in Ham⸗

burg (Neuer Wandrahm 1), Fernsprecher Gruppe 4, Nr. 9570/72, Kriegskaffee, eine Zweigniederlassung unter der Firma: „Kriegsausschuß für

Telegrammadresse für die Abteilung Kaffee: Telegrammadresse für die Abteilung Tee: Kriegstee,

Kaffee, und deren Ersatzmittel G. m. b. H., Zweigniederlassung Hamburg“ errichtet wird. Der Zweck der Errichtung der Zweigniederlassung ist, die Einfuhr von Kaffee und Tee zu fördern und zu regeln.

Die Uebernahmeerklärungen des Kriegsausschusses werden

TDee

in Gemäßheit der Bekanntmachungen des Reichskanzlers über

die Einfuhr von Kaffee und Tee aus dem Auslande vom 6. April 1916 (RGBl. S. 247 u. ff. bezw. 250 u. ff.) er⸗ folgen.

Den an der Einfuhr von Kaffee und Tee beteiligten Kreisen des deutschen Fachhandels wird anheimgestellt, Anfragen über die Einfuhr an die betreffende Abteilung der Zweig⸗ niederlassung in Hamburg zu richten.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belager ngs⸗ zustand vom 4. Juni 1851 ordnet der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, wie „W. T. B.“ meldet, für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin folgende Einschränkung des Fahrradverkehrs an:

Jede Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungsfahrten (Spazier⸗ fahrten und Ausflüge), ferner zu Sportzwecken wird hiermit verboten⸗ Fahrradrennen auf Rennbahnen dürfen stattfinden, wenn sie mit vor⸗ rätigen sogenannten Rennreifen (geschlossener Gummireifen ohne Luft⸗ schlauch) ausgeführt werden. Jede Uebertretung oder Aufforderung oder Anreizung zur Uebertretung wird, soweit nicht das Gesetz eine schwerere Strafe androht, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

8b 6n

Nach einer sammenstellung sind von den 31 Landesversicherungs⸗ anstalten und den 10 vorhandenen Sonderanstalten bis einschließlich 31. März 1916 2 497 270 Invalidenrenten, 193 667 Krankenrenten, 554 600 Altersrenten, 36 615 Witwen⸗ und Witwerrenten, 1681 Witwenkrankenrenten, 210 943 Waisenrenten (Rente an Waisenstamm) und 87 Zusatzrenten bewilligt worden. Davon sind in dem letzten Kalender⸗ vierteljahre 25 560 Invalidenrenten, 13 569 Krankenrenten, 3458 Altersrenten, 3190 Witwen⸗ und Witwerrenten, 245 Witwenkrankenrenten, 32 827 Waisenrenten und 14 Zusatzrenten festgesetzt worden. Infolge Todes oder aus anderen Gründen sind bereits 1470690 Invalidenrenten, 158295 Krankenrenten, 471 650 Altersrenten, 3275 Witwen⸗ und Witwerrenten, 511 Witwenkrankenrenten, 12024 Waisenrenten und 25 Zusatzrenten weggefallen, sodaß am 1. April 1916 noch 1 026 580 Inva⸗ lidenrenten, 35 372 Krankenrenten, 82 950 Altersrenten, 33 340 Witwen⸗ und Witwerrenten, 1170 Witwenkrankenrenten, 198 919

zdrücke

im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗

8

aisenrenten und 62 Zusatzrenten liefen. Danach hat sich im letzten

erteljahre der Bestand an Altersrenten um 30 3, an Kranken⸗ lten um 7666, an Witwen⸗ und Witwerrenten um 8 ““ iees , an Waisenrenten um 31 167 an Zusatzrenten um 7 erhöht und der Bestan 3 iden⸗ 8 8 2469 S. stand an Invaliden⸗ Bis einschließlich 31. März 1916 ist Witwen 690 Fällen (davon entfallen 10 340 auf das letzte a. ur) und Waisenaussteuer in 3358 Fällen (davon ent⸗ len 495 auf das letzte Vierteljahr) bewilligt worden. 8

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

gt die Ausgabe 995 der Deutschen Verlustlis⸗ e enthält die 541. Verlustliste der preasefchenebten Fes b erigstsae der baerischen Armek, die 286. Verlustliste üchsischen Armee sowie die 390. und 391 8 lachbergischen vv 11“¹“ Verlustliste der

Oesterreich⸗Ungarn.

Heute gelangt der zweite Teil der Denkschrift über die von der erreichischen Regierung aus Anlaß des Krieges getroffenen afnahmen zur Veröffentlichung, die eine Uebersicht über die aßnahmen enthält, die die Regierung in der zweiten lfte des Jahres 1915 auf dem Gebiete des ls⸗ und staatswirtschaftlichen Lebens getroffen hat. eVeröffentlichung ist mit einem Geleitwort des Minister⸗ sidenten Grafen Stuergkh versehen, in dem es laut eldung des „W. T. B.“ u. a. heißt:

Der dem Bericht zugrunde liegende Zeitahschnitt hat im Norden im Süden glänzende Erfolge unserer Waffen gebracht. Allein die arteten reichen Ernteergebnisse blieben uns infolge Ungunst der tterung versagt. Die Fortdauer der Absperrung, die Erweiterung zu versorgenden Gebiete durch ausgedehnte, vom Kriege verwüstete dstriche und der Umstand, daß zur Versorgung im wesentlichen nur

heimischen Hilfsquellen zu Gebote standen, machten es vendig, die bereits früher zur Regelung der Erzeugung

der Verteilung eingeleiteten Maßnabmen mannigfach aus⸗ auen, zu erweitern und auszugestalten. Mit Dank und Befriedi⸗ g vermag ich hervorzuheben, daß die immer tiefer in das Volks⸗

Wirtschaftsleben eingreifenden Verfügungen der Regierung überall ständnis nachhaltige Unterstützung und opferwillige Mitarbeit den. Dieses machtvolle Zusammenwirken der gesamten Völker terreichs stärkt meine Zuversicht, daß es mit vereinten Kräften ge⸗ jen wird, auch alle weiteren Schwierigkeiten bis zum erfolgreichen de des uns aufgedrungenen Riesenkampfes zu überwinden.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause machte der Premierminister Aͤsquith gestern laut Bericht des „W. T. B.“ folgende Mitteilungen

über Irland:

Die erste Pflicht der Regierung sei gewesen, die Ordnung in aand wieder herzustellen und der Wiederholung der Unruhen vorzu⸗ gen. Die Regierung sei froh gewesen, daß mit voller Sicherheit Tage getreten wäre, daß die große Masse des irischen Volkes mit Aufstande nicht sympathisierte. Das Kriegsgesetz sei als Vor⸗ smaßregel aufrecht erhalten geblieben, aber die Regierung hoffe, seine Aufhebung bald und vollständig erfolgen werde. Zwel habe er haupsächtlich bei seinem Besuch in Irland ponnen, nämlich den Zusammenbruch der Regierungsmaschinerle in uard und die Stärke, Tiefe und Allgemeinheit der in Irland scenden Stimmung, daß eine vorzügliche Gelegenheit jetzt geboten um die Beilegung der irischen Fragen zu erreichen. Die Regie⸗ g habe Lloyd George aufgefordert, dieses Ergebnis ins Werk zu n. Er habe sich mit den trischen Führern in Verbindung gesetzt. Der Premierminister appellierte an das Haus, es möge e irische Angelegenheit erörtern, die eine umfassende und nernde Regelung der Frage gefährden könnte. Redmond Carson unterstützten das Ansuchen, und es fand infolge⸗ en keine Erörterung statt. In Erwiderung auf eine Anfrage erklärte der Handels⸗ ister Runciman, daß in dem Kalenderjahr 1915 ins⸗ amt 13 200 britische Dampfer mit einer Gesamttonnage 22 632 000 Tonnen und 12 500 ausländische mpfer mit einer Gesamttonnage von 9 900 000 Tonnen Ladung aus dem Auslande in englischen Häfen einge⸗ en seien. Die ausländischen bildeten somit der Zahl nach 7 Prozent und dem Tonnengehalt nach 30,4 Prozent. Der anzsekretär Montagu erwiderte auf eine weitere Anfrage, endgültige Ziffern über die englische Staatsschuld h nicht vorliegen. Der gesamte nominelle Betrag der uld sei am 31. März 2 140 800 000 Pfund, der Betrag Schatzwechsel am 20. Mai 660 698 000 Pfund Sterling

hdesen. Frankreich.

Die Budgetkommission der Kammer hat nach einer Idung des „W. T. B.“ mit 27 Stimmen, darunter denen drei ehemaligen Finanzminister Klotz, Roulens und Dumont, vier Stimmenthaltungen, eine Tagesordnung angenommen, ch welche die Regierungsvorlage, betreffend eine Ver⸗ bppelung der direkten Steuern, abgelehnt wird. Der aanzminister wird ersucht, dringend vom Senat die Ab⸗ mung über die letzthin von der Kammer angenommenen lagen über Kriegsgewinne und über den seit sieben Jahren Senate vorliegenden Entwurf bezüglich der Einkommen⸗ er zu fordern. Die Kommission hat ferner beschlossen, den aanzminister über die Finanz⸗ und Steuerpolitik der Regierung

Italien.

befragen.

Die Tagesordnung für die auf den 6. Juni anberaumte

edereröffnung der Kammer ist vorgestern veröffentlicht en. Mailänder Blättermeldungen zufolge sollen danach üuͤdgets des Innern, der Finanzen, des Schatzes, der

onien, des Krieges und der Marine behandelt werden

Niederlande. .“ 86

Die Erste Kammer hat gestern den Anleiheentwurf Niederländisch⸗Indien angenommen. Die Zweite Kammer hat in der gestrigen Sitzung Gesetzentwurf über den außerordentlichen Kriegs⸗ it angenommen. Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der egsminister im Laufe der Debatte, daß die Regierung nicht einer teilweisen Mobilisierung übergehen könne oder wolle sie mit Rücksicht auf die Lage über das Eisenbahn⸗ erial verfügen müsse. Der Schiffahrtsrat hat, obiger Quelle zufolge, nach⸗ enden Ausspruch über die Versenkung des Dampfers

erkelstroom“ .

abgegeben: Der Teil der Ladung des Dampfers, der eventuell als Konterbande schtet werden konnte, bildete weit weniger als die Hälfte der an

Bord befindlichen Gesamtladuna, gleichgültig, ob man nach dem Wert, dem Umfange oder dem Gewicht rechnet. Nach der Erklärung des Sachverständigen, der sich der Rat anschließt, darf ein Schiff nur dann beschlagnahmt werden, wenn die an Bord befindliche Bannware mehr als die Hälfte der Gesamtladung ausmacht. Es steht also fest, daß die „Berkelstroom“ wlderrechtlich von der Besatzung eines deutschen U⸗Bootes versenkt worden ist.

Die Direktion der Holländischen Dampfschiffahrts⸗Gesell⸗ schaft, der der Dampfer „Berkelstroom“ gehörte, hat an den Minister des Aeußern eine Denkschrift gerichtet, in der sie bittet, bei der deutschen Regierung wegen der Versenkung des Schiffes Einspruch zu erheben, eine vollständige Vergütung des Schadens zu fordern und Bürgschaften für das Verhalten der Kommandanten deutscher Kriegsschiffe gegenüber neutralen Schiffen für die Zukunft zu verlangen. Offiziös wird gemeldet, daß das Ministerium des Aeußern durch den niederländischen Gesandten in Berlin der deutschen Regierung eine Protest⸗ note über die Versenkung der „Berkelstroom“ übersandt habe. Der Text der Note wird dieser Tage in einem Orangebuch veröffentlicht werden.

Rumänien. v1XX“ 8

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, be⸗ treffend die Einführung einer neu n Uniform für die rumgnische Armee.

1’

Amerika. Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ sind in Viktoria, der Hauptstadt des Staates Espirito Santo, Unruhen in Zusammenhang mit der Wahl des neuen Staats⸗ präsidenten ausgebrochen.

Anstrabtewxaza

Die Regierung von Neuseeland hat den „Times“ zufolge im Repräsentantenhaus eine Dienstpflichtvorlage eingebracht, durch die die Regierung ermächtigt wird, durch distriktsweise oder allgemeine Auslosung die nötige Zahl von Rekruten aufzubringen. Die Unverheirateten und die Witwer ohne Kinder sollen zuerst aufgerufen werden. 8

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 27. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. 8

Nördlich des Kanals von La Bassée drang eine unserer Patrouillen bei Festubert in die feindliche Stellung, machte Gefangene und kehrte ohne Verluste zurück.

In den Argonnen lebhafter Minenkampf, durch den die feindlichen Gräben in größerer Breite zerstört wurden. Außer einigen Gefangenen erlitten die Franzosen zahlreiche Ver⸗ luste an Toten und Verwundeten.

Links der Maas richteten die Franzosen seit Mitter⸗ nacht heftige Angriffe gegen Cumières; es gelang ihnen, vorübergehend in den Südrand des Dorfes einzudringen, wir machten bei der Säuberung 53 Gefangene.

Rechts der Maas gelang es uns, bis zu den Höhen am Südwestrand des Thiaumont⸗Waldes vorzustoßen. Ein französischer Angriffsversuch dagegen wurde durch Artilleriefeuer im Keime erstickt. Zwei feindliche An⸗ griffe gegen unsere neueroberten Stellungen südlich der Feste Douaumont scheiterten restlos. In den Kämpfen südwestlich und südlich der Feste sind seit dem 22. Mai an Gefangenen 48 Offiziere 1943 Mann

eingebracht. Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei einer erfolgreichen Patrouillenunternehmung südlich Kekkau machten wir einige Gefangene.

Balkan⸗Krieg schauplatz. Keine Veränderungen. DOberste Heeresleitung.

Wien, 26. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. v

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Suganerabschnitt eroberten unsere Truppen den Civaron (südöstlich Burgen) und erklommen die Elfer⸗ spitze (Cima Undici).

Im Raume nördlich von Asiago erkämpften Teile des Grazer Korps einen neuen großen Erfolg. Der ganze Höhenrücken vom Corno di Campo Verde bis Meata ist in unserem Besitz. Der Feind erlitt auf seiner Flucht in unserem wirkungsvollsten Geschützfeuer große blutige Verluste und ließ über 2500 Gefangene, darunter einen Oberst und mehrere Stabsoffiziere, 4 Geschütze, 4 Maschinen⸗ gewehre, 300 Fahrräder und viel sonstiges Material in unseren Händen.

Nördlich Arsiero wurden die Italiener zuerst aus ihren Stellungen westlich Baccarola vertrieben; sodann säuberten unsere Truppen in siebenstündigem Kampfe die Wal⸗ dungen nördlich des Monte Cimone und besetzten den Gipfel dieses Berges. Im oberen Posinatal ist Bettale genommen.

Unsere Landflieger bewarfen die Bahnhöfe von Peri, Schio, Thiene und Vicenza, unsere Marineflieger die Luftzeughalle und den Binnenhafen von Grado mit Bomben.

Nachts warf ein feindliches Luftschiff zahlreiche Bomben auf Triest ab, die jedoch niemand verletzten und auch keinen Schaden verursachten.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

„Sofia, 26. Mai. (W. T. B.) Das Hauptquartier teilt mit: Am 23. und 24. Mat hat sich nichts Besonderes ereignet. An der Front Doiran —Gewoheli starke gegenseitige Kanonade. Unsere Artillerie brachte eine feindliche Batterie südlich vom Dorfe Majadagh zum Schweigen und trieb feindliche Schützen, die westlich von diesem Dorfe Stellung genommen hatten, aus ihren Gräben heraus. Eine unserer Patrouillen griff eine aus 25 Mann bestehende französische Patrouille an und verjagte sie aus dem am südlichen Belasitza⸗Abhang gelegenen Dorfe Palmisch. Am 24. des Monats warfen feindliche Flugzeuge eine Bombe auf Gewgheli und eine zweite südlich vom Dorfe Petrowe, richteten jedoch keinen Schaden an. Am Morgen desselben

„Tages erschienen fünf feindliche Flugzeuge über Xanthi und

warfen auf die Stadt und deren Umgebung mehrere Bomben ab, die einige Einwohner verwundeten. Unser Luftgeschwader stieg zum Angriff auf den Feind auf und zwang ihn rasch zur Umkehr. Eine der Luftflotteneinheiten des Feindes stürzte stark beschädigt auf griechisches Gebiet ab.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 26. Mai. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier meldet:

An der Irakfront keine Veränderung.

An der Kaukasusfront unbedeutende örtliche Feuer⸗ gefechte und Kämpfe zwischen Erkundungsabteilungen. Zwei Flugzeuge, die Sedil Bahr und die Meerenge überflogen, wurden durch das Feuer unserer Geschütze in der Richtung auf Imbros verjagt. Unsere Artillerie beschoß in wirksamer Weise einen feindlichen Fliegerschuppen auf der Insel Keusten Ada und die gedeckten Unterstände feindlicher Beobachtungsposten, die sich dort und auf der Insel Hekim befinden. Fast überall, wo unsere Geschosse einschlugen, brachen Brände aus. In den Unterständen kam es zu Explosionen.

Von den übrigen ist nichts zu melden. 8

Fronten Wichtiges

Der Krieg zur See.

Wien, 26. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Eines unserer Unterseeboote hat am 23. Morgens die be⸗ deutenden Hochöfen von Portoferraio auf der Insel Elba sehr erfolgreich beschossen. Das Feuer wurde von einer Strandbatterie wirkungslos erwidert. Anschließend an die Beschießung versenkte das Unterseeboot den italienischen Dampfer „Washington“. 1 8 Flottenkommando.

London, 26. Mai. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der italtenische Dampfer „Ercole“ (122 t) im Mittei⸗ meer von einem U⸗Boot versenkt worden ist. Dem „Reuter⸗ schen Bureau“ zufolge ist der spanische Dampfer „Aurrera“ (2845 t) versenkt worden. (Der spanische Dampfer wird wohl Bannware an Bord gehabt haben.)

London, 27. Mai. (W. T. B.) Lloyds melden: Der britische Dampfer „El. Argentino“ (6809 To.) und das italienische Segelschiff „Australia“ (1586 To.) sind in den Grund gebohrt worden.

8 Wohlfahrtspflege. 1

Siedlungsgesellschaft für die Provinz Westfalen „Rote Erde“ in Münster.

Entsprechend dem Vorgehen der Provinzen Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Schleswig⸗Holstein, Sachsen und Hannover, hat der westfälische Provinzialverband beschlossen, Stedlungsgesellschaft für die Provinz Westfalen zu beteiligen. Während die Gesellschaften für jene andere Provinzen, die bis auf die schleswig⸗holsteinische Genossenschaft Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind, im wesentlichen die Beschaffung von Sienlungsland für Bauern⸗ und Arbeiterstellen auf dem Lande bezwecken und diese Stellen auch einrichten, sind der westrälischen, ebenfalls einer Gesellschaft m. b. H., weitere Ziele gesteckt. Sie soll außer der Einrichtung von bäuerlichen Stellen auch Wohnstätten für Handwerker, Klein⸗ gewerbetreibende, Beamte und Angestellte gründen und auf diesem Arbeitsgebiet mit dem Westfälischen Verein zur Förderung des Kleinwohnungswesens zusammengehen. Außerdem aber sind weitere Zwecke die Befestiaung des bäuerlichen Grundbesitzes, die Regelung der Grundverhältnisse,

theken und Grundstücksverkäufen. in ihrem Aufgabenkreise weit über die Siedlungsgesellschaften für die anderen genannten Provinzen hinaus, ebenso wie über die, die in der Rheinprovinz in der Bildung begriffen ist. Dem entsprechend ist das Stammkapital, das für die Tätigkeit der neuen Gesellschaft erforderlich ist, weit größer als das der anderen Organi

sationen. Während nämlich die rheinische Gesellschaft mit einem

Stammkapital von einer Million Mark ausgestottet ist, soll Westfalen vier Millionen Mark zur Verfügung haben. Die Verteilung dieses Kapitals auf die Gesellschafter ist derartig gedacht, daß der Staa sich, wie in den übrigen Provinzen, mit der gleichen Stammeinlage beteiligt, die der Gesamtsumme der übrigen Gesellschafter entspricht Es wird damit gerechnet, daß von den Land⸗ und Stadtkreisen der Provin 500 000 600 000 ℳ, von der Industrie, den landwirtschaftlichen Vertretungen und Gesellschaften sowie von Privatpersonen ebenfalls 500 000 gezeichnet werden, und daß sich der Provinzialverband mit einer Stammeinlage von einer Million Mark beteiligt. Der Betrag von 4 Millionen Mark wäre nicht auf einmal, sondern bei auftretendem Bedürfnis auf Abruf einzuzahlen. Er wird voraus⸗ sichtlich für längere Zeit reichen, da die Gesellschaft den Ansiedlern diejenigen Summen, die anderweitig zu annehmbaren Bedingungen, bet der staatlichen Rentenbank, bei der Landesversicherungs⸗ anstalt, bei der Landbank, Landschaft und Sparkasse zu er⸗ halten sind, verschaffen will. Die Tätigkeit der Siedlungsgesellschaft wird eine gemeinnützige sein bei ausreichendem Geschäftsgewinn. Bei der Bildung der Siedlungsstellen wird die Mitwirkung der General⸗ kommission vielleicht in Anspruch genommen werden, damit die Stätten als Rentengüter ausgegeben werden. Der Kursverlust, den die Ansiedler bei der Veräußerung der Rentenbriefe erleiden, soll, wenn möglich, durch Zuschüsse aus Unterstützungs⸗ und Wohltäligkerts⸗ fonds ausgeglichen werden. Einen Teil der Kosten müssen die Ansiedler selbst aufzubringen imstande sein, weil sie durch eine eigene geldliche Beteiligung enger mit der Sied⸗ lung verbunden bleiben und stärkere Ausdauer entfalten. Sollten die Stedler den Restbetrag der Uebernahmesumme, die Rentenbanken, öffentliche Kassen oder Unterstützungsfonds nicht hergeben können, aus eigenen Mitteln nicht aufbringen können, so ist beabsichtigt, daß die

Siedlungsgesellschaft die Restsumme vielleicht gegen Bürgschaft von Kreisen oder Gemeinden zur Verfügung stellt. Was das für die An⸗ siedlung notwendige Land anlangt, so steht Westfalen voraussichtlich Grund und Boden auf dem erheblichen Neuland zur Verfügung, das

seit Kriegsausbruch durch die in starkem Umfang in Angriff genommene

Urbarmachung der Oedländereien gewonnen ist. Der Provinzialverband hat für gie Urbarmachung bisher Beihilfen von 950 000 bewilligt oder in Aussicht gestellt, die als Zuschuß für die Gewinnung von etwa 27 000 ha bestimmt sind. Dieses Neuland eignet sich voraussichtlich zur Einrichtung von Bauernstellen. Die Wohnstätten für Beamte, Gewerbetreibende und Anovestellfe sollen mit einer den Bedürfnissen des Ansiedlers angepaßten Bodenfrucht ausgestattet und namentlich zum Anbau von Kartoffeln und Gemüse verwandt werden. Das Vorhaben der westfälischen Gesellschaft ist ebenso großzügig wie be⸗ deutungsvoll, weil sie die städtische Siedlung zugleich mit der länd⸗ lichen durchzuführen versuchen wird. Die Mitwirkung der Industrie und die Beteiltaung der Landwirtschaft sichern ihr das Interesse aller Kreise, so daß die Gründung ohne Zweifel den erhofften Erfolg zeitigen wird. (Korrespondenz für Kriegswohlfahrtspflege.) I .

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sich an einer

ie Förderung gemeinwirrschaftlicher Einrich5. tungen (Ausstattung der Gemeinden mit Grundbesitz und sonstige ländliche Wohlfahrtspflege) sowie der vorübergehende Erwerb von Hypotheken und Grundstuͤcken und die Vermittlung von Hypo..

Die neue Gesellschaft geht damit