1916 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Seutsche Herlustlisten.

(W. 392.)

8 4. Kompagnie. August Windischenbach, Dehringen I. 5. Kompagnie. 8 Ltn. d. L. Emil Fischer Aldingen, Spaichingen gefallen. Vzfeldw. Friedrich Bäumler, Plüderwiesenhof, Welzheim, l. verw. Utffz. Wilhelm Ambacher Cleebronn, Brackenheim leicht verwundet, bei der Truppe. Gefr. Christian Sautte r Bondorf, Herrenberg leicht verw., bei der Truppe. . Gefr. Johann Walz Oberschwandorf, Nagold leicht verw. Ramsauer, Paul Knittlingen, Maulbronn l. v., b. d. Tr. Schaible, Hermann Pfäffingen, Herrenberg I. v., b. d. Tr. Leitz, Hermann Dahenfeld, Ne arsulm gefallen. Pfeiffer, Wilhelm Albershausen, Göppingen gefallen. Handte, Theodor Altdorf, Nürtingen gefallen. Schäuble, Johann Wittershausen, Sulz l. verw., b. d. Jauch, Christian Schwenningen, Rottweil I. verw., b. d. Wagner, Otto Möglingen, Ludwigsburg I. verw., b. d. Tr. Feucht, Christian Rutzenweiler, Weinsberg leicht verwundet. Mauch, Gustav Nußdorf, Vaihingen leicht verwundet. Ellinger, Eugen Welzheim leicht verwundet. 6. Kompagnie. . Utffz. Hermann Heiland Winterbach, Schorndorf gefallen. Gefr. Taver Blank Oberdeufstetten, Crailsheim gefallen. Gefr. Jakob Fricker Hasel, Baden l. verw., bei der Truppe. fr. Karl Elsäßer Oberaichen, Stuttgart gefallen. Ludwig Seyler Heidesheim, Bingen I. v., b. d. Tr. 1 Friedrich Bissingen, Kirchheim leicht verwundet. Becker, Friedrich Gründelhardt, Crailsheim schwer verw. Schuhmacher, Paul Ziegelhütte, O ehringen gefallen. Mössinger, Gustav- Neckargartach, Heilbronn gefallen. Siegle, Karl Ditzingen, Leonberg leicht verwundet. Wagner, Georg Hepsisau, Kirchheim leicht verwundet. Reichert, Georg Kirchbeim, Neresheim leicht verwundet. Häusler, Leonhard Crispenhofen, Künzelsau gefallen. Schneider, Heinrich Bibersfeld, Hall gefallen. Wolf, Heinrich Neufels, Oehringen gefallen. ermann, Gregor Aufhausen, Neresheim gefallen. Schönbrodt, Walter Altenburg, Sachs.⸗Altenburg schw. v. eihl, Christian Zwerenberg, Backnang schwer verwundet. eßler, Ernst Freudenstein, Maulbronn l. verw., b. d. Tr. Amann, Johannes Tailfingen, Balingen gefallen. Wütherich, Jakob Michelbach, Brackenheim gefallen. Ruoff, Albert Maichingen, Böblingen leicht verwundet. Klaiber II, Karl Obersöllbach, Oehringen schwer verwundet. Ketterer, Augustin Triberg, Baden leicht verwundet. Schumacher, Christian Kesselfeld, Oehringen leicht verw. Hofmann, Philipp Dörzbach, Künzelsau leicht verwundet. Stroh, Johannes Westheim, Germersheim inf. Verw. gest. Schnell, Friedrich Pfedelbach, Oehringen leicht verwundet. Gebert, Christian Wüchern, Oehringen leicht verwundet. 7. Kompagnie. Utffz. Jakob Stahl Aurich, Vaihingen leicht verwundet. Utffz. Ernst Bernecker Heilbronn a. N. gefallen. 8. Kompagnie. tn. d. L. Max Netter Göppingen gefallen. 1 Utffz. Eugen Mandel Oßweil, Ludwigsburg schwer verw. Utffz. Paul Zerrer Korb, Waiblingen leicht verw., b. d. Tr. zefr. Jakob Mu tz Unterjettingen, Herrenberg gefallen. Gefr. Josef Riß Dietmanns, Waldsee leicht verwundet. Gefr. Gottlob Hornun g Heimsheim, Leonberg schwer verw. San. Gefr. Friedrich Fellmann Lobenbacherhof, Mosbach leicht verwundet, bei der Truppe. Seybold, Johann Neuenstein, Oehringen leicht verwundet. Lang, Rudolf Vaihingen a. Enz leicht verwundet. Rehfuß, Christian Loßburg, Freudenstadt schwer verwundet. Köffler, Wilhelm Crailsheim inf. Verwundung gestorben. Wohlfarth, Friedrich Niederrimbach, Mergentheim gefallen. Grimm, Bernhard Reutlingen gefallen. Schneider, Heinrich Leonberg l. verw., bei der Truppe. Krezer, Karl Eschenau, Weinsberg gefallen. Meißner, Johann Zweiflingen, Oehringen leicht verwundet. Armbrecht, August Gehrden, Warburg leicht verw., b. d. Tr. Klenk, Albrecht Goldbach, Oehringen leicht verwundet. Sommer, Christian Geißelhardt, Oehringen leicht verw. Schwegler, Wilhelm Korb, Waiblingen leicht verwundet. Frei, Gottfried Baiersbronn, Freudenstadt leicht verwundet. Sinn, Jakob Prevorst, Marbach leicht verwundet.

9. Kompagnie. Horn, Adolf Essingen, Aalen inf. Verw. gestorben. Bader, Andreas Reichenbach, Gmünd schwer verwundet. Seibold, Karl Fellbach, Cannstatt gefallen. Lock, Otto Neckarsulm leicht verwundet. 10. Kompagnie. Vzfeldw. Heinrich Gangel Stuttgart gefallen. Weigele, Karl Schlierbach, Göppingen leicht verwundet. Schwab, Josef Bieringen, Künzelsau schwer verwundet. Mundin g. Hugo Unlingen, Riedlingen leicht verwundet. Ayrer, Friedrich Börtlingen, Göppingen leicht verwundet. 11. Kompagnie. Vzfeldw. Max Kull Herrenalb, Neuenbürg gefallen. Utffz. August Betz Elfingerhof, Maulbronn gefallen. Utffz. Eugen Wißt Köngen, Eßlingen leicht verwundet. Gefr. Hermann Hekel Hegnach, Waiblingen schwer verw. Baur, Emil Roigheim, Neckarsulm gefallen. Griesinger, Gottlob Lauffen, Besigheim leicht verwundet. Steck, Gottlieb Breitenstein, Böblingen schwer verwundet. Deininger, Josef Göggingen, Augsburg leicht verwundet. Binder, Jakob Waldhausen, Geislingen gefallen. Diesch, Fidel Ertingen, Riedlingen leicht verwundet. Raysser, Hermann Mühlacker, Maulbronn I. v., b. d. Tr. . 12. Kompagnie. erer, Hermann Backnang leicht verwundet. aas, Josef Mettenberg, Biberach I. verw., b. d. Tr. Ludwig Schönbronn, Gerabronn leicht verwundet. „Nikolaus Koblenz infolge Verwundung gestorben. nbrand, Franz Brasenberg, Riedlingen gefallen. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Bürger Lauffen, Besigheim gefallen. ück, Julius Dietingen, Rottweil schwer verwundet. „Rudolf Stuttgark leicht verwundet. Josef Gmünd leicht verwundet, bei der Truppe. en, Eugen Unterholzheim, Laupheim l. v., b. d. Tr. Taver Hussenhofen, Gmünd leicht verwundet.

Meissner, verw.

Tr. Tr

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

412. Kompagnie. 1 Störrle, Gottfr., Lindenberg, Bayern, in Gefgsch. (Nachtr. gem.)

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. ——,12. Kompagnie. achträglich gemeldet.)

Gefr. Wilhelm Heiß Großoartach, Heilbronn schw. verw. Gefr. Gottlieb Mayer Plochingen leicht verwundet. Schaffroth, Wilhelm Pflugfelden, Ludwigsburg I. verw. Barth, Ernst Knittlingen, Maulbronn verwundet u. vermißt. Strobel, Karl Löwenstein, Weinsberg schwer verwundet. Schweizerhof, Gottlieb Großbottwar, Marbach I. verw. Schweinle, Wilhelm Großbottwar, Marbach leicht verw. Klotz, Wilhelm Hall leicht verwundet.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. b 12. Kompagnie. oser, Anton Burgberg, Heidenheim gefallen. (Nachtr. gem.)

Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 4. Kompagnie. Ltn. Karl Haug Ulm gefallen.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 1. Kompagnie. 8 8 Volkert, Michael Althausen, Mergentheim gefallen. Bader, Josef Ingstetten, Neu Ulm leicht verwundet. Bauder, Friedrich Ulm⸗Söflingen leicht verwundet, b. d. Tr. Hettenbach, Valentin, Mergentheim, in Gefgsch. (Nachtr. gem.) 2. Kompagnie. Utffz. Friedrich Notfuß Brettenfeld, Gerabronn leicht verw. Gefr. Karl Hahn Münchenbernsdorf, Sachs.⸗Weimar leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. Nagel. Michael Härdtsfeldhausen, Neresheim leicht verw. Beck, Emil Zeulenroda, Reuß ä. L. leicht verwundet. Kreiß, Johann Riedheim, Günzburg leicht verwundet. Ehringer, Johann Kleinwinnaden, Waldsee leicht verw. 3. Kompagnie. Gefr. August Claß Neuffen, Klhrtingen I. verw., b. d. Tr. Gefr. Michael Herter Belsen, Rottenburg l. verw., b. d. Tr. Müller, Andreas Crispenhofen, Künzelsau leicht verwundet. Luttenberger, Heinrich Ilshofen, Hall gefallen. Meier, Franz Grub, Wangen leicht verwundet, b. d. Tr. Hägele, Heinrich Wimberg, Gaildorf leicht verwundet. 4. Kompagnie. Mader, Karl Eningen, Reutlingen leicht verwundet. Titz, Eugen Stuttgart leicht verwundet. 8 Scheerle, Karl Ludwigstal, Tuttlingen infolge Verw. gest. 11. Kompagnie. Amann, Johann Kirchbierlingen, Ehingen leicht verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1. Kompagnie. 1 6“ iner, Gotthilf Bausche, Welzheim leicht verwundet. andthaler, Bernhard Bronnen, Biberach schwer verw. Wißner, Christian Rauschenberg, Hessen⸗Nassau schw. verw. . 2. Kompagnie. Utffz. Karl Schuler Göppingen leicht verwundet. Baumann, Karl Steinbach, Eßlingen infolge Verw. gest. 3. Kompagnie. 1 Vzfeldw. Eugen Harder Leutkirch leicht verwundet. Schwenk, Anton Hinterberg, Leutkirch leicht verwundet. Singer, Anton Wäschenbeuren, Welzheim l. verw., b. d. Tr. Baur, Josef Granheim, Ehingen leicht verwundet. Widmann, Albert Ellwangen schwer verwundet. Anzenberger, Josef München leicht verwundet. Utffz. Wilhelm Gaugler Donzdorf, Geislingen leicht verw. Hutzel, Karl Möhringen, Stuttgart schwer verwunde Lindenmaier, Johannes, Hermaringen, Heidenheim, ge Schmid, Friedrich, Schäftersheim, Mergentheim, l. v., b. d Baumeister, Johannes Ueberkingen, Geislingen verw. Bauer, August Faurndau, Göppingen leicht verwundet. Burkhardt, Eugen Geislingen a. St. gefallen. Wahl, Gottfried Frickenhofen, Gaildorf I. verw., b. d. Tr. Leibfarth, Hermann Dettingen, Urach verletzt. Kainz, Alfons Stadtamhof, Bayern verletzt. 5. Kompagnie. Preßmar, Wilhelm Gingen, Geislingen verletzt. Oberst, Ernst Lauf, Nürnberg leicht verwundet. 10. Kompagnie. 1— tn. d. R. Hermann Palm, Kirchentellinsfurt, Tübingen, schw. v. fr. Karl Reuß Bad⸗Kissingen, Bayern leicht verwundet. senbrey, Albert Gündelbach, Maulbronn leicht verw. eerer, Karl Ellwangen, Leutkirch schwer verwundet. k, Jakob Grötzingen, Ehingen schwer verwundet. r, Karl Pflummern, Riedlingen schwer verwundet. ter, Albert Plüderhausen, Welzheim leicht verw. 11. Kompagnie. . Ltn. d. R. Karl Frey Owen, Kirchheim leicht verwundet. Vzfeldw. Alfred Eramer Garmisch, Oberbayern gefallen. Blender, Georg Göppingen gefallen. 8 Moser, Johann Bettelhofen, Leutkirch gefallen. Nester, Eugen Horgen, Rottweil gefallen. Thoma, Otto Vogt, Ravensburg leicht verwundet. Weinmann, Bruno Ratshausen, Spaichingen leicht verw. Hägele, Karl Hailtingen, Riedlingen leicht verwundet. Baron, Emanuel Lublinitz, Preußen schwer verwundet. Niedermaier, Adolf Dietmanns, Waldsee schwer verw. Schmauder, Georg Mehrstetten, Münsingen leicht verw. Göppinger, Richard Reutlingen leicht verwundet. Wachter, Josef Betzenweiler, Riedlingen schwer verwundet. Rösch, Johannes Auendorf, Göppingen schwer verwundet. Müller, Paul Pleidelsheim, Marbach schwer derwundet. 12. Kompagnie. 8 Utffz. Patriz Haag. Gmünd leicht verwundet, bei der Truppe. Fritz, Karl Tuttlingen leicht verwundet, bei der Truppe. Knoop, Wilhelm Hamburg leicht verwundet. Huber, Franz Peterstal, Baden leicht verwundet. Maier, Franz Altheim, Biberach leicht verwundet. Flad, Georg Ulm⸗Söflingen leicht verwundet. Bechtold, Adolf Stammheim, Calw leicht verwundet. 1 Maschinengewehr⸗Kompagnie. Sinner, Fritz Tübingen schwer verwundet. oos, Karl Oberkochen, Aalen schwer verwundet. 1 bler, Josef Unterdettingen, Biberach leicht verwundet.

12 fallen.

Tr

—. 95

2o bS

Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗Bataillon Pionier⸗Bataillon Nr. 13. Landsturm⸗Ersatz⸗Kompagnie. 8 Schmidberger, Heinrich Schömberg, Rottweil gestorben. Flieger⸗Ersatz⸗Abteilung Nr. 10.

4. Kompagnie. 8 Richter, Herbert Naunhof, Leipzig tödlich verunglückt.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 6. Kompagnie.

Höllmüller, Karl, Lauffen, Besigheim, gefallen. (Nachtr. gem.)

Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Eßlingen.

b 1. Kompagnie. Hofer, Alois Isny, Wangen leicht verwundet.

2. Kompagnie.

Keppeler, Karl Grafenberg, Nürtingen inf. Verw. gest.

Verzeichnis Nr. 3 eines aus Rußland zurückgekehrten Austauschverwundeten, zugleich Berichtigung der früheren Verlustliste. Zu Verlustliste Nr. 271. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 6. Kompagnie. Jünker, Matthias Thomm, Trier bish. in Gefgsch.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 5. Kompagnie.

Sigg, Julius, Horn. Rot (nicht Rupprechts) verwundet.

Rogg (nicht Rock, V. L. 129), Dominikus Menelzhofen (nicht Kreuzlingen) verwundet. b Romer Anton Kappel (nicht Biberach) verwundet. Nösch, Nepomuk Bodenhaus (nicht Wuchzenhofen) verwundet. Seifert (nicht Seifer), Anton Kümmerazhofen verwundet. 7. Kompagnie. p, Tihber Munderkingen (nicht Untereckendingen) verw. pp, Eduard Rheinheim (nicht Kiesenbach) verwundet. orkenmaier, Josef Günzkofen (nicht Biberach) verw. 10. Kompagnie. Alois Dagersheim (nicht Erbach) verwundet. aximilian Gütelhofen (nicht Untermarchtal) verw. arzmann, Karl Groöͤtzingen (nicht Ehingen) verw. 12. Kompagnie. aiber, Sebastian Hütten (nicht Klingenstein) verwundet. ehm, Hiob (nicht Joh.) Klingenstein (nicht Ehrenstein) verw. ontheimer, Oswald, Gundershofen (nicht Magolsbeim), verw. Ptraubinger, Dionis Gauingen (nicht Sonderbuch) verw.

Zu Verlustliste Nr. 33. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. ] 2. Kompagnie. Utffz. August Alecker, Heiligkreuztal (nicht Ravensburg), schw. v. Utffz. Josef Holz Bartholomä (nicht Tettnang) leicht verw. Gefr. Gustav Blattner Weil (nicht Riehn) leicht verw. Brößler, Franz Königshofen im Grabfeld (nicht Ulm) I. v. 3. Kompagnie. aßnacht, Johann Granheim (nicht Grenheim) leicht verw. 4. Kompagnie. b Ziechele, Anton Schrofen (nicht Wiedenbach) leicht verw. leßing (nicht Blesing), Gustav Großsüßen (nicht Geis⸗ lingen) schwer verwundet. uchner, Friedrich Grafenberg (nicht Liestal, Schweiz) I. v. auch, Christian Schwenningen (nicht Rottweil) leicht verw. 5. Kompagnie. Baschmor, Josef Hirschbronn (nicht Steinhausen) verw. 8 6. Kompagnie. b Armbrüster, Johann (nicht Armbruster, Joh.) Roxheim (nicht Rottenburg) verwundet. von Bank, Karl Oberstetten (nicht Ochsenhausen) verwundet. 88 1 7. Kompagnie. 1 Utffz. Taver (nicht Franz Taver) Bentele Hochstetten (nicht 2 Rohr) leicht verwundet. . Hartmann, Xaver (nicht Franz Taver) Blöcktach (nicht Altus⸗ rieth) schwer verwundet. 88 8. Kompagnie. nacht, Kilian Untertalheim (nicht Neuhausen) l. verw. ischer, Josef Untermittelried (nicht Rohrbach) I. verw. „Lorenz Altheim (nicht Mittelbiberach) leicht verw. ig, Konrad Kadelburg (nicht Brugg) schwer verwundet. 8 9. Kompagnie. „Josef Nittendorf (nicht Königsbronn) verwundet. er, Matthäus Sonderbuch (nicht Ennabeuren) verw. singer, Karl Aßmannshardt (nicht Rottenacker) verw. 11. Kompagnie. 1 Bretzel, Josef Schwendi (nicht Langenargen) leicht verw.

b 18 12. Kompagnie. 8 Böpple, Ernst Waldenbuch (nicht Dettenhausen) leicht verw.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 23, Ulm.

I“ 4. Kompagnie. Weik (nicht Wech, Ulrich Lippach leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 1. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

. 8. Kompagnie. Scheck (nicht Schlech), Heinrich Wassers verwundet. 11. Kompagnie.

(nicht Schiltberg) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 42. Insanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

10. Kompagnie. b Es ist zu ergänzen: Bulach, Stefan, Veringenstadt, verw.

1. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie.

Vzfeldw. Eberhard Buck Erbach, Ehingen leicht verwundet. Utffz. Eugen Nagel Nenningen, Geislingen leicht verwundet. Oßwald, Eugen Oßweil, Ludwigsburg leicht verwundet. Maurer, Matthäus Gerstetten, Heidenheim gefallen. Frn arl Dauernberg, Backnang leicht verwundet.

48 „Karl Oberdettingen, Biberach leicht verwundet. S Anton Awengen, Waldsee leicht verwundet.

Wilhelm Schafhausen, Böblingen gefallen.

2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Bauer, Georg Beuerlbach, Crailsheim I. v., b. d, Tr. Großhans, Friedrich Aichhalden, Calw verletzt. Bürkle, Ferdinand Waiblingen schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 72. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247 77. Kompagnie. .“ Eberhardt (nicht Eberhar d), Anton, Ergenzingen, gefallen. —9. Kompagnie. Hptm. d. R. Alfred Stockmayer (nicht Stockmeyer) Göppingen gefallen. 1 11. Kompagnie. Saur (nicht Sauer), Alfons Ulm gestorben. (V. L. 82.) Zu Verlustliste Nr. 80. infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 9. Kompagnie. 9 Premauer, Franz (nicht Franz Jos.) Füramoos gefallen (nicht inf. Verw. gestorben).

I1

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW. Wilbhelmstraße Nr. 32.

Gefr. Michael Kottmair nicht Kotmeie r*) Gundertshansen

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den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

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. auch die Expedition SwW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. . ¹ die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers 828

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einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1

No.

127.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beseitigung der Kriegs⸗ schäden in Ost⸗ und Westpreußen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. Bekanntmachung über die äußere Kenn zeichnung von Waren. Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur An

gestelltenversicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer. Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin. Bekanntmachung, betreffend Streichungen in der Liste der zur

Ausfuhr freigegebenen Waren. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 108 und 109

des Reichs⸗Gesetzblatts.

Königreich Preußzen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend E“ der Frist für Vollendung und Inbetriebnahme der Ne eneisenbahnstrecke von Bad Bramstedt nach Neumünster.

Plan zur 8. Preußisch⸗Süddeutschen (234. Königlich preußischen) Klassenlotterie. 1

Betanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Bekanntmachung der näch Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗

8n herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Aus dem Bericht des Staatsministeriums vom 26. d. Mts. habe Ich mit Freude und Anerkennung ersehen, daß durch die mutige, vertrauensvolle Haltung und den Fleiß der in ihre ver⸗ wüsteten Heimstätten heimgekehrten Bevölkerung Meiner treuen Provinzen Ost⸗ und Westpreußen und durch tatkräftiges Handeln aller dazu berufenen Behörden und Beamten Verkehr und Wirt⸗ schaft, Ackerbau und Gewerbe in den geschädigten Landesteilen mit der gebotenen Eile in Gang gebracht und der Wiederaufbau der durch Krieg und Verwüstung beschädigten Gebäude mit Umsicht und Erfolg in die Wege geleitet ist. Den Männern und Frauen, die hierzu in Ausübung ihres Dienstes in Staat und Gemeinde, wie in freiwilliger Liebes tätigkeit mit Einsetzung ihrer ganzen Kraft beigetragen saben, gilt Mein Königlicher Dank; er gilt ins⸗ besondere der Kriegshilfskommission in Königsberg, die in erfolgreichster Mitarbeit den Staatsbehörden bei der Er⸗ füllung ihrer Aufgaben zur Seite gestanden hat. In dem sicheren Vertrauen, daß die zur Vollendung dieses im Kriege egonnenen Hilfswerkes erforderlichen staatlichen Ausgaben auch fernerhin die bereite Zustimmung beider Häuser des Landtages finden werden, beauftrage Ich das Staatsministerium, zugleich in Billigung der Vorschläge über die Fortsetzung des be⸗ gonnenen Werkes, die beifolgende Denkschrift über die Be⸗ seitigung der Kriegsschäden dem Landtage der Monarchie zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 27. Mai 1916.

Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. von Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.

An das Staatsministerium.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung ber den Verkehr mit Süßstoff. Vom 26. Mai 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 80. März 1916, betreffend die Abänderung des Süßstoffgesetzes leichs⸗Gesetzbl. S. 213) wird folgendes bestimmt: „Die Reichszuckerstelle kann den Bezug von Süßstoff bis auf weiteres gestatten Gewerbetreibenden zum Zwecke der Süßung von natür⸗ llichen und künstlichen Fruchtsäͤften aller Art aus⸗ genommen zur Herstellung von solchen Fruchtsirupen, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von Arzneien Ver⸗ wendung zu finden —,

Berlin, Dienstag, den 30. Mai, Ahbends.

EE“]

also insbesondere zum Zwecke der Süßung von Grund⸗ stoffen für die Herstellung von Limonaden 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 25. April 1916, Reichs⸗Gesetzbl. S. 340) sowie von öS natürlichen und Fen⸗ Fruchtfäften und frucht aftartigen Getränken aller 2

Berlin, den 26. Mai 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

v818“ über die äußere Kennzeichnung von Waren

Vom 26. Mai 1916.

„Auf Grund des § 1 der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 380) wird folgendes bestimmt: Die Bestimmungen dieser Anweisung finden Anwendung auf 1) Konserven von Fleisch oder unter Zusatz von Fleisch, die durch Erhitzung halsbar gemacht sind, soweit ihre Herstellung zugelassen wird;

Gemüsekonserven, Obstkonserven aller Art, Fischkonserven,

Milch⸗ und Sahnekonserven;

diätetische Nährmittel, Fleischextrakt und dessen Ersatz⸗

mittel, Fleischbrühewürfel und sonstige Suppenwürfel,

Kaffee⸗, Tee, und Kakaversatzmiltel sowie Kaffeemischungen!

Marmeladen, Obstmus, Kunsthonig und sonstige Fettersatz⸗

stoffe zum Brotaufftrich; 5) Käse;

Schokoladen, Schokolade⸗ 97 Kakaopulrer aller Art, Waren der im §1 bezeichneten Art, die in Packungen oder Be⸗ hältnissen an den Verbraucher abgegeben werden sollen, muͤssen auf der Packung oder dem Behältnis in einer für den Käufer leicht Weise und in deutscher Sprache folgende Angaben ent⸗ alten:

1) den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptntederlassang desjenigen, der die Ware herstellt; bringt ein anderer als der Hersteller die Ware in der Verpackung unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr, so ist start dessen Name oder Firma und Niederlassungsort dieser Person anzugeben;

Zeit der Herstellung oder Füllung nach Monat und Jahr; den Inhalt nach handelsüblicher Bezrichnung und noch deutschem Maße oder Gewicht oder nach Anzahl; bei Fleisch oder fleischbaltigen Konserven, ausgenommen Ge⸗ flögelkonserven, muß das in der fertigen Ware vorhandene Mindestgewicht des knochenfreien Fleisches (einschließlich Fettes), oder Speckes (einschließlich Fettes), bei Geflügel⸗ konserven das in der fertigen Ware vorhandene Mindest⸗ ewicht des knochenhaltigen Fleisches (einschließlich Fettes), i Gemüse⸗ und Obstkonserven das zur Zeit der Füllung vorhandene Mindestgewicht des Gemüses oder Obstes ohne die der Konserve zugesetzte Flüssigkeit angegeben werden. Bei Konserven von Sardinen, Heringen oder der⸗ gleichen Fischen genügt an Stelle des Gewichts die Zahl der eingefüllten Fische, sofern diese im Durchschnitt der üceen Größe der in Betracht kommenden Art ent⸗ prechen; 4) den Kleinverkaufspreis in deutscher Währung.

§ 3 Die im § 2 vorgeschriebenen Angaben sind vom Hersteller oder, falls ein anderer die Ware in der Verpackung unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringt, von diesem anzubringen. Die Angaben sind anzubringen, bevor der Verpflichtete die Ware weitergibt.

§ Die Beseitigung oder Unkenntlichmachung einer z. B. durch Ueberklebezettel, ist verboten.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Waren, die bis zum Tage der Verkündung hergestellt und in Packungen oder Behältnisse eingefüllt sind, nur insoweit Anwendung, als sich die Waren noch im Besitze des Herstellers oder derjenigen Person, die sie unter ihrem Namen oder ihrer Firma in den Verkehr bringt, befinden. Sie gelten nicht für Waren, die aus dem Ausland in Originalpackungen eingeführt sind oder werden. Solche Waren sind vor der Abgabe an den Verbraucher auf der Packung als Ausjandsware zu kennzeichnen.

Für die äußere Bezeichnung der von den Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung in Auftrag gegebenen Waren gelten die von diesen Stellen vorgeschriebenen besonderen Bestimmungen.

§ 6 uwiderhandlungen sind nach § 5 der Verordnung des Bundes⸗ rats über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 eeseer . 380) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mil einer dieser Strafen strafbar.

§ 7 Die vorstehenden Bestimmungen treten 5 Kraft. . g

Berlin, den 26. Mai 1916. 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein

Preisangabe,

Juni 1916 in

Bekanntmachung,

etreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestellten⸗ versicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer.

Vom 26. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 1

Den bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte Versich ten, die im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder einem mit ihm verbündeten oder befreundeten Staate Kriegs., Sanitäts⸗ oder ähnliche Dienste geleistet haben und infolge ihrer Tetlnahme am Kriege dauernd berufsunfähig 25 Abs. 1 des Versicherungsgesetzes für An⸗ gestellte) geworoen sind oder werden, ist auf ihren Antrag die Hälfte der für sie an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte entrichteten Pflichtbeiträge zu erstatten. Bei freiwilliger Versicherung werden drei Viertel der eingezahlten Beiträge erstattet.

§ 2

Der Anspruch auf Beitragserstattung verfällt, wenn er nich innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Berufsunähtgkeit Z gemacht wird. Die Frist beginnt jedoch nicht vor Schluß desjenigen Kalenderjahrs zu laufen, in welchem der Krieg beendet ist.

§ 3

Für das Verfahren gelten die §§ 229 ff. des Versicherungsgesetzes für Angestellte.

Die Instanzen der Angestelltenversicherung sind an die Ent⸗ scheidungen der obersten Militärbehörde des Kontingents darüber ge⸗ bunden, ob eine Gesundheitsstörung als eine Dienstbeschädigung und die Dienstbeschädtgung als durch den Krieg herbeigefuhrt anzusehen ist.

4 4 4 Tiese Verordnung tritt 8* Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft. Berlin, den 26. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin. Vom 27. Maj 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

4 2 Der Preis für je 100 Kilogramm Reingewicht Benzin (Easolin, Testbenzin) darf nachfolgende Sätze nicht übersteigen: mit einem spezifischen Gewichte hei Benin (Gasoltu) . . .... 1. 0,690 65 Mark 8 8 über 0,890. —G. 6 Cch 5 4 . . ... . .. .6O090,111ön¹ A6“ 0,745 0,760 42 8 8 ..§N66,280 66 Testbenzin (Terpentinölersatz)... . ... 1 188

Die Preise gelten für Lieferung ab deutschem Lager oder ab

deutscher Grenze in Käufers Kesselwagen. spezifischen Gewichte

Die bei plus 15 Grad Celsius ermittelten sind maßgebend.

Als Testbenzin (Terpentinölersatz) gilt solches Benzin, das einen Entflammungspunkt von über 21 Grad Celsius nach Abel hat und bis 200 Grad Celsius nach Englerschem Verfahren völlig übersiedet.

Uebernimmt der Verkäufer das Zurollen des Benzins in Fässern und Gefäßen nach einem Lager des Käufers oder die Versendung nach einem anderen Orte, so kann er nur seine baren Auslagen, und bei Verwendung eigenen Fuhrwerkes eine Vergütung bis zu 2 Mark für je 100 Kilogramm Reingewicht berechnen.

§ 3 Bei Lieferung in Verkäufers Ke sselwagen darf keine höhere Miet⸗ gebühr als 5 Mark für Wagen und Tag gefordert werden. Die Mietgebühr ist vom Tage der Füllung in Deutschland beziehungsweise vom Tage des Abgangs an einer deutschen Grenzstation bis zum Tage des Wiedereintreffens des Kesselwagens an der vom Verkäufer vor⸗ geschrꝛebenen deutschen Station zu berechnen. Ferner darf berechnet werden: 1) bei Lieferung in Verkäufers Eisenfässern eine Vergütung 8 bis zu 3 Mark für 100 Kilogramm Reingewicht, und wenn die Fässer nicht binnen 60 Tagen vom Lieferungstag an gerechnet, zurückgegeben werden, eine fernere Vergütung bis 2 1 für jedes Faß und jede weiteren angefangenen age; 2) bei Lieferung in Käufers Gebinden über 100 Liter Inhalt eine Füllgebühr bis zu 1 Mark, bei Lieferung in Käufers Gefäßen von unter 100 Liter Inhalt bis zu 2 Mark für je 100 Kilogramm Reingewicht.

§ 4 8 Dit, Högftprelse gelten fur Borzablung bei ee Son⸗ be aufpreis gestundet, so dürfen dis zu 2 v. H. Jahreszinsen ü Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.

§ 5 Durch diese Verordnung werden die taxe nicht berührt. 1

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