1916 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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8 den friedlichen Landeseinwohnern die folgenden blutigen Ver⸗ luste verursacht worden: Tot: 11 Männer, 8 Frauen, 5 Kinder; verwundet: 26 Männer, 31 Frauen, 3 Kinder. Von den

Verwundeten sind nachträglich ihren Verletzun 1 M 1 Frau und 2 Kinder b neiee e vhaed⸗

Die Gesamtzahl der seit dem September 1915 festgestellten Opfer der englischen, belgischen und französischen Beschießung unter den Bewohnern des eigenen oder des verbün ten Landes hat sich hiernach auf 1403 Personen erhöht.

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Die Nr. 4 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 25. April 1916 enthält eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 18. April 1916, betreffend die Wahlen nach der Reichsversiche⸗ rungsordnung, eine Bekanntmachung des Reichsversicherungs⸗ amts vom 21. März 1916 über die Genehmigung von Unfall⸗ verhütungsvorschriften im 1. Vierteljahr 1916 und eine weitere Bekanntmachung vom gleichen Tage über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 1. Vierteljahr 1916. Es folgen Rekurs⸗ entscheidungen sowie Entscheidungen der Beschluß⸗ senate und andere Entscheidungen über folgende Gegenstände:

Die Versicherungsträger sind nicht berechtigt, die Lieferung von Hilfsmitteln nach § 558 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung von einer Geldleistung des Verletzten abhängig zu machen [2855 *].

Dem unehelichen Kinde steht ein Rentenanspruch nach § 588 der Reichsversicherungsordnung auch dann zu, wenn der Vater seiner ge⸗ ee. Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfange nachgekommen ist; ür die Bemessung der dem unebelichen Kinde zustehenden Jahresrente ist nicht der Betrag des vom Vater in Erfüllung seiner Unterhalts⸗ pflicht tatsächlich Geleisteten, sondern der gesetzliche Umfang des Unter⸗ haltsanspruchs maßgebend [2856].

Das Abfahren von Holz aus der Forst durch den Holz⸗ käufer ist unter der Herrschaft der Reichsversicherungs⸗ ordnung nicht mehr als forstwirtschaftliche Acerntungsarbeit bei dem Versicherungsträger des Forstbetri bs, sondern als Tältgkeit beim nicht gewerbsmäßigen Halten von Fahrzeugen durch die Ver⸗ sicherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug⸗ und „Reittierb sitzer oder unter den Voraussetzungen des § 921 der Reichsversicherungsordnung durch die landwirtschaftliche Bexutsgenossenschaft versichert [2857].

Eine Rente des ältesten Rechts ist mit dem Inkrafttreten der Unfallversicherungegesetze vom 30. Junt 1900 als Rente mit Jahres⸗ bindung anzusehen, wenn ihre nach Ablauf von zwei Jahren seit der Rechtskraft der ersten endgültigen Entscheidung erfolgt ist; über ihre Neufeststellung unter der Herrschaft der Reichsver⸗ sicherungsordnung ist deshatb der Rekurs nicht gegeben. [2858].

Eine Urkunde, die erst nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung angefertigt worden ist, kann die Wiederaufnahme des Verfabrens nicht rechtfertigen; der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der sich darauf gründet, daß die Entscheidung durch Betrug erwirkt sei, ist, wenn ein gerichtliches Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann, binnen einem Monat zu stellen, nachdem die Partei die Tat⸗ sachen, aus denen der Betrug gefolgert werden soll, erfahren hat; ist der Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 1728 Abs. 1 als verspätet verworfen worden, so ist auf Grund derselben Unterlagen eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nach § 1729 nicht zulässig [2859]ü

Im Verfahren nach den §§ 1735 ff. der Reichsversicherungs⸗ ordnung besteht, solange der Entschädigungsberechtigte dem Verfahren nicht beigetreten ist, kein Zwang zu seiner Benachrichtigung vom Ver⸗ wenn sie sich auch in den meisten Fällen empfehlen

rd [2860].

Die Bestrafung aus § 909 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung hat nicht die vorberige Erinnerung des säumigen Unternehmers zur Voraussetzung 12861].

Die Frist für die Haftung des Bauherrn in § 29 des Bau⸗ unfallversicherungsgesetzes (jetzt § 819 der Reichsversicherungsordnung) ist eine Ausschlußfrist, zu deren Wahrung eine Mitteilung der Berufs⸗ genossenschaft an den Bauherrn genügt, daß sie die Forderung auf die Prämie gegen ihn erhebe. [2862].

Bei einem Bauspekulationsgeschäft im Sinne der Entscheidung Nr. 2713, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1914 Seite 542, kann, wenn der Bauherr die zur Sicherung des Bauspekulationsgewinns eingetragene Hypotbek einem Gläubiger verpfändet, dieser Gläubiger gemäß § 819 der Reicheversichervngeéordnung für die nach der Ab⸗ tretung entstandenen Prämien haftbar gemacht werden [2863].

Auch nach dem Inkrasttreten der Reichsversicherungsordnung sind die Betriebe der künstlerisch gebildeten Architekten, wenn sie sich auf die Leitung oder Ueberwachung von Bauausführungen erstrecken, in vollem Umfang versicherunospflichtig [2864].

Der Betrieb einer Badeanstalt im Sinne des § 537 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung ist nur dann anzunehmen, wenn für die Fe. des Badens größere Einrichtungen getroffen sind; dies ist im allgemeinen dann der Fall, wenn für die Zwecke des Badens, d. h. die Bereitung, Reinigung und Beaussichtigung der Bäder, von versicherungspflichtigen Personen im Jahre durchschnittlich 50 volle zehnstündige Arbeitstage aufgewendet werden [2865).

Rentenminderung durch Vergleich von einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ab ist unzulässig [2866].

Die Ahgrenzung der Bezirke der Sektionen einer gewerblichen Berufsgenossenschaft 679 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung) kann nur durch die Satzung geändert werden 2867].

Ueber die Pflicht des Vorstandes einer Berufsgenossenschaft, An⸗ träge auf Satzungsänderungen den Mitgliedern der Genossenschafts⸗ versammlung vor der Beschlußfassung milzuteilen [2868.

Wenn die Berufsgenossenschaft auf Grund des § 752 der Reichs⸗ versicherungsordnung den Lohnnachweis selbst aufgestellt oder ergänzt bat, so steht dem Unternehmer, der bestreitet, den Lohnnachweis ver⸗ spätet oder unvollständig eingereicht zu haben, trotz der Vorschriften des § 758 Abs. 2 und 3 daselbst das instanzmäßige Beschwerde⸗ verfahren offen; nicht jede Unrichtigkeit des Lohnnachweises, durch die

ch eine zu niedrige Lohnsumme ergibt, macht den Lohnnachweis „un⸗ vollständig“ im Sinne des § 752 a. a. O.; unvollständig ist ein Lohnnachweis aber jedenfalls dann, wenn ein nach äußerlichen Merk⸗ malen abgrenzbarer Teil der Löhne fortgelassen ist [2869]ü.

Ueber die etwaige Verjährung festgestellter Beiträge ist im Beschlußverfahren der Reichsversicherungsordnung zu entscheiden; sest⸗ gestellte Beiträge aus der Zeit des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 sind, wenn nicht nach damaligem Landesrechte schon früher, so doch nach nach dem Gewerbeunfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 verjährt, falls die durch dieses eingeführte zweijähtige Verjäbrungsfrist nicht unterbrochen worden ist [2870.

Eine die Akteneinsicht versagende oder beschränkende Verfügung des Vorsitzenden einer Spruchkammer des Oberversichetungsamts § 22 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über Geschäftsgang und Ver⸗ fahren der Oberversicherungsämter vom 24. Dezember ern kann nicht mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden [2871.

Die Ablehnung eines Mitglieds der Spruchkammer des Ober⸗ versicherungsamts nach Einlassung in die mündliche Verhandlung st unzulässig, wenn die Partei den Ablehnungsgrund schon vorher annte [2872].

Die Ablehnung einer Spruchkammer des Oberversicherungsamts wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig [2873].

Der Abschnitt CKranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ liebenenversicherung enthält die Bekanntmachung vom 27. März 1916 über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungsordnung und vom 7. März

*) Die neben den einzelnen Entscheidu tehenden eingeklam⸗ 82 Zarten nben die 5 8 eJe er hee een Jer

1916 über die 1. Ja 8 validen⸗ und Hinterbliebenenversicherung zum Zwecke der Arbeiterwohnungsfürsorge und für andere, insbesondere gemein⸗ nützige Zwecke verfügbaren und von ihnen aufgewendeten Be⸗ e1. 1356 Abs. 2 bis 4, § 1357 der Reichsversicherungs⸗ ordnung).

Den Revisionsentscheidungen 2173 bis 2181 sind folgende Leitsätze vorangestellt:

Unterläßt ein Gemeindebeamter, dem ein Bescheid der Versiche⸗ rungsanstalt zwecks Berufungseinlegung übergeben worden ist, schuld⸗ hafterweise die Beurkundung der Vervfseinlegung, so kann dies ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 131 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung) sein [2173].*)

Gewährt eine Krankenkasse bei Zahnkrankheiten die ärztliche Be⸗ handlung durch approbierte Aerzte, so darf sie die Bezahlung appro⸗ bierter Zahnärzte, von dringenden Fällen abgesehen, ablehnen [2174].

Bestimmt eine Kassensatzung, daß versicherungsfreien Ehefrauen der Mitglieder, abgesehen von einer Geldunte stützung, lediglich die erforderliche Geburtshilfe zu gewähren ist, so sind darunter auch Heb⸗ ammendienste zu versteben [2175].

Die Vorschrift in § 1 Aoös. 2 Satz 2 der Bekanntmachung über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges vom 28. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 49, Amtliche Nachrichten des R.⸗V ⸗A. 1915 Seite 335), wonach eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt in die Krankenversicherung bereits besteht, für diese Krankheit keinen Anspruch auf Kaffenleistung begründet, bezieht sich nicht auf Kriegsteilnehmer, die als Versicherungspflichtige wieder in die Krankenversicherung eintreten [2176].

Ein Anspruch auf Waisenrente ist nur vererblich, wenn er zu Lebzeiten der Waise erhoben worden ist. [2177.]

Ist die Zugebörigkeit zu einer Ersatzkasse (eingeschriebenen Hilfs⸗ kasse) an den Wohnsitz im Kassenbeziek geknüpft, und bestimmt die Satzung, daß Mitglieder, die aus dem Kassenbezirk verziehen, aus der Kasse ausscheiden, so setzt die Anwendung dieser Bestimmung verene z2; das Mitglied seinen Wohnsitz im Kassenbezirk auf⸗ gibt. (8.

Die auf Grund des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs⸗Gesetzblatt 1906 Seite 593) gewährten Versorgungs⸗ gebührnisse gelten nicht als Unfallrenten im Sinne des § 1522 der Reichsversicherungsordnung. [2179]

Um den Beginn der Rente 1696 Nr. 1 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) handelt es sich auch dann, wenn der Kläger in der Revision für einen vor dem Beginne der ihm bewilligten Invaliden⸗ rente liegenden, aber von ihm durch eine unstreitig rentenlose Zeit getrennten Zeitraum die Gewährung einer Krankenrente bean⸗ sprucht. [2180].

Ist die Vorbereitung und Begutachtung der Anträge auf Leistungen der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung Organen einer Sonderanstalt übertragen, so ist es ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn das nämliche Organ über die Rentenanträge entscheidet. [2181].

Der Beschlußsenat hat folgende Grundsätze aufgestellt:

1) Eine Entscheidung des Versicherungeamts über die Wahl des Kassenvorstands 33 der Reichsversicherungsordnung) kann von bei der Kasse beteiligten Arbeitgebern, die nicht dem Ausschuß angehören, nicht angefochten werden.

2) Das Oberversicherungsamt äbt Aufsichtsrechte über die Krankenkasse, abgesehen von den §§ 372 bis 375 der Reichsversiche⸗ rungsordnung, nur als Beschwerdeinstanz aus 12182].

Die während des gegenwärtigen Krieges in landwittschaftlichen Betrieben oder ihren Nebenbetrieben beschäfrigten russisch⸗polnischen Arbeiter sind nicht berechtigt, der Krankenversicherung nach § 176 der Reichsversicherungsordnung freiwillig beizutreten. [2183.])

Ueber einen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge ist auch dann im Verfahren nach § 405 Ahs. 2 der Reichspersicherungsordnung zu entscheiden, wenn bereits rechtskräftig feststeht, daß der Rück⸗ fordernde weder versicherungspflichtig noch ⸗berechtigt war. [2186.]

Bei Anträgen auf Grund des § 520 Abs. 1 der Reichsver⸗ sicherungsordnung braucht der Beitritt zur Ersatzkasse nicht bereits bei Einreschung des Antrags nachgewiesen zu werden. [2185.]

Der Vorsitzende einer Krankenkasse ist zur Verhängung von Strafen gemäß § 529 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung jeden⸗ falls dann nicht befugt, wenn die Satzung ihn dazu nicht ausdrücklich ermächtigt. Eine solche Ermächtigung kann nicht schon daraus her⸗ geleitet werden, daß ihm nach der Satzung die gerichtliche und außer⸗ gerichtliche Vertretung der Kisse übertragen ist. [2186]

Die im Kriege von der Militärverwaltung auf Grund eines Privatdienstvertrags gegen Entgelt nicht nur vorübergebend beschäftigten Befestigungsarbeiter (sog. Armierungsarbeiter) unterliegen der In⸗ validenversicherungspflicht. [2187.]

Die im Dienste der freiwilligen Krankenpflege im Kriege gegen Söegt erhn Schwestern unterliegen der Invalidenversicherungs⸗ pflicht. [2188.)

Die während des gegenwärtigen Krieges in landwirtschaftlichen Betrieben oder ihren Nebenbetrieben beschäftigten russisch⸗polnischen Zeitarbeiter unterltegen nicht der Invalidenversicherungspflicht. [2189.])

Es folgen Uebersichten über die Zahl der im Jahre 1915 vereinnahmten Wochenbeiträge und Zusatzmarken, über die Zahlungen der 31 Versicherungsanstalten aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über ihre Leistungen an Hinterbliebene in den Monaten Januar und Februar 1916 und über den Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten Februar und März 1916. 8

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1002 und 1003 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die 548. Verlustliste der preußi⸗ schen Armee, die 396. Verlustliste der württembergischen Armee und die 271. Verlustliste der bayerischen Armee.

Der Ministerpräsident Graf von Hertling ist, wie die „Correspondenz Hoffmann“ meldet, von seinem kürzlichen Un⸗ wohlsein vollständig wieder hergestellt und hat die Leitung der Geschäfte des Ministeriums des Aeußern wieder in vollem Umfange übernommen. Gestern wohnte er einer unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Königs in der Residenz ab⸗ gehaltenen Sitzung des Staatsrates bei.

Sachsen.

Die türkischen Abgeordneten, die vorgestern abend auf ihrer Rundreise in Dresden angekommen sind, wurden gestern mittag von Seiner Majestät dem Könige im Residenzschlosse empfangen. Nach dem Empfang fand beim Minister des Aeußern Grafen Vitzthum von Eckstädt eine ee. statt, an der außer den türkischen Gästen die ie begleitenden Herren vom Auswärtigen Amte, ferner die Staatsminister, der Oberbürgermeister von Dresden, der Präsident der Zweiten Kammer und der türkische Konsul teilnahmen. Bei der Tafel begrüßte der Staatsminister Graf Vitzthum von Eckstädt die türkischen Gäste mit einer Ansprache, auf die der Vizepräsident der türkischen Kammer Hussein Djahid⸗Bei erwiderte.

1A.“

iffer an, unter der diese in den „Amt⸗ ichen Nachrichten veröffentlicht sind. 1

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r 1915 bei den Trägern der In⸗

Oesterreich⸗Ungarn. 8

Der 60. Geburtstag des Feldmarschalls Erz⸗ herzogs Friedrich wurde vorgestern im Hauptquartier feierlich begangen. Am Vorabend nahm der Erzherzog die Huldigung der dienstfreien Offiziere und Beamten des Armeeoberkom⸗ mandos unter Führung des Generalftabschefs Conrad von Hoetzendorf entgegen. Am Sonntag vormittag fanden sich zur Beglückwünschung die Generale ein, die dem Armeeoberkommando zugeteilten Herren der deutschen Militärmission und der bul⸗ garischen Armee sowie die Vertreter der staatlichen, der Landes⸗ und Gemeindebehörden. Sodann huldigte der Erzherzog ein Fest⸗ zug vor dem erzherzoglichen Schloß. ge eine Ansprache des Bürgermeisters erwiderte der Erzherzog mit Worten herzlichsten Dankes für die Huldigung und gab seiner besonder en Freude Aus⸗ druck, diesen Tag inmitten der Bevölkerung zu bepehen, die sich stets durch hohe patriotische Gesinnung ausgezeichnet und jetzt während des gewaltigsten aller Weltkriege wieder gezeigt habe, was Vaterlandsliebe, Treue und Tapferkeit zu leisten vermögen. Der Erzherzog schloß mit dem Wunsche auf einen baldigen, lange Jahre hinaus gesicherten Frieden nach Niederringring der Feinde. Die Rede wurde mit stürmischem Hochrufe aufge⸗ nommen, denen neuerliche begeisterte Kundgebungen für den

mandanten vorbeizog.

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Großbritannien und

Der Staatssekretär des Innern Samuel hat sich nach Irland begeben; auch Sir Edward Carson ist nach Irland⸗ gefahren, um mit den Vertretern von Ulster Rücksprache zu nehmen.

Im Unterhause erklärte der Staatssekretär des Innern Samuel nach einem verspätet eingetroffenen Bericht des „W. T. B.“ vom 1. d. M. auf eine Frage, die Regierung betrachte es als eine Sache von größter Bedeutung, daß Ausländer aus verbündeten Staaten, die in Eng⸗ land leben, in eine der verbündeten Armeen ein⸗ treten. Die Regierung habe sich mit den verbündeten Re⸗ gierungen ins Benehmen gesetzt, die ihre Staatsangehörigen für den Heeresdienst zu reklamieren wünschen, und das englische Kriegsamt habe ihre Einstellung in die englische Armee in Aussicht genommen. Der Minister erklärte es für eine grobe Uebertreibung, daß 200 000 Ausländer militärfähigen Alters sich in England befänden. MeNeil (Unionist) be⸗ merkte, daß, wenn auch die Zahl übertrieben sei, sich doch an einigen Orten sehr viele solcher Ausländer aufhielten, die das Gefühl der Engländer dadurch verletzten. Samuel antwortete, das sei allerdings der Fall, und daher lege die Sache Bedeutung bei.

Der Reichsrat hat die von der Rechten vorgeschlage Kriegsgewinnsteuer mit 70 gegen 43 Stimmen ab elehnt

Niederlande. Im Monat Mai wurden an der niederländischen Küste 32 Minen angespült, wovon 17 englischer, 11 deutscher und 4 unbekannter Nationalität waren.

91b1 Der Reichstag faßte gestern über die verschiedenen Verteidigungsfragen Beschluß. In Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage wurden sür dieses Jahr 75 Millionen Kronen zur Neutralitätsverteidigung bewilligt. Ferner beschloß der Reichstag die Bewilligung von sofort verfügbaren Mitteln für gewisse besonders dringende Verteidigungszwecke und sprach außerdem auch die Hoffnung aus, daß gewisse andere Ver⸗ teidigungsbedürfnisse baldigst gebührend vorbereitet und geprüft werden. Während der Debatte wurde von verschiedenen Parteien betont, daß durch den Beschluß der Wille Schwedens, sein Selbstbestimmungsrecht und seine Neutralität zu verteidigen,

ausgesprochen werde. Türkei.

DDer Verteidiger von Adrianopel während des Balkan⸗ krieges Schukri Pascha ist in Konstantinopel gestorben.

Griechenland.

Die griechische Regierung wird dem „Secolo“ zufolge wegen der Verhängung des Belagerungszustandes über Saloniki Einspruch erheben. Der telegraphische Verkehr zwischen Saloniki und Griechenland ist unter der Zensur der Verbündeten wiederhergestellt worden. 1

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Parlamentsbericht.*)

G Der Schlußbericht über die gestrige Si ung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.

„Auf der Tagesordnung für die heutige (60.) Sitzung des Reichstags, welcher oer Stellvertreter des Reichskanzlers und Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister von Jagom, der Staatssekretär des Reichspostamts Krätke und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco bei⸗ wohnten, standen zunächst 4 Anfragen.

Abg. Stadthagen (Soz. A.⸗G.) fragt: Von der Polizeibehörde für Berlin⸗Friedrichsfelde ist die Abhaltung einer öffentlichen, für den 31. Mai geplanten Versammlung mit einem Referat über die Lebens⸗ mittelfrage versagt, weil nach den vom Oberkommando in den Marken aufgestellten Grundsätzen öffentliche Versammlungen polltischer Vereine oder diesen gleichzuachtender Vereinigungen in keinem Falle gestattet werden dürfen. Ist der Herr Reichskanzler bereit, auf Aufhebung solcher durch den Oberbefehlshaber in den Marken angeordneten Be⸗ schränkungen des reichsgesetzlichen Versammlungsrechts hinzuwirken und Maßnahmen zu treffen, die es der Bevölkerung ermöglichen, in öͤffent⸗ lichen Versammlungen gegen die Zurückhaltung und Preissteigerung von Lebensmitteln und für Uebernahme der Produktion der Nahrungs⸗ mittel durch das Reich Stellung zu nehmen

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Die Ge⸗ nehmigung zu der von dem Sozialdemokratischen Wahlverein Kreis Niederbarnim auf den 31. Mat 1916 für Berlin⸗Friedrichsfelde angemeldeten Versammlung, in der über Lebensmittelfragen Bericht erstattet werden sollte, ist nicht erteilt worden, weil öffent⸗ liche Versammlungen politischer Vereine oder diesen gleichzu⸗ achtender Vereinigungen im Bereiche des Oberkommandos in den Marken grundsätzlich nicht gestattet werden. Dieses Verbot wird allen Parteien gegenüber in gleicher Weise gehandhabt. Der Herr Reichskanzler ist nicht bereit, 8 Aufhebun 8 grundsätzlichen Anordnung des Oberkommandos in den Marken hinzuwirken. Der Genehmigung von öffentlichen Versammlungen zur Beratung von

) Ohne Gewähre

S

Erzherzog folgten, als der Festzug vor dem Armeeober kom⸗

Regierung der

1116“

ngriff,

1 zagen stehen, wenn sie nicht vp 552 allgemeine Vorschriften des Obekommandos nicht Voraussetzung für ihre Genehmtqaung im Emzelfalle ist, daß Aöhaltung die öffentliche Ruhe, Sicherheit oder Ordnung Fährder wird. sähec ulz. Erfurt (Soß) fragt: Durch die mllitärlsche eitung und den damit zusammenhängenden Antrag Hauptausschusses, ferner durch die Novelle zum Reihe von Schul⸗ und Jugendbildungsfragen n, deren vorsichtige und sachkundige Lösung ie zukünftigen wirtschaftlichen und kulturellen Auf⸗ des Deutschen Reiches von großer Wichtigkeit ist. Herr Reichskanzler bereit, bald nach Beendigung des und vor Inangriffnahme irgend welcher Maßnahmen auf dem der Schul⸗ und Jugendgesetzgebung einen Ausschuß zu berufen, engesetzt aus Vert⸗etern der staatlichen und gemeindlichen plitik, der pädag ogischen Theorie und Praxis und aus sonstigen en Sachverstäadigen, der die Fragen in ihrer Gesamtheit zu und sich üher etwaige gesetzgeberische Schlußfolgerungen für ch gutachtl'ch zu äußern hat? kektor iw Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Die Anfrage eine Auskunft nicht über Tatsachen, wie dies § 31a der Ge⸗ ronuvng des Reichstags vorsieht, sondern über eiwaige spätere n der Reichsleitung. Sie betrifft aaßerdem Gegenstände, die ir Zuständigkeit des Reichs gehören. In Uebereinstimmung er Erklärung, die der Stellvertreter des Reichskanzlers am 1 1912 hier abgegeben hat, ist daher der Herr Reichskanzler i der Lage, die Anfrage zu beantworten. se dritte Anfrage ist von dem Abg. Jäckel (Soz.) eingereicht. üsident Dr. Kämpf: Ich bin zu der Auffassung gekommen, diese Anfrage zulassen mußte. bg. Jäckel fragt: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß eis in Schlesien jugendliche Textilarbeiterinnen 1) zu schweren en im Steinsetzgewerbe und in der Landwrrtschaft Androhung der angehalten werden, ß die betreffenden Arbeiterinnen durch die Entfernung er Heimat der elterlichen Fürsorge entzogen und 3) durch das menarbeiten mit ausländischen Arbeitern und Kriegegefangenen durch die Unterbringung in primit ven Lagerstätten der Gefahr e Schädiguang ausgesetzt werden? Was gedenkt der Herr kanzler zu tun, um die Textilarbeiterinnen vor den geschilderten ten undo gegen das Vorgehen der in Betracht kommenden Be⸗ zu schützen? Unisterialdirektor Dr. Caspar: Dem Herrn Reichskanzler ist hekannt, daß Mißstände, wie sie in der Anfrage erwähnt werden, slich bestehen. Es werden alsbald Ermiftlungen eingeleitet .Sollte sich ergeben, daß Mißstände vorliegen, so wird für fe gesorgt werden. bg, Jäckel will eine Ergänzungsfrage stellen, wird aber von hräsidenten unterbrochen und darauf aufmerksam gemacht, daß es er um eine neue Anfrage handelt. Abg. Bassermann (nl.) fragt: Es ist mitgeteilt worden, daß Porlugiesische Regierung die Ausweisungen aller nicht militär⸗ igen Deutschen, die Internierung der Militärpflichtigen und die agnahme des gesamten deutschen Eigentums angeordet hat. Ist err Reichskanzler in der Lage und bereit, über die seitens der ger Regierung getroffenen Maßnahmen nähere Mitteilung en? Duektor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Die portugiesische nung hat in der Tat für Portugal die Int rnierung der männ⸗ Deutschen zwischen 16 und 45 Jahren und die Ausweisung der n Deutschen angeordnet; in den portugiesischen Kolonien nach den hier vorliegenden Nachrichten sämtliche Deutsche iert worden. Die deutsche Regierung hatte der portugiesischen ung vorgeschlogen, die beiderseitigen Angehörigen in Frei⸗ zu lassen, auch ihrer Abreise kein Hindernis in den Weg gen. Sie hat vor kurzem eine alsbaldige Antwort auf diesen blag verlangt und wird, wenn diese richt in nächster Zeit bt, gegen die Portugiesen in Deutschland, denen bereits die se untersagt ist, mit entsprechenden Vergeltungsmaßnahmen vor⸗ Die portugiesische Regierung hat ferner ia Nachahmung der chen und französischen Gesetzgebung jeden Handelsverkehr mit schland oder mit deutschen Reichsangehörigen versagt, auch das ttugal befindliche Vermögen von Deutschen mit Beschlag belegt unter Sequester gestellt. Die deutsche Regierung hat bereits artige Vergeltungsmaßregeln getroffen, die im Reichs⸗Gesetzblatt entlicht sind.

(Schluß des Blattes.)

4 des gesetz sind eine * en worden,

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, effend die Feststelung eines Nachtrags zum Reichs⸗ zhaltsetat für das Rechnungsjahr 1916, zur ver⸗ ingsmäßigen Beschlußfassung zugegangen. Nach diesem zentwurf soll der Reichskanzler ermächtigt werden, zur reitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe zwölf Milliarden Mark im Wege des Kredits flüssig nachen. Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschrei⸗ hen und Schatzanweisungen sowie die etwa zugehörenden tscheine können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf üb öö“ Währungen sowie im Ausland zahlbar ellt werden.

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Ge⸗ er Oberjustizrat Viereck (freikons.), Präsident des Land⸗ chts I in Berlin, Vertreter der Kreise Filehne, Czarnikau, mar i. P. und des Stadtkreises Schneidemühl, ist am h. M. gestorben.

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 5. Juni. Westlicher Kriegsschauplatz.

(W. T. B.)

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1Die Engländer schritten gestern abend erneut gegen die

ihnen verlorenen Stellungen südöstlich von Ypern zum der im Artilleriefeuer zusammenbrach. nso scheiterte ein nach Gasvorbereitung nnternommener hichicher französischer Angriff bei Prunay in der mpagne. Auf dem Westufer der Maas bekämpfte unsere Artillerie gutem Ergebnis feindliche Batterien und Schanzanlagen; nzösische Infanterie, die westlich der Straße 1 nes gegen unsere Gräben vorzukommen versuchte, wurde ückgeschlagen. Auf dem rechten Ufer dauert der erbitterte Kampf ischen dem Caillette⸗Walde und Dam loup mit un⸗ inderter Heftigkeit an. Der Feind versuchte, uns die in letzten Tagen errungenen Erfolge durch den Einsatz von fanteriemassen streitig zu machen. Die größten Anstren⸗ gen macht der Gegner im Chapitre⸗Walde, auf dem amin⸗Rücken (sfüdwestlich vom Dorf Vaux) und in der gend südöstlich davon. Alle G Gegen⸗ griffe sind restlos unter den schwersten feindlichen

litischen Vereinen nördlich von Arras, östlich von Albert und bei Altkirch

eutsche Erkundungsabteilungen drangen an der Yser,

in die feindlichen Stellungen ein; sie brachten 30 Franzosen, 8 Belgier und 35 Engländer unverwundet als Gefangene ein; ein Minenwerfer ist erbeutet.

Im Luftkampf wurde über dem Marre⸗Rücken, über Cumisres und Fort Souville je ein französisches Flugzeug zum Absturz gebracht.

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplaz. Nichts Neues. Die Kämpfe unserer Flieger im Monat Mai waren erfolgreich. Feindliche Verluste: 8 Im Luftkampf . . . .. . 36 Flugzeuge durch Abschuß von der Erde. . 9 Flugzeuge durch unfreiwillige Landung hinter unserer Linie . . . .. 2 Flugzeuge 47 Flugzeuge. Eigene Verluste: Im Luftkampf . . . . . . 11 Flugzeuge Durch Nichtrü 4 5 Puazeuge .“ 16 Flugzeuge. Hhberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 6. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Auf dem östlichen Maasufer wurden die Stellungen tapferer Ostpreußen auf dem Fumin⸗Rücken im Laufe der Nacht nach ernenter sehr starker Artillerievorbereitung wiederum viermal ohne den geringsten Erfolg angegriffen; der Gegner hatte unter unserem zusammenwirkenden Artillerie⸗ Sperrfeuer, Maschinengewehr⸗ und Infanteriefeuer besonders schwere Verluste.

Im übrigen ist die Lage unverändert.

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz

An deutscher Front keine besonderen Ereignisse. Oberste Heeresleitung.

Wien, 5. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Der seit längerem erwartete Angriff der russischen Süd⸗ westheere hat begonnen. An der ganzen Front zwischen dem Pruth und dem Styr⸗Knie bei Kolki ist eine große Schlacht entbrannt.

Bei Okna wird um den Besitz unserer vordersten Stellungen erbittert gekämpft. Nordwestlich von Tarnopol gelang es dem Feinde, vorübergehend an einzelnen Punkten in unsere Gräben einzudringen. Ein Gegenangriff warf ihn wieder hinaus. Beiderseits von Kozlow (westlich von Tarnopol) scheiterten russische Angriffe vor unseren Hinder⸗ nissen, bei Nowo Alexiniec und nordwestlich von Dubno schon in unserem Geschützfeuer. 3

Auch bei Sapanow und bei Olyka sind heftige Kämpfe im Gange.

Südöstlich von Luck schossen Flieger ab.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Raum östlich des Astico⸗Tales war die Gefechts⸗ tätigkeit gestern im allgemeinen schwächer. Südlich Posina nahmen unsere Truppen einen starken Stützpunkt und wiesen mehrere Wiedergewinnungsversuche der Italiener ab. Oestlich des Astico⸗Tales erstürmte unsere Kampfgruppe auf den Höhen östlich von Arsiero noch den Monte Panoccio (östlich von Monte Barco) und beherrscht nun das Val Cannaglia.

Gegen unsere wieder einige Angri

wir einen feindlichen

Front südlich des Grenzecks richteten sich 4* die sämtlich abgeschlagen wurden. An der küstenländischen Front schoß die italienische

Artillerie mehr als gewöhnlich. Im Dober do⸗Abschnitt betätigten sich auch feindliche Infanterieabteilungen, deren Vor⸗ stöße jedoch rasch erledigt waren.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

r Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Berlin, 6. Juni. (W. T. B.) Engländer, die von der deutschen 5. Torpedobootsflottille während der Seeschlacht vor dem Skagerrak aufgefischt wurden, haben ausgesagt, daß der Schlachtkreuzer „Prinzeß Royal“ schwere Schlagseite gehabt habe, als die „Queen Mary“ im Gefecht mit der deutschen ersten Auftlärungsgruppe und ast gleichzeitig der kleine Kreuzer „Birmingham“ sanken; seien an diesem Teile des Gefechts alle fünf Ueberdreadnoughts der „Queen Elizabeth“⸗Klasse beteiligt gewesen. Andere englische Gefangene, welche von der deutschen 3. Torpedobootsflottille gerettet wurden, aben unabhängig von einander und unter schriftlicher Be⸗ seitums ausgesagt, daß sie das Sinken des „Warspite 1 des „Schlachtkreuzers Prinzeß Royal und von Turbulent“, „Nestor“ und „Alcaster“ mit Sicher⸗ eit gesehen hätten. Von einem deutschen U⸗Boot ist 90 See⸗ meilen östlich der Tyne⸗Mündung nach der Seeschlacht vor dem Skagerrak ein Schiff der „Jronduke“⸗Klasse mit schwerer Schlagseite und mit sichtlich viel Wasser im Vor⸗ schiff mit Kurs auf die englische Küste gesichtet worden. Dem Unterseeboot gelang es wegen ungünstiger Stellung zu dem Schiff und wegen schwerer See nicht, zum Schuß zu

kommen. Verlust an Menschenleben während

Der englische 5 1 der Seeschlacht 88 dem Skagerrak wird auf über 7000

geschätzt.

44 desZentralblatts der Bauverwaltung“, beraus⸗ 8 Wiis ernn der öffentlichen Arbeiten, vom 31. Mat hat sblechm Inhalt: Ein Soldatenfriedhof hinter der Front. Der Schleusenkanal vom Wasbingtonsee zum Puget⸗Sund. Vermischtes: Vorträge über Denkmalpflege. und Museumskunde im Matn⸗ und Taubertal. Stiftungen zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse Underreicher Familien, insbesondere von Krie steilnehmern. Besuch

Kunst und Wissenschaft. Das menschlich⸗ Ohr

Das Ohr und die Schallwellen. Olb gehort, wie unsere Sennesorgane überhaupt, zu den empfiadlichsten Instrumenten, die auch auf ganz geringe Reize uns schon 8— Wahrnehmung vermitteln. Bei den Schallwellen ist füͤr die Stärke der Bewegung und damit auch für die Stärke ker Emrfindung die Schwingungsweite der einzelnen Teilchen maßgebend, die im a loe⸗ meinen recht gering ist. Während bei den tiefen Tönen die Wellen⸗ länge mehrere Meter beträgt, bei den hohen Tönen nur wenige Zenli⸗ meter, umfaßt die Abweichung der einzelnen hin und her schwebenden Teilchen aus der Gleichgewichtslage stets nur wenige Millimeter und sinkt vielfach bis auf ganz germge Bruchteile eines Millimeters herunter. Aber selbst wenn diese Schwingungsweite bis auf den millionsten Teil eines Milligramm herabgesunken ist, wird der zarte Ton noch vom Ohr vernommen. Hiernach wied die Empfiadung duch eine so geringe Energie hervorgerufen, daß mit der Energte, die man bei der Abkühlung eines Gramm Wassers um einen Grad als Waͤrme erhält, falls man sie in einen elektrischen Strom umwandelie und einem Telephon zuführte, diese geringe Wärmemenge 10 000 Jahre lang einen hörbaren Ton erzeugen könnte. Freilich ist es sehr gut, daß das Ohr durch so geringe Energiemenge erregt wird, denn wenn wir in unsere Musikinstrumente auch manchmal ganz gewaltige Energiemengen hineingeben, wenn wir mit voller Lungenkraft blasen oder mit großer Kraft die Tasten anschlagen ocer die Seiten streichen, so setzt sich doch nur ein ganz geringer Teil dieser Energie in Schallschwingungen um. Der sogenannte Nutz⸗ effekt unserer Musikinstrumente ist, wie Piofessor Max Wien bei einem Vortrag üter die Messung der Tonstärken in der deutschen physikalischen Gesellschaft vor kurzem auseinandergesetzt bat, gan außerordentlich gerin,, bei der Klarinette z. B. beträgt er nur 0,004, bei der Violine gar nur 0,0005, d. h. bei der Klarineite setzt sich nur der 250., bei der Violine gar nur der 2000. Teil der aufgewandten Energie in Schallschwingungen um. Der Klang ist bei unseren Musikinstrumenten also, wie Wien sich ausdrückt, eigentlich nur eine zufällige Nebenerscheinung, und wir sind daher noch weit davon ent⸗ fernt, Töne zu erzeugen, deren Energie etwa dazu ausreichen würde, die Mauern von Jericho auch nur merkbar zu erschüttern, geschweige umzuwerfen. In dieser Tatsache niegt einer der Gründe dafür, daß exakte Messungen von Tonstärken so überaus schwierig sind, und doch bedarf dies Geviet sehr dringend weiterer Durcharbeitung nicht nur aus rein wissenschaftlichen, sondern auch aus prattischen Gründen. Bei Schwerhörigen ist es 1. B. eine der wichtigsten Aufgaben des Arztes, den Grad der Schwerhörigkeit fest⸗ zustellen, was mangels einer exakten Methode bei der Bestimmung der Tonstärke heute meist noch in der sehr primitiven und ungenauen Weise geschieht, daß man festzustellen sucht, bis in welche Carfernung noch ein Flüstern vernommen wird. Die Zukunft wird hier wohl noch wesentliche Verbesserungen bringen.

Wohlfahrtspflege.

Die Rechtsberatung der minderbemittelten Volkskreise Deutschlands, über die das Kaiserliche Statistische Amt in einer Sonderbeilage zum Maiheft des „Reichsarbeitsblatts“ eine eingehende Statistik ver⸗ öffentlicht, bat im Jahre 1914 infolge des Krieges einen geringen Rückgang erfahren. Während 1911 im ganzen 872 Auskunftstellen 1 696 273 Auskünfte erteilten und 439 781 Schrifilsätze anfertigten, im Jahre 1912 916 Auskunftstellen 1 819 239 Auskünfie erteilten und 468 028 Schriftstücke anfertigten, im Jahre 1913 1143 Auskunft⸗ stellen 1 982 605 Auskuͤnfte erteisten und 521 322 Schriftsätze an⸗ fertigten, belief sich im Jahre 1914 die Zahl der Stellen auf 1027, die der Auskünfte auf 1 780 570 und die der Schriftsätze auf 459 765 ohne die in die Statistik nicht aufgenommene Tätigkeit der von Gemeinden und Bere eeease aller Art nur für den Krieg ein⸗ erichteten Kriegsberatungsstellen. 8 is gemeindliche und staatliche Rechtsauskunftstellen haben im Jabre 1914 336 653 Auskünfte erteilt und 57 412 Schrift⸗ sätze angefertigt. Rechtsauskunftstellen gemeinnütziger Ver⸗ einigungen sind 35 mir 201 375 Auskünsten und 35 424 Schrift⸗ fätzen aufgefü—hrt. Dem Verband der deutschen gemein⸗ nützigen und unparteiischen Rechtsauskunftstellen (Sitz Lübeck) gehören fast alle gemeindlichen und staatlichen sowie Rechts⸗ auskunftstellen der gemeinnützigen Vereinigungen, ferner einige Rechtsauskunftstellen für Frauen, Auskunftstellen von Arbeltgebern und von Privatangestelltenveretnigungen, ländliche und kat holische Rechtsauskunftstellen an, die durch ihn die Vertretung bei dem Reichs⸗ versicherungsamt vornehmen lassen. Nach einer Uebersicht üͤber die Tätigkeit des Verbandes in der Zeit von Oktober 1913 bis April 1915 betrug die Zahl der ordentlichen Mitglieder, d. h. derjenigen, die besondere Rechtsauskunftstellen unterhalten, am Schlusse der Be⸗ richtszeit 202, die der außerordentlichen Mitglteder, die Auskunftstellen errichten oder die Bewegung fördern wollen, 216 Nach Ausbruch des Krieges besonders suchte der Verband die Gemeindevertretungen zur Errichtung unparteiischer Rechtsauskunftstellen anzuregen und bot seine Unterstützung hierfür an. Namentlich war er 1914 um die Ausbreitung der gemeinnützigen Rechtsauskunft auf dem Lande bemüht. Bei einer Umfrage des Verbandes über die Tältigkeit der Rechts⸗ auskunftstellen während des Krieges ergab sich eine bedeutende Zu⸗ nahme der Zahl der beratenen weiblichen Personen. Während tmn Jahre 1913/14 die weiblichen ungefähr 38 v. H. der Gesamtzahl der beratenen Personen ausmachten, stieg das Verhältnis im Jahre 1914/15 auf 51 v. H. Auf die Frage nach der Schlichtungstätigkeit ist von der Mehrzahl der Rechtsauskunftstellen geantwortet worden, daß in allen Fällen der Versuch eines gütlichen Ausgleichs gemacht werde, wenn nur geringe Aussicht auf Erfolg bestehe. Vergleichbare zahlenmäßige Angaben über diese Tätigkeit liegen nur von 21 Rechts⸗ auskunftstellen vor. Diese haben von August 1914 bis April 1915 3586 Schlichtungsversuche angestelt (gegen 3142 in den entsprechenden Monaten von 1913/14); hiervon haben 2667 (1913/14 1821) zur Einigung geführt. In einer großen Zahl von Städten sind besondere Einigungsämter geschof n worden, die zum Teil mit den Rechtsauskunftstellen verbunden sind oder mit ihnen zusammen arbeiten. Rechtsauskunft⸗ und Schutz⸗ stellen für Frauen, die von Frauenvereinigungen eingerichtet sind, bestanden 109; die 103 Stellen, von denen zahlenmäßige Angaben vorliegen, haben im Jahre 1914 74 363 Auskünfte erteilt und 16 103 Schriftsätze angefertigt. Außer diesen Rechtsauskunftstell:n sind noch andere ausdrücklich für Frauen bestimmt. Die Mehrzahl der Rechtsauskunftstellen für Frauen sind dem Rechtsschutz⸗ verband für Frauen (Sitz Halle) angeschlossen. Nach dessen Jahresbericht ven 88 je für das Jahr 1914 be⸗ en, 57 623 Rechtefälle erledigt. . tichtep⸗ EEbbö“ der Gewerkschaften Deutsch lands hat für 1914 über 126 Arbeitersekretariate und über 180 Aus⸗ kunftstellen der Gewerkschaftekartelle berichtet. Von 124 Arbeiter. sekretartaten, die zahlenmäßige Angaben machten, wurden 692 590 Auskünfte mündlich oder schriftlich erteilt und 180 361 Schitftsätze angefertigt. Von den 180 Auskunftstellen haben ,24 zahlenmäßige Angaben nicht geliefert; die übrigen Stellen erteilten 42 221 Aus⸗ künfte und fertigten 15 953 Schriftsätze an. Auskunfterteilung und Rechtshilfe betrafen bürgerliches Rechrt 202 003, darunter Mietrecht 44 408, Sachenrecht 36 132. Familienrecht 33 697, Zivilprozeßrecht 30 697, Strafrecht 33 349, Unterstützung der Familien der Kriegsteilnehmer 18 080, Privatversicherung 10 494 Fälle; von den Schriftsätzen bezogen sich 59 566 auf Arbeiter⸗ versicherung, 14 849 auf Arbeits⸗ und Dienstverträge, bürgerliches Recht, 37 135 auf Gemeinde⸗ und Staatsangelegenheiten, 7230 auf Strafrecht, 7812 auf Unterstützung der Familien von Kriegs⸗ teilnehmern und 14 102 auf sonstige Sachen. Persönliche Ver⸗ tretungen wurden in 6178 Fällen vorgenommen, davon vor Ver⸗

der Technischen Hochschule in Graz. Achesbuchse mit Oelumlauf

erlusten abgewiesen.

und einer Klärvorrichtung.

8 5.

vor Amtsgerichten 734, vor Verwaltungsbehörden und ⸗gerichten 227,

9 . 8

Von den Fällen der

27 677 auf

sicherungsämtern 434, vor Oberpersicherungsämtern 3567, vor Landes. versicherungsämtern 402, vor Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichten 796,