1916 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel- vom 23. 9. 15 (RGBl. S. 603) ist dem Autoführer Gottfried Klaps, geboren am 7. November 1871 in Breyell, zurzeit Düsseldorf, Kronprinzen⸗ straße 116, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, insbesondere des Handels mit Oel und Oelersatz, für das gesamte Reichsgebiet verboten

worden. Düsseldorf, den 6. Juni 1916. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbü

eister. J. V.: Dr. Lehr

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Juni 1916

In der am 8. Juni unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen an Kriegsteilnehmer, der Entwurf einer Verordnung, betreffend Aenderungen der Verordnungen über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der nicht recht⸗ zeitigen Zahlung einer Geldforderung sowie eine Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. Folgenden Gesetzentwürfen wurde in der vom Reichstag beschlossenen Fassung zugestimmt: dem Entwurf eines Gesetzes über Kapitalabfindung an Stelle von Kriegsversorgung, dem Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend Renten in der Invalidenversicherung, dem Ent⸗ wurf einer dritten Ergänzung des Besoldungsgesetzes, dem Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung der Tabak⸗ abgaben, dem Entwurf eines Frachturkundenstempelgesetzes, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine mit den Post⸗ und Tele⸗ graphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe, sowie den Gesetzentwürfen, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats und des Haushaltsetats der Schutzgebiete für 1916. Demnächst wurde über verschiedene Eingaben Be⸗

schluß gefaßt.

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Der Königlich schwedische Gesandte Graf Taube hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Baron von Essen die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden beschlossen, die den Schutz der durch den Krieg in Mitleiden⸗ schaft gezogenen Haus⸗ und Grundbesitzer über den bisherigen gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert. Die Bekanntmachung

tritt laut Meldung des „W. T. B.“ an die Stelle der Ver⸗ 88 ordnung, betreffend die Bewilligung von Zahlungsfristen bei Hypotheken und Grundschulden (RGBl. 1915, S. 293), und der Verordnung über die Ceeann des Zuschlages bei der

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wangsversteigerung von Gegenständen des unbeweglichen ermögens vom 10. Dezember 1914, die aufgehoben worden sind. Durch die Verordnung wird zunächst (mit Rücksicht auf die erhebliche Dauer des Krieges und ihre Begleiterscheinungen im städtischen Immobilarwesen) die Länge der vom Gerichte zu be⸗ willigenden Zahlungsfrist ausgedehnt. Sie kann jetzt für das Kapital der Hypothek oder Grundschuld oder die Ablösungs⸗ summe der Rentenschuld bis zu einem Jahre, für Zinsen und andere Nebenleistungen bis zu sechs Monaten bemessen werden (bisher sechs, bezw. drei Monate). Damit Härten, die sich aus der Verlängerung der Frist für den Gläubiger ergeben mögen, vermieden werden können, kann die Fristbestimmung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z. B. Erhöhung des Zins⸗ ußes) abhängig gemacht werden.

Bisher war bei vollstreckbaren Hypothekenforderungen die Fristbewilligung nur im Wege einer Einstellung der Zwangs⸗ vollstreckung also durch eine Maßnahme von rein prozessualer Bedeutung möglich. Nach der neuen Verordnung kann auch bei vollstreckbaren Hypothekenforderungen eine materielle Zahlungsfrist gewährt werden, die wie eine vom Gläubiger bewilligte Stundung wirkt, also vor allem den Eintritt von Verzugsfolgen verhindert. Die Entscheidung erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück belegen ist. Auch bei der Bewilligung von Zahlungsfristen für Hypothekenschulden außerhalb eines Rechtsstreits soll künftig der dingliche Gerichtsstand maßgebend sein (bisher das Amts⸗ gericht, bei dem der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichts⸗ stand hat). Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung für den Schuldner.

Die Bewilligung von Zahlungsfristen soll, mwenn Billig⸗ eitsgründe vorliegen, in Zukunft auch bei Hypotheken zulässig sein, die nach dem 31. Juli 1914, also nach Kriegsausbruch, entstanden sind. In der Hauptsache ist dabei an Fälle gedacht, in denen Personen während des Krieges zur Verhütung eigener Verluste genötigt waren, ein Grundstück zu erstehen, ohne dabei das Bargebot berichtigen zu können.

Für Kapitalschulden kann die Bewilligung einer Zahlungs⸗ frist mehrfach ersolgen, für Zinsen und sonstige Nebenleistungen nur einmal. Der Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist darf, wie die Verordnung ausdrücklich bestimmt, bei Kapital⸗ schulden nicht deshalb abgelehnt werden, weil anzunehmen ist, daß der Beklagte nach Ablauf der Frist zur Befriedigung des Klägers außerstande sein wird. .

Die Zwangsversteigerung kann auf Antrag des Schuldners für die Dauer von längstens sechs Monaten eingestellt werden, auch wenn die Bestimmung einer Zahlungsfrist abgelehnt oder nicht zulässig ist. Die Einstellung kann mehrfach erfolgen. Sie ist jedoch (damit ein unbegrenztes Anwachsen von Zins⸗ rückständen vermieden wird) auf Antrag eines Beteiligten auf⸗ zuheben, wenn ihm fällige Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen für zwei Jahre im Range vorgehen. Ebenso ist der Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung von vornherein abzulehnen, wenn fällige Ansprüche des betreibenden Gläubigers für zwei Jahre nicht gezahlt sind.

Zum Schutze der Nachhypothek ist die Bietungsgrenze, bis zu der der Zuschlag versagt werden kann, von bisher 1 der Bekanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangsversieigerung vor Gegenstän es unbeweglichen Ver⸗

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Drittel

zwei Dritteln auf drei Viertel des Werts erhöht worden.

Die Kostenvorschriften der Verordnung enthalten die neue Bestimmung, daß das Gericht dem Erleichterungen beantragenden Schuldner die Kosten auch dann aufbürden kann, wenn seinem Antrage stattgegeben wird. Dies ist aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt.

Eine andere Bekanntmachung des Bundesrats vom 8. Juni schützt die heimkehrenden Kriegsteilnehmer vor einem für ihr wirtschaftliches Fortkommen bedenklichen Zugriffe ihrer Gläubiger. Auf Antrag des Kriegsteilnehmers kann Zahlungsfrist bis zu sechs Monaten bewilligt werden auch für nach dem 31. Juli 1914, aber vor oder während der Teilnahme des Schuldners am Kriege entstandene Forderungen. Auf diese Forderungen findet auch die Verordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs⸗Gesetzbl. 1915 S. 292) Anwendung. Die Zwangsvollstreckung kann auf sechs Monate eingestellt werden; die Einstellung kann mehrfach erfolgen und ist auch zulässig, wenn eine Zahlungsfrist bereits bestimmt ist. Voraussetzung für die Zahlungsfrist sowohl für die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist, daß „die wirtschaftliche Lage des Schuldners durch die Teilnahme am Kriege so wesentlich ver⸗ schlechtert ist, daß sein Fortkommen gefährdet erscheint.“

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kann aufgehoben werden, wenn sie infolge nachträglicher wesentlicher Verände⸗ rungen der Umstände dem Gläubiger einen unverhältnismäßigen Nachteil bringen würde, insbesondere, wenn die spätere Be⸗ friedigung des Gläubigers durch andere Zwangsvollstreckungen erheblich gefährdet wird.

Als Kriegsteilnehmer gelten auch die Personen, die ver⸗ möge ihres Dienstverhältnisses, Amtes oder Berufs zu den immobilen Teilen der Land⸗ oder Seemacht gehören.

Eine dritte Bekanntmachung des Bundesrats vom 8. Juni ändert die Vorschriften der Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs⸗Gesetzbl. 1915 S. 290, 292) in einigen Punkten ab, um sie mit der Sonderregelung der ersten der vorstehend geschilderten Verord⸗ nungen (über Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) in Einklang zu bringen, bezw. um Um⸗ stimmigkeiten der Interpretation zu vermeiden.

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u““ 8s 4 2 8 Wegen der neuerdings erfolgten starken Heraufsetzung der Eisenpreise fand gestern, wie „W. T. B.“ meldet, im preußischen Handelsministerium unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers und Ministers für Handel und Gewerbe Dr. Sydow eine Aussprache mit Vertretern der Eisenindustrie statt. Hieran werden sich alsbald weitere Erörterungen im Kriegsmnisterium (Kriegsrohstoffabteilung) anschließen, die eine Nachprüfung der gegenwärtigen Preise der Walzwerkserzeugniss zum Gegenstand haben werden.

8.

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Der Lyoner Funkspruch vom Mai enthält folgende Auslassung: „Die Ausbeutung Polens. Der „Temps“ beweist zahlen⸗ mäßig, welche fürchterlichen Lasten Deutschland Polen auferlegt hat. Deutschland hat aus den besetzten Teilen Polens, die annähernd zwei des Landes umfassen, 15 Millionen Rubel monatlich Ferausgezogen. Im Jahre 1912 hat das russische Reich aus ganz olen 15 Millionen grzagen,. Wenn die deutsche Regierung, sagt das Journal, auf diese Weise die Polen ausbeuten will, so geschieht es, weil sie das Land erschöpfen will, bevor sie gezwungen wird, auf

seine Besetzung zu verzichten.“

Zur Berichtigung dieser Erfindungen wird amtlich durch „W. T. B.“ folgendes mitgeteilt:

Rußland hat in dem letzten Friedensjahre 1913 etwa 260 Millionen Rubel Einkünfte aus dem gesamten Königreiche Polen gezogen. Davon sind im Lande verblieben, ¼ sind zu allge⸗ meinen Ausgaben des russischen Staates verwendet worden.

Unter den Einkünften von 260 Millionen Rubel sind folgende Hauptzahlen zu nennen:

1) direkte Steuern (Grund⸗, Renten⸗, Gewerbesteuern) 30 Millionen Rubel, 2) indirekte Steuern (Getränke⸗, Tabak., DE111416““ J“

4) Stempelabgaben 11

Demgegenüber beziffern sich die Gesamteinnahmen der Zivilverwalrung des deutschen Generalgouvernements für ein Kalenderjahr (Januar 1915 bis Januar 1916) auf 53 Mil⸗ lionen Mark, also monatlich im Durchschnut nur auf 4 ½ Mil⸗ lionen Mark, gleich etwa 2 Millionen Rubel, und nicht auf 15 Millionen Rubel, wie der Funkspruch behauptet.

Dabei stehen

1) die direkten Steuern mit.. —. 10 Millionen Mark, 2) die indirekten Steuern mit . 1

3) die Zölle mit.. 8 8 zu Buche. 1

4) die Stempelabgaben mit.

Sämtliche Einnahmen sind nur für die Landeszwecke ver⸗ wendet worden, im wesentlichen für die Kosten der Verwaltung, für Wege⸗ und Brückenbauten. Nach Deutschland sind Gelder nicht ab⸗ geführt worden.

Auch im neuen Etatsjahr werden sämtliche Einnahmen nur für die Zwecke des Landes verwendet. Ueberweisungen an die Reichskasse sind ausgeschlossen.

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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger liegt die Ausgabe 1007 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 551. Verlustliste der preußischen Armee.

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Bayern.

Bei der Beratung des Eisenbahnetats in der Kammer der Abgeordneten teilte der Verkehrsminister von Seid⸗ lein bezüglich der Frage einer Reichseisenbahngemein⸗ schaft, wie „W. T. B.“ meldet, mit, daß die Frage zurzeit erledigt sei. Preußen habe erklärt, daß es seine Bahnen in der Hand behalten müsse, er könne für Bayern die gleiche Er⸗ klärung abgeben. Die getrennte Verwaltung der Staatseisen⸗ bahnen habe sich in Frieden und Krieg bewährt; es könne nicht die Rede davon sein, daß dabei Sonderinteressen über Reichs⸗ interessen gestellt würden.

Im Ministerium des Innern fand gestern eine längere Besprechung statt, an der der Präsident des Kriegsernährungs⸗ amts von Batocki, der Minister des Innern Dr. Freiherr von Soden, der Ministerialdirektor von Braun u. a. teilnahmen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog vollendet rgen sein 40. Lebensjahr.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Gestern fand in Wien die Taufe des vierten Kindes des Erzherzog⸗Thronfolgerpaares statt, der der Kaiser Franz Joseph, der König von Sachsen als Taufpate, sämtliche in Wien weilenden Mitglieder des Kaiserhauses, die bulgarischen Prinzessinnen Nadeschda und Eudoxia und die Hofwürdenträger beiwohnten. Der neugeborene Prinz erhielt die Namen Felix Friedrich August.

Durch Verordnung des Armeeoberkommandanten vom 5. Juni laufenden Jahres wird das Militärgouvernement Lublin auf die Kreise Chelm, Hrubieszow und Tomaszow ausgedehnt und hiermit das Gebiet des ehemaligen Gouvernements Chelm mit dem übrigen von österreichisch⸗ungarischen Truppen besetzten Teile Kongreßpolens zu einem einheitlichen Verwaltungsgebiet vereinigt.

1 Großbritannien und Irland. vG1“

Das Foreign Office teilt dem „Reuterschen Bureau“ zu⸗ folge mit, daß die Haltung der griechischen Regierung gegenüber der Lage, die sich aus der Uebergabe griechischen Gebiets an die bulgarischen Truppen ergeben hat, es für die Verbündeten notwendig gemacht habe, gewisse vorbeugende Maßregeln zu ergreifen. Die britische Regierung trifft gewisse bezüglich der Kohlenausfuhr und der griechischen Schiffahrt in britischen Häfen, um zu verhindern, daß Vorräte den Feind erreichen. über einschränkende Bestimmungen für griechische Häfen.

.“ Frankreich. „Die Kammer und der Senat haben den Gesetzentwurf über die Kriegsgewinnsteuer sowie den Entwurf über die Einführung der Sommerzeit der „Agence Havas“ zu⸗ folge angenommen. Danach wird die Zeit in der Nacht vom 14. zum 15. Juni um eine Stunde vorgerückt werden.

Der Gesamtausschuß der Parteien der Kammer hat sich in gruppenweiser Abstimmung nach der vorgestrigen Kammersitzung mit sechs Gruppen gegen vier bei zwei Ent⸗ haltungen gegen jede Geheimsitzung ausgesprochen. Geschäftsordnungskommission hat ihrerseits beschlossen, Willen

schäftsordnung für Geheimsitzungen nach dem

Rußland. Der Gehilfe des Kriegsministers, General Frolow ist zum Chef des russischen Flugwesens ernannt worden.

Der Reichsrat hat nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ eine Vorlage, betreffend die Erhebung einer außerordentlichen Kriegskopfsteuer, Russen im Alter von 20 bis 65 Jahren zehn Rubel betragen sollte, abgelehnt.

Italien.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkammer

schlug der republikanische Abgeordnete Chiesa vor, die Debatte

über den Etat des Innern zu unterbrechen, um der Regierung b utenschaft in diesem Kriege getan hat.

Gelegenheit zu geben, in einer ihr genehmen Form die er⸗ 1 Mitteilungen über die militärische Lage owie über die zur Sicherung des Sieges getroffenen Maß⸗ nahmen zu machen.

„Laut Bertcht des „W. T. B.“ schloß sich der offizielle Sozialift Modigliani, obaleich von einem anderen Standpunkt ausgehend, dem Vorschlag Chiesas an, und fügte hinzu, wenn die Regierung der Meinung sei, daß geheime Sitzungen zweckmäßig wären, würden die Sozialisten dem zustimmen. Der reformistische Sozialist Bissolatt bemerkte, daß die Regierung der Kammer über die militärische Lage nicht viel mehr sagen könnte, als was die amtlichen Heeresberichte dem Lande bekanntgegeben hätten. Italien verfüge über mehr als ausreichende Kräfte, um die Lage zu beherrschen. Bissolatt schlug daher der Kammer vor, die Arbeiten fortzusetzen, bis di⸗ Regierunqt greifbare Vorschläge mache. Der Ministerpräsident Salandra sagte: „Wir müssen uns selbst die größte äußere und innere Ruhe auferlegen. Ich freue mich, in öffentlicher Sitzung sagen zu können, daß es trotz der Schwere dieses Krieges, die wir voraus⸗ gesehen hatten, und trotz der Kraft des Feindes keinen Grund dafür gibt, daß das Land in Aufregnng gerät.“ Salandra betonte die Un⸗ zweckmäßigkeit einer überetlten Debatte und sagte, vor allem müsse das Parlament die Pflicht erkennen, dem Land Ruhe den Ereignissen gegenüber einzuflößen, da es über die materiellen sowie über die moralischen Kräfte verfüge, die nötig seien, um jenen Ereignissen die Stirn zu biten. Der Miinisterpräsident bat Chiesa, auf seinem Vorschlag nicht zu bestehen, und foörderte die Kammer auf, ihre Arbeiten fortzusetzen. Die Regierung wünsche, daß die Debatte über die vorläͤufigen Budgetzwölftel am Montag stattfinde, was somit Gelegenheit bieten werde, die allgemeine und die militärische Politik der Regterung im einzelnen zu besprechen⸗ Wenn man dann die Abhaltung von außerordentlichen Sitzungen oder die Zusammenberufung von Sonderausschüssen vorschlagen sollte, so würden diese Vorschläge von der Regterung und der Kammer gründ⸗ lich geprüft werden. Salandra schloß, indem er wiederholte, das Parlament habe die Pflicht, dem Lande ein Beispiel von moralischer Kraft zu geben, wie die Generale und Soldaten an der Front ein Beispiel von materieller Kraft gäben.

Chiesa zog seinen Antrag zurück, indem er sein Vertrauen darüber ausdrückte, daß die Regierung bald dem Parlament den von ihr gewählten Weg mitteilen werde. Damit war der Zwischenfall erledigt. Die Kammer ging zur Erörterung des Etats der Kolonien über, in deren Verlaufe der Kolonial⸗ minister Martini erklärte, daß die Verhältnisse in Tripoli⸗ tanien sich besserten. Was die Kyrenaika betreffe, so glaube er an eine baldige und völlige Befriedigung.

Niederlande.

Das Marinedepartement teilt mit, daß der des Rettungsschiffes „Atlas“, das beim Noordhinder⸗ feuerschiff stationiert war, am 7. Juni eingestellt worden ist, da die großen Dampferlinien jetzt einen anderen Weg nehmen und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen dadurch sehr vermindert ist. Den Dienst des „Atlas“ wird in Zukunft der Polizei⸗ kreuzer „Zeehond“ erfüllen, der seine besonderen Kenn⸗ zeichen als R. ttungsschiff haben wird.

Griechenlanndz. Athener Blätter berichten der „Times“ zufolge, daß die britischen Kriegsschiffe, die bei Phaleron signalisiert wurden,

Die Verbündeten beraten

vo Wortlaut ihres früheren Beschlusses, der bekanntlich die Ge⸗ der Regierung abgeändert hat, weitere Aenderungen vorzunehmen. Nach Blättermeldungen erhöhte sich die Zahl der nötigen Unterschriften auf 100. Diese betrug ursprünglich 20, dann 50.

die für jeden

kamten zu helfen, wäre eine Ermäßigung dies zurzeit nicht möglich ist, so handelt es sich darum, die lifferenz zwischen den Lebensmittelpreifen und dem Einkommen der

brieben,

Dienst

amals in dem Unterausschuß von der

n griechischen Schiffen verwehrten, e Häfen 8* Seer⸗ . 82 ühos wlasen. Man glaubt infolgedessen, daß die Blockade hon in Kraft ist. Nach der Besetzung des Forts Rupel ilten die Gesandten der Entente der griechischen Regierung it, daß die Folgen ernst sein würden, wenn den bulgarisch⸗ ulschen Truppen gestattet würde, weiter auf griechischem

1.

ehrten, in den Piräus und in Milos einzufahren oder

Varlamentsbericht.“)

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ igs, der Bericht über die gestrige Sitzung des Herren⸗ uses sowie der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des auses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und weiten Beilage.

In der heutigen (36.) Sitzung des Hauses der bgeordneten, welcher der Vizepräsident des Staats⸗ inisteriums und Minister der öffentlichen Arbeiten von reiten ba ch und der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, kaatsminister von Jagow beiwohnten, stand zunächst der ntrag der Abgg. Ahrens (Klein Flöthe) (kons.) und enossen, betreffend Kinderbeihilfen und Kriegszulagen

deewet Staatsarbeiter und Lehrer, zur eratung.

Berichterstatter „Abg. Brust (Zeutr.) empfiehlt namens des katshaushaltsausschusses die Annahme folgenden Antrags: die taatsregterung zu ersuchen, 1) die für die Bewilligung von Kriegs⸗ bilfen für Kinder festgesetzte Einkommensgrenze von 2100 (ohne schnungsgeldzuschuß) für Beamte auf 3000 (ohne Wohnungsgeld⸗ schuß) und die Unterstützungsgrenze für nicht im Beamtenverhältnis hende Angestellte sowie für Arbeiter enisprechend zu erhöben, für die unter 1 aufgeführten verbeirateten Beamten, An⸗ jellten und Arbeiter Kriegszulagen einzuführen mit der Maßgabe, sdabei Beamte mit einer Einkommensgrenze bis zu 2400 (obne sohnungsgeldzuschuß) sowie Angestellte und Arbeiter mit einer solchen b zu 2700 zu berücksichtigen sind, 3) eine den Bestimmungen I1 und 2 entsplechende Fürsorge auch den Volksschullehrern zuteil erden zu lassen. Der Berichterstatter weist auf die Notlage der reffenden Beamten und Arbeiter und darauf hin, daß viele Kommunen neits auf diesem Gebiete vorgegangen seien und der Reichstag in Postetat einen ähnlichen Antrag einstimmig angenommen habe. Akg. von der Osten (kons.): Ich kann es mir ersparen, auf n materiellen Inhalt des Antrages einzugehen. Ich möchte nur it wenigen Worten meiner Genugtuung darüber Ausdruck geben, s die Staatsregierung in weitherzigster, weitsichtigster Weise im hier unzweifelhaft hervorgetretenen Bedürfnis der Beamten⸗ aft entgegengekommen ist. Es ist nicht zu verkennen, daß deuische Vaterland wittschaftlich schwer unter sem in die Länge gezogenen Kriege zu leiden hat, aber ganz sonders hat die niedere und mittlere Beamtenschaft daran zu igen. Andere Erwerbsstände und Gruppen unseres Landes sind der Lage, sich Abhilfe zu verschaffen, so in der Steigerung rLöhne. Die Beamten aber sind auf ein Fixum angewiesen, d gerade die niederen und mittleren Beamten haben ein rum, das mit den gesteigerten Lebensmittelpreisen keineswegs Einklang steht. Wir alle wissen, wie unsere Beamten auch dieser Zeit ihre Schuldigkeit getan haben. Der Erfolg

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b große

sserer Truppen draußen im Felde ist zu einem gewissen Teile der

ganisatorischen Tätigkeit unserer gesamten preußischen Beamten zu twanken, und es ist mit besonderer Freude zu bearüßen, daß von der tzatsregierung auf Anregung des Hauses Maßregeln ergriffen den, die den Beamten das schwere Durchhalten in diesem großen iege ermöglichen. Wir wollen unsere Anerkennung aussprechen für e stille, ernste und erfolgreiche veget, ge preußische Be⸗ Zeifall. Abg. Dr. von Savigny (Zenir.): Das Jzeste Mittel, den der Lebensmittelpreise.

kamten durch entsprechende Kriegszulogen auszugleichen. Eine sondere Rücksicht verdienen die Volksschullehrer und ⸗Lehrerinnen. ber Anerkennung des Vorredners für die Beamtenschaft schließen ir uns an.

[Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Wir hätten gewünscht, ß dem Antrage eine etwas weitere Grenze gezogen werde, vfelleicht Et sich verschiedenen Angestellten, die vom Eisenbahnminister ab⸗ ingen, aus Fonds eine Vergütung gewähren.

Abg. Deltus (fortschr. Volksp.): Dem von sämtlichen bürger⸗ ben Parteten eingebrachten Antrag hat die Regierung ein Entgegen⸗ men bewiesen, welches die Beamtenschaft freudig begrüßen wird; wird auc; anerkennen, daß es an Verständnis dafür nicht fehlt, elche Schäden ihnen der Krieg in ihrer materiellen Lage ge⸗ icht hat. Die Beamtenschaft hat in dieser Kriegszeit Verhalten, würdig desjenigen des übrigen Teils des olkes, gezeigt; sie hat keine unerfüllbaren Forderungen gestellt. es haben wir in erster Linte der musterhaften Organisation der

keamtenschaft zu verdanken. Ihre Forderungen sind gewiß sehr be⸗ hiden, sie verlangt nicht einen völligen Ausgleich mit der uübergroßen kuerung; wenn die ganze Bevölkerung Opfer bringt, will auch die

amtenschaft nicht zurückstehen. Aber ein einigermaßen noch erträg⸗

ches Dasein muß sie führen können. Wenn auch nicht alle in dem usschuß vorgebrachten Wünsche erfüllt sind, ist die Regierung doch

großen und ganzen dieser Forderung weit entgegengekommen. uch den Lehrern sollten die gleichen Sätze bewilligt werden. us den großen Unterstützungsfonds, die uns zur Verfügung stehen, Uen besonders die kinderreichen Beamten, die nach dem Antrage cht berücsichtigt werden können, bedacht werden. Ebenso sollte

lan wohlwollend vorgehen bet der Einteilung der teuren und der

cht teuren Orte. Die neuen Zugeständnisse werden die Beamten⸗ paft anspornen, noch mehr als bisher ihre ganze Kraft in den ienst des Staates zu stellen, um unserem Volke das siegreiche mchhalten weiter ermöglichen zu helfen.

Abg. Leinert (Soz.): Wir hätten den Antrag auch unter⸗ - wenn er uns vorgelegt worden wäre. Wir werden dafür immen. Die btier gegebene Darstellung der Ansichten der Beamten⸗ haft über die Teurungezulagen entspricht doch nicht durchweg den fetsachen. Die Beamtenschaft ist nicht in allen Teilen damtt inverstanden, daß die Unverheirateten und die Kinderlosen berbaupt davon ausgeschlossen sind. Das ist in zahlreichen fetttionen zum Ausdruck gekommen. Die dafür nötige Aufwendung cüite eine so ungeheure Ausgabe durchaus nicht verlangt. Aber icht das Haus ist daran schuld, daß die Beamten keine höhere salage erhalten. Der Unterausschuß hat im März alle feitergehenden Wünsche abgelehnt, weil die Regierung aus⸗ kickich erklärt hatte, nicht weiter gehen zu können, und breuf verwiesen hatte, daß auch die Beamten Opfer bringen lißten. Damals lehnte die Regierung ab, den Beamten mit mehr 1b 2100 Teuerungszulagen zu bewilligen, und zwar aus im Grunde, weil es auch zahlreiche Kaufleute und Handwerker it, gleichemn Einkommen gäbe, die ebenso zu leiden hätien. liese Begründung können wir nicht gelten lassen. Ist der blaat nicht in der Lage, den kleinen Gewerbetreibenden zu hen, so ist er doch in der Lage, seinen Beamten angesichts er ubergroßen Teuerung Beihilfen zu geben. Was aber Reglerung abgelehnt wurde,

*) Ohne Gewähr

sie zu.

soll jetzt doch teilweise geschehen, und so wird die Regierung auch in der Folge von ihrem ablehgenden Standpunkt gegen die weitere Erhöhung der Teuerungszulagen weiter zurücktreten müssen. Wir hätten lieber gesehen, daß das jetzt geschäbe, wenn wir im Herbst wieder zusammenkommen, wird uns dieses Verlangen wohl in zahl⸗ reichen Petitionen bereits zum Ausdruck gekommen sein.

Abg. Dr. Rewoldt (freikons:): Die fur die Beamtenschaft in dieser schweren Zeit eingetretenen Schwierigkeiten werden unzweifel⸗ haft durch das Entgegenkommen der Regierung auf Grund des An⸗ trags gemildert werden. Es wird damit immerbin ein erhebliches Opfer gebracht. Gegen die Bemängelungen des Vorredners muß ich Einspruch erheben. Die Unverheirateten können sich besser als die Familien auf die Verhältnisse einstellen. Unkkar ist, wie es binsicht⸗ lich der Witwer gebalten werden soll. Jedenfalls können alle Teile der Regierung für ihre entgegenkommende Haltung dankbar sein.

Unterstaatssekretär Dr. Michaelis: Die Not in der wirtschaft⸗ lichen Lage unserer unteren Beamten verfolgt die Reaterug aufmerk⸗ sam. In der Rede des Abg. Leinert ist ein Widerspruch. Daß in der finanztellen Lage innerhalb des preußischen Staates eine gewisse Sicherheit eingetreten ist, das verdanken wir der Mit⸗ wirkung dieser unteren Beamten. Es ist daher berechtigt, ihre Lage zu verbessern. Die geplanten Verbesserungen sind Ihnen ja schon mitgeteilt worden. Ebenso sollen die kinderlosen Ehepaare eine Bei⸗ hilfe bekommen, die in denjenigen Orten steigt, die teurer sind. Die Witwer ohne Kinder treten dagegen, wenn sie wurklich für niemand zu sorgen haben, in die Klasse der Junggesellen zurück. Die Regierung ist berelt, die Einkommensgrenze ohne Anrechnung des Wohnungsegeldzuschusses bis zu 3000 und bei denen, dlie keinen solchen erhalten, bis zu 3300 zu erhöhen. Ueber die Zahl der in Frage kommenden Beamten kann ich erst nach Rücksproche mit den anderen Ressorts Auskunft geben. Die Frage der Regelung in den Kommunalverbänden ist noch nicht erledigt. Die Regierung ist hereit, den berechtigten Wänschen voll und ganz Rechnung zu tragen. Die Ernährungsfrage der Zivilbevölkerung ist ebenso wichtig wie die Ernährung des Heeres. Es ist doch wichtig, daß unser wirtschaft⸗ liches Staatsleben sich in Ruhe und Ordnung vollzieht. Unsere geringer besoldeten Beamten bis zum letzten Boten herab sind vielfach schlechter gestellt als die Beamten an immobilen Stellen, die sie doch vertreten müssen. Diesen Beamten gegenüber erfüllen wir gern die Pflicht, ihnen diese Beihilfe als einen gewissen Ausgleich zu geben. Ich stelle das volle Einverständnts zwischen dem Hause und der Staatsregierung fest.

Das Haus beschließt dem Ausschußantrage gemäß. (Schluß des Blattes.)

Kriegsnachrichten. oßes Hauptquartier, 9. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Unsere Artillerie brachte bei Lihons (südwestlich von Péronne) feindliche Munitionslager zur Entzündung: sie beschoß feindliche Lager und Truppentransporte am Bahn⸗ hof Suippes (in der Champagne), und hatte auf dem west⸗ lichen Maasufer sichtlich gute Erfolge gegen fran⸗ zösische Batterien sowie gegen Infanterie und Lastkraftwagen⸗ Kolonnen.

Rechts der Maas schreitet der Kampf für uns günstig fort. Feindliche mit starken Kräften geführte Gegenangriffe am Gehölz von Thiaumont und zwischen Chapitre⸗Wald und der Feste Vaux brachen aus⸗ nahmslos unter schwerer feindlicher Einbuße zu⸗ sammen.

In den Vogesen östlich von St. Dié gelang es, durch Minensprengungen ausgedehnte Teile der feindlichen Gräben zu zerstören. G

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Bei den deutschen Truppen keine Veränderung. Oberste Heeresleitung.

Wien, 8. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

In Wolhynien haben unsere Truppen unter Nachhut⸗ kämpfen ihre neue Stellungen am Styr erreicht.

An der Ikwa und nördlich von Wizniowczyk an der Strypa wurden mehrere russische Angriffe abgewiesen. An der unteren Strypa greift der Feind abermals mit starken Kräften an. Die Kämpfe sind dort noch nicht ab⸗ geschlossen.

Am Dnjestr und an der beßarabischen Front herrschte gestern verhältnismäßig Ruhe.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Auf der Hochfläche von Asiago gewann unser Angriff an der ganzen Front südöstlich Gesuna —Gallio weiter Raum. Unsere Truppen setzten sich auf dem Monte Lemerle (süd⸗ östlich von Cesuna) fest und drangen östlich von Gallio über Ronchi vor.

Abends erstürmten Abteilungen des bosnisch⸗ herzegowinischen Infanterieregiments Nr. 2 und des Grazer Infanterieregiments Nr. 27 den Monte Meletta.

Die Zahl der seit Beginn dieses Monats gefangen ge⸗ nommenen Italiener hat sich auf 12400, darunter 215 Offiziere, erhöht.

An der Dolomitenfront wurde ein Angriff mehrerer feindlicher Bataillone auf die Croda del Ancona abgewiesen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

er Krieg der Türkei gegen den Vierv rban

Konstantinopel, 9. Juni. (W. T. B.) Amtlicher Bericht.

An der Irakfront ist die Lage unverändert.

An der Kaukasusfront fanden gestern keine wich⸗ tigen Unternehmungen statt, abgesehen von unbedeutenden Patrouillen⸗ und Vorpostengefechten auf einigen Abschnitten der Front. Am linken Flügel wurde ein überraschender Angriff,

den der Feind mit schwachen Kräften unternommen hatte, mit

Verlusten für den Feind abgeschlagen. Wir verjagten aus dem Gebiet der Meerengen zwei

feindliche Flugzeuge, die über Sedil Bahr und Kum Kale

flogen. Ein Patrouillenboot des Feindes, welches versuchte,

sich Kuch Ada zu nähern, wurde von zwei unserer Artillerie⸗

geschosse getroffen und mußte sich auf die hohe See zurück⸗ ziehen, nachdem es einen Erwiderungsschuß abgefeuert hatte.

An der Front bei Aden wurden zwei feindliche Flug⸗ zeuge durch unser Feuer beschädigt und abgeschossen.

Der Krieg zur See.

Brügge, 8. Juni. (W. T. B.) Heute morgen fand vor der flandrischen Küste ein Artilleriegefecht auf große Entfernungen zwischen deutschen Vorpostenbooten und feindlichen Monitoren und Zerstörern statt. Mehrere unserer Geschützsalven wurden als gut deckend beob⸗ Pachtet. Der Feind zog sich darauf in Richtung von Dün⸗ kirchen zurück. Die deutschen Streitkräfte erlitten keine Be⸗ schädigungen. Nachmittags wurde von einem unserer See⸗ flugzeuge ein französisches Kampfflugboot abge⸗ schossen. Die Insassen wurden von einem unserer in der Nähe befindlichen Unterseeboote aufgenommen und in den Hafen gebracht.

Kunst und Wissenschaft.

Die deutsche archäologische Arbeit in Griechen land während des Krieges. Die Ausgrabungstätigkeit des Kaiserlich deutschen archäologischen Instituts in Griechenland ist seit anderthalb Jahren trotz des Krieges reger gewesen ols in manchen Friedensjahren. Vor allem winde eine neue Aufgabe begonnen, die, wie Professor Caro im Jahr⸗ buch des Instituts schreibt, schon seit Jahren Wunsch und Ehrenpflicht des Instituts war: die Aufräumung der Altis von Olympia. Die großen deutschen Ausgrabungen, die ersten ihrer Art auf dem griechischen Festlande, sind zwar ein leuchtendes Vorbild sorgfältiger und eindringender wissenschaftlicher Forschung ge⸗ blieben, aber die Ruinenstälte selbst war obne jede Ordnung verlassen worden, die Bauglieder blieben wirr durcheinander gehäuft, wie sie gerade während der Arbeit herumlagen. Viele wichtige Stücke sind unauffindbar bograben, mehrfach hat man Monumente tief unterhöhlt stehen lassen, sodaß ihr Einsturz droht oder schon erfolagt ist. Es gilt nun, die Rninen von neu ange⸗ sammeltem Schurt und schädlichem G. strüpp zu befreien natürlich ohne die schöne Vegetation und den jungen Baumschlag unnötig zu vernichten, die ja beute der Altis einen besonderen Reiz verleihen; ferner sind baufällige Teile zu stützen, die weit verstreuten Glieber der einzelnen Bauten nech Möglichkeit bei ihren Fundamenten zu ver⸗ einigen, um ein übersichtliches Bild des Heiligtums zu schaffen: eme Arbeit von mehreren Jahren. Für die Erforschung von Dodona hat Seine Majestät der Kaiser auch in diesem Kriegsjahre wieder eine große Summe aus dem Dispositionsfonds gespendet. Die Arbeiten sollen be⸗ ginnen, sobald ez die politische Lage gestattet. Die größte Aufgabe des Jahres war die Erforschung des Kerameikos vor dem Hipylon in Atben, die auch in diesem Winter fortgesetzt wurde. Ferner hat Phtladelphius die gesamten Funde der Ausgrabungen in Tiryns nach Nauplia über⸗ geführt, wo sie Professor Caro im Museum (der alten Hauptmoschee) vorläufig aufgestellt hat. 2

Die Galerie Eduard Schulte eröffnet am 10 Juvni ihre neue Ausstzellung mit einer Sonderausstellung von etwa 60 Wenken des Ausstellerverbandes Münchener Künstler. Gleschzeing werden neu ausgestellt: Anselm Feuverbach „Versuchung des heiligen Antonins“, Prof. Dr. Hans Thoma „Wiesenbächlein“, Kriegsbilder „Vor Verdun“ von Martin Frost⸗Lichterfelde, Hochgebirgslandschaften von Carl Reiser⸗München, Innenräume und Städtebilder von Julius Schrag⸗München, Landschaften von Hans Strohbach⸗Dresde

Marinebilder von Albert Wenk⸗München.

Wohlfahrtspflege.

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Viktoria Luise zu Braun⸗ schweig⸗Lüneburg hat die Anregung zu einem für die Entwicklung des deutschen Säuglings⸗ und Kleinkinderschutzes bedeut⸗ samen Unternehmen gegeben, das unter dem Namen „Heutschlands Spende für Säuglings⸗ und Kleinkinderschutz“ ins Leben gerufen werden soll. Die Herzogin hat sich gleichzettig durch Ueber⸗ nahme des Protektorats an die Spitze des Unternehmens gestellt. Wohl niemals sind die Fragen der gesundheitlichen Fürsorge für unseren Nachwuchs so in den Vorderarund des öffentlichen Interesses gerückt worden, wie heute, und mit Recht: Denn keine Zett weist so dringlich wie die heutige darauf hin, daß die zukünftige Entwickjung unseres Volkes mit der Durchführung unserer Bestrebungen für die Erhaltung und Ertüchtigung unserer Jugend im innigsten Zusammenbange steht. Die Vernichtung so vieler blühender Männer zwingt uns mit allen verfügbaren Kräften daran zu arbeiten, unsere Jugend als kostbarstes Menschenmoterial zu erhalten und großzuzieben. Es ist eine der ersten Aufgaben der Bevölkerungspolitik, ihre Maß⸗ nahmen auf die Erhaltung und das Gedeihen der Geborenen z1 richten und jedes gesund geborene Kind vor dem vorzeitigen Tode z2 schützen. Die Sterblichkeit ist am größten im Säuglingsalter, danach in den ersten Jahren des Kleinkinderalters. Sie beträgt bekanntlich mehr als ein Drittel der allgemeinen Sterblichkeit. Würde es uns elingen, die Sterblichkeit unserer Säuglinge und Kleinkinder auf die Fireln Norwegens und Schwedens oder Neuseelands oder des Austra⸗ lischen Staatenbundes herabzumindern, so würde das einen Gewinn von 200 000 300 000 Kindern jährlich bedeuten; in 20 Jahren wären demnach über 4 Millionen Menschen unserer Bevölkerung er⸗ halten, ein Mehr von etwa 2 Millionen kriegstauglicher Maänner. Weite Gebiete des Deutschen Reichs sind heute noch schlecht mit Fürsorgemaßnahmen für den Saͤugling und das Kleinkind versehen. Der Grund dafür liegt in erster Linte in dem Mangel einer ztel⸗ bewußten Organisation, in einer Zersplitterung der vorhandenen Mittel und Kräfte. Zwar besteht bereits eine Reihe von der Zentra⸗ lisation der Säuglingsschutzbewegung dienenden Organtsationen; ihre Zahl ist aber zu gering. So besitzen z. B. diejenigen Provinzen des preußischen Staates Ostpreußen, Westpreußen, Posen —, die aus vorwiegend ländlicher Bevölkerung bestehen und für die Erhaltung unseres Nachwuchses von höchster Bedeutung sind, keine planmäßige Organisation. Soll der Fürsorgegedanke durchgeführt werden, dann müssen überall dort Organisationen geschaffen werden, wo keine vor⸗ handen sind. Denn es kann nur gelingen, die Säualingssterblichkeit zu bekämpfen, wonn in jede kleinste Gemeinde der Gedanke getragen wird, daß die Erbaltung unserer Kinder oberstes Gebhot ist, daß sie die Aufklärung über zweckmäßige Aufzucht der Kinder fördern muß. Nur wenn der Gedanke des Säuglings⸗ und Klein⸗ kinderschutzes im ganzen deutschen Volke Boden faßt, kann das große Werk gelingen. Zu seiner Ausführung bedarf es großer Mittel. Zunächst müssen aber neue Organisationen geschaffen, die geschaffenen vertieft werden, dazu soll „Deutschlands Spende für Säuglings⸗ und Kleinkinderschutz“ dienen. Nicht darum handelt es sich, vom ge⸗ sammelten Gelde Säuglinasfürsorgestellen zu gründen, kleine Vereine oder Privatpersonen zu unterstützen, sondern mit Hilfe dieser Spende sollen die Organifattonen zum Schutze von Mutter, Säugling und Kleinkind in großzügiger Weise durchgeführt werden. Die vorhandenen und die neu zu gründenden Organisationen sollen so geschaffen und so ausgebaut werden, daß sie satzungsgemäß ihre Aufgaben, die Ein⸗ richtung der örtl'chen Fürsorge, durchführen können, ohne durch Not an Geld behindert zu sein. Das deutsche Volk wird, von der Er⸗ kenntnis der Wichtigkeit der Frage durchdrungen, gewillt sein, durch

matertelle Beihilfe zu der Spende für seinen Nachwuchs zu sorgen.

Am 21. d. M., Vormittags 11 Uhr, findet im Sitzungssoal des Herrenbauses in Berlin, Leipziger Straße 3, in Gegenwart Ihrer Köniplichen Hohcit der Herzosin Biktorla Lulse die Gründungsver⸗