1916 / 138 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

die deutsche Regierung ein umfassendes Entlastungsmaterial für Erler, das seine Schuldlosigkeit außer Zweifel stellte, nach Frankrelch sandte, lehnte die französische Regierung die Wiederonfnahme des Ver⸗ 1“ ab, weil das Entlastungsmaterial keine neuen Tatsochen enthielte.

Leutnant Erler befindet sich im Militärzuchthaus in Aoignon und wird als gemeiner Sträfling behandelt. Er liegt in demselben Schlafsaal mit den anderen Zuchthänslern und hat täglich zehn Stunden lang Matten und Körde zu flechten. Geistige Beschäftigung ist ihm nicht gestattet. Dte deutsche Heeresverwaltung hat dafür zehn französische Offinere in Militärstrafanstalten übergeführt, in denen sie unter gleicher Behandlung, wie sie dem Leutnant der Reserve Erler zuteil wird, verbleiben, bis dieser Offizier in ein Offizter⸗ gefangenenlager verbracht ist.

Da Deutschland etwa die dreifache Anzahl an kriegsgefangenen französischen Offizteren bat, wie umgekehrt Frankreich, kann man hier eiteren französischen Vergeltungsmaßregeln ruhig tgegen⸗

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Frank⸗ furt a. M., veröffentlicht. 8

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1010 und 1011 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 554. Verlustliste der preußischen Armee, die 399. Verlustliste der württembergischen Armee sowie die 76., 77. und 78. Verlustliste der Kaiserlichen Mar ine.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Der ungarische Ministerpräsident Graf Tisza erwähnte in der Konferenz der Nationalen Arbeitspartei, in der die Indemnitätsvorlage und der Finanzausgleich mit Kroatien einstimmig angenommen wurden, die Schlacht auf den nordöstlichen Kampffeldern und die örtlichen Er⸗ folge des angreifenden Feindes, die nicht geleugnet werden dürften, weil man sich selbst und der Nation Aufrichtigkeit schulde, die aber eine Episode von verschwindender Bedeutung gegenüber den großen Ereignissen seit Kriegsbeginn darstellten und, soweit menschliche Voraussicht in die Zukunft blicken könne, keinen wesentlichen Einfluß auf das Ergebnis des Krieges üben würden.

Großbritannien und Irland 8

„Die Admiralität hat, wie „W. T. B.“ meldet, die im Atlantischen Ozean befindlichen Kriegsschiffe unverzüglich nach England zurückgerufen. Außerdem haben die in indi⸗ schen Gewässern und im Mittelmeer befindlichen Kriegsschiffe Anweisung erhalten, die Hälfte ihrer Besatzungen sofort nach England zurückzuschicken. Diese Maßnahmen werden obiger Quelle zufolge in Zusammenhang gebracht mit den in der See⸗ schlacht vor dem Skagerrak erlittenen großen Material⸗ und Mannschaftsverlusten der englischen Flotte.

Die Unionisten von Ulster haben, wie gemeldet, Sir Edward Carson bevollmächtigt, die Verhandlungen mit den Homerulern fortzusetzen. Die Resolution betont, daß die Unionisten jede Verantwortung für die Einsetzung einer Homeruleregierung ablehnen. Sie erklären sich jedoch zu Opfern bereit, da das Kabinett die Maßregel für notwendig halte, um das britische Reich zu stärken und den Krie zu ge⸗ winnen. Die Unionisten von Ulster behalten sich vor, aolhen Ein⸗ fluß und alle Kraft der sechs von Homerule ausgeschlossenen Geafichaften zu benutzen, um die Unionisten in den drei abgetretenen Grafschaften Cavan, Monaghan und Donegal vor Un gerechtigkeiten und Bedrückungen seitens des irischen Parlaments und der irischen Regierung zu schützen. Die Resolution schließt mit der

klärung, daß, wenn die Verhandlungen zu nichts führen ollten, die Unionisten von Ulster sich volle Freiheit des Handelns bewahren, um künftig die Homerulepolitik zu be⸗ kämpfen. Italien.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkammer, die eigentlich nur für die Mitteilung der Demission des Kabinetts bestimmt war, kam es zu äußerst stürmischen Zwischen⸗ fällen, über die Mailänder Vlätter folgendes berichten:

Der Soztalist Turatt griff die Regterung wegen der Nichtunter⸗ drückung der Matunruhen in Mailand im Jahre 1915 an, wobei der Pöbel sich an dem Privateigentum der deutschen und österreichischen, ja selbst der schweizer Bürger vergriffen habe. „Wir hoffen,“ schloß Turati wört⸗ lich, daß soiche Gewalttätigkeiten, wie sie die Regterung damals in Matsand gestatiete, nicht mehr vorkommen.“ Bei diesen Worten sprang der Ministerpräsident Salandra erregt auf und schrie Turati ins Ge⸗ sicht: „Das ist eine Lüge und eine Gemeinheit!“ Hterauf entstand ein allgemeiner großer Tumult. Die verschiedenen Gruppen riefen einander die heftigsten Beleidigungen zu, die Sozialisten insbesondere wandten sich gegen Salandra. Der Präsident Marcora war nicht imstande, den wüsten Lärm zu übertönen. Salandra wiederholte immer erregter seine obigen Worte. Die Sozialisten antworteten mit andern Anschuldigungen und Beleidigungen. Schließlich ergriff Salandra sein Portefeuille und verließ seinen Platz, während die Sozialisten weiter lärmten. Am Ausgang des Saales warf Salandra sein Portefeuille empört auf einen kleinen Tisch, während Abgeordnete u““ und zu beruhigen suchten, worauf Salandra den Saal erließ.

Der König hat vorgestern abend den Abgeordneten Boselli in langer Audienz empfanzen. Einer Meldung der „Agenzia Stefani“ zufolge hat Boselli gestern Schritte zur Bildung des Kabinetts begonnen. Er hatte im Laufe des Tages Be⸗ sprechungen mit mehreren Politikern Bissolati und Sonnino.

Der Kriegsminister Enver Pascha ist vorgestern vom Sultan in Audienz empfangen worden, wobei er dem Herrscher die englische Fahne, die während der Besetzung auf dem Re⸗ gierungsgebände in Kut el u“ geweht hatte, sowie die Säbel von vier englischen Generalen und etwa 30 englischen Offizieren, die gefangen genommen worden waren, vorlegte. Der Sultan war lebhaft befriedigt und ordnete die Aufbewahrung dieser Siegestrophäen der türkischen Armee im alten Palast von Top

Kapu an. Griechenland.

Nach einem verspätet eingetroffenen Bericht des „W. T. B.“ vom 8. Juni ist die Lage unverändert. Bis Donnerstagvor mittag wurde der griechischen Regierung von der Entente keine Mitteilung über den Zweck, die Ursache und die Ausdehnung der über die griechischen Küsten verhängten Blockade abgegeben. In der Kammer verlas der Ministerpräsident Skuludis verschiedene

darunter auch mit

von den griechischen Behörden

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aus Saloniki eingegangene Depeschen, aus denen vorging, daß der Kommandant des französischen schwaders Mittwochnacht Befehl erhalten hat die Be⸗ wegungen der griechischen Handelsflotte zu unterbinden. Der Abgsordnete Angelopulos brachte den Antragein, Griechenland solle bei sämtlichen Staaten, die sich an der Haager Konferenz beteiligt hatten, Einspruch wegen der Blockade erheben. Die Barse hat angesichts der ernsten Lage vorläufig ihre Arbeit ein⸗ gestellt.

Der Ministerrat hat dem „Petit Journal“ zufolge unter dem Vorsitz des Königs endgültig beschlossen, die allge meine Demobilisierung anzuordnen.

her⸗ Ge⸗

(Forisetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 14. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. 8 Auf den Höhen südöstlich von Zillebeke ist ein Teil der neuen Stellungen im Verlauf des gestrigen Gefechts verloren gegangen.

echts der Maas wurden in den Kämpfen am 12. und

13. Juni die westlich und südlich der Thiaumont⸗Ferme

gelegenen feindlichen Stellungen erobert. Es sind dabei

3 Franzosen, darunter 27 Offiziere, gefangen genommen und 15 Maschinengewehre erbeutet.

Deutsche Patrouillenunternehmungen bei Maricourt

(nördlich der Somme) und in den Argonnen hatten Erfolg.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Südlich des Narocz⸗Sees zerstörten Erkundungsabtei⸗ lungen vorgeschobene feindliche Befestigungsanlagen und brachten 60 gefangene Russen zurück.

Auf der Front nördlich von Baranowitschi ist der Feind zum Angriff übergegangen. Nach heftiger Artillerie⸗ vorbereitung stürmten dichte Massen siebenmal gegen unsere Linien vor. Die Russen wurden restlos urückgetrieben, sie hatten sehr schwere Verluste.

Deutsche Flieger führten in den letzten Tagen weitreichende Unternehmungen gegen die Bahnen hinter der russischen Front aus. Mehrfach sind Truppenzüge zum Stehen gebracht und Bahnanlagen zerstört worden.

Balkankriegsschauplatz. ichts Neues. 1u“ Oberste Heeresleitung.

ien, 13. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

8 Russischer Kriegsschauplatz.

Am Pruth südlich von Bojan wurde ein russischer An⸗ griff abgewiesen. In Sadagora, Snyatin und Horodenka ist feindliche Kavallerie eingerückt. Bei Burkanow an der Strypa scheiterten mehrere russische Vorstöße. Nordwestlich von Tarnopol stehen unsere Truppen ohne Unterlaß im Kampfe.

Bei Sapanow wurde ein russischer Angriff durch unser Geschützfeuer vereitelt. Südwestlich von Dubno trieben wir einen feindlichen Kavalleriekörper zurück.

In Wolhynien hat feindliche Reiterei das Gebiet von Torczyn erreicht; es herrschte zum größten Teil Ruhe. Bei Sokul am Styr trieb der Feind seine Truppen zum Angriff vor; er wurde geworfen.

Auch bei Kolki sind alle Uebergangsversuche der Russen gescheitert. Die Zahl der hier eingebrachten Gefangenen stieg

Italienischer Kriegsschauplatz 8

An der Front zwischen Etsch und Brenta und in den Dolomiten waren die Artilleriekämpfe zeitweise, wenn die Sichtverhältnisse sich besserten, sehr lebhaft. An mehreren Punkten erneuerten die Italiener ihre fruchtlosen Angriffs⸗

versuche. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

uö1“ 98* 88 8

Der Krieg zur See.

Ymuiden, 12. Juni. (W. T. B.) Der Kapitän des norwegischen Dampfers „Bure“ erzählte, daß sein Schiff am 9. Juni um 4 Uhr 50 Minuten Nachmittags Greenwicher Zeit in 55 Grad 39 Minuten 30 Sekunden nördlicher Breite und 3 Grad 50 Minuten 30 Sekunden östlicher Länge gesunken sei. Obwohl er und seine Leute weder ein U⸗Boot noch auch die Wellenbahn eines Torpedos gesehen hätten, hätten sie doch den Eindruck gehabt, daß der Dampfer nicht auf eine Mine gelaufen, sondern von einem Torpedo getroffen worden sei. Sie hätten um ungefähr 5 ½ Uhr, als sie sich im Schiffsboot in der Nähe der Unfallstelle befanden, das Perffkop eines U⸗Boots auftauchen und rasch wieder verschwinden sehen.

Stockholm, 13. Juni. (W. T. B.) „Aftonbladet“ meldet: Der deutsche Dampfer „Hollandia“ wurde heute auf dem Wege nach Lulea innerhalb derschwedischen Hoheits⸗ gewässer von einem russischen oder englischen Unter⸗ seeboot beschossen. Der letzte Schuß fiel, als der Dampfer nur eine Minute von der schwedischen Küste entfernt war. Die „Hollandia“ wurde jedoch nicht getroffen.

Wien, 13. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 12. Morgens drangen drei feindliche Torpedo⸗ einheiten in den Hafen von Parenzo ein. Sie wurden durch die Abwehrbatterien und Flugzeuge vertrieben. Ihr Geschützfeuer blieb wirkungslos. Nur eine Mauer und ein Dach wurden leicht beschädigt; niemand verwundet, während die Batterien und die Flieger Treffer erzielten.

Flottenkommando.

(W. T. B.) Bericht des General⸗ stabes. Am 10. d. M. näherten sich sechs feindliche Schiffe der Mündung der Mesta. Gegen 12 Uhr 15 Mi⸗ nuten eröffneten die Schiffe das Feuer gegen die Küste von der Mündung des Flusses bis Kale Burun; es

Sofia, 13. Juni.

wurde besonders auf Dörfer und Gehöfte am U auf noch nicht abgeerntete Felder gerichtet. Um 1 Uhr Nach⸗ mittags griffen vier unserer Flugzeuge die Schiffe mit Bomben an und zwangen sie, sich mit voller Geschwindigkeit in der Richtung auf Thasos zu entfernen. 888 Luft⸗ einheiten wurden heftig, aber wirtungslos von der feindlichen Arnllerie und Maschinengewehren beschossen, ‚kehrten jedoch wohlbehalten zurück. Die Beschießung der Küste verursachte keine Verluste. An der übrigen Front ist die Lage unverändert.

er sowie

an Marineangehörige in der Türkei sind, wie „W. T. B.“ meldet, fortan anstatt mit der Aufschrift „Durch Militär⸗Paketdepot Leipzig“ mit der Auf⸗ schrift „Durch Sammelpaketamt Leipzig“ zu versehen. J Versandbedingungen tritt keine Aenderung ein.

Fheater und Musik. Kammerspiele des Deutschen Theaters. 8

Im Kammerspielhause begann unter der Sommerdtrektion des Deutschen Theaters vor einigen Tagen ein Wedekind⸗Zyklus mit dem „Marquis von Keith“, in dem Frank Wedekind, wie schon früher, selbst die Titelrolle des witzigen, in üer schwel⸗ genden Hochstaplers spielte und seine Gattin, Tilly Wedekind, die Gräfin Werdenfels verkörperte. Weder über das Stück noch über die Darstellung des Ehepaars läßt sich irgend etwas neues sagen. Trotz dieser allsommerlichen Werbeaufführungen, die man im übrigen, was die Gesamtdarstellung betrifft, schon besser ge. sehen bat als dieses Mal, sind Wedekinds prob ematische Phantasiegestalten nicht überzeugender geworden. Bei der gestrigen Aufführung der Tragödie Erdgeist“ regte sich sogar recht merkbarer Widerspruch gegen den nicht eben lebhaften Beifall, den ein Teil des Publikums der Darstellung spendete. Hier spielte Frank Wedekind wieder den Dr. Schön, der unter den Opfern der ihre Liebhaber in den Tod treibenden Tänzerin Lulu am längsten stand hält, bis auch ihn das Schicksal ereilt. Daß die Lulu zu Frau Wede⸗ kinds besten schauspielerischen Leistungen gehört, ist schon früher an dieser Stelle ausgesprochen worden. Unter den anderen Mitwirkenden sind die Herren Delius, Krauß und Witte mit Anerkennung zu nennen.

Die letzte Aufführung von „Parsifal“ im Deutschen Opernhause in dieser Spielzeit sindet am Freitag statt.

In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer morgen, Donnerstag, Abends von 6 bis 7 Uhr, ein Orgelkonzert, hei dem Fräulein Hilde Christ (Alt) und Herr Armin Liebermann (Cello) mstwirken. Aufgeführt wird u. a. Max Regers Phantasie und Fuge über B-A-C-H (Op. 46) für Orgel sowie Kompositionen von Bach, R. Schumann, Woff und Mabler. Karten zu 1 (Stuhlplatz) und 50 (Kirchenschiff) sind bei Bote u. Bock, A. Wertheim und Abends am Eingang der Kirche zu haben. 8 Mannigfaltiges.

Auf dem Wege über England sind, wie „W. T. B.“ meldet, in Deutschland eingetroffen: Aus Togo: Frau Hanna Sommer, geb. Bauer; Schwester Emma Thein; Bausekretär Albert Bretischneider. Aus Kamerun: Pflanzer Paul Schulz, Rechtsanwalt Dr. Alfred Etscheit.

Malente, 13. Juni. (W. T. B.) Am Nachmittag des ersten kenterte auf dem Kellersee ein mit sechs Per⸗ onen besetztes Segelboot. Ein Matrose, ein junger Mann und zwei junge Mädchen, angeblich sämtlich aus Kiel, er⸗ tranken, während zwei Knaben aus Sielbeck gerettet werden konnten. Wien, 14. Juni. (W. T. B.) Durch eine in der „Wiener Zeitung“ erscheinende Kaiserliche Verordnung wird der Oester⸗ reichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz die Aufnahme eines Losanlebens in Höhe von 40 Mtllionen Kronen gestattet, eingeteilt in zwei Millionen Stück Prämtenschuldverschreibungen im Nennwert von 20 Kronen. Es sollen davon die groß angelegten neuen Hilfs⸗ ssrss zum Wohle des Staats und der Kriegsmacht bestritten werden.

Budapest, 13. Juni. (W. T. B.) Von der Unaarischen Waffenbrüderlichen Vereintgung ist eine Abteilung für Schüleraustausch gebildet worden, deren Aufgabe der Austausch

beider Sprachen sein wird. Vlissingen, 13. Juni. (W. T.

17. und 19. d. M. werden voraussichtli

wanderer aus Indien, die mit dem

141 deutsche Rück⸗ Dampfer „Golconda“

hier eintreffen und sofort nach Goch weiter geleitet werden.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der 8 Ersten Beilage.) 8

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Hedwig Falk mit Görtzlow⸗Rittergut Karlsruhe) Frl. Gertrud Matthias mit Rittmeister Wilhbelm von Veltheim (Hannover z. Zt. Groß

artensleben, Kr. Neuhaldensleben). Frl. Ilse von Winters⸗ feld mit Hrn. Hauptmann Werner Roos (Neuhof bei Dallmin).

Verehelicht: Hr. Curt von⸗ Schweingel⸗Lichstedt mit Frl. Daisie von Usedom (Lichstedt bei Rudolstadt).

2“ n Sohn: Hrn. Hauptmann Georg Meyer (Königs⸗

erg i. Pr.).

Gest orben: Hr. Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Heinrich Meusel (Zeblendorf, Wannseeb.) Fr. Geheimer Kommerzien⸗ rat Rudolph Abel (Stettin). Hr. Ernst von Stockhausen⸗

Lewenhagen (Lewenhagen bei Dransfeld). Hr. Landesältester

Erwin von Zastrow⸗Schadewalde (Schadewalde). Hr. Ritt⸗ meister a. D. Curt von Schmieden (Steglitz). Fr. Helene von Jecklin, geb. von Berg (Charlottenburg). Fr. Linna von Winterfeld, geb. Hollefreund (Berlin).

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V antwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (772 8⅛) und die Inhaltsaugabe Nr. 22 zu Nr. F bes Bffentlichen Anzeiger sowie die 1010. und 1011. Ausgabe der Deutschen

Verlustlisten.

von ungarischen und deutschen Schulkindern zum Zweck des Erlernens 8 B.) Heute sowie am 15., nach England gekommen waren, in Gruppen von etwa 35 Personen

bedenklichkeit

Hrn. Otto von Busse (Rittergut

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Amerika.

Die von der Regierung der Vereinigten Staaten

von Amerika an die englische und französische Re⸗ gierung in Sachen der Beschlagnahme der Post gerichtete Note ist bisher in ihrem Wortlaut wohl in der amerikani⸗ schen, bezeichnenderweise aber nicht in der englischen und fran⸗ zösischen Presse veröffentlicht worden. Die Note, die den eng⸗ lischen und französischen Botschaftern in Washington am 24. Mai d. J. übergeben worden ist, lautet nach „W. T. B.“

in Uebersetzung, wie folgt: Washington, den 24. Mai 1916.

Euerer Exzellenz beebre ich mich, den Empfang der Note vom 3. April d. J. zu bestätigen, die ein Memorandum vom 15. Februar d. J. übermittelt, das seinen wesentlichen Inhalt nach dem ameri⸗ kanischen Botschafter in London am 28 Februar d. J. mitgeteilt worden ist, und in dem der Standpunkt der englischen und französischen Regierungen festgestellt wird hinsichtlich des Rechts, Pakete und Briespost, die zwischen den Vereinigten Staaten und Europa zur See anterwegs sind, zurückzuhalten und zu durchsuchen.

Nach einer Erörterung über die „Unverletzlichkeit der Post“ schließt das gemeinsame Memorandum vom 15. Februar mit folgenden Feststellungen:

1) Daß vom Rechtzstandpunkt der englischen und französischen Regierung die Durchsuchung und gegebenenfalls die Festhaltung und Beschlagnahme von Waren, die in Postpaketen versandt werden, nicht anders gehandhabt zu werden braucht und soll als bei Waren, die in irgend einer anderen Weise zur Versendung gelangen.

„2) Daß die durch die XI. Haager Konvention geforderte Unver⸗ letzlichkeit der postalischen Korrespondenz in ketner Weise das Recht der verbündeten Regierungen berührt, in Hüllen oder Briefumschlägen oder in Briefen in Postsäcken verbor ene Waren zu durchsuchen, und eintretendenfalls anzuhalten und zu beschlagnahmen.

3.,) Daß die verbündeten Reglerungen ihren Verpflich ungen ge⸗ treu und in Achtung vor jeder „echten Korrespondenz“ vorläufig auch fernerhin davon absehen werden, auf hoher See derartige Korrespon⸗ denzen, Briefe oder Depeschen anzuhalten und zu beschlagnahmen, und daß sie möglichst schnelle Weiterbeförderung zusichern werden, so⸗ bald die Unbedenklichkeit ihres Inhalts festgestellt worden ist.

„In Antwort hterauf wünscht die Regierung der Vereinigten Staaten festzustellen, daß ihrer Ansicht nach der Weltpostvereinsvertrag von 1906 nicht notwendigerweise auf die Eingriffe der englischen und französischen Regierung bei überseeischen Postsendungen Anwendung findet, worüber die Regierung der Vereinigten Staaten Beschwerde führt. Weiterhin scheinen die verbündeten Mächte das Zugeständnis der Regierung der Vereinigten Staaten übersehen zu haben, daß Post⸗ pakete als Waren betrachtet werden können, die der Ausübung der Rechte von Kriegführenden nach Maßgabe des Völkerrechts unter⸗ liegen. Die Regterung der Vereinigten Staaten gibt jedoch nicht zu, daß solche Pakete der „Ausübung des Rechts der Polizetaussicht, Durchsuchung und allenfallsigen Beschlagnahme unterliegen, das den Krsegführenden bei allen Ladungen auf hoher See zusteht“, wie dies in der gemeinsamen, oben bestättgten Note behauptet wird.

„Es wird mit Genugtuung festgestellt, daß die englische und die fran⸗ zösische Regierung nicht beanspruchen und nach Ansicht dieser Re⸗ gierung auch gar nicht beanspruchen können —, daß ihre sogenannten Maßnahmen eine genügende Grundlage bilden, um daraus das Recht eines Eingreifens bei jeder Art von Postsachen im Durchgangeverkehr nach oder von den Zentralmächten herzuleiten. Im Gegenteil scheint ihr Standpunkt der zu sein, daß „echte Korrespondenz“ unverletzlich ist und daß sie „getreu ihren Verpflichtungen“ davon absehen werden, solche Korrespondenzen „auf hoher See“ anzuhalten und zu beschlag⸗ nahmen. Die verbündeten Regierungen fahren jedoch fort, die neutralen Regierungen dieser Zusicherungen zu berauben, indem sie die Post auf den Schiffen im Hafen statt auf hoher See anhalten und beschlagnahmen. Sie zwingen neutrale Schiffe ohne rechtlichen Grund in ihre Häfen einzulaufen, oder sie veranlassen die Schiffahrtsgesellschaften durch eine Art von Zwang, die Post auf

(Schiffen über britische Bestimmungshäfen und auf Schiffen, die aus⸗

schließlich britische Häfen anlaufen, zu befördern, indem sie so mit Gewalt durch ungerechtfertigte Maßnohmen sich eine rechtswidrige Gerichtshoheit aneignen. Auf Grund dieser aufgezwungenen Gerichts⸗ hoheit nehmen die Behörden alle Postsendungen, Briesvost sowohl wie Paketpost, weg und beordern sie nach London, wo jedes einzelne Stück, auch wenn der Absender oder der Empfänger ein neutraler ist, geöffnet und eingehend untersucht wuürd, um „die Un⸗ t des Inhalts“ je nach dem Urteil des englischen oder fronzösischen Zensors festzustellen. Was bei dieser Durchsicht dann schließlich übrig bleibt, wird häufig mit einem Zeitverlust, der gar nicht mehr gut zu machen ist, an seinen Bestimmungsort weiter⸗ geleitet. Schiffe werden auf dem Wege nach oder von den Ver⸗ einigten Staaten und nach oder von anderen neutralen Ländern auf⸗ gehalten und die Post wird zunückgehalten und erleidet eine Ver⸗ zögerung von mehreren Tagen, in einzelnen Fällen sogar von Wochen und Monaten, selbst wenn sie nicht für nordeuropäische Plätze via britische Häfen bestimmt ist. Dieses Verfahren wurde seit der Be⸗ kanntmachung vom 15. Februar 1916 befolgt. Teilweise wurde schon vor diesem Zritpunkte so verfahren, und dies hat damals den Protest dieser Regierung vom 4. Januar 1916 zur Folge gehabt. Aber das Memorandum, dessen Empfang oben bestätigt wird, nimmt von diesem Protest keine Notiz und geht in keiner Weise auf die Sache ein. Die Regierung der Vereinigten Staaten muß erneut mit Nach⸗ druck betonen, daß die hritische und französische Regterung keine rechtlich begründete Gerichtshoheit über Schiffe erlangen können, die sie zwingen oder veranlassen, zur Durchsuchung der Post ihre Häfen anzulaufen, und daß ihnen als Kriegführenden diesen Schiffen gegenüber keine weitergehenden Rechte zustehen, als sie auf hoher See ausüben dürfen; denn nach Ansicht der Vereinigten Staaten kann kein rechtlicher Unterschied gemacht werden jwischen einer Postbeschlagnahme auf hoher See, auf welche ja an⸗ geblich verzichtet wird, und einer Beschlagnahme auf Schiffen, die sich freiwillig oder unfreiwillig in einem Hafen befinden. Das eng⸗ lische und französische Vorgehen läuft darauf hinaus, daß die Neutralen in gesetzwidriger Weise in der Beförderung der Post auf dem Weltmeere beschränkt werden. Die tatsächlich befolgte Handlungs⸗ weise der verbündenen Mächte läßt nur den einen Schluß ju, daß die Kundgebung vom 15. Februar dieses Jabhres lediglich besagen wollte, daß ein rechtswidriges Verfahren auf⸗ gegeben wurde, um der Entwicklung eines anderen noch mehr rechtswidrigen und chlkanösen Verfahrens Platz zu machen. Das jetzige Verfahren verstößt nicht nur gegen den Geist der Kundgebung vom 15 Februar, sondern steht auch im Widerspruch mit dem Haager Abkommen, auf das es zugestandenermaßen gegrür det wird. Außerdem ist dadurch das bisherige Gewohnheitsrecht der Völker verletzt, ein Recht, das Großbritannien und seine Verbündeten in der Ver⸗ gangenheit einzubürgern und aufrechtzuerhalten bestrebt waren, obwohl es in dem Memorandum heißt: „daß noch bis zuni

Jahre 1907 selbst Briefe und Depeschen angehalten und beschlagnahmt werden konnten“.

Während des Krieges zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko erlaubten die Streitkräste der Vereinigten Staaten den britischen Schiffen, in Vera Cruz ein⸗ und auszulaufen, ohne daß die für das Inland bestimmte Post beläßigt wurde. Während des amerikanischen Bürgerkriegs bemühte sich Lord Russel, die Vereinigten Staaten zum Zugeständnis zu bewegen, deß „die Pon Ihrer Majestät an Bord von petvat’n Scheffen von Durchsuchung und Zurückhaltung frei sein solle“. Eine solche rücksichtsoolle Behandlung der Post wurde im Oktober 1862 für die britische Post an Bord der „Adela“ mit Nachdruck verlangt. Am 31. Oktober 1862 wurde außerdem bekanntgegeben, daß „staatliche Post eines befreundeten oder neutralen Staates, die richtig eingetragen und als solche kenntlich gemacht ist, nicht durchsucht oder geöffnet, sondern so schnell als möglich nach ihrem Bestimmungs⸗ orte weitergeschickt werden soll'’. Im Einklang mit dieser Erklärung ließ die Recierung der Vereinigten Staaten die Post des britischen Dampfers „Peterhoff“, der mit, seiner Post unter Protest der britischen Regierung beschlagnahmt worden war, ungeöffnet an ihren Bestim⸗ mungsort weitergehen. Ebenso handelten nach den vorliegenden Be⸗ richten Frankreich während des deutsch⸗französischen K jeges von 1870, die Vereinigten Staaten im spanisch⸗amerikanischen Krieg von 1898, Großbritannien im südafrikanischen Kriege im Falle der deutschen Postdampfer „Bundeerat“ und „General“ und endlich Japan, und im wesentlichen auch Rutzland im russisch⸗japanischen Kriege von 1904.

Wie das englisch französische Memorandum besagt, hat Deutsch⸗ land selbst im jetzigen Kriege davon abgesehen, der neutralen Post Schwierigkeiten zu bereiten, und zwar sogar in den Fällen, in denen sich die Post an Bord von Schiffen der kriegführenden Mächte befand. Ein Beispiel hierfür bildet der Fall des französischen Dampfers „Floride“, der durch den Hilfskreuzer „Prinz Eitel Friebrich“ gekapert worden war, ein Fall, den die englische und französische Regterung zur Begründung ihrer Darlegungen über die Paketpost benutzt haben. In diesem Fall wurden die 144 Säcke Briefpost der „Floride“ vom Kom⸗ mandanten des Hilfskreuzers bei der ersten sich bietenden Gelegenheit an ihre Bestimmung weitergeleitet. Es scheint des halb überzeugend nachgewiesen zu sein, daß die Belästigungen des Postdienstes, über die sich diese Regierung mit Recht beklagt, in ihrer Begründung und in ihrer Ausführung ein Unrecht darstellen. Die von der englischen und französischen Regierung willkürlich angewandten Methoden haben die schwersten Schädigungen für Bürger der Vereinigten Staaten zur Folge gehabt. Wichtige Schriftstücke, von welchen nur mit großer Mühe eine zweite Ausfertigung hergestellt werden kann, z. B. ameri⸗ kanische Patente für Erfindungen, seltene Urkunden, gerschtliche Papiere in Nachlaßsachen, Vollmachten, Feuerversicherungsan prüche, statistische Aufssellungen und ähnliche Urkunden, sind angehalten worden. Verzögerungen in Empfang von Verschiffungsdokumenten haben große Verluste und Benachteiligungen herbeigeführt, indem sie die rechtzeitige Auslieferung von Waren verhinderten. Im Falle der Macnif Horticaltural Co. in New York sind große Sendungen Pflanzen und Zwiebeln aus Holland noch den hier vorliegenden Mit⸗ teilungen erfroren, da infolge Fehlens der auf die Sendung bezüglichen Urkunden, die von den Schiffen Neu⸗Amsterdam, Osterdyk und Rotterdam heruntergenommen worden waren, ihre Auslieferung an den Empfangsberechtigten nicht erfolgen konnte. Gelegenbeiten zu Geschäftsabschlüssen geben verloren, weil keine rasche Uebermittlung von Offerten, Voranschlägen und Verträgen möglich ist. Die Standard Underground Cable Co. in Pitt⸗burg hatte z. B. für den geplanten Bau eines deutschen Elektriztätswerkes in Kristsania Vor⸗ anschläge durch die Post eingesandt. Als nach mehreren Wochen die Papiere nicht angelangt waren, erhielt die amertkanische Gesellschaft den Bescheid, daß die Offerte nicht mehr länger offen gehalten werden

könnte und der Auftrag einem englischen Mitbewerber erteilt worden

sei. Schecks, Wechsel, Postanweisungen, Wertpapiere und ähn⸗ liche Vermögensstücke gehen verloren oder werden Wochen und Monate lang zurückgehalten. Geschäftskorrespendenzen, die sich auf den rechtmäßig und gutgläubig betriebenen Handel zwischen neutralen Ländern beziehen, Privatkorrespondenzen, selbst ge⸗ wisse amtliche Sendungen, wie Postanweisungsderzeichnisse und andere Dinge, die ven Regierungsstellen abgesandt sind, werden zurückgehalten, gehen verloren oder werden möglicherweise vernichtet. So höre ich vom Generalpostmeister, daß gewisse von den Vereinigten Staaten nach Deutschland, Griechenland und anderen Ländern sowie von Deutschland nach den Vereinigten Staaten gesandte Postanweisungsverzeichnisse, die zum zweiten Male mit dem Dampfer „Friedrich VIII.“ befördert wurden, der New York am 19. Aprild. J. verließ und von dem die gesamte Post im Verfolg der englischen Praxis heruntergeholt wurde, verloren sird. Der Generalpostmeister hat ferner Abschriften von Mitteilungen der englischen Postverwaltung vorgelegt, in denen zugegeben wird, daß am 30. Januar d. J. die Post von dem Dampfer „Medan“ in den Downs heruntergebolt und erst zu einem „zwischen dem 2. Februar und 2. März liegenden Zeitpunkt“ weiterbefördert wurde sowie daß 182 zu dieser Sendung gehörende Postsäcke während des Tansports nach Holland am 26. Februar durch den bolländischen Dampfer „Mecklenburg“ verloren gingen“. Die „Medan“ ist ohne Unfall ein oder zwei Tage nach Verlassen des Hafens in Rotterdam angelangt. Bei der hiesigen Re⸗ gierung sind zahlresche den vorstebenden ähnliche Klogen eingelaufen, deren Einzelbeiten zur Verfügung stehen. Allein ich glaube genügend Tatsachen angeführt zu baben, um die unerhörte und chikandse Beschränkung des Postverkehrs zu jeigen, wie sie fortgesetzt seitens der britischen und französischen Be⸗ hörden ausgeübt wird. Nicht allein werden amerikanische geschäftliche Interessen in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch Eigentomsrechte sowie internationale Rechtsregeln und Gewohnheiten verletzt. Ich kann nur hinzufügen, daß diese fortgesetzte Verletzung zu solchen Ver⸗ lusten für amerikanische Bürger führen kann und infolgedessen möglicherweise zu einer Verantwortlichkeit der Vereinigten Staaten hierfür, daß die amerikanische Regierung sehr bald gezwungen sein wird, die Aufmerksamkeit der britischen und sranzösischen Regierung auf die Notwendigkeit eines vollen Schadenersatzes zu lenken. 2

Da das Prinzip klar und bestimmt ist und die gegenwärtige Praxis der englischen und vSe Regierung offenkundig mit diesem Prinz’p im Widerspruch stebt, so will ich den Standpunkt der amerikanischen Regierung hinsichtlich der Behandlung gewisser Arten von verschlossenen Postsachen etwas eingehender auseinandersetzen, unter genauer Beachtung der Grundsätze, über die unsere Regierungen im allgemetnen übereinstimmender Ansicht zu sein scheinen. amerikanische Regierung neiagt zu der Ansicht, daß die Kategorie von Postsachen, zu der Effekten, Wechsel, Zinsscheine und ähnliche Wert⸗ papiere gebören, ebenso wie Waren oder andere Vermögensstücke zu be⸗ handeln ist und daher der Ausübung der Rechte der Kriegführenden in gleicher Weise unterliegt. Postanweisungen, Schecks, Tratten, Bank⸗ noten und andere Geldersatzmittel müssen wohl ebenfalls als Waren angesprochen werden. Dagegen müssen Korrespondenzen, einschließlich Verschiffungsurkunden und Postanweisungsverzeichnisse, selbst wenn sie sich auf Zusuhr oder Ausfuhr“ beziehen, außer wenn sie auf dem⸗ selben Schiff mit der Ware, auf die sie sich beziehen, besördert werden, nach Ansicht der amerikanischen Regierung als echte Korrespondenz“ angesehen werden und haben ein Anrecht auf freie Durchfuhr.

In Anbetracht der unzulässigen Methoden, die die englischen und

sranzösischen Behörden anwenden iadem sie Postsendungen, die zwischen

und anderen

den Vereinigten Staaten neutralen Länd

trägern und

Die

wirkun

zwischen den Vereinigten Staaten und den Feinden Englands ver⸗ tehren, aufhalten, kann die Regierung der Vereinigten Staaten das Unrecht, das Bürger der Vereinigten Staaten durch diese Methoden erlitten haben und weiterhin erleiden, nicht dulden. Wollte man sich einem solchen unzulässigen Verfahren fügen, so würde damit wiederholten Verletzungen des Völkerrechts durch die kriegführenden Mächte auf Grund militärischer Not⸗ wendigkeit über die der Verletzende der alleinige Richter sein würde, Tür und Tor geöffnet. Es ist kiar, daß ein neutraler Staat nicht zulassen kann, daß seine Rechte auf hoher See durch Kriegführende bestimmt werden oder daß die Ausübung dieser Rechte von der Re⸗ gierung kriegführender Staafen nach Weillkür zugelassen oder versagt wird. Die Rechte der Neutralen sind ebenso sicher wie die Rechte der Kriegführenden und müssen streng beobachtet werden.

Mit Rücksicht auf das Völkerrecht und die Rochte der Neutralen, deren Berücksichtigung die englische und französische Regierung so oft betont bahen, und deren U bertretung sie gegen ihre Feinde in dem gegenwärtigen Kriege so hefrig geltend machten, erwartet die Regierung der Vereinigten Staaten, daß das von den englischen und französischen Behörden gegenmärtig angewandte Verfahren in der Behandlung der Posisendungen nach und von den Vereinigten Staaten aufhört und daß die Rechte der Kriegführenden in ihrer Ausübung sich nach den Grundsätzen für die Durchfahr von Fasttacen und nach dem hierbei von allen Völkern anerkannten Verfahren richten. Nur eine radikale Aenderung in dem gegenwärticen Verhalten Englands und Frank⸗ reichs und nur die vollständige Wiederherstellung unserer Rechte als neutraler Staat w Regirrung der Vereinigten Staaten zu⸗ frieden stellen. 1

gez. Robert Lansing.

Der amerikanische Staatssekretär für den Krieg, Baker, teilt mit, daß noch tausend Mann Küstenartillerie und ein Geniebataillon zur Grenzbewachung nach der mexikanischen Grenze geschickt worden sind. Diese Maßregel sei infolge von Berichten über Ueberfälle auf amerikanische Konsulate in den Staaten von Nordmexiko ergriffen worden.

Einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge sind Hippolyt Irigoyen und Pelagio Luna zum Präsidenten bezw. Vizepräsidenten der argentinischen Republik gewählt worden

Wohlfahrtspflege.

Die 8. Konferenz für Trinkerfürsorge wurde gestern im Landeshause der Provinz Brandenburg in Berlin von dem Vor⸗ sitzenden, Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht D. Dr. von Strauß und Torney, eröffnet, der die aus allen Teilen Deutsch⸗ lands zusammengekommenen Teilnehmer, inslesondere die zahlreich erschlenenen Vertreter von Staats⸗, Kirchen⸗ und Gemeindebehörden, Versicherungsanstalten und Krankenkassen, Trinkerfärsorgestellen und Trinkerheilanstalten, Wohlfahrtsvereinen usw. begrüßte. Die Trinker⸗ fürsorge gehört so führte er in seiner Ansprache aus zu den wichtigsten und nötigsten sozialbygienischen Arbeiten der Gegenwart und der nächsten Zukunft. Die Zentrale für Trinkerfürsorge hat den im Laufe der Jahre in mehr als 200 deutschen Städten eingerichteten Trinker⸗ fürsorgestellen während der Kriegsmonate mit Rat und Tat geholfen, die besonderen Schwierigkeiten der Gegenwart zu überwinden. Durch Rundschreiben, persönliche Besuche, Herausgabe der „Blätter für praktische Trinkerfürsorge“ und sonstiger geeigneter Schriften wurden Anregungen gegeben und mancherlei Dienste geleistet. In den Trinkerfuͤrsorgestellen wurde, soweit die zur Verfügung stehenden Kräfte es erlaubten, eine zum Tell umfangreiche und erfolgreich Arbeit geleistet. Der Krieg hat neue Arbeiten nölsg gemacht; nicht minder wird die Zeit nach dem Kriege neue Aufgaben stellen. Da Ziel muß sein, den Wirkungskreis der schon bestehenden Trinker⸗ fürsorgestellen zu erweitern und durch Gründung von weiteren Stellen allmählich ein Netz über ganz Deutschland zu ziehen. Die diesjährige Konferenz wird in dieser Richtung Klärung über grundsätzliche und organisatorische Fragen bringen. Die bisherigen Erfolge der Trinker⸗ fürsorge konnten nicht zum wenigsten dadurch erreicht werden, daß im Zusammenwirken mit den Behörden, Versicherungs⸗ sozialen Arbeitsgemeinschaften alle Er⸗ ziehungs⸗ und Heilkräfte zusammengefaßt werden konnten. Die jetzige Konferenz gibt in ihrer Zusammensetzung ein Bild dieses Zusammen⸗ wirkens, das für die weitere Entwicklung und Auegestaltung der Arbeit die schönsten Aussichten eröffnet.

Nach der Eröffnungeansprache des Vorsitzenden berichtete Landes⸗ rat Dr. Schellmann (Düsseldorf) über Erfahrungen aus der Praxis mit dem § 120 der Reichsversicherungsordnung, insbesondere im Hinblick auf die gleiche Fürsorge für alfoholkranke Kriegsteilnehmer. Er würdigte einleitend den wohltätigen § 120 der RVO., der san Dasein den Bemühungen des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke verdankt, und zeigte dann an dem Ergebnis einer von ihm veranstalteten Rand⸗ frage bet den Landesversicherungsanstalten usw., daß die Zahl der An⸗ wendungsfälle des Paragraphen im Verhältnis zu den großen Zahlen der nach der RVO. bewilligten Invaliden⸗, Alters⸗ und Unfallrenten sowie der Bezüge von Krankengeld verhältnismäßig noch gering ist. Dies mag zum Teil auf die Kürze der Zeit zurückzuführen sein. Doch seien auch tatsächlich von den Trinkerfürsorgestellen bisher zu wenig darauf bezügliche Anregungen an die Versicherunasträger gegeben worden, andererseits die Armenverwaltungen in Verkennung der Wichtigkeit der Frage wenig geneigt, diesen Weg zu beschreiten, und die Versicherungsämter zu nachgtebig gegen die ausweichenden Wünsche der Trunksüchtigen. Beklagt wird weiterhin von sämtlichen Versicherungs⸗ trägern die Weitschweifigkeit des vorgeschriebenen Verfahrens, die häufig die ganze Maßnahme zwecklos erscheinen läßt insbesondere bei dem Bezuge von Krankengeld. Einstimmig wird dagegen die Be⸗ fugnis zu Sachleistungen an Trunksüchtige an Stelle von Barleistungen günstig beurteilt. In vielen Fällen wird die Sachleistung durch Ver⸗ mittlung der Trinkerfürforgestelle auegezahlt wenn auch eine schwierige, die Hingabe des Fürsorgers voll erfordernde Aufgabe, so

doch andererseits eine für den Trinker, seine Familie und das Volks⸗

wohl segensvolle Maßnahme. Da noch der Ansicht des Vortragenden mit Sicherheit mit einer ganzen Reihe von Trunksüchtigen (früheren, gewordenen und nach werdenden) unter den Kriegsteilnehmern gerechnet werden kann, so ist Vorkehrung zu treffen, daß auch hier dieselben Bestimmungen, die im § 120 der RBO. und im § 45 des Privat⸗ angestellten⸗Versicherungsgesetzes enthalten sind, in das Mannschafts⸗ versorgungsgesetz aufgenommen werden. Im Anschluß an die vor⸗ jährige Konferenz hat sich der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke zu diesem Zwecke an den Reichskanzler und den Reichs⸗ ausschuß für Kriegsbeschädigte gewandt und von beiden zustimmende Aeußerungen erhalten. Die letztere Stelle hat diese Frage zum Gegenstand einer besonderen Berichterstattung gemacht. Danach hat sich im ganzen Deutschen Reiche mehr oder weniger die Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß auch auf diesem Wege zum Vorteil der Kriegs⸗ beschädigten vorgegangen werden muß. Pfarrer Störmer (Lüdenscheid) sprach dann über die Ein⸗ der Kri gsze uf die Trinkerfürsorge: Der