1916 / 145 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Poegete, Hermann, Gymnaftast in Wyhlen, Baden, Voegtle, Smil, Gymnasiast in Karlsruhe i. P.⸗ Voegtle, Hans, Zahntechniker in 8 i. A, Volimer, Wilhelm, Müllergehilfe in Hausgs , Volz, Joseph, Fabrikarbeiter in Grenzach, Baden, Voörnbrock, Elektromonteur in Straßburg i. E., Weber, Kul,

rofessor an der Oberrealschule in Freiburg i. B., Weimars⸗ hausen, Richard, Handlungsgehilfe in Berlin, Weinschenk, August, Archnekt in Baden⸗Baden, Weißer, Karl, Dreher in Schrambera, Württemberg, Weiß, Leo, Kaufmann in Breslau, Wetzel, Otto, Töpfer in Hohen Neuendorf, Kreis Nieder⸗ barnim, Wieck, Alfred, Buchdrucker in Berlin⸗Schöneberg, Wilfert, Robert, Tieshauarbeiter in Rodewisch, Sachsen, Wingler, Hans, stud. chem. in Freiburg, Baden, Wirth, Hans, Koch in Berlin⸗Friedenau, Witter, Heinrich. cand. phil. in Heidelberg, Wolter, Otto, Kaufmann in Berlin⸗Rosen⸗ thal I, Wrann, Franz, Tischler in Dresden, Freiherr von Wüllenweber, eodor, Landwirtschaftseleve in Düsseldorf, Wünsch, Arno, Vorarbeiter in Reichenbrand, Sachsen, Zarnikow, Hermann, Arbeiter in Stettin, Zeller, Anion, Landwirt in Hardheim, Baden, Zieger, Albrecht, Zivil⸗ anwärter in Berlin⸗Tegel, Zierach, Rudolf, Schuhmacher in Eberswalde, Zillmann, Friedrich, cand. phil. in Berlin, Zimmermann, Heinrich, Säger in Pleutersbach, Baden, Zircher, Friedrich, Sänger in Karlsruhe i. B., Zobelt,

ugo, Werkmeister in Zwickau, Sachsen, Diakonisse Rösle Ammon in Schwäbisch Hall, Württemberg, Diakonisse Katha⸗ rine Angerbauer in Schwäbisch Hall, Württemberg, Köchin Lina Anklam in Klein Drensen, Kreis Filehne, Köchin Emma Arndt in Eichberg, Kreis Filehne, Schwester Luise Bartholom ã in Pforzheim, Baden, Diakonisse Emma Bauer in Leipzig, Diakonisse Käte Bender in Darmstadt, Schwester Susanne Bender in Heidelberg, Schwester Martha Beneke in Hannover, Köchin Sophie Bickele in Gaildorf, Württemberg, Schwester Pauline Binder in Göppingen, Württemberg, Diakonisse Rösle Blind in Schwäbisch Hall, Württemberg, Diakonisse Lenchen Boger in Darmstadt, Diakonisse Lene Bohn in Schwäbisch Hall, Württemberg, Schwester Käthe Borst in Goldap, Schwester Luise Brinkmann in Pforzheim, Baden, Diakonisse Helene Cohnen in Weilburg a. Lahn, Schwester Josefa Culik in Leipzig⸗Plagwitz, Schwester Helene Damerow in Kamp, Kreis Greifenberg, Schwester Elsbeth Dan genannt Edelmann in Stepenitz, Kreis Cammin, Schwester Bertha Delfo in Hamburg, Schwester Helene Detzer, geborene Kappus, in Leipzig, Schwester Frieda Dittes in Karlsruhe i. B., Schwester Katharina Dul! in Guben, Schwester Frida Dunkel in Bremen, Diakonisse Lenchen Eckelmann in Darmstadt, Schwester Auguste Eggen in Wilhelmshaven, Schwester Huberta Eller in Kloster Reute, Württemberg, Schwester Elisabeth Faber in Leipzig, Diakonisse Marie Fath in Mann⸗ heim i. B., Schwester Anna Fickinger in Neuwied, Schwester Rosa Fiedler in Leipzig, Diakonisse Katharina Fischborn in Darmstadt, Schwester Anna Fleig in Badenweiler, Baden, Schwester Carola Flügel in Bremen, Diakonisse Emmy Friebel in Darmstadt, Diakonisse Karoline Geck in Mann⸗ heim i. B., Lehrer n der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde Charlotte Giebelhausen in Berlin⸗Steglitz, Diakonisse Elise Götz in Mannheim i. B., Schwester Margarete Heck in Frei⸗ burg i. B., Diakonisse Gretchen Helm in Darmstadt, Diakonisse Marie Herb in Schwäbisch Hall, Würt⸗ temberg, Diakonisse Adolsfine Höhle in Hamburg, Schwester Frieda Hoeven in Leipzig, Schwester Mathilde Hoffmann in Tübingen, Fräulein Maria Holl in Stetten, Württemberg, Schwester Elisabeth von Holleuffer in Dresden, Diakonisse Sibylle Honold in Schwäbisch Hall, Württemberg, Diakonisse Gretchen Jockel in Darmstadt, Diakonisse Katharina Johannsen in Flensburg, Diakonisse Marie Ittmann in Worms, Köchin Babette Kempf in Straßburg i. E., Hauswirtschaftslehrerin Auguste Kexel in Gebweiler, Schwester Thusnelda Klamann in Orzegow, Landkreis Beuthen, Oberschwester Marie Klein in Baden⸗ weiler, Baden, Schwester Seraphia Klein in Wittgendorf, Kreis Landeshut, Schwester Else Knacke in Zehlendorf, Kreis Teltow, Diakonisse Friederike Knöller in Heilbronn, Württemberg, Schwester Christine Konzelmann in Truchtelfingen, Württem⸗ berg, Diakonisse Erna Krämer in Lichtenrade, Kreis Teltow, Diakonisse Gretchen Kraft in Mannheim i. B., Diakonisse Margarethe Krause in Hamburg, Schwester Luise Krauß in Weiler, Württemberg, Stütze Cäcilie Kreithmaier in Landshut, Bayern, Schwester Agnes Kremser in Leipzig, Frau Salome Kunze, geborene Schaeffer, in Hangenbieten, Landkreis Straßburg i. E., Schwester Lydia Landenberger in Ebingen, Württemberg, verwitwete Frau Dr. Charlotte Langheld, früher in Berlin⸗Steglitz, Schwester Philomena Latanowicz in Breslau, Schwester Paula Leicht in Glas⸗ hütte, Sachsen, Schwester Luise Letsch in Bitz, Württemberg, Schwester Frieda Levy in Dortmund, Diakonisse Anna Liebendörfer in Schwäbisch Hall, Württemberg, Schwester Solaria Maier in Kloster Reute bei Waldsee, Württem⸗ berg, Schwester Klara Malß in Leipzig, Diakonisse Amalie Matzner in G i. Schl., Schwester Läta Mayer in Kloster Reute bei Waldsee, Württemberg, Köchin Frau Marie Mechel, geborene Richter, in Leipzig⸗Reudnitz, Schwester Nanny Mendelsohn in Berlin, Erzieherin Anna Messe in Bremen, Diakonisse Dora Moldenhauer in Flensburg, Schwester Ida Morath in Heidelberg, Schwester Marie Morzeck in Berlin⸗Schöneberg, Haushälterin Clara Müller in Potsdam, Diakonisse Elise Müller in Hamburg, Schwester Maria Müller in Hamburg, Schwester Julie Neumann in Lichtenrade, Kreis Teltow, Schwester Fanny Neustädter in Dortmund, Schwester Emma Niedenfür in Ilshofen, Württemberg, Schwester Gertrud Oebser in Berlin, Diakonisse Luise Ohr in Schwäbisch Hall, Württemberg, Johanniterschwester Magdalene Opitz in Frankenstein i. Schl., Oberin Mathilde Pabstmann in Heidelberg, Diakonisse Berta Petruschke in Frankenstein i. Schl., Diakonisse Karoline Pfänder in Schwäbisch Hall, Württemberg, Schwester Josefa Pitsch in Berlin⸗Lichterfelde, Diakonisse Berta Pohl in Frankenstein i. Schl., Laborantin Frau Char⸗ lotte Pohl, geborene Becker, in Tharlottenburg, Koch⸗ und Haushaltungslehrerin Clara Raiber in Ludwigsburg, Württem⸗ berg, Diakonisse Wilhelmine Reichel in Wiesbaden, Diakonisse Karoline Reiß in Schwäbisch Hall, Württemberg, Schwester Jeremia von Rekowski in Hamburg, Wirtschafterin Sophie Riemer in Stargard i. Pomm., Schwester Else Roitzsch in Dresden, Schwester Maria Romahn in Marienwerder, Westpr., Schwester Charlotte Rosenthal in Hannover, Schwester Rosa Rühling in Leipzig, Schwester Helene Schack in Kunersdorf, Kreis Weststernberg, Diakonisse Marie Schanz in Schwäbisch Hall, Württemberg, Diakonisse Grete Schick

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3 98 Johanna Schwe

2*

in Darmstadt, Oberschwester Irlda Schier in Hamburg, 8en 868 A Füff in Plaster Neute bei Waldsee, Bürttemtü rm, chuttemeier in Eilanghof bek Reppen, ster Katrine Schwarz in Stolpmünde, Landkreis Stolp, Schwester Mathilde Schwarz in Hamburg, Köchin Anna Seese in Leipzig, Diakonisse Martha Siegert in Franken⸗ stein i. Schl., stud. med. Maria Sieglin in Stuttgart, räulein Wanda Sobietzky in Potsdam, Laborantin Irmgard reiin von Soden in Stuttgart, Schwester Lnise Speidel in Asselfingen, Württemberg, stud. phil. Margarete von Stammer in Charlottenburg, Schwester Reducta Stryszyk in Riegersdorf, Kreis Neustadt O. Schl., Schwester Anna Tehnzen in Hamburg, Diakonisse Auguste Thiel in Wiesbaden, Fräulein Annaliese Thomasius in Klonau, Kreis Osterode Ostpr., Fräulein Amelie von Tschirschky in Glien, Kreis Zauch⸗Belzig, Diakonisse Marie Ulshöfer in Schwäbisch Hall, Württemberg, Schwester Hedwig Ungefroren in Hamdurg, Diakonisse Christine Vogel in Leipzig, Schwester Käthe Wachter in Otterbach bei Kaiserslautern, Bayern, Schwester Margarethe Wacker in Hambura, Schwester Marta Walther in Leipzig, Schwester Clara Weber in Dortmund, Schwester Adelina Wendt in Hamburg, Schwester Lisette Wieland in Sulz⸗ bach, Schwester Dosithea Wiesenfarth in Kloster Reute bei Waldsee, Württembera, Schwester Ranualda Wiesenfarth in Kloster Reute bei Waldsee, Württemberg, Schwester Henny Wischmann in Bremen, Schwester Elisabeth Wolpert in Stuttgart⸗Gablenberg und Schwester Helga Wunsch in Sand⸗ hausen bei Heidelberg.

Fees be Katharxina Schmid

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Geheimen Regierungsräte und vortragenden Räte im Reichsamt des Innern von Specht und Dr. Schulze zu

Geheimen Oberregierungsräten zu ernennen.

Dem Bibliothekar bei dem Reichsgericht Dr. Hans Schulz in Leipzig ist der Titel Oberbibliothekar verliehen worden.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff.

Vom 20. Juni 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 30. März 1916, betreffend die Abänderung des Süßstoffgesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. S. 213), wird folgendes bestimmt:

Die Reichszuckerstelle wird ermächtigt, in Fällen dringenden Bedarfs zu anderen als den in den Bekannmachungen vom 25. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 340) und vom 7. Juni 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 459) bezeichneten Zwecken an Kommunalverbände Süß⸗ stoff nach Maßgabe der verfügbaren Bestände zu überweisen.

Die Kommunalverbände haben den Bezug und Verbrauch von Säßstoff in ihrem Beurke nach näherer Anweisung der Reichezucker⸗ stelle zu regelnlnl. g

Berlin, den 20. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzleret. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 20. Juni 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Druck⸗ papier vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:

Verleger und Drucker Zeitungen, die auf maschinenglattem, holzhaltigen Druckpapier gedruckt werden, sowie alle sonstigen Per⸗ sonen, die unbedrucktes Papier der genannten Ait beziehen, dürfen in der 8 vom 1. Juli 1916 bis zum 31. August 1916 solches Papier nur in den Mengen bezieben, die für sie von der Kriegswirtschafts⸗ stelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin festgesetzt werden. Dies gilt auch, soweit es sich um die Erfüllung bereits abgeschlossener Lieferungsverträge handelt. Die Festsetzung geschieht nach folgenden Grundsaͤtzen: .

1. Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläche

1. bis 200 Quadratmeter eingenommen hatten, er⸗ fahren eine Einschränkung von 5 vom Hundert 2. von 201 bis 250 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 5,5 vom

Hundert . von 251 bis 300 Qutadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 6 vom Hundert von 301 bis 350 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 6,5 vom Hundert von 351 bis 400 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Cinschränkung von 7 vom Hundert von 401 bis 500 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 8 vom Hundert von 501 bis 600, Quadratmeter eingenommen batten, erfahren eine Einschränkung von 9 vom Hundert ven 601 bis 700 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 10 vom Hundert . von 701 bis 800 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 11 vom Hundert von 801 bis 950 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 12 vom Hundert von 951 bis 1100 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 13 vom Pundert von 1101 bis 1250 Quadratmeter eingenommen eine Einschränkung von 14 vom under von 1251 bis 1400 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 15 vom

undert von 1401 bis 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 16 vom Hundert über 1600 Quadratmeter eingenommen hatten, ezfahren eine Einschränkung von 17 vom Hundert

1“ 8 8

itraum von zwei

7 8

onaten.

der von ihnen für den Druck der Zeitung im Jahre 1915 verbrauchten Menge von maschinenglattem, holzhaliigen Druckpapier, errechnet für einen Z 1

7

Die Quabratmeter wird errechuet durch Feststellung der

9e und c. en, der Seiten (Umfang), die die

Zeitung im he 1915 gehabt hat.

n veren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegen⸗

über bem Juhre 1 verringert hat, 1. g. wenn die Minderung trägt,

8 1. bis zu 150 Quadratmeter beträg über diejenige Meme

1 vom Hundert Hen 300 Quadratmeter l binaus, zu deren Bo.

1 vene⸗ . 12 Hundert zug sie gemäß Ziffer 1 t, 2 v unde 8 Duadratme erechtigt sind.

über 300 Quadratmeter beträgt, 3 vom Hundert 1 Z itungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegen⸗ über dem Jahre 1913 vermehrt hat, erbalten, wenn die Vermedrung

1. bis zu 50 Quadratmeter beträgt, 4 vom Huadert

. von 51 bis 75 Quadratmeter be⸗ trägt, 6 vom Hundert von 76 bis 100 Quadratmeter be⸗ Menge, zu deren Be⸗ trägt, 8 vom Hun eit

. von 101 bis 125 Quadratmeter be⸗ trägt, 10 vom Hundert über 125 Quadratmeter beträgt,

12,5 vom Hundert 6

2. Alle übrigen Bezieher von unbedrucktem, holzhaltigen Druckpapier dürfen für die Zeit vom 1. Jult 1916 bis zum 31. August 1916 nur 85 vom Hundent derjenigen Menge vom solchem Papier benehen, die sie im Jahre 1915, berechnet auf einen Zeitraum von zwei Monaten, bezogen haben.

3. Bei Festsetzung der Menge, die nach Ziffer 1 und 2 be⸗ zogen werden darf, werden Bestände an unbedrucktem, maschinen⸗ glatten, holzhaltigen Druckpapier, nach Abzug einer dem Verbrauche des vorangegangenen Monats entsprechenden Menge, die als Reserde anzusehen ist, angerechnet.

§ 2

Der Bestimmung des § 1 unterliegen nicht die Verleger solcher auf maschinenglattem, holzhaltigen Druckpapier gedruckten Zeitungen, deren Ausgaben in einer Woche nicht mehr als 7 Bogen zu je 4 Seiten umfassen und die nicht öfter als einmal täglich erscheinen.

Die Verleger dieser Zeitungen haben der Kriegswirrschaftestelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe auf ihre Kosten ein Pflichtexemp a jeder Ausgabe durch die Post regelmäßig zu überweisen.

§ 3

berechtigt sind.

maschinenglatten, holchaltigen Druckpapier gelten die Vorschriften der § 11 und 12 der Bekannimachung über Druckpapier vom 19. April 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 84).

Bei der Einsendung der Bestellungen (Abrufe) an die Kriegs⸗ wirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe ist der Zweck an⸗ zugeben, zu dem das Druckpapier Verwendung siaden soll.

Ein Anspruch an die Kriegewirtschaftsstelle Zeitungsgewerbe auf Lieferung besteht nicht. 8

Alle Bezieher von unehen ats maschinenglatten, Druckpapier haben der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe bis zum fünften Tage eines jeden Monats anzuzeigen,

oder verbraucht haben. 9 5b Gebt eine auf maschinenglattem, holzhaltigen Druckpapier g

druckte Zeitung, Zeitschrift oder sonstige periodisch erscheinende Druck⸗ schrift ein, so hat der bisherige Verleger dies der Kriegewirtschafls⸗ stelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muß ergeben, an welchem Tage die Druckschrift ihr Erscheinen eingestellt hat und welche Mengen an unbedrucktem, maschinenglatten, bolzhaltigen Druckpapier, die zur Herstellung der eingegangenen schrift dienen sollten, an diesem Tage bei dem Verleger oder bei dem Drucker oder an anderer Stelle vorhanden waren.

Genehmigung der Kriegswatschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs⸗ gewerbe nicht verkauft oder sonstwie weitergegeben, auch nicht zu einem anderen als dem in der Bestellung (Abruf) angegebenen Zwecke ver⸗ wendet werden. Zum Weitervertauf einzelner Rollenreste im Gewicht⸗ bis zu 10 Kilogramm für jeden Rollenrest bedarf es der Zustimmung der Kriegswirtschaftsstelle nicht.

Von jeder Aenderung in der Erscheinungsweise von Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften, die auf maschinenglattem, holzbaltigen Druckpavter gedruckt werden, ist der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe unverzüg⸗ lich Anzeige zu erstatten. 88

Die Lieferung von Frei⸗ und Werbeexemplaren von solchen Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen pertodisch erscheinenden Druckschriften, die ganz oder teilweise auf maschinenglattem, holzhaltigen Druckpapier hergestellt sind, ist verboten, gleichgültig, ob die Lieferung auf längere oder kürzere Zeit, ob sie durch Verleger oder durch Mittelspersonen erfolgt. Die Lieferung von Pflichtexemplaren an Behörden wird von dieser Bestimmung nicht berührt, ebenso ist die Abgabe von Frei⸗ exemplaren an Mitarbeiter, Lazarette und Soldatenheime, jedoch nicht mehr als ein Ex mplar, und die Abgabe von Belegexemplaren an Inserenten gestattet. 89

Wer unbedrucktes, maschinenglattes, holzbaltiges Druckpapier im Besitze hat, hat es der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe auf deren Verlangen käuflich zu überlassen. Dies - nicht für Mengen, die nach § 1 Ziffer 3 als Reserve des

esitzers anzusehen sind.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Krieagswirt chaftsstelle für das Deutsche Zeitungs⸗ gewerbe durch die zuständigen Behörden auf die Kriegswirtschaftsstelle übertragen. Welche Behörden zuständig sind, bestimmt die oberste Landeszentralbehörde. Die Anordnung ist an den Besitzer des Druck⸗ papiers zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht.

Dem Besitzer ist für die überlassenen Mengen ein angemessener Uebernahmepreis zu bezahlen. Kommt zwischen der Kriegswirtschafts⸗ stelle und dem Besitzer eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird er von der böheren Verwaltunge behörde des Ortes, an dem der Besitzer seinen Wohnsitz hat, endgültig festgesetzt. Diese ent⸗ scheidet ferner endgültig über alle Streitigfeiten, die sich zwischen den Beteiligten aus der Aufforderung zur Ueberlassung und aus der Ueberlassung ergeben.

Der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe sind auf möelegen alle Auskünfte, die sich auf die Durchführung der vor⸗ stehenden Bestimmungen beziehen, unverzüglich zu erteilen. Ihr oder ihren Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den Betriebs⸗ und Lager⸗ räumen aller Bezieher von unbedrucktem, maschinenglatten, holzhaltigen Druckpapier zu gewähren. 91 8 Den Bestimmungen dieser Bekanntmachuna unterliegen nicht die Behöͤrden des Reichs, der Bundesstaaten und Elsaß⸗Lothringens. § 12 Diie Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe kann Ausnahmen von den in den 85 1 bis 9 gegebenen Bestimmungen zulassen. Gegen die Versagung der Ausnahmen ist binnen zwei

Wochen nach dem Zugehen des die Entscheidung der Kriegswirtschafts⸗ stelle enthaltenden Schreibens das Rechtsmittel des Einspruchs zu⸗

lässig, der an das Reichsamt des Innern

in Berlin zu richten ist⸗

8 4 8 EE1“ 9 8

unter derjenigen

zug sie gemäß Zifferl

maschinenalatten,

Für die Bestellungen (Abrufe) und Lieferungen an unbedrucktem,

s Deutsche holzbaltigen 8

welche Mengen (in Kilogramm) sie im vergangenen Monat e

Druck

Unbedrucktes, maschinenglattes, holzhaltiges Druckpavier darf ohne

119. Juni 1916 dem Kaufmann Karl

. §.13

Mit Chefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu vhntausend Mark wird bestaft: 614* 1) wer den Parschriften de § 1 zumwider Druckvapier in Fheren Menqgen bezlebt, 88. für ihn von der Krjegswirt⸗

8 ne fuͤ das Deutsche Zeitungsgewerbe seltgesetzt

wer

2) wer die ihm nach den 6§§ 4, 5, 7 oder 10 Satz 1 ob⸗ Uegenden Anzeigen oder Auskünfte nicht Efucet ober wissenflich un e oder unvollffändige Angaben macht;

3) wer den Vorschriften der §§ 6, 8 oder 10 Gatz 2 zuchider⸗ handelt. 8 bcn

14 Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 treten mit dem 1. 1916, die übrigen mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 20. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8 Dr. Helfferich.

zlt

Bekanntmachung über Mischung von Kunstdünger. Vom 17. Juni 1916.

Auf Grund des § 12 Satz 4 der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 13) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 440) wird folgendes bestimmt:

Artikel 1

Bei Mischungen von schwefelsaurem Ammoniak oder Natrium⸗ Ammoniumsulfat mit Superphosphat oder mit aufgeschlossenem, stickstoffhaltigen, imvortierten Guano tierischen Ursprunges darf der Gehalt an Stickstoff nicht weniger als vier vom Hundert betragen.

Artikel 2 Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung raft. Berlin, den 17. Juni 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.

Verordnung über die Bereitung von Backware.

Vom 20. Juni 1916.

Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 1 1b 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird folgendes be⸗

mt:

§ 1

Fur Bereitung von Roggendrot kann an Stelle von Kartoffel auch Weizenschrot in derselben Menge wie Kartoffelflocken verwendet werden 5 Abs. 2, 5 der Bekanntmachung über die Bereitung von chens 8 der Fassung vom 26. Mai 1916 Reichs⸗Gesetzbl.

§ 2 Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 20. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 8

Bekanntmachung

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (-RGBl. S. 340) wird hiermit zur allggemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Mai 1916 Dar⸗ lehnskassenscheine im Betrage von 1 780 000 000 aus⸗ gegeben waren. Hiervon befanden sich 1 148 003 000 im freien Verkehr.

Berlin, den 16. Juni 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Domb

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß mit Verfügung vom August Walter Löffler, Ripzig.Mockern, Shlsftraß 16 I1I, der Handel mit Gegen⸗ ftänden des täglichen Bedarfs und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs auf Grund des § 1 der Bundesratsv⸗rordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel, untersagt worden ist. 85

Leipzig, am 20. Juni 1916.

Der Rat der Stadt Leiplig. Roth.

6 Bekanntmachung. .

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) wird der Gemüse⸗ und Spezerei⸗ warenhändlerin Justine Jenne, geb. Schmalz, Gutstraße 11 bier, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. 8

Metz, den 19. Juni 1916.

Der komm. Polizeidirektor: Bodenstein.

8n

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ vweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. 11.1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende

ternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

209. Liste. 8

Ländlicher Grundbessttz. Kreis Altkirch. Gemeinde Hirsingen.

Grundstücke des Lang, Paul August, und Ebefrau lementine, geb. Pollack, von Pamegg, zurzeit unbekannten Aufentholth (Ver⸗ walter: Bürgermeister Brunner von Artkirch, 1. Zt. Mulhausen).

Straßbura, den 17. Juni 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Abteilung des Innern 1“ J. A.: Dittmak.

Seine Majestät der König Amergnaͤdigst zu ge⸗ nehmigen 9 p habah gFitnan hlast 1n 8

daß der Schatullverwalter, Geheime Regierungsrat Grimm fernerhin den Titel als Schatull⸗ und Vermögensverwalter Seiner Masestät führt und sein Amt als Schatull⸗ und Ver⸗ mögensverwaltung Seiner Majestät bezeichnet wird. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrat von Hippel in Labiau, zurzeit kom⸗ missarischer Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin, den Charakter als Geheimer Regierungsrat,

den Spezialkommissaren, Oekonomieräten: Richter in Leer und Röper in Merseburg den Charakter als Landes⸗ aeenelsrat mit dem persönlichen Range der Räte vierter

asse,

dem Präsidenten des Trier'schen Bauernvereins und Mitglied der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz Wallenborn in Remagen, Kreis Ahrweiler, den Titel Landesökonomierat, „ddem Gestütinspektor beim Hauptgestüt in Graditz Wagner in Repitz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinärrat,

dem Schlachthosvirektor Reimers in Halle a. S. Titel Veterinärrat, dden Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: Flick in Berlin, Rohde in Berlin und Waldmann in Berlin, dem Rendanten und Sekretär der Landwirtschaftlichen Hochschule Meyer in Berlin, dem Rechnungsrevisor bei der Ansiedlungskommission Just in Posen und dem Rechnungs⸗ revisor bei der Ansiedlungskommission Moebest in Posen diesem aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat,

dem Geheimen Kanzleiinspektor im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten Berger in Berlin den Charakter als Kanzleirat,

den Domänenpächtern, Oberamtmännern: Lücke in Bor⸗ schütz, Kreis Liebenwerda, Varges in Holzzelle, Mansfelder Seekreis, und Lüttich in Gehofen, Kreis Sangerhausen, den Titel Amtsrat zu verleihen. 8

den

Finanzmini Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Bochum, Regierungsbezirk Arnsberg, ist zu besetzen. 1

Bekanntmachung.

Die gegen den Metzger Albrecht Schapmann, Oesterholl⸗ straße 29 in Dortmund, am 29 Februar d. J. von uns er⸗ lassene Verfügung, betr. Untersagung des Handels mit Nahrungsmitteln Fleisch⸗ und Wurstwaren aller Art, sowie Fett —, haben wir wieder aufgehoben.

Dortmund, den 19. Juni 1916. 8

Die Polizeiverwaltung. Eichhoff.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Kwiatkowska in Czempin ist wegen Unzuverlässigkeit im Handel vom 1. Juni d. J. ab auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 der Handel sowie das Gewerbe mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, Nahrungsmitteln aller Artunter⸗ fagt worden.

Kosten, den 17. Juni 1916. Der Königliche Landrat. Dr. Lorenz.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Juni 1916.

In der am 21. Juni unter dem Vorsitz des Staats⸗ ö Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über untaugliches Schuhwerk die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Erntevorschätzungen im Jahre 1916, der Entwurf einer Verordnung über das Verbot des Vorverkaufs von Getreide der Ernte des Jahres 1916 und der Entwurf einer Verordnung über Preisbeschränkungen bei Ver⸗ käufen von Seilerwaren. Demnächst wurde über Gewährung von Reichsbeihilfen an Gemeinden für Kriegswohlfahrtszwecke und über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

In seiner Sitzung am 21. d. M. sprach der Landes⸗ eisenbahnrat sich einstimmig dahin aus, daß der Aufhebung der für Steinkohlen und Braunkohlen (einschl. Briketts und Koks) und für Eisen und Stahl nach den Niederlanden, der Schweiz, Italien und Südfrankreich bestehenden Ausnahme⸗ tarife wirtschaftliche Interessen des Landes nicht entgegenstehen. Ferner bildeten Gegenstand der Verhandlung die vom Minister der öffentlichen Arbeiten seit der letzten Sitzung dn Landes⸗ öö getroffenen Tarifmaßnahmen aus Anlaß des rieges.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe des Kreises Herzogtum Lauenburg, veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1023 und 1024 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 4. Liste der aus Rußland zurüchgekehrten preußischen Austauschgefangenen; die 561. Ver⸗ lusttiste der preußischen Armee, die 81. Marineverlustliste, die 274. Verlustliste der bayerischen Armee und die 405. Verlust⸗ liste der württembergischen Armee. 1

Patzern⸗

Die Korrespandenz Hoffmann melhtt: Seize Malehgt * König hat auf Amkrug des Stäatsmisters bes 92„. ordnet, daß zur Vorberatung afler Fragen, die für die Ver⸗ sorgung der bayerischen Bevölkerung mit Lebensm itteln von ausschlaggebender Bedeutung sind, beim Staatsministerium des Innern für die Dauer des Krieges ein Beirat gebildet wird. Seine Tätigkeit soll sich auf die Würdigung aller mit der Volksernährung im Zus wirtschaftlichen Fragen erstecken. Würdigung der Maßnahmen, die innerh on!

leitung gegebenen Grenzen für einen größeren Zeitraum troffen werden können. Der Beirat wird aus sechs hervor⸗ ragenden Vertretern aller beteiligten Kreise bestehen und in kurzen Zeitabständen berufen werden, in Bedarfsfäcen werden besondere Sachverständige zugezogen.

Der Finanzminister Ritter von Breunig gab in der gestrigen Beratung des Finanzausschusses der Kammer einen Ueberblick über die Lage des Staatshaushalts als Grundlage zur Beurteilung des Steuerbedarfs.

Er erklärte „W. T. B.“ zufolge, doaß für die Jahre 1916 mit einem Fehlbetrage von 22 800 000 zu rechnen sei. Wenn jedoch 1917 kein Friedensjahr sei, so würden erhebliche Mehrausgaben und Mindereinnahmen entstehen. Die Deockung des jetzigen Fehl⸗ betrags verlange einen Zuschlag von 30 % zu den direkten Steuern. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse der Zuschlag zu allen Steuergattungen und Steuerstufen prozentual gleichmäßig sein. Der Berichterstatter Abg. Casselmann erklärte, wegen der außer⸗ ordentlichen Kriegt verhältnisse set es geboten, nach dem Vorgang der anderen Bundesstaaten die kleineren Einkommen, namentlich auch den Mittelstand, zu ent asten und die größeren Einkommen entsprechend sfärker heranzuzteben. Er beantrage, die Einkommen bis 1800 zuschlagfrei zu lassen, auf die anderen Zuschläge von 10 bis 50 %

zu legen. Württemberg.

„Die Württembergische Kammer beriet in ihrer gestrigen Sitzung den Finanzetat. Der Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker führte dabei, „W. T. B.“, zufolge aus:

„Der Herr Abgeo dnete Körner hat auf ein Telegramm Bezug genommen, das ich dem Herrn Reichskanzler am 6. d. M. geschickt habe und das einen Glückmunsch zu seiner Reichstagsrede vom 5. d. M. enthielt. Obgleich nicht gerade dazu venpflchtes sage ich ganz gern ein Wort üder diesen Glückwunsch. Jene Rede des Reichekanzlers hat mich umsomehr gefreut, als ich in der Stunde, in der sie gehalten, mir die Frage vergelegt hatte: Wie kann jenen gegen die Leitung des Reiches gerichteten gemein⸗ gefährlichen Denkschriften und den daran sich anknüpfenden Kriegs⸗ fabeln der Garaus gemacht werden, jenen Denkschriften, die das dem Steuermann des ö nicht persönlich, wohl aber im J teresse guter Fahrt durch die sturmgepeitschte See so bitter notwendige Ver⸗ trauen zu untergraben suchen? Des vollsten Vertrauens der Bundes⸗ regierungen war der Reichskanzler gewiß. Wie aber stand es in der Bevölkerung? Jene Rede hat dem Uebel das verdiente Ende bereitet. Die in den weitesten Kreisen der Bevölkerung offenbar gewordene Stim⸗ muag für den Reichs kanzler, ihr Offenkundigwe den ist ein nationaler Gewinn, und dabei bleibe ich, Herr Abgeordneter Körner. Indem ich dies ausspreche, betrete ich nicht das Gebiet der Partewolittk. In diesen Zeiten habe ich nur Interesse für eine einigende und damit dem Vaterland dienende politische Diskussion. Vergessen wir das Kaiserwort nicht: Ich kenne keine Parteien mehr! Unsere Sturm⸗ kolonnen stehen in West und Ost in fester Feschlosenett Diese Geschlossenheit muß uns auch über alle verschledene Auffassung von Einzelfragen hinweg zu Hause beseelen.“

Hamburg. Die Bürgerschaft hat gestern ohne Erörterung weitere 10 Millionen Mark für die durch den Krieg erwachsenen Ausgaben bewilligt, so daß der Vertrauenskommission nun⸗ mehr insgesamt 125 Millionen Mark für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden sind. b .““

Oesterreich⸗Ungarn.

Das „Amtsblatt“ in Budapest veröffentlicht eine Ver⸗ ordnung des Handelsministers, wonach die Zahlungen für Patentgebühren bis 31. Dezember 1916 gestundet werden, und ferner eine Regierungsverordnung, wonach Bierbrauereien und selbständige Malzfabriken bis zur Hälfte der ihnen ge⸗ währten Gerstenmenge ihren Bier⸗ oder Malzlieferungsver⸗ pflichtungen ohne Rücksicht auf die einschlägige Verordnung 576/1916 vom 15. Februar 1916 nachzukommen haben.

Italien.

Die Wiedereröffnung der italienischen Kammern wurde, wie „W. T. B.“ erfährt, auf den 27. Juni angesetzt.

Schweiz.

Nach Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗Agentur“ kam bei der Besprechung der wirtschaftlichen Maßnahmen, die der Bundesrat auf Grund seiner allgemeinen Vollmachten getroffen hat, der Bundesrat Schultheß, der Chef des volks⸗ wirtschaftlichen Departements, auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Schweiz inmitten der Kriegführenden zu sprechen.

Er erklärte, daß die Einfuhr in die Schweiz aus dem Gebiet der Mittelmaͤchte täglich 15 300 t, diejenige aus den Ländern der Ver⸗ bandsmächte und durch die Verbandsmächte 4600 t betrage. Von den Mittelmaͤchten beziebe die Schweiz Kohle, Eisen und andere Rohstoffe, die die Verbandsmächte nicht liefern könnten, dafür lieferten die Verbandsmächte Lebensmittel, die die Mittelmächte nicht geben könnten. Die Schweiz sel also von beiden Gruppen abhängig. Von helden Seiten treie man mit Wünschen an die Schwein berm, deren Erfuüͤllung entweder ganz unmöglich oder doch sehr schwierig sei. Die Mittelmächte verlangten neuerdings für die Lieferung ihrer Rohstoffe Kompensotionen und daß die von deutscher Seite gekauften, in der Schweiz liegenden Vorräte zur Aus⸗ fuhr nach Deutschland freigegeben würden. Der Bundedrat sei in dieser Sache in Verhandlungen mit den Verbandsmächten begriffen. Anaesichts der freundschaftlichen Beziehungen zu beiden Mächtegruppen hoffe der Bundesrat, von beiden Seiten die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens in der Schweiz notwendigen Waren zu er⸗ halten. Die Lage der Schweiz sei sehr ernst, aber der Bundesrat sei überzeugt, daß eine befriedigende Lösung gefunden werden koͤnne.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat, wie dem „W. T. B.“ aus Washington gemeldet wird, am Mittwoch in einer Rede Fest. In den Vereinigten Staaten ist eine Unredlichkeit am Werke, die zermalmt werden muß. Sie geht von einer sehr ktleinen, aber sehr tätigen und listigen Minderheit aus. Das find diejenigen, die in diesem Augenblick eine Art von polilischem Erpressungsversuch unternehmen, indem sie sagen: Tut, was wir wollen, oder wir werden hei den Se Rache nehmen.

Wie das Reutersche Buxeau berichtet haae amerika⸗ nische Kavallerie bei Carrizol einen 8 85 menstoß mit

Carranzisten; beide hatten schwere V.