1916 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

vekanntma ch 9 rbot des Vorverkaufs Jahres 1916. 11“

Vom 21. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Kaufverträge über Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz, Dinkel,

Fesen, Emer, Einkorn, einschließlich Grunkern), Hafer und Gersse

allein oder mit anderem Getreide gemengt, Milchfrucht, worm si

Hafer befindet, über Buchweizen, Hirse, Hulsenfrüchte und Oelfrüchte

Raps, Rübsen, Hederich, Dotter, Sonnenblumen, Leinsamen und

kohn), ferner über Futtermittel, die der Verordnung über den Ver⸗

kehr mit Kraftfottermittein vom 28. Junt 1915 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 399) unterlienen, aus der inländischen Ernte des Jahres 1916

sind nichtig. Dies gilt auch für Verkräge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind. Vpon dem Verbote sind ausgenommen Verkäufe

1. von Saatgetreide (Roggen, Weizen, Gerste, Kafer), die unter Innehaltung der über selche Verkäufe erlassenen Be⸗ stimmungen 2) abgeschlossen werden; von Hafer, Gerste sowie Mengkorn und Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, an den Kommunalverband, in dem das Getreide gewachsen ist, an die Zentralstelle zur Beschaffun der Heeresverpflegung oder an Beauftragte (Kommisstonär⸗) des Kommunalverbandes oder der Zentralstelle;

3. von Getreide der übrigen im Abs. 1 genannten Arten an den Kommunalverband, in dem das Getreide gewachsen ist, an die Reichsgetreidestelle oder an Beauftragte (Kommissio⸗ näre) des Kommunalverbandes oder der Reichsgetreidestelle; von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten an die Zentral⸗ Einkaufscesellschaft m. b. H. in Berlin; von Oelfrüchten an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin; von Kraftfuttermitteln an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin.

§ 2 Der Reichskanzler kann Ausführungsbestimmungen über den Ver⸗ kauf von Saatgetreide 1 Abs. 2 Nr. 1) erlaffen; er kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraftftretens, er kann die Verordnung für einzelne Erzeugnisse außer Kraft setzen.

Berlin, den 21. Juni 1916. Deer Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

8n 9 Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung franzesischer Unternehmungen, vom 96 11 1914 (7 Bl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die ingsverwaltung angeorduet wörden: öWW Ländlicher Grundbesitz. 3 Kreis Rappoltsweiler. Gemeinde Gemar. Grundstücke des Julius Gröll, Pater im Orden des hl. Geistes in Paris (Verwalter: Notar Lamey in Bergheim).

Straßburg, den 17. Juni 1916. 8 Ministerium für Elsaß⸗Lothringaen. Abteilung des Innern. d J. A.: Dittmar.

1 1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 130 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5263 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff, vom 20. Juni 1916, unter

Nr. 5264 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 20. Juni 1916, unter

Nr. 5265 eine Bekanntmachung über Mischung von Kunst⸗ dünger, vom 17. Juni 1916, und unter

Nr. 5266 eine Verordnung über die Bereitung von Back⸗ ware, vom 20. Juni 1916.

Berlin W. 9, den 21. Juni 1916

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlandesgerichtsrat Ramdohr in Posen und den Landgerichtsdirektor Kratzenberg in Cöln zu Senats⸗ präsidenten bei dem Kammergericht zu ernennen 1t

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Wittich in Wiesbaden zum Stellvertreter im Bezirks⸗ ausschusse zu Wiesbaden, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Justizministerium. 8

Der Rechtsanwalt Erich Urbach in meserhh ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Posen mit Anweisung seines Amtssitzes in Meseritz und

der Rechtsanwalt Fremer in Norden zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Celle mit Anweisung seines

Amtssitzes in Norden ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Professor an der Universität in Groningen Dr. Wilhelm Weber ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen Universität in Frankjurt a. M. ernannt woreen.

Ministerlum des Innern. Die Diphtherie⸗Heilsera mit den Kontrollnummern 1596 bis 1625 einschließlich, geschrieben: „Eintausendfünfhundertsechsundneunzig bis Ein⸗ tausendsechshundertfünfundzwanzig einschließlich“, aus den Höchster Farbwerken, . 103 bis 115 einschließlich,

eschrieben: „Einhundertdrei bis Einhundertfünfzehn einschließ⸗ lch” aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden,

381 bis 387 einschließlich, geschrieben: „Dreihunderteinundachtzig bis Dreihundertsiebenund⸗ achtzig einschließlich“, 1en 8 1

geschrieben: „Dreihundertneunzig“, aus dem Serumlaboratoriu Ruete⸗Enoch in Hamburg, 8 249 und 250, .

geschrieben: E11“ und Zweihundertfünf⸗ zig“, aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin,

sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Juli d. J. ab wegen Ablaufs der staatlich Gewährdauer zur Einziehung besti

nus⸗Sera mit den Kontrollnummern 269 bis 272 und 274 bis 277 einschließlich,

geschrieben: „Zweihundertneunundsechzig bis Zweihundertzwei⸗ undsiebzig und Zweihundertvierundsiebzig bis Zweihundertsieben⸗ undsiebzig einschließlich“, aus den Höchster Farbwerken, sowie mit den Kontrollnummern

97 und 98,

geschrieben: „Siebenundneunzig und Achtundneunzig“, aus den Behringwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen

Gewährdauer vom 1. Juli d. J. ab zur Einziehung bestimmt.

Bekanntmachung.

Bei der am 5. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars stattgehabten Auslosung der vormals Han⸗ noverschen 4prozentigen Staatsschuldverschreibungen Lit. S zur Tilgung für das Rechnungsjahr 1916 sind die fol⸗ genden Nummern gezogen worden:

Nr. 96 259 304 500 559 560 571 638 1000 Taler Gold

über je

und Nr. 749 980 1026 1070 1073 1204 1240 1454 16515 1732 1795 2057 über je 500 Taler Gold. Diese werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Januar 1917 zur baren Rückzahlung gekündigt. Die ausgelosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold. Die Rückzahlung wird in 8 rung nach den Bestimmungen 8

der Bekan mache t. Hertit malers vom 6 Dezember 1873, egenea sas FeHerete gehnn der Landes⸗Goldmünzen

usw. (Reichsanzeiger Nr. 292), sowie nach den Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Finanzministers vom 17. März 1874 (Reichsanzeiger Nr. 68) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden schon vom 15. Dezember

3 ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuld⸗

verschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen und den nach dem 2. Januar 1917 fälligen Zinsscheinen (Reihe X Nr. 3 bis 10) an den Geschäftstagen bei der Regierungs⸗ hauptkasse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, ausgezahlt. Die Schuldverschreibungen können auch bei sämtlichen übrigen Regierungshauptkassen, bei der Staatsschuldentilgungs⸗ kasse in Berlin sowie bei der Kreiskasse I in Frankfurt a. M. eingelöst werden. Zu dem Zwecke sind die Schuld⸗ verschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen schon vom 1. Dezember d. J. ab bei einer dieser Kassen ein⸗ zureichen. Nach erfolgter Aestslcng durch die hiesige Re⸗ gierungshauptkasse wird die Auszahlung von den ersteren Kassen bewirkt werden.

Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen und Seee mit oder ohne Wertangabe muß portofrei ge⸗

ehen.

Sollte gekündigtes Kapital bis zum Fälligkeitstage nicht abgefordert werden, so tritt dasselbe von dem genannten Zeit⸗ punkte ab zum Nachteile der Gläubiger außer Verzinsung.

Hannover, den 7. Juni 1916.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RBl. Seite 603) babe ich der hiesigen „Agrarbank, G. m. b. H.“ , ver⸗ teten durch den früheren Landwirt 9— von Ziolkowski, Zoppot, Seestraße 5, diesem persönlich sowie dem Fräulein von Ziolkowski, Zoppot, Seestraße 5, als Mitinhaberin der Agrarbank den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfos, insbesondere mit Nahrungsmitteln namentlich mit Kartoffeln und Futtermitteln aller Art sowie rohen aturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs, wegen Unzuverlässigkeit heute unfersagtzt

Danzig, den 19. Juni 1916. Der Polizeipräsident. Wessel. b

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Ffanntmngachrc. uf Grund der Bundeeratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend F haltung unzuverlaͤssiger Personen vom Handel (R7SBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Mmisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem Kaufmann Otto Schröder „und seiner Chefrau Klara geb. Schulz in Berlin, Bsödicker⸗ straße 7 (Geschaͤft in Berlin⸗Stralau, Markgrafendamm 9), durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungzs⸗ Se . Unz versässigkeit in bezag auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 21. Juni 1916. Der Polizeipräsident.

8E1111““ danuautmachung.

Dem Produktenbändler Wilhelm Schröder in Hilbdeg. heim, Alfelderstraße 43, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Ferrhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazi vom Herrn Muister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Metallen wegen Ua⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt.

Hilbdesheim, den 17. Juni 1916.

Dem Wurstfabrikanten Eduard Gerlicher in Hildes. heim, Schützenallee 15, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausfübrungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Schlachtschweinen wegen Unzuverlässi keit in bezug auf diesen Handel untersagt.

Hildesheim, den 18. Juni 1916.

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Fritz Stoffregen in Hildes⸗ heim, Burgstraße 34, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu vom Herrn Mintster für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsvestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Schlachtschweinen wegen Unzuv rlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt.

ildesheim, den 18. Juni 1916.

Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.

Bekanntmachung.

. Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung über die Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird hierdurch dem Kaufmann Simon Stryer in Altona, Friedenallee 3, der Handel mit Lebensmitteln jeder Art sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte unter) agt.

Altona, den 16. Juni 1916.

Das Polizeiamt. Schnackenburg

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung über die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird hierdurch dem Milchhändler Ntiels Bösen, Altova, Bahrenfelderstr. 162, der Handel mit Milch sowie die Ver⸗

mittlung derartiger Geschäfte untersagt. 8 Altona, den 16. Juni 1916. Das Polizeiamt. Schnackenburg

Bekanntmachung.

Der Firma Dichgans & Co. (Inhaber Otto Dichgans) hier, Köuigstraße 28, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuvexlässiger

eersonen vom Handel, bis auf weiteres jeglicher Handel mit leischkonserven sowie die Herstellung von Fleisch⸗ konserven wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Elberfeld, den 19. Juni 1916. Die Polizeiverwaltung. Dr. Scheffler.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 23. Juni 1916.

1“

sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. teilt

des Verkehrs mit der Presse und anderen Organen der Oeffent⸗ lichkeit eine Nachrichtenstelle eingerichtet hat. Sie bittet daher, alle einschlägigen Anfragen an diese Stelle, und zwar brieflich unter der Adresse Behrenstraße 21, Fernsprechanschluß Amt Zentrum 9520, und drahtlich unter Zentralkauf Nach⸗ richtenstelle, Berlin, zu richten.

der Fülle der einlaufenden Anfragen nicht möglich ist, den einzelnen Interessenten Auskünfte über die Anwendung der Bundesratsverordnung vom 10. Juni zu erteilen. Sie bittet daher, sich in fraglichen Fällen an die zuständige amtliche Handelsvertretung zu wenden, der das zur Auskunftserteilung notwendige Material vorliegt.

Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin, gibt bekannt, daß sie die ihrem Ueberlassungs⸗ verlangen unterliegenden, von ihr noch nicht angeforderten Kakaoschalen für den Verkehr freigibt, soweit daraus Kakaoschalentee hergestellt wird, der zu höchstens 15 für das Pfund, für überzuckerte Ware zu höchstens 25 für das Pfund, in die Hände des Verbrauchers gelangt.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ Sie enthält d

e 562. Verlustliste der preußischen Armee.

Württemberg.

obgleich von einer Feier des 50 jährigen Militär⸗ jubiläums Seiner Majesät des Köntgs abgesehen worden ist, aus allen Teifen Württembergs und vHes Beutschen Reichs, und besonders auch aus dem Feide, Glückwünsche in

großer Anzahl bei Seiner Masestat eingetroffen.

8 6

seebootes.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr

mit, daß sie zur Erteilung von Auskünften und zur Erleichterung.

Die Reichsbekleidungsstelle teilt mit, daß es ihr bei

liegt die v 1025 der Deutschen Verlustlisten bei.

Wie der „Staatsanzeiger für Wärttemberg“ erfährt, sind,

Die ungarische Regierung orbnete, wie dem „W. T. B.“ au5 Sadazes gemeldet wird, an, daß zur Ei hrin ung der Ernte auf Grund der Auskahmegesetze die Verwaltunge⸗ behörden die Arbeitskraft aller Personen, auch die der Frauen, Knaben und Madchen, gegen eine festgestellte Entlohnung in Anspruch nehmen können. Der Ackerbauminister hat ferner mit Rückficht auf die Erntearbeiten mehrere tausend Arbeiter

as Ruffisch⸗Polen in Loͤhn genommen.

Fraukreich. Die Kammer nahm nach Meldung des „W. T. B.“

mit 454 gegen 89 Stimmen eine Tagesordnung an, die der Aegierung das Vertrauen ausdrückt.

„Temps“ veröffentlicht die amtlichen Zahlen der Handelsstatistik. Danach betrug der Wert der Einfuhr im ersten Vierteljahr 1916 von Nahrungsmitteln 780 609 000 Fr., von notwendigem Industriebedarf 1 258 740 000 Fr., von Fertigfabrikaten 792 416 000 Fr. Der Wert der Ein⸗ fuhr beträgt also 2 831 765 000 Fr., was gegenüber dem entsorechenden Zeitraum 1915 eine Zunahme von 650 767 000 bedeutet. Dagegen betrug im gleichen Zeitraum der Wert der Ausfuhr von Nahrungsmitteln 141 144 000 r., des Industriebedarfes 235 012 000 Fr., der Fertigfabrikate 658 242 000 Fr., der Postkollis 72 541 000 Fr. Der Wert der Ausfuhr ist gegenüber dem ersten Vierteljahr des Vor⸗ jahres um 195 856 000 Fr. gestiegen. „Temps“ bemängelt, daß die Einfuhr die Ausfuhr bedeutend übertreffe, woraus sich für die Handelsbilanz ein immer ungünstigeres Bild ergebe. Bei einem weiter regelmäßig verlaufenden Verhältnis zwischen den Käufen im Auslande und der Ausfuhr berechnet das Blatt, daß für das ganze laufende Jahr der Wert der Käufe im Auslande fünf Milliarden übersteigen werde. Angesichts der Abhängigkeit des Wechselkurses von dieser Tatsache ver⸗ lange die Lage ernsthafte Beachtung.

ESpanien. v“

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ kam das beutsche Unterseeboot U 35 vorgestern abend in Carta⸗ gena an und ging in Dock, um Ausbesserungen vornehmen lassen. Der Sekretär der deutschen Botschaft machte einen Besuch auf dem Schiff. Der Kapitän hatte ein Hand⸗ screiben des Kaisers an König Alfons mit, das den Dank für die Behandlung der Deutschen aus Kamerun aus⸗ spricht. Das U⸗Boot fuhr 3 Morgens wieder ab. Außerhalb des Hafens verfolgten Torpedoboote die Bewegungen des Unter⸗

Griechenland.

König Konstantin empfing „W. T. B.“ zufolge vor⸗ gestern nachmittag im Schlosse von Tatoi Zaimis und ge⸗ währte dem russischen Gesandten eine Audienz.

Die Gesandten von Frankreich, England und Rußland überreichten vorgestern nachmittag dem Minister⸗ gäsidenten Skuludis eine gemeinsame Note. Dieses Schriftstück bestätigte, wie die „Agence Havas“ meldet, zwar den Willen der drei Schutzmächte Griechenlands, seine Neutralität nicht zu stören, setzte aber auseinander, daß sie gegenüber dem gegenwärtigen Kabinett ernste Verdachtsgründe hätten angesichts seiner Duldung der deutschen Propaganda in Griechenland und seiner Haltung gelegentlich des Eindringens der Bulgaren in griechisches Gebiet. Andererseits sei die griechische Ver⸗ fassung in den letzten Feüten nicht immer treulich geachtet worden, vor allem anläßlich der letzten allgemeinen Wahlen, die trotz der Mobilmachung zahlreicher Wähler stattgefunden hätten. Indem sie sich auf die Verträge stützen und nur das Jateresse des griechischen Volkes im Auge hätten, hätten Frankreich, England und Rußland beschlossen, von Griechenland die unverzügliche Ausführung folgender Maßnahmen zu verlangen:

.1) Tatsächliche griechischen Armee.

2) Ersetzung des Ministeriums Skuludis durch ein Kabinett, das alle Garantien hinsichtlich der Beobachtung einer wohl⸗ vollenden Neutralität gegenüber der Entente erfüllt, entsprechend den Verpflichtungen der griechischen Regierung.

3) Auflösung der Kammer und allgemeine Neuwahlen. .4) Ersetzung der Polizeibeamten, welche allzuoft auf aus⸗ lündische Einflüsterungen gehört haben.

Falls die griechische Regierung diese Forderungen nicht

und allgemeine Demobilisierung der

mnehmen sollte, würde sie allein für die Ereignisse verant⸗

vortlich sein, die daraufhin eintreten könnten.

Nach einer weiteren Meldung der „Agence Havas“ hat in Geschwader der alliierten Flotten den Befehl er⸗ halten, vor dem Piräus zu kreuzen. Diese Kundgebung vird unter Umständen von einem Landungskorps unterstützt verden, dessen Eingreifen von den Ereignissen abhängen wird. Mailänder Blätter melden aus Athen, Skuludis habe ver Kammer die Demission des Kabinetts mitgeteilt. n4. 1g. seien mehrere Kriegsschiffe der Alllierten ein⸗ offen.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ machte Zaimis gestern einen Besuch auf der französischen Gesandt⸗ schaft, wo die Gesandten der Ententemächte eine Konferenz ab⸗ jelten, und gab im Namen des Königs die Erklärung ib, daß Griechenland alle Forderungen der Entente unnehme.

Bulgarien.

Die Beratung der Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tungen des Vierbundes zur Verbesserung des militärischen ind privaten Telegraphenverkehrs durch Vermehrung der nien und Einstellung vervollkommneter Apparate trat, wie „P. T. B.“ aus Sofia meldet, gestern dort zum ersten Male usammen. Der Verkehrsminister Apostolow begrüüßte die Leilnehmer und gab der Befriedigung Ausdruck, daß Bulgarien ls Versammlungsland gewählt worden sei. Er hob die Be⸗ eutung der Beratungen für die Festigung der Freundschaft der Bierbundesstaaten und für die Förderung der Industrie und des Handels hervor. 8

Nach Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington tthob der merikanische F e 1“ Klage barüber, duß der General Pershins Casa Grandes besetzt habe, und ellärte, dieses Feind⸗

b eine offene seligreit.

Vorgehen bedeuie

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartter, 22. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Eine schwache englische Abkeilung wurde bei Frelinghien (pordöstlich von⸗ Pngechen nc ahgewigsen. Cinẽ deütsche Patrouille brachte wesilich von La Bassse aus der englischen Stellung einige Gefangene zurück. Oestlich der Maas entspannen sich

denen wir westlich de Feste Vaux V 1. 8 . 8 1 32

Infanteriekämpfe, in il errangen.

„Durch Ahwehrfeuer wurde südlich des Pfefferrückens und bei Duß je ein französisches Flugzeug heruntergeholt, die In⸗ sassen des letzteren sind gefangen genommen.

Unsere Fliegergeschwader haben gestern früh mit Truppen belegte Orte im Maastal südlich von Verdun, heute

früh die Bahnanlagen und Truppenlager von Revigny an⸗

gegriffen. Oestlicher Kriegsschauplatz.

Auf dem nördlichen Teile der Front hat sich, abgesehen von 81 deutschen Patrouillenunternehmungen, nichts ereignet.

Auf die Eisenbahnbrücke über den Pripjet südlich von Luniniec wurden Bomben geworfen.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

8*

Russische Vorstöße gegen die Kanalstellung südwestlich Logischin scheiterten ebenso wie wiederholte Angriffe westlich von Kolki.

Zwischen Sokal und Liniewka sind die russischen Stellungen von unseren Truppen genommen und gegen starke Gegenangriffe behauptet. Fortgesetzte An⸗ strengungen des Feindes, uns die Erfolge nordwestlich von Luck streitig zu machen, blieben ergebnislos. Beiderseits der Turya und weiter südlich über die allgemeine Linie Swiniuchy —Gorochow wurden die Russen weiter zurückgedrängt.

Bei der Armee des Generals Grafen von Bothmer wurden vielfache starke Angriffe des Gegners aus der Linie Hajworonka Bobulince (nördlich von Przewloka) unte schwersten Verlusten für den Feind abgeschlagen.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. ts Neues

Oberste Heeresleitung.

22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

Gestern wurden bei Gurahumora russische Angriffe 4g,89 en. Sonst südlich des Dnjestr keine besonderen Er⸗ eignisse.

estlich von Wisnio wezyk griff der Feind neuerlich mit starken Kräften an. Seine Sturmkolonnen brachen zum Teil im Artilleriesperrfeuer, zum Teil im Kampf mit deutscher und österreichisch⸗ungarischer Infanterie zusammen. Er erlitt schwere Verluste. Bei Burkanow schlugen unsere Truppen russische Nacht⸗ angriffe ab.

Die in Wolhynien kämpfenden verbündeten Streit⸗ kräfte machten nördlich von Gorochow, östlich der Linie Lokaczy—Kisielin und bei Sokul weitere Fortschritte. So⸗ wohl auf diesen Gefechtsfeldern als bei Kolki scheiterten alle neh größter Hartnäckigkeit wiederholten Gegenangriffe

ussen.

Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Keine besonderen Ereignisse.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien,

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 22. Juni. (W. T. B.) Bericht des Hauptquartiers, An der Irakfront ist die Lage unverändert. Infolge von Angriffen unserer Truppen wurden die Russen, die sich im Engpaß von Paitak befanden, aus diesem in östlicher Richtung auf Kerend zurückgeworfen. Der Engpaß von Paitak liegt 80 Kilometer östlich von Kasr Schirin in einer bergigen Gegend. Wir stellten fest, daß infolge des Treffens am 18. Juni, das nördlich von Kerend zwischen persischen Kriegern und russischen Reitern stattfand, die letz⸗ teren in Unordnung zurückgeworfen wurden. An der Ka ukasus⸗ fäne kein wichtiges Ereignis. Im Zentrum schossen wir ein eindliches Flugzeug ab. Ein feindliches Kriegsschiff warf auf der Höhe von Tenedos einige Geschosse auf die benachbarte Küste und zog sich darauf zurück. Ein anderes Kriegsschiff, das bei Phocäa und der Injel Keusten vorgehen wollte, suchte in Richtung auf Mytilene die hohe See auf.

Von den anderen Fronten ist nichts Wichtiges zu melden.

Der Krieg zur See. Bern, 22. Juni. Wie „Petit „Journal“ aus Fécamp meldet, ist der Hreimaster „France et Russie“ (329 Bruttoregistertonnen) im Mittelmeer durch ein Unterseeboot

versenkt worden. Die Besatzung ist gerettet.

Kopenhagen, 22. Juni. (W. T. B.) Nach Mitteilung der dänischen Generalpostdirektion ist die Paketpost des dänischen Dampfers „Tjaldur“, der auf inländischer Fahrt zwischen Farör und Kopenhagen verkehrt, in Leith, wo der Dampfer untersucht wurde, von den Engländern be⸗ schlagnahmt worden.

Haag, 22. Juni. (W. T. B.) Die holländischen Dampfer „Prins Willem J.“, der auf dem Wege nach Ostindien ist, und „Zijldijk“, der von Nordamerika kam und am 20. Juni in Amsterdam einaelaufen ist, haben ihre Post in Engkand zurücklassen müssen.

8*8 1 Parlamentarische Nachrlähten. Das Mitglied des Hauses der Abgeordnet Geisler 88 Vertreter der Kreise Neurode, Glatz und Habelschwerd

Regierungsbezirk Breslau, ist nach einer Mitteilung des „Neu⸗ roder Volksblatts“ am 22. d. M. in Kudowa gestorben.

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Nr. 26 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“

(Jentr.), Amtsvorsteher in Bolpersdorf (Kreis Neu-

berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 20. Juni 1916 hat

folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Aenderung der Muster zu den Tabaksteuerausführungsbestimmungen. Aenderung der Muster zu den Zigarettensteuerausfübrungsbestimmungen. Aenderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarife. 8

Nr. 25 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 21. Juni 1916 hat folgenden Inbalt Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefäll im April. Medieinal⸗ und Veterinärwesen in Sachsen, 1912. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich). Volksernährung 8 ernährungsamt. Pöeden. Rheinprovinz). Geschlechtsk e deh Kurpfuscher. (Bayern, Reg.⸗Bez. Niederhayern)

ebensmittel. Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich). Mutter und Säug lingsschutz sowie Geburtshilfe; Reichswochenhilfe. Vermischtes (Deutsches Reich). Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, 1913 bis 1915. (Preußen). Tee. (Berlin). Milch. (Vereinigte Staaten von Amerska. Philippinen). EGesundheitsverhältnisse, 1915 Monatztabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, April. Desgleichen in gräßeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsche Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Statistik und Volkswirtschaft. Die häufigsten Großbezugspreise

für Mehl, Hülsenfrüchte, Eßkartoffeln, Heu und Stroh . 3

im Mai 1916

betrugen nach den Berechnungen des Königlichen Statistischen Landes⸗ amts im Durchschnitt für die Gesamtheit von 50 Hauptmarkt⸗ orten für 100 kg: Weizenmehl 41,2 (im April d. J. ebenfalls 41,2 ℳ, im Mat des Vonjahres 1915 45,4 ℳ), Roagen⸗ mehl 35 % (36,1 bezw. 39,8) ℳ, gelbe Erbsen zum Kochen 72 80 (76, ½2 bezw. 111,4b) ℳ, weiße Speisebohnen 81,30 (87,07 bezw. 116,04) ℳ, Eßkartoffeln 12,32 (12,01 bezw. 12,92) ℳ, Heu 14,14 (13,26 bezw. 11,20) ℳ, Richtstroh 7,12 (7,01 bezw. 5,99) ℳ, Krumm⸗ und Preßstrob 8,78 (7,05 bezw. 4,83) ℳ. Infolge des Fehlens des bisher hohen Preises von Richtstroh für Berlin ergibt sich für dieses, wie schon in den letzten Vormonaten, ein niedrigerer Durchschnitts⸗ preis als für Krumm⸗ und Preßstroh. Bei dem Weizen⸗ und Roggenmehl handelt es sich um die vorgeschriebene Mischung. Für Linsen sind Großbezugspreise nur noch an zwei Marktorten notiert worden (in Breslau 75 ℳ, in Cottbus 138 ℳ), sodaß ein Durch⸗ schnittspreis nicht hat angegeben werden können.

Die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel in Preußen im Mai 1916.

Das Königliche Statistische Lundesamt veröffentlicht in Nr. 28

der von ihm herausgegebenen „Amil chen Preisberichte“ eine Zu⸗ sammenstellung der in 50 Hauptmarktorten Preußens im Mor at Mak d. J., ermittelten häufigsten Kleinhandelspreise und der aus ihnen für die Gesamtheit der Berichtsorte berechneten Durchschnittspreise. Bei einem Vergleich der Maizahlen mit den entsprechenden Ziffern des vorhergehenven Monats eraibt sich, daß nur eine geringe Anzahl von Lebensmitteln und Hausbedarfeartikeln eine erhebliche Preis⸗ steigerung erfahren hat, wäbrend für die Mehrzahl der Preis unver⸗ ändert geblieben und ein kleiner Teil von Lebensmitteln und Haus⸗ bedarfsartiteln billiger geworden ist. So findet sich ein erfreulicher Preisrückgang bei gelben Erbsen und weißen Sveisebohnen. Während der Durchschnittspreis für 1 Kilogramm gelber Erbsen im April 1916 sich auf 109,7 beltef, ist er im Mai d. J. auf 104,5 gesunken (gegen 123,6 im Mai 1915). Der Durchschnitts⸗ preis für weiße Speisebohnen betrug im Mat 1916 112 gegen 1192 im vothergehenden Monat (und 1284 3 im Mai 1915). Im Preise zurückgegangen ist ferner, wenn auch unerhebrich: Reis von 20¼, 1s auf 203,1 ₰, Wetßbrot (Semmel) von 68,0 auf 67,6 ₰, Buch⸗ weizengrieß von 118,8 auf 118. und Sp isesalz von 23,¼ auf 23,38 ₰, währen? die Preise für Weizenmehl (504 ₰), Roggenmehl (44,1) ₰), inländische Steinkohlen (34 für 1 kg) vnd Braunkohlen⸗ brifetts (136, für 50 kg) sowie Petroleum (31.„ für 1 1) gleichgeblieben sind. Geringere Preissteigerungen erfuhren: Eßkartoffeln von 12. für 1 kg im April auf 13,.2 im Mai, Eßbutter von 531, auf 532,1 ₰, Ropgengraubrot mit Zusatz von Weizenmehl von 39,0 für 1. kg. auf 39,2 ₰, Vollmilch von 28., auf 291 für 1 1 und Hühnereier von 22,0 auf 23˙°, für 1 Stück. Etwas größere Preis⸗ steigerungen zeigen: Zucker von 64 für 1 kg auf 66,2 ₰, Wetzengrieß von 902 auf 92,8 und Gerstengraupen von 96,1 auf 102, 2). Eine sehr erbebliche Preissteigerung findet sich wieder, wie in den ersten Monaten des Joahres, beim Koffee, dessen Durchschnittspreis von 693,9 für 1 kg im Aptil auf 721,1 im Mai d. Z. gestiegen ist, während er im Mat 1915 noch 335,8 ₰, alfo erheblich weniger als die Hälfte des gegenwärtizen P eises, be⸗ tragen hatte. Uebertroffen wird die Preissteigerung des Kaffees noch von der des Roßfleisches, dessen Durchschnittspreis von 266,8 für 1 kg im April d. J. auf 300,2 im Mai gestiegen ist, während im Mai 1915 1 kg Roßfleisch noch 116,2 gekostet hat. 8 8

Wohlfahrtspslege.

Un die Tätigkeit der Arbeitsnachweise für Kriegsbeschädigte wirk⸗ sam zu unterstützen und zu ergänzen, hat die Handelskammer für die Kreise Lörrach und Waldsbut in Baden (Sitz in Schopf⸗ heim) durch ihren Syndikus Dr. Horster eine übersichtliche Zu⸗ sammenstellung von Verwendungsmöglichkeiten der Kriegsbeschädigten in den Industrien ihres Bezirks fertigen lassen, die den Unterkunftsbedürfnissen der Kriegsbeschädiaten aus der Industrie des Kammerbeztrks Rechnung trägk. Die Zu⸗ sammenstellung ist aufgehaut auf den Aeußerungen der im Handels⸗ kammerbezirke ansässiden Industriehen selbst, die sich bezüglich mancher der angegebenen Beschäftigungsmöglichketten dereits auf prakrische Erfabrungen in ihren Betrieben nuxpen koonten. Der im Bezirk der Handelskommer wohndafte Kriens⸗ beschädihte, der sie in die Hand bekovummt und sie soll allen Kriegsbeschädigten des Handelskammerbezirks unentgeltlich zur Ver⸗ fögung gestelt werden —, weiß somit genau. welche Verwendungs⸗ möglichkeiten die für ihn zunächst in Betracht kommenden Arbeitgeder für hn als gegeben erachten, und kann sigh demach ohne weiteres um die idm entsprechende Arbeit bemuden. Er weiß ader noch weiter, denn es ist ihm in der Zusammepstellung zugesichert, daß thmn zur Erreichung einer Stelle ver bezeichneten Art gegebenenfalles die Unter⸗ stüung der Handelskommer zutedl wird. Mie errähhette Jasammen⸗ ste zerfällt in zwet Deile, von deuen der erste die frührre Beruss⸗ tätigkeit und die nunmehr gegebenen Verwendungemöglichkeiten inner⸗

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