81Je
Deu
89
tüiche Berlustlisten.
(W. 406.)
24. Juni 1916.
Altvater, Stefan — Mettenberg,
Dingler, Jakob — Rotfelden, Nagold — gestorben.
Gefr. Leonhard S
der aus Rußland zurückgekehrten
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ravensburg. Kompagnie. 1 1 1 1 Leutkirch — tödlich verunglückt. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Rottweil. 1. Kompagnie.
H
Immobiles Kraftwagen⸗Depot Nr. 7. * idt — Avppensee, Erailsheim — gestorben. Verzeichnis Nr. 5 Austauschverwundeten, zugleich Berichtigungen der betreffenden früheren Verlust⸗ “ “ 8 listen. 8 8 83u Verlustliste Nr. 82. 1 Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. 5. Eskadron. aul — Stuttgart — zuerst vermißt, dann in (V. L. 266.)
Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 8 11. K m aggle er II, Gottlieb — Stuttgart⸗Untertürkheim — zuerst verw.,
dann in Gefgsch. (V. L. 194.) Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 3. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1. Kompagnie. 8 weil irrtümlich gemeldet: Waibel., Georg — b 88 die hiern in B. 2. 11
G
Gefgsch.
Es ist zu streichen, 1 Stuttgart — permißt und ergangene Berichtigung.
8 Zu Verlustliste Nr. 4. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1. Kompagnie. Hemminger, Karl — Nagold (nicht Höfen) — verwundet. 2. Kompagniec. — Böblingen (nicht Vaihingen) — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 6. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.
5. Kompagnie. 8 Es ist zu ergänzen: Schnei der, Jakob — Granheim — verw.
Zu Verlustliste Nr. 7. därtillerie⸗-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 1. Batterie. “ Es ist zu ergänzen: Geiger, Hermann — Bietigheim — I. v.
Zu Berlustliste Nr. 13. 8
Füstlier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. Stab, I. Bataillon. 8
Karl (nicht Karl Heimich Gunzenhauser — Ludwigsburg
8
Kohler, Gustav
88
Zu Verlustliste Nr. 16.
Füsilier⸗- Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
7. Kompagnie.
Es ist zu ergänzen: Häfner, Karl — Dörzbach — verwundet.
; Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 9. Kompagnie.
Gefr. Gustav (nicht Gustav Christian) Vogt — Neckarsulm (nicht
Primisweiler) — verwundet. 2
Fetzer, Georg (nicht Johann Georg) — Steinheim (nicht Mühl⸗
bolz) — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 19. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 4. Batterie. Es ist zu ergänzen: Förnzler, Hermann — Oehringen — schwer verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 20. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12 3. Kompagnie. “ Uifsfz. Wilhelm Eckstein — Untertheinriet (nicht Bietigheim) — v. Es ist zu ergänzen: Layer, Christian — Backnang — verw. 13. Kompagnie. Hörsch, Johannes — Alfdorf (nicht Gablenberg) — verwundet.
— 8
Zu Verlustliste Nr. 25. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 1. Kompaggie. Gefr. Ludwig Schwan — Gießen (nicht
Zu Verlustliste Nr. 26. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
fh. EEE “ Reutlingen (nicht Utffz. Gotthold (nicht Pau aufmann — Reutlingen 18 — Obertürkheim) — leicht verwundet. 15. Kompagnie. Oblt. d. L. Albert Grammel — Klosterreichenbach (nicht Freuden⸗ stadt) — verwundet. .
Utffz. Sigmund Schall — Wankheim (nicht lingen) — verwundet.
Schneider, Otto — Oberdigisheim (nicht Schwenningen) — verw.
16. Kompagnie 11“
Utffz. Ernst Wurster — Entringen (nicht Botnang, verwundet.
Walter Kuthe — Ulm (nicht Zillhausen) — verwundet. Wendelstein, Albert — Bodelshausen (nicht Rottenburg) — v. Hochstatter (nicht Hochstätter), Karl — Ohmenheim (nicht
“ Gmünd) — verwundet. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.
3. Kompagnie. 88 Johannes (nicht Gotthilf) — Kohlberg — I. verw.
“ Zu Verlustliste Nr. 30. 1. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 58 3. Batterie.
Es ist zu ergänzen: Walker, Karl — Pfrondorf — gefallen.
5. Batterie. Es ist zu ergänzen: Schnell, Karl — Rottenburg — lI. verw.
Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 1. Kompagnie. 8 Schuhmacher, Karl (nicht Adolf Karl) — Leonbronn 5 Leonberg) — gefallen. ö
Zuffenhausen) — I. verw.
58
Wannweil, Reut⸗
Gefr.
*
Krttelberger,
“““
42e.
Utffz. Johann (nicht Johann Georg) Kumlin —
Utffz. Ludwig (nicht Edwin Hugo Ludwig) H
Weiß, Karl — Londoöͤn — bisher verwundet, vermißt. Eckert, Gottlieb (nicht Gottlob) — Gochsen —
Clemens,
Wiedenmann (nicht Wiedmann), Johann — Aurnheim —
Elsäßer; Ludwig E. Hrezgee uer Gefr. Christian Brosi — Obersten
Gefr.
Sch w ei ke r, Georg
Hammer, Wilhelm (nicht Frisdri Härterich, Georg (nicht Johann Georg) — Eltershofen — gef.
Gebert, Hermann (nicht Hermann
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 5. Kompagnie. 8 artmann, Robert (nicht Robert Anton) — Kochertürn — gef.
nie. . N.SHec Stuttgart — gef.
Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nv. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
ie. 8. Kamp En z Hölhe, Heilbronn, gef.
Wilhelm (nicht Wilhelm Philipp) — Darms⸗
ermer, egenhei bach (nicht Dormsbach) — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 61. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 2. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 64.
schwer verwundet. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗M 8ie. 1. Kompagnie.
Theodor (nicht Theodor Georg Heinrich) — Frank⸗ furt a. M. — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 9. Kompagnie.
gefallen. (V. L. 121.) 10. Kompagnie. icht Mayer), Eduard — Altfraunhofen 8 (V. L. 121.) 8
1 Zu Verlustliste Nr. 96. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 1 2. Kompagnie.
— gestorben.
verw., dann in Gefgsch. .300), in Gefgsch. gest. (gem. v. Rußland).
. K agnie. 4.- Kgm feld — zuerst vermißt, dann in
Gefgsch. (V. L. 314), in Gefgsch. gest. (gem. von “ zuerst vermißt, dann in Gefgsch. (2.L. 200) in Gefgsch. gest. egem. v. Rußland). Zu Verlustliste Nr. 99. —
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
6. Kompagnie. — Meüfingen — bisher vermißk, gefallen.
Volzer,
Zu Verlustliste Nr. 104. . Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
2. ie. Kompa Wälhelm) — Abstatt — gef.
4. Kompagnie.
8. Kompagnie. 1 Friedrich — Windischenbach —
Zu Verlustliste Nr 124. Reserve⸗Infanterie⸗Reginzent Nr. 247.
12. Kompagnie. Köhler, Alfons — Ditzenbach — bisher
Zu Verlustliste Nr. 130. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. “ 8. Kompagnie. Ltn. d. R. Emil Epple — Stuttgart (nicht Rottweil) —
—
Zu Verlustliste Nr. 138. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm 2. Kompagnie. Die Berichtigung in V. L. 355: Lindenmayer), Leonhard. — Brenz (nicht iß sttreichen, weil irrtümlich veröffentlicht. Zu Verlustliste Nr. 140. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 1 7. Kompagnie. meyer, Leonhard (nicht Bernhard) heim) — vermißt.
verwundet, vermißt.
Sontheim) — verw.
——
Zu Verlustliste Nr. 141. Landwehr⸗Iufanterie⸗Regiment Nr. 121. 7. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 147. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. “ 12. Kompagnie. Utffz. Erich (nicht Johannes) Sch
—
Zu Verlustliste Nr. 234. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
8. Kompagnie Kienner (nicht Kiener), Theodor —
8 Zu Verlustliste Nr. 242. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
10. Kompagnie. Leypoldt, Ludwig (nicht Ludwig Friedrich)
Zu Verlnstliste Nr. 251. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 4. Kompagnie
&
Unterelchingen — verwundet.
1 u Verlustliste Nr. 256.
e⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. “ 9. Kompagnie. 1 Hirscher, Baͤptist (nicht Joh. Bapt.) — Greut — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 260. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Uium. 2. Kompagnie.
imer, Matthäus (nicht Kessen 8 Baindt — leicht verwundet.
Gefr. Reinhold
Vzfeldw. Willy (nicht Alfred Willy) Teike —
Lindenmeyer (nicht
— Brenz (nicht Sont⸗
Bolz, Jakob (nicht Friedrich) — Baumerlenbach — gest. (V. L. 151.) effler — Poppitz — schw. verw. b Niederhergheim — verw.
— Plieningen — gef.
Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Göttle, Anton —
heimer, Math.)
Zu Verlustliste Nr. 262. Landsturm⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 9
3. Kompagnie. 1“ Schaible — Botnang — bisher in Gefgsch., gef. Zu Verlustliste Nr. 263. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. . 9, Kompagnie.
—.
Rapp, Leonhard (nicht Leonh.) — Kleineislingen — gefallen.
894
Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Strastburg.
2. K nie. fred Mne) 8 Weißenburg — gef.
Zu Verlustliste Nr. “ Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 3 8 9 18 8- drüßt uerst in Gefr. Gottlieb Schittenhelm — Tailfingen — 3 dann vermißt (V. L. 349), gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 278. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 1. Kompagnie. Decker, Peter — Woldenfürst (nicht Wilhelma) — leicht verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 313. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 262 Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
6. Kompagnie. 1““ Der Eintrag ist zu streichen, da Wolff sich nicht in Gefgsch. ndern tatsächlich vermißt ist.
Zu Verlustliste Nr. 316. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
3. Kompagnie. 1G“ cher, Artur — Schildau — bisher vermißt, in Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 357. Landwehr⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 124. 2. Kompagnie. 1u Rehbach, Leonhard — Jagstheim — bisher schwer verw., gesterken. Landwehr⸗Feldartillerie⸗Rogiment Nr. 2.
7. Batterie. (nicht Lachemann), schwer verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 365.
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
2. Kompagnie. “ räute), Johannes — Rammetshofen — I1. v.
Dres
Lachenmann Hugo — Karlsruhe —
Kreuter (nicht K
Zu Verlustliste Nr. 368. Landwenr⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 2. 2. Batterie. 8 Georg — Schweindorf — leicht verwundet. Der Zusatz „b. d. Tr.“ ist zu streichen.
Zu Verlustliste Nr. 372. .“ Feldartillerie⸗Regiment Nr. Leichte Munitionskolonne der
inger,
I. Abteilung.
Es — Baiersbronn — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 3725h.. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246
12. Kompagnie. ““ Elsäßer, Christian — Justingen — bisher schw. verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 380. 1. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Maute (nicht Mauthe), Karl — Ebingen — gefallen.
Zu VBerlustliste Nr. 383. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 116.
4. Batterie. 8 Hensinger, Wendelin — Obersulmetingen — bish. schw. v., gest.
8 Zu Verlustliste Nr. 385. Ersatz⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 51.
1 4. Kompagnie. “ . tel, Wilhelm — Bönnigheim — leicht verwundet. Der Zusaz Bechtel, Wilhelm 3. 80r. hst n streichen. 6
Zlu Verlustliste Nr. 386. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
10. Kompagnie.. Dierkes (nicht Dirkes), Philipp — Neunkirchen — verletzt.
Zu Verlustliste Nr. 389. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
8 Kmnh” 8 1ict verw 8 dorfer, Josef — Berkack — lei erw. 1“ “ Tr.“ ist zu streichen.
2. Kompagnie. , Bader, Ludwig — Gschlachtenbretzingen — bish. schw. verw., gest. Zu Verlustliste Nr. 39 2. Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 51.
8. Kompagnie. Ottenbacher, Emil “ 5 1 verwundet. Der Zusat „b. d. Tr.“ ist zu streichen. Zusah en, Johannes — Bokelholm — leicht verwundet. Der Zusah 8 „b. d. Tr.“ ist zu streichen. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
88 Fr.
Der Zusetz
8. Kompagnie. Sommer, Christian — Geißelhardt — bisher verw., gestorben
Zu Verlustliste Nr. 393. Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 52.
8 7. Kompagnie. .““ Schäfer, Vinzenz, Kranktr. — Dettingen — bish. verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 398. Landwehr⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. T2. 2. Batterie. 1 88 Schiele, Sebastian — Hohlenstein — bisher verwundet, gestor 1. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Straub, Paul — Biberach — bisher schwer verwundet, gestorben.
—
Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt.
772 Druck der Ngedhentcen Wilhelmstrohe Nr. 2.
Berlin SW.,
Be i
ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Klumpp, Georg
“
8
Der Bezugspreis betrügt vierteljährlich ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellnng an; für Berlin außer den Bostaustalten und Zeitungsspediteuren für Gelbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Anummern kosten 25 ₰.
sanzet
—
MR Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatanzeigern
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Verlin, Montag, den 26. Jun
——nrnwggên
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85 1“
Inhalt
Ordensverleihungen ꝛc.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc. 3 Kriegssteuergesetz. Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen. Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916. Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ gehörigen Portugals. Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels. Berichtigung zur Bekanntmachung über das Verfüttern von 1[Kartoffeln, vom 8. Juni 1916. Verordnung, betreffend Maßregeln gegen Einschleppung der Rinderpest. Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung fran⸗ 8 sösischer ekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlä Personen vom Handel. 8
Erste Beilage: Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 134, 135, 136, biictaassiaala und 140 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 18 der Preußischen EEEEEEEEETEE
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Revierförster Abel in Habsheim, Kreis Mülhausen i. E., den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Obersten von Haxthausen, kommandiert zum Ober⸗ kommando einer Armee, dem Obersten Nehbel, Chef des Generalsabes des Gouvernements von Königsberg i. Pr., jetzt bei der Gruppe Mitau, und dem Major von Dommes, Chef des Generalstabes bei einem höheren Kavalleriekommandeur, das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Hausverwalter Bauer in Dortmund das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Wiegemeister Fuß, dem Werkmeister Röllecke, beide in Dortmund, und dem Maschinenschlosser Hennig in Salza bei Nordhausen das Allgemeine Ehrenzeichen,
dem Universitätsprofessor a. D., Wirklichen Geheimen Rat Dr. Bäumler in Freiburg i. Br. und dem Ordensgeneral der Barmherzigen Brüder, Pater Koch, zurzeit in Zizers, Schweiz, die Rote Kreuzmedaille zweiter Klasse sowie
dem Beamten des Norddeutschen Lloynd Niemierski in Berlin⸗Friedenau und dem Kausmann Kettler in Bremen die Rote Kreuzmedaille dritter Klasse zu verleihen.
2 esshs
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Regierungsbaumeister Martini in Hamburg den Charakter als Baurat mit dem Rang eines Rats vierter Klasse, dem Oberpostkassenrendanten Cederholm in Oppeln, den Oberpostkassenkassieren Grahl in Hoaolle (Saale), Lintzel in Erfurt, Meinecke in Frankfurt (Oder), dem Oberpostkassenbuchhalter Weinberger in Pots⸗ dam, den Oberpostsekretäären Bauer und Edlich in Leipzig, Fuchs in Wiesbaden, Geisler in Dresden, Hartung in Leipzig, Heß in Crefeld, Kraut in Wiesbaden, Krebs in Löln, Muschner in Breslau, Spornhauer in Wiesbaden, Strunz in Leipzig, den Obertelegraphensekretären Brahe in Bremen, Jelkmann in Hamburg, Reinartz in Dort⸗ mund, den Postmeistern Bär in Lommatzsch, Hurth in Put⸗ bus, Knüppel in Rheinberg (Rheinland), Kruse in Wessel⸗ buren, Lohre in Essen⸗Borbeck, Pathe in Gottesberg, Scholz in Schmiedeberg (Riesengeb.) Thurmann in Hochheim ain) und dem Sekretär der Reichsdruckerei Tilger in Berlin den Charakter als Rechnungsrat, serner beim Scheiden aus dem Dienste: dem Postdirektor Alle⸗ weldt in Düsseldorf den Charakter als Geheimer Postrat und dem Oberpostkassenbuchhalter Grimm in Breslau den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
3. der Betrag des Vermögens, das nachweislich im Veranlagungs⸗
Kriegssteuergesetz. Vom 21. Juni 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrats und des Reichetags, was folgt:
Steuerpflicht der Einzelpersonen
14X4“X“
§ 1 38 Die [m § 11 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 524) bezeichneten Personen, deren Vermögen am 31. De⸗ zember 1916 gegen den Stand zu Beginn des Veranlagungszeitraums einen Zuwachs (§ 2) oder keine Verminderung um mindestens zehn vom Hundet erfahren hat, haben zugunsten des Reichs eine außer⸗ ordentliche Kriegsabgabe zu entrichten.
8 2 1 8 Akgabepflichtiger Vermögenszuwachs im Sinne dieses Gesetzes ist vorbehaltlich der in den §§ 3 bis 7 dieses Gesetzes vorgesebenen Ab⸗ weichungen der nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes festgestellte Vermögenszuwachs. §
Von dem nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes für den 31. Dezember 1916 festgestellten Vermögen sind abzuziehen:
1. der Betrag de's Vermögens, das nachweislich im Veranlagungs⸗ zeitraurme durch Erbanfall, durch Leben, Fideikommiß⸗ oder Stamm⸗ gutanfall, infolge Vermächtnisses oder auf andere Weise aus dem Nachlaß eines Verstorbenen von Todes wegen erworben ist. Als Er⸗ werh aus dem Nachlaß gilt auch die Abfindung für die Ausschlagung nui fünhis eines Vermöchtnissis;
*7. *⸗
[aaungszeitraum er⸗
7 8 He
zeitraume durch Schenkung oder durch eine sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendung (Vermögensübergabe) erworben ist, soweit es sich um Zuwendungen im Einzelbetrage von wenigstens eintausend Mark handelt und nicht ein gesetzlicher Anspruch auf die Zuwendung bestand;
4) Vermögens beträge, die nachweislich aus der Veräußerung aus⸗ ländischen Grund⸗ und Betriebsvermögens oder sonstiger Gegenstände herrühren, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums zum nichtsteuer⸗ baren Vermögen des Steuerpflichtigen gehört haben. Das gleiche giit für solche zum ausländischen Grund⸗ oder Betriebsvermögen ge⸗ hörige Gegenstände, die während des Veranlagungszeitraums ins Inland verbracht worden sind.
Der Abzug nach Abs 1 Nr. 1 ist für den entsprechenden Anteil an dem Betrage des Nachlaßvermögens ausgeschlossen, der abgabe⸗ pflichtier Vermögens wwachs des Erblassers gewesen wäre, wenn der Erblasser auf den Zeitpunkt seines Todes zu der Abgabe zu ver⸗ anlagen gewesen sein würde.
§ 4
Dem nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes für den 31. Dezember 1916 festgestellten Vermögen sind hinzuzurechnen die Beträge, die der Steuerpflichtige im Veranlagungezeitraume zu Scherkungen oder sonstigen Vermögensübergaben (§ 3 Nr. 3) ver⸗ wendet hat. Von der Hinzurechnung ausgenommen sind fortlaufende Zuwendungen zum Zwecke des standesgemäßen Unterbalts oder der Ausbildung des Bedachten, Zuwendungen, die auf Grund eines gesetz⸗ lichen Anspruchs des Bedachten gemacht worden sind, Pensionen und ähnliche Zuwendungen, die ohne rechtliche Verpflichtung früheren An⸗ gestellten und Bediensteten gewährt werden, übliche Gelegenheits⸗ geschente, Zuwendungen zu kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken und, sofern nicht die Absicht der Abgabeersparung anzunehmen ist, Zuwendungen im Werte von nicht mehr als eintausend Mark.
Der Bedachte haft t für den Abgabehetrag, der auf den ihm zu⸗ geflossenen Teil des abgabepflichtigen Vermögenszuwachses verhältnis⸗ mäßig entföllt. Der Steuerpflichtige kann von dem Bedachten Ersatz dieses Abgabebetrags verlangen.
§ 5
Dem nach den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes für den 31. De⸗ zember 1916 festgestelten Vermögen sind ferner hinzuzurechnen Be⸗ tröge, die im Veronlagungsreitraum in aus ländischem Grund⸗ oder Beuriebsvermögen (§ 5 des Besitzsteuergesetzes) angelegt worden sind, sowle Beträge, die im Veranlagungsteitraume zum Erwerbe von Gegenständen aus edlem Metall, von Edelsteinen oder Perlen, von Kunst⸗, Schmuck⸗ und Lux⸗sg genständen sowie von Sammlungen aller Art aufgewendet worden sind, sofern der Anschaffungepreis für den einzelnen Gegenstand fünfhundert Mark und darüber oder sür mehrere gleichartige oder zusammengehörige Gegenstände eintausend Mark und darüber beträgt.
Außer in den Fällen des § 4 findet die Hinzurechnung nur statt, wenn die im Abs. 1 bezeichneten Gegenstände am Ende des Ver⸗ anlagungszeitraums nech im Besitze des Steuerpflichtigen sind. Ist die Anlage in ausländischem Grund⸗ oder Betriebsvermögen erfolgt, so verringert sich die Hinzurechnung um den Betrag einer nachweislich eingetretenen erheblichen Wertminderung.
Die Vorschrift im Abs. 1 findet keine Anwendung auf den Er⸗ werb von Kunstwerken lebender oder seit dem 1. Januar 1909 ver⸗ storbener deutscher sowie im Deutschen Reiche wohnender Künstler.
5 6 Bei Feststellung des Vermögensstandes am Ende des Veranlogungs⸗
jeitraums (§ 1) dürfen Grundstücke, die der Steuerx flichtige erst nach
dem 1. August 1914 erworben hat, zu keinem geringeren Werte ols
dem Betre,d Gestehungskosten engesah werden. Von diesen
die durch Verschlechterung entstandenen We
send rtminderungen abzuzie en.
vierteljährliche Bezugspreis des Reichs⸗ und Staatsanzeigers auf 6 Mark 30 Pf.
Die Abrundung auf volle Tausende (§ 28 Abs. 3 des Besitz⸗ steuergesetzes) erfolgt erst nach Beruücsichtigung der Abzüge und Hinzu⸗ rechnungen gemäß den §§ 3 bis 5 dieses Gesetzz.
818 Die Abgabe vom Zuwachs wird nur erhoben, wenn der nach diesem Gesetze festgestellte Vermögenszuwachs den Betrag von drei⸗ tausend Mark und das Vermögen am 31. Dezember 1916 den Gesamt⸗ wert von zehntausend Mark übersteigt. „Beträgt das Vermögen am 31. Dezember 1916 nicht mehr als fünfzehntausend Mark, so unterltegt der nach Abs. 1 abgabepflichtige Vermögenszuwachs nur insoweit der Abgabe, als durch ihn ein Ver⸗ mögensbetiag von zehntausend Mark überschritten wird.
§ 9 Die Abgabe beträgt:
„1. von dem Vermögenszuwachzhz “ für die ersten 10 000 ℳ des Vermögenszuwachses 5 vom Hundert, nächsten angefangenen oder vollen 10 000 ℳ 10
10 000 „ 15 20 000 20
50 (00 „ 25
100 000 30
200 000 „ 35
300 000 „ 40
„ „ 300 000 45
„ weiteren Betrage 50 .
2. von dem nach dem Besitzsteuergesetze für den 31. Dezember 1916 festgestellten Vermögen, insoweit es neunzig vom Hundert des für den Beginn des Veranlagungszeitraums festgestellten Vermögens übersteigt und insoweit es weder der Besitzsteuer noch der Abgabe nach Nr. 1 unterlieget 1 vom Hundert.
Ween Aesse⸗ nach Nr. 2 sind befreit Vermögen, die zwanzig⸗
2 ask nicht ü eträge 2
““
„Bei Steuerpflichtigen, die Gesellschafter einer inländischen Gesel schaft mit beschränkter Haftung sind, bleibt derjenige Abgabebeirag (§ 9 Nr. 1) zur Hälfte unerhoben, der verhältnismäßig auf den Ver⸗ mögensuwachs in Höhe des der Beteiligung entsprechenden Betrags des abgabepflichtigen Mehrgewinns der Gesellschaft entfällt. Der unerhoben bleibende Abgabedetrag darf jedoch nicht höher sein als der verhältnismäßige Betrag der Gesellschaftsab abe.
Abs. 1 findet nur Anwendung
1. auf Gesellschafter, die Geschäftsanteile in Höhe von mindestens der Hälfte des Stammkapitals besitzen, sowie auf Gesellschafter, die zu einander im Verhältnis von Ehe⸗ gatten, von Verwandten in gerader Linie, von Geschwistern oder Erben von Geschwistern stehen und zusammen Ge⸗ schäftsanteile in Höhe von mindestens der Hälfte des Stammkapitals besitzen, in beiden Fällen vorausgesetzt, daß während der ganzen Dauer der Kriegsgeschäflsjabre das eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft dreihundert⸗ tausend Murk nicht überstiegen hat,
.auf Gesellschafter, die vor dem 1. August 1914 als Ge⸗ schäftsfübrer oder Prokuristen der Gesellschaft bestellt waren und aus dieser Stellung bis zum Schluß des letzten Kriegs⸗ ge chäftsjahrs nicht ausgeschieden sind, es sei denn infolge Ablebens oder Krankheit, sowie auf Gesellschafter, die Ehe⸗ 8 oder Erben solcher Personen si d, wenn diese
esellschafter in beiden Fällen allein oder zusammen Ge⸗ schäftsanteile in Höhe von mindestens der Hälfte des Stammkapitals besitzen. Der Inhaber eines Lehens, Fideikommisses oder Stammguts ist berechtigt, den Betrag der Abgabe, der auf eine Vermehrung des Lebens⸗, Fideikommiß oder Stammgutvermögens entfällt, aus diesem Vermögen zu entnehmen und zu diesem Zwecke über das Vermögen selbständig zu verfügen. Ist eine Aufsichtsbehörde vorhanden, so ist ihre Genehmigung zu der Verfügung erforderlich.
§ 12
Die Pflicht zur Entrichtung der nach diesem Gesetze geschuldeten Abgabe entfallt nicht dadusch daß ein Steuerpflichtiger vor dem 1. Becwar 1917 seinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt.
Hat die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Aufentdalts den Wegfall der Steuerpflicht nach dem Besitzsteuergesetze zur Folge, so ist der der außerordentiichen Abgabe unterliegende Vermögens⸗ zuwachs mit der Maßgabe festzustellen, daß der Veranlagungszeitraum statt mit dem 31. Dezember 1916 mit dem Zeitpunkt der Aufgabe des inländischen Wohr sitzes oder Aufenthalts abläuft.
Der Steuerpflichtige hat vor Verlegung seines Wohnsitzes oder Aufenthalts in das Aus land für die geschuldete Abaabe Sicherheit zu leisten. Die Steuerbehörde bestimmt den Btrag der Sicherheit und ist berechtigt, diesen ve. nach den für die Einziehung öffentlicher Abgaben geltenden Vorschriften beizutreiben. Das gleiche gilt, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der S euer⸗ pflichtige auf andere Weise, insbesondere durch Verbringung von Ver⸗ mögen ins Ausland, die Erhebung der Abgabe gefährdet.
Erschwert oder vereitelt ein im Ausland sich aufbaltender Steuer⸗ pflichtiger die Veranlagung der außerordentlichen Abgabe dadurch, daß er eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgitt, so kann sein im In⸗ land befindliches Vermögen mit Beschlag belegt werden.
Im Sinne der Abs. 3 und 4 gelten die deutschen Schutzgediete
als Inland. Steuerpflicht der Gesellschaften
Inländische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 81 8 — . vs ungen, letztere, sofern sie die Rechte jur onen haben elsggaften wit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften
6