1916 / 150 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deut

sche Verlustlisten.

*

27. Juni 1916.

alerlbhelEssts

Berichtigung früherer Angaben. „2. Batterie. 11““ Obgefr. Hermann Röthig Neugersdorf (nicht Neukirchdorf) leicht verwundet, bei der Truppe. (V. L. 273.) Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 25. BZatterit. Obgefr. Oswald Gliemann Arnsdorf, Döbeln gefallen. aßmann, Ernst Kleinnaundorf, Dresden⸗A. l. v., b. d. Tr. Maischack Paul Eisleben (Mansf. Seekr.) gefallen. Görnitz, Manfred Striegnitz, Meißen leicht verwundet. Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 38. Berichtigung früherer Angaben. 8 2. irie. 1 Gefr. Arthur Müller Chemnitz bish. vermißt, in Gefgsch. (V. L. 274.)

Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 58.

8 2. Batterie. Erlitz Dresden⸗Löbtau I. verletzt, bei der Tr. inf. Unfalls l. verl. ochlitz gefallen.

+ 1 1

1

Utffz. Arno Klöden Frankenau, Rochli Obgefr. Paul Bernstein Mittweida,

ürttemberg. Verlustliste Nr. 407. Inhalt.

Infanterie: Grenadier⸗Regiment Nr. 119. Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 121. RRRWesen Nr. 121.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. Grenadier⸗Regiment

Nr. 123. Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Landwehr⸗Infan⸗

rterie⸗Regiment Nr. 124. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.

Kavallerie: 1. Landwehr⸗Eskadron.

Feldartillerie: Landwehr⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 1. Feld⸗

8 1u1“ Nr. 49. Ersatz⸗Feldartillerie⸗Regiment

8 r. 65.

Verkehrstruppen: Fernsprech⸗Doppelzug Nr. 202. Eisenbahn⸗ bau⸗Kompagnie Nr. 28.

Munitionskolonnen: Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. 102.

Armierungs⸗Bataillone: Armierungs⸗Bataillon Nr. 59.

A

Verluste durch Krankheiten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. Wild, Otto

1. Kompagnie. Heilbronn a. N. infolge früherer Verwundung (V. L. 260, damals bei der 4. Komp.) gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

Regimentsstab. Hilrebo Karl Weiß Sandersleben, Bernburg I. verw. i

Utffz.

Gefr. Hilfshob. August Schumacher Heilbronn a. N. l. v.

2 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. . 8 1 1. Kompagnie. Kuttruff, Wilhelm Kochersteinsfeld, Neckarsulm gefallen. Rieger, Johannes Arlesberg, Neresheim gefallen. Ebert, Johann Steinkirchen, Künzelsau inf. Verw. gestorben. Bäßler, Karl Rohrbronn, Schorndorf leicht verwundet. 8— 2. Kompagnie. Ltn. d. L. Heinrich S 2 r Hofstett⸗Emerbuch, Geislingen allen. Vzfeldw. Johannes Knecht Ludwigsburg efallen. Väfeldw. Erich Marquardt Urach inf. Verw. gestorben. Gefr. Matthias Brander Wimsheim, Leonberg leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. fits. Friedrich Dornhan, Sulz schwer verwundet.

Furch, Karl Kirchenkirnberg, Welzheim leicht verwundet. Köder, Johann Neunstadt, Ellwangen leicht verwundet. Becher, Leonhard Markelsheim leicht verw.. 1. olzner, Franz Kraiburg, ühldorf leicht verw. Käfer, Wilhelm Oberstenfeld, Marbach leicht verwundet. Burster, Franz Mainz vermißt.

Wolfart, Otto Rüsselhausen, Mergentheim vermißt.

Bockstatt, Karl Stuttgart⸗Cannstatt gefallen.

Schönherr I, Josef Röttingen, Neresheim gefallen. llImendinger, Gotilheh Großaltdorf, Hall inf. V

hestorben.

Bürkle, Karl Ludwigsburg leicht verwundet.

Weigand, Georg Zuffenhausen, Ludwigsburg leicht verw. aiser, August Rohracker, Cannstatt verletzt.

Rieger, Otto ö Marbach leicht verwundet.

Sch ipf, Wilhelm Auenstein, Marbach verletzt.

Mergenthaler, Karl Hohenacker, Waiblingen verletzt,

bei der Truppe.

Karl Hofen, Besigheim leicht verw., bei der Truppe. Paul Unterjesingen, HPerrehnc l. verw., b. d. Tr. ermann Winnenden, Waiblingen I. verw., b. d. Tr. er, Friedrich Merklingen, Leonberg I. v., b. d. Tr.

ler, Wil elm Kleiningersheim, Besi 1 in Gefgsch

88 (Nachtr. gem.) 8 8

3. KCompagnie.

„Albert Schnait, Schorndorf leicht Lenz, Josef Schnait, Schorndorf leicht verwundet.

Moosbrugger, Otto Rorschach, Schweiz leicht ve

Heiner, Karl Michelfeld, Hall I. verw., bei der Truppe.

Hasert, Karl Kleineislingen, Göppingen l. verw., b. d. Tr.

4. Kompagnie. 1

Mauer, Paul Untermhaus, Gera leicht verw., bei der Truppe.

8 Maschinengewehr⸗Kompagnie,

Utffz. Ernst Steegmaier Kornwestheim, Ludwigsburg

schwer verwundet.

5. Kompagnie.

Erlenbach, Neckarsulm leicht verwundet.

6. Kompagnie.

Utffz. Ernst Keller Bissingen, ubee eburg leicht verw.

Oppenländer, Wilhelm Cottenweiler, Ba

8 Verwundung gestorben.

7. Kompagnie.

Utffz. Karl Rank Böckingen, Heilbronn l. verw., b. d. Tr. aag, Johann Schw. Gmünd schwer verwundet. ohlleber, August Merklingen, Leonberg leicht verw.

8. Kompagnie.

Vzfeldw. Emil Rommel, Ludwigsburg schwer verwundet.

Meis. Christian Zweiflingen, Oehringen vermißt.

Bonzheim, Albert lbronn, Maulbronn leicht verwundet. Binder, Oskar Stuttgart in Gefgsch.

9. Kompagnie.

Uiffz. Friedrich Ludwig Oberrot, Gaildorf I. verw., b. d. Tr.

11. Kompagnie.

Maier, Eugen Hof und Lembach, Marbach leicht verwundet.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 10. Kompagnie.

Gefr. Johannes Schneider Hochberg, Münsingen schw. verw. 11. Kompagnie. Bachner Ehingen verwundet.

Bender, Hermann

8 Mayer, Josef Herrot, Wangen

cknang infolge

Gefr. Qualbert Dreher Egesheim, Spaichingen schw. verw. Kalmbach, Martin Freudenstadt verwundet. Edel. Johann Feckenhausen, Rottweil verwundet. Scheufele, Theodor Kirchheim u. T. verwundet. Ba Peter Saarbrücken verwundet. ler, Karl Oberheinriet, Weinsberg verwundet. 1 11 ger, Friedrich Birkenfeld, Neuenbürg verwundet. bler, Albert Herrenalb, Neuenbürg verwundet. üller, Karl Neusatz, Neuenbürg verwundet. 12. Kompagnie. Gienger, Gottlob Plattenhardt, Stuttgart leicht verwundet.

Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

4. Kompagnie. Beltle, Josef Wollbach, Zußmarshausen I. v. Nachtr. gem.) 1 9. Kompagnie. “““ Schmidt, Friedrich Rothof, Dinkelsbühl gefallen. Wurster, Ernst Mitteltal, Freudenstadt ge allen. Wilking, Heinrich Wehdem, Westfalen leicht verwundet. Holz, Wilhelm Aalen verletzt. (Nachtr. gem.) 10. Kompagnie. Utffz. Hermann Zobel Brechelshof, Schlesien I. v., b. d. Tr. 1 11. Kompagnie. Gefr. Gottlieb Wahl Dinglesmad, Gaildorf I. v., b. d. Tr. Gefr. Wilhelm Wolf Stuttgart l. verw., b. d. Truppe. Berroth, Johannes Hüttlingen, Aalen 1. v. (Nachtr. gem.) 8 12. Kompagnie. Huber, Eustachius Schnürpflingen, Laupheim verwundet. Bolter, Otto Mengen, Saulgau leicht verwundet. 1 Maschinengewehr⸗Kompagnie. 8 Schnitzer, Josef Ellwangen schwer verwundet. 8 Raach, Josef Aichelau, Münsingen leicht verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

5. Kompagnie.

Stamm, Johann Nesseborg, Preußen schwer verwundet. Brugger, Karl Waltenweiler, Tettnang tödl. verunglückt. 86 6. Kompagnie. 2 Ochs, Nikolaus Erbach, Ehingen gefallen. s Sporrer, Bernhard Ravensburg gefallen.

leicht verwundet. Hämmerle, Jakob Münsterhausen, Bavern leicht verw. Buck, Franz Uigendorf, Riedlingen leicht verwundet. Zeller, Karl Buch, Tettnang leicht verwundet.

7. Kompagnie. Weiß, Xaver Eisenharz, Wangen leicht verwundet. 8. Kompagnie. 8 Utffz. Georg Bildstein Fleischwangen, Saulgau leicht verw. Gefr. Karl Wetzel, Schornreute, Ravensburg I. v., b. d. Tr. Beil, Emil Neckargartach, Heilbronn gefallen. Diebold, Otto Aalen schwer verwundet. Keck, Michael Hausen, Heidenheim leicht verwundet, b. d. Tr. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Müller, Wilhelm Nordheim, Brackenheim schwer verwundet. 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie. eeldw. Friedrich Strähle Dürnau, Göppingen gestorben Utffz. Georg Klaiber Oberstotzingen, Ulm gefallen. Knöll, Wilhelm Neckartenzlingen, Nürtingen efalle Jauch, Friedrich Zürich, Schweiz leicht verwundet. Büchle, Gottlob Oelbronn, Maulbronn leicht verwundet.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.

1 6. Kompagnie. Seelig, Oskar Saulgau verletzt.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. *

56 4. Kompagnie.

Stoll, Friedrich Sigisweiler, Gerabronn I. v. (Nachtr. gem.) 1 5. Kompagnie. Machtr. gem.)

Gefr. Emil Blöd Stuttgart verletzt. .

Blu men.stock, Leonhard Wildenstein, Crailsheim verletzt. Kimpfler, Josef Eglofs, Wangen verwundet.

6. Kompagnie. Frey, Jakob Hütten, Gaildorf verletzt. (Nachtr. gem.)

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.

7. Kompagnie. Machträglich gemeldet.) Dengler, Xaver Wurzach, Leutkirch verletzt. Jenter, Karl Stuttgart verletzt. Jud, Jakob Metzingen, Urach verwundet. Kohler, Ernst Distenwengen, Waldsee verletzt. Sieber, Theobald Vorderberg, Leutkirch verletzt Weber, Hermann Blaubeuren verletzt. 8. Kompagnie. (Nachträglich gemeldet.) er, Friedrich Möhringen, Stuttgart verwundet. h, Hugo Birkenfeld, Neuenbürg verwundet.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.

1 11. Kompagnie. Ehrmann, Friedrich Wildenstein, Croilsheim verletzt. (Nachträglich gemeldet.)

8

““ 2

Käs Rot

1. Landwehr⸗Eskodron. Fischer, Baptist Weingarten, Ravensburg gefallen.

Landwehr⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 1.

8. Batterie. 1 Rueß, Anton Dornstadt, Blaubeuren tödlich verunglückt.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 49, Ulm. 2. Batterie. Link, Anton Mietingen, Laupheim schwer verwundet. Gugel, Wilhelm Großbettlingen, Nürtingen leicht verw. 3. Batterie. Utffz. Gustc⸗ Mack Ulm a. D. leicht verwundet. Gefr. Gustav 4. Batterie.

Gefr. Josef Sauter, Mundeldingen, Ehingen, d. 5. Batterie. Moll, August Berg, Ehingen leicht verwundet.

Hegele Tettnang leicht verw., bei der Truppe. Unglücksf. verl.

Utffz. Josef Weiland Gebrazhofen, Leutkirch lI. verw., b. d. Tr.

Ersatz⸗Feldartillerie-Regiment Nr. 65. Leichte Munitionskolonne der I. Abteilung.

Wurst,

kob Münchingen, Leonberg inf. Krankh. gestorben.

Fernsprech⸗Doppelzug Nr. 202. Gefr. Ludwig Edel Ravensburg leicht verwundet. Mayer, Cugen Ofterdingen, Rottenburg leicht verwundet. Müller, Fran Kiiden. iberach leicht verwundet. Sammel, Hubert Neunkixchen, Trier schwer verwundet. Fubach, Karl Wildbad, Neuenbürg leicht verwundet.

Eisenbahnbau⸗Kompagnie Nr. 28.

8

hannes Enderle. Berghülen. B.

San.⸗Utffz. August Welr. Küll rns Dettingen, Urach schw. 1

Gefr. Eugen 9 Ebingen, Balingen leicht verw., bei der Tr. Gefr. Faßa Weichardt Sohlen, Wanzleben l. v., b. d. Tr

Jo übeuren, inf est. 1b

Seth, Wilhelm Großenlinden, Hessen leicht verwundet. Laglye Robert Gmünd schwer verwundet. 1 Cichoszewski, August Neudorf, Posen schwer verwundet.

Domning, Otto Berlin leicht verwundet, bei der Truppe.

Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. 102. S

Gefr. Wilhelm Stemmler Blaubach, Gerabronn inf. Krankheit gestorben.

Armierungs⸗Bataillon Nr. 59. 8* 1. Kompagnie. : Vzfeldw. Otto Schneider Freiburg, Baden inf. Krankh. gest.

Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 119. 3. Ko beh. gaeat6 Gauß, Hugo Stuttgart gestorben. Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment 8 1. Garnison⸗Kompagnie. 8 Kübler, Gottfried Hohenegarten, Weinsberg gestorben. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 1b 4. Kompagnie. Ruchti, Alban Burgrieden, Laupheim gestorben 2. Landsturm⸗Infanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 1. Kompagnie. Ackermann, Paul Ludwigsburg gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119 .“ 3. Kompagnie. vW Ltn. d. R. Gerhard Wünsch ewanstagf (nicht Calw) verxw. Ltn. d. L. (nicht Ltn. d. R.) Otto Fernand Stuttgart verw. Utffz. Ludwig Brucker (nicht Brugger) Döttingen (nicht „Dettingen) verwundet. Utffz. Karl Wörner Oberjettingen Hicht Langenbrand) Gefr. Wilhelm Maier Stuttgart⸗Degerloch (nicht K. verwundet. 3 Gefr. Max Meisel Würzburg (nicht Neuenbürg) verwundet. Klein, Christian Münklingen (nicht Calw) verwundet. Egeler, Gottlieb. Nebringen (nicht Reusten) verwundet. Bühler (nicht Bihler), Friedrich Nufringen verwundet. Scherz, Jakob Talheim, Hall (nicht Talheim, Nagold) verw. Schönleber, Karl Kirchenkirnberg (nicht Stuttgart) vern. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Utffz. Karl Seiz Simmersfeld verwundet.

vexw. zuppingen)

89 4. Kompagnie. 8 8 Utffz. Martin Oehlschläger (nicht Oelschläger) Schöm⸗ 8 berg verwundet. 8 Gefr. Johannes Göring (nicht Gehring)

(nicht Hirsau) verwundet. Mayer, Wilhelm Herrenberg (nicht Entringen) verwundet. Maier, Heinrich (nicht Mayer, Karl Heinrich) Stuttgart (nicht Calw) verwundet. Steimle, Georg Liebelsberg (nicht Wildbad) verwundet. Rentschler, Matthäus Sommenhardt (nicht Stammheim) verwundet. 1 Kreß (nicht Kräß), Georg Hohenroth gicht Liebenzeln verw. Zorn, Karl Neuenbürg (nicht Rotenbach) verwun et. Weihing, Daniel Untertalheim (nicht bertalheim) verw. Maier, Karl (nicht Mayer, Karl Wilhelm) Unterjesingen . (nicht Entringen) verwundet. Es sind zu ergänzen: Utffz. Georg Schulz Calw verv. Utffz. Karl Schwemmle verwundet. Duß, Christjan, Horn. Conweiler verwundet. Heumesser, Fridolin Oberndorf verwundet. Koch, Ernst Neusatz, Neuenbürg verwundet. Binder, Gottlieb Gültstein verwundet. Bahlinger, Christian Sulz verwundet. Fahrner l, Raimund Oberndorf verwundet. 1“ 5. Kompagnie. Gefr. Friedrich Strienz (nicht Strinz, Johann Friedrich) Meßstetten gefallen. Stotz, Emil Tieringen (nicht Ssßme Baumann, Ernst Neuhausen (nicht p Lanzinger, Adam (nicht Johann Adam) Fleinheim (nicht Tuttlingen) verwundet. Gassner, Johannes Deißlingen (nicht Horgen) verwundet. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. Albert Seible Herrenberg verwundet. Ltn. d. R. Theodor Waechter Blaubeuren verwundet.

igt Nes) Sosef ZiKen ene Frtl fal ni es.) Josef Zimmerer Frittlingen gefallen. L Irquardt (nicht Marquart) Tuttlingen verwundet. 1u“ Gefr. (nicht Res.) Paul Maurer Unterdigisheim verwundet. Ott, Josef Hettingen (nicht Onstmettingen) verwundet. Pein lmann, Benedikt, Steinhilben (nicht Balingen), verw. Stingel, Christian Oberdigisheim (nicht Weilheim) verw. Dippold (nicht Diepolt), Johannes Lichtenhof (nicht Tut;⸗ lingen) verwundet. 1 b 2 Vosseler (nicht Voseler), Michael Talheim (nicht Deiß⸗ lingen) verwundet. llermann, Josef Alfhausen (nicht Dunningen) verw. audt (nicht Schandt), Karl Bitz verwundet. ttes, Josef Renquishausen (nicht Trossingen) verwundet. rgenheimer, Geor Kalling (nicht Tuttlingen) vern. um, Friedrich Zinzenhausen (nicht Tuttlingen) verwundet. ihelmann (nicht Veichmann), Johannes, Hausen, verw. Es sind zu ergänzen: Utffz. Friedrich Roth, Hossingen, verw. efr. Horn. Remigius Zepf Dürbheim verwundet. elte, Adolf Seitingen verwundet. 8 nger, Ludwig Cbingen verwundet. 8 n, Andreas Stetten a. kalten Markt, Baden verwundet. nger, Anton Aixheim verwundet. 1 irling, Philipp Renquishausen verwundet. J, Josef Mühlheim verwundet. 7. Kompagnie. Gefr. Thomas Fluxy (nicht Flory, Johannes) Gosbein) verwundet. Gefr. Friedrich Bohnlander (nicht Bonlander) (nicht Rottweil) verwundet. Gefr. Johannes Haug Tuningen (nicht Schwenningen)

Kaiserslautern

verwundet. uttlingen) verwundet.

Gefr. Gefr. Johann

SG 2 ᷣS

896s 5 D S

2 1

S 5,8.

Istein (nicht Ebingen verw.

[Weber, Josef Buch (nicht Schwenningen) verwundet.

Maschigen gewehr⸗Kompag ni⸗ Oblt. d. R. Theodor Schlierer Eßlingen (nicht Stuttgart⸗ Cannstatt) verwundet. Ltn. d. R. Kurt Junker —⸗Staakmühle (nicht Stuttgart) verm. Utffz. 3 eiß Ludwigsburg (nicht Stuttgart⸗ annstatt) verwundet.

Gefr. Emil Morlock Steinegg (nicht Stuttgart) verwundet Es ist zu ergänzen: Heim, Javer Leutkirch verwundet. Es sind zu ergänzen: ot, Albert Oberensingen verwunde Pflumm, Karl Wildbad verwundet.

. E—

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

11“ 8ℳ

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend Veräußerung von Binnenschiffen an Nichtreichsangehörige. Bekanntmachung gegen irreführende Bezeichnungen und Genußmitteln. b Bekanntmachung über fetthaltige Zubereitungen. Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung. Bekanntmachung über die Verwendung von Speiseresten und Küchenabfällen. Bekanntmachungen, betreffend die französischer Unternehmungen.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 141 des Reichs⸗ Gesetzblatts. 8 er 141 des Reich

Königreich Prenßen.. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Beschluß des Staatsministeriums, betreffend Grundsätze über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staatsbeamten.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Nahrungs⸗

zwangsweise Verwaltung

111

*

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall, Ober⸗ zeremonienmeister Freiherrn von Reischach die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar: des Offizierkreuzes des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens, der Schwerter zum Großkreuz mit goldenem Stern und silberner Krone des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, der Schwerter zum Großkreuz des Ordens der Königlich Württembergischen Krone, des Herzoglich An⸗ haltischen Friedrichkreuzes, des Kaiserlich und Königlich Oester⸗ reichischUngarischen Militärverdienstkreuzes, des Großherrlich Türkischen Eisernen Halbmonde, der Großherrlich Türkischen Imtiazmedaille in Gold und des Großkreuzes mit Schwertern des Königlich Bulgarischen St. Alexanderordens.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur An⸗ beaung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens vierter Klasse mit der Krone:

dem Präsidenten der Zivilverwaltung in Brügge Küster; des Komturkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:

dem Verwaltungschef bei dem Generalgouvernement Warschau von Kries;

des Komturkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Präsidenten des Obergerichts in Warschau Ramdohr;

des Komturkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Geheimen Regierungsrat Dr. Schulze, vortragendem Rat im Reichsamt des Innern;

des Königlich Sächsischen Kriegsverdienstkreuzes: dem Präsidenten der deutschen Post⸗ und Telegraphenverwaltung in Belgien, Geheimen Oberpostrat Ronge in Brüssel und dem Vorsteher der Hauptkasse derselben Verwaltung, Oberpost⸗ kassenbuchhalter Rausch in Brüssel;

des Königlich Württembergischen Wilhelmskreuzes: dem Geheimen Regierungsrat Moesle, vortragendem Rat im Reichsschatzamt;

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen:

dem Geheimen Regierungsrat Offen berg, visherigem Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Darmstadt;

des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗

herzoglich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗

ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig::.. dem Postbaurat Langhoff in Düsseldorf;

1

Anzeigenpreis sür den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Ltaataanzeigern

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

des mit demselben Orden verbundenen Ehrenkreuzes dritter Klasse:

dem Oberbriefträger Bors in Delmenhorst;

des Großherzoglich Oldenburgischen Friedrich Angustkreuzes zweiter Klasse am rot⸗blauen Bande: dem Postdirektor Drees, dem Oberpostsekretär Wintermann und dem Postsekretär Ehrhardt,

sämtlich in Oldenburg, Großh.,

den Oberpostassistenten Janßen in Cloppenburg und Kuck in

Westerstede und dem Postverwalter Bührmann in Neuenburg, Oldenburg;

derselben Auszeichnung am blau⸗roten Bande:

dem Geheimen Regierungsrat Stimming, vortragendem Rat im Reichsschatzamt;

des neben dem Herzoglich Braunschpelgischen Orden

Heinrichs des Löwen gestifteten Verdienstkreuzes erster Klasse:

dem Telegraphensekretär Langebartels in Berlin;

des Herzoglich Braunschweigischen Kriegsverdienst⸗ kreuzes am gelb⸗blauen Bande: dem Oberpostdirektor, Geheimen Oberpostrat Berr, dem Geheimen Postrat Raabs, dem Telegraphendirektor Weber und dem Oberpostsekretär Kühne, sämtlich in Braunschweig, und den Postsekretären Helmboldt in Gittelde

und Huthmann in Oker; sowie 8 h

1

*

dem Oberpostschaffner Bierbaum in Wiesbaden.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend Veräußerung von Binnenschiffen an Nichtreichsangehörige.

Vom 26. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Alle Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentum eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten Schiffes ganz oder tellweise von einem Reichsangehörigen an einen Nichtreichs⸗ angehörigen übertragen werden soll, sind verboten.

Das gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentum von Schiffen, die zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnen⸗ gewässern bestimmt sind und für Rechnung eines Reichsangehörigen gebaut oder für Rechnung eines Nichtreichsangehörigen deutschen Werften in Bau gegeden werden, an Nichtreichsangehörige übertragen werden soll.

Ferner sind für die im Abs. 1 bezeichneten Schiffe, die in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sind und eine Tragfähigkeit von mehr als 15 000 Kilogramm hoben, sowie für die im Abs. 2 be⸗ zeichneten Schiffe mit einer solchen Tragfähigkeit verboten:

1. alle die Beförderung von Gutern bezweckenden Miet⸗ oder Frachtverträge, durch die zusammen mehr als der dritte Teil des Nettoraumgehalts oder der Tragfähigkeit eines solchen Schiffes in Anspruch genommen wird, soweit die Beförde⸗ rung nicht ausschließlich von oder nach Häfen des Inlandes erfolgen soll;

alle Verträge, durch die ein solches Schiff einem Nicht⸗ reichsangehörigen für einen anderen Zweck als für die Be⸗ förderung von Gütern zum Gebrauch überlassen wird.

8 2 Die Verlegung des Heimatsorts eines Schiffes der im § 1 be⸗ zeichneten Art in das Ausland ist verboten.

9 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. Die Zuwiderhandlung ist auch strafbar, wenn ein Deutscher sie im Ausland begeht. Der Versuch ist strafbar.

Der Reichskanzler kaͤnn Ausnahmen von den Verkoten dieser Verordnung zulassen. ö”.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kroft. Der Reichskanzler besuimmt, wann und in welchem Umfang sie außer Kraft tritt. 1X“

Berlin, den 26. Juni 1916.

86b

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.

8 8 8, 61 8.S

Bekanntmachung

gegen irreführende Bezeichnung von Nahrungs⸗ 9 und Genußmitteln.

8 2

„Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 1

§ 1

Wer Nahrungs⸗ oder Genußmittel unter einer zur Täuschurg geeigneten Bezeichnung oder Angabe anbietet, feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht.

Wird auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt.

§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem 3. Juli 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeispunkt des Außerkrafttretens. 8

Berlin, den 26. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskan Ddr. Helfferich.

Der Bundesrat hat auf Grund bes 8 3 bes Geseten iber die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzble S. 327) folgende Verordnung erlassen:

etthaltige Zubereitungen, welche Butter oder Schweineschmalz zu ersetzen bestimmt sind, ausgenommen Margarine und Kunstspeise⸗ fett, dürfen gewerbsmäßtg nicht bergestellt, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden.

Dies gilt insbesondere für Erzeugnisse, die außer Butter, Mar⸗ garine oder einem Speisefett oder Speiseöl auch Milch (trgendeiner Art), Wasser, Quark, Stärke, Mehl, mehlactige Stoffe, Kartoffel oder Gelatine enthalten.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.

§ 2

Margarine, die in 100 Gewichtsteilen weniger als 76 Gewichts⸗ teile Fett oder mehr als 20 Gewichtsteile Wasser enthält, darf ge⸗ werbsmäßig nicht feilgehalten oder verkauft werden.

§ 3

Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu Mark oder mit einer dieser Strafen wird be⸗ traft:

1. wer der Vorschrift des § 1 zuwider fetthaltige Zubereitungen

herstellt, feithält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt;

2. 8 8 Vorschrift des § 2 zuwider Margarine feilhält oder verkauft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehöten oder nicht.

Wird auf Strate erkannt, so kann angeordnet werden, doß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt.

§ 4 Die Vorschriften des § 2 und des § 3 Nr. 2 treten mit dem 15. Juli 1916, die des § 3 Nr. 1 mit dem 3 Juli 1916, im übrigen tritt Riese Verordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. 1“

Berlin, den 26. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung die Kartoffelversorgung. Vom 26. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

3 § 1

Die Kommunalverbände sind verpflichtet, die für die Ernährvng der Bevölkerung vom 16. August 1916 bis 15. August 1917 erforder⸗ lichen Mencen an Speisekartoffeln sowie an Kartoffeln und Erzeug⸗ nissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikatton zur Brot⸗ streckung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beschaffen, sowett der Bedarf nicht aus den in ihren Bezirken verfügbaren Vorräten ge⸗ deckt werden kann. 8

Der Reichskanzler kann Grundsätze für die Berechnung des Be⸗ darfs festsetzen.

§ 2 . Die Kommmalverbände haben die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln nach den Bekanntmachungen über Srrichtun