Deut
sche Verlustlisten.
*
27. Juni 1916.
— — alerlbhelEssts
Berichtigung früherer Angaben. „2. Batterie. 11““ Obgefr. Hermann Röthig — Neugersdorf (nicht Neukirchdorf) — — leicht verwundet, bei der Truppe. (V. L. 273.) Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 25. BZatterit. Obgefr. Oswald Gliemann — Arnsdorf, Döbeln — gefallen. aßmann, Ernst — Kleinnaundorf, Dresden⸗A. — l. v., b. d. Tr. Maischack Paul — Eisleben (Mansf. Seekr.) — gefallen. Görnitz, Manfred — Striegnitz, Meißen — leicht verwundet. Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 38. Berichtigung früherer Angaben. 8 2. irie. 1 Gefr. Arthur Müller — Chemnitz — bish. vermißt, in Gefgsch. (V. L. 274.)
Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 58.
8 2. Batterie. Erlitz — Dresden⸗Löbtau — I. verletzt, bei der Tr. — inf. Unfalls l. verl. ochlitz — gefallen.
+ 1 1
1
Utffz. Arno Klöden — Frankenau, Rochli Obgefr. Paul Bernstein — Mittweida,
ürttemberg. Verlustliste Nr. 407. Inhalt.
Infanterie: Grenadier⸗Regiment Nr. 119. — Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 121. — RRRWesen Nr. 121. —
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. — Grenadier⸗Regiment
Nr. 123. — Infanterie⸗Regiment Nr. 124. — Landwehr⸗Infan⸗
rterie⸗Regiment Nr. 124. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. — Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.
Kavallerie: 1. Landwehr⸗Eskadron.
Feldartillerie: Landwehr⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 1. — Feld⸗
8 1u1“ Nr. 49. — Ersatz⸗Feldartillerie⸗Regiment
8 r. 65.
Verkehrstruppen: Fernsprech⸗Doppelzug Nr. 202. — Eisenbahn⸗ bau⸗Kompagnie Nr. 28.
Munitionskolonnen: Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. 102.
Armierungs⸗Bataillone: Armierungs⸗Bataillon Nr. 59.
A
Verluste durch Krankheiten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. Wild, Otto —
1. Kompagnie. Heilbronn a. N. — infolge früherer Verwundung (V. L. 260, damals bei der 4. Komp.) gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
Regimentsstab. Hilrebo Karl Weiß — Sandersleben, Bernburg — I. verw. i
Utffz.
Gefr. Hilfshob. August Schumacher — Heilbronn a. N. — l. v.
2 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. . 8 1 1. Kompagnie. Kuttruff, Wilhelm — Kochersteinsfeld, Neckarsulm — gefallen. Rieger, Johannes — Arlesberg, Neresheim — gefallen. Ebert, Johann — Steinkirchen, Künzelsau — inf. Verw. gestorben. Bäßler, Karl — Rohrbronn, Schorndorf — leicht verwundet. 8— 2. Kompagnie. Ltn. d. L. Heinrich S 2 r — Hofstett⸗Emerbuch, Geislingen — allen. Vzfeldw. Johannes Knecht — Ludwigsburg — efallen. Väfeldw. Erich Marquardt — Urach — inf. Verw. gestorben. Gefr. Matthias Brander — Wimsheim, Leonberg — leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. fits. Friedrich — Dornhan, Sulz — schwer verwundet.
Furch, Karl — Kirchenkirnberg, Welzheim — leicht verwundet. Köder, Johann — Neunstadt, Ellwangen — leicht verwundet. Becher, Leonhard — Markelsheim “ — leicht verw.. 1. olzner, Franz — Kraiburg, ühldorf — leicht verw. Käfer, Wilhelm — Oberstenfeld, Marbach — leicht verwundet. Burster, Franz — Mainz — vermißt.
Wolfart, Otto — Rüsselhausen, Mergentheim — vermißt.
Bockstatt, Karl — Stuttgart⸗Cannstatt — gefallen.
Schönherr I, Josef — Röttingen, Neresheim — gefallen. llImendinger, Gotilheh — Großaltdorf, Hall — inf. V
hestorben.
Bürkle, Karl — Ludwigsburg — leicht verwundet. “
Weigand, Georg — Zuffenhausen, Ludwigsburg — leicht verw. aiser, August — Rohracker, Cannstatt — verletzt.
Rieger, Otto — ö Marbach — leicht verwundet.
Sch ipf, Wilhelm — Auenstein, Marbach — verletzt.
Mergenthaler, Karl — Hohenacker, Waiblingen — verletzt,
bei der Truppe.
Karl — Hofen, Besigheim — leicht verw., bei der Truppe. Paul — Unterjesingen, HPerrehnc — l. verw., b. d. Tr. ermann — Winnenden, Waiblingen — I. verw., b. d. Tr. er, Friedrich — Merklingen, Leonberg — I. v., b. d. Tr.
ler, Wil elm — Kleiningersheim, Besi 1 — in Gefgsch
88 (Nachtr. gem.) 8 8
“ 3. KCompagnie.
„Albert — Schnait, Schorndorf — leicht Lenz, Josef — Schnait, Schorndorf — leicht verwundet.
Moosbrugger, Otto — Rorschach, Schweiz — leicht ve
Heiner, Karl — Michelfeld, Hall — I. verw., bei der Truppe.
Hasert, Karl — Kleineislingen, Göppingen — l. verw., b. d. Tr.
4. Kompagnie. 1
Mauer, Paul — Untermhaus, Gera — leicht verw., bei der Truppe.
8 Maschinengewehr⸗Kompagnie,
Utffz. Ernst Steegmaier — Kornwestheim, Ludwigsburg —
schwer verwundet.
5. Kompagnie.
Erlenbach, Neckarsulm — leicht verwundet.
6. Kompagnie.
Utffz. Ernst Keller — Bissingen, ubee eburg — leicht verw.
Oppenländer, Wilhelm — Cottenweiler, Ba
8 Verwundung gestorben.
7. Kompagnie.
Utffz. Karl Rank — Böckingen, Heilbronn — l. verw., b. d. Tr. aag, Johann — Schw. Gmünd — schwer verwundet. ohlleber, August — Merklingen, Leonberg — leicht verw.
8. Kompagnie.
Vzfeldw. Emil Rommel, — Ludwigsburg — schwer verwundet.
Meis. Christian — Zweiflingen, Oehringen — vermißt.
Bonzheim, Albert lbronn, Maulbronn — leicht verwundet. Binder, Oskar — Stuttgart — in Gefgsch.
9. Kompagnie.
Uiffz. Friedrich Ludwig — Oberrot, Gaildorf — I. verw., b. d. Tr.
11. Kompagnie.
Maier, Eugen — Hof und Lembach, Marbach — leicht verwundet.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 10. Kompagnie.
Gefr. Johannes Schneider — Hochberg, Münsingen — schw. verw. 11. Kompagnie. Bachner — Ehingen — verwundet.
Bender, Hermann —
8 Mayer, Josef — Herrot, Wangen —
cknang — infolge
Gefr. Qualbert Dreher — Egesheim, Spaichingen — schw. verw. Kalmbach, Martin — Freudenstadt — verwundet. Edel. Johann — Feckenhausen, Rottweil — verwundet. Scheufele, Theodor — Kirchheim u. T. — verwundet. Ba Peter — Saarbrücken — verwundet. ler, Karl — Oberheinriet, Weinsberg — verwundet. 1 11 ger, Friedrich — Birkenfeld, Neuenbürg — verwundet. bler, Albert — Herrenalb, Neuenbürg — verwundet. üller, Karl — Neusatz, Neuenbürg — verwundet. 12. Kompagnie. Gienger, Gottlob — Plattenhardt, Stuttgart — leicht verwundet.
Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
4. Kompagnie. Beltle, Josef — Wollbach, Zußmarshausen — I. v. Nachtr. gem.) 1 “ 9. Kompagnie. “““ Schmidt, Friedrich — Rothof, Dinkelsbühl — gefallen. Wurster, Ernst — Mitteltal, Freudenstadt — ge allen. Wilking, Heinrich — Wehdem, Westfalen — leicht verwundet. Holz, Wilhelm — Aalen — verletzt. (Nachtr. gem.) 10. Kompagnie. Utffz. Hermann Zobel — Brechelshof, Schlesien — I. v., b. d. Tr. 1 11. Kompagnie. Gefr. Gottlieb Wahl — Dinglesmad, Gaildorf — I. v., b. d. Tr. Gefr. Wilhelm Wolf — Stuttgart — l. verw., b. d. Truppe. Berroth, Johannes — Hüttlingen, Aalen — 1. v. (Nachtr. gem.) 8 12. Kompagnie. Huber, Eustachius — Schnürpflingen, Laupheim — verwundet. Bolter, Otto — Mengen, Saulgau — leicht verwundet. 1 Maschinengewehr⸗Kompagnie. 8 Schnitzer, Josef — Ellwangen — schwer verwundet. 8 Raach, Josef — Aichelau, Münsingen — leicht verwundet.
Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.
5. Kompagnie.
Stamm, Johann — Nesseborg, Preußen — schwer verwundet. Brugger, Karl — Waltenweiler, Tettnang — tödl. verunglückt. 86 6. Kompagnie. 2 Ochs, Nikolaus — Erbach, Ehingen — gefallen. s Sporrer, Bernhard — Ravensburg — gefallen.
leicht verwundet. Hämmerle, Jakob — Münsterhausen, Bavern — leicht verw. Buck, Franz — Uigendorf, Riedlingen — leicht verwundet. Zeller, Karl — Buch, Tettnang — leicht verwundet.
7. Kompagnie. Weiß, Xaver — Eisenharz, Wangen — leicht verwundet. 8. Kompagnie. 8 Utffz. Georg Bildstein — Fleischwangen, Saulgau — leicht verw. Gefr. Karl Wetzel, — Schornreute, Ravensburg — I. v., b. d. Tr. Beil, Emil — Neckargartach, Heilbronn — gefallen. Diebold, Otto — Aalen — schwer verwundet. Keck, Michael — Hausen, Heidenheim — leicht verwundet, b. d. Tr. — 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Müller, Wilhelm — Nordheim, Brackenheim — schwer verwundet. 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie. eeldw. Friedrich Strähle — Dürnau, Göppingen — gestorben Utffz. Georg Klaiber — Oberstotzingen, Ulm — gefallen. Knöll, Wilhelm — Neckartenzlingen, Nürtingen — efalle Jauch, Friedrich — Zürich, Schweiz — leicht verwundet. Büchle, Gottlob — Oelbronn, Maulbronn — leicht verwundet.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
1 6. Kompagnie. Seelig, Oskar — Saulgau — verletzt.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. *
56 4. Kompagnie.
Stoll, Friedrich — Sigisweiler, Gerabronn — I. v. (Nachtr. gem.) 1 5. Kompagnie. Machtr. gem.)
Gefr. Emil Blöd — Stuttgart — verletzt. .
Blu men.stock, Leonhard — Wildenstein, Crailsheim — verletzt. Kimpfler, Josef — Eglofs, Wangen — verwundet.
6. Kompagnie. Frey, Jakob — Hütten, Gaildorf — verletzt. (Nachtr. gem.)
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.
7. Kompagnie. Machträglich gemeldet.) Dengler, Xaver — Wurzach, Leutkirch — verletzt. Jenter, Karl — Stuttgart — verletzt. Jud, Jakob — Metzingen, Urach — verwundet. Kohler, Ernst — Distenwengen, Waldsee — verletzt. Sieber, Theobald — Vorderberg, Leutkirch — verletzt Weber, Hermann — Blaubeuren — verletzt. 8. Kompagnie. (Nachträglich gemeldet.) er, Friedrich — Möhringen, Stuttgart — verwundet. h, Hugo — Birkenfeld, Neuenbürg — verwundet.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.
1 11. Kompagnie. Ehrmann, Friedrich — Wildenstein, Croilsheim — verletzt. (Nachträglich gemeldet.)
8
““ 2
Käs Rot
1. Landwehr⸗Eskodron. Fischer, Baptist — Weingarten, Ravensburg — gefallen.
Landwehr⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 1.
8. Batterie. 1 Rueß, Anton — Dornstadt, Blaubeuren — tödlich verunglückt.
Feldartillerie⸗Regiment Nr. 49, Ulm. 2. Batterie. Link, Anton — Mietingen, Laupheim — schwer verwundet. Gugel, Wilhelm — Großbettlingen, Nürtingen — leicht verw. — 3. Batterie. Utffz. Gustc⸗ Mack — Ulm a. D. — leicht verwundet. Gefr. Gustav 4. Batterie.
Gefr. Josef Sauter, Mundeldingen, Ehingen, d. 5. Batterie. Moll, August — Berg, Ehingen — leicht verwundet.
“
Hegele — Tettnang — leicht verw., bei der Truppe. Unglücksf. verl.
Utffz. Josef Weiland — Gebrazhofen, Leutkirch — lI. verw., b. d. Tr.
Ersatz⸗Feldartillerie-Regiment Nr. 65. Leichte Munitionskolonne der I. Abteilung.
Wurst,
kob — Münchingen, Leonberg — inf. Krankh. gestorben.
Fernsprech⸗Doppelzug Nr. 202. Gefr. Ludwig Edel — Ravensburg — leicht verwundet. Mayer, Cugen — Ofterdingen, Rottenburg — leicht verwundet. Müller, Fran — Kiiden. iberach — leicht verwundet. Sammel, Hubert — Neunkixchen, Trier — schwer verwundet. Fubach, Karl — Wildbad, Neuenbürg — leicht verwundet.
Eisenbahnbau⸗Kompagnie Nr. 28.
8
hannes Enderle. Berghülen. B.
San.⸗Utffz. August Welr. Küll rns — Dettingen, Urach — schw. 1
Gefr. Eugen 9 — Ebingen, Balingen — leicht verw., bei der Tr. Gefr. Faßa Weichardt — Sohlen, Wanzleben — l. v., b. d. Tr
Jo übeuren, inf est. 1b
—
Seth, Wilhelm — Großenlinden, Hessen — leicht verwundet. Laglye Robert — Gmünd — schwer verwundet. 1 Cichoszewski, August — Neudorf, Posen — schwer verwundet.
Domning, Otto — Berlin — leicht verwundet, bei der Truppe.
Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. 102. S
Gefr. Wilhelm Stemmler — Blaubach, Gerabronn — inf. Krankheit gestorben.
Armierungs⸗Bataillon Nr. 59. — 8* 1. Kompagnie. : Vzfeldw. Otto Schneider — Freiburg, Baden — inf. Krankh. gest.
Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 119. 3. Ko beh. gaeat6 Gauß, Hugo — Stuttgart — gestorben. “ Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment 8 1. Garnison⸗Kompagnie. 8 Kübler, Gottfried — Hohenegarten, Weinsberg — gestorben. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 1b 4. Kompagnie. “ Ruchti, Alban — Burgrieden, Laupheim — gestorben 2. Landsturm⸗Infanterie⸗Ersatz⸗Bataillon. 1. Kompagnie. Ackermann, Paul — Ludwigsburg — gestorben.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119 .“ 3. Kompagnie. vW Ltn. d. R. Gerhard Wünsch ewanstagf (nicht Calw) — verxw. Ltn. d. L. (nicht Ltn. d. R.) Otto Fernand — Stuttgart — verw. Utffz. Ludwig Brucker (nicht Brugger) — Döttingen (nicht „Dettingen) — verwundet. Utffz. Karl Wörner — Oberjettingen Hicht Langenbrand) Gefr. Wilhelm Maier — Stuttgart⸗Degerloch (nicht K. — verwundet. 3 Gefr. Max Meisel — Würzburg (nicht Neuenbürg) — verwundet. Klein, Christian — Münklingen (nicht Calw) — verwundet. Egeler, Gottlieb. — Nebringen (nicht Reusten) — verwundet. Bühler (nicht Bihler), Friedrich — Nufringen — verwundet. Scherz, Jakob — Talheim, Hall (nicht Talheim, Nagold) — verw. Schönleber, Karl — Kirchenkirnberg (nicht Stuttgart) — vern. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Utffz. Karl Seiz — Simmersfeld — verwundet.
— vexw. zuppingen)
89 4. Kompagnie. 8 8 Utffz. Martin Oehlschläger (nicht Oelschläger) — Schöm⸗ 8 berg — verwundet. 8 Gefr. Johannes Göring (nicht Gehring)
(nicht Hirsau) — verwundet. Mayer, Wilhelm — Herrenberg (nicht Entringen) — verwundet. Maier, Heinrich (nicht Mayer, Karl Heinrich) — Stuttgart (nicht Calw) — verwundet. Steimle, Georg — Liebelsberg (nicht Wildbad) — verwundet. Rentschler, Matthäus — Sommenhardt (nicht Stammheim) — verwundet. 1 Kreß (nicht Kräß), Georg — Hohenroth gicht Liebenzeln — verw. Zorn, Karl — Neuenbürg (nicht Rotenbach) — verwun et. Weihing, Daniel — Untertalheim (nicht bertalheim) — verw. Maier, Karl (nicht Mayer, Karl Wilhelm) — Unterjesingen . (nicht Entringen) — verwundet. Es sind zu ergänzen: Utffz. Georg Schulz — Calw — verv. Utffz. Karl Schwemmle — — verwundet. Duß, Christjan, Horn. — Conweiler — verwundet. Heumesser, Fridolin — Oberndorf — verwundet. Koch, Ernst — Neusatz, Neuenbürg — verwundet. Binder, Gottlieb — Gültstein — verwundet. Bahlinger, Christian — Sulz — verwundet. Fahrner l, Raimund — Oberndorf — verwundet. 1“ 5. Kompagnie. Gefr. Friedrich Strienz (nicht Strinz, Johann Friedrich) — Meßstetten — gefallen. Stotz, Emil — Tieringen (nicht Ssßme Baumann, Ernst — Neuhausen (nicht — p Lanzinger, Adam (nicht Johann Adam) — Fleinheim (nicht Tuttlingen) — verwundet. Gassner, Johannes — Deißlingen (nicht Horgen) — verwundet. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. Albert Seible — Herrenberg — verwundet. Ltn. d. R. Theodor Waechter — Blaubeuren — verwundet.
igt Nes) Sosef ZiKen ene Frtl fal ni es.) Josef Zimmerer — Frittlingen — gefallen. L Irquardt (nicht Marquart) — Tuttlingen — verwundet. 1u“ Gefr. (nicht Res.) Paul Maurer — Unterdigisheim — verwundet. Ott, Josef — Hettingen (nicht Onstmettingen) — verwundet. Pein lmann, Benedikt, Steinhilben (nicht Balingen), verw. Stingel, Christian — Oberdigisheim (nicht Weilheim) — verw. Dippold (nicht Diepolt), Johannes — Lichtenhof (nicht Tut;⸗ lingen) — verwundet. 1 b 2 Vosseler (nicht Voseler), Michael — Talheim (nicht Deiß⸗ lingen) — verwundet. llermann, Josef — Alfhausen (nicht Dunningen) — verw. audt (nicht Schandt), Karl — Bitz — verwundet. ttes, Josef — Renquishausen (nicht Trossingen) — verwundet. rgenheimer, Geor Kalling (nicht Tuttlingen) — vern. um, Friedrich — Zinzenhausen (nicht Tuttlingen) — verwundet. ihelmann (nicht Veichmann), Johannes, Hausen, verw. Es sind zu ergänzen: Utffz. Friedrich Roth, Hossingen, verw. efr. Horn. Remigius Zepf — Dürbheim — verwundet. elte, Adolf — Seitingen — verwundet. 8 nger, Ludwig — Cbingen — verwundet. 8 n, Andreas — Stetten a. kalten Markt, Baden — verwundet. nger, Anton — Aixheim — verwundet. 1 irling, Philipp — Renquishausen — verwundet. J, Josef — Mühlheim — verwundet. 7. Kompagnie. Gefr. Thomas Fluxy (nicht Flory, Johannes) Gosbein) — verwundet. Gefr. Friedrich Bohnlander (nicht Bonlander) (nicht Rottweil) — verwundet. Gefr. Johannes Haug — Tuningen (nicht Schwenningen)
— Kaiserslautern
— verwundet. uttlingen) — verwundet.
Gefr. Gefr. Johann
SG 2 ᷣS
896s 5 D S
2 “ 1
S 5,8.
— Istein (nicht — Ebingen — verw.
[Weber, Josef — Buch (nicht Schwenningen) — verwundet.
Maschigen gewehr⸗Kompag ni⸗ Oblt. d. R. Theodor Schlierer — Eßlingen (nicht Stuttgart⸗ Cannstatt) — verwundet. Ltn. d. R. Kurt Junker —⸗Staakmühle (nicht Stuttgart) — verm. Utffz. 3 eiß — Ludwigsburg (nicht Stuttgart⸗ annstatt) — verwundet.
Gefr. Emil Morlock — Steinegg (nicht Stuttgart) — verwundet Es ist zu ergänzen: Heim, Javer — Leutkirch — verwundet. Es sind zu ergänzen: ot, Albert — Oberensingen — verwunde Pflumm, Karl — Wildbad — verwundet.
. E—
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
11“ 8ℳ
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Unummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend Veräußerung von Binnenschiffen an Nichtreichsangehörige. Bekanntmachung gegen irreführende Bezeichnungen und Genußmitteln. b Bekanntmachung über fetthaltige Zubereitungen. Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung. Bekanntmachung über die Verwendung von Speiseresten und Küchenabfällen. Bekanntmachungen, betreffend die französischer Unternehmungen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 141 des Reichs⸗ Gesetzblatts. 8 er 141 des Reich
Königreich Prenßen.. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Beschluß des Staatsministeriums, betreffend Grundsätze über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staatsbeamten.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Nahrungs⸗
zwangsweise Verwaltung
111
*
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall, Ober⸗ zeremonienmeister Freiherrn von Reischach die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar: des Offizierkreuzes des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens, der Schwerter zum Großkreuz mit goldenem Stern und silberner Krone des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, der Schwerter zum Großkreuz des Ordens der Königlich Württembergischen Krone, des Herzoglich An⸗ haltischen Friedrichkreuzes, des Kaiserlich und Königlich Oester⸗ reichischUngarischen Militärverdienstkreuzes, des Großherrlich Türkischen Eisernen Halbmonde, der Großherrlich Türkischen Imtiazmedaille in Gold und des Großkreuzes mit Schwertern des Königlich Bulgarischen St. Alexanderordens.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur An⸗ beaung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens vierter Klasse mit der Krone:
dem Präsidenten der Zivilverwaltung in Brügge Küster; des Komturkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:
dem Verwaltungschef bei dem Generalgouvernement Warschau von Kries;
des Komturkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Präsidenten des Obergerichts in Warschau Ramdohr;
des Komturkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Geheimen Regierungsrat Dr. Schulze, vortragendem Rat im Reichsamt des Innern;
des Königlich Sächsischen Kriegsverdienstkreuzes: dem Präsidenten der deutschen Post⸗ und Telegraphenverwaltung in Belgien, Geheimen Oberpostrat Ronge in Brüssel und dem Vorsteher der Hauptkasse derselben Verwaltung, Oberpost⸗ kassenbuchhalter Rausch in Brüssel;
des Königlich Württembergischen Wilhelmskreuzes: dem Geheimen Regierungsrat Moesle, vortragendem Rat im Reichsschatzamt;
des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen:
dem Geheimen Regierungsrat Offen berg, visherigem Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Darmstadt;
des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗
herzoglich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗
ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig::.. dem Postbaurat Langhoff in Düsseldorf;
1
Anzeigenpreis sür den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Ltaataanzeigern
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
des mit demselben Orden verbundenen Ehrenkreuzes dritter Klasse:
dem Oberbriefträger Bors in Delmenhorst; “
des Großherzoglich Oldenburgischen Friedrich Angustkreuzes zweiter Klasse am rot⸗blauen Bande: dem Postdirektor Drees, dem Oberpostsekretär Wintermann und dem Postsekretär Ehrhardt,
sämtlich in Oldenburg, Großh.,
den Oberpostassistenten Janßen in Cloppenburg und Kuck in
Westerstede und dem Postverwalter Bührmann in Neuenburg, Oldenburg;
derselben Auszeichnung am blau⸗roten Bande:
dem Geheimen Regierungsrat Stimming, vortragendem Rat im Reichsschatzamt;
des neben dem Herzoglich Braunschpelgischen Orden
Heinrichs des Löwen gestifteten Verdienstkreuzes erster Klasse:
dem Telegraphensekretär Langebartels in Berlin;
des Herzoglich Braunschweigischen Kriegsverdienst⸗ kreuzes am gelb⸗blauen Bande: dem Oberpostdirektor, Geheimen Oberpostrat Berr, dem Geheimen Postrat Raabs, dem Telegraphendirektor Weber und dem Oberpostsekretär Kühne, sämtlich in Braunschweig, und den Postsekretären Helmboldt in Gittelde
und Huthmann in Oker; sowie 8 h
1
*
dem Oberpostschaffner Bierbaum in Wiesbaden.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
betreffend Veräußerung von Binnenschiffen an Nichtreichsangehörige.
Vom 26. Juni 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Alle Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentum eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten Schiffes ganz oder tellweise von einem Reichsangehörigen an einen Nichtreichs⸗ angehörigen übertragen werden soll, sind verboten.
Das gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, durch die das Eigentum von Schiffen, die zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnen⸗ gewässern bestimmt sind und für Rechnung eines Reichsangehörigen gebaut oder für Rechnung eines Nichtreichsangehörigen deutschen Werften in Bau gegeden werden, an Nichtreichsangehörige übertragen werden soll.
Ferner sind für die im Abs. 1 bezeichneten Schiffe, die in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sind und eine Tragfähigkeit von mehr als 15 000 Kilogramm hoben, sowie für die im Abs. 2 be⸗ zeichneten Schiffe mit einer solchen Tragfähigkeit verboten:
1. alle die Beförderung von Gutern bezweckenden Miet⸗ oder Frachtverträge, durch die zusammen mehr als der dritte Teil des Nettoraumgehalts oder der Tragfähigkeit eines solchen Schiffes in Anspruch genommen wird, soweit die Beförde⸗ rung nicht ausschließlich von oder nach Häfen des Inlandes erfolgen soll;
alle Verträge, durch die ein solches Schiff einem Nicht⸗ reichsangehörigen für einen anderen Zweck als für die Be⸗ förderung von Gütern zum Gebrauch überlassen wird.
8 2 Die Verlegung des Heimatsorts eines Schiffes der im § 1 be⸗ zeichneten Art in das Ausland ist verboten.
— 9 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. Die Zuwiderhandlung ist auch strafbar, wenn ein Deutscher sie im Ausland begeht. Der Versuch ist strafbar.
Der Reichskanzler kaͤnn Ausnahmen von den Verkoten dieser Verordnung zulassen. ö”.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kroft. Der Reichskanzler besuimmt, wann und in welchem Umfang sie außer Kraft tritt. 1X“
Berlin, den 26. Juni 1916.
86b
Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
8 8 8, 61 8.S
Bekanntmachung
gegen irreführende Bezeichnung von Nahrungs⸗ 9 und Genußmitteln.
8 2
„Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 1
§ 1
Wer Nahrungs⸗ oder Genußmittel unter einer zur Täuschurg geeigneten Bezeichnung oder Angabe anbietet, feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht.
Wird auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem 3. Juli 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeispunkt des Außerkrafttretens. 8
Berlin, den 26. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskan Ddr. Helfferich.
Der Bundesrat hat auf Grund bes 8 3 bes Geseten iber die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzble S. 327) folgende Verordnung erlassen:
etthaltige Zubereitungen, welche Butter oder Schweineschmalz zu ersetzen bestimmt sind, ausgenommen Margarine und Kunstspeise⸗ fett, dürfen gewerbsmäßtg nicht bergestellt, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden.
Dies gilt insbesondere für Erzeugnisse, die außer Butter, Mar⸗ garine oder einem Speisefett oder Speiseöl auch Milch (trgendeiner Art), Wasser, Quark, Stärke, Mehl, mehlactige Stoffe, Kartoffel oder Gelatine enthalten.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.
§ 2
Margarine, die in 100 Gewichtsteilen weniger als 76 Gewichts⸗ teile Fett oder mehr als 20 Gewichtsteile Wasser enthält, darf ge⸗ werbsmäßig nicht feilgehalten oder verkauft werden.
§ 3
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu Mark oder mit einer dieser Strafen wird be⸗ traft:
1. wer der Vorschrift des § 1 zuwider fetthaltige Zubereitungen
herstellt, feithält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt;
2. 8 8 Vorschrift des § 2 zuwider Margarine feilhält oder verkauft.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehöten oder nicht. —
Wird auf Strate erkannt, so kann angeordnet werden, doß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt.
§ 4 Die Vorschriften des § 2 und des § 3 Nr. 2 treten mit dem 15. Juli 1916, die des § 3 Nr. 1 mit dem 3 Juli 1916, im übrigen tritt Riese Verordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. 1“
Berlin, den 26. Juni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung die Kartoffelversorgung. Vom 26. Juni 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
3 § 1
Die Kommunalverbände sind verpflichtet, die für die Ernährvng der Bevölkerung vom 16. August 1916 bis 15. August 1917 erforder⸗ lichen Mencen an Speisekartoffeln sowie an Kartoffeln und Erzeug⸗ nissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikatton zur Brot⸗ streckung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beschaffen, sowett der Bedarf nicht aus den in ihren Bezirken verfügbaren Vorräten ge⸗ deckt werden kann. 8
Der Reichskanzler kann Grundsätze für die Berechnung des Be⸗ darfs festsetzen.
§ 2 . Die Kommmalverbände haben die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln nach den Bekanntmachungen über Srrichtun