1 8 —“ 6
Deutsche Verlustlisten.
8 I1“
4. Juli 1916.
Zu Verlustliste Nr. 265. 3. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie. Seidl, Xaver — nicht gefallen, sondern schwer verwundet, ge⸗ storben 27. 31 16. 11. Kompagnie.
Gefr. Leonhard Pfister — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
13. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. rlt, Wilhelm — bish. schwer verwundet, gestorben 15. 5. 16. 22. Infanterie⸗Negiment. Moritz, Lorenz — bish. vermißt, schwer verwundet. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 22. 6. Kompagnie. Huber, Jakob — bish. durch Unfall leicht verletzt, gest. 9. 5. 16. 12. Kompagnie. Henn, Eugen — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg.). 1. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie III. A. K. rodel, Gustav — bish. schwer verwundet, gestorben 27. 4. 16.
Zu Verlustliste Nr. 266. 10. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie. Ludwig, Xaver — bish. leicht verwundet, gestorben 12. 5. 16. 22. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Walter, Friedrich — bish. vermißt, verwundet, Res. Laz. 4 Frank⸗ furt a. M. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 4. 7. Kompagnie. Leiser, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 9. 4. 16.
Zu Verlustliste Nr. 267.
11. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Althammer, Joseph — bish. schwer verw., gestorben 18. 5. 16. 25. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.
Vzfeldw. Joseph Kimmerl — bish. vermißt, gefallen. Ersatz⸗Feldartillerie Regiment. 4. Batterie. Helm, Otto, ist zu streichen, da in V. L. Nr. 269 richtig aufgeführt.
Zu Verlustliste Nr. 268.
117. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie.
Born, Georg — bish. schwer verwundet, gestorben 6. 5. 16. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 9. Kompagnie. Schindler, Wolfgang — bish. schwer verwundet, gest. 26. 4. 16. 11. Kompagnie.
Blenk, Franz — bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1. 2. Kompagnie. Zacherl, Anton — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg.).
Zu Verlustliste Nr. 269. 4. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie. Vollmer, Jakob — bish. schwer verwundet, gestorben 16. 5. 16. Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 15. 4. Kompagnie. Lutz, Joseph — bish. schwer verwundet, gestorben 26. 4. 16. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 23. 12. Kompagnie. Feldmeier II, Xaver — bish. schwer verwundet, gestorben 7.5. 16. 1166“ IIööI
616““ Zu Verlustliste Nr. 270. 3. Infanterie⸗-Regiment. 6. Kompag Rothbahler, Max — bish. vermißt, leicht verwundet. 9. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Deinlein, Otto — bish. verwundet, gestorben 29. 4. 16. Renner, Christian — bish. vermißt, war schwer verwundet, Zu Verlustliste Nr. 272. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Gefr.) Heinrich Löwel — bish. schwer verwundet, ge⸗ storben 21. 5. 16.
Reserve⸗Infanterie-Regiment Nr. 17.
6. Utffz. (nicht
2. Kompagnie.
Rädler, Joseph — bish. schwer verwundet, gestorben 20. 5. 16.
4. Kompagnie. 8* hne r, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 23. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 4. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. ig — bish. leicht verw. u. vermißt, kam zum 24. Inf. Regt. (1. Komp.), dort wieder ver⸗ wundet (s. V. L. Nr. 274).
Zu Verlustliste Nr. 9. IJInfanterie⸗Regiment. 4. E1ö“ . vermißt, verwundet, Ers. Truppe.
Zu Verlustliste Nr. 25. 8 10. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Heor⸗ z. leicht verw., in Gefgsch. (nach priv. Mittlg. I1 — bish. leicht verw., in Gefgsch. (n. priv. Mätils). bish. leicht verw., in Gefgsch. (nach priv. Mittlg. Zu Verlustliste Nr. 31. 2 1. Jufanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Geir. Joserh Binder — bish. vermißt, war verw., kam zum 12. Inf. Regt. (2. Komp.), dort wieder verw.
2220). “ Zu Verlustliste Nr. 32. 1“ Landwehr⸗Insfanterie⸗Regiment Nr. 5. 3. Kompagnie. Gefr. Jakob Roth — bish. leicht verwundet, auch vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 45. 1 20. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 47. 8 2. Pisnier⸗Bataillon. 1, Felrpion.⸗Kompagnie. Ui. Jakob Jaeger — kish, schwer verw, gestorben 2. 9. 14 Zu Verlustiste Nr. 31. 8 Ersatz⸗Tivision. Felt⸗Art.⸗Munit.⸗Kol. Kliegel gicht Krieg Le— Uttenreuth, Mittelfr. — zish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg⸗,
Zu Verlußlize Nr. 59. 9. Infanterie Regiment, 3, Kompagnie. Lotter, Kael ist zm stueichen, da in B. L. Nr. 217 als „Robert Lotter richtig aa 1
“
8 8 8 8
Rotzh 2 22*8
3. Kompagnie. 8 2. Jäger⸗Bataillon.
Zu Verlustliste Nr. 75. 3 11. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. .“ Selmer, Sebastian — Furth, Niederb. — (nicht Furth, Oberpf.).
Zu Verlustliste Nr. 81. 19. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. ößinger, Georg (Austauschverwundeter) — gestorben 1
8 Zu Verlustliste Nr. 83. 1 3. Kompagnie. Haun, Otto — bish. leicht verwundet, gest. 2. 10. 14.
Zu Verlustliste Nr. 86. Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 10. 3. Kompagnie.
Vzfeldw. u. Offz. Stellv. Alois Winhart — bish. schwer ver⸗ wundet, gest. 9. 10. 14. Erber, Georg — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg.). Kaiser, Alois — Mörlach, Mittelfr. (nicht Fürth i. B. bish.
schwer verwundet, gest. 21. 8. 14.
Lößl (nicht Lösel), Paul — gest. 15. 9. 14. 86— Moser, Xaver — bish. schwer verwundet, gest. 5. 9. 14. Paul, Adam — bish. schwer verwundet, gest. 28. 11. 14.
4 8
Zu Verlustliste Nr. 94. 14. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Johann — noch vermißt. (Berichtigung hiezu in V. L. Nr. 185 ist als unzutreffend zu streichen.)
Zu Verlustliste Nr. 102. 22. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Drexler, Alois — bish. schwer verwundet, gest. 7. 9. 14.
Zu Verlustliste Nr. 104. 3. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie.
Kohlndorfer (nicht Kohlendorfer), Gottfried — bish. mißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 114. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1. 2. Kompagnie. Pfennig, Joseph — bish. verwundet, auch vermißt.
4. Kompagnie.
Betzold (nicht Bezold), Johann — bish. verwundet u. vermißt, Zu Verlustliste Nr. 115. 9. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
Wolf, Ludwig — bish. schwer verwundet, gest. 13. 11. 14. Kompagnie. Hutzelmann, Leonhard (nicht Bernhard).
Zu Verlustliste Nr. 116. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 10. Kompagnie. Hackl, Franz — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste bEeEbbb1I1I1“X“ 2. Jäger⸗Bataillon. 3. Kompagnie. Objäg. Joseph Pfennig — bish. schwer verw., gest. 7. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 124. 13. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Gefr. Franz Obster — ist noch (Berichtigung hierzu in V. L. Nr. 247 ist als unzutreffend zu streichen.) 17. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie.
Wenzel, Lorenz — bish. vermißt, gefallen. (D. Erk. Marke festgest. Wiehn, Karl — bish. vermißt, ö (D. Erk. Marke festgest.
Zu Verlustliste Nr. 126. 117. Jnfanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. II, Heinrich — bish. leicht verwundet, gestorben 12. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 129. 18. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Müller, Ludwig — bish. leicht verwundet u. vermißt, gefallen.
68 Zu Verlustliste Nr. 160. .22. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie. Daßbach, Heinrich — bish. schwer verwundet, gestorben 5. 3. 15.
Zu Verlustliste Nr. 162. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. Maschinengewehr⸗Kompagnie.
Thyrmeier (nicht Thymeier) Joseph — nehht gefallen, sondern schwer verwundet, gestorben 11. 1. 15.
Zu Verlustliste Nr. 174. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 21. 11. Kompagnie. feffer, Alois — bish. verwundet, gestorben 14. 3. 15.
8 Zu Verlustliste Nr. 177. 7. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie.
„Hans — ist noch vermißt. (Berichtigung 88 in V. L. 8 Nr. 268 ist als unzutreffend zu streichen.)
d 2
Zöller
8
IZu Verlustliste Nr. 192. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. 9a. Kompagnie.
Gefr. Franz Vogl — bish. vermißt, gefallleen. 11. Kompagnie. “
Barth, Jakob — Dichemeeishausen (nicht Dickenpreishausen) —
bish. vermißt, gefallen. Lazarus, Johann — bish. Sesegt. gefallen.
Popp, Johann — nicht in Gefangenschaft, sondern gefallen. Reserve⸗Kavallerie⸗Regiment Nr. 1. 1. Eskadron. Oexler, Karl — ist noch vermißt. (Befichtigun, hierzu in V. L.
Nr. 212 ist als unzutreffend zu streichen.)
2*
Zu Verlustliste Nr. 193. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 16. 3. Ko eer. Anton Bischof — bish. vermißt, gefallen.
1— Zu Berlustliste Nr. 196. Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 12. 2. Kompagnie. Kuttner, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 4. 6. 15.
Zu Verlustliste Nr. 213. — Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 9. Kompagnie. Brunner, Georg — Georgensgmünd, Mittelfr. — bish. I. verw., in Gefgsch (nach priv. Mittlg.).
[Kuntz (nicht Thürwanger, Julius — bish. schwer verw., gestorben 24. 8. 15.
Neulinger, Eduard — bish. l. verw., auch vermißt.
Gefr. Ernst Höpfner — bish. schw. verw., gest, 18. 12. 15.
Kodweis, Karl — bish. vermißt, gefallen. Mitterneder, Matthias — bish. vermißt, gefallen. Mörtl, Jakob — bish. vermißt, gefallen.
Jäger, Michael — bish. leicht verwundet u. vermißt, gefal Oegg I« Sebastian — bish. leicht verwundet u. vermißt, gefallen. Ruch, Johann — bish. leicht verwundet u. vermißt, gefallen. Scharl, Joseph — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 216. 22. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.
Kleber, Georg — bish. schwer verw., gestorben 16. 8. 15. 8
Zu Verlustliste Nr. 219. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 6. Kompagnie.
Obermeier, Joseph — bish. schwer verw., gestorben 3. 8. 15.
Zu Verlustliste Nr. 222. Infanterie⸗Regiment. Kunz), Valentin — nicht gefallen, sondern schw. verw.
gestorben 8. 8. 15.
22.
Zu Verlustliste Nr. 237. 14. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.
8
Zu Verlustliste Nr. 243. 22. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
[vittig, Philipp — bish. vermißt, verw., Ers. Truppe.
Zu Verlustliste Nr. 244. 8
24. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.
1 Zu Verlustliste Nr. 247. S 3. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie.
Fichter, ‚Heinrich — bish. schwer verw., gestorben 7. 2. 16.
Zu Verlustliste Nr. 253. 5. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie.
Göhrig, Andreas — bish. schwer verw., gestorben 10. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 259. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 1. Kompagnie,.
2. Kompagnie. — 1 örmann, Joseph — bish. leicht verwundet u. e allen.
7. Kompagnie.
(Buchstett, Franz — bish. schwer verwundet, gestorben 17. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 262. 7. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.
Bauer, Friedrich — bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16.
Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 13. 5. Kompagnie.
Maier, Joseph — bish. verwundet, auch vermißt.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 21. 12. Kompagnie. Pöppl, Alois — bish. schwer verwundet, gestorben 9. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 263. 3. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Pickel, Joseph — bish. schwer verwundet, auch vermißt. 2. Kompagnie. Franzspöck, Anton — bish. schwer verwundet, auch vermißt. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 10. Kompagnie. Gilch, Anton — bish. leicht verwundet, gestorben 20. 5. 16. Lang, Anton — bish. vermißt, gefallen. 11. Kompagnie. Vogl, Alois — bish. schwer verwundet, auch veens. In der Berichtigung zu V. L. Nr. 235, 14. Inf. Regt. 5. Komp. muß es heißen: Fähnr. u. Offz. Stellv. (nicht Ltn.) Fritz Stadler.
Zu Verlustliste Nr. 264. 3. Infanterie⸗Regimnet. 7. Kompagnie 8 Meier N nicht Mayer V), Joseph — bish. l. verw., auch vermißt. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 4. Kompagnie. Völler, Philipp — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
Maschinengewehr⸗Scharfschützen⸗Trupp Nr. 45. Utffz. Shin⸗ Brämer — pieh. leicht verw., vfstorden 13. 5. 13,
Zu Verlustliste Nr. 265. 3. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Niklaser, Ignaz — bish. schwer verwundet, auch vermißt. 12. Kompagnie. Reithmeier, Georg — bish. verwundet, auch vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 266. 8 3. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Hornsteiner, Anton (nicht Johann). Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 8. Kompagnie. Stock, August — bish. vermißt, in Gefangenschaft. 6
Zu Verlustliste Nr. 267. . Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Wick, Johann — Münchaurach (nicht Höchstädt a. A)), Oberft 25. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Heß x — bish. vermißt, wieder bei der Truppe.
v““ Zu Verlustliste Nr. 269. 11A1X“
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 2. Kompag Sagstetter, Joseph — gestorben 13. 4. 16 (nicht 13. 2. 16) Reserve⸗Pionier⸗Bataillon Nr. 3. 12. Res.⸗Kompagnie. Offz. Stellv. Franz Schnitzler — bish. vermißt, gefallen. Utffz. Johann Kaim — bish. vermißt, gefallen. Utffz. Georg Stübin s — bish. vermißt, gefallen. Kargl, Joseph — bish, vermißt, gefallen. . Knerlein, Georg — bish. vermißt, gefallen. Keppel, Wolfgang — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 273. 32. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie
Utffz. Jakob Traber, Beck, Hermann, Koch, Thoma zu streichen, da in V. L. Nr. 272 richtig aufgeführt.
6 — smd
“
Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt.
Druck der Beerlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 8
4. Kompagnie.
31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Aus⸗
8 8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen ꝛc. —
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Grünkern.
Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 149 und 150 des Reichs⸗Gesetzblatts. 1““
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlasse des Staatsministeriums, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen des Abbaus einer manganhaltigen Schlackenhalde durch die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke und bei der Er⸗ richtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung der Stadt⸗ eee Halle a. S.
Bekanntmachung, betreffend Freigabe von Lumpen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 der Preußischen Gesetzsammlung.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern Bessgeatngnen landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
8 Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kasserlichen Verordnung vom und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Ver⸗
wendung gelangen, bringe ich nachfolgendes zur öffentlichen Kenntnis:
Die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1915 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 251 vom 23. Oktober 1915) wird zu II dahin abgeändert:
II. Ausgenommen von dem Aus⸗ und Durch⸗
fuhrverbote zu Ziffer I sind Sendungen von Er⸗ zeugnissen aus Zint oder in Verbindung mit Zink, soweit sie nicht mehr als 25 kg Zink enthalten, und Sendungen von der sonstigen oben⸗ genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Ver⸗ bindungen (Ziffer I 1, 2), soweit ge ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen, oder nicht mehr als 2 kg der sonstigen obengenannten Metalle oder ihrer Legierungen und Verbindungen (Ziffer I 1, 2) enthalten.
Berlin, den 4. Juli 1916.
Der Reichskanzler. (Reichsamt des Innern.) Im Auftrage: Wiedfeldt. 8
Sein e Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von P reu ßen, ältestem Sohne Seiner Kaiserlichen und König⸗ ichen Hoheit des Kronprinzen, den Hohen Orden vom Schwarzen Aler zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberzollkontrolleur a. D., Zollinspektor Rudloff in Halle a. S. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Keilig in Potsdam, bisher vortragender Rat beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, 1— dem Direktor der Ritterakademie in Brandenburg a. 5. Geheimen Studienrat Dr. Kehr, dem Landgerichtsrat a. D., eheimen Justizrat Schmidt in Naumburg a. S., dem Amts⸗ gerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Handrick in Guben, dem ustizrat Sittka in Breslau und dem Rentmeister a. D., echnungsrat Pranzinski in Oppeln den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse, b dem Kreisausschußsekretär Dolezich in Falkenberg O. S., em Eisenbahnbetriebssekretär Schulze in Magdeburg, den Bollsekretären a. D. Kegel in Charlottenburg, Kemp in rlin, ’e in Breslau, 8u in Aachen, traßenburg in Buckow, Kreis Lebus, und dem Zoll⸗ gssistenten a. D. Linser in Frankfurt a. M. den Königlichen ronenorden vierter Klasse n dem Amtsgerichtsassistenten a. D., . Große 8 Her perg, Elster, den Zollassistenten a. D. Bleise in Berlin⸗ venfe hof, Lorentzen in Altona und Menzel in Neuß das rdienstkreuz in Gold 1.““ .“ W“
für Heu.
Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheita⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Exgpedition des Reichs⸗ und Ataatganzeigerg Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 5. Juli, Abends.
dem Zollaufseher a. D. Lindemann in Hannover, dem Regierungshauptkassendiener a. D. Klehn in Potsdam und dem Diener Stipa in Slawentzitz, Kreis Kosel, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie
„dem Obermeister Leopold in Düsseldorf, dem Kanzlei⸗ gehilfen a. D. Schapke in Danzig, dem Gefangen⸗ aufseher a. D. Klisch in Konitz, den Zollaufsehern a. D. Elias in Stettin, Kurts in Stendal, Nitz in Querfurt und dem Zollamtsdiener a. D. Falk in Cöln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Grünkern. Vom 3. Juli 1916.
„Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Wer aus der Ernte 1916 Grünkern herstellt oder bergestellt hat, darf ihn nur an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder an die von dieser zum Erwerb ermaͤchtigten Stellen absetzen.
Dies gilt nicht für die Lieferung von Grünkern an Natural⸗ berechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Grünkern zu beanspruchen haben. Macht der Reichskanzler von der ihm nach § 3 Abs. 2 Satz 3 zu⸗ stehenden Befugnis Gebrauch, so beschränkt sich diese Ausnahme auf die von ihm beem⸗ Menge.
. § 2
Die im § 1 Abs. 1 genannten Personen hahen die heraestellten Mengen alsbald, spät stens dis zum 15 August 1916, dem Kommunal⸗ verband anzuzeigen. In der Anzeige ist anzugeben, welche Mengen nach § 1 Abs. 2 und nach § 3 Abs. 2 beansprucht werden und für wieviel Personen.
Die Kommunalverbände haben die Anzeige unverzüglich an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (§ 1 Abs. 1) weiterzugeben.
§ 3
Die Hersteller haben die Vonäte, die der Absatzbeschränkung nach § 1 unterliegen, der vom Reschskanz er bestimmten Srelle § 1 Abs. 1) auf Verlangen käuflich zu und auf Abruf zu verladen. Sie können ihrerseits verlangen, daß diese Stelle die Vorräte käuflich übernimmt und eine Frist zur Abnahme setzen, die mindestens vier Wochen betragen muß. Nach Ablauf der Frist erlischt die Absatz⸗ beschränkung nach § 1.
Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für Grünkern, dessen der Hersteller zu seiner Ernährung oder zur Ernährung der Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes bedarf. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins⸗ besondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechti⸗ gung oder als Lohn Grünkern zu beanspruchen haben. Der Reichs⸗ kanzler kann bestimmen, welche Mengen dem Besitzer auf Grund dieser Vorschrist zu belassen sind.
Die näheren Bestimmungen über Lieferung und Abnahme erläßt der Reichskanzler.
§ 4
Soweit der Grünkern der Ueberlassungspflicht nach § 3 unter⸗ liegt, haben die Hersteller für ordnungsmäßige Aufbewahrung und pflegliche Behandlung der Vorräte zu sorgen. Sie dürfen diese Vor⸗ räte ohne Zustimmung der vom Reichskanzler bestimmten Stelle (§ 1 Abs. 1) nicht verarbeiten. Sie haben dieser Stelle auf Er⸗ fordern Auskunft zu — Proben gegen Erstattung der Portokosten einzusenden und die Beaufsichtigung zu gestatten.
§ 5 Die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (§ 1 Abs. 1) hat für den Grünkern einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen, der den im § 9 festgesetzten Preis nicht übersteigen darf.
Ist der Verkäufer mit dem gebotenen Preise nicht einverstanden, so setzt die für den Ort, von dent aus die Lieferung erfolgen soll, zu⸗ ständige höhere Verwaltungsbehörde den Preis endgültig fest. Sie bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Verkäufer hat ohne Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises zu liefern. er Empfänger hat, vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen.
Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der vom Reichskanzler bestimmten Stelle (§ 1 Abs. 1) durch Anordnung der zuständigen Behörde auf diese Stelle oder die von ihr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anord⸗ nung ist an den zur Ueberlassung Verpflichteten zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung ihm zugebt.
Neben dem Uebernahmepreise kann für die Aufbewahrung bei längerer Dauer eine angemessene Vergůtung bezahlt werden, deren Höbe die höhere Verwaltungsbehörde des Aufbewahrungsorts end⸗
gültig festsetzt.
§ 7 Die nach § 6 zuständige höhere Verwaltungsbehörde entscheidet eerceftic üges alle Streitigkeiten, die sich mwischen den Beteiligten aus der Aufforderung zur Lieferung oder der Lieferung ergeben.
§ 8 Die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (§ 1 Abs. 1) darf den übernommenen Grünkern nur an die Heeresverwaltungen und die Marineverwaltung, an Kommunalverbände oder an die vom Rei kanzler bestimmten Stellen abgeden. Sie kann Nährmittelfabri und andere vom Reichskanzler bestimmte Bezugsscheine
2 Kanzler kann ung a
zu Mengen 7 en erlassen und die
3. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl.
Ehefrau desselben wird gemäß § 23. September 1915, § 1 der Verordnung des Gr. Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1915 der Handel mit allen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit rungsmitteln jeder Art, untersagt.
dolsheim wird auf Grund der unzuverlässiger E vom Handel vom (RSBl. S. 603) ungen Getreide, Mehl und anderen Landeverjeugulssen bis auf weiteres untersagt. 8 3
eecene
bestimmen, zu denen die abgegebenen Mengen oder die daraus her⸗ gestellten Erzeugnisse zu verteilen und abzugeben sind.
§ 9 Der Preis für Grünkern, das ist die gedörrte geschälte un⸗
vermahlene Frucht, darf vorbehaltlich der Vorschrift im § 8 Abs. 2
80 Mark für den Doppelzentner nicht übersteigen. Der Preis gilt für Lieferung ohne Sack. Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf eine Sackleihgebühr bis zu einer Mark für die Tonne berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr dann um 25 Pfennig für die Woche bis zum Häachstbetrage von 2 Maik für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 1 Mark und für den Sack, der 75 Kilo⸗ gramm oder mehr hält, nicht mehr als 1,60 Mark betragen. Der Reichska zler kann die Sackleihgebühr und den Sackpreis ändern. Bei Rückkauf der Säcke darf der Unterschted zwischen dem Ve kaufs⸗ und Rücklaufspreise den Satz der Sackie hgebühr nicht übersteigen.
Der Preis umfaßt die Kosten der Beförderung bis zur Verlade⸗ stelle des Ortes, von dem aus die Ware mit der Bahn okrer zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst.
Diese Preise sowie die auf Grund des § 8 Abs. ‚2 festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetz’s vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntm achung vom 17 Dezember 1914 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183). 88
8 Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmungen; sie bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, als zuständige Behörde und als Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. 11
b 8 Der Reichskanzler kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen gestatten.
1 § 12 Mit Gefänanis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis 9. — fünfzehnhundert Mark wirs bestraft 9
1. wer Grünkern der Varschrift im § 1 zuwider absetzt;
2. wer die ihm nach § 2 obliegende Anzetge nicht in der ge⸗ setzten Frin ernattet oder wer wissentlich unrichige oder unvollständige Angaben macht;
„wer den Vorschufften im § 4 zuwiderhandelt, insbesondere wer eine von ihm georderte Auskunft nicht innerhalb der gesetzten Frist erteilt oder wer wissentlich unrichtige oder unvellständige Angaben macht;
wer Grünkern, der ihm von der vom Reichskanzler be⸗ stimmten Stelle zu bestimmten Zwecken zugewiesen ist, ohn Erlaubnis zu anderen Zwecken verwendet;
5. wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen zuwiderhandelt.
§ 13. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 3. Juli 1916. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachuüunng über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916.
Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaß⸗ nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
ie Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu vom —. 79) wird aufgehoben. Für Heu aus der Ernte des Jahres 1915, das auf Grund
der Verordnung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer vom 11. Mai 1916 ist, bleiben die Vorschriften der Bekanntmachung vom bruar 1916 in Geltung.
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 367) zu liefern
Berlin, den 1. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers v ““
Bekanntmachnng.
Dem Molkereibesitzer Josef Merz in Pforzheim sowie der 1 der Bundesratgsverordnung vom
ah⸗
Pforzheim, den 29. Juni 1916. Großherzogliches Bezirksamt.
Bekanntmachung. Dem Ackerer und Fruchtmakler Philipp Laesser in Au⸗
zur Haltung 23. 1915 und der Ausführungebestimm -ge
Naumann.
vom andel mit
Colmar, den 27. Juni 1916. Der Kaiserliche Kreicdirektor: Cronan.
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