1916 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Die von eameer. gelangenden Nummern 149/150

EE latts enthalten unter

Nr. 5303 eine Bekanntmachung über die Aufhebung der Heu, vom 1. Juli 1916, und unter

eine Bekanntmachung über Grünkern, vom

111

Kaiserliches Postzeitung

. öö 1 uf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sein Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers am Cecilien⸗ Lyzeum in Berlin⸗Lichtenberg, Professors Dr. Besch zum Direktor des Lyzeums und Oberlyzeums in Celle durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Unternehmen des Abbaues einer manganhaltigen Schlackenhalde durch die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke.

Vom 5. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nach⸗ trägen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 29 und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das in der Verordnung vorgesehene vereinfachte Enteignungs⸗ verfahren bei der Ausübung der der Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke zwecks Abbaues einer manganhaltigen Schlackenhalde durch Erlaß des Staatsministeriums vom 9. April 1916 verliehenen Enteignungsbefugnis Anwendung zu finden hat. Berlin, den 5. Juni 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗

eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher

Anlagen in der Gemarkung der Stadtgemeinde 8 Halle a. S.

Vom 24. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung Kriegsgefangener, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nach⸗ trägen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, däaß das vereinfachte Verfahren bei den Enteignungen für das von der Stadtgemeinde Halle a. S. auszuführende, durch Be⸗ schluß des Staatsministeriums vom 18. Juni d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestattete Unternehmen der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarku g der Stadtgemein de Halle a. S. stattfindet. 8 8 8

Beerlin, den 24. Juni 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Helfferich.

Kriegsministerium. Bekanntmachung.

Alntlich wird darauf hingewiesen, daß durch die Bekannt⸗ machung W. IV. 900/4. 16 KRA, betreffend Beschlag⸗ nahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art, vom 16. Mai 1916 alle Lumpen und alle neuen Stoffabfälle beschlagnahmt sind, sodaß ihre Veräußerung an Verarbeiter der betreffenden Gegenstände und ihre Verarbeitung, soweit nicht aus der Bekanntmachung selbst Ausnahmen hervorgehen, unter Strafe gestellt sind.

Auf besonderen Antrag werden Lumpen und neue Stoff⸗ abfälle zur Veräußerung an Verarbeiter und zur Verarbeitung selbst in beschränktem Maße in den Fällen freigegeben werden, in denen die Verarbeitung zur Ersparnis anderer Rohmaterialien sweckmäͤßig erscheint, wie zum Beispiel zur Herstellung von Fuß⸗

ekleidung, Polierscheiben, Verpackung und dergl.

Derartige Anträge auf Freigabe sind vom Verarbeiter unter Angabe des Verwendungszweckes und des Lieferers, sowie unter genauer Benennung der freizugebenden Gegenstände und Angabe der Menge und des Preises, an die Kriegs⸗ Rohstoff⸗Abteilung, Sektion W. IV. L. P., mit der Aufschrift

„Betrifft Freigabe von Lumpen“ zu richten. Berlin, den 3. Juli 1916.

Kriegsministerium. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. A. m. W. b. Koeth.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), in Verbinduna mit Ziffer 1 der Aus⸗ führungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (HMBl. S. 246) habe ich durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage dem Kaufmann Josef Reich aus Posen, Theaterstraße 2 Geschäftslokal: Gerberdamm 1 —, den Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs mit alleiniger Ausnahme des Handels mit Mehl wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Posen, den 29. Juni 1916. 8 Der Königliche Polizeipräsident. von dem K

ekanninachunac.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. Septemder 1915 (RSBl. S. 603) häaben wir dem Foufmann Otto Kleoff, hier, Kröl⸗ stꝛaße Nr. 17, den Handel mit Lebensmitteln aller Art vom heutigen Tage ab wegen Unzuverlässigkeit des Handelstreibenden in beiug auf den Handelsbetrieb untersagt. 8

Görlitz, den 30. Juni 1916. 8s 8 Die Politeiverwaltung. J. V.: Viebeg.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann und Leiter der Lebensmittelabteilung des Kauf⸗ hauses „Hammoniat, Johann Schaefer hier, ist auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Fernhaltung unzuverlässiger vom Handel bis auf weiteres der Handel mit Gegen⸗ tänden des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, sowie die Vermitt⸗ lung solcher Gegenstände untersagt worden, weil bei dem Verkauf von Lebensmitteln in der ihm unterstellten Lebensmittelabteilung des Kaufhauses „Hammonia“ die Höchstpreise wiederholt überschritten worden sind. . 6 8

Aachen, den 1. Juli 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Haugw tz, Oberpräsidialrat.

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Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) ist deem Kaufmann Hans Isidor Goldschmidt, geboren am 4. Juni 1878 zu Mainz, zurzeit Düssel⸗ dorf, Oststraße 122, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, für das gesamte Reichs⸗ gebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 1. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr. 8 1

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung von unzuverlässigen Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Pferdehändler Jakob Billig, hier, Annaturmstraße 22, wohnhaft, der Pferdehandel bis auf weiteres untersagt worden.

Euskirchen, den 28. Juni 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Disse.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 19 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 519 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen des Abbaues einer manganhaltigen Schlacken⸗ halde durch die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke, vom 5. Juni 1916, und unter

Nr. 11 520 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung der Stadt⸗ gemeinde Halle a. S., vom 24. Juni 1916.

Berlin W. 9, den 4. Juli 1916.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 29. Mai 1916, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Schlüchtern für die Anlage eines Landwegs von Sterbfritz über Breunings nach Neuengronau, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Cassel Nr. 23 S. 266, ausgegeben am 10. Juni 1916;

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Mai 1916, betreffend die Verlethung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Fürstenwalde zur Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung Fürstenwalde, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 23 S. 277, ausgegeben am 10. Juni 1916;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 4. Junt 1916, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Gletwitz zur Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung Gleiwitz (Stadtteil Trynnek), durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Oppeln Nr. 25 S. 310, ausgegeben am 17. Juni 1916;

4) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 18. Juni 1916, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Halle a. S. zur Errichtung öffentlicher An⸗ lagen in der Gemarkung der Stadt, durch das Amtsblatt der Könia⸗ lichen Regierung in Merseburg Nr. 26 S. 186, ausgegeben am 24. Juni 1916.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Juli 1916.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Mit Zustimmung des Kriegsministeriums können, durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, die Krankenhäuser und sonstigen Anstalten, die ihren Bedarf bei der Reichs⸗ bekleidungsstelle angemeldet haben, die für den Klein⸗ verkauf freigegebenen Mindestmengen im Einverständnis mit der Reichsbekleidungsstelle auch in Mengen über einem halben Stück bezw. einem halben Dutzend erwerben. In der⸗

ariigen Fällen muß dem Verkäufer ein von der Reichs⸗

bekleidungsstelle ausgestellter und vom Webstoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohnoff⸗Abteilung des Kriegsministeriums abgestempelter Bezugsschein ausgehändigt werden.

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wie

treffend eine Anlei

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers⸗“

297. Verlustliste der sächsischen Armee und die 412. Ve

rlustliste der württembergischen Armee. v11““

2

8

Großbritannien und Irland.

Die Leitung der irischen Liga hielt vorgestern eine Ver⸗ sammlung in Dublin unter dem Vorsitz Redmonds ab, in der dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge die Vorschläge Lloyd Georges angenommen wurden.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ haben die Behörden in Kirkwall auf dem dänischen Amerikadampfer „Unitedstates“, der von New York nach Kopenhagen fuhr, die gesamte 948 Säcke zählende Post beschlagnahmt. Ferner mußte der Dampfer „Rijndam“ auf dem Wege nach Rotterdam seine amerikanische Post in England zurüc⸗

lassen. Frankreich.

Der Senat beschloß, wie „W. T. B.“ meldet, gestem nachmittag mit allen gegen eine Stimme, eine Geheimsitzung abzuhalten, um über die Richtlinien der nationalen Verteidigung und über di Gesamtwolitik zu beraten. Alle Minist

anwesend b Niederlande. 8

Wie die „Niederländische Telegraphen⸗Agentur“ mitteilt ist in dem Gesetzentwurf zur Verteidigung Niederländisch⸗Indiens der Bau von einem schnellen Kreuzer und drei Unter⸗ seebooten vorgesehen.

Bulgarien.

Die deutschen Abgeordneten besuchten auf ihrer Rundreise die alte Zarenstadt Tirnovo und die Hafenstadt Varna. Der Bürgermeister von Varna schenkte den A’⸗⸗ geordneten ein Modell der Gruppe, die auf dem schönsten Platze der Stadt errichtet wird: ein bulgarischer Soldat, der einem deutschen Soldaten den Weg durch das gemeinsam zu befreiende Mazedonien zeigt. Nach einem kurzen Aufenthalt in Rustschuk traten die Abgeordneten gestern mit dem Donaudampfer „Herzogin Sophie“ die Rückreise nach Deutschland an.

Amerika.

Die mexikanische Antwortnote auf die zwei letzten Noten der Vereinigten Staaten ist in Washington eingetroffen,

Afrika.

Wie der „Temps“ meldet, haben die französischen Truppen noch immer mit den marokkanischen Aufständen zu tun. Gegen die Stämme der Riata und Uarain kam es sogar zum Nahkampf mit dem Bajonett, wobei die Franzosen zwei Off⸗ ziere verloren und 20 Verwundete hatten. Nachdem der Feind zerstreut war, wurden die Erntefelder angezündet. Die Truppen von Mekines liegen noch gegen Sidi Raho im Kampfe. Die Aufständischen griffen die Nachhut an, wobei die Franzosen einen Toten und 13 Verwundete hatten. Die Aufständischen sollen nach der Verwundung ihres Führers Sidi Raho die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten angeboten haben. An der Front von Tadla kämpfen die französischen Truppen gegen die Auf⸗ ständischen, die sich in die Berge zurückziehen, anscheinend können die Truppen bei Beni Mellal sich nur darauf be⸗ schränken, die Rebellen an dem Ausschwärmen aus den Bergen zu hindern.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 4. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Während nördlich des Ancre⸗Baches der Feind seine Angriffe nicht wiederholte, setzte er starke Kräfte zwischen Ancre und Somme gegen die Front Thiepval La Boisselle Wäldchen von Mametz, südlich der Somme gegen die Linie Barleux Belloy an. Dem hohen Einsatz an Menschen entsprachen seine Verluste in unserem Artillerie⸗ und Infanteriefeuer. Die Angriffe sind überall abgeschlagen. Um den Besitz des Dorfes Hardecourt (nördlich der Somme) wurde erbittert gekämpft, die dort eingedrungenen Franzosen sind hinausgeworfen.

Nordöstlich von Ypern, westlich von La Bassée und in Gegend südwestlich von Lens wurden örtliche feindliche Vor⸗ stöße, östlich der Maas kräftige Angriffe gegen die „Hohe Batterie von Damloup“ glatt abgewiesen.

Die wiederholten amtlichen französischen Mitteilungen über Rückeroberung des Werkes Thiaumont und der Batterie von Damloup sind ebensolche Fabeln wie die Angaben über Gefangenenzahlen bei den Ereignissen an der Somme.

Deutsche Patrouillen brachen östlich und südöstlich von Armentisres in die englischen, Erkundungsabteilungen bei Exbrücke (westlich von Mülhausen) in die französischen Stellungen ein; hier wurden ein Offizier, 60 Jäger gefangen genommen.

g feindliche Flieger wurden abgeschossen, davon5 im Luftkampf ohne eigenen Verlust, 4 durch Abwehrfeuer. 6 der außer Gefecht gesetzten Flugzeuge sind in unserer Hand.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

Im Anschluß an die vielfach gesteigerte Feuertätiglei haben die Russen Abends und Nachts auf der Front Narociz⸗ See —Smorgon—östlich von Wischnew an mehreren Stellen angegriffen, mit erheblichen Kräften beiderseits von Smorgon, bei Bogucze (nordöstlich von Krewo) und bet Sloikowschtschisna (südöstlich von Wischnew). Sie haben 8. Vorteile errungen, wohl aber schwere Verluste er⸗

itten.

Heeres gruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Die kräftigen Gegenstöße unserer Truppen haben an den Stellen, wo es den Russen gelungen war, anfänglich For⸗

8. der Bellage zur heuligen Nummer des Reiche⸗ und Staat ers“ 9 eine Gene migungsurkunde, b e des Kreises Mörs, veröffentlicht

liegt die Ausgabe 1036 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 572. Verlustliste der preußischen Armee, die

sschweren Verlu

[Vorteiie zu arbeiten.

öritt u machen, durchweg zum Erfolge geführt. An shenzenen wurden hierbei 13 Offiziere und 1883 Mann Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

Auch gestern warfen sich die Russen mit starken, zum weil neu herangeeilten Truppen unserem Vordringen in Massen nigegen. Sie wurden geschlagen. Unser Angriff ge⸗ wann weiter Boden.

Armee des Generals Grafen von Bothmer.

Südöstlich von Tlumacz haben unsere Truppen in chnellem Fortschreiten die Russen in über 20 km Front⸗ breite und bis über 10 km Tiefe zurückgedrängt.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. Oberste Heeresleitung.

Wien, 4. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz. In der Bukowina wiesen unsere Truppen vereinzelte

1 ssische Vorstöße ab.

Bei Kolomea wird in unverminderter Prftigkeit weiter geküämpft. Die von den Russen im Westen der Stadt geführten Angriffe drangen nicht durch. Im Norden südöstlich von Tumacz schritten deutsche und österreichisch⸗unga⸗ ische Truppen erfolgreich vorwärts.

In Wolhynien versuchte der Feind unser Vordringen durch Thasee . aufzuhalten. Er wurde überall unter ten zurückgeschlagen.

Italienischer Kriegsschauplatz. Unsere Front zwischen dem Meere und dem Monte

ei Sei Busi stand Abends und die ganze Nacht unter dem

särksten Geschützseuer und wurde unaufhörlich angegriffen. Die heftigsten Anstrengungen des Feindes richteten sich diesmal gegen den Rücken östlich von Monfalcone, den unsere braven Landsturmtruppen gegen sieben Angriffe vollständig behaupteten. Vorstöße der Italiener gegen unsere Stellungen bei Bagni, am Monte Cosich und östlich von Selz wurden gleichfalls, zum Teil im Handgemenge ab⸗ gewiesen. Vor dem Monte San Michele verhinderte schon unser Geschützfeuer das Vorgehen der feindlichen In⸗ anterie. Nördlich des Suganertales scheiterten Angriffe der Italiener gegen unsere Stellungen am oberen Maso⸗Bach, auch nördlich des oberen Posina⸗Tales schlugen Truppen mehrere starke Vorstöße des Gegners zurück.

Gestern wurden 177 Italiener gefangen genommen.

Oberleutnant Johann Foind hat sein drittes feindliches Flugzeug abgeschossen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. 5

Konstantinopel, 4. Juli. (W. T. B.) Bericht des Hauptquartiers.

An der Irakfront keine Veränderung. In Süd⸗ persien zogen sich die Russen am 28. Juni von Koßrevabad zurück, zogen Nachts durch Harunabad und flohen eilig mit ihren Hauptkräften in Richtung auf Mahidecht. Die in Harunabad von den Russen zurück⸗ gelassene starke Nachhut konnte sich am 29. Juni vor der

skräftigen Verfolgung unserer Vorhutabteilungen nicht halten.

Die Russen räumten Harunabad und wurden gezwungen, sich in der Richtung ihrer Hauptstreitkräfte zurückzuziehen.

„An der Kaukasusfront auf dem rechten Flügel keine wichtige Kampfhandlung. Lagerstätten und Ansammlungen des eindes wurden wirkungsvoll durch unsere Artillerie beschossen. zuf dem linken Flügel sind unsere Truppen nördlich des Tschoruk damit beschäftigt, die dem Feinde in den letzten Tagen abgenommenen Stellungen zu befestigen. In dem Ab⸗ schnitt, der den rechten Flügel dieser Truppen, die nach Norden

siu stehen, bildet, versuchte der Feind eine Offensive, die

scheiterte. Wir machten einige Gefangene und Beute. Ueber⸗ raschungsunternehmungen, die der Feind auf einzelne Stellen des Küstenabschnittes unternehmen wollte, wurden mit Ver⸗ 58 für den Feind zurückgeschlagen. Sonst nichts zu be⸗ erken.

Konstantinopel, 4. Juli. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗Bureaus.) Nach einem erbitterten Kampfe westlich von Kermanschah am 30. Juni haben sich die Russen zurückgezogen. Sie konnten sich in Kermanschah nicht be worauf die Türken am 1 Juli die Stadt be⸗

eeeeee

Wohlfahrtspflege.

1 89 I16“] 8

Bei der Tagung für die praktische Durchführung von Massenspei ungen, die für den 3. und 4. d. M. die Zentralstelle für Volkswohlfahrt in Gemeinschaft mit dem Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen veranstaltet hat, hielt gestern u. a. Dr. O. Lohse, Hamburg, einen Vortrag über die praktische Durch⸗ fübrung der Massenspeisung in Hamburg“. Er faßte die wesentlichsten ukte in folgenden Leitsätzen zusammen, deren Befolgung sich nach sweijähriger Erfahrung bei den Hamburger Küchen als wünschenswert benshe tellt hat: „1) Die Leitung der Küchen muß zentralisiert, der einheitlich geregelt sein. Die einzelnen Küchen sind dauernd

zu überwachen. 2) Die Küchen sind über die Stadt derart ju ver⸗ teilen, daß von jedem Punkte aus eine Küche leicht zu erreichen ist. Fahrbare Küchen sind nicht zu empfehlen. 3) Die Küchen müssen unter eigener Verwaltung stehen, unter vollständigem Ausschluß unter⸗ lizungebedürfäiger irtschaften und Mittagstische, möͤglichst auch solcher Anstalten, die gewohnt sind, mit felbst kleinem 4) Es ist nahrhaftes und schmackhaftes Essen unter Berücksichtigung der örtlichen Gewohnheiten zu ver⸗ abreichen. Während der Essensausgabe hat strenge Ordnung zu herrschen arkenausgabe am vorhergehenden Tagc). An Satachn ist nicht zu kochen. 5) Der gemeinsame Mittagstisch ist nur für alleinstehende Personen und Arbeiter mit karzer Miltagspause bestimmt. Familien müssen das Essen abholen. 6) Bei der Teuerung können die Küchen ein nahrhaffes Essen zu einem erschwinabaren Preis nicht ohne groͤßeren Zuschuß der Gemeinde liesern. 7) Die Lebenemittelzentrale

8 .

EI“ der Küchen muß rein kaufmännisch verwaltet werden und über große Mittel g verfügen können. 8) Die Stadtgemeinde muß die Massen⸗ . der 82* vnes und Ledens⸗ mittel bevorzugen. Dagegen je Warenbezugskarten der Küchen⸗ besucher entsprechend maseiwerten. X“

Die Zunahme der Spareinlagen bei deutschen Spar⸗ kassen in den 5 Monaten Januar bis Mai 1916, ver⸗ glichen mit jener in derselben Zeit der Vorjahre.

Nach den neuesten Monatsstatistiken deutscher Sparkassen, die der Landesbankrat H. Reusch in der volkswirtschaftlichen Zeltschrift „Sparkasse“, dem amtlichen Organ des deutschen Sparkassenverbandes, veröffentlicht, haben auch die Monate April und Mai d. J. den Sparkassen die gewohnten großen Summen zugeführt. Sieht man von den Abbuchungen der auf die vierte Kriegsanleihe gezeichneten Beträge ab, so stellte sich die Kapitalvermehrung bei den deutschen Sparkassen im April wie im Mai auf rund 250 Millionen Mark, während sie in den gleichen Monaten des Vorjahrs 1915 200 bezw. 235 Millionen Mark betragen bat. Berücksichtigt man aber die Kriegsanleihezeichnungen, dann bleibt für den Monat Mai d. J. immer noch ein Ue sche von 15 Millionen Mark. Seit Beginn dieses Jahres haben die deutschen Sparkassen einschließlich der auf die Kriegsanleihe gezeichneten Beträge einen Kapitalzuwachs von rund 1300 Millionen Mark erfahren gegen 1265 Millionen Mark in der gleichen Zeit des Vorjahres.

Es betrug die Zunahme (+) oder Abnahme (—) der Spar⸗ einlagen bei den deutschen Sparkassen in den ersten fünf Monaten 1916 (im März, April und Mai nach und vor Abschreibung der auf die Kriegsanleihe gezeichneten Beträge) und in den gleichen Monaten der beiden Vorjahre:

1916 1915 1914

Millionen Mark 440 390 + 128 290 + 74

im Januar Februar ärz bei ohne . 8 28 1

April ““ bei Abschreibung der Kriegsanl.⸗Zeichn. ohne . . 1ue

ohne

zusammen. 11““ bei Abschreibung der Kriegsanl.⸗Zeichn. +† 315 ohne 4 . 5 + 1300 +X 1265.

Auf je 100 Einzahlungen entfielen bei der Gesamtzahl der Sparkassen, die hbierüber Angaben gemacht haben, an Rück⸗ zahlungen einschließlich der Abschtelbungen der auf Kriegsanleihe gezeichneten Betraͤge: ““

im

Faiunme Februar 6 5 5 5 55 90 8. März.

Die Verteilung der wirbellosen Seetiere gibt nach Dall Aufschluß über die frühere Verteilung der Landmassen. Gewisse Arten, besonders auf Felsenbaͤnken in verhältnismäßig seichtem Wasser lebende, sind weit über das als Indo⸗Pacific bezeich⸗ nete Gebiet verbreitet. Wenn man die zu einem alleinliegenden Eiland oder zu einer solchen Inselrupye gehörenden Formen untersucht, so sieht man, daß ein großer Teil wieser Arten nur örtlich verbreitet ist. Die Kenntnis dieser Tierwelt ist dringend notwendig, um einen befriedigen⸗ den Aufschluß über die wahrscheinlich tertiären fossilen Ablagerungen zu gewinnen, die sich auf den höher liegenden Inseln des Stillen Ozeans finden. Die Landmuscheln der Hawai⸗ und Tahitigruppe deuten nach Pilsbry, dem hervorragenden Erforscher dieser Tiere, auf ein sehr hohes Alter der Inselbildung. Das Aussehen der terttären Fossilien, die von Ochsner auf den Galapagosinseln gesammelt wurden, deutet mehr auf eine Abstammung von der amerikanischen als auf eine solche von der indopazifischen Tierwelt, mit der man diese Wirbel⸗ losen zusammenbringt. Diese Tatsachen zeigen, welch hohes wissenschaft⸗ liccs, teresle eine Erforschung der Tierwelt des Stillen Ozeans noch bietet.

Eine neue bakteriologische Untersuchungsmethode haben Dr. Walter, Halle, und Professor Dr. Ernst Priebram in Wien ausgearbeitet, die gerade in der Kriegszeit sehr ins Gewicht fallende Vorteile bringt. Zur Unterscheidung der Krankheitserreger benutzt man heute namentlich bei Massenuntersuchungen die Be⸗ obachtung der Veränderungen von Kohlehvdratnährböden durch Bakterien. Gerade bei den Massenuntersuchungen hat sich das dringende Bedürfnis nach einer Vereinfachung und Beschleunigung der Methode herausgestellt, da nicht nur der Bedarf an solchen diffe⸗ rentialdiagnostischen Nährböden sehr groß geworden ist, sondern auch noch die Genauigkeit der Arbeit leidet, wenn man mit Rücksicht auf die vor⸗ handenen Mittel und Arbeitskräfte genstigt ist, die Untersuchung auf eine einzige „verdächtige“ Kolonte zu beschränken, ohne in der Lage zu sein, alle in Betracht kommenden Kolonien zu prüfen. Nach Mit⸗ teilungen in der „Wiener klinischen Wochenschrift“ lassen sich alle diese und noch weitere Vorteile durch die „mikrobakteriologische Diffe⸗ rentialdiagnose im hohlen Objektträger“ erreichen. Wie der Mikro⸗ chemiker dann, wenn er nur winzige Stoffmengen verbrauchen will oder kann, die Reaktion auf dem Objektträger unter dem Mikrofkop vornimmt, so geschieht dies auch hier. Es werden als Objektträger Glasplatten mit einer Aushöhlung benutzt, in die ein Tropfen Nährlösung und eine Spur eines Kohlehydrates, etwa sterilisierter Zucker, gebracht und in die das zu untersuchende Bakte⸗ rium geimpft wird. In geeigneter Weise wird ein Deckgläschen auf⸗ gesetzt und das Präparat auf einige Stunden in den Brutschrank ge⸗ bracht. Dann Kaasan die Bakterien und zeigen unter dem Mikroskop auch ihre fermentativen Eigenschaften, wie Säurebildung oder Gas⸗ entwicklung, sodaß man mit Hilfe etwa zugesetzter Indikatoren Namen und Art seststellen kann. Durch gewisse Zusätze läßt sich dabei auch eine Beschleunigung des Wachstums erreichen. Die Grundlagen für das Verfahren gab die von Professor Lindner schon seit Ielhen eübte Methode zur Untersuchung des Verhaltens von Hesen gegenüber ucker⸗ arten. Die Vorteile, die gerade in der Kriegszeit besonders ins Ge⸗ wicht fallen, sind Stoff⸗, Zeit⸗ und Raumersparnis.

Literatur.

Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien in den Feset⸗ eingetretener Fken tsch ne,d vom 28. Februar 1888 in feiner Neufassung vom 4. August 1914 nebst den reichsrecht⸗ lichen Abänderungen, den preußischen, bayerischen, württembergischen und badischen Ausführungsbestimmungen und den Bundesrateverord⸗ nungen, betreffend W Henvilfe während des Krieges. Mit Er⸗ läuterungen von Arthur Liebrecht, Magistratzrat in Berlin. Dritte, vermehrte Auflage. 293 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geb. 4,80 ℳ. Die lange Dauer des Krieges und die immer stärker beae gesgas⸗ Notwendigkeit einer Abgrenzung Fegenüder anderen, verwandten Gebieten der Verwaltung haben daß Familienunter⸗ stützungswesen zu einer wissenschafilichen Distiplin gemächt. Streitfragen, die die Armenpflege berühren, hllden den Inhalt von Entschethungen

b des Bundesamts für das Heimatwesen. Auch das Perhältnis des die Unterstübung von Familsen in den Dienst eingetteiener Mann⸗

schaften regelnden Gesetzes zu dem Rechte der Hinterbliebenenver⸗

sarhan hat mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Die Wochen⸗ hilfe ist durch die Verordnung vom 23. April 1915 in Ie en Zusammenhang mit der Familienunterstützung getreten. Schlieblich hat die neue Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916 Erweiterungen des Gesetzes gebracht. Demgemäß ist die vorliegende neue (3.) Auflage des Liebrechtschen Kommentars zu dem genannten“ Gesetz wesentlich umfangreicher als die zweite. Der Verfasser hat sämtliche Aus⸗ führungserlasse der größeren Einzelstaaten vereinigt und die Auslegung des Gesetzes vertieft. Das jetzt wohl alle Zweifelsfragen beh andelnde Werk wird den Organen des Unterstützungswesens amtlichen wie privaten Charakters die Durchfübrung der gesetzlichen Bestimmungen und der Anordnungen der Zentralbehörden erleichtern.

Die Rechtsverhälrnisse der Vermißten nebst der 1“ die Todeserklärung Kriegs⸗ verschollener vom 18. April 1916. Von Dr. jur. Walter Schmidt. 67 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 80 ₰. In leicht verständlicher Darstellung, die die erste Hilfte der Schrift einnimmt, werden alle Fragen beantwortet, die sich den- jenigen aufdrängen, die zu einem Kiegsvermißten in irgendwelchen Rechtsbeziehungen stehen, insbesondere die Fragen, was die Angehörigen eines Vermißten von den Militär⸗ und Zivilbehörden erhalten, ob ihnen bereits Hinterbliebenenbezüge gewährt werden können, und welche Ansprüche sie auf Grund der Sozialversicherung haben, welche Maß⸗ nahmen beim Vermißtsein von Kriegsteilnehmern ergriffen werden müssen. Auch die Frage, an der jeder Gläubiger eines Vermißten und jeder, der als Erbe oder aus einem Lebensversicherungsvertrage Forderungen erheben zu können glaubt, ein lebhaftes Interesse hat: unter welchen Voraussetzungen der Vermißte rechtlich einem Toten gleichsteht, wird eingehend behandelt. In der zweiten Hälfte der Schrift folgen der Wortlaut der Bundesratsverordnung über die Todeserklärung Kriegsverschollener vom 18. April 1916 mit erläuternden Anmerkungen, ein Abdruck der Vorschriften der Zivil⸗ prozeßordnung über das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der zusammenhängende Wortlaut der amtlichen Begründung der Bundesratsverordnung.

Die Versorgungsansprüche des Kriegsteilnehmers (vom Feldwebel abwärts) und seiner Familienange⸗ hörigen. Gemeinverständliches Auskunftsbuch über die Rechts⸗ ansprüche auf Grund der kriegsrechtlichen und sozialpolitischen Gesetz⸗ gebung mit vielen Beispielen, Tabellen und Mustereingaben von Kanzleirat Gustav Ströhmfeld, Abteilungsvorstand bei der Ver⸗ sicherungsanstalt Württemberg. Dritte, vermehrte Auflage. IV und 88 Seiten. Albert Auers Buchverlag, Stuttgart. Preis 50 ₰. Diese alle bis in die jüngste Zeit ergangenen gesetzlichen und behörd⸗ lichen Bestimmungen berücksichtigende Schrift bietet eine gemeinver⸗ ständliche Belehrung über die Unterstützungsrechte der Familie des Kriegsteilnehmers, über seinen eigenen Rentenbezug, über die Zivil⸗ versorgung der Kriegsinvaliden usw. Die Einschaltung zahl⸗ reicher Beispiele aus der Praxis erhöht noch ihre Brauchbarkeit für Gesetzesunkundige.

Deutsche Juristenzeitung, herausgegeben von Wirklichem Geheimen Rat, Professor Dr. P. Laband, Wirklichem Geheimen Rat, Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Dr. O. Hamm und Geheimem Justizrat Dr. Heinitz. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4 ℳ. Die vorliegende erste Hälfte des (21.) Jahrgangs 1916 enthält wieder in Aufsätzen, Besprechungen, Berichten über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur eine Fülle interessanten Stoffes. In einem Aufsatz über „die Neutralität im Landkrieg“ faßt Laband seine Ansicht dahin zusammen: „Die Niederzwingung Englands ist das gemeinsame Interesse aller anderen Staaten; denn es ist gleich⸗ bedeutend mit der Erringung ihrer Freiheit.“ Senatspräsident beim preußischen Oberverwaltungsgericht Dr. Strutz bespricht Fragen der Kriegsfinanzen und der Staatssteuern, Oberlandesgerichtspräsident Dr. Vierhaus und Amtrgerichtsrat Volkmar die Verordnung zur Ent⸗ lastung der Gerichte vom 9. September 1915/18. Mai 1916, die für das Recht suchende Volk von einschneidender Bedeutung ist. Professor Dr. Lenel behandelt die Todeserklärung bei Kriegsverschollenheit und die Aenderungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch nach dem Kriege erfahren müsse, Professor Dr. Endemann das „Testament im Briefe“ in Anknüpfung an die neuesten Entscheidungen des Reichsgerichts, in denen er eine völlig neue Lehre erblickt, nach der die Briefform als eine abgeschwächte Testierform gelten soll. Professor Dr. Mitter⸗ maier betrachtet den Gesundbeterprozeß vom Standpunkt des Kriminal. psychologen. Der Kommentator des Patentgesetzes Justizrat Dr. Seligsohn gibt eine umfassende Uebersicht über den ganzen gewerb⸗ lichen Rechtsschutz während des Krieges. In einem Aufsatze über „die auten Sitten im Kriege“ untersucht der Geheime Justizrat, Professor Dr. Kipp in Anknüpfung an die neueste Rechtsprechung, wann im Kriege der jedem einzelnen sittliche Pflichten in Rücksicht auf andere und auf das große Ganze auferlegt, die im Frieden nicht in Betracht oder uns nicht zum Bewußtsein kamen ein Vertrag als gegen die guten Sitten verstoßend nichtig ist. Professor Dr. Jung be⸗ handelt unter der Ueberschrift „Kohlenmonopol und Kontrahierungs⸗ zwang' die Frage einer privatrechtlichen Sicherung gegen Uebergriffe der Syndikate, Professor Dr. Oertmann und Wirklicher Geheimer Rat Dr. Hamm „Rücklagen und Tantiemepflicht“, Justizrat Gundlach die der Höchstpreise auf die bestehenden Lieferungs⸗ verträge, Rechtsanwalt Dr. Starke die Frage, ob Preissteigerungen während des Krieges Lieferungsunmöglichkeit begründen, Dtirektor der Berliner Hypothekenbank Budde die Entwürfe eines Schätzungs⸗ amtsgesetzes und eines Gesetzes zur Förderung der Stadtschaften, Senatspräsident Dr. Marßon den 85. und Professor Dr. von Tucher den 86. Band der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Reichsgerichtsrat a. D. Gallt das neueste Heft der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Rechtsanwalt Dr. Werneburg die Haf⸗ tung des Militärfiskus, Kammergerichtsrat und Mitglied des Kaiser⸗ lichen Oberprisengerichts Dr. „Prisenrecht und Prisengerichts⸗ barkeit“, Reichsgerichtsrat Dr. Neukamp den englischen Postraub im Lichte des Völkerrechts, Staatsminister a. D. Dr. von Landmann die Novelle zum Vereinzsgesetz, Oberverwaltungsgerichtsrat Schiffer die mitteleuropäische Rechtsannäherung.

Mit dem Doppelheft 7/8 erschien als Sonderbeilage eine „Kriegsrecht⸗Spruchsammlung 1914/1915 der Deutschen Juristenzeitung“, die von Oberlandesgerichtsrat Dr. Warneyer bearbeitet ist; sie bietet alles Wesentliche aus der Rechtsprechung bnns Sescerien . iegsrecht g. Iöhee nna 8. 8 in An. ordnung, die die grundlegenden Rechtssätze klar erke äßt, mit Hinweisen auf das rifttum. 8

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Aus den Jahren. Gedichte von Otto Linck. Kart. 1,50 ℳ. Tübingen, Verlag Kloeres.

Die Dornenlose. Roman von Ellv Graubner. Gebdn. 3 ℳ. Halle a. Saale, Richard Mühlmann ö. Grosse).

Märker. Eine Auswahl diostapüisch. istorischer Darstellungen aus den „Wanderungen durch die Mark Brandenburg.“ Theodor Fontane. 1 ℳ. Stuttgart, J. G. Cottasche Buch⸗ handlung Nachfolger.

Zur Kriegszeit um die Welt. Zehn Monate im seind⸗ lichen und neutralen Auslande. Von Wilhelm Westedt. 1 ℳ“.

A as Kriegstagebuch des Johannes Kra 2 8 Meu einem Vorwort von Major Vi 8 von

im Text. Gebdu.

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von seinem unde. Strantz. 192 S. mit zahlreichen Abb

1,20 ℳ. Minden, Wllhelm Köhler.