1916 / 157 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

13242

peutsche Verlustlisten.

(W. 412.

feiffer, Hermann Stuttgart verwundet. Rall, Johannes Dettingen verwundett. Rammaier, Ernst Stuttgart⸗Untertürkheim verwu⸗ Röder, Georg Söähnstetten verwundet. 1 Schröder, Ludwig Hannover verwundet.

Zahn, Heinrich Allendorf verwundet. eyer Johann (nicht Joh.) Seidwitz verwundet.

Kurz, Gottlob Hohenhaslach verwundet. 8 Kutkroff, Jakob Manolzweiler verwundet. Leibfried, * verwundet (später gefallen,

V. L. 220). 8 Lenz, Georg Stuttgart⸗Cannstatt verwundet.

3. Kompagnie. Guerrein (nicht Güerrein), Stefan Hördt verwundet. Maier, Gotthilf (nicht Meyer, Gotth.), Unterensingen, verw. Schuler (nicht Schüler), Gottlieb Schönbronn verwundet. Stölle (nicht Stelle), Johann Hessental verwundet. Es sind zu ergänzen:

Oblt. d. R. Walter Weitbrecht Schwaigern verwundet. tn. d. R. Wilhelm Fröhlich Stuttgart verwundet. Utffz. Robert Pfannenschwarz Stuttgart⸗Cannstatt verw. Jud, Ernst Endersbach verwundet. thfuß, Gottlob Hof verwundet. äfer, Karl Winzerhausen verwundet.

Ulsamer, Aloisius Stuttgart⸗Berg verwundet. balt⸗ August Weil im Schönbuch verwundet.

n, Friedrich Unterensingen verwundet. latt, Josef Belfort verwundet. der, Georg Klingen verwundet. k, Josef Biberach a. R. verwundet. ardt, Imanuel Pfaffenhofen verwundet. er, Josef Schönwald verwundet. 1 Nagold perwundet. Fli Hohenstadt verwundet. Gustav Stuttgart verwundet. rhofer, Wilhelm Stuttgart verwundet. ler, Philipp Grafenberg verwundet. Paul Bonlanden verwundet. 4. Kompagnie. Fugen Bareis (nicht Bareiß, August) Stetten verw. bach (nicht Ottenbach), Johann Geislingen ver⸗ 1 wundet (später gefallen, V. L. 210). It (nicht Römelt), Friedrich Nürnberg verwundet. d (nicht Sejbold), Friedrich Loßburg verwundet. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. Max Gminder Stuttgart verwundet Ltn. d. R. Rudolf Wild Altenburg verwundet. Sergt. Karl Stahl Burgberg verwundet. Utffz. Geoorg Schreiber Oberzell verwundet. Utffz. Johann (nicht Joh.) Scherer Rothenburg o. T. verw. Gefr. Hermann „Specht Stuttgart verwundet. Gefr. Jakob Hörger Reisach verw. (später gest., V. L. 126). Gefr. Hermann Hubele Großbottwar verwundet. üller, Jakob Gaildorf verwundet. Ocker, Johann Schechingen verwundet. Schimpf, Otto Stuttgart verwundet. 86 UrFren Karl Lampoldshausen verwundet. Wahl, Albert Stuttgart⸗Untertürkheim verwundet. Staiger, Wilhelm (nicht Wilh.) Stuttgart verwundet, Blankenhovn, Albert Stuttgart verwundet. 1 Graf, Karl Bretzfeld verwundet.

1 5. Kompagnie. b Ruckaberbe (nicht Ruckgaber le), Karl, Breitenstein, verw. Wilhelm Sindelfingen verwunde

Es ist zu ergänzen: 8 6. Kompagnie.

Härtter (nicht Härter), Gustav Renningen verwundet. Riehm (nicht Riehn), Adolf Schafhausen verwundet. Es sind zu ergänzen: Vzfeldw. Karl Schellhorn Waldsee verwundet. Gefr. Christian Maier Münklingen verwundet. Rockenbauch, August Mindersbach verwundet. Schittenhelm, Christian Malmsheim verwundet. Hoch, Ernst Renningen verwundet. 7. Kompagnie. Hitler, Johannes, Monsdein. beerhe seniep vefallen, B. 2 tIler, Johannes, Mönsheim, verw. (später gefallen, V. L. 222). Hint⸗ Wilhelm Eltingen verwundet. 8. Kompagnie. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. August Sauter Solitude verwundet. Utffz. F Haußmann Pinache verwundet. Gefr. Ernst Haug Eßlingen verwundet. Gefr. Wilhelm Schmid Sersheim verwundet. Schmid, Karl Dürrmenz verwundet. 8 Schmid, Christian Holzgerlingen verwundet. Seybold, Christian Ludwigsburg verwundet. Stierle, kLann Dürrmenz verwundet. Trautwein, Ludwig Knittlingen verwundet. Ernst Obertürkheim verwundet. agenlo cher, Wilhbelm Schafhausen verwundet gefallen, V. L. 98). Stutzmann, Christian Friolzheim verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 1.

SS9c ooo

28S8S

0 8A

9 F; 8

2 2

Hellener,

8 4. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Braun, Otto Stuttgart 8 8 5. Kompagnie. 8 Es sind zu ergänzen: Klotz Sindelfingen verwundet.

Gefr. Ernst older, Theodor Berneck verwundet.

Anton Aletshausen gefallen, V. L. 129).

. 7. Kompagnie. 3

Gefr. Ludwig Blaich (nicht Blei Renningen verwundet.

Es sind zu ergänzen:

Heclw gan. Karl (nicht Karl Albus) Roßwag verwundet. eutelspacher, Gottlob Leonberg verwundet.

Gärttner, Karl Wiernsheim verwundet.

Ilg, Vitus Schrezheim verwundet

8. Kompagnie 8 18 Utffz. Gustav Leinß (nicht Leinz) Kleineislingen verw. Gehring (nicht Göhring), Karl Döffingen verwundet.

Es sind zu ergänzen: Gefr. Wilhelm Geißel Dürrmenz verwundet. Bonnet, Emil Zaisersweiher verwundet. Brandauer, Gottlieb Dürrmenz verwundet. Daub, Ernst Untermberg verwundet. Haug, Gustav Großsachsenheim verwundet. Hausg Gotthilf Feuerbach verwundet.

eß, Wilhelm Friolzheim verwundet.

9. Kompagnie. . Bayer (nicht Baier), Gottlieb Jesingen verwundet. Brockel, CiI (nicht Christ.) Berkheim verwundet. Herrmann, Gottlieb (nicht Hermann, Gottl.) Nürtingen 3 verwundet. König, Gottlieb (nicht Gottl.) Dettingen verwundet. Es sind zu ergänzen: Utffz. duge Kärcher Neuhausen verwundet. Gefr. Ernst Baier Stuttgart⸗Gablenberg verwundet. Gefr. Wilhelm Christ Darmstadt verwundet. 8 Gefr. Friedrich Eisele Denkendorf verwundet (später gestorben, V. L. 272/310). Gefr. Johann Eisele Zell verwundet. Gefr. Wilhelm Fritz Neuhausen verwundet. Gefr. Karl Kammerer Beuren verwundet. Gefr. Georg Hitzler (nicht Georg Wilhelm), Königsbronn, verw. Bossert, Jakob Dettingen verwundet. Buck, Wilhelm Hülben verwundet. Buck, Jakob Hülben verwundet. Dangel, Gottlieb Unterlenningen verwundet. Ehni, Jakob, Unterlenningen, verw. (später gefallen, V. L. Heim, Gustav (V. L. 79) Oberensingen verwundet. Hemminger, Ernst Krummenacker verwundet. Hiller, Christof Weilheim verwundet. Kauber, David Dettingen verwundet. Kehrer, Georg Sondelfingen verwundet. Ling, Georg Weilheim verwundet. 8 Lorch, Jakob Neustadt a. H. verwundet.

10. Kompagnie. Bruckmeier (nicht Bruckmaier), Jakob (V. L. Speckbrodi verwundet. Es sind zu ergänzen: Vzfeldw. Josef Fröhlich Saulgau verwundet Vzfeldw. Erwin Hummel Oehringen verwundet. Vzfeldw. Johann Keller Riesbach verwundet. Utffz. Martin Gerecke Stuttgart⸗Untertürkheim verwundet. Gefr. Karl Bunz Eßlingen verwundet. Gefr. Karl Friesch Eßlingen verwundet. Gefr. Christian Hägele Eßlingen verwundet. Barner, Wil elm Oetlingen verwundet. Bosch, Karl Zizishausen verwundet. Buck, August Beuren verwundet Besemer, Karl Reudern verw. (später gest., V. L. 228/295). Eberle, Robert Tachenhausen verwundet. (V. L. 79.) Eble, Anton Seelbach verwundet. Eger, Heinrich Stuttgart verwundet. Ferber, August Stuttgart verwundet. eyhl, Johannes Steinbach verwundet. einrich, Jakob Schopfloch verw. (später Fer V. L. 228). kobus, Heinrich Holzmaden verwundet. tz, Gustav Tuttlingen verwundet. irschbaum, David Reutlingen⸗Betzingen verwundet. stlin, August Eßlingen⸗Mettingen verwundet. eiser, Hermann Kirchheim u. T. verwundet. Klemmer, Christian Zizishausen verwundet. Kronmüller, Wilhelm Wegstetten verwundet. Krieg, Gottlieb Kappishäusern verwundet.

11. Kompagnie.

Doster, Johannes (nicht Joh.) Grafenberg verwundet.

Ften be (nicht Franzke), Alfred Probstei verwundet.

err, Matthäus (nicht Matth.) Glems verwundet.

Lutz II, Gottlob (nicht Gottl.) Frickenhausen verwundet. „Es sind zu ergänzen:

Vzfeldw. Matthias Hänle Schaiblishausen verwundet.

Utffz. Karl Berner Krummenacker verwundet.

Eberle, Adolf Dettingen verwundet.

Ehni, Gustav Seeburg verwundet.

verwundet (später

ornegger,

2

85829

22222Sen

8

C 2 2 2 2 * 2. * 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. k, Friedrich Oberboihingen verwundet.

Utffz. Wilh. Schreyer Schreyerhof (nicht Stuttgart) verw. 8 Es sind zu ergänzen:

Gefr. Friedrich Lorch, Horn. Nürtingen gestorben (V. L. 79). Gefr. Gundemar Kemter Dröbischau verwundet. Bachmann, Richard Stuttgart verwundet. Geßler, Gottfried Wolpertswende verwundet. CElsässer, Friedrich Kirchheim u. T. verwundet. Miesserschmid, Ernst Aurich verwundet.

d Langenargen verwundet. Zu Verlustliste Nr. 21.

Infa terie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1 8 2. Kompagnie. rnold, Paul (nicht Paul Iee Wurzach oefallen. 3 1 9. Kompagnie. Striebel, Michael Westerheim bish. schw. verw., vermißt. 12. Kompagnie. Sergt. Johannes Reger (V. L. 52), Deilingen, bish. verw., vermißt. Huber, Georg Ramsbach bish. verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 23. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

1. Kompagnie. 3 Dörr, Alois Oedheim (nicht Stuttgart) verwundet. vif z. eeosee gr Letsch, Johann Ablach (nicht Stuttgart⸗Cannstatt) verw. Uigg. Fetoe⸗ ch 4 es Jos

mpa r ie.

2. Ko Blank, Jakob Stetten (nicht nie.

8 3. Kompa Laiple (nicht Laible), Karl Sinwert⸗Wanoen verwundet. Es ist zu ergängen: Daller, Albert Schranberg perw.

12. Ltn. d. R. (nicht Ltn.) Eugen

2 88 W

Oberlt. d.

Ut Utffz. 1

Weißinger, Jo

räber 1, Gustav Deizisau verwundet.

Hink I, Jakob Gutenberg verwundet.

2. Kompagnie. Wolff (nicht Wolf) Gerstetten . —. verwundet. Vzfeldw. Richard Leitenberger (nicht Laitenberger) Ruit verwundet.

lch. Gefr. Otte e. hr, Ernst Hertmannsweiler verwundet. B 9 S As fes Per 9) ö“ e t, Johann Römersreuth verwundet. 5* lter, Christian (nicht Chr.)

Karl Leonberg verwundet. 1 Neckarhausen verwundet. ohnecker, Gotthilf (nicht Gotth.) Schlierbach verwundet. amparter (nicht Lambarther), Ludwig Rietheim verw.

äße (nicht Bläse, V. L. 79

Mayer, Wilhelm (nicht Maier, Wilhelm Johann) Brucken

8 verwundet. Mönch (V. L. 298), Gottlob (nicht Gottl.) Neuffen verw. thacker Frnisdhich (nicht Fr.) Schwieberdingen verw. aüfer, Go tlob (nicht Gotkl.) Strümpfelbach verwundet. harpf, Gottlieb (nicht. Gottl.) Krummhardt verwundet. ürthele, Christian (nicht Wirthele, Chr.) Wälden⸗ bronn verwundet. Es sind zu ergänzen:

R. Hermann Müller Lichtenstern verwundet. Ltn. d. R. Helmut Geyer Neckartailfingen verwundet (später

gest. beim Inf. Regt. Nr. 126, V. L. 246 u. 269). Vzfeldw. Georg Deeg Tüngental verw. (später gestorben,

V. L. 129). or Stuttgart⸗Cannstatt verwundet. cher Kirchheim u. T. verwundet. Th.) Buck Ertingen verwundet. Wilh.) Sohn verw. . ler Ulm⸗Söflingen verwundet. riedrich Götz, Reudern, verw. (später gefallen, V. L. 200). ines (nicht Joh.) Weilheim verwundet.

n

z. Wilhelm (ni

ingen vperwundet.

Claß,

Beutel, Karl Eßlingen⸗Obereßlingen verwundet. Wilhelm Böhringen verw. (später gefallen, V. L. 129

1 S Karl Gammertingen verwundet. Dolde,

E E R R R

S

Karl Oetlingen verwundet. ber, Fritz Uffenheim verwundet. berspächer, Friedrich Wiflingshausen verwundet. ischer, Se Malmsheim verwundet. (V. L. wf rick, Wilhelm Donnstetten verwundet. 8* Joseph Pfauhausen verwundet. ehm, Gustav Birkach verwundet. M eichert, Ernst Stuttgart verw. (später gest., V. L. 3a9 ingwald, Gottlob Ruit verwundet.

ückle, Ernst Kemnat verwundet. -

Sif fere Karl (V. L. 79) Markt⸗Einersheim verwundet chlotterbeck, Georg Bempflingen verwundet terr, Karl Frickenhausen verwundet. 3

Wagner, 16 Ettlingen verwundet.

Waßter,

a

e nugust Oberensingen verwundet. ter, Ernst Beuren verwundet. Gugel, Friedrich Neckarhausen verwundet. Hägele, Paul Stuttgart verwundet. Heck, Georg Donnstetten verw. (später Heubach, Ernst Eßlingen verwundet. Jahn, Julius Rüdern verwundet. Krämer, Eugen Metzingen verwundet.

279

gefallen V. Lv

([Kleih, Friedrich Dettingen verwundet. [Balz, Karl Wolfschlugen verwundet.

Mann, Ludwig Boll verwundet. Maurer, Karl Bebenhausen verwundet. Rabel, Friedrich Owen, Kirchheim verwundet. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Es sind zu ergänzen: Utffz. Eugen Fuchs Pfullingen „h. Hermann, Karl Genkingen verwundet, bei der Truppe.

Zu Verlustliste Nr. 25. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 3. Kompagnie. Gefr. (nicht Ldwehrm.) August Schollmaier Crailsheim vermißt. (V. L. 327.)

Zu Verlustliste Nr. 27.

Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 9. Kompagnie. 1 Utffz. August Mayer (nicht Maier) Fürfeld verwundet. 10. Kompagnie. G Glatz, Karl (nicht Willy) Zeitz verwundet. 8

Zu Verlnstliste Nr. 28. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

2. Kompagnie. K rause, Karl Gießmannsdorf (nicht Eißendreße) vermift. 8

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. Kompagnie.

Kästle (nicht Kast l e), Adolf Meßstetten leicht verwundet

Zu Verlustliste Nr. 30. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg.

8 5. Batterie. Es ist zu ergänzen: Lörcher, Johannes Sommenhardt leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 31. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120 .„ 1. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Schmied, August Oberkochen schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 33. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

8. Kompagnie.

Hohl, Karl Großerlach (nicht Oehrlach) vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 10. Kompagnie. 1 8

Gefr. Christian Beck (nicht Beckh) Herbrechtingen I. vern.

12. Kompagnie. Beck I (nicht Beckh), Johannes Hemmendorf verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 9. Kompagnie.

Mattes, Karl (nicht Karl Josef) Dahenfeld gefallen. Es sind zu ergänzen:

8 enner, Jakob Haberschlacht verwundet.

Kopp, Josef Hollenbach verwundet. 11. Kompagnie.

Wagner, Paul Massenbach bish. leicht verwundet,

Zu Verlustliste Nr. 39. 1 Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 1. Kompagnie. Knauß, Paul Hochdorf bish. verwundet, vermißt. 1 3. Kompagnie. 8 Mayer (nicht Meyer), Florian Hüttlingen leicht verw. 6. Kompagnie. Gefr. Max Lauterwein Oberkirchberg bish. v., gefallen⸗ Hirs 8- Bernhard Leipheim bish. vermißt, gefallen. Ott, Matthäus Bühler bish. verwundet, gefallen. Speidel, Wilhelm Pfullingen bish. vermißt, gefallen. Walter, A ert Oberdorf bish. verwundet, besc gen Zu Verlustliste Nr. 44. 1 nfanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. . 9. Kompagnie. Reiff (nicht Reif), Christian Oberhausen verwundet. Zu Verlustliste Nr. 85. Verluste durch Krankheiten uw. Es ist zu streichen: Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Uln. I. Bataillon, 1. Kompagnie, und dafür zu setzen: Ersar⸗ bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 123, 1. Ersatz⸗Kom⸗ pagnie.

Zu Verlustliste Nr. 150. Verluste durch Krankheiten usw. Es ist zu streichen: Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Uln⸗ 1. Kompagnie, und dafür zu setzen: Ersatzbataillon Grena⸗⸗ dier⸗Regiment Nr. 123, 1. Ersatz⸗Kompagnie.

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt.

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 92.

8 8

eeutsch

114“

8 328 u“

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Der Aezugspreis beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspediteuren für Selbstabholer 16 auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 322.

8

Anzeigenpreis fuür den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Epedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1 Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich. 8

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr entbehr⸗ licher Gegenstände.

Bekanntmachung zur Ausführung des § 11 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 10. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürger⸗ liche Bevölkerung.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend das für die Kommunalbesteuerung im Steuerjahr 1916 in Betracht kommende Reineinkommen der preußischen Staatseisenbahnen.

Bekanntmachung, betreffend die Auslosung Köthen⸗Bernburger Eisenbahnaktien.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungskasseninspektor Ludewig in Hannover den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Pessier in Danzig und dem Sekretär a. D., Rechnungsrat Mewes in Berlin⸗Stralau, bisher bei der Generallotteriedirektion, den Roten Adlerorden vierter Klasse, „dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Voigt in Frankfurt a. O. den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Landrentmeister a. D., Rechnungsrat Schwarzloos in Breslau den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Hauptlehrer Neugebauer in Roschkowitz, Kreis Kreuzburg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Oberzeugwart a. D. Däumichen in Berlin das Shn der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern, dem Regierungskanzlelinspektor a. D. Fieber in Oppeln und dem Gerichtsvollzieher a. D. ller in Berlin das Ver⸗ dienstkreuz in Gold, dem Kanzleisekretär a. D. Zendatsch in Berlin⸗Hohen⸗ schönhausen das Verdienstkreuz in Silber, dem Zollaufseher a. D. Bombik in Gleiwitz und dem Polizeiboten a. D. Dabrowski in Charlottenburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, „dem Sattler Kettner in Cöln das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze sowie „der Vorsteherin der Rettungsanstalt Kraschnitz im Kreise Militsch Gräfin Emma von Reichenbach das Frauenver⸗ dienstkreuz in Gold zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsbaumeister bei dem Kaiserlichen Kanalamt Karl Hayßen den Charakter als Baurat und aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand dem ständigen Mitgliede des Reichsversicherungsamts, Regierungsrat Herwann Breithaupt den Charakter als Geheimer Regie⸗ rungsrat zu verleihen. ö;“

Bekanntmachung,

betreffend das Verbot der Einfuhr entbehrlicher

Gegenstände.

Vom 6. Juli 1916.

Auf Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 111) verbiete ich bis auf weiteres die Enrfuhr Sr die Grenzen des Deutschen Reichs für folgende Gegen⸗

nde:

Kohlensaures Ammoniak (Ammoniumkarbonat, Hirsch⸗ hornsalz), Nummer 286 des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902. Berlin, den 6. Juli 1916. 8 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wiedfeldt

8 8 8

werden:

Bekanntmachung

zur Ausführung des § 11 der Bundesratsverordnung

vom 10. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs

mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung.

§ 11 der Verordnung des Bundesrats vom 10. Juni 1916 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916 hat die Erwerbung von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren und den aus ihnen gefertiaten Erzeugnissen durch den Verbraucher in der Regel von der Abgabe eines Bezugsscheines abhängig gemacht, zu dessen Erlangung der Käufer die Not⸗ wendigkeit der Anschaffung auf Verlangen darzutun hat. Von diesem Verlangen kann Abstand genommen werden, wenn die Vermutung für die Notwendigkeit spricht. Die Reichs⸗ bekleidungsstelle hat die Fälle zu bestimmen, in denen diese Vermutung als gegeben angesehen werden kann, und auch sonst Grundsätze aufzustellen, nach denen die Notwendigkeit der An⸗ schaffung beurteilt wird.

In Gemäßheit dieser Bestimmungen gibt die Reichs⸗ bekleidungsstelle nach Gehör ihres Beirats folgendes zur Nach⸗ achtung bekannt: § 1.

Alkffigemeineere. 116X“

1. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheiten in der Beschäftigung der bürgerlichen Bevölkerung läßt sich ein allgemeiner Maßstab für den regelmäßigen Verbzauch von Kleidung und Wäͤsche aller Be⸗ völkerungekreise nicht finden, und es sind darum auch Durchschnitts⸗ zahlen nicht verwendbar; wohl aber kann bei zahlreichen Bevölkerungs⸗ klassen ein gewisser Minvestverbrauch an Wäsche⸗ und Kleidungsstücken zugrunde gelegt werden, dessen Deckung auf Antrag durch Erteilung eines entsprechenden Bezugsscheines ohne weiteres zugebilligt werden kann, während die Noiwendigkeit darüber hinausgehender Anschaffungen dargetan werden muß.

2. Hierbei wird bei dem ersimalig erfolgenden Ansuchen um einen Bezugsschein eine Befragung über die Vorräte des Ansuchenden zu erfolgen haben und nur da, wo Vorräte nicht vorhanden sind, die Bescheinigung in angemessenen Grenzen ohne weiteres erteilt werden können. Bei wiederholtem Ansuchen um Bescheinigung der Not⸗ wendigkeit der Anschaffung von Gegenständen derselben Art ist jeden⸗ falls ein strengerer Maßstab anzulegen und die Frage des regelmäßigen Verschleißes zu berücksichtigen.

3. In der Regel werden die persönlichen Verhältnisse des einzelnen den wichtigsten Anhalt für die Entschließung über die Not⸗ wendigkeit der Anschaffung zu bilden haben, wobei izn erster Linie die berufliche Beschäftigung des Ansuchenden maßgebend sein wird, der⸗ gestalt, daß Ancehörigen von Berufen, bei denen der Verschleiß von Kleidung und Wäsche verhältnismäßig groß ist, deren Bezug in ent⸗ sprechend größeren Mengen oder in kürzerer Zeitfolge zu bewilligen sein wird, als Angehörigen von Berufen, in denen ein solcher rascher Verschleiß nicht eintritt, oder bet denen anzunehmen ist, daß sie für längere Zeit ausreichende Vorräte an Wäsche und Kleidung besitzen.

4. Auch wird es nach Befinden angezeigt erscheinen, wohl⸗ habendere Kreise der Bevö kerung auf die teiner Regelung unter⸗ worfenen Luxusartikel (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916) zu verweisen, um so den Verbrauch der übrigen Waren zu verlangsamen.

5. Soweit der Antrag von einer dritten Person in Vertretung oder im Auftrage des Verbrauchers gestellt ist, kann in der Regel von Erörterungen des Vertretungs⸗ oder Auftragsverhältnisses abge⸗ seben werden. Eine Prüfung in dieser Beziehung soll nur bei Ver⸗ dacht des Mißbrauchs erfolgen.

6. Den, Behörden, öffentlichen und privaten Krankenanstalten und solchen anderen Anstalten, deren Bedarf nach Anordnung des Reichskanzlers oder der Landeszentralbehörden von der Reichs⸗ betleidungsstelle gedeckt werden soll, dürfen Bezugescheine nur von der Reichsbekleidungsstelle selbst, nicht durch andere Stellen aus⸗

fertigt werden. gefertig 9 2.

Besonderes über die Vermutung der Notwendigkeit der Anschaffung. 8 Die Vermutung für die Notwendigkeit der Anschaffung von veren Kleidungs⸗ 18n Wäschestücken kann als gegeben angesehen

a) bei Gründung eines Haushaltes 3). b) für Wöchnerinnen und Kinder 4). c) bei Krankheiten und Todesfällen 5) d) bei besonderen kirchlichen Feiern und E Beruf 6). 1 e) in bezug auf eine begrenzte Stückzahl von Wäsche und Kleidung derjenigen Bevölkerungskreise, bei denen an⸗ zunehmen ist, daß sie Vorräte an Wäsche und Kleidung

über den regelmäßigen Bedarf hinaus nicht besitzen 7).

5 3. Bei Gründung eines Haushaltes. 8 ann während des Krieges nicht als angemessen erachtet nn d. Cründung eines neuen Haushaltes die Ausstattung in der üblichen, oft auf ein Menschenalter berechneten Menge beschafft wird. Der junge Hausstand muß sich vielmehr während des Krieges zunächst mit einer geringeren Menge an Wäsche und Kleidung begnügen und einrichten und die vollständige Anschaffung der in Aussicht ge⸗ nommenen Einrichtungen dis nach Friedensschluß und Wiedereintritt normaler Zeiten verschieben. Wieviel dabei zugestanden werden kann, läßt sich nach den verschitedenen Gewohnhesten in den verschiedenen Teilen des Reichs nicht vollstaändig einheitlich ordnen. Man wird aber in der Regel nicht über 20 % der sonst üblich gewesenen Menge

hinausgehen dürfen.

§ 4. Für Wöchnerinnen und Kinder.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916 kann Säuglingswäsche und Säuglingsbekleidung überhaupt ohne Bezugsschein gekauft werden. Für die Wäsche und Kleldungsstücke, die für Wöchnerinnen sowie für Kinder bis zu 14 Jahren erforderlich

ind, kann die Notwendigkeit der Anschaffung, wenn ie Anträge sich in mäßigen Grenzen halten und die Annahme begröündet erscheint, daß kein Luxus mit der Be⸗ kleidung der Kinder getrieben wird, ohne weiteres als gegeben angesehen werden. Bei Krankheiten und Todesfällen.

Bei Krankheiten und Todesfällen kann die Bescheinigung für Entnahme der notwendigen Wäschestücke beziehentlich der üblichen Trauerkleidung ohne weitere Erörterung des Bedürfnisses erteilt werden, jedoch bezüglich der Trauerkleidung nur in gewissem, den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Maße.

§ 6.

Besondere Kleidung für kirchliche Feiern und beim Eintritt in einen Beruf.

Für die bei der Konfirmation bezw ersten hl. Kommunion übliche Festkleidung sowie für die bei Eintritt in einen Beruf, in eine Anstalt oder Schule (Pension) notwendige Wäsche und Kleidung kann die Bescheinigung ohne besonderen Nachweis des Bedürfnisses in mäßigen Grenzen erteilt werden. 8

§ 7. 8

Bei begrenzter Stückzahl von Wäsche und Kleidung minderbemittelter Bevölkerungskreise.

1. Für diejenigen Bevölkerunge kreise, die nach ihren Einkommens⸗ verhältnissen und nach den örtlichen Gewohnheiten in der Regel Vor⸗ räte an Wäsche und Kleidung nicht besizen, kann, soweit der erst⸗ malige Antrag nur auf Exrteilung des Bezugsscheines für ein oder zwei Waͤschenücke derselben Gattung oder auf ein Stück Oberkleidur g derselben Art gerichtet ist, von einer weiteren Erörterung des Bedarfs abgesehen werden. Dasselbe gilt bezüglich eines zweiten oder dritten Antrages auf Erteilung des Bezugsscheines derselben Gegen⸗ stände, wenn nach der Beschäfngung des Antragstellers od r aus sonstigen Umständen anzunehmen ist, daß eine Nolwendigkeit für den Ersatz dieser Stücke vorliegt.

2. An die Lettung von Betrieben oder ihnen angegliederten Wohlfahrtseinrichtungen, die ibren Arbeitern oder Angestellten Arbeitskleidung (geg'n Vergütung) liefern, kann die Bescheir igung unter Berücksichtigung der Beschäftigungsart und der Beschäftigungs⸗ dauer während des Krieges und mit Einhattung einer sach⸗ gemäßen Sparsamkeit ausgestellt werden, soweit necht für diese Be⸗ triebe die Vorschriften in § 2 Ziffer 2 und 3 und § 16 der Bundes⸗ ratsverordnung gelten. 88

Beschaffung für Militärpersonen und Gefangene.

1. Inbetreff der Beschaffung von Wäͤsche für Militärpersonen ist davon auszugehen, daß Unteroffiziere (ausgenommen die in Ziffer 2 bezeichneten Klassen) und Mannschaften dienstlich hinreichend mit Unterzeug versorgt werden, daß daher ein Bedürfnis zur eigenen Beschaffung nicht vorltegt. Wo dies im einzelnen Falle behauptet wird, ist durch Befragen der betreffenden Militärpersonen oder Vorlegung einer glaubbaften Versicherung des Bedürfntsses die erforderliche Unterlage für die Entschlteßung zu beschaffen. Letzteres gilt auch für Bekleidung, die von Angebörigen an Gefangene in feindlichen Ländern geschickt werden soll. Bescheinigung für mehrere Militärpersonen oder ganze Truppenteile sind nicht auszustellen.

2. Da sich Offiziere, Sanitätsoffistere, Veterinäroffiztere, Beamte, Beamtenstellvertreter, Musikmeister, Unterärzte, Unterveterinäre, 83 feldwebel, Feuerwerks⸗ und Festungsbau⸗Offizierstellvertreter, Zeug⸗ sfeldwebel, Oberfeuerwerker, Feuerwerker, Unterzahlmeister, Unter⸗ inspektoren und sonstige Gebalt empfangende Unteroffiziere ihre Wäsche selbst zu besorgen haben, ist, wenn der betreffende Antragsteller erst⸗ malig oder nach Krankheit oder Urlaub von neuem ins Feld gebt, die Notwendigkeit der Anschaffung, falls der Antrag sich in angemessenen Grenzen hält, in bezug auf Wäsche als gegeben anzusehen.

3. Umiformstücke für Militärpersonen unterliegen nach der Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers 10. Juni 1916 nicht der

8 6

Regelung.

Berlin, den 3. Juli 19106.

8 Reichsbekleidungsstelle.

Geheimer Rat Dr. Beutler.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 1916 entschieden:

Der Bergbaugesellschaft Alicenhall zu Hannover wird für ihr bei Verden (Aller) liegendes Kaliwerk vom 1. März 1915 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 1,8877 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der sewanxgens durchschnitt⸗ lichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchst⸗ maß zurückgeht. 8 88

Berlin, den 20. Juni 1916.

(Siegel.) 8 Die Verteilungsstelle für die Kalüindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaft m. b. H. Alicenharn in Verden a. d. Aller am 24. Junt 1916 zm⸗ gestellt worden. 8 .