Be . Fautu a ch 8 1. 8
Dem Fleischermeister Hermann Greulich in Kotzenau ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der daim vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt. 1“ Lüben i. Schl., den 6. Juli 1916.
Der Kriegslandrat. von 2 ucke.
Bekanntmachung.
Dem Rohproduktenhändler Anton Freialtenhofen, in Mülhetm a d. Ruhr, Charlottenstraße 82, wohnbaft, geboren am 4. Mat 1888 in Gilrath, Kreis Getlenkirchen, ist heute auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. 9. 1915 (RG Bl. S. 603) der Handel mit Metallen aller Art untersagt worden.
Mülheim a. d. Ruhr, den 5. Juli 1916.
Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V. Schacht.
Bekanntmachung. 8
Dem Althändler Friedrich Hesse in Hamborn, Emil⸗ straße 2/4, ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 wegen Uazuverlässigkeit der Handel mit Metallen untersagt worden.
Hamborn am Rhein, den 24. Juni 1916.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete Dr. Crull.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Fruchthändler Peter Prum⸗ baum, in Cöln, Mühlenbach 40, wohnhaft, der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art untersagt worden.
Cöln, den 3. Juli 1916.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur EE11131 Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Gastwirt Peter Bauer, geboren am 15. Dezember 1863 zu Düsseldorf, zurzeit Düsseldorf, Kur⸗ fürstenstraße 29, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere für den Fern mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.
Düsseldorf, den 5. Juli 1916.
Die Poli Keee wälczag. Der Oberbü
Dr. Lehr.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 15 (RSBlI. S. 603) ist dem Metzger Carl Kxippendorf, ehoren am 2 12. 75 zu Parmen, zurzeit hüsselborf, Wehr⸗ Dn 45, wohnhaft, die Aneleang des hpa it Gegenttäͤnden der
tä glichen Bedarfs, Kau dere des Pläötyls mit Nabrungs⸗ ei Ewasdos Fütene Peichsgebiek verboten
eldorf, den 5. Juli 1916.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Abgereist: Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach auf Dienstreisen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Juli 1916.
In der am 6. Juli unter dem Vorsitz des Königlich
bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ rats wurde dem Entwurf einer Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme ge⸗ langten ferner der Entwurf einer Verordnung über Rübensaft, der Entwurf einer Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916, eine Ergänzung der Verordnung über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsstellen und der Entwurf einer Verordnung, betreffend Beförderung von Gütern zwischen ausländischen Häfen durch
deutsche Kauffahrteischiffe. Demnächst wurde üb verschiedene Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt. 6 8 8
Die Nr. 6 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts vom 15. Juni 1916 enthält unter A (Unfallversicherung) Entscheidungen der Rekurssenate, der EB und andere Entscheidungen über folgende Gegen⸗
e:
Die während des gegenwärtigen Krieges im besetzten Gebiet an⸗ geworbenen russisch⸗polnischen Arbeiter, die freiwillig und mit Ge⸗ nehmigung der zuständigen Behörden nach Deutschland gekommen sind, um hier zu arbeiten, sind als freie Arbeiter anzusehen und unterliegen deshalb der Versicherungspflicht gegen Betriebsunfälle [2877*).
Dem unehelichen Kinde steht ein Anspruch auf Angehörigenrente nach § 598 der Reichsversicherungsordnung auch dann zu, wenn der Verletzte die zum Unterhalte des Kindes erforderlichen Mittel aus seiner Uafallrente bestritten hbat [2878].
Eme Rente alten Rechtes kann in eine vorläufige Rente neuen Rechtes umgewandelt werden, wenn im übrigen die Voraussetzungen für die Gewährung einer vorläufigen Rente noch gegeben sind [2879].
Als Armeldung des Entschädigungsanspruchs bei dem „zuständigen“ Vorstand im Sinne des § 59 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 gilt auch eine Anmeldung bei einer Berufsgenossen⸗ schaft, die der Verietzte verständigerweise für die zustaͤndtge halten konme, wenn auch taträchiich eine andere Berufsge schävigangspflichtig ist [2880 00l.
*) Die neben den einzelnen Entscheidungen
8* 8 “
zunächst Gewicht der dem einheitlichen Höchstpreis entsprechende Preis
ung einer Sache gemäß § 1608 Abs. 2
ngsordnung haben Oberversicherungsamt und Reichs⸗
das Versahren über den neuen Bescheid nur nach
Stellen maßgebenden Spruchverfahren durchzuführen,
insbesonbule ist die für das Etnspruchsverfahren vorgeschriebene per⸗ sönliche Anhörung des Berechtigten nicht erforderlich [2881]. Die Berichtigung von Entscheidungen der Versicherungsträger und
der Versicherungs⸗ und Oberversicherungsämter ist nur im Beschwerde⸗ weg anfechtbar; für die Zulassung eines anderen Rechtsmittels ist kein Raum [2882]. Gegenüber dem Anspruch auf Zahlung von Regiebauprämien
(§ 819 der Reichsversicherungsordnung) kann im Verfahren vor den Instanzen der Reichsversicherung nur über die Aufrechnung solcher Ansprüche entschieden werden, die in der Reichsversicherungsordnung unmittelbar begründet sind [2883.. Ein Pauschbetrag nach § 80 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung ist nicht zu entrichten, wenn zwar eine als „Berufungsschrift“ bezeichnete Beschwerdeschrift beim Oberversicherungsamt eingegangen, ein zur Eröffnung eines instanzlichen Berufungsverfahrens geeigneter Bescheid des Versicherungsträgers aber nicht ergangen und ein Be⸗ rufungsverfahren vom Oberversicherungsamte nicht eingeleitet war [2884]. Der von den Versicherungsträgern nach § 80 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung zu entrichtende Pauschbetrag vermindert sich um die einem Verletzten nach § 1802 a. a. O. auferlegten Verfahrens⸗ kosten nur insoweit, als sie tatsächlich in die Kasse eines Bundesstaats fließen [2885].
Der Abschnitt B Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung enthält den Runderlaß an die Vor⸗ stände der der Aufsicht des Reichsversicherungsamts unter⸗ stellten Versicherungsanstalten und an den Vorstand der See⸗ kasse über die Todeserklärung Kriegsverschollener vom 18. Mai 1916; ferner die Bekanntmachung des Bundesrats über die Todeserklärung Kriegsverschollener vom 18. April 1916 und über Antragsrechte in der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenver⸗ sicherung vom 12. Mai 1916. Den weiterhin abgedruckten Entscheidungen sind folgende Grundsätze vorangestellt:
Die Verlängerung der Unterstützungsdauer durch Nichtanrechnung krankengeldfreier Zwischenzeiten gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung setzt voraus, daß zu dem Zeitpunkt, mit dem sonst die Unterstützungspflicht der Kasse nach Gesetz oder Satzung ablaufen würde, Arbeitsunfähigkeit vorliegt [2201].*)
Die Vorschrift des § 195 der Reichsversicherungsordnung setzt voraus, daß die Wöchnerinnen zur Zeit der Niederkunft Mitglieder der Kasse sind [2202].
Die Ehefrau eines dem Reiche zum Kriegsdienst Verpflichteten, der bei Ausbruch des Krieges in Feindesland zurückgehalten ist, hat Anspruch auf Wochenhilfe nach der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers, betreffend Wochenhilfe während des Krieges, vom 3. De⸗ zember 1914 [2203].
Hat in einem Unterstützungsfall, in dem die Klägerin eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens acht Wochen behauptet, das Ober⸗ versicherungsamt Krankengeld für eine Zeit von weniger als acht Wochen zuerkannt, und sich die Klägerin bei dieser Entscheidung be⸗ ruhigt, so ist die Revision nach § 1695 Nr. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung ausgeschlossen [2204.
Arbeiter eines Feldproviantamts im besetzten Feindeslande sind jedenfalls dann nicht krankenversicherungspflichtig, wenn für sie nur die Zugebörigkeit zu einer Ortskrankenkasse in Frage kommt [2205)].
Für die Anwendung des § 169 der Reichsversicherungsordnung ist es nicht erforderlich, daß die Beschäftigten Beamte sind oder sich in einer beamtenähnlichen Stellung befinden [2206].
Der Vorstand einer größeren Krankenkasse darf dem geschäfts⸗ Bdbrgjesh,e Ecen die Bezeichnung „Verwaltungsdirektor“ bei⸗ egen 2207].
Die Angestellten einer nach § 255. Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung zugelassenen gael Namen Betriehskrankenkasse sind, soweit sie ber hebn. 8ilhelm . fn, nicht bei der allgemeinen Orts kre. 1 usse Georg — Lessen sondehr bei der Betriebskranken⸗ kasse zu ½ Nichern 12 2Cettfried .
Datz unabhängig vbjlinner M enserklärung des Mitglieds pder der Ersatzkasse auf Grund der Satzung sich vollziehende Ausscheiden eines Müglieds aus der Ersatzkasse infolge Einziehung zum Heeres⸗ dienst ist kein Austritt oder Ausschluß im Sinne des § 521 der Reichsversicherungsordnung [2209)].
Wird der Antrag auf Erstattung von Anwaltskosten im Spruch⸗ verfahren der Krankenversicherung von dem Oberversicherungsamt ab⸗ gelehnt, so kann hierüber vom Reichsversicherungsamte nur im Falle der Revision zusammen mit der Hauptsache entschieden werden ,2210].
1) Die nach § 1803 der Reichsversicherungsordnung in Spruch⸗ sachen der Krankenversicherung dem unterliegenden Teile vom Ober⸗ versicherungsamt aufzuerlegende Gebühr ist in der Hauptentschetdung oder im Wege der Ergänzung der Hauptentscheidung nach § 1674 der Reichsversicherungsordnung nicht durch besondere Verfügung festzu⸗ setzen, wenn in der Hauptsache entschieden ist.
2) Die Auferlegung einer hiernach ordnunasgemäß festgesetzten Gebühr kann nur mit dem Rechtsmittel der Revision (§ 1694 der Reichsversicherungsordnung) und zugleich mit der Haupesache ange⸗ fochten werden; gegen unzulässige besondere Kostenfestsetzungsver⸗ fügungen der Oberversicherungsämter findet Beschwerde an das E1“ nach § 1793 der Reichsversicherungsord⸗ nung statt.
3) Die Gebühr nach § 1803 der Reichsversicherungsordnung ist auch dann festzusetzen, wenn eine Spruchsache der Krankenversicherung nicht durch Entscheidung, sondern auf andere Weise, z. B. durch Zurücknahme der Berufung, erledigt wird.
4) In diesem Falle ist gegen die Auferlegung der Gebühr Be⸗ schwerde nach § 44 der Kaiserlichen Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Oberversicherungséämter vom 24. Dezember 1911 an das Reichsversicherungsamt zulässig [2211].
Den Schluß bilden die Uebersichten über Zahlungen der 31 Ver⸗ sicherungsanstalten aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über ihre Leistungen an Hinterbliebene im Monat April 1916 und über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat Mai 1916.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 1038 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 574. Verlustliste der preußischen Armee, die 277. Verlustliste der bayerischen Armee, die 299. Verlustliste der sächsischen Armee und die 413. Verlustliste der württem⸗ bergischen “
Oesterreich⸗Ungarn.
Die österreichische und ungarische Regierung veröffentlichen auf Grund eines anfangs Juli geschlossenen Uebereinkommens im wesentlichen gleichartige Verordnungen, durch die der Ver⸗ kehr mit Schweinen, Schweinefert und Schweine⸗ fleisch geregelt und ein umfassendes Höchstpreissystem fest⸗ gestellt wird. Die österreichische Ministerialverordnung setzt zunächst, wie „W. T. B.“ mitteilt, ein Schlachtverbot für Fett⸗ schweine bis zu 60 kg und Fleischschweine bis zu 40 kg Gewicht fest. Für den Handel mit Fettschweinen, die zur Schlachtung bestimmt sind, wurde die Budapester Usance an⸗ genommen, wonach vom Lebendgewicht jedes Schweins 22 kg abgezogen und für das verbleibende
ermittelt wird. Von dem auf diese Weise ermittelten Betrage
merten Zablen geben die Ziffer an, unter der d Üichen ten“ veröffentlicht fsind.
8 11“ “ 6
Der mm verbleibende Preis ist tatsächlich 8 ahlen.
die Budapester Usance wird eine automatische Qualitätsunter⸗ scheidung bewirkt. Für Fettschweine 5 sie tatsächlich der Schlachtung zugeführt werden, darf beim Verkaufe ab Stall ein höchster Preis von 6 Kronen 80 Heller für das Kilogramm nach Budapester Usance gefordert werden. Dies entspricht einem Preise von etwa 5 Kronen 50 Heller für das Kilogramm Lebend⸗ gewicht. Der Höchstpreis für Fettschweine, die ab Stall im Gewicht von 60 — 90 Kilogramm zu Einstellzwecken verkauft werden, ist mit 6 Kronen, für Fleischschweine im Gewicht von über vierzig Kilogramm mit 4 Kronen 70 Heller für das Kilogramm fest⸗ gesetzt. Höchstpreise für den Verkauf auf den Märkten be⸗ stimmen die politischen Landesbehörden, doch dürfen die Höchst⸗ preise die Stallpreise um nicht mehr als 2 Proz. übersteigen. Der Handelsminister kann jedoch für Gemeinden, wo sich die ungarischen Schweseneee konzentrieren, auch einen höheren als einen zweiprozentigen Zuschlag bewilligen. Die Erzeugerhöchstpreise für rohes Schweinefett und frisches Schweinefleisch aller Art sind einheitlich mit 780 Kronen für 100 kg Nettogewicht festgesetzt; für geschmolzenes Schweinefett ist ein zwölfprozentiger Zuschlag zulässig. Höchstpreise für geschlachtete Schweine in ganzen oder halben Stücken haben die politischen Landes⸗ behörden festzusetzen, wobei aber der vorgenannte Einheitspreis für Rohfett und frisches Schweinefleisch keinesfalls überschritten werden darf. Erzeugungshöchstpreise für den Verkauf von zubereitetem Schweinespeck und zubereitetem Schweinefleisch sowie Detailpreise für alle Schweineprodukte sind durch die politischen Landesbehörden festzusetzen. Jede Uebertretung der Verordnung wird mit Geldstrafen bis zu 5000 Kronen oder Arrest bis zu 6 Monaten bestraft. Für Ueberschreitungen der hinsichtlich der lebenden Schweine festgesetzten Höchstpreise ist
die obligatorische Verhängung von Arreststrafen vorgesehen. 8 v “ 11“ 8
Großbritannien und Irland.
Amtlich Untersekretär des Krieges und Lloyd George zum Kriegs⸗ minister ernannt worden ist. Sir Edward Grey ist in den Peerstand erhoben worden.
— Ueber den Plan des irischen Ausgleichs teilen die „Daily News“ folgendes mit: Ein Lordleutnant wird dem⸗ nächst ernannt werden. Das irische Unterhaus wird gebildet werden, indem die 78 Abgeordneten, die jetzt Irland, mit Ausnahme der sechs ausgeschlossenen Graf⸗ schaften von Ulster, in Westminster vertreten, ins irische Parlament übertreten. Von diesen Abgeordneten sind 76 Nationalisten oder unabhängige Nationalisten. Unter den beiden Unionisten befindet sich Sir Edward Carson. Die 78 irischen Abgeordneten werden ihre Sitze in Westminster behalten. Eine beträchtlich starke Vertretung von Unionisten im Westen und Süden von Irland wird durch Ernennungen in den Senat erreicht werden. Im Anfang sollen Unterhaus und Senat gemeinsam beraten. Dieser zeitweilige Ausgleich soll für die Dauer des Krieges und für ein Jahr nach dem Friedensschluß gelten.
Die „Times“ meldet aus Dublin vom 5. Juli, daß im Westen von Irland die Praxis des Viehweg⸗ treihens wieder begonnen hat, wodurch die Pächter die Grundherren wiederholt zu zwingen versucht haben, die Grundherrschaften aufzulösen und die Farmen an die Pächter zu verkaufen. Auf einer großen Farm bei Balli⸗ nasloe kam es zu einem förmlichen Kampf zwischen den hundert Polizisten, die zum Schutze des Eigentums auf das Gut gebracht worden waren, und einem großen Haufen von etwa 500 Bauern, die die Polizei mit Stöcken und Steinen angriffen. Die Bauern waren die stärkeren und es gelang ihnen, das Vieh über die ganze Gegend auseinanderzutreiben.
8 . 8
Im Senat antwortete der Ministerpräsident Boselli im Laufe der Debatte über die Regierungserklärungen den Rednern und huldigte dem Senat, der die italienische Idee würdig vertrete.
Laut Bericht des „W. T. B.“ erklärte er, daß er die von Mar⸗ coni ausgesprochenen Wünsche, betressend die Kohlenversorgung und die Ermäßigung der Frachten, berücksichtigen und daß die Regie⸗ rung Maßregeln zur Wiederherstellung der italienischen Handels⸗ marine treffen werde, denn Italien könne nur ein großes Seevolk oder überhaupt kein großes Volk sein. Zu der Pariser wirt⸗ schaftlichen Konferenz erklärte er von neuem, die Regierung werde keine Merpstichnag übernehmen, ohne das Parlament zu be⸗ fragen. Auf den Abschluß der Ministerkrise kommend, dankte er den Rednern für ihre freundliche Begrüßung des Kabinetts; die konstitutionelle These von der Bedeutung eines nationalen Mini⸗ steriums grunde sich auf die Notwendigkeit der Eintracht aller Parteten und aller Bestrebungen zum Zwecke des Sieges. Die Mi⸗ nister ohne Portefeuille seien Politiker und Parlamentarier, die mit den eigentlichen Kabinettsministern zusammenarbeiten und eine weiter⸗ reichende und wirksamere Teilnahme des Parlaments an der Tätigkeit der Regierung ermöglschen sollten; dies sei die einzige gesetzmäßig zulässige Art einer solchen Teilnahme. Die Regierung werde auch die besten Fachmänner des Landes zur Mitarbeit heranzuziehen ver⸗ suchen, weil sie es für nötig halte, in Berührung mit dem Volke zu bleiben, denn tatsächlich sei der Krirg ein Krieg des Volkes, und um ihn zum Stege zu führen, müsse die Regierung mit dem Volke leben, weben und beben. Die Zensur sei gerechtfertigt, solange sie sich auf die Rechte, des Vaterlandes gründe, die alles umfaßten, was zum Wohle des Landes nötig sei; ginge sie darüber hinaus, so handelte sie willkürlich, aber das wolle niemand. Der Ministerpräsident stellte die Bereitwilligkeit des Senats und der Kammer zur gesetzgeberischen Mitarbeit fest, nahm eine Tagesordnung Conti an, welche die Regierung auffordert, bis zur Verabschiedung der betreffenden Gesetze auf Grund ihrer Vollmachten für die Kriegsinvaliden und Kriegswaisen zu sorgen, und bat den Senat, eine die Erklärung der Regierung billigende Tagesordnung Pellerano anzunehmen.
Die Tagesordnung Conti wurde durch Erheben von den Sitzen, die Tagesordnung Pellerano durch namentliche Ab⸗ stimmung von allen 164 daran Teilnehmenden angenommen. Nachdem darauf der Gesetzentwurf über die vorläufigen Staats⸗ haushaltszwölftel bis zum 31. Dezember mit 121 gegen zwei Stimmen in geheimer Abstimmung angenommen war, vertagte
sich der Senat mit den üblichen Schlußreden und Kundgebungen auf unbestimmte Zeit.
Belgien.
wie „W. T. B.“ meldet, in London, wo er von dem König und der Königin empfangen wurde und mit den Ministern Besprechungen hatte. Nach seiner Rückkehr hatte de Broqueville mit dem französischen Finanzminister Ribot und dem russischen
wird aber noch ein weiterer Abzug von 4 Prozent gemacht.
1 ““ 6. “ 6“ 8
Finanzminister beiwohnte.
Finanzminister Bark Unterredungen, denen auch der belgische 6
wird bekanntgegeben, daß Lord Derby zum
der König besichtigte dem „Svenska Dagbladet“ zufolge Denstag und Mittwoch die nördliche Grenzfestung en und nahm eine Parade sämtlicher Truppen der gison ab. Abends reiste der König wieder ab.
Das holländische Schiff „Neerlandia“ aus igen ist Nachts bei Dalarö in die Stockholmer Scheren führt worden. Die Besatzung berichtet laut Meldung des T. B.“, daß das Schiff 15 Minuten von Hufvudskär von wissischen D⸗Boot beschossen wurde. Es war auf der nach Rotterdam, hatte Holz geladen und neben dem in mit Frau ein Kind und drei Mann Besatzung an à Die holländische Flagge war gehißt und die National⸗ u waren beiden Seiten aufgemalt. Das Schiff ist schwer digt, Menschen sind nicht verwundet worden. 8
-
Norwegen.
die deutsche Regierung hat der norwegischen Re⸗ ng wegen 8 Versenkung des norwegischen Se⸗ sciffes „Glendoon“ am 16. April durch ein deutsches ot das Bedauern ausgesprochen. „Glendoon“ war gauigue nach Calais mit Salpeter unterwegs. Die sie Regierung erklärt sich bereit, Sachverständige die Ent⸗ ung über die Höhe des Schadenersatzes treffen zu lassen.
1 Griechenland.
der Kabinettsrat hat der „Morning Post“ zufolge am ag beschlossen, durch die griechischen Gesandten in Paris gondon die Auslieferung von zehn griechischen zieren zu bewirken, die in Saloniki verhaftet und den nösischen Militärbehörden ausgeliefert worden sind.
Eine Abteilung Soldaten veranstaltete vorgestern, wie der cols“ meldet, auf dem Markt von Prevesa eine Kund⸗ ung für den König. Die Läden venizelistischer Kauf⸗ wurden angegriffen und beschädigt. Es entstand hierauf Streit zwischen Bürgern und Soldaten, in dessen Verlauf if beiden Seiten Verwundete gab. 8
6 Amerika. 1.“
der Vorsitzende des amerikanischen Senatsausschusses für die wärtigen Beziehungen Senator Stone hat laut Meldung des 7. B.“ eine Entschließung eingebracht, in der der Präsident sson aufgefordert wird, den Senat über den Charakter handelsabkommens zu unterrichten, das jetzt von den Ver⸗ belen Frankreichs im europäischen Kriege zum Abschluß racht worden sei mit dem erklärten Zweck, einen Boykott ihre Feinde während und nach dem Kriege zu verhängen. Entschließung fordert den Präsidenten auf, festzustellen, jeweit die neutralen Staaten und insbesondere die Ver⸗ gten Staaten durch sol Vertrag berührt werden
den.
mpellig die Artillerietätigkeit; im übrigen keine Veränderung.
Przosen; um Estrées steht das Gefecht. riffe verpufften ohne
ich von Ville⸗aux⸗Bois, der ihn ernste Verluste kostete. fanteriegefechte statt;, rechts des
nDamloup“. — In den Kämpfen in Gegend des Werkes siaumont haben wir vorgestern 274 Gefangene gemacht.
schen Postawy und Wischnew geiffe erfolgt und abgewiesen;
seeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen
prodischtsche und südlich von Darowo sehr heftig war, erluste der Russen sind wieder sehr erheblich.
illi sind noch nicht zum Stillstand gekommen.
hwehr mehrfacher feindlicher Angriffe teilweise an den tropiec⸗Abschnitt verlegt worden.
Der Premierminister de Broqueville weilte vor kurzem, bien beiderseits von Chocimirz (füdöstlich vo
Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 6. Juli. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Pon der Küste bis zum Ancre⸗Bach verstärkte sich
Zwischen Ancre⸗Bach und Somme sowie südlich der⸗ ie wurde weiter gekämpft. Geringe Fortschritte der Eng⸗ her bei Thiepval wurden durch Gegenstoß ausgeglichen; ener vorgeschobenen Grabennase weiter südlich vermochten sich festzusetzen. Die Dorfstätte Hem im Somme⸗Tal de von uns geräumt; Belloy⸗en⸗Santerre nahmen die Französische Gas⸗ Erfolg. Im Gebiet der Aisne uchte der Feind vergeblich einen Angriff in schmaler Front
Links der Maas fanden kleine, für uns günstige lusses wurden feind⸗
Vorstöße im Walde südwestlich der Feste Vaux ebenso ctgewiesen, wie gestern am frühesten Morgen unter⸗ mene Wiedereroberungsversuche an der „Hohen Batterie
Zei Chazelles (östlich von Lunsville) kehrte eine deutsche imndungsabteilung mit 31 Gefangenen und zahlreicher Beute ihre Stellung zurück. . Südwestlich Cambrai griff heute morgen ein feindlicher eger aus geringer Höhe durch Bombenabwurf einen haltenden jarettzug an; 6 Verwundete wurden getötet.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Südöstlich von Riga sowie an vielen Stellen der Front sind weitere russische Teil⸗ südöstlich von Riga wurden Gegenstoß 50 Mann gefangen genommen.
Leopold von Bayern.
Der Kampf, der besonders in der Gegend östlich von
überall zu unseren Gunsten entschieden. Die Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Die Gefechte bei Kostiuchnowka und in der Gegend von
Armee des Generals Grafen von Bothmer. Im Frontabschnitt von Barysz ist die Verteidigung nach
Oftmals brach sich der russische Ansturm an den deutschen Tlumacz). Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Die Lage ist unverändert. Oberste Heeresleitung.
Wien, 6. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. In der Bukowina nichts von Belang. Die Kämpfe füdlich des Dnjestr dauern fort. Bei Sadzawka gelang es dem Feind, mit überlegener Streitmacht in unsere Stellung einzudringen. Wir besetzten auf 6 km Ausdehnung eine 3000 Schritt westwärts eingerichtete Linie und wiesen hier alle weiteren Angriffe zurück. Südwestlich und nordwestlich von Kolomea behaupteten wir unsere Stellungen gegen alle An⸗ strengungen des Feindes. Südwestlich von Buczacz nahmen wir unsere Front nach heftigen Kämpfen an den Koropiecbach zurück. Im Styrknie nördlich von Kolki wurde auch gestern erbittert und wechselvoll gekämpft. 1“
Italienischer Kriegsschauplutz.
Die Gefechtstätigkeit auf dem südwestlichen Kriegsscha war gestern gering. 8
Südöstlicher Kriegsschauplaßz.
An der unteren Vojusa Geplänkel.
er Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 6. Juli. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier meldet: b . Von der Irakfront und aus Persien ist keine Mel⸗ dung über eine Aenderung eingegangen. 88 An der Kaukasusfront kam es auf dem rechten Flügel und im Zentrum zu Patrouillenkämpfen. 2 Im Abschnitt des Tschoruk machten wir nach für uns günstigen Kämpfen 100 Gefangene, darunter einen Haupt⸗ mann. Unter den Getöteten befindet sich ein feindlicher Major. Nördlich des Tschoruk ist die Lage unverändert. Auf dem linken Flügel schlugen wir im Küstenabschnitt mehrere feind⸗ liche Ueberf älle zurück. Sonst nichts von Bedeutung.
Der Krieg zur See. ““
London, 5. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß die Dampfdrifter „Peepoday“ und „Annie Anderson“ gestern abend von einem deutschen U⸗Boot in der Nordsee ver⸗ senkt worden sind. Den Besatzungen wurde gestattet, in die Boote zu gehen. Sie wurden später aufgefischt.
Vlissingen, 6. Juli. (W. T. B.) Heimkehrende ischer melden, daß sie gestern früh in der Nähe des Leuchtschiffes „Schouwenbank“ durch Ferngläser einen Dampfer beobachteten mit Kurs nach südlicher Richtung, also nach Zeebrügge. Er war von Rotterdam abgefahren und wurde mit einer Prisen⸗ mannschaft von deutschen Torpedobooten nach Zeebrügge gebracht. Einer weiteren Meldung zufolge ist das au gebrachte Schiff die „Jarvo Abbey“ der Lancashire und Yorkshire Company, die von Rotterdam nach Hull mit Lebensmitteln unterwegs war. Die Besatzung des Dampfers zählte 26 Mann. 1
Wohlfahrtspflege.
Mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Priniess in Heinrich von Preußen ist in Berlin die „Frauenlob⸗ Stiftung vom 1. Juni 1916⸗ gegründet worden. Durch Sammlung eines Kapitals, aufgebracht aus kleinsten Summen, die jedem die Teilnahme ermöglichen, sollen mit dessen Zinsen zunächst die Hinterbliebenen des Kreuzers „Frauenlob“, darüber hinaus aber auch die Hinterbliebenen anderer Angehöriger der Kaiserlichen Marine, insonderheit auch die⸗ jenigen bedacht werden, die in stiller Pflichterfüllung auf gefahrvollem Posten ihr Leben freudig und mutig einsetzen für Kaiser und Reich. Den Vorsitz fübren Freifrau von Funck, Frau von Truppel und Frau Drews. Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin, Behrenstraße 31 (Kolonialbank). Die öffentliche Sammeltätigkeit beginnt am 1. Oktober 1916.
Deutsche Ausstellung für soziale Fürsorge in Brüssel 1916.
nfolge Erlasses des Generalgouverneurs in Belgien von Bis eg 88 dessen Ehrenvorsitz wird am 15. Juli in Brüssel eine Ausstellung für soziale Fürsorge eröffnet. Der Zweck der Aus⸗ stellung ist, den Besuchern die unmittelbaren und mittelbaren Ergeb⸗ nisse der deutschen Sozialversicherung vor Augen zu führen. Die Ausstellungsgegenstände werden vorhandenen Sammlungen der Reicheversicherungsbehörden, der Eisenbahnpensionskasse und aus⸗ erlesenen privaten Wohlfahrtssammlungen entnommen. Es wird bei der Anordnung und Aufstellung der Sammlungen Bedacht darauf ge⸗ nommen werden, daß die zur Schau gestellten Gegenstände in anregender Weise angeordnet sind, sodaß den Besuchern die beabsichtigte Belehrung in angenehmster und unterhaltendster Form übermittelt wird. Das Ganze ist in 4 Hauptabteilungen gegliedert: 1) Otganisterung und Ergebnisse der Reichsversicherung, 2) Arbeiterwohnungen, 3) Volksseuchen, 4) Unfall⸗ (Kriegsbeschädigten⸗) Fürsorge. Die “ der Ausstellung liegt hauptsächlich darin, daß den Bewohnern des esetzten Landes gezeigt wird, in welcher umfassenden und gründlichen Weise in Deutschland für die Angestellten und Arbeiter gesorgt ist. Bekanntlich liegt die soziale Fürsorge gerade in Belgien recht tief danieder, so daß man hier auf eine nachhaltige propagandistische Wirkung des Gezeigten rechnen kann. Mit der Durchführung der Ausstellungsarbeiten ist die Abteilung „Soziale Fürsorge“ des belgischen Roten Kreuzes unter Leitung von Geheimrat, Professor Dr. Pannwitz be⸗ auftragt. Der Arbeitsausschuß steht unter dem Vorsitz des Verwal⸗ tunaschefs der Zivilverwaltung von Sandt. Das Gouvernement Brüssel hat für die Ausstellung den Lunapark, nahe dem Nord⸗ bahnhof, zur Verfüaung gestellt. An der Ausstellung beteiligt sind das Reicheversicherungsamt unter Vorsitz des Präsidenten Kauf⸗ mann, die Reichsversicherungsanstalt für Privatangestellte unter Vorsitz des Präsidenten Koch, das Deutsche Zentralkomitee zur 2 mit seiner Wanderausstellung und dee Bekäͤmpfung 27 R.öe Angegliedert ist ein Kinotheater mit 1000 plätzen, scengngsunterricht in angenehmster Form erteilt werden soll. Die vorgeführten Kinobilder werden in neuartiger Anordnung zwar ernste Belehrung vermitteln, diese aber mit Hilfe der kinematographischen Technik äußerlich so gestalten, daß die Zuschauer anztehende, ja oft humoristisch wirkende Bilder zu sehen bekommen. Durch diese Mischung, welche die belehrende Kraft der Vorführungen nicht mindert, wird das Interesse am sicher lebhaft verstärkt werden. Ferner werden bei den Vorträgen und Vorführungen in dem Theater Sachverständige aller Stände und Berufe mitwirken. Der deutsch⸗ Text wird nach Bedarf auch vlamisch
nach einer Meldung von „W. T. B.“ genehmigt, daß die Kunstausstellung, die bis Ende Juni im Berlin stattfand, in Breslau fortgesetzt wird.
lichkeiten eine unsere Kenntnisse bereichernde Quelle.
drei Sprachen den Besuchern zur Verfügung gestellt. Damit möglichst viel Belgier Gelegenheit haben, die Ausstellung zu sehen, werden die Eisenbahnen den Besuchern Fahrpreisermäßigungen gewähren. Die Ausstellung dauert vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 1916.
Kunst und Wissenschaft.
Der Königliche Hof und die Regierung von Bulgarien haben ulgarische
Künstlerhause
Literatur. 11““
Im Verlag von J. F. Lehmann zu München hat Erich Petzel den Briefwechsel zwischen Jakob Burckhardt und Paul Heyse aus dem Nachlasse des Dichters herausgegeben (4 ℳ, geb. 5 ℳ). Im Gegensatz zu der Veröffentlichung mancher Brief⸗ wechsel berühmter Männer ist der vorliegende nach Form und Inhalt bedeutend und sowohl für das wissenschaftliche und dichterische Schaffen der Schreiber wie für die Wesensart ihrer Persön⸗ der zurückhaltende Burckhardt hat sich in den Briefen an Heyse offenherzig und ungezwungen gegeben, in viel höherem Maße, als das in seinen Briefen an Nietzsche der Fall ist, dessen Persönlichkeit ihm wesensfremd war und gegen dessen Philosophie er sich abwehrend verhielt. Zu Heyse stand Burckhardt aber in einem wirklichen Freundschaftsverhältnis, das in gemeinsamen Jugend⸗ erinnerungen wurzelte und in warmer, zustimmender Anteilnahme an dem dichterischen Schaffen Heyses Nahrung sand. Was diesen anlangt, so enthaͤlt der Briefwechsel wertvolle Beiträge zur Jugendgeschichte, dankenswerte Aufschlüsse über wichtige Grundzüge seiner Dichtung und über sein Verhältnis zu Jralien und dem Formproblem der Kunst. Die mit zwei Jugendbildnissen der Briefschreiber geschmückte Ausgabe enthält 58 Briefe, die in ihrer Mehrzahl aus der Blütezeit von Burckhardts Schaffenskraft, aus den Jahren 1849 bis 1864 stammen; 26 Briefe sind von Heyse geschrieben, von 32 war er der Empfänger. Der Herausgeber hat in den an den Schluß des Buches gestellten Erläuterungen dafür Sorge getragen, daß der Leser nichts zum Ver⸗ ständnis Wesentliches vermißt, dagegen hat er auf das Eingehen in die ästhetischen Urteile der Briefe — und wohl mit Recht — Verzicht geleistet. 8 1 1
Mit einem Gedichtbändchen „Aus den Jahren dtritt ein schwäbischer Poet, Otto Linck zum ersten Male vor die Oeffentlichteit (Verlag von Kloeres in Tübingen; 1,50 ℳ). Die Lektüre der Sammlung hinterläßt einen zwar nicht starken, aber angenehmen Ein⸗ druck. Soweit die in der kleinen Sammlung enthaltenen Gedichte nicht aus dem Kriegserlebnis heraus entstanden, sind sie Stimmungslyrik, in der Natureindrücke und die kleinen Erlebnisse eines jungen, bisher in den üblichen Bahnen verlaufenen Lebens ohne starke Eigenart, aber mit tiefem Empfinden und in ansprechender Form dichterischen Ausdruck fanden. Ein weiches, aber nicht weichliches Gemüt war hier am Schaffen, auch fehlt es dem Dichter nicht an Anschaulichkeit, die plastisch zu formen vermag; auch den Volksliedton weiß er oftmals glücklich zu treffen. Anerkennung verdient es ferner, daß Lincks Sprache sich von allen Stilkünsteleien und von jener unleidlichen Ueberzeichnung der Bilder freihält, in der viele moderne Lyriker eine Bereicherung ihrer Ausdrucksmittel ge⸗ funden zu haben vermeinen. Im ganzen lernt man in Lünck einen an⸗ Dichter dem man ein glückliches Gedelhen seines
alents wünschen möchte.
Einen weniger günstigen Eindruck macht eine neue Kriegsgedicht⸗
sammlung „Vom Stürmen, Sterben, Auferstehen“ von Rudolf Herzog (Verlag von Quelle und Mevyer in Leipzig; geb. 2 ℳ), obwohl in ihr mit größerem technischen Können ungleich größere Erlebnisse dichterisch zu gestalten versucht wurden. Die Dichtungen haben den Weltkrieg zum Vorwurf und sind meist aus persönlichen Erlebnissen oder unmittelbaren Eindrücken entstanden; aber trotz ihres gewichtigen Inhalts und der reichen und flüssigen Sprache üben nur wenige einen tieferen, nachhaltenden Ein⸗ druck aus. Der gewaltige Stoff erscheint mehr ãußerlich erfaßt als innerlich verarbeitet; die warme patriotische Begeiste⸗ rung, die aus dem Bändchen spricht, berührt zwar sehr angenehm, vermag die mangelnde künstlerische Vertiefung aber nicht zu ersetzen. Herzog hat sich als Romandichter einen in weiten Kreisen geachteten Namen erworben; seine lyrische Begabung ist vorwiegend formaler Natur, und die Formgewandtheit verleitet ihn zu einer Massen⸗ produktion, die ein Ausreifen und Vertiefen ausschließt.
— Einige im Verlag von F. A. Perthes in Gotha erschienene Kriegsbücher dürfen Anspruch auf besondere Beachtung erheben. Ste enthalten Sammlungen von aus dem Felde in die Heimat gesandten Briefen. Professor Dr. Philipp Witkop hat eine Auswahl von Kriegsbriefen deutscher Studenten (1 ℳ) veranstaltet, die nach Beendigung des Krieges als „dauerndes nationales Denkmall in wesentlich erweitertem Rahmen erscheinen soll; der Oberlehrer Dr. Willi Warstat⸗Altona hat unter dem Titel „Das Er⸗ lebnis unserer jungen Kriegsfreiwilligen“ eine Auswahl von Feldpostbriefen, Tagebuchaufzeichnungen, Gedichten und Schilderungen unserer jüngsten waffenfähigen Mannschaften gesammelt. Beide Herausgeber haben sich im wesentlichen an den Wortlaut der Auf⸗ zeichnungen gehalten und sich bemüht, Kriegsteilnehmer der ver⸗ schiedensten Temperamentsveranlagung und Darstellunasgabe zu Worte kommen zu lafsen. Niemand wird diese schlichten Büchlein ohne innere Ergriffenheit lesen, niemand sie aus der Hand legen, ohne sich in dem erhebenden Bewußtsein gestärkt zu fühlen, daß es um die deutsche Jugend gut steht. Daß der furchtbare Ernst des Kriegserlebnisses auf jugendliche Gemüter den tiefsten Eindruck machen mußte, ist selbstverständlich; aus allen diesen Aufzeichnungen spricht aber — nach der Charakterveranlagung mehr oder weniger vorherrschend — Begeisterung, glühende Vaterlands⸗ liebe, Unerschrockenheit, ein bewußtes Preisgeben des Lebens für höhere Güter und der Drang, sich mit dem gewaltigen Kriegs⸗ erlebnis innerlich auseinander zu setzen. So gehören diese Büchlein zu den wertvollsten literarischen Erscheinungen dieser großen Zeit: nicht als literarische Kunsterzeugnisse, obwohl mancher jugendliche Krieger eine G hervorragende Gabe, anschaulich zu schildern, verrät, aber als urkund- liche Beweise dafür, daß die deutsche Jugend der großen Schicksals⸗ stunde ihres Volkes wert und ihr gewachsen gewesen ist. Dieses Bewußt⸗ sein mildert die Trauer, die den Leser beschleicht, wenn er hinter so manchem Namen der Briefschreiber das Todeskreuz erblickt. — Auch die in demselben Verlag erschienenen Kriegsbriefe eipes Feld⸗ arztes der Armeen Hindenburg von Oberarzt Dr. P. Gerhard Plenz, in denen ein urwüchsiger Humor vielfach zutage tritt dürften
anteilnehmende Leser finden. 8
Kurze Anzeigen b“ neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗
straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Deutsche Geschichte für das deutsche Volk. Von Dr. ürbDen Ferrng. 152 S. 1 ℳ. — en Nietsche, der Immoralist und Antichrist. Von Dr. Julius Reiner. 1 ℳ Stuttgart, Franckhsche Verlagshandlung.
Kriegsernährung. Fleisch, oder Pflanzenkost? Justus Liebig 8 “ “ g Znr. ensetzung der Speisen un etränke. ra n u eteseanen 1e. r —8 Neuburger. 8 137 S. 1 ℳ. pzig, R. Voigtlän erlag.
üö im baverischen Hochgebirg. Von Arthur Achleitner. 4 ℳ. Berlin W. 35, Lüt brüder Paetel (Dr. Georg Paetel).
] fahrungsiätze der sozlalen Fürsor
1 . Hie hauptsächlichsten Lehr⸗ und Er⸗ und französisch wiedergegeben 8 8 s Uierrölten