1916 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

EZ11““

Deuntsche Verlustlisten. (S. 299. W. 413.) 7. Juli 1916.

3. Kompagnie. Alf, Lorenz Hausen bish. verwundet, vermißt.

Gefr. Adolf Feeß Giengen, verwundet. Nachtrieb, Gottlob Winterbach zuerst vermißt, dann ver⸗

ngemach, Michael Stammheim, Calw inf. Verw. gest. wundet (V. L. 69), tatsä lich vermißt.

b, Eugen Winnenden, Waiblingen leicht verwundet. Mattes, Franz Dürbheim bish. verwundet, vermißt.

id I, Otto München leicht verwundet, bei der Truppe. 6. Kompagnie. 3 38 e, vertanf Verw. gest. Renner, Josef Geislingen bish. verwundet, auch vermißt.

1 Bata r. 23. ü er, Robert Lüneburg, Hannover verletzt. 7. Kompagnie. . Armierungs⸗Bataillon N d, Josef Hohenrot, Künzelsau l. verw., b. d. Truppe. Utffz. Ernst (nicht Ernst dodwic nupfer Westerheim

3 9

1 Armierungs⸗Bataillon Nr. 22. ö 1. Kompagnie. . Schumann, Otto Zeulenroda leicht verwundet 8 5 1 2. Kompagnie. 1 Schm Ulbricht, Franz Kurt Zschopau, Flöha 31. 5. 16 inf. Unf. gest Hsch 8 . 3 n

8*

l s n a

8 2. Kompagnie. 8 11 F Bass 8 pagnie. 1 gestorben. (V. L. 91.) 8

Wolf, Stefan Boll, e. Lin. d. R. Otio Bäker Stuttgart gefallen. Hugger, Alfons (nicht Alfons Erhard), Wellendingen, gefallen.

Da Josef Gevelsberg⸗ 1u“ 84 schwer verwundet. Faßnacht. Karl . ““ leicht 8. Kompagnie.

ZeI Hsert gsgibatssor Bäban inis Unf. leict vert. Be0 zmdeee Golnmd enrecengen Meihincen 1. ere. Het, Christian (richt Cöristim Feücrich) Meßstetten Ffalle

Wisch Meißen, schwer verwundet. ““ 8 8 11. Kompagnie.

16“ 5 e 5. enee vdt B cF 4 8- Gottlob (nicht Goktl) Zumhof verwundet. Alwin Petzold Rammenau, Bautzen gefallen. S Waggemnon Ke eihechgn 88 eeen. s en. andmann, Hermann Neuferchau (nicht Nenferchau) verw. fwaan, 1 ““ 289 Sirac Pie. ae ie es Hlüderhansen, 1u“ Zu Verlustliste Nr. 64.

t w 5 8 3 ahn, Wilh õrach lei⸗ 8 8 güesrte e. 8 5 8 Ehmer, Gottfried Calw gefallen. 4 Füsilier⸗Regiment 58 öüö Mergentheim.

er, Georg Plankstadt, Mannheim gefallen. ler, Goktfried Ohlsbach, Offenburg gefallen. vveeypronbe 8

* H Mauser, Reinhold (nicht Richard) Pörsdorf verwundet. 8. Kompagnie.

Kurt Deuben, Dresden⸗A. gefallen. 1

28 Gengenbach, Offenburg ern. verw., schw. Utffz. Friedrich Zirn Ravensburg schwer verwundet.

Legler Schent bac Rciralnes— schwer Gefr. Christian Pantle Hof und Lembach, Marbach I. verw. 141416““*“ Fromn erz, Friedrich enas 61 hi.. 8 5 7. 8 8 ee Heidecker, Ernst lanss tI 8 8. 8 „Fri 3 zehen⸗ 9 t. Offenburg, Baden leicht verwundet. Utffz. Goorg Kreuzberger Tuttlingen verl. (Nachtr. 1 1 V u“.“

Märtin i geni⸗ 1 v bges 92 er ee. b 8 58 p n ger E Fefellen Kurz, Wilhelm (nicht Karl Wilhelm), Engelhardshausen, gefallen,

S Schönefeld⸗Anbau, Leipzig leicht verwundet. Essig, Ernst Böblingen lei⸗ rwundet. 8 vomp 1u“ b Fen⸗ U g8 1“ vpcagchr verwundet. Dorn, Max Mitterfels, Bayern verletzt. Nachtr. gem.) Litterer, Johann (skticht Christian) Heinsheim (nicht Heims⸗

* 2 4 Anzeigenpreis sur den Ranm einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigern Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

F. ereerceeregsghSseöcle kesgs iga9, M —₰

11. Kompagnie. S 8 2.-

Berlin, Sonnabend, den 8. Juli, Abends

ießner, Kurt Dresden⸗A. schwer verwundet. 8. Tomp dgn ü6s .“ heim) verwundet. 3 6. Kompagnie. Gefr. Rudol ein Stuttgart leicht verwundet. 8 Schönfeld, Wilhelm Berlin infolge Unfalls leicht verletzt. Lillich, Karl Eßlingen schwer verwundet. 8 Zu 8g 1 Lange, Max Augustus urß, Flähafen, Schüle, Richard Schw. Gmünd leicht verwundet. egiment Nr. 8 Lindner, Otto Dresden⸗Pieschen infolge Unfa icht verl. 9. Kompagnie, 88 Kompagnie. Berichtigung früherer Angaben. 8 aier, Wilhelm Hof und Lembach, Marbach gefallen. Sch warz, Christian Grunbach (nicht Oberrot) verwundet. Ordensverleihungen 81 8 ““ eutsches Reich.

5. Kompagnie. 8 leicher, H Nördlingen, Bayern gefallen. Reitsam, Joseph Schäfstall bish. vermißt, in Gefgsch. Blümle, Michael ““ schw. verw. eö1A“ gekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916 1 8 Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916. 21. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 681) und vom 27. Januar „sind durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht nach Bekanntmachung über Rübensaft. 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 65) mit den sich aus den folgenden Be⸗ Abs. 1 insoweit zu befreien“; ferner ist anstatt „die Hälfte“ zu setzen:

6. Kompagnie. Utffz. Hans Häußler Mann eim leicht verwundet. Kompagn fasch G. Klöpfer, Friedrich Aichelbach, Backnang leicht verwundet. rhardt, Aloifius (nicht Eherhard, Alois) Ermm Zekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über die Er⸗ stimnmungen ergebenden Aenderungen: „vier Zehntel“. 1. Im § 2 Abs. 1 wird anstatt §§ 3 bis gesetzt: „§§ 3 10. § 12 erhält folgenden Absatz 2:

Kaubisch, Paul, Grumbach, bish. vermißt, in Ge - 8 Lüb⸗ leicht det Eberh. har 1

8 e, Louis, Niederschöna, bish. vermißt, in Gefgsch. (V. L. 246. Kehrer, Jakob Kusterdingen, übingen leicht verwundet. 8 gefallen. (V. L. 336.) 1 ; 8 v7 . 8 8

Sch 1“ Albert 88 Rosenhain, Löbau (nicht Meißen) bish. Mößner, Karl Feuerbach, Stuttgart inf. Verwundung gest. Zu Vertuftlite Nr. 27 Sh 111““ 8 ““ bis 1 3 fehns Feiaa He felg - „Hat der Unternehmer Gerste zu Saatzwecken erworben, so ag ee Nok. tro 655 9P 1 „Werden beschlagnahmte Vorräte mst Zustimmung des Kom⸗ erhöht sich die von i Ij o eg

Bekanntmachung, betreffend Beförderung von Gütern zwischen munalverbandes in den Bezirk eines anderen Feemdchalverbandes 3 8 13 b ahs sern, I. Mechendei ichen:

vermißt, in Gefgsch. (V. L. 246.) 12. Kompagnie. Essc egs Batalllon Nr. 25 Lin. d. L. Karl Wagner I1 Tübingen schwer verwundet. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. tmo Güte M“ 8 10. Kompagnie. ausländischen Häfen durch deutsche Kauffahrteischiffe. ebracht, so tritt dieser mit der Ankunft der Gerste in seinem Bezirke „sie wird mit der Aussonderung von der Beschlagnahme frei“.

Inhalt des amtlichen Teiles: Artikel 1 9 18 3 wird im Abs. 1 8 8 : 8 85 G 8 88⸗ 1n 1* geasel.- 8 anstatt die Hälfte“ gesetzt: „sechs orschriften der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Im Abs. 3 ist anstatt „können im Falle nachgewiesenen Bedürf⸗ Jahre 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 384) nebst den nisses durch den Kommunalverband * der seensaen,n vns Verordnungen über die Abänderung der genannten Verordnung vom Abs. 1 insoweit befreit werden“ zu setzen:

Zu Verlustliste Nr. 75.

Trinks, Karl Chemnitz infolge

3. Kompagnie. aul Gautzsch, Leipzig infolge Unfalls verletzt. Johann Seibelsdorf, Bayern infolge Un⸗ falls leicht verletzt, bei der Truppe. Kompagnie. P Unfalls schwer verletzt. H.

Pflügel, Josef Lauingen, Dillingen leicht verwundet. Veit, Max Hohenberg, Ellwangen leicht verwundet. Lauser, Karl Wimsheim, Leonberg schwer verwundet. Mayer, Gustav. Neckartenzlingen, Nürtingen leicht verw. Blind, Wilhelm Sindringen, Oehringen leicht verwundet. fau, Georg Wurzach, Leutkirch leicht verwundet.

ofer, Johann Lombach, Freudenstadt verletzt, b. d. Truppe.

6. Armierungs⸗Bataillon Nr. 85. 1. Kompagnie. 1, Richard Oschatz verwundet.

Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.

5. Eskadron. Utffz. Karl Maisenbacher Pforzheim gefallen.

aul Großrügeln, Oschatz verwundet. Leipzig verwundet. Reppen, Oschatz verwundet. 8 ohann Maßwitz (2), Strehlen in 1 Us leicht verletzt, bei p ürichen, Hans Dresden infolge Unfalls leicht 2. Kompagnie. Karl Röder Leipzig⸗Reudnitz inf. Unf. I. verl., b. d. Tr. el II, Kurt Bad Elster, Oelsnitz leicht perw., b. d. Tr. Breslau leicht verwundet, bei der Truppe. Eutrich, Bautzen leicht verwundet, b. d. Tr. es Elsterwerda, Liebenwerda leicht Dippoldiswalde gefallen.

randwein, Karl Vogelmann, Wilhelm Ammertsweiler, Weinsberg verletzt,

sch, Gustav rm 1, Ernst furth, Johann ormann, Kurt Kreischa, ack, Wilhelm Lüneburg gefallen. teinbrich, H Rose, Otto Falkenstein, Schnabel, Ma

Leutmannsdorf, Schweidnitz gefallen. Auerbach schwer verwundet. Schönbrunn, Oelsnitz

ermann

chwer verwundet.

Feldartillerie⸗Negiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Battexie.

bei der Truppe.

5. Batterie. 1G Keller, Karl Rosenfeld, Sulz leicht verw., b. d. Een Schradt, Wilhelm Böttingen, Neckarsulm I. verw., b. d. Tr. Wießmüller, Erich Sommerfeld, Riederlausitz I. verw.

6. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie.

Gefr. Lorenz Breiner Illerrieden, Laupheim leicht verw. Herb, Johannes Geislingen⸗Altenstadt vermißt.

Müller, Otto Mehderitzsch, Torgau infolge Verw. gest. Kestel, Karl 8 Neckarsulm verletzt, b. d. Truppe. Finkbeiner, Karl, Schorrental, Freudenstadt, inf. Verw. gest. Schmid, Christian Plattenhardt, Stuttgart verw., b. d. Tr.

Frankenhausen, Zwickau leicht verw. Kurt Freiberg leicht verwundet.

Hermann Cunsdorf, Plauen leicht verw., b. d. Tr. Heiersdorf, Rochlitz erneut leicht verw.

ngermann, Meutzner,

ietrich, Wilhelm

Gefr. Wilhelm Köni NColte, Karl Kretzschmar, Arthur Leipzig inf. 2. Komp Gündel, Arthur Zwickau 4. Kom p

Georgi II, Louis Elterlein, Krankheit in einem Feldlaz. gestorben.

8. Armierungs⸗Bataillon Nr. 132.

1. Kompagnie. Erfurt leicht verwundet.

da, Hessen⸗Nassau inf. Unf. leicht verl.

f. Unfalls schwer verl. wer verwundet und gestorben. 12. 5. 16 infolge

(Schluß von Seite 13254.) Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 26.

Hptm. Karl Kitzinger Neu Ulm leicht verwundet. tn. d. R. Moritz Wolpert Rommelsbach, Tübingen I. v. Vzfeldw. Reinhold Nübel Nürtingen gefallen. Utffz. Richard Röckle Stuttgart schwer verwundet. Gefr. Franz Wronowski Allenstein l. verw., b. d. Truppe. Gefr. Karl Vollmer Schönenberg, Maulbronn schwer verw. Gerne, Karl Stuttgart⸗Gaisburg schwer verwundet. Grözinger, Matthias Bergerhausen, Biberach gefallen. Harr Albert Mühlacker, Maulbronn leicht verwundet. ohrmann, Georg Kuchen, Geislingen leicht verwundet. Frickinger, August Lautenbach, Crailsheim inf. Verw. gest. Raith, Adolf Deggingen, Geislingen leicht perwundet. Tritschler, Joseph Ebnat, Neresheim gefallen. Blickle, Konrad Tailfingen, Balingen schwer verwundet. Pferd, Josef Wechsetsweiler, Ravensburg l. verw., b. d. Tr. Sauer, Paul Reutlingen⸗Betzingen schwer verwundet. Urban, Jakob Bermaringen, Blaubeuren schwer verwundet. Würthner, Christian Schwenningen, Rottweil schw. verw. Beck, Gottlob Mittelstadt, Urach leicht verwundet, b. d. Tr. Sperle, Karl Crailsheim leicht verwundet.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 302. Utffz. Jakob Kircheis Worms schwer verwundet.

Faißt (nicht Faist), Hermann, Waldmössingen, gefallen. (V. L.

Zu Verlustliste Nr. 93. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Schwarz, Christian Grunbach vermißt. Zu Verlustliste Nr. 98. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

6. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kellner, Hans Erfurt vermißt, u. die hierzu in V. L. 327 ergang. Berichtigung.

Zu Verlustliste Nr. 99. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

4. K Grieb, Robert (nicht Gottl. Rob.) Sindelfingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 100. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 8. Kompagnie. 1..“ Bockhoff, Albrecht Siegen a. Sieg bish. in Gefgsch. (V. L. 273), vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 104.

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie. G6

Marbach, Rudolf Happenbach bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 107. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie. Schaudt, Wilhelm (nicht Wilh. Christian) Bitz gefallen. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Karl Renz Kirchberg bish. schwer verwundet, vermißf.

Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

7. Kompagnie. Binder, Gotthold Gebersheim bish. vermißt, gefallen

Zu Verlustliste Nr. 123. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 2. Kompagnie. 2 Kochendörfer, Friehäich (nicht Jakob Friedrich) Altenmünster gefallen.

Berichtigungen zur Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futiermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels und zur Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten. 8

b XX“

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1916.

Mitteilung, betreffend Herausgabe eines neuen nautischen Jahrbuchs für 1918.

Beschluß, betreffend Ausbürgerungen, und Liste 5 der im Aus⸗ land sich aufhaltenden wehrpflichtigen Personen, die der elsaß⸗ lothringischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden sind.

Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 152 und 153 des Reichs⸗Gesetzblatts. .

Erneums. Charat e t Stanbeberhöhungen und sonstige Versonalverünberungen.

In der Woche vom 25. Juni bis 1. Juli d. J. zu Kriegs⸗ wohlfahrtszwecken genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen sowie abgelaufene oder er⸗ loschene Erlaubniserteilungen.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Steuersekretär a. D., Rechnungsrat Wüsthoff in Gumbinnen und dem Rentner und Stadtrat Schoenheinz in Erfurt den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichtsrat a. D., Geheimen Justtzrat Neumann⸗ Hartmann in Elbing den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem städtischen Polizeikommissar a. D. Berger in Gleiwitz, dem Apotheker Erpenbeck in Haselünne, Kreis Meppen, und dem Lehrer a. D. Kaffka in Rastenburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer und Küster Westram in Gardelegen und dem Lehrer Höhn in Liegnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Oberbahnassistenten a. D. Zornow in Berlin⸗ Pankow und dem Zolleinnehmer a. D. Erban in Zoppot das Verdienstkreuz in Gold,

dem Bureaudiener a. D. Schmetz in Aachen, dem Fabrik⸗

insichtlich der Rechte aus der Beschlagnahme an die Stelle des bis⸗ herigen Kommunalverbandes.

Der Besitzer der zu versendenden Vorräte hat die Ortsänderung unter Angabe der Menge beiden Kommunalverbänden binnen 3 Tagen anzuzeigen.“

2. § 3 erhält folgende Fassung:

„Der Besitzer beschlognahmter Vozräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, , die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Er ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde ver⸗ pflichtet, auszudreschen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können über Zett und Ort des Ausdreschens Uhs über Anzeige und Festsetzung des Druschergebnisses Bestimmungen erlassen.

Soweit eine Lieferungspflicht nach § 11 besteht, kann der Besitzer von beschlagnahmter Gerste die Gerste, sobald sie ausgedroschen ist, dem Kommunalverbande, zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist, jederzeit zur Verfügung stellen. Der Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß sie gemäß den Vorschriften dieser Verordnung binnen drei Wochen abgenommen wird.“ 8

3. Im § 6 Abs. 1, wird anstatt „die Hälfte“ gesetzt: „vier

1 Zehntel“. Ferner erhält Abs. 1 folgenden Zusatz:

„Sowest sie für ihren landwirtschaftlichen Betrieb Grütze, Graupen oder Gerstenmehl herstellen oder berstellen lassen wollen, darf diese Herstellung nur auf Grund von Mahlkarten erfolgen, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbei⸗ tung freigegebene Menge angeben müssen. Die Mühlen dürfen Gerste nur gegen Aushändigung der Mahltarte zur Verarbeitung annehmen oder verarbeiten.“ 3

4. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

. Unternehmer landwirtschaftticher Betriebe dürfen ferner, wenn ihnen ein Kontingent 20 Abs. 1) gegeben ist, ihre gesamten Vor⸗ räte im eigenen Betriebe verarbeiten, insoweit dabei das Kontingent nicht überschritten wird.“

5. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren Vorräten

a) Gerste an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder die von dieser Stelle bezeichneten Stellen unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels,

b) Gerste für Betriebe mit Kontingent auf Gerstenbezugsschein

20 Abf. 4) liefern.“

6. Hinter § 7 wird folgender § 7 a eingefügt:

„Die Veräußerung und der Erwerb von Sommergerste zu Saat⸗ zwecken ist bis auf weiteres untersagt. Der Reichskanzler kann dies Verbot aufheben und die näberen Bestimmungen über den Verkehr mit Gerste zu Saatzwecken erlassen.

Wintergerste darf zu Saatzwecken nur nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Vorschriften veräußert und erworben werden:

a) Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung ist nur gegen Saatkarten erlaubt. Die Saatkarte wird auf An⸗

8

Im § 13 Abs. 2 wird anstatt „Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung“ gesetzt: nach § 7 Abs la bestimmten Stelle“.

12. Hinter § 13 wird folgender § 13a eingefügt:

„Erwerber von Gerste haben die Mengen, die sie nicht zu dem Zwecke verwenden können, zu dem sie sie erworben haben, auf Ver⸗ langen an den Kommunalverband, für den sie beschlagnahmt sind, käuflich zu liefern Die Vorschriften in den §§ 13 bis 17 finden ent⸗ spreche de Anwendung”“

13. Im § 16 ist hinter:

„Der Besitzer hat“ einzufügen: „vorbehaltlich der Vorschrift im § 3 Abs. 3.“

14. § 19 erhält folgende Fassung:

„Die Kommunalverbände haben auf Grund der Ernteflächen.

erhebung nach der Verordnung vom 18 Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 383) und der Vorschätzung der Ernte nach der Wchaas v treffend die Erntevorschätzungen im Jahre 1916, vom 21. Juri 1916

(Reichs.Gesetzbl. S. 547) bis zum 1. August 1916 der Reichs⸗

futtermittelstelle anzugeben, wie groß die Gerstenernte ihres Bezirkes zu schätzen ist.

Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, welche Ver⸗ änderungen sich gegenüber der Vorschätzung nech Abs 1 auf Grund des Erdrusches erg⸗ben. Diese Neränderungen sind bei der monat lichen Anzeige 26) zu berücksichtigen.“

15. § 20 erhält folgende Fassung:

„Der Reichskanzler oder die von ihm bestimmte Stelle setzt fest, welche Betriebe Gerste verarbeiten oder verarbeiten lassen rürsen und in welch⸗r Menge (Kontingent), und trifft die zur Durchführung und Ueberwachung erforderlichen Anordnungen. Das Kontingent wird für die Zett bis 30. September 1917 feitgesetzt.

Für die der Gerstenkontingente der Bierbrauereien sind die für sie festgesetzten Malzkontingente maßgebend. Das Um⸗ rechnungsverhältnis von Malz in Gerste bestimmt der Reichskan⸗ler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle. Für die im zweiten oder dritten Vierteljahr 1916 etwa ersparten Malzkontingentmengen werden Gerstenkontingente nicht gewährt.

oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle setzt erner fe a) wieviel Gerste jeder Kommunalverband zu liefern hat. Dabei ist zu berücksichtgen, daß ihm vier Zehntel seines Ernteergebnisses zu belassen sind; es können Fristen für die Lieferung festgesetzt werden; b) in welcher Weise die zur Verfügung stehende Gerste an die nach § 7 Abs. 12a bestimmte Stelle, die Heeresverwaltungen, die Marineverwultung, Landesfuttermittelstellen, Kommunal⸗ verbände und Betriebe mit Kontingent zu verteilen oder wie sie sonst zu verwenden ist. „Der Reichekanzler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle kann für den Ankauf der den Betrieben nach Abs. 1 zur Verarbeitung zu⸗ geteilten Gerste Bezugsscheine 7 Abs. 1 unter b) ausstellen und trifft die näheren Bestimmungen über den Ankauf der Gerste und die Ausgabe der Bezugsscheme. Den Graupenmühlen, den Betrieben, die Gersten⸗ oder Malz⸗

trag dessen, der Getreide zu Saatzwecken erwerben will, kaffee, Preßhefe oder Malzextrakt herstellen, sowie den Mumme⸗ von dem Kommunalverband ausgestellt, in dessen Bezirk brauereien wird ihr Bedarf, soweit sie ihn nicht durch freihändigen die Aussaat erfolgen soll, bei Händlern von dem Kommunal- Ankauf (Abs. 4) decken, von der Reichefuttermittelstelle durch die nach verband, in dessen Bezirk der Händler seine gewerbliche § 7 Abs. 1a bestimmte Stelle überwiesen. Der Reichskanzler kann Niederlassung hat. Der Kommunalverband kann die Aus⸗ bestimmen, daß in gleicher Weise Gerste auch an andere Stellen über⸗ stellung der Karten an andere Stellen übertragen. wiesen wird.“ )) Der im § 2 vorgeschriebenen Zustimmung des Kommunal⸗ 16. § 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

verbandes zur Veräußerung und Lieferung bedarf es nicht, „Aus dem Beziek eines Kommuna verbandes darf Gerste nur soweit Unternehmer anerkannter Saatgutwirischaften selbst. entfernt werden, wenn sie an die nach § 7 Abs. 18 bestimmte Stelle gezogene Saatgerste veräußern, sowte für die Veräußerung oder die von ihr bezeichneten Stellen oder zu Saatzwecken 7 a) und Lieferung durch zugelassene Händler. Unternehmer oder an Betriebe mit Kontingent 20 Abs. 1) gettefert werden soll.“ anderer landwirtschaftlicher Betriebe, die sich nachweislich in Ferner ist im § 22 unter Abs. 2 hinter die Enffernung“ einzu⸗

Stab, I. Bataillon. oos, Georg Dettingen, Heidenheim infolge Krankh. gest. Adolf Haidorfer Bretzfeld ů isele, Eugen Unterensingen, Nürtingen leicht verwundet.

undung gestorben.

Müster Hen Fäben dem Eisenbahnhilfsladeschaffner

Faggeaxhie 1 Fzahhr MNe eiß in agdeburg, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ LSanitäts⸗Kompagnie Nr. BZ. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. oberputzer Krauf e 88 dem vebeseh Cisechsenbahfme Girer Regner, Alois, Kranktr., Unterdeufstetten, Crailsheim, gefallen. 8 .42. Kompagnie.. 1 beide in Berlin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens / Schell, Friedrich, Kranktr. Lienzingen, Maulbronn I. verw. Claß, Wilhelm (nicht Wilhelm Friedrich) Böhringen gefallen. de früheren Gemeinbevorsteger Jenf 2 2. Kolbnitz

Zerichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 130. Kreis Jauer, dem Zollaufseher a. D. Hansen in Preetz,

1 Kreis Plön, dem Polizeis t D üller i 2 Grenadier⸗ Nr. 119, Stuttgart. d. zeisergeanten a. D. Müller in Lummer⸗ 85 1 86 da. ““ 88 Stutts schied, Landkreis Saarbrücken, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. 2 82 2 *

Barndt und dem bisheri Ei 8 de g 2h Bet ind gen Eisenbahnmaschinenputzer Herrmann (nicht Hermann), Ernst Reutlingen⸗Betzingen Küther, beide in Berlin, dem bisherigen Eisenbahnvortischler

Zu Verlustliste Nr. 129..

1 1. Kompagnie. Keck, Jakob Herbrechtingen, Heidenheim d 3 Julius Heilbronn leicht verwundet.

1 2. Kompagnie.

Häberle, Georg Westgartshausen, Crailsheim schw. verw.

3. Kompagnie. 8 Eppler, Eugen Balingen leicht verwundet.

Gefr. Johann Schmid

Bais

8 8

4. Kompagnie. ; t Westgartshausen, Cwoilsheim schw. v. 5. Kompagnie. nziskus Mayr Mittelstetten, Bruck l⸗ v., b. d. Tr. Lampoldshausen, Neckarsulm perletzt. Georg Gomadingen, Münsingen verletz 7. Kompagnie. Merk, Eduard Waldsee leicht verwundet, b. d. Truppe. 1 e, Josef Zimmern, Gmünd leicht verwundet, b. d. Tr. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Gefr. Karl Currle Rotenberg, Cannstatt gefallen.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. arbach verl. (Nachtr. gem.)

sch gefallen.

heim leicht verwundet. Ohmden, Kirchheim verwundet. ßlingen schwer verwundet.

1. Kompa Huber, Karl Erdmannhausen,

Neuhausen, 2. Kompagnie.

verwundet.

Weidenstetten, Ulm schwer verwundet.

Knittel, Robert Möttlangen, Calw, verl.,

Maier, Karl Oggenhausen ish. verwundet, vermißt. 6. Komhagnte. 8 Tränkle, Josef Arnegg bish. verwundet, vermißt.

10. Kompagnie. Ernle, Xaver Eichenberg bish. verwundet, vermißt.

11. Kompagnie. Broß, Ferdinand Schramberg bish. verwundet, vermißt. Bulling, Josef Sünttsnih s bish. verwundet, vermißt. Geiger, Gottlieb, Horn. Hagel, Alois Sauggart bish. verwundet, vermißt.

12. Kompagnie. 8 Banzhaf, Georg Gerstetten bish. verwundet, vermißt. Mayer, Alois Weißenhorn bish. verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1. Kompagnie.

1

eichenbach bish. verw., vermißt. Mayr (V. L. 306), Josef Röttingen bish. verwundet, vermißt.

Beseldg Johannes Thränert Wurzen bish. verw., vermißt. Gefr. Eduard Zimmermann Geislingen zuerst vermißt,

vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 140. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 7. Kompagnie. 1 Gefr. Karl Haas Weilheim bish. verwundet, vermißt. Meck, Alfred Mergelstetten bish. vexwundet, bermißt. Schenk, Taver Unterkirchberg bish. verwundet, vermißt. Basler, Bernhard (V. L. 382) Hermaringen bish. ver⸗ wundet, vermißt. 8

Zu Verlustliste Nr. 277. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. Maschinengewehr⸗Zug. Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: Utffz.⸗Karl Maißenbacher Pforzheim gefallen.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗A Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

g dann verwundet (V. L. 69), tatsächlich vermißt.

Trenkler in Charlottenburg, dem Fabrikpförtner Mertens in Hehlrath, Landkreis Aachen, dem bisherigen Fabrikmeister Laum en, dem Nadler Büttgens und dem Nadelarbeiter Buchholz, sämtlich in Aachen, dem Fabrikmeister Bungen⸗ berg, dem Maschinenschlosser Thur, den Maschinenwärtern Keuer und Rosenstein, sämtlich in Hellenthal, Kreis Schleiden, dem Fabrikmeister Merkens in Langerwehe, Kreis Düren, den Fabrikarbeitern Boltersdorf in Boich, Bonn⸗ in Jakobwüllesheim, Heidbüchel in Bergheim, Gemeinde

Winden, sämtlich im genannten Kreise, Effertz und Meurer in Düren das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Elsner in Berlin⸗

Lichtenberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verxleihen.

1

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Vom 6. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) solgende Verordnung erlassen: 1

den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkaufe von Saat⸗

gerste befaßt haben, kann der die Ge⸗

nehmigung zur Veräußerung und Lieferung selbstgezogener Saatgerste zu Saatzwecken allgemein erteilen.

c) Wer mit nicht selbstgebauter Wintergerste zu Saatzwecken

handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichsfutter⸗

1 mittelstelle oder die von ihr bezeichneten Stellen.

Der Reichekanzler erläßt die näheren Bestimmungen über die Saatkarten sowie über den Verkehr mit Wintergerste zu Saatzwecken. Er bestimmt, welche Wirtschaften als anerkannte Saatgutwirtschaften anzusehen sind.“

7. § 8 erhält folgende Fassung:

„Die Beschlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentums⸗ erwerbe ducch die nach § 7 Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr bezeichneten Stellen oder den Kommunalverband, für den beschlag⸗ nahmt ist, mit der Enteignung oder mit einer nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassenen Verwendung.“

8. Im § 10 wird unter Nr. 1 hiuter „verarbeitet“ eingefügt;

2„, zur Verarbeitung annimmt, verarbeiten läßt“.

Die Nr. 5 erhält die Nr. 7; es werden folgende neue Nrn. 5 und 6 eingefügt: .8

„5. wer Gersle zu Saatzwecken verkauft oder kauft, wenn er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie nicht zu Saatzwecken bestimmt ist;

6. wer den Vorschriften im § a oder den vom Reichskanzler auf Grund des § 7a Abs. 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt; S

fügen: „vorbehaltlich der Vorschriften im § 7 a“; hiater aus wichtigen Gründen versagen“ wird eingesügt: „Als wichtiger Geund gilt nicht schon die Tarsache, daß bereits sechs Zehntel der Gerstenernte aus dem Bezirk entfernt sind.“

17. § 23 erhält folgende Fassung:

„Jeder Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß die nach § 20 Abs. 3 2 festgesetzten Mengen innerhalb der etwa bestimmten Frist der nach § 7 Abs. 1 a bestimmten Stelle zur Verfügung gemellt werden. Liefert ein Kommunalverband die festgesetzten Mengen inner⸗ halb der etwa bestimmten Frist nicht oder nicht vollständig ad, so kann die Stelle die fehlenden Mengen, nötigenfahs im Wege der Enteignung, in seinem Bezirk erwerben.

Der Kommunalverband kann verlangen, daß die Selle größere Mengen und früher abnimmt. Das Verlangen maß ihr spätestend zwei Wochen vor dem beantragten Abnahmetermine zugehen.“

18. § 24 erbält folgenden Abs. 2

„Die abzuliesernden Mengen eshöhen sich um die Mengen vem Gerste, die aus anderen Kommuralverdänden zu SBaatzwecken 7 a) eingeführt werden.“

19. Im § 25 ist anstatt „die Hälfte“ „echs Zehntel“ und ansftatt „ZentralFelle zur Beschaffung der Heer everpflegung“ zu setzen „vach § 7 Abs. l a bestimmten Stelllen.

20. Im § 26 werden die Werte erstmalt bis zum 5. August 1915 gestrichen. G

21. § 27 erdält folgende Fassung 8

„J der Bet ieb mit Konkinagent 20 Abs. 1) darf img Mabhahaa seined Kontingents Gerste verarbeiten und verarkeiten baißen. Win