EZ11““
Deuntsche Verlustlisten. (S. 299. — W. 413.) 7. Juli 1916.
3. Kompagnie. Alf, Lorenz — Hausen — bish. verwundet, vermißt.
Gefr. Adolf Feeß — Giengen, — verwundet. Nachtrieb, Gottlob — Winterbach — zuerst vermißt, dann ver⸗
ngemach, Michael — Stammheim, Calw — inf. Verw. gest. wundet (V. L. 69), tatsä lich vermißt.
b, Eugen — Winnenden, Waiblingen — leicht verwundet. Mattes, Franz — Dürbheim — bish. verwundet, vermißt.
id I, Otto — München — leicht verwundet, bei der Truppe. 6. Kompagnie. 3 38 e, “ — “ vertanf Verw. gest. Renner, Josef — Geislingen — bish. verwundet, auch vermißt.
1 Bata r. 23. ü er, Robert — Lüneburg, Hannover — verletzt. 7. Kompagnie. . Armierungs⸗Bataillon N d, Josef — Hohenrot, Künzelsau — l. verw., b. d. Truppe. Utffz. Ernst (nicht Ernst dodwic nupfer — Westerheim —
3 9
1 Armierungs⸗Bataillon Nr. 22. ö 1. Kompagnie. . Schumann, Otto — Zeulenroda — leicht verwundet 8 5 1 2. Kompagnie. 1 Schm Ulbricht, Franz Kurt — Zschopau, Flöha — 31. 5. 16 inf. Unf. gest Hsch 8 Eö . 3 n
8*
l s n a
8 “ 2. Kompagnie. 8 11 — F Bass 8 pagnie. 1 gestorben. (V. L. 91.) 8
Wolf, Stefan — Boll, e. Lin. d. R. Otio Bäker — Stuttgart — gefallen. Hugger, Alfons (nicht Alfons Erhard), Wellendingen, gefallen.
Da Josef — Gevelsberg⸗ 1u“ 84 schwer verwundet. Faßnacht. Karl . ““ — leicht 8. Kompagnie.
ZeI Hsert gsgibatssor Bäban — inis Unf. leict vert. Be0 zmdeee Golnmd enrecengen Meihincen — 1. ere. Het, Christian (richt Cöristim Feücrich) — Meßstetten — Ffalle
Wisch — Meißen, — schwer verwundet. ““ 8 “ “ 8 11. Kompagnie.
16“ 5 “ “ e 5. enee vdt B cF 4 8- Gottlob (nicht Goktl) — Zumhof — verwundet. Alwin Petzold — Rammenau, Bautzen — gefallen. S Waggemnon Ke “ eihechgn 88 eeen. s en. andmann, Hermann — Neuferchau (nicht Nenferchau) — verw. fwaan, 1 ““ 289 Sirac Pie. ae ie es Hlüderhansen, 1u“ Zu Verlustliste Nr. 64.
t w 5 8 3 ahn, Wilh — õrach — lei⸗ 8 8 güesrte e. 8 5 8 Ehmer, Gottfried — Calw — gefallen. 4 Füsilier⸗Regiment 58 öüö Mergentheim.
er, Georg — Plankstadt, Mannheim — gefallen. ler, Goktfried — Ohlsbach, Offenburg — gefallen. vveeypronbe 8
* H Mauser, Reinhold (nicht Richard) — Pörsdorf — verwundet. 8. Kompagnie.
Kurt — Deuben, Dresden⸗A. — gefallen. “ 1
28 — Gengenbach, Offenburg — ern. verw., schw. Utffz. Friedrich Zirn — Ravensburg — schwer verwundet.
Legler “ Schent bac Rciralnes— schwer “ Gefr. Christian Pantle — Hof und Lembach, Marbach — I. verw. 141416““*“ Fromn erz, Friedrich — enas 61 — hi.. 8 5 7. 8 8 ee “ Heidecker, Ernst lanss tI 8 8. 8 „Fri 3 zehen⸗ 9 t. — Offenburg, Baden — leicht verwundet. Utffz. Goorg Kreuzberger — Tuttlingen — verl. (Nachtr. 1 1 V u“.“
Märtin i geni⸗ 1 lä v bges 92 er ee. b 8 58 p n ger E Fefellen Kurz, Wilhelm (nicht Karl Wilhelm), Engelhardshausen, gefallen,
S — Schönefeld⸗Anbau, Leipzig — leicht verwundet. Essig, Ernst — Böblingen — lei⸗ rwundet. 8 vomp 1u“ b Fen⸗ U g8 1“ Sö vpcagchr verwundet. Dorn, Max — Mitterfels, Bayern — verletzt. Nachtr. gem.) Litterer, Johann (skticht Christian) — Heinsheim (nicht Heims⸗
* 2 4 Anzeigenpreis sur den Ranm einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigern Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
F. ereerceeregsghSseöcle kesgs iga9, — “ M —₰
11. Kompagnie. S “ 8 2.- “
Berlin, Sonnabend, den 8. Juli, Abends
ießner, Kurt — Dresden⸗A. — schwer verwundet. 8. Tomp dgn ü6s .“ heim) — verwundet. 3 6. Kompagnie. Gefr. Rudol ein — Stuttgart — leicht verwundet. — 8 Schönfeld, Wilhelm — Berlin — infolge Unfalls leicht verletzt. Lillich, Karl — Eßlingen — schwer verwundet. 8 Zu “ 8g 1 Lange, Max — Augustus urß, Flähafen, Schüle, Richard — Schw. Gmünd — leicht verwundet. egiment Nr. 8 Lindner, Otto — Dresden⸗Pieschen — infolge Unfa icht verl. 9. Kompagnie, 88 Kompagnie. Berichtigung früherer Angaben. 8 aier, Wilhelm — Hof und Lembach, Marbach — gefallen. Sch warz, Christian — Grunbach (nicht Oberrot) — verwundet. Ordensverleihungen 81 8 ““ eutsches Reich.
5. Kompagnie. 8 leicher, H — Nördlingen, Bayern — gefallen. — Reitsam, Joseph — Schäfstall — bish. vermißt, in Gefgsch. Blümle, Michael ““ — schw. verw. eö1A“ gekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916 ’ 1 8 Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916. 21. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 681) und vom 27. Januar „sind durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht nach Bekanntmachung über Rübensaft. 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 65) mit den sich aus den folgenden Be⸗ Abs. 1 insoweit zu befreien“; ferner ist anstatt „die Hälfte“ zu setzen:
6. Kompagnie. Utffz. Hans Häußler — Mann eim — leicht verwundet. Kompagn fasch G. Klöpfer, Friedrich — Aichelbach, Backnang — leicht verwundet. rhardt, Aloifius (nicht Eherhard, Alois) — Ermm Zekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über die Er⸗ stimnmungen ergebenden Aenderungen: „vier Zehntel“. 1. Im § 2 Abs. 1 wird anstatt §§ 3 bis 7˙ gesetzt: „§§ 3 10. § 12 erhält folgenden Absatz 2:
Kaubisch, Paul, Grumbach, bish. vermißt, in Ge - 8 Lüb⸗ leicht det Eberh. har 1
8 e, Louis, Niederschöna, bish. vermißt, in Gefgsch. (V. L. 246. Kehrer, Jakob — Kusterdingen, übingen — leicht verwundet. 8 gefallen. (V. L. 336.) 1 ; 8 v7 . 8 8
Sch 1“ Albert 88 Rosenhain, Löbau (nicht Meißen) — bish. Mößner, Karl — Feuerbach, Stuttgart — inf. Verwundung gest. Zu Vertuftlite Nr. 27 Sh 111““ 8 ““ bis 1 3 fehns Feiaa He felg - „Hat der Unternehmer Gerste zu Saatzwecken erworben, so ag ee Nok. tro 655 9P 1 „Werden beschlagnahmte Vorräte mst Zustimmung des Kom⸗ erhöht sich die von i Ij o eg
Bekanntmachung, betreffend Beförderung von Gütern zwischen munalverbandes in den Bezirk eines anderen Feemdchalverbandes 3 “ 8 13 — b ahs sern, I. Mechendei ichen:
vermißt, in Gefgsch. (V. L. 246.) 12. Kompagnie. Essc egs Batalllon Nr. 25 Lin. d. L. Karl Wagner I1 — Tübingen — schwer verwundet. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. tmo Güte M“ 8 10. Kompagnie. ausländischen Häfen durch deutsche Kauffahrteischiffe. ebracht, so tritt dieser mit der Ankunft der Gerste in seinem Bezirke „sie wird mit der Aussonderung von der Beschlagnahme frei“.
Inhalt des amtlichen Teiles: Artikel 1 9 18 3 wird im Abs. 1 8 8 : „ 8 85 G — 8 88⸗ 1n 1* geasel.- 8 anstatt die Hälfte“ gesetzt: „sechs orschriften der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Im Abs. 3 ist anstatt „können im Falle nachgewiesenen Bedürf⸗ Jahre 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 384) nebst den nisses durch den Kommunalverband * der seensaen,n vns Verordnungen über die Abänderung der genannten Verordnung vom Abs. 1 insoweit befreit werden“ zu setzen:
Zu Verlustliste Nr. 75.
Trinks, Karl — Chemnitz — infolge
3. Kompagnie. aul — Gautzsch, Leipzig — infolge Unfalls verletzt. Johann — Seibelsdorf, Bayern — infolge Un⸗ falls leicht verletzt, bei der Truppe. Kompagnie. P Unfalls schwer verletzt. H.
Pflügel, Josef — Lauingen, Dillingen — leicht verwundet. Veit, Max — Hohenberg, Ellwangen — leicht verwundet. Lauser, Karl — Wimsheim, Leonberg — schwer verwundet. Mayer, Gustav. — Neckartenzlingen, Nürtingen — leicht verw. Blind, Wilhelm — Sindringen, Oehringen — leicht verwundet. fau, Georg — Wurzach, Leutkirch — leicht verwundet.
ofer, Johann — Lombach, Freudenstadt — verletzt, b. d. Truppe.
6. Armierungs⸗Bataillon Nr. 85. 1. Kompagnie. 1, Richard — Oschatz — verwundet.
Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.
5. Eskadron. Utffz. Karl Maisenbacher — Pforzheim — gefallen.
aul — Großrügeln, Oschatz — verwundet. — Leipzig — verwundet. — Reppen, Oschatz — verwundet. 8 ohann — Maßwitz (2), Strehlen — in 1 Us leicht verletzt, bei p ürichen, Hans — Dresden — infolge Unfalls leicht 2. Kompagnie. Karl Röder — Leipzig⸗Reudnitz — inf. Unf. I. verl., b. d. Tr. el II, Kurt — Bad Elster, Oelsnitz — leicht perw., b. d. Tr. Breslau — leicht verwundet, bei der Truppe. Eutrich, Bautzen — leicht verwundet, b. d. Tr. es — Elsterwerda, Liebenwerda — leicht Dippoldiswalde — gefallen.
randwein, Karl Vogelmann, Wilhelm — Ammertsweiler, Weinsberg — verletzt,
sch, Gustav — rm 1, Ernst — furth, Johann — ormann, Kurt — Kreischa, ack, Wilhelm — Lüneburg — gefallen. teinbrich, H Rose, Otto — Falkenstein, Schnabel, Ma
Leutmannsdorf, Schweidnitz — gefallen. Auerbach — schwer verwundet. Schönbrunn, Oelsnitz —
ermann —
chwer verwundet.
Feldartillerie⸗Negiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Battexie.
bei der Truppe.
5. Batterie. 1G Keller, Karl — Rosenfeld, Sulz — leicht verw., b. d. Een Schradt, Wilhelm — Böttingen, Neckarsulm — I. verw., b. d. Tr. Wießmüller, Erich — Sommerfeld, Riederlausitz — I. verw.
6. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie.
Gefr. Lorenz Breiner — Illerrieden, Laupheim — leicht verw. Herb, Johannes — Geislingen⸗Altenstadt — vermißt.
Müller, Otto — Mehderitzsch, Torgau — infolge Verw. gest. Kestel, Karl — 8 Neckarsulm — verletzt, b. d. Truppe. Finkbeiner, Karl, Schorrental, Freudenstadt, inf. Verw. gest. Schmid, Christian — Plattenhardt, Stuttgart — verw., b. d. Tr.
— Frankenhausen, Zwickau — leicht verw. Kurt — Freiberg — leicht verwundet.
Hermann — Cunsdorf, Plauen — leicht verw., b. d. Tr. Heiersdorf, Rochlitz — erneut leicht verw.
ngermann, Meutzner,
ietrich, Wilhelm —
Gefr. Wilhelm Köni NColte, Karl — Rö Kretzschmar, Arthur — Leipzig — inf. 2. Komp Gündel, Arthur — Zwickau — 4. Kom p
Georgi II, Louis — Elterlein, Krankheit in einem Feldlaz. gestorben.
8. Armierungs⸗Bataillon Nr. 132.
1. Kompagnie. — Erfurt — leicht verwundet.
da, Hessen⸗Nassau — inf. Unf. leicht verl.
f. Unfalls schwer verl. wer verwundet und gestorben. — 12. 5. 16 infolge
(Schluß von Seite 13254.) Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 26.
Hptm. Karl Kitzinger — Neu Ulm — leicht verwundet. tn. d. R. Moritz Wolpert — Rommelsbach, Tübingen — I. v. Vzfeldw. Reinhold Nübel — Nürtingen — gefallen. Utffz. Richard Röckle — Stuttgart — schwer verwundet. Gefr. Franz Wronowski — Allenstein — l. verw., b. d. Truppe. Gefr. Karl Vollmer — Schönenberg, Maulbronn — schwer verw. Gerne, Karl — Stuttgart⸗Gaisburg — schwer verwundet. Grözinger, Matthias — Bergerhausen, Biberach — gefallen. Harr Albert — Mühlacker, Maulbronn — leicht verwundet. ohrmann, Georg — Kuchen, Geislingen — leicht verwundet. Frickinger, August — Lautenbach, Crailsheim — inf. Verw. gest. Raith, Adolf — Deggingen, Geislingen — leicht perwundet. Tritschler, Joseph — Ebnat, Neresheim — gefallen. Blickle, Konrad — Tailfingen, Balingen — schwer verwundet. Pferd, Josef — Wechsetsweiler, Ravensburg — l. verw., b. d. Tr. Sauer, Paul — Reutlingen⸗Betzingen — schwer verwundet. Urban, Jakob — Bermaringen, Blaubeuren — schwer verwundet. Würthner, Christian — Schwenningen, Rottweil — schw. verw. Beck, Gottlob — Mittelstadt, Urach — leicht verwundet, b. d. Tr. Sperle, Karl — Crailsheim — leicht verwundet.
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 302. Utffz. Jakob Kircheis — Worms — schwer verwundet.
Faißt (nicht Faist), Hermann, Waldmössingen, gefallen. (V. L.
Zu Verlustliste Nr. 93. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Schwarz, Christian — Grunbach — vermißt. Zu Verlustliste Nr. 98. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
6. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kellner, Hans — Erfurt — vermißt, u. die hierzu in V. L. 327 ergang. Berichtigung.
Zu Verlustliste Nr. 99. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.
4. K Grieb, Robert (nicht Gottl. Rob.) — Sindelfingen — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 100. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 8. Kompagnie. 1..“ Bockhoff, Albrecht — Siegen a. Sieg — bish. in Gefgsch. (V. L. 273), vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 104.
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie. G6
Marbach, Rudolf — Happenbach — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 107. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie. Schaudt, Wilhelm (nicht Wilh. Christian) — Bitz — gefallen. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Karl Renz — Kirchberg — bish. schwer verwundet, vermißf.
Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
7. Kompagnie. Binder, Gotthold — Gebersheim — bish. vermißt, gefallen
Zu Verlustliste Nr. 123. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 2. Kompagnie. 2 Kochendörfer, Friehäich (nicht Jakob Friedrich) — Altenmünster — gefallen.
Berichtigungen zur Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futiermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels und zur Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten. 8
b XX“
Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1916.
Mitteilung, betreffend Herausgabe eines neuen nautischen Jahrbuchs für 1918.
Beschluß, betreffend Ausbürgerungen, und Liste 5 der im Aus⸗ land sich aufhaltenden wehrpflichtigen Personen, die der elsaß⸗ lothringischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden sind.
Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 152 und 153 des Reichs⸗Gesetzblatts. .
Erneums. Charat e t Stanbeberhöhungen und sonstige Versonalverünberungen.
In der Woche vom 25. Juni bis 1. Juli d. J. zu Kriegs⸗ wohlfahrtszwecken genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen sowie abgelaufene oder er⸗ loschene Erlaubniserteilungen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Steuersekretär a. D., Rechnungsrat Wüsthoff in Gumbinnen und dem Rentner und Stadtrat Schoenheinz in Erfurt den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Landgerichtsrat a. D., Geheimen Justtzrat Neumann⸗ Hartmann in Elbing den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem städtischen Polizeikommissar a. D. Berger in Gleiwitz, dem Apotheker Erpenbeck in Haselünne, Kreis Meppen, und dem Lehrer a. D. Kaffka in Rastenburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer und Küster Westram in Gardelegen und dem Lehrer Höhn in Liegnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Oberbahnassistenten a. D. Zornow in Berlin⸗ Pankow und dem Zolleinnehmer a. D. Erban in Zoppot das Verdienstkreuz in Gold,
dem Bureaudiener a. D. Schmetz in Aachen, dem Fabrik⸗
insichtlich der Rechte aus der Beschlagnahme an die Stelle des bis⸗ herigen Kommunalverbandes.
Der Besitzer der zu versendenden Vorräte hat die Ortsänderung unter Angabe der Menge beiden Kommunalverbänden binnen 3 Tagen anzuzeigen.“
2. § 3 erhält folgende Fassung:
„Der Besitzer beschlognahmter Vozräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, , die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Er ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde ver⸗ pflichtet, auszudreschen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können über Zett und Ort des Ausdreschens Uhs über Anzeige und Festsetzung des Druschergebnisses Bestimmungen erlassen.
Soweit eine Lieferungspflicht nach § 11 besteht, kann der Besitzer von beschlagnahmter Gerste die Gerste, sobald sie ausgedroschen ist, dem Kommunalverbande, zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist, jederzeit zur Verfügung stellen. Der Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß sie gemäß den Vorschriften dieser Verordnung binnen drei Wochen abgenommen wird.“ 8
3. Im § 6 Abs. 1, wird anstatt „die Hälfte“ gesetzt: „vier
1 Zehntel“. Ferner erhält Abs. 1 folgenden Zusatz:
„Sowest sie für ihren landwirtschaftlichen Betrieb Grütze, Graupen oder Gerstenmehl herstellen oder berstellen lassen wollen, darf diese Herstellung nur auf Grund von Mahlkarten erfolgen, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbei⸗ tung freigegebene Menge angeben müssen. Die Mühlen dürfen Gerste nur gegen Aushändigung der Mahltarte zur Verarbeitung annehmen oder verarbeiten.“ 3
4. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
. Unternehmer landwirtschaftticher Betriebe dürfen ferner, wenn ihnen ein Kontingent (§ 20 Abs. 1) gegeben ist, ihre gesamten Vor⸗ räte im eigenen Betriebe verarbeiten, insoweit dabei das Kontingent nicht überschritten wird.“
5. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren Vorräten
a) Gerste an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder die von dieser Stelle bezeichneten Stellen unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels,
b) Gerste für Betriebe mit Kontingent auf Gerstenbezugsschein
(§ 20 Abf. 4) liefern.“
6. Hinter § 7 wird folgender § 7 a eingefügt:
„Die Veräußerung und der Erwerb von Sommergerste zu Saat⸗ zwecken ist bis auf weiteres untersagt. Der Reichskanzler kann dies Verbot aufheben und die näberen Bestimmungen über den Verkehr mit Gerste zu Saatzwecken erlassen.
Wintergerste darf zu Saatzwecken nur nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Vorschriften veräußert und erworben werden:
a) Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung ist nur gegen Saatkarten erlaubt. Die Saatkarte wird auf An⸗
8
Im § 13 Abs. 2 wird anstatt „Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung“ gesetzt: nach § 7 Abs la bestimmten Stelle“.
12. Hinter § 13 wird folgender § 13a eingefügt:
„Erwerber von Gerste haben die Mengen, die sie nicht zu dem Zwecke verwenden können, zu dem sie sie erworben haben, auf Ver⸗ langen an den Kommunalverband, für den sie beschlagnahmt sind, käuflich zu liefern Die Vorschriften in den §§ 13 bis 17 finden ent⸗ spreche de Anwendung”“
13. Im § 16 ist hinter:
„Der Besitzer hat“ einzufügen: „vorbehaltlich der Vorschrift im § 3 Abs. 3.“
14. § 19 erhält folgende Fassung:
„Die Kommunalverbände haben auf Grund der Ernteflächen.
erhebung nach der Verordnung vom 18 Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 383) und der Vorschätzung der Ernte nach der Wchaas v treffend die Erntevorschätzungen im Jahre 1916, vom 21. Juri 1916
(Reichs.Gesetzbl. S. 547) bis zum 1. August 1916 der Reichs⸗
futtermittelstelle anzugeben, wie groß die Gerstenernte ihres Bezirkes zu schätzen ist.
„ Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, welche Ver⸗ änderungen sich gegenüber der Vorschätzung nech Abs 1 auf Grund des Erdrusches erg⸗ben. Diese Neränderungen sind bei der monat lichen Anzeige (§ 26) zu berücksichtigen.“
15. § 20 erhält folgende Fassung:
„Der Reichskanzler oder die von ihm bestimmte Stelle setzt fest, welche Betriebe Gerste verarbeiten oder verarbeiten lassen rürsen und in welch⸗r Menge (Kontingent), und trifft die zur Durchführung und Ueberwachung erforderlichen Anordnungen. Das Kontingent wird für die Zett bis 30. September 1917 feitgesetzt.
Für die der Gerstenkontingente der Bierbrauereien sind die für sie festgesetzten Malzkontingente maßgebend. Das Um⸗ rechnungsverhältnis von Malz in Gerste bestimmt der Reichskan⸗ler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle. Für die im zweiten oder dritten Vierteljahr 1916 etwa ersparten Malzkontingentmengen werden Gerstenkontingente nicht gewährt.
“ oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle setzt erner fe a) wieviel Gerste jeder Kommunalverband zu liefern hat. Dabei ist zu berücksichtgen, daß ihm vier Zehntel seines Ernteergebnisses zu belassen sind; es können Fristen für die Lieferung festgesetzt werden; b) in welcher Weise die zur Verfügung stehende Gerste an die nach § 7 Abs. 12a bestimmte Stelle, die Heeresverwaltungen, die Marineverwultung, Landesfuttermittelstellen, Kommunal⸗ verbände und Betriebe mit Kontingent zu verteilen oder wie sie sonst zu verwenden ist. „Der Reichekanzler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle kann für den Ankauf der den Betrieben nach Abs. 1 zur Verarbeitung zu⸗ geteilten Gerste Bezugsscheine (§ 7 Abs. 1 unter b) ausstellen und trifft die näheren Bestimmungen über den Ankauf der Gerste und die Ausgabe der Bezugsscheme. Den Graupenmühlen, den Betrieben, die Gersten⸗ oder Malz⸗
trag dessen, der Getreide zu Saatzwecken erwerben will, kaffee, Preßhefe oder Malzextrakt herstellen, sowie den Mumme⸗ von dem Kommunalverband ausgestellt, in dessen Bezirk brauereien wird ihr Bedarf, soweit sie ihn nicht durch freihändigen die Aussaat erfolgen soll, bei Händlern von dem Kommunal- Ankauf (Abs. 4) decken, von der Reichefuttermittelstelle durch die nach verband, in dessen Bezirk der Händler seine gewerbliche § 7 Abs. 1a bestimmte Stelle überwiesen. Der Reichskanzler kann Niederlassung hat. Der Kommunalverband kann die Aus⸗ bestimmen, daß in gleicher Weise Gerste auch an andere Stellen über⸗ stellung der Karten an andere Stellen übertragen. wiesen wird.“ )) Der im § 2 vorgeschriebenen Zustimmung des Kommunal⸗ 16. § 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
verbandes zur Veräußerung und Lieferung bedarf es nicht, „Aus dem Beziek eines Kommuna verbandes darf Gerste nur soweit Unternehmer anerkannter Saatgutwirischaften selbst. entfernt werden, wenn sie an die nach § 7 Abs. 18 bestimmte Stelle gezogene Saatgerste veräußern, sowte für die Veräußerung oder die von ihr bezeichneten Stellen oder zu Saatzwecken (§ 7 a) und Lieferung durch zugelassene Händler. Unternehmer oder an Betriebe mit Kontingent (§ 20 Abs. 1) gettefert werden soll.“ anderer landwirtschaftlicher Betriebe, die sich nachweislich in Ferner ist im § 22 unter Abs. 2 hinter die Enffernung“ einzu⸗
Stab, I. Bataillon. oos, Georg — Dettingen, Heidenheim — infolge Krankh. gest. Adolf Haidorfer — Bretzfeld ů isele, Eugen — Unterensingen, Nürtingen — leicht verwundet.
undung gestorben.
Müster Hen Fäben dem Eisenbahnhilfsladeschaffner
Faggeaxhie 1 “ Fzahhr MNe eiß in agdeburg, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ LSanitäts⸗Kompagnie Nr. BZ. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. oberputzer Krauf e 88 dem vebeseh Cisechsenbahfme Girer Regner, Alois, Kranktr., Unterdeufstetten, Crailsheim, gefallen. 8 .42. Kompagnie.. 1 beide in Berlin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens / Schell, Friedrich, Kranktr. — Lienzingen, Maulbronn — I. verw. Claß, Wilhelm (nicht Wilhelm Friedrich) — Böhringen — gefallen. de früheren Gemeinbevorsteger Jenf 2 2. Kolbnitz
Zerichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 130. Kreis Jauer, dem Zollaufseher a. D. Hansen in Preetz,
1 Kreis Plön, dem Polizeis t D üller i 2 Grenadier⸗ Nr. 119, Stuttgart. „ d. zeisergeanten a. D. Müller in Lummer⸗ “ 85 1 86 da. ““ 88 Stutts schied, Landkreis Saarbrücken, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. 2 82 2 *
Barndt und dem bisheri Ei 8 de g 2h Bet ind gen Eisenbahnmaschinenputzer Herrmann (nicht Hermann), Ernst — Reutlingen⸗Betzingen — Küther, beide in Berlin, dem bisherigen Eisenbahnvortischler
Zu Verlustliste Nr. 129..
— 1 1. Kompagnie. Keck, Jakob — Herbrechtingen, Heidenheim — d 3 Julius — Heilbronn — leicht verwundet.
1 2. Kompagnie.
Häberle, Georg — Westgartshausen, Crailsheim — schw. verw.
3. Kompagnie. 8 Eppler, Eugen — Balingen — leicht verwundet.
Gefr. Johann Schmid
Bais
8 8
4. Kompagnie. ; t — Westgartshausen, Cwoilsheim — schw. v. “ 5. Kompagnie. nziskus Mayr — Mittelstetten, Bruck — l⸗ v., b. d. Tr. — Lampoldshausen, Neckarsulm — perletzt. „ Georg — Gomadingen, Münsingen — verletz 7. Kompagnie. Merk, Eduard — Waldsee — leicht verwundet, b. d. Truppe. 1 e, Josef — Zimmern, Gmünd — leicht verwundet, b. d. Tr. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Gefr. Karl Currle — Rotenberg, Cannstatt — gefallen.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. arbach — verl. (Nachtr. gem.)
sch — gefallen.
heim — leicht verwundet. Ohmden, Kirchheim — verwundet. ßlingen — schwer verwundet.
1. Kompa Huber, Karl — Erdmannhausen,
Neuhausen, 2. Kompagnie.
— verwundet.
Weidenstetten, Ulm — schwer verwundet.
Knittel, Robert — Möttlangen, Calw, verl.,
Maier, Karl — Oggenhausen ish. verwundet, vermißt. 6. Komhagnte. 8 Tränkle, Josef — Arnegg — bish. verwundet, vermißt.
10. Kompagnie. Ernle, Xaver — Eichenberg — bish. verwundet, vermißt.
11. Kompagnie. Broß, Ferdinand — Schramberg — bish. verwundet, vermißt. Bulling, Josef — Sünttsnih s — bish. verwundet, vermißt. Geiger, Gottlieb, Horn. — — Hagel, Alois — Sauggart — bish. verwundet, vermißt.
12. Kompagnie. 8 Banzhaf, Georg — Gerstetten — bish. verwundet, vermißt. Mayer, Alois — Weißenhorn — bish. verwundet, vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1. Kompagnie.
1
eichenbach — bish. verw., vermißt. Mayr (V. L. 306), Josef — Röttingen — bish. verwundet, vermißt.
Beseldg Johannes Thränert — Wurzen — bish. verw., vermißt. Gefr. Eduard Zimmermann — Geislingen — zuerst vermißt,
— vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 140. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 7. Kompagnie. 1 Gefr. Karl Haas — Weilheim — bish. verwundet, vermißt. Meck, Alfred — Mergelstetten — bish. vexwundet, bermißt. Schenk, Taver — Unterkirchberg — bish. verwundet, vermißt. Basler, Bernhard (V. L. 382) — Hermaringen — bish. ver⸗ wundet, vermißt. 8
Zu Verlustliste Nr. 277. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg. Maschinengewehr⸗Zug. Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: Utffz.⸗Karl Maißenbacher — Pforzheim — gefallen.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗A Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
g dann verwundet (V. L. 69), tatsächlich vermißt.
Trenkler in Charlottenburg, dem Fabrikpförtner Mertens in Hehlrath, Landkreis Aachen, dem bisherigen Fabrikmeister Laum en, dem Nadler Büttgens und dem Nadelarbeiter Buchholz, sämtlich in Aachen, dem Fabrikmeister Bungen⸗ berg, dem Maschinenschlosser Thur, den Maschinenwärtern Keuer und Rosenstein, sämtlich in Hellenthal, Kreis Schleiden, dem Fabrikmeister Merkens in Langerwehe, Kreis Düren, den Fabrikarbeitern Boltersdorf in Boich, Bonn⸗ in Jakobwüllesheim, Heidbüchel in Bergheim, Gemeinde
Winden, sämtlich im genannten Kreise, Effertz und Meurer in Düren das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Elsner in Berlin⸗
Lichtenberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verxleihen.
1
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Vom 6. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) solgende Verordnung erlassen: 1
den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkaufe von Saat⸗
gerste befaßt haben, kann der “ die Ge⸗
nehmigung zur Veräußerung und Lieferung selbstgezogener Saatgerste zu Saatzwecken allgemein erteilen.
c) Wer mit nicht selbstgebauter Wintergerste zu Saatzwecken
handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichsfutter⸗
1 mittelstelle oder die von ihr bezeichneten Stellen.
Der Reichekanzler erläßt die näheren Bestimmungen über die Saatkarten sowie über den Verkehr mit Wintergerste zu Saatzwecken. Er bestimmt, welche Wirtschaften als anerkannte Saatgutwirtschaften anzusehen sind.“
7. § 8 erhält folgende Fassung:
„Die Beschlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentums⸗ erwerbe ducch die nach § 7 Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr bezeichneten Stellen oder den Kommunalverband, für den beschlag⸗ nahmt ist, mit der Enteignung oder mit einer nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassenen Verwendung.“
8. Im § 10 wird unter Nr. 1 hiuter „verarbeitet“ eingefügt;
2„, zur Verarbeitung annimmt, verarbeiten läßt“.
Die Nr. 5 erhält die Nr. 7; es werden folgende neue Nrn. 5 und 6 eingefügt: .8
„5. wer Gersle zu Saatzwecken verkauft oder kauft, wenn er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie nicht zu Saatzwecken bestimmt ist;
6. wer den Vorschriften im § a oder den vom Reichskanzler auf Grund des § 7a Abs. 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt; S
fügen: „vorbehaltlich der Vorschriften im § 7 a“; hiater aus wichtigen Gründen versagen“ wird eingesügt: „Als wichtiger Geund gilt nicht schon die Tarsache, daß bereits sechs Zehntel der Gerstenernte aus dem Bezirk entfernt sind.“
17. § 23 erhält folgende Fassung:
„Jeder Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß die nach § 20 Abs. 3 2 festgesetzten Mengen innerhalb der etwa bestimmten Frist der nach § 7 Abs. 1 a bestimmten Stelle zur Verfügung gemellt werden. Liefert ein Kommunalverband die festgesetzten Mengen inner⸗ halb der etwa bestimmten Frist nicht oder nicht vollständig ad, so kann die Stelle die fehlenden Mengen, nötigenfahs im Wege der Enteignung, in seinem Bezirk erwerben.
Der Kommunalverband kann verlangen, daß die Selle größere Mengen und früher abnimmt. Das Verlangen maß ihr spätestend zwei Wochen vor dem beantragten Abnahmetermine zugehen.“
18. § 24 erbält folgenden Abs. 2
„Die abzuliesernden Mengen eshöhen sich um die Mengen vem Gerste, die aus anderen Kommuralverdänden zu SBaatzwecken (§ 7 a) eingeführt werden.“
19. Im § 25 ist anstatt „die Hälfte“ „echs Zehntel“ und ansftatt „ZentralFelle zur Beschaffung der Heer everpflegung“ zu setzen „vach § 7 Abs. l a bestimmten Stelllen.
20. Im § 26 werden die Werte erstmalt bis zum 5. August 1915 gestrichen. G
21. § 27 erdält folgende Fassung 8
„J der Bet ieb mit Konkinagent (§ 20 Abs. 1) darf img Mabhahaa seined Kontingents Gerste verarbeiten und verarkeiten baißen. Win