1916 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

2 85 nachstehender Starkstromleitungen (100 000 Volt⸗ eitungen 8 1) von dem Kraftwerk auf der Braunkohlengrube „Ver⸗ einigte Ville“ im Landkreise Cöln hbis zu der bei Trois⸗ dorf (Oberlar) im Siegkreise zu errichtenden Haupt⸗ Schalt⸗ und Umformunasstelle, 2) von der Haupt⸗Schalt⸗und Umformungsstelle bei Osterath im Landkreise Crefeld nach einer bei Ratingen im Landkreise Düsseldorf zu errichtenden Haupt⸗Schalt⸗ und Umfeormungsstelle, 3) von der Haupt⸗Schalt⸗ und Umformungsstelle bei St. Tönis im Kreise Kempen über Goch und Kleve 8 nach Emmerich 1 das erforderliche Grundeigentum und zwar für die Leitung zu 1 in den Landkreisen Cöln, Bonn und im Siegkreis, zu 2 in den Landkreisen Crefeld und Düsseldorf, zu 3 in den Kreisen Kempen, Geldern, Kleve und Rees nötigenfalls im Wege der Ent⸗ ignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung. Berlin, den 30. Juni 1916. uf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. ““ Das Staatsministerium.

on Breitenbach. Sydow. Freiherr von Schorlemer. von Loebell.

8

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Kürschnermeister Paul Wetscherek, Mitinhaber der Firma Adolf Göbel in Berlin, ist das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Kürschnermeisters und

der Witwe Alwine Schulze, geb. Menz, Inhaberin der

irma Robert Krüger in Potsdam, das Prädikat als Königliche Hoflieferantin verliehen worden. 1 Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise erwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ ember 1914 (RGBl. S. 556) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der englischen Staatsangehörigen Ella Croß, geb. Keßler, des Albert Keßler und der Witwe Alice Keßler, geb. Oppenshaw, sämtlich in England, insbesondere über die Erb⸗ teile der Ella Croß und des Albert Keßler an dem Nachlaß der verstorbenen Witwe Johanna Keßler, geb. Kolligs, und das Nutznießerrecht der Witwe Keßler an diesen Erbteilen, die Zwangsverwaltung angeordnet (Perwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Stern in Frankfurt a. M.) Berlin, den 4. Juli 1916. 5 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Betrieb der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Hennef (Sieg) im Geschäftsjahre 1915 einen gemäß § 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1853 (G.⸗S. S. 449) zur Verteilung kommenden Reinertrag nicht ergeben hat. Sebeefalse ist von der genannten Gesellschaft eine Eisen⸗ bahnabgabe für das Geschäftsjahr 1915 nicht zu entrichten. Cöln, den 8. Juli 1916. Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Flogertzy.

Bekanntmachung.

8 Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) habe ich auf Anordnung des Oberkommandos in den Marken dem Gießereibesitzer Richard Museulus den Handel mit Metallen sowie mit sonstigen Gegenständen des Kriegsbedarfs durch Verfügung vom 8. Juli 1916 wieder gestattet. Berlin, den 8. Juli 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (-RSBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich der verwitweten Frau Anna Lange, geb. Oschkinat, in Neukölln, Schinkestraße 25 (Ge⸗ schäftsraum in Berlin, Waldemarstraße 10 a), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen, Lumpen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.

Beerlin, den 6. Juli 1916. Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

11“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBl. 603 —, in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausfübrunasbestim⸗ mungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. Sep⸗ tember 1915 habe ich dem Kaufmann Karl Buthenhoff in Friedeberg N.⸗M., Ostbahnhof, den Handel mit Getreide, Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb üntersagt.

Friedeberg N.⸗M., den 7. Juli 1916. 6 Der Landrat. von Waldow.

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Heinrich Lenz in Barmen, Hirsch⸗

8 ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗

1915, betreffend die Femm haltun unzuverlässiger Personen

vom Handel, jeglicher Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Elberfeld, den 5. Juli 1916.

Dr. Scheffler.

ist auf Gound der Buadesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Lehensmitteln und Gegenständen des täalichen Gebrauchs sowie ihre Herstellung wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt worden. 8

Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend

die Fernhaltung unzuverlä Handel mit Kaffeeersatzmitteln sowie ihre Herstellung

.v5. Unzuverlässigkeit mangels genügender Sachkenntnis untersagt worden.

beckerstraße 38,

Bekanntmachung. Den Eheleuten Alfred Schmitz, hier, Deweerthstraße 106,

Elberfeld, den 5. Juli 110.

Bekanntmachung. 8 Dem Schlosser W. Lemoine, hier, Cölner Straße 15, ist auf

ssiger Personen vom Handel, jeglicher

Elberfeld, den 5. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Scheffler.

Bekanntmachung. Dem Kolonialwarenhändler August Krach, hier, Stein⸗ ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel, jeglicher Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Elberfeld, den 7. Juli 1916. 8 Die Polizeiverwaltung. Dr. Scheffler.

8 Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 19. April 1916 ist dem Kaufmann Karl Zimmermann und seiner Ehefrau Henriette, geb. Borracker, Essen, Altendorferstraße 494 wohnhaft, der Handel mit Fleisch⸗ Wund Wurstwaren und die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt worden.

Essen, den 23. Juni 1916.

Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) ist dem Kaufmann August Banse, geboren am 30. Aprit 1879 zu Hamm, wohnhaft in Oberhausen, Pothmannsweg 26, die Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln, mit rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs für das gesamte Reichsgebiet wegen bewiesener Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Oberhausen, den 5. Juli 1916. Die städt. Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Neikes.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Richard Linden in Renscheid, Busch⸗ straße 8, ist durch Verfüguna des Unterzeichneten vom 7. Juli d. J. der Handel mit Milch auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt worden, weil sie wiederholt mit Wasser verfälschte Milch in den Verkehr gebracht haben.

Remscheid, den 6. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Dr. Hartmann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Handel vom 23. 9. 1915 Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603 ist den Eheleuten holländischen Staats⸗ angehörigen Händler Johann Soeren und der Helene, geb. Küppers, in Rheydt, Mittelstraße Nr. 3, der Handel mit Lebensmitteln aller Art untersagt worden.

Rheydt, den 7. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.

Bekanntmachung. .

Meckenheimerstr. 6 a, habe ich auf Grund des § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) die Aus⸗ übung des Gewerbes als Warenagent mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungsmitteln und

Futtermitteln aller Art, untersagt. Bonn, den 3. Juli 1916. 8 Der Oberbürgermeister. J. V.: Piehl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich der Butterhändlerin Frau Johann Marschang in Ebern⸗ hahn wegen nachgewiesener Höchstpreisüberschreitung den weiteren

Dem Warenagenten Hermann Jakob Spanier in Bonn,

Verlauf nahm. Wie „W. T. B.“ meldet, waren u. a. er schienen: im Auftrage Seiner Maäjestät des Kaisers und König der Minister des Königlichen Hauses, Oberhof⸗ und Haus marschall Graf A. zu Eulenburg, im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die Oberhofmeisterin Gräfin vm Brockdorf und die Hofstaatsdame Fräulein von Gersdorf, von Auswärtigen Amt der Staatssekretär von Jagow, der Unter staatssekretär Zimmermann, der Geheime Legationsrat Dr. Grij von Wedel, der Botschaftsrat von Kemnitz, der Legationsra Dr. Arthur Schmidt, ferner der Staatssekretär a. D. Dernburg, der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Geranz, der spanische Botschafter Polo de Bernabe, die Gesandee Bulgariens, Rumäniens, Siams, die Gesandten und diylo⸗ matischen Vertreter sämtlicher mittel⸗ und südamerikanischen Republiken, zahlreiche Vertreter der argentinischen Kolonie, des Deutsch⸗Argentinischen Zentralverbandes, der Presse usw. Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hatte sich entschuldige und sandte ein besonders herzliches Telegramm, in dem er den Gesandten seine aufrichtigsten Glückwünsche aussprach. An Schluß der Feier fand die Ueberreichung einer Adresse durch Konsul Waetge im Namen des Deutsch⸗Argentinischen Zentra⸗ verbandes an den Gesandten der argentinischen Republik stat, der in einer kurzen Ansprache dankte, in der er die am⸗ gezeichneten politischen und Handelsbeziehungen zwischen Deutsc, land und der argentinischen Republik hervorhob.

Bei der Beschäftigung von Millitärrenten⸗ empfängern (Kriegsbeschädigten) als Arbeiter in Reichs⸗ und Staatsbetrieben soll nach einem für alle Verwaltungen aufgestellten Grundsatze die Bemessung des Lohnes lediglich nach der Arbeitsleistung, ohne Rücksicht auf die gewährte Militärrente, erfolgen.

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 27. v. Mts. einige Aenderungen der Nummern Ia und II in Anlage C zu Eisenbahnverkehrsordnung verfügt. Das Nähere gete aus der Bekanntmachung in Nr. 147 des Reichs⸗Gesetzblatts vom 1. d. Mts. hervor.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigert liegt die Ausgabe 1040 der Deutschen Verlustlisten be⸗ Sie enthält die 576. Verlustliste der preußischen Armee, de 300. Verlustliste der sächsischen Armee sowie die 415. und ie 416. Verlustliste der württembergischen Armee.

Schaumburg⸗Lippe.

Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Prinz Adolf⸗ der seit einigen Tagen an Lungenentzündung erkrankt war, i einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge gestern nacht in Bom infolge Herzlähmung sanft entschlafen.

Prinz Adolf Wilbelm Viktor war am 20. Juli 1859 als viertn Sohn des im Jahre 1893 verstorbenen Fürsten Adolf in Bückebun geboren und vermählte sich am 19. November 1890 mit Ihrer Köri⸗ lichen Hoheit der Prinzessin Viktoria von Preußen, der Schweste Seiner Majestät des Kaisers und Königs. Er war Königlich preußische General der Kavallerie à la suite des Husarenregiments König Will⸗ (1. Rheinisches) Nr. 7 und des westfälischen Jägerbataillonf

Großbritannien und Irland.

Der König hat an den General Haig dem „Reuterschen Bureau“ zufolge nachstehende Botschaft gerichtet:

Ich bitte Sie, der Ihrem Befehl unterstehenden Arme meine aufrichtigen Glückwünsche zu dem in den jüngsten Gefechm erzielten Ergebnis zu übermitteln. Ich bin stolz auf meine Truppen. Niemand hätte tapferer kämpfen können. 8

eorg. Der General Haig erwiderte:

Die huldvolle Botschaft Eurer Majestät ist den Truppen übern⸗ mittelt worden, in deren Namen ich meinen ehrerbietigsten umd tiefsten Dank abstatte. Alle werden ihr Aeußerstes tun, um auch weiter das Vertrauen und das Lob Eurer Majestät zu 8

Der bisherige Kanzler des Herzogtums Lancaster un Finanzsekretär im Schatzamt Montagu ist zum Munitionse minister, der bisherige Sekretär für Schottland MeKinnon Wood zum Kanzler des Herzogtums Lancaster und zum Finan sekretär im Schatzamt und Tennant, bisher Parlamensunttere⸗ sekretär im Kriegsamt, zum Sekretär für Schottland ernamt.

Im Einklang mit der jüngsten Mitteilung im Parbe⸗ ment, betreffend die Londoner Deklaration, gibt eine Re⸗ lage der „London Gazette“ bekannt, daß der König verfüge, d die aufeinanderfolgenden Kabinettsorders über die Seeblockade vielleicht Anlaß zu einigem Zweifel bezüglich der Absihe Englands und seiner Verbündeten, genau im Einklang mit dem Völkerrecht zu verfahren, gegeben hätten, daß die Kabineltz order über die Londoner Deklaration und alle diese Ordet abändernden Orders hiermit zurückgezogen seien. Die folgenden

diesem Handel untersagt. Montabaur, den 6. Juli 1916.

Der Landrat. Bertuch.

Abgereist: Seine Exzellenz, der Herr Kammergerichts⸗ präsident, Wirkliche Geheime Rat Dr. Heinroth auf Urlaub.

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juli 1916.

Der Präsident der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat Dr. Heiligenstadt ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse wieder übernommen.

Zur Feier des hundertjährigen Jubiläums der Una

hängigkeit der argentinischen Republik gab der hiesige argentinische Gesandte Luis B. Molina in den Räumen

Die Pollzeiverwaltung.

der Gesandtschaft einen Empfang, der einen glänzenden

Handel mit Butter sowie jede Vermittlertätigkeit bei

Vorschriften seien zu beobachten.

a. Bestimmung für den Feind, die zur Einziehung von Banngu erforderlich ist, soll bis das Gegenteil bewiesen ist als besteben angenommen werden, wenn die Waren an eine feindliche Behötte adressiert und für sie bestimmt sind, oder an beziehungsweise füt dar Agenten eines feindlichen Staates oder an beziehungsweise für ein Person in einem Gebiet, das dem Feinde gehört oder von ihm best ist, oder an beziebungsweise für eine Person, die während der gemn 1;e. Feindseligkeiten Banngut einer feindlichen Behörde un dem Agenten eines feindlichen Staates, oder an beziehungsweise füt eine Person in einem Gebiet, das dem Feinde gehört oder von 1- besetzt ist, übermittelt hat, oder wenn die Waren „auf Bestellung adressiert sind, oder wenn die Schiffspapiere nicht zeigen, wer N. wirkliche Empfänger der Waren ist.

b. Der Grundsatz von der fortgesetzten Reise oder endgiltigen Bestimmung soll anwendbar sein sowohl auf Banng wie auf die Blockade.

c. Ein neutrales Schiff, das Banngut führt und desso Papiere eine Bestimmung für einen neutralen Hafen anzeigen, aber trotz der in den Papieren angezeigten Bestimmung nach eina feindlichen Hafen fährt, soll der Beschlagnabme und Prisenerklärm unterliegen, wenn es vor dem Ende seiner Reise angetroffen wird.

d. Ein Fahrzeug, das Banngut führt, soll der Beschleg nahme und Prisenerklärung unterliegen, falls das Banngut de Werte, dem Gewicht, dem Umfang oder der Fracht nach mehr als! Hälfte der Ladung ausmacht. Jedes Verfahren, das in irgend einen Prisengericht vor dem Erlaß dieser Verordnung begonnen won sst, kann, salls das Gericht es für gerechtfertigt hält, unter den Bog schriften der Orders, die hierdurch zurüͤckgezogen werden, verhank 1 und entschieden werden.

Im Unterhaus verlangte Sir R. Cooper eine nene, shiberluchung über den Untergang der 2 8

Laut Bericht des „W. T. B.“ führte Cooper in Begründun seines Antrageg aus, ie Antworten der Detagher a. Bfgre 8ne weichend gewesen und im Publikum gingen beunruhigende Gerüchte um. Gs i. ernste Sorge, ob die Tatsachen ausreichend unter⸗ sucht worden seien. Die Ueberlebenden seien nicht einstimm Meinung, daß das Schiff auf eine Mine gelaufen sei fragte, ob es nicht richtig sei, daß Leichen Verbrennungen durch äure aufwiesen und weshalb keine Totenschau gehalten worden sei. Er fraate ferner, ob nicht einer der Ueberlebenden verhaftet sei und ob die „Hampshire“ ein geeignetes Schiff war, um Lord Kitchener nach Rußland zu bringen, und ob nicht vor whiesen Monaten die Geschütze der „Hampfhire“ unbrauchbar waren, weil ein elektrischer Draht durch⸗ geschnitten war. Eine neue Untersuchung sei nötig. Man könnte sonst glauben, daß die Regierung den Tod Klitcheners keiner öffent⸗ lichen Untersuchung für wert halte. Der Parlaments⸗ und Ftnanz⸗ sekretär der Admiralität Mac Namara bestritt die angeführten Tatsachen. Alle Ueberlebenden, die sich überhaupt ein Urteil bilden könnten, stimmten überein, daß die „Hampshire“ durch eine Mine zer⸗ stört sei. Wenn einer der Matrosen sich in Arrest befinde, so hinge das vermutlich nicht mit dem Untergang des Schiffes zusammen. Ob einige der Leichen Verbrennungen durch Säuren aufweisen, solle unter⸗ 8 8. Im übrigen habe eine vollständige Untersuchung statt⸗

Ueber die unionistische Versammlung unter dem Vorsitz Bonar Laws im Carlton Klub in London ist dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge nachstehender Bericht aus⸗ gegeben worden:

Bonar Law eröffnete die Versammlung mit einer Ansprache, in der er ausgeinandersetzte, welche Politik er selbst und seine unionistischen Ministerkollegen in der irischen Frage einschlagen würden. Er beantragte, keine Resolution zur Abstimmung zu bringen und die ministerielle Politik anzunehmen. Nach Bonar Law sprach Lord Lansdowne. Es entstand eine lange Debatte, in der verschiedene nachecfingen geäußert wurden, und danach wurde die Versammlung

Die „Daily News“ haben erfahren, daß in der Versamm⸗ lung einige Abänderungen bezüglich der Garantien zur Wah⸗ rung der Reichsinteressen in Irland während des Krieges von den Führern so gut wie zugesagt wurden. Einige Mitglieder der unionistischen Minderheit hielten erregte Reden gegen den irischen Ausgleich. Die Mehrheit der Partei begnügte sich aber damit, zu schweigen. Die Minderheit gab deutlich zu ver⸗ stehen, daß sie sich die Unabhängigkeit ihres Entschlusses vor⸗ behalte nnd daß sie die irische Gesetzvorlage in beiden Häusern des Parlaments einer scharfen Kritik unterziehen werde. Man müsse abwarten, ob dies zu einer Spaltung in der Partei führen werde. 1

Die Verlustlisten vom 7. und 8. Juli verzeichn die Namen von 113 und 210 Offizieren 2

Frankreich.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, durch den die früheren Erlasse über die Anwendung der Regeln 2 Lon⸗ doner Seerechtserklärung vom 25. Februar 1909 außer Kraft gesetzt werden. Hierzu wird in einem Bericht, wie die Agence Havas“ meldet, erklärt, daß die Erfahrung zu der Feststellung geführt habe, daß diese Regeln nicht imstande seien, den Kriegführenden die Anwendung der Rechte zu sichern, die sch. füm sie aus den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts rgäben. Es erscheine angemessen, die Kraft der in London fest⸗ gesetzten Regeln in ihrer Gesamtheit aufzuheben, um sich künftig an die Grundsätze des Völkerrechts zu halten. In einem Me⸗ morandum erklären die Verbündeten feierlich, daß sie sich vor allem an die Bestimmungen der internationalen Abkommen halten werden, daß sie den Gedanken weit von sich weisen, das Dasein von Nichtkämpfern zu bedrohen, daß sie dem neutralen Eigentum keinen unberechtigten Schaden antun werden und daß sie, wenn durch die Tätigkeit der Flotte Handelsleuten guten Glaubens Schaden verursacht würde, immer bereit sein werden, die Ersatzansprüche zu prüfen und berechtigte Genug⸗ tuung zu gewähren.

Der Senat hat die Erörterungen der Anfragen, be⸗ treffend die nationale Verteidigung, beendet und laut Meldung des „W. T. B.“ mit 251 gegen 6 Stimmen eine Tagesordnung angenommen, in der der Regierung das Vertrauen ausgesprochen wird.

Der Minister des Innern hat, Bürgermeister der Großstädte nachgebend, nunmehr ein zentralernährungsamt geschaffen mit der Aufgabe, die Mittel und Bedürfnisse der nationalen Wirtschaft zu prüfen und die Versorgung des Landes und des Heeres sowie die Verteilung zu regeln. Dem Amte gehören Vertreter der ein⸗ schlägigen Ministerien an.

Niederlande.

Ein Amsterdamer Blatt meldet aus Weltevreden in Nieder⸗ ländisch Indien, daß der niederländische Dampfer „Tji Kembang “, der aus Amerika kam, bei den Karimata⸗Inseln von einem englischen Kreuzer angehalten und nach Singapore aufgebracht worden ist. Als Grund wird an⸗ gegeben, daß das Schiff eine große Menge Gold an Bord hatte, das für die Handelsbank bestimmt, aber deutsches Eigen⸗

tum war. Schweden.

„Die staatliche Handelskommission hat der Regierun einen ausführlichen Antrag unterbreitet, aus dem grewiste Hauptgesichtspunkte veröffentlicht worden sind. Wie das „Schwedische Telegraphenbureau“ meldet, betont die Kom⸗ mission darin, daß das Kriegshandelsgesetz bei seiner

ooper

dem Drängen der

Anwendung gemäß den bei seiner Schaffung angegebenen

Zielen im großen und ganzen günstig i

1b m c gan gewirkt habe. Daß 88 Verhältnisse sich schwieriger gestaltet hätten, beruhe 1 der Verschärfung des Handelskrieges, dessen Folgen Ban nicht habe beseitigen, sondern nur mildern können. bgleich man gehofft habe, durch das Kriegshandelsgesetz und andere fasheee ehs Mittel eine bessere Gestaltung der inge erreichen zu können, als es ohne dies möglich gewesen saüür, werde man sich doch im Falle einer weiteren Ver⸗ schärfung des Handelskrieges auf eine immer fühlbarere nappheit mancher Waren gefaßt machen müssen. Daher V89— ehlt die Kommission, ohne Zögern Vorbereitungen zu beßfsen um die kachtefligen Wirkungen einer etwaigen Knapp⸗ eit, sei es an Rohstoffen oder an anderem Bedarf, mildern zu können.

Norwegen.

wol Nach einer Meldung der „Nationaltidende“ aus Christiania ollen die englischen Behörden jetzt auch die Salz⸗ zufuhr nach Norwegen verhindern. In den letzten

der 8

einige der aufgefundenen

Wochen hielten sie alle nach Norwegen bestimmten Salzladungen zurück und gaben sie nur gegen die Verpflichtung frei, daß das Salz nicht zum Einsalzen der Fische, die nach Deutschland aus⸗ geführt werden, verwendet würde. Im Vorsommer verhinderten die Engländer die norwegische Ausfuhr einaesalzener Fische nach Deutschland, indem sie überall die deutschen Käufer über⸗ boten und dadurch die Preise auf eine unerhörle Höhe steigerten.

8 . Bulgarien. er König Ferdinand hat auf das Huldigungs⸗ telegramm, das die deutschen In a, us Ver. lassen des bulgarischen Landes an ihn gerichtet hatten, wie „W. T. B.“ meldet, folgendermaßen geantwortet:

Heute am 7. Jult, an diesem für Mich so denkwürdigen Tage, wo sich zum 29. Male jener bedeutungsvolle Augenblick jährt, an dem Mich das Schickjal nach dem Oriente wies, erhielt Ich Ihre liebenswürdige Depesche. Ich danke den Herren wärmstens für die so edlen und erhebenden Worte, die Gie beim Verlassen des bulgarischen Bodens an Mich gerichtet haben, und freue Mich mit Ihnen, daß Sie angenehme Eindrücke von Ihrem Balkanausflug mit nach Hause nehmen. In diesem Sinne begrüße Ich auch die aufrichtigen und herzlichen Wünsche, die Sie für Bulaariens Zukunft hegen, und hoffe zu Gott, daß Ihre Arbeit, die Sie der großen Aufgabe der Annäherung unserer beiden Völker widmen wollen, von reichstem Segen gekrönt sein möge.

In steter freundschaftlicher Erinnerung Ferdinand R.

Die „Bulgarische Telegraphen⸗Agentur“ ist ermächtigt, der von ententefreundlicher Seite aus Bukarest verbrelteten Meldung, daß die bulgarische Regierung durch Königlichen Ukas die Internierung aller in Bulgarien befindlichen Untertanen feindlicher Staaten angeordnet habe, ent⸗ schieden entgegenzutreten. Diese Meldung sei in allen Stücken frei erfunden. 111““

Eine Meldung des „Temps“ aus Tunis berichtet von beunruhigenden Angriffen aufrührerischer tripoli⸗ tanischer Stämme, die aus Hunger über die Bergpässe in Südtunis in der Nähe von Hibat einfielen, um in ziemlicher Stãrke französische Verpflegungszüge anzugreifen. Am 30. Juni sei es nach Einzelgefechten zu einem entscheidenden Treffen in der Nähe von Umsuigh gekommen, nach welchem die Tripoli⸗ taner sich angeblich zurückgezogen hätten. Der Führer der französischen Truppen sei General Alix gewesen.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 8. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Beiderseits der Somme hat der Heldenmut und die Ausdauer unserer Truppen den Gegnern einen Tag voller Enttäuschungen bereitet. Die zahlreichen, immer wieder neu einsetzenden Angriffe wurden blutig abgewiesen. Die Unzahl der gefallenen Engländer vor dem Abschnitt Ovillers. —Contalmaison —Bazentin⸗ le⸗Grand und der Franzosen vor der Front Biaches Soyecourt geben Zeugnis von der Masse der zum Angriff eingesetzten feindlichen Kräfte sowie von der verheerenden unseres Artillerie⸗, Maschinengewehr⸗ und Infanterie⸗

Rechts der Maas opfert der Feind fortgesetzt seine Leute in starken vergeblichen Anstürmen Pen ehs Eunfeine auf der Höhe „Kalte Erde“; er hat keinen Fußbreit Boden zu gewinnen vermocht. Mehrere hundert Gefangene fielen in unsere Hand. Schwächere Vorstöße gegen die „Hohe Batterie von Damloup“ wurden leicht abgewiesen.

Die Artillerie⸗ und Patrouillentätigkeit auf der übrigen Front war teilweise rege. Der Angriff etwa einer französischen

Kompagnie im Priesterwalde scheiterte. u“

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls 1 von Hindenburg. Bei Abwehr erneuter Angriffe südlich des Narocz⸗Sees nahmen wir 2 Offiziere, 210 Mann gefangen und schlugen an anderen Stellen schwächere Vorstöße ab.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.

Mit vollem Mißerfolge endeten die seit gestern wieder⸗ holten Anstrengungen starker russischer Kräfte gegen die Front von Zirin bis südöstlich von Gorodischtsche sowie beiderseits von Darowo. Die vor unseren Stel⸗ lungen liegenden Toten zählen nach Tausenden, außerdem verlor der Gegner eine nennenswerte Zahl Gefangener. Neue

Kämpfe sind im Gange. Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Südwestlich von Luck haben wir einige Vorteile errungen.

Armee des Generals Grafen von Bothmer. Nordwestlich von Buczacz sind russische Angriffsunter⸗ nehmungen erfolglos geblieben.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Artilleriekämpfe zwischen Vardar und Dojran⸗See ohne besondere Bedeutung. Oberste Heeresleitung.

83

Großes Hauptquartier, 9. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. MNbördlich der Somme wurden die englisch⸗franzö⸗ sischen Angriffe fortgesetzt. Sie wurden 1 Front Ovillers Wald von Mametz sowie beiderseits von Hardecourt sämtlich sehr blutig abgewiesen, gegen das Wäldchen von Trones stürmie der Gegner sechsmal vergeblich an; in das Dorf Hardecourt gelang es ihm ein⸗ „Südlich der Somme steigerten die Franzosen hr Artilleriefeuer zu größter Heftigkeit, Teilvorstöße scheiterten. Auf der übrigen Front fanden teilweise lebhafte Feuerkämpfe, feindliche Gasunternehmungen und Patrouillengefechte statt: bei letzteren machten wir östlich von Armentières, im Walde von Apremont und westlich von Markirch einige Gefangene. 1

Leutnant Mulzer hat bei Miraumont ein englisches Großkampfflugzeug abgeschossen. Seine agn schs⸗

der Kaiser hat dem verdienten Nlegeroffizier in Anerkennung 1

seiner Leistungen den Orden pour le mérite verliehen. Ein feindliches Fleugzeug wurde südöstlich von Arras durch Ab wehrfeuer heruntergeholt, ein anderes, das nach Luftkampf süd⸗ westlich von Arras jenseits der feindlichen Linie abstürzie, durch Artilleriefeuer zerstört. 1“

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.

Mehrmals wiederholten die Russen noch gegen die gestern genannten ihre starken Angriffe, die wieder unter größten Verlusten zusammenbrachen. In den Kämpfen der letzten beiden Tage haben wir hier 2 Offiziere 631 Mann gefangen genommen.

Bei der 8 Heeresgruppe des Generals von Linsingen blieben an mehreren Stellen feindliche Vorstöße erfolglos

Bei Molodeczno zum Abtransport bereitgestellte russische Truppen wurden ausgiebig mit Bomben belegt.

Am 7. Juli wurde ein russisches Flugzeug östlich von Borowno (am Stochod) im Luftkampf abgeschossen.

Balkankriegsschauplatz. Nichts Neues. 1 Oberste Heeresleitung.

Hauptquartier, 10. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Beiderseits der Somme dauert der schwere Kampf fort. Immer wieder schicken unsere tapferen Truppen den Angreifer in seine Sturmstellungen zurück, und wo sie seinen sich dichtauf folgenden Angriffswellen vorübergehend Raum geben mußten, haben sie ihn durch raschen Gegenstoß wieder geworfen; so wurden das Wäldchen von Trones den dort eingedrungenen Engländern, das Gehöft La Maisonnette und das Dorf Barleux den Franzosen im Sturm wieder ent⸗ rissen und gegen den Feind in Hardecourt vorgearbeitet. Um Ovillers wird ununterbrochen Mann gegen Mann ge kämpft. Im Dorfe Biaches haben die Franzosen Fuß gefaßt, zwischen Barleux und Belloy sind ihre vielfachen An⸗ griffe unter den größten Verlusten restlos zu⸗ sammengebrochen, weiter westlich hinderte unser Sperr⸗ feuer sie am Verlassen ihrer Gräben.

Zwischen dem Meere und der Ancre, im Gebiet der Aisne, in der Champagne und östlich der Maas frischten die Feuerkämpfe zeitweise auf; zu Infanterietätigkeit kam es westlich von Warneton, östlich von Armentiéres, in der Gegend von Tahure und am Wesrande der Argonnen, wo vorstoßende französische Abteilungen abgewiesen wurden. Bei Hulluch, bei Givenchy und auf Vauquois sprengten wir mit gutem Erfolge.

Der Flug dienst war beiderseits sehr rege. Unsere Flieger haben fünf feindliche Flugzeuge (1 bei Nieuport⸗ Bad, 2 bei Cambrai, 2 bei Bapaume) und 2 Fesselballons (je einen an der Somme und an der Maas) abgeschossen.

„Die Oberleutnants Walz und Gerlich haben ihren vierten, Leutnant Leffers seinen fünften, Leutnant Parschau seinen achten Gegner außer Gefecht gesetzt. Dem letzteren hat Seine Majestät der Kaiser für seine hervorragenden Leistungen den Orden pour le mérite verliehen. 5

Oestlicher Kriegsschauplatt.

Auf dem nördlichen Teil der Front hat sich abgesehen von einem vergeblichen russischen Angriff in Gegend von Skrobowa (östlich von Gorodischtsche) nichts Wesentliches ereignet.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen. „Der gegen die Stochod⸗Linie vorfühlende Feind wu überall abgewiesen; ebenso scheiterten seine Vorstöße thsfttls una sübm Alich von Luck.

Deeuutsche Flugzeuggeschwader griffen feindliche Unterkünfte östlich des Stochod erfolgreich an. 8 Armee des Generals Grafen von Bothmer.

8 1u““ und erfolgreiche Gefechte im Vor⸗ gelände.

Großes

Balkankriegsschauplatz. .Unsere Vorposten südlich des Dojran⸗Sees schlugen feindliche Abteilungen durch Feuer ab. Hberste Heeresleitung.

Wien, 8. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet

8 Russischer Kriegsschauplatz.

In der Bukowina haben unsere Tru den Feind in dem Tal der oberen Moldawa .

Alm oberen Pruth und südlich des Dnjestr war gestern die Kampftätigkeit gering. Westlich und nordwestlich von Buczacz scheiterten mit großer Heftigkeit geführte russische Angriffe. Südwestlich von Luck wurden die feindlichen Linien abermals zurückgedrängt.

Die aus dem Styr⸗Bogen nördlich von Kolki zurück⸗ genommenen Streitkräfte haben die ihnen zugewiesenen Räume erreicht. Der Gegner drängte nur an einzelnen Stellen nach. Gegen die österreichisch⸗ungarischen und deutschen Truppen nord⸗ östlich von Baranowitschi stürmte der Feind gestern aber⸗ mals unter Aufgebot großer Massen an. Alle Angriffe zerschellten. Unsere siebenbürgischen Regimenter kämpften in völlig zerschossenen Stellungen und schlugen die Russen mehrfach im erbitterten Nahkampf zurück. T sende von toten Russen bedeckten das Vorfeld.

Italienischer Kriegsschauplaz.

An der Isonzofront dehnte sich der Geschützka auch auf dem Görzer und Tolmeiner Eh de. e chadbenanf anch den Rücken von Monfalcone setzten die Italiener Nachts nach starkem Artilleriefeuer mehrexe Angriffe an, die blutig abgeschlagen wurden, 8 8 „Südlich des Suganertales dauert der Angriff d 7195 en 20. und 22. Korps gegen unsere 8. zwischen der Cima Dieci und dem Monte Zebdio fart. Diese sechs Infanteriedivisionen und mehrere igruppen starken feindlichen Kräfte wurden auch gestern allenthalde e Ae dertnsgen aeAsns

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